Fachabteilungen und Institute

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Fachabteilungen und Institute
Nordsee
Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Cuxhaven
Stade
Institut für Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Präsidium & Fachabteilungen
Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg
Futtermittelinstitut
Stade
Lüneburg
Oldenburg
Niedersachsen
Celle
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover *
Institut für Bienenkunde
Celle
Hannover
Braunschweig
*) Zusammenlegung der Institute
seit 1. März 2012
Fachabteilungen und Institute
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(LAVES) ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen
Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Im LAVES engagieren sich rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Verbraucherschutz.
Sie sind mit Aufgaben in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimittelüberwachung,
Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Tierschutz, ökologischer Landbau, Marktüberwachung und technische Prozessüberwachung betraut.
Dem LAVES gehören Untersuchungsinstitute in ganz Niedersachsen an, die jährlich
mehr als 2,5 Millionen Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren durchführen. Der Sitz der Zentrale ist Oldenburg. Dort sind auch
die Fachabteilungen angesiedelt, die unmittelbare Vollzugsaufgaben übernehmen und
die kommunalen Behörden in Fragen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit, der Schädlingsbekämpfung sowie des Tierschutzes beraten und unterstützen.
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Organisationsplan LAVES
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätsmanagement
Abteilung 1
Zentrale Aufgaben
Abteilung 2
Lebensmittelsicherheit
Abteilung 3
Tiergesundheit
Personal, Organisation, Haushalt,
Liegenschaften, Innerer Dienst
Lebensmittelüberwachung und
grenzüberschreitender Handel
Tierseuchenbekämpfung,
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
IuK-Technik, GeVIN, Datenmanagement,
Betriebswirtschaftl. Steuerungsinstrumente
Lebensmittelkontrolldienst
Task-Force
Veterinärwesen
Recht
Tierarzneimittelüberwachung,
Rückstandskontrolldienst
Tierschutzdienst
Technische
Sachverständige
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Binnenfischerei und
fischereikundlicher Dienst
Präsident
Beauftragte des ML
für den Tierschutz
Vizepräsident
Fachbezogene Ausbildungsund Prüfungsangelegenheiten
Abteilung 4
Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung
Abteilung 5
Untersuchungseinrichtungen
Futtermittelüberwachung
Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg
Ökologischer
Landbau
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover *
Marktüberwachung
Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
*) Zusammenlegung der Institute seit 1. März 2012
Institut für Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Futtermittelinstitut
Stade
Institut für Bienenkunde
Celle
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Stabsstelle Qualitätsmanagement
Koordination aller Fragen rund um das
Thema Qualität
In der Stabsstelle für das Qualitätsmanagement (QM) arbeiten insgesamt drei Personen. Sie begleiten und koordinieren das Qualitätsmanagementsystem des LAVES. Die
Stabsstelle verwaltet die QM-Dokumente und berät die Leitung des LAVES und der
Abteilungen in allen Fragen rund um das Thema Qualitätsmanagement. Dazu gehört
auch die Unterstützung bei internen und externen Audits. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Weiterentwicklung des QM-Systems. Dokumente und Regelungen werden kontinuierlich an die Bedürfnisse und Anforderungen der Praxis sowie an veränderte Strukturen angepasst. Dabei müssen die Vorgaben der DIN EN ISO 9001 und
des einheitlichen QM-Systems des Landes (EQUINO) eingehalten werden.
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Wesentliche Aufgaben:
Stabsstelle für Qualitätsmanagement
Die Mitarbeiter in der Stabsstelle für Qualitätsmanagement kümmern sich um alle Fragen rund um das Thema
Qualität. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Einhaltung der Forderungen der DIN EN ISO 9001 in
der aktuellen Version
Beratung der Leitung des LAVES und der Abteilungsund Institutsleitungen sowie der Qualitätsmanagementassistenten, der Beauftragten ISO 17025 in den
Instituten und der sonstigen Ansprechpartner in den
Abteilungen in QM-Fragen
Koordination der anfallenden (Re-)Zertifizierungen
und Audits
Anpassung des QM-Systems und des Gesamtkonzeptes an sich verändernde Zielsetzungen, Organisationsstrukturen und den Stand rechtlicher Anforderungen
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Weiterleitung an die Behördenleitung, um angemessene und abgestimmte Maßnahmen zur Fehlervermeidung sicherzustellen, sowie Koordination und
Unterstützung bei der Umsetzung der daraufhin ergriffenen Maßnahmen
Die Autorin:
Dr. Astrid Rohrdanz
STABSSTELLE QUALITÄTSMANAGEMENT
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Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Informationen für Verbraucher und Fachleute
Mehr Sicherheit für den Verbraucher – das ist erklärtes Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine transparente und glaubwürdige Aufklärungsarbeit. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES
informiert sachlich, verständlich, aktuell und dialogorientiert rund um die Themen gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Informationsfluss mit
internen und externen Institutionen wird kontinuierlich gepflegt, Sympathie und Vertrauen in der Öffentlichkeit durch Transparenz und Service gewonnen und gehalten.
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Wesentliche Aufgaben:
Experten für Print- und digitale Medien
Die Stabsstelle koordiniert und aktualisiert den Internet-Auftritt und betreut das Gesamtangebot des LAVES
im World Wide Web. Aktuelle Themen werden in enger Zusammenarbeit mit den Instituten und den Abteilungen umgehend und regelmäßig für das Internet
aufbereitet. Mehr als 150 Artikel wurden im Jahr 2011
erarbeitet und auf der Homepage eingestellt. Konnten
2010 bereits mehr als zehn Millionen Internetzugriffe
verbucht werden, gab es für 2011 eine weitere Steigerung auf knapp 16 Millionen.
2011 ist das neue Internetportal „Niedersachsen IN
FORM“ an den Start gegangen. Das Portal ist von der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES konzipiert
und aufgebaut worden und wird auch künftig von dort
redaktionell und organisatorisch betreut. Mit seinem
Motto „Wissen verbessern – Handlungsanreize bieten!“
ist IN FORM mehr als ein Beitrag zur Ernährungsaufklärung. Es bietet Informationen über Ernährung und Lebensmittel und greift zusätzlich das Thema Bewegung
auf. Der Auftritt bündelt verlässliche Informationen regionaler und überregionaler Anbieter und zeigt eine Fülle von Projekten und Angeboten aus den niedersächsischen Regionen – eine Orientierungshilfe in der kaum
noch überschaubaren Informationsfülle des Internets.
