Kap. 12, RWE Energie BAU

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Kap. 12, RWE Energie BAU
12
Inhaltsübersicht
Elektro-Installation
12
Elektro-Installation
12.1
Allgemeines
12.2
Versorgen des Bauobjektes mit elektrischer
Energie
12.2.1
Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz
des EVU
12.2.2
Versorgen der Baustelle
12.2.2.1 Antrag auf Belieferung der Baustelle mit elektrischer Energie
12.2.2.2 Hinweise und Betriebsmittel für die
Baustromversorgung
12.3
12.5.1.3 Hauptstromversorgungssystem für größere
Bauvorhaben
12.5.1.4 Steuerleitungsnetze
12.5.2
Zählerplätze
12.5.2.1 Allgemeines
12.5.2.2 Zählerplätze
12.5.2.3 Zählerplätze für Gemeinschaftsanlagen
und Steuergeräte
12.5.2.4 Zählerschränke nach DIN 43870
12.5.2.5 Nischen für Zählerplätze nach DIN 18013
12.6
Stromkreisverteiler und Stromkreise
12.7
12.7.1
12.7.2
12.7.3
12.7.4
12.7.5
12.7.6
12.7.7
12.7.8
12.7.9
12.7.10
12.7.11
12.7.12
Installation in Wohnungen
Allgemeines
Ausstattungsumfang der Elektro-Installation
Installation in Küche, Kochnische
Installation im Hausarbeitsraum
Installation im Bad
Installation im Wohnraum
Installation im Schlafraum
Installation im Flur
Installation im WC-Raum
Installation im Abstellraum
Installation im Hobbyraum
Installation im Boden- und Kellerraum
(zur Wohnung gehörend)
Installation im Teilbereich Freisitz
Installation in abschließbaren Einzelgaragen
Elektro-Installation von
Speicherheizungsanlagen
12.3.3
12.3.4
12.3.5
Hinweise für die Planung der
Elektro-Installation
Allgemeines
Planungsgrundlagen
VDE-Bestimmungen (insbesondere
DIN VDE 0100)
Normen (DIN 18012, DIN 18013, DIN 18014,
DIN 18015 u. a.)
Technische Anschlußbedingungen (TAB)
Sonstige technische Regeln
Leistungsbedarf, Prognosen (herausgegeben
von EVU oder anderen Institutionen)
Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter
Berücksichtigen der Allgemeinen Tarife und
Versorgungsverträge
Installationsberatung und Planung
Arbeitshilfen für die Planerstellung
Planerstellung
12.4
12.4.1
12.4.2
12.4.3
12.4.4
12.4.5
Hausanschluß und Hausanschlußraum
Allgemeines
Freileitungsanschluß
Kabelanschluß
Hausanschlußraum
Fundamenterder und Hauptpotentialausgleich
12.8.1
12.8.2
12.8.3
12.5
12.5.1
12.5.1.1
12.5.1.2
Hauptstromversorgung und Zählung
Hauptstromversorgungssysteme
Allgemeines
Hauptstromversorgungssystem für kleine und
mittlere Bauvorhaben
12.8.4
12.8.5
12.8.6
12.8.7
12.3.1
12.3.2
12.3.2.1
12.3.2.2
12.3.2.3
12.3.2.4
12.3.2.5
12.3.2.6
12.3.2.7
12.7.13
12.7.14
12.7.15
12.8
Installation in Gemeinschaftsanlagen,
Anlagen im Freien
Allgemeines
Stromkreise
Installation im Boden- und Kellerraum (gemeinschaftlich genutzt)
Installation im Boden- und Kellergang
Installation im Treppenraum
Installation in der Garage
Installation in Anlagen im Freien
12/1
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Inhaltsübersicht
Elektro-Installation
12.9
Installationsformen
12.15
Blitzschutzanlagen
12.10
12.10.1
12.10.2
12.10.3
12.10.4
Verlegemethoden
Aufputz-Installation
Unterputz-Installationen
Rohr-Installation
Kanal-System-Installation
12.16
12.11
Leitungsführung und Anordnung
der Betriebsmittel
Rolläden, Jalousien und Markisen mit
Elektroantrieb
Antrieb (Rohrmotor)
Bedienung, Steuerung, Automatisierung
Rolladenantrieb und -steuerung für die
Nachrüstung
12.12
Leitungsmaterial, Verbindungsmaterial,
Einbaugeräte
Leitungsmaterial
Allgemeines
Kunststoffaderleitungen
Stegleitungen
Feuchtraumleitungen
Kunststoffkabel
Verbindungsmaterial
Schalter, Steckdosen, sonstige Einbaugeräte
12.12.1
12.12.1.1
12.12.1.2
12.12.1.3
12.12.1.4
12.12.1.5
12.12.2
12.12.3
12.16.1
12.16.2
12.16.3
12.13
12.13.1
12.13.2
Fernmeldeanlagen
Allgemeines
Fernmeldeanlagen zum Anschluß an das Netz
der Deutschen Telekom AG und anderer
Anbieter
12.13.3 Hauskommunikations- und Hausinformationsanlagen
12.13.3.1 Klingel-, Türöffner-, Türsprech- und Türfernsehanlagen (Video)
12.13.3.2 Haustelefonanlagen
12.13.3.3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und
Überfall
12.14
12.14.1
12.14.2
12.14.3
12.14.4
12.17
12.17.1
12.17.2
12.17.3
12.17.4
12.17.5
12.18
12.18.1
Hauserneuerung
Allgemeines
Ergänzen der vorhandenen Elektro-Installation
Verwenden von Installationskanälen
Vereinfachen der Installation durch Nutzen
vorhandener Schächte, Rohre und ähnliches
Erweitern von Zähleranlage, Stromkreisverteiler
und Hauptleitung
12.18.4
Gebäudesystemtechnik
Grenzen der konventionellen
Elektro-Installation
Neue Elektro-Installation:
Gebäudesystemtechnik mit Installationsbus
Technische Ausführung der Gebäudesystemtechnik
Heutige Maßnahmen für die zukünftige Nutzung
12.19
Prüfen elektrischer Anlagen
12.20
Grafische Symbole für Schaltungsunterlagen (Schaltzeichen)
12.21
Hinweise auf Literatur- und Arbeitsunterlagen
12.18.2
12.18.3
Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen
Allgemeines
Antennenanlagen
Kabelanschluß (Breitband-Kommunikationsnetz)
Anzahl der Antennensteckdosen
12/2
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
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12
Anmeldeverfahren
Elektro-Installation
12 Elektro-Installation
12.1 Allgemeines
Der Wohnwert von Wohngebäuden hängt in hohem Maße
von einer gut funktionierenden elektrischen Stromversorgung, d. h. auch Elektro-Installation, ab. Der Bau kleiner
bis ausgedehnter Wohnanlagen ist ohne die vielen mechanischen haustechnischen Einrichtungen und der dazu
notwendigen leistungsfähigen Elektro-Installation kaum
möglich. So eröffnet die Elektrizität und damit die ElektroInstallation dem Architekten, Bauingenieur oder Baumeister viele neue Möglichkeiten der Grundrißgestaltung und
bringt bei sorgfältiger Planung auch eine Steigerung des
Wohnwertes.
Die Elektro-Installation kann nicht isoliert vom Baukörper
betrachtet werden, die als notwendiger Zusatz irgendwann in das Gebäude eingebracht wird. Vielmehr ist bereits während der Planung des Bauvorhabens die ElektroInstallation in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Deshalb sind die folgenden Punkte besonders zu beachten:
Die Planung der elektrischen Anlagen soll vor Baubeginn abgeschlossen sein.
Noch vor Beginn der Planungen sind mit dem zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) die
Versorgungs- und Anschlußfragen zu klären.
12.2 Versorgen des Bauobjektes mit elektrischer
Energie
12.2.1 Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz
des EVU
Die Versorgung des Bauvorhabens mit elektrischer Energie sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragt werden, →12-1.
Der erste Kontakt mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz des EVU
(Hausanschluß) bzw. später der Antrag auf Belieferung mit
elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz des EVU
(Zählereinbau) wird über einen beim EVU in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Installateur einge-
12-1 Schema der Zusammenarbeit zwischen Bauplanern,
Bauämtern, Bauherren und EVU
12/3
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
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12
Baustellenversorgung
Elektro-Installation
reicht, der die Anlage unter Beachtung der Technischen
Anschlußbedingungen (TAB) des EVU ausführen wird.
Dem Elektro-Installateur werden vom EVU Antragsformulare für den Hausanschluß und später auch für den Zählereinbau und den Stromlieferungsvertrag zur Verfügung
gestellt.
Sollte jedoch ein Elektro-Installateur - im Vorplanungsstadium - für das Bauvorhaben noch nicht zur Verfügung stehen, so kann der Antrag für die Erstellung des
Hausanschlusses auch vom Architekten bzw. Bauträger
oder vom Bauherrn zunächst in einfacher schriftlicher
Form eingereicht werden. Der Elektro-Installateur muß
aber den Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz
des EVU noch vor Beginn der Anschlußarbeiten beim EVU
nachreichen. Neben den erforderlichen Unterschriften
von Anschlußnehmer und Grundstückseigentümer sollte
dann auch möglichst der Elektro-Installateur unterschrieben haben.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
– Lage des Bauvorhabens
(Kopie des Lageplanes beifügen),
– Umfang des Bauvorhabens
(Gliederung der Gebäude, Anzahl und Größe der Wohnungen und gewerblichen Räume),
– geplante elektrische Einrichtungen der Wohnungen
(z. B. elektrische Warmwasserversorgung in Küche und
Bad, Elektroherd),
– Angaben über die elektrische Ausrüstung vorgesehener Gewerbebetriebe,
– Hinweise auf einen eventuell vorhandenen Gesamtbebauungsplan.
Je nach Größe des Objektes ist in Abstimmung mit dem
EVU der Standort der für die Stromversorgung erforderlichen Transformatorstation rechtzeitig festzulegen.
Auf der Grundlage des Lageplanes und nach dem Grad
der Inanspruchnahme der elektrischen Energie ermittelt
das EVU die Anschlußkosten für das Bauvorhaben.
12.2.2 Versorgen der Baustelle
12.2.2.1 Antrag auf Belieferung der Baustelle mit
elektrischer Energie
Auch hier ist der Antrag auf Belieferung mit elektrischer
Energie über den eingetragenen Elektro-Installateur zu
stellen. In dem Antrag ist u. a. aufzuführen:
Lage des Bauvorhabens
(Kopie des Lageplanes beifügen),
geplante Anschlußleistungen
(Maschinen, Geräte usw.).
Über weitere Handhabungen oder Folgerungen erteilt das
zuständige EVU jederzeit Auskunft.
12.2.2.2 Hinweise und Betriebsmittel für die
Baustromversorgung
Zwar kann die Bauleitung damit rechnen und auch erwarten, daß von den Bauunternehmern und Elektro-Installateuren nur Bauanschlußschränke und Elektromaterialien in einwandfreier Ausführung, entsprechend
den VDE-Bestimmungen, Technischen Anschlußbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften, eingesetzt
werden; jedoch ist bei derartigen rauhen Betrieben, wie
sie die Baustellen nun einmal sind, mit hohem Verschleiß
zu rechnen. Daraus folgt eine besondere Aufsichtsverpflichtung der Bauleitung. Der Baufachmann sollte z. B.
wissen, daß Baustromverteiler als Baustrom-Anschlußschrank oder -Anschlußverteilerschrank DIN VDE 0612
oder DIN VDE 0660 Teil 501 entsprechen müssen und
darüber hinaus die Technischen Anschlußbedingungen
(TAB) der EVU einzuhalten sind, → 12-2.
Außerdem hält die Berufsgenossenschaft Merkblätter für
elektrische Anlagen auf Baustellen bereit.
Die kundeneigene Anschlußleitung vor der Meßeinrichtung soll so kurz wie möglich, darf jedoch nicht länger als
30 m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß
für Drehstromverbraucher (z. B. Motoren) nur noch die international genormten Steckvorrichtungen nach DIN
49462/63 verwendet werden dürfen, →12-3. Für Wechsel-
12/4
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Baustellenversorgung
Elektro-Installation
stromgeräte können die Anwender nach wie vor Schutzkontakt-Steckvorrichtungen - mindestens spritzwassergeschützt und für erschwerte Bedingungen (
) - verwenden, → 12-4.
Alle Steckvorrichtungen müssen ein Isolierstoffgehäuse
besitzen.
12-3 CEE-Steckvorrichtung nach DIN 49462/63
12-4 Spritz- und druckwassergeschützte SchutzkontaktSteckvorrichtungen für erschwerte Bedingungen
12-2 Baustellenanschluß (Anschluß- und Verteilerschrank)
Nach DIN VDE 0100 Teil 704 müssen im TT- und TN-SNetz Steckdosen bis 16 A für Einphasenbetrieb durch
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter) mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA, sonstige Steckdosen durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit
einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 500 mA geschützt werden.
Baustromverteiler besitzen deshalb Fehlerstrom-Schutzschalter, die vor Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen
arbeitstäglich durch Drücken der Prüftaste auf Wirksamkeit überprüft werden müssen. Die Betätigung der Prüftaste bewirkt aber ausschließlich die Überprüfung der
Wirksamkeit des Schalters, die Wirksamkeit der gesamten
Schutzmaßnahme kann dadurch nicht geprüft werden.
12/5
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Planungsgrundlagen
Elektro-Installation
12.3 Hinweise für die Planung der Elektro-Installation
12.3.1 Allgemeines
Die Planung der Elektro-Installation setzt die abschließende Planung der haustechnischen Anlagen voraus,
d. h., die einzubringenden Geräte müssen hinsichtlich
des Standortes, des Anschlußwertes und der Betriebsweise bekannt sein. Auch die Umgebungsverhältnisse, in
denen elektrische Anlagen betrieben werden, müssen
zum Zeitpunkt der Planung bekannt sein (Feuchtigkeit,
Staub, trockene Räume, feuergefährdete Räume usw.).
Das Planungsziel gilt als erreicht, wenn sich alle Geräte
der Haustechnik jetzt und auch weitere, zukünftige Geräte ohne Störungen betreiben lassen. Angesichts steigender Lohnkosten muß die Elektro-Installation unproblematisch im Aufbau und weitgehend standardisiert sein
und sich auch leicht warten lassen.
12.3.2 Planungsgrundlagen
Die Elektro-Installation soll nicht nur den momentan anfallenden Bedarf gerade decken, sondern auch in naher
und ferner Zukunft allen Anforderungen gewachsen sein.
Somit sind über die physikalischen Abhängigkeiten hinaus Entwicklungstendenzen und Prognosen zu berücksichtigen. Folgende Regelwerke sind zugrunde zu legen:
12.3.2.1 VDE-Bestimmungen (insbesondere DIN VDE 0100)
Die VDE-Bestimmungen sind Grundlagen für die sichere
Ausführung der Elektro-Installation sowie für die Herstellung von Elektrogeräten und Betriebsmitteln (Kabel, Leitungen, Sicherungen, Steckdosen, Schalter, Wassererwärmer usw.). Die meisten Hersteller geben durch die
Verwendung des ihnen von dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (VDE-Prüfstelle) erteilten VDE-Zeichens dem
Anwender ihrer Betriebsmittel eine einfache Möglichkeit,
sich zu vergewissern, daß das Betriebsmittel den Sicherheitsanforderungen entspricht. Soweit die Betriebsmittel
unter das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“
(Gerätesicherheitsgesetz, GSG - früher Maschinenschutzgesetz) fallen, z. B. Baustromverteiler, wird das
VDE-Zeichen allein oder in Verbindung mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) verwendet.
12.3.2.2 Normen (DIN 18012, DIN 18013, DIN 18014,
DIN 18015 u. a.)
Normen sind nicht nur ein Mittel zur Rationalisierung und
Planungsvereinfachung. In ihnen werden auch die Mindestanforderungen an den Gebrauchswert und Komfort
einer Elektro-Installation festgelegt. Die wesentlichen, für
die Planung wichtigen Normen mit Aussagen über die
Elektro-Installation sind in DIN 18012, DIN 18013, DIN
18014 und DIN 18015-1 bis 18015-3 enthalten. Darüber
hinaus sind auch reine Baunormen, z. B. DIN 4102, für die
Planung einer Elektro-Installation von großer Wichtigkeit.
12.3.2.3 Technische Anschlußbedingungen (TAB)
In den Technischen Anschlußbedingungen der EVU sind,
ermächtigt durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV)“, Bedingungen für die Ausführung der ElektroInstallation enthalten.
Die Technischen Anschlußbedingungen sind notwendig,
um sicherzustellen, daß aus den Verbraucheranlagen keine Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz möglich sind.
Das bedeutet, es dürfen in den Verbraucheranlagen keine
Zustände herbeigeführt oder vorhanden sein, die zu einer
Gefahr für Leben und Sachwerte oder zu einer Störung
der Stromversorgung führen können. Die TAB sollen dem
EVU außerdem eine rationelle Durchführung der Energieversorgung ermöglichen. Deshalb wird z. B. die Zugänglichkeit der Meßeinrichtungen gefordert.
Die Technischen Anschlußbedingungen sind bundeseinheitlich, jedoch sind je nach Struktur und Versorgungssystem der einzelnen EVU Ergänzungen in einzelnen
Punkten möglich.
12/6
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Planungsgrundlagen
Elektro-Installation
12.3.2.4 Sonstige technische Regeln
Mindestbelastbarkeit der
Zusätzlich zu den VDE-Bestimmungen und Normen gibt
es weitere technische Regeln, die beachtet werden müssen, z. B. die Landes-Bauordnung, Ministerialerlasse,
Technische Regeln für Aufzüge (TRA). In der Regel geben
die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Bauaufsichtsämter an,
wie Räume und Gebäudeabschnitte hinsichtlich ihrer Gefährdung einzuordnen sind, z. B. feuergefährdete Räume,
explosionsgefährdete Räume.
12.3.2.5 Leistungsbedarf, Prognosen (herausgegeben
von EVU oder anderen Institutionen)
Viele EVU und Institute führen Untersuchungen durch
über die Entwicklung z. B. des Energiebedarfs und des
Komfortanspruchs der Bevölkerung. Daraus können
Rückschlüsse auf die Planung der Anlagen gezogen werden.
Das Ermitteln der maximal benötigten elektrischen Leistung eines Objektes ist für die zukunftssichere Dimensionierung der Installationsanlagen von Bedeutung. Zwar
liegen von bestimmten Groß-Objekten spezifische Leistungswerte vor, es bleibt aber fraglich, ob derartige Werte ohne weiteres für weitere Bauvorhaben übernommen
werden können. Diese Erkenntnis weist abermals auf eine
möglichst frühe Planung der elektrischen Einrichtungen
hin.
Im Bereich des Wohnungsbaus verfügen die EVU über
eine jahrzehntelange Erfahrung über den benötigten Leistungsbedarf. Auch DIN 18015-1 kann der einer Planung
zugrundeliegende Leistungsbedarf entnommen werden,
→ 12-5, → 12-6. Auf diese Bemessungsgrundlage für
Hauptleitungen von Wohnungen ohne Elektroheizung verweisen auch die TAB.
Die Bestimmung des Leistungsbedarfs für Gemeinschaftsanlagen des Wohnungsbaus dürfte nicht so kompliziert sein, weil die anzuschließenden Geräte hinsichtlich der Stückzahl, Anschlußwerte und Betriebsweise noch leicht überschaubar sind und die Größenordnungen Abweichungen gegenüber der Vorplanung gering
erscheinen lassen.
für
Hauptleitung
Kurve A
Kurve B
Einfamilienhaus
63 A
63 A
2 Wohnungen
80 A
63 A
3 Wohnungen
100 A
63 A
Leitung vom
Zählerplatz zum
Stromkreisverteiler
63 A
12-5 Bemessungsgrundlage für Haupt- und Abzweigleitungen in Wohngebäuden ohne Elektroheizung
(nach DIN 18015-1)
12.3.2.6 Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter
Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter (z. B. der
HEA) und dergleichen sind in großer Anzahl vorhanden,
so daß sich der Planer über den jeweiligen Stand der
Technik ständig informieren kann (→ 12.21).
12.3.2.7 Berücksichtigen der Allgemeinen Tarife und
Versorgungsverträge
Die Allgemeinen Tarife und Versorgungsverträge erfordern u. U. individuelle Installationen, die bei der Planung
berücksichtigt werden müssen, z. B. besondere Zuleitungen und Stromkreisverteiler für bestimmte Verbrauchergruppen.
12.3.3 Installationsberatung und Planung
Nach derzeitigem Stand beraten in der Regel die EVU
Bauherren und Architekten über die Ausführung zweckmäßiger und zukunftsgerechter Elektro-Installationsanlagen. Für die Planung stehen Ingenieurbüros für
Elektrotechnik oder Haustechnik zur Verfügung. Häufig
sind den Elektro-Installationsunternehmen Planungsabteilungen angeschlossen. Der Planer plant in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, Architekten und EVU
die elektrischen Anlagen. In allen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen EVU unerläßlich.
12/7
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
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12
Arbeitshilfen
Elektro-Installation
12-6 Effektive Leistungen zur Bemessung von Hauptleitungen für Wohnungen ohne Elektroheizung, Nennspannung
230 / 400 V (nach DIN 18015-1)
12.3.4 Arbeitshilfen für die Planerstellung
Mit genormten Symbolen nach DIN 40900 (→ 12.20) ist
die Elektro-Installation in den Grundrißplan einzutragen,
wobei zuerst die Auslässe, Schalter, Steckdosen und
Standflächen der Elektrogeräte eingezeichnet und danach die Leitungsführungen bestimmt werden. Das gilt
auch für Hausanschluß, Hauptleitung, Zählerplatz und
Stromkreisverteiler, → 12-7. Gute Arbeitsmittel beim Er-
stellen der Pläne können die HEA-Reibe- und Klebefolien
sowie die HEA-Zeichenschablone sein. Die Reibe- und
Klebefolien sind so aufgebaut, daß die Symbole raumweise geordnet sind und auf die Zeichnungen übertragen
werden. Je weniger raumbezogene Symbole auf der Folie
verbleiben, um so zukunftsgerechter ist die Elektro-Installation. Auch das Installationsschema (Stromkreise) ist
raumweise zusammengefaßt und wird als Klebefolie angeboten.
12/8
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Planerstellung
Elektro-Installation
Nach Art und Anzahl der Räume werden die Bausteine zu
einem Installationsschema zusammengesetzt, z. B. auf
der Grundrißzeichnung.
Die HEA-Zeichenschablone enthält die Symbole für die
Elektro-Installation im Maßstab 1:50.
12.3.5 Planerstellung
Neben dem Elektro-Installationsplan sind Übersichtsschaltpläne und andere Pläne, wie z. B. Wand- und Dekkendurchbruchpläne, → 12-8, anzufertigen.
Eine rechtzeitig geplante Elektro-Installation erspart mühselige und teure Fräsarbeiten. Sicher kann man heute mit
geeigneten Maschinen Zwischenwände, z. B. von 12 bis
24 cm, fast mühelos durchbohren, das gilt jedoch nicht
immer für Stahlbetonwände oder -bauteile. Entweder darf
aus statischen Gründen nicht durchgebohrt oder gefräst
werden oder der Aufwand ist beträchtlich.
Folgende Decken- und Wandaussparungen sind zu berücksichtigen:
– Decken- u. Wandöffnungen für die Hauptleitungsführung,
– Nischen für Zählerplätze und Stromkreisverteiler
(→ 12.5.2.5 und →12.6),
12-7 Beispiel der Zuordnung von Zählereinheiten zu denHauptgruppensicherungen. (Es muß Selektivität zwischen Hausanschlußsicherungen, Hauptgruppensicherungen und Zählervorsicherungen vorhanden
sein.)
12-8 Wand- und Deckendurchbruchplan
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
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12
Hausanschluß
Elektro-Installation
12.4 Hausanschluß und Hausanschlußraum
12.4.1 Allgemeines
Art, Zahl und Lage des Hausanschlusses werden vom
EVU festgelegt. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Nach DIN VDE 0100 Teil 732 und DIN VDE 0211 dürfen
Hausanschlußkästen nicht in feuergefährdeten Räumen
oder an feuergefährdeten Stellen sowie in explosionsgefährdeten Bereichen angebracht werden.
Hausanschlußkästen und Hauptverteiler müssen frei zugänglich und sicher bedienbar sein.
Bei Anlagen im Freien, für die eine Ausführung des Hausanschlusses nach DIN 18012 nicht möglich ist, z. B. Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen
Beleuchtung, Pumpenanlagen, ist der Hausanschluß in
ortsfesten Schalt- und Steuerschränken unterzubringen.
12.4.2 Freileitungsanschluß
12-9 Maß-Installationsplan
– Decken- und Wandöffnungen für die Leitungsführung
der Elektro- und Fernmeldeanlagen in Wohnungen,
Kellerräumen und sonstigen Räumen, z. B. Treppenräumen.
Alle erforderlichen Durchbrüche und Nischen sind zweckmäßigerweise in den Bauplan einzuzeichnen und dem
Bauunternehmer zu übergeben, der dann im Zuge der
Bauarbeiten das Anlegen von Durchbrüchen und Nischen
berücksichtigen kann.
Der Elektro-Installateur führt die Arbeiten nach dem Installationsplan aus. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat
er in der Regel Revisionspläne anzufertigen bzw. die vorhandenen Sollpläne auf den Iststand zu bringen.
Für besonders kritische Installationswände sollten Ausführungspläne mit vermaßten Auslässen angefertigt werden, wobei die einzelnen Auslässe (Dosen) einer klaren
Zuordnung wegen benummert werden sollten, → 12-9.
Nach Erstellen der Pläne sind die Mengen an benötigtem
Installlationsmaterial zu ermitteln und die Leistungen zu
beschreiben.
Hauseinführungen dürfen nicht durch explosionsgefährdete Bereiche geführt werden oder in ihnen münden.
Die Stelle, an welcher der Freileitungsanschluß in ein
Haus eingeführt wird, ist besonders von der Führung der
Ortsnetzfreileitung abhängig. Deshalb ist eine rechtzeitige Verständigung mit dem EVU wichtig.
Es muß sichergestellt sein, daß bei Wandanschlüssen die
Anschlußwand bzw. bei Dachständeranschlüssen der
Dachstuhl für die durch die Leitungen oder Kabel hervorgerufene Belastung ausreichende Festigkeit hat. Eventuell hierfür erforderliche bauliche Verstärkungen sowie das
Herstellen von Mauerdurchbrüchen für Hauseinführungen
sind an der vom EVU anzugebenden Stelle vom Anschlußnehmer zu veranlassen.
