Buchführung und Jahresabschluss in Spanien
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Buchführung und Jahresabschluss in Spanien
Buchführung und Jahresabschluss in Spanien 1. Wer muss Bücher führen? Wie in Deutschland besteht in Spanien für alle Kaufleute (comerciantes) die Pflicht, über ihre Geschäftstätigkeit Bücher nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Zu den Kaufleuten zählen auch die Handelsgesellschaften (sociedades mercantiles), also insbesondere die spanische GmbH (sociedad de responsabilidad limitada bzw. S.L. oder S.R.L.) sowie die spanische Aktiengesellschaft (socieda anónima bzw. S.A.). 2. Rechtsgrundlagen Die maßgeblichen Vorschriften für die Buchführung und Rechnungslegung finden sich im spanischen Handelsgesetzbuch (código de comercio bzw. CCom), spanischen Aktiengesetz (ley de sociedades anónimas bzw. LSA) sowie im allgemeinen Kontenplan (plan general de contabilidad bzw. PGC). Die Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes gelten aufgrund gesetzlicher Verweisung auch für andere Unternehmensformen, so etwa für die spanische GmbH. Die Regelungen beruhen weitgehend auf europäischen Vorgaben und unterscheiden sich daher nicht wesentlich von den entsprechenden deutschen Vorschriften. Die im LSA und CCom niedergelegten Rechnungslegungsprinzipien werden durch den allgemeinen Kontenplan verbindlich konkretisiert (real decreto 1514/2007). Daneben existiert ein vereinfachter Kontenplan (real decreto 1515/2007) für kleine und mittlere Unternehmen. Hinweise zur Handhabung des PGC finden sich unter www.plangeneralcontable.com. 3. Vorschriften der Rechnungslegung und Inhalt Jahresabschluss Die Buchführung muss sowohl den Verlauf der Geschäftsaktivitäten chronologisch nachvollziehen, als auch die Möglichkeit bieten, periodische Bilanzen und Inventare zu erstellen. Die zu führenden Bücher sind: das Journal bzw. „Tagebuch“ (jornal oder libro diario) als chronologische Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle das Bestandsbuch (libro de inventarios) mit Inventar, Eröffnungsbilanz, Summenund Saldenliste die Jahresbilanz (cuentas anuales) ggf. spezielle Bücher entsprechend der Unternehmensform Hauptgeschäftsstelle Madrid Avda. Pío XII, 26-28 | E-28016 Madrid | Tel. (+34) 91 353 09 10 | Fax (+34) 91 359 12 13 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es Delegation Barcelona Còrsega, 301-303 | E-08008 Barcelona | Tel. (+34) 93 415 54 44 | Fax (+34) 93 415 27 17 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es 1 Der Jahresabschluss (cuentas anuales) hat folgende Bestandteile zu enthalten: Bilanz (balance) Gewinn- und Verlustrechnung (cuenta de pérdidas y ganancias) Anhang (memoria) Eigenkapitalveränderungsrechnung (estado de cambios en el patrimonio neto) Kapitalflussrechnung (estado de flujos de efectivo) Diese Bestandteile bilden eine Einheit und sollen ein klares, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (imagen fiel) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. 4. Veröffentlichungs- und Aufbewahrungspflichten Die Bücher sind spätestens 4 Monate nach dem Bilanzstichtag bei dem zuständigen Handelsregister vorzulegen. Sie sind zusammen mit der damit verbundenen Dokumentation 6 Jahre lang ab der letzten Verbuchung aufzubewahren. Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres sind von der Geschäftsführung ein Jahresabschluss (cuentas anuales), ein Lagebericht (informe de gestión) und ein Vorschlag über die Ergebnisverwendung aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von allen Mitgliedern der Geschäftsführung zu unterzeichnen. Zudem ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers einzuholen. Innerhalb eines Monats nach Feststellung des Jahresabschlusses, spätestens jedoch innerhalb von 7 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs, sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Beschluss über die Ergebnisverwendung beim zuständigen Handelsregister zu hinterlegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Jahresabschluss und Lagebericht können von Dritten eingesehen werden. 5. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen Wie in Deutschland bestehen in Spanien für kleine und mittlere Unternehmen (pequeñas y medianas empresas bzw. PYMES) bestimmte Erleichterungen. Die Einordnung richtet sich nach den festgelegten Vorgaben des real decreto 1515/2007. Danach müssen in zwei aufeinander folgenden Jahren alle der folgenden Kriterien erfüllt werden: Aktiva von 2.850.000 Euro oder weniger Nettojahresumsätze von 5.700.000 Euro oder weniger 50 Angestellte oder weniger Hauptgeschäftsstelle Madrid Avda. Pío XII, 26-28 | E-28016 Madrid | Tel. (+34) 91 353 09 10 | Fax (+34) 91 359 12 13 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es Delegation Barcelona Còrsega, 301-303 | E-08008 Barcelona | Tel. (+34) 93 415 54 44 | Fax (+34) 93 415 27 17 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es 2 Die PYMES dürfen ihren Jahresabschluss in einer vereinfachten Form erstellen und müssen lediglich die Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechung erstellen und beim Handelsregister einreichen. Das Testat eines Wirtschaftsprüfers ist nicht erforderlich. Zusätzliche Vereinfachungen gelten für Kleinstunternehmen (microempresas), die in drei aufeinander folgenden Jahren alle folgenden Kriterien erfüllen: Aktiva von 1.000.000 Euro oder weniger Nettojahresumsätze von 2.000.000 Euro oder weniger 10 Angestellte oder weniger Die Vereinfachungen für Kleinstunternehmen betreffen im Wesentlichen Leasingverträge und die Besteuerung von Gewinnen (impuesto sobre beneficios). Weitere Informationen: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein kostenloser Service der Deutschen Handelskammer für Spanien. Die Merkblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt sind, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Gern bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Vereinbarung. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an einen unserer Ansprechpartner: Annette Sauvageot Nicole Neumeier -------------------------------------Tel.: (+34) 91 353 09-37 (bzw. -38) E-mail: [email protected] Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, finden Sie unter folgendem Link eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwaltskanzleien, die Mitglieder der Deutschen Handelskammer für Spanien sind: http://www.rechtsanwaltsverzeichnis.ahk.es/rechtsanwalt/land/Spanien Hauptgeschäftsstelle Madrid Avda. Pío XII, 26-28 | E-28016 Madrid | Tel. (+34) 91 353 09 10 | Fax (+34) 91 359 12 13 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es Delegation Barcelona Còrsega, 301-303 | E-08008 Barcelona | Tel. (+34) 93 415 54 44 | Fax (+34) 93 415 27 17 | E-mail: [email protected] | Internet: www.ahk.es 3