Die kostenlose Wochenzeitung für Frankfurt und den Taunus
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Die kostenlose Wochenzeitung für Frankfurt und den Taunus
8 Die kostenlose Wochenzeitung für Frankfurt und den Taunus Preisliste Nr. 8 gültig ab 1. Januar 2016 Mediadaten2016 Inhaltsverzeichnis Profil Beilagen: Preise und Auflagen 10 Anzeigen: Kombi-Belegungseinheiten und Preise 4 Beilagen: Auflagen je PLZ 11 Anzeigen: Einzel-Belegungseinheiten und Preise 5 Beilagen: Technische Angaben 12 Gewerblich rubrizierte Anzeigen Job MiX Mobil MiX Reise MiX / Immo MiX / Freizeit MiX • • • 6 7 8 Sonderwerbe- und Anzeigenformen 13 Wichtige Informationen 15 Privat rubrizierte Anzeigen Preise/Kontakt 9 Technische Angaben/Datenübertragung 16 Allgemeine Geschäftsbedingungen 18 • 2 www.mixammittwoch.de 3 Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Profil Verbreitet in einer der kaufkraftstärksten • Regionen Deutschlands. geografisch feinteilig planbar • fürRegional Ihren Werbeerfolg. zur Wochenmitte in rund 420.000 Haushalten • imImmer Rhein-Main-Gebiet. modernes, durchgängig farbiges Layout im • Frisches, klassisch-großen Nordischen Format bietet eine Vielfalt an grafischen Gestaltungsmöglichkeiten. Produktangebote und Einkaufstipps der • Attraktive lokalen Fach- und Einzelhändler laden zum Einkauf im direkten Wohnumfeld ein. einer Anzeigen- oder Beilagenwerbung in MiX • Mit erreichen Sie eine breite Leserschaft, um auf Ihre Aktionen aufmerksam zu machen. 3 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Anzeigen: Kombi-Belegungseinheiten und Preise MiX Gesamt plus Titel/Gebiete MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra, Bad Vilbel/Karben Gesamtauflage mm-Preis 480.650 11,94 EUR Ein Preis für alles: Usingen MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra Gesamtauflage mm-Preis 446.150 11,06 EUR Neu-Anspach Friedrichsdorf Bad Homburg MiX Gesamt Titel/Gebiete MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus Gesamtauflage mm-Preis 419.550 10,51 EUR Glashütten MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra mm-Preis 187.480 4,90 EUR Vergrößern Sie die Reichweite Ihrer Anzeige durch die Kombination mit unseren Tageszeitungen (Frankfurter Neue Presse, Höchster Kreisblatt, Taunus Zeitung, Nassauische Neue Presse sowie F.A.Z. Rhein-MainZeitung und Frankfurter Rundschau). Wir beraten Sie gerne über die für Sie besten Werbemöglichkeiten. Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. www.mixammittwoch.de Karbener Zeitung Königstein Kronberg Bad Soden F-Nord Eschborn F-Ost MiX-Frankfurt Hofheim Hanau F-West Wiesbaden 4 Oberursel MiX-Main-Taunus-Kreis Gesamtauflage Bad Vilbeler Anzeiger MiX-Hochtaunuskreis Eppstein MiX Taunus Titel/Gebiete Friedberg Usinger Land Extra MiX Gesamt inkl. ULE Titel/Gebiete eiß schwarz-w . ig rb fa r e d o F-Süd Kriftel Hattersheim Flörsheim Mainz Darmstadt Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Anzeigen: Einzel-Belegungseinheiten und Preise 1 2 3 MiX Frankfurt MiX Frankfurt-Nord MiX Frankfurt-Ost Gesamtauflage mm-Preis Gesamtauflage mm-Preis Gesamtauflage mm-Preis 258.670 7,08 EUR 83.670 3,32 EUR 55.890 2,51 EUR MiX Frankfurt-Süd MiX Frankfurt-West Gesamtauflage mm-Preis Gesamtauflage mm-Preis 45.000 1,97 EUR 74.110 3,09 EUR Ein Preis für alles: Usingen 4 Usinger Land Extra Neu-Anspach Friedrichsdorf mm-Preis 94.820 2,87 EUR Bad Homburg Glashütten MiX Hochtaunus Gesamtauflage mm-Preis 66.060 2,41 EUR Oberursel mm-Preis 26.600 0,85 EUR Karbener Zeitung Königstein Kronberg Bad Soden Eppstein F-Nord Eschborn 2 MiX-Main-Taunus-Kreis Usinger Land Extra Gesamtauflage 5 Bad Vilbeler Anzeiger 3 MiX-Hochtaunuskreis Hofheim 4 Friedberg MiX Main-Taunus Gesamtauflage eiß schwarz-w . ig rb fa r e d o F-Ost 1 MiX-Frankfurt Hanau F-West Wiesbaden F-Süd Kriftel Hattersheim Flörsheim 5 Bad Vilbeler Anzeiger/Karbener Zeitung Gesamtauflage mm-Preis 34.500 1,35 EUR Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. 