Bachelor und Master in Wirtschaft und Verwaltung

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Bachelor und Master in Wirtschaft und Verwaltung
DGB Bundesvorstand
Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung
Bachelor und Master
in Wirtschaft und Verwaltung
DGB-Themenheft
Berlin, 31.01.2008
Vorbemerkung
Diese Broschüre soll einen Einblick in die Situation an den deutschen und europäischen Hochschulen geben. Sie will zeigen, was die neuen „Bachelor“ und
„Master“ sind, wo und wie sie in Unternehmen eingesetzt werden können, um so
ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sie in den jeweiligen Tarifrahmen eingruppiert werden können.
In Deutschland sind gegenwärtig 50 Prozent der Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten in die neue Struktur mit den Abschlüssen Bachelor
und Master überführt. Schon über ein Viertel der Studierenden beginnen mittlerweile ein Studium mit Bachelor-Abschluss.
Die Akkreditierung hat die früheren Rahmenprüfungsordnungen als Instrument
der Qualitätssicherung abgelöst.
Berlin, 31. Januar 2008
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Inhalt
Einleitung
1. Neue Hochschulabschlüsse – was an den Hochschulen stattfindet
2. Was sind Bachelor und Master
3. Studiengänge und Studienstrukturen
4. Akkreditierung
5. Konsequenzen für den Arbeitsmarkt
6. Was können Betriebsräte tun
7. Perspektiven gewerkschaftlicher Arbeit
Anlagen
Literatur
Linksammlung
Beschlüsse
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1. Neue Hochschulabschlüsse
Im Juni 1999 hat sich Deutschland gemeinsam mit über 30 europäischen Staaten in der Erklärung von Bologna verpflichtet, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Derzeit findet an all unseren Hochschulen eine grundlegende Studienstrukturreform ab. Dabei wird auch eines der
Qualitätsmerkmale des „made in Germany“, das deutsche „Diplom“, abgeschafft. Es wird abgelöst durch die Einführung der Studienstufen „Undergraduate“ (Bachelor) und „Graduate“ (Master), in Verbindung mit einer modularisierten
Studienstruktur und mit Leistungspunkten. In den ersten Jahren liefen die Diskussionen und die ersten Gehversuche fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
die sich anscheinend wenig für diese grundlegenden Bildungsfragen interessierte! Dabei stecken in dieser Studienreform sowohl große Chancen, als auch große Risiken.
Chancen
Risiken
- die im Europa-Vergleich deutlich längeren deutschen Studienzeiten zu verkürzen und stärkere berufspraktische
Elemente im Studium zu verankern
- die Hochschulbildung des Humboldt´schen Ideals zu opfern zugunsten einer akademischen Berufsausbildung (Humboldt versus Mc Kinsey?)
- durch entsprechend gestaltete Studienstrukturen die Mobilität der Studierenden in ganz Europa zu ermöglichen
und zu fördern.
- dass als europäische Studienreform
getarnt den allgemeinen Sparzwängen
folgend Schmalspurstudiengänge eingerichtet werden.
- dass durch Modularisierung des Studiums Übergänge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung, zwischen
beruflicher Aus- und Weiterbildung und
Hochschulstudium erleichtert und ermöglicht werden.
- einer weiteren Verfestigung und Abschottung des Hochschulsystems in
Bezug auf die Durchlässigkeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung.
Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge
Die wenigsten Personalverantwortlichen in Unternehmen und auch die an
Neueinstellungen beteiligten Betriebs- und Personalräte können derzeit
etwas mit den neuen Bachelor- und Master-Abschlüssen anfangen – obwohl bei ihnen in Kürze die ersten Bewerbungen mit diesen Zeugnissen
auf dem Schreibtisch landen werden.
Die Umsetzung der europaweiten Strukturreform des Studiums hat erst
in den letzten beiden Jahren richtig Fahrt aufgenommen, seit die Kultusministerkonferenz (KMK) Beschlüsse zu allgemeinverbindlichen Rahmenund Strukturdaten fasste und für die deutsche Hochschullandschaft für
verbindlich erklärte. Bis dahin waren die reformwilligen Hochschulen auf
sich allein gestellt, die Bologna-Beschlüsse zu interpretieren. Das Ergebnis dieser Experimentierphase: In den meisten Fällen hatten die Fachbereiche nur Worte in alten Papieren ausgetauscht. Das Vordiplom wurde
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zum Bachelor, das Diplom zum Master umetikettiert – ohne an den Studieninhalten, am Studienaufbau und dem Prüfungs(un)wesen etwas zu
verändern.
Die gegenwärtige Studienreform ist aber viel komplexer, als sie auf den
ersten Blick erscheint. Es handelt sich nicht nur um die Ablösung einer
Struktur durch eine andere, sondern um ein ganzes Reformpaket:
• Handlungsorientierung und Praxisbezug als Maßstab
• Zuschnitt von Lehrveranstaltungen zu thematischen Blöcken (Modularisierung),
• Bemessung der Lernleistung von Studierenden durch Leistungspunkte,
• Neugestaltung des Prüfungswesens,
• Internationalisierung des Curriculums,
• Förderung von Mobilität und Flexibilität,
• Qualitätssicherung durch Externe und
• Anbindung an den Arbeitsmarkt.
2. Was sind Bachelor und Master?
Nach dem 1999 novellierten Hochschulrahmengesetz (HRG) wird grundlegend zwischen Bachelor- und Master-Studiengängen einerseits sowie
Diplom- und Magister-Studiengängen andererseits unterschieden. Dadurch wird eine strukturelle Vermischung der beiden Studiengangsysteme ausgeschlossen. Dass in der Übergangsphase, in der beide Studiensysteme parallel existieren, gemeinsame Studienangebote genutzt/ angeboten werden können, soll die Einführung der neuen Studiengänge erleichtern.
Der Bachelor ist zukünftig der Regelabschluss eines Hochschulstudiums,
er hat gegenüber dem Diplom- und Magister-Abschluss ein eigenständiges berufsqualifizierendes Profil, das durch die innerhalb der Regelstudienzeit zu vermittelnden Inhalte deutlich werden muss.
Die Bachelor-Studiengänge müssen wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermitteln,
damit sowohl der wissenschaftliche Anspruch als auch die berufliche Einsetzbarkeit gewährleistet wird. Die Bachelor-Qualifikation ermöglicht somit einen frühen Berufseinstieg
Die Masterstudiengänge sind Schwerpunktstudiengänge. Es werden sowohl Vertiefungen in den Kernfächern als auch Spezialisierungsfächer
und interdisziplinäre Studienangebote zur Auswahl stehen. Die allgemeine Zielsetzung ist die Vorbereitung auf selbständiges und wissenschaftliches Arbeiten auf allen Gebieten der Studiendisziplin. Die Masterstudiengänge sollen in Niveau und Qualität mindestens den Diplomstudiengängen entsprechen. Die Hochschulen sind gefordert, über einen modularen Aufbau eine breite Vielfalt an Masterprofilen zu gewährleisten.