Vielfältige Veranstaltungen für Mulitiplikatoren
Vorträge über das LAVES und seine Arbeit sind wichtige Veranstaltungen für Multiplikatoren. Ihre Organisation und Koordination gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Einen Höhepunkt im vergangenen Jahr bildete die
10-Jahresfeier des LAVES. Hier konzipierte und veranstaltete die Stabsstelle das Fachsymposium „Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Veterinär- und
Lebensmittelanalytik“ sowie gemeinsam mit einem
Organisationsteam den „Tag der offen Tür“. Zu diesem Anlass präsentierten sich in Oldenburg alle Institute und Fachabteilungen in und auf dem Gelände
des Lebensmittel- und Veterinärinstitutes Oldenburg
in der Martin-Niemöller-Straße: die Lebensmittelinstitute Oldenburg und Braunschweig, das Institut für
Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, die Veterinärinstitute Hannover und Oldenburg, das Futtermittelinstitut Stade, das Institut für Bienenkunde Celle
und das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg sowie die Abteilungen Zentrale Aufgaben, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Futtermittelsicherheit und
Marktüberwachung.
Die übergreifende Organisation des gesamten Tages übernahm ein Team des Lebensmittelinstitutes Oldenburg – und leistete hervorragende Arbeit. Darüber
hinaus lieferten alle Abteilungen und Institute großartige Ideen zur Darstellung der eigenen Arbeit.
Das LAVES im Netz
www.laves.
niedersachsen.de
Niedersachsen IN FORM
im Netz
www.inform.
niedersachsen.de
Im Zweijahresrhythmus findet das von der Stabsstelle konzipierte und organisierte Symposium „Niedersächsisches Forum zum gesundheitlichen Verbraucherschutz“ statt. Das Vierte dieser Foren „Fisch – gesund
und nachhaltig?“ wurde 2011 in Oldenburg veranstaltet. Aufgrund aktueller Diskussionen folgte bereits im
April 2012 das 5. Niedersächsische Verbraucherschutzforum: „Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion –
ein Risiko für den Verbraucher?“. Diese Veranstaltung
wurde – wie auch die vorangegangenen – gemeinsam
mit der Niedersächsischen Ärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Sektion Niedersachsen in Hannover durchgeführt.
Eigene Symposien der Institute und Abteilungen begleitet die Stabsstelle mit der Pressearbeit.
Screenshot der Internetseite
www.inform.niedersachsen.de
STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
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Ausführliche Information in kompakter Form
Der Tätigkeitsbericht ist eine wichtige Informationsquelle – insbesondere für Experten, aber auch für interessierte Verbraucher. Das Konzept des Berichtes wurde
2010 in enger Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung 5 komplett überarbeitet. Der Tätigkeitsbericht ist
seither übersichtlicher gestaltet und die Artikel sind in
aller Kürze gehalten. Wie bereits in den Vorjahren steht
der Bericht im Internet wieder komplett zum Download
zur Verfügung oder kann dort bestellt werden. Zudem
sind auch die Flyer „Mehr Sicherheit für den Verbraucher“, „Mykotoxine – die Gifte der Schimmelpilze“ sowie „LAVES auf einen Blick“ dort erhältlich.
Auf der Homepage des
LAVES finden Sie unter
Service/Publikationen den
Tätigkeitsbericht sowie
weitere Broschüren:
www.laves.
niedersachsen.de
Umfangreiche Information der Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich vom LAVES
informieren zu lassen. Auch hier sind 2011 mehrere
Hundert Anfragen koordiniert und bearbeitet worden.
Um für Krisenfälle gewappnet zu sein, ist eine optimale Vorbereitung wichtig. Tritt eine Krise ein, wird in
enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Fachreferat eine Verbraucherhotline eingerichtet. In der im
Januar 2011 geschalteten Hotline zu „Dioxin in Futtermitteln“ wurden in nicht einmal vier Wochen weit mehr
als 2.000 Anfragen beantwortet. Zeitweise waren dort
bis zu acht Mitarbeiter gleichzeitig tätig. Im Mai und
Juni 2011 gab es mehr als 250 Anfragen per Telefon
oder E-Mail zum Thema „EHEC“. Hier bestand in Niedersachsen parallel eine Verbraucherhotline beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.
Praxissemester in der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Betreuung von Praktikanten werden auch
Studenten im Praxissemester und/oder auf dem Weg
zum Bachelor, Master oder Diplom im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiv begleitet und unterstützt.
Die Mitarbeit in Gremien – insbesondere im Bereich
der Ernährungswissenschaft – gehört ebenfalls zu den
vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle.
Das LAVES in den Medien
Das LAVES hat sich einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Ein wichtiges Bindeglied in der Aufklärungsarbeit
für die Öffentlichkeit sind die Medien: Die Vorbereitung
von Pressegesprächen, Interviews und die Unterstützung
der Journalistinnen und Journalisten bei der Informationsbeschaffung zur aktuellen Lage gehören zum Tagesgeschäft – genau wie das Verfassen von Pressemeldungen, das Ausrichten von Pressekonferenzen und die
Kontaktpflege mit Medienvertretern.
Nicht nur für die regionalen, auch für die nationalen
und internationalen Medien ist das LAVES eine wichtige und sehr gefragte Informationsquelle: Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland, große überregionale und regionale Fernsehsender sowie zahlreiche
Zeitungen und Nachrichtenmagazine nutzen das LAVES
für Recherchen, Anfragen zu aktuellen Themen und Interviews. Die tägliche Analyse und Bewertung dieser
und anderer Medienbeiträge gehören zu den wichtigen Aufgaben der Stabsstelle. Für dieses insgesamt
sehr umfangreiche Aufgabenspektrum in der Presseund Öffentlichkeitsarbeit standen 2011 lediglich 3,4
Vollzeitstellen zur Verfügung.
