B-Deck - Internationale Theater-und Musikreisen Rainer J. Beck

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B-Deck - Internationale Theater-und Musikreisen Rainer J. Beck
Stockholm
FAHRTVERLAUF
Dienstag, 24.5.2016 — Morgens Flug ab deutschen oder ausländischen Flughäfen.
Ab München um 9:05 Uhr, ankommend 10:55 Uhr in Stockholm (Arlanda), ab Frankfurt um 8.05 Uhr, ankommend 9:40 Uhr ebenfalls in Stockholm (Arlanda). Andere Flughäfen auf Anfrage. Individueller Transfer zum sehr zentral gelegenen ***** Radisson BLU
Royal Viking Hotel (Landesklassifizierung). Die Superior-Zimmer verfügen über Direktwahltelefon, Anrufbeantworter, Kabel-/Satellitenfernsehen, kostenlosen Internetzugang, W-LAN,
Schreibtisch, Pay-TV, Minibar, Kaffee-/Teekocher, Hosenpresse, Weckdienst, individuelle
Klimaregelung, Schuhputzservice, teilweise Zimmersafe (sonst bei Rezeption), Zimmerservice (24 Stunden) und Regenschirm; die Badezimmer bieten Dusche, WC, Haartrockner,
Kosmetikspiegel, Hausschuhe und Telefon. Außerdem verfügt das Hotel über ein großzügiges Frühstücks-Atrium, eine Sky-Bar und Lobby-Bar, ein modernes Fisch-Restaurant und
einen Bermuda Pool Club mit Schwimmbad, Bar, Whirlpool, Sauna, Massage, Fitnessraum
und -center sowie Solarium, Kiosk, Geschenke-Shop und verschiedene kostenlose Zeitungen in der Lobby. — Das Schloß, die Oper, verschiedene Museen und die Altstadt, alles ist
bequem zu Fuß erreichbar.
Um 15:30 Uhr unternehmen wir mit privater Führungskraft eine ausführliche Stadtrundfahrt im privaten Bus.
Stockholm
Schwedens heimelige Hauptstadt, von der der Schriftsteller Per Wästberg sagt, „die Beleuchtung Stockholms ist das Licht vom Wasser, ein durchsichtiges, flirrendes Licht, und
seine Legenden sind Wassermärchen“, wurde 1252 von Birger Jarl gegründet. Er baute
seine Festung an dem Platz, wo heute das imposante Königliche Schloß steht. Die Stadt
steht auf zwanzig Inseln zwischen dem Mälarsee und der Baltischen Bucht. — Von dem mittelalterlichen Stockholm ist nicht mehr viel übrig geblieben, aber in “Gamla stan“, der
schönen Altstadt, haben sich die engen kopfsteingepflasterten Gassen und Straßen mit
den pastellfarbig verputzten Häusern erhalten. Vor hundert Jahren sollte der idyllische
Stadtteil abgerissen werden, zum Glück fehlte das Geld.
Stadshuset
Auf Schritt und Tritt trifft man hier auch auf Deutsches. Vom Turm der „tyska kyrkan“,
der deutschen Kirche, mahnt nach dem Mittagsläuten ein Glockenspiel „Lobet den Herrn“.
Weiter gibt es eine „deutsche Schulgasse“ und einen „deutschen Brunnen“, viele Wandtafeln erinnern an verdiente Deutsche. — Am Eingang dieses Viertels liegt eines der berühmtesten Gebäude Stockholms, das Königliche Schloß; es wurde in den Jahren 1690-1754 errichtet und teilweise aus den Resten der alten Wasserburg erbaut. Die drei vergoldeten
Kronen auf der Spitze des Wehrturms ließ der deutsche Albrecht von Mecklenburg, der
Mitte des 14.Jhs. König von Schweden war, ins Reichswappen einführen. Dem eindrucksvollen Schloß gegenüber, auf der anderen Seite von „Strömmen“, öffnet sich zwischen
Bankpalästen der Kungsträdgarden (Königlicher Garten), als „kungsan“ zum Volkspark im
besten Sinne geworden. Ein besonderer Anziehungspunkt ist das Riddarhuset (Ritterhaus),
der wohl schönste Barockbau der Stadt.
Riddarholmen
Auf der stillen, verträumten Felseninsel Riddarholmen erhebt sich die Riddarholmkyrkan,
die Grabkirche der schwedischen Könige. Abgesehen von König Gustav Vasa, Karl IX. und
Königin Kristina sind hier alle bestattet. Während der Regierung von Gustav III. von 1771
bis 1792 begann eine Blütezeit des kulturellen Lebens. Der König, selbst ein unermüdlicher
Förderer der Musik, Literatur und bildenden Kunst, gründete die Schwedische Akademie
und die Königliche Oper. — Er selbst fiel 1792 bei einem Maskenball in dieser Oper einem
Mordanschlag zum Opfer (Stoff für Giuseppe Verdis „Maskenball“). Vor dem Opernhaus
fließt der Lachsfluß „Strömmen“. Der kürzeste Fluß der Welt stellt die Verbindung vom
Binnensee Mälaren zur salzigen Ostsee her, und das Wasser ist so sauber, dass man sogar
mitten in der Stadt Lachse und Meeresforellen fangen kann.
Das Hauptmerkmal dieser wunderbaren Stadt ist aber nicht die Architektur, sind nicht die
schönen Häuser, sondern die Lage: im Norden, Süden und Westen sieht man Wälder und
Ebenen, im Osten Schären (es sind über 24.000 Inseln). — Zusammen mit den finnischen
Schären bilden sie den reichsten Archipel der Welt, etwas ganz Einzigartiges.
Gegen 18:00 Uhr endet unsere informative Stadtrundfahrt am Kaknästornet, dem kombinierten Aussichts- und Richtfunkturm in Stockholm, erbaut in den Jahren 1964 bis 1967.
Von hier oben aus wird die gesamte Rundfunk-, Fernseh- und Satellitenkommunikation der
schwedischen Radio- und Fernsehprogramme überwacht und gesteuert. Mit einer Höhe von
155 Metern ist er das höchste für Touristen zugängliche Bauwerk in Schweden. Eine Aussichtsplattform und ein Restaurant befinden sich im 30. Stockwerk. Hier werden wir auch
unser Begrüßungs-Abendessen haben. Von dort aus hat man einen prachtvollen Blick auf
die Stadt und deren Umfeld. Im Anschluss fahren wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
unserem Hotel zurück. Übernachtung.
Drottningholms slott
Mittwoch, 25.5.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Der Anreisetag war sicher
etwas turbulent, deshalb beginnt unser heutiger Besichtigungstag erst um 11:00 Uhr. Mit
einem Sonderbus fahren wir zur Insel Lovön, auf der sich das Schloß Drottningholm
(Königinneninsel) befindet. — Es war ursprünglich ein königliches Lustschloß und ist seit
dem Jahre 1982 Wohnsitz der schwedischen Königsfamilie. — Es wurde als erstes schwedisches Kulturdenkmal in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen, und
zwar aufgrund zweier Gebäude, des chinesischen Schlösschens (Kina slott) und des Drottningholmtheaters (Drottningholms slottsteater).
Johann III. von Schweden ließ 1580 ein Schloß für seine Gemahlin Katharina Jagiellonica
(Katharina von Polen), die damalige schwedische Königin, errichten. 1661 erwarb es die
Witwe des schwedischen Königs Karl X. Gustav, Hedwig Eleonora von Schleswig-HolsteinGottorf, doch bereits am 30.12.1661 brannte es bis auf die Grundmauern nieder. Nach
Plänen des Architekten Nicodemus Tessin d. Ä. ließ sie den neuen Schloßbau im Barockstil errichten. Noch vor Fertigstellung starb der Architekt, sein Sohn Nicodemus Tessin d.
J. übernahm die Arbeit. 1681 war der Schloßbau vollendet sowie auch die Schloßkirche
und der Barockgarten nach französischem Vorbild.
Ab dem Jahre 1777 ließ Gustav III. einen englischen Landschaftsgarten vom Gartenarchitekten Fredrik Magnus Piper nach Norden hin anlegen. In den 1760er Jahren ließ Königin
Lovisa Ulrika von Preußen, die Gemahlin König Adolf Friedrichs, eine Reihe neuer Bauten
nach Plänen des Architekten Carl Fredrik Adelcrantz errichten, darunter das chinesische
Schlösschen (im Stil des französischen Rokoko, nur Außenbesichtigung) und das Drottningholms Schloßtheater.