5 www.mixammittwoch.de Mainz Darmstadt Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Gewerblich rubrizierte Anzeigen MiX Gesamt inkl. ULE Gesamtauflage mm-Preis 446.150 6,48 EUR MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra Anzeigenschluss: Ein Preis für alles: Usingen Titel/Gebiete Usinger Land Extra eiß schwarz-w . ig rb fa r e d o Neu-Anspach Montag, 15 Uhr Friedrichsdorf Bad Homburg MiX-Hochtaunuskreis karriere-rheinmain.de Glashütten Oberursel Königstein Kronberg Bad Soden Eschborn Eppstein Ihre Stellenanzeige erscheint als Print-Online-Kombi ab dem ersten Erscheinungstag Print 30 Tage auf www.karriere-rheinmain.de. Wir berechnen dafür bei Anzeigen bis 100 mm 69,00 EUR, bei Anzeigen ab 101 mm 350,00 EUR. MiX-Main-Taunus-Kreis F-Nord F-Ost MiX-Frankfurt Hofheim F-West Kriftel Hattersheim F-Süd Flörsheim Sonderthemen Job Mix 2016 Ansprechpartner/Medienberater Stellenmarkt Belegungseinheit MiX Gesamt inkl. ULE inkl. online auf www.karriere-rheinmain.de (siehe oben) Belegungseinheit MiX Gesamt 419.550 Exemplare mm-Preis Sonderthemen: 5,15 EUR Barbara Wiegand Telefon: (069) 75 01-49 74 Telefax: (069) 75 01-46 05 E-Mail: [email protected] mind. 3 Zeilen (inkl. online) 41,70 EUR jede weitere Zeile 6,40 EUR Jobs am Flughafen Erscheinungstermine: 9.3. / 22.6. / 14.9. / 9.11. Stellenmarkt-Fließtexte Berufe – Ausbildung mit Zukunft Erscheinungstermine: 17.2. / 14.9. Berufe im Erziehungs- und Gesundheitswesen Erscheinungstermine: 24.2. / 27.4. / 20.7. / 12.10. / 7.12. Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. Die Online-Preise sind AE-fähig. 6 www.mixammittwoch.de Zeitarbeit Erscheinungstermin: 20.1. Anzeigenschluss Sonderthemen: jeweils Freitag, 12 Uhr vor Erscheinungstermin Annette Bühler Telefon: (069) 75 01-49 82 Telefax: (069) 75 01-46 05 E-Mail: [email protected] Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Gewerblich rubrizierte Anzeigen MiX Gesamt inkl. ULE Titel/Gebiete MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra Ein Preis für alles: Usingen Gesamtauflage mm-Preis 446.150 6,48 EUR Usinger Land Extra eiß schwarz-w . ig rb fa r e d o Neu-Anspach Friedrichsdorf MiX Frankfurt Titel/Gebiete MiX Frankfurt-Nord, MiX Frankfurt-Ost, MiX Frankfurt-Süd, MiX Frankfurt-West Gesamtauflage mm-Preis 258.670 4,10 EUR Bad Homburg MiX-Hochtaunuskreis Glashütten Oberursel Königstein Kronberg Bad Soden Eschborn Eppstein MiX Taunus MiX-Main-Taunus-Kreis Titel/Gebiete MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus, Usinger Land Extra Gesamtauflage mm-Preis 187.480 2,99 EUR F-Nord F-Ost MiX-Frankfurt Hofheim F-West F-Süd Kriftel Hattersheim Flörsheim Gewerbliche Fließtexte Belegungseinheit MiX Gesamt inkl. ULE mind. 3 Zeilen 19,20 EUR jede weitere Zeile 6,40 EUR Sonderthemen Mobil Mix 2016 Ansprechpartner/Medienberater Fahrzeugmarkt Belegungseinheit Randolph Mann Telefon: (069) 75 01-41 88 Telefax: (069) 75 01-46 05 E-Mail: mann-handelsvertretung@ rheinmainmedia.de Adrian Mastalirsch Telefon: (069) 75 01-41 96 Telefax: (069) 75 01-41 98 E-Mail: mastalirsch-handelsvertretung@ rheinmainmedia.de KFZ-Service / Kompetent – Fachmännisch – Zuverlässig Erscheinungstermine: 23. März 13. April 05. Oktober 19. Oktober Anzeigenschluss: Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. 