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Bachelor- und Master-Studiengänge können sowohl an Universitäten als
auch an Fachhochschulen eingerichtet werden, ohne die unterschiedlichen Bildungsziele und -aufgaben dieser Hochschularten in Frage zu
stellen. Hochschulen können Bachelor-Studiengänge einrichten, auch
wenn sie keine Master-Studiengänge anbieten – und umgekehrt.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzung für ein Bachelor-Studium ergibt sich nach
wie vor aus der allgemeinen Zulassungspraxis der Hochschule: An Universitäten wird die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt, an Fachhochschulen die Fachhochschulreife.
Die Zulassungsvoraussetzung für ein Master-Studium ist zuerst immer
ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor). Um mindestens ein Niveau entsprechend der bisherigen Diplom-Abschlüsse zu
gewährleisten, hat die KMK beschlossen, das Studium im MasterStudiengang von weiteren, besonderen Zulassungsvoraussetzungen abhängig zu machen. Diese Voraussetzungen sind von den Hochschulen in
eigener Regie zu definieren. Die Gewerkschaften haben diese Position
immer wieder scharf kritisiert, da nicht einzusehen ist, warum auf dieser
Stufe selektiert werden muss.
Master-Abschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion, gleichgültig,
ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben sind.
Promotionen sind aber an Fachhochschulen nicht möglich. Die Universitäten regeln die Zulassungsvoraussetzungen.
Studiengangprofile
Die Hochschulen können ihre Master-Studiengänge durch „stärker anwendungsorientierte“ oder „stärker forschungsorientierte“ Profile differenzieren. Eine Differenzierung nach der Dauer der Studiengänge erfolgt
dabei nicht. In Bachelor-Studiengängen wird keine Profilbildung erfolgen.
Die Hochschulen haben bei der Einrichtung eines Master-Studiengangs
festzulegen, um welche Art eines Studiengangs es sich handelt:
-
-
einen „konsekutiven“ Bachelor-/Master-Studiengang: Die Studiengänge sind nach Maßgabe der Prüfungsordnung inhaltlich aufeinander
aufgebaut. Sie dauern zusammen 5 Jahre. Dabei kann das MasterStudium den Bachelor-Studiengang fachlich fortführen oder (soweit
der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt) fachübergreifend erweitern. (Dieses Modul schließt Hochschulwechsel und Phasen der Berufstätigkeit nicht aus).
einen „nicht-konsekutiven“ Studiengang: Dieser Master-Studiengang
baut inhaltlich nicht auf den vorausgegangenen Bachelor-Studiengang
auf, entspricht aber in den Anforderungen dem konsekutiven MasterStudiengang. Ein solcher Studiengang führt zum gleichen Qualifikationsniveau und den gleichen Berechtigungen.
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-
einen weiterbildenden Master-Studiengang: Er setzt nach einem qualifizierten Hochschulabschluss eine mindestens einjährige qualifizierte
Berufstätigkeit voraus und soll an die beruflichen Erfahrungen anknüpfen. Die weiterbildenden Master-Studiengänge entsprechen in
den Anforderungen den konsekutiven Master-Studiengängen und führen zum gleichen Qualifikationsniveau und den gleichen Berechtigungen.
Bachelor im Vergleich
Für die meisten der am Bologna-Prozess beteiligten Länder war die Einführung gestufter Studiengänge Neuland. Mit ihrer Einführung - der "undergraduate" Bereich mit dem Bachelor und der "graduate" Bereich mit
dem Master als Regelabschluss - ist zugleich die Erwartung verbunden,
dass die Transparenz der Studiengänge und -abschlüsse europaweit erhöht und die studentische Mobilität erleichtert werden kann. Außerdem
erhofft man sich eine Steigerung der internationalen Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen. Aber bereits vor
der Bologna-Erklärung gab es - insbesondere in den angelsächsischen
oder angelsächsisch-geprägten Ländern - gewachsene, traditionelle Studienabschlüsse mit den Bezeichnungen Bachelor und Master. Diese
Länder, insbesondere die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, nehmen nicht am Bologna-Prozess teil, ändern ihre Studienstrukturen nicht.
Daraus kann ein Problem erwachsen, wenn deutsche oder europäische
Bachelor-Absolventen in diesen Ländern ein Masterstudium oder eine
Berufstätigkeit aufnehmen wollen und dieser Abschluss nicht als gleichwertig zum inländischen Abschluss anerkannt wird. Probleme können
sich aber auch ergeben, wenn Bachelors aus diesen Ländern nach
Deutschland oder Europa kommen und z.B. einen Job suchen. Deshalb
hat 2004 das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Bielefeld eine
Studie zum Vergleich angelsächsischer Bachelor-Modelle angestellt.
Eines der Ergebnisse war, dass in einigen der untersuchten Länder Bildungseinrichtungen zum Hochschulsektor gezählt werden, die unter dem
Niveau der deutschen Bachelors liegen! So werden Bildungsprogramme
als akademisch aufgefasst, die in Deutschland Teil des Berufsausbildungssystems sind, der "Bachelor" z.B. mit einem Chemikanten, einem
Industriemechaniker oder Industriekaufmann vergleichbar ist. Hier hilft
nur, neben dem Zeugnis die Inhalte anzuschauen und zu bewerten - oder
sich so etwas ähnliches wie ein Diploma-Supplement geben zu lassen,
will man nicht Äpfel mit Tomaten vergleichen.
An britischen Hochschulen z.B. gibt es drei Abschlussniveaus: "subdegree", der als erster Hochschulabschluss ("first degree") anerkannt
wird, das "postgraduate" Studium sowie die Promotion. Der subdegree,
der von 15 % aller Studierenden erworben wird, umfasst eine breite Palette von hauptsächlich beruflichen Ausbildungsgängen von ein- bis zweijähriger Dauer; die meisten Studierenden befinden sich hier in Teilzeitprogrammen an nicht-universitären Einrichtungen. Die Studiengänge des
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ersten Hochschulgrades (Bachelor), die 75 % aller Studierenden belegen,
dauern drei bis vier Jahre (im medizinischen Bereich 5 bis 6 Jahre).
Postgraduate studies , die von 11 % der Studierenden verfolgt werden,
führen nach ein bis zwei Jahren zu höheren (advanced) degrees oder zu
Mastergraden bzw. nach drei bis vier Jahren zur Promotion.
