Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion

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Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion
Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen betr. die künftige Nutzung des Eika-Areals
Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller
Die Anfragen beantworte ich wie folgt:
Die Eika GmbH als Grundstückseigentümer befindet sich in einer sogenannten Planinsolvenz (Insolvenz in Eigenverwaltung). Geschäftsführer
und Assistierende Insolvenzverwalterin bereiten Entscheidungen des
Gläubigerausschusses vor, der dann allein entscheidungsbefugt ist im Hinblick auf die Verwertung des Areals. Für das Grundstück besteht noch ein
Mietvertrag mit der Eika Kerzen GmbH bis zum Frühjahr 2016. Nähere
Einzelheiten über den exakten Kreis der Gläubiger sind uns nicht bekannt.
Gleiches gilt natürlich für den Umfang und die Werthaltigkeit der einzelnen
Forderungen. Das Werksgelände hat eine Größe von rund 58.000 qm. Planungsrechtlich ist es als Gewerbegebiet normiert. Zwei Gebäude stehen
unter Denkmalschutz. Es steht zu vermuten, dass Teilbereiche der Fläche
mit Altlasten belegt sind. Für den rückwärtig entlang der Straße An den
Straußwiesen bestehenden Abschnitt gibt es Überlegungen, Gebäude für
Studentisches Wohnen zu errichten. Die Pläne dazu sind allerdings nicht
kontinuierlich verfolgt worden. Fest steht, dass solche Nutzung nur mit
einem geänderten B-Plan Verfahren möglich ist. Dabei sind insbesondere
Schall- und Geruchsemmissionen zu bewerten. Ein Gutachten weist auf
erhebliche Überschreitungen der Lärmgrenzwerte hin.
Wir stehen in Gesprächen mit der Geschäftsführung und haben vor wenigen Tagen verabredet, eng in die Kommunikation über vorliegende Erwerbsanfragen innerhalb der Vorläufe von Entscheidungen eingebunden
zu werden. Im Vorlauf des Verkaufsprozesses gibt es offenkundig eine
Reihe von Erwerbsanfragen. Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die bauplanungsrechtliche Situation ist die enge Einbindung der
Stadt in den strukturierten Verkaufsprozess zwingend.
Fulda, 9.2.2015
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die
Grünen vom 27.01.2015 bezüglich Bettenhaus am
Lotterberg im Michelsrombacher Wald
Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
Frage 1:
Gibt es dort mittlerweile einen Bauantrag/Bauvoranfrage?
Antwort:
Die Baugenehmigung für den Neubau eines Hotels wurde am 16.07.2014
erteilt. Die eingereichte Planung entspricht dem Bebauungsplan und sieht
die Errichtung eines Bettenhauses/Hotel mit 45 Zimmern und Schwimmbadbereich im Untergeschoss vor.
Frage 2:
Sofern ja: Was genau ist mittlerweile geplant?
Antwort:
(siehe Antwort zu Frage 1)
Sofern nein: Verfolgt der Eigentümer seine Bettenhaus-Planung gar nicht
mehr oder warum verzögert sich die Umsetzung?
Antwort:
Angesichts der durch den Netzbetreiber TenneT vorgestellten Planungen
für den SuedLink und der parallel zur A 7 favorisierten Trasse hat sich der
Inverstor bei der Stadt erkundigt, wann mit einer endgültigen Entscheidung zum Trassenverlauf zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die aktuelle Berichterstattung zu diesem Thema, in dem
nach Aussagen der Bundesnetzagentur der Antrag des Netzbetreibers unvollständig und die Überprüfung der sog. „Ostvariante“ nachzuholen ist.
Der Investor wird den Bau des Bettenhauses ganz wesentlich von der
Trassenführung des SuedLinks abhängig machen.
Fulda, 9. September 2015
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die
Grünen vom 27.01.15 bezüglich Landesgartenschau 2022
Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
Frage 1:
Auf welcher konzeptionellen Grundlage basiert die Bewerbung für
die Landesgartenschau 2022?
Antwort:
Die Bewerbung wird in 2 Schritten durchgeführt. Am 16.Januar wurde
durch die Stadt Fulda in einem Schreiben an Staatsministerin Priska Hinz
das Interesse bekundet, die Landesgartenschau 2022 durchführen zu wollen. Der zustimmende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
12.12.14 ist Anlage dieses Schreibens.