Die folgenden Beiträge bilden einen Auszug aus
den vielfältigen Themen, mit denen das LAVES im Jahr
2011 in der Öffentlichkeit stand.
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STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Dioxin in Futtermitteln
Die erste große Herausforderung für das Jahr 2011
begann bereits Ende Dezember 2010: der Skandal um
Dioxin in Futtermitteln durch kontaminierte Futterfette. Sowohl bei der umgehend eingerichteten Telefonhotline als auch in der Pressestelle standen die Telefone nicht mehr still. Mehrere Hundert Medienanfragen
wurden beantwortet, darunter Pressegespräche mit
nahezu allen großen regionalen und überregionalen
Zeitungen (zum Beispiel Neue Zürcher Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung,
Frankfurter Rundschau, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse Hannover, Nordwest-Zeitung, Weser-Kurier), Nachrichtenmagazinen (wie Spiegel, focus, Stern), Nachrichtenagenturen (zum Beispiel dpa,
Reuters, dapd) sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD, ZDF, NDR, RTL, SAT 1, RBB, HR, WDR, Radio
Bremen, Hitradio Antenne, etc.). Auch Anfragen großer ausländischer Nachrichtenagenturen, unter anderem aus den Niederlanden (ANP), Österreich (APA), der
Schweiz (SDA), Italien (ANSA), Frankreich und Russland,
wurden umgehend erledigt.
Tankerunglück in Lingen
Ende März 2011 beunruhigte ein Tankerunglück in Lingen, Landkreis Emsland, nicht nur die Verbraucher. Es
musste ein Verzehrverbot für Fische aus dem DortmundEms-Kanal sowie der Ems von Lingen bis Walchum ausgesprochen werden, das im September 2011 wieder
aufgehoben werden konnte. Die umfangreichen Proben und Untersuchungen stellten eine hohe Arbeitsbelastung für den Landkreis und für das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven des LAVES dar.
richtet worden sind. Jährlich werden fast 1.400 Proben untersucht. Über Wochen hinweg gingen zahlreiche bundesweite Medienanfragen ein, die umgehend
beantwortet wurden. Auch das internationale Interesse war groß: So gab es diverse Anfragen unter anderem aus Japan, den Niederlanden, Frankreich und der
Schweiz, die bearbeitet wurden.
Reaktorunglück in Japan
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagierte sofort auf das Reaktorunglück in Fukushima (Japan) und legte ein besonderes Augenmerk auf
aktuell importierte Lebensmittel aus Japan. In vier der
sieben LAVES Institute wird regelmäßig auf Radioaktivität untersucht: Veterinärinstitut Hannover, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, Lebensmittelinstitut Braunschweig sowie Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven. Dabei handelt es sich
um sogenannte Monitoringprogramme, die nach der
Katastrophe von Tschernobyl vom Ministerium einge-
EHEC auf Sprossen
Das EHEC-Geschehen im Mai/Juni 2011, ausgelöst
durch den Verzehr von kontaminierten Bockshornkleesprossen, stellte eine weitere große Herausforderung
für das LAVES dar. Auch in diesem Fall wurde eine Telefonhotline eingerichtet und die Telefone in der Pressestelle standen nicht mehr still. Mehrere Hundert Pressegespräche mit in- und ausländischen Medien wurden
geführt, darunter alle großen Zeitungen und Nachrichtenmagazine, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und
Fernsehanstalten. Internationale Anfragen gab es unter anderem aus Italien, Belgien, Tschechien, Japan
und Südkorea.
Zeit für die Besucher: Minister Gert Lindemann führte
Gespräche und verfolgte mit großem Interesse das vielfältige Angebot zum „Tag der offenen Tür“
„Feed to go“: Für das Kaninchen zu Hause wurde
fleißig Futter gemischt
Zehnjähriges Jubiläum des LAVES
„Das LAVES hat sich als zentrale Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen fest etabliert“, mit diesen Worten würdigte
der niedersächsische Minister für
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Gert Lindemann,
das zehnjährige Jubiläum des LAVES.
Der Minister besuchte den „Tag der offenen Tür“
und ließ es sich bei einem Rundgang nicht
nehmen, sowohl mit Mitarbeitern und
Besuchern als auch mit der Presse ins
Gespräch zu kommen. Es gab zahlreiche Anfragen und Interviews vor,
während und nach den Veranstaltungen – und insgesamt eine sehr hohe und
positive Medienresonanz.
STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Alle Pressemitteilungen des
Jahres 2011 sowie alle
aktuellen Meldungen sind im
Internet unter
www.laves.
niedersachsen.de
zu finden.
Großes Interesse:
Ganz einfach kann die DNA
einer Kiwi extrahiert werden
Die Autorin:
Hiltrud Schrandt M.A.
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Abteilung 1 des LAVES:
Zentrale Aufgaben
Die Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben – hat Querschnitts- und Servicefunktionen für
alle Abteilungen und Untersuchungseinrichtungen des LAVES. Sie ist dafür verantwortlich, dass für die Wahrnehmung der Fachaufgaben ausreichend Personal und
Sachmittel zur Verfügung stehen. Die angespannte Haushaltslage macht dies zu einer ständigen Herausforderung: Zusätzliche Aufgaben müssen mit weniger Personal
bewältigt werden. Ein zentrales Anliegen der Abteilung sind deshalb stets organisatorische Maßnahmen, um Synergien zu erzielen.
Innovative Konzepte für die Arbeit von Instituten
und Abteilungen
Zahlen auf einen Blick
45,41 Vollzeitstellen*
82 Auszubildende
LAVES gesamt
1.288 Beratungen
295 Kontrollen
469.594 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
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Im Jahr 2011 war die organisatorische Zusammenlegung des Lebensmittelinstituts Oldenburg mit dem Veterinärinstitut Oldenburg ein prägnantes Beispiel dafür,
wie durch neue organisatorische Strukturen Synergien
freigesetzt werden können. Neben einer umfassenden
innerorganisatorischen Neuordnung bot die Zusammen-
legung die Möglichkeit, historisch gewachsene Strukturen zu überprüfen und zeitgemäß abzubilden. Durch
einen Neubau, mit dessen Planung 2011 begonnen wurde, soll das neu gebildete Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg künftig auch räumlich unter einem
Dach zusammengeführt werden.
