Protokoll von der öffentlichen Sitzung des

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Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Juni 2014
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Mai
2014
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen
Sitzung am 27.Mai 2014 beschlossen hat,
- eine weitere Erzieherin für den Kindergarten Neuhausen einzustellen;
- im Bereich des Gemeindebauhofs derzeit keine weitere Stelle zu schaffen.
Desweiteren hatte das Ratsgremium vor Eintritt in die Tagesordnung dem Antrag aus
seiner Mitte zugestimmt, den im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zur Beratung
anstehenden Punkt
„Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Ortsteil Neuhausen –
Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von
künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“
im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.
Punkt 3
Förmliche Feststellung nach § 29 Gemeindeordnung, ob Hinderungsgründe
bei den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates für den Eintritt in den
Gemeinderat vorliegen
Gemeinderätin Jutta Dittrich erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch in
den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers ab.
Nach § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung stellt der bisherige Gemeinderat nach regelmäßigen Wahlen fest, ob Hinderungsgründe bei den neu gewählten Mitgliedern des
Gemeinderates für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.
Alle am 25.Mai 2014 in den neuen Gemeinderat gewählten Bewerber haben
schriftlich erklärt, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Übernahme und Ausübung des Amtes hindern. Auch aus Sicht der Verwaltung liegen
keine Hinderungsgründe vor, so dass der förmlichen Feststellung nichts entgegensteht.
Im Hinblick auf verschiedene Nachfragen zum Eintritt eines bei der Gemeinde
Neuhausen im Bauhof beschäftigten Mitarbeiters in den Gemeinderat liegt dem
Gremium eine Kommentierung zu § 29 Gemeindeordnung vor. Nach § 29 Abs. 1 Ziff.
1 a) können Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht Gemeinderäte sein. § 29
Gemeindeordnung schränkt diese Vorschrift im letzten Satz jedoch dahingehend ein,
dass dies nicht für Arbeitnehmer gilt, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.
Dies dürfte – auch nach Ansicht der Kommunalaufsicht – im vorliegenden Fall
gegeben sein.
Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stellt sodann förmlich fest,
dass keine Hinderungsgründe der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates für
den Eintritt in das Ratsgremium vorliegen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Punkt 4
Schulverband Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung einer regionalen Schulentwicklung gemäß § 30c (neu) Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) und
Prüfung der Voraussetzungen zur Einrichtung einer möglichen Gemeinschaftsschule gemäß § 8 a SchG an der Verbandsschule im Biet
Bei der gemeinsamen Sitzung der Gemeinderatsgremien von Tiefenbronn und
Neuhausen am 26.Sept.2013 wurden die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden des
Schulverbandes, Herrn Bürgermeister Korz, Schulleiterin Helga Schuhmacher und
Konrektor Marcel Kramer ausführlich über das Thema Regionale Schulentwicklung
und Gemeinschaftsschule im Biet informiert.
In seiner Sitzung am 26.Nov.2013 hatte der Gemeinderat von Neuhausen daraufhin
beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Neuhausen in der Verbandsversammlung
des Schulverbandes zu beauftragen, für das Verfahren der Regionalen Schulentwicklung und die Einleitung der erforderlichen Schritte für die Beantragung einer
Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 5 zu stimmen.
Das Ratsgremium von Tiefenbronn hatte sich in seiner Sitzung am 10.Jan.2014 dafür
ausgesprochen, dass die Schulverbandsverwaltung weitere Informationen für die
Beratung und Beschlussfassung für eine mögliche zukünftige Schulform einholen
soll. Hierzu zählt unter anderem, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung
Gespräche mit den angrenzenden Schulträgern zu führen, die Eltern umfassend zu
informieren und deren Entscheidung abzufragen.