Vom Ende jeder Hauptleitung, z. B. am Zählerplatz, ist bis
zum Keller (Decke) je installierte Hauptleitung ein Leerrohr
von mindestens 36 mm lichte Weite zu verlegen, damit jederzeit ohne Stemm- und Maurerarbeiten bei Änderung des
Freileitungsanschlusses in einen Kabelanschluß die Hauptleitungsführung geändert werden kann. Das Leerrohr ist möglichst ohne Bögen zu verlegen. Bei der Erneuerung von
12/10
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Hausanschlußraum
Elektro-Installation
Hauptleitungen in Altbauten mit Freileitungsanschluß sollten
die Leerrohre ebenfalls installiert werden.
12.4.3 Kabelanschluß
Zum Einführen der Kabel in den Hausanschlußraum sind
in der Außenwand, entsprechend dem Durchmesser der
Kabel, Schutzrohre einzubauen. Die Rohrart und -größe
werden vom EVU festgelegt. Der Einbau ist vom Anschlußnehmer zu veranlassen. Das EVU sorgt für einen
wasserdichten Abschluß des Kabels in dem Schutzrohr
der Hauseinführung. Ein etwa gewünschter gas- oder
druckwasserdichter Abschluß muß vom Anschlußnehmer
in Abstimmung mit dem EVU veranlaßt werden. Besonderheiten sind vor der Bauausführung abzustimmen.
Hausanschlußräume sind so zu planen, daß alle Anschlußeinrichtungen und ggf. ebenfalls die Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerschränke, ordnungsgemäß installiert und gewartet
werden
können.
Sie müssen
trocken, begehbar und über allgemein zugängliche Räu-
12.4.4 Hausanschlußraum
Nach den Technischen Anschlußbedingungen (TAB) der
EVU ist der Ausführung des Hausanschlußraumes DIN
18012,→ 12-10, und DIN 18015 zugrunde zu legen. Zu berücksichtigen ist, daß in der DIN 18012 nicht nur die
Starkstromversorgung angesprochen ist, sondern auch
die Fernmelde-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung sowie die Entwässerung.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind besondere Hausanschlußräume nicht erforderlich. Für die Anschlüsse der
Leitungen sind jedoch die Ausführungen der DIN 18012
sinngemäß anzuwenden.
1 Hauseinführungskabel
für Starkstrom
2 Starkstrom-Hausanschlußkasten
3 Starkstrom-Hauptleitung
4 ggf. Zählerschrank
5 Starkstrom-Ableitungen
von Meßeinrichtungen
zu den Stromkreisverteilern
6 Kabelschutzrohr
7 Hausanschlußleitung
für Wasser mit Zähler
8 Hausanschlußleitung für Gas
9 Gas-Hauptabsperr-Einrichtung
10 Isolierstück
11 Hausanschlußleitung
für Fernmeldeeinrichtung
12 Heizungsrohre
13 Abwasserrohr
14 Fundamenterder
15 Anschlußfahne
des Fundamenterders
16 Potentialausgleichsschiene
17 Blitzschutzanlage
18 Heizungsrohre
19 Verbindungsleitung bei Schutzmaßnahme im TN-System
20 Schutzleiter bei Schutzmaßnahme im TT-System
21 Fernmeldeanlage
22 Antennenanlage
23 Gasrohre
24 Wasserrohre
25 Deckenleuchte
26 ggf. Bodenablauf
12-10 Hausanschlußraum in Anlehnung an DIN 18012 mit
Hauptpotentialausgleich
12/11
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Fundamenterder, Potentialausgleich
Elektro-Installation
me, z. B. Kellergang, Treppenraum, jederzeit erreichbar
sein. Als Durchgang zu weiteren Räumen dürfen Hausanschlußräume nicht dienen. Der Hausanschlußraum ist
durch ein Schild „Hausanschlußraum“ zu kennzeichnen.
Hausanschlußräume müssen an der Gebäudeaußenwand
liegen, durch die die Anschlußleitungen geführt werden.
Stehen dem zwingende bauliche Gründe entgegen, darf
mit Zustimmung des EVU davon abgewichen werden.
Besitzt das Bauobjekt keinen Keller, so kann der Hausanschlußraum auch im Erdgeschoß eingerichtet werden.
Ggf. ist das Setzen eines ortsfesten Schalt- und Steuerschrankes außerhalb des Gebäudes mit Zustimmung des
EVU möglich (→ 12.4.1).
Die Raumtemperatur in Hausanschlußräumen darf 30 ˚C
nicht überschreiten. Einrichtungen für die Starkstromund Fernmeldeversorgung sollen nicht an der gleichen
Wand wie die Einrichtungen für die Wasser-, Gas- und
Fernwärmeversorgung angeordnet werden.
Größe und auch Anzahl der Hausanschlußräume richten
sich nach der Anzahl der Anschlüsse, der Anzahl der zu
versorgenden Kunden sowie nach der Art und Größe der
Betriebseinrichtungen, die untergebracht werden sollen.
In jedem Fall ist so zu planen, daß vor den Anschluß- und
Betriebseinrichtungen eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m vorhanden ist.
Für Hausanschlußräume bis etwa 30 Wohneinheiten
(nach DIN 18012) - entspricht bei Nichtwohngebäuden
ca. 165 kVA Anschlußwert - sind die Mindestmaße im
Lichten:
12.4.5 Fundamenterder und Hauptpotentialausgleich
Nach DIN 18015-1 ist bei jedem Neubau ein Fundamenterder für das Gebäude und seine Installationen vorzusehen. Auch die TAB der EVU fordern in Neubauten den
Einbau eines Fundamenterders, um den Hauptpotentialausgleich wirksam zu gestalten.
Für die Ausführung des Hauptpotentialausgleichs gelten
DIN VDE 0100 Teile 410 und 540. Die Ausführung des
Fundamenterders hat nach DIN 18014 zu erfolgen, die die
„Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in
Gebäudefundamente“ der VDEW abgelöst hat. Auskünfte
über Fundamenterder erteilen auch die EVU.
Fundamenterder können z. B. als Erder für die Blitzschutzanlage, die Antennenanlage und die Fernmeldeanlage herangezogen werden und gestalten den Potentialausgleich wirksamer. Die Einbringung eines Fundamenterders ist daher unerläßlich.
Unter der Herstellung eines Fundamenterders ist das Einbetten von Bandstahl in das Gebäudefundament zu verstehen.
Der Stahl ist als geschlossener Ring in die Fundamente
der Außenwände oder der Fundamentplatte der Gebäude
einzubringen. Der Querschnitt muß mindestens 30 x 3,5
mm betragen. Als Rundstahl ist ein Durchmesser von
mindestens 10 mm zu wählen. Die Ausführung des Stahles kann verzinkt oder unverzinkt sein.
Durch die Art des Fundamentes - unbewehrt oder bewehrt - ergeben sich unterschiedliche Einbringungen des
Stahles.
Ab 30 Wohneinheiten - sowie bei Nichtwohngebäuden bis
ca. 270 kVA Anschlußwert - ändert sich die Länge auf
3,50 m.
Der Stahl ist im unbewehrten Fundament so zu verlegen,
daß er nach Einbringen des Fundamentbetons allseits
mindestens 5 cm Betonüberdeckung hat. Dadurch ist er
gegen Korrosionserscheinungen hinreichend geschützt
und weist somit eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer
auf.
Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerschränke, Hauptverteiler, können unter Beachtung der erforderlichen Schutzart
im Hausanschlußraum untergebracht werden. Dann aber
ist die Größe des Raumes in Abstimmung mit dem EVU im
Einzelfall zu ermitteln.
Damit der Stahl wegen des erforderlichen Korrosionsschutzes allseits dicht von Beton umschlossen wird, ist er
bei Fundamenten aus unbewehrtem Beton - sofern als
Bandstahl ausgeführt - hochkant in das Fundament einzubringen.
Breite: 1,80 m - Länge: 2,00 m - Höhe: 2,00 m.
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
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12
Fundamenterder, Potentialausgleich
Elektro-Installation
12-11 Anordnung des Fundamenterders im Bereich der
Anschlußfahne bei Streifenfundamenten (Beispiel)
12-13 Anordnung des Fundamenterders im Bereich der
Anschlußfahne bei Fundamentplatten (Beispiel)
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Fundamenterder, Potentialausgleich
Elektro-Installation
Durch entsprechende Abstandhalter muß der Stahl deshalb so fixiert werden, daß er beim Einbringen des Betons
seine ursprüngliche Stellung beibehält, also gegen seitliches Verschieben und Absacken gesichert ist und die geforderte allseitige Betonüberdeckung von mindestens
5 cm aufweist, → 12-11. Ragt der Fundamenterderstahl
ggf. seitlich aus dem Fundament heraus, so ist an dieser
Stelle unmittelbare Korrosionsgefahr gegeben. Auf dem
Markt gibt es einige Ausführungen von Abstandhaltern
zur Führung des Bandstahls. Ein gängiges Beispiel zeigt
→ 12-12. Abstandhalter werden zum Teil in verschiedenen
Längen angeboten, um den unterschiedlichen Bodenverhältnissen gerecht werden zu können. Außerdem haben
einige Ausführungen eine Sicherungsnase gegen unbeabsichtigtes Lösen des Bandstahls während der Betoneinbringung. Abstandhalter sollen deshalb in einem
gegenseitigen Abstand von 2 bis 3 m in die Fundamentsohle eingelegt werden. Je nach Bodenbeschaffenheit
sind unter Umständen mehr Halter notwendig. Ein Ausweichen des Fundamenterderstahles beim maschinellen
Einbringen des Betons muß durch den gewählten Abstand sicher vermieden werden.
Bei Fundamenten aus bewehrtem Beton ist der Stahl auf
der untersten Bewehrungslage anzuordnen, → 12-12. Dadurch ist die Forderung der allseitigen Umhüllung des
Stahles mit mindestens 5 cm Betonüberdeckung gewährleistet. Leitende Verbindungen zwischen Baustahlmatten
und Bewehrung einerseits und dem Fundamenterder andererseits lassen sich in der Praxis kaum vermeiden. Sie
sind in aller Regel zwangsläufig vorhanden. Deshalb muß
der Fundamenterder zur Lagefixierung auch mit der Bewehrung im Abstand von etwa 2 m verrödelt werden.
schlußfahnen für die Ableitungen vom Fundamenterder
abzuzweigen.
Anschlußfahnen für die Blitzschutzanlage sind nach außen zu führen. Bei größeren Gebäuden sind weitere Anschlußfahnen im Gebäudeinneren, z. B. zum Anschluß
von Aufzugsführungsschienen, Klimaanlagen, Stahlkonstruktionen, zweckmäßig.
Die Anschlußfahnen im Inneren des Gebäudes sollen ein
freies Ende von mindestens 1,50 m zum unmittelbaren
Anschluß an die Potentialausgleichsschiene haben.
Alle Anschlußfahnen sind unmittelbar nach dem Erstellen
auffällig zu kennzeichnen, damit sie nicht während der
Bauzeit versehentlich abgeschnitten werden.
Im Gebäudeinneren blank herausgeführte Anschlußfahnen (unverzinkter Stahl) korrodieren unter Einfluß von
Feuchtigkeit mitunter in kurzer Zeit an der Austrittsstelle
aus dem Beton. Deshalb sind sie aus verzinktem Stahl zu
erstellen und zusätzlich im Bereich der Eintrittsstelle mit
einem Korrosionsschutz, z. B. Schutzbandisolierung,
Korrosionsschutzbinde mit unverrottbarem Trägergewebe, zu versehen.
Die zum Anschluß von äußeren Blitzableitungen erforderlichen Anschlußfahnen dürfen in keinem Fall ohne zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen aus dem Beton direkt
nach außen in das Erdreich ausgeführt werden.
Gut leitende Verbindungen und Abzweige vom Bandbzw. Rundstahl können durch Keilverbinder, Schrauboder Schweißverbindungen hergestellt werden.
Ein am geschlossenen Erderring mittels Verbinder angeschlossener Bandstahl ist als Anschlußfahne bei Kabelanschlüssen bis in den Hausanschlußaum (DIN 18012)
bzw. bei Freileitungsanschlüsen in der Nähe des
Wasserhausanschlusses hochzuführen. Für weitere Anschlüsse, z. B. für Blitzschutzanlagen, sind zusätzlich An-
12-12 Beispiel eines Abstandhalters
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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Hauptstromversorgungssysteme
Elektro-Installation
Da die Korrosionsgefahr für nach außen geführte Anschlußfahnen wegen der nicht zu verhindernden Feuchtigkeit groß ist, sollen die Anschlußfahnen aus verzinktem
Stahl innerhalb der aufgehenden Wände aus Beton mit
eingegossen oder im Mauerwerk geführt und erst oberhalb der Erdoberfläche nach außen geführt werden. Einzelheiten sind DIN VDE 0185 zu entnehmen.
Der Fundamenterder (Anschlußfahne) wird mit der Potentialausgleichsschiene, → 12-14, verbunden, an die wiederum im Rahmen des Potentialausgleichs beispielsweise anzuschließen sind, → 12-10:
– Blitzschutzanlage,
– Heizungsrohre,
– PEN-Leiter bei Schutzmaßnahmen im TN-System,
– Schutzleiter PE bei Schutzmaßnahmen im TT-System,
– Fernmeldeanlage,
– Antennenanlage,
– Gasrohre,
– Wasserrohre.
Somit wird das Auftreten von gefährlichen Berührungsspannungen zwischen den immer umfangreicher werdenden Systemen vermieden.
12.5 Hauptstromversorgung und Zählung
12.5.1 Hauptstromversorgungssysteme
12.5.1.1 Allgemeines
Hauptstromversorgungssysteme umfassen alle Hauptleitungen und Betriebsmittel nach der Übergabestelle des
EVU, die nicht gemessene elektrische Energie führen.
Hauptleitungen - Verbindungen zwischen Hausanschluß
und Meßeinrichtungen - sind grundsätzlich in neutralen
und leicht zugänglichen Räumen, z. B. Treppenräumen
oder in Kellerfluren, zu verlegen. Hierbei sind jedoch unbedingt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des
jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.
Hauptleitungen sind als Drehstromleitungen auszubilden.
Querschnitt, Art und Anzahl der Hauptleitungen sind in
Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Anlagen, dem zu erwartenden Elektrifizierungs- und Gleichzeitigkeitsgrad sowie dem Spannungsfall festzulegen.
Der Schlitz für die Unterbringung einer Hauptleitung soll
einen Querschnitt von 60 mm x 60 mm haben. Für mehrere Hauptleitungen ist das Breitenmaß entsprechend zu
vergrößern. Rohrleitungen - z. B. Wasserverbrauchsoder Abwasserleitungen, Heizungsrohre, Ölleitungen dürfen mit Hauptstromversorgungssystemen nicht in gemeinsamen Kanälen und Schächten geführt werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch geeignete
bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, daß bei Fehlern
an den Rohrleitungen keine Beeinträchtigung der Hauptstromversorgungssysteme eintritt. Bauliche Maßnahmen
können z. B. durch Abschottung getroffen werden.
Bei Freileitungsanschlüssen in Netzen, mit deren Verkabelung später gerechnet werden kann, ist die Hauptleitung so auszuführen, daß eine Einspeisung über einen
Kabelanschluß ohne weiteres vorgenommen werden
kann. Dafür ist je Hauptleitung ein Leerrohr von mindestens 36 mm lichte Weite bis in den Keller zu führen, damit später Wände und Decken nicht aufgeschlitzt und
durchbrochen werden müssen (→ 12.4.2).
12-14 Potentialausgleichsschiene
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Hauptstromversorgungssysteme
Elektro-Installation
12.5.1.2 Hauptstromversorgungssystem für kleine und
mittlere Bauvorhaben
Für kleine und mittlere Bauobjekte wurde bisher die dezentrale Anordnung der Zähler, z. B. der Einbau von Zählerschränken auf den Treppenpodesten der zugeordneten
Wohnungen, empfohlen. Die Versorgung erfolgte über
Hauptleitungen zu diesen Zählerschränken, wobei je
Hauptleitung zwei bis höchstens drei Zähler, d. h. Wohneinheiten, angeschlossen wurden. Die Stromkreisverteiler
befanden sich meistens oberhalb der Zähler. Diese Anordnung besaß aus installationstechnischen Gründen viele Nachteile, so daß sich die Anordnung der Stromkreisverteiler in den Wohnungen, getrennt von den Zählern, immer mehr durchsetzt, → 12-15. DIN 18015-1 berücksichtigt diese Entwicklung (→ 12.6).
Die Querschnitte der Hauptleitungen sind nach
DIN 18015-1 zu dimensionieren, → 12-5 und → 12-6.
Der Spannungsfall in den Leitungen zwischen dem Ende
des Hausanschlusses und dem Zähler darf unter Zugrundelegung des Nennstromes der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen nicht mehr als 0,5 % betragen, → 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen Leitungslängen haben eine Nennspannung 230/
400 V als Basis.
12.5.1.3 Hauptstromversorgungssystem für größere
Bauvorhaben
Dieses System sieht generell die zentrale Anordnung der
Zähler vor. Dabei ist es dem Planer freigestellt, mehrere
Zählergruppen in versorgungstechnisch günstiger Position anzuordnen. Die Stromkreisverteiler werden getrennt
von den Zählern im installations- und versorgungstechnisch günstigen Bereich der Wohnungen angeordnet,
→ 12-16.
In der Regel wird von der Hausanschlußstelle bis zu den
zentral angeordneten Zählern eine Leitung größeren
Querschnitts, z. B. auch ein Schienensystem, verlegt,
→ 12-17. Es können mehrere zentrale Zählergruppen über
nur eine Hauptleitung versorgt werden. Für die Hauptleitungsführung oder die Führung der Ableitungen zu den
Stromkreisverteilern sind Deckendurchbrüche und
12-15 Hauptstromversorgungssystem für kleine und mittlere Bauvorhaben
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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Hauptstromversorgungssysteme
Elektro-Installation
12-17 Hauptstromversorgungssystem mit Schienen
für größere Bauvorhaben
12-16 Hauptstromversorgungssystem für größere Bauvorhaben
Leistungsbedarf
zulässiger max.
Spannungsfall
über 100 bis 250 kVA
über 250 bis 400 kVA
über 400 kVA
1,00 %
1,25 %
1,50 %
12-18 Zulässiger Spannungsfall bei einem Leistungsbedarf
von mehr als 100 kVA gemäß TAB, Abschnitt 7.1
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Gesamtinhalt
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Zählerplätze
Elektro-Installation
eventuell Wandaussparungen vorzusehen. Die Querschnitte der Hauptleitungen sind nach DIN 18015-1 zu dimensionieren, → 12-5 und → 12-6.
Bei einem Leistungsbedarf von mehr als 100 kVA (Großbauten) ist nach den TAB der EVU ein höherer Spannungsfall als 0,5 % zwischen der Übergabestelle des EVU und
den Meßeinrichtungen entsprechend → 12-18 zulässig,
wobei wiederum der Nennstrom der vorgeschalteten
Überstrom-Schutzeinrichtungen zugrunde zu legen ist,
→ 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen
Leitungslängen haben eine Nennspannung von 230/400 V
als Basis.
12.5.1.4 Steuerleitungsnetze
Um Mehrtarifzähler und Verbrauchsmittel zentral steuern
zu können, ist vom zugeordneten Steuerelement (Schaltuhr, Rundsteuerempfänger, Steuerleitungsklemme) bis zu
den Zählerplätzen eine Steuerleitung mit numerierten
Adern von mindestens 7 x 1,5 mm2 Cu, ohne grün-gelbe
Ader, oder ein Kunststoff-Leerrohr 29 mm lichte Weite für
Steuerleitungen zu legen. Diese Maßnahmen sind auch
dann erforderlich, wenn zunächst noch kein zu steuerndes Verbrauchsmittel zum Anschluß kommt. Die Steuerleitung bzw. das Leerrohr soll vom Zählerplatz auch bis
zum zugehörigen Stromkreisverteiler weitergeführt werden. Über die Ausführung derartiger Steuerleitungsnetze,
→ 12-19, erteilen die EVU Auskünfte.
12.5.2 Zählerplätze
12-19 Steuerleitungsnetz (Prinzip)
12.5.2.2 Zählerplätze
penräumen. In Wohnräumen, Toiletten, Küchen, Baderäumen, Waschräumen, Speichern bzw. Bodenräumen,
feuchten Räumen, Öllagerräumen und dergleichen sowie
in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, an Stellen mit dauernd erhöhter Umgebungstemperatur und an feuer- oder explosionsgefährdeten Stellen
ist die Anordnung von Zählerplätzen unzulässig. Auf die
Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen
des jeweiligen Bundeslandes muß unbedingt geachtet
werden.
Hierunter sind Einrichtungen zur Aufnahme der Zähler zu
verstehen, z. B. Zählerschränke. Zählerplätze dürfen nur
in leicht zugänglichen Räumen vorgesehen werden, z. B.
in besonderen Zähler- und Hausanschlußräumen, Trep-
Die Elektrizitätszähler und Steuergeräte müssen zugänglich sein und ohne besondere Hilfsmittel gefahrlos abgelesen und untersucht werden können. Es ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
12.5.2.1 Allgemeines
Für die Anordnung der Zählerplätze gelten die Technischen Anschlußbedingungen der EVU. Elektrizitätszähler
sind Meßgeräte im Sinne des Gesetzes und unterliegen
der Aufsicht des Gesetzgebers. Somit sind alle Umgebungseinflüsse fernzuhalten, die eine Beeinträchtigung
der Meßfunktion zur Folge haben.
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Zählerplätze
Elektro-Installation
Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Zählers darf
nicht weniger als 1,10 m und nicht mehr als 1,85 m betragen. Die Standfläche vor den Zählern muß eben und waagerecht beschaffen sein, z. B. nicht über Treppenstufen
liegen.
Zählerplätze sind dauerhaft so zu kennzeichnen, daß die
Zuordnung zu der jeweiligen Kundenanlage eindeutig ersichtlich ist.
12-20 Zählerraum
Die Meßeinrichtungen und Steuergeräte müssen gegen
Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung und mechanische Beschädigung geschützt sein. Dieses wird am
ehesten erfüllt, wenn man für den Einbau der Zähler
grundsätzlich Zählerschränke vorsieht.
Zählertafeln werden im Musterwortlaut der TAB der VDEW
nicht mehr aufgeführt. Einige EVU haben die Möglichkeit des
Einsatzes von Zählertafeln dennoch in ihre TAB aufgenommen. Voraussetzung ist dabei jedoch die Unterbringung in
geeigneten Zählerräumen, → 12-20. Die Anforderungen an
derartige Zählerräume sind sehr hoch, und die Erfüllungsmöglichkeiten sind im Stadium der Vorplanung und des Rohbaus oft schwer abzuschätzen. Deshalb empfiehlt sich in
allen Fällen, auch wenn Zählerräume vorgesehen werden, die
Verwendung von Zählerschränken.
Zählerräume zur Aufnahme von ungekapselten Zählerplätzen, wie z. B. Zählertafeln, müssen die Anforderungen
bewohnbarer Räume erfüllen. Das bedeutet:
– keine Staubbelästigung,
– Raumtemperatur zwischen 0 °C und 40 °C,
– keine Feuchtigkeit,
– gute Belüftung
(Verhinderung von Kondenswasserbildung),
– keine anderweitige Nutzung.
Somit muß der Raum trocken sein, und es dürfen keine
Wasser- und Abwasserleitungen in Zählerräumen oberhalb
der Zählertafeln installiert werden, da Zählertafeln keinen
Wasserschutz haben (IP 30). Der Schutz bei abtropfendem
Kondenswasser ist also nicht gegeben. Abhilfe kann die
wasserdichte Abschottung der Rohre sein, wenn die Führung von Wasser- und Abwasserleitungen durch Zählerräume oberhalb von Zählertafeln unvermeidbar ist.
Besser ist jedoch die Verwendung von Zählerplätzen nach
DIN 43870 (Zählerschränke) der Schutzart IP 31. Bei dieser Schutzart ist auch der Schutz bei abtropfendem Kondenswasser sichergestellt.
In geeigneten Kellerräumen - z. B. Kellervorraum, Kellerflur - ist für Zählerschränke die Schutzart IP 31 ausreichend. Besteht unmittelbar für den Zählerschrank mehr
als Tropfwassergefahr, ist auch hier die Schutzart IP 54 zu
wählen bzw. ein besser geeigneter Raum zu suchen. In12/19
Gesamtinhalt
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Zählerplätze
Elektro-Installation
wieweit durch Ventile mit und ohne Entleerung und Wasserentnahmestellen, die sich ggf. in den Räumen befinden, eine höhere Schutzart als IP 31 erforderlich ist,
muß im Einzelfall geklärt werden.
Differenzierter sind die Zählerplatzflächen zu betrachten.
Nach DIN 43870 setzen sie sich zusammen aus den Funktionsflächen:
Hausanschlußkästen können in den Zählerräumen angebracht werden.
–
–
–
–
12.5.2.3 Zählerplätze für Gemeinschaftsanlagen
und Steuergeräte
Die Zählerplatzflächen haben eine Breite von 250 mm
(1feldig), 500 mm (2feldig), 750 mm (3feldig), 1000 mm
(4feldig) und 1250 mm (5feldig). Hierbei handelt es sich
um Auswahlgrößen nach DIN 43870.
Die unterschiedlichen Verbrauchergruppen, wie Beleuchtung, motorische Antriebe für Aufzüge und Heizungsanlagen, Verstärker, Hausschwimmbäder usw., können
mehrere Zählerplätze erfordern. Hierauf ist bei der Planung Rücksicht zu nehmen.
Die Zählung für die Gemeinschaftsanlagen darf ohne Genehmigung des EVU nicht dezentral angeordnet werden,
d.h. alle Zähler für die Gemeinschaftsanlagen sind zentral
anzuordnen. Im übrigen gilt auch hier → 12.5.2.2.
Für Gewerbeanlagen sind die nach dem Stromlieferungsvertrag erforderlichen Zählerplätze einzurichten.
Je Objekt, bei Großbauten je zentraler Zählergruppe, ist
ein Zählerplatz für Steuergeräte vorzusehen. In Mehrfamilienhäusern ist der Platz für das Steuergerät bei der Meßeinrichtung für die Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.
12.5.2.4 Zählerschränke nach DIN 43870
Zählerschränke müssen DIN 43870 und DIN VDE 0603
entsprechen.
Ein Zählerplatz nach DIN 43870 ergibt sich aus der Zählerplatzfläche und der Zählerplatztiefe.
Die lichte Zählerplatztiefe beträgt bei vorhandener Abdeckung (einschließlich eventuell vorhandenem Fenster
für die Zählerablesung) im Bereich der Geräte-Einbauflächen für Zähler und Tarifschaltgeräte 162,5 mm.
oberer Anschlußraum,
Zählerfeld,
Tarifschaltgeräte-Feld (TSG-Feld),
unterer Anschlußraum.
Bei der Höhe der Zählerplatzflächen werden unterschieden 900 mm, 1050 mm, 1200 mm und 1350 mm. Auch
diese Höhen sind Auswahlgrößen. Die Aufteilung der
Höhe der Zählerplatzflächen in Funktionsflächen ergibt,
bedingt durch verschiedene Vorgaben, nur ganz bestimmte Ausführungsarten von Zählerplätzen, → 12-21.
Das Zählerfeld hat eine Höhe von 450 mm. Für die Aufnahme von zwei Zählern (doppelstöckige Anordnung) beträgt die Höhe 750 mm (2 x 375 mm).
Das Tarifschaltgeräte-Feld hat eine Höhe von 300 mm
und dient zur Aufnahme von Schaltuhr bzw. Rundsteuerempfänger. Es darf nicht zur Aufnahme eines EVU-Zählers
benutzt werden und ist nur in Kombination mit einem unteren Anschlußraum 150 mm zur Aufnahme der Steuerund Überstrom-Schutzeinrichtungen für das Tarifschaltgerät sowie einem oberen Anschlußraum 450 mm (dreireihiger Installationsverteiler) zu verwenden.
Insbesondere zu den Funktionsflächen unterer und oberer
Anschlußraum bietet das Beiblatt 1 zu DIN 43870 Anwendungsbeispiele.
Der untere Anschlußraum hat bei Zählerplätzen mit
Zählerfeldern eine Höhe von 300 mm und dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Abzweige von Hauptleitungen, Tarifschaltgeräten und den elektrischen Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Zähler, die unter Plombenverschluß stehen. Solche Betriebsmittel sind z. B.
Sammelschienen, Sammelschienen-Anschlußklemmen,
Sicherungsunterteile NH 00 mit Sicherungseinsätzen,
Hutschienen, Hauptleitungsabzweigklemmen, D-Siche-
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Kapitelinhalt
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Zählerschränke
Elektro-Installation
rungen, dreipolig schaltbare Überstrom-Schutzeinrichtungen, dreipolige Ausschalter. Nur bei Zählerplätzen mit
Tarifschaltgeräte-Feld hat der untere Anschlußraum eine
Höhe von 150 mm. Diese Höhe reicht zur Aufnahme der
Steuer- und Überstrom-Schutzeinrichtungen für das Tarifschaltgerät völlig aus.
Der obere Anschlußraum von Zählerplätzen mit Zählerfeldern ist 150 bzw. 300 mm hoch und dient zur Aufnahme
von Betriebsmitteln bis maximal 63A für die Zuleitung
zum Stromkreisverteiler, jedoch nicht als Stromkreisverteiler für Installationen nach DIN 18015-1 und DIN
18015-2.
Solche Betriebsmittel können z. B. sein: ÜberstromSchutzeinrichtungen, Schalter, Abzweigklemmen. Zusätzlich kann der obere Anschlußraum aber z. B. Leitungsschutzschalter für den Mieterkeller, Treppenlichtzeitschalter, Klingeltransformator aufnehmen. Der obere
Anschlußraum 150 mm soll angewendet werden beim
Einbau von Geräten nach DIN 43880, Baugröße 2, und
niedrigem Eigenverlust. Außerdem bei Geräten mit höherer Eigenverlustleistung, bei denen aber durch die Art der
zu versorgenden Kundenanlage sichergestellt ist, daß
Vollastbetrieb über längere Zeit nicht auftritt. Diese Anwendungsfälle stellen in der Praxis den Normalfall dar. In
den besonderen anderen Fällen ist der obere Anschlußraum 300 mm vorzusehen.
Sofern der Stromkreisverteiler in gemeinsamer Umhüllung mit dem Zählerplatz sein soll (z. B. Einfamilienhaus),
ist hierfür ein eigener Platz von 250 mm Breite rechts oder
links neben dem Platz für den Zähler zu berücksichtigen.
Höhe der
Zählerplatzfläche
900
900
1050
1200
1350
Höhe des oberen
Anschlußraumes
4501)
1502)
3002)
1502)
3002)
Höhe des
Zählerfeldes
–
450
450
7503)
7503)
Höhe des
TSG-Feldes4)
300
–
–
–
–
1505)
300
300
300
300
Höhe des unteren
Anschlußraumes
1)
Nur in der Ausführung als dreireihiger Installationsverteiler
2
) Dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln bis maximal 63 A für die
Zuleitung zum Stromkreisverteiler, jedoch nicht als Stromkreisverteiler für Installationen nach DIN 18015-1 und DIN 18015-2
3)
Zählerfeld für zwei Zähler
4)
Das Tarifschaltgeräte-Feld (TSG-Feld) dient nicht zur Aufnahme
eines EVU-Zählers
5)
Dient ausschließlich zur Aufnahme der Steuer- und ÜberstromSchutzeinrichtung für das Tarifschaltgerät
12-21 Aufteilung der Höhe der Zählerplatzflächen in
Funktionsflächen nach DIN 43870
12.5.2.5 Nischen für Zählerplätze nach DIN 18013
Eine Besonderheit stellt der obere Anschlußraum mit einer Höhe von 450 mm dar. Er ist nur in Verbindung mit einem Tarifschaltgeräte-Feld zu verwenden und kann als
dreireihiger Installationsverteiler für Installationen nach
DIN 18015-1 und DIN 18015-2 dienen.
Die Unterbringung von Zählerschränken nach DIN 43870
der Ausführung Wandeinbau U erfolgt in Nischen. Unter
Berücksichtigung von Zählerplätzen nach DIN 43870 ist
im April 1981 DIN 18013 für Zählernischen erschienen.
Zählerschränke nach DIN 43870 werden in den Ausführungen Wandaufbau A und Wandeinbau U gefertigt,
→ 12-22.
– Mindest-Brandschutz nach DIN 4102-2,
– Mindest-Wärmeschutz nach DIN 4108,
– Mindest-Schallschutz nach DIN 4109-2
Eine Zählernische darf einen für die Wand geforderten
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Zählerplatznischen
Elektro-Installation
sowie die Standfestigkeit der Wand nicht beeinträchtigen.
Dies gilt auch für etwaige weitergehende bauaufsichtliche
Anforderungen.
Die Größe einer Zählernische richtet sich nach der Anzahl
und der Bestückung der darin unterzubringenden Zählerplätze. Ihre lichten Maße im fertigen Zustand müssen den
Festlegungen in DIN 18013 entsprechen, → 12-23. Die
Lage und Anordnung der Zählernische ist mit dem EVU
abzustimmen. Nach den TAB der EVU sowie DIN 18015-1
ist in Treppenräumen der Einbau von Zählerplätzen in Nischen nach DIN 18013 zu bevorzugen. Bei der Planung ist
auf die Einhaltung der erforderlichen Rettungswegbreite
zu achten, da der Zählerschrank trotz Einbau in die Nische nur teilweise versenkt ist, → 12-24.
12-23 Zählernischen nach DIN 18013, Ausgabe April
1981
Anzahl
der Zählerplätze
Zählernische
Breite
b
min.
Tiefe
t
min.
1
300
140
2
550
140
3
800
140
4
1050
140
5
1300
140
Höhe *)
h
min.
950
1100
1250
oder
1400
*) In Abhängigkeit von der Bestückung der Zählerplätze
12-22 Zählerplatz auf Basis eines Rastersystems
nach DIN 43870 in Ausführung Wandeinbau UH
mit Zählerplatzumhüllung
Zählerplatz DIN 43870 - 550X950 - UH
12-24 Lichte Mindestmaße von Zählernischen im fertigen
Zustand nach DIN 18013 unter Berücksichtigung
von DIN 43870
12/22
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Kapitelinhalt
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Stromkreisverteiler, Stromkreise
Elektro-Installation
12.6 Stromkreisverteiler und Stromkreise
In größeren Bauvorhaben muß allein schon aus installationstechnischen Gründen den dezentral angeordneten
Stromkreisverteilern der Vorrang gegeben werden, weil
die Unterputz-Installationsflächen bei zentral angeordneten Zählerverteilungsschränken und damit zentral angeordneten Stromkreisverteilern nicht ausreichen, um alle
Leitungen aufzunehmen. In bestimmten Fällen würden
sich u. U. bis zu mehreren hundert Leitungen ansammeln.
Ähnlich, wenn auch weniger drastisch, stellt sich das Problem in den Wohnungen selbst. So ist die richtige Anordnung der Stromkreisverteiler denn auch zuerst mit Blick
auf die Leitungsführung vorzunehmen, und erst in zweiter
Linie ist der Blick auf die Verkürzung bestimmter Leitungen zu richten. Immer ist jedoch der Spannungsfall zu berücksichtigen. Er soll in der elektrischen Anlage hinter der
Meßeinrichtung nach DIN 18015-1 3 % nicht überschreiten, → 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen Leitungslängen haben eine Nennspannung 230/400 V
als Basis.
Für die Berechnung ist auch hier der Nennstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen zugrunde
zu legen.
Die Leitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler ist
als Drehstromleitung für eine Belastung von mindestens
63A auszulegen, → 12-5. Die Absicherung dieser Leitung
muß unter Berücksichtigung der Selektivität zu vor- und
nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen.
Der Stromkreisverteiler ist nach DIN 18015-1 innerhalb jeder Wohnung in der Nähe des Belastungsschwerpunktes,
in der Regel im Flur, vorzusehen. In der Praxis wird das in
der Nähe von Küche, Hausarbeitsraum und Bad sein. Somit ergeben sich dann auch zwangsläufig kürzere Entfernungen bei den querschnittstarken Leitungen zu den
Großgeräten.
Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Stromkreisverteilers sollte - wie beim Zählerplatz - nicht weniger als
1,10 m und nicht mehr als 1,85 m betragen, damit ein ggf.
erforderlicher schneller Zugriff zu den Überstrom-Schutzeinrichtungen möglich ist.
Da heute in Wohnungs-Stromkreisverteilern auch Schaltmittel wie Schütze, Relais, Schaltuhren eingebaut werden,
empfiehlt es sich wegen des Schaltgeräusches, Verteilungen nicht in die Wände einzubauen, die an Schlafräume angrenzen. Die Einhaltung der Anforderungen an Rückwände
in Zählernischen hinsichtlich Schallschutz, Wärmeschutz
und Brandschutz ist auch für Stromkreisverteiler unbedingt
erforderlich. Die Größe der Stromkreisverteiler richtet sich
u. a. nach der Anzahl der vorhandenen Haushaltsgeräte sowie deren Anschlußwerten. Eine Entscheidungshilfe kann
→ 12-25 sein. Nach den TAB muß der Stromkreisverteiler
entsprechend DIN 18015-2 ausgerüstet sein. Das bedeutet
für Mehrraumwohnungen mindestens eine zweireihige
Ausführung des Stromkreisverteilers. Entsprechend der
Norm DIN 43871 „Installationskleinverteiler für Einbaugeräte bis 63 A“ ergibt das 24 Teilungseinheiten, da nur zwölf
Teilungseinheiten je Gerätereihe zulässig sind.
Grundsätzlich sind Stromkreisverteiler mit Reserveplätzen
auszustatten. Der Stromkreisverteiler soll unabhängig vom
augenblicklichen Bedarf so bemessen sein, daß eine spätere
Erweiterung der Anlage ohne weiteres möglich ist.
Die notwendige Anzahl der Stromkreise für Steckdosen
und Beleuchtung gemäß DIN 18015-2 ist in → 12-26 aufgeführt. Auch für eine zu empfehlende gehobene Ausführung (Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL) sind die Werte
→ 12-26 zu entnehmen (→ 12.7.2). Für Keller- und Bodenräume, die den Wohnungen zugeordnet sind, müssen zusätzliche Stromkreise vorgesehen werden.
Haben Räume eine besondere Nutzung, z. B. Hobbyräume, so sind ggf. für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen. Getrennt bedeutet in
diesem Fall nicht, daß ein weiterer Stromkreis erforderlich
wird. Vielmehr sollen Beleuchtung und Steckdosen des
Raumes auf zwei Stromkreise von Nachbarräumen gelegt
werden. Diese Installation empfiehlt sich auch für Küchen,
Hausarbeitsräume usw.
Es ist denkbar, daß in bestimmten Räumen besondere elektrische Verbrauchsmittel installiert werden sollen. In solchen
Fällen sind die notwendigen Stromkreise und Anschlüsse
selbstverständlich zusätzlich zu den Angaben in → 12-26
vorzusehen.
12/23
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Stromkreisverteiler, Stromkreis
Elektro-Installation
Anschlußwert (kW)
Elektrogerät
Wechselstrom
Elektroherd
Einbaukopchmulde
Einbaubackofen
Mikrowellenherd
Grillgerät
1,0...2,0
0,8...3,3
Toaster/Warmhalteplatte
Handmixer/Entsafter/Rührwerk
Expreßkocher
Waffeleisen
Kaffeemaschine
Friteuse
Dunstabzugshaube
0,9 – 1,7
0,2
1,0...2,0
1,0...2,0
0,7...1,2
1,6...2,0
0,3
Drehstrom
8,0...14,0
6,0...8,5
2,5...5,0
Kochendwasssergerät
Warmwasserspeicher
Warmwasserspeicher
Warmwasserspeicher
Durchlaufspeicher
Durchlauferhitzer
Elektro-Standspeicher
3 l/ 5 l
5 l/ 10 l/ 15 l
15 l/ 30 l
50 l/ 150 l
30 l/ 120 l
Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen:
– nach DIN 18015-2
2,0
2,0
4,0
6,0
21,0
18/21/24/
27
2,0...18,0
200 l/1000 l
Bügeleisen
Bügelmaschine
Wäscheschleuder
Waschkombination
Waschmaschine
Wäschetrockner
Haartrockner
1,0
2,1..3,3
0,4
3,2
3,3
3,3
0,8
Händetrockner
Tuchtrockner
Luftbefeuchter
Rotlicht-Strahler / Heimsonne
Solarium
Sauna
Badestrahler
2,1
0,6
0,1
0,2...2,2
2,8
3,5
1,0...2,0
Kühlschrank
Gefrierschrank
Kühl-/Gefrierkombination
0,2
0,2
0,3
Geschirrspülmaschine
Spülzentrum
3,5
3,5
Staubsauger
Klopfsauger
Schuhputzgerät
Bohnergerät
1,0
0,6
0,2
0,5
Ganz allgemein ist für alle in der Planung vorgesehenen
Verbrauchsmittel mit einem Anschlußwert von 2 kW und
mehr ein eigener Stromkreis anzuordnen, auch wenn sie
über Steckdosen angeschlossen werden. Die in → 12-26
aufgeführten Stromkreise sind ausschließlich Stromkreise
für Steckdosen und Beleuchtung. Die zusätzlichen
Stromkreise für Verbrauchsmittel ab 2 kW sind →12.7.3
bis →12.7.15 zu entnehmen.
Wohnfläche
der Wohnung
m2
Anzahl der Stromkreise
für
Beleuchtung und Steckdosen
bis 50
über 50 bis 75
über 75 bis 100
über 100 bis 125
über 125
2
3
4
5
6
– bei empfohlener Ausstattung gemäß Ausstattungswert
2 nach HEA/RAL
7,5
4,0
4,5...18
Wohnfläche der
Wohnung
m2
Anzahl der Stromkreise
für
Beleuchtung und Steckdosen
75 bis 100
6
Bei abweichender Wohnfläche ist es sinnvoll, eine
entsprechende Anpassung der Stromkreise vorzunehmen.
Sofern ein Hausarbeitsraum vorhanden, ist ein eigener, zusätzlicher
Stromkreis vorzusehen.
4,5
5,0
12-26 Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und
Steckdosen
12-25 Anschlußwerte von Elektrogeräten
12/24
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Stromkreisverteiler, Stromkreise
Elektro-Installation
Gemeinschaftsanlagen, wie z. B. Eingang, Treppenraum,
Keller- und Bodenräume, sind ebenfalls nicht in → 12-26
berücksichtigt. Die Anzahl der Stromkreise für diese Anlagen ist den betrieblichen und technischen Erfordernissen entsprechend zusätzlich vorzusehen (→ 12.8.2).
Dies gilt auch für demselben Zweck dienende Anlagen in
Ein- und Zweifamilienhäusern.
63
0,5
40
0,03
12-27 Beispiel eines Stromkreisverteilers
Die Abmessungen der Stromkreisverteiler richten sich nicht
allein nach dem Volumen der einzubauenden Geräte,
→12-27. Zusätzlich müssen Verdrahtungs- bzw. Anschlußraum und die Abfuhr der Verlustwärme berücksichtigt werden. DIN 43871 legt unter Berücksichtigung dieser
wichtigen Kriterien Mindestmaße für Installationskleinverteiler fest. Eine Normung der Außenmaße erfolgte nicht.
Stromkreise für verschiedene Tarife in einer Anlage sind
entweder in getrennten Stromkreisverteilern zu installieren oder innerhalb eines Stromkreisverteilers mindestens
durch Stege voneinander zu trennen und mit Abdeckungen zu versehen.
Für den Schutz der Leitungen von Beleuchtungsstromkreisen und Stromkreisen mit Steckdosen sollen nach
DIN 18015-1 Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) vorgesehen werden. Sie haben gegenüber Schmelzsicherungen folgende Vorteile:
– Der Leitungsschutzschalter kann wieder eingeschaltet
werden, wenn die Überlastung oder der Kurzschluß beseitigt sind. Er kann nicht, wie bei Schmelzsicherungen
möglich, geflickt werden.
– Geringer Platzbedarf.
Deshalb sollten Beleuchtungsstromkreise und Stromkreise mit Steckdosen grundsätzlich durch Leitungsschutzschalter geschützt werden. Bislang kamen als Vorsicherungen oder Großgerätesicherungen in der Regel nur
Schmelzsicherungen in Frage. Nachdem nun entsprechend DIN VDE 0641 auch Leitungsschutzschalter bis
63 A mit VDE-Zeichen auf dem Markt erhältlich sind, können für Großgeräte ebenfalls Leitungsschutzschalter eingesetzt werden.
Neu eingeführt ist zur Kennzeichnung der LS-Schalter ein
Bildzeichen. Es besteht aus zwei zu einem T geformten
Vierecken. Im oberen waagerechten Rechteck ist das
Schaltvermögen angegeben, z. B. 6000 A; im unteren
Quadrat ist die Selektivitätsklasse (Energiebegrenzungsklasse) angegeben, → 12-28.
Nach DIN VDE 0641 werden nur LS-Schalter bis 32 A in
drei Selektivitätsklassen eingeteilt. Zur Selektivitätsklasse 3 gehören LS-Schalter, die den Kurzschlußstrom am
stärksten begrenzen.
12/25
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
12.7.2 Ausstattungsumfang der Elektro-Installation
Der Grad einer guten Elektro-Installation wird besonders
an der Zahl der installierten Stromkreise und Steckdosen
gemessen.
Die überarbeitete Fassung von DIN 18015-2 geht sehr
stark auf die vorgenannten Kriterien ein.
12-28
Aufschriften auf einem Leitungsschutzschalter
Die Anzahl der Leitungsschutzschalter bzw. Sicherungen
und damit die Anzahl der Stromkreise ist für eine Beispielwohnung mit empfohlenem Ausstattungswert 2
nach HEA/RAL → 12.7.2 zu entnehmen, → 12-29 und
→ 12-30.
12.7 Installation in Wohnungen
12.7.1 Allgemeines
Die Elektro-Installation soll so angelegt sein, daß Nachinstallationen sich nicht als zu kostspielig und schmutzbereitend erweisen und zudem auf verhältnismäßig einfache
Weise eine spätere Veränderung in der Zweckbestimmung der Räume oder ihrer Möblierung möglich bleibt.
Grundsätzlich sollen nachträgliche Änderungen, z. B. bedingt durch Nutzungsänderung und Erweiterung des Installationsvolumens, möglich sein. Dies kann z. B. durch
ausreichend dimensionierte Leerrohre oder Kanäle erreicht werden.
Bei der Planung von Installationsschächten und -kanälen
empfiehlt sich bei Durchbrüchen durch brandabschnittsbegrenzende Bauteile Verbindung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen. Erforderliche
Schlitze, Aussparungen und Öffnungen sind bereits bei
der Planung zu berücksichtigen. Die geforderte Standfestigkeit der Bauteile darf durch sie nicht beeinträchtigt
und der Brand-, Schall- und/oder Wärmeschutz nicht unzulässig gemindert werden.
In DIN 18015-2, Ausgabe Dezember 1980, wurden zwei
Ausstattungsumfänge der elektrischen Anlagen in Wohngebäuden festgeschrieben, und zwar Ausstattungsumfang A und B. Dabei bedeutet der Ausstattungsumfang A
das Maß an Ausstattung, das nach dem derzeitigen Stand
der Technik sowie im Interesse einer ausreichenden und
sicheren Versorgung mit elektrischer Energie jede Wohnung aufweisen muß. Der Ausstattungsumfang B war ein
Maß der Ausstattung, das besonderen Anforderungen an
die Nutzung und höheren Ansprüchen an den Wohnwert
einer Wohnung entspricht.
Diese an sich sehr positive Unterscheidung in zwei Ausstattungsumfänge ist durch den Schiedsspruch eines von
einem Einsprecher angestrebten Schiedsverfahrens nach
DIN 820 wieder rückgängig gemacht worden. DIN 18015-2
wurde wieder dahingehend überarbeitet, daß nur ein Ausstattungsumfang festgeschrieben wird. Bei nur einem
Ausstattungsumfang hat sich dieser zweckmäßigerweise
im wesentlichen an den Aussagen des Ausstattungsumfanges A orientiert, da dieser Ausstattungsumfang die
Mindestausstattung darstellt, die für die übliche Nutzung
bereits eine vollwertige Anlage gewährleistet. Leider wird
mit dem Fortfall eines zweiten Ausstattungsumfanges in
DIN 18015-2 ein Maßstab genommen, mit dem Wohnungen gehobeneren Wohnwertes im Hinblick auf ihre Elektro-Installation beurteilt werden können. Erfreulicherweise wird diese Lücke in der Norm durch eine von der
Hauptberatungsstelle für Elektrizitätsanwendung e.V.
(HEA) eingeführte Sternkennzeichnung geschlossen.
12/26
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Sie umfaßt drei Stufen und ist unter der Bezeichnung
RAL-RG 678 beim Deutschen Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V. (RAL) registriert.
Danach werden Elektro-Installationen nach dem Ausstattungsumfang in die Ausstattungswerte 1 (Ein-Stern), 2
(Zwei-Sterne) und 3 (Drei-Sterne) unterteilt. Der Ausstattungswert 1 entspricht dabei in etwa DIN 18015-2. Der
Ausstattungswert 2 beschreibt den von Fachleuten empfohlenen Ausstattungsumfang für Wohnungen mit gehobenerem Wohnwert. Beim Ausstattungswert 3 ist eine
über den Ausstattungswert 2 hinausgehende Elektro-Installation festgeschrieben.
In den folgenden Abschnitten sind zwei Ausstattungsstufen beschrieben. Neben den Mindestanforderungen nach
DIN 18015-2 wird als gehobener Ausstattungsumfang der
Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL aufgeführt, der besonders empfohlen wird.
Die Verteilung der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung auf die erforderlichen Stromkreise ist
nach technischen und insbesondere nach Sicherheitsanforderungen festzulegen. Bei Auslässen ist zu bedenken,
ob sie schaltbar sein müssen. Wenn ja, ist festzulegen,
von wo sie zu schalten sind. Ein besonderes Augenmerk
gilt den Anlagen im Freien, insbesondere den Steckdosen. Sie sollen gegen unbefugte Benutzung gesichert
sein. Haben Räume mehr als eine Tür, so ist die Schaltmöglichkeit für mindestens einen Auslaß für Beleuchtung
in der Regel von mindestens zwei Stellen aus vorzusehen.
Dies gilt auch für interne Geschoßtreppen.
Ein Beispiel für die Elektro-Installation mit gehobenem
Ausstattungsumfang gemäß Ausstattungswert 2 (ZweiSterne) nach HEA/RAL zeigt der Elektro-Installationsplan
in → 12-30. Der zugehörige Übersichtsschaltplan ist in
→ 12-29 dargestellt. Aussagen über die einzelnen Teilbereiche folgen in → 12.7.3 bis →12.7.13.
12-29 Übersichtsschaltplan für eine 94 m2 große Wohnung mit gehobenem Ausstattungsumfang gemäß
Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL (Beispiel, erforderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nicht
dargestellt)
12/27
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
Wohnungsinstallation
12-30 Beispiel eines Elektro-Installationsplanes für eine 94-m2-Wohnung mit gehobenem Ausstattungsumfang gemäß
Ausstattungswert 2 („Zwei-Sterne“) nach HEA/RAL
12/28
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
12.7.3 Installation in Küche, Kochnische
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-31. Für die Allgemeinbeleuchtung ist je nach Grundrißgestaltung ein Dekkenauslaß in Ausschaltung (Installationsschalter als Ausschalter) in der Mitte des Raumes oder in Fensternähe anzuordnen. Arbeitsflächen sollen möglichst schattenfrei beleuchtet sein. Daher ist zur Erreichung von schattenfreiem
Licht in der Regel mindestens ein weiterer Wandauslaß in
Ausschaltung zusätzlich für die einzelnen Arbeitszonen vorzusehen. Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht in der
Küche neben dem Deckenauslaß für Allgemeinbeleuchtung
zwei weitere Wandauslässe vor.
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Für Kleingeräte sind bei der Ausstattung nach DIN 18015-2
in Küchen sechs, in Kochnischen vier Steckdosen anzuordnen. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind in Küchen
neun, in Kochnischen sieben Steckdosen erforderlich.
Die Steckdose für das Kühl-/Gefriergerät ist dabei berücksichtigt.
In Räumen mit Eßecke ist beim Ausstattungswert 2 nach
HEA/RAL die Anzahl der Auslässe für Beleuchtung und
Steckdosen um jeweils 1 zu erhöhen.
