Amtsblatt 02-2013 - Landkreis Sömmerda
Transcrição
Amtsblatt 02-2013 - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Jahrgang 21 Mittwoch, den 16. Januar 2013 Segnen, Singen, Sammeln Sternsinger der Sömmerdaer Franziskusgemeinde besuchten das Landratsamt Rund um den Dreikönigstag am 6. Januar sind traditionell die Sternsinger unterwegs, um Spenden für benachteiligte Kinder zu sammeln und gleichzeitig zur Solidarität aufzurufen. Station machten sie dabei auch wieder im Landratsamt, wo die jungen Sänger und ihre Begleiter von Andrea Fritsche aufs Herzlichste begrüßt wurden. In Vertretung des Landrats Harald Henning dankte ihnen die 1. Kreisbeigeordnete für ihr Engagement und übergab ihnen neben der obligatorischen Spende auch eine süße Aufmerksamkeit. Bundesweit beteiligten sich die Sternsinger in diesem Jahr an ihrer 55. Aktion Dreikönigssingen. Bereits im Vorfeld hatten sich die Mädchen und Jungen auf das diesjährige Aktionsthema „Gesundheit“ vorbereitet. Wie überall in Deutschland machten sie deutlich, dass Kinder überall auf der Welt das Recht auf medizinische Versorgung haben. Doch nicht nur die Kinder in den Projekten in Tansania, dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen 2013, profitieren vom Einsatz der kleinen Könige in Deutschland. Kinder in gut 110 Ländern der Welt werden jedes Jahr in Projekten betreut, die mit Mitteln der Aktion unterstützt werden: Straßenkinder, Aids-Waisen, Kindersoldaten, Mädchen und Jungen, die nicht zur Schule gehen können, denen Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung fehlen, die in Kriegs- und Krisengebieten, in Flüchtlingslagern oder ohne ein festes Dach über dem Kopf aufwachsen. Nummer 02 Seite 2 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Inhaltsverzeichnis Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda Amtlicher Teil Ausschreibung des Landratsamtes Sömmerda Zwangsversteigerung eines Grundstücks in Guthmannshausen Stellenausschreibung des Landratsamtes Stellenausschreibung des Landratsamtes Stellenausschreibung der VG Kindelbrück Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“ Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen des Landkreises Sömmerda Bekanntmachung des AZV „Finne“ Bekanntmachung des AZV „Finne“ Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ Bekanntmachung des AZV „Finne“ Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ Bekanntmachung – Bau- und Vergabeausschuss Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentl. Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen Niederschrift Jugendhilfeausschuss Niederschrift Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft Der Landrat informiert Anmeldung zur 1. Jägerprüfung 2013 Aktuelles aus dem Jugendamt Das Sozialamt informiert Bürgerberatung Das Abfallwirtschaftsamt informiert VHS – aktuell 3 3 4 4 5 5 6 7 7 7 8 10 11 12 12 12 12 13 13 13 14 14 14 Nichtamtlicher Teil Jubilare Diamantene Hochzeit in Witterda 16 Aus dem Landkreis Neue Harmonien in der Sömmerdaer Musikschule 17 Aus Kindergarten und Schule Tische und Stühle für den Kindergarten Steinzeitland sind eingetroffen 17 Wirtschaft – Arbeit – Umwelt 17 Vereine und Verbände 18 Veranstaltungshinweise 19 Sportnachrichten 24 Wissenswertes 26 Impressum 26 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634/ 354-219 o. 220 Fax: 03634/ 62 30 82 E-Mail: [email protected] Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 04 (Erscheinungstag 30. Januar 2013) ist am Mittwoch, 23. Januar 2013, 10.00 Uhr !!! Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg! Postanschrift: Landratsamt Sömmerda Postfach 12 15 99601 Sömmerda Tel.: 03634/354-0 Fax: 03634/354-394 Internet: www.landkreis-soemmerda.de E-mail: [email protected] Besucheradresse: Haus I Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda 03634/354-100 Sprechzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Haus II Wielandstraße 4 99610 Sömmerda 03634/354-600 8.00 - 11.30 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr geschlossen 8.00 - 11.30 Uhr Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr Bereich Landrat Büro des Landrates Büroleiter Pressestelle Kommunalaufsicht Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte 03634/354-200 03634/354-634 03634/354-219/220 03634/354-661 03634/354-211 03634/354-306 Abteilung 1 Abteilungsleiter Kreistagsbüro Kreisarchiv Kreiskasse Kämmerei Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Umweltamt Untere Wasserbehörde Untere Abfallbehörde 03634/354-307 03634/354-242 03634/354-852 03634/354-317 03634/354-320 03634/354-533 03634/354-675 03634/354-676 03634/354-347 Abteilung 2 Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Ehrenamtsförderung Kulturförderung Sportförderung Amt für Abfallwirtschaft Schulverwaltung Bau- und Gebäudemanagement Hochbau (kreiseigene Gebäude) IT/ Kommunikation Volkshochschule 03634/354-201 03634/354-400 03634/354-244 03634/354-409 03634/354-415 03634/354-201 03634/354-414 03634/354-642 03634/354-646 03634/354-518 03634/612640 Abteilung 3 Abteilungsleiter Personal- und Organisationsamt Ordnungsamt Jagd- und Waffenbehörde Fischereibehörde Naturschutzbehörde Ausländerbehörde Brand- und Katastrophenschutz Bußgeldangelegenheiten Gewerbeamt Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Zulassungsstelle Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege 03634/354-634 03634/354-271 03634/354-350 03634/354-337 03634/354-336 03634/354-672 03634/354-335 03634/688811 03634/354-345 03634/354-339 03634/354-701 03634/354-719 03634/354-701 03634/354-638 Abteilung 4 Abteilungsleiter Leistungsamt Sozialamt Wohnungsbauförderung Jugendamt Gesundheitswesen 03634/354-629 03634/354-629 03634/354-784 03634/354-620 03634/354-133 03634/354-781 Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 09.01.2013 Straße Ortslage Zeitraum Behinderung Grund Umleitung K 16 Ortslage Riethnordhausen, Walschlebener Straße (Brücke über die Schmale Gera) 12.11.12-30.03.13 halbseitige Sperrung Brückeninstandsetzung *Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Grasmahd, Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen. Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren. Amtlicher Teil Öffentliche Ausschreibung des Landratsamtes Sömmerda Der Landkreis Sömmerda beabsichtigt entsprechend des Kreistagsbeschlusses (013.132; 012.32) vom 05.12.2012 folgende Liegenschaft zum Höchstgebot zu verkaufen : Verkauf der Liegenschaft Flur 23, Flur 23, Das Grundstück ist mit einer Schule (Plattenbau) bebaut. Die zweigeschossige Bauweise ist voll unterkellert und mit einem Flachdach versehen. Mindestgebot: 76.000,00 € Flurstück 201/13 ( 2.525m² ) Flurstück 200/12 ( 37m² ) Sömmerda , Am Rothenbach 45 Flur 9, Flurstück 690/22 (1.742m²) Riethnordhausen Bei dem Objekt handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude und zwölf Reihengaragen. Die Errichtung erfolgte 1967. Das Gebäude wird zur Unterbringung von Auszubildenden der Berufsschule Sömmerda genutzt. Der Bewerber der Immobilie muss sich zur Übernahme von 30 Internatsplätzen bereit erklären. Die mögliche Übernahme der Inneneinrichtung wird separat vereinbart. Die Interessenten haben ein Konzept über die weitere Unterbringung von Auszubildenden der Staatlichen Berufsschule Sömmerda einzureichen. Ein Besichtigungstermin kann unter Tel. 03634 / 354-845 mit Herr Müller vereinbart werden. Mindestgebot der Gebäude mit Grundstück: 360.000,00 € Zwangsversteigerung eines Grundstücks in Guthmannshausen Weiterhin werden folgende Grundstücke angeboten: Verkauf der Liegenschaft Flur 6, Flurstück 462/8 ( 2.703 m² ) Großneuhausen, Bahnhofstrasse 24 d Das Grundstück ist unbebaut, Erschließung liegt an. Die Teilung des Grundstückes ist möglich. Mindestgebot: 40.545,00€ Verkauf der Liegenschaft Flur 8, Flurstück 36/2 (653m²) Straußfurt Ihre Angebote senden Sie bitte mit dem Vermerk „Ausschreibung des beworbenen Objektes“ im verschlossenen Umschlag an das Landratsamt Sömmerda, SG Gebäudemanagement, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda. Die Ausschreibungsfrist läuft am 30.01.2013 ab. Im Rahmen der Zwangsversteigerung am Amtsgericht Erfurt soll am Mittwoch, dem 6. Februar 2013, um 10.00 Uhr das in der Gemarkung Gutmannshausen liegende Grundstück, Siedlung 39, versteigert werden. Gläubiger ist der Landkreis Sömmerda. Die Grundstücksgröße beträgt 2.590 qm (Wohnhaus mit Stallteil, Baujahr 1947, ca. 140 qm Wohn-/Nutzfläche). Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 35.000 EUR. Das Grundstück ist unbebaut. Erschließung liegt an. Mindestgebot: 8.816,00 € In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85a ZVG versagt worden. Dies bedeutet, dass das Grundstück weit unter dem festgesetzten Verkehrswert ersteigert werden kann! Verkauf der Liegenschaft Das Mindestgebot wird ca. 3.500,00 EUR betragen. Flur 8, Flurstück 39/1 (1.451m² ) Flur 8, Flurstück 40/1 ( 477m² ) Straußfurt Weitere Auskünfte und Informationen zum Grundstück (Einsicht in Wertgutachten) und dem Verfahren erhalten Sie von: Dieser Immobilienkomplex besteht aus einem Haupthaus und vier Nebengebäuden. Die Nutzung der Gebäude erfolgte als Grundschule. Mindestgebot: 334.000,00€ Landratsamt Sömmerda – Kreiskasse Herr Schwittay Tel. 03643 / 354-302 Herr Urbansky Tel. 03643 / 354-311 Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Stellenausschreibung des Landratsamtes Stellenausschreibung des Landratsamtes Im Amt 43 – Jugendamt – des Landratsamtes Sömmerda ist zum 15.03.2013 eine befristete Stelle (Elternzeitvertretung) als Im Amt 43 – Jugendamt – des Landratsamtes Sömmerda ist zum 01.03.2013 eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Fachkraft zur Erfüllung der Aufgaben nach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und § 8b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie Umsetzung des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII „Allgemeiner Sozialdienst im Jugendamt“ zu besetzen. Aufgaben: – Ganzheitliche Betreuung eines Sozialraumes des Landkreises im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu besetzen. – Beratung gemäß §§ 16 bis 18 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der Leistungserbringung gemäß §§ 19 – 21 SGB VIII Aufgaben: – Begleitung aller Formen von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII – Prüfung des Bedarfs und Gewährung von Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII – Prüfung des Bedarfs und Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII – Organisation der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren nach §§ 50 und 52 SGB VIII – Erfüllung aller Aufgaben, zu deren Durchführung das Jugendamt im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zur Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verpflichtet ist Erwartungen: – Berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter/in (FH) bzw. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung oder Dipl.- Pädagoge/in mit der Spezialisierung „Erziehungswissenschaften“ bzw. Fachkraft mit entsprechendem Bachelor-, Master- bzw. Magisterabschluss – Entwicklung von Ideen für eine lebendige Gestaltung der sozialen Arbeit im Sozialraum einschließlich der Durchführung der hierzu erforderlichen Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit – Zeigen von Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit einem engagierten Mitarbeiterteam – Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen Leistungsverhaltens, Fort- und Weiterbildungsbereitschaft zeigen und regelmäßige Teilnahme an Supervision im Jugendamt ermöglichen – Besitz des Führerscheins und Bereitschaft zeigen, für Dienstfahrten das Privatfahrzeug zu nutzen – Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren und MS-Office-Anwendungen (Word, Excel usw.) einbringen können und Bereitschaft zur Anwendung der Fachsoftware besitzen Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 14 TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Die Stelle ist befristet bis voraussichtlich 31.08.2014. Interessenten an der o. g. Tätigkeit bewerben sich bitte bis zum 15.02.2013 beim Landratsamt Sömmerda, Personal- und Organisationsamt, Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda. (Henning) Landrat – Umsetzung des Beratungsanspruchs maßgeblicher Berufsgruppen gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Fragen des Kinderschutzes als sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 4 Abs. 1 KKG – Verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk auf der Grundlage von Vereinbarungen gem. § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG – Inkrafttreten zum 01.01.2012) – Mitwirkung an der Vernetzungs- und Strukturarbeit in allen Sozialräumen des Landkreises unter der Prämisse der Prävention – Umsetzung von Angeboten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Bei dem Bewerber/der Bewerberin soll es sich um eine einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit handeln, die zum einen Beratungen zum Kinderschutz für verschiedene Berufsgruppen engagiert und fachlich fundiert umsetzen kann und zum anderen Ideen entwickelt für eine erforderliche Präventionsarbeit im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Sömmerda. Erwartungen: – Berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter/in (FH) bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung oder Dipl.