Wesentliche Aufgaben:
Querschnitts- und Servicefunktionen
Die Abteilung 1 bündelt die abteilungsübergreifenden
Aufgaben des LAVES: von der Bereitstellung von ausreichend Personal und Sachmitteln für die Fachabteilungen
über das Entwickeln neuer Konzepte in der Informationsverarbeitung bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Personal- und Stellenbewirtschaftung für ca. 900 Beschäftigte, einschließlich 82 Auszubildenden, Praktikanten der Lebensmittelchemie und Referendaren
Haushaltsplanung/Haushaltsbewirtschaftung mit
einem Volumen von ca. 53,5 Mio. Euro, davon ca.
35 Mio. Euro für Personalausgaben, ca. 4 Mio. Euro
für Investitionen in die Geräteausstattung und die
apparative Ausstattung im Untersuchungsbereich
Organisations- und Liegenschaftsangelegenheiten
Bereitstellung und Gewährleistung der Infrastruktur
für Information und Kommunikation (IuK)
Aufbau und Pflege der internen Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich Controlling
Zentrales Berichtswesen für Berichte über Untersuchungsergebnisse
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
Durchführung von Gerichtsverfahren, Vorbereitung
EU-weiter Ausschreibungen
Beratung und fachliche Unterstützung der Fachabteilungen des LAVES und der kommunalen Überwachungsbehörden durch Technische Sachverständige in
den Aufgabenfeldern Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Aktive Verbraucherinformation
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Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Rechtliches im Fokus von Symposium und
Fortbildungen
„Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz“
war das Leitthema des ersten Symposiums zum Recht
der Verbraucherinformation. Die ganztägige Veranstaltung, die im Mai 2011 in Hannover stattfand, wurde vom
LAVES in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie dem Niedersächsischen Landkreistag konzipiert und durchgeführt.
Erstmalig gelang es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer
mit ganz unterschiedlichen Interessen und Erwartungen – Bundes- und Landesbehörden sowie Vertreter
von Wirtschaft, Landvolk und Verbraucherzentrale –
zu Gesprächen an einen Tisch zu bringen. Vorgestellt
wurden auch bereits bestehende Modelle wie der vom
Landkreis Osnabrück eingeführte „Smiley“ für Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Fleischereien und andere
Gemeinschaftseinrichtungen.
Einen Schwerpunkt der Vorträge und Diskussionen bildete das Konzept eines sogenannten „Lebensmittelkontrollbarometers“, eine Hygiene-Ampel, die dem Gast einen Einblick in die hygienischen Zustände des Betriebes
geben soll; dabei handelt es sich um ein zusammengefasstes Ergebnis der letzten Lebensmittelkontrolle(n).
Die geplante Einführung stieß dabei auch auf skeptische Reaktionen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen,
insbesondere der im Dezember 2011 vom Bundestag
verabschiedeten Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes, ist ein weiteres Symposium für 2013 geplant.
Bereits etabliert hat sich die jährliche Fortbildung für
Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Polizei. Die
Veranstaltung, die im März 2011 in Hannover stattfand,
wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie dem LAVES gemeinsam organisiert.
Schwerpunkte waren das Tierschutzrecht in der Nutztierhaltung sowie das Lebensmittelrecht. Hier interessierten sich die insgesamt rund 70 Teilnehmer insbesondere
für die Abgrenzungspraxis von Lebens- und Arzneimitteln an Beispielen aktueller Rechtsentscheidungen. Zahlreiche Fragen aus der Praxis wurden erörtert, zum Beispiel der Schutz von Tieren beim Transport. Dabei wurde
deutlich, welche besondere Bedeutung den amtlichen
Kontrollen zukommt: Für die Verifizierung der gesamten Transportstrecke sind moderne Überwachungssysteme erforderlich, Tierschutzstandards beim Transport
sollten auch im Sinne der künftigen EU-Politik weiter
20
ABTEILUNG 1 I ZENTRALE AUFGABEN
überprüft und angepasst werden, so ein Fazit der Veranstaltung. Ein weiteres Thema waren die Erfahrungen
einer Veterinärbehörde in der Zusammenarbeit mit der
Polizei bei mobilen Straßenkontrollen.
Als Gemeinschaftsveranstaltung des LAVES mit dem Niedersächsischen Landkreistag fand erstmalig eine Fortbildung für Mitarbeiter der kommunalen Veterinärbehörden in Verden statt. Dabei beschäftigten sich die
Teilnehmer in verschiedenen Vorträgen und Workshops
mit den Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung im
gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel war es, sich
untereinander auszutauschen, Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung festzustellen sowie verschiedene Verfahrensweisen – sofern vorhanden – abzustimmen. Neben Chancen und Risiken der Verwaltungsarbeit
im gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie den Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt
wurden in Verden auch die Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung diskutiert – zum Beispiel Aspekte
des Verwaltungsverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Die Teilnehmer befürworteten den Aufbau eines
Netzwerkes unter den Mitarbeitern der niedersächsischen Veterinärverwaltung. Eine Fortsetzung der Fortbildung ist vorgesehen.
Zentralisierte Datenspeicherung für die
Labore des LAVES
Im Jahr 2011 wurde als Ergänzung für die beiden 2010
erworbenen Plattenspeichersysteme ein zentrales Plattenspeichersystem beschafft, das im LVI Oldenburg aufgestellt ist. Auf diesen neuen Systemen werden künftig
die Rohdaten aller Messgeräte der Labore für die Dauer von zehn Jahren vorgehalten. Die Daten eines Standorts werden immer an einen zweiten Standort gespiegelt, um ihre ständige Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Bis zum Jahr 2013 sollen alle Standorte des LAVES mit
einem zentralen Plattenspeichersystem für die Rohdaten der Labormessgeräte ausgestattet werden. Mit dem
Projekt verbunden ist die Virtualisierung der Auswertungssoftware für diese Daten auf zentralen Servern
an jedem Standort.
