Verordnung + Karte 19.09.1984

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Verordnung + Karte 19.09.1984
Text der Verordnung der Naturdenkmale 1 - 4, 6 - 10, 12 - 14, 16 21, 26 - 34, 36 - 39, 41 - 48, 53 - 55, 57 - 61, 63 - 66
Verordnung
über die Sicherung, Änderung und Aufhebung
von Naturdenkmalen
im Landkreis Nienburg
vom 19.09.84
Aufgrund der §§ 27, 30 und 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) vom 20.03.1981 (Nds.
GVBl. S. 31) wird verordnet:
§1
Unterschutzstellung
(1) Die in der anliegenden Liste aufgeführten Naturschöpfungen werden
zu Naturdenkmalen erklärt und in das beim Landkreis Nienburg/Weser geführte Verzeichnis der Naturdenkmale eingetragen.
Bei Einzelbäumen bzw. Baumgruppen wird der jeweilige Kronentraufbereich in den Schutz mit einbezogen (geschützte Umgebung).
(2) Die anliegende Liste sowie die mitveröffentlichten Kartenausschnitte
für die flächenhaften Naturdenkmale ND Ni 25, 32 und 40 sind Bestandteil dieser Verordnung.
(3) Die Grenze der flächenhaften Naturdenkmale ist durch eine Punktreihe dargestellt. Sie verläuft auf der Linie, die die Punktreihe von
außen berührt.
(4) Eine Karte im Maßstab 1:50.000 mit den Eintragungen aller Naturdenkmale ist beim Landkreis Nienburg/Weser hinterlegt. Bei den
Gemeinden werden Auszüge aus dieser Karte aufbewahrt.
Diese Karten können von jedermann kostenlos eingesehen werden.
§2
Schutzzweck
(1) Die Bäume sind aufgrund ihres zum Teil einzigartigen Wuchses,
ihrer
Eigenart
und
Schönheit
unter
Schutz
gestellt.
Sie sollen langfristig erhalten werden.
(2) Die Findlinge stellen am Ort ihrer Ablagerung markante Zeugnisse
der Entstehungsgeschichte der Landschaft dar. Sie lassen Rückschlüsse auf die Eiszeiten im norddeutschen Raum zu und zeichnen
sich insbesondere durch ihre Größe oder Gesteinszusammensetzung aus.
Sie sollen am Ort ihrer Ablagerung erhalten bleiben.
(3) Der konkrete Schutzzweck ist - dem jeweiligen Schutzobjekt zugeordnet - in der anliegenden Liste aufgeführt.
§3
Schutzbestimmungen
(1) Alle Handlungen, die das Naturdenkmal und seine geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, sind verboten.
(2) Darüber hinaus ist nachfolgend aufgeführte Handlung untersagt, die
das Naturdenkmal gefährden oder stören kann:
das Anbringen von Aufschriften, Plakaten, Werbeträgern u.ä. bei
Bäumen und Findlingen.
§4
Ausnahmen
(1) Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn eine nach § 3 Abs. 2 untersagte Handlung den Charakter
des Naturdenkmals nicht verändert oder der besondere Schutzzweck im Einzelfall nicht beeinträchtigt wird.
(2) Im übrigen kann von den Verboten des § 3 nach Maßgabe der im §
53 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes enthaltenen Voraussetzungen auf Antrag eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde gewährt werden.
§5
Freistellung
(1) Von den Schutzbestimmungen des § 3 sind freigestellt:
a) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Naturdenkmale sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
(z.B. Sicherung des Straßenverkehrs) im Einvernehmen mit oder
auf Anordnung der unteren Naturschutzbehörde,
b) die Kennzeichnung der Naturdenkmale.
(2) Im Falle akuter Gefährdung Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
ist die unter Ziffer a) geforderte Einvernehmensherstellung nicht erforderlich.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Gemäß § 64 Ziffer 1 und 5 NNatG handelt ordnungswidrig, wer,
ohne das eine Ausnahme zugelassen oder eine Befreiung erteilt
wurde, vorsätzlich oder fahrlässig den in § 3 Abs. 1 und 2 genannten
Schutzbestimmungen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 65 Abs. 1 NNatG mit einer
Geldbuße bis zu 10.000,-- DM (Verstoß gegen § 3 Abs. 2) bzw. bis
zu 50.000,-- DM (Verstoß gegen § 3 Abs. 1) geahndet werden.