Hier sind also Personalverantwortliche und Betriebsräte / Personalräte
gefordert, sich bei Einstellungen Klarheit über die tatsächliche Qualifikation eines Kandidaten zu verschaffen. Hilfreich hierbei ist die Analyse des
Diploma Supplements (siehe Kapitel 3).
Studiengänge und Studienstrukturen
Modularisierung und Prüfungsstruktur
Alle Bachelor- und Master-Studiengänge müssen modularisiert aufgebaut
und mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet sein. Unter einem
Modul versteht man die Zusammenfassung eines bestimmten, abgrenzbaren Stoffgebietes zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen, abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen - wie z.B. Vorlesungen,
Übungen, Seminare und Praktika - oder aber auch aus komplexeren Projektarbeiten bestehen. Ein Modul soll sich im Regelfall nicht über ein Semester hinaus erstrecken, nur im Ausnahmefall kann es über mehrere
Semester ausgedehnt werden.
Die Module sind in einem Modulhandbuch detailliert zu beschreiben:
Welche Inhalte werden vermittelt, welche Zulassungsvoraussetzungen
sind vorgegeben, Dauer und zeitliche Lage, Lehrende innerhalb des Moduls (Input-Orientierung). Neben dieser Beschreibung der Module ist
auch aufzuzeigen, in welcher Weise die Module zu den gewünschten
Ausbildungszielen beitragen – welche definierbaren Kompetenzen also
vermittelt werden (Output-Orientierung) – und wie und in welchem Umfang die Module in einem Leistungspunktesystem berücksichtigt werden.
Module werden grundsätzlich zeitnah mit Prüfungen abgeschlossen. Diese Modulabschlussprüfungen ersetzen in ihrer Summe die alten Abschlussprüfungen der Diplom-Studiengänge. Sie können schriftlich oder
mündlich, durch Erstellung von Praktikumsprotokollen oder Dokumentationen, durch Vorträge und Kolloquien usw. erfolgen, es muss sich also
jeweils um nachprüfbar messbare Leistungen handeln.
Das Ergebnis jeder Modulabschlussprüfung geht über die Leistungspunkte gewichtet in die rechnerisch zu ermittelnde Abschlussnote ein.
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Module im Überblick:
Die Beschreibung eines Moduls soll mindestens enthalten:
1.
Inhalt und Qualifikationsziel des Moduls
2.
Lehr- und Lernformen
3.
Voraussetzungen für die Teilnehmer
4.
Verwendbarkeit des Moduls
5.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (studienbegleitende Prüfungen)
6.
Anzahl der Leistungspunkte
7.
Häufigkeit des Angebots von Modulen
8.
Arbeitsaufwand
9.
Dauer der Module
10.
Beteiligte Lehrende
Leistungspunkte (ECTS)
Leistungspunkte - synonym werden allgemein die Begriffe „Credit points“ (CP)
oder Credits verwendet - sind ein quantitatives Maß für die zeitliche Gesamtleistung des Studierenden, der so genannten „workload“. Sie schließen bei den
Modulen ein
•
•
•
die Zeit für den unmittelbaren Unterricht (Präsenzstudium)
die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Selbststudium)
die Prüfungsvorbereitungs- und die Prüfungszeit für die Modulprüfungen
Auch Studienarbeiten, gegebenenfalls Praktika und die Abschlussarbeiten (Bachelor- bzw. Master-Arbeit) werden mit Leistungspunkten versehen. Die Prüfungen müssen ebenso wie die Prüfungsvorbereitungen (Semesterarbeiten, Exkursionsberichte, Hausarbeiten) nach Art und Umfang im Modulhandbuch beschrieben sein und bei der Ermittlung der ECTS-Punkte berücksichtigt werden.
Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung (workload) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 (Zeit-)Stunden angenommen. In der
Regel werden pro Semester 30, pro Studienjahr also 60 Leistungspunkte vergeben. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester (einschließlich (!) vorlesungsfreier Zeit) 900 Stunden bzw. im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten. Das entspricht etwa einer 40-Stunden-Woche eines „Werktätigen“. In
anderen „Bologna-Ländern“ werden dagegen weitaus niedrigere Stundenwerte
angesetzt. An dieser hohen deutschen Arbeitsbelastung setzt auch die gewerkschaftliche Kritik an, da sie ein Grund dafür sein kann, dass Regelstudienzeiten
nicht eingehalten werden können.
Bei einer Regelstudienzeit von 3 Jahren bzw. 6 Semestern sind für den Bachelor-Abschluss in der Regel also 180 Credit points (CP) nachzuweisen. Entsprechend internationalen Anforderungen werden für den Master-Abschluss unter
Einbeziehung des vorausgegangenen Bachelor-Studiums insgesamt 300 CP
benötigt, für das zweijährige Master-Studium selbst also 120 CP.
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Leistungspunkte und Noten sind in den Abschlussdokumenten (Bachelor- und
Master-Zeugnis) getrennt auszuweisen - sowohl für die Module als auch für das
Gesamtergebnis. Das Gesamt(prüfungs)ergebnis errechnet sich aus dem
ECTS-gewichteten Mittelwert der Modul-Leistungen.
Um die Zahl der Prüfungen zu begrenzen und ein Studium überhaupt studierbar
zu gestalten, sollte die Mindestgröße für einzelne Module einer Größe von etwa
5 bis 10 CP entsprechen. Damit könnte ein Bachelor-Studium aus etwa 30 Modulen bestehen. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelor-Arbeit beträgt nach
KMK-Richtlinie mindestens 6 CP und darf 12 CP nicht überschreiten. Für die
Master-Arbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 15 bis 30 CP vorgesehen.
Diploma Supplement
Um die Transparenz der Qualifikationen für akademische und berufliche Zwecke
zu erhöhen, haben Europäische Kommission, Europarat und UNESCO gemeinsam einen "Diplomzusatz" entwickelt. Er beschreibt Art und Inhalt des Studiengangs sowie das jeweilige Qualifikationsniveau. Zusätzlich liefert das Dokument
Informationen über das Hochschulsystem des ausstellenden Landes, so dass
die Qualifikation im jeweiligen Bildungskontext gesehen werden kann.
Dieses Zusatz-Zertifikat enthält wichtige Informationen, aus denen Personalabteilung und Betriebsrat Entscheidungskriterien für die Einsatzmöglichkeiten und
Eingruppierung ableiten können:
• Die erworbene Qualifikation wird verständlicher und ihre Vergleichbarkeit im Ausland wird erhöht.
• Die absolvierten Module und die erworbenen Kompetenzen werden
genau beschrieben.
• Objektivität und eine faire Beurteilung der Leistungen und Kompetenzen werden gewährleistet.
