Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion
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Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion
Anfrage der CDU-Fraktion und Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die künftige Nutzung des Eika-Areals Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller Die Anfragen beantworte ich wie folgt: Die Eika GmbH als Grundstückseigentümer befindet sich in einer sogenannten Planinsolvenz (Insolvenz in Eigenverwaltung). Geschäftsführer und Assistierende Insolvenzverwalterin bereiten Entscheidungen des Gläubigerausschusses vor, der dann allein entscheidungsbefugt ist im Hinblick auf die Verwertung des Areals. Für das Grundstück besteht noch ein Mietvertrag mit der Eika Kerzen GmbH bis zum Frühjahr 2016. Nähere Einzelheiten über den exakten Kreis der Gläubiger sind uns nicht bekannt. Gleiches gilt natürlich für den Umfang und die Werthaltigkeit der einzelnen Forderungen. Das Werksgelände hat eine Größe von rund 58.000 qm. Planungsrechtlich ist es als Gewerbegebiet normiert. Zwei Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Es steht zu vermuten, dass Teilbereiche der Fläche mit Altlasten belegt sind. Für den rückwärtig entlang der Straße An den Straußwiesen bestehenden Abschnitt gibt es Überlegungen, Gebäude für Studentisches Wohnen zu errichten. Die Pläne dazu sind allerdings nicht kontinuierlich verfolgt worden. Fest steht, dass solche Nutzung nur mit einem geänderten B-Plan Verfahren möglich ist. Dabei sind insbesondere Schall- und Geruchsemmissionen zu bewerten. Ein Gutachten weist auf erhebliche Überschreitungen der Lärmgrenzwerte hin. Wir stehen in Gesprächen mit der Geschäftsführung und haben vor wenigen Tagen verabredet, eng in die Kommunikation über vorliegende Erwerbsanfragen innerhalb der Vorläufe von Entscheidungen eingebunden zu werden. Im Vorlauf des Verkaufsprozesses gibt es offenkundig eine Reihe von Erwerbsanfragen. Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die bauplanungsrechtliche Situation ist die enge Einbindung der Stadt in den strukturierten Verkaufsprozess zwingend. Fulda, 9.2.2015 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.01.2015 bezüglich Bettenhaus am Lotterberg im Michelsrombacher Wald Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: Gibt es dort mittlerweile einen Bauantrag/Bauvoranfrage? Antwort: Die Baugenehmigung für den Neubau eines Hotels wurde am 16.07.2014 erteilt. Die eingereichte Planung entspricht dem Bebauungsplan und sieht die Errichtung eines Bettenhauses/Hotel mit 45 Zimmern und Schwimmbadbereich im Untergeschoss vor. Frage 2: Sofern ja: Was genau ist mittlerweile geplant? Antwort: (siehe Antwort zu Frage 1) Sofern nein: Verfolgt der Eigentümer seine Bettenhaus-Planung gar nicht mehr oder warum verzögert sich die Umsetzung? Antwort: Angesichts der durch den Netzbetreiber TenneT vorgestellten Planungen für den SuedLink und der parallel zur A 7 favorisierten Trasse hat sich der Inverstor bei der Stadt erkundigt, wann mit einer endgültigen Entscheidung zum Trassenverlauf zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die aktuelle Berichterstattung zu diesem Thema, in dem nach Aussagen der Bundesnetzagentur der Antrag des Netzbetreibers unvollständig und die Überprüfung der sog. „Ostvariante“ nachzuholen ist. Der Investor wird den Bau des Bettenhauses ganz wesentlich von der Trassenführung des SuedLinks abhängig machen. Fulda, 9. September 2015 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.01.15 bezüglich Landesgartenschau 2022 Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: Auf welcher konzeptionellen Grundlage basiert die Bewerbung für die Landesgartenschau 2022? Antwort: Die Bewerbung wird in 2 