- Pädagoge/in mit der Spezialisierung „Erziehungswissenschaften“ bzw. Fachkraft mit entsprechendem Bachelor-, Master- bzw. Magisterabschluss – Verfügen über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit anwendungsbezogenen Erfahrungen bei Gefährdungseinschätzungen und Gefährdungsrisiken im Rahmen des Kinderschutzes – Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes (z. B. SGB VIII, BGB, FamFG, ThürKJHAG, ThürSchulG, GewSchG) und insbesondere zu Verfahrensabläufen im Sinne des §§ 8a SGB VIII, 55a ThürSchulG, 6 Abs. 2a ThürKitaG – Kenntnisse zu Risiko- und Schutzfaktoren – Kenntnisse und Erfahrungen zur Dynamik konflikthafter Beziehungen – einschließlich häuslicher Gewalt – Kompetenzen und Erfahrung in der Praxisberatung und Prozessbegleitung – Fähigkeit zur systemübergreifenden Vernetzung – Spezifische Kenntnisse zu verschiedenen Hilfesystemen und besonders zur regionalen Hilfelandschaft – Fähigkeit zur Beurteilung der Wirksamkeit verschiedener Hilfen – Unterstützung des multiprofessionellen Zusammenwirkens und Begleitung der Kooperation der fallführenden Fachkraft mit anderen Institutionen – Kommunikative Fähigkeiten zur Förderung des Respekts vor der Arbeit der jeweils anderen Institution bzw. Profession. Seite 5 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 – Zeigen von Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit einem engagierten Mitarbeiterteam – Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen Leistungsverhaltens, Fort- und Weiterbildungsbereitschaft zeigen und regelmäßige Teilnahme an Supervision im Jugendamt ermöglichen – Besitz des Führerscheins und Bereitschaft zeigen, für Dienstfahrten das Privatfahrzeug zu nutzen – Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren und MSOffice-Anwendungen (Word, Excel usw.) einbringen können und Bereitschaft zur Anwendung der Fachsoftware besitzen Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich einer Eingruppierungsüberprüfung in der Entgeltgruppe S 11 TVöD für den Sozialund Erziehungsdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle ist unbefristet. Interessenten an der o. g. Tätigkeit bewerben sich bitte bis zum 15.02.2013 beim Landratsamt Sömmerda, Personal- und Organisationsamt, Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda. (Henning) Landrat Stellenausschreibung der VG Kindelbrück In der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück ist ab dem 01.02.2013 die Stelle eines/-er Sachbearbeiters/in für Bauunterhalt und Liegenschaftsverwaltung im Rahmen einer Krankheitsvertretung im Fachbereich „Gebäude- und Grundstücksverwaltung zu besetzen. Stellenbeschreibung: – Begleitung von Baumaßnahmen – Entscheidung über die Mittelverwendung bei der Bauunterhaltung – Begleitung und Durchführung von Ausschreibungen für Baumaßnahmen und Bauunterhalt – Rechnungserfassung und -bearbeitung für Baumaßnahmen und den Bauunterhalt – Feststellung und konzeptionelle Erfassung von Instandhaltungsstaus in den Liegenschaften der Mitgliedsgemeinden – Erfassung aller relevanten Daten und Mittelvergaben im Auftragswesen KIS HKR – Fertigung von zeitlichen Konzepten zur Beseitigung der Instandhaltungsstaus – Entgegennahme und Bearbeitung von Schadensmeldungen aus den Mitgliedsgemeinden – Aufnahme aller technischen Anlagen in den Liegenschaften der Mitgliedsgemeinden – Begehungen zur Ermittlung der Bauunterhaltungs- und Baumaßnahmen – Bearbeitung von Miet- und Pachtsachen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung, sowie Kostenkalkulationen – Erledigung von Aufgaben im Abwasserbereich für einige Mitgliedsgemeinden – Anleitung und Führung der Mitarbeiter/innen im Bauhofbereich Anforderungen: – Abgeschlossene Fachhochschulstudium der Architektur oder des Bauingenieurwesens oder vergleichbare Qualifikation – Berufserfahrung als Bauleiter/in bzw. Verständnis für bautechnische und wirtschaftliche Zusammenhänge, Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, Infrastrukturunterhaltung, Instandhaltung und Sanierung von Immobilien wünschenswert – Kenntnisse im Miet- und allgemeinen Vertragsrecht, im Umwelt- und Altlastenrecht, im öffentlichen Baurecht (insbesondere HOAI, VOB) und Bauplanungsrecht wünschenswert – Hohe Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, sich engagiert in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten und auch erhöhten Arbeitsanfall selbständig, gründlich und zielorientiert zu bewältigen – Gute Anwenderkenntnisse im Bereich der IT-Standardanwendungen (MS-Office) und der Nutzung des Internets – Kenntnisse des IT-Fachverfahrens KIS HKR oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen – Gutes Urteilsvermögen verbunden mit Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft – Gutes Organisationsgeschick, Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln – Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten – Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit – Kunden-/adressatenorientiertes Verhalten – ausgeprägtes und zielorientiertes Verhandlungsgeschick – Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit und hohes Maß an Kontaktfreudigkeit, Sozialkompetenz – Bereitschaft zu Dienstreisen und (Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B) Die Stelle ist auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes – TzBfG – vorerst für die Dauer von einem Jahr zu besetzen. Danach ist im Rahmen einer Stellenbedarfsüberprüfung über die Weiterführung der Stelle zu entscheiden. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX besonders berücksichtigt. Wir bieten Ihnen ein Entgelt nach Entgeltgruppe 6 TVöD an. Ihre aussagefähigen Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis zum 28. Januar 2013 unter Angabe des Az.: 023-1413(5005)03012013Techn an die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Puschkinplatz 1 99638 Kindelbrück. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Eßer, Telefonnummer 036375/51015. Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“ I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“ Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 und § 36 Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) erlässt der Gewässerunterhaltungsverband „Lossa“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.700,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.000,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Verbandsumlage wird gemäß dem im § 11 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung für den nicht gedeckten Aufwand eines Haushaltsjahres erhoben. Sie bemisst sich nach der Länge der Fließgewässer II. Ordnung im jeweiligen Gemeindegebiet im Verhältnis zur Gesamtlänge Fließgewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet. Die Umlage beträgt 0,80846 € pro Meter und ist jeweils zu einem Zwölftel zum 1. des Monats fällig. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.400,00 € festgesetzt. §6 Es gilt der beigefügte Stellenplan. Deckungsvermerke: Es gilt der beigefügte ausgewiesene Deckungsring 1 des Verwaltungshaushaltes. Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig. §7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Lossa“ enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 02.01.2013 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 21.01.2013 für 2 Wochen in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Buttstädt, den 04.01.2013 Gewässerunterhaltungsverband „Lossa“ B. Pekarek Vorsitzender Siegel Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) und § 36 Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 532) erlässt der Zweckverband Gewerbepark ELGO folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.600,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 310.500,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Zweckverbandsumlage wird gemäß dem im § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung festgelegten Schlüssel von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Sie beträgt 18,54 € je Einwohner und ist jeweils mit einem Zwölftel zum Ersten eines Monats fällig. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.500,00 € festgesetzt. §6 Es gilt der beigefügte Stellenplan. Deckungsvermerke: Es gilt der beigefügte ausgewiesene Deckungsring 1 des Verwaltungshaushaltes. Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig. §7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 12.12.2012 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 21.01.2013 für 2 Wochen Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Ellersleben, den 27.12.2012 Zweckverband Gewerbepark ELGO Siegel Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt, dass der Jahresverlust aus dem Jahr 2011 auf neue Rechnung vorgetragen wird. Beschluss-Nr. 80/2012 Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben Investitionsplan 2011 der BeWA mbH Sömmerda Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011 (1. Nachtrag Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011) der BeWA mbH Sömmerda. H. Titze Vorsitzende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen des Landkreises Sömmerda vom 7. Januar 2013 Aufgrund § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. Nr. 16 S. 541) wird verordnet: §1 In der erfüllenden Gemeinde Elxleben dürfen die Verkaufsstellen an den Sonntagen, 27.01.2013 und 03.03.2013 jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 23. Mai 2012 außer Kraft. Beschluss-Nr. 81/2012 Bestätigung Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 82/2012 Erteilung Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 83/2012 Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011der BeWA mbH Sömmerda Sömmerda, 7. Januar 2013 Henning Landrat Bekanntmachung des AZV „Finne“ gem. § 40 Abs. 2 ThürKO Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss-Nr. 76-1/2012 Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben Investitionsplan 2011 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011. Beschluss-Nr. 77-1/2012 Bestätigung Jahresabschluss 2011 des AZV „Finne“ Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ Jahresabschluss 2011 des AZV „Finne“. Seite bestätigt den Beschluss-Nr. 78/2012 Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden, den Verbandsausschuss des AZV „Finne“ und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda Dem Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsausschuss des AZV „Finne“ sowie der Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des AZV „Finne“ Entlastung für das Jahr 2011 erteilt. Beschluss-Nr. 79/2012 Verwendung des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2011 des AZV „Finne“ Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011 der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 84/2012 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“ Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“ (BGSEWS). Beschluss-Nr. 85/2012 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des AZV „Finne“ (Entwässerungssatzung – EWS) Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des AZV „Finne“ (Entwässerungssatzung – EWS). Beschluss-Nr. 86/2012 Ankündigungsbeschluss Gebührenerhöhung zum 01.01.2013 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den Ankündigungsbeschluss Gebührenerhöhung zum 01.01.2013. Bekanntmachung des AZV „Finne“ gem. § 40 Abs. 2 ThürKO Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.12.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Beschluss-Nr. 94/2012 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013. Beschluss-Nr. 95/2012 Bestätigung des Finanzplanes für den Zeitraum 2012 – 2016 zum Wirtschaftsplan 2013 – dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt den Finanzplan für den Zeitraum 2012 – 2016 zum Wirtschaftsplan 2013 – dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013. Beschluss-Nr. 96/2012 12. Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“ – Entwurf Zahlenwerk vom 07.12.2012 mit 2 Variantenrechnungen Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die 12. Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“ – Entwurf Zahlenwerk vom 07.12.2012 mit 2 Variantenrechnungen. Beschluss-Nr. 97/2012 Vergabe der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Vergabe zur Durchführung der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012. Beschluss-Nr. 98/2012 Anpassung Zeitvertrag Grünflächenpflege der Verbandsanlagen des AZV „Finne“ Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ bestätigt die Anpassung Zeitvertrag Grünflächenpflege der Verbandsanlagen des AZV „Finne“. Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ gem. § 40 Abs. 2 ThürKO Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.12.2012 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss-Nr. 62/2012 Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben Investitionsplan 2011 Seite mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des TWZV „Thüringer Becken“ Entlastung für das Jahr 2011 erteilt. Beschluss-Nr. 65/2012 Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011 des TWZV „Thüringer Becken“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt, dass der Jahresverlust aus dem Jahr 2011 auf neue Rechnung vorgetragen wird. Beschluss-Nr. 66/2012 Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben Investitionsplan 2011 der BeWA mbH Sömmerda“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011 (1. Nachtrag Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011) der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 67/2012 Bestätigung Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt den Jahresabschluss 2011 der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 68/2012 Erteilung Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden, den Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda und den Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 69/2012 Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011 der BeWA mbH Sömmerda“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Verwendung des Jahresergebnisses zum 31.12.2011 der BeWA mbH Sömmerda. Beschluss-Nr. 70/2012 Preiskalkulation der Wasserversorgung für den Zeitraum 2013 bis 2015“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Preiskalkulation der Wasserversorgung für den Zeitraum 2013 – 2015. Beschluss-Nr. 71/2012 2. Änderung des Investitionsplanes 2012“ Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2011 entsprechend dem Anlagennachweis 01.01.2011 bis 31.12.2011. Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die 2. Änderung des Investitionsplanes innerhalb des Wirtschaftsjahres 2012. Beschluss-Nr. 63/2012 Bestätigung Jahresabschluss 2011 des TWZV „Thüringer Becken“ Beschluss-Nr. 72/2012 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt den Jahresabschluss 2011 des TWZV „Thüringer Becken“. Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013. Beschluss-Nr. 64/2012 Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden, den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“ und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda Beschluss-Nr. 73/2012 Bestätigung Finanzplan für den Perspektivzeitraum 2012 – 2016 – dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013 Dem Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“ sowie der Betriebsführerin BeWA Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt den Finanzplan für den Perspektivzeitraum 2012 Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 – 2016 - dargestellt in der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2013. Beschluss-Nr. 74/2012 Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen Lieferung Kundenwasserzähler 2013 Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen bezüglich der Lieferung Kundenwasserzähler 2013. Beschluss-Nr. 75/2012 Vergabe von Planungsleistungen TWA Burgwenden, Erneuerung Steuerungsund Fernwirktechnik Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Vergabe von Planungsleistungen TWA Burgwenden, Erneuerung Steuerungs- und Fernwirktechnik. Beschluss-Nr. 76/2012 Vergabe von Planungsleistungen Hochbehälter Ohra – Neubau 3. Wasserkammer und Druckminderschacht, Sömmerda, Ingenieurvertrag IPN 58-09 – 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt die Vergabe von Planungsleistungen Hochbehälter Ohra – Neubau 3. Wasserkammer und Druckminderschacht – Ingenieurvertrag IPN 58-09 – 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag. Beschluss-Nr. 77/2012 Vergabe der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012 Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Vergabe zur Durchführung der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2012. Beschluss-Nr. 78/2012 Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 Los 1: Fernwasser Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 1: Fernwasser. Beschluss-Nr. 79/2012 Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 Los 2: Eigenwasser Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 2: Eigenwasser. Beschluss-Nr. 80/2012 Verlängerung Vertrag Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 Los 3: Rohwasser Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Verlängerung des Vertrages Laboranalytik nach Trinkwasserverordnung für das Jahr 2013 – Los 3: Rohwasser. Beschluss-Nr. 81/2012 Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen Vergabe Grasmahd für 2013 Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen – Vergabe Grasmahd für 2013. Beschluss-Nr. 82/2012 Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 Los 1: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Buttstädt und Stadt Rastenberg) Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 1: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Buttstädt und Stadt Rastenberg). Beschluss-Nr. 83/2012 Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 Los 2: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kölleda z. T. und Vogelsberg, Sprötau) Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 2: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kölleda z. T. und Vogelsberg, Sprötau). Beschluss-Nr. 84/2012 Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 Los 3: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich Sömmerda inklusive Ortsteile) Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 3: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich Sömmerda inklusive Ortsteile). Beschluss-Nr. 85/2012 Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 Los 4: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kindelbrück und Straußfurt z. T., Stadt Weißensee und Gemeinde Kutzleben) Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ beschließt die Vergabe von Bauleistungen Verlängerung Zeitvertrag (2010 – 2011/12) bis 31.12.2013 – Los 4: Erd- und Oberflächenarbeiten (Bereich VG Kindelbrück und Straußfurt z. T., Stadt Weißensee und Gemeinde Kutzleben). Beschluss-Nr. 86/2012 Verfahrensweise zu auslaufenden Jahresverträgen Vertrag zu Pflege- und Wartungsarbeiten der Fernwirktechnik Die Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ bestätigt den Anschlussvertrag zum Pflege- und Wartungsvertrag der Fernwirktechnik. Beschluss-Nr. 87/2012 Wahl von 1 Mitglied in den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“ Die Verbandsversammlung des TWZV “Thüringer Becken“ bestätigt die Wahl von Herrn Uwe Schäfer in den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“. Wahlvorschlag: Herr Uwe Schäfer gesetzliche Anzahl der Vertreter: 31 davon anwesend: 20 Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen: 20 - davon gültige Ja-Stimmen: 20 gültige Nein-Stimmen: 0 ungültige Stimmen: 0 Herr Uwe Schäfer nimmt die Wahl als Mitglied in den Verbandsausschuss des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ an. Seite 10 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Bekanntmachung des AZV „Finne“ gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV Beschluss-Nr. 77-1/2012 der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 26.11.2012 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt: Die Verbandsversammlung stellt die Übertragungsbilanz zum 1. Januar 2011 mit einer Bilanzsumme von 105.105.624,08 € in der vorgelegten Fassung fest. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 mit einer Bilanzsumme von 106.474.705,99 € und einem Verlust in der vorgelegten Fassung fest. Der Jahresverlust wird in Höhe von -118.150,41 € festgestellt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung: anwesende Verbandsräte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 27 17 17 0 0 Beschluss-Nr. 78/2012 der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 26.11.2012 Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden, den Verbandsausschuss des AZV „Finne“ und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt: Dem Verbandsvorsitzenden, dem Verbandsausschuss des AZV „Finne“ sowie der Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Entlastung für das Jahr 2011 erteilt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung: anwesende Verbandsräte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 27 17 17 0 0 VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 9. Oktober 2012 in Erfurt unterzeichneten eingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: In einer Größenordnung von ca. EUR 1,7 Mio. ist die Vermögens- und Schuldenübertragung von Mitgliedskommunen nicht bilanziert, obwohl die Anlagegüter zur Erfüllung der Verbandsaufgabe, Entsorgung von Abwasser, durch den Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, genutzt werden. Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Mit der genannten Einschränkung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Erfurt, 9. Oktober 2012 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ppa. Reinhardt Keller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Siegel Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Abwasserzweckverbandes „Finne“ liegt nach Veröffentlichung im Amtsblatt für 2 Wochen in der Geschäftsstelle des Verbandes, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Seite 11 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ gem. § 25 Abs. 4 ThürEBV Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Beschluss-Nr. 63/2012 der Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ vom 11.12.2012 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 ThürKO i. V. m. § 25 Abs. 2 ThürEBV nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ beschließt: Die Verbandsversammlung stellt die Jahresübertragungsbilanz zum 01. Januar 2011 mit einer Bilanzsumme von 35.439.928,08 € in der vorgelegten Fassung fest. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 mit einer Bilanzsumme von 34.529.107,15 € und einem Jahresverlust in der vorgelegten Fassung fest. Der Jahresverlust wird in Höhe von -32.720,23 € festgestellt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung: Anwesende Verbandsräte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 31 18 18 0 0 Beschluss-Nr. 64/2012 der Verbandsversammlung des TWZV „Thüringer Becken“ vom 11.12.2012 Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden, den Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“ und die Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ beschließt: Dem Verbandsvorsitzenden, dem Verbandsausschuss des TWZV „Thüringer Becken“ sowie der Betriebsführerin BeWA mbH Sömmerda – vertreten durch den Geschäftsführer – wird Entlastung für das Jahr 2011 erteilt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung: Anwesende Verbandsräte: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 31 18 18 0 0 VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 15. Juni 2012 in Erfurt unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Trinkwasserzweckverbands „Thüringer Becken“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“, Sömmerda, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Erfurt, 15. Juni 2012 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ppa. Reinhardt Keller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Siegel Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ liegt nach Veröffentlichung im Amtsblatt für 2 Wochen in der Geschäftsstelle des Verbandes, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Seite 12 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Öffentliche Bekanntmachung – Bau- und Vergabeausschuss Niederschrift über die Sitzung vom Jugendhilfeausschuss am 24. Oktober 2012 Am Donnerstag, 17. Januar 2013, 17:00 Uhr findet eine Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses des Landkreises Sömmerda statt. (genehmigt in der Sitzung am 28. November 2012) Tagungsort ist: Kultur- und Medienraum Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda Die Tagesordnung lautet wie folgt: öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 5. Dezember 2012 2. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung nichtöffentlicher Teil 3. Haushaltssatzung des Landkreises Sömmerda für das Jahr 2013 4. Anfragen und Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung – Änderungen bleiben vorbehalten – Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. (gez. Henning) Landrat Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in nichtöffentlicher Sitzung. 5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12. September 2012 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12. September 2012 wird wie folgt genehmigt: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1 6. Konzept des DRK Kreisverbandes Sömmerda e.V. zur Umsetzung der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ im Landkreis Sömmerda im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 Herr Haupt und Frau Wiesemann, DRK Kreisverband, und Frau Greiner-Stöffele, Jugendhilfeplanerin des Jugendamtes Sömmerda, geben Informationen zu dem Konzept zur Umsetzung der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Es werden Fragen beantwortet. 7. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen Anzeigepflicht für kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombola) Das Thüringer Innenministerium hat aufgrund des Thüringer Glücksspielgesetzes und des Thüringer Gesetzes zu dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetzes eine Allgemeine Erlaubnis mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erlassen. Die allgemeine Erlaubnis gilt jedoch für den Veranstalter nur, wenn er die dort benannten Nebenbestimmungen einhält, wie zum Beispiel die Erfüllung der Anzeigepflicht. Für Veranstalter von kleinen Lotterien oder Ausspielungen besteht somit nur eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde im Landratsamt Sömmerda, welche auch für Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Sömmerda zuständig ist. Die Anzeige muss wie bisher mindestens zwei Wochen vor Beginn erfolgen unter Beifügung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz) sowie des Spielplans (Gewinn- und Kostenplan). Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall über die Durchführung der Lotterie oder Ausspielung und die Verwendung des Reinertrages eine Abrechnung zu fertigen ist. Die Gewerbebehörde kann die Vorlage der Abrechnung verlangen. Anzeigenformulare können beim Landratsamt Sömmerda Gewerbebehörde Tel. 03634/354-339 angefordert werden. Ebenso erhalten Sie hier weitere Auskünfte. Frau Rook informiert über eine Ausschreibung zur Projektbewerbung von freien Trägern „Thüringen sagt ja zu den Kindern“. Bewerbungsschluss ist der 5. November 2012. Niederschrift über die Sitzung vom Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft am 25. Oktober 2012 (genehmigt in der Sitzung am 28. November 2012) 1. Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters für den Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft Beschluss: Der Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft bestellt Herrn Marko Braun als Schriftführer und Frau Annette Schmidt zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss Wirtschaft und Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 7 0 0 2. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Herr Grunert (FDP), Ausschussvorsitzender, spricht erneut Belästigungen an, die im Rahmen der Verbrennung von Gartenabfällen im Landkreis Sömmerda entstehen. Seite 13 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Der Landrat informiert Anmeldung zur 1. Jägerprüfung 2013 Alle angehenden Jungjäger, die an der 1. Jägerprüfung 2013 teilnehmen möchten, haben bis spätestens 15. Februar die Möglichkeit, ihren Zulassungsantrag bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: • ein Lebenslauf mit Angaben über die jagdliche Vorbildung, • eine Bestätigung, dass bis zum Ende der Prüfung ausreichende Jungjägerhaftpflicht- und Unfallversicherungen abgeschlossen wurden, • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang mit praktischer Unterweisung, • ein Nachweis über Treibertätigkeit bei mindestens 2 Gesellschaftsjagden, • ein Nachweis über die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Unterweisung mit Lang- und Kurzwaffen. Mit dem Zulassungsantrag ist gleichzeitig die Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 € fällig. Die Bewerber werden gebeten, zwecks Antragstellung im Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstr. 9, Zi. 228 vorzusprechen. Anträge, die nach dem o. g. Termin gestellt werden, müssen zurückgewiesen werden. Aktuelles aus dem Jugendamt • Eine Idee für einen netten „Willkommensgruß“: Das Neugeborene bringt den Geschwistern „beim Einzug“ ein kleines Geschenk mit. • Bitten Sie Freunde und Verwandte beim Babybesuch auch eine Kleinigkeit für die Geschwister mitzubringen. Die Größeren fühlen sich geehrt, wenn auch ihnen zum neuen Familienmitglied gratuliert wird und sie das Baby vorstellen dürfen. • Akzeptieren Sie, wenn der/ die Erstgeborene wieder ein Babyverhalten zurückfällt, Fläschchen oder Brei haben will. Länger andauerndes Einnässen, Schlafstörungen oder Gewalttätigkeit zeigen massivere Probleme des Kindes. Hier sollten Sie sich professionelle Hilfe z.B. bei einer Erziehungsberatungsstelle holen. Das Sozialamt informiert Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich jetzt mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt. Im Gegenzug setzen ARD, ZDF und Deutschlandradio alles daran, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. So wird ab 2013 der barrierefreie Anteil der Programmangebote weiter ausgebaut werden. Künftig sollen beispielsweise alle Erstausstrahlungen im Hauptprogramm „Das Erste“ vollständig untertitelt und weitere Programmformate in einer Hörfilmfassung bereitgestellt werden. Seit 01.01.2013 gelten folgende Regelungen: 1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. „Können wir es wieder zurück geben?“ Starthilfe für „frisch gebackene“ Geschwister „Spielen kann ich mit ihm überhaupt nicht. Ständig schreit es und Mama beschäftigt sich die ganze Zeit nur mit ihm. Mich hat sie gar nicht mehr lieb.“ Aus Sicht eines Kindes bringt der neue Erdenbürger, der sich ausgerechnet bei seinen Eltern ein zu Hause gesucht hat, nur Nachteile. Eifersucht, Enttäuschung und Unsicherheit sind da normal – am heftigsten beim „enthronten“ Erstgeborenen. Das können Sie für Geschwisterkinder tun: • Gönnen Sie Ihrem „Großen“ Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Bleiben Sie bei negativen Reaktionen ruhig. • Versichern Sie Ihrem Kind Ihre Liebe. Nehmen Sie sich bewusst Zeit für es und für gelegentliche Solo- Touren. Zeigen Sie ihm Babybilder von ihm selbst und erzählen Sie ihrem Nachwuchs, wie er als Winzling umsorgt wurde. • Auch der Vater sollte sich intensiv um die größeren Kinder kümmern. Vielleicht kann er einige Rituale z.B. beim Zubettbringen übernehmen. • Wenn Ihr Kind mag, können Sie es in die Pflege des Geschwisterkindes einbeziehen. • Bereiten Sie Ihr Kind schon in der Schwangerschaft auf den Familienzuwachs vor. Sagen Sie ihm, dass Ihre Liebe zu ihm bleibt. 2. Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat. Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben: • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist, • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Wichtige Hinweise: Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sollten Sie keine der genannten staatlichen Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde über die Einkommensüberschreitung beizufügen. Seite 14 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Bürgerberatung Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Abfallkalender. Jeweils dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bieten die Abteilungsleiter des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße 9 (B9) bzw. Wielandstr. 4 (W4) eine Bürgerberatung an. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist. Nächste Bürgersprechstunde am: 29.01.2013 Herr Fiebig Zi. 104 (B9) 05.02.2013 Herr Schneider Zi. 118 (B9) 12.02.2013 Herr Doll Zi. 214 (B9) 19.02.2013 Herr Schorcht Zi. 1.42 (W4) Tel. 03634/354-201 Tel. 03634/354-634 Tel. 03634/354-240 Tel. 03634/354-631 Die Abfallkalender, Informationen zur Abfallentsorgung und die entsprechenden Satzungen des Landkreises Sömmerda finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de. Verwaltung > Kommunalwesen > Abfallwirtschaft. Neue Termine für die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben! Die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben erfolgt 2013 immer an einem Freitag an folgenden Tagen: Monat Datum Januar 18.01.2013 Februar 15.02.2013 März 15.03.2013 April 12.04.2013 Mai 10.05.2013 Juni 07.06.2013 Juli 05.07.2013 August 02.08.2013 u. 30.08.2013 September 27.09.2013 Oktober 25.10.2013 November 22.11.2013 Dezember 20.12.2013 Das Abfallwirtschaftsamt informiert Abfall- und Wertstofftonnen sowie Sperrmüll und Elektrogeräteabholung im Winter bei Eis und Schnee Aus folgenden Gründen kann es im Winter dazu kommen, dass Tonnen nicht oder nur teilweise geleert werden oder der Sperrmüll bzw. die Elektrogeräte nicht abgeholt werden: • Die Straßen bzw. deren Zufahrten sind mit dem Entsorgungsfahrzeug nicht befahrbar, z. B. wegen Glätte, aufgetürmten Schneewällen, parkenden Fahrzeugen. • Die Tonnen, Sperrmüll oder Elektrogeräte wurden bei Schneeräumaktionen zugeschippt, stecken fest oder stehen hinter hohen Schneewällen ohne Zugangsmöglichkeit von der Straße. • Der Tonneninhalt war feucht und ist angefroren und auch durch Anschlagen an die Schüttung des Fahrzeuges nicht zu lösen. Das ganze Jahr gilt, die Tonnen, Sperrmüll und Elektrogeräte an einem durch Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Standplatz bereitzustellen. Wichtige Hinweise für alle Tonnennutzer: • Auf Trockenheit in den Tonnen achten. • Frostgeschützten Standort wählen (Hauswand, Carport, Garage). • Boden und Wände des Bioabfallbehälters sollten mit Zeitungspapier ausgelegt und als unterste Schicht Eierpappen oder Stauchschnitt eingefüllt werden. • Nasse Abfälle abtropfen und antrocknen lassen, anschließend in Zeitungspapier oder Papierservietten einwickeln. • Restmüll möglichst in zugebundenen Tüten in die Tonne geben, Tonne gegebenenfalls mit separatem Müllsack auskleiden. • Bei Bedarf die Restabfallsäcke der Umweltdienst Sömmerda GmbH erwerben und nutzen. Diese Abfallsäcke erhalten Sie bei der Umweltdienst Sömmerda GmbH, in Sömmerda in der Kölledaer Str. 28 und Am Oberwege 31 und in Sprötau, An der Chaussee 1. Ebenso erfolgt der Verkauf durch einige Verwaltungsgemeinschaften und auf der Umladestation „Michelshöhe“. Mit dem Erwerb dieser Säcke ist bereits die Entsorgung bezahlt und Sie können am regulären Termin der Restabfallentsorgung zur Abholung bereitgestellt werden. Für unvollständig oder wegen fehlender Zugangsmöglichkeit nicht geleerte Tonnen besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachentleerung, denn jeder Tonnennutzer ist für die Befüllung, Entleerbarkeit und Bereitstellung seiner Tonnen selbst verantwortlich. Der nächste reguläre Leerungstermin ist zu nutzen. VHS – aktuell - Frühjahrssemester 2013 - Kursstart aktuell – Auswahl beginnender Kurse im Januar Für Seiteneinsteiger stehen in bereits begonnenen Kursen noch einige Plätze zur Verfügung. Informationen erhalten Sie dazu auf Anfrage (03634 – 612640). 