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Allgemeine
Liefervorschrift
Datum
14.07.2010
Version
1.5
Ersteller
SL-P/uws, pkom
Festo AG & Co. KG
Postfach
73726 Esslingen
Internet www.festo.com
Telefon 0711/3467-0
Ruiter Str. 82
73734 Esslingen
Änderungshistorie
Version
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Änderungen
Erstellung
Änderungshistorie eingefügt, Erhöhung Behältergewicht; Erklärung
Verwendung Standardbehälter; Wareneingangslogik Werk Rohrbach;
Details Barcode-Aufbau auf Lieferscheinen; Bestellung Leerbehälter
Anfahrt neuer Standort A&S
Ergänzung Kennzeichnung Verpackungen; Detailänderungen
Änderung Anforderung Lieferschein, Mengeneinheit
Ergänzung zum Lieferschein bzgl. Verlierbarkeit
Erstellt / Geändert
Datum
Name
10.05.2005
16.05.2005
uws
uws
18.05.2007
23.03.2009
16.10.2009
14.07.2010
uws
uws
uws
uws
Ersteller:
Festo AG & Co. KG
SL-P Logistikplanung
Uwe Sohn
Tel.: +49-(0)711/347-2706
[email protected]
Allgemeine Liefervorschrift
2
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Liefervorschrift
1. 1 Vorwort
1. 2 Anforderungen an die Verpackungsqualität
1. 3 Verschluss/Ladungssicherung
1. 4 Transport auf einer Palette
1. 5 Sortierung je Ladungsträger
1. 6 Einfluss der Versandart und die Versandentfernung auf die Verpackung
1. 7 Festo AG & Co. KG Standardbehälter
1. 8 Teilespezifische Liefervorschrift
1. 9 Warenanhänger
1. 10 Anlieferqualität
2
Mitgeltende Angaben zur allgemeinen Liefervorschrift
2. 1 Dokument Umweltschutz und Verpackungen bei Festo AG & Co. KG
2. 1. 1 Verpackungsauswahl
2. 1. 2 Richtlinien für verschiedene Verpackungsmaterialien
2. 2 Empfindlichkeitskennzeichnung (EKZ), Erläuterung und Beispiele
2. 3 Ladehilfsmittel - Festo Standardbehälter und Ladungsträger
2. 4 Maximale Ausprägungen der Verpackungen und Ladehilfsmittel
2. 5 Anforderung an den Lieferschein
2. 6 Definition Barcode auf Anlieferpapieren vom Lieferanten
2. 7 Beispiel eines Lieferscheins
3
Vorgaben und Informationen für die Anlieferung an Festo Standorte
3. 1 Empfohlene Transportunternehmen
3. 2 Anfahrskizzen und Wareneingänge
3. 2. 1 Anlieferung an Festo Berkheim
3. 2. 2 Anlieferung an Festo St. Ingbert-Rohrbach
3. 2. 3 Anlieferung an Festo Scharnhausen
3. 2. 4 Anlieferung an Festo Didactic Denkendorf
3. 2. 5 Anlieferung an Firma A & S, Sulzbach (Saar)
4
Glossar
Allgemeine Liefervorschrift
4
4
4
5
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23
24
3
1
1. 1
Allgemeine Liefervorschrift
Vorwort
In dieser Dokumentation sind generelle Angaben zur Anlieferung von Teilen bei der Festo
AG & Co. KG definiert, die übergreifend für alle Lieferanten und Warenarten Gültigkeit
haben.
Wird durch die Firma Festo AG & Co. KG ein Auftrag oder eine Bestellung über Rohteile,
Produkte oder Halbfabrikate erteilt, muss die Verpackung und/oder Versandart vor der
ersten Auslieferung mit Festo AG & Co. KG abgestimmt werden.
1. 2
Anforderungen an die Verpackungsqualität
Jede Verpackung ist beim Transport Belastungen wie Stößen, Vibration, Druck und
Umwelteinflüssen wie Feuchtigkeit, Staub und Schmutz ausgesetzt. Deshalb muss auf
eine dem Festo Produkt oder Halbfabrikat entsprechend adäquate, qualitativ gute
Verpackung geachtet werden. Grundsätzlich muss die Verpackung transportgerecht
bzw. beanspruchungsgerecht ausgelegt sein.
Bei Lieferungen aus und in Länder, mit besonderen Export-/Importauflagen für
Verpackungen (z.B. Holzverpackungen), muss durch den Lieferanten eine geeignete
Verpackung ausgewählt und ggf. die für die Einfuhr notwendigen Versanddokumente
oder Zertifikate, die dem geltenden Recht entsprechen, bereitgehalten werden.
Die direkte Verpackung der Ware liegt grundsätzlich in der Verantwortung des
Lieferanten. Der Lieferant hat durch eine entsprechende Verpackung dafür Sorge zu
tragen, dass die Ware in qualitativ einwandfreiem Zustand ihr Ziel erreicht.
Die beste Außenverpackung ist nutzlos, wenn nicht auch eine dem Produkt angemessene
Innenverpackung vorhanden ist. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und
sorgt für Abstand zur Außenverpackung. Falls mehrere Produkte in einem Paket verpackt
werden, sorgt die Innenverpackung außerdem für Abstand zwischen den einzelnen
Produkten.
Ist das Packgut staubempfindlich oder werden spätere Funktionen des Produkts durch
Verschmutzung während des Transports gefährdet, muss die Innenverpackung Aufgaben
zum Schutz gegenüber Staub und Schmutz oder auch elektrostatischer Aufladung mit
übernehmen.
Die Firma Festo AG & Co. KG hat eigene Kriterien festgelegt nach denen Festo Waren in
verschiedene Empfindlichkeitsstufen eingeteilt werden können. Jeder
Empfindlichkeitsstufe ist eine Kennzahl zugeordnet. Je höher die Kennzahl desto
empfindlicher ist die zu verpackende Ware.
Die einzelnen Empfindlichkeitsstufen sind in dem Kapitel 2.2 aufgeführt und
entsprechend mit Beispielen dokumentiert.
Wichtig ist, dass bei der Auswahl der Versandschachtel bzw. des Versandgebindes auf
die richtige Größe (Sendungsinhalt plus Polsterung) und auf eine ausreichende Stabilität
geachtet wird.
Bei sehr schweren Produkten oder auch Produkten die formatbedingt nicht für eine
Verpackung aus Karton geeignet sind, können auch Verpackungen aus Holz (Kisten) bzw.
Komponenten aus Holz (z.B. Holzwinkel) eingesetzt werden.
Allgemeine Liefervorschrift
4
Bei Einsatz von Holzverpackungen ist darauf zu achten, dass eventuelle
Einfuhrbestimmungen oder Auflagen des Adressaten-Landes (z.B. EU, China, Australien)
erfüllt werden.
Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes können auch stabile
Schachteln aus Vollpappe (Graukarton) eingesetzt werden. Dies trifft meist auf leichte,
unempfindliche und relativ kleine Produkte zu.
Je druck- und stoßempfindlicher, schwerer und größer das Versandgut ist, desto stabiler
sollte die Außenverpackung sein.
Grundsätzlich dürfen keine gebrauchten Verpackungen eingesetzt werden. Bei bereits
gebrauchten Verpackungen ist die Stabilität unter Umständen durch Einrisse,
Stauchungen, Druckstellen oder Perforationen bereits erheblich verringert.
1. 3
Verschluss/Ladungssicherung
Je schwerer oder größer die Sendung ist, desto stärker sollte das Verschlussmaterial
sein. Der Verschluss ist zugleich Transportsicherung und Originalitätsnachweis. Geeignet
sind zum Beispiel selbstklebende Packbänder aus Kunststoff oder auch Nassklebebänder
mit aufgelegten Verstärkungsfäden oder Verstärkungsgewebe.
Bei schweren Sendungen müssen zusätzlich Kunststoff- oder Metallbänder eingesetzt
werden.
Bei der Auswahl des jeweiligen Verschlusses muss das Format, Gewicht und Werkstoff
der zu verschließenden Verpackung beachtet werden. Der Verschluss muss genügend
Reißfestigkeit, Klebekraft und Formbeständigkeit aufweisen. Bei Einsatz von Kunststoffoder Metallbändern ist auf eine ausreichende jedoch nicht zu starke Spannung zu
achten. Die Verpackungen und Festo Standardbehälter zusammen mit zuvor
angebrachten Etiketten, Codierungen oder anderen Verschlusssystemen, dürfen durch
die Bänder nicht beschädigt werden.
Eventuell muss im Bereich der Bänderung mit einer Unterlage gearbeitet werden.
1. 4
Transport auf einer Palette
Wird eine Versandgebinde auf einer Palette versandt, muss auf eine ausreichende
Fixierung auf und mit der Palette gesorgt werden. Dabei ist zu beachten, dass das
Gebinde gegen Verrutschen gesichert ist. Die Fixierung kann mit einer Bänderung
und/oder auch Stretchung erfolgen.
Werden mehrere Gebinde auf einer Palette gestapelt, ist darauf zu achten, dass schwere
Gebinde die unteren und leichte Gebinde die oberen Lagen bilden. Die Gebinde dürfen
sich nicht gegenseitig beschädigen (z.B. schwere Holzkiste steht auf Karton). Eventuell
muss mit Zwischenlagen gearbeitet werden.
Das maximal zulässige Ladegewicht der eingesetzten Palette darf nicht überschritten
werden.
Allgemeine Liefervorschrift
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1. 5
Sortierung je Ladungsträger
Wird innerhalb einer Lieferung eine Teilenummer in mehreren Packeinheiten geliefert,
dann sind diese Packeinheiten nach Möglichkeit auf einem Ladungsträger (Palette)
zusammen zu fassen. Der Lieferant hat auszuschließen, dass innerhalb einer Bestellung
bzw. Anlieferung eine Teilenummer innerhalb anderer Teilenummern über mehrere
Paletten „verstreut“ angeliefert wird.
Umfasst die Anlieferung mehrere Anlieferadressen bei Festo, die im Zuge desselben
Transportes angefahren werden, dann sind die Packeinheiten zusätzlich nach der
Anlieferadresse zu separieren.
1. 6
Einfluss der Versandart und die Versandentfernung auf die Verpackung
Bei der Auswahl der Verpackung sollte auch beachtet werden mit welchem
Verkehrsmittel (LKW, Bahn, Flugzeug) der Transport stattfindet und ob hierfür
gesonderte Transportvorschriften des jeweiligen Unternehmens bestehen.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass je länger ein Transport dauert und je
größer die zurückgelegte Entfernung vom Aufgabeort ist, desto höher sind die
Belastungen die eine Verpackung aushalten muss.
1. 7
Festo AG & Co. KG Standardbehälter
Die Firma Festo AG & Co. KG verfügt über ein Sortiment von Standardbehälter die im
Mehrweg eingesetzt werden.
Die Verwendung dieser Standardbehälter, z.B. in Kanban-Schleifen, wird auf
Teilenummernebene als teilespezifische Liefervorschrift individuell vereinbart.
Es ist dem Lieferanten untersagt, ohne Absprache mit Festo, Behälter für Anlieferungen
oder eine Drittverwendung jedweder Art einzusetzen.
Werden Behälter vom Lieferanten zweckentfremdet eingesetzt, behält sich Festo vor,
Schadenersatz zu verlangen.
Benötigte Leerbehälter können bei Festo nachbestellt werden. Leerbehälter werden von
den Standorten Berkheim und Rohrbach versendet. Unabhängig vom Ziel der
Materiallieferungen an Festo sind die Leerbehälter am nächstgelegenen Standort zu
bestellen. Bei Selbstanlieferungen unter Verwendung von Behältern kann am Zielort
Festo bestellt und getauscht / geladen werden.
Die Verwaltung der Behälter und Ladungsträger wird von Festo in einer internetbasierten
Behälterverwaltung durchgeführt. In dieser Datenbank wird für jeden Partner wird ein
eigenes Behälterkonto geführt.
Auf den Behältern dürfen keine Belege fest angebracht werden. Ist es notwendig, Belege
anzubringen, müssen diese leicht entfernbar sein.
Der Aufwand zum Entfernen von Belegen kann dem Lieferanten in Rechnung gestellt
werden.
Allgemeine Liefervorschrift
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1. 8
Teilespezifische Liefervorschrift
Grundsätzlich wird vom Lieferanten erwartet, dass für die an Festo zu liefernden Teile
selbständig und unaufgefordert eine geeignete Verpackung ausgewählt wird. Die
Verpackung muss vor der ersten Lieferung mit Festo abgestimmt werden.
Es besteht auch die Option, dass Festo für eine oder mehrere Teilenummern vorab
definiert, in welcher Verpackung Material angeliefert werden muss. Die Festlegung findet
in Absprache mit dem Lieferanten statt. Festo stellt sicher, dass dem Lieferanten diese
Liefervorschriften zugehen.
Der Lieferant sorgt für die Einhaltung dieser Verpackungsvorschrift. Beispiel: Anlieferung
in einem bestimmten Standardbehälter von Festo.
1. 9
Warenanhänger
Gebinde
Packeinheit (Primär-, Sekundär-,
Tertiär-)
Ladungsträger (Paletten,
Gitterbox, Holzkisten usw.)
Lieferschein
Inhalte der Kennzeichnung (Mindestanforderung)
Stückzahl, Festo - Teilenummer, Bezeichnung
(Bei homogener Palettierung) Stückzahl, Festo –
Teilenummer, Bezeichnung
siehe auch Kapitel 2.5 bzw. 2.6
Auf Packeinheiten ist der Warenanhänger außen auf der Verpackung anzubringen, damit
der Inhalt ohne ein Öffnen im Wareneingang Festo erkennbar ist.
Die Warenanhänger für Festo-Behälter können eingelegt werden, von außen in die
Klemmleisten gesteckt werden (ggf. unter Zuhilfenahme eines leicht entfernen
Klebestreifens) oder per Behälterklammer fixiert werden.
Sollten aufgrund von verschiedenen Konzepten in der Andienung von Material
weitergehende Anforderungen bestehen, z.B. bei Kanban-Abrufen, dann werden diese
zusätzlich vereinbart.
1. 10 Kennzeichnung von Verpackungshilfsmitteln (Eigentum Lieferant)
Verpackungshilfsmittel, die im Eigentum des Lieferanten stehen und welche
zurückgeliefert werden sollen, müssen zweifelsfrei gekennzeichnet sein. Es muß
mindestens der Lieferantenname, besser noch die Lieferantennummer aus Sicht Festo
auf dem Hilfsmittel angebracht sein. Ansonsten ist bei Festo keine Identifizierung und
Rücksendung möglich. Eine Kennzeichnung der Verpackungen im Rahmen des
Wareneinganges zur Identifizierung bzw. Zuordnung zum Lieferanten führt Festo nicht
durch.
1. 11
Anlieferqualität
Logistische Anlieferfehler werden bei Festo erfasst, über Fehlercodes klassifiziert und
können als Mängelrüge in die Lieferantenbewertung eingehen. Über die
Lieferantenentwicklung werden die Logistikfehler an die Lieferanten kommuniziert.
Allgemeine Liefervorschrift
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2
Mitgeltende Angaben zur allgemeinen Liefervorschrift
2. 1
Dokument Umweltschutz und Verpackungen bei Festo AG & Co. KG
Umweltschutz hat bei Festo eine hohe Bedeutung und lange Tradition.
Als Familienunternehmen denken und handeln wir nachhaltig und sehen Umweltschutz
und Wirtschaftlichkeit nicht als Widerspruch sondern als miteinander vereinbar:
Nur die Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse sichert langfristigen ökonomischen
Erfolg. Deshalb übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Umwelt und den
Erhalt der Lebensgrundlagen.
Bei der Auswahl oder Entwicklung einer Verpackung, die für Festo Produkte Anwendung
finden, sind von Seiten des Herstellers bzw. Lieferanten daher ebenfalls hohe Ansprüche
an den Umweltschutz zu erfüllen.
2. 1. 1
Verpackungsauswahl
Für Verpackungen und Verpackungssysteme ist von Festo aus ökologischer Sicht
folgende Rangfolge festgelegt, die bei der Verpackungsauswahl durch den Lieferanten in
Abstimmung mit Festo zu berücksichtigen ist:
Einlagergerecht ohne Verpackung (Mehrwegverpackungen/-behälter
von Festo AG & Co. KG)
Mehrwegverpackung des Lieferanten
Einwegverpackung aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz, Kartonage)
Einwegverpackungen aus nicht nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Kunststoff)
Diese Reihenfolge kann sich durch wirtschaftliche Gegebenheiten (Transportkosten,
Aufwand Leerbehältermanagement) ändern.
Darüber hinaus bestehen folgende grundsätzliche Vorgaben:
Die Verpackungen müssen den gesetzlich festgelegten kumulativen Grenzwert
von 100 ppm für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI einhalten.
Die Verpackungsgröße muss gegenüber der Größe des Packgutes angemessen sein.
Für die Verpackungen sind recyclebare Werkstoffen auszuwählen.
Das bedeutet auch, dass vorzugsweise Werkstoffe eingesetzt werden,
die im jeweiligen Einsatzland einem nachweislich vorhandenen Verwertungssystem
zugeführt werden können.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 1. 2
Richtlinien für verschiedene Verpackungsmaterialien
Alle folgenden Richtlinien haben grundsätzlich Geltung.
Sollten schwerwiegende Argumente die Nichteinhaltung einer der Richtlinien aus Sicht
des Lieferanten rechtfertigen, sind diese Argumente plausibel darzustellen und von Festo
AG & Co. KG im Einzelfall zu genehmigen.
Papier, Pappe, Karton
Papier, Pappe und Kartonmaterialien müssen frei von papierfremden Bestandteilen
sein. Beschichtungen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Für das Verschließen von Kartons sind im Sinne einer sortenreinen Entsorgung
Papierklebebänder zu bevorzugen.
Kunststoffe
Der Einsatz von Verpackungen aus Kunststoff bedarf grundsätzlich einer
Rücksprache mit der Festo AG & Co. KG.
Mehrwegverpackungen und Behälter aus Kunststoff sind vor dem Einsatz auf
Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen. Es dürfen grundsätzlich nur saubere
Mehrwegverpackungen und Behälter eingesetzt werden.
Grundsätzlich dürfen nur Folien aus Polyethylen der Polypropylen zum Einsatz
kommen.
Holz
Verpackungen aus Holz (auch Paletten) müssen aus unbehandeltem und rindefreiem
Holz gefertigt sein.
Der Einsatz von Pressholz, Sperrholz und behandeltes Holz bedarf einer Rücksprache
mit Festo AG & Co. KG.
Behandeltes Holz bzw. Holzverpackungen müssen für den Zweck der gesonderten
Entsorgung entsprechend deutlich lesbar gekennzeichnet sein.
Füll- und Dämmstoffe
Der Einsatz von Füll- und Dämmstoffen in angemessener Menge ist nur dort zulässig
wo er aus Gründen der Ladungssicherung oder des Produktschutzes erforderlich ist.
Füll- und Dämmstoffe aus Papier/Pappe/Karton sowie z.B. Luftpolsterkissen aus PE
sind zu bevorzugen
Der Einsatz von EPS (Styropor) und geschäumten Kunststoffpolster ist grundsätzlich
nicht zulässig.
Allgemeine Liefervorschrift
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Ladungssicherung
Zum Sichern von Ladung auf einer Palette oder auch von einzelnen Paketen im Sinne
der Transportsicherheit sind Kunststoffbänder aus Polypropylen und Stahl
zugelassen.
Handelsübliche Schrumpf- und Stretchfolien aus PE oder PP können ebenfalls zum
Einsatz kommen.
Kennzeichnung
Sofern technisch umsetzbar, müssen alle Verpackungen oder Packhilfsmittel eine
werkstoffliche Kennzeichnung nach der Verpackungsverordnung bzw. der
europäischen Verpackungsrichtlinie aufweisen. Die Kennzeichnung muss deutlich
lesbar auf der Verpackung zu erkennen sein.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 2
Empfindlichkeitskennzeichnung (EKZ), Erläuterung und Beispiele
EKZ
Erläuterung
0
Beispiel
Teile müssen geschützt werden gegen Herausfallen
aus dem Transportbehälter grobkörnigen Schmutz, Regen,
Schnee und Spritzwasser außerhalb geschlossener Räume
Die max. Stapel- bzw. Schütthöhe muss eingehalten werden
2
Grundschutz gewährleisten
Teile liegen lose im Behälter und müssen nicht geschichtet sein
leichte Stöße sind zulässig
jedoch kein Schüttgut!
3
5
Allgemeine Liefervorschrift
Grundschutz gewährleisten
Teile müssen geschichtet sein, können sich aber berühren
Teile sind einzeln zu handhaben
leichte Stöße sind zulässig
Leerräume im Behälter, wie hier dargestellt, sind mit
geeignetem Verpackungsmaterial auszufüllen.
Teile müssen geschichtet und durch Zwischenlagen
getrennt werden
Teile können sich in einer Ebene berühren
Teile sind einzeln zu handhaben
leichte Stöße sind zulässig
Leerräume im Behälter sind mit geeignetem
Verpackungsmaterial auszufüllen
11
EKZ
Erläuterung
6
EKZ
Teile müssen geschichtet werden und einzeln bzw.
berührungslos verpackt werden (ggf. UV-Schutz beachten)
Teile müssen gegen Stöße geschützt werden
Leerräume im Behälter, wie hier dargestellt, sind mit
geeignetem Verpackungsmaterial auszufüllen
Erläuterung
8
Sonderverpackung
9
Allgemeine Liefervorschrift
Beispiel
Beispiel
Teile gegen elektrostatische, elektromagnetische und
magnetische Felder schützen.
Teile müssen staubgeschützt verpackt werden
Teile müssen gegen Stöße geschützt werden
Soweit vorhanden, müssen Pins und Kontakte gegen
mechanische Einwirkung geschützt werden.
Die Schutz- und Handlingfunktion der Verpackung muss
beachtet werdendie Gebindegröße darf möglichst nicht
verändert werden
Spezielle Verpackung für die es eine besondere Absprache
zwischen Festo und dem jeweiligen Lieferanten getroffen wird.
12
2. 3
Ladehilfsmittel - Festo Standardbehälter und Ladungsträger
Beispiel
Behältertyp
Anwendung
Mehrweg Kunststoffbehälter
Transport und Einlagerung
In verschiedenen Formaten vorhanden
Auch für Anlieferung als Kanban;
Deckel und Beleghalter typweise
verfügbar
Mehrweg Kunststoffbehälter elektrisch Transport und Einlagerung von
leitfähig
Elektronikbauteilen die vor
elektrostatischer Ladung oder
elektrischen Feldern geschützt werden
müssen
Auch für Anlieferung als Kanban.
In verschiedenen Formaten vorhanden Deckel und Beleghalter typweise
verfügbar
Ladungsträger im Tauschverfahren
Paletten, Gitterboxpaletten
Transport und Einlagerung
„Euroformat“ Grundmaß 1200 x 800
Keine Abbildung
Mehrweg Holzkiste (zum
zusammenklappen) fixiert auf einer
Holzpalette.
Transport und Einlagerung
Mehrweg Waschsieb aus Metall
Transport von Bauteilen die vor der
Verarbeitung gewaschen werden
Kunststoff Steckgitter/Gefache
Transport und Einlagerung von
Bauteilen die sich aufgrund ihrer
Empfindlichkeit nicht berühren dürfen
In verschiedenen Formaten und
Steckformationen vorhanden
Anmerkung: Eine genaue Beschreibung aller Festo-Standardbehälter ist in einer separaten Dokumentation enthalten.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 4
Maximale Ausprägungen der Verpackungen und Ladehilfsmittel
Ist eine Primärpackeinheit oder eine Sekundärpackeinheit unpalettiert, dann bedeutet
dies, dass die Einheit manuell gehoben wird. Eine Anlieferung auf Paletten ist möglich.
Bezeichnung
Neutrale Verpackung, unpalettiert, z.B. Kartonage
Festo Behälter (Kunststoff), Grundmass kleiner 600x400
Festo-Behälter (Kunststoff), Grundmaß 600x400
Festo-Behälter (Drahtkorb)
Palettierte Packeinheit
Maximales Gewicht
[kg]
15 kg
15 kg
45 kg
100 kg
500 kg
Der maximale Füllgrad eines Festo-Behälters soll so sein, dass der Behälter noch
gestapelt werden kann (Stapeltiefe).
Die höchste Auflast eines Festo-Behälters im Rahmen einer Stapelung mit demselben
Behältertyp beträgt bei Behältern mit dem Grundmaß 600x400 maximal 500 Kilogramm,
was für die Praxis eher theoretischen Wert hat.
Die maximale Stapelhöhe leitet sich von den Transportmöglichkeiten sowie Vorgaben
aus dem Wareneingang von Festo ab, die sich an ergonomischen Bedingungen
orientieren. Je höher die Anzahl der Lagen (Stapelhöhe), desto geringer darf das
maximale Gewicht sein. Ab der Lage 4 vom Boden bzw. der Palette betrachtet ist ein
Behältergewicht grösser 15 kg nicht mehr erlaubt, da ansonsten die Behälter nicht mehr
sicher ab gestapelt werden können.
Eine neutrale Verpackung darf die Aussenabmessungen B x T x H: 560 x 360 x 290 [mm]
nicht überschreiten, damit Festo die Verpackungseinheit als Ganzes einlagern kann.
Ist die Anlieferverpackung eine Verpackung, die mit einer Palette fest verbunden ist bzw.
eine Gitterboxpalette, dann orientieren sich die maximalen Aussenmaße an der
Gitterboxpalette: H x B x T ca. 970 x 1240 x 835 mm.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 5
Anforderung an den Lieferschein
Ein komplett ausgestatteter Lieferschein muss folgende Informationen enthalten:
Absender
Absender Kontaktdaten / Ansprechpartner
Datum
Warenempfänger mit Angabe Abgabepunktes bei Festo (z.B. Wareneingang 2)
Bestellnummer von Festo
Bestellinformationen (übernommen von Bestellung Festo)
Lieferbedingung und Versandart
Position / Bezeichnung / Materialnummer / Menge / Mengeneinheit / Bemerkungen
Bei Verwendung von Festo Behältern Typ und Anzahl der Behälter (z.B. 4 x 129901
mit Deckel) und Deckel, falls verwendet
Die Mengeneinheit auf dem Lieferschein soll der Mengeneinheit auf der Bestellung
an den Lieferanten entsprechen. Standard sind ST (Stück) und M (Meter)
Optionale Zusatzangaben:
Bestelldatum
Besteller von Festo
Lieferantennummer (von Festo vergeben)
Bruttogewicht der Packstücke pro Lieferschein / Bestellung (Bestellnummer)
Anzahl Packstücke pro Lieferschein/Bestellung (Bestellnummer)
Bei Verwendung von Festo Behältern die Menge der gelieferten Teilenummer je
Behälter und Angaben über definierte Einlagen (Tiefzieh, Schaumstoff, u.ä.)
Quittungsfelder zum Tausch von Paletten und Behältern
Bestelldaten als Barcode (Muss-Angabe bei expliziter Vereinbarung)
Der Lieferschein darf nicht mit der Ware oder der Verpackung fest verbunden,
bspw. verklebt sein. Der Lieferschein muss dennoch unverlierbar sein, indem
Halterungen, Hüllen oder ähnliches benutzt wird.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 6
Definition Barcode auf Anlieferpapieren vom Lieferanten
Mit einem inhaltlich ausgeprägten Barcode ist es für Festo möglich, in den
entsprechenden Wareneingängen den Anmelde- und Einlagervorgang in die
Lagersysteme rationell zu gestalten. Der Barcode ist auf dem Lieferschein des Lieferanten
anzubringen. Je Lieferposition ist ein Barcode zu erstellen.
Barcodeaufbau
Barcode-Typ: 2/5 interleaved
Feld
Länge
Vorziffer
Ziel
Geschäftsvorfall
Belegnummer
Positions-Nr.
5 Stellen
2 Stellen
2 Stellen
10 Stellen
6 Stellen
Liefermenge
Avis
Filler
Prüfziffer
Fixe
Stellenanzahl
Barcode
Inhalt
30200 (fix)
05 (fix)
10 für Bestellung (fix)
Belegnummer
Bestellposition, Start mit 1, wird
aufgefüllt mit 0
8 Stellen Ohne Nachkommastelle, in
Basismengeneinheit, wird aufgefüllt mit 0
1 Stelle 0 (Fixwert für Anlieferungen)
1 Stelle 0 (Platzhalter)
1 Stelle Berechnete Prüfziffer: Gewichtung 3:1,
Modulo 10
36 Stellen
Segment im
Beispiel
A
B
C
D
E
F
G
H
I
Zum Barcode gehört eine Klarschriftauflösung.
Beispiel Barcode
Der dargestellte Barcode kann zum Testscannen beim Lieferanten herangezogen werden.
Zur technischen Überprüfung ist vom Lieferant ein selbst erstellter Barcode an Festo zu
senden. Ansprechpartner: Herr Bauer, mail: [email protected], Telefon: 0711 347 2991,
Telefax: 0711 347 54 2991.
Allgemeine Liefervorschrift
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2. 7
Beispiel eines Lieferscheins
Wichtig: Jeder Lieferschein mit 1-n Seiten soll sich auf maximal eine Bestellnummer
beziehen. Es ist zu auszuschliessen, dass mehrere Bestellnummern auf einem
Lieferschein aufgeführt sind.
Allgemeine Liefervorschrift
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3
3. 1
Vorgaben und Informationen für die Anlieferung an Festo Standorte
Empfohlene Transportunternehmen
Die folgenden Speditionsunternehmen hat Festo hauptsächlich im Einsatz. Diese
Unternehmer sind zur Belieferung von Festo zu bevorzugen, da mit diesen Unternehmen
Tarife verhandelt sind und diese Erfahrung mit den Produkten und Abläufen bei Festo
haben.
Dachser, Danzas und Diehl als nationale bzw. Europa-Spediteure für Landfracht
Panalpina und Exel als internationale Spediteure für See- und Luftfracht
DPD als nationaler Paketdienstleister in Deutschland mit Packstückgewichten bis 29 kg
UPS als internationaler Paketdienstleister mit Packstückgewichten bis 15 kg
UPS für Expressfracht, falls Express nötig
3. 2
Anfahrskizzen und Wareneingänge
Im folgenden sind die Anfahrskizzen an die jeweiligen Standorte und Werksteile
dargestellt. Zusätzlich sind die Öffnungszeiten der Wareneingänge aufgeführt sowie die
Telefonnummern der Wareneingänge.
Die genaue Anlieferadresse befindet sich auf der Warenbestellung.
Allgemeine Liefervorschrift
18
3. 2. 1
Anlieferung an Festo Berkheim
Warenannahme:
Anlieferungen müssen Montag bis Freitag von
7:00 – 12:00 Uhr und von
13:00 – 15:30 Uhr erfolgen.
Außerhalb dieser Zeiten können nur nach Vereinbarung Waren angenommen werden.
Telefon Warenannahme:
Wareneingang 1
+49 (0)711 347-3107
+49 (0)711 347-3259
Wareneingang 2
+49 (0)711 347-3133
+49 (0)711 347-2643
Allgemeine Liefervorschrift
Wareneingang 3
+49 (0)711 347-1545
+49 (0)711 347-4237
19
3. 2. 2
Anlieferung an Festo St. Ingbert-Rohrbach
Wareneingang 1
(Stangenlager)
Warenannahme 6-18 Uhr
Warenabholung 6-19 Uhr
+49 (0) 6894-591-6286
Allgemeine Liefervorschrift
Wareneingang 2
(Unterlieferanten)
Warenannahme
6-16 Uhr
+49 (0) 6894-591-xxxx
bis 14 Uhr: -6264
ab 14 Uhr: –6229
Wareneingang 5 (CSC)
Wareneingang 6 (PSC)
Warenannahme
Warenannahme
6-16 Uhr
6–16 Uhr
+49 (0) 6894-591-7505 +49 (0) 6894-591-7708
20
3. 2. 3
Anlieferung an Festo Scharnhausen
Adresse: Festo AG & Co. KG, Plieningerstr. 50, 73760 Ostfildern-Scharnhausen
Ware für Festo wird vom Dienstleister LSG empfangen und gelagert.
Warenannahme:
Anlieferungen müssen Montag bis Freitag zwischen 7.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten können nur nach Vereinbarung Waren angenommen
werden.
Telefon Warenannahme der Firma LSG
+49 (0)7158-92-4584
+49 (0)7158-92-4463
Allgemeine Liefervorschrift
21
3. 2. 4
Anlieferung an Festo Didactic Denkendorf
Warenannahme:
Anlieferungen müssen Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr erfolgen.
Außerhalb dieser Zeiten können keine Waren angenommen werden.
Telefon Warenannahme:
++49 (0)711 347-1442
Allgemeine Liefervorschrift
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3. 2. 5
Anlieferung an Firma A & S, Sulzbach (Saar)
Adresse: Anterist und Schneider, Kleberpark Nord, Kleberstraße, 66386 St.-Ingbert
Warenannahme
Anlieferungen müssen Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 15.00 Uhr erfolgen.