Schritten durchgeführt. Am 16.Januar wurde durch die Stadt Fulda in einem Schreiben an Staatsministerin Priska Hinz das Interesse bekundet, die Landesgartenschau 2022 durchführen zu wollen. Der zustimmende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.14 ist Anlage dieses Schreibens. Im zweiten Schritt muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die eine konzeptionelle Grundlage aufzeigt und landschaftsplanerische und städtebauliche Ziele und Projekte definiert. Weiterhin beinhaltet die Studie Kosten- und Finanzierungspläne und eine Darstellung der Folgenutzung. Mit dieser Aufgabe ist nach einem internen Auswahlverfahren das Planungsbüro Arc-Grün in Kitzingen beauftragt worden. Dieses Büro wird in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Anforderungen bearbeiten. Eine verwaltungsinterne Vorarbeit über mögliche Bereiche, Ziele und Projekte hat im Vorfeld stattgefunden. Die Machbarkeitsstudie muss bis zum 31.05.2015 beim Hessischen Ministerium für Umwelt- Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorliegen. Frage 2: Wann wird die hessische Landesregierung beschließen, welche Stadt die LGS 2022 ausrichten wird? Antwort: Ein genauer Termin ist der Stadt Fulda nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass dies bis Ende 2015 geschieht. Frage 3: Wie ist das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit, also der städtischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger geplant? Antwort: Im ersten Schritt werden im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie die Gremien und die Verwaltung beteiligt. Dies soll über interne Arbeitskreise durchgeführt werden. Eine umfassende Bürgerbeteiligung ist dann im Rahmen des Planungswettbewerbes vorgesehen. Dieser schließt sich an die Machbarkeitsstudie an, wenn die Stadt Fulda den Zuschlag bekommt. Fulda, 09. Februar 2015 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.01.2015 zum Thema „Am Leschberg“ Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: In welcher Phase befindet sich das „Rekultivierungskonzept Leschberg“? Frage 2: Welche Probleme sind hier zu lösen? Antwort: Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 177 „Am Leschberg“ sind Ende 2012 durchgeführt worden. In diesem Verfahrensschritt sind Bedenken von Seiten des Regierungspräsidiums Kassel zu den Themen Boden, Grundwasser, Abfallwirtschaft und ggf. Deponiezulassung geäußert worden. Auch die Firma „Alfred Wende GmbH“ hat Einwendungen geltend gemacht. Mit den genannten Behörden sowie der Firma Wende wurden Gespräche zu den vorgebrachten Einwendungen geführt. Eine unterschiedliche Auffassung besteht zum Thema Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaftsgesetz. Eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterführung des Bebauungsplanes war der Erwerb von verschiedenen Grundstücken im Bereich des Leschbergs. Dazu wurden aufwendige Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern geführt. Die Verträge zum Grunderwerb wurden 2014 erfolgreich abgeschlossen. Es steht lediglich noch eine Zustimmungserklärung der Hessischen Landgesellschaft zur vereinfachten Umlegung aus. Somit kann das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 177 in der 1. Jahreshälfte 2015 weiter verfolgt werden. Nächster Schritt ist die Offenlegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch. Fulda, 9. Februar Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.01.2015 bezüglich Sachstand Taubenhaus Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage: Wie ist der Sachstand Taubenhaus? Antwort: Die Ausschreibung wurde am 08.01.2015 als beschränkte Ausschreibung auf den Markt gegeben, dabei wurden 6 leistungsfähige Bieter angeschrieben. Submissionstermin ist der 03.02.2015. Der