7. Januar Buchführung - Aufbaukurs 17:00 Uhr, Sömmerda 7. Januar Yoga Aufbaukurs 16 19:00 Uhr, Sömmerda 8. Januar VHS-Rückenschule 20:00 Uhr, Walschleben 8. Januar VHS-Rückenschule 21:00 Uhr, Walschleben 9. Januar Alphakurs Lesen und Schreiben 10:00 Uhr, Sömmerda 9. Januar Alphakurs Lesen und Schreiben 11:45 Uhr, Sömmerda 9. Januar Englisch Konversation 16 17:15 Uhr, Sömmerda 10. Januar Englisch Aufbaukurs 3 18:00 Uhr, Sömmerda 10. Januar Qigong 17:00 Uhr, Sömmerda 10. Januar Yoga Aufbaukurs 24 18:00 Uhr, Buttstädt 10. Januar Aroha - Grundkurs Anfänger 20:15 Uhr, Sömmerda 14. Januar Orientalischer Tanz Aufbaukurs 8 18:30 Uhr, Sömmerda Seite 15 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 14. Januar Englisch Aufbaukurs 8 / T 18:30 Uhr, Sömmerda 14. Januar Fotobearbeitung am PC - Seniorenkurs 12:30 Uhr, Sömmerda Kursort: Kreisvolkshochschule Sömmerda Entgelt: 115,20 EUR, ermäßigt 92,16 EUR bzw. 57,60 EUR Inhalte: 15. Januar Pralinen - selbst gemacht 17:45 Uhr, Sömmerda 15. Januar Spanisch Grundkurs 1 Anfänger 18:00 Uhr, Sömmerda 16. Januar Spanisch Grundkurs 2 18:00 Uhr, Sömmerda 16. Januar Homöopathie Mensch - Aufbaukurs 18:00 Uhr, Sömmerda 17. Januar Orientalischer Tanz Aufbaukurs 18 18:30 Uhr, Sömmerda 17. Januar Englisch Grundkurs 2 17:00 Uhr, Sömmerda 17. Januar Sütterlin - Aufbaukurs 18:00 Uhr, Sömmerda 22. Januar Yoga Grundkurs 1 neuer Anfängerkurs 17:00 Uhr, Sömmerda 22. Januar Yoga Grundkurs 1 neuer Anfängerkurs 18:45 Uhr, Sömmerda 28. Januar Italienisch Grundkurs 3 18:00 Uhr, Sömmerda 28. Januar PC-Grundkurs (Win/ Word/Excel) 18:00 Uhr, Sömmerda 29. Januar PC-Grundkurs (Win/ Word/Excel) 18:00 Uhr, Sömmerda 29. Januar Italienisch Grundkurs 1 - Anfängerkurs 18:00 Uhr, Sömmerda 29. Januar Integrationskurs Deutsch, Modul 4 08:00 Uhr, Sömmerda 30. Januar Yoga Aufbaukurs 3 18:00 Uhr, Walschleben PC-Kurse: Diese Kurse bieten eine praktische Einführung in die Arbeit mit dem PC. Sie lernen das Betriebssystem Windows sowie in die gebräuchlichsten Programme zur Textbearbeitung und Tabellenkalkulation (Word und Excel) kennen. Natürlich kommen Sie heute auch nicht mehr am Internet vorbei. Im Kurs können Sie praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Internet sammeln und erfahren, was Sie beim Surfen unbedingt beachten sollten. Die Nutzung von Computer und Internet ist nicht nur für junge Leute interessant. Das Interesse der über 50-jährigen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Daher bietet die Kreisvolkshochschule PC-Kurse auch speziell für Senioren an, so u.a.: · PC-Grundkurs „Internet“ (Surfen im Internet, Suchmaschinen, E- Mails...) · PC-Kurs für Senioren – PC-Grundwissen, Textverarbeitung, · Fotobearbeitung am PC-Leicht gemacht Nachfolgend und in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes stellen wir Ihnen einige ausgewählte PC-Kurse vor: PC – Grundkurs Windows/Word/Excel Kursstart: voraussichtlich ab 28. und 29. Januar In den zu Beginn des Jahres 2013 vorbereiteten PC-Grundkursen sind noch einige Plätze frei. Interessenten können sich noch kurzfristig für diesen Kurs anmelden. Schritt für Schritt werden die Teilnehmer/innen dabei von einem erfahrenen Dozenten begleitet. Der Kurs bietet eine praktische Einführung in die Arbeit mit dem PC. Kursdauer: 48 UE an16 Veranstaltungstagen, Kurs 1: jeweils dienstags und donnerstags, Kurs 2: jeweils montags und mittwochs jeweils von 18:00 - 20:15 Uhr · Arbeit mit Tastatur und Mouse; das Betriebssystem Windows und wesentliche Funktionen/ Tools, Dateisystem und -verwaltung · Einführung in die Office-Anwendungen Word und Excel (Seiten- und Briefgestaltung, Textformatierung) · Einfügen von Elementen, Bildern, Tabellen · Serienbriefe, Tabellenkalkulation, Diagramme, Arbeiten mit Tabellenblättern, Excel als Datenbank, einfache Vorlagen erstellen und verändern PC-Grundkurs Internet (Surfen im www, Suchmaschinen, EMails...) Kursdauer: Kursstart voraussichtlich Anfang Februar jeweils montags/mittwochs oder dienstags/donnerstags von 18:00-20:15 Uhr oder als Seniorenkurs montags/mittwochs von 12:30-14:45 Uhr Kursort: Kreisvolkshochschule Sömmerda Entgelt: 28,80 EUR, ermäßigt 23,04 EUR bzw. 14,40 EUR Inhalte: …eine kleine Einführung in die Welt des Internet · Aufbau des Internet · wichtige Begriffe und Zusammenhänge · Zugangsvoraussetzungen (Hard- und Software) · Internet-Browser: die Arbeit mit Navigationsprogramme · Nutzung des Internet: Surfen, Suchen, E-Mails versenden… Garten - ein Lebensgefühl – erarbeiten sie Ihre eigenen Planungsunterlagen! Immer mehr Menschen legen großen Wert auf eine gut durchdachte und professionelle Garten- und Grundstücksgestaltung und möchten dabei ihre eigenen Ideen einbringen. Das zeitige Frühjahr ist der optimale Zeitpunkt für Planung und Umsetzung zur Gestaltung des Gartens oder Grundstückes. Für die Anmeldung zum Kurs, welcher voraussichtlich Ende Februar startet, ist jetzt genau der richtige Moment. Am Anfang des Kurses steht die Aufgabe festzulegen, was man machen möchte. Man stellt sich die Frage: “Wie gehe ich vor? Wie mache ich es richtig?“ In unserem Praxiskurs erhalten Sie wichtige Tipps, Anregungen und Anleitungen von einer versierten Landschaftsarchitektin. Nicht nur das erforderliche theoretische Wissen wird vermittelt, die praktische Arbeit steht besonders im Mittelpunkt. Sie erarbeiten in einer Kleingruppe Ihre eigenen Planungsunterlagen und können diese nachfolgend praktisch umsetzen. Kursstart: Kurseröffnung voraussichtlich ab 15. Februar 2013 Kursdauer: 38 UE an 2 Wochenenden, samstags/sonntags ab 9:30 bis ca. 16:30 Uhr Kursort: Landschaftsarchitekturbüro Barnett, Roldisleben Entgelt: 152,00 EUR, ermäßigt: 121,60 EUR bzw. 76,00 EUR Inhalte: · Einführung in die Gartenarchitektur (verschiedene Einflussfaktoren sind bei der Planung zu beachten) · Einführung in den Planungsprozess (was sind Bestandsanalyse, Negativ-Positiv-Liste, Funktionsschema oder Raumkonzept?) · Erarbeitung eines eigenen Gartenkonzeptes (theoretische Grundsätze werden in der eigenen Gartenplanung umgesetzt, danach wird individuell der Pflanzplan erarbeitet) Seite 16 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Neue Bildungsangebote im Frühjahrssemester: Der Kurs „Sütterlin ist Medizin“, der Ende des Jahres 2012 das erste Mal in der Volkshochschule Sömmerda durchgeführt wurde, lief besser als erwartet an. In dem Grundkurs lernten die Teilnehmer das Sütterlin-Alphabet kennen und konnten schließlich kleinere Texte in Sütterlin lesen und schreiben. Auf Grund des guten Anklanges können wir nun einen Aufbaukurs anbieten: Sütterlin – Augenmaß und Feinsinn Jenes Sütterlin ist allgemein nicht mehr gebräuchlich. Und doch ergeben sich hin und wieder Berührungspunkte – ob beruflich durch Dokumente aus dem frühen 20. Jahrhundert oder rein Interesse halber, wie durch die Koch- und Backrezepte der Großeltern. Aufbauend auf dem Kurs „Sütterlin ist Medizin“ wird nun der Kenntnisstand gefestigt und vertieft. Durch Schreibübungen, aber vor allem Lesematerial werden tiefere Einblicke in die Schriften jener Zeit gegeben, in der sich „Sütterlin“, „Kurrent“ und „Offenbacher“ begegneten. Kursdauer: 18 Unterrichtsstunden an 6 Veranstaltungstagen, einmal wöchentlich von 18:00 – 20:15 Uhr Kursort: Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstr. 2 Entgelt: 36,00 Euro, ermäßigt 28,80 bzw. 18,00 Euro Kursinhalte: Handschriftliche Aufzeichnungen unter redaktionellem und individuellem Aspekt sowie von Amts wegen bis hin zu Fragen der Schönschrift / Kalligraphie Vorträge zu tiermedizinischen Themen: In vielen Familien gehören Haustiere einfach dazu. In Deutschland gehören in etwa 16 % aller Haushalte Katzen zum Haushalt. In gut 15 Millionen deutschen Haushalten werden insgesamt über 25 Millionen Haustiere gehalten. Die beliebtesten Haustiere der Deutschen sind dabei immer noch die Katzen, von denen es über 8 Millionen in der Haustierhaltung gibt. Auf dem zweiten Platz in Sachen Beliebtheit folgt dann auch schon der Hund: über 5 Millionen Hunde werden von den Deutschen als Haustiere gehalten. Das belegt, dass Haustiere im Leben eine sehr große Rolle spielen. Oft ist es so, dass die meisten Kinder sich irgendwann ein Haustier wünschen. Dies wird aus pädagogischen Gesichtspunkten empfohlen, denn Haustiere bieten viele Vorteile für die Entwicklung der Sprösslinge. Einer der großen Vorteile ist, dass Haustiere einen wichtigen Beitrag zur emotionalen Entwicklung darstellen. Insbesondere werden auch Sozialkompetenzen auf diese Weise geschult, konnte doch in Studien bewiesen werden, dass die Kinder im späteren Leben wesentlich verantwortungsvoller, ordentlicher und zuverlässiger sind. In der Verantwortung für seine Haustiere ist man aber oft hilflos, wenn diese krank oder verletzt sind und Hilfe brauchen. Zwar gilt der Grundsatz, sich im Notfall immer an einen Tierarzt zu wenden, aber das ist manchmal nicht sofort möglich. Falls Sie einmal in die Situation kommen sollten, Ihrem Hund oder Ihrer Katze in einer Notfallsituation beistehen zu müssen, können Sie sich in den neu ab Frühjahrssemester 2013 angebotenen Vorträgen weiterbilden: · Erste Hilfe bei Hund und Katze · Ernährung von Hund und Katze · Ganzheitliche Tiermedizin in der Kleintierpraxis, welche Therapiemöglichkeiten gibt es? Möglichkeiten und Grenzen · Akupunktur/Akupressur als Therapiemöglichkeit, was kann ich selbst tun? · Desinfektion und Hygiene · Tierkommunikation · Anatomie bei Hund und Katze · Tuina-Massage – Anwendung bei Haustieren Durch die einzelnen Themen begleitet sie die praktizierende Tierärztin und Fachtierärztin für Akupunktur Frau Silke Hartmann. Neben der Wissensvermittlung erhalten Sie praktische Tipps und können auch Fragen zu stellen. Kursdauer: je Thema 3 Unterrichtsstunden als Einzelveranstaltung an einem Veranstaltungstag, 18:00 – 20:15 Uhr Kursort: Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstr. 2 Entgelt: 6,00 EUR, ermäßigt 4,80 EUR bzw. 3,00 EUR Anmeldungen und Vormerkungen sind telefonisch, schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Nutzen Sie auch die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter und Kursleiter der Kreisvolkshochschule. Bitte informieren Sie sich. Kreisvolkshochschule Sömmerda Rheinmetallstraße 2 Tel.: (0 36 34) 61 26 40; Fax: (0 36 34) 61 26 41 E-Mail: [email protected] Website: www.vhs-soemmerda.de Nichtamtlicher Teil Jubilare Diamantene Hochzeit in Witterda Ganz in Familie leben! Kurz vor Jahresende gab es in Witterda noch ein Diamantenes Hochzeitsfest. Dies war schon am schön geschmückten Haus der Jubilare zu erkennen. Silvia (79) und Hans (78) Geißler konnten am 28. Dezember 2012 mit Stolz auf 60 gemeinsame Ehejahre zurückblicken. Dazu gratulierte der 2. Kreisbeigeordnete Heinz Untermann auch im Namen von Landrat Harald Henning ganz herzlich und überbrachte dem sympathischen Paar die Ehrenurkunde, Blumen und ein Präsent. Bürgermeister Rene Heinemann besuchte das Diamantpaar an ihrem Ehrentag ebenfalls. Silvia Geißler stammt aus dem Sudetenland und musste die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges hautnah miterleben. Sie wurde mit Mutter und Schwester aus ihrer Heimat vertrieben und zu allem Unglück verlor sie ihren Vater im Krieg. 1946 kam sie als 13-jährige nach Witterda, absolvierte noch ein Jahr in der Schule und erlernte dann den Beruf der Konfektionsschneiderin. Später nähte sie in Heimarbeit, wobei die ganze Familie half. Seite 1 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Hans Geißler wurde in Witterda geboren. Noch heute lebt er im Elternhaus, das er gemeinsam mit seiner Silvia gut erhalten hat. Er war fast 40 Jahre als Autoschlosser in Erfurt tätig, was damals für die ganze Familie vom Vorteil war. Kennengelernt haben sich die beiden schon in der Schule, doch richtig gefunkt hat es dann zum Kirmestanz. Warum sie sich 1952 so kurz vor dem Jahreswechsel das Jawort gaben, liegt klar auf der Hand: Erstens liebten sie sich, denn die älteste Tochter war bereits unterwegs. Zweitens war zwischen den Festen im Kolonialwarenladen seiner Eltern weniger zu tun. Aus Kindergarten und Schule Tische und Stühle für den Kindergarten Steinzeitland sind eingetroffen Heute leben sie mit zwei Enkelkindern und einem Urenkelchen ganz zufrieden in ihrem schönen Haus. Das Miteinander in der Familie ist nicht nur sehr lebhaft, sondern vor allem herzlich, warm und voller Zufriedenheit. Die Eltern sind selten allein. Wenn ihre beiden Töchter und deren Familien zu Besuch kommen, wird viel gelacht. Wir wünschen den Geißlers noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Möge es Ihnen vergönnt sein, in fünf Jahren die eiserne Hochzeit feiern zu können. Aus dem Landkreis Neue Harmonien in der Sömmerdaer Musikschule Musiziert wurde auch am 7. Januar 2013 in den Räumlichkeiten der Musikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda. Doch nicht die Melodien der Musikschüler standen diesmal im Mittelpunkt des Interesses, sondern das zarte Kratzen der Kugelschreiber, als Landrat Harald Henning und Sömmerdas Bürgermeister Ralf Hauboldt im Kammermusiksaal ihre Unterschrift unter eine Zweckvereinbarung zum Betrieb der Musikschule setzten. Im Rahmen des 10-jährigen Bestehens der MDC Power GmbH fand am 20. Juli 2012 der 3. Social Power Shift statt. Social Power Shift – Was ist denn das? Die Vermutung, dass dies etwas mit „sozial“ zu tun hat, liegt nah. Wörtlich übersetzt lautet es „Soziale Kraft Schicht“. Aha, jetzt wird es schon klarer. Die Mitarbeiter des Motorenwerkes in Kölleda – ob an Band, im Büro oder als Dienstleister – schraubten in einer kompletten Schicht ohne Lohn. Das damit eingespielte Geld wurde vom Unternehmen auf 200.000 € aufgerundet und an soziale Einrichtungen und Projekte gespendet. Die 170 Spendenempfänger wurden von den Mitarbeitern