Kirche vergibt Grundstücke Das Erbbaurecht ist eine Möglichkeit

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Kirche vergibt Grundstücke Das Erbbaurecht ist eine Möglichkeit
Kirche vergibt Grundstücke
Das Erbbaurecht ist eine Möglichkeit, ein Haus zu bauen und Eigentümer dieses Hauses zu sein
ohne das Grundstück erwerben zu müssen. Die Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche
vergibt Bauplätze im Erbbaurecht in Baden-Württemberg. Zur Auswahl stehen derzeit über 50
Bauplätze unter anderem in Zell u. A., Ebersbach, Bad Ditzenbach, Gingen, Ohmden und
Schwäbisch Gmünd.
In Zeiten steigender Zinsen auf dem Kapitalmarkt bietet das Erbbaurecht eine Alternative für
angehende ''Häuslesbauer''. Es ist das veräußerliche, vererbliche und beleihbare Recht auf
einem fremden Grundstück, ein Gebäude zu errichten. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt
der Erbbauberechtigte jährlich den so genannten Erbbauzins. Erbbaurechte werden in der Regel
auf 99 Jahre vergeben. Es bietet speziell in Regionen mit hohen Grundstückspreisen die
Möglichkeit, das vorhandene Kapital anstatt in ein Grundstück in das Gebäude zu investieren.
Auch im gewerblichen Bereich und für Bauträger ist das Erbbaurecht durchaus interessant.
Kapitalanlegern bietet es steuerliche Vorteile. pm
Am Freitag, 7. Juli, gibt es zum Thema Erbbaurecht und den jeweiligen Grundstücken eine
Informationsveranstaltung des Evangelischen Oberkirchenrats in Stuttgart, Referat
Immobilienwirtschaft und Pfarrgutsverwaltung, im Gemeindehaus in Zell u. A., Kirchstraße 5.
Beginn ist um 19.30 Uhr (kurze Anmeldung erbeten).Weitere Informationen beim Referat
Immobilienwirtschaft und Pfarrgutsverwaltung per E-Mail: [email protected] oder
(TELS) (0711) 2149558.
NWZ 01.07.2006