Fachbezogene Ausbildung und Prüfung im
LAVES
In den sieben Untersuchungseinrichtungen des LAVES
werden insgesamt 45 Auszubildende in folgenden Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet:
24 Chemielaboranten/innen (im Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg, im Institut für Fische
und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, im Institut für
Bedarfsgegenstände Lüneburg und im Futtermittelinstitut Stade)
13 Biologielaboranten/innen (im Veterinärinstitut
Hannover und im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg)
8 Tierwirte/innen, Fachrichtung Imkerei (im Institut
für Bienenkunde Celle)
Das Institut für Bienenkunde in Celle gewährleistet darüber hinaus in Form von Blockunterricht auch die Berufsschulausbildung für Tierwirte/innen, Fachbereich
Bienenhaltung, die in anderen Betrieben ausgebildet
werden.
Das LAVES bildet fachbezogen auch Wissenschaftler
aus: Jeweils 22 Tierärzte werden in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst als „Veterinärreferendar/in“
mit anschließender Laufbahnprüfung für die Aufgaben
des „Amtstierärztlichen Dienstes“ ausgebildet. Die Wissenschaftler durchlaufen in diesen zwei Jahren die verschiedenen Fachabteilungen des LAVES, aber auch Stationen wie die Tierseuchenkasse oder ein kommunales
Veterinäramt. Mit der vor dem Prüfungsausschuss abzulegenden Laufbahnprüfung wird der zweijährige Vorbereitungsdienst abgeschlossen. Jeweils 20 Lebensmittelchemiker werden ein Jahr in allen Abteilungen des
LAVES ausgebildet und auf das zweite Staatsexamen mit
dem Abschluss „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelche-
miker/in“ vorbereitet. Das zweite Staatsexamen wird im
Lebensmittelinstitut Braunschweig in enger Zusammenarbeit des LAVES mit dem ebenfalls zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung abgelegt.
Im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit übernimmt das Institut für Bedarfsgegenstände in
Lüneburg zudem einen Teil der berufspraktischen Ausbildung der Hamburger Lebensmittelchemiepraktikanten.
Ebenfalls fachbezogen nimmt das LAVES Aufgaben im
Rahmen der ausbildungsabschließenden Prüfung (Prüfungsausschuss) wahr – und zwar für die Ausbildung
der Lebensmittelkontrollanwärter und der amtlichen
Fachassistenten (Ausbildungsbehörden für diese beiden Ausbildungsberufe sind die kommunalen Überwachungsbehörden, also in der Regel die Veterinärämter),
für die Prüfung zur/zum „veterinärmedizinisch-technischen Assistentin/en“ sowie für die Prüfung zur/zum
„Futtermittelkontrolleur/in“.
Praktika im LAVES
Das LAVES bietet Plätze für Praktikanten. Dies können
Praktika sein im Rahmen beruflicher Ausbildungen, für
die das LAVES nicht Ausbildungsbehörde ist (zum Beispiel für Lebensmittelkontrollanwärter, Hygienekontrolleure oder IT-Systemelektroniker). Auch Praktika im
Rahmen eines Hochschulstudiums oder eines sich anschließenden Referendariats können im LAVES absolviert
werden (zum Beispiel durch Studierende der Veterinärmedizin, Agrarwissenschaften, Lebensmitteltechnologie, Ökotrophologie, Rechtswissenschaft, Öffentlichen
Verwaltung). Für Schüler der allgemeinbildenden oder
berufsbildenden Schulen wird in Einzelfällen – soweit
eine entsprechende Nachfrage mit Blick auf die dienstlichen Erfordernisse umgesetzt werden kann – auch ein
Schulpraktikum ermöglicht.
Serviceangebote
Merkblätter und Leitfäden zum Download
oder Bestellen
− Allgemeines zum Verbraucherinformationsgesetz
− Ausbildung zur Lebensmittelchemikerin/zum Lebensmittelchemiker
− Überprüfung von Bolzenschussgeräten in Schlachtbetrieben
ABTEILUNG 1 I ZENTRALE AUFGABEN
Die Autoren:
Uwe Bollerslev
Franz-Christian Falck
Andrea Jark
Anja Völker
Konrad Scholz
21
Abteilung 2 des LAVES:
Lebensmittelsicherheit
Die Arbeit der Abteilung 2 – Lebensmittelsicherheit – erledigen die Fachdezernate
„Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“, „Lebensmittelkontrolldienst“, „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“
sowie die „Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel“.
Sicherheit der Lebensmittel im Blick
Zahlen auf einen Blick
36,73 Vollzeitstellen*
15.996 Beratungen**
568 Kontrollen
*) inkl. Drittmittelstellen
**) Beratungen umfassen
unter anderem amtliche
Bescheinigungen, Genehmigungen, Zulassungen
sowie die Bearbeitung
von Rechtsauskünften
22
Das Jahr 2011 wurde im ersten Quartal zunächst durch
das Thema „Dioxin“ und im zweiten Quartal durch das
EHEC-Geschehen geprägt. Die Bewältigung dieser vordringlichen Aufgaben erforderte einen erheblichen
personellen und zeitlichen Aufwand, sodass viele Routineaufgaben und Projekte erst im zweiten Halbjahr weiterentwickelt werden konnten.
Im Vollzug wurde die risikoorientierte Überprüfung
der Zulassungsvoraussetzungen in Betrieben durchgeführt, die Lebensmittel tierischer Herkunft produzieren.
Für die Bearbeitung von Warnmeldungen zur Lebensmittelsicherheit stand die Rufbereitschaft der niedersächsischen Kontaktstelle des Europäischen Schnell-
warnsystems auch außerhalb der üblichen Dienstzeit
zur Verfügung. Die amtlichen Anerkennungen und die
Nutzungsgenehmigungen der niedersächsischen Mineralwasserbrunnen wurden aktualisiert. Weitere Schwerpunkte des Vollzugs bildeten die Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken sowie die Überwachung der
Tierimpfstoffhersteller.
Neben den Vollzugsaufgaben beteiligte sich die Abteilung 2 an der Ausarbeitung des Berichtes über den
Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Niedersachsen und arbeitete in Form von
Projekten an der Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit. So wurde der zentrale Landesserver für den
Datenaustausch (Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen, GeViN), der von allen
kommunalen Behörden und dem LAVES genutzt wird,
weiter ausgebaut. Der Datenaustausch mit anderen
Fachanwendungen innerhalb Niedersachsens, aber auch
auf Bundesebene, wurde erweitert und beschleunigt.