Im zweiten Schritt muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden,
die eine konzeptionelle Grundlage aufzeigt und landschaftsplanerische und
städtebauliche Ziele und Projekte definiert. Weiterhin beinhaltet die Studie
Kosten- und Finanzierungspläne und eine Darstellung der Folgenutzung.
Mit dieser Aufgabe ist nach einem internen Auswahlverfahren das Planungsbüro Arc-Grün in Kitzingen beauftragt worden. Dieses Büro wird in
enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Anforderungen bearbeiten.
Eine verwaltungsinterne Vorarbeit über mögliche Bereiche, Ziele und Projekte hat im Vorfeld stattgefunden.
Die Machbarkeitsstudie muss bis zum 31.05.2015 beim Hessischen Ministerium für Umwelt- Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vorliegen.
Frage 2:
Wann wird die hessische Landesregierung beschließen, welche
Stadt die LGS 2022 ausrichten wird?
Antwort:
Ein genauer Termin ist der Stadt Fulda nicht bekannt. Wir gehen davon
aus, dass dies bis Ende 2015 geschieht.
Frage 3:
Wie ist das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit, also der städtischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger geplant?
Antwort:
Im ersten Schritt werden im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie die Gremien und die Verwaltung beteiligt. Dies soll über interne Arbeitskreise durchgeführt werden.
Eine umfassende Bürgerbeteiligung ist dann im Rahmen des Planungswettbewerbes vorgesehen. Dieser schließt sich an die Machbarkeitsstudie
an, wenn die Stadt Fulda den Zuschlag bekommt.
Fulda, 09. Februar 2015
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/
Die Grünen vom 27.01.2015 zum Thema „Am Leschberg“
Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
Frage 1:
In welcher Phase befindet sich das „Rekultivierungskonzept
Leschberg“?
Frage 2:
Welche Probleme sind hier zu lösen?
Antwort:
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 177 „Am Leschberg“ sind Ende 2012 durchgeführt worden.
In diesem Verfahrensschritt sind Bedenken von Seiten des Regierungspräsidiums Kassel zu den Themen Boden, Grundwasser, Abfallwirtschaft und
ggf. Deponiezulassung geäußert worden. Auch die Firma „Alfred Wende
GmbH“ hat Einwendungen geltend gemacht. Mit den genannten Behörden
sowie der Firma Wende wurden Gespräche zu den vorgebrachten Einwendungen geführt. Eine unterschiedliche Auffassung besteht zum Thema Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterführung des Bebauungsplanes war der Erwerb von verschiedenen Grundstücken im Bereich des Leschbergs. Dazu wurden aufwendige Grundstücksverhandlungen mit den
betroffenen Eigentümern geführt. Die Verträge zum Grunderwerb wurden
2014 erfolgreich abgeschlossen. Es steht lediglich noch eine Zustimmungserklärung der Hessischen Landgesellschaft zur vereinfachten Umlegung aus.
Somit kann das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 177 in der
1. Jahreshälfte 2015 weiter verfolgt werden.
Nächster Schritt ist die Offenlegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch.
Fulda, 9. Februar
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die
Grünen vom 27.01.2015 bezüglich Sachstand Taubenhaus
Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
Frage:
Wie ist der Sachstand Taubenhaus?
Antwort:
Die Ausschreibung wurde am 08.01.2015 als beschränkte Ausschreibung
auf den Markt gegeben, dabei wurden 6 leistungsfähige Bieter angeschrieben. Submissionstermin ist der 03.02.2015.
Der avisierte Ausführungszeitraum für die o.g. Gewerke ist je nach Witterung und erforderlicher Produktionszeit zwischen der 10. – 18. KW 2015.
Im Anschluss hieran werden durch das Betriebsamt einige Schreinerarbeiten für die erforderlichen Nistkästen erstellt und Elektroarbeiten vollzogen.
Nach Übergabe des Bauwerkes wird der weitere Betrieb über das Ordnungsamt (Reinigung und Betreuung) ggf. in Zusammenwirkung mit dem
Betriebsamt erfolgen.
Fulda, 9. Februar 2015
Anfrage der SPD Stadtverordnetenfraktion (Nr. 16) betr. Maßnahmen im
Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ vom 26.01.2015
Frage:
Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt und welche Kosten entstanden
dafür?
