branchenspezial: steuer 1x1 für kaminkehrer

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branchenspezial: steuer 1x1 für kaminkehrer
DIE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
BRANCHENSPEZIAL: STEUER 1X1
FÜR KAMINKEHRER
Selbständige Kaminkehrer haben wie alle anderen Handwerker aus anderen Branchen ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten. Welche Besonderheiten Kaminkehrer in Punkto Steuern kennen sollten, erfahren Sie in den folgenden Passagen dieses Merkblatts.
1. Betriebliche Haftpflichtversicherung als Betriebsausgaben abziehbar
Da sich Kaminkehrer eigentlich fast immer in einem Privathaushalt oder einem Büro befinden, um eine Therme oder einen
Kamin zu prüfen, bietet sich eine betriebliche Haftpflichtversicherung an. Denn schließlich müssen Sie versichert sein, sollten Sie eine Vase umstoßen oder etwas anderes beschädigen. Folge: Die Beitragszahlungen in diese betriebliche Haftpflichtversicherung stellen Betriebsausgaben dar, die Ihren Gewinn mindern.
2. Berufskrankheit attestieren lassen
Haben Sie wegen Ihres Berufs gesundheitliche Probleme, lassen Sie sich eine Berufskrankheit attestieren. Während aus
eigener Tasche gezahlte Arztrechnungen und Medikamente ohne attestierte Berufskrankheit nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind (teilweise wegen der zumutbaren Eigenbelastung mit null Euro), dürfen Sie die Aufwendungen zur
Linderung oder Heilung einer Berufskrankheit in voller Höhe vom Gewinn Ihres Handwerksbetriebs abziehen.
3. Problemfall Kehrbezirk
Die Finanzverwaltung sieht den gesamten Kehrbezirk eines selbständigen Kaminkehrers als regelmäßige Betriebsstätte
an. Folge: Die Fahrten von zu Hause an den jeweiligen Einsatzort würden somit Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
darstellen. Die Fahrtkosten für diese Fahrten dürften so eigentlich nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent abgezogen werden.
3.1 Bei Arbeitnehmer besteht Klärungsbedarf
Zumindest bei Arbeitnehmern dürfte diese Auffassung von der regelmäßigen Arbeitsstätte des gesamten Kehrbezirks
nach der Änderung der Rechtsprechung der Vergangenheit angehören. Ein Arbeitnehmer, der an mehreren Einsatzstellen
tätig wird und überall dieselben Arbeiten verrichtet, hat nämlich gar keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr.
Praxis-Tipp: Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Auslösen und Fahrtkostenzuschüsse und versteuern diese bisher bei der Ermittlung der Lohnsteuer? Dann sollten Sie beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beantragen. Lassen
Sie sich mitteilen, ob ein Arbeitnehmer auch nach neuester Rechtsprechung im gesamten Kehrbezirk noch eine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Wenn nicht mehr, sind die Auslösen und Fahrtkostenzuschüsse künftig komplett steuer- und abgabenfrei.
4. Schwarze Jeans nein – schwarze Arbeitshose ja
Aufgrund der rußigen Arbeiten tragen Kaminkehrer normalerweise ihre schwarze Arbeitskleidung. Kaufen Sie sich anstatt
einer feuerfesten Arbeitshose jedoch eine schwarze Jeans, stellt sich das Finanzamt quer. Die Hose könnte ja schließlich
auch privat getragen werden. Folge: Für Alltagskleidung kippt der Betriebsausgabenabzug.
5. Reinigung in der privaten Waschmaschine
Ist zweimal in der Woche Waschtag bei Ihnen zu Hause und Sie waschen dann Ihre Arbeitskleidung, dürfen Sie die dabei
entstehenden Kosten je Waschgang als Betriebsausgaben von Ihrem Gewinn abziehen.
Beispiel: Sie waschen Ihre Arbeitskleidung in 110 Waschgängen mit Ihrer privaten Waschmaschine. Für Waschmittel,
Strom und Wasser fallen Ihnen für jeden Waschgang geschätzt 3 Euro Kosten an. Folge: Der Gewinn mindert sich um 330
Euro.
Deutsche Handwerks Zeitung
BRANCHENSPEZIAL KAMINKEHRER
6. Einnahmenüberprüfung durch das Finanzamt vorprogrammiert
Frage eines Kaminkehrers: Ich bin selbstständiger Kaminkehrer und erhalte laufend Anfragen vom Finanzamt zu meinen
Betriebseinnahmen und musste schon dreimal eine Umsatzsteuerprüfung über mich ergehen lassen. Mache ich irgendetwas falsch?
Antwort: Sicher machen Sie nichts falsch. Das hängt eher mit der Steueranrechnung nach § 35a EStG zusammen. Denn
aus der Rechnung des Kaminkehrers winkt Privathaushalten eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten
Arbeitsleistung. Der Sachbearbeiter im Finanzamt leitet die eingereichten Rechnungen stichprobenartig an das Finanzamt
des Kaminkehrers und dort prüft man dann, ob diese Einnahmen korrekt verbucht wurden. Eben durch eine Nachfrage
oder durch eine Prüfung vor Ort.
7. Lohnsteuer für Dienstwagen
Frage eines Kaminkehrers: Mein Arbeitnehmer nimmt seinen Dienstwagen mit nach Hause. Der Wagen enthält keine Rücksitze und ist voll mit Material und Werkzeug. Muss der Mitarbeiter dennoch einen geldwerten Vorteil versteuern?
Antwort: Zumindest wird durch die Beschaffenheit des Fahrzeugs eine Privatnutzung ausgeschlossen. Das bedeutet: Kein
geldwerter Vorteil durch eine Privatnutzung. Bei den Fahrten zum Einsatzort muss nur ein geldwerter Vorteil versteuert
werden, wenn der Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitsstätte anfährt.
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