§7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover in Kraft.
§8
Aufhebung der Rechtsvorschriften
(1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden die nachfolgend aufgeführten Festsetzungen über die Naturdenkmale im Landkreis Nienburg/Weser außer Kraft gesetzt:
1. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis
Nienburg/Weser vom 31.05.1935 (Amtsblatt der Regierung zu
Hannover (Reg.-Amtsblatt) vom 08.06.1935, Seite 90/91) einschließlich:
der I.
Nachtragsverordnung vom
29.06.1937
(Reg.-Amtsblatt Seite 107),
der XII.
Nachtragsverordnung vom
30.06.1954
(Reg.-Amtsblatt Seite
186/187),
der II.
der XIII.
Nachtragsverordnung vom
17.03.1938
(Reg.-Amtsblatt Seite 49),
Nachtragsverordnung vom
17.12.1954
(Reg.-Amtsblatt 1955, Seite
15/16),
der III.
Nachtragsverordnung vom
02.11.1938
(Reg.-Amtsblatt Seite 168),
der XIV.
Nachtragsverordnung vom
05.04.1955
(Reg.-Amtsblatt Seite 84),
der IV.
Nachtragsverordnung vom
21.02.1939
(Reg.-Amtsblatt Seite 32 ff.),
der XV.
Nachtragsverordnung vom
09.08.1957
(Reg.-Amtsblatt Seite 196),
der V.
Nachtragsverordnung vom
02.01.1947
(Amtl. Nachrichtenblatt der
Alliierten Militärregierung und
der deutschen Verwaltungen in
Stadt und Kreis Nienburg
(Amtl. Nachrichtenblatt),
Stück-Nr. 76, vom 03.04.1947),
der XVI.
Nachtragsverordnung vom
03.12.1959
(Reg.-Amtsblatt 1960, Seite
44),
der VII.
Nachtragsverordnung vom
15.01.1948
(Amtl. Nachrichtenblatt Nr.
118, v. 30.01.1948),
der XVII.
Nachtragsverordnung vom
19.05.1961
(Reg.-Amtsblatt Seite 201),
der VIII.
Nachtragsverordnung vom
18.02.1948
(Amtl. Nachrichtenblatt Nr.
124, v. 12.03.1948),
der XVIII.
Nachtragsverordnung vom
21.06.1963
(Reg.-Amtsblatt Seite 207),
der IX.
Nachtragsverordnung vom
10.06.1949
(Amtl. Mitteilungsblatt des
Landkreises Nienburg/Weser,
Nr. 190, v. 24.06.1949),
der XIX.
Nachtragsverordnung vom
20.12.1967
(Reg.-Amtsblatt 1968, Seite
41),
der X.
Nachtragsverordnung vom
22.01.1951
(Reg.-Amtsblatt Seite 14),
der XX.
Nachtragsverordnung vom
25.03.1969
(Reg.-Amtsblatt Seite 108/109)
und
der XI.
Nachtragsverordnung vom
31.03.1951
(Reg.-Amtsblatt Seite 61/62),
der XXI.
Nachtragsverordnung vom
31.07.1970
(Reg.-Amtsblatt Seite 271)
der XII.
Nachtragsverordnung v.
30.06.1954
(Reg.-Amtsblatt Seite 186/187,
2. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis
Grafschaft Hoya vom 01.09.1973 (Amtsblatt des Regierungsbezirks Hannover 1973, S. 1.076 ff.) soweit sie Naturdenkmale im
heutigen Landkreis Nienburg/Weser erfasst (lfd. Nr. 7, 11, 12, 37
u. 39 der Liste)
3. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Bereich des
Verbandes Großraum Hannover vom 15.07.1969 (Nds. Ministerialblatt Nr. 34/1969, Seite 779 ff.), soweit sie Naturdenkmale im
heutigen Landkreis Nienburg/Weser erfasst (lfd. Nr. g nrü 46 der
Liste).