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
2
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Warmhalteplatte, Allesschneider, Dosenöffner, Mixer,
Entsafter, Brotröster, Folienschweißgerät,
Kaffeemaschine, Kaffeemühle, Radio, Uhr,
Eierkocher, Friteuse, Waffeleisen, Toaster,
Joghurtbereiter
1W
1D
Backofen (ggf. kombiniert mit Infrarotgrill und
Mikrowellenherd)
Geschirrspülmaschine
5)
Warmwassergerät
Kochendwassergerät
1)
2)
3)
4)
5)
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
62)
1
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
31)
1W
Lüfter/Dunstabzug4)
Elektroherd
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Steckdosen/
Geräteanschlußdosen
93)
1
1D
1
1D
1
1
1W
1W
1
1
1W
1W
1
1
1W
1
In Kochnischen zwei Auslässe
In Kochnischen vier Steckdosen
In Kochnischen sieben Steckdosen
Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist
Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt
12-31 Installation in Küche, Kochnische
12/29
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist, z. B. für Lüfter
bzw. Dunstabzug, ist ein Auslaß dafür erforderlich. Dieser
Auslaß wird häufig als Steckdose installiert, die dann
ebenfalls zusätzlich zu der Anzahl der Steckdosen für
Kleingeräte vorgesehen werden muß.
Der Anschluß für ein Warmwassergerät ist notwendig,
wenn die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise
erfolgt.
In der gehobenen Ausstattung mit Ausstattungswert 2
nach HEA/RAL ist neben der Warmwasserversorgung
auch ein Anschluß (Steckdose mit eigenem Stromkreis)
für ein Kochendwassergerät vorzusehen.
Die gehobene Ausstattung mit Ausstattungswert 2 nach
HEA/RAL erfordert neben dem Herdanschluß noch einen
weiteren Auslaß mit eigenem Stromkreis für einen Backofen
(ggf. kombiniert mit Infrarotgrill und Mikrowellenherd).
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
12.7.4 Installation im Hausarbeitsraum
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-32. Für die
Allgemeinbeleuchtung ist ein Deckenauslaß in Ausschaltung vorzusehen. Die Arbeitsflächen sollen möglichst
schattenfrei beleuchtet sein. Deshalb wird beim gehobenen Ausstattungsumfang mit Ausstattungswert 2 nach
HEA/RAL ein weiterer Auslaß erforderlich.
Für Waschmaschine, Wäschetrockner und Bügelmaschine ist jeweils eine Steckdose mit eigenem Stromkreis vorzusehen.
Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist, sind beim
Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 der Anschluß für
die Waschmaschine und beim Ausstattungswert 2 nach
HEA/RAL die Anschlüsse für Waschmaschine und Wäschetrockner im Bad oder in einem anderen geeigneten
Raum zu planen.
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
1
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Bügeleisen,
Einkochgerät, Nähmaschine
1W
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
3
1
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
2
1W
Lüfter *)
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
7
1
Waschmaschine
1W
1W
1
1
Wäschetrockner
1W
1W
1
1
Bügelmaschine
1W
1W
1
1
*) Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist
12-32 Installation im Hausarbeitsraum
12/30
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Ein Anschluß für das Warmwassergerät ist empfehlenswert, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf eine andere Weise erfolgt.
12.7.5 Installation im Bad
Das Warmwassergerät versorgt im Beispiel neben dem
Hausarbeitsraum auch Küche und Zweitbad (Dusche) mit
Warmwasser.
Für die Allgemeinbeleuchtung ist ein Deckenauslaß in
Ausschaltung vorzusehen und durch einen Wandauslaß
beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 bzw. zwei
Wandauslässe beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL
für die Spiegelbeleuchtung zu ergänzen. Bei Bädern bis
4 m2 Nutzfläche genügt beim Ausstattungsumfang nach
DIN 18015-2 ein Auslaß über dem Waschtisch insgesamt.
Bei erforderlicher Einzellüftung ist ein zusätzlicher Auslaß
notwendig. Für die Bügelmaschine ist ein besonderer Anschluß (Steckdose mit eigenem Stromkreis) vorzusehen.
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-33.
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
21)
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte , z. B. Trockenrasierer, Haartrockner, Frisierstab, UV-Strahler,
Massageapparat, Munddusche, elektrische
Zahnbürste, Handtuchtrockner, Heizgerät
1W
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
3
1W
32)
Lüfter3)
1
4
1
Warmwassergerät4)
1D
1D
1
1
Waschmaschine5)
1W
1W
1
1
Wäschetrockner5)
1)
2)
3)
4)
5)
1W
1
Bei Bädern bis 4 m2 Nutzfläche genügt ein Auslaß über dem Waschtisch
Davon eine in Kombination mit Waschtischleuchte zulässig
Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist; bei fensterlosen Bädern ist die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf vorzusehen
Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt
Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist oder falls die Geräte nicht in einem anderen geeigneten Raum untergebracht werden können
12-33 Installation im Bad, Zweitbad (Dusche)
12/31
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist, oder falls
die Geräte nicht in einem anderen geeigneten Raum untergebracht werden können, sind die Anschlüsse für
Waschmaschine beim Ausstattungsumfang nach DIN
18015-2 und Waschmaschine und Wäschetrockner beim
Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL im Bad vorzusehen
(→ 12.7.4).
Ein Warmwassergerät ist dann erforderlich, wenn die
Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt,
z. B. zentral. Im Zweitbad des Beispiels wird die Warmwasserversorgung durch das Warmwassergerät im Hausarbeitsraum vorgenommen.
Es müssen beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2
mindestens drei Steckdosen vorhanden sein.
12-34 Schutzbereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche (Maße in cm)
12/32
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Davon ist eine in Kombination mit der Waschtischleuchte
zulässig, vorausgesetzt, der Wohnungseigentümer stellt
die Waschischleuchte zur Verfügung. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind vier Steckdosen erforderlich.
Von der vorgenannten Anzahl Steckdosen ist eine für ein
Heizgerät vorzusehen, auch dann, wenn eine Zentralheizung vorhanden ist. Das Heizgerät ist z. B. an kühlen Tagen außerhalb der Heizperiode unumgänglich. Ein
eigener Stromkreis ist in aller Regel nicht notwendig, weil
die Heizleistung meistens gering ist.
Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist, z. B. bei innenliegenden Bädern, ist ein Auslaß für einen Lüfter vorzusehen. Bei fensterlosen Bädern erfolgt die Schaltung über
die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf. Üblicherweise ist
das Nachlaufglied im Lüfter integriert.
Steckdosen und Schalter dürfen nach DIN VDE 0100 Teil
701 nur außerhalb der Schutzbereiche 0, 1 und 2 angeordnet werden. Diese Tatsache ist bereits bei der Grundrißgestaltung zu berücksichtigen, damit Steckdosen, z. B.
für den Trockenrasierer, funktionsgerecht angebracht
werden können, → 12-34. Im Bereich 3 sind Steckdosen
nur dann zulässig, wenn diese entweder einzeln von
Trenntransformatoren gespeist oder mit Schutzkleinspannung gespeist oder durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach
DIN VDE 0664 mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA im
TN-S-System oder TT-System geschützt sind. Üblicherweise kommt in der Praxis die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zur Anwendung.
Ein weiteres wichtiges Erfordernis ist der örtliche zusätzliche Potentialausgleich, der in den Bereichen 1, 2 und 3
→ 12-34 erforderlich ist. Bei der Durchführung des Potentialausgleiches müssen der leitfähige Abflußstutzen an
der Bade- oder Duschwanne, die leitfähige Bade- oder
Duschwanne und die metallene Wasserverbrauchsleitung
und erforderlichenfalls sonstige metallene Rohrsysteme,
wie z. B. Abwasserleitung oder Heizungsrohre, durch einen Potentialausgleichsleiter miteinander verbunden werden, → 12-35.
12-35 Zusätzlicher Potentialausgleich im Bad
Der Potentialausgleich verhindert eine Spannungsverschleppung, die sich z. B. infolge schadhaft gewordener
Installationsleitungen über Baustähle und/oder Rohrleitungen mehrerer Wohnblöcke verschleppen kann. So
könnte z. B. eine badende Person die unter Spannung
stehende Wasserleitung anfassen, damit den Strom über
ihren Körper zur Badewanne oder Abflußleitung weiterleiten und Schaden nehmen. Da aber bereits eine elektrisch
gut leitende Verbindung zwischen Badewanne und Wasserleitung vorhanden ist, wird der Strom nicht mehr den
Weg über den menschlichen Körper nehmen.
Zu unterscheiden sind die unterschiedlichen Anbringungsarten der Potentialausgleichsleiter bei Badewannen
und Brausewannen (Duschwannen). Für das Einbeziehen
von Standrohrventilen bei Brausetassen ohne Überlauf in
den Potentialausgleich sind sogenannte Erdungsscheiben zu verwenden, → 12-36. Bei den BadewannenAblaufarmaturen ist ein Anschlußnocken für den Anschluß von Potentialausgleichsleitern genormt, → 12-37.
12/33
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Der Potentialausgleich ist immer herzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob eine elektrische Einrichtung im Bade- oder
Duschraum vorhanden ist oder nicht.
Die Installation mehrerer Wohn- und Schlafräume kann je
nach Grundrißgestaltung und Ausstattung zu einem
Stromkreis zusammengefaßt werden.
12.7.7 Installation im Schlafraum
Schlafräume sind z. B. Elternschlafzimmer, Kinderzimmer,
Gästezimmer. Auch hier richtet sich die Anzahl der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung nach
der vorhandenen Wohnfläche, → 12-38. Die nutzungsgerechte Verteilung ist zu beachten. Oft ist bei der Planung
noch nicht abzusehen, welcher Raum später welche
Funktion übernehmen soll. Mitunter werden Kinderzimmer und Elternschlafzimmer auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Nutzung getauscht.
12-36 Standrohrventil mit
Erdungsscheibe für
Potentialausgleich
12-37 Badewannen-Ablaufarmatur mit Anschlußnocken für
Potentialausgleich
Die den Betten zugeordneten Steckdosen sind mindestens als Doppelsteckdosen vorzusehen. Diese Steckdosen gelten wie bei den den Antennen zugeordneten
Dreifachsteckdosen bei der Ermittlung der Gesamtzahl
als nur jeweils eine Steckdose.
12.7.6 Installation im Wohnraum
Wohnräume sind z. B. Wohnzimmer, Eßzimmer und Diele.
Die Anzahl der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für
Beleuchtung richtet sich nach der vorhandenen Wohnfläche, → 12-38, wobei eine nutzungsgerechte räumliche Verteilung erfolgen muß. Steckdosen, die neben Antennensteckdosen angeordnet werden, sind als Dreifachsteckdosen vorzusehen. Sie zählen jedoch bei der Ermittlung der
Gesamtzahl als jeweils nur eine Steckdose.
Die Anordnung der Auslässe für die Beleuchtung im
Wohnzimmer wird in der Regel nicht allein von dem Beleuchtungszweck bestimmt, sondern auch von raumgestalterischen Gesichtspunkten. Somit können sowohl ein
oder mehrere Deckenauslässe als auch Auslässe für
Leuchtenbänder und Wandleuchten in Ausschaltung bzw.
Serienschaltung erforderlich werden.
In Räumen mit Eßecke ist beim Ausstattungswert 2 nach
HEA/RAL die Anzahl der in →12-38 aufgeführten Auslässe
und Steckdosen um jeweils 1 zu erhöhen.
In Schlafräumen ist in Raummitte ein Deckenauslaß, möglichst in Wechselschaltung bzw. mit Fernschalter, vorzusehen. Dazu kann die Anordnung von weiteren Deckenoder Wandauslässen in Ausschaltung oder Serienschaltung, z. B. für eine Körperpflege-Zone, zweckmäßig sein
(gehobener Ausstattungsumfang).
Wohnfläche
des Wohn- bzw.
Schlafraums
m2
bis 8
über 8 bis 12
über 12 bis 20
über 20
Anzahl der
Steckdosen
Anzahl der
Auslässe für
Beleuchtung
DIN
Ausstat18015-2 tungswert 2
nach HEA/
RAL
DIN
Ausstat18015-2 tungswert 2
nach HEA/
RAL
2
3
4
5
5
5
7
9
Kapitelinhalt
2
2
2
3
12-38 Anzahl der Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung in Abhängigkeit von der Wohnfläche für
Wohn- und Schlafräume
12/34
Gesamtinhalt
1
1
1
2
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
12.7.8 Installation im Flur
12.7.9 Installation im WC-Raum
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-39.
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-40.
Die Anordnung der Decken- oder Wandauslässe in Ausschaltung, Serienschaltung oder Wechselschaltung richtet sich in starkem Maße nach dem jeweiligen Grundriß.
Ziel sollte sein, daß in Durchgangszonen Beleuchtungsschalter aus allen Gehrichtungen her leicht erreichbar
sind. Bei Fluren bis 2,5 m Länge reicht beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 ein Auslaß mit einer
Schaltmöglichkeit.
Flure über 2,5 m Länge müssen beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 von zwei Schaltstellen aus zu
schalten sein. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL
empfiehlt es sich, von den mindestens zwei Auslässen
wenigstens einen Auslaß von jeder Tür aus zu schalten.
Hier ist die Verwendung von Fernschaltern sinnvoll.
Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind auch bei
Flurlängen unter 2,5 m zwei Auslässe erforderlich.
Verbrauchsmittel
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Für die Beleuchtung ist ein Auslaß zu installieren, der als
Decken- oder Wandauslaß ausgeführt sein kann. Sofern
der WC-Raum als Gäste-WC genutzt wird bzw. einen
Waschtisch enthält, ist nach DIN 18015-2 eine Steckdose
notwendig. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind
immer zwei Steckdosen zu berücksichtigen. Sollte im
WC-Raum eine Einzellüftung erforderlich sein, z. B. bei innenliegenden WC-Räumen, so ist hierfür ein zusätzlicher
Auslaß vorzusehen. Der Anschluß für ein Warmwassergerät ist beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL dann zu
installieren, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf
andere Weise erfolgt.
12.7.10 Installation im Abstellraum
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-41.
Nach DIN 18015-2 ist in Abstellräumen ab 3 m2 Nutzfläche ein Auslaß für Beleuchtung vorzusehen, jedoch auch
unter 3 m2 Nutzfläche ist er sehr zu empfehlen. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL ist unabhängig von der
Raumgröße ein Auslaß für Beleuchtung zu berücksichtigen, außerdem sind zwei Steckdosen vorzusehen.
Anzahl der Auslässe
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Staubsauger
kein eigener
Stromkreis
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
1 *)
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
2
1
2
*) Bei Fluren bis 2,5 m Länge von einer Stelle, über 2,5 m von zwei Stellen aus schaltbar
12-39 Installation im Flur
12/35
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Verbrauchsmittel
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
1
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. WC-Entlüfter, Händetrockner
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
1
kein eigener
Stromkreis
Lüfter2)
Warmwassergerät3)
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
11)
2
1
1
1W
1
1)
2)
Nur bei WC-Räumen mit Waschtischen
Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist; bei fensterlosen WC-Räumen ist die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf
vorzusehen
3) Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt
12-40 Installation im WC-Raum
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte
kein eigener
Stromkreis
1 *)
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
1
2
*) Ab 3 m2
12-41 Installation im Abstellraum
12.7.11 Installation im Hobbyraum
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-42.
Neben dem Beleuchtungsauslaß für die Allgemeinbeleuchtung ist ein weiterer Auslaß für eine Arbeitsplatzbeleuchtung empfehlenswert. Beim Ausstattungswert 2
nach HEA/RAL muß ein zweiter Auslaß daher immer vorhanden sein. Beim Ausstattungsumfang nach DIN 180152 sind für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen, d. h. die Beleuchtung und die Steckdosen auf zwei verschiedene vorhandene andere Stromkreise zu verteilen.
12/36
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Wohnungsinstallation
Elektro-Installation
Es empfiehlt sich, beim Ausstattungswert 2 nach HEA/
RAL für die Steckdosen einen eigenen Stromkreis vorzusehen, die Beleuchtung kann aber auf einen vorhandenen
anderen Stromkreis gelegt werden.
Eine der notwendigen Steckdosen sollte beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL in Drehstromausführung mit
eigenem Stromkreis installiert werden.
12.7.12 Installation im Boden- und Kellerraum
(zur Wohnung gehörend)
ten, die durch gitterartige Abtrennungen, z. B. Maschendraht, gebildet werden.
Je Raum sind mindestens ein Auslaß für Beleuchtung sowie eine Steckdose beim Ausstattungsumfang nach DIN
18015-2 und zwei Steckdosen beim Ausstattungswert 2
nach HEA/RAL notwendig. Für diese den Wohnungen zugeordneten Boden- und Kellerräume sind zusätzliche,
von der Wohnfläche der Wohnung unabhängige Stromkreise vorzusehen (→ 12.6).
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-43, wobei
die Anforderungen nicht für Boden- und Kellerräume gelAnzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
kein eigener
Stromkreis
Steckdosen für Kleingeräte, z. B.
Filmprojektor, Bohrmaschine,
Kreissäge, Lötkolben
kein
eigener
Stromkreis
1
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
2
1 W*)
1 D *)
3
5
*) Empfehlung
12-42 Installation im Hobbyraum
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte
kein eigener
Stromkreis
1
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
1
1
2
12-43 Installation im Boden-, Kellerraum (zur Wohnung gehörend)
12/37
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Freisitz, Einzelgaragen
Elektro-Installation
12.7.13 Installation im Teilbereich Freisitz
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-44.
ein Heizgerät, z. B. Infrarotstrahler, einen Auslaß mit eigenem Stromkreis vorzusehen. Ausführung der Elektro-Installation → 12.8.7.
Unter Freisitz sind sowohl Loggia, Balkon als auch Terrasse zu verstehen.
Beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 ist für Freisitze mindestens eine Steckdose und ab 8 m2 Nutzfläche
ein Beleuchtungsauslaß erforderlich.
Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL fordert unabhängig von der Nutzfläche des Freisitzes einen Auslaß für Beleuchtung sowie zwei Steckdosen. Es empfiehlt sich, für
Zu berücksichtigen ist, daß in jedem Fall Steckdosen im
Freien mit einem Nennstrom bis 20 A und Steckdosen im
Gebäude, die für den Anschluß von im Freien betriebenen
tragbaren elektrischen Betriebsmitteln vorgesehen sind,
in TN- oder TT-Systemen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach
DIN VDE 0664 mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA geschützt werden müssen.
Verbrauchsmittel
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
DIN
AusstatDIN
18015-2 tungswert 2 18015-2
nach HEA/
RAL
11)
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Toaster,
Radio, Fernsehgerät, Rasenmäher
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
AusstatDIN
Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2
nach HEA/
nach HEA/
RAL
RAL
1
kein eigener
Stromkreis
Heizgerät
1)
2)
3)
Ausstattungswert 2
nach HEA/
RAL
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
1
22)
13)
1D
Ab 8 m2 Nutzfläche
Bis 3 m Breite nur eine Steckdose erforderlich
Empfehlung
12-44 Installation im Teilbereich Freisitz
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
Beleuchtung
Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Ladegerät,
Bohrmaschine, Handleuchte, Schweißgerät
Grundausstattung
gehobene
Ausstattung
kein
eigener
Stromkreis
eigener
Stromkreis
Grundausstattung
gehobene
Ausstattung
1
2
Anzahl der
Steckdosen/Geräteanschlußdosen
Grundausstattung
gehobene
Ausstattung
1
2
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
Grundausstattung
12-45 Installation in abschließbaren Einzelgaragen
12/38
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
gehobene
Ausstattung
12
Elektro-Installation
Speicherheizungsanlagen-Installation
12.7.14 Installation in abschließbaren Einzelgaragen
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-45.
Sowohl in DIN 18015-2 als auch bei den Ausstattungswerten nach HEA/RAL werden für abschließbare Einzelgaragen keine Angaben gemacht. Dies bedeutet jedoch
nicht, daß eine Elektro-Installation hier nicht notwendig
ist. Die Angaben fehlen, weil wegen der verschiedenen
Ausführungen der Einzelgaragen - Garage am Haus, Garage getrennt vom Haus, aber zusammen mit dem Haus
auf einem Grundstück, Garage als abschließbare Einzelgarage im Garagenkomplex usw. - eine grundsätzliche
Festlegung schwierig ist. Mindestausstattung sollte eine
Steckdose und ein Beleuchtungsauslaß sein. Die gehobene Ausstattung umfaßt zwei Steckdosen und zwei Beleuchtungsauslässe, empfehlenswert ist ein eigener
Stromkreis.
12.7.15 Elektro-Installation von
Speicherheizungsanlagen
Eine Installation von Speicherheizungsanlagen ist durch
die Vielzahl der unterschiedlichen Bauelemente umfangreicher als die sonst übliche Installation. Aus diesem
Grund werden Schaltpläne für die Installation von Speicherheizungsanlagen erforderlich.
Bei der Installation von Speicherheizungsanlagen sind
Haupt- und Hilfsstromkreise voneinander zu unterscheiden. Hauptstromkreise führen den Speicherheizgeräten
die Heizenergie zu, während die Hilfsstromkreise die
Steuersignale übertragen, → 12-46.
In Mehraderleitungen dürfen nur zusammengefaßt werden:
In Speicherheizungsanlagen gilt als Leitung eines Hauptstromkreises:
Aufladeleitung,
und als Leitungen von Hilfsstromkreisen gelten:
Entladeleitung,
Aufladesteuerleitung,
Freigabesteuerleitung,
Tarifsteuerleitung,
Zentralsteuerleitung.
Speicherheizgeräte müssen über flexible, wärmebeständige Leitungen angeschlossen werden. Bei der Ortswahl
für die Geräteanschlußdose (Verbindungsdose) sollte berücksichtigt werden, daß die Einführungsöffnung für die
Anschlußleitungen in der Regel an der Geräterückseite
unten rechts neben dem Speicherheizgerät installiert
wird. Der Anschluß von Speicherheizgeräten darf nach
den TAB nicht über Steckvorrichtungen erfolgen.
Die Mindestanzahl der Adern der Leitungen beträgt:
Aufladeleitung*
5 x 2,5 mm2
Entladeleitung (mit Aufladesteuerleitung) 5 x 1,5 mm2
Zentralsteuerleitung
2 x 1,5 mm2
Freigabesteuerleitung
2 x 1,5 mm2
Tarifsteuerleitung
2 x 1,5 mm2
Witterungsfühlerleitung
2 x 1,5 mm2
* entsprechend der übertragenen Leistung
2
1
4
5
3
6
– Mehrere Hilfsstromkreise,
– mehrere Hauptstromkreise mit ihren zugehörigen Hilfsstromkreisen.
Nicht in einer Mehraderleitung zusammengefaßt werden
dürfen Hauptstromkreise und nicht zugehörige Hilfsstromkreise.
1 Zweitarifzähler
2 Haushaltzähler
3 Entladeleitung
4 Aufladeleitung
5 Raumtemperaturregler
6 Anschluß- bzw. Verbindungsdose
12-46 Speicherheizungsanlagen-Installation
raum (Prinzipdarstellung)
im
Wohn-
12/39
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
Gemeinschaftsanlagen
12.8 Installation in Gemeinschaftsanlagen,
Anlagen im Freien
12.8.1 Allgemeines
Für die Ausführung der Installation gelten sinngemäß die
Regeln nach DIN 18015.
Von mehreren Parteien gemeinsam benutzte Anlagen
sind:
– Beleuchtung von Treppenräumen, Fluren, Kellern,
Dachböden und Garagen,
– Außen- und Wegebeleuchtung,
– Wasch- und Trockenanlage für die Hausgemeinschaft,
– Verstärker für die Antennenanlage,
– elektrische Anlage für Klingeln, Türöffner und dergleichen,
– elektrische Einrichtungen für die Zentralheizung,
– Pumpen (z. B. für Abwasser, Druckerhöhung),
– Müllverbrenner,
– Aufzugsanlagen,
– Hobbyräume,
– Schwimmbäder, Fitnessräume (z. B. Sauna, Dusche).
12.8.2 Stromkreise
Bei Gemeinschaftsanlagen ist im Regelfall je ein Wechselstrom- oder Drehstromkreis, → 12-47, vorzusehen für:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Treppenraum- und Flurbeleuchtung (Schaltuhr),
Außenbeleuchtung,
Garagenbeleuchtung,
gemeinschaftlich benutzte Kellerräume, nicht über den
Wohnungszähler laufende Wohnungs-Kellerräume,
Bodenräume,
Klingel-, Türöffner- und Haussprechanlage,
Außensteckdosen (für Rasenmäher,
Heckenschere usw.),
Antennenverstärker,
Pumpen (z. B. Druckerhöhungsanlagen),
12-47 Beispiel eines Übersichtsschaltplanes für Gemeinschaftsanlagen (erforderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind nicht dargestellt)
12/40
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Gemeinschaftsanlagen
Elektro-Installation
10. Zentralheizungsanlage, möglichst mit eigenem
Unter-Stromkreisverteiler,
11. Waschanlage,
12. Trockenanlage,
13. Sauna, Dusche,
möglichst mit eigenem
14. Schwimmbad,
Unter-Stromkreisverteiler
15. Hobbyraum,
16. Aufzug
}
12.8.3 Installation im Boden- und Kellerraum
(gemeinschaftlich genutzt)
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-48.
Bewohnbare Räume im Kellergeschoß können wie Wohnräume installiert werden. Dagegen ist für alle anderen Kellerräume die Feuchtraum-Installation vorzusehen. Die
Schalter müssen so angebracht sein, daß diese aus allen
Gehrichtungen erreichbar sind. Räume bis 20 m2 Nutzfläche erhalten in beiden Ausstattungsumfängen je einen
Auslaß für Beleuchtung, Räume über 20 m2 Nutzfläche je
zwei Auslässe. Für den Antennenverstärker ist eine
Steckdose vorzusehen.
Anzahl der erforderlichen Stromkreise
12.8.4 Installation im Boden- und Kellergang
Es ist ein Auslaß für Beleuchtung erforderlich, bei Gängen
über 6 m Länge jedoch ein Auslaß je angefangene 6 m
Ganglänge.
12.8.5 Installation im Treppenraum
Treppenräume, einschließlich der Vorräume, sind in der
Regel beheizt und/oder gut belüftet, so daß hier die Installation für trockene Räume zur Anwendung kommen
kann. Treppenräume lassen sich gut in Beleuchtungsabschnitte unterteilen. Dabei ist besonders bei Schaltübergängen auf die richtige Anordnung der Schalter zu
achten. Jeder Wohnungstür ist eine Schaltmöglichkeit für
die Treppenraumbeleuchtung zuzuordnen.