Um 12:30 Uhr besichtigen wir mit einer privaten Führungskraft zuerst das Schloß. Hier
sehen wir die großartigen Barockräume der damaligen Schloßerbauerin Hedwig Eleonora
von Schleswig-Holstein-Gottorf und die herrlichen Rokoko-Räume von Lovisa Ulrika von
Preußen sowie die Appartements des Theaterkönigs Gustav III. und den Reichssaal.
Drottningholms slottsteater
Um 13:30 Uhr besuchen wir dann das Schloßtheater; das uns auch näher erklärt wird.
Es ist ein Nachfolgebau des 1762 abgebrannten Theaters und wurde 1766 eingeweiht.
Seinen Höhepunkt erlebte es unter Gustav III., der selbst Theaterstücke schrieb und gerne
als Schauspieler auftrat. Unter seiner Regentschaft wurde auch der große Frühstückssalon
(Déjeunersalongen) angebaut. Nach dem Attentat auf den König Gustav III. während eines
Maskenballs in der Stockholmer Oper, an dessen Folgen er verstarb, verfiel das Theater.
Erst Anfang des 20.Jahrhunderts wurde es „wiederentdeckt“ und im Jahre 1922 renoviert.
Die originale Bühnentechnik ist noch erhalten und wird für die einzigartige Sammlung von
30 Bühnenbildern immer wieder genutzt.
Danach gehen wir durch den weitläufigen gepflegten Park zu unserem Bus und werden um
14:45 Uhr die Rückfahrt zum Hotel beginnen, Ankunft gegen 15:30 Uhr. — Sie haben im
Anschluss Freizeit bis zum gemeinsamen Abendessen um 16:30 Uhr in unserem Hotel.
Opernhaus
Um 18:15 Uhr gehen wir gemütlich (bei schönem Wetter zu Fuß, sonst Taxi-Transfer) zur
nahegelegenen Königlichen Oper (Operan), in der um 19:00 Uhr die Opernaufführung
„Turandot“ von Giacomo Puccini beginnt. — Die Königliche Schwedische Oper in Stockholm wurde 1773 von König Gustaf III. gegründet. Zunächst gab man die Vorstellungen in
einem größeren Saal in der Nähe des Schlosses (Bollhuset); aber 1782 konnte man in das
von Carl Fredrik Adelcrantz entworfene Opernhaus übersiedeln, ein Pendant zu dem auf
der gegenüberliegenden Seite des Gustaf Adolf-Platzes liegenden Gebäude des heutigen
Außenministeriums.
Gustaf III. interessierte sich außerordentlich für das Theaterleben und unterstützte es auf
vielfältige Weise. Bei der Opernmaskerade im Jahre 1792 wurde er in seinem eigenen
Opernhaus ermordet, was das Ende einer der glänzendsten Epochen der schwedischen
Theater- und Kulturgeschichte bedeutete. Aber man gab während des ganzen 19.Jhs. Vorstellungen an der Oper. Nach dem Abriss des alten Gebäudes und als Bau im neuklassizistischen Stil 1898 eingeweiht, wuchs das Opern- und Ballettinteresse in Schweden weiter.
Der Zuschauerraum der Oper verfügt über ca. 1000 Plätze.
Das Orchester - Kungliga Hovkapellet - ist Schwedens ältestes und größtes Orchester, das
auf eine Tradition bis ins 16. Jh. zurückblicken kann. Das Haus beschäftigt etwa 50 fest
angestellte Sänger. Für gewisse Projekte werden - meist junge - Opernsänger zusätzlich engagiert. Der Opernchor, bestehend aus etwa 70, nach strengen Maßstäben ausgesuchten
Sängern, ist der größte Berufschor Schwedens. Auch das Ballett-Ensemble mit etwa 70
Mitgliedern, darunter etwa 25 Solisten, erste Tänzer und Tänzerinnen, ist das größte des
Landes.
Im Anschluss individuelle Rückkehr zum Hotel und Übernachtung.
Donnerstag, 26.5.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wir um 9:00 Uhr zur Halbinsel Djurgården. Hier interessiert uns zuerst das
monumentale Vasa-Museum. Die Vasa ist das einzige verbliebene Schiff aus dem 17.Jh.
weltweit. Mit über 95% erhaltenen Originalteilen und einer Verzierung aus Hunderten von
geschnitzten Skulpturen ist sie ein einzigartiger Kunstschatz. Die damaligen Kriegsschiffe
waren ja keine bloßen Kriegsmaschinen, sondern schwimmende Paläste. Die geborgenen
Skulpturen wiesen Vergoldungs- und Bemalungsspuren auf. Sie stellen Löwen, biblische
Helden, römische Kaiser, Meerestiere, griechische Gottheiten und vieles andere mehr dar.
Die Vasa wurde auf Befehl des schwedischen Königs Gustav II. Adolf in Stockholm unter
der Leitung des niederländischen Schiffsbauers Henrik Hybertsson gebaut. Ihm zur Seite
standen Zimmermänner, Bauschreiner, Bildhauer, Maler, Glaser, Segelmacher, Schmiede
und zahlreiche andere Handwerker; insgesamt arbeiteten 400 Menschen daran.
Vasa
Der Bau dauerte ungefähr zwei Jahre. Das Schiff besaß drei Masten, bot Platz für die zehn
Segel, maß 52 Meter vom Masttopp bis zum Kiel und 69 Meter vom Bug bis zum Heck und
wog über 1.200 Tonnen. Der König wollte eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Kanonen an
Bord. Das Schiff wurde mit einem hohen Aufbau mit zwei eingeschlossenen Kanonendecks
gebaut. So waren es 64 Kanonen, die meisten von ihnen 24-Pfünder; diese feuerten Kugeln
mit einem Gewicht von mehr als 11 kg ab. Daher waren auch die für das Schiff gewählten
Abmessungen nicht mehr geeignet. Das Unterteil des Schiffs wurde mit schweren Steinen
gefüllt, die als Ballast dienten, um das Schiff stabil im Wasser zu halten. Aber die Vasa war
oberlastig und die 120 Tonnen Ballast reichten nicht aus.
Am 10. August 1628 liefen gleich mehrere königliche Kriegsschiffe aus dem Stockholmer
Hafen aus. Das größte dieser Schiffe war die neu erbaute Vasa, benannt nach dem damals
herrschenden Königsgeschlecht. Als sich das mächtige Schiff langsam der Hafenausfahrt
näherte, wurde es plötzlich von einer Windböe erfasst. Es kenterte, Wasser drang durch
die offenen Kanonenpforten ein, und es sank bis auf den Grund. Mindestens 30, vielleicht
sogar 50 der 150 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Genau 333 Jahre später kam es
wieder an das Tageslicht. Anders Franzén, ein privater Wrackforscher, machte sich Anfang
der 50er Jahre auf die Suche nach der Vasa, 1956 fand er sie. Nach mehreren Jahren der
Vorbereitung wurde sie am 24. April 1961 aus dem Wasser gezogen. Nun musste sie konserviert werden, was viele Jahre dauerte. Jedes der unzähligen geborgenen Objekte ist ein
Zeugnis der Vergangenheit. Hierzu zählen die Knochen und die persönlichen Gegenstände
der Besatzungsmitglieder ebenso wie die Ausrüstung des Schiffs. Auch fanden Bergungshelfer im Unterteil der Vasa die sechs Segel, die zum Zeitpunkt des Unglücks nicht gesetzt
waren. Diese sind die ältesten erhaltenen Segel auf der Welt.
Villa Waldemarsudde
Danach haben Sie dort Gelegenheit zum Mittagimbiss, bevor wir wieder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nach Waldemarsudde fahren, dem südlichsten Teil der Insel Djurgården. Hier besichtigen wir bei einer privaten Führung die Villa, die Kunstgalerie und
den Park. Im 14.Jh. gehörte das Gelände dem Klarissenkloster. 1527 kam es in den Besitz
der Krone, war bis 1780 königliches Jagdrevier, und wurde danach von Kaufleuten erworben. Erst 1899 gelang es Prinz Eugen, das Gelände zurückzukaufen. Sofort nahm er den
Bau des hübschen Schlosses in Angriff. Prinz Eugen (1865-1947), Bruder König Gustavs V.,
war zu Beginn des 20.Jh. einer der größten Förderer des Stockholmer Kulturlebens. Seine
vielseitige Bildung, seine Ritterlichkeit und besonders sein Mäzenatentum lassen nicht vergessen, dass er selbst ein großer Künstler war. Er vermachte seinen beachtlichen Besitz dem
schwedischen Staat.
