Satzung des Fördervereins der Berufsbildenden

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Satzung des Fördervereins der Berufsbildenden
Satzung
des Fördervereins der Berufsbildenden Schulen IV "Friedrich List" Halle.
§1
Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Förderverein der
Berufsbildenden Schulen IV "Friedrich List“ Halle e.V.
2. Sitz des Vereins ist Halle/Saale.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt
unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (A0) §§ 51 ff.,
die Förderung der Bildungs- und Erziehungsziele sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Schule,
die Förderung der kulturellen, geistigen, sportlichen und sozialen Belange der Schüler,
die Förderung von Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften der Schule,
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie zwischen Schule und Betrieben, Kammern und Gewerkschaften,
die Unterstützung der Unterrichtsarbeit durch Zuwendungen zum Kauf von Lehr- und Lern mitteln,
die Durchführung wissenschaftlicher, kaufmännischer, technischer und praktischer Lehr- und Informationsveranstaltungen.
2.
Der Förderverein ist Träger einer Hilfskasse, deren Mittel und etwaige Zuwendungen nur ausschließlich und
unmittelbar satzungsgemäßen Zwecken zugeführt werden kann. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungsanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle
Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§3
Mitgliedschaft
1.
Ordentliche Mitglieder können Schüler, Lehrgangsteilnehmer, Lehrer und Interessenten der BbS IV „Friedrich
List“ Halle werden.
2.
Freunde und Gönner, auch juristische Personen, können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
3.
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen
werden.
4.
Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand schriftlich beantragt, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§4
Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch den Tod
b) durch Austritt zum Jahresende
c) durch Ausschluss
2.
Die Austrittserklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand bis 30. November erfolgen.
2
3.
Ein Mitglied kann bei vereinsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden.
4.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss kann der Betreffende innerhalb eines
Monats Einspruch erheben.
§5
Einkünfte
1.
Einkünfte des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
2.
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit (siehe
Finanzordnung).
3.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten.
§6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§7
Mitgliederversammlung
1.
Der Mitgliederversammlung obliegt es,
a) die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins zu bestimmen,
b) den Vorstand und die Kassenprüfer zu wählen,
c) den Jahresbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht der Kassenprüfer entgegen zu nehmen sowie den
Vorstand zu entlasten,
d) über Satzungsänderungen zu beschließen.
2.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Alle Mitglieder sind unter Bekanntgabe
der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung spätestens vierzehn Tage vor Beginn durch den Vorstand schriftlich
zu laden. Die Ladung erfolgt durch Rundschreiben, das, soweit Eltern von Schülern zu den Mitgliedern zählen,
durch die Schule über die Schüler verteilt werden kann.
3.
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn ein
Viertel der Mitglieder es verlangt.
4.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist im Rahmen der bekannt gegebenen Tagesordnung
ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder.
§8
Vorstand
1.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem 2. Stellvertreter der gleichzeitig als
Schriftführer fungiert, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
2.
Der Vorstand besorgt die Angelegenheiten des Vereins im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien.
Verfügung über Geldmittel wird in der Finanzordnung geregelt.
Bankverbindung:
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
BLZ: 800 537 62
Konto-Nr.: 388300053
Telefon:
0345 21468-0
Telefax:
0345 2146832
E-Mail:
Foerderverein_Friedrich_List [email protected]
3
3.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung einzeln für zwei Geschäftsjahre gewählt.
Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommissarisch im Amt.
4.
Bei Tod oder Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes verteilen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die von dem
ausgeschiedenen Vorstandsmitglied wahrgenommenen Aufgaben für den Rest der Amtszeit unter sich.
§9
Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt aus der Mitte der Mitglieder zwei Kassenprüfer, die die Jahresrechnung des Vo rstandes prüfen und der Mitgliederversammlung darüber berichten. Ihr Prüfbericht ist bis zu der Mitgliederversammlung, spätestens jedoch 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres abzuschließen.
§ 10
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der Beschluss kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen geht auf Stadt Halle bzw. dessen Rechtsnachfolger als
öffentlichen Schulträger mit der Verpflichtung über, es für BbS IV „Friedrich List“ Halle zu verwenden.
Das gleiche gilt, wenn die Mitgliederversammlung eine Änderung des Vereinszwecks beschließt, die vom zuständigen Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt wird.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Satzung ist Halle
§ 11
Schlussbestimmung
Diese Vereinssatzung ist am 03.05.1993 aufgestellt und von der Gründerversammlung beschlossen worden. Sie tritt
mit dem Tag ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Halle, 03.05.1993
Vorsitzende
Ursula Arndt
1. Stellvertreter
Dieter Zschuppan
2. Stellvertreter
Sylvia Betram
Schriftführer
Kassenwart
Hans Müller
Beisitzer
Marianne Strenge
Bankverbindung:
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
BLZ: 800 537 62
Konto-Nr.: 388300053
Beisitzer
Edda Renner
Telefon:
0345 21468-0
Telefax:
0345 2146832
E-Mail:
Foerderverein_Friedrich_List [email protected]
4
Die Vereinssatzung ist lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.12.2002 geändert wurden.
Uwe Kalms
Vereinsvorsitzender
Dr. Hella Christ
1. Stellvertreter
Torsten Schüller
2. Stellvertreter
Michaela Müller
Kassenwart
Marianne Strenge
Beisitzer
Hans Müller
Beisitzer
Bankverbindung:
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
BLZ: 800 537 62
Konto-Nr.: 388300053
Telefon:
0345 21468-0
Telefax:
0345 2146832
E-Mail:
Foerderverein_Friedrich_List [email protected]

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