Kap. 12, RWE Energie BAU
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Kap. 12, RWE Energie BAU
12 Inhaltsübersicht Elektro-Installation 12 Elektro-Installation 12.1 Allgemeines 12.2 Versorgen des Bauobjektes mit elektrischer Energie 12.2.1 Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz des EVU 12.2.2 Versorgen der Baustelle 12.2.2.1 Antrag auf Belieferung der Baustelle mit elektrischer Energie 12.2.2.2 Hinweise und Betriebsmittel für die Baustromversorgung 12.3 12.5.1.3 Hauptstromversorgungssystem für größere Bauvorhaben 12.5.1.4 Steuerleitungsnetze 12.5.2 Zählerplätze 12.5.2.1 Allgemeines 12.5.2.2 Zählerplätze 12.5.2.3 Zählerplätze für Gemeinschaftsanlagen und Steuergeräte 12.5.2.4 Zählerschränke nach DIN 43870 12.5.2.5 Nischen für Zählerplätze nach DIN 18013 12.6 Stromkreisverteiler und Stromkreise 12.7 12.7.1 12.7.2 12.7.3 12.7.4 12.7.5 12.7.6 12.7.7 12.7.8 12.7.9 12.7.10 12.7.11 12.7.12 Installation in Wohnungen Allgemeines Ausstattungsumfang der Elektro-Installation Installation in Küche, Kochnische Installation im Hausarbeitsraum Installation im Bad Installation im Wohnraum Installation im Schlafraum Installation im Flur Installation im WC-Raum Installation im Abstellraum Installation im Hobbyraum Installation im Boden- und Kellerraum (zur Wohnung gehörend) Installation im Teilbereich Freisitz Installation in abschließbaren Einzelgaragen Elektro-Installation von Speicherheizungsanlagen 12.3.3 12.3.4 12.3.5 Hinweise für die Planung der Elektro-Installation Allgemeines Planungsgrundlagen VDE-Bestimmungen (insbesondere DIN VDE 0100) Normen (DIN 18012, DIN 18013, DIN 18014, DIN 18015 u. a.) Technische Anschlußbedingungen (TAB) Sonstige technische Regeln Leistungsbedarf, Prognosen (herausgegeben von EVU oder anderen Institutionen) Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter Berücksichtigen der Allgemeinen Tarife und Versorgungsverträge Installationsberatung und Planung Arbeitshilfen für die Planerstellung Planerstellung 12.4 12.4.1 12.4.2 12.4.3 12.4.4 12.4.5 Hausanschluß und Hausanschlußraum Allgemeines Freileitungsanschluß Kabelanschluß Hausanschlußraum Fundamenterder und Hauptpotentialausgleich 12.8.1 12.8.2 12.8.3 12.5 12.5.1 12.5.1.1 12.5.1.2 Hauptstromversorgung und Zählung Hauptstromversorgungssysteme Allgemeines Hauptstromversorgungssystem für kleine und mittlere Bauvorhaben 12.8.4 12.8.5 12.8.6 12.8.7 12.3.1 12.3.2 12.3.2.1 12.3.2.2 12.3.2.3 12.3.2.4 12.3.2.5 12.3.2.6 12.3.2.7 12.7.13 12.7.14 12.7.15 12.8 Installation in Gemeinschaftsanlagen, Anlagen im Freien Allgemeines Stromkreise Installation im Boden- und Kellerraum (gemeinschaftlich genutzt) Installation im Boden- und Kellergang Installation im Treppenraum Installation in der Garage Installation in Anlagen im Freien 12/1 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Inhaltsübersicht Elektro-Installation 12.9 Installationsformen 12.15 Blitzschutzanlagen 12.10 12.10.1 12.10.2 12.10.3 12.10.4 Verlegemethoden Aufputz-Installation Unterputz-Installationen Rohr-Installation Kanal-System-Installation 12.16 12.11 Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel Rolläden, Jalousien und Markisen mit Elektroantrieb Antrieb (Rohrmotor) Bedienung, Steuerung, Automatisierung Rolladenantrieb und -steuerung für die Nachrüstung 12.12 Leitungsmaterial, Verbindungsmaterial, Einbaugeräte Leitungsmaterial Allgemeines Kunststoffaderleitungen Stegleitungen Feuchtraumleitungen Kunststoffkabel Verbindungsmaterial Schalter, Steckdosen, sonstige Einbaugeräte 12.12.1 12.12.1.1 12.12.1.2 12.12.1.3 12.12.1.4 12.12.1.5 12.12.2 12.12.3 12.16.1 12.16.2 12.16.3 12.13 12.13.1 12.13.2 Fernmeldeanlagen Allgemeines Fernmeldeanlagen zum Anschluß an das Netz der Deutschen Telekom AG und anderer Anbieter 12.13.3 Hauskommunikations- und Hausinformationsanlagen 12.13.3.1 Klingel-, Türöffner-, Türsprech- und Türfernsehanlagen (Video) 12.13.3.2 Haustelefonanlagen 12.13.3.3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall 12.14 12.14.1 12.14.2 12.14.3 12.14.4 12.17 12.17.1 12.17.2 12.17.3 12.17.4 12.17.5 12.18 12.18.1 Hauserneuerung Allgemeines Ergänzen der vorhandenen Elektro-Installation Verwenden von Installationskanälen Vereinfachen der Installation durch Nutzen vorhandener Schächte, Rohre und ähnliches Erweitern von Zähleranlage, Stromkreisverteiler und Hauptleitung 12.18.4 Gebäudesystemtechnik Grenzen der konventionellen Elektro-Installation Neue Elektro-Installation: Gebäudesystemtechnik mit Installationsbus Technische Ausführung der Gebäudesystemtechnik Heutige Maßnahmen für die zukünftige Nutzung 12.19 Prüfen elektrischer Anlagen 12.20 Grafische Symbole für Schaltungsunterlagen (Schaltzeichen) 12.21 Hinweise auf Literatur- und Arbeitsunterlagen 12.18.2 12.18.3 Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen Allgemeines Antennenanlagen Kabelanschluß (Breitband-Kommunikationsnetz) Anzahl der Antennensteckdosen 12/2 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Anmeldeverfahren Elektro-Installation 12 Elektro-Installation 12.1 Allgemeines Der Wohnwert von Wohngebäuden hängt in hohem Maße von einer gut funktionierenden elektrischen Stromversorgung, d. h. auch Elektro-Installation, ab. Der Bau kleiner bis ausgedehnter Wohnanlagen ist ohne die vielen mechanischen haustechnischen Einrichtungen und der dazu notwendigen leistungsfähigen Elektro-Installation kaum möglich. So eröffnet die Elektrizität und damit die ElektroInstallation dem Architekten, Bauingenieur oder Baumeister viele neue Möglichkeiten der Grundrißgestaltung und bringt bei sorgfältiger Planung auch eine Steigerung des Wohnwertes. Die Elektro-Installation kann nicht isoliert vom Baukörper betrachtet werden, die als notwendiger Zusatz irgendwann in das Gebäude eingebracht wird. Vielmehr ist bereits während der Planung des Bauvorhabens die ElektroInstallation in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Deshalb sind die folgenden Punkte besonders zu beachten: Die Planung der elektrischen Anlagen soll vor Baubeginn abgeschlossen sein. Noch vor Beginn der Planungen sind mit dem zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) die Versorgungs- und Anschlußfragen zu klären. 12.2 Versorgen des Bauobjektes mit elektrischer Energie 12.2.1 Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz des EVU Die Versorgung des Bauvorhabens mit elektrischer Energie sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragt werden, →12-1. Der erste Kontakt mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz des EVU (Hausanschluß) bzw. später der Antrag auf Belieferung mit elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz des EVU (Zählereinbau) wird über einen beim EVU in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Installateur einge- 12-1 Schema der Zusammenarbeit zwischen Bauplanern, Bauämtern, Bauherren und EVU 12/3 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Baustellenversorgung Elektro-Installation reicht, der die Anlage unter Beachtung der Technischen Anschlußbedingungen (TAB) des EVU ausführen wird. Dem Elektro-Installateur werden vom EVU Antragsformulare für den Hausanschluß und später auch für den Zählereinbau und den Stromlieferungsvertrag zur Verfügung gestellt. Sollte jedoch ein Elektro-Installateur - im Vorplanungsstadium - für das Bauvorhaben noch nicht zur Verfügung stehen, so kann der Antrag für die Erstellung des Hausanschlusses auch vom Architekten bzw. Bauträger oder vom Bauherrn zunächst in einfacher schriftlicher Form eingereicht werden. Der Elektro-Installateur muß aber den Antrag zum Anschluß an das Versorgungsnetz des EVU noch vor Beginn der Anschlußarbeiten beim EVU nachreichen. Neben den erforderlichen Unterschriften von Anschlußnehmer und Grundstückseigentümer sollte dann auch möglichst der Elektro-Installateur unterschrieben haben. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten: – Lage des Bauvorhabens (Kopie des Lageplanes beifügen), – Umfang des Bauvorhabens (Gliederung der Gebäude, Anzahl und Größe der Wohnungen und gewerblichen Räume), – geplante elektrische Einrichtungen der Wohnungen (z. B. elektrische Warmwasserversorgung in Küche und Bad, Elektroherd), – Angaben über die elektrische Ausrüstung vorgesehener Gewerbebetriebe, – Hinweise auf einen eventuell vorhandenen Gesamtbebauungsplan. Je nach Größe des Objektes ist in Abstimmung mit dem EVU der Standort der für die Stromversorgung erforderlichen Transformatorstation rechtzeitig festzulegen. Auf der Grundlage des Lageplanes und nach dem Grad der Inanspruchnahme der elektrischen Energie ermittelt das EVU die Anschlußkosten für das Bauvorhaben. 12.2.2 Versorgen der Baustelle 12.2.2.1 Antrag auf Belieferung der Baustelle mit elektrischer Energie Auch hier ist der Antrag auf Belieferung mit elektrischer Energie über den eingetragenen Elektro-Installateur zu stellen. In dem Antrag ist u. a. aufzuführen: Lage des Bauvorhabens (Kopie des Lageplanes beifügen), geplante Anschlußleistungen (Maschinen, Geräte usw.). Über weitere Handhabungen oder Folgerungen erteilt das zuständige EVU jederzeit Auskunft. 12.2.2.2 Hinweise und Betriebsmittel für die Baustromversorgung Zwar kann die Bauleitung damit rechnen und auch erwarten, daß von den Bauunternehmern und Elektro-Installateuren nur Bauanschlußschränke und Elektromaterialien in einwandfreier Ausführung, entsprechend den VDE-Bestimmungen, Technischen Anschlußbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften, eingesetzt werden; jedoch ist bei derartigen rauhen Betrieben, wie sie die Baustellen nun einmal sind, mit hohem Verschleiß zu rechnen. Daraus folgt eine besondere Aufsichtsverpflichtung der Bauleitung. Der Baufachmann sollte z. B. wissen, daß Baustromverteiler als Baustrom-Anschlußschrank oder -Anschlußverteilerschrank DIN VDE 0612 oder DIN VDE 0660 Teil 501 entsprechen müssen und darüber hinaus die Technischen Anschlußbedingungen (TAB) der EVU einzuhalten sind, → 12-2. Außerdem hält die Berufsgenossenschaft Merkblätter für elektrische Anlagen auf Baustellen bereit. Die kundeneigene Anschlußleitung vor der Meßeinrichtung soll so kurz wie möglich, darf jedoch nicht länger als 30 m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß für Drehstromverbraucher (z. B. Motoren) nur noch die international genormten Steckvorrichtungen nach DIN 49462/63 verwendet werden dürfen, →12-3. Für Wechsel- 12/4 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Baustellenversorgung Elektro-Installation stromgeräte können die Anwender nach wie vor Schutzkontakt-Steckvorrichtungen - mindestens spritzwassergeschützt und für erschwerte Bedingungen ( ) - verwenden, → 12-4. Alle Steckvorrichtungen müssen ein Isolierstoffgehäuse besitzen. 12-3 CEE-Steckvorrichtung nach DIN 49462/63 12-4 Spritz- und druckwassergeschützte SchutzkontaktSteckvorrichtungen für erschwerte Bedingungen 12-2 Baustellenanschluß (Anschluß- und Verteilerschrank) Nach DIN VDE 0100 Teil 704 müssen im TT- und TN-SNetz Steckdosen bis 16 A für Einphasenbetrieb durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter) mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA, sonstige Steckdosen durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 500 mA geschützt werden. Baustromverteiler besitzen deshalb Fehlerstrom-Schutzschalter, die vor Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen arbeitstäglich durch Drücken der Prüftaste auf Wirksamkeit überprüft werden müssen. Die Betätigung der Prüftaste bewirkt aber ausschließlich die Überprüfung der Wirksamkeit des Schalters, die Wirksamkeit der gesamten Schutzmaßnahme kann dadurch nicht geprüft werden. 12/5 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Planungsgrundlagen Elektro-Installation 12.3 Hinweise für die Planung der Elektro-Installation 12.3.1 Allgemeines Die Planung der Elektro-Installation setzt die abschließende Planung der haustechnischen Anlagen voraus, d. h., die einzubringenden Geräte müssen hinsichtlich des Standortes, des Anschlußwertes und der Betriebsweise bekannt sein. Auch die Umgebungsverhältnisse, in denen elektrische Anlagen betrieben werden, müssen zum Zeitpunkt der Planung bekannt sein (Feuchtigkeit, Staub, trockene Räume, feuergefährdete Räume usw.). Das Planungsziel gilt als erreicht, wenn sich alle Geräte der Haustechnik jetzt und auch weitere, zukünftige Geräte ohne Störungen betreiben lassen. Angesichts steigender Lohnkosten muß die Elektro-Installation unproblematisch im Aufbau und weitgehend standardisiert sein und sich auch leicht warten lassen. 12.3.2 Planungsgrundlagen Die Elektro-Installation soll nicht nur den momentan anfallenden Bedarf gerade decken, sondern auch in naher und ferner Zukunft allen Anforderungen gewachsen sein. Somit sind über die physikalischen Abhängigkeiten hinaus Entwicklungstendenzen und Prognosen zu berücksichtigen. Folgende Regelwerke sind zugrunde zu legen: 12.3.2.1 VDE-Bestimmungen (insbesondere DIN VDE 0100) Die VDE-Bestimmungen sind Grundlagen für die sichere Ausführung der Elektro-Installation sowie für die Herstellung von Elektrogeräten und Betriebsmitteln (Kabel, Leitungen, Sicherungen, Steckdosen, Schalter, Wassererwärmer usw.). Die meisten Hersteller geben durch die Verwendung des ihnen von dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (VDE-Prüfstelle) erteilten VDE-Zeichens dem Anwender ihrer Betriebsmittel eine einfache Möglichkeit, sich zu vergewissern, daß das Betriebsmittel den Sicherheitsanforderungen entspricht. Soweit die Betriebsmittel unter das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz, GSG - früher Maschinenschutzgesetz) fallen, z. B. Baustromverteiler, wird das VDE-Zeichen allein oder in Verbindung mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) verwendet. 12.3.2.2 Normen (DIN 18012, DIN 18013, DIN 18014, DIN 18015 u. a.) Normen sind nicht nur ein Mittel zur Rationalisierung und Planungsvereinfachung. In ihnen werden auch die Mindestanforderungen an den Gebrauchswert und Komfort einer Elektro-Installation festgelegt. Die wesentlichen, für die Planung wichtigen Normen mit Aussagen über die Elektro-Installation sind in DIN 18012, DIN 18013, DIN 18014 und DIN 18015-1 bis 18015-3 enthalten. Darüber hinaus sind auch reine Baunormen, z. B. DIN 4102, für die Planung einer Elektro-Installation von großer Wichtigkeit. 12.3.2.3 Technische Anschlußbedingungen (TAB) In den Technischen Anschlußbedingungen der EVU sind, ermächtigt durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“, Bedingungen für die Ausführung der ElektroInstallation enthalten. Die Technischen Anschlußbedingungen sind notwendig, um sicherzustellen, daß aus den Verbraucheranlagen keine Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz möglich sind. Das bedeutet, es dürfen in den Verbraucheranlagen keine Zustände herbeigeführt oder vorhanden sein, die zu einer Gefahr für Leben und Sachwerte oder zu einer Störung der Stromversorgung führen können. Die TAB sollen dem EVU außerdem eine rationelle Durchführung der Energieversorgung ermöglichen. Deshalb wird z. B. die Zugänglichkeit der Meßeinrichtungen gefordert. Die Technischen Anschlußbedingungen sind bundeseinheitlich, jedoch sind je nach Struktur und Versorgungssystem der einzelnen EVU Ergänzungen in einzelnen Punkten möglich. 12/6 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Planungsgrundlagen Elektro-Installation 12.3.2.4 Sonstige technische Regeln Mindestbelastbarkeit der Zusätzlich zu den VDE-Bestimmungen und Normen gibt es weitere technische Regeln, die beachtet werden müssen, z. B. die Landes-Bauordnung, Ministerialerlasse, Technische Regeln für Aufzüge (TRA). In der Regel geben die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Bauaufsichtsämter an, wie Räume und Gebäudeabschnitte hinsichtlich ihrer Gefährdung einzuordnen sind, z. B. feuergefährdete Räume, explosionsgefährdete Räume. 12.3.2.5 Leistungsbedarf, Prognosen (herausgegeben von EVU oder anderen Institutionen) Viele EVU und Institute führen Untersuchungen durch über die Entwicklung z. B. des Energiebedarfs und des Komfortanspruchs der Bevölkerung. Daraus können Rückschlüsse auf die Planung der Anlagen gezogen werden. Das Ermitteln der maximal benötigten elektrischen Leistung eines Objektes ist für die zukunftssichere Dimensionierung der Installationsanlagen von Bedeutung. Zwar liegen von bestimmten Groß-Objekten spezifische Leistungswerte vor, es bleibt aber fraglich, ob derartige Werte ohne weiteres für weitere Bauvorhaben übernommen werden können. Diese Erkenntnis weist abermals auf eine möglichst frühe Planung der elektrischen Einrichtungen hin. Im Bereich des Wohnungsbaus verfügen die EVU über eine jahrzehntelange Erfahrung über den benötigten Leistungsbedarf. Auch DIN 18015-1 kann der einer Planung zugrundeliegende Leistungsbedarf entnommen werden, → 12-5, → 12-6. Auf diese Bemessungsgrundlage für Hauptleitungen von Wohnungen ohne Elektroheizung verweisen auch die TAB. Die Bestimmung des Leistungsbedarfs für Gemeinschaftsanlagen des Wohnungsbaus dürfte nicht so kompliziert sein, weil die anzuschließenden Geräte hinsichtlich der Stückzahl, Anschlußwerte und Betriebsweise noch leicht überschaubar sind und die Größenordnungen Abweichungen gegenüber der Vorplanung gering erscheinen lassen. für Hauptleitung Kurve A Kurve B Einfamilienhaus 63 A 63 A 2 Wohnungen 80 A 63 A 3 Wohnungen 100 A 63 A Leitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler 63 A 12-5 Bemessungsgrundlage für Haupt- und Abzweigleitungen in Wohngebäuden ohne Elektroheizung (nach DIN 18015-1) 12.3.2.6 Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter Fachberichte, Fachbroschüren, Merkblätter (z. B. der HEA) und dergleichen sind in großer Anzahl vorhanden, so daß sich der Planer über den jeweiligen Stand der Technik ständig informieren kann (→ 12.21). 12.3.2.7 Berücksichtigen der Allgemeinen Tarife und Versorgungsverträge Die Allgemeinen Tarife und Versorgungsverträge erfordern u. U. individuelle Installationen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen, z. B. besondere Zuleitungen und Stromkreisverteiler für bestimmte Verbrauchergruppen. 12.3.3 Installationsberatung und Planung Nach derzeitigem Stand beraten in der Regel die EVU Bauherren und Architekten über die Ausführung zweckmäßiger und zukunftsgerechter Elektro-Installationsanlagen. Für die Planung stehen Ingenieurbüros für Elektrotechnik oder Haustechnik zur Verfügung. Häufig sind den Elektro-Installationsunternehmen Planungsabteilungen angeschlossen. Der Planer plant in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, Architekten und EVU die elektrischen Anlagen. In allen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen EVU unerläßlich. 12/7 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Arbeitshilfen Elektro-Installation 12-6 Effektive Leistungen zur Bemessung von Hauptleitungen für Wohnungen ohne Elektroheizung, Nennspannung 230 / 400 V (nach DIN 18015-1) 12.3.4 Arbeitshilfen für die Planerstellung Mit genormten Symbolen nach DIN 40900 (→ 12.20) ist die Elektro-Installation in den Grundrißplan einzutragen, wobei zuerst die Auslässe, Schalter, Steckdosen und Standflächen der Elektrogeräte eingezeichnet und danach die Leitungsführungen bestimmt werden. Das gilt auch für Hausanschluß, Hauptleitung, Zählerplatz und Stromkreisverteiler, → 12-7. Gute Arbeitsmittel beim Er- stellen der Pläne können die HEA-Reibe- und Klebefolien sowie die HEA-Zeichenschablone sein. Die Reibe- und Klebefolien sind so aufgebaut, daß die Symbole raumweise geordnet sind und auf die Zeichnungen übertragen werden. Je weniger raumbezogene Symbole auf der Folie verbleiben, um so zukunftsgerechter ist die Elektro-Installation. Auch das Installationsschema (Stromkreise) ist raumweise zusammengefaßt und wird als Klebefolie angeboten. 12/8 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Planerstellung Elektro-Installation Nach Art und Anzahl der Räume werden die Bausteine zu einem Installationsschema zusammengesetzt, z. B. auf der Grundrißzeichnung. Die HEA-Zeichenschablone enthält die Symbole für die Elektro-Installation im Maßstab 1:50. 12.3.5 Planerstellung Neben dem Elektro-Installationsplan sind Übersichtsschaltpläne und andere Pläne, wie z. B. Wand- und Dekkendurchbruchpläne, → 12-8, anzufertigen. Eine rechtzeitig geplante Elektro-Installation erspart mühselige und teure Fräsarbeiten. Sicher kann man heute mit geeigneten Maschinen Zwischenwände, z. B. von 12 bis 24 cm, fast mühelos durchbohren, das gilt jedoch nicht immer für Stahlbetonwände oder -bauteile. Entweder darf aus statischen Gründen nicht durchgebohrt oder gefräst werden oder der Aufwand ist beträchtlich. Folgende Decken- und Wandaussparungen sind zu berücksichtigen: – Decken- u. Wandöffnungen für die Hauptleitungsführung, – Nischen für Zählerplätze und Stromkreisverteiler (→ 12.5.2.5 und →12.6), 12-7 Beispiel der Zuordnung von Zählereinheiten zu denHauptgruppensicherungen. (Es muß Selektivität zwischen Hausanschlußsicherungen, Hauptgruppensicherungen und Zählervorsicherungen vorhanden sein.) 12-8 Wand- und Deckendurchbruchplan 12/9 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hausanschluß Elektro-Installation 12.4 Hausanschluß und Hausanschlußraum 12.4.1 Allgemeines Art, Zahl und Lage des Hausanschlusses werden vom EVU festgelegt. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nach DIN VDE 0100 Teil 732 und DIN VDE 0211 dürfen Hausanschlußkästen nicht in feuergefährdeten Räumen oder an feuergefährdeten Stellen sowie in explosionsgefährdeten Bereichen angebracht werden. Hausanschlußkästen und Hauptverteiler müssen frei zugänglich und sicher bedienbar sein. Bei Anlagen im Freien, für die eine Ausführung des Hausanschlusses nach DIN 18012 nicht möglich ist, z. B. Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Pumpenanlagen, ist der Hausanschluß in ortsfesten Schalt- und Steuerschränken unterzubringen. 12.4.2 Freileitungsanschluß 12-9 Maß-Installationsplan – Decken- und Wandöffnungen für die Leitungsführung der Elektro- und Fernmeldeanlagen in Wohnungen, Kellerräumen und sonstigen Räumen, z. B. Treppenräumen. Alle erforderlichen Durchbrüche und Nischen sind zweckmäßigerweise in den Bauplan einzuzeichnen und dem Bauunternehmer zu übergeben, der dann im Zuge der Bauarbeiten das Anlegen von Durchbrüchen und Nischen berücksichtigen kann. Der Elektro-Installateur führt die Arbeiten nach dem Installationsplan aus. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat er in der Regel Revisionspläne anzufertigen bzw. die vorhandenen Sollpläne auf den Iststand zu bringen. Für besonders kritische Installationswände sollten Ausführungspläne mit vermaßten Auslässen angefertigt werden, wobei die einzelnen Auslässe (Dosen) einer klaren Zuordnung wegen benummert werden sollten, → 12-9. Nach Erstellen der Pläne sind die Mengen an benötigtem Installlationsmaterial zu ermitteln und die Leistungen zu beschreiben. Hauseinführungen dürfen nicht durch explosionsgefährdete Bereiche geführt werden oder in ihnen münden. Die Stelle, an welcher der Freileitungsanschluß in ein Haus eingeführt wird, ist besonders von der Führung der Ortsnetzfreileitung abhängig. Deshalb ist eine rechtzeitige Verständigung mit dem EVU wichtig. Es muß sichergestellt sein, daß bei Wandanschlüssen die Anschlußwand bzw. bei Dachständeranschlüssen der Dachstuhl für die durch die Leitungen oder Kabel hervorgerufene Belastung ausreichende Festigkeit hat. Eventuell hierfür erforderliche bauliche Verstärkungen sowie das Herstellen von Mauerdurchbrüchen für Hauseinführungen sind an der vom EVU anzugebenden Stelle vom Anschlußnehmer zu veranlassen. Vom Ende jeder Hauptleitung, z. B. am Zählerplatz, ist bis zum Keller (Decke) je installierte Hauptleitung ein Leerrohr von mindestens 36 mm lichte Weite zu verlegen, damit jederzeit ohne Stemm- und Maurerarbeiten bei Änderung des Freileitungsanschlusses in einen Kabelanschluß die Hauptleitungsführung geändert werden kann. Das Leerrohr ist möglichst ohne Bögen zu verlegen. Bei der Erneuerung von 12/10 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hausanschlußraum Elektro-Installation Hauptleitungen in Altbauten mit Freileitungsanschluß sollten die Leerrohre ebenfalls installiert werden. 12.4.3 Kabelanschluß Zum Einführen der Kabel in den Hausanschlußraum sind in der Außenwand, entsprechend dem Durchmesser der Kabel, Schutzrohre einzubauen. Die Rohrart und -größe werden vom EVU festgelegt. Der Einbau ist vom Anschlußnehmer zu veranlassen. Das EVU sorgt für einen wasserdichten Abschluß des Kabels in dem Schutzrohr der Hauseinführung. Ein etwa gewünschter gas- oder druckwasserdichter Abschluß muß vom Anschlußnehmer in Abstimmung mit dem EVU veranlaßt werden. Besonderheiten sind vor der Bauausführung abzustimmen. Hausanschlußräume sind so zu planen, daß alle Anschlußeinrichtungen und ggf. ebenfalls die Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerschränke, ordnungsgemäß installiert und gewartet werden können. Sie müssen trocken, begehbar und über allgemein zugängliche Räu- 12.4.4 Hausanschlußraum Nach den Technischen Anschlußbedingungen (TAB) der EVU ist der Ausführung des Hausanschlußraumes DIN 18012,→ 12-10, und DIN 18015 zugrunde zu legen. Zu berücksichtigen ist, daß in der DIN 18012 nicht nur die Starkstromversorgung angesprochen ist, sondern auch die Fernmelde-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung sowie die Entwässerung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind besondere Hausanschlußräume nicht erforderlich. Für die Anschlüsse der Leitungen sind jedoch die Ausführungen der DIN 18012 sinngemäß anzuwenden. 1 Hauseinführungskabel für Starkstrom 2 Starkstrom-Hausanschlußkasten 3 Starkstrom-Hauptleitung 4 ggf. Zählerschrank 5 Starkstrom-Ableitungen von Meßeinrichtungen zu den Stromkreisverteilern 6 Kabelschutzrohr 7 Hausanschlußleitung für Wasser mit Zähler 8 Hausanschlußleitung für Gas 9 Gas-Hauptabsperr-Einrichtung 10 Isolierstück 11 Hausanschlußleitung für Fernmeldeeinrichtung 12 Heizungsrohre 13 Abwasserrohr 14 Fundamenterder 15 Anschlußfahne des Fundamenterders 16 Potentialausgleichsschiene 17 Blitzschutzanlage 18 Heizungsrohre 19 Verbindungsleitung bei Schutzmaßnahme im TN-System 20 Schutzleiter bei Schutzmaßnahme im TT-System 21 Fernmeldeanlage 22 Antennenanlage 23 Gasrohre 24 Wasserrohre 25 Deckenleuchte 26 ggf. Bodenablauf 12-10 Hausanschlußraum in Anlehnung an DIN 18012 mit Hauptpotentialausgleich 12/11 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Fundamenterder, Potentialausgleich Elektro-Installation me, z. B. Kellergang, Treppenraum, jederzeit erreichbar sein. Als Durchgang zu weiteren Räumen dürfen Hausanschlußräume nicht dienen. Der Hausanschlußraum ist durch ein Schild „Hausanschlußraum“ zu kennzeichnen. Hausanschlußräume müssen an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlußleitungen geführt werden. Stehen dem zwingende bauliche Gründe entgegen, darf mit Zustimmung des EVU davon abgewichen werden. Besitzt das Bauobjekt keinen Keller, so kann der Hausanschlußraum auch im Erdgeschoß eingerichtet werden. Ggf. ist das Setzen eines ortsfesten Schalt- und Steuerschrankes außerhalb des Gebäudes mit Zustimmung des EVU möglich (→ 12.4.1). Die Raumtemperatur in Hausanschlußräumen darf 30 ˚C nicht überschreiten. Einrichtungen für die Starkstromund Fernmeldeversorgung sollen nicht an der gleichen Wand wie die Einrichtungen für die Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung angeordnet werden. Größe und auch Anzahl der Hausanschlußräume richten sich nach der Anzahl der Anschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kunden sowie nach der Art und Größe der Betriebseinrichtungen, die untergebracht werden sollen. In jedem Fall ist so zu planen, daß vor den Anschluß- und Betriebseinrichtungen eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m vorhanden ist. Für Hausanschlußräume bis etwa 30 Wohneinheiten (nach DIN 18012) - entspricht bei Nichtwohngebäuden ca. 165 kVA Anschlußwert - sind die Mindestmaße im Lichten: 12.4.5 Fundamenterder und Hauptpotentialausgleich Nach DIN 18015-1 ist bei jedem Neubau ein Fundamenterder für das Gebäude und seine Installationen vorzusehen. Auch die TAB der EVU fordern in Neubauten den Einbau eines Fundamenterders, um den Hauptpotentialausgleich wirksam zu gestalten. Für die Ausführung des Hauptpotentialausgleichs gelten DIN VDE 0100 Teile 410 und 540. Die Ausführung des Fundamenterders hat nach DIN 18014 zu erfolgen, die die „Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente“ der VDEW abgelöst hat. Auskünfte über Fundamenterder erteilen auch die EVU. Fundamenterder können z. B. als Erder für die Blitzschutzanlage, die Antennenanlage und die Fernmeldeanlage herangezogen werden und gestalten den Potentialausgleich wirksamer. Die Einbringung eines Fundamenterders ist daher unerläßlich. Unter der Herstellung eines Fundamenterders ist das Einbetten von Bandstahl in das Gebäudefundament zu verstehen. Der Stahl ist als geschlossener Ring in die Fundamente der Außenwände oder der Fundamentplatte der Gebäude einzubringen. Der Querschnitt muß mindestens 30 x 3,5 mm betragen. Als Rundstahl ist ein Durchmesser von mindestens 10 mm zu wählen. Die Ausführung des Stahles kann verzinkt oder unverzinkt sein. Durch die Art des Fundamentes - unbewehrt oder bewehrt - ergeben sich unterschiedliche Einbringungen des Stahles. Ab 30 Wohneinheiten - sowie bei Nichtwohngebäuden bis ca. 270 kVA Anschlußwert - ändert sich die Länge auf 3,50 m. Der Stahl ist im unbewehrten Fundament so zu verlegen, daß er nach Einbringen des Fundamentbetons allseits mindestens 5 cm Betonüberdeckung hat. Dadurch ist er gegen Korrosionserscheinungen hinreichend geschützt und weist somit eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer auf. Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerschränke, Hauptverteiler, können unter Beachtung der erforderlichen Schutzart im Hausanschlußraum untergebracht werden. Dann aber ist die Größe des Raumes in Abstimmung mit dem EVU im Einzelfall zu ermitteln. Damit der Stahl wegen des erforderlichen Korrosionsschutzes allseits dicht von Beton umschlossen wird, ist er bei Fundamenten aus unbewehrtem Beton - sofern als Bandstahl ausgeführt - hochkant in das Fundament einzubringen. Breite: 1,80 m - Länge: 2,00 m - Höhe: 2,00 m. 12/12 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Fundamenterder, Potentialausgleich Elektro-Installation 12-11 Anordnung des Fundamenterders im Bereich der Anschlußfahne bei Streifenfundamenten (Beispiel) 12-13 Anordnung des Fundamenterders im Bereich der Anschlußfahne bei Fundamentplatten (Beispiel) 12/13 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Fundamenterder, Potentialausgleich Elektro-Installation Durch entsprechende Abstandhalter muß der Stahl deshalb so fixiert werden, daß er beim Einbringen des Betons seine ursprüngliche Stellung beibehält, also gegen seitliches Verschieben und Absacken gesichert ist und die geforderte allseitige Betonüberdeckung von mindestens 5 cm aufweist, → 12-11. Ragt der Fundamenterderstahl ggf. seitlich aus dem Fundament heraus, so ist an dieser Stelle unmittelbare Korrosionsgefahr gegeben. Auf dem Markt gibt es einige Ausführungen von Abstandhaltern zur Führung des Bandstahls. Ein gängiges Beispiel zeigt → 12-12. Abstandhalter werden zum Teil in verschiedenen Längen angeboten, um den unterschiedlichen Bodenverhältnissen gerecht werden zu können. Außerdem haben einige Ausführungen eine Sicherungsnase gegen unbeabsichtigtes Lösen des Bandstahls während der Betoneinbringung. Abstandhalter sollen deshalb in einem gegenseitigen Abstand von 2 bis 3 m in die Fundamentsohle eingelegt werden. Je nach Bodenbeschaffenheit sind unter Umständen mehr Halter notwendig. Ein Ausweichen des Fundamenterderstahles beim maschinellen Einbringen des Betons muß durch den gewählten Abstand sicher vermieden werden. Bei Fundamenten aus bewehrtem Beton ist der Stahl auf der untersten Bewehrungslage anzuordnen, → 12-12. Dadurch ist die Forderung der allseitigen Umhüllung des Stahles mit mindestens 5 cm Betonüberdeckung gewährleistet. Leitende Verbindungen zwischen Baustahlmatten und Bewehrung einerseits und dem Fundamenterder andererseits lassen sich in der Praxis kaum vermeiden. Sie sind in aller Regel zwangsläufig vorhanden. Deshalb muß der Fundamenterder zur Lagefixierung auch mit der Bewehrung im Abstand von etwa 2 m verrödelt werden. schlußfahnen für die Ableitungen vom Fundamenterder abzuzweigen. Anschlußfahnen für die Blitzschutzanlage sind nach außen zu führen. Bei größeren Gebäuden sind weitere Anschlußfahnen im Gebäudeinneren, z. B. zum Anschluß von Aufzugsführungsschienen, Klimaanlagen, Stahlkonstruktionen, zweckmäßig. Die Anschlußfahnen im Inneren des Gebäudes sollen ein freies Ende von mindestens 1,50 m zum unmittelbaren Anschluß an die Potentialausgleichsschiene haben. Alle Anschlußfahnen sind unmittelbar nach dem Erstellen auffällig zu kennzeichnen, damit sie nicht während der Bauzeit versehentlich abgeschnitten werden. Im Gebäudeinneren blank herausgeführte Anschlußfahnen (unverzinkter Stahl) korrodieren unter Einfluß von Feuchtigkeit mitunter in kurzer Zeit an der Austrittsstelle aus dem Beton. Deshalb sind sie aus verzinktem Stahl zu erstellen und zusätzlich im Bereich der Eintrittsstelle mit einem Korrosionsschutz, z. B. Schutzbandisolierung, Korrosionsschutzbinde mit unverrottbarem Trägergewebe, zu versehen. Die zum Anschluß von äußeren Blitzableitungen erforderlichen Anschlußfahnen dürfen in keinem Fall ohne zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen aus dem Beton direkt nach außen in das Erdreich ausgeführt werden. Gut leitende Verbindungen und Abzweige vom Bandbzw. Rundstahl können durch Keilverbinder, Schrauboder Schweißverbindungen hergestellt werden. Ein am geschlossenen Erderring mittels Verbinder angeschlossener Bandstahl ist als Anschlußfahne bei Kabelanschlüssen bis in den Hausanschlußaum (DIN 18012) bzw. bei Freileitungsanschlüsen in der Nähe des Wasserhausanschlusses hochzuführen. Für weitere Anschlüsse, z. B. für Blitzschutzanlagen, sind zusätzlich An- 12-12 Beispiel eines Abstandhalters 12/14 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hauptstromversorgungssysteme Elektro-Installation Da die Korrosionsgefahr für nach außen geführte Anschlußfahnen wegen der nicht zu verhindernden Feuchtigkeit groß ist, sollen die Anschlußfahnen aus verzinktem Stahl innerhalb der aufgehenden Wände aus Beton mit eingegossen oder im Mauerwerk geführt und erst oberhalb der Erdoberfläche nach außen geführt werden. Einzelheiten sind DIN VDE 0185 zu entnehmen. Der Fundamenterder (Anschlußfahne) wird mit der Potentialausgleichsschiene, → 12-14, verbunden, an die wiederum im Rahmen des Potentialausgleichs beispielsweise anzuschließen sind, → 12-10: – Blitzschutzanlage, – Heizungsrohre, – PEN-Leiter bei Schutzmaßnahmen im TN-System, – Schutzleiter PE bei Schutzmaßnahmen im TT-System, – Fernmeldeanlage, – Antennenanlage, – Gasrohre, – Wasserrohre. Somit wird das Auftreten von gefährlichen Berührungsspannungen zwischen den immer umfangreicher werdenden Systemen vermieden. 12.5 Hauptstromversorgung und Zählung 12.5.1 Hauptstromversorgungssysteme 12.5.1.1 Allgemeines Hauptstromversorgungssysteme umfassen alle Hauptleitungen und Betriebsmittel nach der Übergabestelle des EVU, die nicht gemessene elektrische Energie führen. Hauptleitungen - Verbindungen zwischen Hausanschluß und Meßeinrichtungen - sind grundsätzlich in neutralen und leicht zugänglichen Räumen, z. B. Treppenräumen oder in Kellerfluren, zu verlegen. Hierbei sind jedoch unbedingt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. Hauptleitungen sind als Drehstromleitungen auszubilden. Querschnitt, Art und Anzahl der Hauptleitungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Anlagen, dem zu erwartenden Elektrifizierungs- und Gleichzeitigkeitsgrad sowie dem Spannungsfall festzulegen. Der Schlitz für die Unterbringung einer Hauptleitung soll einen Querschnitt von 60 mm x 60 mm haben. Für mehrere Hauptleitungen ist das Breitenmaß entsprechend zu vergrößern. Rohrleitungen - z. B. Wasserverbrauchsoder Abwasserleitungen, Heizungsrohre, Ölleitungen dürfen mit Hauptstromversorgungssystemen nicht in gemeinsamen Kanälen und Schächten geführt werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, daß bei Fehlern an den Rohrleitungen keine Beeinträchtigung der Hauptstromversorgungssysteme eintritt. Bauliche Maßnahmen können z. B. durch Abschottung getroffen werden. Bei Freileitungsanschlüssen in Netzen, mit deren Verkabelung später gerechnet werden kann, ist die Hauptleitung so auszuführen, daß eine Einspeisung über einen Kabelanschluß ohne weiteres vorgenommen werden kann. Dafür ist je Hauptleitung ein Leerrohr von mindestens 36 mm lichte Weite bis in den Keller zu führen, damit später Wände und Decken nicht aufgeschlitzt und durchbrochen werden müssen (→ 12.4.2). 12-14 Potentialausgleichsschiene 12/15 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hauptstromversorgungssysteme Elektro-Installation 12.5.1.2 Hauptstromversorgungssystem für kleine und mittlere Bauvorhaben Für kleine und mittlere Bauobjekte wurde bisher die dezentrale Anordnung der Zähler, z. B. der Einbau von Zählerschränken auf den Treppenpodesten der zugeordneten Wohnungen, empfohlen. Die Versorgung erfolgte über Hauptleitungen zu diesen Zählerschränken, wobei je Hauptleitung zwei bis höchstens drei Zähler, d. h. Wohneinheiten, angeschlossen wurden. Die Stromkreisverteiler befanden sich meistens oberhalb der Zähler. Diese Anordnung besaß aus installationstechnischen Gründen viele Nachteile, so daß sich die Anordnung der Stromkreisverteiler in den Wohnungen, getrennt von den Zählern, immer mehr durchsetzt, → 12-15. DIN 18015-1 berücksichtigt diese Entwicklung (→ 12.6). Die Querschnitte der Hauptleitungen sind nach DIN 18015-1 zu dimensionieren, → 12-5 und → 12-6. Der Spannungsfall in den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf unter Zugrundelegung des Nennstromes der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen nicht mehr als 0,5 % betragen, → 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen Leitungslängen haben eine Nennspannung 230/ 400 V als Basis. 12.5.1.3 Hauptstromversorgungssystem für größere Bauvorhaben Dieses System sieht generell die zentrale Anordnung der Zähler vor. Dabei ist es dem Planer freigestellt, mehrere Zählergruppen in versorgungstechnisch günstiger Position anzuordnen. Die Stromkreisverteiler werden getrennt von den Zählern im installations- und versorgungstechnisch günstigen Bereich der Wohnungen angeordnet, → 12-16. In der Regel wird von der Hausanschlußstelle bis zu den zentral angeordneten Zählern eine Leitung größeren Querschnitts, z. B. auch ein Schienensystem, verlegt, → 12-17. Es können mehrere zentrale Zählergruppen über nur eine Hauptleitung versorgt werden. Für die Hauptleitungsführung oder die Führung der Ableitungen zu den Stromkreisverteilern sind Deckendurchbrüche und 12-15 Hauptstromversorgungssystem für kleine und mittlere Bauvorhaben 12/16 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hauptstromversorgungssysteme Elektro-Installation 12-17 Hauptstromversorgungssystem mit Schienen für größere Bauvorhaben 12-16 Hauptstromversorgungssystem für größere Bauvorhaben Leistungsbedarf zulässiger max. Spannungsfall über 100 bis 250 kVA über 250 bis 400 kVA über 400 kVA 1,00 % 1,25 % 1,50 % 12-18 Zulässiger Spannungsfall bei einem Leistungsbedarf von mehr als 100 kVA gemäß TAB, Abschnitt 7.1 12/17 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Zählerplätze Elektro-Installation eventuell Wandaussparungen vorzusehen. Die Querschnitte der Hauptleitungen sind nach DIN 18015-1 zu dimensionieren, → 12-5 und → 12-6. Bei einem Leistungsbedarf von mehr als 100 kVA (Großbauten) ist nach den TAB der EVU ein höherer Spannungsfall als 0,5 % zwischen der Übergabestelle des EVU und den Meßeinrichtungen entsprechend → 12-18 zulässig, wobei wiederum der Nennstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen zugrunde zu legen ist, → 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen Leitungslängen haben eine Nennspannung von 230/400 V als Basis. 12.5.1.4 Steuerleitungsnetze Um Mehrtarifzähler und Verbrauchsmittel zentral steuern zu können, ist vom zugeordneten Steuerelement (Schaltuhr, Rundsteuerempfänger, Steuerleitungsklemme) bis zu den Zählerplätzen eine Steuerleitung mit numerierten Adern von mindestens 7 x 1,5 mm2 Cu, ohne grün-gelbe Ader, oder ein Kunststoff-Leerrohr 29 mm lichte Weite für Steuerleitungen zu legen. Diese Maßnahmen sind auch dann erforderlich, wenn zunächst noch kein zu steuerndes Verbrauchsmittel zum Anschluß kommt. Die Steuerleitung bzw. das Leerrohr soll vom Zählerplatz auch bis zum zugehörigen Stromkreisverteiler weitergeführt werden. Über die Ausführung derartiger Steuerleitungsnetze, → 12-19, erteilen die EVU Auskünfte. 12.5.2 Zählerplätze 12-19 Steuerleitungsnetz (Prinzip) 12.5.2.2 Zählerplätze penräumen. In Wohnräumen, Toiletten, Küchen, Baderäumen, Waschräumen, Speichern bzw. Bodenräumen, feuchten Räumen, Öllagerräumen und dergleichen sowie in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, an Stellen mit dauernd erhöhter Umgebungstemperatur und an feuer- oder explosionsgefährdeten Stellen ist die Anordnung von Zählerplätzen unzulässig. Auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes muß unbedingt geachtet werden. Hierunter sind Einrichtungen zur Aufnahme der Zähler zu verstehen, z. B. Zählerschränke. Zählerplätze dürfen nur in leicht zugänglichen Räumen vorgesehen werden, z. B. in besonderen Zähler- und Hausanschlußräumen, Trep- Die Elektrizitätszähler und Steuergeräte müssen zugänglich sein und ohne besondere Hilfsmittel gefahrlos abgelesen und untersucht werden können. Es ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. 12.5.2.1 Allgemeines Für die Anordnung der Zählerplätze gelten die Technischen Anschlußbedingungen der EVU. Elektrizitätszähler sind Meßgeräte im Sinne des Gesetzes und unterliegen der Aufsicht des Gesetzgebers. Somit sind alle Umgebungseinflüsse fernzuhalten, die eine Beeinträchtigung der Meßfunktion zur Folge haben. 12/18 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Zählerplätze Elektro-Installation Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Zählers darf nicht weniger als 1,10 m und nicht mehr als 1,85 m betragen. Die Standfläche vor den Zählern muß eben und waagerecht beschaffen sein, z. B. nicht über Treppenstufen liegen. Zählerplätze sind dauerhaft so zu kennzeichnen, daß die Zuordnung zu der jeweiligen Kundenanlage eindeutig ersichtlich ist. 12-20 Zählerraum Die Meßeinrichtungen und Steuergeräte müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung und mechanische Beschädigung geschützt sein. Dieses wird am ehesten erfüllt, wenn man für den Einbau der Zähler grundsätzlich Zählerschränke vorsieht. Zählertafeln werden im Musterwortlaut der TAB der VDEW nicht mehr aufgeführt. Einige EVU haben die Möglichkeit des Einsatzes von Zählertafeln dennoch in ihre TAB aufgenommen. Voraussetzung ist dabei jedoch die Unterbringung in geeigneten Zählerräumen, → 12-20. Die Anforderungen an derartige Zählerräume sind sehr hoch, und die Erfüllungsmöglichkeiten sind im Stadium der Vorplanung und des Rohbaus oft schwer abzuschätzen. Deshalb empfiehlt sich in allen Fällen, auch wenn Zählerräume vorgesehen werden, die Verwendung von Zählerschränken. Zählerräume zur Aufnahme von ungekapselten Zählerplätzen, wie z. B. Zählertafeln, müssen die Anforderungen bewohnbarer Räume erfüllen. Das bedeutet: – keine Staubbelästigung, – Raumtemperatur zwischen 0 °C und 40 °C, – keine Feuchtigkeit, – gute Belüftung (Verhinderung von Kondenswasserbildung), – keine anderweitige Nutzung. Somit muß der Raum trocken sein, und es dürfen keine Wasser- und Abwasserleitungen in Zählerräumen oberhalb der Zählertafeln installiert werden, da Zählertafeln keinen Wasserschutz haben (IP 30). Der Schutz bei abtropfendem Kondenswasser ist also nicht gegeben. Abhilfe kann die wasserdichte Abschottung der Rohre sein, wenn die Führung von Wasser- und Abwasserleitungen durch Zählerräume oberhalb von Zählertafeln unvermeidbar ist. Besser ist jedoch die Verwendung von Zählerplätzen nach DIN 43870 (Zählerschränke) der Schutzart IP 31. Bei dieser Schutzart ist auch der Schutz bei abtropfendem Kondenswasser sichergestellt. In geeigneten Kellerräumen - z. B. Kellervorraum, Kellerflur - ist für Zählerschränke die Schutzart IP 31 ausreichend. Besteht unmittelbar für den Zählerschrank mehr als Tropfwassergefahr, ist auch hier die Schutzart IP 54 zu wählen bzw. ein besser geeigneter Raum zu suchen. In12/19 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Zählerplätze Elektro-Installation wieweit durch Ventile mit und ohne Entleerung und Wasserentnahmestellen, die sich ggf. in den Räumen befinden, eine höhere Schutzart als IP 31 erforderlich ist, muß im Einzelfall geklärt werden. Differenzierter sind die Zählerplatzflächen zu betrachten. Nach DIN 43870 setzen sie sich zusammen aus den Funktionsflächen: Hausanschlußkästen können in den Zählerräumen angebracht werden. – – – – 12.5.2.3 Zählerplätze für Gemeinschaftsanlagen und Steuergeräte Die Zählerplatzflächen haben eine Breite von 250 mm (1feldig), 500 mm (2feldig), 750 mm (3feldig), 1000 mm (4feldig) und 1250 mm (5feldig). Hierbei handelt es sich um Auswahlgrößen nach DIN 43870. Die unterschiedlichen Verbrauchergruppen, wie Beleuchtung, motorische Antriebe für Aufzüge und Heizungsanlagen, Verstärker, Hausschwimmbäder usw., können mehrere Zählerplätze erfordern. Hierauf ist bei der Planung Rücksicht zu nehmen. Die Zählung für die Gemeinschaftsanlagen darf ohne Genehmigung des EVU nicht dezentral angeordnet werden, d.h. alle Zähler für die Gemeinschaftsanlagen sind zentral anzuordnen. Im übrigen gilt auch hier → 12.5.2.2. Für Gewerbeanlagen sind die nach dem Stromlieferungsvertrag erforderlichen Zählerplätze einzurichten. Je Objekt, bei Großbauten je zentraler Zählergruppe, ist ein Zählerplatz für Steuergeräte vorzusehen. In Mehrfamilienhäusern ist der Platz für das Steuergerät bei der Meßeinrichtung für die Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. 12.5.2.4 Zählerschränke nach DIN 43870 Zählerschränke müssen DIN 43870 und DIN VDE 0603 entsprechen. Ein Zählerplatz nach DIN 43870 ergibt sich aus der Zählerplatzfläche und der Zählerplatztiefe. Die lichte Zählerplatztiefe beträgt bei vorhandener Abdeckung (einschließlich eventuell vorhandenem Fenster für die Zählerablesung) im Bereich der Geräte-Einbauflächen für Zähler und Tarifschaltgeräte 162,5 mm. oberer Anschlußraum, Zählerfeld, Tarifschaltgeräte-Feld (TSG-Feld), unterer Anschlußraum. Bei der Höhe der Zählerplatzflächen werden unterschieden 900 mm, 1050 mm, 1200 mm und 1350 mm. Auch diese Höhen sind Auswahlgrößen. Die Aufteilung der Höhe der Zählerplatzflächen in Funktionsflächen ergibt, bedingt durch verschiedene Vorgaben, nur ganz bestimmte Ausführungsarten von Zählerplätzen, → 12-21. Das Zählerfeld hat eine Höhe von 450 mm. Für die Aufnahme von zwei Zählern (doppelstöckige Anordnung) beträgt die Höhe 750 mm (2 x 375 mm). Das Tarifschaltgeräte-Feld hat eine Höhe von 300 mm und dient zur Aufnahme von Schaltuhr bzw. Rundsteuerempfänger. Es darf nicht zur Aufnahme eines EVU-Zählers benutzt werden und ist nur in Kombination mit einem unteren Anschlußraum 150 mm zur Aufnahme der Steuerund Überstrom-Schutzeinrichtungen für das Tarifschaltgerät sowie einem oberen Anschlußraum 450 mm (dreireihiger Installationsverteiler) zu verwenden. Insbesondere zu den Funktionsflächen unterer und oberer Anschlußraum bietet das Beiblatt 1 zu DIN 43870 Anwendungsbeispiele. Der untere Anschlußraum hat bei Zählerplätzen mit Zählerfeldern eine Höhe von 300 mm und dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Abzweige von Hauptleitungen, Tarifschaltgeräten und den elektrischen Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Zähler, die unter Plombenverschluß stehen. Solche Betriebsmittel sind z. B. Sammelschienen, Sammelschienen-Anschlußklemmen, Sicherungsunterteile NH 00 mit Sicherungseinsätzen, Hutschienen, Hauptleitungsabzweigklemmen, D-Siche- 12/20 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Zählerschränke Elektro-Installation rungen, dreipolig schaltbare Überstrom-Schutzeinrichtungen, dreipolige Ausschalter. Nur bei Zählerplätzen mit Tarifschaltgeräte-Feld hat der untere Anschlußraum eine Höhe von 150 mm. Diese Höhe reicht zur Aufnahme der Steuer- und Überstrom-Schutzeinrichtungen für das Tarifschaltgerät völlig aus. Der obere Anschlußraum von Zählerplätzen mit Zählerfeldern ist 150 bzw. 300 mm hoch und dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln bis maximal 63A für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler, jedoch nicht als Stromkreisverteiler für Installationen nach DIN 18015-1 und DIN 18015-2. Solche Betriebsmittel können z. B. sein: ÜberstromSchutzeinrichtungen, Schalter, Abzweigklemmen. Zusätzlich kann der obere Anschlußraum aber z. B. Leitungsschutzschalter für den Mieterkeller, Treppenlichtzeitschalter, Klingeltransformator aufnehmen. Der obere Anschlußraum 150 mm soll angewendet werden beim Einbau von Geräten nach DIN 43880, Baugröße 2, und niedrigem Eigenverlust. Außerdem bei Geräten mit höherer Eigenverlustleistung, bei denen aber durch die Art der zu versorgenden Kundenanlage sichergestellt ist, daß Vollastbetrieb über längere Zeit nicht auftritt. Diese Anwendungsfälle stellen in der Praxis den Normalfall dar. In den besonderen anderen Fällen ist der obere Anschlußraum 300 mm vorzusehen. Sofern der Stromkreisverteiler in gemeinsamer Umhüllung mit dem Zählerplatz sein soll (z. B. Einfamilienhaus), ist hierfür ein eigener Platz von 250 mm Breite rechts oder links neben dem Platz für den Zähler zu berücksichtigen. Höhe der Zählerplatzfläche 900 900 1050 1200 1350 Höhe des oberen Anschlußraumes 4501) 1502) 3002) 1502) 3002) Höhe des Zählerfeldes – 450 450 7503) 7503) Höhe des TSG-Feldes4) 300 – – – – 1505) 300 300 300 300 Höhe des unteren Anschlußraumes 1) Nur in der Ausführung als dreireihiger Installationsverteiler 2 ) Dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln bis maximal 63 A für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler, jedoch nicht als Stromkreisverteiler für Installationen nach DIN 18015-1 und DIN 18015-2 3) Zählerfeld für zwei Zähler 4) Das Tarifschaltgeräte-Feld (TSG-Feld) dient nicht zur Aufnahme eines EVU-Zählers 5) Dient ausschließlich zur Aufnahme der Steuer- und ÜberstromSchutzeinrichtung für das Tarifschaltgerät 12-21 Aufteilung der Höhe der Zählerplatzflächen in Funktionsflächen nach DIN 43870 12.5.2.5 Nischen für Zählerplätze nach DIN 18013 Eine Besonderheit stellt der obere Anschlußraum mit einer Höhe von 450 mm dar. Er ist nur in Verbindung mit einem Tarifschaltgeräte-Feld zu verwenden und kann als dreireihiger Installationsverteiler für Installationen nach DIN 18015-1 und DIN 18015-2 dienen. Die Unterbringung von Zählerschränken nach DIN 43870 der Ausführung Wandeinbau U erfolgt in Nischen. Unter Berücksichtigung von Zählerplätzen nach DIN 43870 ist im April 1981 DIN 18013 für Zählernischen erschienen. Zählerschränke nach DIN 43870 werden in den Ausführungen Wandaufbau A und Wandeinbau U gefertigt, → 12-22. – Mindest-Brandschutz nach DIN 4102-2, – Mindest-Wärmeschutz nach DIN 4108, – Mindest-Schallschutz nach DIN 4109-2 Eine Zählernische darf einen für die Wand geforderten 12/21 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Zählerplatznischen Elektro-Installation sowie die Standfestigkeit der Wand nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für etwaige weitergehende bauaufsichtliche Anforderungen. Die Größe einer Zählernische richtet sich nach der Anzahl und der Bestückung der darin unterzubringenden Zählerplätze. Ihre lichten Maße im fertigen Zustand müssen den Festlegungen in DIN 18013 entsprechen, → 12-23. Die Lage und Anordnung der Zählernische ist mit dem EVU abzustimmen. Nach den TAB der EVU sowie DIN 18015-1 ist in Treppenräumen der Einbau von Zählerplätzen in Nischen nach DIN 18013 zu bevorzugen. Bei der Planung ist auf die Einhaltung der erforderlichen Rettungswegbreite zu achten, da der Zählerschrank trotz Einbau in die Nische nur teilweise versenkt ist, → 12-24. 12-23 Zählernischen nach DIN 18013, Ausgabe April 1981 Anzahl der Zählerplätze Zählernische Breite b min. Tiefe t min. 1 300 140 2 550 140 3 800 140 4 1050 140 5 1300 140 Höhe *) h min. 950 1100 1250 oder 1400 *) In Abhängigkeit von der Bestückung der Zählerplätze 12-22 Zählerplatz auf Basis eines Rastersystems nach DIN 43870 in Ausführung Wandeinbau UH mit Zählerplatzumhüllung Zählerplatz DIN 43870 - 550X950 - UH 12-24 Lichte Mindestmaße von Zählernischen im fertigen Zustand nach DIN 18013 unter Berücksichtigung von DIN 43870 12/22 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Stromkreisverteiler, Stromkreise Elektro-Installation 12.6 Stromkreisverteiler und Stromkreise In größeren Bauvorhaben muß allein schon aus installationstechnischen Gründen den dezentral angeordneten Stromkreisverteilern der Vorrang gegeben werden, weil die Unterputz-Installationsflächen bei zentral angeordneten Zählerverteilungsschränken und damit zentral angeordneten Stromkreisverteilern nicht ausreichen, um alle Leitungen aufzunehmen. In bestimmten Fällen würden sich u. U. bis zu mehreren hundert Leitungen ansammeln. Ähnlich, wenn auch weniger drastisch, stellt sich das Problem in den Wohnungen selbst. So ist die richtige Anordnung der Stromkreisverteiler denn auch zuerst mit Blick auf die Leitungsführung vorzunehmen, und erst in zweiter Linie ist der Blick auf die Verkürzung bestimmter Leitungen zu richten. Immer ist jedoch der Spannungsfall zu berücksichtigen. Er soll in der elektrischen Anlage hinter der Meßeinrichtung nach DIN 18015-1 3 % nicht überschreiten, → 12-57. Die in → 12-57 genannten maximal zulässigen Leitungslängen haben eine Nennspannung 230/400 V als Basis. Für die Berechnung ist auch hier der Nennstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen zugrunde zu legen. Die Leitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler ist als Drehstromleitung für eine Belastung von mindestens 63A auszulegen, → 12-5. Die Absicherung dieser Leitung muß unter Berücksichtigung der Selektivität zu vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen. Der Stromkreisverteiler ist nach DIN 18015-1 innerhalb jeder Wohnung in der Nähe des Belastungsschwerpunktes, in der Regel im Flur, vorzusehen. In der Praxis wird das in der Nähe von Küche, Hausarbeitsraum und Bad sein. Somit ergeben sich dann auch zwangsläufig kürzere Entfernungen bei den querschnittstarken Leitungen zu den Großgeräten. Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Stromkreisverteilers sollte - wie beim Zählerplatz - nicht weniger als 1,10 m und nicht mehr als 1,85 m betragen, damit ein ggf. erforderlicher schneller Zugriff zu den Überstrom-Schutzeinrichtungen möglich ist. Da heute in Wohnungs-Stromkreisverteilern auch Schaltmittel wie Schütze, Relais, Schaltuhren eingebaut werden, empfiehlt es sich wegen des Schaltgeräusches, Verteilungen nicht in die Wände einzubauen, die an Schlafräume angrenzen. Die Einhaltung der Anforderungen an Rückwände in Zählernischen hinsichtlich Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz ist auch für Stromkreisverteiler unbedingt erforderlich. Die Größe der Stromkreisverteiler richtet sich u. a. nach der Anzahl der vorhandenen Haushaltsgeräte sowie deren Anschlußwerten. Eine Entscheidungshilfe kann → 12-25 sein. Nach den TAB muß der Stromkreisverteiler entsprechend DIN 18015-2 ausgerüstet sein. Das bedeutet für Mehrraumwohnungen mindestens eine zweireihige Ausführung des Stromkreisverteilers. Entsprechend der Norm DIN 43871 „Installationskleinverteiler für Einbaugeräte bis 63 A“ ergibt das 24 Teilungseinheiten, da nur zwölf Teilungseinheiten je Gerätereihe zulässig sind. Grundsätzlich sind Stromkreisverteiler mit Reserveplätzen auszustatten. Der Stromkreisverteiler soll unabhängig vom augenblicklichen Bedarf so bemessen sein, daß eine spätere Erweiterung der Anlage ohne weiteres möglich ist. Die notwendige Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung gemäß DIN 18015-2 ist in → 12-26 aufgeführt. Auch für eine zu empfehlende gehobene Ausführung (Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL) sind die Werte → 12-26 zu entnehmen (→ 12.7.2). Für Keller- und Bodenräume, die den Wohnungen zugeordnet sind, müssen zusätzliche Stromkreise vorgesehen werden. Haben Räume eine besondere Nutzung, z. B. Hobbyräume, so sind ggf. für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen. Getrennt bedeutet in diesem Fall nicht, daß ein weiterer Stromkreis erforderlich wird. Vielmehr sollen Beleuchtung und Steckdosen des Raumes auf zwei Stromkreise von Nachbarräumen gelegt werden. Diese Installation empfiehlt sich auch für Küchen, Hausarbeitsräume usw. Es ist denkbar, daß in bestimmten Räumen besondere elektrische Verbrauchsmittel installiert werden sollen. In solchen Fällen sind die notwendigen Stromkreise und Anschlüsse selbstverständlich zusätzlich zu den Angaben in → 12-26 vorzusehen. 12/23 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Stromkreisverteiler, Stromkreis Elektro-Installation Anschlußwert (kW) Elektrogerät Wechselstrom Elektroherd Einbaukopchmulde Einbaubackofen Mikrowellenherd Grillgerät 1,0...2,0 0,8...3,3 Toaster/Warmhalteplatte Handmixer/Entsafter/Rührwerk Expreßkocher Waffeleisen Kaffeemaschine Friteuse Dunstabzugshaube 0,9 – 1,7 0,2 1,0...2,0 1,0...2,0 0,7...1,2 1,6...2,0 0,3 Drehstrom 8,0...14,0 6,0...8,5 2,5...5,0 Kochendwasssergerät Warmwasserspeicher Warmwasserspeicher Warmwasserspeicher Durchlaufspeicher Durchlauferhitzer Elektro-Standspeicher 3 l/ 5 l 5 l/ 10 l/ 15 l 15 l/ 30 l 50 l/ 150 l 30 l/ 120 l Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen: – nach DIN 18015-2 2,0 2,0 4,0 6,0 21,0 18/21/24/ 27 2,0...18,0 200 l/1000 l Bügeleisen Bügelmaschine Wäscheschleuder Waschkombination Waschmaschine Wäschetrockner Haartrockner 1,0 2,1..3,3 0,4 3,2 3,3 3,3 0,8 Händetrockner Tuchtrockner Luftbefeuchter Rotlicht-Strahler / Heimsonne Solarium Sauna Badestrahler 2,1 0,6 0,1 0,2...2,2 2,8 3,5 1,0...2,0 Kühlschrank Gefrierschrank Kühl-/Gefrierkombination 0,2 0,2 0,3 Geschirrspülmaschine Spülzentrum 3,5 3,5 Staubsauger Klopfsauger Schuhputzgerät Bohnergerät 1,0 0,6 0,2 0,5 Ganz allgemein ist für alle in der Planung vorgesehenen Verbrauchsmittel mit einem Anschlußwert von 2 kW und mehr ein eigener Stromkreis anzuordnen, auch wenn sie über Steckdosen angeschlossen werden. Die in → 12-26 aufgeführten Stromkreise sind ausschließlich Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung. Die zusätzlichen Stromkreise für Verbrauchsmittel ab 2 kW sind →12.7.3 bis →12.7.15 zu entnehmen. Wohnfläche der Wohnung m2 Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen bis 50 über 50 bis 75 über 75 bis 100 über 100 bis 125 über 125 2 3 4 5 6 – bei empfohlener Ausstattung gemäß Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL 7,5 4,0 4,5...18 Wohnfläche der Wohnung m2 Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen 75 bis 100 6 Bei abweichender Wohnfläche ist es sinnvoll, eine entsprechende Anpassung der Stromkreise vorzunehmen. Sofern ein Hausarbeitsraum vorhanden, ist ein eigener, zusätzlicher Stromkreis vorzusehen. 4,5 5,0 12-26 Anzahl der Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen 12-25 Anschlußwerte von Elektrogeräten 12/24 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Stromkreisverteiler, Stromkreise Elektro-Installation Gemeinschaftsanlagen, wie z. B. Eingang, Treppenraum, Keller- und Bodenräume, sind ebenfalls nicht in → 12-26 berücksichtigt. Die Anzahl der Stromkreise für diese Anlagen ist den betrieblichen und technischen Erfordernissen entsprechend zusätzlich vorzusehen (→ 12.8.2). Dies gilt auch für demselben Zweck dienende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern. 63 0,5 40 0,03 12-27 Beispiel eines Stromkreisverteilers Die Abmessungen der Stromkreisverteiler richten sich nicht allein nach dem Volumen der einzubauenden Geräte, →12-27. Zusätzlich müssen Verdrahtungs- bzw. Anschlußraum und die Abfuhr der Verlustwärme berücksichtigt werden. DIN 43871 legt unter Berücksichtigung dieser wichtigen Kriterien Mindestmaße für Installationskleinverteiler fest. Eine Normung der Außenmaße erfolgte nicht. Stromkreise für verschiedene Tarife in einer Anlage sind entweder in getrennten Stromkreisverteilern zu installieren oder innerhalb eines Stromkreisverteilers mindestens durch Stege voneinander zu trennen und mit Abdeckungen zu versehen. Für den Schutz der Leitungen von Beleuchtungsstromkreisen und Stromkreisen mit Steckdosen sollen nach DIN 18015-1 Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) vorgesehen werden. Sie haben gegenüber Schmelzsicherungen folgende Vorteile: – Der Leitungsschutzschalter kann wieder eingeschaltet werden, wenn die Überlastung oder der Kurzschluß beseitigt sind. Er kann nicht, wie bei Schmelzsicherungen möglich, geflickt werden. – Geringer Platzbedarf. Deshalb sollten Beleuchtungsstromkreise und Stromkreise mit Steckdosen grundsätzlich durch Leitungsschutzschalter geschützt werden. Bislang kamen als Vorsicherungen oder Großgerätesicherungen in der Regel nur Schmelzsicherungen in Frage. Nachdem nun entsprechend DIN VDE 0641 auch Leitungsschutzschalter bis 63 A mit VDE-Zeichen auf dem Markt erhältlich sind, können für Großgeräte ebenfalls Leitungsschutzschalter eingesetzt werden. Neu eingeführt ist zur Kennzeichnung der LS-Schalter ein Bildzeichen. Es besteht aus zwei zu einem T geformten Vierecken. Im oberen waagerechten Rechteck ist das Schaltvermögen angegeben, z. B. 6000 A; im unteren Quadrat ist die Selektivitätsklasse (Energiebegrenzungsklasse) angegeben, → 12-28. Nach DIN VDE 0641 werden nur LS-Schalter bis 32 A in drei Selektivitätsklassen eingeteilt. Zur Selektivitätsklasse 3 gehören LS-Schalter, die den Kurzschlußstrom am stärksten begrenzen. 12/25 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation 12.7.2 Ausstattungsumfang der Elektro-Installation Der Grad einer guten Elektro-Installation wird besonders an der Zahl der installierten Stromkreise und Steckdosen gemessen. Die überarbeitete Fassung von DIN 18015-2 geht sehr stark auf die vorgenannten Kriterien ein. 12-28 Aufschriften auf einem Leitungsschutzschalter Die Anzahl der Leitungsschutzschalter bzw. Sicherungen und damit die Anzahl der Stromkreise ist für eine Beispielwohnung mit empfohlenem Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL → 12.7.2 zu entnehmen, → 12-29 und → 12-30. 12.7 Installation in Wohnungen 12.7.1 Allgemeines Die Elektro-Installation soll so angelegt sein, daß Nachinstallationen sich nicht als zu kostspielig und schmutzbereitend erweisen und zudem auf verhältnismäßig einfache Weise eine spätere Veränderung in der Zweckbestimmung der Räume oder ihrer Möblierung möglich bleibt. Grundsätzlich sollen nachträgliche Änderungen, z. B. bedingt durch Nutzungsänderung und Erweiterung des Installationsvolumens, möglich sein. Dies kann z. B. durch ausreichend dimensionierte Leerrohre oder Kanäle erreicht werden. Bei der Planung von Installationsschächten und -kanälen empfiehlt sich bei Durchbrüchen durch brandabschnittsbegrenzende Bauteile Verbindung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen. Erforderliche Schlitze, Aussparungen und Öffnungen sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Die geforderte Standfestigkeit der Bauteile darf durch sie nicht beeinträchtigt und der Brand-, Schall- und/oder Wärmeschutz nicht unzulässig gemindert werden. In DIN 18015-2, Ausgabe Dezember 1980, wurden zwei Ausstattungsumfänge der elektrischen Anlagen in Wohngebäuden festgeschrieben, und zwar Ausstattungsumfang A und B. Dabei bedeutet der Ausstattungsumfang A das Maß an Ausstattung, das nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie im Interesse einer ausreichenden und sicheren Versorgung mit elektrischer Energie jede Wohnung aufweisen muß. Der Ausstattungsumfang B war ein Maß der Ausstattung, das besonderen Anforderungen an die Nutzung und höheren Ansprüchen an den Wohnwert einer Wohnung entspricht. Diese an sich sehr positive Unterscheidung in zwei Ausstattungsumfänge ist durch den Schiedsspruch eines von einem Einsprecher angestrebten Schiedsverfahrens nach DIN 820 wieder rückgängig gemacht worden. DIN 18015-2 wurde wieder dahingehend überarbeitet, daß nur ein Ausstattungsumfang festgeschrieben wird. Bei nur einem Ausstattungsumfang hat sich dieser zweckmäßigerweise im wesentlichen an den Aussagen des Ausstattungsumfanges A orientiert, da dieser Ausstattungsumfang die Mindestausstattung darstellt, die für die übliche Nutzung bereits eine vollwertige Anlage gewährleistet. Leider wird mit dem Fortfall eines zweiten Ausstattungsumfanges in DIN 18015-2 ein Maßstab genommen, mit dem Wohnungen gehobeneren Wohnwertes im Hinblick auf ihre Elektro-Installation beurteilt werden können. Erfreulicherweise wird diese Lücke in der Norm durch eine von der Hauptberatungsstelle für Elektrizitätsanwendung e.V. (HEA) eingeführte Sternkennzeichnung geschlossen. 12/26 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Sie umfaßt drei Stufen und ist unter der Bezeichnung RAL-RG 678 beim Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) registriert. Danach werden Elektro-Installationen nach dem Ausstattungsumfang in die Ausstattungswerte 1 (Ein-Stern), 2 (Zwei-Sterne) und 3 (Drei-Sterne) unterteilt. Der Ausstattungswert 1 entspricht dabei in etwa DIN 18015-2. Der Ausstattungswert 2 beschreibt den von Fachleuten empfohlenen Ausstattungsumfang für Wohnungen mit gehobenerem Wohnwert. Beim Ausstattungswert 3 ist eine über den Ausstattungswert 2 hinausgehende Elektro-Installation festgeschrieben. In den folgenden Abschnitten sind zwei Ausstattungsstufen beschrieben. Neben den Mindestanforderungen nach DIN 18015-2 wird als gehobener Ausstattungsumfang der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL aufgeführt, der besonders empfohlen wird. Die Verteilung der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung auf die erforderlichen Stromkreise ist nach technischen und insbesondere nach Sicherheitsanforderungen festzulegen. Bei Auslässen ist zu bedenken, ob sie schaltbar sein müssen. Wenn ja, ist festzulegen, von wo sie zu schalten sind. Ein besonderes Augenmerk gilt den Anlagen im Freien, insbesondere den Steckdosen. Sie sollen gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Haben Räume mehr als eine Tür, so ist die Schaltmöglichkeit für mindestens einen Auslaß für Beleuchtung in der Regel von mindestens zwei Stellen aus vorzusehen. Dies gilt auch für interne Geschoßtreppen. Ein Beispiel für die Elektro-Installation mit gehobenem Ausstattungsumfang gemäß Ausstattungswert 2 (ZweiSterne) nach HEA/RAL zeigt der Elektro-Installationsplan in → 12-30. Der zugehörige Übersichtsschaltplan ist in → 12-29 dargestellt. Aussagen über die einzelnen Teilbereiche folgen in → 12.7.3 bis →12.7.13. 12-29 Übersichtsschaltplan für eine 94 m2 große Wohnung mit gehobenem Ausstattungsumfang gemäß Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL (Beispiel, erforderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nicht dargestellt) 12/27 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Wohnungsinstallation 12-30 Beispiel eines Elektro-Installationsplanes für eine 94-m2-Wohnung mit gehobenem Ausstattungsumfang gemäß Ausstattungswert 2 („Zwei-Sterne“) nach HEA/RAL 12/28 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation 12.7.3 Installation in Küche, Kochnische Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-31. Für die Allgemeinbeleuchtung ist je nach Grundrißgestaltung ein Dekkenauslaß in Ausschaltung (Installationsschalter als Ausschalter) in der Mitte des Raumes oder in Fensternähe anzuordnen. Arbeitsflächen sollen möglichst schattenfrei beleuchtet sein. Daher ist zur Erreichung von schattenfreiem Licht in der Regel mindestens ein weiterer Wandauslaß in Ausschaltung zusätzlich für die einzelnen Arbeitszonen vorzusehen. Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht in der Küche neben dem Deckenauslaß für Allgemeinbeleuchtung zwei weitere Wandauslässe vor. Anzahl der erforderlichen Stromkreise Für Kleingeräte sind bei der Ausstattung nach DIN 18015-2 in Küchen sechs, in Kochnischen vier Steckdosen anzuordnen. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind in Küchen neun, in Kochnischen sieben Steckdosen erforderlich. Die Steckdose für das Kühl-/Gefriergerät ist dabei berücksichtigt. In Räumen mit Eßecke ist beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL die Anzahl der Auslässe für Beleuchtung und Steckdosen um jeweils 1 zu erhöhen. Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung 2 Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Warmhalteplatte, Allesschneider, Dosenöffner, Mixer, Entsafter, Brotröster, Folienschweißgerät, Kaffeemaschine, Kaffeemühle, Radio, Uhr, Eierkocher, Friteuse, Waffeleisen, Toaster, Joghurtbereiter 1W 1D Backofen (ggf. kombiniert mit Infrarotgrill und Mikrowellenherd) Geschirrspülmaschine 5) Warmwassergerät Kochendwassergerät 1) 2) 3) 4) 5) DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 62) 1 Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW 31) 1W Lüfter/Dunstabzug4) Elektroherd Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen 93) 1 1D 1 1D 1 1 1W 1W 1 1 1W 1W 1 1 1W 1 In Kochnischen zwei Auslässe In Kochnischen vier Steckdosen In Kochnischen sieben Steckdosen Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt 12-31 Installation in Küche, Kochnische 12/29 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist, z. B. für Lüfter bzw. Dunstabzug, ist ein Auslaß dafür erforderlich. Dieser Auslaß wird häufig als Steckdose installiert, die dann ebenfalls zusätzlich zu der Anzahl der Steckdosen für Kleingeräte vorgesehen werden muß. Der Anschluß für ein Warmwassergerät ist notwendig, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt. In der gehobenen Ausstattung mit Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL ist neben der Warmwasserversorgung auch ein Anschluß (Steckdose mit eigenem Stromkreis) für ein Kochendwassergerät vorzusehen. Die gehobene Ausstattung mit Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL erfordert neben dem Herdanschluß noch einen weiteren Auslaß mit eigenem Stromkreis für einen Backofen (ggf. kombiniert mit Infrarotgrill und Mikrowellenherd). Anzahl der erforderlichen Stromkreise 12.7.4 Installation im Hausarbeitsraum Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-32. Für die Allgemeinbeleuchtung ist ein Deckenauslaß in Ausschaltung vorzusehen. Die Arbeitsflächen sollen möglichst schattenfrei beleuchtet sein. Deshalb wird beim gehobenen Ausstattungsumfang mit Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL ein weiterer Auslaß erforderlich. Für Waschmaschine, Wäschetrockner und Bügelmaschine ist jeweils eine Steckdose mit eigenem Stromkreis vorzusehen. Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist, sind beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 der Anschluß für die Waschmaschine und beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL die Anschlüsse für Waschmaschine und Wäschetrockner im Bad oder in einem anderen geeigneten Raum zu planen. Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung 1 Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Bügeleisen, Einkochgerät, Nähmaschine 1W Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 3 1 Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW 2 1W Lüfter *) Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen 7 1 Waschmaschine 1W 1W 1 1 Wäschetrockner 1W 1W 1 1 Bügelmaschine 1W 1W 1 1 *) Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist 12-32 Installation im Hausarbeitsraum 12/30 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Ein Anschluß für das Warmwassergerät ist empfehlenswert, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf eine andere Weise erfolgt. 12.7.5 Installation im Bad Das Warmwassergerät versorgt im Beispiel neben dem Hausarbeitsraum auch Küche und Zweitbad (Dusche) mit Warmwasser. Für die Allgemeinbeleuchtung ist ein Deckenauslaß in Ausschaltung vorzusehen und durch einen Wandauslaß beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 bzw. zwei Wandauslässe beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL für die Spiegelbeleuchtung zu ergänzen. Bei Bädern bis 4 m2 Nutzfläche genügt beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 ein Auslaß über dem Waschtisch insgesamt. Bei erforderlicher Einzellüftung ist ein zusätzlicher Auslaß notwendig. Für die Bügelmaschine ist ein besonderer Anschluß (Steckdose mit eigenem Stromkreis) vorzusehen. Anzahl der erforderlichen Stromkreise Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-33. Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL 21) Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte , z. B. Trockenrasierer, Haartrockner, Frisierstab, UV-Strahler, Massageapparat, Munddusche, elektrische Zahnbürste, Handtuchtrockner, Heizgerät 1W Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 3 1W 32) Lüfter3) 1 4 1 Warmwassergerät4) 1D 1D 1 1 Waschmaschine5) 1W 1W 1 1 Wäschetrockner5) 1) 2) 3) 4) 5) 1W 1 Bei Bädern bis 4 m2 Nutzfläche genügt ein Auslaß über dem Waschtisch Davon eine in Kombination mit Waschtischleuchte zulässig Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist; bei fensterlosen Bädern ist die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf vorzusehen Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist oder falls die Geräte nicht in einem anderen geeigneten Raum untergebracht werden können 12-33 Installation im Bad, Zweitbad (Dusche) 12/31 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist, oder falls die Geräte nicht in einem anderen geeigneten Raum untergebracht werden können, sind die Anschlüsse für Waschmaschine beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 und Waschmaschine und Wäschetrockner beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL im Bad vorzusehen (→ 12.7.4). Ein Warmwassergerät ist dann erforderlich, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt, z. B. zentral. Im Zweitbad des Beispiels wird die Warmwasserversorgung durch das Warmwassergerät im Hausarbeitsraum vorgenommen. Es müssen beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 mindestens drei Steckdosen vorhanden sein. 12-34 Schutzbereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche (Maße in cm) 12/32 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Davon ist eine in Kombination mit der Waschtischleuchte zulässig, vorausgesetzt, der Wohnungseigentümer stellt die Waschischleuchte zur Verfügung. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind vier Steckdosen erforderlich. Von der vorgenannten Anzahl Steckdosen ist eine für ein Heizgerät vorzusehen, auch dann, wenn eine Zentralheizung vorhanden ist. Das Heizgerät ist z. B. an kühlen Tagen außerhalb der Heizperiode unumgänglich. Ein eigener Stromkreis ist in aller Regel nicht notwendig, weil die Heizleistung meistens gering ist. Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist, z. B. bei innenliegenden Bädern, ist ein Auslaß für einen Lüfter vorzusehen. Bei fensterlosen Bädern erfolgt die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf. Üblicherweise ist das Nachlaufglied im Lüfter integriert. Steckdosen und Schalter dürfen nach DIN VDE 0100 Teil 701 nur außerhalb der Schutzbereiche 0, 1 und 2 angeordnet werden. Diese Tatsache ist bereits bei der Grundrißgestaltung zu berücksichtigen, damit Steckdosen, z. B. für den Trockenrasierer, funktionsgerecht angebracht werden können, → 12-34. Im Bereich 3 sind Steckdosen nur dann zulässig, wenn diese entweder einzeln von Trenntransformatoren gespeist oder mit Schutzkleinspannung gespeist oder durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach DIN VDE 0664 mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA im TN-S-System oder TT-System geschützt sind. Üblicherweise kommt in der Praxis die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zur Anwendung. Ein weiteres wichtiges Erfordernis ist der örtliche zusätzliche Potentialausgleich, der in den Bereichen 1, 2 und 3 → 12-34 erforderlich ist. Bei der Durchführung des Potentialausgleiches müssen der leitfähige Abflußstutzen an der Bade- oder Duschwanne, die leitfähige Bade- oder Duschwanne und die metallene Wasserverbrauchsleitung und erforderlichenfalls sonstige metallene Rohrsysteme, wie z. B. Abwasserleitung oder Heizungsrohre, durch einen Potentialausgleichsleiter miteinander verbunden werden, → 12-35. 12-35 Zusätzlicher Potentialausgleich im Bad Der Potentialausgleich verhindert eine Spannungsverschleppung, die sich z. B. infolge schadhaft gewordener Installationsleitungen über Baustähle und/oder Rohrleitungen mehrerer Wohnblöcke verschleppen kann. So könnte z. B. eine badende Person die unter Spannung stehende Wasserleitung anfassen, damit den Strom über ihren Körper zur Badewanne oder Abflußleitung weiterleiten und Schaden nehmen. Da aber bereits eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen Badewanne und Wasserleitung vorhanden ist, wird der Strom nicht mehr den Weg über den menschlichen Körper nehmen. Zu unterscheiden sind die unterschiedlichen Anbringungsarten der Potentialausgleichsleiter bei Badewannen und Brausewannen (Duschwannen). Für das Einbeziehen von Standrohrventilen bei Brausetassen ohne Überlauf in den Potentialausgleich sind sogenannte Erdungsscheiben zu verwenden, → 12-36. Bei den BadewannenAblaufarmaturen ist ein Anschlußnocken für den Anschluß von Potentialausgleichsleitern genormt, → 12-37. 12/33 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Der Potentialausgleich ist immer herzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob eine elektrische Einrichtung im Bade- oder Duschraum vorhanden ist oder nicht. Die Installation mehrerer Wohn- und Schlafräume kann je nach Grundrißgestaltung und Ausstattung zu einem Stromkreis zusammengefaßt werden. 12.7.7 Installation im Schlafraum Schlafräume sind z. B. Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer. Auch hier richtet sich die Anzahl der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung nach der vorhandenen Wohnfläche, → 12-38. Die nutzungsgerechte Verteilung ist zu beachten. Oft ist bei der Planung noch nicht abzusehen, welcher Raum später welche Funktion übernehmen soll. Mitunter werden Kinderzimmer und Elternschlafzimmer auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Nutzung getauscht. 12-36 Standrohrventil mit Erdungsscheibe für Potentialausgleich 12-37 Badewannen-Ablaufarmatur mit Anschlußnocken für Potentialausgleich Die den Betten zugeordneten Steckdosen sind mindestens als Doppelsteckdosen vorzusehen. Diese Steckdosen gelten wie bei den den Antennen zugeordneten Dreifachsteckdosen bei der Ermittlung der Gesamtzahl als nur jeweils eine Steckdose. 12.7.6 Installation im Wohnraum Wohnräume sind z. B. Wohnzimmer, Eßzimmer und Diele. Die Anzahl der erforderlichen Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung richtet sich nach der vorhandenen Wohnfläche, → 12-38, wobei eine nutzungsgerechte räumliche Verteilung erfolgen muß. Steckdosen, die neben Antennensteckdosen angeordnet werden, sind als Dreifachsteckdosen vorzusehen. Sie zählen jedoch bei der Ermittlung der Gesamtzahl als jeweils nur eine Steckdose. Die Anordnung der Auslässe für die Beleuchtung im Wohnzimmer wird in der Regel nicht allein von dem Beleuchtungszweck bestimmt, sondern auch von raumgestalterischen Gesichtspunkten. Somit können sowohl ein oder mehrere Deckenauslässe als auch Auslässe für Leuchtenbänder und Wandleuchten in Ausschaltung bzw. Serienschaltung erforderlich werden. In Räumen mit Eßecke ist beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL die Anzahl der in →12-38 aufgeführten Auslässe und Steckdosen um jeweils 1 zu erhöhen. In Schlafräumen ist in Raummitte ein Deckenauslaß, möglichst in Wechselschaltung bzw. mit Fernschalter, vorzusehen. Dazu kann die Anordnung von weiteren Deckenoder Wandauslässen in Ausschaltung oder Serienschaltung, z. B. für eine Körperpflege-Zone, zweckmäßig sein (gehobener Ausstattungsumfang). Wohnfläche des Wohn- bzw. Schlafraums m2 bis 8 über 8 bis 12 über 12 bis 20 über 20 Anzahl der Steckdosen Anzahl der Auslässe für Beleuchtung DIN Ausstat18015-2 tungswert 2 nach HEA/ RAL DIN Ausstat18015-2 tungswert 2 nach HEA/ RAL 2 3 4 5 5 5 7 9 Kapitelinhalt 2 2 2 3 12-38 Anzahl der Steckdosen und Auslässe für Beleuchtung in Abhängigkeit von der Wohnfläche für Wohn- und Schlafräume 12/34 Gesamtinhalt 1 1 1 2 Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation 12.7.8 Installation im Flur 12.7.9 Installation im WC-Raum Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-39. Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-40. Die Anordnung der Decken- oder Wandauslässe in Ausschaltung, Serienschaltung oder Wechselschaltung richtet sich in starkem Maße nach dem jeweiligen Grundriß. Ziel sollte sein, daß in Durchgangszonen Beleuchtungsschalter aus allen Gehrichtungen her leicht erreichbar sind. Bei Fluren bis 2,5 m Länge reicht beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 ein Auslaß mit einer Schaltmöglichkeit. Flure über 2,5 m Länge müssen beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 von zwei Schaltstellen aus zu schalten sein. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL empfiehlt es sich, von den mindestens zwei Auslässen wenigstens einen Auslaß von jeder Tür aus zu schalten. Hier ist die Verwendung von Fernschaltern sinnvoll. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind auch bei Flurlängen unter 2,5 m zwei Auslässe erforderlich. Verbrauchsmittel Anzahl der erforderlichen Stromkreise Für die Beleuchtung ist ein Auslaß zu installieren, der als Decken- oder Wandauslaß ausgeführt sein kann. Sofern der WC-Raum als Gäste-WC genutzt wird bzw. einen Waschtisch enthält, ist nach DIN 18015-2 eine Steckdose notwendig. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind immer zwei Steckdosen zu berücksichtigen. Sollte im WC-Raum eine Einzellüftung erforderlich sein, z. B. bei innenliegenden WC-Räumen, so ist hierfür ein zusätzlicher Auslaß vorzusehen. Der Anschluß für ein Warmwassergerät ist beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL dann zu installieren, wenn die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt. 12.7.10 Installation im Abstellraum Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-41. Nach DIN 18015-2 ist in Abstellräumen ab 3 m2 Nutzfläche ein Auslaß für Beleuchtung vorzusehen, jedoch auch unter 3 m2 Nutzfläche ist er sehr zu empfehlen. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL ist unabhängig von der Raumgröße ein Auslaß für Beleuchtung zu berücksichtigen, außerdem sind zwei Steckdosen vorzusehen. Anzahl der Auslässe DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Staubsauger kein eigener Stromkreis Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL 1 *) Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 2 1 2 *) Bei Fluren bis 2,5 m Länge von einer Stelle, über 2,5 m von zwei Stellen aus schaltbar 12-39 Installation im Flur 12/35 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Verbrauchsmittel Anzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung 1 Steckdosen für Kleingeräte, z. B. WC-Entlüfter, Händetrockner Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 1 kein eigener Stromkreis Lüfter2) Warmwassergerät3) Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen 11) 2 1 1 1W 1 1) 2) Nur bei WC-Räumen mit Waschtischen Sofern eine Einzellüftung vorzusehen ist; bei fensterlosen WC-Räumen ist die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf vorzusehen 3) Falls die Warmwasserversorgung nicht auf andere Weise erfolgt 12-40 Installation im WC-Raum Anzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte kein eigener Stromkreis 1 *) Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 1 2 *) Ab 3 m2 12-41 Installation im Abstellraum 12.7.11 Installation im Hobbyraum Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-42. Neben dem Beleuchtungsauslaß für die Allgemeinbeleuchtung ist ein weiterer Auslaß für eine Arbeitsplatzbeleuchtung empfehlenswert. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL muß ein zweiter Auslaß daher immer vorhanden sein. Beim Ausstattungsumfang nach DIN 180152 sind für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen, d. h. die Beleuchtung und die Steckdosen auf zwei verschiedene vorhandene andere Stromkreise zu verteilen. 12/36 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Wohnungsinstallation Elektro-Installation Es empfiehlt sich, beim Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL für die Steckdosen einen eigenen Stromkreis vorzusehen, die Beleuchtung kann aber auf einen vorhandenen anderen Stromkreis gelegt werden. Eine der notwendigen Steckdosen sollte beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL in Drehstromausführung mit eigenem Stromkreis installiert werden. 12.7.12 Installation im Boden- und Kellerraum (zur Wohnung gehörend) ten, die durch gitterartige Abtrennungen, z. B. Maschendraht, gebildet werden. Je Raum sind mindestens ein Auslaß für Beleuchtung sowie eine Steckdose beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 und zwei Steckdosen beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL notwendig. Für diese den Wohnungen zugeordneten Boden- und Kellerräume sind zusätzliche, von der Wohnfläche der Wohnung unabhängige Stromkreise vorzusehen (→ 12.6). Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-43, wobei die Anforderungen nicht für Boden- und Kellerräume gelAnzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung kein eigener Stromkreis Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Filmprojektor, Bohrmaschine, Kreissäge, Lötkolben kein eigener Stromkreis 1 Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 2 1 W*) 1 D *) 3 5 *) Empfehlung 12-42 Installation im Hobbyraum Anzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte kein eigener Stromkreis 1 Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 1 1 2 12-43 Installation im Boden-, Kellerraum (zur Wohnung gehörend) 12/37 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Freisitz, Einzelgaragen Elektro-Installation 12.7.13 Installation im Teilbereich Freisitz Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-44. ein Heizgerät, z. B. Infrarotstrahler, einen Auslaß mit eigenem Stromkreis vorzusehen. Ausführung der Elektro-Installation → 12.8.7. Unter Freisitz sind sowohl Loggia, Balkon als auch Terrasse zu verstehen. Beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 ist für Freisitze mindestens eine Steckdose und ab 8 m2 Nutzfläche ein Beleuchtungsauslaß erforderlich. Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL fordert unabhängig von der Nutzfläche des Freisitzes einen Auslaß für Beleuchtung sowie zwei Steckdosen. Es empfiehlt sich, für Zu berücksichtigen ist, daß in jedem Fall Steckdosen im Freien mit einem Nennstrom bis 20 A und Steckdosen im Gebäude, die für den Anschluß von im Freien betriebenen tragbaren elektrischen Betriebsmitteln vorgesehen sind, in TN- oder TT-Systemen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach DIN VDE 0664 mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA geschützt werden müssen. Verbrauchsmittel Anzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe DIN AusstatDIN 18015-2 tungswert 2 18015-2 nach HEA/ RAL 11) Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Toaster, Radio, Fernsehgerät, Rasenmäher Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN AusstatDIN Ausstat18015-2 tungswert 2 18015-2 tungswert 2 nach HEA/ nach HEA/ RAL RAL 1 kein eigener Stromkreis Heizgerät 1) 2) 3) Ausstattungswert 2 nach HEA/ RAL Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen 1 22) 13) 1D Ab 8 m2 Nutzfläche Bis 3 m Breite nur eine Steckdose erforderlich Empfehlung 12-44 Installation im Teilbereich Freisitz Anzahl der erforderlichen Stromkreise Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel Beleuchtung Steckdosen für Kleingeräte, z. B. Ladegerät, Bohrmaschine, Handleuchte, Schweißgerät Grundausstattung gehobene Ausstattung kein eigener Stromkreis eigener Stromkreis Grundausstattung gehobene Ausstattung 1 2 Anzahl der Steckdosen/Geräteanschlußdosen Grundausstattung gehobene Ausstattung 1 2 Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW Grundausstattung 12-45 Installation in abschließbaren Einzelgaragen 12/38 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise gehobene Ausstattung 12 Elektro-Installation Speicherheizungsanlagen-Installation 12.7.14 Installation in abschließbaren Einzelgaragen Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-45. Sowohl in DIN 18015-2 als auch bei den Ausstattungswerten nach HEA/RAL werden für abschließbare Einzelgaragen keine Angaben gemacht. Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Elektro-Installation hier nicht notwendig ist. Die Angaben fehlen, weil wegen der verschiedenen Ausführungen der Einzelgaragen - Garage am Haus, Garage getrennt vom Haus, aber zusammen mit dem Haus auf einem Grundstück, Garage als abschließbare Einzelgarage im Garagenkomplex usw. - eine grundsätzliche Festlegung schwierig ist. Mindestausstattung sollte eine Steckdose und ein Beleuchtungsauslaß sein. Die gehobene Ausstattung umfaßt zwei Steckdosen und zwei Beleuchtungsauslässe, empfehlenswert ist ein eigener Stromkreis. 12.7.15 Elektro-Installation von Speicherheizungsanlagen Eine Installation von Speicherheizungsanlagen ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Bauelemente umfangreicher als die sonst übliche Installation. Aus diesem Grund werden Schaltpläne für die Installation von Speicherheizungsanlagen erforderlich. Bei der Installation von Speicherheizungsanlagen sind Haupt- und Hilfsstromkreise voneinander zu unterscheiden. Hauptstromkreise führen den Speicherheizgeräten die Heizenergie zu, während die Hilfsstromkreise die Steuersignale übertragen, → 12-46. In Mehraderleitungen dürfen nur zusammengefaßt werden: In Speicherheizungsanlagen gilt als Leitung eines Hauptstromkreises: Aufladeleitung, und als Leitungen von Hilfsstromkreisen gelten: Entladeleitung, Aufladesteuerleitung, Freigabesteuerleitung, Tarifsteuerleitung, Zentralsteuerleitung. Speicherheizgeräte müssen über flexible, wärmebeständige Leitungen angeschlossen werden. Bei der Ortswahl für die Geräteanschlußdose (Verbindungsdose) sollte berücksichtigt werden, daß die Einführungsöffnung für die Anschlußleitungen in der Regel an der Geräterückseite unten rechts neben dem Speicherheizgerät installiert wird. Der Anschluß von Speicherheizgeräten darf nach den TAB nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Die Mindestanzahl der Adern der Leitungen beträgt: Aufladeleitung* 5 x 2,5 mm2 Entladeleitung (mit Aufladesteuerleitung) 5 x 1,5 mm2 Zentralsteuerleitung 2 x 1,5 mm2 Freigabesteuerleitung 2 x 1,5 mm2 Tarifsteuerleitung 2 x 1,5 mm2 Witterungsfühlerleitung 2 x 1,5 mm2 * entsprechend der übertragenen Leistung 2 1 4 5 3 6 – Mehrere Hilfsstromkreise, – mehrere Hauptstromkreise mit ihren zugehörigen Hilfsstromkreisen. Nicht in einer Mehraderleitung zusammengefaßt werden dürfen Hauptstromkreise und nicht zugehörige Hilfsstromkreise. 1 Zweitarifzähler 2 Haushaltzähler 3 Entladeleitung 4 Aufladeleitung 5 Raumtemperaturregler 6 Anschluß- bzw. Verbindungsdose 12-46 Speicherheizungsanlagen-Installation raum (Prinzipdarstellung) im Wohn- 12/39 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Gemeinschaftsanlagen 12.8 Installation in Gemeinschaftsanlagen, Anlagen im Freien 12.8.1 Allgemeines Für die Ausführung der Installation gelten sinngemäß die Regeln nach DIN 18015. Von mehreren Parteien gemeinsam benutzte Anlagen sind: – Beleuchtung von Treppenräumen, Fluren, Kellern, Dachböden und Garagen, – Außen- und Wegebeleuchtung, – Wasch- und Trockenanlage für die Hausgemeinschaft, – Verstärker für die Antennenanlage, – elektrische Anlage für Klingeln, Türöffner und dergleichen, – elektrische Einrichtungen für die Zentralheizung, – Pumpen (z. B. für Abwasser, Druckerhöhung), – Müllverbrenner, – Aufzugsanlagen, – Hobbyräume, – Schwimmbäder, Fitnessräume (z. B. Sauna, Dusche). 12.8.2 Stromkreise Bei Gemeinschaftsanlagen ist im Regelfall je ein Wechselstrom- oder Drehstromkreis, → 12-47, vorzusehen für: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Treppenraum- und Flurbeleuchtung (Schaltuhr), Außenbeleuchtung, Garagenbeleuchtung, gemeinschaftlich benutzte Kellerräume, nicht über den Wohnungszähler laufende Wohnungs-Kellerräume, Bodenräume, Klingel-, Türöffner- und Haussprechanlage, Außensteckdosen (für Rasenmäher, Heckenschere usw.), Antennenverstärker, Pumpen (z. B. Druckerhöhungsanlagen), 12-47 Beispiel eines Übersichtsschaltplanes für Gemeinschaftsanlagen (erforderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind nicht dargestellt) 12/40 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Gemeinschaftsanlagen Elektro-Installation 10. Zentralheizungsanlage, möglichst mit eigenem Unter-Stromkreisverteiler, 11. Waschanlage, 12. Trockenanlage, 13. Sauna, Dusche, möglichst mit eigenem 14. Schwimmbad, Unter-Stromkreisverteiler 15. Hobbyraum, 16. Aufzug } 12.8.3 Installation im Boden- und Kellerraum (gemeinschaftlich genutzt) Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-48. Bewohnbare Räume im Kellergeschoß können wie Wohnräume installiert werden. Dagegen ist für alle anderen Kellerräume die Feuchtraum-Installation vorzusehen. Die Schalter müssen so angebracht sein, daß diese aus allen Gehrichtungen erreichbar sind. Räume bis 20 m2 Nutzfläche erhalten in beiden Ausstattungsumfängen je einen Auslaß für Beleuchtung, Räume über 20 m2 Nutzfläche je zwei Auslässe. Für den Antennenverstärker ist eine Steckdose vorzusehen. Anzahl der erforderlichen Stromkreise 12.8.4 Installation im Boden- und Kellergang Es ist ein Auslaß für Beleuchtung erforderlich, bei Gängen über 6 m Länge jedoch ein Auslaß je angefangene 6 m Ganglänge. 12.8.5 Installation im Treppenraum Treppenräume, einschließlich der Vorräume, sind in der Regel beheizt und/oder gut belüftet, so daß hier die Installation für trockene Räume zur Anwendung kommen kann. Treppenräume lassen sich gut in Beleuchtungsabschnitte unterteilen. Dabei ist besonders bei Schaltübergängen auf die richtige Anordnung der Schalter zu achten. Jeder Wohnungstür ist eine Schaltmöglichkeit für die Treppenraumbeleuchtung zuzuordnen. 12.8.6 Installation in der Garage Garagen können nach der Bauordnung als feuergefährdete Betriebsstätten gelten. Somit ist hier die FeuchtraumInstallation vorzusehen. Elektrische Einrichtungen, die mit explosiven Gasgemischen in Verbindung kommen können (z. B. Ventilatoren), müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein. Im einzelnen erteilt die jeweilige Baubehörde Auflagen, die zu erfüllen sind. Anzahl der Auslässe Verbrauchsmittel DIN 18015-2 Beleuchtung kein eigener Stromkreis Antennenverstärker *) Für Räume bis 20 gehobene Ausstattung 1W m2 DIN 18015-2 gehobene Ausstattung 2*) 2*) 1W Anzahl der Steckdosen/ Geräteanschlußdosen DIN 18015-2 gehobene Ausstattung 1 1 Anzahl der Anschlüsse für Verbrauchsmittel ab 2 kW DIN 18015-2 gehobene Ausstattung ist nur ein Auslaß erforderlich 12-48 Installation im Teilbereich Boden-, Kellerraum (gemeinschaftlich genutzt) 12/41 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Außenanlagen Elektro-Installation DIN 18015-2 macht zum Ausstattungsumfang von Großgaragen, z. B. Tiefgaragen, keine Aussage. Bei Einzelgaragen, auch einzelnen Garagen eines Garagenkomplexes, ist der Ausstattungsumfang → 12.7.14 zu entnehmen. 12.8.7 Installation in Anlagen im Freien Unter Anlagen im Freien sind Installationsanlagen auf Balkon, Loggia, Terrasse und im Garten zu verstehen. Als Betriebsmittel kommen am Gebäude angebrachte Schalter, Steckdosen und Leuchten, aber auch freistehende Leuchten, Steckdosen und Verteilungen in Frage. Für die Verwendung im Freien gibt es formschöne Energiesäulen in verschiedenen Längen. Die wassergeschützte Ausführung - die Säulen gibt es auch für die Montage in trocke- nen Räumen - kann mit Installationsgeräten, z. B. Schalter, Taster, Steckdose, aus rostfreiem Edelstahl bestückt werden, → 12-49. Der Einsatzbereich erstreckt sich dann auf feuchte Räume und insbesondere auf den gesamten Außenbereich, wie z. B. Terrasse, Garten, Park. Die Elektro-Installation ist somit nicht auf das Vorhandensein von Wänden angewiesen, die sonst üblicherweise die Installationsgeräte aufnehmen. Auch die problematische Anwendung von Erdspießen mit Steckdosen kann somit eleganter gelöst werden. Zu unterscheiden ist die geschützte Anlage im Freien (überdacht) und die ungeschützte Anlage im Freien (nicht überdacht). Der Übergang ist oft fließend, eine Aussage über die Schutzart ist objektbezogen im Einzelfall zu klären. Als Zuleitungen zu den Anlagen im Freien wie Balkon, Terrasse usw. können Mantelleitungen verwendet werden. Diese Leitungen sind allerdings nicht für die Verlegung im Erdreich geeignet. Für diese Zwecke kann man nur Kabel, z. B. NYY, verwenden. Das Kabel muß unter Gehwegen und Fahrbahnen mindestens 70 bis 80 cm und an anderen Stellen mindestens 60 cm unter der Erdoberfläche verlegt werden. Nur bei ganz kurzen Strecken dürfen unter Verwendung von Schutzrohren auch Mantelleitungen unterirdisch verlegt werden (→ 12.12.1.4). Steckdosen im Freien mit einem Nennstrom bis 20 A und Steckdosen im Gebäude, die für den Anschluß von im Freien betriebenen tragbaren elektrischen Betriebsmitteln vorgesehen sind, müssen in TN- oder TT-Systemen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, FI-Schalter) nach DIN VDE 0664 mit einem Nennfehlerstrom I∆n ≤ 30 mA geschützt werden. 12-49 Energiesäule in wassergeschützter Ausführung, z. B. für die Verwendung im Freien Der Ausstattungsumfang von Freisitzen (Balkon, Loggia, Terrasse) ist in → 12.7.13 beschrieben. 12/42 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Installationsformen Elektro-Installation 12.9 Installationsformen Für die Ausführung der Elektro-Installation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine in der Praxis oft vorzufindende Elektro-Installation ist die mit Verbindungsdosen. Diese Installation sieht an jedem Verzweigungspunkt eine besondere Verbindungsdose vor, → 12-50. Es ist die klassische Installationsform. Bei der Installation ohne Verbindungsdosen, → 12-51, werden Schalterdosen mit zusätzlichem Verteilerraum eingesetzt, d. h. das Verzweigen und Verbinden der Leitungen erfolgt in den Geräte-Verbindungsdosen. Damit sind besondere Verbindungsdosen überflüssig. Der Vorteil dieser Installationsart liegt darin, daß jederzeit ohne Beschädigung der Tapete, nur durch Herausnehmen des Betriebsmittels (Schalter, Steckdose), die elektrische Anlage überprüft werden kann. Alle Verbindungsdosen befinden sich in der Regel im oberen Bereich der Wände, z. B. 30 cm unterhalb der Decke. Bei Verbindungs-, Prüf- und Wartungsarbeiten ist zum Erreichen der Verbindungsdosen vielfach ein Aufschneiden der Tapeten erforderlich. 12-50 Installation mit Verbindungsdosen (Prinzipdarstellung) 12-51 Installation mit Geräte-Verbindungsdosen (Prinzipdarstellung) 12/43 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Verlegemethoden Elektro-Installation Darüber hinaus gibt es eine weitere Installationsform, und zwar die Installation mit Zentral-Verteilerkästen, → 12-52. Abgesehen von Sonderfällen, ist diese Installationsart nur in Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern oder ähnlichen Gebäuden üblich. Hier wird von jedem Betriebsmittel (Schalter, Steckdose) oder von jedem Auslaß eine besondere Leitung zu den Zentral-Verteilerkästen gelegt. Ändert sich die Raumaufteilung, indem z. B. neue Zwischenwände gesetzt oder andere herausgenommen werden, so kann im Zentral-Verteiler allein durch Ändern der Schaltung die Elektro-Installation den neuen Erfordernissen angepaßt werden. 12.10 Verlegemethoden 12.10.1 Aufputz-Installation Elektrische Leitungen lassen sich sichtbar oder unsichtbar verlegen. Aufputz-Leitungen sehen zwar nicht schön aus, dafür wird man aber auch keinen Nagel aus Versehen hineinschlagen. Die Aufputz-Installation wird vorwiegend dort verwendet, wo es nicht auf einen schönen Anblick ankommt, z. B. in der Garage oder im Keller. Als Leitung kommt die Mantelleitung NYM vorwiegend zur Anwendung. 12.10.2 Unterputz-Installationen Unterputz-Leitungen sind die „unsichtbaren“ Leitungen, wie sie vor allem in Wohnräumen üblich sind. Sie müssen nach einem genauen Plan horizontal und vertikal, aber niemals diagonal verlegt werden. Die äußerlichen Merkmale der Installation, z. B. Schalter, Steckdosen, Verbindungsdosen, lassen die ungefähre Lage der Leitungen erkennen. Nur so ist es möglich, auch später noch genau zu wissen, wo sich Leitungen befinden. Zudem wird verhindert, daß beim Einschlagen von Nägeln, Haken, Krampen, z. B. beim Aufhängen von Bildern oder Hängeschränken, Gefahren entstehen (→ 12.11). 12.10.3 Rohr-Installation 12-52 Installation mit zentralen Verteilerkästen (Prinzipdarstellung) Bei dieser Installationsart wird zuerst das Installationsrohr in vorher ausgefrästen Schlitzen verlegt. Nach Abschluß der Putzarbeiten werden einadrige Leitungen, z. B. H07V-U (NYA), eingezogen. Allerdings ist auch das Einziehen von Mantelleitungen, z. B. NYM, möglich. Installationsrohr mit einadrigen Leitungen H07V-U (NYA) ist nur auf oder unter Putz in trockenen Räumen zulässig, → 12-58. Installationsrohre der Bauart „AS“ können auch auf der Schalung verlegt und eingegossen werden. Nach der Rohbaufertigstellung wird die Leitung, z. B. NYM, eingezogen. Diese Lösung vermeidet gegenüber der nicht mehr zulässigen direkten Verlegung von NYM-Leitungen in Beton Probleme, wie sie sich auf einer Baustelle zeigen, wenn an vielen Stellen meterlange Leitungen aus dem Bauwerk, aus der Decke oder aus den Wänden herausragen (→ 12.12.1.4). 12/44 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Leitungsführung Elektro-Installation 12.10.4 Kanal-System-Installation Installations-Kanal-Systeme haben sich im Bürohausbau bereits seit vielen Jahren bewährt. Diese Systeme eröffnen neue Perspektiven, auch für die Installation in Wohngebäuden, z. B. um Leitungen größeren Querschnittes (Zuleitung vom Zählerplatz bis zum Stromkreisverteiler) zu führen. Derartige Kanäle werden auf der Rohdecke befestigt und anschließend im Estrich eingegossen. Später können die Leitungen eingezogen werden, → 12-53. Eine Variante stellen die sog. Stahlrippendecken dar. Diese Stahldecken besitzen Hohlkörper, die als Installationskanäle verwendet werden können. 12-53 Fußboden-Kanalinstallation 12.11 Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel Leitungen und Kabel von Starkstromanlagen sind - sofern sie nicht in Rohren oder Elektro-Installationskanälen angeordnet werden - nach DIN 18015-1 grundsätzlich unter Putz, im Putz, in Wänden oder hinter Wandbekleidungen zu verlegen. In allen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, sowie bei Nachinstallationen dürfen sie auch auf der Wandoberfläche verlegt werden. Damit in Putz, unter Putz, in Wänden, hinter Wandbekleidungen unsichtbar verlegte Leitungen und Kabel - auch wenn sie in Elektro-Installationskanälen geführt werden nicht durch Schrauben, Nägel, Haken oder Krampen beschädigt werden können, z. B. beim Aufhängen von Bildern und Schränken oder der nachträglichen Holzvertäfelung von Wänden, wird in DIN 18015-3 die Anordnung von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln auf bestimmte festgelegte Zonen beschränkt. Diese Einschränkung der Leitungsführung mindert auch die Gefahr der Beschädigung der elektrischen Leitungen und somit die Unfallgefahr und ggf. die Brandgefahr bei der späteren Montage anderer Leitungen, z. B. Gas, Wasser oder Heizung. Dies trifft ebenfalls zu bei sonstigen nachträglichen Arbeiten an den Wänden, z. B. bei Umbauarbeiten, Renovierungen. Für die Unterbringung der elektrischen Leitungen und Kabel werden daher an den Wänden waagerechte und senkrechte Installationszonen vorgegeben, → 12-54 und → 12-55. Für Fußboden- und Deckenflächen sind in DIN 18015-3 keine Installationszonen festgelegt. Hier gilt die Aussage aus DIN 18015-1, wonach Leitungen und Kabel an und in Decken sowie in Fußböden auf dem kürzesten Wege verlaufen dürfen. Von dieser Ausnahme sollte allerdings nur möglichst wenig Gebrauch gemacht werden. Die in sichtbaren Elektro-Installationskanälen, z. B. auf Putz, auf Wänden, verlegten Leitungen und Kabel sind nach DIN 18015-1 nicht als unsichtbar verlegte Leitungen und Kabel anzusehen. DIN 18015-3 ist für sie daher nicht anzuwenden. Die Verlegung außerhalb der Installationszonen ist also zulässig, z. B. als Fußleisten-ElektroInstallationskanal. Für sichtbar verlegte Leitungen, z. B. auf Putz, auf Wänden, gilt DIN 18015-3 selbstverständlich ebenfalls nicht. Daher können in allen nicht Wohnzwecken dienenden Räumen, z. B. Keller- und Abstellräume, und bei Nachinstallationen Kabel und Leitungen sowie Elektro-Installationsrohre und Elektro-Installationskanäle auch auf der Wandoberfläche außerhalb der Installationszonen verlegt werden. 12/45 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Leitungsführung Elektro-Installation Für die Lage der Leitungen gibt es danach folgende Vorzugsmaße, die im Normalfall anzuwenden sind: – in waagerechten Installationszonen 30 cm unter der fertigen Deckenfläche, 30 cm über der fertigen Fußbodenfläche, 100 cm über der fertigen Fußbodenfläche (nur in Räumen mit Arbeitsflächen an Wänden, z. B. Küche, Hausarbeitsraum), – in senkrechten Installationszonen 15 cm neben den Rohbaukanten bzw. -ecken. 12-54 Vorzugshöhe für die Anordnung von Schaltern ist 105 cm über OKF (Mitte des obersten Schalters). Damit Steckdosen und Schalter nicht durch Wandabschlußprofile an den Küchenschränken beeinträchtigt werden, sollen sie an Wänden über den Arbeitsflächen, z. B. von Küchen, Hausarbeitsräumen, in einer Vorzugshöhe von 115 cm über der fertigen Fußbodenfläche angeordnet werden. Installationszonen und Vorzugsmaße für Räume von Wohnungen außer Küchen u. ä. nach DIN 18015-3 12/46 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Leitungsführung Elektro-Installation Müssen Auslässe, Schalter und Steckdosen notwendigerweise außerhalb der Installationszonen angeordnet werden, sind sie mit senkrecht geführten Stichleitungen aus der nächstgelegenen waagerechten Installationszone zu versorgen. Die Vorzugshöhe von 30 cm über der fertigen Fußbodenfläche für Leitungen bedeutet, daß bei gleicher Höhe für die Steckdosen die Leitungen nicht mittig, sondern versetzt in die Gerätedose eingeführt werden, da die Befestigungskrallen der Steckdosen beim Montieren sonst die Leitung (bei waagerechter Leitungsführung) beschädigen würden. Eine andere Möglichkeit ist, die Steckdosen mit einem Maß von mindestens 33 cm über der fertigen Fußbodenfläche zu installieren. Bei der Vorzugshöhe von 100 cm über der fertigen Fußbodenfläche für Leitungen in Räumen mit Arbeitsflächen, z. B. Küche, Hausarbeitsraum, tritt durch die Anordnung der Schalter und Steckdosen in 115 cm Höhe dieses Problem nicht auf. Die Vorzugshöhe von 30 cm unterhalb der fertigen Deckenfläche ist gleichzeitig auch die Höhe der Verbindungsdosen. 12-55 Installationszonen u. Vorzugsmaße für Küchen, Hausarbeitsräume u. vergleichbare Räume nach DIN 18015-3 12/47 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Leitungen und Kabel 12.12 Leitungsmaterial, Verbindungsmaterial, Einbaugeräte Die einzelnen Adern einer Leitung oder eines Kabels sind farblich gekennzeichnet. Für mehr- und vieladrige Leitungen oder Kabel → 12-56. 12.12.1 Leitungsmaterial 12.12.1.1 Allgemeines Der Leiter besteht bei Kabeln und Leitungen, die in Wohngebäuden verwendet werden, ausschließlich aus Kupfer. Wird der Leiter mit einer Isolierung versehen (meistens Kunststoff), spricht man von einer Ader. Eine oder mehrere Adern in einer zusätzlichen Umhüllung bezeichnet man als Leitung oder Kabel. Leitungen oder Kabel für feste Verlegung haben in der Regel eindrähtige Leiter, mitunter sind sie auch mehrdrähtig oder auch feindrähtig, wie z. B. bei PVC-Aderleitungen. Für bewegliche Anschlüsse zu verwendende Leitungen dagegen haben fein- oder feinstdrähtige Leiter. Die Farbe der Ader von einadrigen Kabeln und einadrigen ummantelten Leitungen ist schwarz oder grün-gelb. Eine Ausnahme bilden Illuminations- und Lichterkettenleitungen, bei denen die Ader braun ist. Ausnahmslos darf in allen Fällen die grün-gelbe Ader nur als Schutzleiter verwendet werden. Die blaue Ader ist überwiegend - zumindest in Wohngebäuden - dem Neutralleiter (Mittelleiter) vorbehalten. Die schwarzen Adern und die braune Ader finden Verwendung als Außenleiter (Phasenleiter). In → 12-57 sind die wichtigsten Leitungen und Daten der Leitungen enthalten. Anzahl Leitungen Leitungen der mit ohne Bemerkungen Adern grün-gelb gekennzeichneter Ader grün-gelb gekennzeichnete Ader mehr- und vieladrige Leitungen und Kabel für feste Verlegung 2 3 4 5 6 und mehr grün-gelb/schwarz*) grün-gelb/schwarz/blau grün-gelb/schwarz/blau/braun grün-gelb/schwarz/blau/braun/schwarz grün-gelb/weitere Adern schwarz mit Zahlenaufdruck schwarz/blau schwarz/blau/braun schwarz/blau/braun/schwarz schwarz/blau/braun/schwarz/schwarz schwarz mit Zahlenaufdruck *) Nur zulässig bei Leiterquerschnitten ab 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al mehr- und vieladrige flexible Leitungen 2 3 4 5 6 und mehr – grün-gelb/braun/blau grün-gelb/schwarz/blau/braun grün-gelb/schwarz/blau/braun/schwarz grün-gelb/weitere Adern schwarz mit Zahlenaufdruck braun/blau schwarz/blau/braun schwarz/blau/braun/schwarz schwarz/blau/braun/schwarz/schwarz Adern mit Zahlenaufdruck 12-56 Farbkennzeichnung der Adern von mehr- und vieladrigen Leitungen und Kabeln 12/48 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation NormTyp H07V–U (NYA) H07V–R (NYA) NYIF NYM Nennquerschnitt in mm2 1,5 1,5 2,5 2,5 4 6 10 16 25 1,5 1,5 1,5 1,5 2,5 2,5 2,5 4 4 1,5 1,5 1,5 1,5 2,5 2,5 2,5 4 4 4 6 6 10 10 16 16 25 35 Aderzahl – – – – – – – – – 3 4 5 3 3 4 5 3 4**) 3 4 5 3 3 4 5 3 4 5 4 5 4 5 4 5 4 4 Leitungen und Kabel max. Außenabmessungen max. Absicherung max. Leistung in mm 3,3 Ø 3,3 Ø 3,9 Ø 3,9 Ø 4,4 Ø 4,9 Ø 6,4 Ø 7,3 Ø 9,8 Ø 4,4 x 19 4,4 x 26 4,4 x 33 4,4 x 19 5,2 x 21,5 5,2 x 29,5 5,2 x 37 6,0 x 25 6,0 x 34,4 10,5 Ø 11,0 Ø 12,0 Ø 10,5 Ø 11,5 Ø 12,5 Ø 13,5 Ø 13,0 Ø 14,5 Ø 16,5 Ø 16,5 Ø 18 ,0Ø 19,5 Ø 21,5 Ø 23,5 Ø 26,0 Ø 28,5 Ø 32,0 Ø in A 16*) 3 x 16*) 25*) 3 x 20*) 3 x 25*) 3 x 35*) 3 x 50*) 3 x 63*) 3 x 80*) 16 3 x 16 3 x 16 20 25 3 x 25 3 x 25 35 3 x 35 16 3 x 16 3 x 16 20 25 3 x 25 3 x 25 35 3 x 35 3 x 35 3 x 40 3 x 40 3 x 63 3 x 63 3 x 80 3 x 80 3 x 100 3 x 125 in kW 3,68 11,07 5,75 13,84 17,3 24,22 34,6 43,6 55,36 3,68 11,07 11,07 4,6 5,75 17,3 17,3 8,05 24,22 3,68 11,07 11,07 4,6 5,75 17,3 17,3 8,05 24,22 24,22 27,68 27,68 43,6 43,6 55,36 55,36 69,2 86,5 max. Leitungslänge in m bei ∆U in % WechselDrehstrom strom 3,0 18,1 – 19,3 – – – – – – 18,1 – – 29,1 19,3 – – 29,6 – 18,1 – – 29,1 19,3 – – 29,6 – – – – – – – – – 0,5 – – – – – – 12,9 16,4 20,2 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 10,3 10,3 12,9 12,9 16,2 18,1 3,0 – 36,4 – 48,6 62,2 66,6 77,7 98,7 121,4 – 36,4 36,4 – – 38,8 38,8 – 59,1 – 36,4 36,4 – – 38,8 38,8 – 44,4 44,4 58,3 58,3 61,7 61,7 77,7 77,7 97,1 108,8 in trockenen Räumen Verlegung in feuchten und ähnlichen bzw. nassen u. durchtränkten Räumen sowie im Freien in feuergefährdeten Betriebsstätten und Lagerräumen in Betriebsmitteln, Schaltund Verteilungsanlagen, in nichtmetallenen Rohren auf und unter Putz auch in Räumen mit Badewanne oder Dusche außerhalb der Bereich 0,1 und 2 (DIN VDE 0100 Teil 701) nicht zulässig Verlegung in Kunststoffrohren auf und unter Putz in und unter Putz, auch in Räumen mit Badewanne oder Dusche außerhalb der Bereiche 0,1 und 2 (DIN VDE 0100 Teil 701) nicht zulässig nicht zulässig über und unter Putz sowie in und unter Putz, im Freien bei geschützter Verlegung, im Mauerwerk, in Elektro-Installationsrohren und -kanälen *) Zuordnung der Überstrom-Schutzeinrichtungen nach Gruppe B1, alle anderen Werte nch Gruppe C von DIN VDE 0100 Teil 430, Beiblatt 1, für Umgebungstemperatur 25°C **) nicht genormt Die Werte beziehen sich auf Leitungen für die feste Verlegung, wobei die im zweiten Teil aufgeführten Kabel installationstechnisch den Leitungen gleichgesetzt werden. 12-57 Übertragbare Leistungen und maximale Leitungslängen zur Einhaltung des Spannungsfalls von Aderleitungen, Kabeln und Leitungen 12/49 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation NormTyp NYY Nennquerschnitt Leitungen und Kabel Aderzahl max. Außenabmessungen max. Absicherung max. Leistung in mm2 1,5 in mm in A in kW 3,0 0,5 3 14,0 Ø 16 3,68 18,1 – – 1,5 4 16,0 Ø 3 x 16 – – 36,4 max. Leitungslänge in m bei ∆U in % WechselDrehstrom strom 11,07 in trockenen Räumen Verlegung in feuchten und ähnlichen bzw. nassen u. durchtränkten Räumen sowie im Freien in feuergefährdeten Betriebsstätten und Lagerräumen 3,0 1,5 5 16,0 Ø 3 x 16 11,07 – – 36,4 1,5 3 14,0 Ø 20 4,6 29,1 – – 2,5 3 15,0 Ø 25 5,75 19,3 – – 2,5 4 17,0 Ø 3 x 25 17,3 – – 38,8 2,5 5 17,0 Ø 3 x 25 17,3 – – 38,8 4 3 17,0 Ø 35 8,05 29,6 – – 4 4 19,0 Ø 3 x 35 24,22 – – 44,4 4 5 19,0 Ø 3 x 35 24,22 – – 44,4 6 4 20,0 Ø 3 x 40 27,68 – – 58,3 6 5 21,0 Ø 3 x 40 27,68 – – 58,3 10 4 22,0 Ø 3 x 63 43,6 – 10,3 61,7 10 5 23,0 Ø 3 x 63 43,6 – 10,3 61,7 16 4 25,0 Ø 3 x 80 55,36 – 12,9 77,7 25 4 32,0 Ø 3 x 100 69,2 – 16,2 97,1 35 4 34,0 Ø 3 x 125 86,5 – 18,1 108,8 50 4 36,0 Ø 3 x 160*) 110,72 – 20,2 121,4 70 4 40,0 Ø 3 x 200*) 138,4 – 22,7 136,0 95 4 45,0 Ø 3 x 250*) 173,0 – 24,6 147,6 über und auf Putz sowie in und unter Putz, im Freien, im Mauerwerk, im Beton, im Erdreich, in Elektro-Installationsrohren und kanälen Anmerkung: Bei Verlegung im Erdreich gelten andere Belastbarkeitswerte *) Zuordnung der Überstrom-Schutzeinrichtung gemäß Belastbarkeit nach DIN VDE 0276 Teil 1000. Für größere Nennquerschnitte ist ebenfalls DIN VDE 0276 Teil 1000 heranzuziehen Fortsetzung der Tabelle 12-57 12/50 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Leitungen und Kabel Elektro-Installation 12.12.1.2 Kunststoffaderleitungen Kunststoffaderleitungen, z. B. H07V-U (NYA), dürfen nicht in oder auf Holzleisten sowie unmittelbar auf, in oder unter Putz verlegt werden. Die Verlegung in Elektro-Installationsrohren, → 12-58 a, Elektro-Installationskanälen sowie innerhalb sonstiger elektrischer Betriebsmittel - sofern die Betriebsmittelbestimmungen es zulassen - ist erlaubt. 12.12.1.3 Stegleitungen Die Stegleitung (NYIF) ist die bevorzugte Leitung im konventionellen Wohnungsbau. Die einzelnen Adern sind mit einem Gummisteg zusammengefaßt. Sie ist flach und wird auf der Rohwand bzw. dem Betonwerk befestigt. Hierfür gibt es spezielle Techniken. Die Leitung muß anschließend auf ihrem gesamten Verlauf mit Putz bedeckt sein. Die Verlegung ist nur in trockenen Räumen in oder unter Putz gestattet, → 12-58 b. 12.12.1.4 Feuchtraumleitungen Die Mantelleitung (NYM) ist wohl die am häufigsten verwendete Feuchtraumleitung. Im Gegensatz zur Stegleitung hat sie einen zusätzlichen Kunststoffmantel als mechanischen Schutz. Sie kann auf Putz, in Putz oder unter Putz verlegt werden. Ihre direkte Verlegung in Beton, wenn dieser einem Schüttel-, Rüttel- oder Stampfprozeß unterzogen wird, ist nicht zulässig. Die Verlegung ist sowohl in trockenen als auch in feuchten und nassen Räumen sowie im Freien zulässig. Bei der Verlegung im Freien darf die Mantelleitung (NYM) jedoch nicht der UV-Strahlung ausgesetzt sein. Die Verlegung im Erdboden ist - mit Ausnahme von ganz kurzen Strecken bei Verlegung in Schutzrohren - nicht gestattet, → 12-58 c. 12-58 Leitungen a) Rohr-Installation mit H07V-U (NYA) b) Stegleitung c) Mantelleitung 12.12.1.5 Kunststoffkabel Das Kunststoffkabel (NYY) ist ähnlich der Mantelleitung. Durch einen stärkeren Mantel ist dieses Kabel auch für die Verlegung im Erdreich zugelassen. Die Verwendung erfolgt vornehmlich für Außenanlagen im Erdreich, wie z. B. Gartensteckdosen, Außenleuchten im Garten. Die Verlegung direkt im Beton ist zulässig. 12/51 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Verbindungsmaterial Elektro-Installation 12.12.2 Verbindungsmaterial Als Verbindungsmaterial kommen Verbindungsdosen in runder, rechteckiger oder quadratischer Form in Frage, → 12-59. Dazu stehen für die Unterputz-Installation noch Geräte-Verbindungsdosen zur Verfügung, → 12-60. Hierbei handelt es sich um Kombinationen, die sowohl das Einbauen von Schaltern oder Steckdosen als auch das Verbinden bzw. Abzweigen von Leitungen gestatten (→ 12.9 und → 12-50 bzw.→ 12-51). In Stahlbeton ist auch das Einbetonieren von LeuchtenDeckenverbindungsdosen mit Deckenhaken, → 12-61, sowie Leuchten-Deckenanschlußdosen mit Deckenhaken üblich. Bei Anschlußstellen im Handbereich, an denen zeitweise durch wechselnde Möblierung keine Verbrauchsmittel (z. B. Leuchten, Heizstrahler und Warmluftgebläse) angeschlossen sind, muß auch bei nichtmontierten Betriebsmitteln ein Schutz gegen direktes Berühren sichergestellt sein. Bei Unterputz-Installation kann dieser Schutz mit einer Wandauslaßdose, → 12-62, bei Aufputz-Installation mit einer Verbindungsdose erreicht werden. 12.12.3 Schalter, Steckdosen, sonstige Einbaugeräte Die Auswahl der Schalter, Steckdosen und Geräteanschlußdosen richtet sich zunächst nach den Anwendungsorten, z. B. trockene oder feuchte Räume, → 12-65. In Wohnungen kommen im allgemeinen nur Schalter und Steckdosen für trockene Räume in Frage. Für diesen Anwendungsbereich gibt es zwei Grundprogramme: 12-59 Verbindungsdose für Unterputz-Installation (links) 12-60 Geräte-Verbindungsdose für Unterputz-Installation (rechts) – Standardprogramme, → 12-63 Zeitlos modern, zweckmäßig und preiswert; Grundbausteine sind Schaltereinsätze mit geschlossener Wippe, Kontrollschalter und Tasteinsätze mit offener Wippe, Lichtsignaleinsätze, Schutzkontakt-Steckdoseneinsätze. 12-61 Leuchten-Deckenverbindungsdose (links) 12-63 Schalter eines Standardprogramms (links) 12-62 Leuchten-Wandanschlußdose (rechts) 12-64 Schalter eines Flächenprogramms (rechts) 12/52 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Raumart Schutzarten Merkmale Schalter, Steckdosen u. ä. Benennung Kurzzeichen = etwa IP Küche trockener Raum abgedeckt IP 20 Hausarbeitsraum trockener Raum abgedeckt IP 20 Bad im Wohnbereich Schutzart abhängig von jeweiligem Schutzbereich abgedeckt (außerhalb der Schutzbereiche 0,1 und 2) IP 20 Dusche im Wohnbereich Schutzart abhängig von jeweiligem Schutzbereich abgedeckt (außerhalb der Schutzbereiche 0,1 und 2) IP 20 WC trockener Raum abgedeckt IP 20 Flur in der Wohnung trockener Raum abgedeckt IP 20 Diele trockener Raum abgedeckt IP 20 Wohnzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Kinderzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Schlafzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Kellerraum, bewohnt trockener Raum abgedeckt IP 20 Keller feuchter Raum spritzwassergeschützt IP 24 Waschküche feuchter Raum spritzwassergeschützt IP 24 Waschküche, in der abgespritzt wird feuchter, nasser Raum strahlwassergeschützt IP 25 Dachboden trockener Raum, mech. Beanspruchung spritzwassergeschützt IP 24 Treppenraum trockener Raum abgedeckt IP 20 Einzelgarage feuchter Raum, mech. Beanspruchung spritzwassergeschützt IP 24 Sammelgarage feuchter Raum, mech. Beanspruchung spritzwassergeschützt IP 24 Anlagen im Freien Feuchtigkeit, mech. Beanspruchung spritzwassergeschützt IP 24 Werkstatt Staub, mech. Beanspruchung spritzwassergeschützt IP 24 Saunakabine (trocken) trockener Raum abgedeckt IP 20 Dampfsauna feuchter, nasser Raum spritzwassergeschützt/ strahlwassergeschützt IP 24/IP 25 Schwimmhalle feuchter, nasser Raum spritzwassergeschützt/ strahlwassergeschützt IP 24/IP 25 12-65 Mindestschutzart (Beispiele für die Zuordnung der Schutzarten zu den einzelnen Räumen 12/53 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Schutzarten Raumart Merkmale Leuchten Benennung Küche trockener Raum Hausarbeitsraum Bad im Wohnbereich Kurzzeichen Verteiler = etwa IP abgedeckt IP 20 trockener Raum abgedeckt IP 20 Schutzart abhängig von jeweiligem Schutzbereich abgedeckt im Schutzber. 3, im Schutzber. 2 spritzwassergesch. IP 20 IP 44 Dusche im Wohnbereich Schutzart abhängig von jeweiligem Schutzbereich abgedeckt im Schutzber. 3, im Schutzber. 2 spritzwassergesch. IP 20 WC trockener Raum abgedeckt IP 20 Flur in der Wohnung trockener Raum abgedeckt IP 20 IP 30 Diele trockener Raum abgedeckt IP 20 IP 30 Wohnzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Kinderzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Schlafzimmer trockener Raum abgedeckt IP 20 Kellerraum, bewohnt trockener Raum abgedeckt IP 20 IP 30 Keller feuchter Raum tropfwassergeschützt IP 21 IP 31 Waschküche feuchter Raum tropfwassergeschützt IP 21 Waschküche, in der abgespritzt wird feuchter, nasser Raum strahlwassergeschützt IP 25 Dachboden trockener Raum, mech. Beanspruchung tropfwassergeschützt IP 21 Treppenraum trockener Raum abgedeckt IP 20 Einzelgarage feuchter Raum, mech. Beanspruchung tropfwassergeschützt IP 21 Sammelgarage feuchter Raum, mech. Beanspruchung staub- und spritzwassergeschützt IP 54 IP 54 Anlagen im Freien Feuchtigkeit, mech. Beanspruchung regengeschützt IP 23 IP 54 Werkstatt Staub, mech. Beanspruchung staub- und spritzwassergeschützt IP 54 IP 54 Saunakabine (trocken) trockener Raum abgedeckt IP 20 IP 30 Dampfsauna feuchter, nasser Raum tropfwassergeschützt/ strahlwassergeschützt IP 21/ IP 25 IP 31/IP 55 Schwimmhalle feuchter, nasser Raum tropfwassergeschützt/ strahlwassergeschützt IP 21/ IP 25 IP 31/IP 55 Fortsetzung der Tabelle 12-65 12/54 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise IP 55 IP 30 12 Schalter und Steckdosen Elektro-Installation chende Varianten der Flächenprogramme geliefert, mitunter aber auch als eigenständige Serie, → 12-67. Immer mehr setzt sich auf diesem Gebiet auch die Elektronik durch. Das Angebot ist vielfältig, z. B. herkömmliche Dimmer (Dimmen durch Drehen), → 12-68, TastDimmer (Dimmen durch längeres Berühren), → 12-69. Einzelne Schalter und Steckdosen lassen sich zu Kombinationen zusammensetzen, → 12-70. 12-66 Raumthermostat (links) 12-67 Flächenschalter mit Edelstahlabdeckung (rechts) Bewegbare Großgeräte, z. B. Elektroherde, können auch über Geräteanschlußdosen, → 12-71, anstelle der bekannten Perilex-Drehstrom-Steckdosen angeschlossen werden. Für feuchte und feuergefährdete Räume oder Räume, die erhöhten mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind, gibt es besondere Schalter, Steckdosen und Verbindungsdosen sowohl in Aufputz- als auch in UnterputzAusführung, → 12-72. 12-68 Herkömmlicher Dimmer mit Druck-/Drehschalter (links) 12-69 Tast-Dimmer (rechts) – Flächenprogramm, → 12-64 Moderne Form und dezente Eleganz bestimmt das Flächensystem. Nicht nur die Optik ist bestimmend. Auch die praktische Anwendung bringt Vorteile durch besseres Ertasten des Schalters im Dunkeln. Einfaches Schalten mit Ellenbogen bei vollen Händen möglich. 12-71 Geräteanschlußdose Beide Programme sind in der Regel gegeneinander austauschbar. Eine nachträgliche Umrüstung auf das Flächenprogramm ist daher unter Verwendung der alten Einsätze des Standardprogramms möglich. Bei der Planung braucht man daher nur das Standardprogramm zu berücksichtigen. In beide Programme lassen sich auch andere Betriebsmittel integrieren, z. B. Raumthermostat, Kurzzeitschaltuhr, → 12-66. Darüber hinaus sind sog. „Komfortprogramme“ auf dem Markt. Sie werden in der Regel als besonders anspre- 12-70 Schalterkombination 12-72 Feuchtraumschalter Aufputz 12/55 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Fernmeldeanlagen Elektro-Installation 12.13 Fernmeldeanlagen 12.13.1 Allgemeines Für die Installation von Fernmeldeanlagen gelten insbesondere DIN VDE 0800 und DIN 18015. Allgemein empfehlen sich Leerrohrnetze für die verschiedenen Anlagen von Fernmeldeanlagen. Installationsrohre können in flexibler oder nicht biegsamer (starrer) Ausführung aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein (→ 12.10.3 und → 12-58a). Starkstromleitungen und Fernmeldeleitungen dürfen nicht in einem gemeinsamen Rohr geführt werden. Bei paralleler Führung (Näherung) oder bei Kreuzung von Starkstrom- und Fernmeldeleitungen darf ein Schutzabstand von 10 mm nicht unterschritten werden, oder es ist ein Trennsteg erforderlich. Kombinierte Anschluß- und Verteilungseinrichtungen für Fernmelde- und Starkstromleitungen, z. B. für eine Kombination von Starkstrom-Steckdose und Anschlußdose für Telefon, müssen getrennt abgedeckt werden. Der Abstand von Dosenmitte zu Dosenmitte beträgt daher mindestens 8 cm. Zwischen beiden Dosen darf keine leitende Verbindung bestehen. 12.13.2 Fernmeldeanlagen zum Anschluß an das Netz der Deutschen Telekom AG und anderer Anbieter Für das Verlegen von Telefonanschlüssen der Deutschen Telekom AG gilt die Technische Beschreibung FTZ 731 TR 1. Die Leitungen sind auswechselbar, z. B. in Rohren oder Kanälen zu führen, sofern sie nicht auf der Wand verlegt werden. Rohre bzw. Kanäle dürfen in Wänden in der Regel nur waagerecht oder senkrecht verlegt werden. Es ist vorteilhaft, in Gebäuden ab drei Wohneinheiten auch schon dann Leerrohrsysteme bis in die Wohnungen zu verlegen, wenn zunächst ein Telefonanschluß noch nicht vorgesehen ist. Bei unterirdischer Einführung ist vom Kellergeschoß aus das Steigrohr mit mindestens 29 mm Innendurchmesser durch die einzelnen Geschosse bis zum letzten zu versorgenden Geschoß zu führen; bei großen Wohnanlagen sind entsprechend mehrere Rohre zu verlegen. Die Hoch- und Niederführung der Rohre muß in allgemein zugänglichen Räumen, z. B. im Treppenraum, erfolgen. Im Zuge der Rohre sind bei mehrgeschossigen Gebäuden in jedem Geschoß Aussparungen für Durchzugskästen bzw. Verteilerkästen vorzusehen. Von jedem Geschoß ist von diesen Durchzugs- und Verteilerkästen zur Aufnahme der Fernmeldeleitungen bis zu jeder Wohnung ein Rohr mit 16 mm Innendurchmesser zu verlegen, das in einer Dose - Abzweigdose bzw. Einbaudose für die Anschlußarmatur des Telefons - enden muß, → 12-74. Schlitze für Rohre mit 16 mm Innendurchmesser müssen mindestens 30 mm tief, für Rohre mit 29 mm Innendurchmesser mindestens 50 mm tief sein. Der Ausstattungsumfang ergibt sich aus → 12-73. Nach DIN 18015-2 ist je Wohnung ein Auslaß für den Telekommunikationsanschluß (Telefonanschluß) vorzusehen. Beim Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sind drei Auslässe für den Telekommunikationsanschluß einzuplanen. Unter Berücksichtigung kommender neuer Medien sind drei Auslässe in einer Wohnung durchaus angebracht. Anzahl der Auslässe bei Ausstattungsumfang DIN 18015-2 Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL Telekommunikationsanschluß (Telefonanschluß) 1 3 Klingelanlage 1 1 11) 12) Fernmeldeanlage Türöffneranlage in Verbindung mit Türsprechanlage 1) 2) Nur bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen Mehrere Wohnungssprechstellen erforderlich 12-73 Anzahl der Auslässe für Fernmeldeanlagen 12/56 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Fernmeldeanlagen Elektro-Installation Schon bei der Planung des Leerrohrnetzes sind Zusatzeinrichtungen zu den normalen Telefonanschlüssen zu berücksichtigen, die von der Deutschen Telekom AG oder anderen Anbietern angeboten werden und ein komfortableres Telefonieren ermöglichen. 12-74 Fernsprech-Leerrohrsystem 12/57 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Kommunikations- und Informationsanlagen Elektro-Installation 12.13.3 Hauskommunikations- und Hausinformationsanlagen 12.13.3.1 Klingel-, Türöffner-, Türsprech- und Türfernsehanlagen (Video) Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken können zusätzlich Torklingel-, Toröffner- und Torlautsprecheranlage erfordern. Den gestiegenen Sicherheitsansprüchen entsprechend ist die Anordnung von Videokameras zur Identifizierung der Besucher zweckmäßig,→12-76. Der Umfang der Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen richtet sich nach der Größe des Objektes und läßt sich verhältnismäßig leicht bestimmen, → 12-75. 12-75 Prinzip von Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen (getrennte Darstellung) Nach DIN 18015-2 ist für jede Wohnung eine Klingelanlage, für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen ist zusätzlich eine Türöffneranlage in Verbindung mit einer Türsprechanlage vorzusehen. Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht eine Klingelund Türöffneranlage in Verbindung mit einer Türsprechanlage mit mehreren Wohnungssprechstellen sowohl im Einund Zweifamilienhaus als auch in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vor, → 12-73. 12-76 Video-Hausstelle 12/58 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Kommunikations- und Informationsanlagen Elektro-Installation Anforderungen an die erforderliche Installation bei Türfernsehanlagen können sehr unterschiedlich sein, somit ist eine rechtzeitige Information sehr wichtig. In Mehrfamilienhäusern ist eine Kombination von Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen zu empfehlen. Dabei können die Haustürklingeldrücker mit den Namensschildern auf einer Platte mit dem Türlautsprecher vereinigt sein. Alternativ dazu lassen sich die Klingeldrücker mit Namensschildern auf den Briefkästen anordnen. In beiden Fällen ist das Beleuchten der Namensschilder immer erforderlich. Allerdings kann man auch einen beleuchteten Lichttaster außen an der Tür anordnen, womit man für kurze Zeit, z. B. drei Minuten, eine Eingangs- bzw. Haustürleuchte in Betrieb nehmen und damit auch die Namensschilder einschließlich Klingeldrücker beleuchten kann. Die Installation läßt sich am günstigsten in Installationsrohr unter Putz, u. U. auch auf Putz ausführen, wobei je nach Umfang der Anlage ein Steigrohr 16 mm oder 21mm verlegt wird. Vom Steigrohr aus führen jeweils Abzweige in Installationsrohr 16 mm Ø in die Wohnungen. In die Rohre werden nach Abschluß der Putzarbeiten die notwendigen Leitungen (z. B. Y-Draht, 0,6 mm Ø) eingezogen. Als Leitungsmaterial stehen zusätzlich zu dem Installationsrohr und den Y-Drähten Klingelstegleitung, Mehraderleitung und Kabel für die Verlegung im Erdboden zur Verfügung. Grundsätzlich sollen die Leitungen getrennt von wechselspannungsführenden Starkstromleitungen verlegt werden, da sonst die Gefahr von Brummeinstreuung besteht. Wichtig ist auch die richtige Auswahl der Verteilerdosen und -kästen. Während bei kleinen Objekten die Anzahl der Leitungen noch leicht überschaubar ist und daher zum Abzweigen und Verteilen noch Abzweigdosen genügen, kann bei Großanlagen auf deutliche Kennzeichnung der Leitungsadern und Klemmen nicht verzichtet werden. Hierfür sind schon größere Abzweigkästen notwendig. Werden für die Gemeinschaftsanlagen je Geschoß Stromkreisverteiler vorgesehen, so sollte man sie mit Isolierstoff-Verteilern für die Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen kombinieren. Ein gesonderter Stromkreis für das Netzgerät ist in jedem Fall erforderlich. Es sei darauf hingewiesen, daß in Großbauten bei langen Leitungswegen besondere Anforderungen an die Stromversorgungseinrichtungen (Transformatoren) gestellt werden. Türsprechanlagen können ausgebildet sein als Wechselsprech- oder Gegensprechanlage. Bei der Wechselsprechanlage kann immer nur in eine Richtung gesprochen werden. Die Gegensprechanlage läßt stets einen Informationsfluß in beiden Richtungen zu und ist somit komfortabler. Sie stellt mittlerweile den Standard dar. 12.13.3.2 Haustelefonanlagen Grundsätzlich treffen die Anforderungen von →12.13.3.1 auch für die Haustelefonanlage zu. Unter Haustelefonanlagen sind Sprechverbindungen zwischen den einzelnen Räumen der Wohnung bzw. des Hauses zu verstehen. Derartige Einrichtungen können in größeren Wohnungen außerordentlich nützlich sein. Deshalb sollte man, auch wenn nicht sofort der Einbau einer Haustelefonanlage in Erwägung gezogen wird, die Installation planen und wesentliche Teile installieren lassen. Das bedeutet, Leerrohre oder auch Leitungen sollten zu allen in Frage kommenden Anschlußstellen verlegt werden. In die Haustelefonanlage kann die Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlage einbezogen werden. Eine weitere Komfortsteigerung stellt die Einbindung des Amtsanschlusses in die Haustelefonanlage dar. Das Prinzip einer modernen komfortablen Anlage zeigt beispielhaft → 12-77. Es sind an einem Amtsanschluß bis zu fünf handelsübliche Telefone mit Amtsberechtigung anschließbar, wobei auch Funktelefone geeignet sind. Für interne und Amtsgespräche wird ein und dasselbe Telefon benutzt. Wird die Türstation mit Türöffner an der Eingangstür in das System integriert, sind bis zu vier Telefone mit Amtsberechtigung anschließbar. An jedes amtsberechtigte Telefon lassen sich weitere Endgeräte wie Anrufbeantworter oder FAX zusätzlich anschließen. Das Sprechen mit dem Besucher an der Tür sowie das Öffnen 12/59 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Kommunikations- und Informationsanlagen Elektro-Installation 12-77 Fernmeldeanschluß kombiniert mit Haustelefonanlage der Tür kann von jedem Telefon aus erfolgen. Ist die Türstation mit einer Videokamera ausgestattet, kann der Eingang über einen Monitor optisch überwacht werden. einen zweiten Gesprächskreis zur Tür mit nichtamtsberechtigten Haustelefonen aufzubauen. Als weitere Komfort-Funktionen sind z. B. zu nennen interne Konferenz mit mehreren Teilnehmern, automatischer Rückruf, Gesprächsübernahme, individueller Personenruf, Raumüberwachung, Wartemusik bei der Weitervermittlung von Amtsgesprächen. 12.13.3.3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Reichen die vier bzw. fünf Telefone für die interne Kommunikation nicht aus, so besteht z. B. die Möglichkeit, Gefahrenmeldeanlagen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Auf dem Markt gibt es heute ein reiches, oft unüberschaubares Angebot. Auskünfte über geeignete Anlagen geben die Kriminalpolizei sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 12/60 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Kommunikations- und Informationsanlagen Elektro-Installation (GDV). Sicherungsanlagen sind nur sinnvoll, wenn sie auf das zu schützende Objekt speziell zugeschnitten sind. Zur Projektierung und Montage sind nur erfahrene Firmen heranzuziehen. Bei der richtigen Wahl des Einbruchmeldesystems für den Wohnbereich ist grundsätzlich zwischen Außenhaut- und Innenraumsicherung zu unterscheiden. Darüber hinaus gibt es noch den Perimeterschutz zur Freigeländesicherung, der aber im Wohnbereich nicht in Frage kommt. Bei der Außenhautsicherung, → 12-78 und → 12-79, werden alle möglichen Einstiegsstellen elektrisch überwacht. Dabei sind Einstiegsstellen alle Stellen, die von eindringenden Personen überwunden werden können. Fenster und Glastüren müssen gegen unbefugtes Öffnen und Glasbruch überwacht werden. Für die Überwachung gegen Öffnen dienen Magnetkontakte (Reedkontakte), die mit einem Dauermagneten betätigt werden. Die Art der Fenster bestimmt die Montagestelle der Kontakte. Bei der Überwachung der Fensterscheiben muß jede Scheibe eines Mehrscheibenfensters überwacht werden. Sie erfolgt durch Erschütte-rungskontakte oder Glasbruchsensoren, die auf der Innenseite der Scheiben mit einem Spezialkleber befestigt werden. Bei Haustüren dienen Riegelschaltkontakte zusätzlich der Verschlußkontrolle. Diese können auch Bestandteil der Scharfschalteinrichtung sein. Die Innenraumsicherung umfaßt Bewegungsmelder zur Erfassung sich bewegender Täter. Bevorzugt ist sie bei Objekten anzuwenden, die nur bei Abwesenheit von Personen scharfgeschaltet werden sowie dort, wo aus baulichen Gründen eine lückenlose Außenhautsicherung nicht möglich ist. Für die Innenraumsicherung bieten sich Infrarot, Mikrowellen- und Ultraschallmelder an. Für den Wohnbereich wird häufig der passive Infrarotmelder eingesetzt. Gefahrenmeldeanlagen sollen unbedingt nach dem besonders sicheren Ruhestromprinzip arbeiten. Hierbei werden die „Meldelinien“ laufend durch einen Strom überwacht. Wird der Stromfluß unterbrochen oder auch verändert, so führt dies zum Alarm. Örtlicher Alarm wird am Tatort durch optische oder akustische Signale gegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Alarm still - ohne daß es der „Störer“ merkt - an eine externe Stelle, z. B. Nachbarn, weiterzuleiten. Wichtig ist es, daß bereits beim Bau des Hauses die Installation des Leitungsnetzes berücksichtigt wird. Zur Stromerzeugung sollten nach Möglichkeit zwei voneinander unabhängige Systeme, z. B. Netz/Batterie, verwendet werden, wobei sich die Batterie in aller Regel in der Zentrale befindet. Beispiel: Sicherungskonzept für die Wohnung, → 12-80 12-78 Sicherung einer 12-79 Sicherung eines Tür mit MagnetFensters mit Magnetund Riegelkontakt und Erschüttekontakt rungsmelder Wenngleich der Grundriß jeder Wohnung anders ist, lassen sich doch einige Leitlinien aufstellen. Neben der sog. Außenhaut (Türen, Fenster) sollen besonders wertvolle Objekte (Gemälde, Statuen usw.) gesichert werden. Die Anlage soll sich außerdem leicht bedienen lassen. Sämtliche Fenster dieser Wohnung sind mit Erschütterungsund Magnetkontakten ausgerüstet und müssen daher bei eingeschalteter Anlage geschlossen sein. Im Wohnzimmer befinden sich kostbare Gegenstände sowie ein Tresor, daher wird dieser Raum zusätzlich durch einen Infrarotmelder überwacht. Auch die Diele - zentraler Durchgangsbereich - wird mit einem Passiv-Infrarotmelder als Fallensicherung geschützt. Die Eingangstür ist mit einem Blockschloß sowie einem Türriegelkontakt gesichert. Die Zentrale ist im gesicherten Bereich untergebracht. 