L`imposta di soggiorno nella città di

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L`imposta di soggiorno nella città di
COMUNE DI MODENA
Settore Politiche Finanziarie e Patrimoniali
Servizio Tributi
Die Tourismusabgabe wurde von der Stadt Modena mit Beschluss des Stadtrats Nr. 31 vom
11.06.2012 eingeführt. Sie kam ab dem 1. Juli 2012 zur Anwendung und wurde ab dem 1. Oktober
2012 ausgesetzt, um dann ab dem 1. Juli 2013 gemäß dem Verfahren in der vom Beschluss Nr. 54.
vom 27.09.2012 übernommenen Fassung erneut angewendet zu werden. Letztere wurde jetzt
nochmals durch den Beschluss Nr. 22 vom 13.03. 2014 aktualisiert, der ab dem 1. April 2014 die
Anwendungsfristen der Abgabe neu bestimmt.
Wozu dient die Abgabe?
Die Abgabe dient zur Finanzierung von Maßnahmen für die touristische Infrastruktur, einschließlich
solcher zur Unterstützung der Beherbergungseinrichtungen, zur Erhaltung, Nutzung und
Wiederherstellung der lokalen Kultur-und Umweltgüter sowie der lokalen öffentlichen Einrichtungen.
Wer muss sie entrichten?
Jede nicht in der Stadt Modena wohnhafte Person muss die Tourismusabgabe für Übernachtungen
in den auf dem Stadtgebiet befindlichen Übernachtungsbetrieben ab dem 1. April 2014 für
maximal 10 (zehn) Übernachtungen jährlich entrichten: Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember für Übernachtungsbetriebe. Es wird daran erinnert, dass die vorherige Frist von 15
(fünfzehn) Übernachtungen bis zum 31. März 2014 in Kraft ist.
Wer ist von der Zahlung befreit?
a) Personen unter 12 Jahren;
b) Begleit- und Pflegepersonen von Patienten, die sich in einer medizinischen Einrichtung in der
Umgebung aufhalten, es gilt je ein Betreuer pro Patient;
c) Eltern oder Betreuer, die minderjährige Patienten in medizinischen Einrichtungen der Umgebung
versorgen (maximal zwei Personen pro Patient);
d) Personen, die Rehabilitationsmaßnahmen durchführen müssen;
e) Personen, die in der Stadt bleiben, um ehrenamtlich Service für besondere Veranstaltungen oder
Notfall zu bieten;
f) Personen, die aufgrund natürlicher Ereignisse und Katastrophen in der Stadt bleiben.
g) Personen, die zu Studienzwecken in der Stadt sind und in der Mittelschule, in berufsbegleitenden
Weiterbildungskursen, in der Universität und postuniversitären Weiterbildungen eingeschrieben sind
oder eine Lehre absolvieren und bis einschließlich 32 Jahre alt sind.
i)Angestellte und Mitarbeiter, Lehrlinge und Praktikanten von Hotelfachschulen des
Übernachtungsbetriebs, die sich aufgrund ihrer beruflichen Situation und zur Absolvierung einer
praxisorientierten Ausbildung in der Stadt aufhalten (neue Befreiung ab dem 1. April)
Wie wird die Abgabe entrichtet?
Die Abgabe ist dem Betreiber der Beherbergungseinrichtung, in der übernachtet wird, direkt
zusammen mit dem für den Aufenthalt geschuldeten Preis zu entrichten.
Wie hoch ist die Abgabe?
TYPOLOGIE DER STRUKTUR
Klassifizierung
Abgabe/Tag
(Euro)
Hotelbetriebe:
Hotels und Ferienwohnungen (RTA oder Residence)
1 Stern
0,50
2 Sterne
5 Sterne-Luxus
1,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
4,00
1 Stern
0,10
2 Sterne
4 Sterne
0,15
0,20
0,25
1 Stern
0,20
2 Sterne
0,30
0,50
0,60
3 Sterne
3 Sterne-Superior
4 Sterne
4 Sterne-Superior
5 Sterne
Campingplätze:
a) Campingplätze (Platz für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile, usw.)
3 Sterne
b) Campingplätze (Bungalows und Ähnliches)
3 Sterne
4 Sterne
Sonstige Unterkünfte:
4 Sonnen
1,00
1,50
2,00
2 Sonnen
1,00
3 Sonnen
1,50
keine
Klassifizierung
0,50
c) Bed & Breakfast
keine
Klassifizierung
1,00
d) Jugendherbergen, Zimmervermietung
keine
Klassifizierung
0,50
1 Margarite
5 Margariten
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
keine
Klassifizierung
0,50
a) Ferienhäuser und -wohnungen unter unternehmerischer Verwaltung
2 Sonnen
3 Sonnen
b) Ferienhäuser und -wohnungen aus Privatbesitz,
gelegentliche Vermietaktivität und Frühstück, Ferienhäuser.
Sonstige Empfangseinrichtungen- und/oder Unterkünfte
a) Agritourismus
2 Margariten
3Margariten
4 Margariten
b) An Thermalbäder angegliederte Unterkünfte und Einrichtungen
Info
www.comune.modena.it/tributi
Servizio Tributi Comune di Modena – Via Santi, 40 – 41123 Modena

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