Amtsblatt 02-2013 - Landkreis Sömmerda

Transcrição

Amtsblatt 02-2013 - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt des
Landkreises
Sömmerda
Jahrgang 21
Mittwoch, den 16. Januar 2013
Segnen, Singen, Sammeln
Sternsinger der Sömmerdaer Franziskusgemeinde
besuchten das Landratsamt
Rund um den Dreikönigstag am 6. Januar sind traditionell
die Sternsinger unterwegs, um Spenden für benachteiligte
Kinder zu sammeln und gleichzeitig zur Solidarität aufzurufen. Station machten sie dabei auch wieder im Landratsamt,
wo die jungen Sänger und ihre Begleiter von Andrea Fritsche aufs Herzlichste begrüßt wurden. In Vertretung des
Landrats Harald Henning dankte ihnen die 1. Kreisbeigeordnete für ihr Engagement und übergab ihnen neben der
obligatorischen Spende auch eine süße Aufmerksamkeit.
Bundesweit beteiligten sich die Sternsinger in diesem Jahr
an ihrer 55. Aktion Dreikönigssingen. Bereits im Vorfeld
hatten sich die Mädchen und Jungen auf das diesjährige
Aktionsthema „Gesundheit“ vorbereitet. Wie überall in
Deutschland machten sie deutlich, dass Kinder überall auf
der Welt das Recht auf medizinische Versorgung haben.
Doch nicht nur die Kinder in den Projekten in Tansania,
dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen 2013, profitieren vom Einsatz der kleinen Könige in Deutschland.
Kinder in gut 110 Ländern der Welt werden jedes Jahr in
Projekten betreut, die mit Mitteln der Aktion unterstützt
werden: Straßenkinder, Aids-Waisen, Kindersoldaten,
Mädchen und Jungen, die nicht zur Schule gehen können,
denen Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung fehlen, die in Kriegs- und Krisengebieten, in Flüchtlingslagern
oder ohne ein festes Dach über dem Kopf aufwachsen.
Nummer 02
Seite 2
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Inhaltsverzeichnis
Adresse und Telefonnummern
des Landratsamtes Sömmerda
Amtlicher Teil
Ausschreibung des Landratsamtes Sömmerda
Zwangsversteigerung eines Grundstücks in
Guthmannshausen
Stellenausschreibung des Landratsamtes
Stellenausschreibung des Landratsamtes
Stellenausschreibung der VG Kindelbrück
Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Gewerbepark ELGO
Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen des Landkreises Sömmerda
Bekanntmachung des AZV „Finne“
Bekanntmachung des AZV „Finne“
Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“
Bekanntmachung des AZV „Finne“
Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“
Bekanntmachung – Bau- und Vergabeausschuss
Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentl.
Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen
Niederschrift Jugendhilfeausschuss
Niederschrift Ausschuss Wirtschaft und Verkehr,
Umwelt und Landwirtschaft
Der Landrat informiert
Anmeldung zur 1. Jägerprüfung 2013
Aktuelles aus dem Jugendamt
Das Sozialamt informiert
Bürgerberatung
Das Abfallwirtschaftsamt informiert
VHS – aktuell
3
3
4
4
5
5
6
7
7
7
8
10
11
12
12
12
12
13
13
13
14
14
14
Nichtamtlicher Teil
Jubilare
Diamantene Hochzeit in Witterda
16
Aus dem Landkreis
Neue Harmonien in der Sömmerdaer Musikschule 17
Aus Kindergarten und Schule
Tische und Stühle für den Kindergarten Steinzeitland
sind eingetroffen
17
Wirtschaft – Arbeit – Umwelt
17
Vereine und Verbände
18
Veranstaltungshinweise
19
Sportnachrichten
24
Wissenswertes
26
Impressum
26
Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda
Tel.: 03634/ 354-219 o. 220
Fax: 03634/ 62 30 82
E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 04
(Erscheinungstag 30. Januar 2013)
ist am Mittwoch, 23. Januar 2013, 10.00 Uhr !!!
Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt
werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg!
Postanschrift:
Landratsamt Sömmerda
Postfach 12 15
99601 Sömmerda
Tel.: 03634/354-0
Fax: 03634/354-394
Internet: www.landkreis-soemmerda.de
E-mail: [email protected]
Besucheradresse:
Haus I
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
03634/354-100
Sprechzeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Haus II
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
03634/354-600
8.00 - 11.30 Uhr
8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
8.00 - 11.30 Uhr
Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr
8.00 - 11.30 Uhr
Bereich Landrat
Büro des Landrates
Büroleiter
Pressestelle
Kommunalaufsicht
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
03634/354-200
03634/354-634
03634/354-219/220
03634/354-661
03634/354-211
03634/354-306
Abteilung 1
Abteilungsleiter
Kreistagsbüro
Kreisarchiv
Kreiskasse
Kämmerei
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Untere Abfallbehörde
03634/354-307
03634/354-242
03634/354-852
03634/354-317
03634/354-320
03634/354-533
03634/354-675
03634/354-676
03634/354-347
Abteilung 2
Abteilungsleiter
Wirtschaftsförderung
Ehrenamtsförderung
Kulturförderung
Sportförderung
Amt für Abfallwirtschaft
Schulverwaltung
Bau- und Gebäudemanagement
Hochbau (kreiseigene Gebäude)
IT/ Kommunikation
Volkshochschule
03634/354-201
03634/354-400
03634/354-244
03634/354-409
03634/354-415
03634/354-201
03634/354-414
03634/354-642
03634/354-646
03634/354-518
03634/612640
Abteilung 3
Abteilungsleiter
Personal- und Organisationsamt
Ordnungsamt
Jagd- und Waffenbehörde
Fischereibehörde
Naturschutzbehörde
Ausländerbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bußgeldangelegenheiten
Gewerbeamt
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Zulassungsstelle
Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege
03634/354-634
03634/354-271
03634/354-350
03634/354-337
03634/354-336
03634/354-672
03634/354-335
03634/688811
03634/354-345
03634/354-339
03634/354-701
03634/354-719
03634/354-701
03634/354-638
Abteilung 4
Abteilungsleiter
Leistungsamt
Sozialamt
Wohnungsbauförderung
Jugendamt
Gesundheitswesen
03634/354-629
03634/354-629
03634/354-784
03634/354-620
03634/354-133
03634/354-781
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 09.01.2013
Straße
Ortslage
Zeitraum
Behinderung
Grund
Umleitung
K 16
Ortslage
Riethnordhausen, Walschlebener
Straße (Brücke über die
Schmale Gera)
12.11.12-30.03.13
halbseitige Sperrung
Brückeninstandsetzung
*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich.
Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert!
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Grasmahd, Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen.
Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.
Amtlicher Teil
Öffentliche Ausschreibung des Landratsamtes
Sömmerda
Der Landkreis Sömmerda beabsichtigt entsprechend des
Kreistagsbeschlusses (013.132; 012.32) vom 05.12.2012 folgende
Liegenschaft zum Höchstgebot zu verkaufen :
Verkauf der Liegenschaft
Flur 23,
Flur 23,
Das Grundstück ist mit einer Schule (Plattenbau) bebaut. Die
zweigeschossige Bauweise ist voll unterkellert und mit einem
Flachdach versehen.
Mindestgebot: 76.000,00 €
Flurstück 201/13 ( 2.525m² )
Flurstück 200/12 ( 37m² )
Sömmerda , Am Rothenbach 45
Flur 9, Flurstück 690/22 (1.742m²)
Riethnordhausen
Bei dem Objekt handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude und zwölf Reihengaragen. Die Errichtung erfolgte 1967.
Das Gebäude wird zur Unterbringung von Auszubildenden
der Berufsschule Sömmerda genutzt. Der Bewerber der Immobilie muss sich zur Übernahme von 30 Internatsplätzen bereit
erklären. Die mögliche Übernahme der Inneneinrichtung wird
separat vereinbart. Die Interessenten haben ein Konzept über
die weitere Unterbringung von Auszubildenden der Staatlichen Berufsschule Sömmerda einzureichen.
Ein Besichtigungstermin kann unter Tel. 03634 / 354-845 mit
Herr Müller vereinbart werden.
Mindestgebot der Gebäude mit Grundstück: 360.000,00 €
Zwangsversteigerung eines Grundstücks in
Guthmannshausen
Weiterhin werden folgende Grundstücke angeboten:
Verkauf der Liegenschaft
Flur 6, Flurstück 462/8 ( 2.703 m² )
Großneuhausen, Bahnhofstrasse 24 d
Das Grundstück ist unbebaut, Erschließung liegt an. Die Teilung des Grundstückes ist möglich.
Mindestgebot: 40.545,00€
Verkauf der Liegenschaft
Flur 8, Flurstück 36/2 (653m²)
Straußfurt
Ihre Angebote senden Sie bitte mit dem Vermerk „Ausschreibung des beworbenen Objektes“ im verschlossenen Umschlag an das Landratsamt Sömmerda, SG Gebäudemanagement, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda.
Die Ausschreibungsfrist läuft am 30.01.2013 ab.
Im Rahmen der Zwangsversteigerung am Amtsgericht Erfurt
soll am Mittwoch, dem 6. Februar 2013, um 10.00 Uhr das in
der Gemarkung Gutmannshausen liegende Grundstück, Siedlung 39, versteigert werden. Gläubiger ist der Landkreis Sömmerda.
Die Grundstücksgröße beträgt 2.590 qm (Wohnhaus mit Stallteil, Baujahr 1947, ca. 140 qm Wohn-/Nutzfläche).
Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 35.000 EUR.
Das Grundstück ist unbebaut. Erschließung liegt an.
Mindestgebot: 8.816,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85a
ZVG versagt worden. Dies bedeutet, dass das Grundstück
weit unter dem festgesetzten Verkehrswert ersteigert werden
kann!
Verkauf der Liegenschaft
Das Mindestgebot wird ca. 3.500,00 EUR betragen.
Flur 8, Flurstück 39/1 (1.451m² )
Flur 8, Flurstück 40/1 ( 477m² )
Straußfurt
Weitere Auskünfte und Informationen zum Grundstück (Einsicht in Wertgutachten) und dem Verfahren erhalten Sie von:
Dieser Immobilienkomplex besteht aus einem Haupthaus und
vier Nebengebäuden.
Die Nutzung der Gebäude erfolgte als Grundschule.
Mindestgebot: 334.000,00€
Landratsamt Sömmerda – Kreiskasse
Herr Schwittay
Tel. 03643 / 354-302
Herr Urbansky
Tel. 03643 / 354-311
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Stellenausschreibung des Landratsamtes
Stellenausschreibung des Landratsamtes
Im Amt 43 – Jugendamt – des Landratsamtes Sömmerda ist
zum 15.03.2013 eine befristete Stelle (Elternzeitvertretung) als
Im Amt 43 – Jugendamt – des Landratsamtes Sömmerda ist
zum 01.03.2013 eine Stelle als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
Fachkraft
zur Erfüllung der Aufgaben nach § 4 des Gesetzes
zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG) und § 8b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) sowie Umsetzung des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII
„Allgemeiner Sozialdienst im Jugendamt“
zu besetzen.
Aufgaben:
– Ganzheitliche Betreuung eines Sozialraumes des Landkreises im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
zu besetzen.
– Beratung gemäß §§ 16 bis 18 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Prüfung und Entscheidung hinsichtlich
der Leistungserbringung gemäß §§ 19 – 21 SGB VIII
Aufgaben:
– Begleitung aller Formen von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27
ff SGB VIII
– Prüfung des Bedarfs und Gewährung von Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
– Prüfung des Bedarfs und Gewährung von Hilfe für junge
Volljährige gem. § 41 SGB VIII
– Organisation der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
– Mitwirkung in Verfahren nach §§ 50 und 52 SGB VIII
– Erfüllung aller Aufgaben, zu deren Durchführung das Jugendamt im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zur
Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verpflichtet ist
Erwartungen:
– Berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter/in (FH) bzw. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung
oder Dipl.- Pädagoge/in mit der Spezialisierung „Erziehungswissenschaften“ bzw. Fachkraft mit entsprechendem
Bachelor-, Master- bzw. Magisterabschluss
– Entwicklung von Ideen für eine lebendige Gestaltung der
sozialen Arbeit im Sozialraum einschließlich der Durchführung der hierzu erforderlichen Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit
– Zeigen von Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
mit einem engagierten Mitarbeiterteam
– Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen
Leistungsverhaltens, Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
zeigen und regelmäßige Teilnahme an Supervision im Jugendamt ermöglichen
– Besitz des Führerscheins und Bereitschaft zeigen, für
Dienstfahrten das Privatfahrzeug zu nutzen
– Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren und
MS-Office-Anwendungen (Word, Excel usw.) einbringen
können und Bereitschaft zur Anwendung der Fachsoftware besitzen
Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 14 TVöD für den
Sozial- und Erziehungsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 35 Stunden. Die Stelle ist befristet bis voraussichtlich
31.08.2014.
Interessenten an der o. g. Tätigkeit bewerben sich bitte bis
zum 15.02.2013 beim
Landratsamt Sömmerda,
Personal- und Organisationsamt,
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda.
(Henning)
Landrat
– Umsetzung des Beratungsanspruchs maßgeblicher Berufsgruppen gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe in Fragen des Kinderschutzes als sogenannte
insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 4 Abs. 1 KKG
– Verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk auf der Grundlage von Vereinbarungen gem. § 3 des
Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG – Inkrafttreten zum 01.01.2012)
– Mitwirkung an der Vernetzungs- und Strukturarbeit in allen Sozialräumen des Landkreises unter der Prämisse der
Prävention
– Umsetzung von Angeboten des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes
Bei dem Bewerber/der Bewerberin soll es sich um eine einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
handeln, die zum einen Beratungen zum Kinderschutz für
verschiedene Berufsgruppen engagiert und fachlich fundiert
umsetzen kann und zum anderen Ideen entwickelt für eine
erforderliche Präventionsarbeit im Bereich des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Sömmerda.