avisierte Ausführungszeitraum für die o.g. Gewerke ist je nach Witterung und erforderlicher Produktionszeit zwischen der 10. – 18. KW 2015. Im Anschluss hieran werden durch das Betriebsamt einige Schreinerarbeiten für die erforderlichen Nistkästen erstellt und Elektroarbeiten vollzogen. Nach Übergabe des Bauwerkes wird der weitere Betrieb über das Ordnungsamt (Reinigung und Betreuung) ggf. in Zusammenwirkung mit dem Betriebsamt erfolgen. Fulda, 9. Februar 2015 Anfrage der SPD Stadtverordnetenfraktion (Nr. 16) betr. Maßnahmen im Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ vom 26.01.2015 Frage: Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt und welche Kosten entstanden dafür? Antwort: Zur besseren Übersicht sind nachfolgend die umgesetzten Maßnahmen in bereits „abgeschlossene Maßnahmen“ und „nicht abgeschlossene Maßnahmen“ aufgeteilt. Die unter II. dargestellten Kosten zeigen daher ausschließlich die zurzeit noch geschätzten, kalkulatorischen Kosten: I. Abgeschlossene Maßnahmen (Stand soweit abgerechnet: 30.06./ bzw. 31.12.2014.) Workshops, Integriertes Handlungskonzept, Citymarketing, Vergütung für Beauftragte, Planungen und Untersuchungen, Beiträge Hessen Agentur etc. Öffentlichkeitsarbeit Wohnumfeld-Maßnahmen Uniplatz 1.+2. BA Unterm Hl. Kreuz 1.+2. BA Treppe/ Stützmauer Schlossgarten 1.BA Aufwertung Marktstraße Umgest. Untere Bahnhofstraße 1.+2. BA Neugestaltung Pauluspromenade 1.BA EUR 1.287.000 EUR 023.190 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 477.500 452.000 118.200 129.500 500.300 300.000 EUR EUR EUR EUR 265.500 063.600 004.000 030.000 Stützmauer Theaterhof Schlossgarten 2.BA Aufwertung Schlossgarten/ Weiher 1.+2.BA Pflasterarbeiten Altstadt ff. rd. Verfügungsfond/ Modernisierungsprogramm rd. Aufbau Leerstandsmanagement EUR EUR EUR EUR EUR 200.000 600.000 250.000 080.000 030.000 Modernisierung u. Instandsetzung von Gebäuden Palais Altenstein 1. BA EUR 500.000 Modernisierung u. Instandsetzung von Gebäuden Pförtnerhaus u.a. ehem. Wollgarnfabrik Funktionsverbesserung Stadtmuseum Verfügungsfond rd. Anreizförderprogramm rd. II. Bewilligte, noch nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Maßnahmen Zwischensumme der bisher bewilligten Förderung (Brutto = incl. städt. Kostenanteil!) davon Zuschüsse vom Bund und Land Hessen (rd. 2/3) EUR 5.310.790 2. Frage: Welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden und welche Kosten werden dafür veranschlagt? Antwort: Zu den voraussichtlichen Kosten der geplanten Maßnahmen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden: 1 - Aufwertung Schlossgarten 3. BA – Wegebau Palais Altenstein 2. BA Aufwertung Jerusalemplatz Neugestaltung Pauluspromenade 2. BA Frage: Wie hoch sind die bisherigen Zuschüsse? Antwort: Die Höhe der Zuschüsse vom Bund und Land schwanken - je nach aktueller Finanzkraft der Kommunen - in jedem Förderbescheid von Jahr zu Jahr und betragen im Durchschnitt rund 2/3 der förderfähigen Kosten. So betrug zum Beispiel die Förderquote nach dem aktuellen Zuwendungsbescheid vom Dezember für 2014 67,27 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Frage: Welche Maßnahmen wurden im Rahmen dieses Projektes durchgeführt, die nicht vorgesehen waren? Antwort: Nach dem Förderprogramm sind im Fördergebiet – ganz allgemein – „ortsbildprägende Gebäude“ förderfähig. Zunächst war hier vorrangig die Sanierung des Kanzlerpalais vorgesehen, die dann, wie Teile des Stadtschlosses, im parallel aufgelegten Förderprogramm „Energetische Sanierung von Gebäuden sozialer Infrastruktur“ bezuschusst werden konnten. Ersatzweise wurde deshalb das Palais Altenstein zur Förderung angemeldet und ein erster Bauabschnitt im Förderbescheid vom Dezember 2014 mit rd. 335.000 EUR berücksichtigt. Fulda, 