Stadt Hildesheim - Competitionline
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Stadt Hildesheim - Competitionline
Wettbewerbsankündigung Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Stadt Hildesheim Der Oberbürgermeister Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung Wettbewerbsankündigung 2⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb „NEUGESTALTUNG DES ANGOULÊMEPLATZES“ Hildesheim Der Wettbewerb „Neugestaltung des Angoulêmeplatzes“ wird von der Stadt Hildesheim als einphasiger, begrenzter, freiraumplanerischer Wettbewerb mit offenem Bewerbungsverfahren für Landschaftsarchitekten auf der Grundlage der RAW 2004 ausgelobt. Luftbild mit Wettbewerbsareal Kartengrundlage: Stadtkarte 1:5.000 Herausgeber: Stadt Hildesheim Ausloberin ist die Stadt Hildesheim Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung Markt 3 31134 Hildesheim www.hildesheim.de Ausloberin Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch den vorgenannten Fachbereich der Stadt Hildesheim. Auskünfte werden ausschließlich schriftlich unter angegebener Adresse oder per E-Mail an [email protected] erteilt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines urbanen Freiraumkonzepts für den Angoulêmeplatz in Hildesheim. Darüber hinaus sollen die Gestaltungsansätze der ihn tangierenden Straßen exemplarisch an den Anschlusspunkten definiert werden. Den Schwerpunkt bildet dabei die Bernwardstraße als wichtigste Verbindung vom Bahnhof zur Hildesheimer Innenstadt. Diese Verbindung soll zusätzlich durch die _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Aufgabe Wettbewerbsankündigung 3⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freilegung von Sichtachsen, z.B. zum Bahnhof, gestärkt werden. Erklärtes Ziel ist es, die Gestaltungskonzeption der Almsstraße und des Hohen Weges aufzugreifen und in der Bernwardstraße weiter zu entwickeln, um die ästhetische und funktionale Verbindung beider Abschnitte hervorzuheben, ohne dabei aber die der Bernwardstraße eigene Qualität zu negieren. Der Angoulêmeplatz als einziger Stadtplatz zwischen dem im Norden gelegenen Bahnhof und dem Hohen Weg als Fußgängerzone und Haupteinkaufsstraße Hildesheims soll eine deutliche Aufwertung erfahren. Zentrales Ziel ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Besucher und Bürger Hildesheims. Damit verbunden ist die Steigerung der Attraktivität des Gesamtareals als Einkaufs- und Flanierstraße. Dies wird auch die Auseinandersetzung mit der Begrünung des Bearbeitungsgebiets beinhalten. Die derzeit bestehenden Beete sollen entfernt und im Wettbewerbsverfahren alternative Arten der Grünflächengestaltung vorgeschlagen werden. Ein weiterer wesentlicher Faktor wird die Auseinandersetzung mit einer angemessenen, attraktiven Beleuchtung des Angoulêmeplatzes sein. Der südliche Bereich des Wettbewerbsgebiets grenzt an den zentralen Innenstadtbereich, wird aber durch die vierspurige Kaiserstraße von diesem städtebaulich und nutzungstechnisch getrennt. Die Querung dieser Hauptverkehrsader erfolgt für Fußgänger und Radfahrer derzeit oberirdisch mittels einer Ampel bzw. alternativ unterirdisch durch einen Tunnel. In diesem Bereich erwartet sich die Ausloberin Vorschläge, wie der Übergang auf die Almsstraße attraktiver und einfacher gestaltet werden kann. Der Angoulêmeplatz wird z.T. auch vom motorisierten Verkehr tangiert. Eine Neuordnung dieser Flächen inklusive der Parkplätze wird weiterer Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe sein. Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzter Wettbewerb gemäß RAW 2004 mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren ausgelobt. In einem Losverfahren werden neben den fünf voraussichtlich gesetzten Teilnehmern: - Därr Landschaftsarchitekten, Halle/S. - Dipl.-Ing. Verena Leonhardt, Landschaftsarchitektin, Hildesheim - Dipl.-Ing. (FH) Uwe Michel Freier Landschaftsarchitekt, Hildesheim mit Dipl.-Ing. Wolfgang Chmiel, Architekt und Stadtplaner, Braunschweig - SNOW Landschaftsarchitekten, Halle/S. - Concept Paysage Jean-François Galinet, Rochefort (F) mit Jean-Marc Beffre architecte d.p.l.g., urbaniste e.n.p.c., Angoulême (F) maximal zehn weitere Bewerber ausgewählt und zur Bearbeitung aufgefordert. Die Bildung von Wettbewerbsart und rechtliche Grundlagen _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Wettbewerbsankündigung 4⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Arbeitsgemeinschaften ist möglich. Grundlage des Wettbewerbsverfahrens sind die „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“ (RAW 2004, www.aknds.de/bauherren_raw.html?&0=). Alle übrigen Rahmenbedingungen werden ebenfalls nach deutschem Recht gehandhabt. Zulassungsbereich sind die EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens. Zulassungsbereich Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung - zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Landschaftsarchitekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWRAbkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, - zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: - Geschäftssitz im Zulassungsbereich, - satzungsgemäßer Geschäftszweck, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und - die bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und der / die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie deren Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt werden, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Architekten und Stadtplaner sind in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt, die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß. Weitere Sachverständige, Fachplaner oder andere Be- Teilnahmeberechtigung _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Wettbewerbsankündigung 5⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ rater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Ausloberin weist darauf hin, dass zur Realisierung des Wettbewerbsergebnisses die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem deutschen Ingenieurbüro für Straßen- und Tiefbau zur Erfüllung von Leistungen nach § 46 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verlangt werden kann, sofern die Arbeitsgemeinschaft noch nicht im Wettbewerbsverfahren gebildet worden ist. Für die Bewerbung der nicht gesetzten Teilnehmer sind: - der Bewerbungsbogen (für alle Bewerbungen verbindlich, im Anhang dieser Bekanntmachung), - der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Eintragungsurkunde), ausschließlich im pdf-Format per E-Mail an die oben genannte Adresse einzureichen. Bewerbungsunterlagen Aus allen formal und inhaltlich vollständig eingereichten Bewerbungen werden die übrigen zehn Teilnehmer von einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle gelost. Die ausgewählten Teilnehmer erhalten die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs. Auswahlverfahren Dem Preisgericht werden voraussichtlich angehören (in alphabetischer Reihenfolge): - Dr. Ing. Kay Brummer Erster Stadtrat und Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr der Stadt Hildesheim, - Wilfried Kretschmer Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr - Hartmut Osterwald Vertreter der Kaufmannschaft Bernwardstraße - Dipl.-Ing. (FH) Axel Lohrer Freischaffender Landschaftsarchitekt BDLA, - Kurt Machens Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, - Ulrich Räbiger Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, - Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte Freischaffender Landschaftsarchitekt BDLA, - Dipl.-Ing. Susanne von Weymarn Architekten- und Ingenieurverein Hildesheim, Preisgericht - N.N. als Stellvertreter, Josef Skrem Vertreter der Kaufmannschaft Bernwardstraße als _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Wettbewerbsankündigung 6⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ - Stellvertreter, BD Dipl.-Ing. Thorsten Warnecke Leiter Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim als Stellvertreter. Ohne Stimmrecht nehmen die Gewinnerinnen des studentischen Ideenwettbewerbs „Almstortunnel“ (2009) - Daniela Heine, - Julia Höpfner und - eventuell Lena Scheppmann beratend an der Preisgerichtssitzung teil. Als Sachverständige ohne Stimmrecht nehmen - Dipl.-Ing. Martin Keil Stadt Hildesheim, Fachbereich Grün, Straße und Vermessung, - Dipl.-Ing. Manfred Marquardt KunstRat Hildesheim an der Preisgerichtssitzung teil. Die Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich nach folgenden Kriterien beurteilt: - Qualität der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption, - Identitätsbildung und Anbindung an die bestehende Bebauung, - Gestaltung der Einzelbereiche (Angoulêmeplatz und angrenzende Straßenräume), Raumbildung, Erlebbarkeit, Orientierung, - Verkehrsorganisation mit Anordnung der Flächen für den ruhenden Verkehr, - Fuß- und Radwegeverbindungen, - Aufgaben- und Leistungserfüllung, Vollständigkeit des Wettbewerbsbeitrags, - Wirtschaftlichkeit (anhand der Wertung der vorgeschlagenen Materialien hinsichtlich Dauerhaftigkeit und Pflegeintensität). Die Liste der Kriterien stellt keine Rangfolge dar. Beurteilungskriterien Es werden insgesamt 30.000 € ohne Umsatzsteuer ausgelobt. 1. Preis 12.000 2. Preis 8.000 3. Preis 5.000 Für Anerkennungen stehen insgesamt weitere 5.000 € zur Verfügung. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen. Preise und Anerkennungen Einsendeschluss der Teilnahmeanträge ist der 03.02.2012, 10:00 Uhr (Bewerbungen, die nach dem genannten Termin bei der o.g. E-Mail-Adresse eingehen, können nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie fristgerecht versandt wurden). Termine Weitere voraussichtliche Termine sind: Versand der Auslobungsunterlagen Schriftliche Rückfragen Beantwortung der Rückfragen 17.02.2012 09.03.2012 23.03.2012 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim Wettbewerbsankündigung 7⏐7 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Einsendung der Wettbewerbsarbeiten Preisgerichtssitzung 11.05.2012 Juni 2012 Die Ausloberin erklärt, dass sie unter der Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 – 3 (Vorentwurf und Entwurf) §46 für Verkehrsanlagen bzw. §38 HOAI für die übrigen Freianlagen übertragen wird, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, - die veranschlagten Förder- und Haushaltsmittel bewilligt werden, - soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Zudem soll durch angemessene darüber hinausgehende Beauftragung des Preisträgers sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z.B. die Erarbeitung von Regeldetails). weiteres Verfahren Der Wettbewerb wird in deutsch bzw. alternativ in englisch durchgeführt. Die Auslobungsunterlagen werden in beiden Sprachen an alle Teilnehmer versandt. Es bleibt den Teilnehmern überlassen, ob die Einreichung des Wettbewerbsbeitrages in deutsch oder englisch erfolgt. Kommunikation und Datenaustausch Der Datenaustausch zwischen Teilnehmern und der Ausloberin erfolgt voraussichtlich nur auf elektronischem Weg (E-Mail). Mit Datenmengen bis zu 80 MB muss gerechnet werden und deren Versand / Empfang gewährleistet sein. Folgende Dateiformate werden von allen Beteiligten ausschließlich verwandt: - dxf (CAD-Zeichnungen), - pdf (Dokumente), - jpg (Bilddateien), - zip (Komprimierungsformat). _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Freiraumplanerischer Wettbewerb Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim