Österreichischer/Tiroler Bob- und Skeletonverband Skeleton

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Österreichischer/Tiroler Bob- und Skeletonverband Skeleton
Österreichischer/Tiroler
Bob- und Skeletonverband
Skeleton-Reglement
Nachwuchs
1. Vision und Strategie
Die Vision des ÖBSV/TBSV für den Skeleton-Nachwuchs ist die möglichst frühe
Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den Skeletonsport und bei
entsprechender Eignung und entsprechendem Interesse in weiterer Folge an den
Bobsport. Strategisches Ziel ist die Schaffung einer größeren Anzahl an SkeletonNachwuchssportlern als Grundlage für die Entwicklung von international
konkurrenzfähigen Spitzensportlern. Darüber hinaus soll dadurch auch eine breite
Basis von Multiplikatoren für die Erhöhung des öffentlichen Interesses am
Skeletonsport und weiter am Bobsport gewonnen werden.
Die Strategie besteht in einer Förderung der Nachwuchssportler auf
professionelle Art und Weise. Die Ausbildung der Sportler erfolgt auf
wissenschaftlich-fachlicher Basis sowie dem Alter, dem Geschlecht und den
individuellen Fähigkeiten angepasst. Dabei wird auch besonders darauf geachtet,
die Begeisterung für den Skeletonsport zu stärken.
Um einerseits die Begeisterung der jungen Sportler für den Skeletonsport zu
wecken und zu stärken und um andererseits auch einen Vergleich mit dem
Ausbildungsstand der jungen Sportler zu erlangen, sind sowohl nationale als
auch regionale und internationale Wettbewerbe erforderlich.
Mit dem nachliegenden Reglement werden bestimmte Ausbildungs- und
Einsatzgrundsätze für die Skeleton-Nachwuchssportler festgelegt.
2. Allgemeine Richtlinien
2.1. Abweichung vom Reglement des internationalen Bobund Skeletonverbandes (FIBT)
Die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verläuft vielfach
unterschiedlich und der Ausbildungsstand des jeweiligen Nachwuchssportlers
ist nicht zuletzt wegen des unterschiedlichen Einstiegs in den Skeletonsport
ungleich. Dies macht es erforderlich, dass allenfalls vom Reglement des
internationalen Bob- und Skeletonverbandes abgewichen wird.
Die begründete Festlegung der Abweichung obliegt dem jeweils
Verantwortlichen (z.B. Trainer oder Betreuer, Veranstalter oder Rennleiter) im
Einvernehmen mit dem ÖBSV-Sportkoordinator der Sektion Skeleton.
Abweichungen
von
diesem
Reglement
durch
Festlegungen
in
Wettbewerbsausschreibungen u. Ä. haben grundsätzlich Vorrang vor den
Bestimmungen des gegenständlichen Reglements. Sollten jedoch gravierende
Bedenken gegen Festlegungen in Wettbewerbsausschreibungen o. Ä.
bestehen, ist am Wettbewerb o. Ä. nicht teilzunehmen.
2.2. Entscheidungs- und Handlungsgrundsätze für Betreuer,
Trainer u. Ä.
Grundsatz für jede Entscheidung und Handlung eines Trainers, Betreuers u.
Ä. ist die Bedachtnahme auf das Wohl des Nachwuchssportlers. Er hat daher
mit den Nachwuchssportlern einen vertrauensvollen Umgang zu pflegen und
auf ihm bekannte schulische und andere Probleme der Nachwuchssportler
Rücksicht zu nehmen. Dazu hat er auch das Gespräch mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten zu suchen.
Der Trainer, Betreuer u. Ä. sieht seine Aufgabe auch darin, die Begeisterung
für den Skeletonsport und gegebenenfalls auch für den Bobsport zu wecken
bzw. zu stärken. Er fördert ein Verhalten der Nachwuchssportler im Sinne der
sportlichen – gesellschaftlich relevanten – Werte wie Leistung,
Kameradschaft, Fairness usw..