Außerhalb dieser Zeiten können keine Waren angenommen werden.
Telefon Warenannahme
++49 (0) 6894/929-6212
Allgemeine Liefervorschrift
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Glossar
Kanban (jap. Karte, Zettel)
Der Grundsatz: Ein System, das, im Gegensatz zur traditionelle Methode, wo Material
an nachfolgende Arbeitsgänge weitergeleitet wird, den Transfer in umgekehrter
Richtung durchführt. Der nachgelagerte Arbeitsgang entnimmt dabei bei einem
vorgelagerten nur das gerade benötigte Teil in der benötigten Menge und zum
benötigten Zeitpunkt (Just-in-time Prinzip). Die Voraussetzung ist eine Vereinfachung
der Kommunikation durch eindeutige Bezeichnung, was in welcher Menge benötigt
würde.
Wenn Material gebraucht wird (z.B. weil ein Mindestbestand unterschritten wird),
und nur dann, wird der Zulieferer aufgefordert neues Material anzuliefern. Diese
Aufforderung wir durch einen KANBAN erteilt, der grundsätzlich mit der Ware mit
jedem Los transportiert wird und z.B. bei Anbruch des Loses zur neuen Anlieferung
zurückgegeben wird. Es gelten strenge Regeln für die Fertigung, besonders der
Grundsatz, dass nur gefertigt werden darf, wenn ein KANBAN zur Fertigung vorliegt
und dass nur einwandfreie Teile angeliefert werden dürfen. Damit wird die
terminorientierte Steuerung herkömmlicher Methoden durch die bedarforientierte
Steuerung ersetzt.
Lieferantenkanban
Definierte Abrufmenge, die Festo beim Lieferanten abruft und welcher der Lieferant
in vordefinierten Behältern mit definierter Menge zum vereinbarten Zeitpunkt bei
Festo anliefert. Der Kanban - Behälter wird direkt oder nach einer Zwischenlagerung
im angelieferten Behälter zum Ort des Verbrauchs gebracht.
Produktionskanban
Definierte Abrufmenge, die der Verbraucher vom Zwischenlager bei Festo abruft. Die
Kanban - Menge orientiert sich an der Primärpackeinheit vom Lieferanten, um
Kommissionieraufwand zu sparen.
Primärpackeinheit (PP)
Erstpackmittel für ein Packgut, z.B. Beutel, Schachtel, Kartonage
Sekundärpackeinheit (SP)
Umverpackungen oder Zweitverpackungen, d.h. Verpackungen, die eine bestimmte
Anzahl von Primärpackeinheiten enthalten, welche zusammen an den Verarbeiter
oder Endabnehmer abgegeben werden oder allein zur Bestückung von
Verkaufsregalen dienen können.
Tertiärpackeinheit (TP)
Umverpackung der Sekundärpackeinheit, d.h. eine Aussenverpackung, die eine
bestimmte Anzahl von Sekundärpackeinheiten enthält.
Bruttogewicht
= Produktgewicht + Gewicht aller Verpackungen der jeweiligen Packeinheit
(inkl. Etiketten)
Festo Standardbehälter (FSB)
Festo hat mehrere Größen von Kunststoffbehältern für den internen und externen
Materialfluss im Einsatz.
Allgemeine Liefervorschrift
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Transporteinheit
Ein oder mehrere Hilfsmittel zum Handling, Transport, zur Stapelung und Lagerung
die mehrere einzelne Einheiten zu einer (Lade-) Einheit zusammenfassen. (z.B.
Paletten, Kisten, Gitterboxpaletten usw.)
Homogene Palettierung
Positionierung bzw. Stapelung ausschließlich einer Teilenummer in gleich bleibender
Art und Anzahl der PE und/oder SE auf einer Palette.
Stapelfaktor
Anzahl der übereinander stapelbaren homogen oder auch inhomogen gepackten
Paletten ohne das eine PE oder SE durch den entstehenden Stapeldruck beschädigt
wird. (statische Belastung!)
Innenverpackung
Pack- und Packhilfsmittel zur Abpolsterung und Fixierung des Produkts im Inneren
der Verpackung. ( z.B. Luftpolsterfolie, Weichwickel, Transportpolster aus Wellpappe
oder Kunststoff)
Außenverpackung
Pack und Packhilfsmittel zur Abpolsterung und Fixierung eines einer Packeinheit von
außen. (z.B. Winkel aus Holz, Kunststoff, Pappe oder Karton, Unterlagen,
Zwischenlagen, Abdeckungen)
Verschlussmaterial
Packhilfsmittel die zum Verschließen, Fixieren und/oder zur Sicherung einer
Verpackungseinheit oder auch Transporteinheit dienen.
Versandgebinde
Eine oder mehrere Liefereinheiten von einer oder mehrerer Teilenummern die auf
einer Transporteinheit zusammengefasst sind.
Allgemeine Liefervorschrift
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