Nienburg/Weser, den 19.9.1984
6714-04 ND NI
Landkreis Nienburg/Weser
Dr. Wiesbrock
Der Oberkreisdirektor
Anlage
zur Verordnung über die Sicherung, Änderung
und Aufhebung von Naturdenkmalen im
Landkreis Nienburg/Weser
vom 19.9.84
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
NI1 Dorflinde
"Alte Dorflinde"
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
a) Warmsen
b) Bohnhorst
3518
a) 14
b) 53
Ortsmitte L 348
Schutzzweck:
Erhalt dieses mehrteiligen, eigentümlich gewachsenen
Baumes, der für Heimatkunde und Ortsgeschichte von
besonderer Bedeutung ist.
NI2
Dorflinde
"Tillylinde"
a) Warmsen
b) Warmsen
3519
a) 6
b) 260/1
südlich der Dorfkirche auf der
Verkehrsinsel
Schutzzweck:
Erhalt dieses durch Rückschnitt in vergangener Zeit
besonders eigentümlich gewachsenen Baumes, der für
Heimatkunde
und
Ortsgeschichte
von
besonderer
Bedeutung ist.
NI3
2 Buchen
a) Landesbergen
b) Brokeloh
3421
a) 4
b) 12/5
auf dem Einhausberg, Nordrand des
Friedhofes
Schutzzweck:
Erhalt dieser markanten, weithin sichtbaren, freistehenden
Bäume, die von einer Ilexgruppe umgeben sind. Sie
zeichnen sich besonders durch ihre Seltenheit und Eigenart
aus.
NI4
1 Eiche
a) Steimbke
b) Linsburg
3421
a) 2
b) 12/6
beim Kriegerdenkmal
Süwestecke
Schutzzweck:
Erhalt dieser durch besonderen Habitus auffallenden etwa
200 Jahre alten Eiche, die in diesem Bereich
(Kriegerdenkmal) Bedeutung für Heimatkunde und
Ortsgesichte hat.
NI5
Buche
Stremelboom
a) Steimbke
b) Steimbke
3422
a) 4
b) 28/1
Schutzzweck:
Erhalt dieses durch frühere Ausästung besonders
eigentümlich
gewachsenen
Baumes.
Durch
seine
freistehende
Lage
in
ausgeräumter
Feldflur
hat
insbesondere der Wind den Baum seinen derzeitigen
Habitus verliehen (ausgeprägter Wetterbaum). Für die
Heimatkunde und Ortsgeschichte der Ortschaft Steimbke hat
der Baum besondere Bedeutung (stilisierte Darstellung im
Wappen der Gemeinde).
westlich der
Straße WendenSteimbke, Baum
weiterhin sichtbar
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
NI6
Ulme
a) Wietzen
b) Holte
TK 25 Nr.
a) Flur
b) Flurstück(e)
3320
a) 4
b) 31/4
Lagebezeichnung
rechts des
Weges, der den
Hof nach Süden
verläßt
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders seltenen und bizarr gewachsenen
Baumes, der sich insbesondere durch gedrungenen Habitus
und großräumig ausgehöhlten Stamm auszeichnet. Er stellt
eine einzigartige Naturschöpfung dar und ist für Naturkunde
von Bedeutung.
NI7
Linde
"Dorflinde"
a) Wietzen
b) Wietzen
Schutzzweck:
Erhalt dieses für Heimatkunde
bedeutungsvollen Baumes.
NI8
3 Eiben
3220
a) 5
b) 78/8
und
a) Binnen
b) Binnen
Südrand der K34
beim ehem.
Feuerwehrgerätehaus
Ortsgeschichte
3320
a) 7
b) 41
2 Bäume am
Denkmal
1 Baum im
Garten des
Pfarrhauses
Schutzzweck:
Erhalt dieser durch ihr hohes Alter (600-700 Jahre
alt) besonders seltenen und schönen Exemplare.
NI9
Linde
a) Binnen
b) Binnen
3320
a) 7
b) 38
auf dem
Kirchplatz am
Kircheneingang
Schutzzweck:
Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten, durch früheren
Rückschnitt
besonders
gekronten
Baumes.