06. Februar 2015 Christoph Schmidt 2 Anfrage SPD zur SV am 09.02.2015 Die SPD Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat der Stadt Fulda: Antwort von Herrn Oberbürgermeister Möller 1. Wie viele Mitarbeiter (Stellen) sind mit dem Standort-Marketing Innenstadt (CityMarketing) betraut? Mit dem City-Marketing sind betraut ein Citymanager (1,0) mit einer Assistentin (0,5) sowie eine Mitarbeiterin (0,5) im Rahmen der Bürogemeinschaft mit der Geschäftsstelle des Citymarketing e.V. 2. Wie viele Stellen sind für diesen Bereich vorgesehen? Für diesen Bereich sind 1,5 Stellen bei der Stadt Fulda sowie 0,5 Stellenanteile beim Citymarketing e.V. im Rahmen der Bürogemeinschaft vorgesehen. 3. Wie viele Stellen sieht das Konzept aktive Kernbereiche hier vor? In dem integrierten Handlungskonzept „Aktiver Kernbereich Fulda“ wird aus gutachterlicher Sicht eine Personalausstattung von 2,5 Stellen vorgeschlagen. 4. Welche Begründungen gibt es für etwaige Abweichungen des im Konzept aktive Kernbereiche genannten Bedarfs zu den tatsächlichen oder vorgesehenen Stellen? Die zu besetzenden Stellen sollen eine nachhaltige Struktur schaffen, die auch ohne das Programm Aktive Kernbereiche fortgeführt werden kann. Die Grundaussage des Konzepts ist verwirklicht worden: städtische und private Personalressourcen werden gebündelt eingesetzt. Die Mittel sowohl auf der städtischen Seite wie auch auf der Seite des privaten Citymarketing e.V. sind begrenzt. Anfrage SPD-Fraktion betr. Verkehrssituation „Friedrichstraße“ Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner 1. Wie ist der Stand der Gespräche zu etwaigen Verkehrsregelungen in der Friedrichstraße? 2. Gibt es erste Ergebnisse? Antwort: Zur Aufbereitung des Themas wurde zunächst eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Friedrichstraße“ gebildet. Deren erste Aufgabe ist es, alle bisher vorhandenen Grunddaten und Informationen zu der Thematik zusammenzustellen. Auf der Grundlage dieses Datenmaterials werden aktuell verkehrstechnisch grundsätzlich mögliche Varianten für zukünftige Verkehrsführungen in der Friedrichstraße und der näheren Umgebung erarbeitet, welche als Ausgangsbasis für die dann zu führenden Gespräche und Diskussionen mit den unterschiedlich Interessengruppen dienen sollen. Aktuell zeichnet sich die Situation ab, dass in diesem Jahr in der Nonnengasse eine größere Baumaßnahme durchgeführt wird, die voraussichtlich von April – November nur unter Vollsperrung der Nonnengasse abgewickelt werden kann. Diese Situation würde die Möglichkeiten für eine Veränderung der Verkehrsführungen im näheren Umfeld der Friedrichstraße in diesem Jahr deutlich einschränken. Vor diesem Hintergrund wurden aktuell auch noch keine Gespräche mit externen Interessengruppen geführt. Fulda, 02.02.2015 1 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion der SPD vom 26.01.2015 betr. Muslimischer Religionsunterricht in Schulen der Stadt Fulda Antwort von Bürgermeister Dag Wehner 1. In welchen Schulen der Stadt Fulda wird muslimischer Religionsunterricht erteilt. Momentan wird nur in der Cuno-Raabe-Schule muslimischer Religionsunterricht erteilt. 2. Wie viele Unterrichtsgruppen gibt es insgesamt? Es gibt zwei Unterrichtsgruppen, eine in der 1. Klasse und eine in der 2. Klasse. 3. Wer ist für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich? Das Land Hessen legt im Rahmen eines Kerncurriculums die inhaltliche Ausgestaltung des islamischen Unterrichts fest. Darin werden das islamische Verständnis und die Grundkenntnisse von Religion und Kultur der muslimischen Gemeinschaften dargestellt. Alle curricularen Ausführungen für das Fach Islamische Religion stehen in Übereinstimmung mit dem Hessischen Schulgesetz, der Landesverfassung und dem Grundgesetz. Kooperationspartner bei der Entwicklung des Kerncurriculums waren der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Landesverband Hessen e.V. und die Ahmadiyya Muslim Jamaat K.d.