Stadt Hildesheim - Competitionline

Transcrição

Stadt Hildesheim - Competitionline
Wettbewerbsankündigung
Freiraumplanerischer Wettbewerb
Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung
Wettbewerbsankündigung
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Freiraumplanerischer Wettbewerb
„NEUGESTALTUNG DES ANGOULÊMEPLATZES“
Hildesheim
Der Wettbewerb „Neugestaltung des Angoulêmeplatzes“
wird von der Stadt Hildesheim als einphasiger,
begrenzter, freiraumplanerischer Wettbewerb mit offenem
Bewerbungsverfahren für Landschaftsarchitekten auf der
Grundlage der RAW 2004 ausgelobt.
Luftbild mit Wettbewerbsareal
Kartengrundlage: Stadtkarte 1:5.000
Herausgeber: Stadt Hildesheim
Ausloberin ist die
Stadt Hildesheim
Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung
Markt 3
31134 Hildesheim
www.hildesheim.de
Ausloberin
Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch
den vorgenannten Fachbereich der Stadt Hildesheim.
Auskünfte werden ausschließlich schriftlich unter
angegebener
Adresse
oder
per
E-Mail
an
[email protected] erteilt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines
urbanen Freiraumkonzepts für den Angoulêmeplatz in
Hildesheim. Darüber hinaus sollen die Gestaltungsansätze der ihn tangierenden Straßen exemplarisch an
den
Anschlusspunkten
definiert
werden.
Den
Schwerpunkt bildet dabei die Bernwardstraße als
wichtigste Verbindung vom Bahnhof zur Hildesheimer
Innenstadt. Diese Verbindung soll zusätzlich durch die
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Freiraumplanerischer Wettbewerb
Neugestaltung des Angoulêmeplatzes, Hildesheim
Aufgabe
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Freilegung von Sichtachsen, z.B. zum Bahnhof, gestärkt
werden. Erklärtes Ziel ist es, die Gestaltungskonzeption
der Almsstraße und des Hohen Weges aufzugreifen und
in der Bernwardstraße weiter zu entwickeln, um die
ästhetische und funktionale Verbindung beider Abschnitte
hervorzuheben, ohne dabei aber die der Bernwardstraße
eigene Qualität zu negieren.
Der Angoulêmeplatz als einziger Stadtplatz zwischen dem
im Norden gelegenen Bahnhof und dem Hohen Weg als
Fußgängerzone und Haupteinkaufsstraße Hildesheims
soll eine deutliche Aufwertung erfahren. Zentrales Ziel ist
die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Besucher und
Bürger Hildesheims. Damit verbunden ist die Steigerung
der Attraktivität des Gesamtareals als Einkaufs- und
Flanierstraße. Dies wird auch die Auseinandersetzung mit
der Begrünung des Bearbeitungsgebiets beinhalten. Die
derzeit bestehenden Beete sollen entfernt und im Wettbewerbsverfahren alternative Arten der Grünflächengestaltung
vorgeschlagen
werden.
Ein
weiterer
wesentlicher Faktor wird die Auseinandersetzung mit
einer angemessenen, attraktiven Beleuchtung des
Angoulêmeplatzes sein.
Der südliche Bereich des Wettbewerbsgebiets grenzt an
den zentralen Innenstadtbereich, wird aber durch die
vierspurige Kaiserstraße von diesem städtebaulich und
nutzungstechnisch getrennt. Die Querung dieser
Hauptverkehrsader erfolgt für Fußgänger und Radfahrer
derzeit oberirdisch mittels einer Ampel bzw. alternativ
unterirdisch durch einen Tunnel. In diesem Bereich
erwartet sich die Ausloberin Vorschläge, wie der
Übergang auf die Almsstraße attraktiver und einfacher
gestaltet werden kann.
Der Angoulêmeplatz wird z.T. auch vom motorisierten
Verkehr tangiert. Eine Neuordnung dieser Flächen
inklusive der Parkplätze wird weiterer Bestandteil der
Wettbewerbsaufgabe sein.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzter
Wettbewerb gemäß RAW 2004 mit vorgeschaltetem,
offenem Bewerbungsverfahren ausgelobt. In einem
Losverfahren werden neben den fünf voraussichtlich
gesetzten Teilnehmern:
- Därr Landschaftsarchitekten, Halle/S.