12.8.6 Installation in der Garage
Garagen können nach der Bauordnung als feuergefährdete Betriebsstätten gelten. Somit ist hier die FeuchtraumInstallation vorzusehen. Elektrische Einrichtungen, die
mit explosiven Gasgemischen in Verbindung kommen
können (z. B. Ventilatoren), müssen explosionsgeschützt
ausgeführt sein. Im einzelnen erteilt die jeweilige Baubehörde Auflagen, die zu erfüllen sind.
Anzahl der Auslässe
Verbrauchsmittel
DIN
18015-2
Beleuchtung
kein eigener
Stromkreis
Antennenverstärker
*) Für Räume bis 20
gehobene
Ausstattung
1W
m2
DIN
18015-2
gehobene
Ausstattung
2*)
2*)
1W
Anzahl der
Steckdosen/ Geräteanschlußdosen
DIN
18015-2
gehobene
Ausstattung
1
1
Anzahl der
Anschlüsse für
Verbrauchsmittel ab
2 kW
DIN
18015-2
gehobene
Ausstattung
ist nur ein Auslaß erforderlich
12-48 Installation im Teilbereich Boden-, Kellerraum (gemeinschaftlich genutzt)
12/41
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Außenanlagen
Elektro-Installation
DIN 18015-2 macht zum Ausstattungsumfang von Großgaragen, z. B. Tiefgaragen, keine Aussage.
Bei Einzelgaragen, auch einzelnen Garagen eines Garagenkomplexes, ist der Ausstattungsumfang → 12.7.14 zu
entnehmen.
12.8.7 Installation in Anlagen im Freien
Unter Anlagen im Freien sind Installationsanlagen auf Balkon, Loggia, Terrasse und im Garten zu verstehen. Als Betriebsmittel kommen am Gebäude angebrachte Schalter,
Steckdosen und Leuchten, aber auch freistehende
Leuchten, Steckdosen und Verteilungen in Frage. Für die
Verwendung im Freien gibt es formschöne Energiesäulen
in verschiedenen Längen. Die wassergeschützte Ausführung - die Säulen gibt es auch für die Montage in trocke-
nen Räumen - kann mit Installationsgeräten, z. B. Schalter, Taster, Steckdose, aus rostfreiem Edelstahl bestückt
werden, → 12-49. Der Einsatzbereich erstreckt sich dann
auf feuchte Räume und insbesondere auf den gesamten
Außenbereich, wie z. B. Terrasse, Garten, Park. Die Elektro-Installation ist somit nicht auf das Vorhandensein von
Wänden angewiesen, die sonst üblicherweise die Installationsgeräte aufnehmen. Auch die problematische Anwendung von Erdspießen mit Steckdosen kann somit
eleganter gelöst werden.
Zu unterscheiden ist die geschützte Anlage im Freien
(überdacht) und die ungeschützte Anlage im Freien (nicht
überdacht). Der Übergang ist oft fließend, eine Aussage
über die Schutzart ist objektbezogen im Einzelfall zu klären.
Als Zuleitungen zu den Anlagen im Freien wie Balkon, Terrasse usw. können Mantelleitungen verwendet werden.
Diese Leitungen sind allerdings nicht für die Verlegung im
Erdreich geeignet. Für diese Zwecke kann man nur Kabel,
z. B. NYY, verwenden. Das Kabel muß unter Gehwegen
und Fahrbahnen mindestens 70 bis 80 cm und an anderen
Stellen mindestens 60 cm unter der Erdoberfläche verlegt
werden. Nur bei ganz kurzen Strecken dürfen unter Verwendung von Schutzrohren auch Mantelleitungen unterirdisch verlegt werden (→ 12.12.1.4).
Steckdosen im Freien mit einem Nennstrom bis 20 A und
Steckdosen im Gebäude, die für den Anschluß von im
Freien betriebenen tragbaren elektrischen Betriebsmitteln
vorgesehen sind, müssen in TN- oder TT-Systemen mit
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach DIN VDE 0664 mit einem
Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA geschützt werden.
12-49
Energiesäule in
wassergeschützter
Ausführung, z. B. für
die Verwendung im
Freien
Der Ausstattungsumfang von Freisitzen (Balkon, Loggia,
Terrasse) ist in → 12.7.13 beschrieben.
12/42
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Installationsformen
Elektro-Installation
12.9 Installationsformen
Für die Ausführung der Elektro-Installation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine in der Praxis oft vorzufindende Elektro-Installation ist die mit Verbindungsdosen.
Diese Installation sieht an jedem Verzweigungspunkt eine
besondere Verbindungsdose vor, → 12-50. Es ist die klassische Installationsform.
Bei der Installation ohne Verbindungsdosen, → 12-51,
werden Schalterdosen mit zusätzlichem Verteilerraum
eingesetzt, d. h. das Verzweigen und Verbinden der Leitungen erfolgt in den Geräte-Verbindungsdosen. Damit
sind besondere Verbindungsdosen überflüssig. Der Vorteil dieser Installationsart liegt darin, daß jederzeit ohne
Beschädigung der Tapete, nur durch Herausnehmen des
Betriebsmittels (Schalter, Steckdose), die elektrische Anlage überprüft werden kann.
Alle Verbindungsdosen befinden sich in der Regel im oberen Bereich der Wände, z. B. 30 cm unterhalb der Decke.
Bei Verbindungs-, Prüf- und Wartungsarbeiten ist zum Erreichen der Verbindungsdosen vielfach ein Aufschneiden
der Tapeten erforderlich.
12-50 Installation mit Verbindungsdosen
(Prinzipdarstellung)
12-51 Installation mit Geräte-Verbindungsdosen
(Prinzipdarstellung)
12/43
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Verlegemethoden
Elektro-Installation
Darüber hinaus gibt es eine weitere Installationsform, und
zwar die Installation mit Zentral-Verteilerkästen, → 12-52.
Abgesehen von Sonderfällen, ist diese Installationsart nur
in Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern oder ähnlichen
Gebäuden üblich. Hier wird von jedem Betriebsmittel
(Schalter, Steckdose) oder von jedem Auslaß eine besondere Leitung zu den Zentral-Verteilerkästen gelegt.
Ändert sich die Raumaufteilung, indem z. B. neue Zwischenwände gesetzt oder andere herausgenommen werden, so kann im Zentral-Verteiler allein durch Ändern der
Schaltung die Elektro-Installation den neuen Erfordernissen angepaßt werden.
12.10 Verlegemethoden
12.10.1 Aufputz-Installation
Elektrische Leitungen lassen sich sichtbar oder unsichtbar
verlegen. Aufputz-Leitungen sehen zwar nicht schön aus,
dafür wird man aber auch keinen Nagel aus Versehen hineinschlagen. Die Aufputz-Installation wird vorwiegend dort
verwendet, wo es nicht auf einen schönen Anblick ankommt, z. B. in der Garage oder im Keller. Als Leitung
kommt die Mantelleitung NYM vorwiegend zur Anwendung.
12.10.2 Unterputz-Installationen
Unterputz-Leitungen sind die „unsichtbaren“ Leitungen,
wie sie vor allem in Wohnräumen üblich sind. Sie müssen
nach einem genauen Plan horizontal und vertikal, aber
niemals diagonal verlegt werden.
Die äußerlichen Merkmale der Installation, z. B. Schalter,
Steckdosen, Verbindungsdosen, lassen die ungefähre
Lage der Leitungen erkennen. Nur so ist es möglich, auch
später noch genau zu wissen, wo sich Leitungen befinden. Zudem wird verhindert, daß beim Einschlagen von
Nägeln, Haken, Krampen, z. B. beim Aufhängen von
Bildern oder Hängeschränken, Gefahren entstehen
(→ 12.11).
12.10.3 Rohr-Installation
12-52 Installation mit zentralen Verteilerkästen (Prinzipdarstellung)
Bei dieser Installationsart wird zuerst das Installationsrohr in vorher ausgefrästen Schlitzen verlegt. Nach Abschluß der Putzarbeiten werden einadrige Leitungen, z. B.
H07V-U (NYA), eingezogen. Allerdings ist auch das Einziehen von Mantelleitungen, z. B. NYM, möglich. Installationsrohr mit einadrigen Leitungen H07V-U (NYA) ist nur
auf oder unter Putz in trockenen Räumen zulässig,
→ 12-58. Installationsrohre der Bauart „AS“ können auch
auf der Schalung verlegt und eingegossen werden. Nach
der Rohbaufertigstellung wird die Leitung, z. B. NYM, eingezogen. Diese Lösung vermeidet gegenüber der nicht
mehr zulässigen direkten Verlegung von NYM-Leitungen
in Beton Probleme, wie sie sich auf einer Baustelle zeigen, wenn an vielen Stellen meterlange Leitungen aus
dem Bauwerk, aus der Decke oder aus den Wänden herausragen (→ 12.12.1.4).
12/44
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Leitungsführung
Elektro-Installation
12.10.4 Kanal-System-Installation
Installations-Kanal-Systeme haben sich im Bürohausbau
bereits seit vielen Jahren bewährt. Diese Systeme eröffnen neue Perspektiven, auch für die Installation in Wohngebäuden, z. B. um Leitungen größeren Querschnittes
(Zuleitung vom Zählerplatz bis zum Stromkreisverteiler)
zu führen.
Derartige Kanäle werden auf der Rohdecke befestigt und
anschließend im Estrich eingegossen. Später können die
Leitungen eingezogen werden, → 12-53.
Eine Variante stellen die sog. Stahlrippendecken dar. Diese Stahldecken besitzen Hohlkörper, die als Installationskanäle verwendet werden können.
12-53 Fußboden-Kanalinstallation
12.11 Leitungsführung und Anordnung der
Betriebsmittel
Leitungen und Kabel von Starkstromanlagen sind - sofern
sie nicht in Rohren oder Elektro-Installationskanälen angeordnet werden - nach DIN 18015-1 grundsätzlich unter
Putz, im Putz, in Wänden oder hinter Wandbekleidungen
zu verlegen. In allen Räumen, die nicht Wohnzwecken
dienen, sowie bei Nachinstallationen dürfen sie auch auf
der Wandoberfläche verlegt werden.
Damit in Putz, unter Putz, in Wänden, hinter Wandbekleidungen unsichtbar verlegte Leitungen und Kabel - auch
wenn sie in Elektro-Installationskanälen geführt werden nicht durch Schrauben, Nägel, Haken oder Krampen beschädigt werden können, z. B. beim Aufhängen von Bildern
und Schränken oder der nachträglichen Holzvertäfelung
von Wänden, wird in DIN 18015-3 die Anordnung von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln auf bestimmte
festgelegte Zonen beschränkt. Diese Einschränkung der
Leitungsführung mindert auch die Gefahr der Beschädigung der elektrischen Leitungen und somit die Unfallgefahr
und ggf. die Brandgefahr bei der späteren Montage anderer
Leitungen, z. B. Gas, Wasser oder Heizung. Dies trifft ebenfalls zu bei sonstigen nachträglichen Arbeiten an den Wänden, z. B. bei Umbauarbeiten, Renovierungen.
Für die Unterbringung der elektrischen Leitungen und Kabel
werden daher an den Wänden waagerechte und senkrechte
Installationszonen vorgegeben, → 12-54 und → 12-55.
Für Fußboden- und Deckenflächen sind in DIN 18015-3
keine Installationszonen festgelegt. Hier gilt die Aussage
aus DIN 18015-1, wonach Leitungen und Kabel an und in
Decken sowie in Fußböden auf dem kürzesten Wege verlaufen dürfen. Von dieser Ausnahme sollte allerdings nur
möglichst wenig Gebrauch gemacht werden.
Die in sichtbaren Elektro-Installationskanälen, z. B. auf
Putz, auf Wänden, verlegten Leitungen und Kabel sind
nach DIN 18015-1 nicht als unsichtbar verlegte Leitungen
und Kabel anzusehen. DIN 18015-3 ist für sie daher nicht
anzuwenden. Die Verlegung außerhalb der Installationszonen ist also zulässig, z. B. als Fußleisten-ElektroInstallationskanal.
Für sichtbar verlegte Leitungen, z. B. auf Putz, auf Wänden, gilt DIN 18015-3 selbstverständlich ebenfalls nicht.
Daher können in allen nicht Wohnzwecken dienenden
Räumen, z. B. Keller- und Abstellräume, und bei Nachinstallationen Kabel und Leitungen sowie Elektro-Installationsrohre und Elektro-Installationskanäle auch auf der
Wandoberfläche außerhalb der Installationszonen verlegt
werden.
12/45
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Leitungsführung
Elektro-Installation
Für die Lage der Leitungen gibt es danach folgende Vorzugsmaße, die im Normalfall anzuwenden sind:
– in waagerechten Installationszonen
30 cm unter der fertigen Deckenfläche,
30 cm über der fertigen Fußbodenfläche,
100 cm über der fertigen Fußbodenfläche
(nur in Räumen mit Arbeitsflächen an Wänden,
z. B. Küche, Hausarbeitsraum),
– in senkrechten Installationszonen
15 cm neben den Rohbaukanten bzw. -ecken.
12-54
Vorzugshöhe für die Anordnung von Schaltern ist 105 cm
über OKF (Mitte des obersten Schalters). Damit Steckdosen und Schalter nicht durch Wandabschlußprofile an den
Küchenschränken beeinträchtigt werden, sollen sie an
Wänden über den Arbeitsflächen, z. B. von Küchen,
Hausarbeitsräumen, in einer Vorzugshöhe von 115 cm
über der fertigen Fußbodenfläche angeordnet werden.
Installationszonen und Vorzugsmaße für Räume von Wohnungen außer Küchen u. ä. nach DIN 18015-3
12/46
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Leitungsführung
Elektro-Installation
Müssen Auslässe, Schalter und Steckdosen notwendigerweise außerhalb der Installationszonen angeordnet werden,
sind sie mit senkrecht geführten Stichleitungen aus der
nächstgelegenen waagerechten Installationszone zu versorgen.
Die Vorzugshöhe von 30 cm über der fertigen Fußbodenfläche für Leitungen bedeutet, daß bei gleicher Höhe für die
Steckdosen die Leitungen nicht mittig, sondern versetzt in
die Gerätedose eingeführt werden, da die Befestigungskrallen der Steckdosen beim Montieren sonst die Leitung (bei
waagerechter Leitungsführung) beschädigen würden.
Eine andere Möglichkeit ist, die Steckdosen mit einem
Maß von mindestens 33 cm über der fertigen Fußbodenfläche zu installieren.
Bei der Vorzugshöhe von 100 cm über der fertigen Fußbodenfläche für Leitungen in Räumen mit Arbeitsflächen,
z. B. Küche, Hausarbeitsraum, tritt durch die Anordnung
der Schalter und Steckdosen in 115 cm Höhe dieses Problem nicht auf. Die Vorzugshöhe von 30 cm unterhalb der
fertigen Deckenfläche ist gleichzeitig auch die Höhe der
Verbindungsdosen.
12-55 Installationszonen u. Vorzugsmaße für Küchen, Hausarbeitsräume u. vergleichbare Räume nach DIN 18015-3
12/47
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
Leitungen und Kabel
12.12 Leitungsmaterial, Verbindungsmaterial,
Einbaugeräte
Die einzelnen Adern einer Leitung oder eines Kabels sind
farblich gekennzeichnet. Für mehr- und vieladrige Leitungen oder Kabel → 12-56.
12.12.1 Leitungsmaterial
12.12.1.1 Allgemeines
Der Leiter besteht bei Kabeln und Leitungen, die in Wohngebäuden verwendet werden, ausschließlich aus Kupfer.
Wird der Leiter mit einer Isolierung versehen (meistens
Kunststoff), spricht man von einer Ader.
Eine oder mehrere Adern in einer zusätzlichen Umhüllung
bezeichnet man als Leitung oder Kabel.
Leitungen oder Kabel für feste Verlegung haben in der Regel eindrähtige Leiter, mitunter sind sie auch mehrdrähtig
oder auch feindrähtig, wie z. B. bei PVC-Aderleitungen.
Für bewegliche Anschlüsse zu verwendende Leitungen
dagegen haben fein- oder feinstdrähtige Leiter.
Die Farbe der Ader von einadrigen Kabeln und einadrigen
ummantelten Leitungen ist schwarz oder grün-gelb. Eine
Ausnahme bilden Illuminations- und Lichterkettenleitungen, bei denen die Ader braun ist.
Ausnahmslos darf in allen Fällen die grün-gelbe Ader nur
als Schutzleiter verwendet werden. Die blaue Ader ist
überwiegend - zumindest in Wohngebäuden - dem Neutralleiter (Mittelleiter) vorbehalten.
Die schwarzen Adern und die braune Ader finden Verwendung als Außenleiter (Phasenleiter).
In → 12-57 sind die wichtigsten Leitungen und Daten der
Leitungen enthalten.
Anzahl
Leitungen
Leitungen
der
mit
ohne
Bemerkungen
Adern
grün-gelb gekennzeichneter Ader
grün-gelb gekennzeichnete Ader
mehr- und vieladrige Leitungen und Kabel für feste Verlegung
2
3
4
5
6 und
mehr
grün-gelb/schwarz*)
grün-gelb/schwarz/blau
grün-gelb/schwarz/blau/braun
grün-gelb/schwarz/blau/braun/schwarz
grün-gelb/weitere Adern schwarz
mit Zahlenaufdruck
schwarz/blau
schwarz/blau/braun
schwarz/blau/braun/schwarz
schwarz/blau/braun/schwarz/schwarz
schwarz mit Zahlenaufdruck
*) Nur zulässig
bei Leiterquerschnitten
ab
10 mm2 Cu oder
16 mm2 Al
mehr- und vieladrige flexible Leitungen
2
3
4
5
6 und
mehr
–
grün-gelb/braun/blau
grün-gelb/schwarz/blau/braun
grün-gelb/schwarz/blau/braun/schwarz
grün-gelb/weitere Adern schwarz
mit Zahlenaufdruck
braun/blau
schwarz/blau/braun
schwarz/blau/braun/schwarz
schwarz/blau/braun/schwarz/schwarz
Adern mit Zahlenaufdruck
12-56 Farbkennzeichnung der Adern von mehr- und vieladrigen Leitungen und Kabeln
12/48
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
NormTyp
H07V–U
(NYA)
H07V–R
(NYA)
NYIF
NYM
Nennquerschnitt
in mm2
1,5
1,5
2,5
2,5
4
6
10
16
25
1,5
1,5
1,5
1,5
2,5
2,5
2,5
4
4
1,5
1,5
1,5
1,5
2,5
2,5
2,5
4
4
4
6
6
10
10
16
16
25
35
Aderzahl
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3
4
5
3
3
4
5
3
4**)
3
4
5
3
3
4
5
3
4
5
4
5
4
5
4
5
4
4
Leitungen und Kabel
max.
Außenabmessungen
max.
Absicherung
max.
Leistung
in mm
3,3 Ø
3,3 Ø
3,9 Ø
3,9 Ø
4,4 Ø
4,9 Ø
6,4 Ø
7,3 Ø
9,8 Ø
4,4 x 19
4,4 x 26
4,4 x 33
4,4 x 19
5,2 x 21,5
5,2 x 29,5
5,2 x 37
6,0 x 25
6,0 x 34,4
10,5 Ø
11,0 Ø
12,0 Ø
10,5 Ø
11,5 Ø
12,5 Ø
13,5 Ø
13,0 Ø
14,5 Ø
16,5 Ø
16,5 Ø
18 ,0Ø
19,5 Ø
21,5 Ø
23,5 Ø
26,0 Ø
28,5 Ø
32,0 Ø
in A
16*)
3 x 16*)
25*)
3 x 20*)
3 x 25*)
3 x 35*)
3 x 50*)
3 x 63*)
3 x 80*)
16
3 x 16
3 x 16
20
25
3 x 25
3 x 25
35
3 x 35
16
3 x 16
3 x 16
20
25
3 x 25
3 x 25
35
3 x 35
3 x 35
3 x 40
3 x 40
3 x 63
3 x 63
3 x 80
3 x 80
3 x 100
3 x 125
in kW
3,68
11,07
5,75
13,84
17,3
24,22
34,6
43,6
55,36
3,68
11,07
11,07
4,6
5,75
17,3
17,3
8,05
24,22
3,68
11,07
11,07
4,6
5,75
17,3
17,3
8,05
24,22
24,22
27,68
27,68
43,6
43,6
55,36
55,36
69,2
86,5
max. Leitungslänge in m bei
∆U
in %
WechselDrehstrom
strom
3,0
18,1
–
19,3
–
–
–
–
–
–
18,1
–
–
29,1
19,3
–
–
29,6
–
18,1
–
–
29,1
19,3
–
–
29,6
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,5
–
–
–
–
–
–
12,9
16,4
20,2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
10,3
10,3
12,9
12,9
16,2
18,1
3,0
–
36,4
–
48,6
62,2
66,6
77,7
98,7
121,4
–
36,4
36,4
–
–
38,8
38,8
–
59,1
–
36,4
36,4
–
–
38,8
38,8
–
44,4
44,4
58,3
58,3
61,7
61,7
77,7
77,7
97,1
108,8
in trockenen Räumen
Verlegung
in feuchten
und ähnlichen
bzw. nassen u.
durchtränkten
Räumen sowie
im Freien
in feuergefährdeten
Betriebsstätten und
Lagerräumen
in Betriebsmitteln, Schaltund Verteilungsanlagen, in
nichtmetallenen Rohren auf
und unter Putz auch in Räumen mit Badewanne oder
Dusche außerhalb der
Bereich 0,1 und 2 (DIN VDE
0100 Teil 701)
nicht zulässig
Verlegung in
Kunststoffrohren auf und
unter Putz
in und unter Putz, auch in
Räumen mit Badewanne
oder Dusche außerhalb der
Bereiche 0,1 und 2 (DIN VDE
0100 Teil 701)
nicht zulässig
nicht zulässig
über und unter Putz sowie in und unter Putz, im Freien bei
geschützter Verlegung, im Mauerwerk, in Elektro-Installationsrohren und -kanälen
*) Zuordnung der Überstrom-Schutzeinrichtungen nach Gruppe B1, alle anderen Werte nch Gruppe C von DIN VDE 0100 Teil 430, Beiblatt 1, für Umgebungstemperatur 25°C
**) nicht genormt
Die Werte beziehen sich auf Leitungen für die feste Verlegung, wobei die im zweiten Teil aufgeführten Kabel installationstechnisch den Leitungen gleichgesetzt werden.
12-57 Übertragbare Leistungen und maximale Leitungslängen zur Einhaltung des Spannungsfalls von Aderleitungen,
Kabeln und Leitungen
12/49
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
NormTyp
NYY
Nennquerschnitt
Leitungen und Kabel
Aderzahl
max.
Außenabmessungen
max.
Absicherung
max.
Leistung
in mm2
1,5
in mm
in A
in kW
3,0
0,5
3
14,0 Ø
16
3,68
18,1
–
–
1,5
4
16,0 Ø
3 x 16
–
–
36,4
max. Leitungslänge in m bei
∆U
in %
WechselDrehstrom
strom
11,07
in trockenen Räumen
Verlegung
in feuchten
und ähnlichen
bzw. nassen u.
durchtränkten
Räumen sowie
im Freien
in feuergefährdeten
Betriebsstätten und
Lagerräumen
3,0
1,5
5
16,0 Ø
3 x 16
11,07
–
–
36,4
1,5
3
14,0 Ø
20
4,6
29,1
–
–
2,5
3
15,0 Ø
25
5,75
19,3
–
–
2,5
4
17,0 Ø
3 x 25
17,3
–
–
38,8
2,5
5
17,0 Ø
3 x 25
17,3
–
–
38,8
4
3
17,0 Ø
35
8,05
29,6
–
–
4
4
19,0 Ø
3 x 35
24,22
–
–
44,4
4
5
19,0 Ø
3 x 35
24,22
–
–
44,4
6
4
20,0 Ø
3 x 40
27,68
–
–
58,3
6
5
21,0 Ø
3 x 40
27,68
–
–
58,3
10
4
22,0 Ø
3 x 63
43,6
–
10,3
61,7
10
5
23,0 Ø
3 x 63
43,6
–
10,3
61,7
16
4
25,0 Ø
3 x 80
55,36
–
12,9
77,7
25
4
32,0 Ø
3 x 100
69,2
–
16,2
97,1
35
4
34,0 Ø
3 x 125
86,5
–
18,1
108,8
50
4
36,0 Ø
3 x 160*)
110,72
–
20,2
121,4
70
4
40,0 Ø
3 x 200*)
138,4
–
22,7
136,0
95
4
45,0 Ø
3 x 250*)
173,0
–
24,6
147,6
über und auf Putz sowie in und unter Putz, im Freien, im Mauerwerk, im Beton, im Erdreich, in Elektro-Installationsrohren und kanälen
Anmerkung: Bei Verlegung im Erdreich
gelten andere Belastbarkeitswerte
*) Zuordnung der Überstrom-Schutzeinrichtung gemäß Belastbarkeit nach DIN VDE 0276 Teil 1000. Für größere Nennquerschnitte ist ebenfalls DIN VDE 0276 Teil 1000
heranzuziehen
Fortsetzung der Tabelle 12-57
12/50
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Leitungen und Kabel
Elektro-Installation
12.12.1.2 Kunststoffaderleitungen
Kunststoffaderleitungen, z. B. H07V-U (NYA), dürfen nicht
in oder auf Holzleisten sowie unmittelbar auf, in oder unter Putz verlegt werden. Die Verlegung in Elektro-Installationsrohren, → 12-58 a, Elektro-Installationskanälen
sowie innerhalb sonstiger elektrischer Betriebsmittel - sofern die Betriebsmittelbestimmungen es zulassen - ist erlaubt.
12.12.1.3 Stegleitungen
Die Stegleitung (NYIF) ist die bevorzugte Leitung im konventionellen Wohnungsbau. Die einzelnen Adern sind mit
einem Gummisteg zusammengefaßt. Sie ist flach und
wird auf der Rohwand bzw. dem Betonwerk befestigt.
Hierfür gibt es spezielle Techniken. Die Leitung muß anschließend auf ihrem gesamten Verlauf mit Putz bedeckt
sein. Die Verlegung ist nur in trockenen Räumen in oder
unter Putz gestattet, → 12-58 b.