7 www.mixammittwoch.de MiX Gesamt 419.550 Exemplare jeweils Mittwoch vor Erscheinungstermin MiX Mobil Spezial (Nordisches Halbformat) Erscheinungstermine: 09. März 06. Juli 12. Oktober Anzeigenschluss: jeweils Mittwoch vor Erscheinungstermin Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Gewerblich rubrizierte Anzeigen inkl. Bekanntschaften MiX Gesamt MiX Gesamt Titel/Gebiete Gesamtauflage mm-Preis Titel/Gebiete 419.550 6,23 EUR MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus Gewerbliche Fließtexte mind. 3 Zeilen Ein Preis für alles: eiß schwarz-w . ig rb fa r e d o MiX Gesamt Gesamtauflage mm-Preis Titel/Gebiete 419.550 6,23 EUR MiX Frankfurt, MiX Hochtaunus, MiX Main-Taunus Gesamtauflage mm-Preis 419.550 6,23 EUR Gewerbliche Fließtexte 19,20 EUR jede weitere Zeile 6,40 EUR mind. 3 Zeilen 19,20 EUR jede weitere Zeile 6,40 EUR Sonderbelegung Reise MiX Streifenanzeige 8 1.570,00 EUR Format: 8 Spalten x 120 mm www.mixammittwoch.de Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Privat rubrizierte Anzeigen Private Anzeigen Stellen, Immobilien, Auto, Reise Belegungseinheit MiX Gesamt 4 Zeilen 8,00 EUR jede weitere Zeile 3,85 EUR Anzeigenschluss: Montag, 10 Uhr Flohmarkt Belegungseinheit Kombi Wochenende!/RHEINMAINMARKT* und MiX Gesamt 4 Zeilen 10,00 EUR jede weitere Zeile 4,10 EUR Anzeigenschluss: Freitag, 10 Uhr Kontakt Telefon: (069) 75 01-33 36 Telefax: (069) 75 01-33 37 E-Mail: [email protected] Private Anzeigen verstehen sich inkl. MwSt. *Jeden Samstag als handliche Tabloid-Beilage in Frankfurter Neue Presse mit den Regionalausgaben, F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung und Frankfurter Rundschau 9 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Beilagen: Preise und Auflagen Usingen Usinger Land Extra Gewicht Preis je tausend Expl. bis 20 g 55,00 EUR jede weitere 5 g 4,00 EUR Gewicht Preis je tausend Expl. bis 20 g 55,00 EUR jede weitere 5 g 4,00 EUR Gewicht Preis je tausend Expl. bis 20 g 67,00 EUR jede weitere 5 g 5,00 EUR Gebiete/Belegungseinheiten Auflage Mix Frankfurt Nord Mix Frankfurt Ost Mix Frankfurt Süd Mix Frankfurt West Frankfurt Gesamt 83.670 55.890 45.000 74.110 258.670 Mix Main-Taunus Mix Hochtaunus 94.820 66.060 Usinger Land Extra 26.600 MiX Taunus 187.480 MiX Gesamt ohne ULE 419.550 MiX Gesamt mit ULE 446.150 Bad Vilbeler Anzeiger/Karbener Zeitung 34.500 MiX Gesamt plus 480.650 Neu-Anspach Friedrichsdorf Bad Homburg MiX-Hochtaunuskreis Glashütten Oberursel Königstein Kronberg Bad Soden Eschborn Eppstein MiX-Main-Taunus-Kreis F-Nord F-Ost MiX-Frankfurt Hofheim F-West Kriftel Hattersheim F-Süd Flörsheim Weitere Selektionsmöglichkeiten auf PLZ-Ebene siehe Folgeseite. Mindestbelegungsmenge: 10.000 Exemplare Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Beilagenpreise sind nicht abschlussfähig. 10 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Beilagen: Auflagen je PLZ PLZ Ort/Ortsteil Haushalte bzw. verteilte Auflage MiX Frankfurt gesamt 60311 F-Innenstadt 60313 F-Innenstadt 60314 F-Ostend 60316 F-Nordend-Ost 60318 F-Nordend-West 60320 F-Dornbusch 60322 F-Nordend-West/Westend-Nord 60323 F-Westend-Süd 60325 F-Westend-Süd 60326 F-Gallus 60327 F-Gallus 60329 F-Bahnhofsviertel 60385 F-Bornheim 60386 F-Fechenheim 60388 F-Bergen-Enkheim 60389 F-Seckbach 60431 F-Ginnheim 60433 F-Eschersheim 60435 F-Berkersheim/Preungesheim 60437 F-Niedereschbach F-Nieder-Erlenbach F-Bonames F-Kalbach F-Harheim 60438 F-Kalbach/Riedberg 60439 F-Heddernheim 60486 F-Bockenheim 60487 F-Bockenheim 258.670 2.970 1.320 4.580 7.900 7.500 6.400 5.960 3.320 3.780 9.960 4.750 2.000 11.510 7.680 7.190 7.160 7.000 8.070 9.870 11.580 3.170 13.890 7.810 4.800 PLZ Ort/Ortsteil Haushalte bzw. verteilte Auflage 60488 60489 60528 60529 60594 60596 60598 60599 65929 65931 65933 65934 65936 F-Hausen/Praunheim F-Rödelheim F-Niederrad F-Schwanheim F-Sachsenhausen F-Sachsenhausen F-Sachsenhausen F-Oberrad F-Höchst F-Sindlingen/Zeilsheim F-Griesheim F-Nied F-Sossenheim 7.490 6.380 8.910 8.350 4.450 4.440 6.480 8.080 12.890 8.520 8.230 7.580 6.700 MiX Main-Taunus-Kreis gesamt 65239 Hochheim am Main 65439 Flörsheim am Main 65719 Hofheim am Taunus 65760 Eschborn 65779 Kelkheim (Taunus) 65795 Hattersheim am Main 65812 Bad Soden am Taunus 65817 Eppstein 65824 Schwalbach am Taunus 65830 Kriftel 65835 Liederbach am Taunus 65843 Sulzbach (Taunus) 94.820 6.320 8.510 15.500 8.640 12.370 11.580 9.000 5.290 6.230 4.040 3.110 4.230 PLZ Ort/Ortsteil Haushalte bzw. verteilte Auflage MiX Hochtaunuskreis gesamt 61348 Bad Homburg 61350 Bad Homburg 61352 Bad Homburg 61381 Friedrichsdorf 61440 Oberursel (Taunus) 61449 Steinbach (Taunus) 61462 Königstein im Taunus 61476 Kronberg im Taunus 61479 Glashütten 66.060 4.670 8.440 5.760 9.990 17.000 4.000 7.000 7.000 2.200 Usinger Land Extra gesamt 61250 Usingen** 61267 Neu-Anspach** 61273 Wehrheim** 61276 Weilrod** 61279 Grävenwiesbach** 61389 Schmitten** 26.600 5.850 6.750 4.450 3.150 2.350 4.050 Bad Vilbeler Anz./Karbener Zeitung gesamt 60437 F-Nieder-Erlenbach* 61118 Bad Vilbel** 61137 Schöneck** 61138 Niederdorfelden** 61184 Karben** 34.500 1.900 16.600 4.600 1.700 9.700 * nur bei Einzelbelegung Bad Vilbeler Anzeiger/Karbener Zeitung möglich / ** keine vollständige Haushaltsabdeckung Um Minderbestückungen auszuschließen empfehlen wir, 2% der Auflage zusätzlich anzuliefern (technische Makulatur). Mindestbelegungsmenge: 10.000 Exemplare 11 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Beilagen: Technische Angaben Technische Angaben Folgende Bedingungen sind aus technischen Gründen für das Beilegen von Fremdprospekten erforderlich: 280 x 390 mm, wobei sich der Falz auf · Höchstformat der langen Seite befinden muss. · Mindestformat DIN A6 (105 x 148 mm). im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht · Einzelblätter von 170 g/m nicht unterschreiten, Einzelblätter mit 2 Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 müssen ein Gewicht von 120 g/m2 aufweisen. Bei geringerem Gewicht muss der Prospekt vorher einmal gefalzt werden, wobei das Mindestformat nicht unterschritten werden darf. mit Leporello- und Altarfalz, Kreis- oder · Prospekte Ovalformate können nicht beigelegt werden. und Antwortkarten dürfen nicht auf der · Proben Prospektaußenseite angebracht sein. 75 g, darüber hinaus ist Rückfrage · Höchstgewicht beim Verlag erforderlich. Sonstige Angaben kann nicht gewährt werden. · Konkurrenzausschluss Mehrfachbelegung bleibt vorbehalten. · Rücktrittstermin 3 Wochen vor Erscheinen. der belegten Ausgabe kann ein kostenloser · InBeilagenhinweis abgedruckt werden. · Anlieferung der Prospekte frei Haus. Prospekte müssen in Lagen von mindestens · Die 12 cm Höhe angeliefert werden. Anlieferung der Prospekte muss auf Euro-Paletten · Die mit gesicherten Plattendeckeln erfolgen. Lieferschein muss Angaben zum · Der Erscheinungstermin und ein Stichwort enthalten. Ein Musterexemplar ist beizufügen. · Mindestbelegungsmenge: 10.000 Exemplare. Minderbestückungen auszuschließen · Um empfehlen wir, 2% der Auflage zusätzlich anzuliefern (technische Makulatur). Bei Lieferung von Prospekten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können wir für die Verteilung keine Gewähr übernehmen. Evtl. Mehrkosten für Weiterverarbeitung müssen wir dem Auftraggeber belasten. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verluste als verkehrsüblich gelten. Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, und solche, die Fremdanzeigen enthalten, können nicht aufgenommen werden. Weitere Auskünfte und Beratung Fragen zu Terminen, technischen Spezifikationen, Anlieferung: Telefon (069) 75 91-28 42 Beratung zu Belegungsmöglichkeiten: Telefon (069) 75 01-41 73 Telefax (069) 75 01-41 16 E-Mail: [email protected] Versandanschrift Anlieferzeiten Druckzentrum Mörfelden-Walldorf Kurhessenstraße 4 – 6, 64546 Mörfelden-Walldorf – Industriegebiet Mo., Di. und Do.: 6.30 bis 15.30 Uhr / Mi.: auf Anfrage / Fr.: 6.30 bis 12.00 Uhr Letzter Anlieferungstermin: 3 Werktage vor Erscheinen 12 www.mixammittwoch.de Wir bitten Sie, diese Punkte schon bei der Prospektplanung zu berücksichtigen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Vorlage des Musters spätestens 1 Woche vor Erscheinen. Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Sonderwerbe- und Anzeigenformen Flying Page Titelkreisanzeige Top-Platzierung auf der Titelseite. Die innovative Werbeform „Titelkreisanzeige“ sichert Ihnen höchste Aufmerksamkeit! Ihr Unternehmen stellt sich auf der Titelseite vor, die reguläre Titelseite findet sich dann auf Seite 3 des Produktes. Preis auf Anfrage. Half Cover Flying Page und Half Cover Reißverschlussanzeige Die Flying Page besteht aus einer vertikal gefalzten Zeitungsseite, die um ein Buch der Zeitung gelegt wird. Das 1 1/2-seitige Half Cover wird ebenfalls um ein Buch gelegt. Preis auf Anfrage. Die Reißverschlussanzeige zeichnet sich durch eine Perforation aus, mit deren Hilfe der Leser die Anzeige insgesamt oder einen Teil davon problemlos von der Zeitungsseite abtrennen kann. Diese Anzeigenform eignet sich besonders für Gewinnspiele oder CouponAktionen, wobei die Rücklaufquote durch die einfache Handhabung deutlich erhöht wird. Mindestformat: 2-spaltig, blatthoch, beidseitig bedruckt. Vorlaufzeit: 7 Tage. Platzierung und Preis auf Anfrage. Tip-on-Card/Tip-on-Sticker Anzeigenstrecke Auf der Titelseite kann eine Tip-on-Card oder ein Tip-on-Sticker platziert werden. Beide Werbemittel können entweder angeliefert oder durch den Verlag hergestellt werden. Erfolgt der Druck im Auftrag des Verlages außer Haus, werden die Kosten 1:1 an den Kunden weiterberechnet. Der Herstellungszeitraum beträgt 14 Tage. Preis auf Anfrage. Anzeigenstrecken bestehen aus drei oder mehr aufeinanderfolgenden ganzseitigen Anzeigen eines Kunden innerhalb der Zeitung. Preis auf Anfrage. 13 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Sonderwerbe- und Anzeigenformen 1/1 Anzeigen Titelfußanzeige Titelkopfanzeigen Format 8-spaltig / 528 mm Anzeige bis 125 mm Höhe am Fuß der Titelseite. Mindestgröße 300 mm, maximale Größe 1000 mm. Format 2-spaltig/100 mm Teilbelegungsmöglichkeiten unter Vorbehalt. 20 % Platzierungszuschlag. Teilbelegungsmöglichkeiten unter Vorbehalt. Belegungseinheit Titelkopfanzeige Eckfeldanzeigen auf Innenseiten Kopfanzeige auf Innenseiten Mindestgröße 600 mm. Platzierung am Fuß der Seite. Mindestgröße 300 mm. Platzierung am Kopf der Seite. 20 % Platzierungszuschlag 14 www.mixammittwoch.de Festpreis MiX Gesamt 2.510 EUR Frankfurt Gesamt 1.680 EUR Main-Taunus 690 EUR Hochtaunus 590 EUR Usinger Land Extra auf Anfrage Bad. Vilb. Anz./Karbener Ztg. auf Anfrage MiX Gesamt plus auf Anfrage Alle genannten Anzeigen-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind rabatt- sowie AE-fähig. Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Wichtige Informationen Erscheinungsweise Mix am Mittwoch wöchentlich mittwochs Usinger Land Extra wöchentlich donnerstags Bad Vilbeler Anzeiger/ Karbener Zeitung wöchentlich donnerstags Anzeigen- und Druckunterlagenschluss Montag, 10.00 Uhr Job MiX: Montag, 15.00 Uhr Agenturprovision 15 % Abschlussrabatte Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen 3.000 mm 5% bei mind. 6 mal 5% 5.000 mm 10 % bei mind. 12 mal 10 % 10.000 mm 15 % bei mind. 24 mal 15 % 20.000 mm 20 % bei mind. 52 mal 20 % 30.000 mm 21 % 40.000 mm 22 % 60.000 mm 23 % 80.000 mm 24 % 100.000 mm 25 % Alle Preise sind AE- und abschlussfähig. Ausgenommen Privatanzeigen. Beilagenpreise sind nicht abschlussfähig. Ab 1,5 Mio. Beilagenexemplaren p. a. Einzelkalkulation auf Anfrage. Bei mehr als 100.000 Anzeigen-Millimeter p. a. Einzelkalkulation auf Anfrage. Preise für Prospektanzeigen, Anzeigenstrecken und Prospektstrecken nach Einzelkalkulation auf Anfrage. 15 www.mixammittwoch.de Chiffregebühren Verlag bei Abholung der Zuschriften: EUR 2,65 (zzgl. MwSt.) bei Zustellung durch die Post: EUR 7,86 (zzgl. MwSt.) Mix am Mittwoch GmbH Zahlungsbedingungen Frankenallee 71–81 • 60327 Frankfurt am Main Telefon (069) 75 01-49 60 • Telefax (069) 75 01-49 78 www.mixammittwoch.de • [email protected] Gewerblich: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, neue Aufträge zur Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Auf Scheckzahlungen wird kein Skonto gewährt. Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 36223 Privat: Vorauskasse mit Verrechnungsscheck oder Kontoabbuchung unter Angabe der Bankverbindung. RheinMainMedia GmbH Gewerbliche Preise zzgl. MwSt.; private Preise inklusive MwSt. St.-Nr. 045 227 77 207 Geschäftsführer: Oliver Rohloff Vermarktung Frankenallee 71–81 • 60327 Frankfurt am Main Telefon (069) 75 01-40 00 • Telefax (069) 75 01-41 27 www.rheinmainmedia.de [email protected] Bankkonten (RheinMainMedia) Bankkonten IBAN BIC Commerzbank Frankfurt DE 31 5008 0000 0096 3100 00 DRESDEFFXXX Commerzbank Frankfurt DE67 5004 0000 0737 3038 00 COBADEFFXXX Frankfurter Sparkasse DE18 5005 0201 0000 2655 00 HELADEF1822 Frankfurter Volksbank DE81 5019 0000 6300 0142 30 FFVBDEFFXXX Deutsche Bank DE37 5007 0010 0094 2128 00 DEUTDEFFXXX Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Technische Angaben/Datenübertragung Anforderungen an digitale Druckunterlagen Drucktechnische Vorgaben Satzspiegel · Nordisches Format Tonwertumfang Druckverfahren Rollenoffset 1 Spalte 45 mm Prozess-Standard Prozess Standard Zeitungsdruck ISO 12647-3:2005 2 Spalten 91 mm 3 Spalten 138 mm Farb-Standard ISO 2846-2. Die Schmuckfarben sind aus den Grundfarben CMYK aufgebaut. 4 Spalten 184 mm 5 Spalten 230 mm Kopierverfahren Computer-to-Plate 6 Spalten 277 mm Rasterweite 48 Linien/cm 7 Spalten 324 mm 8 Spalten 371 mm Rasterpunktform gemäßigter Kettenpunkt Tonwertumfang Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3 %, in der Tiefe 90 % Flächendeckung. Im Mittelton (40 %) muss mit einem Punktzuwachs von ca. 26 % gerechnet werden. Rastertonwerte mind. 5 % bis max. 90 % Tonwertzunahme Die Tonwertzunahme beträgt im Mitteltonbereich ca. 26 % Gesamtfarbauftrag max. 240 % Farbseparation Schmuckfarben werden vom Verlag separiert. Keine RGB- oder LAB-Daten. Bildauflösung 240 dpi für Farb- und Graustufenbilder, 1270 dpi für Strichzeichnungen Minimale Schriftgrößen Positiv: 6 Punkt Negativ: 8 Punkt Gerastert: 12 Punkt Minimale Strichbreiten Positiv: 0,5 Punkt Negativ: 1 Punkt Farben Rasterwinkelung Zieldichte im Vordruck Cyan = 5° Schwarz = 135° Magenta = 75° Gelb = 0° Cyan = Schwarz = Magenta = Gelb = 0.90 1.10 0.90 0.90 Ganze Seite 371 x 528 mm Satzspiegel · Nordisches Halbformat (gilt bei einzelnen Sonderthemen) 1 Spalte 45 mm 2 Spalten 95 mm 3 Spalten 144 mm 4 Spalten 194 mm 5 Spalten 244 mm Ganze Seite 244 x 370 mm Abweichungen im Farbton berechtigen nicht · Geringe zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. 