Zum weiteren Informationsaustausch fand am 27.März 2014 eine weitere gemeinsame
Sitzung der beiden Gemeinderatsgremien unter Beteiligung von Frau Süß, der Leiterin
des Staatlichen Schulamtes Pforzheim und Frau Petilliot-Becker vom Referat 7 des
Regierungspräsidiums Karlsruhe statt. Die Ratsmitglieder wurden hierbei u.a. über die
Möglichkeiten der künftigen Schularten ab der Klassenstufe 5 informiert. In diesem
Zusammenhang wurde deutlich, dass die Einrichtung einer Realschule oder eines
Gymnasiums am Schulstandort Steinegg, wie aus der Mitte des Gemeinderates
Tiefenbronn nachgefragt, wohl keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Somit
verbleiben die Schularten Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule. Es wurde
daher angeboten, eine bestehende Gemeinschaftsschule zu besuchen.
Die daraufhin vereinbarte Besichtigung der Gemeinschaftsschule Neubulach fand am
27.Mai 2014 statt. Hierbei hatten jeweils zwei Vertreter der beiden Gemeinderatsgremien die Möglichkeit, vormittags den Unterricht zu besuchen. Am Nachmittag
waren dann alle Ratsmitglieder zu einer Vorstellungsrunde der Gemeinschaftsschule
eingeladen, in deren Rahmen der dortigen Rektor umfassend über die bestehende
Schulart informiert hatte.
Nach den Ausführungen von Verbandsrechner Martin Schuler sind bei der regionalen
Schulentwicklung künftig u.a. die Mindestschülerzahlen gem. § 30 b (neu) SchG zu
ermitteln. Für die Neueinrichtung einer Gemeinschaftsschule sind mindestens 40
Schüler in den Eingangsklassen notwendig. Bei der Erstellung der hierzu
erforderlichen Schülerzahlprognose geht die Schulbehörde von folgenden Übergangsquoten aus:
- 40 % - 50% für die antragstellende Kommune und
- 10 % - 30 % für Kommunen im Einzugsbereich.
Berücksichtigt werden ferner sonstige schulische Angebote vor Ort oder in der
näheren Umgebung, Schülerströme, ÖPNV etc..
Folgende Formel wird bei der Berechnung der langfristigen Schülerzahlprognose
zugrunde gelegt:
Einwohnerzahl x 0,83% (Faktor StaLA) x angenommene Übergangsquote.
Hierbei ergibt sich auf der Grundlage der Einwohnerzahlen vom 30.Juni 2013
folgendes Rechenbeispiel:
Gemeinde Tiefenbronn:
5.082 Einwohner x 0,83% x 40% = 17 Schüler / bei 50% Übergangsquote = 21 Schüler
Gemeinde Neuhausen:
5.208 Einwohner x 0,83% x 40% = 17 Schüler / bei 50% Übergangsquote = 22 Schüler.
Nach dem umfassenden Sachvortrag schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor,
die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Schulverbandes
Neuhausen zu beauftragen, nachfolgende Punkte zu beschließen:
Der Schulverband Neuhausen leitet das Verfahren zu einer regionalen Schulentwicklung gemäß § 30 c (neu) Schulgesetz ein.
Im Rahmen dieser regionalen Schulentwicklung soll geprüft werden, ob ab dem
Schuljahr 2016 / 2017 für die Verbandsschule im Biet ab Klassenstufe 5 die Schulart
der Gemeinschaftsschule beantragt werden soll.
Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, gemäß Ziffer 1.3 Nr. 1 der „Handreichung
zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule“ (vgl. Anlage), die notwendigen
Verfahrensschritte einzuleiten.
Die Verbandsversammlung hat über die Antragstellung gemäß Ziffer 1.3 Nr. 2 der
Handreichung separat zu entscheiden.