Die Probenbörse in Niedersachsen wird seit zwei Jahren rege genutzt. Dieses Instrument wurde 2010 erstmalig auch länderübergreifend von den Sachverständigen
in den jeweils betroffenen Behörden in Norddeutschland eingesetzt.
Im Rahmen von „SafeGuard“, einem länderübergreifenden Projekt zwischen Nordrhein-Westfalen, Nieder-
sachsen und den Niederlanden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 2 an der Optimierung
des Meldeverfahrens zur Rohmilchkontrolle und bei der
Entwicklung eines Verfahrens der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur risikoorientierten Fleischuntersuchung mitgewirkt.
Das Erarbeiten von Ausführungshinweisen für den
Export in die russische Zollunion für Fleisch, Fisch, Milch
und Eier und die damit zusammenhängenden Betriebsüberprüfungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt
der Tätigkeiten im Jahr 2011.
23
Wesentliche Aufgaben:
Überwachen, Kontrollieren, Koordinieren
Die Abteilung 2 des LAVES beschäftigt sich allgemein
mit der Sicherheit von Lebensmitteln. Folgerichtig ist
auch die Koordinationsstelle „Sichere Lebensmittel“
hier angesiedelt. Die wesentlichen Aufgaben der vier
Fachdezernate sind im Einzelnen:
Lebensmittelüberwachung
Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischer
Herkunft in den Verkehr bringen
- Anerkennung von Mineralwasserbrunnen
- Kontaktstelle EU-Schnellwarnsystem
- Zulassung von Gegenprobensachverständigen
- Exportzertifikate für nichttierische Lebensmittel
- Beratung der kommunalen Veterinärämter und
anderen Behörden zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
- Grenzüberschreitender Handel
-
Lebensmittelkontrolldienst
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Lebensmittelüberwachung zum Beispiel durch das Erstellen von
Ausführungshinweisen
- Auswertung und Weiterentwicklung des EU-Schnellwarnsystems
- Probenmanagement, einschließlich der Probenbörse
- Projektarbeit, zum Beispiel Russlandexport und
SafeGuard
-
24
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst
- Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
- Überwachung von Tierimpfstoffherstellern, einschließlich Erlaubniserteilung
- Amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB
- Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplanes
- Exportzertifikate für Tierimpfstoffe
- Überwachung der nichtproduktbegleitenden Werbung unter anderem bei Lebensmitteln
- Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes
- Beratung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Tierarzneimittel- und Rückstandsüberwachung
-
-
Koordinierungsstelle „Sichere Lebensmittel“
Koordination und Betreuung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen
(GeViN) im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes entlang der Lebensmittelkette
Beratung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Bedarfsgegenstände, Kosmetika
und Tabak
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Aktuelles aus dem Schnellwarnsystem:
EHEC und Dioxin im Mittelpunkt
Die zentrale Stellung der Themen „Dioxin“ und „EHEC“
spiegelte sich auch in den Meldungen des EU-Schnellwarnsystems für Lebensmittel wider: Dort wurden 2011
diverse Informationen zu Dioxin in Futter- und Lebensmitteln sowie EHEC-Keimen auf Sprossen eingestellt.
Die Rufbereitschaft der niedersächsischen Kontaktstelle
wurde besonders während des Dioxingeschehens häufig beansprucht und hat sich bewährt.
Im vierten Quartal wurde das neue Verbraucherportal
lebensmittelwarnung.de vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Öffentlichkeit
vorgestellt. Bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeit wird das Portal in Niedersachsen von der Kontaktstelle des EU-Schnellwarnsystems mitbetreut.
tem des LAVES festgelegten einheitlichen Kriterien ergaben hauptsächlich Mängel bei den betrieblichen Eigenkontrollen sowie in der baulichen Beschaffenheit.
Weitere Meldungen, die 2011 häufig im Schnellwarnsystem auftauchten, betrafen: Nickel-, Chrom- und
Manganabgabe, erhöhte Gesamtmigration, Abgabe
von Formaldehyd und veränderte organoleptische Eigenschaften bei Bedarfsgegenständen aus China, Salmonellen in Betelblättern aus Bangladesch, Chrom in
Lederschuhen aus China, Geschmacksbeeinträchtigung
durch lang anhaltenden bitteren Nachgeschmack bei
Pinienkernen aus China.
Festgestellte Mängel in der Betriebs-, Produktions- und
Personalhygiene sowie im Eigenkontrollsystem wurden
von den Sachverständigen protokolliert und in der Risikobewertung als geringgradig, mittelgradig oder hochgradig eingestuft und bewertet. Hochgradige, in der
Regel zulassungsrelevante Mängel können dabei unmittelbar zur Einleitung eines Verfahrens führen, dessen
Folge der Entzug der Zulassung sein kann. Ein solches
Verfahren wurde im Jahr 2011 durchlaufen.
Die bei den Betriebskontrollen gewonnenen Erkenntnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2012
in einer Fortbildungsveranstaltung für die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden genutzt werden. Darüber hinaus haben die Inspektionen gezeigt,
dass die Risikobewertung und die daraus resultierende Überwachungsfrequenz geeignete Mittel sind, um
Schwachpunkte in den niedersächsischen Lebensmittelbetrieben zu identifizieren und so vorbeugend Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schon bei
der Herstellung in Niedersachsen zu verbessern.
Inspektionen zugelassener Betriebe: Wo liegt
das Risiko?
1.306 Betriebe waren 2011 in Niedersachsen für das
Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft zugelassen. Dabei handelte es sich um
780 Betriebe im Bereich Fleisch, 193 Fischbetriebe, 87
Milchbetriebe, 45 Betriebe im Bereich Geflügelfleisch
und 16 im Bereich Eiprodukte. Die übrigen 185 Betriebe fallen unter die Kategorien Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Kantinen etc.) oder
Lager- und Kühlhäuser.