Erwartungen:
– Berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter/in (FH) bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung
oder Dipl.- Pädagoge/in mit der Spezialisierung „Erziehungswissenschaften“ bzw. Fachkraft mit entsprechendem
Bachelor-, Master- bzw. Magisterabschluss
– Verfügen über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung
mit anwendungsbezogenen Erfahrungen bei Gefährdungseinschätzungen und Gefährdungsrisiken im Rahmen des
Kinderschutzes
– Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes
(z. B. SGB VIII, BGB, FamFG, ThürKJHAG, ThürSchulG, GewSchG) und insbesondere zu Verfahrensabläufen im Sinne
des §§ 8a SGB VIII, 55a ThürSchulG, 6 Abs. 2a ThürKitaG
– Kenntnisse zu Risiko- und Schutzfaktoren
– Kenntnisse und Erfahrungen zur Dynamik konflikthafter
Beziehungen – einschließlich häuslicher Gewalt
– Kompetenzen und Erfahrung in der Praxisberatung und
Prozessbegleitung
– Fähigkeit zur systemübergreifenden Vernetzung
– Spezifische Kenntnisse zu verschiedenen Hilfesystemen
und besonders zur regionalen Hilfelandschaft
– Fähigkeit zur Beurteilung der Wirksamkeit verschiedener
Hilfen
– Unterstützung des multiprofessionellen Zusammenwirkens
und Begleitung der Kooperation der fallführenden Fachkraft mit anderen Institutionen
– Kommunikative Fähigkeiten zur Förderung des Respekts vor
der Arbeit der jeweils anderen Institution bzw. Profession.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
– Zeigen von Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
mit einem engagierten Mitarbeiterteam
– Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen
Leistungsverhaltens, Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
zeigen und regelmäßige Teilnahme an Supervision im Jugendamt ermöglichen
– Besitz des Führerscheins und Bereitschaft zeigen, für
Dienstfahrten das Privatfahrzeug zu nutzen
– Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren und MSOffice-Anwendungen (Word, Excel usw.) einbringen können und Bereitschaft zur Anwendung der Fachsoftware
besitzen
Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich einer Eingruppierungsüberprüfung in der Entgeltgruppe S 11 TVöD für den Sozialund Erziehungsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30
Stunden. Die Stelle ist unbefristet.
Interessenten an der o. g. Tätigkeit bewerben sich bitte bis
zum 15.02.2013 beim
Landratsamt Sömmerda,
Personal- und Organisationsamt,
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda.
(Henning)
Landrat
Stellenausschreibung der VG Kindelbrück
In der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück ist ab dem
01.02.2013 die Stelle eines/-er
Sachbearbeiters/in
für Bauunterhalt und Liegenschaftsverwaltung
im Rahmen einer Krankheitsvertretung im Fachbereich „Gebäude- und Grundstücksverwaltung zu besetzen.
Stellenbeschreibung:
– Begleitung von Baumaßnahmen
– Entscheidung über die Mittelverwendung bei der Bauunterhaltung
– Begleitung und Durchführung von Ausschreibungen für
Baumaßnahmen und Bauunterhalt
– Rechnungserfassung und -bearbeitung für Baumaßnahmen
und den Bauunterhalt
– Feststellung und konzeptionelle Erfassung von Instandhaltungsstaus in den Liegenschaften der Mitgliedsgemeinden
– Erfassung aller relevanten Daten und Mittelvergaben im
Auftragswesen KIS HKR
– Fertigung von zeitlichen Konzepten zur Beseitigung der Instandhaltungsstaus
– Entgegennahme und Bearbeitung von Schadensmeldungen
aus den Mitgliedsgemeinden
– Aufnahme aller technischen Anlagen in den Liegenschaften
der Mitgliedsgemeinden
– Begehungen zur Ermittlung der Bauunterhaltungs- und
Baumaßnahmen
– Bearbeitung von Miet- und Pachtsachen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung, sowie Kostenkalkulationen
– Erledigung von Aufgaben im Abwasserbereich für einige
Mitgliedsgemeinden
– Anleitung und Führung der Mitarbeiter/innen im Bauhofbereich
Anforderungen:
– Abgeschlossene Fachhochschulstudium der Architektur
oder des Bauingenieurwesens oder vergleichbare Qualifikation
– Berufserfahrung als Bauleiter/in bzw. Verständnis für
bautechnische und wirtschaftliche Zusammenhänge, Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der öffentlichen
Verwaltung, Infrastrukturunterhaltung, Instandhaltung und
Sanierung von Immobilien wünschenswert
– Kenntnisse im Miet- und allgemeinen Vertragsrecht, im
Umwelt- und Altlastenrecht, im öffentlichen Baurecht
(insbesondere HOAI, VOB) und Bauplanungsrecht wünschenswert
– Hohe Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, sich engagiert in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten und
auch erhöhten Arbeitsanfall selbständig, gründlich und
zielorientiert zu bewältigen
– Gute Anwenderkenntnisse im Bereich der IT-Standardanwendungen (MS-Office) und der Nutzung des Internets
– Kenntnisse des IT-Fachverfahrens KIS HKR oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
– Gutes Urteilsvermögen verbunden mit Entscheidungs- und
Verantwortungsbereitschaft
– Gutes Organisationsgeschick, Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln
– Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten
– Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, ausgeprägte
Kommunikationsfähigkeit
– Kunden-/adressatenorientiertes Verhalten
– ausgeprägtes und zielorientiertes Verhandlungsgeschick
– Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit
und hohes Maß an Kontaktfreudigkeit, Sozialkompetenz
– Bereitschaft zu Dienstreisen und (Führerschein mit der
Fahrerlaubnisklasse B)
Die Stelle ist auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes – TzBfG – vorerst für die Dauer von einem Jahr zu besetzen. Danach ist im Rahmen einer Stellenbedarfsüberprüfung
über die Weiterführung der Stelle zu entscheiden.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem
Bundesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen
nach Maßgabe des § 2 SGB IX besonders berücksichtigt.
Wir bieten Ihnen ein Entgelt nach Entgeltgruppe 6 TVöD an.
Ihre aussagefähigen Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis zum 28. Januar 2013 unter Angabe des Az.: 023-1413(5005)03012013Techn an die
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück.
Telefonische Auskünfte erteilt Herr Eßer, Telefonnummer
036375/51015.
Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532)
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
und § 36 Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) erlässt der Gewässerunterhaltungsverband „Lossa“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 38.700,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
28.000,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Verbandsumlage wird gemäß dem im § 11 Abs. 1 und 2
der Verbandssatzung für den nicht gedeckten Aufwand eines
Haushaltsjahres erhoben. Sie bemisst sich nach der Länge der
Fließgewässer II. Ordnung im jeweiligen Gemeindegebiet im
Verhältnis zur Gesamtlänge Fließgewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet. Die Umlage beträgt 0,80846 € pro Meter und ist
jeweils zu einem Zwölftel zum 1. des Monats fällig.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.400,00 €
festgesetzt.
§6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Deckungsvermerke:
Es gilt der beigefügte ausgewiesene Deckungsring 1 des Verwaltungshaushaltes. Die Ausgaben eines Unterabschnittes der
Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen
und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
§7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft
II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes
„Lossa“ enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und
wurde mit Schreiben vom 02.01.2013 von der Kommunalaufsicht
des Landratsamtes Sömmerda zur Kenntnis genommen.
III. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit
vom 21.01.2013 für 2 Wochen
in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Kämmerei,
öffentlich während der Sprechstunden aus.
Buttstädt, den 04.01.2013
Gewässerunterhaltungsverband „Lossa“
B. Pekarek
Vorsitzender
Siegel
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Gewerbepark ELGO
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) und § 36
Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Neubekanntmachung vom
10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.
Dezember 2011 (GVBl. S. 532) erlässt der Zweckverband Gewerbepark ELGO folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 45.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
310.500,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Zweckverbandsumlage wird gemäß dem im § 10 Abs. 2 der
Verbandssatzung festgelegten Schlüssel von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Sie beträgt 18,54 € je Einwohner und ist jeweils mit einem Zwölftel zum Ersten eines Monats fällig.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.500,00 €
festgesetzt.
§6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Deckungsvermerke:
Es gilt der beigefügte ausgewiesene Deckungsring 1 des Verwaltungshaushaltes. Die Ausgaben eines Unterabschnittes der
Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen
und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
§7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft
II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde
mit Schreiben vom 12.12.2012 von der Kommunalaufsicht des
Landratsamtes Sömmerda zur Kenntnis genommen.
III. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit
vom 21.01.2013 für 2 Wochen
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Kämmerei,
öffentlich während der Sprechstunden aus.
Ellersleben, den 27.12.2012
Zweckverband
Gewerbepark ELGO
Siegel
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt, dass
der Jahresverlust aus dem Jahr 2011 auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Beschluss-Nr. 80/2012
Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben
Investitionsplan 2011 der BeWA mbH Sömmerda
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011 (1. Nachtrag
Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011) der BeWA mbH Sömmerda.
H. Titze
Vorsitzende
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen des Landkreises Sömmerda vom
7. Januar 2013
Aufgrund § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. Nr. 16 S.
541) wird verordnet:
§1
In der erfüllenden Gemeinde Elxleben dürfen die Verkaufsstellen an den Sonntagen, 27.01.2013 und 03.03.2013 jeweils in
der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 23. Mai 2012 außer
Kraft.
Beschluss-Nr. 81/2012
Bestätigung Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den
Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 82/2012
Erteilung Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und
den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat
der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der
BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 83/2012
Verwendung des Jahresergebnisses zum
31.12.2011der BeWA mbH Sömmerda
Sömmerda, 7. Januar 2013
Henning
Landrat
Bekanntmachung des AZV „Finne“ gem. § 40 Abs. 2 ThürKO
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
„Finne“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich
bekannt gemacht werden:
Beschluss-Nr. 76-1/2012
Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben
Investitionsplan 2011
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011.
Beschluss-Nr. 77-1/2012
Bestätigung Jahresabschluss 2011 des AZV „Finne“
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“
Jahresabschluss 2011 des AZV „Finne“.
Seite bestätigt den
Beschluss-Nr. 78/2012
Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden,
den Verbandsausschuss des AZV „Finne“ und
die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsausschuss des
AZV „Finne“ sowie der Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des AZV „Finne“
Entlastung für das Jahr 2011 erteilt.
Beschluss-Nr. 79/2012
Verwendung des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2011
des AZV „Finne“
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011 der BeWA
mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 84/2012
1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“ (BGSEWS).
Beschluss-Nr. 85/2012
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche
Entwässerungsanlage des AZV „Finne“
(Entwässerungssatzung – EWS)
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des AZV „Finne“ (Entwässerungssatzung – EWS).
Beschluss-Nr. 86/2012
Ankündigungsbeschluss Gebührenerhöhung zum 01.01.2013
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den
Ankündigungsbeschluss Gebührenerhöhung zum 01.01.2013.
Bekanntmachung des AZV „Finne“ gem. § 40 Abs. 2 ThürKO
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
„Finne“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.12.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich
bekannt gemacht werden:
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Beschluss-Nr. 94/2012
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013.
Beschluss-Nr. 95/2012
Bestätigung des Finanzplanes für den Zeitraum 2012
– 2016 zum Wirtschaftsplan 2013 – dargestellt in der
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den Finanzplan für den Zeitraum 2012 – 2016 zum Wirtschaftsplan
2013 – dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan
2013.
Beschluss-Nr. 96/2012
12. Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“ – Entwurf Zahlenwerk
vom 07.12.2012 mit 2 Variantenrechnungen
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die 12.
Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des
AZV „Finne“ – Entwurf Zahlenwerk vom 07.12.2012 mit 2 Variantenrechnungen.
Beschluss-Nr. 97/2012
Vergabe der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die
Vergabe zur Durchführung der Wirtschaftsprüfung für das
Wirtschaftsjahr 2012.
Beschluss-Nr. 98/2012
Anpassung Zeitvertrag Grünflächenpflege
der Verbandsanlagen des AZV „Finne“
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Anpassung Zeitvertrag Grünflächenpflege der Verbandsanlagen
des AZV „Finne“.
Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“
gem. § 40 Abs. 2 ThürKO
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes
„Thüringer Becken“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
11.12.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:
Beschluss-Nr. 62/2012
Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben
Investitionsplan 2011
Seite mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird
nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des
TWZV „Thüringer Becken“ Entlastung für das Jahr 2011 erteilt.
Beschluss-Nr. 65/2012
Verwendung des Jahresergebnisses zum
31.12.2011 des TWZV „Thüringer Becken“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt, dass der Jahresverlust aus dem Jahr 2011 auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
Beschluss-Nr. 66/2012
Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben
Investitionsplan 2011 der BeWA mbH Sömmerda“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres
2011 (1. Nachtrag Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011) der
BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 67/2012
Bestätigung Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt den Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 68/2012
Erteilung Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden,
den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den
Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den
Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 69/2012
Verwendung des Jahresergebnisses zum
31.12.2011 der BeWA mbH Sömmerda“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011
der BeWA mbH Sömmerda.
Beschluss-Nr. 70/2012
Preiskalkulation der Wasserversorgung
für den Zeitraum 2013 bis 2015“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Preiskalkulation der Wasserversorgung für den
Zeitraum 2013 – 2015.
Beschluss-Nr. 71/2012
2. Änderung des Investitionsplanes 2012“
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011
entsprechend dem Anlagennachweis 01.01.2011 bis 31.12.2011.
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die 2. Änderung des Investitionsplanes innerhalb des
Wirtschaftsjahres 2012.
Beschluss-Nr. 63/2012
Bestätigung Jahresabschluss 2011 des
TWZV „Thüringer Becken“
Beschluss-Nr. 72/2012
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt den Jahresabschluss 2011 des TWZV „Thüringer Becken“.
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das
Jahr 2013.
Beschluss-Nr. 64/2012
Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden,
den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“
und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda
Beschluss-Nr. 73/2012
Bestätigung Finanzplan für den Perspektivzeitraum
2012 – 2016 – dargestellt in der Haushaltssatzung
und Wirtschaftsplan 2013
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsausschuss des
TWZV „Thüringer Becken“ sowie der Betriebsführerin BeWA
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt den Finanzplan für den Perspektivzeitraum 2012
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
– 2016 - dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013.
Beschluss-Nr. 74/2012
Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen
Lieferung Kundenwasserzähler 2013
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen bezüglich der Lieferung Kundenwasserzähler 2013.
Beschluss-Nr. 75/2012
Vergabe von Planungsleistungen
TWA Burgwenden, Erneuerung Steuerungsund Fernwirktechnik
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Vergabe von Planungsleistungen TWA Burgwenden, Erneuerung Steuerungs- und Fernwirktechnik.
Beschluss-Nr. 76/2012
Vergabe von Planungsleistungen
Hochbehälter Ohra – Neubau 3. Wasserkammer und
Druckminderschacht, Sömmerda, Ingenieurvertrag
IPN 58-09 – 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt die Vergabe von Planungsleistungen Hochbehälter
Ohra – Neubau 3. Wasserkammer und Druckminderschacht –
Ingenieurvertrag IPN 58-09 – 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag.
Beschluss-Nr. 77/2012
Vergabe der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Vergabe zur Durchführung der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2012.
Beschluss-Nr. 78/2012
Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013
Los 1: Fernwasser
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach
Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 1: Fernwasser.
Beschluss-Nr. 79/2012
Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013
Los 2: Eigenwasser
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach
Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 2: Eigenwasser.
Beschluss-Nr. 80/2012
Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013
Los 3: Rohwasser
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach
Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 3: Rohwasser.
Beschluss-Nr. 81/2012
Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen
Vergabe Grasmahd für 2013
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen
– Vergabe Grasmahd für 2013.
Beschluss-Nr. 82/2012
Vergabe von Bauleistungen
Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013
Los 1: Erd- und Oberflächenarbeiten
(Bereich VG Buttstädt und Stadt Rastenberg)
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 1: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Buttstädt und Stadt Rastenberg).
Beschluss-Nr. 83/2012
Vergabe von Bauleistungen
Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013
Los 2: Erd- und Oberflächenarbeiten
(Bereich VG Kölleda z. T. und Vogelsberg, Sprötau)
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 2: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kölleda z. T. und Vogelsberg,
Sprötau).
Beschluss-Nr. 84/2012
Vergabe von Bauleistungen
Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013
Los 3: Erd- und Oberflächenarbeiten
(Bereich Sömmerda inklusive Ortsteile)
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 3: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich Sömmerda inklusive Ortsteile).
Beschluss-Nr. 85/2012
Vergabe von Bauleistungen
Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013
Los 4: Erd- und Oberflächenarbeiten
(Bereich VG Kindelbrück und Straußfurt z. T.,
Stadt Weißensee und Gemeinde Kutzleben)
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 4: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kindelbrück und Straußfurt z. T.,
Stadt Weißensee und Gemeinde Kutzleben).
Beschluss-Nr. 86/2012
Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen
Vertrag zu Pflege- und Wartungsarbeiten der Fernwirktechnik
Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
bestätigt den Anschlussvertrag zum Pflege- und Wartungsvertrag der Fernwirktechnik.
Beschluss-Nr. 87/2012
Wahl von 1 Mitglied in den Verbandsausschuss
des TWZV „Thüringer Becken“
Die Verbandsversammlung des TWZV “Thüringer Becken“
bestätigt die Wahl von Herrn Uwe Schäfer in den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“.
Wahlvorschlag: Herr Uwe Schäfer
gesetzliche Anzahl der Vertreter: 31
davon anwesend:
20
Abstimmungsergebnis:
abgegebene Stimmen:
20
- davon gültige Ja-Stimmen:
20
gültige Nein-Stimmen:
0
ungültige Stimmen:
0
Herr Uwe Schäfer nimmt die Wahl als Mitglied in den Verbandsausschuss des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer
Becken“ an.
Seite 10
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Bekanntmachung des AZV „Finne“ gemäß § 25
Abs. 4 ThürEBV
Beschluss-Nr. 77-1/2012
der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 26.11.2012
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt:
Die Verbandsversammlung stellt die Übertragungsbilanz zum
1. Januar 2011 mit einer Bilanzsumme von 105.105.624,08 € in
der vorgelegten Fassung fest.
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 mit einer Bilanzsumme von 106.474.705,99 €
und einem Verlust in der vorgelegten Fassung fest.
Der Jahresverlust wird in Höhe von -118.150,41 € festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:
anwesende Verbandsräte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
27
17
17
0
0
Beschluss-Nr. 78/2012
der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 26.11.2012
Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden,
den Verbandsausschuss des AZV „Finne“ und
die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt:
Dem Verbandsvorsitzenden, dem Verbandsausschuss des AZV
„Finne“ sowie der Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda –
vertreten durch den Geschäftsführer – wird nach Feststellung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Entlastung für das Jahr
2011 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:
anwesende Verbandsräte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
27
17
17
0
0
VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht)
beigefügten Fassungen den am 9. Oktober 2012 in Erfurt unterzeichneten eingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt
erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des
Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs.
2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: In einer Größenordnung von ca. EUR 1,7 Mio. ist die Vermögens- und Schuldenübertragung von Mitgliedskommunen nicht bilanziert, obwohl
die Anlagegüter zur Erfüllung der Verbandsaufgabe, Entsorgung von Abwasser, durch den Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, genutzt werden.
Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Zweckverbandes. Mit der genannten Einschränkung steht der
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, haben wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.
Erfurt, 9. Oktober 2012
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ppa. Reinhardt
Keller
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Siegel
Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Abwasserzweckverbandes „Finne“ liegt nach Veröffentlichung im
Amtsblatt für 2 Wochen in der Geschäftsstelle des Verbandes,
Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen
Sprechzeiten aus.
Seite 11
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“
gem. § 25 Abs. 4 ThürEBV
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Beschluss-Nr. 63/2012
der Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
vom 11.12.2012
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der
Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs.
2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes
„Thüringer Becken“ beschließt:
Die Verbandsversammlung stellt die Jahresübertragungsbilanz
zum 01. Januar 2011 mit einer Bilanzsumme von 35.439.928,08 €
in der vorgelegten Fassung fest.
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 mit einer Bilanzsumme von 34.529.107,15 € und
einem Jahresverlust in der vorgelegten Fassung fest.
Der Jahresverlust wird in Höhe von -32.720,23 € festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:
Anwesende Verbandsräte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
31
18
18
0
0
Beschluss-Nr. 64/2012
der Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“
vom 11.12.2012
Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden,
den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“
und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes
„Thüringer Becken“ beschließt:
Dem Verbandsvorsitzenden, dem Verbandsausschuss des
TWZV „Thüringer Becken“ sowie der Betriebsführerin BeWA
mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird
Entlastung für das Jahr 2011 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:
Anwesende Verbandsräte:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
31
18
18
0
0
VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des
Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“, Sömmerda, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember
2011 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und
II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 15. Juni 2012
in Erfurt unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Trinkwasserzweckverbands „Thüringer Becken“, Sömmerda, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“, Sömmerda, haben wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung
bei Abschlussprüfungen erstattet.
Erfurt, 15. Juni 2012
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ppa. Reinhardt
Keller
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Siegel
Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ liegt nach Veröffentlichung im Amtsblatt für 2 Wochen in der Geschäftsstelle
des Verbandes, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den
öffentlichen Sprechzeiten aus.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Öffentliche Bekanntmachung – Bau- und Vergabeausschuss
Niederschrift über die Sitzung vom Jugendhilfeausschuss am 24. Oktober 2012
Am Donnerstag, 17. Januar 2013, 17:00 Uhr findet eine Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses des Landkreises Sömmerda
statt.
(genehmigt in der Sitzung am 28. November 2012)
Tagungsort ist: Kultur- und Medienraum Bahnhofstraße 9,
99610 Sömmerda
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 5. Dezember 2012
2. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
nichtöffentlicher Teil
3. Haushaltssatzung des Landkreises Sömmerda für das Jahr
2013
4. Anfragen und Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung
– Änderungen bleiben vorbehalten –
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
(gez. Henning)
Landrat
Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in nichtöffentlicher Sitzung.
5.
Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung vom 12. September 2012
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12. September 2012 wird wie folgt genehmigt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
1
6.
Konzept des DRK Kreisverbandes Sömmerda e.V. zur
Umsetzung der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen
und Familienhebammen“ im Landkreis Sömmerda
im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012
Herr Haupt und Frau Wiesemann, DRK Kreisverband, und Frau
Greiner-Stöffele, Jugendhilfeplanerin des Jugendamtes Sömmerda, geben Informationen zu dem Konzept zur Umsetzung
der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Es werden Fragen beantwortet.
7.
Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung
öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im
Freistaat Thüringen
Anzeigepflicht für kleine Lotterien und
Ausspielungen (Tombola)
Das Thüringer Innenministerium hat aufgrund des Thüringer
Glücksspielgesetzes und des Thüringer Gesetzes zu dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetzes eine Allgemeine Erlaubnis mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erlassen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt jedoch für den Veranstalter nur,
wenn er die dort benannten Nebenbestimmungen einhält,
wie zum Beispiel die Erfüllung der Anzeigepflicht.
Für Veranstalter von kleinen Lotterien oder Ausspielungen
besteht somit nur eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde im Landratsamt Sömmerda, welche auch für Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Sömmerda zuständig ist.
Die Anzeige muss wie bisher mindestens zwei Wochen vor
Beginn erfolgen unter Beifügung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz)
sowie des Spielplans (Gewinn- und Kostenplan).
Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall über die Durchführung der Lotterie oder Ausspielung und die Verwendung
des Reinertrages eine Abrechnung zu fertigen ist. Die Gewerbebehörde kann die Vorlage der Abrechnung verlangen.
Anzeigenformulare können beim
Landratsamt Sömmerda
Gewerbebehörde
Tel. 03634/354-339
angefordert werden. Ebenso erhalten Sie hier weitere Auskünfte.
Frau Rook informiert über eine Ausschreibung zur Projektbewerbung von freien Trägern „Thüringen sagt ja zu den Kindern“.
Bewerbungsschluss ist der 5. November 2012.
Niederschrift über die Sitzung vom Ausschuss
Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft am 25. Oktober 2012
(genehmigt in der Sitzung am 28. November 2012)
1.
Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters
für den Ausschuss Wirtschaft und Verkehr,
Umwelt und Landwirtschaft
Beschluss:
Der Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft bestellt Herrn Marko Braun als Schriftführer und
Frau Annette Schmidt zur stellvertretenden Schriftführerin
für den Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
7
0
0
2.
Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
Herr Grunert (FDP), Ausschussvorsitzender, spricht erneut
Belästigungen an, die im Rahmen der Verbrennung von Gartenabfällen im Landkreis Sömmerda entstehen.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Der Landrat informiert
Anmeldung zur 1. Jägerprüfung 2013
Alle angehenden Jungjäger, die an der 1. Jägerprüfung 2013
teilnehmen möchten, haben bis spätestens 15. Februar die
Möglichkeit, ihren Zulassungsantrag bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
• ein Lebenslauf mit Angaben über die jagdliche Vorbildung,
• eine Bestätigung, dass bis zum Ende der Prüfung ausreichende Jungjägerhaftpflicht- und Unfallversicherungen
abgeschlossen wurden,
• bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
• eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang mit praktischer Unterweisung,
• ein Nachweis über Treibertätigkeit bei mindestens 2 Gesellschaftsjagden,
• ein Nachweis über die Teilnahme an einer theoretischen
und praktischen Unterweisung mit Lang- und Kurzwaffen.
Mit dem Zulassungsantrag ist gleichzeitig die Prüfungsgebühr
in Höhe von 200,00 € fällig.
Die Bewerber werden gebeten, zwecks Antragstellung im
Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstr. 9, Zi. 228 vorzusprechen.
Anträge, die nach dem o. g. Termin gestellt werden, müssen
zurückgewiesen werden.
Aktuelles aus dem Jugendamt
• Eine Idee für einen netten „Willkommensgruß“: Das Neugeborene bringt den Geschwistern „beim Einzug“ ein kleines
Geschenk mit.
• Bitten Sie Freunde und Verwandte beim Babybesuch auch
eine Kleinigkeit für die Geschwister mitzubringen. Die
Größeren fühlen sich geehrt, wenn auch ihnen zum neuen
Familienmitglied gratuliert wird und sie das Baby vorstellen
dürfen.
• Akzeptieren Sie, wenn der/ die Erstgeborene wieder ein
Babyverhalten zurückfällt, Fläschchen oder Brei haben will.
Länger andauerndes Einnässen, Schlafstörungen oder Gewalttätigkeit zeigen massivere Probleme des Kindes. Hier
sollten Sie sich professionelle Hilfe z.B. bei einer Erziehungsberatungsstelle holen.
Das Sozialamt informiert
Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich jetzt mit
einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.
Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem
Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.
Im Gegenzug setzen ARD, ZDF und Deutschlandradio alles daran, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten
für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. So wird ab
2013 der barrierefreie Anteil der Programmangebote weiter
ausgebaut werden. Künftig sollen beispielsweise alle Erstausstrahlungen im Hauptprogramm „Das Erste“ vollständig untertitelt und weitere Programmformate in einer Hörfilmfassung
bereitgestellt werden.
Seit 01.01.2013 gelten folgende Regelungen:
1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
„Können wir es wieder zurück geben?“
Starthilfe für „frisch gebackene“ Geschwister
„Spielen kann ich mit ihm überhaupt nicht. Ständig schreit es
und Mama beschäftigt sich die ganze Zeit nur mit ihm. Mich
hat sie gar nicht mehr lieb.“ Aus Sicht eines Kindes bringt der
neue Erdenbürger, der sich ausgerechnet bei seinen Eltern ein
zu Hause gesucht hat, nur Nachteile. Eifersucht, Enttäuschung
und Unsicherheit sind da normal – am heftigsten beim „enthronten“ Erstgeborenen.
Das können Sie für Geschwisterkinder tun:
• Gönnen Sie Ihrem „Großen“ Zeit, sich an die neue Situation
zu gewöhnen. Bleiben Sie bei negativen Reaktionen ruhig.
• Versichern Sie Ihrem Kind Ihre Liebe. Nehmen Sie sich bewusst Zeit für es und für gelegentliche Solo- Touren. Zeigen
Sie ihm Babybilder von ihm selbst und erzählen Sie ihrem
Nachwuchs, wie er als Winzling umsorgt wurde.
• Auch der Vater sollte sich intensiv um die größeren Kinder
kümmern. Vielleicht kann er einige Rituale z.B. beim Zubettbringen übernehmen.
• Wenn Ihr Kind mag, können Sie es in die Pflege des Geschwisterkindes einbeziehen.
• Bereiten Sie Ihr Kind schon in der Schwangerschaft auf den
Familienzuwachs vor. Sagen Sie ihm, dass Ihre Liebe zu ihm
bleibt.
2. Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung
beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99
Euro pro Monat.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:
• Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem
Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
• hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen
eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit
Hörhilfen nicht möglich ist,
• behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht
nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die
wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen
teilnehmen können.
Wichtige Hinweise:
Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche
Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem
Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Sollten Sie keine der genannten staatlichen Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung
als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der
Behörde über die Einkommensüberschreitung beizufügen.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Bürgerberatung
Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Abfallkalender.
Jeweils dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bieten die Abteilungsleiter des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße
9 (B9) bzw. Wielandstr. 4 (W4) eine Bürgerberatung an.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung
keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist.
Nächste Bürgersprechstunde am:
29.01.2013 Herr Fiebig
Zi. 104 (B9)
05.02.2013 Herr Schneider Zi. 118 (B9)
12.02.2013 Herr Doll
Zi. 214 (B9)
19.02.2013 Herr Schorcht Zi. 1.42 (W4)
Tel. 03634/354-201
Tel. 03634/354-634
Tel. 03634/354-240
Tel. 03634/354-631
Die Abfallkalender, Informationen zur Abfallentsorgung und
die entsprechenden Satzungen des Landkreises Sömmerda finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de.
Verwaltung > Kommunalwesen > Abfallwirtschaft.
Neue Termine für die Leerung der gelben
Tonnen in Walschleben!
Die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben erfolgt 2013
immer an einem Freitag an folgenden Tagen:
Monat
Datum
Januar
18.01.2013
Februar
15.02.2013
März
15.03.2013
April
12.04.2013
Mai
10.05.2013
Juni
07.06.2013
Juli
05.07.2013
August
02.08.2013 u. 30.08.2013
September
27.09.2013
Oktober
25.10.2013
November
22.11.2013
Dezember
20.12.2013
Das Abfallwirtschaftsamt informiert
Abfall- und Wertstofftonnen sowie Sperrmüll und
Elektrogeräteabholung im Winter bei Eis und Schnee
Aus folgenden Gründen kann es im Winter dazu kommen,
dass Tonnen nicht oder nur teilweise geleert werden oder der
Sperrmüll bzw. die Elektrogeräte nicht abgeholt werden:
• Die Straßen bzw. deren Zufahrten sind mit dem Entsorgungsfahrzeug nicht befahrbar, z. B. wegen Glätte, aufgetürmten
Schneewällen, parkenden Fahrzeugen.
• Die Tonnen, Sperrmüll oder Elektrogeräte wurden bei
Schneeräumaktionen zugeschippt, stecken fest oder stehen hinter hohen Schneewällen ohne Zugangsmöglichkeit
von der Straße.
• Der Tonneninhalt war feucht und ist angefroren und auch
durch Anschlagen an die Schüttung des Fahrzeuges nicht
zu lösen.
Das ganze Jahr gilt, die Tonnen, Sperrmüll und Elektrogeräte
an einem durch Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Standplatz bereitzustellen.
Wichtige Hinweise für alle Tonnennutzer:
• Auf Trockenheit in den Tonnen achten.
• Frostgeschützten Standort wählen (Hauswand, Carport, Garage).
• Boden und Wände des Bioabfallbehälters sollten mit Zeitungspapier ausgelegt und als unterste Schicht Eierpappen
oder Stauchschnitt eingefüllt werden.
• Nasse Abfälle abtropfen und antrocknen lassen, anschließend in Zeitungspapier oder Papierservietten einwickeln.
• Restmüll möglichst in zugebundenen Tüten in die Tonne
geben, Tonne gegebenenfalls mit separatem Müllsack auskleiden.
• Bei Bedarf die Restabfallsäcke der Umweltdienst Sömmerda
GmbH erwerben und nutzen. Diese Abfallsäcke erhalten Sie
bei der Umweltdienst Sömmerda GmbH, in Sömmerda in
der Kölledaer Str. 28 und Am Oberwege 31 und in Sprötau,
An der Chaussee 1. Ebenso erfolgt der Verkauf durch einige
Verwaltungsgemeinschaften und auf der Umladestation „Michelshöhe“. Mit dem Erwerb dieser Säcke ist bereits die Entsorgung bezahlt und Sie können am regulären Termin der
Restabfallentsorgung zur Abholung bereitgestellt werden.
Für unvollständig oder wegen fehlender Zugangsmöglichkeit
nicht geleerte Tonnen besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachentleerung, denn jeder Tonnennutzer ist für die
Befüllung, Entleerbarkeit und Bereitstellung seiner Tonnen
selbst verantwortlich. Der nächste reguläre Leerungstermin
ist zu nutzen.
VHS – aktuell
- Frühjahrssemester 2013 -
Kursstart aktuell –
Auswahl beginnender Kurse im Januar
Für Seiteneinsteiger stehen in bereits begonnenen Kursen
noch einige Plätze zur Verfügung. Informationen erhalten Sie
dazu auf Anfrage (03634 – 612640).
7. Januar Buchführung - Aufbaukurs 17:00 Uhr, Sömmerda
7. Januar
Yoga Aufbaukurs 16
19:00 Uhr, Sömmerda
8. Januar
VHS-Rückenschule
20:00 Uhr, Walschleben
8. Januar
VHS-Rückenschule
21:00 Uhr, Walschleben
9. Januar
Alphakurs Lesen
und Schreiben
10:00 Uhr, Sömmerda
9. Januar
Alphakurs Lesen
und Schreiben
11:45 Uhr, Sömmerda
9. Januar
Englisch Konversation 16 17:15 Uhr, Sömmerda
10. Januar
Englisch Aufbaukurs 3
18:00 Uhr, Sömmerda
10. Januar
Qigong
17:00 Uhr, Sömmerda
10. Januar
Yoga Aufbaukurs 24
18:00 Uhr, Buttstädt
10. Januar
Aroha - Grundkurs
Anfänger
20:15 Uhr, Sömmerda
14. Januar
Orientalischer Tanz
Aufbaukurs 8
18:30 Uhr, Sömmerda
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
14. Januar Englisch Aufbaukurs 8 / T 18:30 Uhr, Sömmerda
14. Januar
Fotobearbeitung am
PC - Seniorenkurs
12:30 Uhr, Sömmerda
Kursort:
Kreisvolkshochschule Sömmerda
Entgelt:
115,20 EUR, ermäßigt 92,16 EUR bzw. 57,60 EUR
Inhalte:
15. Januar Pralinen - selbst gemacht 17:45 Uhr, Sömmerda
15. Januar
Spanisch Grundkurs 1
Anfänger
18:00 Uhr, Sömmerda
16. Januar
Spanisch Grundkurs 2
18:00 Uhr, Sömmerda
16. Januar
Homöopathie Mensch
- Aufbaukurs
18:00 Uhr, Sömmerda
17. Januar
Orientalischer Tanz
Aufbaukurs 18
18:30 Uhr, Sömmerda
17. Januar
Englisch Grundkurs 2
17:00 Uhr, Sömmerda
17. Januar
Sütterlin - Aufbaukurs
18:00 Uhr, Sömmerda
22. Januar
Yoga Grundkurs 1 neuer Anfängerkurs
17:00 Uhr, Sömmerda
22. Januar
Yoga Grundkurs 1 neuer Anfängerkurs
18:45 Uhr, Sömmerda
28. Januar
Italienisch Grundkurs 3
18:00 Uhr, Sömmerda
28. Januar
PC-Grundkurs (Win/
Word/Excel)
18:00 Uhr, Sömmerda
29. Januar
PC-Grundkurs (Win/
Word/Excel)
18:00 Uhr, Sömmerda
29. Januar
Italienisch Grundkurs
1 - Anfängerkurs
18:00 Uhr, Sömmerda
29. Januar
Integrationskurs
Deutsch, Modul 4
08:00 Uhr, Sömmerda
30. Januar
Yoga Aufbaukurs 3
18:00 Uhr, Walschleben
PC-Kurse:
Diese Kurse bieten eine praktische Einführung in die Arbeit
mit dem PC. Sie lernen das Betriebssystem Windows sowie
in die gebräuchlichsten Programme zur Textbearbeitung und
Tabellenkalkulation (Word und Excel) kennen. Natürlich kommen Sie heute auch nicht mehr am Internet vorbei. Im Kurs
können Sie praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Internet sammeln und erfahren, was Sie beim Surfen unbedingt
beachten sollten. Die Nutzung von Computer und Internet ist
nicht nur für junge Leute interessant. Das Interesse der über
50-jährigen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Daher bietet die Kreisvolkshochschule PC-Kurse auch speziell für
Senioren an, so u.a.:
· PC-Grundkurs „Internet“ (Surfen im Internet, Suchmaschinen, E- Mails...)
· PC-Kurs für Senioren – PC-Grundwissen, Textverarbeitung,
· Fotobearbeitung am PC-Leicht gemacht
Nachfolgend und in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes
stellen wir Ihnen einige ausgewählte PC-Kurse vor:
PC – Grundkurs Windows/Word/Excel
Kursstart: voraussichtlich ab 28. und 29. Januar
In den zu Beginn des Jahres 2013 vorbereiteten PC-Grundkursen sind noch einige Plätze frei. Interessenten können sich
noch kurzfristig für diesen Kurs anmelden. Schritt für Schritt
werden die Teilnehmer/innen dabei von einem erfahrenen
Dozenten begleitet. Der Kurs bietet eine praktische Einführung in die Arbeit mit dem PC.
Kursdauer: 48 UE an16 Veranstaltungstagen, Kurs 1: jeweils
dienstags und donnerstags, Kurs 2: jeweils montags und mittwochs jeweils von 18:00 - 20:15 Uhr
· Arbeit mit Tastatur und Mouse; das Betriebssystem Windows und wesentliche Funktionen/
Tools, Dateisystem und -verwaltung
· Einführung in die Office-Anwendungen Word
und Excel (Seiten- und Briefgestaltung, Textformatierung)
· Einfügen von Elementen, Bildern, Tabellen
· Serienbriefe, Tabellenkalkulation, Diagramme,
Arbeiten mit Tabellenblättern, Excel als Datenbank, einfache Vorlagen erstellen und verändern
PC-Grundkurs Internet (Surfen im www, Suchmaschinen, EMails...)
Kursdauer: Kursstart voraussichtlich Anfang Februar jeweils
montags/mittwochs oder dienstags/donnerstags
von 18:00-20:15 Uhr oder als Seniorenkurs montags/mittwochs von 12:30-14:45 Uhr
Kursort:
Kreisvolkshochschule Sömmerda
Entgelt:
28,80 EUR, ermäßigt 23,04 EUR bzw. 14,40 EUR
Inhalte:
…eine kleine Einführung in die Welt des Internet
· Aufbau des Internet
· wichtige Begriffe und Zusammenhänge
· Zugangsvoraussetzungen (Hard- und Software)
· Internet-Browser: die Arbeit mit Navigationsprogramme
· Nutzung des Internet: Surfen, Suchen, E-Mails
versenden…
Garten - ein Lebensgefühl – erarbeiten sie Ihre eigenen Planungsunterlagen!
Immer mehr Menschen legen großen Wert auf eine gut durchdachte und professionelle Garten- und Grundstücksgestaltung
und möchten dabei ihre eigenen Ideen einbringen. Das zeitige Frühjahr ist der optimale Zeitpunkt für Planung und Umsetzung zur Gestaltung des Gartens oder Grundstückes. Für die
Anmeldung zum Kurs, welcher voraussichtlich Ende Februar
startet, ist jetzt genau der richtige Moment. Am Anfang des
Kurses steht die Aufgabe festzulegen, was man machen möchte. Man stellt sich die Frage: “Wie gehe ich vor? Wie mache ich
es richtig?“ In unserem Praxiskurs erhalten Sie wichtige Tipps,
Anregungen und Anleitungen von einer versierten Landschaftsarchitektin. Nicht nur das erforderliche theoretische
Wissen wird vermittelt, die praktische Arbeit steht besonders
im Mittelpunkt. Sie erarbeiten in einer Kleingruppe Ihre eigenen Planungsunterlagen und können diese nachfolgend praktisch umsetzen.