12.12.1.4 Feuchtraumleitungen
Die Mantelleitung (NYM) ist wohl die am häufigsten verwendete Feuchtraumleitung. Im Gegensatz zur Stegleitung hat sie einen zusätzlichen Kunststoffmantel als
mechanischen Schutz. Sie kann auf Putz, in Putz oder unter Putz verlegt werden. Ihre direkte Verlegung in Beton,
wenn dieser einem Schüttel-, Rüttel- oder Stampfprozeß
unterzogen wird, ist nicht zulässig. Die Verlegung ist sowohl in trockenen als auch in feuchten und nassen Räumen sowie im Freien zulässig. Bei der Verlegung im Freien
darf die Mantelleitung (NYM) jedoch nicht der UV-Strahlung ausgesetzt sein. Die Verlegung im Erdboden ist - mit
Ausnahme von ganz kurzen Strecken bei Verlegung in
Schutzrohren - nicht gestattet, → 12-58 c.
12-58 Leitungen
a) Rohr-Installation mit H07V-U (NYA)
b) Stegleitung
c) Mantelleitung
12.12.1.5 Kunststoffkabel
Das Kunststoffkabel (NYY) ist ähnlich der Mantelleitung.
Durch einen stärkeren Mantel ist dieses Kabel auch für
die Verlegung im Erdreich zugelassen. Die Verwendung
erfolgt vornehmlich für Außenanlagen im Erdreich, wie
z. B. Gartensteckdosen, Außenleuchten im Garten. Die
Verlegung direkt im Beton ist zulässig.
12/51
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Verbindungsmaterial
Elektro-Installation
12.12.2 Verbindungsmaterial
Als Verbindungsmaterial kommen Verbindungsdosen in
runder, rechteckiger oder quadratischer Form in Frage,
→ 12-59. Dazu stehen für die Unterputz-Installation noch
Geräte-Verbindungsdosen zur Verfügung, → 12-60. Hierbei handelt es sich um Kombinationen, die sowohl das
Einbauen von Schaltern oder Steckdosen als auch das
Verbinden bzw. Abzweigen von Leitungen gestatten
(→ 12.9 und → 12-50 bzw.→ 12-51).
In Stahlbeton ist auch das Einbetonieren von LeuchtenDeckenverbindungsdosen mit Deckenhaken, → 12-61,
sowie Leuchten-Deckenanschlußdosen mit Deckenhaken
üblich.
Bei Anschlußstellen im Handbereich, an denen zeitweise
durch wechselnde Möblierung keine Verbrauchsmittel
(z. B. Leuchten, Heizstrahler und Warmluftgebläse) angeschlossen sind, muß auch bei nichtmontierten Betriebsmitteln ein Schutz gegen direktes Berühren sichergestellt
sein.
Bei Unterputz-Installation kann dieser Schutz mit einer
Wandauslaßdose, → 12-62, bei Aufputz-Installation mit
einer Verbindungsdose erreicht werden.
12.12.3 Schalter, Steckdosen, sonstige Einbaugeräte
Die Auswahl der Schalter, Steckdosen und Geräteanschlußdosen richtet sich zunächst nach den Anwendungsorten, z. B. trockene oder feuchte Räume, → 12-65.
In Wohnungen kommen im allgemeinen nur Schalter und
Steckdosen für trockene Räume in Frage. Für diesen Anwendungsbereich gibt es zwei Grundprogramme:
12-59 Verbindungsdose für Unterputz-Installation (links)
12-60 Geräte-Verbindungsdose für Unterputz-Installation
(rechts)
– Standardprogramme, → 12-63
Zeitlos modern, zweckmäßig und preiswert; Grundbausteine sind Schaltereinsätze mit geschlossener
Wippe, Kontrollschalter und Tasteinsätze mit offener
Wippe, Lichtsignaleinsätze, Schutzkontakt-Steckdoseneinsätze.
12-61 Leuchten-Deckenverbindungsdose (links)
12-63
Schalter eines Standardprogramms (links)
12-62 Leuchten-Wandanschlußdose (rechts)
12-64
Schalter eines Flächenprogramms (rechts)
12/52
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
Raumart
Schutzarten
Merkmale
Schalter, Steckdosen u. ä.
Benennung
Kurzzeichen
= etwa IP
Küche
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Hausarbeitsraum
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Bad im Wohnbereich
Schutzart abhängig von
jeweiligem Schutzbereich
abgedeckt (außerhalb der
Schutzbereiche 0,1 und 2)
IP 20
Dusche im Wohnbereich
Schutzart abhängig von
jeweiligem Schutzbereich
abgedeckt (außerhalb der
Schutzbereiche 0,1 und 2)
IP 20
WC
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Flur in der Wohnung
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Diele
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Wohnzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Kinderzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Schlafzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Kellerraum, bewohnt
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Keller
feuchter Raum
spritzwassergeschützt
IP 24
Waschküche
feuchter Raum
spritzwassergeschützt
IP 24
Waschküche,
in der abgespritzt wird
feuchter, nasser Raum
strahlwassergeschützt
IP 25
Dachboden
trockener Raum,
mech. Beanspruchung
spritzwassergeschützt
IP 24
Treppenraum
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Einzelgarage
feuchter Raum,
mech. Beanspruchung
spritzwassergeschützt
IP 24
Sammelgarage
feuchter Raum,
mech. Beanspruchung
spritzwassergeschützt
IP 24
Anlagen im Freien
Feuchtigkeit,
mech. Beanspruchung
spritzwassergeschützt
IP 24
Werkstatt
Staub, mech. Beanspruchung
spritzwassergeschützt
IP 24
Saunakabine (trocken)
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Dampfsauna
feuchter, nasser Raum
spritzwassergeschützt/
strahlwassergeschützt
IP 24/IP 25
Schwimmhalle
feuchter, nasser Raum
spritzwassergeschützt/
strahlwassergeschützt
IP 24/IP 25
12-65 Mindestschutzart (Beispiele für die Zuordnung der Schutzarten zu den einzelnen Räumen
12/53
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Elektro-Installation
Schutzarten
Raumart
Merkmale
Leuchten
Benennung
Küche
trockener Raum
Hausarbeitsraum
Bad im Wohnbereich
Kurzzeichen
Verteiler
= etwa IP
abgedeckt
IP 20
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Schutzart abhängig von
jeweiligem Schutzbereich
abgedeckt im Schutzber. 3, im
Schutzber. 2 spritzwassergesch.
IP 20
IP 44
Dusche im Wohnbereich
Schutzart abhängig von
jeweiligem Schutzbereich
abgedeckt im Schutzber. 3, im
Schutzber. 2 spritzwassergesch.
IP 20
WC
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Flur in der Wohnung
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
IP 30
Diele
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
IP 30
Wohnzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Kinderzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Schlafzimmer
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Kellerraum, bewohnt
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
IP 30
Keller
feuchter Raum
tropfwassergeschützt
IP 21
IP 31
Waschküche
feuchter Raum
tropfwassergeschützt
IP 21
Waschküche, in der abgespritzt wird
feuchter, nasser Raum
strahlwassergeschützt
IP 25
Dachboden
trockener Raum,
mech. Beanspruchung
tropfwassergeschützt
IP 21
Treppenraum
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
Einzelgarage
feuchter Raum,
mech. Beanspruchung
tropfwassergeschützt
IP 21
Sammelgarage
feuchter Raum,
mech. Beanspruchung
staub- und
spritzwassergeschützt
IP 54
IP 54
Anlagen im Freien
Feuchtigkeit,
mech. Beanspruchung
regengeschützt
IP 23
IP 54
Werkstatt
Staub, mech. Beanspruchung
staub- und
spritzwassergeschützt
IP 54
IP 54
Saunakabine (trocken)
trockener Raum
abgedeckt
IP 20
IP 30
Dampfsauna
feuchter, nasser Raum
tropfwassergeschützt/
strahlwassergeschützt
IP 21/ IP 25
IP 31/IP 55
Schwimmhalle
feuchter, nasser Raum
tropfwassergeschützt/
strahlwassergeschützt
IP 21/ IP 25
IP 31/IP 55
Fortsetzung der Tabelle 12-65
12/54
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
IP 55
IP 30
12
Schalter und Steckdosen
Elektro-Installation
chende Varianten der Flächenprogramme geliefert, mitunter aber auch als eigenständige Serie, → 12-67.
Immer mehr setzt sich auf diesem Gebiet auch die Elektronik durch. Das Angebot ist vielfältig, z. B. herkömmliche Dimmer (Dimmen durch Drehen), → 12-68, TastDimmer (Dimmen durch längeres Berühren), → 12-69.
Einzelne Schalter und Steckdosen lassen sich zu Kombinationen zusammensetzen, → 12-70.
12-66 Raumthermostat (links)
12-67 Flächenschalter mit Edelstahlabdeckung (rechts)
Bewegbare Großgeräte, z. B. Elektroherde, können auch
über Geräteanschlußdosen, → 12-71, anstelle der bekannten Perilex-Drehstrom-Steckdosen angeschlossen
werden.
Für feuchte und feuergefährdete Räume oder Räume, die
erhöhten mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt
sind, gibt es besondere Schalter, Steckdosen und Verbindungsdosen sowohl in Aufputz- als auch in UnterputzAusführung, → 12-72.
12-68 Herkömmlicher Dimmer mit Druck-/Drehschalter
(links)
12-69 Tast-Dimmer (rechts)
– Flächenprogramm, → 12-64
Moderne Form und dezente Eleganz bestimmt das Flächensystem. Nicht nur die Optik ist bestimmend. Auch
die praktische Anwendung bringt Vorteile durch besseres Ertasten des Schalters im Dunkeln. Einfaches
Schalten mit Ellenbogen bei vollen Händen möglich.
12-71 Geräteanschlußdose
Beide Programme sind in der Regel gegeneinander austauschbar. Eine nachträgliche Umrüstung auf das Flächenprogramm ist daher unter Verwendung der alten
Einsätze des Standardprogramms möglich. Bei der Planung braucht man daher nur das Standardprogramm zu
berücksichtigen. In beide Programme lassen sich auch
andere Betriebsmittel integrieren, z. B. Raumthermostat,
Kurzzeitschaltuhr, → 12-66.
Darüber hinaus sind sog. „Komfortprogramme“ auf dem
Markt. Sie werden in der Regel als besonders anspre-
12-70 Schalterkombination
12-72 Feuchtraumschalter
Aufputz
12/55
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Fernmeldeanlagen
Elektro-Installation
12.13 Fernmeldeanlagen
12.13.1 Allgemeines
Für die Installation von Fernmeldeanlagen gelten insbesondere DIN VDE 0800 und DIN 18015.
Allgemein empfehlen sich Leerrohrnetze für die verschiedenen Anlagen von Fernmeldeanlagen. Installationsrohre können in flexibler oder nicht biegsamer (starrer)
Ausführung aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein
(→ 12.10.3 und → 12-58a).
Starkstromleitungen und Fernmeldeleitungen dürfen
nicht in einem gemeinsamen Rohr geführt werden.
Bei paralleler Führung (Näherung) oder bei Kreuzung von
Starkstrom- und Fernmeldeleitungen darf ein Schutzabstand von 10 mm nicht unterschritten werden, oder es ist
ein Trennsteg erforderlich.
Kombinierte Anschluß- und Verteilungseinrichtungen für
Fernmelde- und Starkstromleitungen, z. B. für eine Kombination von Starkstrom-Steckdose und Anschlußdose
für Telefon, müssen getrennt abgedeckt werden.
Der Abstand von Dosenmitte zu Dosenmitte beträgt daher
mindestens 8 cm. Zwischen beiden Dosen darf keine leitende Verbindung bestehen.
12.13.2 Fernmeldeanlagen zum Anschluß an das Netz
der Deutschen Telekom AG und anderer
Anbieter
Für das Verlegen von Telefonanschlüssen der Deutschen Telekom AG gilt die Technische Beschreibung FTZ 731 TR 1.
Die Leitungen sind auswechselbar, z. B. in Rohren oder Kanälen zu führen, sofern sie nicht auf der Wand verlegt werden.
Rohre bzw. Kanäle dürfen in Wänden in der Regel nur
waagerecht oder senkrecht verlegt werden. Es ist vorteilhaft, in Gebäuden ab drei Wohneinheiten auch schon
dann Leerrohrsysteme bis in die Wohnungen zu verlegen,
wenn zunächst ein Telefonanschluß noch nicht vorgesehen ist.
Bei unterirdischer Einführung ist vom Kellergeschoß aus
das Steigrohr mit mindestens 29 mm Innendurchmesser
durch die einzelnen Geschosse bis zum letzten zu versorgenden Geschoß zu führen; bei großen Wohnanlagen sind
entsprechend mehrere Rohre zu verlegen. Die Hoch- und
Niederführung der Rohre muß in allgemein zugänglichen
Räumen, z. B. im Treppenraum, erfolgen. Im Zuge der
Rohre sind bei mehrgeschossigen Gebäuden in jedem
Geschoß Aussparungen für Durchzugskästen bzw. Verteilerkästen vorzusehen. Von jedem Geschoß ist von diesen
Durchzugs- und Verteilerkästen zur Aufnahme der Fernmeldeleitungen bis zu jeder Wohnung ein Rohr mit 16 mm
Innendurchmesser zu verlegen, das in einer Dose - Abzweigdose bzw. Einbaudose für die Anschlußarmatur des
Telefons - enden muß, → 12-74.
Schlitze für Rohre mit 16 mm Innendurchmesser müssen
mindestens 30 mm tief, für Rohre mit 29 mm Innendurchmesser mindestens 50 mm tief sein.
Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-73. Nach
DIN 18015-2 ist je Wohnung ein Auslaß für den Telekommunikationsanschluß (Telefonanschluß) vorzusehen. Beim
Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind drei Auslässe für
den Telekommunikationsanschluß einzuplanen. Unter Berücksichtigung kommender neuer Medien sind drei Auslässe in einer Wohnung durchaus angebracht.
Anzahl der Auslässe
bei Ausstattungsumfang
DIN 18015-2
Ausstattungswert 2
nach HEA/RAL
Telekommunikationsanschluß (Telefonanschluß)
1
3
Klingelanlage
1
1
11)
12)
Fernmeldeanlage
Türöffneranlage in
Verbindung mit
Türsprechanlage
1)
2)
Nur bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
Mehrere Wohnungssprechstellen erforderlich
12-73 Anzahl der Auslässe für Fernmeldeanlagen
12/56
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Fernmeldeanlagen
Elektro-Installation
Schon bei der Planung des Leerrohrnetzes sind Zusatzeinrichtungen zu den normalen Telefonanschlüssen zu
berücksichtigen, die von der Deutschen Telekom AG oder
anderen Anbietern angeboten werden und ein komfortableres Telefonieren ermöglichen.
12-74 Fernsprech-Leerrohrsystem
12/57
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Kommunikations- und Informationsanlagen
Elektro-Installation
12.13.3 Hauskommunikations- und
Hausinformationsanlagen
12.13.3.1 Klingel-, Türöffner-, Türsprech- und
Türfernsehanlagen (Video)
Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken können zusätzlich Torklingel-, Toröffner- und Torlautsprecheranlage
erfordern. Den gestiegenen Sicherheitsansprüchen entsprechend ist die Anordnung von Videokameras zur Identifizierung der Besucher zweckmäßig,→12-76.
Der Umfang der Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen richtet sich nach der Größe des Objektes und läßt
sich verhältnismäßig leicht bestimmen, → 12-75.
12-75 Prinzip von Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen (getrennte Darstellung)
Nach DIN 18015-2 ist für jede Wohnung eine Klingelanlage, für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen ist zusätzlich eine Türöffneranlage in Verbindung mit einer
Türsprechanlage vorzusehen.
Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht eine Klingelund Türöffneranlage in Verbindung mit einer Türsprechanlage mit mehreren Wohnungssprechstellen sowohl im Einund Zweifamilienhaus als auch in Gebäuden mit mehr als
zwei Wohnungen vor, → 12-73.
12-76 Video-Hausstelle
12/58
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Kapitelinhalt
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12
Kommunikations- und Informationsanlagen
Elektro-Installation
Anforderungen an die erforderliche Installation bei Türfernsehanlagen können sehr unterschiedlich sein, somit
ist eine rechtzeitige Information sehr wichtig.
In Mehrfamilienhäusern ist eine Kombination von Klingel-,
Türöffner- und Türsprechanlagen zu empfehlen. Dabei können die Haustürklingeldrücker mit den Namensschildern auf
einer Platte mit dem Türlautsprecher vereinigt sein. Alternativ dazu lassen sich die Klingeldrücker mit Namensschildern
auf den Briefkästen anordnen. In beiden Fällen ist das Beleuchten der Namensschilder immer erforderlich.
Allerdings kann man auch einen beleuchteten Lichttaster
außen an der Tür anordnen, womit man für kurze Zeit,
z. B. drei Minuten, eine Eingangs- bzw. Haustürleuchte in
Betrieb nehmen und damit auch die Namensschilder einschließlich Klingeldrücker beleuchten kann.
Die Installation läßt sich am günstigsten in Installationsrohr unter Putz, u. U. auch auf Putz ausführen, wobei je
nach Umfang der Anlage ein Steigrohr 16 mm oder 21mm
verlegt wird. Vom Steigrohr aus führen jeweils Abzweige
in Installationsrohr 16 mm Ø in die Wohnungen.
In die Rohre werden nach Abschluß der Putzarbeiten die
notwendigen Leitungen (z. B. Y-Draht, 0,6 mm Ø) eingezogen. Als Leitungsmaterial stehen zusätzlich zu dem Installationsrohr und den Y-Drähten Klingelstegleitung,
Mehraderleitung und Kabel für die Verlegung im Erdboden zur Verfügung. Grundsätzlich sollen die Leitungen
getrennt von wechselspannungsführenden Starkstromleitungen verlegt werden, da sonst die Gefahr von Brummeinstreuung besteht. Wichtig ist auch die richtige Auswahl
der Verteilerdosen und -kästen. Während bei kleinen Objekten die Anzahl der Leitungen noch leicht überschaubar
ist und daher zum Abzweigen und Verteilen noch Abzweigdosen genügen, kann bei Großanlagen auf deutliche Kennzeichnung der Leitungsadern und Klemmen
nicht verzichtet werden. Hierfür sind schon größere Abzweigkästen notwendig.
Werden für die Gemeinschaftsanlagen je Geschoß Stromkreisverteiler vorgesehen, so sollte man sie mit Isolierstoff-Verteilern für die Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen kombinieren. Ein gesonderter Stromkreis für das
Netzgerät ist in jedem Fall erforderlich.
Es sei darauf hingewiesen, daß in Großbauten bei langen
Leitungswegen besondere Anforderungen an die Stromversorgungseinrichtungen (Transformatoren) gestellt werden.
Türsprechanlagen können ausgebildet sein als Wechselsprech- oder Gegensprechanlage. Bei der Wechselsprechanlage kann immer nur in eine Richtung gesprochen werden. Die Gegensprechanlage läßt stets einen Informationsfluß in beiden Richtungen zu und ist somit komfortabler. Sie stellt mittlerweile den Standard dar.
12.13.3.2 Haustelefonanlagen
Grundsätzlich treffen die Anforderungen von →12.13.3.1
auch für die Haustelefonanlage zu.
Unter Haustelefonanlagen sind Sprechverbindungen zwischen den einzelnen Räumen der Wohnung bzw. des
Hauses zu verstehen. Derartige Einrichtungen können in
größeren Wohnungen außerordentlich nützlich sein.
Deshalb sollte man, auch wenn nicht sofort der Einbau einer Haustelefonanlage in Erwägung gezogen wird, die Installation planen und wesentliche Teile installieren lassen.
Das bedeutet, Leerrohre oder auch Leitungen sollten zu allen in Frage kommenden Anschlußstellen verlegt werden.
In die Haustelefonanlage kann die Klingel-, Türöffner- und
Türsprechanlage einbezogen werden.
Eine weitere Komfortsteigerung stellt die Einbindung des
Amtsanschlusses in die Haustelefonanlage dar.
Das Prinzip einer modernen komfortablen Anlage zeigt
beispielhaft → 12-77. Es sind an einem Amtsanschluß bis
zu fünf handelsübliche Telefone mit Amtsberechtigung
anschließbar, wobei auch Funktelefone geeignet sind. Für
interne und Amtsgespräche wird ein und dasselbe Telefon
benutzt. Wird die Türstation mit Türöffner an der Eingangstür in das System integriert, sind bis zu vier Telefone mit Amtsberechtigung anschließbar. An jedes amtsberechtigte Telefon lassen sich weitere Endgeräte wie Anrufbeantworter oder FAX zusätzlich anschließen. Das
Sprechen mit dem Besucher an der Tür sowie das Öffnen
12/59
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12
Kommunikations- und Informationsanlagen
Elektro-Installation
12-77 Fernmeldeanschluß kombiniert mit Haustelefonanlage
der Tür kann von jedem Telefon aus erfolgen. Ist die Türstation mit einer Videokamera ausgestattet, kann der Eingang über einen Monitor optisch überwacht werden.
einen zweiten Gesprächskreis zur Tür mit nichtamtsberechtigten Haustelefonen aufzubauen.
Als weitere Komfort-Funktionen sind z. B. zu nennen interne Konferenz mit mehreren Teilnehmern, automatischer Rückruf, Gesprächsübernahme, individueller Personenruf, Raumüberwachung, Wartemusik bei der Weitervermittlung von Amtsgesprächen.
12.13.3.3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch
und Überfall
Reichen die vier bzw. fünf Telefone für die interne Kommunikation nicht aus, so besteht z. B. die Möglichkeit,
Gefahrenmeldeanlagen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Auf dem Markt gibt es heute ein
reiches, oft unüberschaubares Angebot. Auskünfte über
geeignete Anlagen geben die Kriminalpolizei sowie der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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12
Kommunikations- und Informationsanlagen
Elektro-Installation
(GDV). Sicherungsanlagen sind nur sinnvoll, wenn sie auf
das zu schützende Objekt speziell zugeschnitten sind.
Zur Projektierung und Montage sind nur erfahrene Firmen
heranzuziehen.
Bei der richtigen Wahl des Einbruchmeldesystems für den
Wohnbereich ist grundsätzlich zwischen Außenhaut- und
Innenraumsicherung zu unterscheiden. Darüber hinaus
gibt es noch den Perimeterschutz zur Freigeländesicherung, der aber im Wohnbereich nicht in Frage kommt.
Bei der Außenhautsicherung, → 12-78 und → 12-79, werden
alle möglichen Einstiegsstellen elektrisch überwacht. Dabei
sind Einstiegsstellen alle Stellen, die von eindringenden Personen überwunden werden können. Fenster und Glastüren
müssen gegen unbefugtes Öffnen und Glasbruch überwacht
werden. Für die Überwachung gegen Öffnen dienen Magnetkontakte (Reedkontakte), die mit einem Dauermagneten betätigt werden. Die Art der Fenster bestimmt die Montagestelle
der Kontakte. Bei der Überwachung der Fensterscheiben
muß jede Scheibe eines Mehrscheibenfensters überwacht
werden. Sie erfolgt durch Erschütte-rungskontakte oder Glasbruchsensoren, die auf der Innenseite der Scheiben mit einem
Spezialkleber befestigt werden. Bei Haustüren dienen Riegelschaltkontakte zusätzlich der Verschlußkontrolle. Diese können auch Bestandteil der Scharfschalteinrichtung sein.
Die Innenraumsicherung umfaßt Bewegungsmelder zur Erfassung sich bewegender Täter. Bevorzugt ist sie bei Objekten anzuwenden, die nur bei Abwesenheit von Personen
scharfgeschaltet werden sowie dort, wo aus baulichen
Gründen eine lückenlose Außenhautsicherung nicht möglich ist. Für die Innenraumsicherung bieten sich Infrarot, Mikrowellen- und Ultraschallmelder an. Für den Wohnbereich
wird häufig der passive Infrarotmelder eingesetzt.
Gefahrenmeldeanlagen sollen unbedingt nach dem besonders sicheren Ruhestromprinzip arbeiten. Hierbei
werden die „Meldelinien“ laufend durch einen Strom
überwacht. Wird der Stromfluß unterbrochen oder auch
verändert, so führt dies zum Alarm.
Örtlicher Alarm wird am Tatort durch optische oder akustische Signale gegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Alarm still - ohne daß es der „Störer“ merkt - an
eine externe Stelle, z. B. Nachbarn, weiterzuleiten.
Wichtig ist es, daß bereits beim Bau des Hauses die Installation des Leitungsnetzes berücksichtigt wird.
Zur Stromerzeugung sollten nach Möglichkeit zwei voneinander unabhängige Systeme, z. B. Netz/Batterie, verwendet werden, wobei sich die Batterie in aller Regel in
der Zentrale befindet.
Beispiel: Sicherungskonzept für die Wohnung, → 12-80
12-78 Sicherung einer 12-79 Sicherung eines
Tür mit MagnetFensters mit Magnetund Riegelkontakt und Erschüttekontakt
rungsmelder
Wenngleich der Grundriß jeder Wohnung anders ist, lassen sich doch einige Leitlinien aufstellen. Neben der sog.
Außenhaut (Türen, Fenster) sollen besonders wertvolle
Objekte (Gemälde, Statuen usw.) gesichert werden. Die
Anlage soll sich außerdem leicht bedienen lassen. Sämtliche Fenster dieser Wohnung sind mit Erschütterungsund Magnetkontakten ausgerüstet und müssen daher bei
eingeschalteter Anlage geschlossen sein. Im Wohnzimmer befinden sich kostbare Gegenstände sowie ein Tresor, daher wird dieser Raum zusätzlich durch einen
Infrarotmelder überwacht. Auch die Diele - zentraler
Durchgangsbereich - wird mit einem Passiv-Infrarotmelder als Fallensicherung geschützt. Die Eingangstür ist mit
einem Blockschloß sowie einem Türriegelkontakt gesichert. Die Zentrale ist im gesicherten Bereich untergebracht.
12/61
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12
Elektro-Installation
Kommunikations- und Informationsanlagen
Im Treppenraum wird eine elektronische Kleinsirene installiert, die bei Alarm die Nachbarn aufmerksam macht.
Diese Sirene ist auch in den Wohnräumen sehr gut hörbar.
Durch akustische bzw. optische Signale kann jederzeit
der Schaltzustand der Anlage festgestellt werden. Die Anlage kann entweder von außen - über einen an der Wohnungstür angebrachten Geheimschalter - oder von innen
- direkt an der Zentrale - ein- oder ausgeschaltet werden.