Nach einer erstmaligen Betriebszulassung wird das Einhalten der Zulassungsvoraussetzungen in enger Abstimmung mit den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die Sachverständigen
der Zulassungsbehörde (LAVES) weiterhin regelmäßig
überprüft. Die Frequenz dieser Überprüfungen wird
aufgrund einer betriebsspezifischen Risikobeurteilung
festgelegt: 2011 wurden so 247 Betriebe kontrolliert.
Die Überprüfungen nach im Qualitätsmanagementsys-
105
80
193
45
87
16
780
Fisch
Milch
Großküchen
Eier
Fleisch
Geflügelfleisch
Kühlhaus, Lager etc.
Zugelassene Betriebe nach Produktgruppen
Die EU-Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX
Seit 1979 existiert innerhalb der EU ein Schnellwarnsystem für Lebensund Futtermittel: das RASFF
(Rapid alert for food and
feed). Es soll eine lückenlose und schnelle Weitergabe von Informationen
zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission sichern, wenn Produkte entdeckt werden, die eine
Gefahr für die Gesundheit
der Verbraucher darstellen.
Mit RAPEX (System for the
rapid exchance of information) werden Informationen
über verbrauchernahe Produkte weitergegeben, die
keine Lebensmittel sind.
Das Verbraucherportal der
Bundesländer und dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu finden unter
www.
lebensmittelwarnung.de
Zulassung von Farmwildbetrieben
Grundsätzlich unterliegen Farmwildbetriebe, in denen
Farmwildfleisch für den menschlichen Verzehr gewonnen wird, einer Zulassungspflicht nach gemeinschaftsrechtlichen Veterinärbestimmungen. Ausnahmen können bei der sogenannten Hausschlachtung zum Tragen
kommen, bei der nur für den eigenen häuslichen Verzehr geschlachtet wird. Im Falle der Schlachtung ist
Farmwild einer amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
25
Im Jahr 2010 wurden in der nationalen TierischeLebensmittel-Überwachungsverordnung Erleichterungen
bei der Lebendbeschau in der Schlachttieruntersuchung
festgelegt. Danach muss die Schlachttieruntersuchung
nicht innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung
stattfinden, sondern kann unter festgelegten Bedingungen längstens 28 Tage vorher erfolgen. Voraussetzung
ist unter anderem, dass eine „kundige Person“ – analog
zu den Regelungen für freilebendes Wild – unmittelbar
vor der Schlachtung bestätigt, dass bei den zu schlachtenden Tieren keine Verhaltensstörungen vorlagen. Bei
der anschließenden Fleischuntersuchung kennzeichnet
der amtliche Tierarzt die Schlachtkörper mit einem gesonderten Stempel. Solche Tiere dürfen nur national
und nicht an zugelassene Betriebe vermarktet werden.
Mit einer Änderung des EU-Veterinärrechts im Jahr 2011
hat der Gesetzgeber versucht, den besonderen Gegebenheiten bei der Gewinnung von Farmwildfleisch gerecht zu werden: Die Verordnung (EU) 853/2004 wurde
dahingehend ergänzt, dass unter bestimmten Bedingungen während des gesamten Schlachtungs- und Entblutungsvorganges am Herkunftsort des Farmwildes von
der Anwesenheit des amtlichen Tierarztes abgesehen
werden kann. Von der Person, die die Schlachtung vornimmt, werden dabei unter anderem gesonderte Kenntnisse und ein Sachkundenachweis nach tierschutzrechtlichen Gemeinschaftsbestimmungen gefordert.
Mehr Infos
Im Merkblatt des
LAVES „Arzneimittel für
Tiere aus dem Internet –
Worauf muss ich achten?“
sind weitere Informationen
zu finden – insbesondere
zur Bestellung von Arzneimitteln aus dem Ausland.
Das Merkblatt finden Sie auf
der Homepage des LAVES.
26
Im Rahmen einer Dienstbesprechung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im September 2011
stellte das LAVES die neue Rechtssituation bezüglich
der Vermarktung von Farmwild vor. In der Folge sollten
die Farmwildhalter entsprechend informiert und im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche Zulassung bei
der Antragstellung unterstützt werden.
Laut einer Abfrage bei den kommunalen Veterinärämtern existieren in Niedersachsen derzeit circa 306
Farmwildhaltungen. Da nicht alle dieser Haltungen eine
zulassungspflichtige Tätigkeit ausüben, ist noch nicht exakt abzusehen, wie viele Zulassungsanträge im Jahr 2012
gestellt werden. Derzeit sind vier Betriebe bereits durch
das LAVES zugelassen worden, zwei weitere Zulassungen befinden sich im laufenden Verfahren.
Tierarzneimittel aus dem Internet
Seit Mai 2011 dürfen Apotheken apothekenpflichtige
Arzneimittel für Hunde und Katzen im Internet anbieten und auf Bestellung des Tierhalters versenden. Legt
der Tierhalter eine Verschreibung seines behandelnden
Tierarztes vor, so können auch verschreibungspflichti-
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
ge Arzneimittel versandt werden. Aber Vorsicht: Nicht
alle Arzneimittelanbieter im Internet sind tatsächlich
Apotheken.
Zugelassene Versandapotheken geben im Impressum ihrer Internetseite immer die zuständige Überwachungsbehörde an. Nur bei ihnen darf der Tierhalter
Arzneimittel kaufen, sonst kann er sich strafbar machen. Auch sind nicht alle angebotenen Produkte, die
mit einer medizinischen Wirkung angepriesen werden,
tatsächlich als Tierarzneimittel zugelassen.
In Deutschland zugelassene Arzneimittel sind unter
anderem an ihrer Kennzeichnung in deutscher Sprache
und an ihrer Zulassungsnummer zu erkennen. Produkte, die nicht mindestens diese beiden Merkmale aufweisen, sind keine Tierarzneimittel. Weder ihre Wirksamkeit noch ihre Verträglichkeit wurden geprüft. Eine
Ausnahme sind Arzneimittel für Heimtiere – zum Beispiel für Zierfische oder Ziervögel. Sie können in bestimmten Fällen von der Zulassungspflicht ausgenommen sein. Doch auch für diese Arzneimittel gilt: Tragen
sie keine Zulassungsnummer, wurde weder ihre Wirksamkeit noch ihre Verträglichkeit nachgewiesen.