In der sich anschließenden Beratung wird im Gremium mehrheitlich die Auffassung
vertreten, dass zur Sicherung des Schulstandortes in Steinegg - wie von der
Verwaltung vorgeschlagen - das Verfahren zur Regionalen Schulentwicklung sowie
die notwendigen Schritte zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule eingeleitet
werden sollen. Auf Nachfrage hierzu bestätigt der Bürgermeister, dass diese
Vorgehensweise mit der Gemeindeverwaltung in Tiefenbronn abgestimmt ist. Der
Gemeinderat Tiefenbronn wird jedoch erst in seiner Sitzung am nächsten Freitag
über den Sachverhalt entscheiden.
Demgegenüber wird darauf verwiesen, dass sich die Werkrealschule in Steinegg als
Erfolgsmodell erwiesen hat und deshalb nicht aufgegeben werden sollte. Im Hinblick
auf die Gemeinschaftsschule wird die Befürchtung geäußert, dass diese Schulform
im ländlichen Bereich auf Dauer keinen Bestand haben wird.
Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass sich die Werkrealschule durchaus als
Erfolgsmodell erwiesen hat, gibt jedoch zu bedenken, dass sich die Gesellschaft
ständig weiterentwickelt und diesem Umstand auch in der Schulpolitik Rechnung
getragen werden muss.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat, die
Verbandsvertreter der Gemeinde zu beauftragen, in der Verbandsversammlung des
Schulverbandes wie von der Verwaltung vorstehend (kursiv abgedruckt) vorgeschlagen, abzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Punkt 5
Schulverband Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung des Schulverbandes an den Kosten der Bereitstellung von Mittagessen an der Verbandsschule im Biet
Im Jahr 2012 wurde im Konferenzraum der Verbandsschule im Biet eine Cafeteria
eingebaut. Der Betrieb der Cafeteria mit Ausgabe warmer Fertiggerichte, die von
einer Catering-Firma geliefert werden, erfolgt durch den Förderverein Verbandsschule im Biet e.V.. Hierzu hat der Förderverein eine Mitarbeiterin auf Minijob-Basis
angestellt.
Nachdem zu Beginn des Betriebs der Cafeteria wöchentlich noch rd. 90 Essen
ausgegeben wurden, hat sich die Zahl der ausgegebenen Mittagessen deutlich
reduziert. Außerdem wurde der Einkaufspreis der Fertiggerichte erhöht. Angesichts
dieser Umstände ist es für den Förderverein nicht mehr möglich, die nicht durch den
Verkaufspreis gedeckten Kosten weiterhin zu finanzieren.
Mit Schreiben vom 25.April 2014 hat die Schulleiterin, Frau Schuhmacher, im Auftrag
der Schule und des Fördervereins beim Schulverband beantragt, einen
Kostenzuschuss von 1.--€ pro verkauftem Essen zu gewähren. Nachdem der
Verkaufspreis von 3,90 € pro Essen nicht verändert werden soll würde sich - bei
einer geschätzten Essensabgabe von 50 Essen pro Woche und 40 Schulwochen –
ein Zuschuss in Höhe von rd. 2.000.--€ jährlich ergeben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Förderverein Verbandsschule im Biet e.V.
ab dem Schuljahr 2014/2015 pro ausgegebenem Schülermittagessen auf Nachweis
einen Kostenzuschuss in Höhe von 1.--€ zu gewähren und die Ausgaben außerplanmäßig zu bewilligen.
In der sich anschließenden Beratung wird kritisch hinterfragt, ob der Umstand, dass
sich die Anzahl der ausgegebenen Essen erheblich reduziert hat, auf die Qualität der
Speisen zurückzuführen ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Essen von
einem Cateringbetrieb aus dem Enzkreis geliefert wird und davon auszugehen ist,
dass bei der Auswahl der Firma im Jahr 2012 die Qualität der gelieferten Speisen
eingehend geprüft wurde.