Im
Zusammenhang mit dem Kirchplatz kommt diesem Baum
heimatkundliche und ortsgeschichtliche Bedeutung zu.
NI10 Eiche
a) Raddestorf
b) Harrienstedt
3519
a) 11
b) 51/1
im Garten des
Hofes ca. 50 m
südlich der
Straße
Schutzzweck:
Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch
besonders
stattlichen
Wuchs
und
Schönheit
auszeichnenden Eiche.
NI11 Lindenallee
a) Stolzenau
b) Stolzenau
3420
a) 6
b) 298/6
a) 5
b) 270/12
Ortsmitte
und Schinnaer
Straße
Schutzzweck:
Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch
besonders
stattlichen
Wuchs
und
Schönheit
auszeichnenden Eiche.
NI12 2 Findlinge
a) Nienburg
b) Nienburg
3321
a) 2
b) 8/15
auf der
Landzunge
zwischen Weser
und Nothafen
Schutzzweck:
Erhalt dieser aus Südschweden (Smolnd) stammenden
Findlinge aus Granit, Größe 1,7 x 1,2 x 0,6 m mit rotem
Feldspat bis 5 mm, grau-blauem Quarz bis 3 mm. Eine
Fläche zeigt Windschliff. Besondere Bedeutung für
Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde.
NI13 Findling
a) RehburgLoccum
b) Rehburg Stadt
3521
a) 31
b) 5
im Acker ca. 30 m
südlich des
Weges zur
Düsselburg
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
Schutzzweck:
Erhalt dieser je 2 x 2 x 0,5 m großen Platten eines grauen
Granitgneises an dieser Stelle. Besonders selten und
Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde.
NI14 Findling
a) RehburgLoccum
b) Rehburg
3421
a) 7
b) 18
im Klosterforst
Schutzzweck:
Erhalt dieses im Durchmesser ca. 1,0 m großen Steines. Die
Besonderheit liegt in den Bearbeitungsspuren, die der
Findling aufweist.
NI15 Findling
a) Warmsen
b) Bohnhorst
3518
a) 19
b) 15
im Graben
nördlich des
Weges ins Moor
300 m westlich
des Trafos
Schutzzweck:
Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch
besonders
stattlichen
Wuchs
und
Schönheit
auszeichnenden Eiche.
NI16 Findling
a) Landesbergen
b) Brokeloh
3421
a) 6
b) 6/3
nord-westlich
Brokeloher Mühle
Schutzzweck:
Erhalt dieses 3,5 x 3 x 1,3 m großen Findlings. Es handelt
sich um Granitgneis, rot, der durch basische Einlagerungen
gebändert ist. Findlinge dieser Größe sind selten.
NI17 Findling
a) Diepenau
b) Diepenau
3321
a) 19
b) 77/1
südlich des
Freizeitsees
Schutzzweck:
Erhalt dieses 1,6 x 1,8 x 0,9 m großen Findlings. Die
besondere Größe des Granitfindlings war ausschlaggebend
für die Unterschutzstellung.
NI18 6 Findlinge
a) Steimbke
b) Linsburg
3422
a) 6
b) 19
im Grinderwald
südlich des
Klosterweges
Schutzzweck:
Erhalt dieser Findlinge, bei denen es sich wahrscheinlich um
die Reste eines Steingrabes handelt. 4 Findlinge bestehen
aus Granitgneis, grau, mittelkörnig; durchsetzt mit Feldspat
bis zu 1 cm, 2 Findlinge bestehen aus grauen Augengneis.
NI19 Findling
"Giebichenstein"
a) Steimbke
b) Stöckse
3321
a) 10
b) 1
in der Krähe
südwestlich von
Stöckse
Schutzzweck:
Erhalt dieses 7,5 x 4,50 x 2,75 m großen Steinriesen,
dessen Gewicht auf ungefähr 330 t geschätzt wird. Es soll
sich um den größten Findling Niedersachsens handeln.
Allein schon wegen seiner Gesteinsart Granit ist er in
unserer Landschaft selten.
NI20 Findling
a) Warmsen
b) Warmsen
3519
a) 6
b) 156/4
westlich von
Warmsen
Schutzzweck:
Erhalt dieses im Durchmesser ca. 1,80 m großen Findlings.