Antwort: Zur besseren Übersicht sind nachfolgend die umgesetzten Maßnahmen
in bereits „abgeschlossene Maßnahmen“ und „nicht abgeschlossene Maßnahmen“ aufgeteilt. Die unter II. dargestellten Kosten zeigen daher ausschließlich
die zurzeit noch geschätzten, kalkulatorischen Kosten:
I. Abgeschlossene Maßnahmen
(Stand soweit abgerechnet: 30.06./ bzw. 31.12.2014.)
Workshops, Integriertes Handlungskonzept, Citymarketing,
Vergütung für Beauftragte, Planungen und Untersuchungen,
Beiträge Hessen Agentur etc.
Öffentlichkeitsarbeit
Wohnumfeld-Maßnahmen
Uniplatz 1.+2. BA
Unterm Hl. Kreuz 1.+2. BA
Treppe/ Stützmauer Schlossgarten 1.BA
Aufwertung Marktstraße
Umgest. Untere Bahnhofstraße 1.+2. BA
Neugestaltung Pauluspromenade 1.BA
EUR 1.287.000
EUR 023.190
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
477.500
452.000
118.200
129.500
500.300
300.000
EUR
EUR
EUR
EUR
265.500
063.600
004.000
030.000
Stützmauer Theaterhof Schlossgarten 2.BA
Aufwertung Schlossgarten/ Weiher 1.+2.BA
Pflasterarbeiten Altstadt ff. rd.
Verfügungsfond/ Modernisierungsprogramm rd.
Aufbau Leerstandsmanagement
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
200.000
600.000
250.000
080.000
030.000
Modernisierung u. Instandsetzung von Gebäuden
Palais Altenstein 1. BA
EUR
500.000
Modernisierung u. Instandsetzung von Gebäuden
Pförtnerhaus u.a. ehem. Wollgarnfabrik
Funktionsverbesserung Stadtmuseum
Verfügungsfond rd.
Anreizförderprogramm rd.
II. Bewilligte, noch nicht begonnene oder
nicht abgeschlossene Maßnahmen
Zwischensumme der bisher bewilligten Förderung
(Brutto = incl. städt. Kostenanteil!)
davon Zuschüsse vom Bund und Land Hessen (rd. 2/3)
EUR 5.310.790
2. Frage:
Welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden und welche Kosten werden
dafür veranschlagt?
Antwort:
Zu den voraussichtlichen Kosten der geplanten Maßnahmen können derzeit noch
keine Angaben gemacht werden:
1
-
Aufwertung Schlossgarten 3. BA – Wegebau
Palais Altenstein 2. BA
Aufwertung Jerusalemplatz
Neugestaltung Pauluspromenade 2. BA
Frage: Wie hoch sind die bisherigen Zuschüsse?
Antwort: Die Höhe der Zuschüsse vom Bund und Land schwanken - je nach
aktueller Finanzkraft der Kommunen - in jedem Förderbescheid von Jahr zu Jahr
und betragen im Durchschnitt rund 2/3 der förderfähigen Kosten. So betrug zum
Beispiel die Förderquote nach dem aktuellen Zuwendungsbescheid vom Dezember für 2014
67,27 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Frage: Welche Maßnahmen wurden im Rahmen dieses Projektes durchgeführt,
die nicht vorgesehen waren?
Antwort: Nach dem Förderprogramm sind im Fördergebiet – ganz allgemein –
„ortsbildprägende Gebäude“ förderfähig. Zunächst war hier vorrangig die Sanierung des Kanzlerpalais vorgesehen, die dann, wie Teile des Stadtschlosses, im
parallel aufgelegten Förderprogramm „Energetische Sanierung von Gebäuden
sozialer Infrastruktur“ bezuschusst werden konnten. Ersatzweise wurde deshalb
das Palais Altenstein zur Förderung angemeldet und ein erster Bauabschnitt im
Förderbescheid vom Dezember 2014 mit rd. 335.000 EUR berücksichtigt.
Fulda, 06. Februar 2015
Christoph Schmidt
2
Anfrage SPD zur SV am 09.02.2015
Die SPD Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat der Stadt Fulda:
Antwort von Herrn Oberbürgermeister Möller
1. Wie viele Mitarbeiter (Stellen) sind mit dem Standort-Marketing Innenstadt (CityMarketing) betraut?
Mit dem City-Marketing sind betraut ein Citymanager (1,0) mit einer Assistentin (0,5)
sowie eine Mitarbeiterin (0,5) im Rahmen der Bürogemeinschaft mit der Geschäftsstelle des Citymarketing e.V.
2. Wie viele Stellen sind für diesen Bereich vorgesehen?
Für diesen Bereich sind 1,5 Stellen bei der Stadt Fulda sowie 0,5 Stellenanteile beim
Citymarketing e.V. im Rahmen der Bürogemeinschaft vorgesehen.
3. Wie viele Stellen sieht das Konzept aktive Kernbereiche hier vor?
In dem integrierten Handlungskonzept „Aktiver Kernbereich Fulda“ wird aus gutachterlicher Sicht eine Personalausstattung von 2,5 Stellen vorgeschlagen.
4. Welche Begründungen gibt es für etwaige Abweichungen des im Konzept aktive
Kernbereiche genannten Bedarfs zu den tatsächlichen oder vorgesehenen Stellen?
Die zu besetzenden Stellen sollen eine nachhaltige Struktur schaffen, die auch ohne
das Programm Aktive Kernbereiche fortgeführt werden kann. Die Grundaussage des
Konzepts ist verwirklicht worden: städtische und private Personalressourcen werden
gebündelt eingesetzt. Die Mittel sowohl auf der städtischen Seite wie auch auf der
Seite des privaten Citymarketing e.V. sind begrenzt.
Anfrage SPD-Fraktion betr. Verkehrssituation „Friedrichstraße“
Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner
1. Wie ist der Stand der Gespräche zu etwaigen Verkehrsregelungen in der Friedrichstraße?
2. Gibt es erste Ergebnisse?
Antwort:
Zur Aufbereitung des Themas wurde zunächst eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Friedrichstraße“ gebildet. Deren erste Aufgabe ist es, alle
bisher vorhandenen Grunddaten und Informationen zu der Thematik zusammenzustellen.
Auf der Grundlage dieses Datenmaterials werden aktuell verkehrstechnisch grundsätzlich mögliche Varianten für zukünftige Verkehrsführungen
in der Friedrichstraße und der näheren Umgebung erarbeitet, welche als
Ausgangsbasis für die dann zu führenden Gespräche und Diskussionen mit
den unterschiedlich Interessengruppen dienen sollen.
Aktuell zeichnet sich die Situation ab, dass in diesem Jahr in der Nonnengasse eine größere Baumaßnahme durchgeführt wird, die voraussichtlich
von April – November nur unter Vollsperrung der Nonnengasse abgewickelt werden kann. Diese Situation würde die Möglichkeiten für eine Veränderung der Verkehrsführungen im näheren Umfeld der Friedrichstraße
in diesem Jahr deutlich einschränken.
Vor diesem Hintergrund wurden aktuell auch noch keine Gespräche mit
externen Interessengruppen geführt.
Fulda, 02.02.2015
1
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion der SPD vom 26.01.2015
betr. Muslimischer Religionsunterricht in Schulen der Stadt Fulda
Antwort von Bürgermeister Dag Wehner
1. In welchen Schulen der Stadt Fulda wird muslimischer Religionsunterricht erteilt.
Momentan wird nur in der Cuno-Raabe-Schule muslimischer Religionsunterricht erteilt.
2. Wie viele Unterrichtsgruppen gibt es insgesamt?
Es gibt zwei Unterrichtsgruppen, eine in der 1. Klasse und eine in der 2.
Klasse.
3. Wer ist für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich?
Das Land Hessen legt im Rahmen eines Kerncurriculums die inhaltliche
Ausgestaltung des islamischen Unterrichts fest. Darin werden das islamische Verständnis und die Grundkenntnisse von Religion und Kultur der
muslimischen Gemeinschaften dargestellt. Alle curricularen Ausführungen
für das Fach Islamische Religion stehen in Übereinstimmung mit dem Hessischen Schulgesetz, der Landesverfassung und dem Grundgesetz. Kooperationspartner bei der Entwicklung des Kerncurriculums waren der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Landesverband
Hessen e.V. und die Ahmadiyya Muslim Jamaat K.d.ö.R.
