Raumverträgliche Netzausbauplanung

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Raumverträgliche Netzausbauplanung
Raumordnung & Landesentwicklung
Niedersachsen
Raumverträgliche Netzausbauplanung
Chancen und Notwendigkeiten
der raumordnerischen
Prüfung und Abwägung
Bad Salzdetfurth, 20.09.2007
Staatssekretär Friedrich Otto Ripke
Raumordnung & Landesentwicklung
Niedersachsen
Umbau der elektrischen Erzeugungskapazität
durch Errichtung von konventionellen und
regenerativen Kraftwerken
Konkrete Standorte und Vorhabenplanungen
• Kohlekraftwerksplanungen in Emden,
Wilhelmshaven, Stade, Dörpen
• Ausbau der Windenergie an Land und Offshore
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Kraftwerkstandorte an Land und Offshore
beantragt
genehmigt
Borkum-West
Stade
Wilhelmshaven
Emden
Dörpen
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Gründe für den Umbau der
Erzeugungskapazitäten
• Ersatz von veralteten konventionellen
Kraftwerken durch Neubauten mit einem hohen
Wirkungsgrad
• Erreichen der energie- und klimapolitischen
Ziele eines Energiemixes aus konventionellen
und regenerativen Ressourcen
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Erforderlichkeit des Ausbaus des
380 kV-Höchstspannungsnetzes
• Die Erzeugung von großen Strommengen – fast
6000 MW allein aus Windkraft - im lastschwachen
Küstenraum macht den Ausbau des Übertragungsnetzes
zwingend erforderlich
• Die Liberalisierung des Strommarktes setzt einen
europäischen Netzverbund voraus
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Raumordnerische
Prüfung und Abwägung
Abstimmung im Zusammenhang mit der Novellierung
des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP)
• LROP-Entwurf legt das Übertragungsnetz und den
Ausbaubedarf fest
Raumordnungsverfahren (ROV)
• ROV Wahle – Mecklar
• ROV Diele - Niederrhein
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Netzausbaubedarf in Niedersachsen (ca. 450 Km)
Stade-Dollern
WilhelmshavenConneforde
Diele-Niederrhein
Ganderkesee-Wehrendorf
Wahle-Mecklar
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Folie 8
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Wesentliche Schritte des Raumordnungsverfahrens
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•
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•
•
Antragskonferenz
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Erstellung der Antragsunterlagen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
öffentliche Auslegung
Erörterungstermin
Weitere Abstimmungsgespräche
Landesplanerische Feststellung
Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren
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Trassenänderung im Zuge eines
Raumordnungsverfahrens
Beispiel: Raumordnungsverfahren 380 kV-Leitung Ganderkesee-St.Hülfe
Vorzugstrasse
Antragstrasse
landespl.
festgestellte
Trasse
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Wesentliche Kriterien für die
Trassenfindung
• Bündelung mit vorhandener linearer Infrastruktur,
insbesondere Freileitungen
• Abstand zu Wohnbebauung
• Meidung von für den Naturhaushalt (Avifauna), das
Landschaftsbild und die Erholung wertvollen Bereichen
• Berücksichtigung der kommunalen und fachlichen
Entwicklungsplanungen
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Einschätzung zur technischen Alternative
„Erdverlegung“
• Freileitungen und erdverlegte
Stromübertragungssysteme verursachen immer
vorübergehende und bleibende Beeinträchtigungen
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Freileitung 380 kV
Höhe der Masten
ca. 55 m
Breite der Traversen
ca. 19 m
Schutzstreifen
ca. 2 x 20 m
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Erdverlegung 380 kV mit Kapazität einer Freileitung
Quelle: E.ON Netz GmbH
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Freileitung vs. Erdverlegung
• Belastungen durch Freileitungen können
durch eine Erdverlegung teilweise vermieden
werden (insbesondere Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes und der Avifauna,
elektrische und magnetische Felder)
• erdverlegte Stromübertragungssysteme
verursachen wesentlich höhere Kosten
Folie 15
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Rechtliche Rahmenbedingungen für
den Netzausbau (1)
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§1
Sicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit,
Effizienz, Umweltverträglichkeit der leitungsgebundenen
Versorgung
§ 43 Planfeststellung nur für Freileitungen, ausgenommen
110 kV-Leitung im Küstenraum (bis 20 km landeinwärts)
§ 21 auf den Netzpreis sind nur Kosten umlegbar, die nicht
vermeidbar und planfestgestellt sind
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Rechtliche Rahmenbedingungen für
den Netzausbau (2)
26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV)
• Grenzwert von 100 Mikrotesla für die
zulässige Belastung in Gebäuden oder auf
Grundstücken, die nicht nur zum
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen
bestimmt sind
• Die Verordnung legt keine
Vorsorgegrenzwerte fest
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Rechtliche Rahmenbedingungen für
den Netzausbau (3)
Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)
§ 2 Durch Standort- und Trassensicherung sollen der
§
Ausbau und die Anpassung der Energieversorgungssysteme und des europäischen Netzverbundes
unterstützt werden.
16 Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV)
ist bei Genehmigungen und Planfeststellungen zu
berücksichtigen
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Rechtliche Rahmenbedingungen für
den Netzausbau (4)
Landes-Raumordnungsprogramm (LROP)
- Vorrang für Erdverlegung
- Abweichung vom Vorrang nur
- aus technischen und wirtschaftlichen Gründen
- wenn Erdverlegung keine Vorteile bei Schäden und
Beeinträchtigungen bringt
- wenn vorhandene Freileitungstrassen genutzt werden
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Position der Landesregierung
• Trassenausbau muss sein; Trassenausbau muss beschleunigt
werden, damit die Kraftwerksplanungen ab 2010 realisiert
werden können. Alle Vorhaben brauchen Planungssicherheit!
• Minimierung der Beeinträchtigungen durch optimierte
Trassenführung ist vorrangig. Für die elektromagnetische
Belastung sollen Vorsorgerichtwerte gelten und entsprechend
große Abstände geplant werden.
• In sensiblen Bereichen mit Annäherung an Wohnbebauung soll
bei fehlenden Alternativen Teilverkabelung ermöglicht werden.
• Rechtliche Grundlagen für eine Planfeststellung für
Erdverkabelung im Hochspannungsnetz sollen geschaffen
werden.
• Für Gleichstromsysteme im Übertragungsnetz ist Forschung
und Erprobung über große Distanzen zu fordern und zu fördern.
Folie 20
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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