Kursstart: Kurseröffnung voraussichtlich ab 15. Februar 2013
Kursdauer: 38 UE an 2 Wochenenden, samstags/sonntags ab
9:30 bis ca. 16:30 Uhr
Kursort:
Landschaftsarchitekturbüro Barnett, Roldisleben
Entgelt:
152,00 EUR, ermäßigt: 121,60 EUR bzw. 76,00 EUR
Inhalte:
· Einführung in die Gartenarchitektur (verschiedene Einflussfaktoren sind bei der Planung zu
beachten)
· Einführung in den Planungsprozess (was sind
Bestandsanalyse, Negativ-Positiv-Liste, Funktionsschema oder Raumkonzept?)
· Erarbeitung eines eigenen Gartenkonzeptes
(theoretische Grundsätze werden in der eigenen Gartenplanung umgesetzt, danach wird
individuell der Pflanzplan erarbeitet)
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Neue Bildungsangebote im Frühjahrssemester:
Der Kurs „Sütterlin ist Medizin“, der Ende des Jahres 2012 das
erste Mal in der Volkshochschule Sömmerda durchgeführt
wurde, lief besser als erwartet an. In dem Grundkurs lernten
die Teilnehmer das Sütterlin-Alphabet kennen und konnten
schließlich kleinere Texte in Sütterlin lesen und schreiben. Auf
Grund des guten Anklanges können wir nun einen Aufbaukurs anbieten:
Sütterlin – Augenmaß und Feinsinn
Jenes Sütterlin ist allgemein nicht mehr gebräuchlich. Und
doch ergeben sich hin und wieder Berührungspunkte – ob
beruflich durch Dokumente aus dem frühen 20. Jahrhundert
oder rein Interesse halber, wie durch die Koch- und Backrezepte der Großeltern. Aufbauend auf dem Kurs „Sütterlin ist
Medizin“ wird nun der Kenntnisstand gefestigt und vertieft.
Durch Schreibübungen, aber vor allem Lesematerial werden
tiefere Einblicke in die Schriften jener Zeit gegeben, in der sich
„Sütterlin“, „Kurrent“ und „Offenbacher“ begegneten.
Kursdauer: 18 Unterrichtsstunden an 6 Veranstaltungstagen,
einmal wöchentlich von 18:00 – 20:15 Uhr
Kursort:
Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstr. 2
Entgelt:
36,00 Euro, ermäßigt 28,80 bzw. 18,00 Euro
Kursinhalte: Handschriftliche Aufzeichnungen unter redaktionellem und individuellem Aspekt sowie von Amts
wegen bis hin zu Fragen der Schönschrift / Kalligraphie
Vorträge zu tiermedizinischen Themen:
In vielen Familien gehören Haustiere einfach dazu. In Deutschland gehören in etwa 16 % aller Haushalte Katzen zum Haushalt. In gut 15 Millionen deutschen Haushalten werden insgesamt über 25 Millionen Haustiere gehalten. Die beliebtesten
Haustiere der Deutschen sind dabei immer noch die Katzen,
von denen es über 8 Millionen in der Haustierhaltung gibt.
Auf dem zweiten Platz in Sachen Beliebtheit folgt dann auch
schon der Hund: über 5 Millionen Hunde werden von den
Deutschen als Haustiere gehalten. Das belegt, dass Haustiere
im Leben eine sehr große Rolle spielen.
Oft ist es so, dass die meisten Kinder sich irgendwann ein
Haustier wünschen. Dies wird aus pädagogischen Gesichtspunkten empfohlen, denn Haustiere bieten viele Vorteile für
die Entwicklung der Sprösslinge. Einer der großen Vorteile ist,
dass Haustiere einen wichtigen Beitrag zur emotionalen Entwicklung darstellen. Insbesondere werden auch Sozialkompetenzen auf diese Weise geschult, konnte doch in Studien bewiesen werden, dass die Kinder im späteren Leben wesentlich
verantwortungsvoller, ordentlicher und zuverlässiger sind.
In der Verantwortung für seine Haustiere ist man aber oft hilflos, wenn diese krank oder verletzt sind und Hilfe brauchen.
Zwar gilt der Grundsatz, sich im Notfall immer an einen Tierarzt zu wenden, aber das ist manchmal nicht sofort möglich.
Falls Sie einmal in die Situation kommen sollten, Ihrem Hund
oder Ihrer Katze in einer Notfallsituation beistehen zu müssen, können Sie sich in den neu ab Frühjahrssemester 2013 angebotenen Vorträgen weiterbilden:
· Erste Hilfe bei Hund und Katze
· Ernährung von Hund und Katze
· Ganzheitliche Tiermedizin in der Kleintierpraxis, welche
Therapiemöglichkeiten gibt es? Möglichkeiten und Grenzen
· Akupunktur/Akupressur als Therapiemöglichkeit, was kann
ich selbst tun?
· Desinfektion und Hygiene
· Tierkommunikation
· Anatomie bei Hund und Katze
· Tuina-Massage – Anwendung bei Haustieren
Durch die einzelnen Themen begleitet sie die praktizierende
Tierärztin und Fachtierärztin für Akupunktur Frau Silke Hartmann. Neben der Wissensvermittlung erhalten Sie praktische
Tipps und können auch Fragen zu stellen.
Kursdauer: je Thema 3 Unterrichtsstunden als Einzelveranstaltung an einem Veranstaltungstag, 18:00 – 20:15 Uhr
Kursort:
Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstr. 2
Entgelt:
6,00 EUR, ermäßigt 4,80 EUR bzw. 3,00 EUR
Anmeldungen und Vormerkungen sind telefonisch, schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Nutzen Sie auch die persönliche
Beratung durch die Mitarbeiter und Kursleiter der Kreisvolkshochschule.
Bitte informieren Sie sich.
Kreisvolkshochschule Sömmerda
Rheinmetallstraße 2
Tel.: (0 36 34) 61 26 40; Fax: (0 36 34) 61 26 41
E-Mail: [email protected]
Website: www.vhs-soemmerda.de
Nichtamtlicher Teil
Jubilare
Diamantene Hochzeit in Witterda
Ganz in Familie leben!
Kurz vor Jahresende gab es in Witterda noch ein Diamantenes
Hochzeitsfest. Dies war schon am schön geschmückten Haus
der Jubilare zu erkennen. Silvia (79) und Hans (78) Geißler
konnten am 28. Dezember 2012 mit Stolz auf 60 gemeinsame
Ehejahre zurückblicken. Dazu gratulierte der 2. Kreisbeigeordnete Heinz Untermann auch im Namen von Landrat Harald
Henning ganz herzlich und überbrachte dem sympathischen
Paar die Ehrenurkunde, Blumen und ein Präsent. Bürgermeister Rene Heinemann besuchte das Diamantpaar an ihrem Ehrentag ebenfalls.
Silvia Geißler stammt aus dem Sudetenland und musste die
Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges hautnah miterleben.
Sie wurde mit Mutter und Schwester aus ihrer Heimat vertrieben und zu allem Unglück verlor sie ihren Vater im Krieg. 1946
kam sie als 13-jährige nach Witterda, absolvierte noch ein Jahr
in der Schule und erlernte dann den Beruf der Konfektionsschneiderin. Später nähte sie in Heimarbeit, wobei die ganze
Familie half.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Hans Geißler wurde in Witterda geboren. Noch heute lebt er
im Elternhaus, das er gemeinsam mit seiner Silvia gut erhalten
hat. Er war fast 40 Jahre als Autoschlosser in Erfurt tätig, was
damals für die ganze Familie vom Vorteil war.
Kennengelernt haben sich die beiden schon in der Schule,
doch richtig gefunkt hat es dann zum Kirmestanz. Warum sie
sich 1952 so kurz vor dem Jahreswechsel das Jawort gaben,
liegt klar auf der Hand: Erstens liebten sie sich, denn die älteste Tochter war bereits unterwegs. Zweitens war zwischen den
Festen im Kolonialwarenladen seiner Eltern weniger zu tun.
Aus Kindergarten und Schule
Tische und Stühle für den Kindergarten
Steinzeitland sind eingetroffen
Heute leben sie mit zwei Enkelkindern und einem Urenkelchen ganz zufrieden in ihrem schönen Haus. Das Miteinander in der Familie ist nicht nur sehr lebhaft, sondern vor allem
herzlich, warm und voller Zufriedenheit. Die Eltern sind selten
allein. Wenn ihre beiden Töchter und deren Familien zu Besuch kommen, wird viel gelacht.
Wir wünschen den Geißlers noch viele
schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Möge es Ihnen vergönnt sein, in
fünf Jahren die eiserne Hochzeit feiern zu
können.
Aus dem Landkreis
Neue Harmonien in der Sömmerdaer
Musikschule
Musiziert wurde auch am 7. Januar 2013 in den Räumlichkeiten der Musikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda.
Doch nicht die Melodien der Musikschüler standen diesmal
im Mittelpunkt des Interesses, sondern das zarte Kratzen der
Kugelschreiber, als Landrat Harald Henning und Sömmerdas
Bürgermeister Ralf Hauboldt im Kammermusiksaal ihre Unterschrift unter eine Zweckvereinbarung zum Betrieb der Musikschule setzten.
Im Rahmen des 10-jährigen Bestehens der MDC Power GmbH
fand am 20. Juli 2012 der 3. Social Power Shift statt. Social Power
Shift – Was ist denn das? Die Vermutung, dass dies etwas mit
„sozial“ zu tun hat, liegt nah. Wörtlich übersetzt lautet es „Soziale Kraft Schicht“. Aha, jetzt wird es schon klarer.
Die Mitarbeiter des Motorenwerkes in Kölleda – ob an Band,
im Büro oder als Dienstleister – schraubten in einer kompletten
Schicht ohne Lohn. Das damit eingespielte Geld wurde vom
Unternehmen auf 200.000 € aufgerundet und an soziale Einrichtungen und Projekte gespendet. Die 170 Spendenempfänger
wurden von den Mitarbeitern vorgeschlagen und von einem
Gremium der MDC Power ausgewählt. Zu den Bedachten gehörte auch der Thepra Kindergarten Steinzeitland in Bilzingsleben. Dank gilt den Eltern, die den Antrag fertigten, und den
Mitarbeitern der MDC, die den Vorschlag einreichten.
Schon kurze Zeit später ging die gute Nachricht ein. Vom Motorenwerk wurden 2.000 € und vom Dienstleister GSN 1.000 €
gespendet. Die Freude im Kindergarten war riesig. Für das Geld
wurden wetterfeste Stühle und Tische angeschafft, die auf der
Terrasse ihren Platz finden sollen, wo die Kinder praktisch ab
dem ersten Sonnenstrahl im Jahr an der frischen Luft speisen
und spielen. Von dem Restbetrag werden kleinere Anschaffungen getätigt, die sinnvollerweise erst nach den geplanten
Umbaumaßnahmen von Nöten sind. Neben „sozialer Kraft“ ist
nun die „Entscheidungskraft“ von höherer Stelle gefragt, um die
fundamentalsten Funktionen eines Kindergartens zu gewährleisten wie z. B. Sicherheit und gefahrenloser Aufenthalt in Gruppenräumen und Sanitärbereich. Nicht zuletzt würde auch die
energetische Sanierung von Fenstern und Dach langfristig Nebenkosten senken sowie ökologischen Standards entsprechen.
So hoffen alle Eltern auf einen positiven Ratsbeschluss, damit
die längst überfällige Sanierung endlich starten kann.
Bettina Kruse
Nach mehreren Gesprächen im Vorfeld und einstimmigen
Beschlüssen im Kreistag und im Stadtrat wurde aus der städtischen Institution, die zunehmend auch von Kindern aus
dem gesamten Landkreis genutzt wird, nun eine „Stadt- und
Kreismusikschule“. Der Landkreis trägt künftig 20 Prozent der
Personalkosten. „Mittels dieser Kooperation sollte es uns gelingen, trotz schwieriger Haushaltslage den Fortbestand der
Musikschule langfristig zu sichern“, zeigte sich Landrat Henning zuversichtlich und betonte, dass die Musikschule ein
Aushängeschild für die Stadt und den Landkreis sei. Auch Ralf
Hauboldt war dankbar, dass es nach der Wahl im vergangenen
Jahr so schnell gelungen ist, eine gemeinsame Lösung zu finden und die Vereinbarung aufs Papier zu bringen.
Wirtschaft – Arbeit – Umwelt
Beratungsangebote für Existenzgründer im
Regionalen Service-Center der IHK
Auch in diesem Jahr führt das Regionale Service-Center (RSC) der IHK
in Sömmerda kostenfreie Orientierungsberatungen für Existenzgründer durch, bei der wichtige
Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten, zur
Rechtsformwahl und zur Ausgestaltung ihrer Gründungsidee
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
vermittelt werden. Diese finden jeden Dienstag von 10.00 Uhr
bis 11.00 Uhr im RSC Sömmerda, in der August-Bebel-Str. 3
statt. Eine vorherige Anmeldung für diese Veranstaltung ist
nicht notwendig.