NI21 Eiche
“Hindenburgeiche“
a) Nienburg
b) Nienburg
3421
a) 44
b) 20/1
Schutzzweck:
Erhalt
dieses
sich
durch
besondere
Ausmaße
auszeichnenden Baumes mit einem Alter von etwa 400
Jahren. Bäume dieser Größe und dieses Alters sind selten.
im Walde
Jagen 121 c
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
NI22 Silberweide
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
a) Stolzenau
b) Stolzenau
TK 25 Nr.
a) Flur
b) Flurstück(e)
3420
a) 8
b) 61/8
Schutzzweck:
Erhalt
dieses
sich
durch
besondere
auszeichnenden, freistehenden Exemplares,
Landschaftsbild in hervorragender Weise prägt.
NI25 Mordplatz
a) Leese
b) Leese
Lagebezeichnung
südlich des
ehemaligen
Bahndammes
Schönheit
das das
3520
a) 21
b) 86
süd-östlich der
Gemeinde Leese
Schutzzweck:
Erhalt dieses Restes einer ehemals hier vorherrschenden
Landschaftsform. Infolge des hier von Seiten der Gemeinde
errichteten Gedenksteines kommt dem „Mordplatz“ daneben
heimatkundliche Bedeutung zu.
NI26 2 Kastanien
a) Stolzenau
b) Stolzenau
3420
a) 6
b) 180/8
im Garten des
ehemaligen
Landdrosten der
Grafschaft Hoya
Schutzzweck:
Erhalt dieser sich durch besonders stattlichen Wuchs
auszeichnenden Bäume. Kastanien dieser Ausprägung sind
besonders selten.
NI27 2 Eiben
a) Stolzenau
b) Stolzenau
3420
a) 6
b) 180/8
im Garten des ehemaligen
Landdrosten
Schutzzweck:
Erhalt dieser etwa 100 Jahr alten, besonders schön
gewachsenen Bäume.
NI28 Esche
a) Stolzenau
b) Stolzenau
3420
a) 6
b) 180/8
im Garten der
ehemaligen
Landdrostei
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders eigenartig gewachsenen Baumes
(Hängeform). Bäume dieser Größe und mit diesem Habitus
sind selten.
NI29 Eiche
a) Marklohe
b) Marklohe
3320
a) 5
b) 117/6
Hofplatz des
Pfarrhauses an der
L351
Schutzzweck:
Erhalt dieser sich durch hohes Alter und besonders
stattlichen Wuchs auszeichnenden Eiche, die den Ortskern
von Marklohe in hervorragender Weise bestimmt.
NI30 16 Kastanien
2 Blutbuchen
6 Linden
1 Kastanie *
1 Kastanie **
a) Stolzenau
b) Nendorf
3419
a) 13
b) 70/4
72/1*
69/1**
Baumgruppe um
Kirche, entlang der
Straße und
Schutzzweck:
Erhalt dieser das Ortsbild von Nendorf prägenden
Baumgruppe. Die Bäume zeichnen sich durch hohes
Alter und besondere Schönheit aus.
NI31 Kastanie
a) Estorf
b) Estorf
3420
a) 11
b) 34/3
auf dem
Hausgrundstück
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders schön und in dieser
Ausprägung seltenen, freistehenden Exemplares.
NI32 Sandgrube mit
Umgebung
a) Uchte
b) Darlaten
3418/19
a) 4
b) 23
im Forstort „Groß
Holz“
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
Schutzzweck:
Erhalt dieses aus wissenschaftlicher Sicht hoch
interessanten subfossilen Ortsteinprofiles, das durch
ehemaligen Sandabbau aufgeschlossen wurde.
Subfossile Ortsteinprofile sind in Nordwestdeutschland
sehr selten.
NI33 2 Eichen
a) Estorf
b) Estorf
3420
a) 10
b) 48
auf einer Wiese der
Marsch nordwestlich der
Ortschaft Estorf
und östl. vom
Estorfer See
Schutzzweck:
Erhalt dieser allein stehenden, freiwachsenden, etwa
200 Jahre alten Eichen im Bereich der Wesermarsch,
Bäume dieser Ausprägung sind speziell in
Marschbereichen sehr selten geworden.