Auch werden wir dort die Sonderausstellung „Magic Light - Freilichtmalerei aus dem
späten 19. Jahrhundert“, wieder mit privater Führung, sehen. — Diese umfangreiche
Ausstellung befasst sich mit der Zeit und dem Durchbruch der Freilichtmalerei, als Künstler begannen, im Freien zu malen, und das unterschiedliche Licht in der Natur als ein wesentliches Element ihrer Malerei zu nutzen. Die Kollektion besteht aus rund 200 Werken,
hauptsächlich von schwedischen, aber auch von französischen Malern. Arbeiten von weiblichen Künstlern sind besonders hervorgehoben. In diesen sinnlichen und bahnbrechenden
Darstellungen werden Gemälde von Berühmtheiten wie Hanna Pauli, Carl Fredrik Hill,
Eva Bonnier, Anders Zorn und Camille Corot als auch Werke von Künstlern, deren Namen
in Vergessenheit geraten sind, darunter Gerda Roosval-Kallstenius, Ida Gisiko-Sparcke,
Anna Nordgren und Anna Nordlander gezeigt.
Um 15:00 Uhr fahren wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unserem Hotel zurück. Sie
haben wieder Freizeit bis zum gemeinsamen Abendessen um 16:30 Uhr in unserem Hotel.
Konserthuset
Um 18:15 Uhr gehen wir gemeinsam den kurzen Weg (bei schönem Wetter zu Fuß, sonst
mit Taxi) zum Stockholms Konserthuset, in dem um 19:00 Uhr das Konzert beginnt.
Das Konserthuset steht am Hötorget und wurde zwischen 1924 und 1926 gebaut. Es zählt
zu den wichtigsten Gebäuden des Klassizismus in Schweden. Die für das Bauwerk charakteristischen grauen Granitsäulen stammen aus Steinbrüchen bei Vånevik. Die Säulen sind
in Richtung Hötorget ausgerichtet anstatt zum heutigen Sveavägen, da diese Straße zum
Zeitpunkt der Erbauung an der Kungsgatan zu Ende war.
Die Gestaltung der Innenräume stammt von den führenden Innenarchitekten und Künstlern der Zeit. Die Architektur ist bei der jährlichen Verleihung des Nobelpreises im
Konserthuset zu sehen. Die Fassaden besitzen die damalige charakteristische blaue Farbe
der 1920er Jahre. Stockholms Konserthuset ist die Spielstätte des Kungliga Filharmoniska
Orkestern und wurde neben dem Spielbetrieb der Konzerte auch als Theater genutzt. Jedes
Jahr am 10. Dezember werden im Konserthuset die Nobelpreise verliehen. Vor dem Haus
steht der Orfeusbrunnen von 1936 des Bildhauers Carl Milles.
Danach individueller Rückgang zum Hotel. Übernachtung.
Freitag, 27.5.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Heute ist ein ausgedehnter Besichtigungstag „Rund um den Mälarsee“. Um 8:00 Uhr beginnt die Fahrt, die uns zum
idyllischen Ort Mariefred bringt. Der Name des Ortes leitet sich von Monasterium Pacis
Mariä, dem Kloster zum Frieden Marias ab, das hier 1504 als Kartäuserkloster entstand.
Die Kirche wurde um das Jahr 1630 erbaut, als die Witwe Gustav Adolfs, Maria Eleonora
gezwungen war, sich nach Schloß Gripsholm zurückzuziehen. Der Altaraufsatz sowie die
Kanzel entstanden Ende des 17.Jhs. — Auf dem Friedhof besuchen wir Kurt Tucholskys
Grab, wo seine Asche im Sommer 1936 unter einer Eiche beigesetzt wurde. — Nach dem
Urlaubs-Aufenthalt 1929 mit Lisa Matthias in Schweden schrieb er seinen im Jahre 1931
erschienenen Kurzroman „Schloß Gripsholm“.
Danach werden wir bei einer privaten Führung ab 10:00 Uhr dieses mächtige Schloß
kennen lernen, das einen großartigen Überblick auf viele Jahrhunderte schwedischer Geschichte bietet, es ist eine der Hauptsehenswürdigkeiten des Landes. Gripsholm, das auf
einer kleinen Insel im Mälaren liegt, ist nach dem Reichstruchsess Bo Jonsson Grip benannt, der 1383 dort eine Burg baute. Nach seinem Tod ist sie in den Besitz der Unionsherrscher Margarete von Dänemark und Erik von Pommern gekommen und von einigen
ausländischen Vögten bewohnt worden; die Burg wurde beim schwedischen Aufruhr im
Jahre 1434 unter Engelbrekt total niedergebrannt. 1472 fiel die unzulänglich wiederhergestellte Anlage an Reichsverweser Sten Sture, der sie dem Kloster schenkte.
Gripsholm slott
Anschließend konfiszierte Gustav Vasa den Kirchenbesitz und begann 1537 mit dem Bau
der neuen Königsburg, die seine noch nicht gefestigte Herrschaft sichern helfen sollte. Der
deutsche Architekt Henrik von Cöllen errichtete ein unregelmäßiges Vieleck mit vier Ecktürmen. Die runden Türme und auch die Wohnflügel entstanden zum Teil zu Gustavs Lebzeiten. Sein Sohn Karl IX. ließ größere An- und Umbauten vornehmen, so den Flügel im
Norden, der seinen Namen trägt. Gripsholm beherbergte dreimal königliche Gefangene:
Erik XIV. hielt seinen Bruder Johan III. ab 1563 hier gefangen, dieser sperrte wiederum
Erik nach dessen Absetzung auf Gripsholm ein, und Gustav IV. Adolf war nach seiner Absetzung 1809 hier acht Monate interniert. Nach Karl IX. war das mächtige Schloß lange
Zeit Residenz der Königswitwen. Hedvig Eleonora ließ um 1690 den nach ihr benannten
Flügel anbauen.
Der kunstbegeisterte Gustav III. ließ 1773 im ehemaligen Kapellenturm ein kleines Theater
einrichten, das 1781 bis 1783 von Erik Palmstedt stark erweitert und im klassizistischen
Stil vollendet wurde. Es ist ein Meisterwerk der Theaterarchitektur mit einer Reihe verblüffender Raumeffekte sowie gut erhaltenen Kulissen und Bühnenmaschinen. Unter der Regie König Gustavs wurde der Königinnenflügel aufgestockt; zahlreiche Räume wurden neu
eingerichtet und der sogenannte Kavaliersflügel am äußeren Burghof erbaut. König Gustav
III. war der letzte der Monarchen, die im Schloß Gripsholm residierten. — Ende des 19.Jhs.
erfolgten umfassende Restaurierungsmaßnahmen durch Fredrik Lilljekvist.
Heute ist das Schloß Museum und beherbergt die größte Staatliche Porträtsammlung
Schwedens, deren Grundstein bereits im 16.Jh. gelegt wurde. Sie umfasst mehr als 4.000
Bilder und ist damit nicht nur eine der ältesten, sondern wahrscheinlich eine der größten
Porträtsammlungen der ganzen Welt. Neben Porträts gibt es eine Vielzahl von herrlichen
Räumen mit wertvollen Einrichtungsgegenständen der verschiedensten Stilepochen: u.a.
Herzog Karls Kammer von 1570 und der sehr gut erhaltene Reichssaal aus den 90er Jahren des 16.Jhs., der berühmte Weiße Salon Gustavs III., 1779 durch Jean Eric Rehn ausgestattet, einer der schönsten Räume des Schlosses, und das Theater Gustavs III.
Gustav III:s teater
Um 12:00 Uhr fahren wir eine kurze Strecke zu einem weiteren Schloß, wo wir Gelegenheit zum Mittagimbiss haben. — Das Restaurant ist für seine herrlichen Kuchen berühmt.
Auch gibt es auf diesem Anwesen Kunstgewerbegeschäfte. Um 13:30 Uhr fahren wir dann
nach Strängnäs.
Strängnäs domkyrka
Die dreischiffige mächtige gotische Backsteinkirche ist den Aposteln Petrus und Paulus
gewidmet. Bereits im frühen 12.Jh. wurde auf diesem Platz eine Stabkirche aus Holz errichtet. In den 1250er Jahren kamen Dominikaner nach Strängnäs und begannen mit dem
Bau eines Konvents am nördlichen Stadtberg, wo der Heilige Eskil gesteinigt worden war.
Die Dominikanerkirche und die Kernpartie der Domkirche waren Zwillingskirchen. Die
Bettelordensmönche verwendeten beim Baubeginn in den 1250er Jahren für den Bau einer neuen größeren Kirche nur Backstein. Die neue Kirche wurde rund um die bestehende
Holzkirche gebaut, so dass man während der Bauzeit weiterhin Gottesdienste feiern konnte. Die Kirche wurde wahrscheinlich im Sommer 1291 vom Bischof Anund Jonsson eingeweiht und brannte noch am gleichen Tag ab. Bis in die 1330er Jahre gibt es keine zuverlässigen Angaben zur Kirche. Aus einer Urkunde geht hervor, dass Bischof Styrbjörn im
Jahr 1334 eine Einweihung vornahm.
Der erste Teil, gebaut in der Form einer rechteckigen Hallenkirche, wird heute als "Kern
der Kirche" bezeichnet. Bereits 1342 kam die erste Erweiterung dazu, der Heilige-Chor mit
Fresken. Dann wurden die Kapellen auf der Südseite gebaut: Der Steinbock-Chor im Osten
um 1340 bis 1345, danach der Grab-Chor des Carl Carlsson Gyllenhielm. An das westliche Ende der Südseite des Langhauses wurde 1404 eine Marienstatue und um 1425 der
Chor derer von Hessenstein errichtet. Im 14.Jh. entstanden die Gewölbemalereien im
Langhaus. 1448 bis 1462 wurde der gotische, polygonale Hoch-Chor mit Chorumgang gebaut sowie eine Sakristei im Norden. Der mit Kalkwandmalereien dekorierte Hoch-Chor
wurde am Johannisabend 1462 eingeweiht.
1479 wurde Kort Rogge (†1501) Bischof. Er war ein politisch aktiver Kirchenmann. Nach
einem Brand 1473 wurden die beschädigten Teile der Kirche repariert, aber der Bischof
ließ auch den Kirchturm erhöhen und deckte die ganze Kirche mit einem gemeinsamen
Dach. Er spendete auch einige Altartücher, von denen die größeren für den Hochaltar in
Flandern und in Brüssel 1490 hergestellt wurden.
1907 bis 1910 fand eine umfassende Restaurierung statt. Sitzbänke, die Leuchter an den
Säulen und die Chorausstattung mit der Orgelfassade, zwischenzeitlich im Jugendstil ausgeführt, erhielten wieder ihr ursprüngliches Aussehen; diese Kathedrale in Strängnäs hat
somit in Schweden den am besten erhaltenem mittelalterlichen Charakter.
Am 26.12.1999 wurde die Märtyrerkapelle eingeweiht. Unter anderem gibt es eine Skulptur aus dem späten 15.Jh., die vom Lübecker Bernt Notke gefertigt wurde und Erik den
Heiligen darstellt. Der Flügelaltar von 1480-1490 mit Darstellungen des Weihnachtsevangeliums und der Passion stammen aus Flandern, 1490 in Brüssel fertiggestellt. Schwedens
ältester Flügelaltar ist ein Geschenk von Bischof Kort Rogge. Der Marienaltar (1507-1508)
wird der Werkstatt Jan Bormans zugeschrieben. Der Taufstein aus Bronze stammt aus dem
12.Jh. — Die Kanzel im gustavianischen Stil wurde 1789 gebaut. Ein Grabstein erinnert an
Bischof Thomas (†1443). Die Kirche beherbergt das Grabmal von Karl IX. (1655-1697).
Ebenso befindet sich hier das Grabmal von Prinzessin Isabella Johansdotter (1564—1566).
Der 96 Meter hohe Kirchturm wurde in den 1740er Jahren errichtet.
Skoklosters slott
Nach der Besichtigung (ohne Führer) ab 14:15 Uhr fahren wir um 14:45 Uhr weiter zum
Schloß Skokloster. Bei einem geführten Rundgang wird uns ab 16:30 Uhr dieses anmutige Anwesen näher gebracht. — An der Stelle des heutigen Schlosses stand ursprünglich ein Zisterzienser-Nonnenkloster, das von Knut Långe gegründet worden war. Dieser
hatte sich gegen die Macht des Königs aufgelehnt und herrschte später als Knut II. über die
Svear. Nach seinem Tode im Jahre 1234 blieben der Besitz und das Kloster noch mehrere
Generationen lang in der Familie. Skogård, wie Skokloster in alten Zeiten hieß, kam unter
Gustav Vasa in den Besitz der schwedischen Krone. Johan III. gab Schloß und Kirchspiel
seiner Schwester Sophie, die mit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg verheiratet war, als
Lehen. Letzterer wurde wegen Grausamkeit gegenüber seiner Familie und den Untertanen
1578 des Landes verwiesen.
In der Reformationszeit wurde das Nonnenkloster aufgelöst und später dem jungen karelischen Adeligen Hermann Wrangel, der sich gerade in schwedische Dienste begeben hatte,
übereignet. Nach 1638 ließ sich Wrangel endgültig in diesem Schloß nieder und ließ das
Haus, in dem ehemals die Chorherren von Uppsala, die Beichtväter der Nonnen, gewohnt
hatten, modernisieren. Skogård ging somit in den Besitz des berühmten Feldmarschalls
Carl Gustav Wrangel über.
Dieser beauftragte die beiden Baumeister Jean de la Vallée und Nicodemus Tessin d. Ä.
mit dem Bau eines neuen, weitaus großartigeren Schlosses, das im Jahre 1668 vollendet
wurde. Als Carl Gustav Wrangel starb, erbte seine Tochter. die mit dem Grafen Nils Brahe
verheiratet war, das Schloß. Seit Oktober 1967 gehört Skokloster dem schwedischen Staat.
Die Architektur des Schlosses ist von den römischen und florentinischen Palästen stark
beeinflusst worden. Bis auf die beiden kleinen Holzbalkone, die im zweiten und dritten
Stock angebaut wurden, hat sich das Äußere kaum verändert. Das Innere besitzt prachtvolle
Stuckarbeiten im Barockstil und herrlich möblierte Säle.
Der immense Reichtum an Kunstschätzen, die von den Wrangels, Bielkes und Brahes zusammengetragen wurden, die prunkvollen Brüsseler Wandteppiche (16. und 17.Jh.), die
Zahl der Gegenstände, die in mehr oder weniger engem Zusammenhang mit der Landesgeschichte stehen, die prunkvolle Ausstattung der königlichen Gemächer, in denen Karl IX.
als Gast weilte, die Bedeutung der Bibliothek mit mehr als 25.000 Bände und eine große
Anzahl von Handschriften sowie die Sammlungen kostbarer und seltener Waffen machen
Skokloster zu einem der prachtvollsten Herrensitze Schwedens.
Sigtuna
Gegen 18:00 Uhr fahren wir die kurze Strecke nach Sigtuna. Das Stadtbild hat sich seit
dem Hochmittelalter kaum verändert. Die zahlreichen Runensteine, die in und um Sigtuna
gefunden wurden, bezeugen, dass der Ort ursprünglich eine heidnische Kultstätte war. Im
Anschluss war diese Stadt jahrhundertelang der christliche Mittelpunkt des Nordens, und
ihre Kirchen, die heute meistens nur noch Ruinen sind, zeugen von ihrer einstigen Blütezeit. In Sigtuna wurden die ersten schwedischen Münzen geprägt, die die Inschrift „Situne
Dei“ trugen. Nachdem die Stadt durch einen Seeräuberangriff von der Ostsee her zerstört
worden war, wurde sie auf religiösem und geistigem Gebiet von Uppsala verdrängt. — Die
Dominikaner gründeten hier jedoch noch ein bedeutendes Kloster, das aber während der
Reformation auf Veranlassung von Gustav Vasa geschlossen werden musste. Noch heute
besitzt Sigtuna bekannte Schulen und vor allem kirchliche Institutionen.