Zudem wird auf den Sprechtag der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung (GfAW) hingewiesen, der im IHKService-Center in Sömmerda jeden ersten Dienstag im Monat
stattfindet. Diese Einzelberatung widmet sich schwerpunktmäßig der Beantragung des Existenzgründerpasses und liefert
den Existenzgründern wertvolle Hinweise zu den Einstellungszuschüssen der GFAW. Hier wird um vorherige Anmeldung
unter 03643/8854-0 gebeten.
Die aktuellen Beratungstermine im IHK-Service-Center Sömmerda finden Sie auf der Website der IHK Erfurt im Bereich
IHK Regional: www.erfurt.ihk.de.
800 Aussteller präsentieren sich zur enertec
und TerraTec in Leipzig
Freikarten für IHK-Mitgliedsunternehmen
Vom 29. bis 31. Januar 2013 wird das Leipziger Messegelände
durch die Fachmessen TerraTec und enertec wieder Drehkreuz der internationalen Energie- und Umweltbranche. Rund
800 Aussteller werden dann ihre Innovationen und Dienstleistungen präsentieren. Für IHK-Mitglieder steht ein begrenztes
Kontingent an Freikarten zur Verfügung.
„Das attraktive Messedoppel markiert einen unverzichtbaren
Treffpunkt für die internationale Ver- und Entsorgungsbranche
und ihre Kunden“, sagt die Leiterin des Regionalen IHK-Service-Centers, Dr. Cornelia Haase-Lerch. Die Teilnahme zahlreicher Marktführer zeige, dass die Veranstaltungen die ideale
Plattform für Austausch und Information zu den wichtigsten
Fragestellungen der Umweltbranche sowie der Energieinfrastruktur der Zukunft sind. Partnerland der Messen ist Kroatien,
welches im kommenden Jahr der Europäischen Union beitritt
und somit eine starke Nachfrage nach entsprechenden Lösungen im Umwelt- und Energiemarkt haben wird.
Kontakt für Interesse an Freikarten:
Eleonore Pirkl, Tel. 03643/88540, Email: [email protected]
K.-D. Trunzer, Tel. 03634/612661 Email: [email protected]
TerraTec: Zukunftsfähige Wasser- und Abwasserlösungen
Dezentralität sowie innovative, effiziente Dienstleistungen für
den kommunalen und industriellen Bereich sind die aktuellen
Schlagworte der TerraTec. „Die Messe bietet ein breites Angebotsspektrum zu Wasser/Abwasser, Abfall/Recycling sowie
Bodenschutz und Luftreinhaltung“, so Dr. Haase-Lerch. Der
Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zähle
dabei traditionell zu den stärksten Ausstellungsbereichen der
TerraTec und präsentiere zukunftsfähige Abwasserlösungen
für Industrie und Kommunen. Die Ausstellungsangebote reichen von der Wasserversorgung und -aufbereitung inklusive
Regenwassernutzung sowie Grauwasserrecycling über Abwasser- und Schlammbehandlung, insbesondere Kleinkläranlagen, bis hin zu alternativen Betriebsführungsmodellen.
enertec: Dezentrale Technologien und Energiespeicherung
Die enertec legt ihren Fokus auf dezentrale Technologien und
intelligente Lösungen für die Energieerzeugung, -verteilung
und -speicherung. Zunehmend wichtiger werden Lösungen
zur Energiespeicherung, die die effektive Nutzung erneuerbarer Energien erst möglich machen. Deshalb behandelt die
Fachmesse nicht zuletzt Energiespeichertechnologien, sowie
Sicherheit und Zuverlässigkeit solcher Systeme.
Vereine und Verbände
Heimatverein Wenigensömmern
Wer möchte in unserer Trachtentanzgruppe
mit uns tanzen?
Wir sind begeisterte Tänzerinnen und Tänzer und treffen uns einmal in der Woche, um Volkstänze aus nah
und fern einzustudieren
und zu tanzen. Gerne nehmen wir neue Mittänzerinnen und Mittänzer in unsere Runde auf – egal, ob
Einzelpersonen oder Paare.
Es ist sehr hilfreich, wenn
die Teilnehmer Walzerschritte oder Polka tanzen
können. Volkstanzkenntnisse sind jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die
Volkstänze werden jedes
Mal aufs Neue vorgezeigt
und Schritt für Schritt studieren wir neue Tänze ein. Wir würden uns sehr über neue
Tanzfreunde freuen und Sie werden sehen, dass es Spaß macht
und es bei uns wirklich schön ist.
Falls Sie oder auch Ihre Bekannten und Freunde uns erst einmal kennen lernen wollen, rufen Sie bitte vorher an, da wir uns
nicht immer im Feuerwehrraum treffen können. Telefon: 03634
609590, Frau Standhardt in Wenigensömmern.
Haus- und Straßensammlung
Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V., als
selbstständige Organisation im PARITÄTischen Landesverband
Thüringen, führt in der Zeit
vom 18. März 2013 bis zum 2. April 2013
in den Städten Sömmerda, Weißensee und Kindelbrück, den
Gemeinden Günstedt, Frömmstedt, Bilzingsleben, Kannawurf,
Büchel, Riethgen, Griefstedt und Herrnschwende mit OT Nausiß eine durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und Straßensammlung durch.
Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten
der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit Ihrer Spende
unterstützen Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die
Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen und Projekte werden Ihre Spenden
vor allem für zusätzliche Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer Maßnahmen genutzt.
Die Personen, die mit der Sammlung beauftragt sind, führen
zur Entgegennahme von Geldspenden nummerierte, abgesiegelte Sammellisten mit sich. Die erste Seite der Liste weist den
Namen des Veranstalters, den Namen des Sammlers sowie die
genehmigte Sammlungszeit und den Sammlungszweck auf.
Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. dankt allen
Spendern für die Unterstützung unserer Arbeit zum Wohle
und im Interesse der Menschen unserer Region.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Förderverein Schloss Beichlingen
Veranstaltungskalender 2013 schon gut gefüllt
Alles in allem liegt ein erfolgreiches Jahr hinter dem Verein. Eine
Vereinbarung mit den Schlosseigentümern zur gemeinsamen
Nutzung von Internet und Büroausstattungen verschaffte dem
Verein finanzielle Erleichterung. Der Förderverein verpflichtet sich, zur aktuellen und anschaulichen Präsentation des
Schlosses, einschließlich der Aktivitäten des Hotels, im Internet. Mit dem Kunstkurs des Kultur- und Heimatvereins Kölleda
entwickelte sich eine gedeihliche Zusammenarbeit.
Sichtbare Veränderungen gibt es im Hohen Haus. Im Gewölbekeller hinter dem Wappensaal bietet die „Ritterstube“, in
den Wappenfarben der Beichlinger Grafen, 20 Plätze in rustikalem anheimelndem Ambiente. Umgestaltet wurde auch der
Vorraum, durch den man in die Ausstellungsräume gelangt.
Für Besucher von Vernissagen gibt es eine größere Anzahl
Stühle. Gleichsam sind jetzt Voraussetzungen zur Vorführung
von Kurzfilmen gegeben. Der Förderverein dankt der Sparkassenkulturstiftung für die Fördermittel, die die Anschaffung der
erforderlichen Geräte ermöglichten.
Eine umfassende Wertung der Ergebnisse der Vereinsarbeit
wird der Vorstand zur Mitgliederversammlung am 15. Februar
2013 vornehmen. Neben der Neuwahl des Vorstandes geht
es vor allem um die Fixierung des Programms zu „1000 Jahre
Schloss Beichlingen“.
Mit sieben Konzerten, einer Puppenspielveranstaltung für Kinder und erstmals einem musikalisch-literarischem, satirischen
Programm ist der Veranstaltungskalender gefüllt. Dazu sind
vier neue Ausstellungen vorgesehen. Das Frühlingskonzert am
17. März 2013, 17.00 Uhr, gestaltet die Singgemeinschaft Schillingstedt. Besucher dürfen abwechslungsreiche Darbietungen
erwarten.
Veranstaltungshinweise
Veranstaltungen im Landkreis Sömmerda
Januar
19.01.
Weihnachtsbaumverbrennung
Thatenecke Nöda (Beginn: 15.00 Uhr)
19.01.
Konzert Christina Rommel „Schokolade – Das Konzert für
Gaumen, Augen, Ohren und Seele“
Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr)
26.01.
Fasching des EKV, Lindeneck Eckstedt
27.01.
Stefan Mross präsentiert „immer wieder Sonntags“ live auf
Tournee 2013
Gäste: Die Cappuccinos * Sigrid & Marina
Volkshaus Sömmerda (Beginn: 15.00 Uhr, Vorverkauf über
Sömmerdaer Touristinformation)
31.01.
„DAMALS“ mit den Originalbands der 60er & 70er Dozy,
Beaky, Mick & Tich - Hermans Hermits - Middle of the Road
feat. Original Sally Carr
Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr, Vorverkauf über
Sömmerdaer Touristinformation)
Februar
Jeden Do (07. + 14. + 21. + 28.)
Taubenmarkt Buttstädt
04.-12.02.
Faschingsveranstaltungen in Kannawurf
10.02.
Vogelbörse
Bürgerhaus Nöda (9.00 - 12.00 Uhr)
16.02.
Faschingveranstaltung mit Programm der „Obstler“
Schallenburg
26.02.
Tine Wittler - „Wer schön sein will, muss reisen“
Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr, Vorverkauf über
Sömmerdaer Touristinformation)
Viel lobenden Zuspruch gab es für die Ausstellung „Magie
Wald“. Ein Grund mehr, die Exponate noch nicht wegzupacken.
Bis zum 24. Februar 2013 können Interessenten sich noch daran erfreuen.
Nach kurzer Winterpause sind seit dem 15. Januar 2013 die
vom Förderverein präsentierten Räume wieder geöffnet. Neben Schlossführungen sind mehrere Ausstellungen zu besichtigen.
Im 22. Jahr seines Bestehens möchte der Förderverein gern
vielen Besuchern Erbauliches bieten. Wir würden uns freuen,
wenn das von den Vereinsmitgliedern vorwiegend ehrenamtlich Geleistete weiterhin Beachtung findet. Wir bedanken uns
bei allen Förderern und bei unseren treuen Gästen.
Dr. W. Ludewig
Christina Rommel
Schokolade – Das Konzert
…für Gaumen, Augen, Ohren und Seele
Volkshaus Sömmerda
19.01.2013 um 20.00 Uhr
Im September 2012 startete Christina Rommels berühmte
Schokoladen-Konzert-Tour quer durch Deutschland. Bis
April 2013 verwandelt die Pop-Sängerin ausgewählte KonzertBühnen zur exklusiven Schokoladen-Lounge. So auch am
19.01.2013 um 20.00 Uhr das Volkshaus in Sömmerda. Die einzigartige Schokoladenkonzert-Tour feiert 5-jähriges Jubiläum
und war in den letzten Jahren stets ausverkauft.
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Erziehungsberatungsstelle des
Landkreises Sömmerda
Die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Sömmerda ist
zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen:
Montag:
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag:
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch:
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Weitere Termine können nach Vereinbarung erfolgen.
Während Christina Rommel & BAND facettenreich die Bandbreite ihres Könnens präsentieren, bereitet der Chocolatier
Köstlichkeiten aus Schokolade, die dann von Schokoladenmädchen serviert werden. Ein Festival für alle Sinne!
Viele bekannte Rommel-Songs wurden speziell für die Tour
schokoladig-rockig oder cremig-sanft neu verpackt und versprechen echten deutschen Rock/Pop für Genießer. Ein Highlight der Show ist natürlich der Rommel-Hit „Schokolade“. Er
ist Tribut, Liebeserklärung und persönliches Geständnis an die
wichtigste süße Nebensache der Welt. Denn alles wird gut,
wenn es aus Schokolade ist! Weitere Infos erhalten Sie unter:
www.schokoladenkonzert.de.
Erziehungsberatungsstelle
Bahnhofstraße 2 (2. Etage)
99610 Sömmerda
Telefon: 03634/614488 , Telefax: 03634/620020
E-mail: [email protected]
Das FCR-Narrenschiff sticht in See
Jetzt letzte Tickets sichern:
• im Ticket Shop Thüringen, in allen Pressehäusern/ServiceCentern und bei den Service-Partnern der TA/OTZ/TLZ sowie in den angeschlossenen Tourist-Informationen in Thüringen und unter www.ticketshop-thueringen.de
• am Kartentelefon: 0180 – 505 5 505 (Preis: 0,14 €/min. aus dem
dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €)
• in der Tourist-Information Sömmerda, Marktstraße 1-2,
99610 Sömmerda, Tel. 03634 / 350-350
• im Rommel-Onlineshop: www.christina-rommel.de
Der ASB informiert
Jeden Mittwoch findet der Verkauf von „Fair-Produkten“ in der
Zeit von 15.00-17.00 Uhr in unserem Café Regenbogen, Bahnhofstraße 2 in Sömmerda statt. Einfach mal reinschauen, plaudern und fairen Kaffee genießen.
Sprechzeiten des Betreuungsvereins des ASB:
jeden Dienstag
jeden Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 18.00 Uhr
15.00 – 18.00 Uhr
Öffnungszeiten des „Café Regenbogen“:
Montag, Mittwoch, Freitag
Dienstag, Donnerstag
10.00 – 14.00 Uhr
10.00 – 16.00 Uhr
Termine für die Ersthelferausbildung:
Grundlehrgang „Erste Hilfe“
14.02.2013 und 15.02.2013
Erste Hilfe Training
07.02.2013
Lebensrettende Sofortmaßnahmen 16.02.2013
(jeweils 8.00-16.00 Uhr – ASB, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda)
Gerne führen wir auch Lehrgänge in Ihrem Unternehmen durch!