vorgeschlagen und von einem Gremium der MDC Power ausgewählt. Zu den Bedachten gehörte auch der Thepra Kindergarten Steinzeitland in Bilzingsleben. Dank gilt den Eltern, die den Antrag fertigten, und den Mitarbeitern der MDC, die den Vorschlag einreichten. Schon kurze Zeit später ging die gute Nachricht ein. Vom Motorenwerk wurden 2.000 € und vom Dienstleister GSN 1.000 € gespendet. Die Freude im Kindergarten war riesig. Für das Geld wurden wetterfeste Stühle und Tische angeschafft, die auf der Terrasse ihren Platz finden sollen, wo die Kinder praktisch ab dem ersten Sonnenstrahl im Jahr an der frischen Luft speisen und spielen. Von dem Restbetrag werden kleinere Anschaffungen getätigt, die sinnvollerweise erst nach den geplanten Umbaumaßnahmen von Nöten sind. Neben „sozialer Kraft“ ist nun die „Entscheidungskraft“ von höherer Stelle gefragt, um die fundamentalsten Funktionen eines Kindergartens zu gewährleisten wie z. B. Sicherheit und gefahrenloser Aufenthalt in Gruppenräumen und Sanitärbereich. Nicht zuletzt würde auch die energetische Sanierung von Fenstern und Dach langfristig Nebenkosten senken sowie ökologischen Standards entsprechen. So hoffen alle Eltern auf einen positiven Ratsbeschluss, damit die längst überfällige Sanierung endlich starten kann. Bettina Kruse Nach mehreren Gesprächen im Vorfeld und einstimmigen Beschlüssen im Kreistag und im Stadtrat wurde aus der städtischen Institution, die zunehmend auch von Kindern aus dem gesamten Landkreis genutzt wird, nun eine „Stadt- und Kreismusikschule“. Der Landkreis trägt künftig 20 Prozent der Personalkosten. „Mittels dieser Kooperation sollte es uns gelingen, trotz schwieriger Haushaltslage den Fortbestand der Musikschule langfristig zu sichern“, zeigte sich Landrat Henning zuversichtlich und betonte, dass die Musikschule ein Aushängeschild für die Stadt und den Landkreis sei. Auch Ralf Hauboldt war dankbar, dass es nach der Wahl im vergangenen Jahr so schnell gelungen ist, eine gemeinsame Lösung zu finden und die Vereinbarung aufs Papier zu bringen. Wirtschaft – Arbeit – Umwelt Beratungsangebote für Existenzgründer im Regionalen Service-Center der IHK Auch in diesem Jahr führt das Regionale Service-Center (RSC) der IHK in Sömmerda kostenfreie Orientierungsberatungen für Existenzgründer durch, bei der wichtige Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten, zur Rechtsformwahl und zur Ausgestaltung ihrer Gründungsidee Seite 1 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 vermittelt werden. Diese finden jeden Dienstag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im RSC Sömmerda, in der August-Bebel-Str. 3 statt. Eine vorherige Anmeldung für diese Veranstaltung ist nicht notwendig. Zudem wird auf den Sprechtag der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung (GfAW) hingewiesen, der im IHKService-Center in Sömmerda jeden ersten Dienstag im Monat stattfindet. Diese Einzelberatung widmet sich schwerpunktmäßig der Beantragung des Existenzgründerpasses und liefert den Existenzgründern wertvolle Hinweise zu den Einstellungszuschüssen der GFAW. Hier wird um vorherige Anmeldung unter 03643/8854-0 gebeten. Die aktuellen Beratungstermine im IHK-Service-Center Sömmerda finden Sie auf der Website der IHK Erfurt im Bereich IHK Regional: www.erfurt.ihk.de. 800 Aussteller präsentieren sich zur enertec und TerraTec in Leipzig Freikarten für IHK-Mitgliedsunternehmen Vom 29. bis 31. Januar 2013 wird das Leipziger Messegelände durch die Fachmessen TerraTec und enertec wieder Drehkreuz der internationalen Energie- und Umweltbranche. Rund 800 Aussteller werden dann ihre Innovationen und Dienstleistungen präsentieren. Für IHK-Mitglieder steht ein begrenztes Kontingent an Freikarten zur Verfügung. „Das attraktive Messedoppel markiert einen unverzichtbaren Treffpunkt für die internationale Ver- und Entsorgungsbranche und ihre Kunden“, sagt die Leiterin des Regionalen IHK-Service-Centers, Dr. Cornelia Haase-Lerch. Die Teilnahme zahlreicher Marktführer zeige, dass die Veranstaltungen die ideale Plattform für Austausch und Information zu den wichtigsten Fragestellungen der Umweltbranche sowie der Energieinfrastruktur der Zukunft sind. Partnerland der Messen ist Kroatien, welches im kommenden Jahr der Europäischen Union beitritt und somit eine starke Nachfrage nach entsprechenden Lösungen im Umwelt- und Energiemarkt haben wird. Kontakt für Interesse an Freikarten: Eleonore Pirkl, Tel. 03643/88540, Email: [email protected] K.-D. Trunzer, Tel. 03634/612661 Email: [email protected] TerraTec: Zukunftsfähige Wasser- und Abwasserlösungen Dezentralität sowie innovative, effiziente Dienstleistungen für den kommunalen und industriellen Bereich sind die aktuellen Schlagworte der TerraTec. „Die Messe bietet ein breites Angebotsspektrum zu Wasser/Abwasser, Abfall/Recycling sowie Bodenschutz und Luftreinhaltung“, so Dr. Haase-Lerch. Der Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zähle dabei traditionell zu den stärksten Ausstellungsbereichen der TerraTec und präsentiere zukunftsfähige Abwasserlösungen für Industrie und Kommunen. Die Ausstellungsangebote reichen von der Wasserversorgung und -aufbereitung inklusive Regenwassernutzung sowie Grauwasserrecycling über Abwasser- und Schlammbehandlung, insbesondere Kleinkläranlagen, bis hin zu alternativen Betriebsführungsmodellen. enertec: Dezentrale Technologien und Energiespeicherung Die enertec legt ihren Fokus auf dezentrale Technologien und intelligente Lösungen für die Energieerzeugung, -verteilung und -speicherung. Zunehmend wichtiger werden Lösungen zur Energiespeicherung, die die effektive Nutzung erneuerbarer Energien erst möglich machen. Deshalb behandelt die Fachmesse nicht zuletzt Energiespeichertechnologien, sowie Sicherheit und Zuverlässigkeit solcher Systeme. Vereine und Verbände Heimatverein Wenigensömmern Wer möchte in unserer Trachtentanzgruppe mit uns tanzen? Wir sind begeisterte Tänzerinnen und Tänzer und treffen uns einmal in der Woche, um Volkstänze aus nah und fern einzustudieren und zu tanzen. Gerne nehmen wir neue Mittänzerinnen und Mittänzer in unsere Runde auf – egal, ob Einzelpersonen oder Paare. Es ist sehr hilfreich, wenn die Teilnehmer Walzerschritte oder Polka tanzen können. Volkstanzkenntnisse sind jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Volkstänze werden jedes Mal aufs Neue vorgezeigt und Schritt für Schritt studieren wir neue Tänze ein. Wir würden uns sehr über neue Tanzfreunde freuen und Sie werden sehen, dass es Spaß macht und es bei uns wirklich schön ist. Falls Sie oder auch Ihre Bekannten und Freunde uns erst einmal kennen lernen wollen, rufen Sie bitte vorher an, da wir uns nicht immer im Feuerwehrraum treffen können. Telefon: 03634 609590, Frau Standhardt in Wenigensömmern. Haus- und Straßensammlung Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V., als selbstständige Organisation im PARITÄTischen Landesverband Thüringen, führt in der Zeit vom 18. März 2013 bis zum 2. April 2013 in den Städten Sömmerda, Weißensee und Kindelbrück, den Gemeinden Günstedt, Frömmstedt, Bilzingsleben, Kannawurf, Büchel, Riethgen, Griefstedt und Herrnschwende mit OT Nausiß eine durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und Straßensammlung durch. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen und Projekte werden Ihre Spenden vor allem für zusätzliche Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer Maßnahmen genutzt. Die Personen, die mit der Sammlung beauftragt sind, führen zur Entgegennahme von Geldspenden nummerierte, abgesiegelte Sammellisten mit sich. Die erste Seite der Liste weist den Namen des Veranstalters, den Namen des Sammlers sowie die genehmigte Sammlungszeit und den Sammlungszweck auf. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. dankt allen Spendern für die Unterstützung unserer Arbeit zum Wohle und im Interesse der Menschen unserer Region. Seite 19 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Förderverein Schloss Beichlingen Veranstaltungskalender 2013 schon gut gefüllt Alles in allem liegt ein erfolgreiches Jahr hinter dem Verein. Eine Vereinbarung mit den Schlosseigentümern zur gemeinsamen Nutzung von Internet und Büroausstattungen verschaffte dem Verein finanzielle Erleichterung. Der Förderverein verpflichtet sich, zur aktuellen und anschaulichen Präsentation des Schlosses, einschließlich der Aktivitäten des Hotels, im Internet. Mit dem Kunstkurs des Kultur- und Heimatvereins Kölleda entwickelte sich eine gedeihliche Zusammenarbeit. Sichtbare Veränderungen gibt es im Hohen Haus. Im Gewölbekeller hinter dem Wappensaal bietet die „Ritterstube“, in den Wappenfarben der Beichlinger Grafen, 20 Plätze in rustikalem anheimelndem Ambiente. Umgestaltet wurde auch der Vorraum, durch den man in die Ausstellungsräume gelangt. Für Besucher von Vernissagen gibt es eine größere Anzahl Stühle. Gleichsam sind jetzt Voraussetzungen zur Vorführung von Kurzfilmen gegeben. Der Förderverein dankt der Sparkassenkulturstiftung für die Fördermittel, die die Anschaffung der erforderlichen Geräte ermöglichten. Eine umfassende Wertung der Ergebnisse der Vereinsarbeit wird der Vorstand zur Mitgliederversammlung am 15. Februar 2013 vornehmen. Neben der Neuwahl des Vorstandes geht es vor allem um die Fixierung des Programms zu „1000 Jahre Schloss Beichlingen“. Mit sieben Konzerten, einer Puppenspielveranstaltung für Kinder und erstmals einem musikalisch-literarischem, satirischen Programm ist der Veranstaltungskalender gefüllt. Dazu sind vier neue Ausstellungen vorgesehen. Das Frühlingskonzert am 17. März 2013, 17.00 Uhr, gestaltet die Singgemeinschaft Schillingstedt. Besucher dürfen abwechslungsreiche Darbietungen erwarten. Veranstaltungshinweise Veranstaltungen im Landkreis Sömmerda Januar 19.01. Weihnachtsbaumverbrennung Thatenecke Nöda (Beginn: 15.00 Uhr) 19.01. Konzert Christina Rommel „Schokolade – Das Konzert für Gaumen, Augen, Ohren und Seele“ Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr) 26.01. Fasching des EKV, Lindeneck Eckstedt 27.01. Stefan Mross präsentiert „immer wieder Sonntags“ live auf Tournee 2013 Gäste: Die Cappuccinos * Sigrid & Marina Volkshaus Sömmerda (Beginn: 15.00 Uhr, Vorverkauf über Sömmerdaer Touristinformation) 31.01. „DAMALS“ mit den Originalbands der 60er & 70er Dozy, Beaky, Mick & Tich - Hermans Hermits - Middle of the Road feat. Original Sally Carr Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr, Vorverkauf über Sömmerdaer Touristinformation) Februar Jeden Do (07. + 14. + 21. + 28.) Taubenmarkt Buttstädt 04.-12.02. Faschingsveranstaltungen in Kannawurf 10.02. Vogelbörse Bürgerhaus Nöda (9.00 - 12.00 Uhr) 16.02. Faschingveranstaltung mit Programm der „Obstler“ Schallenburg 26.02. Tine Wittler - „Wer schön sein will, muss reisen“ Volkshaus Sömmerda (Beginn: 20.00 Uhr, Vorverkauf über Sömmerdaer Touristinformation) Viel lobenden Zuspruch gab es für die Ausstellung „Magie Wald“. Ein Grund mehr, die Exponate noch nicht wegzupacken. Bis zum 24. Februar 2013 können Interessenten sich noch daran erfreuen. Nach kurzer Winterpause sind seit dem 15. Januar 2013 die vom Förderverein präsentierten Räume wieder geöffnet. Neben Schlossführungen sind mehrere Ausstellungen zu besichtigen. Im 22. Jahr seines Bestehens möchte der Förderverein gern vielen Besuchern Erbauliches bieten. Wir würden uns freuen, wenn das von den Vereinsmitgliedern vorwiegend ehrenamtlich Geleistete weiterhin Beachtung findet. Wir bedanken uns bei allen Förderern und bei unseren treuen Gästen. Dr. W. Ludewig Christina Rommel Schokolade – Das Konzert …für Gaumen, Augen, Ohren und Seele Volkshaus Sömmerda 19.01.2013 um 20.00 Uhr Im September 2012 startete Christina Rommels berühmte Schokoladen-Konzert-Tour quer durch Deutschland. Bis April 2013 verwandelt die Pop-Sängerin ausgewählte KonzertBühnen zur exklusiven Schokoladen-Lounge. So auch am 19.01.2013 um 20.00 Uhr das Volkshaus in Sömmerda. Die einzigartige Schokoladenkonzert-Tour feiert 5-jähriges Jubiläum und war in den letzten Jahren stets ausverkauft. Seite 20 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Sömmerda Die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Sömmerda ist zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen: Montag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Weitere Termine können nach Vereinbarung erfolgen. Während Christina Rommel & BAND facettenreich die Bandbreite ihres Könnens präsentieren, bereitet der Chocolatier Köstlichkeiten aus Schokolade, die dann von Schokoladenmädchen serviert werden. Ein Festival für alle Sinne! Viele bekannte Rommel-Songs wurden speziell für die Tour schokoladig-rockig oder cremig-sanft