ö.R. Fulda, den 09.02 2015 Radverkehrskonzept der Stadt Fulda, 1. Fortschreibung 2009 Übersicht "Bauliche und verkehrstechnische Umsetzung 2015ff" lfd. Nr. Streckenabschnitt Planungsphase Realisierungsphase (Stand: 15.10.2014) Länge gesamt (ein- / beidseitig) Anmerkung In Planung (Neubau / Erstmarkierung / Sonstiges) Planung liegt vor geplanter Baubeginn: ab 2015 Umbau der Magdeburger Straße zw. Zieherser Weg und 02 Wörthstraße (Markierung von Schutzstreifen) Planung liegt vor Umbau der Kurfürstenstraße zw. Leipziger Straße und H.03 von-Bibra-Platz (Anlage von Schutzstreifen) 04 05 01 Leipziger Straße zw. B27 und Drosselweg (Neubau einer Querungshilfe) entfällt Projekt der Stadt Fulda Baubeginn: 2014 550m (275m / 275m) Projekt der Stadt Fulda Planung liegt vor geplanter Baubeginn: in 2015 720m (360m / 360m) Projekt der Stadt Fulda Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 zw. Haimbach und Mittelrode, 1.BA Planung liegt vor geplanter Baubeginn: in 2015 1.500m (1.500m / ---) Projekt der Stadt Fulda Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 zw. Haimbach und Mittelrode, 2.+3.BA Planung liegt vor geplanter Baubeginn: 2016ff siehe oben Projekt der Stadt Fulda Aus- und Umbau der B458 Petersberger Straße 06 zw. Schillerstraße und An St. Johann (Markierung Radfahrstreifen bzw. Neubau Radwege) in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016 1.080m (540m / 540m) Projekt Hessen Mobil Fulda Aus- und Umbau der B254 Frankfurter Straße 07 zw. Mainstraße und Bronnzeller Kreisel (Markierung Radfahrstreifen) in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? 2.500m (1.250m / 1.250m) Projekt Hessen Mobil Fulda Aus- und Umbau der B254 Frankfurter Straße 08 zw. Feuerwache und Maberzeller Straße (Markierung Radverkehrsanlagen) in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? 2.500m (1.250m / 1.250m) Projekt Hessen Mobil Fulda Neubau eines Geh- und Radweges entlang der 09 Schirrmannstraße / Johannisstraße, 2.BA zw. Jugendherberge und Olympiastraße in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? 400m (400m / ---) 1 Projekt der Stadt Fulda 10 Neubau eines Radweges in der Künzeller Straße zw. Heidelsteinstraße und Michael-Henkel-Straße in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? 200m (200m / ---) Projekt der Stadt Fulda 11 Amand-Ney-Straße zw. Leipziger Straße und Magdeburger Straße (Markierung von Schutzstreifen / Piktogramme) Planung liegt vor geplanter Baubeginn: ab 2015? 315m (315m / ---) Projekt der Stadt Fulda in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? entfällt Projekt der Stadt Fulda in Planung geplanter Baubeginn: ab 2016? 6.500m (6500m / ---) Projekt der Stadt Fulda in Planung + Umsetzung Baubeginn: 2015 entfällt Projekt der Stadt Fulda 12 Wegweisungskonzept Radverkehr 13 Radverkehrsgerechter Ausbau von Wirtschaftswegen im Gieseltal 14 Überprüfung der Benutzungspflicht im Stadtgebiet Gesamt: 13.765m 2 Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 23.01.15 bezüglich Umsetzung Radverkehrskonzept Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner In der 1. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Fulda hat der Magistrat im Jahr 2009 ein Maßnahmenkatalog formuliert, der mittelfristig umgesetzt werden sollte. Die SPD-Fraktion fragt den Magistrat der Stadt Fulda: Frage 1: Welche Radverkehrsanlagen wurden seitdem im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen angelegt? Antwort: In der beigefügten Übersichtsliste zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 2009 sind die wesentlichen Einzelmaßnahmen seit 2008 dargestellt. Demnach sind zwischen 2008 und 2014 ca. 22.000 m Radverkehrsanlagen neu angelegt worden. In 2015 werden voraussichtlich 1.425m hinzukommen. Die Baumaßnahme „Umbau der Magdeburger Straße zwischen Zieherser Weg und Wörthstraße“ befindet sich bereits in der Realisierungsphase (550m Radverkehrsanlagen), die Baumaßnahmen „Ausbau Kurfürstenstraße zwischen Leipziger Straße und Heinrich-von-Bibra-Platz“ (720m Radverkehrsanlagen) sowie „Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L3139 am Ortsrand Haimbach“ (155m Radverkehrsanlagen) werden im Laufe des Jahres in die Umsetzung gehen. Neben den vorgenannten Maßnahmen sind weitere Projekte in der Planungsphase. Hierzu gehören insbesondere der geplante „Gieseltal-Radweg zwischen Johannesberg und Giesel“ (ca. 6.500m) und der „Ausbau der Schirrmannstraße, 2. Bauabschnitt“ (ca. 400m). Weitere Radverkehrsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen an Bundesstraßen im Stadtgebiet sind ebenfalls in der Planung. Zuständig ist hier Hessen Mobil. Frage 2: Welche Radwegeanlagen wurden als selbständige Einzelbaumaßnahmen realisiert? Antwort: Hierzu verweisen wir auf die beigefügte Einzelaufstellung. Frage 3: Welche Radverkehrsanlagen wurden durch Beschilderungs-/ Markierungsmaßnahmen hergestellt? Antwort: Hierzu verweisen wir ebenfalls auf die beigefügte Einzelaufstellung. Frage 4: Welche sonstigen radverkehrsgerechten Infrastrukturmaßnahmen (Fahrradabstellanlagen u.a.) wurden entwickelt? Antwort: Neben dem Ausbau des Radverkehrsnetzes sind in 2014 ergänzend 11 Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Einbahn-Regelung freigegeben worden. Weitere Einbahnstraßen sind in der Überprüfung und Abstimmung mit Polizei, ADFC und Straßenverkehrsbehörde. Sie sollen 2015 abschließend geregelt werden. Die Straßenverkehrsbehörde hat darüber hinaus in 2014 damit begonnen, die vorhandenen Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht auf ihre Konformität mit der Straßenverkehrsordnung zu überprüfen. Die Überprüfung soll in 2015 abgeschlossen werden und die Rahmenbedingungen für den Radverkehr weiter verbessern. Des Weiteren wurden aus laufenden Haushaltsmitteln in 2014 neue Fahrradabstellanlagen beschafft, welche teilweise bereits aufgestellt wurden (z.B. Rabanusstraße, Bahnhofstraße) bzw. in den kommenden Wochen aufgestellt werden. Geplante Standorte sind hierbei der Bahnhofsvorplatz, der Bereich Gemüsemarkt und der Bereich Mittelstraße / Brauhausstraße. In Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wird derzeit auch untersucht, in wie weit im Parkhaus Ruprechtstraße eine überdachte Ladestation für Elektro-Fahrräder eingerichtet werden kann. Von einem externen Büro wird derzeit untersucht, ob die Errichtung von Ladestationen für E-Bikes in der Kernstadt sinnvoll ist. Die Ergebnisse werden im Frühjahr erwartet. Das Wegweisungskonzept für den Radverkehr ist zwischenzeitlich weitestgehend fertiggestellt und muss nun mit dem Land Hessen und den Nachbarkommunen abgestimmt werden, auch die Förderfähigkeit ist noch zu klären. Voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2015 wird den städtischen Gremien hierzu eine Vorlage zur Beratung vorgelegt. Letztendlich werden die eingehenden Hinweise über die Meldeplattform Radverkehr zeitnah geprüft und wenn möglich einer Lösung zugeführt. Dies gilt in erster Linie für Hinweise bezüglich des Oberflächenzustandes von Radverkehrsanlagen (Schlaglöcher, abgenutzte Markierungen, Verschmutzungen etc.) sowie fehlender bzw. notwendiger Beschilderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung (z.B. Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung oder Gehwegen usw.). Fulda, 9. Februar 2015