16 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Technische Angaben/Datenübertragung Verwendbare Dateien · PDF/X1a ce-Dokumente (Word, Powerpoint etc.) · Offi können nur als Satzvorlage verwendet werden Übertragungsmöglichkeiten Ihre Kontaktdaten Anzeigenupload senden Sie uns im Ordner eine Info-Datei, die · Bitte den Absender und eine Telefonnummer für eventuelle · https://anzeigenupload.rheinmainmedia.de Zugansdaten auf Anfrage FTP Color-Management-Workflow Ihren Color-Management-Workflow benutzen Sie · Für bitte als Ausgabeprofil „ISOnewspaper26v4.icc“. die durch Einbindung anderer · Farbabweichungen, Ein- oder Ausgabeprofile und/oder nicht korrekte Farbraumdarstellung (z.B. RGB) entstanden sind, berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. · auf Anfrage (069) 75 91-11 45 E-Mail Rückfragen enthält. Bei Fragen zur Übermittlung von Druckunterlagen können Sie uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter (069) 75 91-11 45 erreichen. · [email protected] (maximale Größe: 10 MB) Bei der Anzeigenübermittlung sollten folgende Informationen innerhalb des Dateinamens enthalten sein: 1. Kundenname 2. Stichwort 3. Erscheinungstermin 4. Farbinformation Beispiel: kundenname_stichwort_31_12_14_4c 17 www.mixammittwoch.de Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. 18 www.mixammittwoch.de Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die Haftung des Anbieters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die - der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; - für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Anbieter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Anbieters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen leichter Fahrlässigkeit des Anbieters gem. den vorstehenden Absätzen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch den Anbieter oder dessen Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Anbieters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet je Schadensereignis, das durch grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, verursacht wird, höchstens bis zur Höhe des betreffenden Entgelts. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter sich durch eine branchenübliche, ihrem Geschäftsbetrieb angemessene Betriebshaftpflichtversicherung versichern kann. Sie gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird. Sie gelten schließlich nicht, wenn und soweit der Anbieter eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften abgegeben hat. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche wegen Auflagenminderung ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt. 19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages Präambel Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. Die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie den folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht entgegenstehen. Zustandekommen des Vertrages Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (www.obsportal.de). Platzierung der Anzeigen a) Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind. b) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. Technische Zusatzkosten Bei aufwändigen typographischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Reinzeichnungen, Filmen und anderen Druckunterlagen behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen. Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Zeitung unterscheiden, sowohl Text als auch Werbung Dritter enthalten und durch ein eigenes Impressum gekennzeichnet sind. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Sonderveröffentlichungen Bei Anzeigenkollektiven, Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen behält sich der Verlag vor, Extrapreise und -konditionen festzusetzen. Chiffreanzeigen Wertbriefe und Einschreiben werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Beilagen Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche, z. B. Beilegungen in bestimmten Zeitungsprodukten, können nicht berücksichtigt werden. Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus keine Werbung enthalten darf. Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen. Die Verbreitung von Warenproben, auch im Zusammenhang mit Beilagen, ist nicht möglich. Die Mittlervergütung für Werbeagenturen beträgt für Beilagenaufträge 15 %. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse ist nicht möglich. 19 www.mixammittwoch.de Abbestellungen a) Abbestellungen von ganzseitigen Anzeigen und seitenteiligen Anzeigen können nur bis zu 5 Tage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin berücksichtigt werden. b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. Verbindlichkeiten der Preisliste a) Die Werbungsmittler und die Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Verträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nachlass/Rabatt a) Nachlasspflichtige Aufträge können nur zugunsten ein und derselben natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen werden. Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber einen Organvertrag abgeschlossen hat, können in nachlasspflichtige Aufträge einbezogen werden. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. b) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. c) Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung von Anzeigen in einen Abschluss, für die der Tarif einen Nachlass nicht vorsieht, ist nicht möglich. Es ist auch nicht zulässig, für Anzeigen zum ermäßigten Grundpreis, für die der Tarif einen Nachlass nicht vorsieht, einen nachlasspflichtigen Abschluss zum vollen Grundpreis zu tätigen oder solche Anzeigen in einen laufenden nachlasspflichtigen Abschluss zum vollen Grundpreis einzubeziehen. d) Ein Kollegenrabatt in Höhe von 10 % wird nur bei direkt erteilten Gelegenheitsanzeigen/aufträgen gewährt. Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweis versehene Vertreter. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Verantwortlichkeit des Auftraggebers a) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht frei. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenabteilung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechen- de Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. b) Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung „Immobilien“ für Immobilienfirmen oder mit „Kfz-Firma“ bzw. „Firma“ für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen. c) Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Haftungsausschluss des Verlages a) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. c) Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht weiterverarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenabteilung erfolgt. d) Fällt die Veröffentlichung von Anzeigen im Online-Anzeigenmarkt aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so besteht kein Anspruch auf spätere Veröffentlichung. e) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben und auf bestimmten Plätzen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Datenschutz Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Allgemeinen oder Zusätzlichen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Preisliste Nr. 8/2016 Macht die Woche bunter. Verlag Vermarktung Mix am Mittwoch GmbH RheinMainMedia GmbH Frankenallee 71– 81 60327 Frankfurt am Main Telefon (069) 75 01-49 60 Telefax (069) 75 01-49 78 www.mixammittwoch.de [email protected] Frankenallee 71– 81 60327 Frankfurt am Main Telefon (069) 75 01-40 00 Telefax (069) 75 01-41 27 www.rheinmainmedia.de [email protected] Macht die Woche bunter.