Im Gremium wird signalisiert, dass man einem Kostenzuschuss für die Bereitstellung
von Schülermittagessen grundsätzlich wohlwollend gegenüber steht und zur
Reduzierung des Essenspreises für die Schüler durchaus auch eine höhere als die
vom Förderverein beantragte finanzielle Unterstützung denkbar ist. Allerdings wird
die Anregung ausgesprochen, in dieser Sache eine Zusammenarbeit mit dem in
unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Pflegeheim St. Josef zu prüfen. Aus der
Mitte der Ratsmitglieder wird hierzu berichtet, dass die Leiterin des Pflegeheims wohl
Interesse an einer entsprechenden Zusammenarbeit signalisiert hätte. Bürgermeister
Korz gibt zu bedenken, dass die Küche des Pflegeheims derzeit noch nicht in Betrieb
ist und sich darüber hinaus die Frage stellt, ob die Anforderungen an die
Speisenauswahl für Heimbewohner und Schulkinder identisch sind. Auch sollte als
Grundlage für eine entsprechende Entscheidung ein Angebot des Caritasverbandes
vorliegen.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, den Sachverhalt zu vertagen und wie vorstehend
ausgeführt, zunächst mit dem Caritasverband Gespräche über eine mögliche
Zusammenarbeit bei der Essensversorgung von Heimbewohnern und Schülern zu
führen.
Diesem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen zugestimmt.
Punkt 6
Schulverband Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung eines
Energiekonzeptes für die Verbandsschule im Biet
Der Schulverband Neuhausen plant, für die Gebäude der Grundschule,
Werkrealschule und der Turnhalle ein Energiekonzept erstellen zu lassen. Nachdem
das Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein bereits eine Energie- und
Projektstudie für verschiedene kommunale Gebäude der Gemeinde Neuhausen
erstellt hat, wird von der Verbandsverwaltung vorgeschlagen, dieses Büro auch mit
der Erstellung eines Energiekonzepts für die Verbandsschule zu beauftragen.
Ein entsprechendes Honorarangebot liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung
vor. Im Haushaltsplan 2014 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 8.000.--€
bereit gestellt.
Auf Nachfrage bestätigt der Vorsitzende, dass im Rahmen der Untersuchungen auch
der Anschluss der Schulgebäude an die Ferngasleitung der Stadtwerke Pforzheim
geprüft wird.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung, das Büro morlock.architekten + generalplaner aus
Königsbach-Stein nach Maßgabe des vorliegenden Honorarangebotes über 9.282.-€ brutto unter Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben mit der Erstellung eines
Energiekonzeptes für die Verbandsschule im Biet zu beauftragen.
Punkt 7
Schulverband Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die
Verbandsschule im Biet
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von
Spenden an den Schulverband Neuhausen im Einzelfall von der Verbandsversammlung zu beschließen. Die Spenden sollen, um die Einberufung einer
Schulverbandsversammlung zu vermeiden, von den Gemeinderatsgremien der
Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn genehmigt werden.
Die Verbandsschule im Biet (VIB) hat von der VR-Bank im Enzkreis folgende
Spenden erhalten:
150.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 9 VIB
210.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 7 VIB
95.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 10 VIB
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank des Schulverbandes aus.
Punkt 8
Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn –
Beratung und Beschlussfassung über den Auftrag für eine Gewerbeflächenbedarfsanalyse der Verbandsgemeinden Neuhausen und Tiefenbronn an das
Planungsbüro Gerhardt
Nachdem das Gewerbeflächenangebot in den Bereichen des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn nahezu ausgeschöpft ist, hat die Verbandsverwaltung vorgeschlagen, durch das Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe eine Gewerbeflächenbedarfsanalyse erstellen zu lassen. Im Rahmen dieser Analyse sollen
Entscheidungsgrundlagen zu der Frage ermittelt werden, ob und in welchem Umfang
die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan für die
Verbandsgemeinden Neuhausen und Tiefenbronn angestrebt werden soll.
Den Ratsmitgliedern liegt hierzu ein Angebot des Planungsbüros Gerhardt über
9.746,10 € incl. Mwst. vor, wovon auf der Grundlage der Einwohnerzahlen 50,66 %
(4.937,37 €) auf die Gemeinde Neuhausen und 49,34% (4.808,73 €) auf die
Gemeinde Tiefenbronn entfallen würden.