Fulda, den 09.02 2015
Radverkehrskonzept der Stadt Fulda, 1. Fortschreibung 2009
Übersicht "Bauliche und verkehrstechnische Umsetzung 2015ff"
lfd.
Nr.
Streckenabschnitt
Planungsphase
Realisierungsphase
(Stand: 15.10.2014)
Länge
gesamt
(ein- / beidseitig)
Anmerkung
In Planung (Neubau / Erstmarkierung / Sonstiges)
Planung liegt vor
geplanter Baubeginn:
ab 2015
Umbau der Magdeburger Straße zw. Zieherser Weg und
02 Wörthstraße
(Markierung von Schutzstreifen)
Planung liegt vor
Umbau der Kurfürstenstraße zw. Leipziger Straße und H.03 von-Bibra-Platz
(Anlage von Schutzstreifen)
04
05
01
Leipziger Straße zw. B27 und Drosselweg
(Neubau einer Querungshilfe)
entfällt
Projekt der Stadt Fulda
Baubeginn:
2014
550m
(275m / 275m)
Projekt der Stadt Fulda
Planung liegt vor
geplanter Baubeginn:
in 2015
720m
(360m / 360m)
Projekt der Stadt Fulda
Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 zw.
Haimbach und Mittelrode, 1.BA
Planung liegt vor
geplanter Baubeginn:
in 2015
1.500m
(1.500m / ---)
Projekt der Stadt Fulda
Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 zw.
Haimbach und Mittelrode, 2.+3.BA
Planung liegt vor
geplanter Baubeginn:
2016ff
siehe oben
Projekt der Stadt Fulda
Aus- und Umbau der B458 Petersberger Straße
06 zw. Schillerstraße und An St. Johann
(Markierung Radfahrstreifen bzw. Neubau Radwege)
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016
1.080m
(540m / 540m)
Projekt Hessen Mobil Fulda
Aus- und Umbau der B254 Frankfurter Straße
07 zw. Mainstraße und Bronnzeller Kreisel
(Markierung Radfahrstreifen)
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
2.500m
(1.250m / 1.250m)
Projekt Hessen Mobil Fulda
Aus- und Umbau der B254 Frankfurter Straße
08 zw. Feuerwache und Maberzeller Straße
(Markierung Radverkehrsanlagen)
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
2.500m
(1.250m / 1.250m)
Projekt Hessen Mobil Fulda
Neubau eines Geh- und Radweges entlang der
09 Schirrmannstraße / Johannisstraße, 2.BA
zw. Jugendherberge und Olympiastraße
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
400m
(400m / ---)
1
Projekt der Stadt Fulda
10
Neubau eines Radweges in der Künzeller Straße
zw. Heidelsteinstraße und Michael-Henkel-Straße
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
200m
(200m / ---)
Projekt der Stadt Fulda
11
Amand-Ney-Straße zw. Leipziger Straße und Magdeburger
Straße
(Markierung von Schutzstreifen / Piktogramme)
Planung liegt vor
geplanter Baubeginn:
ab 2015?
315m
(315m / ---)
Projekt der Stadt Fulda
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
entfällt
Projekt der Stadt Fulda
in Planung
geplanter Baubeginn:
ab 2016?
6.500m
(6500m / ---)
Projekt der Stadt Fulda
in Planung + Umsetzung
Baubeginn:
2015
entfällt
Projekt der Stadt Fulda
12 Wegweisungskonzept Radverkehr
13
Radverkehrsgerechter Ausbau von Wirtschaftswegen im
Gieseltal
14 Überprüfung der Benutzungspflicht im Stadtgebiet
Gesamt:
13.765m
2
Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 23.01.15
bezüglich Umsetzung Radverkehrskonzept
Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
In der 1. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Fulda hat
der Magistrat im Jahr 2009 ein Maßnahmenkatalog formuliert, der mittelfristig umgesetzt werden sollte. Die SPD-Fraktion fragt den Magistrat der
Stadt Fulda:
Frage 1:
Welche Radverkehrsanlagen wurden seitdem im Rahmen von
Straßenbaumaßnahmen angelegt?
Antwort:
In der beigefügten Übersichtsliste zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 2009 sind die wesentlichen Einzelmaßnahmen seit 2008 dargestellt.