NI34 Eiche
a) Rohrsen
b) Rohrsen
3221
a) 3
b) 270/44
auf dem Gehöft des
Eigentümers
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders schön und stattlich
gewachsenen Baumes. Bäume dieser Ausprägung und
mit einem Stammdurchmesser von ca. 2,0 m sind sehr
selten.
NI36 Eiche
"Frl. Oehmer"
a) Leese
b) Leese
3420
a) 14
b) 3/4
West-Rand der
Abteilung 96 b 1 im
Staatsforst
Schutzzweck:
Erhalt dieser gut 200 Jahre alten Eiche. Der Baum stellt
aufgrund seines Alters und seines Wuchses eine
seltene Naturschöpfung dar.
NI37 7 Eichen
sog. "Thingplatz"
a) Leese
b) Leese
3420
a) 15
b) 38/6
im Staatsforst
Schutzzweck:
Erhalt dieser aus 7 Eichen bestehenden Baumgruppe.
Die Bäume sind ca. 200 Jahre alt und besonders
markant gewachsen. Zudem kommt diesem Bereich
heimatkundliche und kulturhistorische Bedeutung zu.
NI38 2 Eichen
"Puls Eiche"
a) Leese
b) Leese
3420
a) 15
b) 38/7
im Staatsforst
Schutzzweck:
Erhalt dieser beiden aufgrund ihres Alters und ihres
Wuchses seltenen Naturschöpfungen. Eine der Eichen
ist mit einem Gedenkkreuz versehen.
NI39 23 Eichen
2 Linden
7 Buchen
9 Erlen
4 Hainbuchen
a) Steyerberg
b) Steyerberg
3420
a) 8
b) 256/29
am Westausgang
der
Garingkerstraße,
bekannt als
Philosophenweg
Schutzzweck:
Erhalt dieses Großbaumbestandes auf der Böschung
der Niederterrasse zur Aue hin. Der Gehölzbestand in
dieser Ausprägung ist sehr selten. Er stellt die Reste
einer ehemals weit verbreiteten Landschaftsform dar
und hat natur- und heimatkundliche Bedeutung.
NI40 Grundwasserpeilstation,
Erdg.
Naturdenkmal
a) Steyerberg
b) Wellie
3420
a) 2
b) 7 u. 8
ca. 1 km vom
Nordrand Wellie
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
Schutzzweck:
Erhalt dieser Grundwasserpeilstation des Max-PlanckInstituts für Limnologie. Das Naturdenkmal umfaßt die
Peilstelle und Umgebung mit aufstockendem
Gehölzbestand. Der besondere Wert liegt jeoch im
Grundwasserbereich, der an dieser Stelle mit blinden
und pimentlosen, sehr seltenen und wissenschaftlich
besonders interssanten Subterrantieren relativ dicht
besiedelt wird.
NI41 Linde
"Zwillingslinde"
a) Eystrup
b) Eystrup
3221
a) 3
b) 135/12
Ortsmitte
Schutzzweck:
Erhalt
dieses
aufgrund
seiner
Größe
und
eigentümlichen Habitus sehr seltenen Baumes. Das
doppelstämmige Exemplar ist von bestimmender
Schönheit.
NI42 Linde
"Kirchhofslinde"
a) Hassel
b) Hassel
3121
a) 5
b) 56
in Hassel auf dem
alten Friedhof am
Eingang zur Kirche
Schutzzweck:
Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten Baumes. Aufgrund seiner Schönheit, Seltenheit und Eigenart
sowie wegen seiner Bedeutung für die Natur- und Heimatkunde und Ortsgeschichte stellt dieses
Exemplar eine besondere Naturschöpfung dar.
NI43 2 Eichen
a) Schweringen
b) Holtrup
3220
a) 5
b) 120
in Holtrup
Gabelung
Dorfstraße am
Transformator
Schutzzweck:
Erhalt dieser besonders schönen Bäume, die aufgrund
ihres hervorragenden Wachstums das Ortsbild
bestimmend gestalten.