Ohne weitere Beratung spricht sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, das
Planungsbüro Gerhardt nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der
Erstellung einer Gewerbebedarfsanalyse zu beauftragen. Die Verbandsvertreter der
Gemeinde werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorgabe der
Verbandsverwaltung abzustimmen.
Punkt 9
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Neuhausen“ –
Beratung und Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch
Nach Aufnahme der Ortsmitte Neuhausen in das Landessanierungsprogramm
stehen als nächster Schritt die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3
Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) an, die vom Gemeinderat förmlich zu beschließen
sind.
Durch die vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die
Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen
Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie
Vorschläge hierzu entgegen genommen werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. §
141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der
STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 07.04.2014 (bereits im
Mitteilungsblatt vom 03.Juli 2014 abgedruckt). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle
Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan
abgegrenzten Fläche im Umfang von ca. 9,78 ha.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchung einen entsprechenden Vertrag mit der STEG Stadtentwicklung GmbH,
Stuttgart, i.S.d. § 157 BauGB abzuschließen
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Dabei
ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Punkt 10
Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung von neuen Reihen-,
Urnenreihen- und Doppelgräbern im Friedhof Neuhausen (neuer Teil)
Nachdem die Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im neuen Friedhofsteil in
Neuhausen in absehbarer Zeit belegt sein werden, ist es erforderlich, in diesem Jahr
neue Grabfelder anzulegen.
Ein von Landschaftsarchitekt Klenske aus Tiefenbronn für die jeweiligen Grabarten
erarbeitetes Belegungskonzept mit entsprechenden Kostenberechnungen wurde im
Bauausschuss am 03.Juni 2014 eingehend vorberaten.
Der Ausschuss hatte die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die
Anlegung der neuen Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im Friedhof
Neuhausen (neuer Teil) gemäß der von Landschaftsarchitekt Klenske vorgestellten
Konzeption im Kostenumfang von 39.800.--€ brutto vorzunehmen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, die neuen
Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im Friedhof Neuhausen (neuer Teil) gemäß
der Empfehlung des Bauausschusses anzulegen.
Nachdem im Haushaltsplan des laufenden Jahres lediglich 30.000.--€ für die
Maßnahme veranschlagt sind, muss der Restbetrag im Nachtragshaushalt 2014
finanziert werden.
Im Rahmen der Beratung wird auch die Möglichkeit alternativer Bestattungsformen
auf den Gemeindefriedhöfen wie z.B. Urnenwände oder Baumbestattungen angesprochen. Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung prüfen zu lassen.
Punkt 11
Sanierung der Galgenbergstraße in Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen
Straßenbau, Kanalisation und Wasserversorgung
Für die Instandsetzung von Gemeindestraßen sind im Haushaltsplan 2014 Mittel in
Höhe von 80.000.--€ (6.000.--€ bereits verausgabt) eingestellt, in der weiteren
Finanzplanung für die Jahre 2015 Mittel von 90.000.--€, 2016 Mittel von 100.000.--€
und 2017 Mittel von 110.000.--€ veranschlagt.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, für die Durchführung der
Instandsetzungsmaßnahmen eine Prioritätenliste für die nächsten Jahre zu
erarbeiten. Hierbei sollten neben Schäden am Straßenbelag insbesondere auch
notwendige Sanierungsarbeiten am Wasserversorgungs- und Kanalnetz sowie die im
Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) ausgewiesenen hydraulischen Probleme
berücksichtigt werden.
Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung im Beisein von Herrn Helber vom
Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim eingehend über die Thematik beraten.