12/61 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Kommunikations- und Informationsanlagen Im Treppenraum wird eine elektronische Kleinsirene installiert, die bei Alarm die Nachbarn aufmerksam macht. Diese Sirene ist auch in den Wohnräumen sehr gut hörbar. Durch akustische bzw. optische Signale kann jederzeit der Schaltzustand der Anlage festgestellt werden. Die Anlage kann entweder von außen - über einen an der Wohnungstür angebrachten Geheimschalter - oder von innen - direkt an der Zentrale - ein- oder ausgeschaltet werden. 12-80 Prinzipdarstellung einer gesicherten Wohnung 12/62 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen 12.14 Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen 12.14.1 Allgemeines Zu unterscheiden sind Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen mit – Antennen, – Kabelanschluß. Die Antennenanlagen ermöglichen den Empfang von Tonund Fernsehprogrammen terrestrischer Rundfunksender (herkömmliche Antenne) als auch den Empfang von Satellitenaussendungen („Antennenschüssel“). Antennenanlagen können als Einzel- bzw. als Gemeinschaftsantennenanlage betrieben werden. Beim Kabelanschluß werden die Rundfunk- und Fernsehsignale nicht über die Dachantenne des Hauses empfangen, sondern über das Breitbandverteilnetz der Deutschen Telekom AG angeboten. Es können sowohl die Programme der terrestrischen Sender als auch die Satellitenprogramme (je nach technischen Voraussetzungen und länderspezifischen Regelungen) empfangen werden. Für die Ausführung von Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen gelten insbesondere die VDE-Bestimmungen DIN EN 50083-1 (VDE 0855 Teil 1), DIN 18015 sowie die Technischen Vorschriften des Bundesamtes für Postund Telekommunikation (BAPT). Anlagen zum Empfang von Ton- und Fernsehrundfunk sind als integraler Bestandteil der elektrischen Anlage von Wohngebäuden zu planen. Antennenleitungen müssen auswechselbar und gegen Beschädigung geschützt verlegt werden. Die direkte Verlegung von Antennenleitungen in Putz ist nicht zulässig. Nach DIN 18015-1 ist ein Leerrohr zwischen dem oberen Geschoß (Dachgeschoß) und dem Kellergeschoß vorzusehen. Damit ist die Ausschöpfung aller Empfangsmöglichkeiten – terrestrische Antenne, – Satellitenantenne, – Breitbandkabel-Einspeisung gegeben. Die nachträgliche Erweiterung oder Umrüstung auf Breitbandkabel-Einspeisung ist dadurch problemlos ohne weiteren großen Aufwand möglich. Der Platz für Verstärkeranlagen soll erschütterungsfrei und trocken sein. Auf die Angabe des Herstellers über die zulässige Umgebungstemperatur ist wegen der elektronischen Bauteile zu achten. Für den Anschluß des Antennenverstärkers ist ein eigener Stromkreis erforderlich. 12.14.2 Antennenanlagen Da empfangstechnische Bedingungen, wie Ausschaltung von Störquellen und ähnliches, zu berücksichtigen sind, sollte man rechtzeitig eine Spezialfirma mit der Planung der Antennenanlage beauftragen. Der Standort von Antennen ist zu bestimmen nach – – – – optimaler Nutzfeldstärke, Reflexionsfreiheit, ausreichendem Abstand von elektrischen Störquellen, sicherer Montagemöglichkeit und leichtem Zugang. Der Zugang zu Schornsteinen oder Abluftgebläsen darf nicht durch Antennen verhindert werden. Die Befestigung von Antennen an Schornsteinen sollte vermieden werden. Auf den erforderlichen Sicherheitsabstand zu StarkstromFreileitungen ist zu achten. An Befestigungspunkte für Antennenträger und Einführungen von Antennen- und Erdungsleitungen ist bereits bei der Gebäudeplanung zu denken. Dies gilt insbesondere für Flachdächer. Über dem Dach angeordnete Antennen sind zu erden. Bei Gemeinschaftsantennenanlagen können mehrere Stammleitungen zweckmäßig sein. Dadurch ergeben sich meist kürzere Antennenkabel und geringere Hochfrequenzverluste als bei einer Stammleitung mit horizontaler Verteilung, → 12-81. Reihenhäuser und Wohnungsgruppen können auch von einer zentralen Antennenanlage versorgt werden. Es ist durchaus möglich, eine gesamte Siedlung mit nur einer Antenne zu versorgen. In diesem Falle werden von der Gemeinschaftsantenne aus Spezialkabel von Haus zu Haus verlegt und daran die Antennensteckdosen angeschlossen. 12/63 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen Elektro-Installation 12.14.3 Kabelanschluß (Breitband-Kommunikationsnetz) In der Rundfunkempfangsstelle werden alle am Ort empfangbaren Fernseh- und UKW-Hörfunksignale aufbereitet, verstärkt und in das Kabelverteilnetz eingespeist. Der Übergabepunkt, der in der Regel im Keller eines Hauses installiert wird, ist die Trennstelle zwischen dem Breitbandverteilnetz der Deutschen Telekom AG und der privaten Hausverteilanlage, mit der die Signale im Haus oder im Wohnblock weiter zu den Wohnungen und Antennensteckdosen verteilt werden, → 12-82. Die private Hausverteilanlage, in Fachkreisen auch als Netzebene 4 bezeichnet, wird nicht von der Deutschen Telekom AG, sondern von privaten Fachbetrieben installiert. Wird in einem Gebiet ein Breitband-Kommunikationsnetz errichtet, besteht für solche Häuser, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Anschluß wünschen, die Mög- lichkeit, einen verplombten Hausübergabepunkt installieren zu lassen. Gebühren fallen erst an, wenn die Signale am Hausübergabepunkt genutzt werden. In einigen Gemeinden und Städten erfolgt der Kabelanschluß nicht direkt durch die Deutsche Telekom AG, sondern durch private Unternehmen (Kooperationspartner ). Darüber hinaus gibt es eine weitere Vermarktungsform durch Kabel-Servicegesellschaften. Dies sind private Unternehmen, an denen die Deutsche Telekom AG über eine Tochtergesellschaft beteiligt ist. Der Kunde kann zur Bereitstellung des Kabelanschlusses deren Dienste in Anspruch nehmen, er kann sich aber auch alternativ direkt der Leistungen der Deutschen Telekom AG bedienen. In der Regel wird der Hauseigentümer, die Wohnungsbaugesellschaft, die Mietergemeinschaft oder eine von diesen beauftragte Firma oder Person „Vertragspartner“ für den Kabelanschluß. 12-81 Gemeinschaftsantennenanlage in einem Wohnhaus (Prinzip) 12/64 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Ton- und Fernsehrundfunksempfangsanlagen Elektro-Installation 12-82 Kabelanschluß Sie erteilen in Abstimmung mit dem Hauseigentümer den Auftrag für die Installation der privaten Hausverteilanlage und rechnen die Entgelte für die Gesamtheit der angeschlossenen Wohneinheiten mit der Deutschen Telekom AG ab. Die Entgelte und alle Kosten der privaten Hausverteilanlage werden nach Vereinbarung auf die angeschlossenen Wohneinheiten umgelegt. Der Ausstattungswert 2 nach HEA/RAL sieht unabhängig von der Raumzahl mindestens vier Antennensteckdosen vor. In größeren Wohnräumen empfiehlt es sich, zwei Antennensteckdosen vorzusehen. 12.14.4 Anzahl der Antennensteckdosen Beim Ausstattungsumfang nach DIN 18015-2 sind für Wohnungen bis zu drei Aufenthaltsräumen eine, für Wohnungen mit 4 Aufenthaltsräumen mindestens zwei und bei größeren Wohnungen mindestens drei Antennensteckdosen vorzusehen. Als Aufenthaltsräume gelten dabei Wohn-, Schlafräume und Küchen. 12/65 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Blitzschutzanlagen Elektro-Installation 12.15 Blitzschutzanlagen Bereits bei der Planung von Neubauten muß festgestellt werden, ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage erhalten soll. Wohngebäude erhalten im allgemeinen nur dann eine Blitzschutzanlage, wenn eine besondere Blitzgefährdung vorliegt. Das trifft zu für Hochhäuser, für Gebäude mit besonders großer Grundfläche oder in exponierter Lage, z. B. an einem Hang, auf einer Hügelkuppe oder auf einem Berg. Außerdem ist ein Blitzschutz in jedem Fall vorzusehen bei Gebäuden mit weicher Bedachung. Wird durch die Bauordnung des Landes oder durch eine besondere Verordnung eine Blitzschutzanlage nicht zwingend vorgeschrieben, so liegt die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage im Ermessen der Bauauf-sichtsbehörde, des Besitzers oder Betreibers. Im Zweifelsfall sollte der Bauherr einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Für die Planung und die Ausführung der Blitzschutzanlage ist DIN VDE 0185 heranzuziehen. Die Blitzschutzanlage besteht aus dem äußeren und inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz mit Auffangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlage schützt das Gebäude vor Schäden durch direkte Blitzeinschläge. Als Blitzschutzerder bietet sich in der Regel der Fundamenterder an, wenn die erforderlichen Anschlußfahnen für die Ableitungen nach außen geführt sind, → 12-83. Zusätzliche Kosten für einen separaten Blitzschutzerder können dann eingespart werden. Für die Ableitungen sollte aus wirtschaftlichen und architektonischen Gründen so weit wie möglich eine unsichtbare Verlegung vorgesehen werden, z. B. in Stahlbeton oder unter Putz. Die Zugänglichkeit der Meßtrennstellen muß jedoch in jedem Fall sichergestellt sein. Außenantennenanlagen sind immer in eine Blitzschutzmaßnahme einzubeziehen (→ 12.14). Der innere Blitzschutz besteht aus dem Durchführen eines Blitzschutz-Potentialausgleichs sowie dem Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen. Der Blitzschutz-Potentialausgleich beinhaltet alle zusätzlichen Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitzstromes auf die metallenen Installationen und elektrischen Anlagen im Gebäude. Es werden alle leitfähigen Anlagenteile eines Gebäudes einbezogen, dazu gehören Metallkonstruktionen, Stahlbetonarmierungen, Bewehrungen, Rohrleitungen und auch alle aktiven Leiter von gebäudeüberschreitenden elektrischen Leitungen der Starkstromversorgung sowie Leitungen der Informationstechnik. Das Einbeziehen der Leitungen in den Blitzschutz-Potentialausgleich nach DIN VDE 0185 schützt nicht nur die elektrischen und elektronischen Anlagen, es ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gesamtkonzeptes, das bei direktem Blitzeinschlag nicht nur das Gebäude vor Brand oder mechanischen Schäden bewahrt, sondern auch elektrische und elektronische Geräte in einem Gebäude zuverlässig schützt. 12-83 Blitzschutzanlage (Prinzip) 12/66 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Rolläden, Jalousien und Markisen Elektro-Installation 12.16 Rolläden, Jalousien und Markisen mit Elektroantrieb 12.16.1 Antrieb (Rohrmotor) Die konventionelle Art der Motorisierung von Rolläden, Jalousien und Markisen ist der Einbau von Rohrmotoren als Einsteckantrieb in die Wellen, → 12-84. Ein umfassendes Zubehörprogramm ermöglicht die Anpassung an alle Einbausituationen. Rohrmotoren werden bei Rolläden vorwiegend im Neubau verwendet. Der Rolladenkasten ist dann frei zugänglich und die Montage des Rohrmotors sowie die Elektro-Installation sind leicht durchführbar. Aber auch für den nachträglichen Einbau, z. B. bei Renovierung, kann der Rohrmotor bei der Motorisierung von Rolläden verwendet werden. 12.16.2 Bedienung, Steuerung, Automatisierung Die Bedienung der motorisierten Rolläden, Jalousien und Markisen kann in der einfachsten Form durch eine manuelle Betätigung eines Jalousieschalters erfolgen. Der Vorteil liegt hierbei allein in der bequemeren Bedienung. Komfortabler ist der vollautomatische Antrieb. Je nach Ausstattung erfolgt die Bedienung von Rolläden und Jalousien durch Zeitschaltuhren ausschließlich mit Zeitfunktion oder Zeitschaltuhren mit Sonnen- und Dämmerungsautomatik. Dabei ist die Verwendung von Zeitschaltuhren ausschließlich mit Zeitfunktion die weniger komfortable Lösung. Erst in Verbindung mit einer Sonnen- und Dämmerungsautomatik ist ein umfassender Komfort erreicht, der auch dem Streben nach mehr Sicherheit für Wohnung und Haus Rechnung trägt. Bei der Zeitschaltuhr ausschließlich mit Zeitfunktion, → 12-85, lassen sich die einzelnen Uhrenfunktionen per Tastendruck problemlos einstellen, so auch die Umstellung auf Sommer- und Winterzeit. In der Regel haben die heutigen Zeitschaltuhren für Rolläden und Jalousien eine „Security-Urlaubsschaltung“ integriert. Die eingestellten Öffnungs- und Schließzeiten verschieben sich jeden Tag unterschiedlich in einem Bereich von in der Regel 0 bis 15 12-84 Elektro-Rolladenantrieb (Rohrmotor) mit Automatik Minuten (Zufallsgenerator). Somit scheint auch bei Abwesenheit das Haus bewohnt. Der Nachteil der Zeitschaltuhr ausschließlich mit Zeitfunktion liegt darin, daß die Öffnungs- und Schließzeiten jahreszeitbedingt öfters geändert werden müssen. 12/67 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Rolläden, Jalousien und Markisen Elektro-Installation 12-85 Zeitschaltuhr für Rohrmotor-Antriebe in AP- (links) und UP-Ausführung (rechts) Zeitschaltuhren mit integrierter Dämmerungsautomatik, → 12-84, haben den v. g. Nachteil nicht. Rolläden bzw. Jalousien schließen automatisch mit eintretender Dämmerung. Sie fahren herab, sobald ein individuell einstellbarer Helligkeitswert unterschritten und die vorgegebene Schließzeit erreicht wird (Kombination mit Zeitsteuerung). Allerdings bedarf es hier eines Helligkeitssensors, der auf der Fensterscheibe haftet. Durch frühzeitiges und selbsttätiges Herabfahren von Rolläden, auch bei Abwesenheit, läßt sich Energie (Heizkosten) sparen. 12-86 Wind- und Sonnenautomatik für Markisen (links: Sonnenfühler; Mitte: Windfühler; rechts: Steuergerät) Bei der Zeitschaltuhr mit integrierter Sonnenschutzautomatik, → 12-84, fahren bei angeschlossenem Helligkeitssensor Rolläden bzw. Jalousien bei Sonneneinstrahlung bis zu dem an der Fensterscheibe haftenden Sensor her- ab. Wird Schatten registriert, öffnen sich Rolläden bzw. Jalousien wieder. Dadurch werden im Sommer angenehme Raumtemperaturen geschaffen; außerdem erfolgt eine Abschirmung der ausbleichenden UV-Strahlen (Schutz von Möbeln, Teppichen). Die Bedienung von motorisierten Markisen kann in der einfachsten Form ebenfalls durch eine manuelle Betätigung eines Jalousieschalters erfolgen. Auch hier liegt der Vorteil allein in der bequemen Bedienung. Komfortabler ist der vollautomatische Betrieb mit einer Wind- und Sonnenautomatik, → 12-86. Sie besteht aus drei Bauelementen: Dem Sonnenfühler, der die Lichtstärke der Sonne erfaßt, dem Windfühler, der die Windgeschwindigkeit mißt, und dem Steuergerät, das die von den Fühlern gemeldeten Daten verarbeitet und die nötigen Befehle an den Markisenantrieb (Rohrmotor) weitergibt. Sonnen- und Windfühler werden im Freien in der Nähe der Markise installiert. Das Steuergerät, das auch die manuelle Betätigung erlaubt, paßt in eine normale Unterputzdose und wird im Wohnraum eingebaut. Die Sonnenautomatik schützt die Einrichtung vor zu intensiver Sonneneinstrahlung. Sie schirmt die ausbleichenden UV-Strahlen ab und schafft im Sommer angenehme Raumtemperatur. Bei Sonne fährt die Markise automatisch aus. Sobald es sich bewölkt oder abends die Sonne untergeht, fährt die Markise automatisch ein, auch bei Abwesenheit. Vor einer Beschädigung der Markise durch böige Winde und Sturm schütz die Windautomatik. Die Markise wird eingefahren, bevor Wind und Sturm richtig beginnen. Der automatische Betrieb der Markise bei Abwesenheit ist somit problemlos möglich. 12.16.3 Rolladenantrieb und -steuerung für die Nachrüstung Alle Vorteile, die sich durch die Motorisierung von Rolläden mit Rohrmotoren und durch die Automatisierung ergeben, lassen sich auch bei bestehenden Rolläden nachträglich ohne den Einbau von Rohrmotoren erreichen. Mit wenigen Handgriffen kann aus jedem vorhandenen Rolladen mit manuellem Gurtzug ein motorgetriebener Rolladen gemacht werden, ohne den Rolladen- 12/68 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Rolläden, Jalousien und Markisen Elektro-Installation kasten öffnen zu müssen. Der vorhandene Gurtwickler wird unter Beibehaltung des vorhandenen Gurtes gegen einen elektrischen (motorbetriebenen) Gurtzug ausgetauscht, → 12-87. Neben der Unterputz-Ausführung gibt es auch die Aufputz-Ausführung. 12-88 Steckbares Sonnen- und Dämmerungsmodul für elektrischen Gurtzug In der einfachsten Form ist ausschließlich die manuelle Bedienung per Knopfdruck möglich. Mit einem zusätzlich ansteckbaren Modul, → 12-88, läßt sich auch die Sonnensteuerung verwirklichen. Ein computergesteuertes Modell umfaßt neben der manuellen Bedienmöglichkeit auch die Zeitfunktion, → 12-89. Mit dem ansteckbaren Modul, → 12-88, ist auch die Sonnensteuerung und zusätzlich die Dämmerungsfunktion zu verwirklichen. 12-87 Elektrischer Gurtzug mit integrierter Zeitautomatik und eingestecktem Modul für Sonnen- und Dämmerungssteuerung Die in → 12.16.2 genannten Vorteile der Automatisierung mit Sonnen- und Dämmerungsautomatik gelten auch für den elektrischen Gurtzug, sofern er mit den entsprechenden Funktionen ausgestattet ist. 12/69 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hauserneuerung Elektro-Installation Im Gegensatz zur Planung oder Vorplanung der NeubauInstallation verlangt die Planung der Altbau-Installation eine genaue Kenntnis der zu installierenden Räume bzw. Häuser mit ihrer Inneneinrichtung und der vorhandenen Installation. Im allgemeinen können bei der Hauserneuerung zwei Wege beschritten werden: 1. Das Ergänzen der vorhandenen elektrischen Anlagen und Erweitern für den gerade anfallenden Bedarf. 2. Die generelle Renovierung, d. h. das Einbringen einer zukunftsgerechten Elektro-Installation. Diese Absicht kann in zwei Etappen ausgeführt werden, indem zuerst - z. B. vor der Renovierung des Treppenhauses - Hauptleitungen, Zählerplätze und eventuell Stromkreisverteiler auf den notwendigen zukunftssicheren Stand gebracht werden. Im nächsten Renovierungsabschnitt wäre dann die Wohnungsinstallation zukunftsgerecht auszuführen. Die Ausführung der Elektro-Installation in Altbauten unterliegt ebenfalls den Technischen Anschlußbedingungen (TAB) des EVU, den VDE-Bestimmungen sowie weiteren üblichen technischen Regeln. Es ist deshalb unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Wohnungs- oder Hausinhaber, dem ausführenden Elektro-Installateur, dem Planer und dem zuständigen EVU notwendig. 12-89 Elektrischer Gurtzug mit integrierter Zeitautomatik 12.17.2 Ergänzen der vorhandenen Elektro-Installation 12.17 Hauserneuerung 12.17.1 Allgemeines In älteren Wohnungen können die heute gebräuchlichen Elektrogeräte oftmals nicht angeschlossen werden, weil Installationsleitungen sowie Anzahl der Steckdosen und Stromkreise nicht ausreichen. Somit ist oft eine Ergänzung der Elektro-Installation oder eine generelle Renovierung erforderlich. Die Ergänzung kann mit Stegleitung, Mantelleitung oder mit Installationskanälen vorgenommen werden. Bei der Stegleitung wird zweckmäßigerweise der Putz in Breite der Stegleitung mit Hilfe einer Putzfräse oder Putzsäge entfernt. Sind mehrere Stegleitungen parallel zu verlegen, dann ist zwischen den Stegleitungen und zwischen Stegleitung und Putz mindestens ein Abstand von 10 mm einzuhalten. Für die Leitungsführung gelten die Regeln nach DIN 18015-3 (→ 12.11). 12/70 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Hauserneuerung Elektro-Installation Die Mantelleitung NYM läßt sich auf Putz, unter Putz, in Putz und hinter Wandverkleidungen verlegen. Wird die Mantelleitung unter Putz, also unsichtbar, verlegt, ist bei der Leitungsführung ebenfalls DIN 18015-3 zu beachten. Leitungen aufnehmen können. Gegebenenfalls ist auch das Verlegen einer Mantelleitung auf der Fußleiste möglich. Fußleiste und Mantelleitung werden dann mit einem Fußleistenabdeckprofil abgedeckt. 12.17.3 Verwenden von Installationskanälen Darüber hinaus lassen sich Installationskanäle z. B. unterhalb der Fensterbänke von Wand zu Wand einbauen oder auch in der Küche als Installations-Versorgungsschienen mit Steckdosen und Leitungsschutzschaltern oder als Steigeschächte für Hauptleitungen verwenden, → 12-90. Installationskanäle gibt es in den vielfältigsten Formen und Abmessungen. So können bei der Erneuerung die Fußleisten durch sog. Fußleisten-Installationskanäle ersetzt werden, die dann anschließend alle erforderlichen 12-90 Beispiel einer Installation mit vorgefertigten Fußleisten-Installations- und Leitungskanälen 12/71 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Gebäudesystemtechnik Elektro-Installation 12.17.4 Vereinfachen der Installation durch Nutzen vorhandener Schächte, Rohre und ähnliches den Zählerschränken nach DIN 43870 der Vorzug zu geben. Vor dem Renovieren oder Ergänzen elektrischer Installationsanlagen ist zu prüfen, ob bauliche Gegebenheiten, wie Schächte, nicht mehr benutzte Rohre usw., für die Leitungsführung verwendet werden können. Solche Rohre können z. B. nicht mehr benutzte Gasrohre sein, in die Mantelleitungen bzw. Kabel eingezogen werden. Auf die Reduzierung der zu übertragenden Leistung durch das Verlegen der Leitungen in Rohren ist zu achten. Auch das Benutzen von nicht mehr verwendeten Gasabzugskanälen ist möglich. Die Kanäle sind jedoch so umzuändern, daß sie in keinem Fall mehr als Abzugskanäle genutzt werden können. Alte Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) und Sicherungen sind breiter als die heutigen. Dadurch kann durch Auswechseln der alten Überstrom-Schutzeinrichtungen Platz für wesentlich mehr neue Leitungsschutzschalter geschaffen werden. In aller Regel lassen die jetzigen Abmessungen der Leitungsschutzschalter eine Verdoppelung der Stromkreise in den vorhandenen Stromkreisverteilern zu. Die in Kanälen hängenden Leitungen sind sorgfältig abzufangen, da sonst Kaltfluß des PVC erfolgt und die elektrischen Eigenschaften von Kabel oder Leitung nicht mehr gegeben sind. Die Längen sind begrenzt. Am günstigsten ist das Abfangen am Tragseil. 12.17.5 Erweitern von Zähleranlage, Stromkreisverteiler und Hauptleitung Nach dem Musterwortlaut der Technischen Anschlußbedingungen (TAB) der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) ist zunächst die Verwendung von Zählertafeln nicht mehr zulässig. Erleichternd haben aber einige EVU den Einbau von Normzählertafeln NZ nach DIN 43853 in ihre TAB aufgenommen, sofern sie in geeigneten Zählerräumen eingesetzt werden. Bei Teilrenovierungen von elektrischen Anlagen in Altbauten ist von Fall zu Fall, mit Zustimmung des EVU, ein Abweichen von diesen Festlegungen möglich. Mit dem Auswechseln alter, vorhandener Zählertafeln gegen neue Zählertafeln wie auch bei der Erweiterung der Zähleranlage muß nicht unbedingt die Schaffung eines geeigneten Zählerraumes verbunden sein. Mit einer maximalen Breite von 200 mm ist die Zählertafel NZ für Auswechslungen gegen vorhandene Zählertafeln besonders geeignet. Die Montage der Zählertafeln ist möglichst in Nischen vorzusehen, jedoch ebenfalls mit Umkleidungen an Wänden möglich. Falls bauseits machbar, ist auch in Altbauten In Altbauten, in denen vielfach noch Hauptleitungen mit zu geringem Querschnitt und in nicht ausreichender Anzahl vorhanden sind, empfiehlt es sich, bei Instandsetzung des Treppenraumes auf jeden Fall die Hauptleitungen zu verstärken sowie die Steuerleitung bzw. das Leerrohr hierfür nachzuverlegen. 