2.3. Unterstützung durch Verband und Eltern
Die Verbandsführung unterstützt die Tätigkeit der Trainer, Betreuer u. Ä. nach
Kräften. Auftretende Probleme werden in einer kameradschaftlichen Art und
Weise angesprochen und in gegenseitiger Verantwortung für die Sache
gelöst.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten unterstützen die Trainer, Betreuer
u. Ä., insbesondere auch durch Information über allfällige gesundheitliche und
sonstige Probleme des Kindes. Dazu suchen sie auch das Gespräch mit dem
Trainer, Betreuer u. Ä..
3. Klasseneinteilung
Unterschieden werden zwei Arten von Klassen, und zwar
 Wettbewerbsklassen
 Ausbildungsklasse
3.1. Wettbewerbsklassen
Der üblichen Klasseneinteilung im Sport entsprechend werden die
Wettbewerbs-klassen nach Geburtsjahrgängen in folgende Altersklassen
eingeteilt, und zwar
° MINIS bis zum 11. Lebensjahr, das sind Sportler, die zum Zeitpunkt des
Wettbewerbes das Alter von 11 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie
Athleten, die das Alter von 11 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März
des folgenden Jahres erreichen.
° SCHÜLER bis zum 13. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt des
Wettbewerbes das Alter von 13 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie
Athleten, die das Alter von 13 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März
des folgenden Jahres erreichen.
° JUGEND bis zum 15. /16. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt
des Wettbewerbes das Alter von 15 / 16 Jahren noch nicht erreicht haben,
sowie Athleten, die das Alter von 15 / 16 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis
31. März des folgenden Jahres erreichen.
° JUNIOREN bis zum 17./18. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt
des Wettbewerbes das Alter von 17 / 18 Jahren noch nicht erreicht haben,
sowie Athleten, die das Alter von 17 / 18 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis
31. März des folgenden Jahres erreichen.
° ALLGEMEINE KLASSE
3.2. Ausbildungsklasse und „Schnupper“-Klasse
Bei der Ausbildungsklasse kommen folgende Kriterien zum Tragen und
sind bei den Entscheidungen der Trainer, Betreuer u. Ä. zu berücksichtigen:
° Sportliche Vorkenntnisse und -erfahrungen z.B. als Rodler.
° Körperlich-sportliche Konstitution.
° Minimum 20 Fahrten vom Kinder-, Jugend- oder Damenstart, je nach Alter,
Ausbildungsstand des Athleten.
° Immer in Rücksprache mit dem zuständigen Trainer.
° Alle Starthöhen unterhalb des Herren-Skeleton-Starts.
Bei der „Schnupper“-Klasse kommen folgende Kriterien zum Tragen und sind bei
den Entscheidungen der Trainer, Betreuer u. Ä. zu berücksichtigen:
° Es darf nur an dem im Vorhinein bestimmten Tag des „Schnuppertrainings“
gefahren werden. Und zwar von allen Starthöhen unterhalb des HerrenSkeleton-Starts, je nach Ausbildungsstand des jeweiligen Athleten (s.o.) und
unter Rücksprache mit dem zuständigem Trainer.
Grundvoraussetzung ist die Vorlage
•
•
•
eines ärztliches Attest
einer ausreichenden Versicherung
einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
4. Sportgerät-Gewichtslimitierungen
° Bis zum 13. Lebensjahr (im Sinne des Punktes 3.1. Wettbewerbsklassen)
darf der Schlitten maximal 30kg wiegen.
° Bis zum 15. / 16. Lebensjahr (im Sinne des Punktes 3.1.
Wettbewerbsklassen) darf der Schlitten maximal 32kg wiegen.
° Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten hinsichtlich der
Gewichtslimitierungen (Körpergewicht und Schlittengewicht) die
Bestimmungen des internationalen Bob-und Skeletonverbandes FIBT.
5. Schlussbemerkung
Bei diesem Reglement handelt es sich um eine erste Richtlinie speziell gerichtet an
Trainer, Betreuer u. Ä. für den Skeleton-Nachwuchs.
Diese schlagen dem ÖBSV-Sportkoordinator der Sektion Skeleton aufgrund ihrer
unmittelbaren Erfahrungen mit dem Reglement allenfalls erforderliche oder
zweckmäßige Änderungen vor.
Der Sportkoordinator sichtet und bündelt die Vorschläge und unterbreitet dem
Verbandsvorstand entsprechend ausformulierte und begründete Änderungsentwürfe
zur Beschlussfassung.
Stand, 17.06.2013

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