NI44 2 Eichen
a) Bücken
b) Altenbücken
3220
a) 1
b) 10/3
auf dem Gut
Sandhof zwischen
Hoya und
Altenbücken auf
dem südöstlichen
Deichfuß
Schutzzweck:
Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, infolge der
freistehenden Lage besonders stattlich gewachsenen
Bäume. Bäume dieser Ausprägung sind im Bereich der
Wesermarsch sehr selten.
NI45 Eiche
a) Rodewald
b) Rodewald
3322
a) 41
b) 52/43
auf der Böschung
der Alpe
Schutzzweck:
Erhalt dieses aufgrund seiner Größe und Schönheit
das Landschaftsbild bestimmenden Baumes. Bäume
von diesem stattlichen Wuchs sind sehr selten.
NI46 Eiche
a) Haßbergen
b) Haßbergen
3321
a) 5
b) 312/3
an der Hofeinfahrt
Schutzzweck:
Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten Exemplares, das
aufgrund seiner Größe, Eigenart und Schönheit das
Ortsbild hervorragend belebt.
NI47 Eiche
a) Haßbergen
b) Haßbergen
3321
a) 5
b) 56/11
Ecke Schw.Straße/Am
Ziegenberg
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
Schutzzweck:
Erhalt dieses ca. 200 Jahre alten Baumes, der sich
infolge seiner freistehenden Lage besonders stattlich
entwickelt hat und den Straßenbereich bestimmend
prägt. Bäume dieser Schönheit und Größe sind selten.
NI48 Eiche
a) Heemsen
b) Gadesbünden
3321
a) 5
b) 93/3
auf dem Hof
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders schön gewachsenen Baumes.
Aufgrund seiner Größe wird der gesamte Hofbereich
bestimmend belebt.
NI49 Kastanie
a) Nienburg
b) Erichshagen
3321
a) 7
b) 83
auf dem Hof
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders stattlich gewachsenen
Baumes. Der Baum prägt infolge seiner Größe und
Schönheit die Ortseingangssituation von Erichshagen
in bestimmender Weise.
NI50 Buche
a) Uchte
b) Hoysinghausen
3419
a) 3
b) 99/1
auf dem Hof
Schutzzweck:
Erhalt dieses etwa 150 Jahre alten, besonders markant
gewachsenen
Baumes
aus
Gründen
der
Ortsbildgestaltung und weil Buchen mit diesem Habitus
selten sind.
NI52 Buche
"Mutterbuche"
a) Steimbke
b) Sonnenborstel
3321
a) 5
b) 5
am südlichen
Waldrand
Schutzzweck:
Erhalt dieses besonders stattlich und schön
gewachsenen Exemplares. Bäume dieser Ausprägung
sind sehr selten.
NI53 Eiche
a) Warmsen
b) Bohnhorst
3518
a) 17
b) 5
auf dem Hof
Schutzzweck:
Erhalt dieses etwa 300 Jahre alten Exemplares. Der
Baum ist in seiner Ausprägung von hervorragender
Schönheit.
NI54 2 Buchen
a) Steimbke
b) Wendenborstel
3322
a) 2
b) 40/2
am Straßenrand
zum Grundstück
Flur 2 Flurstück 2 in
der Nähe der Kurve
Schutzzweck:
Erhalt dieser durch Witterungseinflüsse besonders
eigenartig gewachsenen, mehrstämmigen Buchen.
Bäume mit diesem Habitus sind besonders selten.
NI55 Eiche
a) Linsburg
b) Linsburg
3321
nördlich von
a) 1
Linsburg
b) 174/113
Schutzzweck:
Erhalt dieses in freier Feldlage stehenden, etwa 200
Jahre alten Baumes. Der Baum zeichnet sich durch
besondere Stattlichkeit und Schönheit aus.
NI56 Eiche
a) Warpe
b) Nordholz
3220
a) 2
b) 21
auf dem Hof der
Besitzerin etwas
versteckt
ND
Nr.
Bezeichnung der
Naturdenkmale
a) Stadt/Gemeinde
b) Gemarkung
TK 25 Nr.