neu verpackt und versprechen echten deutschen Rock/Pop für Genießer. Ein Highlight der Show ist natürlich der Rommel-Hit „Schokolade“. Er ist Tribut, Liebeserklärung und persönliches Geständnis an die wichtigste süße Nebensache der Welt. Denn alles wird gut, wenn es aus Schokolade ist! Weitere Infos erhalten Sie unter: www.schokoladenkonzert.de. Erziehungsberatungsstelle Bahnhofstraße 2 (2. Etage) 99610 Sömmerda Telefon: 03634/614488 , Telefax: 03634/620020 E-mail: [email protected] Das FCR-Narrenschiff sticht in See Jetzt letzte Tickets sichern: • im Ticket Shop Thüringen, in allen Pressehäusern/ServiceCentern und bei den Service-Partnern der TA/OTZ/TLZ sowie in den angeschlossenen Tourist-Informationen in Thüringen und unter www.ticketshop-thueringen.de • am Kartentelefon: 0180 – 505 5 505 (Preis: 0,14 €/min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €) • in der Tourist-Information Sömmerda, Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda, Tel. 03634 / 350-350 • im Rommel-Onlineshop: www.christina-rommel.de Der ASB informiert Jeden Mittwoch findet der Verkauf von „Fair-Produkten“ in der Zeit von 15.00-17.00 Uhr in unserem Café Regenbogen, Bahnhofstraße 2 in Sömmerda statt. Einfach mal reinschauen, plaudern und fairen Kaffee genießen. Sprechzeiten des Betreuungsvereins des ASB: jeden Dienstag jeden Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 18.00 Uhr 15.00 – 18.00 Uhr Öffnungszeiten des „Café Regenbogen“: Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag, Donnerstag 10.00 – 14.00 Uhr 10.00 – 16.00 Uhr Termine für die Ersthelferausbildung: Grundlehrgang „Erste Hilfe“ 14.02.2013 und 15.02.2013 Erste Hilfe Training 07.02.2013 Lebensrettende Sofortmaßnahmen 16.02.2013 (jeweils 8.00-16.00 Uhr – ASB, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda) Gerne führen wir auch Lehrgänge in Ihrem Unternehmen durch! ASB Sömmerda Bahnhofstraße 2, 99610 Sömmerda Tel. 03634 -32 09 70; Internet: www.asb-soemmerda.de Im Februar ist es soweit: die Narren des Faschingsclubs-RotWeiß Sömmerda e.V. heuern an und stechen in See. Dann heißt es: Leinen los – volle Fahrt – auf zum Fasching! Doch bevor wir die Faschingsmatrosen ihren Seesack schnüren können, müssen sie ihrem Narrenschiff einen frischen Anstrich verpassen, die Maschinen ölen, das Deck schrubben und ausreichend Fracht und Proviant für die fröhliche Überfahrt laden. Aber dann geht es los und der FCR nimmt Kurs auf seine Faschingsveranstaltungen: Das Narrenschiff legt am 07.02.2013 mit Kurs „Rathaussturm“ ab und steuert folgende Stationen an Bord des Volkshauses an: Weiberfasching, 07.02., Kostümball, 08.02., Festsitzung, 09.02., Kinderfasching, 10.02., Rosenmontag, 11.02. Der Ticketverkauf hat begonnen, die Bordkarten gibt es in der Goldschmiede Lompe und in der Tourist-Information Sömmerda. Mehr Infos: www.fasching-sömmerda.de www.facebook.com/fcr.fasching Seite 21 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Karneval in Schwansee mit dem SCC Bedingungen für das Handeln mit Geflügel und Kaninchen auf dem Taubenmarkt in Buttstädt 2013 1. Es dürfen nur Hühner, Tauben, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Kaninchen und Meerschweinchen zum Markt verbracht werden, in deren Herkunftsbestand keine übertragbaren Krankheiten herrschen oder der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheiten zu befürchten ist und in deren Herkunftsorten keine Sperr- oder Schutzmaßnahmen hinsichtlich Infektionskrankheiten bestehen. Für andere als die aufgeführten Tiere ist die Veranstaltung nicht zugelassen. 2. Der Besitzer eines Hühner- und Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die NewcastleKrankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweis zu führen. 3. Für zum Markt verbrachte Hühner- und Truthühner muss der Nachweis erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die NewcastleKrankheit geimpft worden ist. 4. Das auf dem Taubenmarkt aufgestellte Geflügel der o.g. Arten (auch Tauben) muss längstens 5 Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden sein. Die Bescheinigung über die durchgeführte klinisch tierärztliche Untersuchung ist vorzulegen. Traditioneller Taubenmarkt in Buttstädt Enten und Gänse dürfen auf dem Markt nur aufgestellt werden, soweit sie längstens 7 Tage vor dem Markt virologisch mit negativem Ergebnis untersucht worden sind. Proben sind mittels Rachen- oder Kloakentupfer zu entnehmen. Diese Untersuchungspflicht entfällt, wenn Enten und Gänse im Herkunftsbestand gemeinsam mit Hühnern oder Puten nach folgendem Schlüssel gehalten werden: Anzahl der gehaltenen Enten oder Gänse Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten Weniger als 10 Mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten oder Gänse 11 – 100 10 – 50 101 – 1000 20 – 60 Mehr als 1000 30 – 70 Die gemeinsame Haltung von Enten/Gänsen mit Hühnern oder Puten muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt stellt dem Tierhalter eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige aus. Nachweise über durchgeführte virologische Untersuchungen mit negativem Ergebnis oder die amtliche Bestätigung über die gemeinsame Haltung von Enten/Gänsen mit Hühnern oder Puten sind vorzulegen. 5. Am Taubenmarkt dürfen nur noch Geflügelhalter teilnehmen, die eine Registriernummer haben (gilt auch für Taubenhalter, gilt nicht für Tierhalter von Kaninchen und Meerschweinchen) 6. Für Tauben wird eine Impfung gegen die Paramyxoviruserkrankung empfohlen. Seite 22 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 7. Alle zum Markt verbrachten Kaninchen müssen aus einem Bestand kommen, der einen wirksamen Impfschutz gegenüber Hämorrhagischer Septikämie aufweist. Der Herkunftsbestand muss bis spätestens 14 Tage vor dem Verbringen zum Markt geimpft sein. Die Durchführung der Impfungen ist durch tierärztliche Bescheinigungen nachzuweisen. 8. Aussteller und mit der Wartung der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schließen lassen, sofort dem Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte über die Rettungsleitstelle Erfurt, Telefon 03 61 / 7 41 51 01 bzw. dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda, Telefon 0 36 34 / 354 533 anzuzeigen. 9. Eine tierschutz- und artgerechte Unterbringung der Tiere ist entsprechend der Börsenordnung für den Taubenmarkt der Stadt Buttstädt zu gewährleisten. Zwingend erforderlich ist ein durchgehender Sichtschutz der Käfigrückwand und Schutz vor Regen und Wind sowie eine Umgebungstemperatur für Meerschweinchen von mindestens 10°C. Auskünfte dazu erteilt die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Frau Schauseil, Tel. 036373 / 41120. Informationsveranstaltung Notfallbegleitung Velofit - eine Tasche voll Bewegung Die Unfallursache Nr. 1 bei Kindern im Straßenverkehr ist nach wie vor das Radfahren. Aus diesem Grund findet am Ende der Grundschulzeit flächendeckend in ganz Deutschland die schulische Radfahrausbildung in der Zusammenarbeit von Schule und Polizei statt. Bei der schulischen Radfahrausbildung gibt es seit Jahren ein ganz zentrales Problem: die Bewegungssicherheit von Kindern und ihre Wahrnehmungsleistungen haben immer stärker abgenommen. Dies beeinträchtigt nicht nur die sichere Beherrschung von Fahrrädern und anderen Rollgeräten, sondern auch die allgemeine Fitness und Gesundheit der Kinder. Velofit – eine Tasche voll Bewegung • regt Kinder in der Grundschule zur Bewegung an, fördert ihre Wahrnehmungsbereiche und macht ganz viel Spaß, • gibt Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher ein Material in die Hand, die Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten und Stärken oder Schwächen zu fördern • enthält einen Beobachtungsteil und ein Förderprogramm für Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher • ist für die motorischen Förderangebote und Bewegungsspiele in den Klassen 1-3 einsetzbar Die Kreisverkehrswacht Sömmerda veranstaltet gemeinsam mit der Landesverkehrswacht Thüringen e.V. am Donnerstag, den 07.02.2013, 9-13 Uhr im Verkehrszentrum, Straße der Einheit 25, 99610 Sömmerda eine Fortbildung für Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/ Erzieher, zu der auch interessierte Bürger herzlich eingeladen sind. Um 12.30 Uhr erhalten alle Teilnehmer eine Velofit Tasche, gesponsert von der Landesverkehrswacht Thüringen e.V. und dem Sparkassen- und Giroverband Hessen/Thüringen. Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. Sraße der Einheit 25, 99610 Sömmerda Evelyn Dahlke Telefon: 03634 350-235 bzw. 03634 314 66 43 Übrigens: Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet am 20.02.2013 ab 19:00 Uhr in der Straße der Einheit 25 in Sömmerda statt. Ihre Fragen zum Thema Verkehrssicherheit können Sie im Voraus an o.g. Anschrift senden, diese werden dann zum genannten Termin erörtert. Das SFZ Sömmerda informiert Januar 2013 Montag, 21.01.2013 14:00 StimmenSpaß – Singen für alle 14:30 Junge Autoren – Schreiben und Spielen 14:30 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC (ab 10 J.) 14:30 Einradfahren für Anfänger 15:00 Töpfern 15:30 Darstellendes Spiel 16:00 Einradfahren Dienstag, 22.01.2013 14:00 Tanzmariechen 14:00 Licht- und Tontechnik 15:00 Geschickte Hände – Heute: Schneekugel 15:00 Tanzakrobatik 15:30 Internettreff Seite 23 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 Mittwoch, 23.01.2013 14:00 Nähen – Heute: Wir nähen uns unseren Haarschmuck selbst 14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15:00 Webdesgin und Homepage 15:30 Internettreff 16:00 Theater Donnerstag, 24.01.2013 14:00 Computerschreiblernkurs 14:30 Breakdance 14:30 Künstlerisches Gestalten – Heute: Glücksbringer 15:00 Little Suleika 15:30 Billard/ Dart 16:00 Cheerleader/ Discotanz 17:00 Orientalischer Tanz Freitag, 25.01.2013 14:00 Holzklub – Heute: Schneemann mit Vogelpaar Teil 3 14:00 Die Trommler 14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 14:30 Malen und Zeichnen 15:00 Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder 15:30 Internettreff 16:00 Theater Tägliches Angebot: Billard, Dart, Tischtennis, Airhockey, Wii, PlayStation II, Tischkicker, Spielzimmer, Musik hören, Gesellschaftsspiele u.v.m. Alibaba I 99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27 Tel.: 03634/611426 geöffnet: Montag bis Donnerstag12:00-18:00 Uhr Freitag 11.00-17.00 Uhr 21.01.13 14.00 Uhr Basteln mit Stoffresten 22.01.13 14.00 Uhr Kleine Köche – Große Küche 23.01.13 15.00 Uhr Frauenpower 24.01.13 14.00 Uhr Window-Color Täglich im Angebot sind: Video-, Brett- und Kartenspiele Unkostenbeitrag Kochen:je 1,- € (mit Voranmeldung) Änderungen vorbehalten! Alibaba II 99625 Kölleda, Markt 25 Tel.: 03635 600864 geöffnet: Montag bis Feitag 10:00 – 16:45 Uhr 21.01.13 wir basteln Masken 22.01.13 14:00 Uhr Frauennachmittag 23.01.13 10:00 Uhr Frauenbastelgruppe 13:00 Uhr Kinder-Line-Dance Kontakt 24.01.13 wir basteln Deko für Fasching Schüler-Freizeit-Zentrum Kölledaer Straße 30, 99610 Sömmerda Tel.: 03634 622050 E-mail: [email protected] Web: http://sfz-soemmerda.do.am 25.01.13 Computerspiele Öffnungszeiten: Schulzeit: Montag-Freitag 13:30-18:00 Uhr (Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich) Ferienzeit: Montag-Freitag 9.30-18.00 Uhr Erste Thüringer Ludothek Sömmerda Sie erreichen uns unter: Montag – Freitag 10:00-17:00 Uhr 99610 Sömmerda, L.-Cranach-Str. 20 a Tel. 03634/612518 Internet: www.ludothek-soemmerda.de Datum Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e.V. informiert Täglich im Angebot sind: Basteln, Brett- und Kartenspiele Unkostenbeitrag: 0,50 € für Mal- und Bastelmaterial Änderungen vorbehalten! Stadtteil-Treff Sömmerda Salzmannstr. 30, Sömmerda geöffnet: Montag von 10:00-14:00 Uhr Dienstag bis Donnerstag von 11:00-16:00 Uhr 22 01.13 14:00 Uhr Brett- und Kartenspiele 23 01.13 14:00 Uhr Frauenrunde 24.01.13 14:00 Uhr FIT bleiben – sportlich an der Wii Änderungen vorbehalten! Das Soziale Anlaufzentrum – Stadtteil-Treff steht auch zu den anderen Zeiten für Besucher offen. Weiterhin bieten wir an Zeit 21.01. ab 14.00 Uhr Elefun 22.01. ab 14.00 Uhr Pilzkalender 23.01. ab 14.00 Uhr Ratz Fatz - Buchstaben 24.01. ab 14.00 Uhr Türschilder 25.01. ab 14.00 Uhr Würfel - Ligretto (1,50 €) (ab 0,50 €) Krabbelgruppe – mittwochs ab 15.00 Uhr Ständig im Angebot: · Spieleausleihe für Mitglieder aus einem Bestand von 1.500 Spielen · Spiele und Spielzeuge in vier Spielzimmern, Tischfußball, Tischtennis, Billard, Lego und vieles mehr · Computerraum - Spielecomputer und Internetarbeitsplätze · Gestaltung von Kindergeburtstagen sowie Wander- u. Projekttagen // Eine Anmeldung von Gruppen ist erforderlich. • täglich von Montag bis Freitag: Seniorenbetreuung sowie Vermittlung von Grundkenntnissen für ältere Bürger/in am Computer • Schuldnerberatung: Montag und Mittwoch 12.00 Uhr – 15:30Uhr TALI – Jugendclub Rainbow 99610 Sömmerda GutsMuths – Platz 24a geöffnet: Mo. bis Do. 10:00 – 22:00 Uhr Fr. 10:00 – 23:00 Uhr Sa. 17:00 – 23:00 Uhr 18.01.13 19:30 Uhr Videovortrag durch die PI Sömmerda mit anschließender Diskussionsrunde 19.01.13 Fußballabend 19:00 Uhr Täglich im Angebot sind: Darts, Karten-, Brett- u. TV-Spiele Änderungen vorbehalten! Seite 24 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 TALI – Soziales Anlaufzentrum Wir sind eine Beratungs- und Informationsstelle für Arbeitslose der Region. Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Schreiben von Bewerbungsunterlagen und vieles mehr. Beratungsstelle Sömmerda 99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27 Tel./Fax: 03634 / 623019 E-mail: [email protected] Montag Dienstag/Mittwoch/ Donnerstag Freitag Schuldnerberatung 13:30-15:30 Uhr DRK-Kleiderkammer 15:00-17:00 Uhr Kochen mit Kindern Bahnhofstr. 30 Str. der Einheit 1 Donnerstag, 24.01.13 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 Str. der Einheit 1 8:00 – 14:00 Uhr 14:00-15:00 Uhr L.Cranach-Str. 1 8:00 – 16:00 Uhr 8:00 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung nach telefonischer Vereinbarung 15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Orange L.Cranach-Str. 1 15:45-16:15Uhr L.Cranach-Str. 1 Netzwerk Regenbogen e.V. und Sömmerdaer Tafel informieren Angebote und Öffnungszeiten Bahnhofstraße 30, 99610 Sömmerda Tel. 03634/316169, Fax. 03634/316921 Montag, 21.01.13 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Tel.: 03634/317324 Stadtring 53, (Hintereingang Marktstr. 15, erreichbar über Bürgergarten) 09:00-11:00 Uhr Frühstücksrunde L.Cranach-Str. 1 09:00-11:00 Uhr Sprechzeit - WGS Mitarbeiter Herr Springer L.Cranach-Str. 1 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-16:00 Uhr Soziale Beratung Bahnhofstr. 30 (und nach Vereinbarung) 14:00-15:00 Uhr Tafelausgabe - Gelb Bahnhofstr. 30 15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Rot Bahnhofstr. 30 14:00-16:00 Uhr Neuanmeldung Bahnhofstr. 30 11:00-15:00 Uhr DRK-Kleiderkammer Bahnhofstr. 30 Dienstag, 22.01.13 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Tafelausgabe -Blau Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern 9:15 – 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Möbelkiste Tafelausgabe - Grün Freitag, 25.01.13 08:00-12:00 Uhr Wir sind für Sie da! 08:00-16:00 Uhr Kaffeeklatsch 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Beratungsstelle Kölleda 99625 Kölleda, Markt 25 Tel.: 03635 / 600864 Montag – Freitag 13:30-15:30 Uhr Stadtring 53, Str. der Einheit 1 14:30-15:30 Uhr Soziale Beratung L.Cranach-Str. 1(und nach Vereinbarung) 14:30-15:30 Uhr Neuanmeldung L.Cranach-Str. 1 14:00-16:00 Uhr Kreativrunde L.Cranach-Str. 1 15:00-17:00 Uhr Line-Dance Fortgeschrittene pro seniore Mittwoch, 23.01.13 Str. der Einheit 1 Sportnachrichten Rückblick auf 2012 – Endstand in der KreisCross-Serie Das neue Sportjahr hat längst begonnen, nun soll endlich auch die Auswertung der Cross-Serie 2012, die sich aus 4 Läufen zusammensetzt, erfolgen. Bei den Läufen (Sömmerdaer Citylauf, Beichlinger Schloßberglauf, Schulcross des Landkreises in Sömmerda und Cross der Dt. Einheit in Weißensee) erhält der Gewinner 20 Punkte und jeder Platz dahinter 1 Punkt weniger. Für die Endwertung werden für jeden Läufer die besten drei Ergebnisse gewertet. Bemerkenswert, dass es auch diesmal wieder 5 Sportler gab, die alle 4 Rennen gewinnen konnten: Lea-Celine Schleicher (w8); Anna Linke (w10); Lena Posniak (w11); Laura Hohenstein (w13) und Seline Mey (w14). Dazu herzlichen Glückwunsch! Siegerehrung Schulcross AK 14 v.l.n.r.: S. Mey, J.Liebold, A.-L. Schulte, J. Polixa (Bild: Verein) Währen es in den unteren Altersklassen vor allem bei den Mädchen eine rege Beteiligung gab, sah die Situation ab der Altersklasse der 13jährigen nicht mehr so rege aus. Der CityLauf und der Schulcross (diese beiden Läufe sind traditionell gut besetzt) sollte doch Vorlage für die Laufbegeisterten, ob schon in einem Verein organisiert oder nicht, sein, sich bei den anderen Läufen die Möglichkeit zu einer guten Gesamtplatzierung zu erhalten. Mädchen 2005/6 Verein/Schule Punkte SV Sömmerda 60 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 09:00-11:00 Uhr Aktiv-Frühstück L.Cranach-Str. 1 2. Bergmann, Helene-Sophie GS Guthmannshausen 55 Str. der Einheit 1 3. Rösler, Sophie 54 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern 1. Lehrmann, Mara-Zoe SV Sömmerda Seite 25 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 4. Kinder, Laura SV Sömmerda 38 4. Heiland, Katharina SV Sömmerda 45 5. Liehr, Samantha Sömmerda 36 4. Maiwald, Nina SV Sömmerda 45 6. Stichling, Paula Lindenschule 31 6. Koch, Charlotte SV Sömmerda 38 7. Schneider, Lucie SV Sömmerda 30 Jungen 2005/6 1. Kirsten, Paddy GS Rastenberg 40 8. Thal, Jessica SV Sömmerda 24 2. Habermann, Moritz BW Weißensee 31 9. Mempel, Leah BW Weißensee 15 Jungen 2001 Mädchen 2004 SV Sömmerda 60 1. Kempel, Johannes SV Sömmerda 59 GS Guthmannshausen 57 2. Funke, Jabob SV Sömmerda 58 3. Kämmerer, Ida SV Sömmerda 53 3. Heiland, Matthias SV Sömmerda 56 4. Abraham, Leaticia SV Sömmerda 36 4. Kinder, Lucas SV Sömmerda 34 5. Benad, Klara SV Sömmerda 32 1. Abraham, Celine SV Sömmerda 59 1. Schleicher, Lea-Celine 2. Bergmann, Elisabeth Jungen 2004 Mädchen 2000 1. Schäffner, Lucas SV Sömmerda 60 2. Dörrer, Aimee SV Sömmerda 56 2. Grube, Nils PSV Sömmerda 36 3. Jaeck, Johanna SV Sömmerda 53 3. Bernhardt, Anton GS Diesterweg 34 4. Thomas, Elisa BW Weißensee 36 1. Hopf, Maximilian BW Weißensee 56 2. Hopf, Anthony BW Weißensee 51 Jungen 2000 Mädchen 2003 1. Kasperczyk, Cora SV Sömmerda 59 Jungen 2003 Empor Buttstädt 56 3. Debertshäuser, Oliver SV Sömmerda 46 SV Sömmerda 53 4. Köllner, Jannis Gym Gebesee 40 3. Kolodziejek, Nils Empor Buttstädt 45 5. Rieger, Tobias Empor Buttstädt 39 4. Hörl, Malte Empor Buttstädt 33 6. Wieske, Jannik SV Sömmerda 38 5. Grube, Toni PSV Sömmerda 32 7. Benad, Franz SV Sömmerda 35 6. Machts, Marius Empor Buttstädt 30 1. Hohenstein, Laura Gym Gebesee 60 1. Werner, Jonas 2. Hortsch, Leonhardt Mädchen 2002 Mädchen 1999 1. Linke, Anna SV Sömmerda 60 2. Kurfels, Paula SV Sömmerda 57 2. Debertshäuser, Ulrike SV Sömmerda 57 3. Bennewitz, Maria BW Weißensee 53 3. Schmidt, Talia GS Kölleda 49 4. Krietzsch, Sophia BW Weißensee 52 4. Kowalski, Nina Lindenschule 47 5. Drzysga, Kim Gym SÖM 34 5. Allendorf, Lotta GS Kölleda 46 6. Lenk, Luise GS Kölleda 33 1. Weltz, Leon SV Sömmerda 49 7. Schreiber, Sara GS Diesterweg 28 2. Schuhte, Max Gym Kölleda 40 8. Weinreich, Lisa GS Diesterweg 24 9. Türk, Jasmin BW Weißensee 20 1. Mey, Seline SV Sömmerda 60 2. Liebold, Joleen SV Sömmerda 57 Jungen 2002 Jungen 1999 Mädchen 1998 1. Stadelmann, Paul GS Diesterweg 59 3. Schulte, Anna-Len SV Sömmerda 54 2. Wagner, Leonhard GS Rastenberg 57 4. Polixa, Jördis SV Sömmerda 52 GS Großrudestedt 56 Jungen 1998 4. Daume, Benjamin BW Weißensee 43 1. Dennhardt, Lukas SV Sömmerda 59 4. Hohmann, Robert SV Sömmerda 43 1. Fischer, Julian SV Sömmerda 59 6. Klose, Stan SV Sömmerda 26 Mädchen 1997 7. Lehrmann, Levin SV Sömmerda 25 1. Volkland, Katharina SV Sömmerda 60 2. Lauerwald, Luisa SV Sömmerda 55 3. Vanderheyden, Johanna SV Sömmerda 39 SV Sömmerda 58 3. Molenda, Elias Mädchen 2001 1. Posniak, Lena SV Sömmerda 60 2. Koch, Mareike SV Sömmerda 56 3. Wagner, Paula SV Sömmerda 52 Jungen 1997 1. Gaedt, Dustin Seite 26 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 02 / 16.01.2013 2. Haase, Florian SV Sömmerda 57 3. Grundmann, Florian BW Weißensee 34 Gym SÖM 40 2. Vanderheyden, Luise SV Sömmerda 39 3. Brehme, Jasmin SV Sömmerda 38 1. Kempel, Maximilian SV Sömmerda 60 2. Henschleb, Marcel Gym Gebesee 38 Mädchen 1995/6 1. Ritter, Theresa Jungen 1995/6 Allen Siegern und Platzierten herzlichen Glückwunsch zu ihren Leistungen und einen erfolgreichen Start in die Saison 2013, die am 20. April mit dem 19. Sömmerdaer Citylauf beginnt. Die Veranstalter der Cross-Serie und der 4 Läufe wünschen sich, dass in der Auswertung 2013 mindestens 100 Kinder erfasst werden können. Klaus Ludwig Presse SV Sömmerda Starten Sie jetzt in ein bewegtes 2013 Leiden Sie auch an Übergewicht, Rückenschmerzen, Diabetes, Stress oder einfach zu wenig Bewegung? Haben Sie die guten Vorsätze fürs Neue Jahr noch nicht umgesetzt? Wir helfen Ihnen dabei! Die Mitarbeiter des RehaSport-Bildung e.V. in Elxleben laden Sie zu einem kostenfreien und völlig unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Als Diplom-Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten und Fitnesstrainer zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten für die häufigsten gesundheitlichen Probleme auf. Nach wie vor ist Sport in seiner Wirkung auf den Körper, die Organe und den Geist unbestritten. Das beweisen wir Ihnen in einem 4-wöchigen Testprogramm. Rufen Sie an unter Tel. 036201 8110 und vereinbaren Sie einen Termin. Wissenswertes Fette: schlechtes Image, doch lebensnotwendig Ohne Zweifel: Fette haben einen hohen Energiegehalt, sind kalorienreich und fördern damit Übergewicht. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung reicht eine Tagesration von 60 bis 80 Gramm aus. „Im Schnitt nehmen wir aber 110 bis 130 Gramm Fett zu uns“, sagt Sascha Strathaus. „Daher ist es ratsam, die Fettzufuhr zu bremsen.“ Neben der Menge ist die Art des Fettes entscheidend für eine gesunde Ernährung. Gesättigte Fettsäuren, enthalten in tierischen Fetten und damit in Butter, Milch und Eiern, Fleisch und Wurst, sollten in Maßen aufgenommen werden. Denn: Ein Zuviel lässt den Cholesterinspiegel ansteigen und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ungesättigte Fettsäuren sollten bevorzugt werden. Sie kommen in Pflanzen- und Fischölen vor. Diese wertvollen Fette helfen, den Cholesterinspiegel zu senken und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Besonders wertvoll: die mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Omega-3 Fettsäuren, die beispielsweise die Fließeigenschaften des Blutes verbessern und so Ablagerungen in Blutgefäßen vorbeugen. Omega-3 Fettsäuren kann der Körper nicht selbst herstellen. Daher möglichst zwei Mal pro Woche Seefisch wie Hering, Lachs und Makrele essen und Lein-, Raps- und Walnussöl in der Küche verwenden. Lebensmittel, die Transfettsäuren enthalten, sollte man selten auf den Speisezettel setzen. Diese gehärteten Fette entstehen während der industriellen Verarbeitung und stecken zum Beispiel in Fertig- und Fast-Food-Gerichten, Blätterteig, Tiefkühlpizza und Kartoffelchips. Transfettsäuren kann der Körper nur schwer abbauen. Das erhöht die Blutfettwerte. Tipps zum richtigen Umgang mit Öl, Butter & Co.: · Verwenden Sie Fett sparsam und bevorzugen Sie pflanzliche Fette, etwa Raps-, Oliven-, Soja-, Walnuss- und Leinöl. · Auf „sichtbares Fett“ achten, d. h. Butter und Margarine stets dünn aufs Brot schmieren, Fettrand vom Schinken abschneiden und statt süßer Sahne saure zum Kochen verwenden. · Fleisch muss nicht im Fett schwimmen, und Gemüse besser in etwas Wasser dünsten als in Butter schwenken. · Kreativ sein: Statt fetthaltiger Knabbereien am Feierabend zum Beispiel klein geschnittenes Gemüse wie Möhren und Paprika mit Dip genießen. · Fettverbrennung unbedingt auch im Winter durch regelmäßige Bewegung ankurbeln. Impressum: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Was wir Ihnen bieten: Herausgeber: Landkreis Sömmerda · 40 Gesundheitskurse pro Woche · ein in Erfurt und Umgebung einzigartiges Kraft-AusdauerProgramm in Form eines Miha / Milon Zirkels, welches Sie in 45 Minuten richtig fit macht und Ihnen hilft, Gewicht zu reduzieren · Gerätetraining unter medizinischen Gesichtspunkten · eine familiäre Atmosphäre mit gesundheitsorientiertem Publikum (Durchschnittsalter 53 Jahre) · Sauna, Massagen… Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen Tel.: 03677/ 20 50-0, Fax: 03677/ 20 50-21 Unsere Gesundheitsprogramme werden von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt. Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Annekatrin Borst – Diplom Sportwissenschaftlerin Reha-Sport-Bildung e.V. Osterlange 13 99189 Elxleben Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Landrat Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HGB-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb kann für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernommen werden. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten nicht zu einer Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MwSt) beim Verlag bestellen.