Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“ 1

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Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“ 1
Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines
Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Vermieter den
Mietvertrag.
2. Bezahlung
Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des
Mietpreises binnen 7 Werktagen fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich der
geleisteten Anzahlung, wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig.
3. Das „Witthüs 2“,hier auch Ferienwohnung oder Objekt genannt:
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Das Objekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am
Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Die Ferienwohnung darf höchstens mit den - dem Vermieter –
namentlich genannten Personen bewohnt werden. Sollten mehr
Personen in der Wohnung während der Mietzeit von uns angetroffen
werden, so gilt der Mietvertrag seitens des Vermieters als fristlos
gekündigt.
Die An- und Abreisezeiten sind im Sinne aller Mieter genauestens
einzuhalten.
Für die Reinhaltung des Objektes ist der Mieter verantwortlich. Bei
Abreise ist das Objekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Das
Objekt muss aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Die
Endreinigung erfolgt durch unsere Hausdame, Frau Martina Nimz.
Zwischenreinigungen oder sonstige Dienstleistungen können mit Frau
Nimz vor Ort gegen Entgelt vereinbart werden.
Die Mitnahme eines Hundes ist nur gestattet nach vorheriger Angabe
der Rasse und des Namen des Hundes, sowie der ausdrücklichen
Genehmigung durch den Vermieter.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen zum Mietobjekt ergibt sich
ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet.
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens
binnen 24 Stunden nach Eintreten dem Vermieter mitgeteilt werden.
Der Hausbesitzer ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist
zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und
berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Der Aufenthalt in der Ferienwohnung, auf dem dazugehörigen
Grundstück und dem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter ist verpflichtet, die entsprechende Kurtaxe bei unserer
Hausdame bei Anreise zu entrichten.
4. Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter
zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner
Vertragsunterschrift gegenüber dem Vermieter folgende pauschalierte
Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Anreise =
50 % der Miete; Rücktritt vom 60. Tag bis zum Anreisetag = 90 % der
Restmiete.
Nimmt der Mieter die Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf
anteilige Rückerstattung. Auch Beeinträchtigungen des Urlaubs oder des
Mietobjekts durch höhere Gewalt (Sturmfluten, Fahrverbote, Streiks, Baulärm,
schlechtes Wetter, Ölpest, Kälte usw.) haftet der Vermieter nicht. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Rücktritt des Vermieters
Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung durch den Vermieter nicht
möglich sein sollte (z. B. Unbewohnbarkeit auf Grund größerer Schäden oder
auch Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bzw. Veräußerung), versucht
der Vermieter ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist ihm dies nicht möglich oder
findet das Objekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den
Vermieter bezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch
bzw. eine Entschädigung ist ausgeschlossen.
Wenn der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 2 nicht
nachkommt, so ist der Vermieter berechtigt, ohne schriftliche Mahnung den
Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.
6. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder
des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar
sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder
die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für das Mietobjekt
Gesamtschuldner.
Der Mietvertrag ist rechtswirksam, wenn dieser vom Mieter und Vermieter
unterschrieben ist. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Die Beschreibung im Internet sowie Auskünfte
werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sind jedoch ohne
Gewähr.
Gerichtsstand ist Bremen
Bremen, Juli 2011