Lagebezeichnung
a) Flur
b) Flurstück(e)
Schutzzweck:
Erhalt dieses durch besondere Eigenartigkeit (kurzer
Stamm) auffallenden Baumes mit einem Stammumfang
von rd. 5 m. Bäume dieser Ausprägung sind sehr
selten.
NI57 2 Buchen
a) Landesbergen
b) Brokeloh
3421
a) 7
b) 2/1
südöstlich von
Brokeloh
Schutzzweck:
Erhalt dieser besonders stattlich gewachsenen
Exemplare. Besonders die Buche im Waldrandbereich
ist von einmaliger Schönheit und Größe.
NI58 Eiche
a) Stolzenau
b) Diethe
3520
a) 6
b) 81/2
in der
Wesermarsch
östlich des
Wesergrabens
zwischen Diethe
und Langern
Schutzzweck:
Erhalt dieses etwa 400 Jahre alten Exemplares, das
sich besonders durch eigenartigen Wuchs auszeichnet.
Bäume dieser Größe und dieses Alters sind sehr selten
und bedürfen eines besonderen Schutzes.
NI59 Mammutbaum
a) Marklohe
b) Marklohe
3320
a) 4
b) 56/3
75 m westlich der
Kirche
Schutzzweck:
Erhalt dieses aufgrund seines Alters und seiner
besonderen Schönheit im Kreisgebiet seltenen
Exemplares.
NI60 2 Buchen
a) Steimbke
b) Sonnenborstel
3321
a) 4
b) 2/3
südlich
Sonnenborstel,
freie Feldlage bei
altem Schafstall
Schutzzweck:
Erhalt dieser besonders stattlich gewachsenen Bäume,
die infolge ihrer Größe und Schönheit das
Landschaftsbild entscheidend prägen.
NI61 Granitfindling
a) RehburgLoccum
b) Rehburg
3421
a) 39
b) 211
am Weg nördlich
des neuen Forstes
Schutzzweck:
Erhalt dieses 2 x 1,5 x 0,8 m großen grau-rötlichen,
mittelkörnigen Granitfindlings an dieser Stelle. Der
Granit ist durchsetzt mit Feldspäten bis zu 1 cm lang
und grauem Quarz bis 3 mm. Gut erhaltene Findlinge
dieser Art und Größe sind selten und daher
schutzwürdig.
NI63 Granitgneisfindling
a) RehburgLoccum
b) Rehburg
3421
a) 2
b) 180
süd-westlich
der
Brokeloher Mühle
Schutzzweck:
Erhalt dieses 1,6 x 1,3 x 0,7 m großen, aus grauem,
mittelkörnigem Granitgneis bestehenden Findlings am
Ort der Ablagerung. Dieser Findling ist besonders gut
erhalten und in dieser Größe relativ selten.
NI64 Findling
a) Warmsen
b) Warmsen
3518
a) 7
b) 160/5
Wehsand
Friedrich-KoppStraße
Hoffläche
Schutzzweck:
Erhalt dieses 1,5 x 1,0 x 0,9 m großen Granitfindlings.
Es handelt es sich um einen gut erhaltenen Granitblock
mit großen Parabelrissen. Diese Parabelrisse sind
durch hohen Eisdruck entstanden. Findlinge mit diesen
Rissen sind sehr selten und sind von großer
wissenschaftlicher Bedeutung.
NI65 Findling
a) Warmsen
b) Warmsen
3518
a) 6
b) 8/3
auf dem Hof Kohrs
NW-Ecke
Schutzzweck:
Erhalt dieses 2,3 x 2,6 x 0,25 m großen
Augengneisfindlings, der mit reichlicher Feldspat
durchsetzt ist. Der Findling hat vermutlich früher einmal
als Abdeckplatte eines Hünengrabes gedient. Findlinge
dieser Größe sind selten.
NI66 Eiche
a) Stolzenau
b) Müsleringen
3520
a) 1
b) 77
Schutzzweck:
Erhalt dieses landschaftsbildprägenden Baumes, der
sich infolge seiner freistehenden Lage zu einem
besonders schönen, weit ausladenden Exemplar
entwickelt hat. Eichen in dieser Ausprägung sind
selten.
Feldmark nordwestlich von
Müsleringen