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Amtsblatt für die Stadt Speyer Nr. 004/2014 Ausgabedatum: 31.01.2014 Herausgeber Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: Stadt Speyer I. Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2014 – Tagesordnung Seite 1 II. III. Jagdgenossenschaft Speyer – Genossenschaftsversammlung am 25.02.2014 Jagdgenossenschaft Speyer – Auslegung der Stimmliste Seite 2 Seite 2 IV. V. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung 2014/2015 – Grundschulen ADD Trier: Unterstützungsaufrufe trotz Sammlungsverbot gegen Verein für Kinderunfallopfer Seite 3 Seite 5 VI. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 18.02.2014 Seite 5 Stadthaus Maximilianstraße 100 67346 Speyer ____________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 18. Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag, dem 06.02.2014, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12. Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Asylbewerber/-innen in Speyer Unterkunft und Betreuung Altbau Kindertagesstätte St. Christophorus - Information 2. Aufstellung der Psychiatriekoordination in Speyer ab 2014 - Information 3. Neufestsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII 4. Warenkorb Speyer Aktueller Sachstand - Information 5. Fahrdienst für beeinträchtigte Menschen in Speyer Inanspruchnahme 2013 und weitere Planung für 2014 - Information 6. Modellprojekt nach § 14 a AGSGB XII 6.1. Erfahrungsbericht zum Jahr 2013 - Information 6.2. Einrichtung einer Wohngruppe für an Demenz erkrankte Menschen in Speyer - Sachstandsmitteilung Telefon (06232) 142383 7. Verschiedenes Telefax (06232) 142498 FB 4 _______________________________________________ E-Mail [email protected] Internet www.speyer.de II. Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer BEKANNTMACHUNG Alle Grundstückseigentümer, die im Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft des Stadtkreises Speyer (Jagdkataster) eingetragen sind, werden zur GENOSSENSCHAFTSVERSAMMLUNG am Dienstag, dem 25.02.2014, 16.00 Uhr, im Sitzungssaal des Stadtrates, Rathaus, Maximilianstr. 11-13, eingeladen. Tagesordnung 1. Haushaltsrechnung 2013 2. Entlastung des Jagdvorstandes 3. Haushaltsplan 2014 4. Neuwahl Jagdvorstand 5. Bericht des Leiters der Arbeitsgruppe Feldwegeausbau, Grabenreinigung und Heckenschnitt 6. Bericht des Kreisjagdmeisters 7. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen I 8. Verschiedenes Speyer, den 29.01.2014 Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister und Jagdvorsteher FB 1-130 _______________________________________________ III. Öffentliche Auslegung der Stimmliste der Jagdgenossen für die Jagdgenossenschaftsversammlung 2014 am 25.02.2014 Die Stimmliste der Jagdgenossen des Stadtkreises Speyer für die Jagdgenossenschaftsversammlung 2014 am 25.02.2014 liegt in der Zeit vom 10.02. bis einschließlich 21.02.2014 für die stimmberechtigten Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) zur Einsichtnahme aus. Ort der Auslegung: Finanzen -SteuerverwaltungMaximilianstr. 90 67346 Speyer Zimmer 204 Zeit: Mo.-Do. 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Fr. 7.00 Uhr - 12.30 Uhr Speyer, den 29.01.2014 Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister und Jagdvorsteher Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 31.01.2014 FB 1-130 _______________________________________________ Seite 2 IV. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung GRUNDSCHULEN SPEYER Schuleinschreibung zum Schuljahr 2014/2015 Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind aber in der Zeit vom 01. September 2014 bis 31. Dezember 2014 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können zu den nachfolgend genannten Terminen bei der zuständigen Grundschule vorzeitig angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Folgende Termine wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt: 1. Salierschule: Donnerstag, 13.02.2014 von 08.00 bis 11.00 Uhr Schulbezirk: Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis zur Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung. Norden: Auestraße. Osten: Rhein. Süden: Speyerbach bis Sonnengasse, Sonnengasse, Nikolausgasse, Domplatz/EdithStein-Platz, Große Himmelsgasse, Johannesstraße, Armbruststraße, St.-GuidoStifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnlinie Speyer – Germersheim. 2. Grundschule Im Vogelgesang: Dienstag, 18.02.2014 von 08.30 bis 10.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung Schulbezirk: Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer -Germersheim. Norden: Umgehungsstraße bis Landauer Straße, Landauer Straße (stadteinwärts), Schwerdstraße, Seekatzstraße, Diakonissenstraße (stadteinwärts), Rulandstraße, Umgehungsstraße. Osten: Rhein. Süden: Gemarkungsgrenze. Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 31.01.2014 Seite 3 3. Grundschule Siedlungsschule: Donnerstag, 20.02.2014 ab 08.30 Uhr Termine werden auf Anfrage vergeben Schulbezirk: Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden Höfen (einschl. des Industriegebietes West und dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die Bahnlinie Schifferstadt - Speyer bis in Höhe Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis Rhein. 4. Woogbachschule: Donnerstag, 20.02.2014 von 09.00 bis 13.00 Uhr Schulbezirk: Westen: Gemarkungsgrenze. Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt, Alter Postweg. Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis Kreuzung „Rauschendes Wasser“, FriedrichEbert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse (stadtauswärts), Schützenstraße bis Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim. Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer – Germersheim. 5. Zeppelinschule: Donnerstag, 06.02.2014 um 08.30 Uhr Schulbezirk: Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis Schützenstraße, Schützenstraße (stadtauswärts), Obere Langgasse, GerhartHauptmann-Straße. Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße (stadtauswärts), Hirschgraben, St.-Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße, Johannesstraße, Große Himmelsgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse, Sonnengasse bis Speyerbach, Speyerbach. Osten: Rhein. Süden: Umgehungsstraße bis zur Rulandstraße, Rulandstraße, Diakonissenstraße (stadtauswärts), Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße (stadtauswärts), Landauer Straße (stadtauswärts) bis Umgehungsstraße, Umgehungsstraße bis Bahnlinie SpeyerGermersheim. FB 3-320 Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 31.01.2014 _______________________________________________ Seite 4 V. Unterstützungsaufrufe trotz Sammlungsverbot gegen den Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz – ADD bittet um Mitteilung Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass weiterhin Unterstützungskampagnen (zum Beispiel Aktion „Kinderstadtplan Ludwigshafen) im Namen des Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in RheinlandPfalz durchgeführt werden, weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nochmals auf das landesweite Sammlungsverbot gegen den Verein hin. Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige ADD hatte dem Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. mit Sitz in Osthofen/Landkreis Alzey-Worms Spendensammlungen mittels Unterstützungskampagnen und Werbeinserate in Rheinland-Pfalz – soweit diese durch die beauftragte Anzeigenverwaltung (AZV) erfolgen – sofort vollziehbar untersagt. Der im Jahr 1996 gegründete Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. lässt durch eine gewerbliche Anzeigenverwaltung (AZV) vertragsgemäß Werbeaktionen durchführen, die den Eindruck der Unterstützung der Vereinszwecke hervorrufen. Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD ist bei diesen im Namen des Vereins erfolgten Unterstützungskampagnen keine Gewähr für eine zweckentsprechende Verwendung der Unterstützungsbeiträge gegeben, da diese Einnahmen vertragsgemäß ausschließlich bei der gewerblichen Anzeigenverwaltung verblieben, deren Inhaber ein Vereinsmitglied ist. Sollten weiterhin Unterstützungskampagnen sowie Anzeigen-Werbemaßnahmen etc. im Namen des Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Willi-Brandt-Platz 3 D-54290 Trier Tel.: 0651/9494-223 Fax: 0651/9494-210 [email protected] ADD Trier / FB 2-211 _______________________________________________ VI. Energieberatung: Dämmung oberste Geschossdecke – Plicht oder Kür? Die oberste Geschossdecke von Ein- und Zweifamilienhäusern muss nach Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt sein. Diese Nachrüstpflicht gilt bei einem Eigentümerwechsel, der neue Eigentümer hat nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Stadt Speyer Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem 110/Mü Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu Amtsblatt 31.01.2014 erreichen. Seite 5 Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz notwendig ist; dies ist manchmal der Fall wenn unterseitig kein Putz vorhanden und die Konstruktion nicht diffusionsoffen ist. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 18.02.2014 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energieberatungshotline 0800 / 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110 _______________________________________________ Stadtverwaltung Speyer, 31.01.2014 Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer Abteilung Hauptverwaltung Maximilianstraße 100 67346 Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €) je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 31.01.2014 Seite 6