12.18 Gebäudesystemtechnik 12.18.1 Grenzen der konventionellen ElektroInstallation Eine Vielzahl von elektrischen „Helfern“ im täglichen Leben ist heutzutage sowohl im Wohnbereich als auch im beruflichen Bereich vorzufinden. Voraussetzung für das Betreiben all dieser Geräte ist eine qualitativ und quantitativ gute Elektro-Installation. Nicht nur die Elektro-Installation hat sich gegenüber früher geändert, auch die Geräte. Benötigten sie damals ausschließlich die Versorgung mit elektrischer Energie, so besitzen sie heute oft zur Steigerung des Komforts „Sinnesorgane“ (Sensoren) und Melder oder Stellglieder (Aktoren). Die Sensoren melden z. B. eine zu starke Sonneneinstrahlung und lassen die Jalousie ausfahren, oder sie registrieren den Beginn der Dämmerung und lassen die Rollläden herabfahren. Zwangsläufig ergibt sich ein Leitungsnetz, weil im v. g. Beispiel die Signale des Helligkeitssensors zu allen Jalousie- und Rolladenmotoren geführt werden müssen. Einige Anwendungsbereiche, bei denen neben dem elektrischen Energieversorgungsnetz ein weiteres Leitungsnetz als Funktionsnetz erforderlich ist, sind: 12/72 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Gebäudesystemtechnik Elektro-Installation – Heizungssteuerung, – Lüftungssteuerung, – Klimasteuerung, – Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage), – Feuer- und Rauchmeldeanlage, – Rolladensteuerung, – Jalousiesteuerung, – zentrales Anzeigen von Gebäudedaten, – Informationsübertragung an externe Dienste. Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sie zeigt aber den Trend an. In ein modernes Gebäude werden immer mehr Funktionsnetze eingebaut. Welche Gründe liegen dafür vor? – Die Funktionsnetze – sind notwendig (z. B. Feuer- und Rauchmeldeanlage), – sind kostensparend (z. B. Heizungssteuerung), – dienen der Sicherheit (z. B. Einbruchmeldeanlage, Feuer- und Rauchmeldeanlage), – erfüllen steigende Komfortwünsche (z. B. Rolladen-, Jalousie-, Beleuchtungssteuerung). Das Nutzen einer modernen Technik hat aber auch nachteilige Auswirkungen: – Alle Systeme benötigen ein eigenes Funktionsnetz (Insellösung). – Es bedarf einer sorgfältigen Vorplanung, weil spätere Änderungen nur mit erheblichem Aufwand möglich sind. – Die Fülle der erforderlichen Installationsleitungen für die verschiedenen Funktionsnetze läßt sich mitunter nur schwer im Gebäude verwirklichen, das Fassungsvermögen ästhetisch vertretbarer Kabelkanäle und Leerrohre ist schnell erschöpft, das Verlegen von Leitungen in und auf Wänden ist noch problematischer, die Brandlast im Gebäude wird erhöht. – Bei der Renovierung oder bei der Nutzungsänderung von Räumen ist das erforderliche Umverdrahten der Funktionsnetze oft schwierig und somit teuer. Die v. g. nachteiligen Aspekte führen dazu, daß Bauherren und Betreiber oft auf den Nutzen, den ihnen die Systeme im Hinblick auf Sicherheit, Kostensenkung und Lebensqualität bieten können, verzichten. Eine Fülle von Leitungen, die ausschließlich der Informationsübertragung dienen, zeigt → 12-91. Informationen, die von Sensoren ausgehen und Informationen, die an Aktoren gerichtet sind. Das Installationsnetz für die Versorgung der Verbrauchsmittel mit elektrischer Energie ist im Bild dabei gar nicht berücksichtigt. 12.18.2 Neue Elektro-Installation: Gebäudesystemtechnik mit Installationsbus Die Vielfalt der Netze für die Informationsübertragung ist aber gar nicht nötig. Um Informationen zu übertragen und auszutauschen, ist es weder erforderlich noch sinnvoll, für jedes Funktionsnetz ein eigenes Installationsnetz aufzubauen. Hier ist ein System gefragt, das die bisherigen Insellösungen überwindet und einfachere und flexiblere Planung sowie rationellere Verkabelung ermöglicht. Für die Gebäudeinstallation braucht man eine Gebäudesystemtechnik mit nur einem „Verkehrsweg“, auf dem alle Informationen beliebig hin und her geschickt werden können. Diesen Verkehrsweg bezeichnet man als Installationsbus. Den Installationsaufwand für einen Installationsbus zeigt → 12-92. Im Vergleich mit den in → 12-91 gezeigten vielen Insellösungen ist der Installationsaufwand beim Installationsbus deutlich geringer. 12-91 Funktionsnetze zur Informationsübertragung (Insellösungen) 12/73 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Gebäudesystemtechnik Elektro-Installation 12-92 Informationsübertragung mit Informationsbus 12.18.3 Technische Ausführung der Gebäudesystemtechnik Der Installationsbus wird zusätzlich zu dem Installationsnetz zur Versorgung mit elektrischer Energie verlegt, → 12-93. Die Struktur des Installationsnetzes zur Versorgung mit elektrischer Energie hat sich gegenüber dem bisherigen konventionellen Energienetz dabei vereinfacht. Die Energieversorgung führt direkt zu den Verbrauchsmitteln, macht also keinen „Umweg“ über das Schaltmittel, z. B. Schalter, Thermostat. 12-93 Gebäudesystemtechnik – Zusammenwirken von Installationsbus und Starkstromversorgung Der Installationsbus kann beliebig in Linien-, Stern- oder Baumstruktur ausgeführt werden. Als Busleitung ist eine abgeschirmte Leitung, z. B. eine Mantelleitung für Messen, Steuern, Regeln (MSR-Leitung) YCYM 2 x 2 x 0,8 (EIB-Ausführung mit 4 kV Prüfspannung) oder eine Fernmeldeleitung J-Y (St) Y 2 x 2 x 0,8 zu verwenden. Benötigt werden davon nur zwei Adern. Die Busleitung kann unter Putz, im Rohr, in Kanälen sowie auf Trassen verlegt werden, wobei die Leitungsführung unmittelbar parallel zu Starkstromleitungen des Netzes ∼ 230 V/400 V erfolgen darf. Ein solcher Installationsbus dient sowohl dem offenen Informationsaustausch zwischen frei adressierbaren Teilnehmern als auch der Versorgung der Teilnehmer mit Kleinspannung. Von großem Vorteil ist, daß der Installationsbus dezentral organisiert ist, es also auch keinen Umweg über eine Zentrale gibt. Die kleinste Installationsbus-Einheit ist somit eine Linie mit daran angeschlossenen Bus-Teilnehmern, den Sensoren und Aktoren, → 12-94. Bei größeren Objekten können mehrere dieser Linien über Linienkoppler miteinander verbunden werden, → 12-95. Die Linienkoppler sind für den Einbau in Verteilern vorgesehen. Bei Bedarf kann die Linie mit einem Kontroller für zusätzliche Funktionen ergänzt werden, → 12-96, z. B. für zeitgesteuerte Ereignisse, logische Verknüpfungen, Servicefunktionen oder die Protokollierung von Vorgängen. Der Kontroller kann an eine Linie, aber auch an die Hauptlinie im Verteiler angeschlossen werden. Die Buskomponenten gibt es je nach Funktion und Anwendungszweck für Unterputz- (UP-) oder Aufputz-(AP-) Montage, für den Einbau in bzw. den Anbau an Verbrauchsmittel bzw. Meßwertaufnehmer sowie als Reiheneinbaugeräte, → 12-97. Typische Aktoren und Sensoren in Unterputz-Ausführung sind: Schalter, Taster, Temperatur- und Bewegungssensoren, Infrarotempfänger, Anzeigeeinheiten, Bedientableaus, Kommunikationssteckdosen. Aktoren und Sensoren sind modular aufgebaut. In der Unterputzdose sind der Busankoppler und die Klemmen für die Busleitung untergebracht. 12/74 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Gebäudesystemtechnik Elektro-Installation 12-94 Linienaufbau mit Busteilnehmern ■ 12-95 Mehrere Linien im Verteiler mit Linienkopplern ● verbunden 12-97 Verschiedene Ausführungen von Buskomponenten 12-96 Linie mit Kontroller ◆ für zentrale Funktionen Das Endgerät (Bediengerät), z. B. Adapter mit Taster, wird auf den Busankoppler aufgeschnappt oder bei der Kommunikationssteckdose mittels Zuleitung über einen speziellen Adapter steckbar verbunden. Eine Schutzkontaktsteckdose wird in Kombination mit einem UnterputzBusankoppler und Verbindungsadapter fernschaltbar. Buskomponenten als Einbaugeräte bzw. Reiheneinbaugeräte bilden vorzugsweise eine konstruktive Einheit, sind also nicht modular aufgebaut. Als konstruktive Einheit werden sie über festverlegte Leitungen z. B. mit dem Busankoppler sowie dem Aktor oder den Infrarot- bzw. Taster-Befehlseingängen verbunden. 12.18.4 Heutige Maßnahmen für die zukünftige Nutzung Sollen die Vorteile der Gebäudesystemtechnik für die Anwendung von Funktionen wie Schalten, Steuern, Anzeigen, Melden, Überwachen und Messen zukünftig genutzt werden, sind schon heute einige Maßnahmen durchzuführen. 12/75 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Prüfen elektrischer Anlagen Elektro-Installation Solche Maßnahmen sind stark abhängig vom Gebäudetyp und den zu erwartenden technischen Anforderungen. Es ist insbesondere zu unterscheiden in Zweckbauten, das sind z. B. Büro-, Verwaltungs- und Industriegebäude, und in Wohnbauten. 12.19 Prüfen elektrischer Anlagen In folgenden Bereichen der Elektro-Installation können schon heute vorausdenkend Vorkehrungen getroffen werden: Nach § 1 Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Absatz 2 führt aus, daß die Einhaltung des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik vermutet wird, wenn die Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) beachtet worden sind. Das gleiche gilt für Normen einer vergleichbaren Stelle in der Europäischen Gemeinschaft, wenn sie entsprechend der Richtlinie des Rates Anerkennung gefunden haben. – – – – – Haupt-, Unter-, Etagenverteiler, Rangierverteiler, Leerrohre, Kabelkanäle, Kabeltrassen, Verbindungsdosen. Für Wohnbauten empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: – Für jeden Raum ein Leerrohr vorsehen, um nachträglich die Busleitung in jedes Zimmer führen zu können. – Die Verteilungen ca. 30 bis 40 % größer dimensionieren, um nachträglich Installationsbus-Geräte aufnehmen zu können, z. B. Steuergeräte, Eingabegeräte, Netzteil, Kontroller. Bei mehreren Verteilern sind diese mit einer Busleitung miteinander zu verbinden. Diese Maßnahmen sind mindestens vorzunehmen. Von Vorteil ist, auch die nachfolgenden, weitergehenden Vorbereitungen zu treffen: – In den Räumen werden an den Stellen, wo später Komponenten der Gebäudesystemtechnik installiert werden sollen, Unterputzdosen installiert und diese mit der Busleitung verbunden, die von vornherein verlegt wird (kein Leerrohr). Hierbei ist vorausschauend zu planen. In Frage kommen Dosen neben Schaltern, Tastern, Antennendosen, Steckdosen, Beleuchtungskörpern. Aber auch dort, wo heute üblicherweise noch keine Elektro-Installation erfolgt, z. B. neben den Heizkörperventilen, neben Fenstern (spätere Abfragung von Fensterkontakten). – Außerhalb des Gebäudes bzw. am Gebäude ist die Busleitung zu berücksichtigen, z. B. für Außenbeleuchtung, Schreckbeleuchtung, später vorhandene Bewegungs- und Temperatursensoren, Wind- und Regenwächter, Außenlichtsensoren. Grundsätzlich ist jedermann, der eine elektrische Anlage errichtet oder betreibt, nach geltendem Recht gehalten, dabei die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Durch diese Rechtsordnung ist also jeder Elektro-Installateur gesetzlich verpflichtet, bei der Installation alle innerhalb der maßgebenden Fachwelt bekannten handwerklichen Grundsätze und technischen Bestimmungen genau einzuhalten. Dabei hat der Verordnungsgeber den VDE-Bestimmungen eine wichtige Rolle zuerkannt. Sind die VDE-Bestimmungen eingehalten, so ist die Vermutung begründet, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt worden ist. Die VDE-Bestimmung DIN VDE 0100 verpflichtet jeden Errichter einer elektrischen Anlage, sich vor deren erstmaliger Inbetriebnahme von der einwandfreien Funktion der angewendeten Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag durch Messungen zu überzeugen. Die Prüfungen müssen u. a. durch eine eingehende Besichtigung aller für die Schutzmaßnahmen wichtigen Anlagenteile erfolgen und die Messungen beinhalten, durch die die Wirksamkeit nachgewiesen wird. Aussagen über die erforderlichen Prüfungen enthält DIN VDE 0100 Teil 610 „Prüfungen; Erstprüfungen“. Die Prüfungen müssen selbstverständlich mit geeigneten Meßgeräten durchgeführt werden, die bei jedem Elektro-Installateur in seiner Werkstattausrüstung vorhanden sein müssen. 12/76 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Schaltzeichen 12.20 Grafische Symbole für Schaltungsunterlagen (Schaltzeichen) Leiter, Leitung, Kabel Anschlußdose, Verbindungsdose Ausschalter, einpolig Schalter 1/1 Leiter, bewegbar Abzweigdose, allgemein Ausschalter, zweipolig Schalter 1/2 Leiter, geschirmt Dose, allgemein Leerdose, allgemein Serienschalter, einpolig Schalter 5/1 Leiter im Erdreich, Erdkabel Stichdose Wechselschalter, einpolig Schalter 6/1 Leiter, oberirdisch Freileitung Durchschleifdose Kreuzschalter Schalter 7/1 Kabelkanal, Trasse, Elektro-Installationsrohr Hausanschlußkasten, allgemein, dargestellt mit Leitung Schalter mit Zugschnur Leiter auf Putz Verteiler, dargestellt mit 5 Anschlüssen Zeitschalter, einpolig Leiter im Putz Umrahmungslinie, Begrenzungslinie Taster Leiter unter Putz Schutzerde Taster mit Leuchte Leitung oder Kabel, nicht angeschlossen Primärzelle, Primärelement, Akkumulator Stromstoßrelais Leitung mit 3 Kupferleitern 1,5 mm 2 Transformator mit zwei Wicklungen Näherungssensor Dreiphasen-Vierleitersyst. mit drei Außenleitern u. einem Neutralleiter, 50 Hz, 400 V Gleichrichter-Gerät Berührungssensor Leiter in einem Kabel, 3 Leiter dargestellt Wechselstromrichter Näherungsschalter (Ausschalter) Leitung mit 3 Leitern Spannungskonstanthalter Berührungsschalter (Wechselschalter) Leitung mit 3 Leitern, vereinfachte Darstellung Sicherung, allgemein Dimmer Schutzleiter (PE) Schraubsicherung, dargestellt 10 A, Typ D II, dreipolig Steckdose, allgemein Neutralleiter (N), Mittelleiter (M) Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherung (NH), dargestellt 25 A, Größe 00 Schutzkontaktsteckdose Neutralleiter mit Schutzfunktion (PEN) Sicherungstrennschalter Schutzkontaktsteckdose, dargestellt für Drehstrom, fünfpolig Drei Leiter, ein Neutralleiter, ein Schutzleiter Sicherungsschalter Schutzkontaktsteckdose, abschaltbar Leitung, nach oben führend Schalter, dargestellt 10 A, dreipolig Schutzkontaktsteckdose, mit verriegeltem Schalter Leitung, nach unten führend Fehlerstrom-Schutzschalter, vierpolig Schutzkontaktsteckdose, dargestellt als Dreifachsteckdose Leitung, nach unten und oben führend Leitungsschutzschalter Wahlweise Darstellung Verbindung von Leitern Motorschutzschal., dreipol. mit therm. u. magnet. Auslösung, in einpol. Darstellung Steckdose mit Trenntrafo, z. B. für Rasierapparat Abzweig von Leitern (Form 1) Notschalter Fernmeldesteckdose Schalter, allgemein Antennensteckdose Schalter mit Kontrolleuchte Elektrizitätszähler Wattstundenzähler Abzweig von Leitern (Form 2) Anschluß (z. B. Klemme) (Der Kreis darf ausgefüllt werden) 12/77 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Schaltzeichen Schaltuhr Mikrowellenherd Fernsprechgerät, fernberechtigt Zeitrelais Backofen Fernsprecher für zwei oder mehr Amtsleitungen Blinkrelais, dargestellt mit einer Blinkfrequenz von 5/min Wärmeplatte Wechselsprechstelle, z. B. Haus- oder Torsprechstelle Tonfrequenz-Rundsteuerrelais Friteuse Gegensprechstelle z. B. Haus- oder Torsprechstelle Leuchte, allgemein Heißwasserspeicher Lautsprecher, allgemein Leuchtenauslaß, dargestellt mit Leitung Durchlauferhitzer Mikrofon, allgemein Leuchtenauslaß auf Putz, dargestellt mit nach links führender Leitung Heißwassergerät Lautsprecher / Mikrofon Leuchte mit Schalter Infrarotgrill Vermittlungszentrale, allgemein Leuchte mit veränderbarer Helligkeit Waschmaschine Wecker Klingel Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung Wäschetrockner Schnarre Summer Sicherheitsleuchte Notleuchte mit getrenntem Stromkreis Geschirrspülmaschine Gong Einschlagwecker Sicherheitsleuchte mit eingebauter Stromversorgung Händetrockner, Haartrockner Horn Hupe Scheinwerfer, allgemein Heizelement Sirene Punktleuchte Speicherheizgerät Leuchtmelder, allgemein Flutlichtleuchte Infrarotstrahler Türöffner Leuchte, dargestellt mit zusätzlicher Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung Ventilator Zeiterfassungsgerät Leuchte, dargestellt mit zusätzl. Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung Klimagerät Brand-Druckknopf-Nebenmelder Leuchte für Entladungslampe, allgemein Kühlgerät, Tiefkühlgerät Anzahl der Sterne siehe DIN 8950-2 Temperaturmelder Leuchte für Leuchtstofflampe, allgemein Gefriergerät Anzahl der Sterne siehe DIN 8950-2 Schlüsselschalter Wächtermelder Leuchte mit 3 Leuchtstofflampen Motor, allgemein Erschütterungsmelder (Tresorpendel) Leuchte mit 5 Leuchtstofflampen Umformer Passierschloß für Schaltwege in Sicherheitsanlagen Generator Rauchmelder, selbsttätig, lichtabhängiges Prinzip Starter für Leuchtstofflampe Stern-Dreieck-Schaltung Brandmelder, selbsttätig Eletrogerät, allgemein Fernsprecher, allgemein Dämmerungsschalter Küchenmaschine Fernsprechgerät, halbamtsberechtigt Antenne, allgemein Elektroherd, allgemein Fernsprechgerät, amtsberechtigt Verstärker, allgemein; Spitze des Dreiecks gibt die Verstärkungsrichtung an Vorschaltgerät für Entladungslampen 12/78 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Elektro-Installation Literaturhinweise 12.21 Hinweise auf Literatur- und Arbeitsunterlagen DIN VDE 0100* „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt“ insbesondere: Teil 300 - Bestimmungen allgemeiner Merkmale Teil 410 - Schutzmaßnahmen; Schutz gegen elektrischen Schlag Teil 430 - Schutzmaßnahmen; Schutz von Leitungen und Kabeln bei Überstrom Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100 Teil 430 - Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit Iz und die Zuordnung von Überstrom-Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast Teil 520 - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kabel- und Leitungssysteme (-anlagen) Teil 540 - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter Teil 610 - Prüfungen; Erstprüfungen Teil 701 - Räume mit Badewanne oder Dusche Teil 720 - Feuergefährdete Betriebsstätten Teil 730 - Verlegen von Leitungen in Hohlwänden sowie in Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen nach DIN 4102 DIN VDE 0298* „Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen“ Teil 4: „Empfohlene Werte für Strombelastbarkeit von Leitungen“ DIN VDE 0470* „Prüfgeräte und Prüfverfahren“ Teil 1: „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“ DIN VDE 0603* „Installationskleinverteiler und Zählerplätze bis AC 400 V“ Teil 1: „Installationskleinverteiler und Zählerplätze“ DIN VDE 0606* „Verbindungsmaterial bis 660 V“ Teil 1: „Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen DIN VDE 0800* „Fernmeldetechnik“ Teil 1: „Errichtung und Betrieb der Anlagen“ DIN VDE 0833* „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“, Teil 1: „Allgemeine Festlegungen“ Teil 2: „Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)“ Teil 3: „Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ Teil 737 - Feuchte und nasse Bereiche und Räume; Anlagen im Freien DIN EN 50083-1 VDE 0855 Teil 1* Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehrundfunk-Signale - Sicherheitsanforderungen Teil 739 - Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen mit I∆n ≤ 30 mA in TN- und TT-Netzen VDE-Schriftenreihe, Band 9* „Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme nach DIN VDE 0100 Teil 410 und Teil 540“ DIN VDE 0185* „Blitzschutzanlage“ Teil 1: „Allgemeines für das Errichten“ VDE-Schriftenreihe, Band 32* „Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom - DIN VDE 0100 Teil 430 mit Beiblatt, DIN VDE 0298“ DIN VDE 0276 Teil 1000* „Starkstromkabel - Strombelastbarkeit, Allgemeines; Umrechnungsfaktoren“ VDE-Schriftenreihe, Band 35* „Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung (DIN VDE 0100, DIN 18014 und viele mehr)“ Teil 732 - Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen 12/79 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Literaturhinweise Elektro-Installation VDE-Schriftenreihe, Band 45* „Elektro-Installation in Wohngebäuden - Handbuch für die Installationspraxis“ VDE-Schriftenreihe, Band 67* „Elektrische Anlagen für Baderäume, Schwimmbäder und alle weiteren feuchten Bereiche und Räume“ VDE-Schriftenreihe, Band 68* „VDE 0100: Der neue Teil 520 - Verlegen von Kabeln und Leitungen in der Praxis“ Teil 6: „Schaltzeichen für die Erzeugung und Umwandlung elektrischer Energie“ Teil 7: „Schaltzeichen für Schalt- und Schutzeinrichtungen“ Teil 8: „Schaltzeichen für Meß-, Melde- und Signaleinrichtungen“ Teil 9: „Schaltzeichen für die Nachrichtentechnik Vermittlungs- und Endeinrichtungen“ Teil 10: „Schaltzeichen für die Nachrichtentechnik Übertragungseinrichtungen“ Teil 11: „Schaltzeichen für Netze und Elektroinstallation“ DIN 18012** „Hausanschlußräume - Planungsgrundlagen“ DIN 43853** „Zählertafeln“ DIN 18013** „Nischen für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)“ DIN 43870** „Zählerplätze“ Teil 1: „Maße auf Basis eines Rastersystems“ Teil 2: „Funktionsflächen“ Teil 3: „Verdrahtung“ DIN 18014** „Fundamenterder“ DIN 18015** „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“, Teil 1: „Planungsgrundlagen“ Teil 2: „Art und Umfang der Mindestausstattung“ Teil 3: „Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ DIN 40719** „Schaltungsunterlagen“ Teil 1: „Begriffe, Einteilung“ Teil 3: „Regeln für Stromlaufpläne der Elektrotechnik" Teil 4: „Regeln für Übersichtsschaltpläne der Elektrotechnik“ Teil 5: „Elektroinstallation“ DIN 40900** „Graphische Symbole für Schaltungsunterlagen“ Beiblatt 1: „Stichwortverzeichnis“ Teil 1: „Allgemeines“ Teil 2: „Symbolelemente und Kennzeichnen für Schaltzeichen“ Teil 3: „Schaltzeichen für Leiter und Verbinder“ Teil 4: „Schaltzeichen für passive Bauelemente“ Teil 5: „Schaltzeichen für Halbleiter und Elektronenröhren“ Beiblatt 1 zu DIN 43870** „Anwendungsbeispiele zu den Funktionsflächen“ DIN-Normen für das Handwerk, Band 2** „Elektroinstallateur-Handwerk “ DIN-Taschenbuch Nr. 501** „Elektroinstallation - Schaltzeichen - Schaltungsunterlagen“ DIN-Taschenbuch Nr. 512** „Schaltungsunterlagen für die Elektrotechnik“ DIN-Taschenbuch Nr. 514** „Normen über graphische Symbole für die ElektrotechnikSchaltzeichen“ AVBEltV*** „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ TAB*** „Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz“, Bezug auch durch EVU FTZ 731 TR 1 „Rohrnetze und andere verdeckte Führungen für Fernmeldeleitungen in Gebäuden“, Deutsche Telekom AG, Forschungs- und Technologiezentrum, Darmstadt 12/80 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise 12 Literaturhinweise Elektro-Installation „Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen u. a.“, Werner-Verlag, Düsseldorf VOB, Teile A, B und C „Verdingungsordnung für Bauleistungen“** „Technische Regeln für Aufzüge (TRA)“, Carl-HeymannsVerlag, Köln „Handbuch für Blitzschutz und Erdung“* „VDE 0100 und die Praxis“* „ABC der Elektro-Installation“, Energie-Verlag, Heidelberg Elektrische Installationstechnik; Siemens Aktiengesellschaft, München und Berlin - Teil 1: Energieversorgung und -verteilung - Teil 2: Installationsanlagen, -geräte und -systeme, Beleuchtungstechnik, Schutzmaßnahmen „Die neuzeitliche und vorschriftsmäßige Elektro-Installation“, Dr.-Alfred-Hüthig-Verlag, Heidelberg HEA-Faltblatt Elektro-Installation - „Ausstattungswerte“ Herausgeber: Hauptberatungsstelle für Elektrizitätsanwendung e.V., Frankfurt. Verlag und Vertrieb: Energie-Verlag, Heidelberg * VDE-Verlag, Berlin ** Beuth Verlag, Berlin *** VWEW-Verlag, Frankfurt (Main) 12/81 Gesamtinhalt Kapitelinhalt Stichworte Benutzerhinweise