• Einfacherer Zugang zu Arbeits- und Studiermöglichkeiten im Ausland
wird ermöglicht.
• Berufsbezogene Kompetenzen werden nachgewiesen.
Zur Sicherung der Transparenz im nationalen wie im internationalen Rahmen
wird jedem Bachelor und Master mit seinem Zeugnis und seiner Urkunde nun
dieses Diploma Supplement in der jeweiligen Landessprache und in Englisch
ausgehändigt. Ein Beispiel aus dem Ingenieurbereich ist im Anhang zu finden.
Das Diploma Supplement enthält eine detaillierte Beschreibung
•
•
•
•
•
•
Angaben zur Person
Angaben zur Qualifikation
Angaben zum Niveau der Qualifikation
Angaben über den Inhalt und die erzielten Ergebnisse,
Angaben zur Funktion der Qualifikation
der Bedeutung der (nationalen) Notenskala,
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Abschlüsse und Akademische Grade
•
Abschlüsse
Für den Bereich der Mathematik, der Naturwissenschaften, der Informatik
und der Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sind die Titel Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) vorgesehen.
Für den Bereich der Ingenieurwissenschaften haben die Antragsteller das
Wahlrecht zwischen einem Bachelor of Science (B.Sc.)/Master of Science (M.Sc.) und einem Bachelor of Engineering (B.Eng.)/Master of Engineering (M.Eng.).
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs.
Es gilt der Leitsatz: „Das, was drauf steht, muss auch drin sein“.
•
Gradbezeichnungen
Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die
Akzeptanz des neuen Studiensystems. Für konsekutive Studiengänge
werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor-/Master of Arts, Bachelor/ Master of Science, Bachelor-/Master of Engineering und Bachelor/Master of Laws vergeben.
Diese Mastergrade dürfen für Weiterbildungsstudiengänge nur verwandt
werden, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven MasterStudiengang gleichwertig sind. Darüber hinausgehende, insbesondere für
den Berufszugang wichtige detaillierte Informationen zu dem jeweiligen
Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem
Diploma Supplement.
Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge
Bereits in der Bologna-Erklärung wurde vereinbart, dass die Bachelorund Master-Studiengänge grundsätzlich zu „akkreditieren“ sind. Dabei
sind bei dieser Akkreditierung die Einhaltung der von der KMK beschlossenen ländergemeinsamen Vorgaben für diese Studiengänge zu überprüfen. Die Akkreditierung ist eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme.
Nach Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz ist für Deutschland ausschließlich eine Akkreditierung von
konkreten Studiengängen, nicht von Hochschulen oder Fachbreichen
vorgesehen.
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5. Konsequenzen für den Arbeitsmarkt
Im Wintersemester 2007/2008 führen laut HRK 61 % aller Studiengänge an
deutschen Hochschulen zu den Abschlüssen Bachelor und Master. Die Entwicklung der Umstellung hat sich in den letzten Jahren beschleunigt. Es kann wohl
davon ausgegangen werden, dass die Umstellung auf die neuen gestuften Studiengänge bis zum Jahr 2010 weitgehend erfolgt istIm Wintersemester
2007/2008 haben bereits über ein Viertel aller Studienanfänger ein Bacheloroder Masterstudium aufgenommen.
Wegen der sich beschleunigenden Umstellung und der starken Zunahme an
Studienanfängern in den neuen Studiengängen ist in den nächsten Jahren mit
stetig wachsenden Bachelor- und Masterabsolventen zu rechnen. Hinzu kommt,
dass nun in fast allen Bundesländern auch die LehrerInnenausbildung auf die
gestufte Studienstruktur umgestellt wird und die Diskussion auch für die bislang
ausgenommenen Bereiche Jura und Medizin Fahrt aufnimmt. In wenigen Jahren
werden z. B. nur noch Bachelor- und Master-Ingenieure und -Betriebswirte in
den Arbeitsmarkt drängen.
Was unterscheidet Bachelor und Master von Diplom-Ingenieuren und was
sollen Bachelor und Master können?
Das Bachelor- und Masterstudium soll sowohl der Wissensvermittlung als auch
dem Erwerb von Kompetenzen dienen, die Voraussetzungen für Problemlösungsfähigkeit und für erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln im Berufsfeld
sowie für lebenslanges Lernen sind. Der Studiengang soll durch die Vermittlung
von grundlegendem, fachspezifischem und fachübergreifendem Wissen und
Können dem Erwerb von Methoden- und persönlichen Kompetenzen dienen.
Damit das im Bologna-Prozess formulierte Ziel der europaweiten Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse auch tatsächlich erreicht werden kann, wurden im
März 2002 die "Dublin Descriptors" für die Bachelor- und Masterabschlüsse
ausgearbeitet. Die "Dublin Descriptors" beschreiben, welche generellen Qualifikationen von diesen Absolventen erwartet werden können:
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Studierende mit einem Bachelor-Abschluss haben folgende Qualifikationen erworben
•
•
•
•
•
Sie haben in einem Studienfach Wissen und Verstehen demonstriert, das
auf ihre generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und darüber hinausgeht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt
durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an
neueste Erkenntnisse in ihrem Studienfach anknüpft;
sie können ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden, die von einem professionellen Zugang zu ihrer Arbeit oder ihrem Beruf zeugt, und sie
verfügen über Kompetenzen, die üblicherweise durch das Formulieren und
Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienfach demonstriert werden;
sie besitzen die Fähigkeit, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres
Studienfachs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen zu
stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit
berücksichtigen;
sie können Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Experten als auch an Laien vermitteln;
sie haben die Lernfähigkeit entwickelt, sich selbständig und kontinuierlich
weiterzubilden.
Studierende mit einem Master-Abschluss haben folgende Qualifikationen erworben:
•
•
•
•
•
Sie haben Wissen und Verstehen demonstriert, das auf den üblicherweise
mit dem Bachelor-Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft,
und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln
und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext;
sie können ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in
neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden;
sie besitzen die Fähigkeit, Wissen zu integrieren, sie können mit Komplexität umgehen und sie können auf der Basis unvollständiger oder begrenzter
Informationen Einschätzungen formulieren, die aber trotzdem die mit der
Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen;
sie können ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die
ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren - sowohl an Experten wie auch an Laien;
sie haben die Lernfähigkeit entwickelt, sich auf eine weitgehend selbstgesteuerte und autonome Art weiterzubilden.