12-80 Prinzipdarstellung einer gesicherten Wohnung
12/62
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12
Elektro-Installation
Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen
12.14 Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen
12.14.1 Allgemeines
Zu unterscheiden sind Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen mit
– Antennen,
– Kabelanschluß.
Die Antennenanlagen ermöglichen den Empfang von Tonund Fernsehprogrammen terrestrischer Rundfunksender
(herkömmliche Antenne) als auch den Empfang von Satellitenaussendungen („Antennenschüssel“).
Antennenanlagen können als Einzel- bzw. als Gemeinschaftsantennenanlage betrieben werden.
Beim Kabelanschluß werden die Rundfunk- und Fernsehsignale nicht über die Dachantenne des Hauses empfangen, sondern über das Breitbandverteilnetz der Deutschen Telekom AG angeboten. Es können sowohl die Programme der terrestrischen Sender als auch die Satellitenprogramme (je nach technischen Voraussetzungen und
länderspezifischen Regelungen) empfangen werden.
Für die Ausführung von Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen gelten insbesondere die VDE-Bestimmungen DIN EN 50083-1 (VDE 0855 Teil 1), DIN 18015 sowie
die Technischen Vorschriften des Bundesamtes für Postund Telekommunikation (BAPT).
Anlagen zum Empfang von Ton- und Fernsehrundfunk
sind als integraler Bestandteil der elektrischen Anlage
von Wohngebäuden zu planen.
Antennenleitungen müssen auswechselbar und gegen
Beschädigung geschützt verlegt werden. Die direkte Verlegung von Antennenleitungen in Putz ist nicht zulässig.
Nach DIN 18015-1 ist ein Leerrohr zwischen dem oberen
Geschoß (Dachgeschoß) und dem Kellergeschoß vorzusehen. Damit ist die Ausschöpfung aller Empfangsmöglichkeiten
– terrestrische Antenne,
– Satellitenantenne,
– Breitbandkabel-Einspeisung
gegeben. Die nachträgliche Erweiterung oder Umrüstung
auf Breitbandkabel-Einspeisung ist dadurch problemlos
ohne weiteren großen Aufwand möglich.
Der Platz für Verstärkeranlagen soll erschütterungsfrei
und trocken sein. Auf die Angabe des Herstellers über die
zulässige Umgebungstemperatur ist wegen der elektronischen Bauteile zu achten. Für den Anschluß des Antennenverstärkers ist ein eigener Stromkreis erforderlich.
12.14.2 Antennenanlagen
Da empfangstechnische Bedingungen, wie Ausschaltung
von Störquellen und ähnliches, zu berücksichtigen sind,
sollte man rechtzeitig eine Spezialfirma mit der Planung
der Antennenanlage beauftragen.
Der Standort von Antennen ist zu bestimmen nach
–
–
–
–
optimaler Nutzfeldstärke,
Reflexionsfreiheit,
ausreichendem Abstand von elektrischen Störquellen,
sicherer Montagemöglichkeit und leichtem Zugang.
Der Zugang zu Schornsteinen oder Abluftgebläsen darf
nicht durch Antennen verhindert werden. Die Befestigung
von Antennen an Schornsteinen sollte vermieden werden.
Auf den erforderlichen Sicherheitsabstand zu StarkstromFreileitungen ist zu achten.
An Befestigungspunkte für Antennenträger und Einführungen von Antennen- und Erdungsleitungen ist bereits
bei der Gebäudeplanung zu denken. Dies gilt insbesondere für Flachdächer. Über dem Dach angeordnete Antennen sind zu erden.
Bei Gemeinschaftsantennenanlagen können mehrere
Stammleitungen zweckmäßig sein. Dadurch ergeben sich
meist kürzere Antennenkabel und geringere Hochfrequenzverluste als bei einer Stammleitung mit horizontaler
Verteilung, → 12-81.
Reihenhäuser und Wohnungsgruppen können auch von
einer zentralen Antennenanlage versorgt werden. Es ist
durchaus möglich, eine gesamte Siedlung mit nur einer
Antenne zu versorgen. In diesem Falle werden von der
Gemeinschaftsantenne aus Spezialkabel von Haus zu
Haus verlegt und daran die Antennensteckdosen angeschlossen.
12/63
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12
Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen
Elektro-Installation
12.14.3 Kabelanschluß (Breitband-Kommunikationsnetz)
In der Rundfunkempfangsstelle werden alle am Ort empfangbaren Fernseh- und UKW-Hörfunksignale aufbereitet, verstärkt und in das Kabelverteilnetz eingespeist.
Der Übergabepunkt, der in der Regel im Keller eines Hauses installiert wird, ist die Trennstelle zwischen dem Breitbandverteilnetz der Deutschen Telekom AG und der
privaten Hausverteilanlage, mit der die Signale im Haus
oder im Wohnblock weiter zu den Wohnungen und Antennensteckdosen verteilt werden, → 12-82. Die private
Hausverteilanlage, in Fachkreisen auch als Netzebene 4
bezeichnet, wird nicht von der Deutschen Telekom AG,
sondern von privaten Fachbetrieben installiert.
Wird in einem Gebiet ein Breitband-Kommunikationsnetz
errichtet, besteht für solche Häuser, die erst zu einem
späteren Zeitpunkt einen Anschluß wünschen, die Mög-
lichkeit, einen verplombten Hausübergabepunkt installieren zu lassen. Gebühren fallen erst an, wenn die Signale
am Hausübergabepunkt genutzt werden.
In einigen Gemeinden und Städten erfolgt der Kabelanschluß nicht direkt durch die Deutsche Telekom AG, sondern durch private Unternehmen (Kooperationspartner ).
Darüber hinaus gibt es eine weitere Vermarktungsform
durch Kabel-Servicegesellschaften. Dies sind private Unternehmen, an denen die Deutsche Telekom AG über eine
Tochtergesellschaft beteiligt ist. Der Kunde kann zur Bereitstellung des Kabelanschlusses deren Dienste in Anspruch nehmen, er kann sich aber auch alternativ direkt
der Leistungen der Deutschen Telekom AG bedienen.
In der Regel wird der Hauseigentümer, die Wohnungsbaugesellschaft, die Mietergemeinschaft oder eine von diesen beauftragte Firma oder Person „Vertragspartner“ für
den Kabelanschluß.
12-81 Gemeinschaftsantennenanlage
in einem Wohnhaus (Prinzip)
12/64
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Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen
Elektro-Installation
12-82 Kabelanschluß
Sie erteilen in Abstimmung mit dem Hauseigentümer den
Auftrag für die Installation der privaten Hausverteilanlage
und rechnen die Entgelte für die Gesamtheit der angeschlossenen Wohneinheiten mit der Deutschen Telekom
AG ab. Die Entgelte und alle Kosten der privaten Hausverteilanlage werden nach Vereinbarung auf die angeschlossenen Wohneinheiten umgelegt.
Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht unabhängig
von der Raumzahl mindestens vier Antennensteckdosen
vor. In größeren Wohnräumen empfiehlt es sich, zwei Antennensteckdosen vorzusehen.
12.14.4 Anzahl der Antennensteckdosen
Beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 sind für
Wohnungen bis zu drei Aufenthaltsräumen eine, für Wohnungen mit 4 Aufenthaltsräumen mindestens zwei und bei
größeren Wohnungen mindestens drei Antennensteckdosen vorzusehen. Als Aufenthaltsräume gelten dabei
Wohn-, Schlafräume und Küchen.
12/65
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12
Blitzschutzanlagen
Elektro-Installation
12.15 Blitzschutzanlagen
Bereits bei der Planung von Neubauten muß festgestellt
werden, ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage erhalten
soll. Wohngebäude erhalten im allgemeinen nur dann eine
Blitzschutzanlage, wenn eine besondere Blitzgefährdung
vorliegt. Das trifft zu für Hochhäuser, für Gebäude mit besonders großer Grundfläche oder in exponierter Lage,
z. B. an einem Hang, auf einer Hügelkuppe oder auf einem Berg. Außerdem ist ein Blitzschutz in jedem Fall vorzusehen bei Gebäuden mit weicher Bedachung. Wird
durch die Bauordnung des Landes oder durch eine besondere Verordnung eine Blitzschutzanlage nicht zwingend vorgeschrieben, so liegt die Entscheidung über die
Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage im Ermessen der
Bauauf-sichtsbehörde, des Besitzers oder Betreibers. Im
Zweifelsfall sollte der Bauherr einen Sachverständigen zu
Rate ziehen.
Für die Planung und die Ausführung der Blitzschutzanlage ist DIN VDE 0185 heranzuziehen. Die Blitzschutzanlage besteht aus dem äußeren und inneren Blitzschutz.
Der äußere Blitzschutz mit Auffangeinrichtung, Ableitungen
und Erdungsanlage schützt das Gebäude vor Schäden
durch direkte Blitzeinschläge. Als Blitzschutzerder bietet
sich in der Regel der Fundamenterder an, wenn die erforderlichen Anschlußfahnen für die Ableitungen nach außen
geführt sind, → 12-83. Zusätzliche Kosten für einen separaten Blitzschutzerder können dann eingespart werden.
Für die Ableitungen sollte aus wirtschaftlichen und architektonischen Gründen so weit wie möglich eine unsichtbare Verlegung vorgesehen werden, z. B. in Stahlbeton
oder unter Putz. Die Zugänglichkeit der Meßtrennstellen
muß jedoch in jedem Fall sichergestellt sein.
Außenantennenanlagen sind immer in eine Blitzschutzmaßnahme einzubeziehen (→ 12.14).
Der innere Blitzschutz besteht aus dem Durchführen eines Blitzschutz-Potentialausgleichs sowie dem Einbau
von Überspannungs-Schutzeinrichtungen.
Der Blitzschutz-Potentialausgleich beinhaltet alle zusätzlichen Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitzstromes auf die metallenen Installationen und elektrischen Anlagen im Gebäude. Es werden alle leitfähigen
Anlagenteile eines Gebäudes einbezogen, dazu gehören
Metallkonstruktionen, Stahlbetonarmierungen, Bewehrungen, Rohrleitungen und auch alle aktiven Leiter von
gebäudeüberschreitenden elektrischen Leitungen der
Starkstromversorgung sowie Leitungen der Informationstechnik.
Das Einbeziehen der Leitungen in den Blitzschutz-Potentialausgleich nach DIN VDE 0185 schützt nicht nur die
elektrischen und elektronischen Anlagen, es ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gesamtkonzeptes, das bei
direktem Blitzeinschlag nicht nur das Gebäude vor Brand
oder mechanischen Schäden bewahrt, sondern auch
elektrische und elektronische Geräte in einem Gebäude
zuverlässig schützt.
12-83 Blitzschutzanlage (Prinzip)
12/66
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12
Rolläden, Jalousien und Markisen
Elektro-Installation
12.16 Rolläden, Jalousien und Markisen mit
Elektroantrieb
12.16.1 Antrieb (Rohrmotor)
Die konventionelle Art der Motorisierung von Rolläden,
Jalousien und Markisen ist der Einbau von Rohrmotoren
als Einsteckantrieb in die Wellen, → 12-84. Ein umfassendes Zubehörprogramm ermöglicht die Anpassung an alle
Einbausituationen. Rohrmotoren werden bei Rolläden
vorwiegend im Neubau verwendet. Der Rolladenkasten
ist dann frei zugänglich und die Montage des Rohrmotors
sowie die Elektro-Installation sind leicht durchführbar.
Aber auch für den nachträglichen Einbau, z. B. bei Renovierung, kann der Rohrmotor bei der Motorisierung von
Rolläden verwendet werden.
12.16.2 Bedienung, Steuerung, Automatisierung
Die Bedienung der motorisierten Rolläden, Jalousien und
Markisen kann in der einfachsten Form durch eine manuelle Betätigung eines Jalousieschalters erfolgen. Der Vorteil liegt hierbei allein in der bequemeren Bedienung.
Komfortabler ist der vollautomatische Antrieb. Je nach
Ausstattung erfolgt die Bedienung von Rolläden und Jalousien durch Zeitschaltuhren ausschließlich mit Zeitfunktion oder Zeitschaltuhren mit Sonnen- und Dämmerungsautomatik. Dabei ist die Verwendung von Zeitschaltuhren ausschließlich mit Zeitfunktion die weniger
komfortable Lösung.
Erst in Verbindung mit einer Sonnen- und Dämmerungsautomatik ist ein umfassender Komfort erreicht, der auch
dem Streben nach mehr Sicherheit für Wohnung und
Haus Rechnung trägt.
Bei der Zeitschaltuhr ausschließlich mit Zeitfunktion,
→ 12-85, lassen sich die einzelnen Uhrenfunktionen per
Tastendruck problemlos einstellen, so auch die Umstellung auf Sommer- und Winterzeit. In der Regel haben die
heutigen Zeitschaltuhren für Rolläden und Jalousien eine
„Security-Urlaubsschaltung“ integriert. Die eingestellten
Öffnungs- und Schließzeiten verschieben sich jeden Tag
unterschiedlich in einem Bereich von in der Regel 0 bis 15
12-84 Elektro-Rolladenantrieb (Rohrmotor) mit Automatik
Minuten (Zufallsgenerator). Somit scheint auch bei Abwesenheit das Haus bewohnt. Der Nachteil der Zeitschaltuhr
ausschließlich mit Zeitfunktion liegt darin, daß die Öffnungs- und Schließzeiten jahreszeitbedingt öfters geändert werden müssen.
12/67
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12
Rolläden, Jalousien und Markisen
Elektro-Installation
12-85 Zeitschaltuhr für Rohrmotor-Antriebe in AP- (links)
und UP-Ausführung (rechts)
Zeitschaltuhren mit integrierter Dämmerungsautomatik,
→ 12-84, haben den v. g. Nachteil nicht. Rolläden bzw.
Jalousien schließen automatisch mit eintretender Dämmerung. Sie fahren herab, sobald ein individuell einstellbarer Helligkeitswert unterschritten und die vorgegebene
Schließzeit erreicht wird (Kombination mit Zeitsteuerung).
Allerdings bedarf es hier eines Helligkeitssensors, der auf
der Fensterscheibe haftet. Durch frühzeitiges und selbsttätiges Herabfahren von Rolläden, auch bei Abwesenheit,
läßt sich Energie (Heizkosten) sparen.
12-86 Wind- und Sonnenautomatik für Markisen (links:
Sonnenfühler; Mitte: Windfühler; rechts: Steuergerät)
Bei der Zeitschaltuhr mit integrierter Sonnenschutzautomatik, → 12-84, fahren bei angeschlossenem Helligkeitssensor Rolläden bzw. Jalousien bei Sonneneinstrahlung
bis zu dem an der Fensterscheibe haftenden Sensor her-
ab. Wird Schatten registriert, öffnen sich Rolläden bzw.
Jalousien wieder. Dadurch werden im Sommer angenehme Raumtemperaturen geschaffen; außerdem erfolgt eine
Abschirmung der ausbleichenden UV-Strahlen (Schutz
von Möbeln, Teppichen).
Die Bedienung von motorisierten Markisen kann in der
einfachsten Form ebenfalls durch eine manuelle Betätigung eines Jalousieschalters erfolgen. Auch hier liegt der
Vorteil allein in der bequemen Bedienung. Komfortabler
ist der vollautomatische Betrieb mit einer Wind- und Sonnenautomatik, → 12-86. Sie besteht aus drei Bauelementen: Dem Sonnenfühler, der die Lichtstärke der Sonne
erfaßt, dem Windfühler, der die Windgeschwindigkeit
mißt, und dem Steuergerät, das die von den Fühlern gemeldeten Daten verarbeitet und die nötigen Befehle an
den Markisenantrieb (Rohrmotor) weitergibt.
Sonnen- und Windfühler werden im Freien in der Nähe der
Markise installiert. Das Steuergerät, das auch die manuelle Betätigung erlaubt, paßt in eine normale Unterputzdose und wird im Wohnraum eingebaut.
Die Sonnenautomatik schützt die Einrichtung vor zu intensiver Sonneneinstrahlung. Sie schirmt die ausbleichenden UV-Strahlen ab und schafft im Sommer angenehme Raumtemperatur. Bei Sonne fährt die Markise automatisch aus. Sobald es sich bewölkt oder abends die
Sonne untergeht, fährt die Markise automatisch ein, auch
bei Abwesenheit.
Vor einer Beschädigung der Markise durch böige Winde
und Sturm schütz die Windautomatik. Die Markise wird
eingefahren, bevor Wind und Sturm richtig beginnen. Der
automatische Betrieb der Markise bei Abwesenheit ist somit problemlos möglich.
12.16.3 Rolladenantrieb und -steuerung für die
Nachrüstung
Alle Vorteile, die sich durch die Motorisierung von Rolläden mit Rohrmotoren und durch die Automatisierung ergeben, lassen sich auch bei bestehenden Rolläden
nachträglich ohne den Einbau von Rohrmotoren erreichen. Mit wenigen Handgriffen kann aus jedem vorhandenen Rolladen mit manuellem Gurtzug ein motorgetriebener Rolladen gemacht werden, ohne den Rolladen-
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Rolläden, Jalousien und Markisen
Elektro-Installation
kasten öffnen zu müssen. Der vorhandene Gurtwickler
wird unter Beibehaltung des vorhandenen Gurtes gegen
einen elektrischen (motorbetriebenen) Gurtzug ausgetauscht, → 12-87. Neben der Unterputz-Ausführung gibt
es auch die Aufputz-Ausführung.
12-88 Steckbares Sonnen- und Dämmerungsmodul für
elektrischen Gurtzug
In der einfachsten Form ist ausschließlich die manuelle
Bedienung per Knopfdruck möglich. Mit einem zusätzlich
ansteckbaren Modul, → 12-88, läßt sich auch die Sonnensteuerung verwirklichen.
Ein computergesteuertes Modell umfaßt neben der manuellen Bedienmöglichkeit auch die Zeitfunktion, → 12-89.
Mit dem ansteckbaren Modul, → 12-88, ist auch die Sonnensteuerung und zusätzlich die Dämmerungsfunktion zu
verwirklichen.
12-87 Elektrischer Gurtzug mit integrierter Zeitautomatik
und eingestecktem Modul für Sonnen- und Dämmerungssteuerung
Die in → 12.16.2 genannten Vorteile der Automatisierung
mit Sonnen- und Dämmerungsautomatik gelten auch für
den elektrischen Gurtzug, sofern er mit den entsprechenden Funktionen ausgestattet ist.
12/69
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Hauserneuerung
Elektro-Installation
Im Gegensatz zur Planung oder Vorplanung der NeubauInstallation verlangt die Planung der Altbau-Installation
eine genaue Kenntnis der zu installierenden Räume bzw.
Häuser mit ihrer Inneneinrichtung und der vorhandenen
Installation.
Im allgemeinen können bei der Hauserneuerung zwei
Wege beschritten werden:
1. Das Ergänzen der vorhandenen elektrischen Anlagen
und Erweitern für den gerade anfallenden Bedarf.
2. Die generelle Renovierung, d. h. das Einbringen einer
zukunftsgerechten Elektro-Installation.
Diese Absicht kann in zwei Etappen ausgeführt werden,
indem zuerst - z. B. vor der Renovierung des Treppenhauses - Hauptleitungen, Zählerplätze und eventuell Stromkreisverteiler auf den notwendigen zukunftssicheren
Stand gebracht werden. Im nächsten Renovierungsabschnitt wäre dann die Wohnungsinstallation zukunftsgerecht auszuführen.
Die Ausführung der Elektro-Installation in Altbauten unterliegt ebenfalls den Technischen Anschlußbedingungen
(TAB) des EVU, den VDE-Bestimmungen sowie weiteren
üblichen technischen Regeln.
Es ist deshalb unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Wohnungs- oder Hausinhaber, dem ausführenden Elektro-Installateur, dem Planer und dem
zuständigen EVU notwendig.
12-89 Elektrischer Gurtzug mit integrierter Zeitautomatik
12.17.2 Ergänzen der vorhandenen Elektro-Installation
12.17 Hauserneuerung
12.17.1 Allgemeines
In älteren Wohnungen können die heute gebräuchlichen
Elektrogeräte oftmals nicht angeschlossen werden, weil
Installationsleitungen sowie Anzahl der Steckdosen und
Stromkreise nicht ausreichen. Somit ist oft eine Ergänzung der Elektro-Installation oder eine generelle Renovierung erforderlich.
Die Ergänzung kann mit Stegleitung, Mantelleitung oder
mit Installationskanälen vorgenommen werden. Bei der
Stegleitung wird zweckmäßigerweise der Putz in Breite
der Stegleitung mit Hilfe einer Putzfräse oder Putzsäge
entfernt. Sind mehrere Stegleitungen parallel zu verlegen,
dann ist zwischen den Stegleitungen und zwischen Stegleitung und Putz mindestens ein Abstand von 10 mm einzuhalten. Für die Leitungsführung gelten die Regeln nach
DIN 18015-3 (→ 12.11).
12/70
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Hauserneuerung
Elektro-Installation
Die Mantelleitung NYM läßt sich auf Putz, unter Putz, in
Putz und hinter Wandverkleidungen verlegen. Wird die
Mantelleitung unter Putz, also unsichtbar, verlegt, ist bei
der Leitungsführung ebenfalls DIN 18015-3 zu beachten.
Leitungen aufnehmen können. Gegebenenfalls ist auch
das Verlegen einer Mantelleitung auf der Fußleiste möglich. Fußleiste und Mantelleitung werden dann mit einem
Fußleistenabdeckprofil abgedeckt.
12.17.3 Verwenden von Installationskanälen
Darüber hinaus lassen sich Installationskanäle z. B. unterhalb der Fensterbänke von Wand zu Wand einbauen oder
auch in der Küche als Installations-Versorgungsschienen
mit Steckdosen und Leitungsschutzschaltern oder als
Steigeschächte für Hauptleitungen verwenden, → 12-90.
Installationskanäle gibt es in den vielfältigsten Formen
und Abmessungen. So können bei der Erneuerung die
Fußleisten durch sog. Fußleisten-Installationskanäle ersetzt werden, die dann anschließend alle erforderlichen
12-90 Beispiel einer Installation mit vorgefertigten Fußleisten-Installations- und Leitungskanälen
12/71
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Gebäudesystemtechnik
Elektro-Installation
12.17.4 Vereinfachen der Installation durch Nutzen
vorhandener Schächte, Rohre und ähnliches
den Zählerschränken nach DIN 43870 der Vorzug zu geben.
Vor dem Renovieren oder Ergänzen elektrischer Installationsanlagen ist zu prüfen, ob bauliche Gegebenheiten, wie
Schächte, nicht mehr benutzte Rohre usw., für die Leitungsführung verwendet werden können. Solche Rohre
können z. B. nicht mehr benutzte Gasrohre sein, in die
Mantelleitungen bzw. Kabel eingezogen werden. Auf die
Reduzierung der zu übertragenden Leistung durch das
Verlegen der Leitungen in Rohren ist zu achten. Auch das
Benutzen von nicht mehr verwendeten Gasabzugskanälen ist möglich. Die Kanäle sind jedoch so umzuändern,
daß sie in keinem Fall mehr als Abzugskanäle genutzt
werden können.
Alte Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) und Sicherungen sind breiter als die heutigen. Dadurch kann durch
Auswechseln der alten Überstrom-Schutzeinrichtungen
Platz für wesentlich mehr neue Leitungsschutzschalter
geschaffen werden. In aller Regel lassen die jetzigen Abmessungen der Leitungsschutzschalter eine Verdoppelung der Stromkreise in den vorhandenen Stromkreisverteilern zu.
Die in Kanälen hängenden Leitungen sind sorgfältig abzufangen, da sonst Kaltfluß des PVC erfolgt und die elektrischen Eigenschaften von Kabel oder Leitung nicht mehr
gegeben sind. Die Längen sind begrenzt. Am günstigsten
ist das Abfangen am Tragseil.
12.17.5 Erweitern von Zähleranlage,
Stromkreisverteiler und Hauptleitung
Nach dem Musterwortlaut der Technischen Anschlußbedingungen (TAB) der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) ist zunächst die Verwendung von
Zählertafeln nicht mehr zulässig. Erleichternd haben aber
einige EVU den Einbau von Normzählertafeln NZ nach
DIN 43853 in ihre TAB aufgenommen, sofern sie in geeigneten Zählerräumen eingesetzt werden.
Bei Teilrenovierungen von elektrischen Anlagen in Altbauten ist von Fall zu Fall, mit Zustimmung des EVU, ein Abweichen von diesen Festlegungen möglich. Mit dem
Auswechseln alter, vorhandener Zählertafeln gegen neue
Zählertafeln wie auch bei der Erweiterung der Zähleranlage muß nicht unbedingt die Schaffung eines geeigneten
Zählerraumes verbunden sein. Mit einer maximalen Breite
von 200 mm ist die Zählertafel NZ für Auswechslungen
gegen vorhandene Zählertafeln besonders geeignet. Die
Montage der Zählertafeln ist möglichst in Nischen vorzusehen, jedoch ebenfalls mit Umkleidungen an Wänden
möglich. Falls bauseits machbar, ist auch in Altbauten
In Altbauten, in denen vielfach noch Hauptleitungen mit
zu geringem Querschnitt und in nicht ausreichender Anzahl vorhanden sind, empfiehlt es sich, bei Instandsetzung des Treppenraumes auf jeden Fall die Hauptleitungen zu verstärken sowie die Steuerleitung bzw. das
Leerrohr hierfür nachzuverlegen.
12.18 Gebäudesystemtechnik
12.18.1 Grenzen der konventionellen ElektroInstallation
Eine Vielzahl von elektrischen „Helfern“ im täglichen Leben ist heutzutage sowohl im Wohnbereich als auch im
beruflichen Bereich vorzufinden. Voraussetzung für das
Betreiben all dieser Geräte ist eine qualitativ und quantitativ gute Elektro-Installation.
Nicht nur die Elektro-Installation hat sich gegenüber früher geändert, auch die Geräte. Benötigten sie damals
ausschließlich die Versorgung mit elektrischer Energie, so
besitzen sie heute oft zur Steigerung des Komforts „Sinnesorgane“ (Sensoren) und Melder oder Stellglieder (Aktoren). Die Sensoren melden z. B. eine zu starke
Sonneneinstrahlung und lassen die Jalousie ausfahren,
oder sie registrieren den Beginn der Dämmerung und lassen die Rollläden herabfahren.
Zwangsläufig ergibt sich ein Leitungsnetz, weil im v. g.