Mit seinen kleinen niedrigen Häusern, die inmitten von Gärten liegen, und den winkligen
Straßen ist Sigtuna ein besonders malerisches Städtchen. Die Anlage der Stadt hat sich
seit ihrer Gründung nicht geändert; alles deutet darauf hin, dass die Storagatan die älteste
Straße Schwedens ist. Die Marienkirche (Mariakyrkan), die ehemalige Kloster- und heutige
Pfarrkirche, wurde aus Backsteinen nach dem Muster der Dome in Uppsala und Västerås
gebaut und Mitte des 13.Jhs vollendet. Das Kircheninnere ist spätromanisch und zeichnet
sich durch elegante Einfachheit aus. An der Südwand sieht man noch Reste des Klosterkreuzgangs. In dem weiten Chor sind ein Altaraufsatz aus dem 15.Jh und eine schöne Statue des Hl. Dominikus beachtenswert. Die Statue der „Dame von Venngarn“ hat niemals
ihre Identität enthüllt und verdankt ihren Namen einer alten Überlieferung. Nördlich des
Altars ist der Grabstein des Erzbischofs Jarler (gest. 1255), eines früheren Dominikaners.
Er steht in einer mit Fresken des 13.Jhs bemalten Nische. Das Rathaus, es gilt als „das
kleinste der Welt“, wurde 1744 vollendet. Die Umgebung ist mit Überresten aus der heidnischen und der Zeit der ersten Dynastie der Svea-Könige übersät. Zahlreiche Runensteine
auf dem „Wikingerpfad“ entlang des Mälarsees zeugen von jener Zeit.
Um 19:45 Uhr werden wir hier gemeinsam zu Abend essen. — Um 21:00 Uhr ist die Rückfahrt zu unserem Hotel, das wir gegen 22:00 Uhr erreichen werden. Übernachtung.
Samstag, 28.5.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Der Vormittag ist zur freien
Verfügung. Um 12:45 Uhr treffen wir uns vor dem Grand Hotel und werden anschließend
als Abschiedsessen in Stockholm ein gemeinsames sehr gutes und reichhaltiges Smörgåsbord (kalt und warm) genießen.
Millesgården
Um 14:30 Uhr holt uns ein Privatbus ab, und wir fahren zur Insel Lidingö. — Hier nimmt
uns der Millesgården in seinen Bann, ein sehr interessantes Kunstmuseum mit Skulpturenpark; sie werden von der Schönheit begeistert sein. Auf einem Felsen entstand hier
1906 Wohnung und Atelier von Carl Milles (1875-1955), einem der bedeutendsten Künstler Schwedens. Es war bis 1931 das Heim von ihm und seiner Frau Olga. Der Baumeister
war Architekt Karl M. Bengtsson. Für Planung und Durchführung späterer Umbauten und
Erweiterungen stand Carl Milles‘ Halbbruder Evert Milles. Im Jahre 1931 zog das Ehepaar
in die USA. Fünf Jahre später wurde der Millesgården in eine Stiftung umgewandelt und
dem schwedischen Volk als Geschenk übergeben. Der sehr große Skulpturenpark entstand
im Zusammenhang mit Milles Heimkehr aus den USA 1950. Hier platzierte er monumentale Nachbildungen freistehender Skulpturen aus den USA und aus Schweden. Als Carl
Milles am 19.9.1955 starb, bekam er seine letzte Ruhestätte in der kleinen Waldkapelle
auf dem Gelände. Das Kirchlein gleicht Wegkapellen, die in Süddeutschland und Österreich zu finden sind. Auch Olga Milles, gebürtige Österreicherin, wurde nach ihrem Tod
1967 hier neben ihrem Mann beigesetzt.
Der sehr ästhetische Millesgården enthält nicht nur seine eigene Arbeiten, sondern auch die
während vieler Reisen durch Italien,-Frankreich,-Deutschland und Amerika von ihm gesammelten Kunstwerke. Man kann das Ganze schlecht beschreiben — lassen wir deshalb Carl
Milles selbst sprechen: „... die ganze Anlage ist einzig aus der Sehnsucht nach Schönheit
geschaffen, aus dem eigentümlichen Trieb, ganz und gar nur als Künstler unter Ausschluss
jeglicher Eitelkeiten zu denken...“.
Ab 15:00 Uhr können Sie die vielen eindrucksvollen Kunstwerke privat besichtigen. Um
17:00 Uhr ist dann die Rückfahrt zu unserem Hotel, wo wir gegen 17:45 Uhr ankommen
werden. Der Rest des Tages ist zu Ihrer freien Verfügung. Auf alle Fälle sollten Sie heute
früh ins Bett gehen, um morgen ausgeruht zu sein, denn in den nächsten Tagen gibt es
sehr viel zu sehen. Übernachtung.
Sonntag, 29.5.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Um 8:00 Uhr ist der Transfer
zum Skeppsbrokajen 103, wo die Einschiffung stattfindet und um 9:00 Uhr die außergewöhnliche Schiffsreise beginnt. Bei der Abfahrt werden Sie mit Kaffee oder Tee und
leckeren Brötchen verwöhnt. Da wird auch die Tischordnung festgelegt, die dann während
der ganzen Schiffsreise so bleiben muss. — Ab heute haben wir dann auch Vollpension an
Bord.
Vor uns liegen idyllische, geruhsame und landschaftlich wunderschöne Tage an Bord des
ältesten Passagierschiffes der Welt, der M/S Juno. — Das Gefühl „Reisen wie in der
guten alten Zeit“ vermittelt Ihnen die Fahrt auf „Schwedens Blauem Band“. Die über
150 Jahre alte Verbindung zwischen der Ostsee und dem Skagerrak ist eine Wasserstraße,
welche die beiden großen Städte Schwedens, Stockholm und Göteborg, miteinander verbindet. 596 km Gesamtlänge beträgt die Route, davon sind etwa ein Drittel Kanäle. Die
Höhenunterschiede werden durch insgesamt 65 Schleusen bewältigt. Der höchste Punkt
liegt 91,5 m über dem Meeresspiegel (bei der von Hand betriebenen Schleuse von Tatorp).
Der geniale Erbauer dieses Kanals war Graf Baltzar von Platen. Über 60.000 Soldaten arbeiteten über sieben Millionen Stunden an seinem Lebenswerk! Er starb 1829, leider drei
Jahre vor der Vollendung des gigantischen Bauvorhabens. Schon mehr als 800.000 Schiffe
haben seither die Berg- und Talfahrt zu Wasser bewältigt. Sie dürfen höchstens 32 m lang
und 7 m breit sein und maximal 2,72 m Tiefgang haben. — Die Höchstgeschwindigkeit ist
nur 9 km/h! — 1977 übernahm der schwedische Staat die ehemals der Familie Wallenberg
gehörende Göta Kanal AB, heute gehört sie einem finnischen Unternehmen.
In „Schwedens längstem Museum“, wie der Göta Kanal liebevoll genannt wird, verkehren die drei „weißen Schwäne“, es sind die MS „Juno“ (1874), die MS „Wilhelm Tham“
(1912) und die MS „Diana“ (1931). Die Reederei hat sich auf die pietätvolle Restaurierung
der Schiffe beschränkt und erbittet daher von den Passagieren „ein Opfer an Bequemlichkeit, um das kulturhistorische Reisemilieu zu erhalten“. Vier Tage und drei Nächte lang
geht die Fahrt durch bunte Landschaften und traditionsreiche Orte Mittelschwedens, vorbei an fruchtbaren Feldern, alten Landgütern und vielen malerischen Kirchen, über offene
Seen und durch schmale Kanäle, an deren sattgrünen Ufern die Erlen und Hängebirken
wachsen, deren ausladende Zweige manchmal die Reeling streifen.
Montag, 30.5.2016 und Dienstag, 31.5.2016 — Im Göta Kanal und auf den einzelnen
Seen. Für die gesamte Schiffsreise erhalten Sie eine umfassende Dokumentation über
die Fahrtstrecke, Fauna und Flora sowie sonst Wissenswertes. Sie werden bald bemerken,
dass man kaum zum Schlafen kommt, denn hinter jeder Biegung gibt es neue Eindrücke.
Mittwoch, 1.6.2016 — Nach unserer Ausschiffung um 16:00 Uhr am Packhuskajen 10 in
Göteborg erfolgt der Transfer zum zentral gelegenen ***** Hotel (Landesklassifizierung).