ASB Sömmerda
Bahnhofstraße 2, 99610 Sömmerda
Tel. 03634 -32 09 70;
Internet: www.asb-soemmerda.de
Im Februar ist es soweit: die Narren des Faschingsclubs-RotWeiß Sömmerda e.V. heuern an und stechen in See. Dann
heißt es: Leinen los – volle Fahrt – auf zum Fasching!
Doch bevor wir die Faschingsmatrosen ihren Seesack schnüren können, müssen sie ihrem Narrenschiff einen frischen
Anstrich verpassen, die Maschinen ölen, das Deck schrubben
und ausreichend Fracht und Proviant für die fröhliche Überfahrt laden. Aber dann geht es los und der FCR nimmt Kurs
auf seine Faschingsveranstaltungen: Das Narrenschiff legt am
07.02.2013 mit Kurs „Rathaussturm“ ab und steuert folgende
Stationen an Bord des Volkshauses an:
Weiberfasching, 07.02., Kostümball, 08.02., Festsitzung, 09.02.,
Kinderfasching, 10.02., Rosenmontag, 11.02.
Der Ticketverkauf hat begonnen, die Bordkarten gibt es in der
Goldschmiede Lompe und in der Tourist-Information Sömmerda.
Mehr Infos:
www.fasching-sömmerda.de
www.facebook.com/fcr.fasching
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Karneval in Schwansee mit dem SCC
Bedingungen für das Handeln mit Geflügel und Kaninchen auf dem Taubenmarkt in Buttstädt 2013
1. Es dürfen nur Hühner, Tauben, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Kaninchen und
Meerschweinchen zum Markt verbracht werden, in deren
Herkunftsbestand keine übertragbaren Krankheiten herrschen oder der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheiten zu
befürchten ist und in deren Herkunftsorten keine Sperr- oder
Schutzmaßnahmen hinsichtlich Infektionskrankheiten bestehen. Für andere als die aufgeführten Tiere ist die Veranstaltung nicht zugelassen.
2. Der Besitzer eines Hühner- und Truthühnerbestandes hat
die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die
Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand
eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die NewcastleKrankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen
hat der Besitzer Nachweis zu führen.
3. Für zum Markt verbrachte Hühner- und Truthühner muss
der Nachweis erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass der
Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig entsprechend den
Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die NewcastleKrankheit geimpft worden ist.
4. Das auf dem Taubenmarkt aufgestellte Geflügel der o.g. Arten (auch Tauben) muss längstens 5 Tage vor der Veranstaltung
im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden sein. Die
Bescheinigung über die durchgeführte klinisch tierärztliche
Untersuchung ist vorzulegen.
Traditioneller Taubenmarkt in Buttstädt
Enten und Gänse dürfen auf dem Markt nur aufgestellt werden, soweit sie längstens 7 Tage vor dem Markt virologisch mit
negativem Ergebnis untersucht worden sind. Proben sind mittels Rachen- oder Kloakentupfer zu entnehmen.
Diese Untersuchungspflicht entfällt, wenn Enten und Gänse
im Herkunftsbestand gemeinsam mit Hühnern oder Puten
nach folgendem Schlüssel gehalten werden:
Anzahl der gehaltenen
Enten oder Gänse
Anzahl der zu haltenden
Hühner oder Puten
Weniger als 10
Mindestens 1, höchstens jedoch
dieselbe Anzahl wie gehaltene
Enten oder Gänse
11 – 100
10 – 50
101 – 1000
20 – 60
Mehr als 1000
30 – 70
Die gemeinsame Haltung von Enten/Gänsen mit Hühnern
oder Puten muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
stellt dem Tierhalter eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige aus.
Nachweise über durchgeführte virologische Untersuchungen
mit negativem Ergebnis oder die amtliche Bestätigung über
die gemeinsame Haltung von Enten/Gänsen mit Hühnern oder
Puten sind vorzulegen.
5. Am Taubenmarkt dürfen nur noch Geflügelhalter teilnehmen, die eine Registriernummer haben (gilt auch für Taubenhalter, gilt nicht für Tierhalter von Kaninchen und Meerschweinchen)
6. Für Tauben wird eine Impfung gegen die Paramyxoviruserkrankung empfohlen.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
7. Alle zum Markt verbrachten Kaninchen müssen aus einem
Bestand kommen, der einen wirksamen Impfschutz gegenüber Hämorrhagischer Septikämie aufweist. Der Herkunftsbestand muss bis spätestens 14 Tage vor dem Verbringen zum
Markt geimpft sein. Die Durchführung der Impfungen ist
durch tierärztliche Bescheinigungen nachzuweisen.
8. Aussteller und mit der Wartung der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern
schließen lassen, sofort dem Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte über die Rettungsleitstelle Erfurt,
Telefon 03 61 / 7 41 51 01
bzw. dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda,
Telefon 0 36 34 / 354 533
anzuzeigen.
9. Eine tierschutz- und artgerechte Unterbringung der Tiere
ist entsprechend der Börsenordnung für den Taubenmarkt der
Stadt Buttstädt zu gewährleisten. Zwingend erforderlich ist ein
durchgehender Sichtschutz der Käfigrückwand und Schutz
vor Regen und Wind sowie eine Umgebungstemperatur für
Meerschweinchen von mindestens 10°C.
Auskünfte dazu erteilt die
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt,
Frau Schauseil, Tel. 036373 / 41120.
Informationsveranstaltung Notfallbegleitung
Velofit - eine Tasche voll Bewegung
Die Unfallursache Nr. 1 bei Kindern im Straßenverkehr ist nach wie vor das Radfahren.
Aus diesem Grund findet am Ende der Grundschulzeit flächendeckend in ganz Deutschland
die schulische Radfahrausbildung in der Zusammenarbeit von
Schule und Polizei statt. Bei der schulischen Radfahrausbildung
gibt es seit Jahren ein ganz zentrales Problem: die Bewegungssicherheit von Kindern und ihre Wahrnehmungsleistungen
haben immer stärker abgenommen. Dies beeinträchtigt nicht
nur die sichere Beherrschung von Fahrrädern und anderen
Rollgeräten, sondern auch die allgemeine Fitness und Gesundheit der Kinder.
Velofit – eine Tasche voll Bewegung
• regt Kinder in der Grundschule zur Bewegung an, fördert
ihre Wahrnehmungsbereiche und macht ganz viel Spaß,
• gibt Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher ein
Material in die Hand, die Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten und Stärken oder Schwächen zu fördern
• enthält einen Beobachtungsteil und ein Förderprogramm
für Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher
• ist für die motorischen Förderangebote und Bewegungsspiele in den Klassen 1-3 einsetzbar
Die Kreisverkehrswacht Sömmerda veranstaltet gemeinsam
mit der Landesverkehrswacht Thüringen e.V.
am Donnerstag, den 07.02.2013, 9-13 Uhr
im Verkehrszentrum, Straße der Einheit 25,
99610 Sömmerda
eine Fortbildung für Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/
Erzieher, zu der auch interessierte Bürger herzlich eingeladen
sind. Um 12.30 Uhr erhalten alle Teilnehmer eine Velofit Tasche, gesponsert von der Landesverkehrswacht Thüringen e.V.
und dem Sparkassen- und Giroverband Hessen/Thüringen.
Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
Sraße der Einheit 25, 99610 Sömmerda
Evelyn Dahlke
Telefon: 03634 350-235 bzw. 03634 314 66 43
Übrigens: Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet
am 20.02.2013 ab 19:00 Uhr in der Straße der Einheit 25 in
Sömmerda statt. Ihre Fragen zum Thema Verkehrssicherheit
können Sie im Voraus an o.g. Anschrift senden, diese werden
dann zum genannten Termin erörtert.
Das SFZ Sömmerda informiert
Januar 2013
Montag, 21.01.2013
14:00 StimmenSpaß – Singen für alle
14:30 Junge Autoren – Schreiben und Spielen
14:30 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC (ab 10 J.)
14:30 Einradfahren für Anfänger
15:00 Töpfern
15:30 Darstellendes Spiel
16:00 Einradfahren
Dienstag, 22.01.2013
14:00 Tanzmariechen
14:00 Licht- und Tontechnik
15:00 Geschickte Hände – Heute: Schneekugel
15:00 Tanzakrobatik
15:30 Internettreff
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
Mittwoch, 23.01.2013
14:00 Nähen
– Heute: Wir nähen uns unseren Haarschmuck selbst
14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung)
15:00 Webdesgin und Homepage
15:30 Internettreff
16:00 Theater
Donnerstag, 24.01.2013
14:00 Computerschreiblernkurs
14:30 Breakdance
14:30 Künstlerisches Gestalten – Heute: Glücksbringer
15:00 Little Suleika
15:30 Billard/ Dart
16:00 Cheerleader/ Discotanz
17:00 Orientalischer Tanz
Freitag, 25.01.2013
14:00 Holzklub – Heute: Schneemann mit Vogelpaar Teil 3
14:00 Die Trommler 14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung)
14:30 Malen und Zeichnen
15:00 Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder
15:30 Internettreff
16:00 Theater
Tägliches Angebot:
Billard, Dart, Tischtennis, Airhockey, Wii, PlayStation II, Tischkicker, Spielzimmer, Musik hören, Gesellschaftsspiele u.v.m.
Alibaba I
99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27
Tel.: 03634/611426
geöffnet: Montag bis Donnerstag12:00-18:00 Uhr
Freitag
11.00-17.00 Uhr
21.01.13 14.00 Uhr
Basteln mit Stoffresten
22.01.13 14.00 Uhr
Kleine Köche – Große Küche
23.01.13 15.00 Uhr
Frauenpower
24.01.13 14.00 Uhr
Window-Color
Täglich im Angebot sind: Video-, Brett- und Kartenspiele
Unkostenbeitrag Kochen:je 1,- € (mit Voranmeldung)
Änderungen vorbehalten!
Alibaba II
99625 Kölleda, Markt 25
Tel.: 03635 600864
geöffnet: Montag bis Feitag 10:00 – 16:45 Uhr
21.01.13 wir basteln Masken
22.01.13
14:00 Uhr
Frauennachmittag
23.01.13
10:00 Uhr Frauenbastelgruppe
13:00 Uhr
Kinder-Line-Dance
Kontakt
24.01.13
wir basteln Deko für Fasching
Schüler-Freizeit-Zentrum
Kölledaer Straße 30, 99610 Sömmerda
Tel.: 03634 622050
E-mail: [email protected]
Web: http://sfz-soemmerda.do.am
25.01.13
Computerspiele
Öffnungszeiten:
Schulzeit: Montag-Freitag 13:30-18:00 Uhr
(Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich)
Ferienzeit: Montag-Freitag 9.30-18.00 Uhr
Erste Thüringer Ludothek Sömmerda
Sie erreichen uns unter:
Montag – Freitag 10:00-17:00 Uhr
99610 Sömmerda, L.-Cranach-Str. 20 a
Tel. 03634/612518
Internet: www.ludothek-soemmerda.de
Datum Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e.V. informiert
Täglich im Angebot sind: Basteln, Brett- und Kartenspiele
Unkostenbeitrag: 0,50 € für Mal- und Bastelmaterial
Änderungen vorbehalten!
Stadtteil-Treff Sömmerda
Salzmannstr. 30, Sömmerda
geöffnet:
Montag von 10:00-14:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 11:00-16:00 Uhr
22 01.13
14:00 Uhr
Brett- und Kartenspiele
23 01.13
14:00 Uhr
Frauenrunde
24.01.13
14:00 Uhr FIT bleiben – sportlich an der Wii
Änderungen vorbehalten!
Das Soziale Anlaufzentrum – Stadtteil-Treff steht auch zu den
anderen Zeiten für Besucher offen.
Weiterhin bieten wir an
Zeit
21.01.
ab 14.00 Uhr
Elefun
22.01.
ab 14.00 Uhr
Pilzkalender 23.01.
ab 14.00 Uhr
Ratz Fatz - Buchstaben
24.01.
ab 14.00 Uhr
Türschilder
25.01.
ab 14.00 Uhr
Würfel - Ligretto
(1,50 €)
(ab 0,50 €)
Krabbelgruppe – mittwochs ab 15.00 Uhr
Ständig im Angebot:
· Spieleausleihe für Mitglieder aus einem Bestand von 1.500
Spielen
· Spiele und Spielzeuge in vier Spielzimmern, Tischfußball,
Tischtennis, Billard, Lego und vieles mehr
· Computerraum - Spielecomputer und Internetarbeitsplätze
· Gestaltung von Kindergeburtstagen sowie Wander- u. Projekttagen // Eine Anmeldung von Gruppen ist erforderlich.
• täglich von Montag bis Freitag: Seniorenbetreuung sowie
Vermittlung von Grundkenntnissen für ältere Bürger/in am
Computer
• Schuldnerberatung: Montag und Mittwoch
12.00 Uhr – 15:30Uhr
TALI – Jugendclub Rainbow
99610 Sömmerda GutsMuths – Platz 24a
geöffnet: Mo. bis Do.
10:00 – 22:00 Uhr
Fr.
10:00 – 23:00 Uhr
Sa.
17:00 – 23:00 Uhr
18.01.13 19:30 Uhr
Videovortrag durch die PI Sömmerda mit anschließender
Diskussionsrunde
19.01.13
Fußballabend
19:00 Uhr
Täglich im Angebot sind: Darts, Karten-, Brett- u. TV-Spiele
Änderungen vorbehalten!
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
TALI – Soziales Anlaufzentrum
Wir sind eine Beratungs- und Informationsstelle für Arbeitslose der Region. Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen,
Schreiben von Bewerbungsunterlagen und vieles mehr.