Demnach sind zwischen 2008 und 2014 ca. 22.000 m Radverkehrsanlagen
neu angelegt worden.
In 2015 werden voraussichtlich 1.425m hinzukommen. Die Baumaßnahme
„Umbau der Magdeburger Straße zwischen Zieherser Weg und Wörthstraße“ befindet sich bereits in der Realisierungsphase (550m Radverkehrsanlagen), die Baumaßnahmen „Ausbau Kurfürstenstraße zwischen Leipziger
Straße und Heinrich-von-Bibra-Platz“ (720m Radverkehrsanlagen) sowie
„Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 am Ortsrand Haimbach“ (155m Radverkehrsanlagen) werden im Laufe des Jahres in die Umsetzung gehen.
Neben den vorgenannten Maßnahmen sind weitere Projekte in der Planungsphase. Hierzu gehören insbesondere der geplante „Gieseltal-Radweg
zwischen Johannesberg und Giesel“ (ca. 6.500m) und der „Ausbau der
Schirrmannstraße, 2. Bauabschnitt“ (ca. 400m). Weitere Radverkehrsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen an Bundesstraßen im Stadtgebiet sind
ebenfalls in der Planung. Zuständig ist hier Hessen Mobil.
Frage 2:
Welche Radwegeanlagen wurden als selbständige Einzelbaumaßnahmen realisiert?
Antwort:
Hierzu verweisen wir auf die beigefügte Einzelaufstellung.
Frage 3:
Welche Radverkehrsanlagen wurden durch Beschilderungs-/ Markierungsmaßnahmen hergestellt?
Antwort:
Hierzu verweisen wir ebenfalls auf die beigefügte Einzelaufstellung.
Frage 4:
Welche sonstigen radverkehrsgerechten Infrastrukturmaßnahmen
(Fahrradabstellanlagen u.a.) wurden entwickelt?
Antwort:
Neben dem Ausbau des Radverkehrsnetzes sind in 2014 ergänzend 11
Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Einbahn-Regelung freigegeben worden. Weitere Einbahnstraßen sind in der Überprüfung und
Abstimmung mit Polizei, ADFC und Straßenverkehrsbehörde. Sie sollen
2015 abschließend geregelt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat darüber hinaus in 2014 damit begonnen,
die vorhandenen Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht auf ihre Konformität mit der Straßenverkehrsordnung zu überprüfen. Die Überprüfung
soll in 2015 abgeschlossen werden und die Rahmenbedingungen für den
Radverkehr weiter verbessern.
Des Weiteren wurden aus laufenden Haushaltsmitteln in 2014 neue Fahrradabstellanlagen beschafft, welche teilweise bereits aufgestellt wurden
(z.B. Rabanusstraße, Bahnhofstraße) bzw. in den kommenden Wochen
aufgestellt werden. Geplante Standorte sind hierbei der Bahnhofsvorplatz,
der Bereich Gemüsemarkt und der Bereich Mittelstraße / Brauhausstraße.
In Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wird derzeit auch
untersucht, in wie weit im Parkhaus Ruprechtstraße eine überdachte Ladestation für Elektro-Fahrräder eingerichtet werden kann.
Von einem externen Büro wird derzeit untersucht, ob die Errichtung von
Ladestationen für E-Bikes in der Kernstadt sinnvoll ist. Die Ergebnisse
werden im Frühjahr erwartet.
Das Wegweisungskonzept für den Radverkehr ist zwischenzeitlich weitestgehend fertiggestellt und muss nun mit dem Land Hessen und den Nachbarkommunen abgestimmt werden, auch die Förderfähigkeit ist noch zu
klären. Voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2015 wird den städtischen
Gremien hierzu eine Vorlage zur Beratung vorgelegt.
Letztendlich werden die eingehenden Hinweise über die Meldeplattform
Radverkehr zeitnah geprüft und wenn möglich einer Lösung zugeführt.
Dies gilt in erster Linie für Hinweise bezüglich des Oberflächenzustandes
von Radverkehrsanlagen (Schlaglöcher, abgenutzte Markierungen, Verschmutzungen etc.) sowie fehlender bzw. notwendiger Beschilderungen
gemäß der Straßenverkehrsordnung (z.B. Freigabe von Einbahnstraßen in
Gegenrichtung oder Gehwegen usw.).
Fulda, 9. Februar 2015

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