Unsere Business-Zimmer verfügen über Direktwahl-Telefon, Anrufbeantworter, Internetzugang (kostenpflichtig), Sitzbereich, Kabel-/Satellitenfernsehen, Pay-TV, W-LAN, Minibar,
Kaffee/-Teekocher, Klimaanlage, individuelle Klimaregelung, Hosenpresse (Bügeleisen auf
Anfrage), Schuhputzservice sowie Zimmerservice (zeitl. limitiert); die Badezimmer haben
Badewanne und Handbrause, WC, Haartrockner und Telefon. — Weiter verfügt dieses Haus
über ein Atrium-Bistro, Restaurant, Lounge Bar, Kiosk, Safe an der Rezeption, kostenlose
Zeitung in der Lobby, Friseursalon, Geschenke-Laden, Solarium, Sauna, Health Club mit
Fitness-Raum, Massagen (gegen Aufpreis) und Schwimmbad.
Nach so vielen unvergesslichen Eindrücken der letzten Tage kann man doch nicht sofort
wieder in die Welt des 21.Jh. eintauchen. — Deshalb werden wir für unser gemeinsames
Abendessen zu einem Restaurant in die Schären fahren, das direkt am Meer liegt.
Donnerstag, 2.6.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Der Vormittag ist zur freien
Verfügung.
Tjolöholm
Um 13:30 Uhr beginnt unser Nachmittagsausflug zu dem verträumten Ort Tjolöholm im
südlichen Schärengebiet. Wir besichtigen zuerst das Kutschenmuseum und haben danach
auch etwas Zeit für die Verkaufsausstellung im Schloßladen. Nach einer sehr gemütlichen
Kaffeepause sehen wir uns das eindrucksvolle Schloß, das im Tudor-Stil erbaut wurde,
näher an. — Am Spätnachmittag verlassen wir diesen schönen Ort. Unsere Rückfahrt wird
unterbrochen durch ein gemeinsames Spezialitäten-Abendessen in einem gepflegten Restaurant. Danach Heimfahrt zu unserem Hotel; Übernachtung.
Freitag, 3.6.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Um 9:00 Uhr beginnt die privat
geführte Besichtigung (teils zu Fuß, teils mit Bus) in der zweitgrößten Stadt des Landes
und der drittgrößten Hafenstadt Skandinaviens, „Schwedens Tor zur Welt“. Am Aufbau
Göteborgs waren deutsche und holländische Einwanderer maßgeblich beteiligt, was heute
noch an den Grachten, die den Stadtkern durchziehen, sichtbar ist. Umfangreiche Wallgräben, schöne Parkanlagen und alte Befestigungsschanzen prägen das Bild dieser großen
Industriestadt. Breite Straßen sowie gut sortierte Geschäfte und ein echtes Nachtleben haben dazu beigetragen, dass die Stadt oft „Klein London“ genannt wird.
Aus dem Ende des 14.Jhs. am Fluß Götaälv gelegenen Städtchen Lödösö, später Götaholm
oder Nya Lödösö, entstand weiter flußabwärts in der Nähe der Küste schließlich Göteborg.
Es wurde im Jahre 1611 zerstört, aber von Gustav II. Adolf 1621 an der gleichen Stelle
wieder aufgebaut. — Zu den hochgesteckten Zielen dieses Königs gehörte die gute Entwicklung der Beziehungen zwischen Schweden und ganz Westeuropa, insbesondere den protestantischen Mächten in Deutschland, Holland und England. Mit den Holländern, die nach
dem Muster von Amsterdam hier Kanäle bauen ließen, kamen auch sehr viele Ingenieure
in die Stadt. Zu diesen gesellten sich bald französische und flämische Kaufleute. Mächtige
Festungen wurden errichtet, z.B. Kronan, Lejonet und Carolus Rex; sie erzählen noch heute von der damaligen Bedeutung der einzelnen Befestigungswerke, die als Schutz gegen
die dänischen Angriffe gebaut wurden.
GöteborgsOperan
•
Göteborg lebte vom Handel mit dem Ausland und dem Bergwerkdistrikt Mittelschwedens.
Schon im 18.Jh. wurden erste große Fabriken errichtet, in denen Süßigkeiten, Textilien
und auch Tabak hergestellt wurden. — Zu dieser Zeit exportierte der Hafen bereits 8% der
ge-samten Weltproduktion an Roheisen. Der Handel mit dem Fernen Osten führte im Jahre 1731 zur Gründung der Ostindischen Kompanie. In dem 1750 bis 1762 entstandenen
Verwaltungsgebäude ist heute das Historische Museum untergebracht. Im 19.Jh. kamen der
Bau der Eisenbahn und des Göta- und Trollhättan-Kanals dazu. Seit Beginn des 20.Jhs. ist
die Stadt dank des eisfreien Hafens sowie der Flug- und Eisenbahnverbindungen eine der
bedeutendsten Hafenstädte Nordeuropas geworden. Die Region lebt heute von mehr als
tausend Industrieunternehmen. Nicht nur Schiffswerften, sondern auch Hasselblad, Volvo,
SKF, Götaverken u.v.a. gehören dazu.
Es ist auch eine grüne Stadt, denn pro Einwohner sind 75 qm Grünfläche vorhanden. Den
Mittelpunkt der Stadt bildet der Gustav-Adolf-Platz mit dem 1670 erbauten Rathaus, der
Börse und dem Denkmal des Königs. Die eigenwillige Feskekörka (Fischkirche) von 1874
bietet nicht nur dem Gourmet eine riesige Auswahl der verschiedensten Fische und anderer
Meerestiere. Sehenswert ist auch Schwedens ältester Bahnhof am Drottningstorget. — Wer
etwas Geld ausgeben möchte, findet vielleicht in Antikhallarna etwas, einem Haus mit drei
Stockwerken voller Antiquitäten. — Das Stora Teatern von 1859 war das erste Opernhaus
der Stadt, bis im September 1994 eine neue Oper direkt am Hafen erbaut wurde. Die Universität und einige Forschungsinstitute runden das Bild dieser lebendigen Stadt ab.
Konserthuset
Die Besichtigungen enden um 12:00 Uhr, und Sie haben Zeit zu Ihrer freien Verfügung bis
zum gemeinsamen Abendessen um 16:30 Uhr in unserem Hotel. Um 18:00 Uhr gehen wir
gemütlich (bei schlechtem Wetter Taxitransfer) zum Konserthus, in dem um 19:00 Uhr
das Konzert beginnt. Die Göteborger Konzerthalle stammt vom schwedischen Architekten
Nils Einar Eriksson und wurde 1935 am Götaplatsen errichtet. Mit Museen und anderen
Kultureinrichtungen bildet sie die Umrahmung des Götaplatsen, dessen Mittelpunkt die
Poseidon-Skulptur des Bildhauers Carl Milles bildet. Der große Hauptsaal, „Stora Salen“,
bietet Plätze für 1.247 Gäste. Die Halle wird unter anderem von den Göteborger Symphonikern genutzt. — Der heutige Bau konnte aufgrund einer großen Spende von Caroline Wijk
in Höhe von 700.000 SEK erbaut werden. Nötig wurde der Neubau, weil die alte Konzerthalle von 1901 am 13. Januar 1928 bis auf die Grundmauern niederbrannte. Ursache des
Feuers war eine Fehlfunktion der Heizung.
Danach ist der individuelle Rückgang (oder Transfer) zum Hotel und Übernachtung.
Samstag, 4.6.2016 — Skandinavisches Frühstücksbuffet. Bis 16:00 Uhr ist der Tag zur
freien Verfügung. Vielleicht möchte Sie Schwedens größten botanischen Park mit einem
Palmenhaus, Rosarium, Schmetterlinghaus und ca.12.000 Pflanzenarten besuchen oder
an einer fakultativen Besichtigung im Konstmuseet (Kunstmuseum) teilnehmen. Es wurde 1923 gebaut, um die Gemälde- und Skulpturensammlung aufzunehmen, die seit 1861
im Ostindienhaus untergebracht war. Der Grundbestand setzte sich ursprünglich aus den
Stiftungen Dahlgren (1876) und Fürstenberg (1902) zusammen; letztere bestand aus einer
umfangreichen Sammlung von Gemälden schwedischer Maler. Es folgten weitere Stiftungen, so dass dieses Museum ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der schwedischen
Kultur ist. Wir können u.a Skulpturen von Carl Milles und Ivar Johnsson sehen, aber auch
von Maillol und Despiau. Von schwedischen Malern können wir Werke von Jakob Bakker,
David Klöcker Ehrenstrahl, Gustav Cederström, Carl Larsson u.v.a.m. bewundern. Die
spanischen, holländischen und flämischen Künstler sind ebenso vertreten wie die aus der
italienischen Schule, z.B. Francesco Bassano, Paris Bordone, Paolo Veronese und Ludovico Brea. Den größten Bereich aber nehmen die Nordländer mit vielen eindrucksvollen
Gemälden ein.