Beratungsstelle Sömmerda
99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27
Tel./Fax: 03634 / 623019
E-mail: [email protected]
Montag
Dienstag/Mittwoch/
Donnerstag
Freitag
Schuldnerberatung 13:30-15:30 Uhr
DRK-Kleiderkammer
15:00-17:00 Uhr
Kochen mit Kindern
Bahnhofstr. 30
Str. der Einheit 1
Donnerstag, 24.01.13
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Stadtring 53
Str. der Einheit 1
8:00 – 14:00 Uhr
14:00-15:00 Uhr
L.Cranach-Str. 1
8:00 – 16:00 Uhr
8:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
nach telefonischer Vereinbarung
15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Orange
L.Cranach-Str. 1
15:45-16:15Uhr
L.Cranach-Str. 1
Netzwerk Regenbogen e.V. und Sömmerdaer Tafel informieren
Angebote und Öffnungszeiten
Bahnhofstraße 30, 99610 Sömmerda
Tel. 03634/316169, Fax. 03634/316921
Montag, 21.01.13
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Tel.: 03634/317324
Stadtring 53,
(Hintereingang
Marktstr. 15,
erreichbar über
Bürgergarten)
09:00-11:00 Uhr
Frühstücksrunde
L.Cranach-Str. 1
09:00-11:00 Uhr
Sprechzeit - WGS Mitarbeiter Herr Springer
L.Cranach-Str. 1
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Str. der Einheit 1
14:00-16:00 Uhr
Soziale Beratung
Bahnhofstr. 30 (und
nach Vereinbarung)
14:00-15:00 Uhr
Tafelausgabe - Gelb
Bahnhofstr. 30
15:00-16:00 Uhr
Tafelausgabe - Rot
Bahnhofstr. 30
14:00-16:00 Uhr
Neuanmeldung
Bahnhofstr. 30
11:00-15:00 Uhr
DRK-Kleiderkammer
Bahnhofstr. 30
Dienstag, 22.01.13
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Tafelausgabe -Blau
Möbelkiste
Stadtring 53
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
9:15 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Möbelkiste
Tafelausgabe - Grün
Freitag, 25.01.13
08:00-12:00 Uhr
Wir sind für Sie da!
08:00-16:00 Uhr
Kaffeeklatsch
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Beratungsstelle Kölleda
99625 Kölleda, Markt 25
Tel.: 03635 / 600864
Montag – Freitag
13:30-15:30 Uhr
Stadtring 53,
Str. der Einheit 1
14:30-15:30 Uhr
Soziale Beratung
L.Cranach-Str. 1(und
nach Vereinbarung)
14:30-15:30 Uhr
Neuanmeldung
L.Cranach-Str. 1
14:00-16:00 Uhr
Kreativrunde
L.Cranach-Str. 1
15:00-17:00 Uhr
Line-Dance Fortgeschrittene
pro seniore
Mittwoch, 23.01.13
Str. der Einheit 1
Sportnachrichten
Rückblick auf 2012 – Endstand in der KreisCross-Serie
Das neue Sportjahr hat längst begonnen, nun soll endlich auch
die Auswertung der Cross-Serie 2012, die sich aus 4 Läufen zusammensetzt, erfolgen. Bei den Läufen (Sömmerdaer Citylauf,
Beichlinger Schloßberglauf, Schulcross des Landkreises in
Sömmerda und Cross der Dt. Einheit in Weißensee) erhält der
Gewinner 20 Punkte und jeder Platz dahinter 1 Punkt weniger.
Für die Endwertung werden für jeden Läufer die besten drei
Ergebnisse gewertet. Bemerkenswert, dass es auch diesmal
wieder 5 Sportler gab, die alle 4 Rennen gewinnen konnten:
Lea-Celine Schleicher (w8); Anna Linke (w10); Lena Posniak
(w11); Laura Hohenstein (w13) und Seline Mey (w14). Dazu
herzlichen Glückwunsch!
Siegerehrung Schulcross AK 14 v.l.n.r.: S. Mey, J.Liebold, A.-L.
Schulte, J. Polixa (Bild: Verein)
Währen es in den unteren Altersklassen vor allem bei den
Mädchen eine rege Beteiligung gab, sah die Situation ab der
Altersklasse der 13jährigen nicht mehr so rege aus. Der CityLauf und der Schulcross (diese beiden Läufe sind traditionell
gut besetzt) sollte doch Vorlage für die Laufbegeisterten, ob
schon in einem Verein organisiert oder nicht, sein, sich bei
den anderen Läufen die Möglichkeit zu einer guten Gesamtplatzierung zu erhalten.
Mädchen 2005/6
Verein/Schule
Punkte
SV Sömmerda
60
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Stadtring 53
09:00-11:00 Uhr
Aktiv-Frühstück
L.Cranach-Str. 1
2. Bergmann, Helene-Sophie GS Guthmannshausen
55
Str. der Einheit 1
3. Rösler, Sophie
54
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
1. Lehrmann, Mara-Zoe
SV Sömmerda
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4. Kinder, Laura
SV Sömmerda
38
4. Heiland, Katharina
SV Sömmerda
45
5. Liehr, Samantha
Sömmerda
36
4. Maiwald, Nina
SV Sömmerda
45
6. Stichling, Paula
Lindenschule
31
6. Koch, Charlotte
SV Sömmerda
38
7. Schneider, Lucie
SV Sömmerda
30
Jungen 2005/6
1. Kirsten, Paddy
GS Rastenberg
40
8. Thal, Jessica
SV Sömmerda
24
2. Habermann, Moritz
BW Weißensee
31
9. Mempel, Leah
BW Weißensee
15
Jungen 2001
Mädchen 2004
SV Sömmerda
60
1. Kempel, Johannes
SV Sömmerda
59
GS Guthmannshausen
57
2. Funke, Jabob
SV Sömmerda
58
3. Kämmerer, Ida
SV Sömmerda
53
3. Heiland, Matthias
SV Sömmerda
56
4. Abraham, Leaticia
SV Sömmerda
36
4. Kinder, Lucas
SV Sömmerda
34
5. Benad, Klara
SV Sömmerda
32
1. Abraham, Celine
SV Sömmerda
59
1. Schleicher, Lea-Celine
2. Bergmann, Elisabeth
Jungen 2004
Mädchen 2000
1. Schäffner, Lucas
SV Sömmerda
60
2. Dörrer, Aimee
SV Sömmerda
56
2. Grube, Nils
PSV Sömmerda
36
3. Jaeck, Johanna
SV Sömmerda
53
3. Bernhardt, Anton
GS Diesterweg
34
4. Thomas, Elisa
BW Weißensee
36
1. Hopf, Maximilian
BW Weißensee
56
2. Hopf, Anthony
BW Weißensee
51
Jungen 2000
Mädchen 2003
1. Kasperczyk, Cora
SV Sömmerda
59
Jungen 2003
Empor Buttstädt
56
3. Debertshäuser, Oliver
SV Sömmerda
46
SV Sömmerda
53
4. Köllner, Jannis
Gym Gebesee
40
3. Kolodziejek, Nils
Empor Buttstädt
45
5. Rieger, Tobias
Empor Buttstädt
39
4. Hörl, Malte
Empor Buttstädt
33
6. Wieske, Jannik
SV Sömmerda
38
5. Grube, Toni
PSV Sömmerda
32
7. Benad, Franz
SV Sömmerda
35
6. Machts, Marius
Empor Buttstädt
30
1. Hohenstein, Laura
Gym Gebesee
60
1. Werner, Jonas
2. Hortsch, Leonhardt
Mädchen 2002
Mädchen 1999
1. Linke, Anna
SV Sömmerda
60
2. Kurfels, Paula
SV Sömmerda
57
2. Debertshäuser, Ulrike
SV Sömmerda
57
3. Bennewitz, Maria
BW Weißensee
53
3. Schmidt, Talia
GS Kölleda
49
4. Krietzsch, Sophia
BW Weißensee
52
4. Kowalski, Nina
Lindenschule
47
5. Drzysga, Kim
Gym SÖM
34
5. Allendorf, Lotta
GS Kölleda
46
6. Lenk, Luise
GS Kölleda
33
1. Weltz, Leon
SV Sömmerda
49
7. Schreiber, Sara
GS Diesterweg
28
2. Schuhte, Max
Gym Kölleda
40
8. Weinreich, Lisa
GS Diesterweg
24
9. Türk, Jasmin
BW Weißensee
20
1. Mey, Seline
SV Sömmerda
60
2. Liebold, Joleen
SV Sömmerda
57
Jungen 2002
Jungen 1999
Mädchen 1998
1. Stadelmann, Paul
GS Diesterweg
59
3. Schulte, Anna-Len
SV Sömmerda
54
2. Wagner, Leonhard
GS Rastenberg
57
4. Polixa, Jördis
SV Sömmerda
52
GS Großrudestedt
56
Jungen 1998
4. Daume, Benjamin
BW Weißensee
43
1. Dennhardt, Lukas
SV Sömmerda
59
4. Hohmann, Robert
SV Sömmerda
43
1. Fischer, Julian
SV Sömmerda
59
6. Klose, Stan
SV Sömmerda
26
Mädchen 1997
7. Lehrmann, Levin
SV Sömmerda
25
1. Volkland, Katharina
SV Sömmerda
60
2. Lauerwald, Luisa
SV Sömmerda
55
3. Vanderheyden, Johanna
SV Sömmerda
39
SV Sömmerda
58
3. Molenda, Elias
Mädchen 2001
1. Posniak, Lena
SV Sömmerda
60
2. Koch, Mareike
SV Sömmerda
56
3. Wagner, Paula
SV Sömmerda
52
Jungen 1997
1. Gaedt, Dustin
Seite 26
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013
2. Haase, Florian
SV Sömmerda
57
3. Grundmann, Florian
BW Weißensee
34
Gym SÖM
40
2. Vanderheyden, Luise
SV Sömmerda
39
3. Brehme, Jasmin
SV Sömmerda
38
1. Kempel, Maximilian
SV Sömmerda
60
2. Henschleb, Marcel
Gym Gebesee
38
Mädchen 1995/6
1. Ritter, Theresa
Jungen 1995/6
Allen Siegern und Platzierten herzlichen Glückwunsch zu ihren
Leistungen und einen erfolgreichen Start in die Saison 2013, die
am 20. April mit dem 19. Sömmerdaer Citylauf beginnt. Die Veranstalter der Cross-Serie und der 4 Läufe wünschen sich, dass
in der Auswertung 2013 mindestens 100 Kinder erfasst werden
können.
Klaus Ludwig
Presse SV Sömmerda
Starten Sie jetzt in ein bewegtes 2013
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Wissenswertes
Fette: schlechtes Image, doch lebensnotwendig
Ohne Zweifel: Fette haben einen hohen Energiegehalt, sind
kalorienreich und fördern damit Übergewicht. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung reicht eine Tagesration von
60 bis 80 Gramm aus. „Im Schnitt nehmen wir aber 110 bis 130
Gramm Fett zu uns“, sagt Sascha Strathaus. „Daher ist es ratsam, die Fettzufuhr zu bremsen.“
Neben der Menge ist die Art des Fettes entscheidend für eine
gesunde Ernährung. Gesättigte Fettsäuren, enthalten in tierischen Fetten und damit in Butter, Milch und Eiern, Fleisch
und Wurst, sollten in Maßen aufgenommen werden. Denn: Ein
Zuviel lässt den Cholesterinspiegel ansteigen und erhöht das
Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ungesättigte Fettsäuren sollten bevorzugt werden. Sie kommen in Pflanzen- und
Fischölen vor. Diese wertvollen Fette helfen, den Cholesterinspiegel zu senken und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Besonders wertvoll: die mehrfach ungesättigten
Fettsäuren wie Omega-3 Fettsäuren, die beispielsweise die
Fließeigenschaften des Blutes verbessern und so Ablagerungen in Blutgefäßen vorbeugen. Omega-3 Fettsäuren kann
der Körper nicht selbst herstellen. Daher möglichst zwei Mal
pro Woche Seefisch wie Hering, Lachs und Makrele essen und
Lein-, Raps- und Walnussöl in der Küche verwenden.
Lebensmittel, die Transfettsäuren enthalten, sollte man selten
auf den Speisezettel setzen. Diese gehärteten Fette entstehen
während der industriellen Verarbeitung und stecken zum Beispiel in Fertig- und Fast-Food-Gerichten, Blätterteig, Tiefkühlpizza und Kartoffelchips. Transfettsäuren kann der Körper nur
schwer abbauen. Das erhöht die Blutfettwerte.
Tipps zum richtigen Umgang mit Öl, Butter & Co.:
· Verwenden Sie Fett sparsam und bevorzugen Sie pflanzliche
Fette, etwa Raps-, Oliven-, Soja-, Walnuss- und Leinöl.
· Auf „sichtbares Fett“ achten, d. h. Butter und Margarine stets
dünn aufs Brot schmieren, Fettrand vom Schinken abschneiden und statt süßer Sahne saure zum Kochen verwenden.
· Fleisch muss nicht im Fett schwimmen, und Gemüse besser
in etwas Wasser dünsten als in Butter schwenken.
· Kreativ sein: Statt fetthaltiger Knabbereien am Feierabend
zum Beispiel klein geschnittenes Gemüse wie Möhren und
Paprika mit Dip genießen.
· Fettverbrennung unbedingt auch im Winter durch regelmäßige Bewegung ankurbeln.
Impressum: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda
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Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Landrat
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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werden von uns aus in 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen
auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb kann
für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernommen werden. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten nicht zu einer Ersatzleistung.
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