Beispiel die Signale des Helligkeitssensors zu allen Jalousie- und Rolladenmotoren geführt werden müssen.
Einige Anwendungsbereiche, bei denen neben dem elektrischen Energieversorgungsnetz ein weiteres Leitungsnetz als Funktionsnetz erforderlich ist, sind:
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12
Gebäudesystemtechnik
Elektro-Installation
– Heizungssteuerung,
– Lüftungssteuerung,
– Klimasteuerung,
– Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage),
– Feuer- und Rauchmeldeanlage,
– Rolladensteuerung,
– Jalousiesteuerung,
– zentrales Anzeigen von Gebäudedaten,
– Informationsübertragung an externe Dienste.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sie zeigt aber den
Trend an.
In ein modernes Gebäude werden immer mehr Funktionsnetze eingebaut.
Welche Gründe liegen dafür vor?
– Die Funktionsnetze
– sind notwendig (z. B. Feuer- und Rauchmeldeanlage),
– sind kostensparend (z. B. Heizungssteuerung),
– dienen der Sicherheit (z. B. Einbruchmeldeanlage, Feuer- und Rauchmeldeanlage),
– erfüllen steigende Komfortwünsche (z. B. Rolladen-,
Jalousie-, Beleuchtungssteuerung).
Das Nutzen einer modernen Technik hat aber auch nachteilige Auswirkungen:
– Alle Systeme benötigen ein eigenes Funktionsnetz (Insellösung).
– Es bedarf einer sorgfältigen Vorplanung, weil spätere
Änderungen nur mit erheblichem Aufwand möglich sind.
– Die Fülle der erforderlichen Installationsleitungen für
die verschiedenen Funktionsnetze läßt sich mitunter
nur schwer im Gebäude verwirklichen, das Fassungsvermögen ästhetisch vertretbarer Kabelkanäle und
Leerrohre ist schnell erschöpft, das Verlegen von Leitungen in und auf Wänden ist noch problematischer,
die Brandlast im Gebäude wird erhöht.
– Bei der Renovierung oder bei der Nutzungsänderung
von Räumen ist das erforderliche Umverdrahten der
Funktionsnetze oft schwierig und somit teuer.
Die v. g. nachteiligen Aspekte führen dazu, daß Bauherren
und Betreiber oft auf den Nutzen, den ihnen die Systeme
im Hinblick auf Sicherheit, Kostensenkung und Lebensqualität bieten können, verzichten.
Eine Fülle von Leitungen, die ausschließlich der Informationsübertragung dienen, zeigt → 12-91. Informationen,
die von Sensoren ausgehen und Informationen, die an Aktoren gerichtet sind. Das Installationsnetz für die Versorgung der Verbrauchsmittel mit elektrischer Energie ist im
Bild dabei gar nicht berücksichtigt.
12.18.2 Neue Elektro-Installation:
Gebäudesystemtechnik mit Installationsbus
Die Vielfalt der Netze für die Informationsübertragung ist aber
gar nicht nötig. Um Informationen zu übertragen und auszutauschen, ist es weder erforderlich noch sinnvoll, für jedes
Funktionsnetz ein eigenes Installationsnetz aufzubauen.
Hier ist ein System gefragt, das die bisherigen Insellösungen überwindet und einfachere und flexiblere Planung sowie rationellere Verkabelung ermöglicht.
Für die Gebäudeinstallation braucht man eine Gebäudesystemtechnik mit nur einem „Verkehrsweg“, auf dem alle Informationen beliebig hin und her geschickt werden können.
Diesen Verkehrsweg bezeichnet man als Installationsbus.
Den Installationsaufwand für einen Installationsbus zeigt
→ 12-92. Im Vergleich mit den in → 12-91 gezeigten vielen
Insellösungen ist der Installationsaufwand beim Installationsbus deutlich geringer.
12-91 Funktionsnetze zur Informationsübertragung (Insellösungen)
12/73
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Gebäudesystemtechnik
Elektro-Installation
12-92 Informationsübertragung mit Informationsbus
12.18.3 Technische Ausführung der
Gebäudesystemtechnik
Der Installationsbus wird zusätzlich zu dem Installationsnetz
zur Versorgung mit elektrischer Energie verlegt, → 12-93.
Die Struktur des Installationsnetzes zur Versorgung mit
elektrischer Energie hat sich gegenüber dem bisherigen
konventionellen Energienetz dabei vereinfacht. Die Energieversorgung führt direkt zu den Verbrauchsmitteln,
macht also keinen „Umweg“ über das Schaltmittel, z. B.
Schalter, Thermostat.
12-93 Gebäudesystemtechnik – Zusammenwirken von Installationsbus und Starkstromversorgung
Der Installationsbus kann beliebig in Linien-, Stern- oder
Baumstruktur ausgeführt werden. Als Busleitung ist eine
abgeschirmte Leitung, z. B. eine Mantelleitung für Messen,
Steuern, Regeln (MSR-Leitung) YCYM 2 x 2 x 0,8 (EIB-Ausführung mit 4 kV Prüfspannung) oder eine Fernmeldeleitung J-Y (St) Y 2 x 2 x 0,8 zu verwenden. Benötigt werden
davon nur zwei Adern. Die Busleitung kann unter Putz, im
Rohr, in Kanälen sowie auf Trassen verlegt werden, wobei
die Leitungsführung unmittelbar parallel zu Starkstromleitungen des Netzes ∼ 230 V/400 V erfolgen darf.
Ein solcher Installationsbus dient sowohl dem offenen Informationsaustausch zwischen frei adressierbaren Teilnehmern als auch der Versorgung der Teilnehmer mit
Kleinspannung.
Von großem Vorteil ist, daß der Installationsbus dezentral
organisiert ist, es also auch keinen Umweg über eine Zentrale gibt. Die kleinste Installationsbus-Einheit ist somit
eine Linie mit daran angeschlossenen Bus-Teilnehmern,
den Sensoren und Aktoren, → 12-94.
Bei größeren Objekten können mehrere dieser Linien über
Linienkoppler miteinander verbunden werden, → 12-95.
Die Linienkoppler sind für den Einbau in Verteilern vorgesehen.
Bei Bedarf kann die Linie mit einem Kontroller für zusätzliche Funktionen ergänzt werden, → 12-96, z. B. für zeitgesteuerte Ereignisse, logische Verknüpfungen, Servicefunktionen oder die Protokollierung von Vorgängen. Der
Kontroller kann an eine Linie, aber auch an die Hauptlinie
im Verteiler angeschlossen werden.
Die Buskomponenten gibt es je nach Funktion und Anwendungszweck für Unterputz- (UP-) oder Aufputz-(AP-)
Montage, für den Einbau in bzw. den Anbau an Verbrauchsmittel bzw. Meßwertaufnehmer sowie als Reiheneinbaugeräte, → 12-97.
Typische Aktoren und Sensoren in Unterputz-Ausführung
sind: Schalter, Taster, Temperatur- und Bewegungssensoren, Infrarotempfänger, Anzeigeeinheiten, Bedientableaus, Kommunikationssteckdosen. Aktoren und Sensoren sind modular aufgebaut. In der Unterputzdose sind
der Busankoppler und die Klemmen für die Busleitung untergebracht.
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Gebäudesystemtechnik
Elektro-Installation
12-94 Linienaufbau mit Busteilnehmern ■
12-95 Mehrere Linien im Verteiler mit Linienkopplern ●
verbunden
12-97 Verschiedene Ausführungen von Buskomponenten
12-96 Linie mit Kontroller ◆ für zentrale Funktionen
Das Endgerät (Bediengerät), z. B. Adapter mit Taster, wird
auf den Busankoppler aufgeschnappt oder bei der Kommunikationssteckdose mittels Zuleitung über einen speziellen Adapter steckbar verbunden. Eine Schutzkontaktsteckdose wird in Kombination mit einem UnterputzBusankoppler und Verbindungsadapter fernschaltbar.
Buskomponenten als Einbaugeräte bzw. Reiheneinbaugeräte bilden vorzugsweise eine konstruktive Einheit,
sind also nicht modular aufgebaut. Als konstruktive Einheit werden sie über festverlegte Leitungen z. B. mit dem
Busankoppler sowie dem Aktor oder den Infrarot- bzw.
Taster-Befehlseingängen verbunden.
12.18.4 Heutige Maßnahmen für die zukünftige Nutzung
Sollen die Vorteile der Gebäudesystemtechnik für die Anwendung von Funktionen wie Schalten, Steuern, Anzeigen,
Melden, Überwachen und Messen zukünftig genutzt werden, sind schon heute einige Maßnahmen durchzuführen.
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12
Prüfen elektrischer Anlagen
Elektro-Installation
Solche Maßnahmen sind stark abhängig vom Gebäudetyp und den zu erwartenden technischen Anforderungen.
Es ist insbesondere zu unterscheiden in Zweckbauten,
das sind z. B. Büro-, Verwaltungs- und Industriegebäude,
und in Wohnbauten.
12.19 Prüfen elektrischer Anlagen
In folgenden Bereichen der Elektro-Installation können
schon heute vorausdenkend Vorkehrungen getroffen werden:
Nach § 1 Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Anlagen zur
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität dem
in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der
Sicherheitstechnik entsprechen. Absatz 2 führt aus, daß
die Einhaltung des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik vermutet wird,
wenn die Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) beachtet worden sind. Das gleiche gilt für
Normen einer vergleichbaren Stelle in der Europäischen
Gemeinschaft, wenn sie entsprechend der Richtlinie des
Rates Anerkennung gefunden haben.
–
–
–
–
–
Haupt-, Unter-, Etagenverteiler,
Rangierverteiler,
Leerrohre,
Kabelkanäle, Kabeltrassen,
Verbindungsdosen.
Für Wohnbauten empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
– Für jeden Raum ein Leerrohr vorsehen, um nachträglich die Busleitung in jedes Zimmer führen zu können.
– Die Verteilungen ca. 30 bis 40 % größer dimensionieren, um nachträglich Installationsbus-Geräte aufnehmen zu können, z. B. Steuergeräte, Eingabegeräte,
Netzteil, Kontroller. Bei mehreren Verteilern sind diese
mit einer Busleitung miteinander zu verbinden.
Diese Maßnahmen sind mindestens vorzunehmen. Von
Vorteil ist, auch die nachfolgenden, weitergehenden Vorbereitungen zu treffen:
– In den Räumen werden an den Stellen, wo später Komponenten der Gebäudesystemtechnik installiert werden sollen, Unterputzdosen installiert und diese mit der
Busleitung verbunden, die von vornherein verlegt wird
(kein Leerrohr).
Hierbei ist vorausschauend zu planen. In Frage kommen Dosen neben Schaltern, Tastern, Antennendosen,
Steckdosen, Beleuchtungskörpern. Aber auch dort, wo
heute üblicherweise noch keine Elektro-Installation erfolgt, z. B. neben den Heizkörperventilen, neben Fenstern (spätere Abfragung von Fensterkontakten).
– Außerhalb des Gebäudes bzw. am Gebäude ist die
Busleitung zu berücksichtigen, z. B. für Außenbeleuchtung, Schreckbeleuchtung, später vorhandene Bewegungs- und Temperatursensoren, Wind- und Regenwächter, Außenlichtsensoren.
Grundsätzlich ist jedermann, der eine elektrische Anlage
errichtet oder betreibt, nach geltendem Recht gehalten,
dabei die notwendige Sorgfalt anzuwenden.
Durch diese Rechtsordnung ist also jeder Elektro-Installateur gesetzlich verpflichtet, bei der Installation alle innerhalb der maßgebenden Fachwelt bekannten
handwerklichen Grundsätze und technischen Bestimmungen genau einzuhalten. Dabei hat der Verordnungsgeber den VDE-Bestimmungen eine wichtige Rolle
zuerkannt. Sind die VDE-Bestimmungen eingehalten, so
ist die Vermutung begründet, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt worden ist.
Die VDE-Bestimmung DIN VDE 0100 verpflichtet jeden Errichter einer elektrischen Anlage, sich vor deren erstmaliger Inbetriebnahme von der einwandfreien Funktion der
angewendeten Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag durch Messungen zu überzeugen. Die Prüfungen müssen u. a. durch eine eingehende Besichtigung
aller für die Schutzmaßnahmen wichtigen Anlagenteile erfolgen und die Messungen beinhalten, durch die die Wirksamkeit nachgewiesen wird. Aussagen über die erforderlichen Prüfungen enthält DIN VDE 0100 Teil 610 „Prüfungen; Erstprüfungen“. Die Prüfungen müssen selbstverständlich mit geeigneten Meßgeräten durchgeführt
werden, die bei jedem Elektro-Installateur in seiner Werkstattausrüstung vorhanden sein müssen.
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Elektro-Installation
Schaltzeichen
12.20 Grafische Symbole für Schaltungsunterlagen (Schaltzeichen)
Leiter, Leitung, Kabel
Anschlußdose, Verbindungsdose
Ausschalter, einpolig
Schalter 1/1
Leiter, bewegbar
Abzweigdose, allgemein
Ausschalter, zweipolig
Schalter 1/2
Leiter, geschirmt
Dose, allgemein
Leerdose, allgemein
Serienschalter, einpolig
Schalter 5/1
Leiter im Erdreich, Erdkabel
Stichdose
Wechselschalter, einpolig
Schalter 6/1
Leiter, oberirdisch
Freileitung
Durchschleifdose
Kreuzschalter
Schalter 7/1
Kabelkanal, Trasse,
Elektro-Installationsrohr
Hausanschlußkasten, allgemein,
dargestellt mit Leitung
Schalter mit Zugschnur
Leiter auf Putz
Verteiler, dargestellt mit 5 Anschlüssen
Zeitschalter, einpolig
Leiter im Putz
Umrahmungslinie, Begrenzungslinie
Taster
Leiter unter Putz
Schutzerde
Taster mit Leuchte
Leitung oder Kabel, nicht angeschlossen
Primärzelle, Primärelement, Akkumulator
Stromstoßrelais
Leitung mit 3 Kupferleitern 1,5 mm 2
Transformator mit zwei Wicklungen
Näherungssensor
Dreiphasen-Vierleitersyst. mit drei Außenleitern u. einem Neutralleiter, 50 Hz, 400 V
Gleichrichter-Gerät
Berührungssensor
Leiter in einem Kabel, 3 Leiter dargestellt
Wechselstromrichter
Näherungsschalter (Ausschalter)
Leitung mit 3 Leitern
Spannungskonstanthalter
Berührungsschalter (Wechselschalter)
Leitung mit 3 Leitern, vereinfachte Darstellung
Sicherung, allgemein
Dimmer
Schutzleiter (PE)
Schraubsicherung, dargestellt 10 A,
Typ D II, dreipolig
Steckdose, allgemein
Neutralleiter (N), Mittelleiter (M)
Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherung (NH), dargestellt 25 A, Größe 00
Schutzkontaktsteckdose
Neutralleiter mit Schutzfunktion (PEN)
Sicherungstrennschalter
Schutzkontaktsteckdose, dargestellt für
Drehstrom, fünfpolig
Drei Leiter, ein Neutralleiter,
ein Schutzleiter
Sicherungsschalter
Schutzkontaktsteckdose, abschaltbar
Leitung, nach oben führend
Schalter, dargestellt 10 A, dreipolig
Schutzkontaktsteckdose, mit verriegeltem
Schalter
Leitung, nach unten führend
Fehlerstrom-Schutzschalter, vierpolig
Schutzkontaktsteckdose, dargestellt als
Dreifachsteckdose
Leitung, nach unten und oben führend
Leitungsschutzschalter
Wahlweise Darstellung
Verbindung von Leitern
Motorschutzschal., dreipol. mit therm. u.
magnet. Auslösung, in einpol. Darstellung
Steckdose mit Trenntrafo, z. B. für Rasierapparat
Abzweig von Leitern (Form 1)
Notschalter
Fernmeldesteckdose
Schalter, allgemein
Antennensteckdose
Schalter mit Kontrolleuchte
Elektrizitätszähler
Wattstundenzähler
Abzweig von Leitern (Form 2)
Anschluß (z. B. Klemme) (Der Kreis darf
ausgefüllt werden)
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Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
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12
Elektro-Installation
Schaltzeichen
Schaltuhr
Mikrowellenherd
Fernsprechgerät, fernberechtigt
Zeitrelais
Backofen
Fernsprecher für zwei oder mehr Amtsleitungen
Blinkrelais, dargestellt mit einer Blinkfrequenz von 5/min
Wärmeplatte
Wechselsprechstelle,
z. B. Haus- oder Torsprechstelle
Tonfrequenz-Rundsteuerrelais
Friteuse
Gegensprechstelle
z. B. Haus- oder Torsprechstelle
Leuchte, allgemein
Heißwasserspeicher
Lautsprecher, allgemein
Leuchtenauslaß, dargestellt mit Leitung
Durchlauferhitzer
Mikrofon, allgemein
Leuchtenauslaß auf Putz, dargestellt mit
nach links führender Leitung
Heißwassergerät
Lautsprecher / Mikrofon
Leuchte mit Schalter
Infrarotgrill
Vermittlungszentrale, allgemein
Leuchte mit veränderbarer Helligkeit
Waschmaschine
Wecker
Klingel
Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung
Wäschetrockner
Schnarre
Summer
Sicherheitsleuchte
Notleuchte mit getrenntem Stromkreis
Geschirrspülmaschine
Gong
Einschlagwecker
Sicherheitsleuchte mit eingebauter
Stromversorgung
Händetrockner, Haartrockner
Horn
Hupe
Scheinwerfer, allgemein
Heizelement
Sirene
Punktleuchte
Speicherheizgerät
Leuchtmelder, allgemein
Flutlichtleuchte
Infrarotstrahler
Türöffner
Leuchte, dargestellt mit zusätzlicher
Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung
Ventilator
Zeiterfassungsgerät
Leuchte, dargestellt mit zusätzl. Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung
Klimagerät
Brand-Druckknopf-Nebenmelder
Leuchte für Entladungslampe, allgemein
Kühlgerät, Tiefkühlgerät
Anzahl der Sterne siehe DIN 8950-2
Temperaturmelder
Leuchte für Leuchtstofflampe, allgemein
Gefriergerät
Anzahl der Sterne siehe DIN 8950-2
Schlüsselschalter
Wächtermelder
Leuchte mit 3 Leuchtstofflampen
Motor, allgemein
Erschütterungsmelder (Tresorpendel)
Leuchte mit 5 Leuchtstofflampen
Umformer
Passierschloß
für Schaltwege in Sicherheitsanlagen
Generator
Rauchmelder, selbsttätig,
lichtabhängiges Prinzip
Starter für Leuchtstofflampe
Stern-Dreieck-Schaltung
Brandmelder, selbsttätig
Eletrogerät, allgemein
Fernsprecher, allgemein
Dämmerungsschalter
Küchenmaschine
Fernsprechgerät, halbamtsberechtigt
Antenne, allgemein
Elektroherd, allgemein
Fernsprechgerät, amtsberechtigt
Verstärker, allgemein; Spitze des Dreiecks gibt die Verstärkungsrichtung an
Vorschaltgerät für Entladungslampen
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Gesamtinhalt
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12
Elektro-Installation
Literaturhinweise
12.21 Hinweise auf Literatur- und Arbeitsunterlagen
DIN VDE 0100*
„Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
bis 1000 Volt“
insbesondere:
Teil 300 - Bestimmungen allgemeiner Merkmale
Teil 410 - Schutzmaßnahmen; Schutz gegen elektrischen
Schlag
Teil 430 - Schutzmaßnahmen; Schutz von Leitungen und
Kabeln bei Überstrom
Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100 Teil 430 - Empfohlene Werte
für die Strombelastbarkeit Iz und die Zuordnung von
Überstrom-Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast
Teil 520 - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kabel- und Leitungssysteme (-anlagen)
Teil 540 - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter
Teil 610 - Prüfungen; Erstprüfungen
Teil 701 - Räume mit Badewanne oder Dusche
Teil 720 - Feuergefährdete Betriebsstätten
Teil 730 - Verlegen von Leitungen in Hohlwänden sowie in
Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen nach
DIN 4102
DIN VDE 0298*
„Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für
Starkstromanlagen“
Teil 4: „Empfohlene Werte für Strombelastbarkeit von Leitungen“
DIN VDE 0470*
„Prüfgeräte und Prüfverfahren“
Teil 1: „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“
DIN VDE 0603*
„Installationskleinverteiler und Zählerplätze bis AC 400 V“
Teil 1: „Installationskleinverteiler und Zählerplätze“
DIN VDE 0606*
„Verbindungsmaterial bis 660 V“
Teil 1: „Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten
und/oder Verbindungsklemmen
DIN VDE 0800*
„Fernmeldetechnik“
Teil 1: „Errichtung und Betrieb der Anlagen“
DIN VDE 0833*
„Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“,
Teil 1: „Allgemeine Festlegungen“
Teil 2: „Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)“
Teil 3: „Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“
Teil 737 - Feuchte und nasse Bereiche und Räume; Anlagen im Freien
DIN EN 50083-1
VDE 0855 Teil 1*
Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehrundfunk-Signale - Sicherheitsanforderungen
Teil 739 - Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in
Wohnungen durch Schutzeinrichtungen mit I∆n ≤ 30 mA in
TN- und TT-Netzen
VDE-Schriftenreihe, Band 9*
„Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
nach DIN VDE 0100 Teil 410 und Teil 540“
DIN VDE 0185*
„Blitzschutzanlage“
Teil 1: „Allgemeines für das Errichten“
VDE-Schriftenreihe, Band 32*
„Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom - DIN
VDE 0100 Teil 430 mit Beiblatt, DIN VDE 0298“
DIN VDE 0276 Teil 1000*
„Starkstromkabel - Strombelastbarkeit, Allgemeines; Umrechnungsfaktoren“
VDE-Schriftenreihe, Band 35*
„Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung (DIN VDE 0100, DIN 18014 und viele mehr)“
Teil 732 - Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
12/79
Gesamtinhalt
Kapitelinhalt
Stichworte
Benutzerhinweise
12
Literaturhinweise
Elektro-Installation
VDE-Schriftenreihe, Band 45*
„Elektro-Installation in Wohngebäuden - Handbuch für die
Installationspraxis“
VDE-Schriftenreihe, Band 67*
„Elektrische Anlagen für Baderäume, Schwimmbäder und
alle weiteren feuchten Bereiche und Räume“
VDE-Schriftenreihe, Band 68*
„VDE 0100: Der neue Teil 520 - Verlegen von Kabeln und
Leitungen in der Praxis“
Teil 6: „Schaltzeichen für die Erzeugung und Umwandlung elektrischer Energie“
Teil 7: „Schaltzeichen für Schalt- und Schutzeinrichtungen“
Teil 8: „Schaltzeichen für Meß-, Melde- und Signaleinrichtungen“
Teil 9: „Schaltzeichen für die Nachrichtentechnik Vermittlungs- und Endeinrichtungen“
Teil 10: „Schaltzeichen für die Nachrichtentechnik Übertragungseinrichtungen“
Teil 11: „Schaltzeichen für Netze und Elektroinstallation“
DIN 18012**
„Hausanschlußräume - Planungsgrundlagen“
DIN 43853**
„Zählertafeln“
DIN 18013**
„Nischen für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)“
DIN 43870**
„Zählerplätze“
Teil 1: „Maße auf Basis eines Rastersystems“
Teil 2: „Funktionsflächen“
Teil 3: „Verdrahtung“
DIN 18014**
„Fundamenterder“
DIN 18015**
„Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“,
Teil 1: „Planungsgrundlagen“
Teil 2: „Art und Umfang der Mindestausstattung“
Teil 3: „Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“
DIN 40719**
„Schaltungsunterlagen“
Teil 1: „Begriffe, Einteilung“
Teil 3: „Regeln für Stromlaufpläne der Elektrotechnik"
Teil 4: „Regeln für Übersichtsschaltpläne der Elektrotechnik“
Teil 5: „Elektroinstallation“
DIN 40900**
„Graphische Symbole für Schaltungsunterlagen“
Beiblatt 1: „Stichwortverzeichnis“
Teil 1: „Allgemeines“
Teil 2: „Symbolelemente und Kennzeichnen für Schaltzeichen“
Teil 3: „Schaltzeichen für Leiter und Verbinder“
Teil 4: „Schaltzeichen für passive Bauelemente“
Teil 5: „Schaltzeichen für Halbleiter und Elektronenröhren“
Beiblatt 1 zu DIN 43870**
„Anwendungsbeispiele zu den Funktionsflächen“
DIN-Normen für das Handwerk, Band 2**
„Elektroinstallateur-Handwerk “
DIN-Taschenbuch Nr. 501**
„Elektroinstallation - Schaltzeichen - Schaltungsunterlagen“
DIN-Taschenbuch Nr. 512**
„Schaltungsunterlagen für die Elektrotechnik“
DIN-Taschenbuch Nr. 514**
„Normen über graphische Symbole für die ElektrotechnikSchaltzeichen“
AVBEltV***
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“
TAB***
„Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an
das Niederspannungsnetz“, Bezug auch durch EVU
FTZ 731 TR 1
„Rohrnetze und andere verdeckte Führungen für Fernmeldeleitungen in Gebäuden“, Deutsche Telekom AG,
Forschungs- und Technologiezentrum, Darmstadt
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Literaturhinweise
Elektro-Installation
„Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen u. a.“,
Werner-Verlag, Düsseldorf
VOB, Teile A, B und C
„Verdingungsordnung für Bauleistungen“**
„Technische Regeln für Aufzüge (TRA)“, Carl-HeymannsVerlag, Köln
„Handbuch für Blitzschutz und Erdung“*
„VDE 0100 und die Praxis“*
„ABC der Elektro-Installation“, Energie-Verlag, Heidelberg
Elektrische Installationstechnik; Siemens Aktiengesellschaft, München und Berlin
- Teil 1: Energieversorgung und -verteilung
- Teil 2: Installationsanlagen, -geräte und -systeme, Beleuchtungstechnik, Schutzmaßnahmen
„Die neuzeitliche und vorschriftsmäßige Elektro-Installation“,
Dr.-Alfred-Hüthig-Verlag, Heidelberg
HEA-Faltblatt Elektro-Installation - „Ausstattungswerte“
Herausgeber: Hauptberatungsstelle für Elektrizitätsanwendung e.V., Frankfurt. Verlag und Vertrieb: Energie-Verlag, Heidelberg
* VDE-Verlag, Berlin
** Beuth Verlag, Berlin
*** VWEW-Verlag, Frankfurt (Main)
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