- Dipl.-Ing. Verena Leonhardt,
Landschaftsarchitektin, Hildesheim
- Dipl.-Ing. (FH) Uwe Michel
Freier Landschaftsarchitekt, Hildesheim mit
Dipl.-Ing. Wolfgang Chmiel,
Architekt und Stadtplaner, Braunschweig
- SNOW Landschaftsarchitekten, Halle/S.
- Concept
Paysage
Jean-François
Galinet,
Rochefort (F) mit
Jean-Marc Beffre
architecte d.p.l.g., urbaniste e.n.p.c., Angoulême
(F)
maximal zehn weitere Bewerber ausgewählt und zur
Bearbeitung
aufgefordert.
Die
Bildung
von
Wettbewerbsart und
rechtliche Grundlagen
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Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
Grundlage des Wettbewerbsverfahrens sind die „Regeln
für die Auslobung von Wettbewerben“ (RAW 2004,
www.aknds.de/bauherren_raw.html?&0=). Alle übrigen
Rahmenbedingungen werden ebenfalls nach deutschem
Recht gehandhabt.
Zulassungsbereich sind die EWR-Staaten sowie
Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens.
Zulassungsbereich
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am
Tage der Auslobung
- zur
Führung
der
Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer
Architektenkammer in Deutschland sind;
- die
Berechtigung
zur
Führung
der
Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach § 2
NArchtG (auswärtiger Landschaftsarchitekt) und
Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWRAbkommen erfassten Gebiet oder in einem
sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls
Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist,
haben,
- zur
Führung
der
Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem
der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche
ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die
fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen
EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am
Tage
der
Auslobung
folgende
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
- satzungsgemäßer Geschäftszweck, zu dem der
Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- die bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft
und der / die Verfasser der Wettbewerbsarbeit
erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an
natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer
angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an
dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen
Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt
sein.
Mitglieder
von
Arbeitsgemeinschaften sowie deren Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt werden,
dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher
Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Architekten
und
Stadtplaner
sind
in
Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt, die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß.
Weitere Sachverständige, Fachplaner oder andere Be-
Teilnahmeberechtigung
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rater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie
keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend
und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Ausloberin weist darauf hin, dass zur Realisierung
des
Wettbewerbsergebnisses
die
Bildung
einer
Arbeitsgemeinschaft mit einem deutschen Ingenieurbüro
für Straßen- und Tiefbau zur Erfüllung von Leistungen
nach § 46 HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) verlangt werden kann, sofern die
Arbeitsgemeinschaft noch nicht im Wettbewerbsverfahren
gebildet worden ist.
Für die Bewerbung der nicht gesetzten Teilnehmer sind:
- der Bewerbungsbogen
(für alle Bewerbungen verbindlich, im Anhang
dieser Bekanntmachung),
- der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung
(Kopie der Eintragungsurkunde),
ausschließlich im pdf-Format per E-Mail an die oben
genannte Adresse einzureichen.
Bewerbungsunterlagen
Aus allen formal und inhaltlich vollständig eingereichten
Bewerbungen werden die übrigen zehn Teilnehmer von
einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle
gelost.
Die ausgewählten Teilnehmer erhalten die Unterlagen zur
Bearbeitung des Wettbewerbs.
Auswahlverfahren
Dem Preisgericht werden voraussichtlich angehören (in
alphabetischer Reihenfolge):
- Dr. Ing. Kay Brummer
Erster Stadtrat und Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr der Stadt
Hildesheim,
- Wilfried Kretschmer
Vorsitzender
des
Ausschusses
für
Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
- Hartmut Osterwald
Vertreter der Kaufmannschaft Bernwardstraße
- Dipl.-Ing. (FH) Axel Lohrer
Freischaffender Landschaftsarchitekt BDLA,
- Kurt Machens
Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim,
- Ulrich Räbiger
Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Umwelt und Verkehr,
- Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte
Freischaffender Landschaftsarchitekt BDLA,
- Dipl.-Ing. Susanne von Weymarn
Architekten- und Ingenieurverein Hildesheim,
Preisgericht
-
N.N.
als Stellvertreter,
Josef Skrem
Vertreter der Kaufmannschaft Bernwardstraße als
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-
Stellvertreter,
BD Dipl.-Ing. Thorsten Warnecke
Leiter Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim als Stellvertreter.