Ingenieure, Naturwissenschaftler, Informatiker und Betriebswirte nehmen ihre
beruflichen Aufgaben in einem internationalen, interdisziplinären und stark wettbewerbsorientierten Zusammenhang wahr. Menschen, Natur, Wissenschaft und
Technik, Unternehmen und Gesellschaft wirken mit dem Ziel der ökologischen,
sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit zusammen. Daher muss ein gutes
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Studium neben der Vermittlung von Fachkompetenzen das gesellschaftliche
und ethische Verantwortungsbewusstsein weiter entwickeln. Und es muss den
Studierenden Gelegenheit geben, die erforderlichen Schlüsselqualifikationen
zu erwerben. Dazu gehören ökonomische, ökologische und arbeitswissenschaftliche Grundkompetenz, ebenso wie die Fähigkeit, sich selbst und seine
Projekte zu organisieren und mit Kritik und Konflikten angemessen umzugehen.
Darüber hinaus soll das Denken in fächerübergreifenden Zusammenhängen
geschult werden sowie strategische Handlungskompetenz und unternehmerisches Denken vermittelt werden. Parallel dazu ist eine Förderung der Qualifikation in Fremdsprachen erforderlich, damit die Absolventen auch im internationalen Rahmen entsprechend agieren können
Mögliche Einsatzfelder von Bachelor und Master in der Wirtschaft
Dank der vielen Aufklärungskampagnen der Wirtschaftsverbände und der Politik
ist der Bekanntheitsgrad der neuen Studienabschlüsse in den letzten Jahren
stark gestiegen. Der Bachelor hat nicht mehr das Image von einem "Diplom
light". Auf dem Arbeitsmarkt haben die Bachelors selbst in den Ingenieurwissenschaften inzwischen gute Beschäftigungschancen. Die Betriebe schätzen
inzwischen die praxisorientierte Ausbildung der Bachelors. Bei den Einstiegsgehältern liegen sie generell etwa gleichauf mit den traditionell ausgebildeten Diplom-Absolventen.
Gut jedes vierte Unternehmen der Chemie- und Pharma-Branche, der Elektrotechnik, im Fahrzeug und Maschinen- bzw. Anlagenbau findet derzeit keine
passenden Bewerber im Ingenieurbereich. Weil im Bachelor-Studium praxisbezogen studiert wird, setzen die Unternehmen nun stärker auf diese neuen Fachkräfte, insbesondere derzeit noch im Energiesektor sowie im Maschinen- und
Anlagenbau. Ein Fünftel der Energieunternehmen will bevorzugt BachelorIngenieure einstellen, im Maschinenbau jede sechste Firma. Gern gesehen sind
die Bachelor-Absolventen auch in Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnik – 60 % dieser Firmen würden vorrangig oder teilweise Bachelors
auf freien Stellen einsetzen. Überdurchschnittlich an den Kurzzeitstudenten interessiert sind einer IW-Umfrage zufolge auch die Unternehmen der Bio- und Medizintechnik, des Fahrzeugbaus, der Elektrotechnik und der Chemie- und Pharma-Industrie. Größter „Bachelor-Skeptiker" ist noch die Bauwirtschaft.
Die IG Metall fragt jedes Jahr bei den Betriebsräten der großen Unternehmen
bzw. Konzerne nach, für welche Gehälter Absolventen von Berufsakademien,
Fachhochschulen, Universitäten und Technischen Hochschulen eingestellt wurden. Die letzte Umfrage1 (3. Quartal 2005) umfasst 30 große Unternehmen vor
allem aus den Bereichen Automobil, Elektro, IT, Maschinenbau, Stahl und Telekommunikation, und zwar sowohl bei tarifgebundenen als auch bei tarifungebundenen Unternehmen. In die Befragung sind die Daten von ca. 2500 Berufseinsteigern eingegangen.
1
www.igmetall.de
13
Die wichtigsten Ergebnisse:
• die Einstiegsgehälter sind im Schnitt insgesamt um 5 bis 6 % gegenüber
dem Vorjahr gesunken; die Bereitschaft der Unternehmen, übertarifliche
Gehälter zu zahlen, ist offenkundig zurückgegangen
• Uni-Absolventen bekommen nach wie vor mehr Geld; im Schnitt etwa 9
bis 10 %.
Einstiegs-Jahresgehälter in €:
Abschluss
Hochschule
Uni / Master
Uni / Master
90 % liegen
darunter
50.983
50.347
Genau die
Mitte
44.525
44.769
10 % liegen
darunter
37.819
40.547
BWL, VWL
Ingenieur, Informatiker, Naturwissenschaftler
BWL
Ingenieur, Informatiker, Naturwissenschaftler
BWL
FH
FH
45.456
44.302
41.000
40.589
37.181
37.219
Berufsakademie, 43.710
Bachelor
Ingenieur, Informa- Berufsakademie, 44.075
tiker
Bachelor
37.740
32.870
40.890
34.032
(Enthalten sind nur die „harten“ Gehaltsbestandteile die nicht einseitig vom Unternehmen geändert können:
fixes Monatsgehalt, 13. Gehalt, Leistungszulage, Urlaubsgeld…)
Gleichstellungsgrundsätze / Berechtigungen für den Öffentlichen Dienst
Bachelor-Abschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie die
bisherigen Diplom-Abschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive MasterAbschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und MagisterAbschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Das gilt auch
für die Wertigkeit dieser Abschlüsse. Diese Festlegung des HRG und der KMK
ist insbesondere wichtig für den Öffentlichen Dienst und gleichgestellte Institutionen bei Fragen der Eingruppierung und Einstufung.
Es werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der
Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder MasterAbschlüsse erworben wurden, gemacht. Das bedeutet, dass formal die Universitäts- und Fachhochschul-Abschlüsse gleichgestellt sind.
Perspektiven für eine neue Personalentwicklung
Die gestufte Struktur der neuen Studiengänge ist nicht unumstritten. So befürchten viele Skeptiker, dass mit dem Bachelor langfristig ein „Billigstudium“ einge14
richtet wird und nur noch eine geringe Anzahl der Studierenden den Weg in ein
Master-Studium finden wird.
Auf der anderen Seite kann man diese Struktur auch als Chance begreifen und
versuchen, neue Wege ins Berufsleben und neue Perspektiven für das vielbeschworene „lebenslange Lernen“ zu entwickeln. Wenn der Bachelor-Abschluss
der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss sein und sich als solcher in der Arbeitswelt durchsetzen soll, wird das nicht gelingen, ohne die Perspektive Master-Abschluss aus dem Auge zu verlieren.
Gute Bachelor, die schon im Alter von 21 bis 22 Jahren in ein Unternehmen
einsteigen, haben dagegen die Chance, nach einiger Berufspraxis wieder auszusteigen oder sich beurlauben zu lassen, um ein Vollzeit-Master-Studium aufzunehmen oder ein berufsbegleitendes Master-Studium zu absolvieren.