Konstmuseet
Um 16:00 Uhr ist der allgemeine Transfer zum Flughafen Göteborg (Landvetter). Die
Gäste nach München fliegen um 18:45 Uhr ab und kommen um 20:35 Uhr an; die Gäste
nach Frankfurt fliegen um 19:00 Uhr ab und kommen um 20:45 Uhr an.
LEISTUNGEN: Hin- und Rückflug in der Economy-Class, 5 Übernachtungen mit skandinavischem
Frühstücksbuffet im *****Hotel in Stockholm, privat geführte Stadtrundfahrt im Sonderbus und
Abendessen auf dem Kaknästornet am 24.5., Fahrt mit Sonderbus nach Drottningholm, private
Besichtigung des königlichen Schlosses und Schloßtheaters, Abendessen im Hotel und teuerste
Opernkarte am 25.5., Fahrt zum Vasa-Museum, private Führung in der Galerie und in der Sonderausstellung der Villa Waldemarsudde, Abendessen im Hotel und teuerste Konzertkarte am 26.5.,
Fahrt nach Mariefred, Friedhofbesichtigung, private Führung durch Schloß Gripsholm, Fahrt zum
Dom nach Strängnäs, private Führung im Schloß Skokloster, Besichtigung, Abendessen in Sigtuna
am 27.5., Mittagessen und Fahrt zum Millesgården am 28.5. Vier-Tage-Reise auf der MS Juno in
der gebuchten Kategorie mit Vollpension ab 29.5. bis 1.6., 3 Übernachtungen/skandinavisches
Frühstücksbuffet im ****Hotel in Göteborg und Abendessen am 1.6., Fahrt zum Schloß Tjolöholm,
Kaffee/Kuchen, private Führung im Kutschenmuseum und im Schloß sowie Abendessen am 2.6.,
private Stadtführung, Hotel-Abendessen, teuerste Konzertkarte am 3.6., Transfer zum Flughafen,
alle Rundfahrten und Ausflüge mit Privatbus, Transfers mit Bus oder öffentlichen Verkehrsmitteln,
sämtliche Führungen und Besichtigungen, Insolvenzversicherung. Teilweise örtliche Führungskräfte.
Gesamtreiseleitung Rainer J. Beck.
PREISE:
€ 5.321,- pro Person im Doppelzimmer und Doppelkabine C-Deck
€ 6.715,- im Doppel als Einzelzimmer und Einzelkabine C-Deck
ZUSCHLÄGE:
€
150,- Unterbringung pro Person in der Hochzeitskabine auf dem Hauptdeck (C-Deck)
€
244,- Unterbringung als Einzel in der Hochzeitskabine auf dem Hauptdeck (C-Deck)
€
586,- Unterbringung pro Person in einer Doppelkabine auf dem Shelterdeck (B-Deck)
€
715,- Unterbringung in einer Einzelkabine auf dem Shelterdeck (B-Deck)
€ 1.131,- Unterbringung pro Person in einer Doppelkabine auf Brückendeck (A-Deck)
€ 1.407,- Unterbringung in einer Einzelkabine auf dem Brückendeck (A-Deck)
Mindestteilnahme 18 Gäste. Auf eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen habe ich keinen
Einfluss. Änderungen der Fahrtroute und der Zeiten bleiben vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen
Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters Intern. Theater- und Musikreisen Rainer J. Beck
München. — Druck: 15.2.2016
BILDNACHWEISE:
Stockholm / Foto Ola Ericson/imagebank.sweden.se – Stadshuset / Foto Anna Andersson/imagebank.sweden.se – Riddarholmen / Foto
Henrik Trygg/imagebank.sweden.se – Drottningholms slott / Foto Peter Nordbrink u. Åke Eson Lindman – Drottningholms slottsteater /
Foto Swedish Royal Court Fotograf: Ake Eson Lindman – Opernhaus / Foto Holger.Ellgaard - Eigenes Werk. – Vasa-Schiff / Foto Ola
Ericson/imagebank.sweden.se – Villa Waldemarsudde / Foto Wikimedia Commons – Konserthuset / Foto Peder Lindbom, AIX Arkitekter.
Gripsholm slott / Foto http://www.kungahuset.se/ - Gustav III:s teater / Foto Alexis Daflos, Hans Thorwid — Strängnäs domkyrka / Foto
Riggwelter - Wikimedia Commons — Skoklosters slott / Foto Jens Mohr — Sigtuna / Foto Brorsson - Wikimedia Commons — Millesgården /
Foto Tuukka Ervasti/imagebank.sweden.se – Tjolöholm / Foto Tor Svensson — GöteborgsOperan / Foto Ingmar Jernberg — Konserthuset /
Foto http://www.gso.se/ - Konstmuseet / Foto Kjell Holmner/ Göteborg & Co.
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
D-80686 München — Hansastraße 17 — Telefon-Zentrale (0049)-089-574034 — Telefax 574037
E-Mail: [email protected] — www.musikreisen-beck.de
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend versuche ich, Ihnen möglichst genaue Informationen vom Schiff zu geben.
Wie Sie wissen, ist die M/S Juno von 1874 das älteste Passagierschiff der Welt und denkmalgeschützt. Die Reederei bittet daher, dieser Sache Rechnung zu tragen. Deshalb dürfen auch keine Umbauten durchgeführt werden. Das Schiff ist jedoch vor einigen Jahren
sehr schön restauriert worden, wie z.B. mit Korbsesseln auf dem Deck u.v.m.
Die M/S Juno ist 31,45 Meter lang, 6,68 Meter breit, der Tiefgang nur 2,72 Meter und es
gibt 29 Kabinen. Auf dem B-Deck und C-Deck gibt es Korbstühle, wo Sie gemütlich sitzen
und die wunderschöne Landschaft an sich vorbeiziehen lassen können. In allen Kabinen
gibt es ein Waschbecken mit sehr heißem und kaltem Wasser. Bis auf die beiden hinteren
Kabinen auf dem C-Deck haben alle die Betten übereinander (wie im Liegewagen einer
Bahn). Einzelgäste haben die Möglichkeit ihre persönlichen Gegenstände bequem auf dem
zweiten Bett abzulegen.
Alle Türen auf dem Schiff müssen aus Sicherheitsgründen unverschlossen bleiben; dies
bedeutet, es gibt keine Schlüssel. Auf meinen letzten 26 Fahrten ist es noch nie vorgekommen, dass ein Gast etwas vermisst hat. Wertsachen, wie Schmuck und Geld können
Sie dem Kapitän geben, er hat einen Safe. Ihr Koffer wird bei Ankunft des Schiffes in den
Schiffsbauch gebracht. Sollten Sie während der Reise trotzdem etwas aus diesem Gepäck
benötigen, wird Ihnen ein Steward dies möglich machen. Ehepaare, die bequem reisen
wollen, sollten je eine Einzelkabine nehmen. An Bord befindet sich auch ein kleiner Verkaufsladen, wo Sie Postkarten, Briefmarken und Souvenirs kaufen können. Auch gibt es
eine kleine Bibliothek, teilweise mit deutscher Literatur.
DAS SCHIFF HAT DREI DECKS:
C-Deck — Hauptdeck
Auf diesem Deck sind die meisten Kabinen (14). — Diese Kabinen befinden sich im sogenannten Schiffsbauch. Sie haben Bullaugen, die während der Fahrt aufgemacht werden
können, da sie noch weit über der Wasserlinie sind. Auf diesem Deck sind eine Herrendusche und 2 Herren-WCs, sowie eine Damendusche und 2 Damen-WCs. Diese werden
von der Schiffsbesatzung stündlich und gründlich auf ihre Sauberkeit hin überprüft.