Ohne Stimmrecht nehmen die Gewinnerinnen des
studentischen Ideenwettbewerbs „Almstortunnel“ (2009)
- Daniela Heine,
- Julia Höpfner und
- eventuell Lena Scheppmann
beratend an der Preisgerichtssitzung teil.
Als Sachverständige ohne Stimmrecht nehmen
- Dipl.-Ing. Martin Keil
Stadt Hildesheim, Fachbereich Grün, Straße und
Vermessung,
- Dipl.-Ing. Manfred Marquardt
KunstRat Hildesheim
an der Preisgerichtssitzung teil.
Die Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich nach
folgenden Kriterien beurteilt:
- Qualität
der
städtebaulichen
und
freiraumplanerischen Konzeption,
- Identitätsbildung
und
Anbindung
an
die
bestehende Bebauung,
- Gestaltung der Einzelbereiche (Angoulêmeplatz
und angrenzende Straßenräume), Raumbildung,
Erlebbarkeit, Orientierung,
- Verkehrsorganisation mit Anordnung der Flächen
für den ruhenden Verkehr,
- Fuß- und Radwegeverbindungen,
- Aufgaben- und Leistungserfüllung, Vollständigkeit
des Wettbewerbsbeitrags,
- Wirtschaftlichkeit (anhand der Wertung der
vorgeschlagenen
Materialien
hinsichtlich
Dauerhaftigkeit und Pflegeintensität).
Die Liste der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Beurteilungskriterien
Es werden insgesamt 30.000 € ohne Umsatzsteuer
ausgelobt.
1. Preis
12.000
2. Preis
8.000
3. Preis
5.000
Für Anerkennungen stehen insgesamt weitere 5.000 € zur
Verfügung. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen.
Preise und Anerkennungen
Einsendeschluss der Teilnahmeanträge ist der
03.02.2012, 10:00 Uhr (Bewerbungen, die nach dem
genannten Termin bei der o.g. E-Mail-Adresse eingehen,
können nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie
fristgerecht versandt wurden).
Termine
Weitere voraussichtliche Termine sind:
Versand der Auslobungsunterlagen
Schriftliche Rückfragen
Beantwortung der Rückfragen
17.02.2012
09.03.2012
23.03.2012
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Einsendung der Wettbewerbsarbeiten
Preisgerichtssitzung
11.05.2012
Juni 2012
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter der Würdigung der
Empfehlung des Preisgerichts einem oder mehreren
Preisträgern die weitere Bearbeitung der Aufgabe,
zumindest die Leistungsphasen 2 – 3 (Vorentwurf und
Entwurf) §46 für Verkehrsanlagen bzw. §38 HOAI für die
übrigen Freianlagen übertragen wird,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung
entgegensteht, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- die veranschlagten Förder- und Haushaltsmittel
bewilligt werden,
- soweit
mindestens
einer
der
teilnahmeberechtigten
Wettbewerbsteilnehmer,
dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis
ausgezeichnet
wurde,
eine
einwandfreie
Ausführung der zu übertragenden Leistungen
gewährleistet.
Zudem soll durch angemessene darüber hinausgehende
Beauftragung des Preisträgers sichergestellt werden,
dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert
wird (z.B. die Erarbeitung von Regeldetails).
weiteres Verfahren
Der Wettbewerb wird in deutsch bzw. alternativ in
englisch durchgeführt. Die Auslobungsunterlagen werden
in beiden Sprachen an alle Teilnehmer versandt. Es bleibt
den Teilnehmern überlassen, ob die Einreichung des
Wettbewerbsbeitrages in deutsch oder englisch erfolgt.
Kommunikation und
Datenaustausch
Der Datenaustausch zwischen Teilnehmern und der
Ausloberin erfolgt voraussichtlich nur auf elektronischem
Weg (E-Mail). Mit Datenmengen bis zu 80 MB muss
gerechnet werden und deren Versand / Empfang
gewährleistet sein.
Folgende Dateiformate werden von allen Beteiligten
ausschließlich verwandt:
- dxf (CAD-Zeichnungen),
- pdf (Dokumente),
- jpg (Bilddateien),
- zip (Komprimierungsformat).
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