Weitsichtige Unternehmen können auch die Chance nutzen, als Teil ihrer Personalentwicklung Nachwuchskräfte zu fördern und an sich zu binden, indem sie
mehr als in der Vergangenheit Freistellungsregelungen für ein Studium anbieten. Diese Möglichkeit ist schon jetzt durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in vielen Unternehmen gegeben, wird aber nicht oft genutzt.
Je nach Zielsetzung der Personalentwicklungsmaßnahmen kann ein aufbauendes Master-Studium das Fachwissen vertiefen oder auch verbreitern. So kann
z.B. mit einem Bachelor der Chemie, Verfahrenstechnik oder Elektrotechnik im
Rahmen seiner Entwicklungsplanung vereinbart werden, dass er zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben oder spezielle Fachaufgaben den Schwerpunkt des
Master-Studiums auf z.B. Marketing, Umwelt- und Haftungsrecht, Betriebswirtschaft o.ä. legen soll.
Erste Angebote der Hochschulen dieser Art gibt es heute schon, mit zunehmendem Interesse der Unternehmen werden die Hochschulen entsprechende Angebote verstärken. Hier tun sich für die Zukunft neue Chancen für engere Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen auf - für Kooperationen,
die in der Vergangenheit oft beschworen, aber selten praktiziert wurden.
Daraus eröffnen sich interessante neue Handlungsfelder für Betriebsräte, die
gestaltend auf dem Gebiet der Personalentwicklung wirken können. Denkbar
sind z.B. freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zu Personalentwicklungsplänen, Laufbahn- und Karriere-Plänen usw. enthalten können
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Prognostiziertes Qualifizierungsverhalten
Nach 10 Jahren
Absolventen Jahrgang
Master
Studium
20 %
Bachelor
Studium
100 %
Berufsausübung mit
Master 40 %
m
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Mas begleite
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0
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B
u2
Bis z
Berufsausübung mit Bachelor
Abschluss
Bis zu 80 %
bis zu 60 %
in Anlehnung an VDI:
Qualifizierungsverhalten von Ingenieuren
(aus: Vortrag der Vizepräsidentin der HAW Hamburg, Frau Prof. Ulrike Arens-Azevedo, 11.5.2006)
Verzahnung Ausbildung - Studium in dualen Studiengängen
Derzeit nehmen knapp 10 % der Auszubildenden die Möglichkeit wahr, begleitend zur „klassischen“ Berufsausbildung ein Studium zu absolvieren - entweder,
an Fachhochschulen oder an Berufsakademien. Die Einführung der kurzen Bachelor-Studiengänge in Verbindung mit der Modularisierung wird in Zukunft die
Organisation und Durchführung von ausbildungsbegleitenden Studiengängen
erleichtern. Wenn die Unternehmen, die Auszubildenden und die Hochschulen
erst erkannt haben, welch enormes Potential in dieser Konzeption steckt, wird
sich über die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis
ein deutlicher Qualitätsschub insbesondere für die guten und sehr guten Auszubildenden einstellen.
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6.
Was können Betriebsräte tun?
Für Betriebs- und Personalräte sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen gibt es verschiedene Ebenen, auf denen sie aktiv werden können.
Handlungsfelder im Vorfeld der ersten Einstellung eines Bachelors oder Masters
im Unternehmen oder Betrieb können sein:
Betriebsvereinbarungen zum Praktikum: Grundlage für betriebliche Vereinbarungen sollte immer sein, dass die Praktikanten qualifizierte fachliche Aufgaben übernehmen. Daneben ist wichtig:
• Ein Praktikum ist immer auch Lernort für Teamarbeit und soziale Kompetenz. Deshalb müssen Praktikanten so weit wie möglich in Team- und
Projektarbeit einbezogen werden.
• Ein Praktikum muss auch ein Ort der Reflexion sein. Deshalb müssen
durch Praktikumsbegleiter, Mentoren o.ä. immer wieder Auswertungen
der Erfahrungen erfolgen – am besten auf betrieblicher und auf Hochschulebene.
• Ein gutes Praktikum ist strukturiert, geplant und wird von einem verantwortlichen Praktikanten-Betreuer begleitet. Bei der Erstellung der Ausbildungspläne für die Praktika und bei der Auswahl dieser Betreuer hat
der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
• Am Ende des Praktikums ist ein Feedback des Unternehmens an die
Hochschule wichtig, z.B. in Form eines Praktikumsberichts. Darin sollte
enthalten sein, inwieweit der Ausbildungsstand des Praktikanten bei
Praktikumsbeginn dem entsprach, was an Fähigkeiten und Kenntnissen
für ihn wichtig gewesen wäre – im Klartext: Sind die Studierenden mit
Bücherwissen vollgestopft worden oder waren sie handlungsfähig?
Zu diesem Thema gibt es Arbeitshilfen für Betriebsräte der IG Metall zum Thema Praktikum / Arbeit mit Praktikanten, in der Handlungsmöglichkeiten und
rechtliche Vorgaben aufgezeigt werden (Broschüre „Checkliste Praktikum, IG
Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Hannover).
Information / Werbung von Praktikanten: Traditionell werben Gewerkschaften
/ Betriebsräte Auszubildende möglichst schon bei Beginn ihrer Ausbildung, indem sie
• zum einen die Neuen mit Informationen und Unterstützung versorgen und
• sich zum anderen als Interessenvertretung für eine qualifizierte Ausbildung und – auch nach deren Ende – für angemessene Arbeitsbedingungen und Entgelt darstellen.
Parallel dazu tut sich ein zweites Feld der Nachwuchswerbung auf, da
• der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulbildung ständig steigt.
• besonders Fachhochschul-Absolventen häufig ihr Leben lang im tariflichen Bereich arbeiten werden.
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• Praktikanten in vielen Fällen anstreben, im Praktikumsbetrieb auch eine
Anstellung zu finden und
• bei Eintritt ins Praktikum möglicherweise einfacher als Gruppe anzusprechen sind als beim Berufseinstieg.
• Deshalb sind auch Praktikanten eine wichtige Zielgruppe gewerkschaftlicher Arbeit. Ihnen sollte mit der gleichen Aufmerksamkeit begegnet
werden wie Auszubildenden.
Umsetzung Tarifverträge: Eine klassische Aufgabe der Betriebsräte ist es, auf
die Umsetzung der Tarifverträge zu achten. Bei der Eingruppierung eines neu
einzustellenden Bachelors oder Masters besteht häufig Interpretationsspielraum, da insbesondere die zukünftige Tätigkeit nicht präzise genug in einer Stellenbeschreibung definiert wird. Hier besteht Gestaltungsspielraum, der genutzt
werden muss – insbesondere wenn noch keine Tarifverträge vorliegen, in denen
die Bachelor und Master ausdrücklich aufgeführt sind.