B-Deck — Shelterdeck
Dies ist das Deck, wo Sie beim Betreten des Schiffes eintreffen werden. Auf diesem Deck
gibt es 8 Kabinen, eine Dusche und 2 WCs, sowie das Restaurant und den Salon. Gäste,
die schon um 3 oder 4 Uhr außerhalb der Kabine sind, um den Morgen zu genießen (es
ist ja schon taghell), finden im Salon bereits Kaffee und Tee, sowie einige Brötchen vor,
um den ersten Hunger vor dem allgemeinen Frühstück zu stillen. Morgens gibt es dann
ein gutes Frühstück, mittags und abends ein warmes Essen. — Dieses wird rechtzeitig in
einem Schaukasten auf dem B-Deck veröffentlicht. Manches Mal hält das Schiff kurz an
einer Schleuse und nimmt frische Milch oder Brötchen an Bord. — Die Kabinentüren auf
diesem Deck haben eine große Scheibe, so dass Sie eine sehr gute Sicht haben. Diese Tür
kann man mit einem zirka 10 cm langen Haken öffnen, so dass Sie in der Nacht frische
Luft haben. — Im Restaurant haben maximal 24 Personen Platz. Wenn es mehr Gäste sind,
wird der Salon dazu genommen, da die Mahlzeiten nur in einer Sitzung serviert werden.
A-Deck — Brückendeck
Hier gibt es nur 6 Kabinen mit nur einer Dusche und einem WC. Auch diese Türen kann
man mit einem ca. 10 cm langen Haken öffnen, so dass Sie nachts frische Luft haben. Auf
dem Brückendeck befindet sich das Steuerhaus, dahinter eine Schlafkabine, abwechselnd
für den Kapitän oder Steuermann. Die Gäste auf diesem Deck werden gebeten möglichst
leise zu sprechen, damit die jeweilige Person schlafen kann.
KABINENPLAN:
Text, Gestaltung und Zusammenfassung Rainer J. Beck
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend RV genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der RV dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nicht widerspricht und der Kunde auf die
vorgenommene Änderung und auf den neuen Vertragsschluss hingewiesen wurde.
Stimmt der Kunde diesem neuen Angebot nicht zu, so kann der RV hierüber wieder anderweitig verfügen.
2. Bezahlung
2.1. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung
von 20% pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung der Reisebestätigung nebst
Sicherungsschein zu leisten.
2.2. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer
7. genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Vertragsabschluss innerhalb
von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines verpflichtet.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.
2.4. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden.
2.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
zur Zahlung fällig.
3. Vertragliche Leistungen
3.1. Die vom RV geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich
aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf und den
individuellen Abreden. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom RV herausgegeben
werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. ln den Reiseverläufen genannte Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu fakultativen Unternehmungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.2. RV wird die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat
und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Hierzu gehören insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ,
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und Ziellandes.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RVs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen benennt das Luftfahrtunternehmen dem Reiseveranstalter gegenüber den Treibstoffeinkaufspreis im Zeitpunkt des Zugangs der Buchungsbestätigung und denjenigen im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung und legt die
sich daraus ergebende Kostenkalkulationen für die Flugbeförderung im Zeitpunkt
der Buchungsbestätigung und im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens, bezogen
auf die gebuchte Flugstrecke, dar. Die Mehrkosten werden anschließend dividiert
durch die Zahl der Sitzplätze des im Chartervertrag vereinbarten Flugzeugmusters.
Hieraus ergibt sich die Preiserhöhung pro Fluggast.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer für den Reiseveranstalter unvorhersehbaren Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert.
4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
den RV nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RVs
über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann
der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung
zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Rücktrittskosten pro Person
a) Flugreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 23. Tage vor Reisebeginn
25 %
ab 22. Tage bis 16. Tage vor Reisebeginn
30 %
ab 15. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
50 %
ab 7. Tage bis 3. Tage vor Reisebeginn
65 %
ab 2. Tage vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn
75 %
bei Nichtantritt
80 %
b) Busgruppenreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 15. Tage vor Reisebeginn
40 %
ab 14. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
60 %
ab 7. Tage bis 1. Tag vor Reisebeginn
75 %
später sowie bei Nichtantritt
80 %
Die Eintrittskarten (Oper, Theater, Konzert) werden dem Reisenden voll in Rechnung gestellt, falls sie nicht verkauft werden können. Die Stornokosten werden in
diesem Fall auf den Reisepreis abzüglich des Gegenwerts der Eintrittskarten berechnet. Eine Rückvergütung von Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den
Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Spesen erfolgen.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchung: Können und werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, so kann der RV eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten berechnen, sofern diese dem Kunden vorher bekannt gegeben wurden. Eine Umbuchung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, nicht in
Anspruch genommene Reiseleistungen bei Abbruch der Reise zu versichern.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst.
b) Mit Einhaltung einer Frist bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der entsprechenden Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Rücktrittszeitpunkt hingewiesen wird. In jedem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat der RV den Kunden ebenfalls unverzüglich davon zu unterrichten. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der RV als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am
Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RVs wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die
Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB
bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren
Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist, vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den RV zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.
9.5. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines
Schadens aufmerksam zu machen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der RV nur bis zu einer Höhe von € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf di Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen
Verlust von Reisegepäck gegeben sind.
10.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RVs sind.
10.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr (Stadtbusse, Überlandbusse, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erbracht
und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich verweist. Er haftet
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, insbesondere dem Übereinkommen von Montreal sowie der EG-VO
Nr. 261/2004 zur Verbesserung der Fluggastrechte innerhalb der EU. Diese Vorschriften sehen einerseits Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Luftfrachtführers
vor aber auch Entschädigungszahlungen für Fluggäste, z. B. für den Fall der Annullierung eines Fluges oder dessen Überbuchung.
Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RVs ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwährend nur
gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch
nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3.
Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
12. Verjährung
12.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen.
12.2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrage nach enden sollte.
12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den RV ist ausgeschlossen. Die gilt
nicht unter Familienangehörigen.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der
RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er
den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde
so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der RV steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und evtl. Mitreisender (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektionsund lmpfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des
Thrombose-Risikos, informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
15. Versicherungen
Wir empfehlen lhnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung).
16. Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen und Rechtswahl
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die
Haftung des RVs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet
bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Gerichtsstand
17.1. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
17.2. Für Klagen des RVs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVs vereinbart.
17.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Reiseveranstalter: Internationale Theater- u. Musikreisen Rainer J. Beck
Hansastraße 17, D-80686 München, Telefon (089) 574034, Fax 574037
E-Mail: [email protected], Internet: www.musikreisen-beck.de
Stand 09/14
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
D-80686 München - Hansastrasse 17 - Telefonzentrale 089-574034 - Telefax 089-574037
Ältester deutscher Spezial-Veranstalter – 46 Jahre – Ältester deutscher Spezial-Veranstalter
REISE: __________________________________ Termin: _________________________________
1) Anmelder/in
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Beruf: ___________________________________________
PLZ/Wohnort: _____________________________________ Vorwahl/Telefon:___________________________________
Straße/Nr.: ________________________________________ Telefax: _________________________________________
Mobiltelefon:______________________________________
2) Mitreisende/r
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Mobiltelefon:______________________________________
Ich wünsche: Einzelzimmer
( )
Doppelzimmer zur Alleinbenutzung ( )
Wünschen Sie den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung?
Sonstige Versicherungen?
Gepäck ( ) Kranken ( ) Unfall ( )
Ja
Ja
( ) / Nein
( ) / Nein
Doppelzimmer ( )
(
(
)
)
Sonderwünsche: _____________________________________________________________________________________
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getrennte Betten ( )
Unverbindliche Sonderwünsche (nach Verfügbarkeit der Hotels):
Nichtraucherzimmer ( )
Doppelbett ( )
Raucherzimmer ( )
Zustieg Bus (ab/bis _______________________________________ )
Flugreisen (ab/bis Flughafen ________________________________ )
Reisepreis im Doppelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Einzelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
€ _________________________________________
Versicherung/en
€ _________________________________________
Gesamtbetrag
€ =======================================
Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich.
Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der mit angemeldeten Teilnehmer wie für meine eigenen einstehen
werde. Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie durch meine Unterschrift an.
Ort/Datum __________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________
Unterschrift des Kunden
Unterschrift des Anmeldenden
In Notfällen (Erkrankungen/Unfall usw.) während der Reise verständigen Sie bitte:
___________________________________________________________________________________________________
musikreisen-beck.de

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