Der Ausschuss hat hierbei die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen,
zunächst die Galgenbergstraße einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Hierzu
soll das Ingenieurbüro Kirn beauftragt werden, zu prüfen, inwieweit in diesem Bereich
eine Entwässerung im Trennsystem realisiert werden kann, wobei ein Gesamtkonzept - d.h. bis zur Einleitung in den Vorfluter – zu erstellen ist. In diesem
Zusammenhang soll auch die Möglichkeit untersucht werden, das Oberflächenwasser aus dem Waldbereich am Galgenberg bereits am Rand der Ortsbebauung
(im Bereich der Trasse der Wasserleitung des Wasserversorgungsverbandes) über
einen offenen Graben zu fassen und über den Friedhof in Richtung Mühlweg
abzuleiten. Darüber hinaus sollen in der Galgenberg-, Garten-, Blumen- und
Baumstraße Kernbohrungen zur Ermittlung der Qualität des Straßenunterbaus
durchgeführt und hiernach die Alternativen eines Voll- bzw. Teilausbaus mit Zahlen
unterlegt werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der
Empfehlung des Bauausschusses, das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim nach Maßgabe eines vorliegenden Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur
Sanierung der Galgenbergstraße in den Bereichen Straßenbau, Kanalisation und
Wasserversorgung zu beauftragen.
Punkt 12
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die
Gemeinde Neuhausen
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von
Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.
Der Gemeinde hat folgende Spenden erhalten:
Spender
Mathias Herb
Schauinslandstraße 1
75242 Neuhausen-Steinegg
Walter Sickinger
Nagoldstraße 6
75242 Neuhausen
Geldspende
Verwendungszweck
100.--€
Feuerwehr Abteilung Steinegg
100.--€
Sozialfond Neuhausen
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus.
Punkt 13
Verschiedenes
1. Zuschussantrag für die Anschaffung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF
10/6) für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Hamberg
Die Gemeinde Neuhausen hat für die Anschaffung eines Staffellöschfahrzeugs (StLF
10/6) für die Feuerwehr Abteilung Hamberg Zuschussmittel beim Land BadenWürttemberg beantragt.
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass bisher noch kein
Bewilligungsbescheid vorliegt.
2. Reparatur der Heizung im Freizeitwellenbad in Schellbronn
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Vorsitzende das Gremium darüber
informiert, dass der Brenner der Heizungsanlage des Freizeitwellenbades in
Schellbronn aufgrund von Rostschäden defekt war und repariert werden musste.
Zwar konnte die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen werden, jedoch wird
nach Auskunft der Fachfirma zeitnah eine Erneuerung der Heizungsanlage
erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000.--€ zzgl. Aus- und Einbau.
In Anbetracht der Rostschäden wird nachgefragt, ob die Heizungsanlage im Freizeitwellenbad nicht regelmäßig gewartet wird. Herr Korz führt hierzu aus, dass zwar eine
regelmäßige Wartung durchgeführt wird, die Heizungsanlage zwischenzeitlich jedoch
30 Jahre alt ist.
3. Mietvertrag für die Sammelunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im
Anwesen Liebenzeller Straße 1 im Ortsteil Steinegg
Auf weitere Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass der Mietvertrag zwischen der
Gemeinde und dem Landratsamt Enzkreis für die Sammelunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Anwesen Liebenzeller 1 im Ortsteil Steinegg noch nicht
abgeschlossen wurde. Der Vertragsentwurf wird derzeit vom gemeinsamen
Haftpflichtversicherer von Gemeinde und Landkreis, dem Badischen GemeindeVersicherungs-Verband, rechtlich geprüft. Im Hinblick auf die maximal mögliche
Belegung der Unterkunft verweist der Bürgermeister auf die in der Baugenehmigung
enthaltene Begrenzung von 30 Personen.
In diesem Zusammenhang wird aus dem Gremium an eine bereits im Frühjahr vom
Enzkreis in der Presse angekündigte Versammlung erinnert, in deren Rahmen die
Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge mit der Bevölkerung diskutiert
werden sollte. Bürgermeister Korz merkt an, dass der Gemeindeverwaltung ungeachtet der vorgenannten Pressemitteilung – über eine entsprechende
Veranstaltung nichts bekannt ist.

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