Bei der Eingruppierung von Bachelor und Master muss sowohl die zeitliche
Dauer des Studiums als auch das Qualifikationsniveau berücksichtigt werden.
Ob aufgrund der Dauer eines Bachelor-Studiums eine Gleichsetzung mit einer
Technikerausbildung, einer Ausbildung an einer Berufsakademie oder Meisterausbildung tariflich äquivalent sein können, muss sorgfältig geprüft werden. Die
besonders in den summarischen Tarifverträgen vorgesehene Stufung der Eingangsentgeltgruppen nach 3 / 4 / 5 Jahren Studienzeit der "alten" Diplomstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten war prinzipiell vertretbar.
Während bisher in Tarifverträgen generell zwischen Fachhochschulabsolventen
und Universitätsabsolventen unterschieden wurde, wird die Situation in Zukunft
komplizierter.
Ob die Situation einfach auf ein Masterstudium übertragen werden kann, muss
abgewogen werden. Ein Masterabschluss stellt tatsächlich eine andere Qualifikation dar als ein Bachelor-Abschluss.
Allerdings besteht aktuell ein Problem für Bachelor-Studierende:
• In einigen Tarifverträgen wird nicht allgemein auf eine Hochschulausbildung als Mindestvoraussetzung für eine „akademische“ Entgeltgruppe
Bezug genommen, sondern auf „eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung“.
•
In anderen Tarifverträgen wird zwar ausdrücklich eine Eingruppierung für
Bachelor-Absolventen vorgesehen, ab einer bestimmten Gruppe wird (E
10) aber ebenfalls eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung
zwingend vorausgesetzt.
•
Problematisch daran ist, dass in der Regel Bachelor-Studiengänge als 6
bis 7-semestrige (6 Theoriesemester plus ggf. ein Praxissemester) Studiengänge angeboten werden. Gleichzeitig soll der Bachelor-Abschluss
berufsqualifizierend sein, also auf Dauer im Arbeitsleben tragen.
•
Dadurch kommen viele Hochschulabsolventen in eine niedrigere (Eingangs-) Entgeltgruppe als früher. Faktisch erfolgt so eine Abwertung ge-
18
genüber dem bisherigen Status besonders für Fachhochschulabsolventen.
Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es weiterhin auf dem Gebiet der
Weiterbildung und Personalentwicklung sowie bei den Eingruppierungen. Da die
Bachelor und Master derzeit erst in sehr geringer Zahl die Hochschulen verlassen , gab es für die Tarifvertragspartner bislang keinen großen Handlungsdruck.
Für die betrieblichen Interessenvertreter bietet sich nun an, bis zur Einstufung
der Bachelor und Master betriebliche Regelungsabsprachen oder Betriebsvereinbarungen zur Eingruppierung abzuschließen. Davon unberührt bleibt natürlich das Recht der Betriebs- und Personalräte, im Rahmen der personellen Einzelmaßnahmen ihren Einfluss geltend zumachen.
7.
Perspektiven Gewerkschaftlicher Arbeit
Tarifpolitik: Es ist wichtig, dass die Absolventen der neuen Studiengänge in
Zukunft nicht schlechter gestellt werden als bisher. Daraus ergebe sich Anforderungen an zukünftige Tarifverträge:
•
Da der Bachelor in Zukunft der standardmäßige berufsqualifizierende
Hochschul-Abschluss sein wird, müssen diesen Absolventen grundsätzlich so behandelt werden wie in der Vergangenheit die „klassischen“ Diplom-Hochschulabolventen.
•
Die Kontinuität Facharbeiter – Techniker – Weiterqualifizierung darf auch
weiterhin nicht unterbrochen werden. Aufstiegsmöglichkeiten bis weit in
die „akademischen Entgeltgruppen“ müssen auch in Zukunft vorhanden
sein. Auf keinen Fall sollte die Bachelor-Ebene eine „Sperrschicht“ für
diejenigen darstellen, die sich nach einer Facharbeiterausbildung weiterentwickeln wollen, ohne eine Hochschule zu besuchen.
•
Das betriebliche Praktikum im Rahmen des Studiums sollte politisch weiter gefordert und betriebsseitig weiter gefördert werden. Der Einblick in
die Perspektive abhängig Beschäftigter ist ein Einblick in die jeweilige berufliche Zukunft.
Bildungspolitik: Die Gewerkschaften nehmen aktiv am Bologna-Prozess teil,
indem sie sich an der inhaltlichen und organisatorischen Neugestaltung von
Studiengängen beteiligen sowie durch die aktive Mitarbeit auf allen Ebenen des
Akkreditierungssystems.
Mitgliederbindung: Es geht aber auch um Mitgliederbindung und –entwicklung
der Gewerkschaften: Studierenden, die nach einer beruflichen Erstausbildung
und / oder erster Berufserfahrung über den zweiten Bildungsweg ein Studium
beginnen und die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, können hier neue und
interessante Aktionsfelder eröffnet werden, indem sie sich über das bereits in
Abschnitt 6 erwähnte Gewerkschaftliche Gutachternetzwerk engagieren können.
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Literatur
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BDA-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Hrsg.): Memorandum zur gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master), Berlin, September 2003
GDCh - Gesellschaft Deutscher Chemie (Hrsg.): Einführung von Bachelorund Master-Studiengänge in der Chemie, Frankfurt, Januar 2004
Gemeinsamer Bericht von KMK, HRK und BMBF: Realisierung der Ziele der
„Bologna-Erklärung“ in Deutschland - Sachstandsdarstellung, 30.07.2003
HBS, IGBCE, IGM, ver.di (Hrsg.): Berufspraxis in den neuen Studiengängen
- Gewerkschaftliche Bewertungshilfe zur Gestaltung und Akkreditierung von
Bachelor- und Masterstudiengängen in Ingenieur- und Naturwissenschaften,
Berlin, 2005
HRK, Statistische Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Wintersemester 2007/2008, Okt. 2007
Gerhard Lapke: Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge - Vorbild für
eine zukünftige Aus- und Weiterbildungsstruktur?; In: Gewerkschaftliche Bildungspolitik III/2004, Herausgeber DGB Bundesvorstand, 2004
IG Metall Vorstand (Hrsg.): Praktika im Ingenieurstudium - Eine Orientierungshilfe zwischen Hochschulstudium und Beruf, Frankfurt, 2005
IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Checkliste Praktikum
– Die wichtigsten Infos auf einen Blick; Hannover, 2005
GEW Vorstandsbereich Hochschule und Forschung (Hrsg.):Handbuch Akkreditierung von Studiengängen - Eine Einführung für Hochschule, Politik und
Berufspraxis, Bielefeld, 2005
N. Bensel, H.N. Weiler, G.G. Wagner (Hrsg.): Hochschulen, Studienreform
und Arbeitsmärkte - Voraussetzungen erfolgreicher Beschäftigungs- und
Hochschulpolitik, Bielefeld, 2003
HRK Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Bologna - Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004, Bonn, September 2004 (Bologna Reader I)
Ver.di (Hrsg.): Studium als wissenschaftliche Berufsausbildung, Dokumentation des Seminars vom 27. bis 29. Oktober 2004, Berlin, Januar 2005
CHE Centrum für Hochschulentwicklung (Hrsg.): Ein Vergleich angelsächsischer Bachelor-Modelle: Lehren für die Gestaltung eines deutschen Bachelors?, Arbeitspapier Nr. 55, Mai 2004
Statistiken zu Hochschulpolitik 2/2006: Statistische Daten zur Einführung
von Bachelor- und Masterstudiengängen; Hochschulrektorenkonferenz
(Hrsg.), Bonn, November 2006
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Hrsg.): Karriere mit dem
Bachelor – Berufswege und Berufschancen, Essen, Positionen April 2005
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Hrsg.): Bachelor- und
Master-Ingenieure - Welche Kompetenzen verlangt der Arbeitsmarkt, Essen,
Oktober 2004
Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.): Bachelor-Absolventen - Mehr als
ein Diplom light, iwd-Nr. 50, Köln, 15. Dezember 2005
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Link-Sammlung: Hochschulpolitische Akteure in Deutschland
1. Staatliche Akteure
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BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung):www.bmbf.de
KMK (Kultusministerkonferenz): www.kmk.org
DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst): www.daad.de
HRK (Hochschulrektorenkonferenz): www.hrk.de
Service-Stelle Bologna: www.hrk-bologna.de
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft: www.stifterverband.de
WR (Wissenschaftsrat): www.wissenschaftsrat.de
DSW (Deutsches Studentenwerk): www.studentenwerke.de
2. Hochschulforschung und -beratung
•
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•
CHE (Centrum für Hochschulentwicklung GmbH): www.che.de
HIS (Hochschul-Informations-System GmbH): www.his.de
Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung Universität
Kassel: www.uni-kassel.de/wz1
3. Qualitätssicherung
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AR (Akkreditierungsrat): www.akkreditierungsrat.de
Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
(AQAS): www.aqas.de
Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN): www.asiin.de
Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN):
www.acquin.org
Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege,
Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS): www.ahpgs.de
ZEvA (Zentrale Evaluierungs- und Akkreditierungsagentur Hannover):
www.zeva.uni-hannover.de
Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
www.fibaa.de
ECA (European Consortium for Accreditation): www.ecaconsortium.net
ENQA (European Network for Quality Assurance in Higher Education):
www.enqa.net
EvaNet (Evaluations-Netzwerk zur Evaluation und Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen): www.evanet.
JQI (Joint Quality Initiative): www.jointquality.org
Projekt Qualitätssicherung: www.projekt-q.de
4. Studentische Organisationen
•
•
fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften): www.fzs-online.org
ESIB (The National Unions of Students in Europe): www.esib.org
5. Gewerkschaften
•
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DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund): www.dgb.de
GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft): www.gew.de
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•
•
ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) www.verdi.de
IG Metall (Industriegewerkschaft Metall): www.igmetall.de
IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie): www.igbce.de
Hans-Böckler-Stiftung (HBS): www.boeckler.de
Gewerkschaftliches Gutachernetzwerk: www.gutachternetzwerk.de
6. Arbeitgeberverbände
•
•
•
BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände): www.bdaonline.de
BDI (Bundesverband der deutschen Industrie e.V.): www.bdi-online.de
DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag): www.dihk.de
7. Internationale Akteure und Plattformen
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London 2007 Konferenz der europäischen Bildungsminister (www.bolognalondon.uk)
Bergen 2005 (Konferenz der Europäischen Bildungsminister): www.bolognabergen2005.no
Berlin 2003 (Konferenz der Europäischen Bildungsminister): www.bolognaberlin2003.de
EAIE (European Association for International Education): www.eaie.nl
ECA (European Consortium for Accreditation): www.ecaconsortium.de
EU (Europäische Union, zum Bologna-Prozess):
http://europa.eu.int/comm/education/policies/educ/bologna/bologna_de.html
EUA (European University Association): www.eua.be
ENQA (European Network for Quality Assurance in Higher Education):
www.enqa.net
ESIB (The National Unions of Students in Europe): www.esib.org
JQI (Joint Quality Initiative/Dublin Descriptors): www.jointquality.org
8. Sonstige Internetseiten
•
•
Statistisches Bundesamt Deutschland: www.destatis.de
OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development):
www.oecd.org
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Beschlüsse und Erklärungen
1. Bologna-Prozess
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•
„Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen“; Kommuniqué der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und -minister am 19. September 2003 in Berlin (www.kmk.org/doc/publ/bologna.pdf, (http://www.bolognaberlin2003.de/pdf/Communique_dt.pdf);
Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen europäischen
Ministerinnen und Minister, Bergen, 19.-20. Mai 2005: Der Europäische
Hochschulraum – die Ziele verwirklichen;
(http://www.bmbf.de/pub/bergen_kommunique_dt.pdf)
2. Kultusministerkonferenz, Akkreditierungsrat
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•
3.
KMK-Beschlüsse bis 2004: siehe Bologna Reader I
KMK, 22.09.2005: Qualitätssicherung in der Lehre
KMK, 02.06.2005: Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelorund Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
Akkreditierungsrat, 15.12.2005: Kriterien zur Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen
KMK-Beschluss 17.Juli 2006: Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen
Wirtschaft und Verbände
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•
4.
Gemeinsame Erklärung des BMBF und der Verbände VDE, VDI, VDMA sowie
ZVEI: Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland sichert die Zukunft
der Ingenieurausbildung, 29. Juni 2005
Stellungsnahme der BDA: Das Diploma Supplement als sinnvolles Instrument
nutze - Erwartungen und Empfehlungen der Wirtschaft, 31.Mai 2005
Stellungnahme führender deutscher Unternehmen zur Umstellung auf Bachelorund Master-Abschlüsse in Deutschland: Bachelor welcome!, 7. Juni 2004
Stellungnahme führender deutscher Unternehmen zur Umstellung auf Bachelorund Master-Abschlüsse in Deutschland: More Bachelors and Masters Welcome!, 30. 5. 2006
Gemeinsame Stellungnahme der Chemieorganisationen: Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen in der Chemie, Oktober 2004
Gewerkschaften
•
Beschluss des 18. Ordentlichen Bundeskongress des DGB 2006: Die Qualität
der Studiengänge verbessern - die neuen Zulassungsverfahren mitgestalten
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