Risikoorientierte Planung von Proben
Seit 2010 beschäftigt sich eine Projektgruppe aus Sachverständigen der Institute des LAVES, der kommunalen
Lebensmittelüberwachungsbehörden und des Lebensmittelkontrolldienstes mit der Entwicklung eines objektiven Verfahrens zur Bestimmung der Probenzahlen. Die
Anforderungen an ein solches Verfahren sind hoch: Es soll
sowohl das Risiko der Produktgruppe als auch das Risiko
des Betriebes berücksichtigen.
Für diese risikoorientierte Probenplanung haben Experten in den letzten Jahren bereits verschiedene Modelle entwickelt, die jedoch entweder das Produktrisiko oder das
Betriebsrisiko in den Vordergrund stellen – zum Beispiel das
Stuttgarter Modell oder das Modell Ostwestfalen-Lippe.
In Niedersachsen sollen beide Risiken in einer kombinierten Probenplanung zusammengeführt werden. Darüber
hinaus wird die Probenplanung bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika in diese Systematik integriert, um
so eine Gleichbehandlung im Sinne des § 2 Absatz 3
der AVV Rahmenüberwachung zu schaffen.
Die Zusammenführung der für die Produktgruppen und
die Betriebe errechneten Proben erfolgt in den Projekten der Probenbörse. Hier stellen die Institute des LAVES
gemäß der Verteilung auf die Produktgruppen Kapazitäten für Projekte zur landesweiten risikoorientierten
Planung zur Verfügung. Die Überwachungsbehörden
wählen die zu ihren Betrieben passenden Proben aus
den Projekten aus oder erstellen eigene – und erfüllen
so die Probenplanung für ihren Überwachungsbereich.
Export von tierischen Lebensmitteln:
bundesweite Ausführungshinweise zu den
Anforderungen der Russischen Föderation
Die Russische Föderation bzw. Zollunion stellt einen bedeutenden Absatzmarkt für tierische Lebensmittel der
niedersächsischen Lebensmittelwirtschaft dar. Für den
Export sind die Anforderungen der Zollunion an die Betriebsstätten, die betriebliche Eigenkontrolle und die
amtliche Überwachung betrieblicher Eigenkontrollen zu
erfüllen – die Umsetzung dieser Anforderungen wurde
in den vergangenen zwei Jahren wiederholt durch russische Veterinäre überprüft. Die Inspektionsergebnisse
zeigen deutlichen Handlungsbedarf zur Vorbereitung
auf russische Inspektionen und fordern eine einheitliche Vorgehensweise zur Durchführung spezifischer Untersuchungen nach Zollunionsrecht.
Im Verlauf des Jahres 2011 wurden für die Sektoren
Rotfleisch, Geflügelfleisch, Fisch, Eiprodukte, Fleischerzeugnisse und Gelatine/Kollagen Ausführungshinweise erarbeitet und auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Federführend bei der Koordination war das
Dezernat 22 Lebensmittelkontrolldienst des LAVES,
dabei arbeitete es eng mit den betroffenen Bundeswirtschaftsverbänden zusammen. Die Ergebnisse wurden den zuständigen Überwachungsbehörden und den
Wirtschaftsverbänden zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Dokumente wurden bzw. werden derzeit alle
exportierenden Betriebsstätten auf die Einhaltung des
Zollunionrechts überprüft.
Das LAVES hat im Jahr 2011 zu den Sektoren Rotfleisch,
Milch und Geflügelfleisch Schulungsveranstaltungen
für die kommunalen Überwachungsbehörden und im
Bereich Geflügelfleisch auch erstmalig für die betroffenen Unternehmer angeboten und erfolgreich durchgeführt. Für die noch ausstehenden Sektoren Fisch, Eiprodukte, Fleischerzeugnisse und Gelatine/Kollagen sind
Schulungsveranstaltungen für das erste Quartal 2012
geplant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln“ (genauer die
„AFFL-Unterarbeitsgruppe Export“) arbeiten derzeit
an einer Übersicht, die übergreifende, allgemein gültige Anforderungen an alle Produkte in einem Gesamtdokument für den Export zusammenführt.
Export von Milcherzeugnissen in die Russische
Föderation: Überprüfung der Voraussetzungen
Im Juli 2011 forderten russische Behörden amtliche Überprüfungen aller exportierenden Betriebe in
Deutschland, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen. Diese Überprüfungen nach russischem Recht
sind Voraussetzung, um die Handelsbeziehungen mit
dem Land aufrechtzuerhalten und wurden in Niedersachsen für milchverarbeitende Betriebe vom LAVES
durchgeführt. Grundlage war der von der „AFFL-Unterarbeitsgruppe Export“ erstellte „Leitfaden zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Export in die Russische Föderation bzw.
Zollunion“.
Bis Mitte November stellten daraufhin 29 milchverarbeitende Betriebe Anträge auf eine solche Überprüfung, die bis Ende November abgearbeitet wurden.
Vor Ort ergaben sich verschiedene Schwierigkeiten: So
waren nicht allen Lebensmittelunternehmern die speziellen Anforderungen der russischen Behörden bekannt, was dazu führte, dass bauliche und/oder organisatorische Anforderungen, wie die Überdachung der
Rohmilchannahme oder die getrennte Lagerung der
für den Export vorgesehenen Waren, nicht erfüllt waren. Auch die speziellen Untersuchungsanforderungen
– zum Beispiel für Hemmstoffe, Dioxine, radiologische
Untersuchungen, Schwermetalluntersuchungen – waren oft nicht im erforderlichen Maß umgesetzt.
18 der 29 Betriebe erzielten jedoch ein positives
Ergebnis. Diese Ergebnisse wurden an die Russische
Föderation übermittelt, die daraufhin die entsprechenden Betriebe für den weiteren Export listete.
Exporte nach Russland
Die Russische Föderation
veröffentlicht eine Liste der
Betriebe, die für den Export
freigegeben sind. Um auf
diese Liste zu gelangen, muss
der Unternehmer einen
Antrag auf Listung bei seiner
kommunalen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsbehörde stellen. Im Jahr 2011
wurden 113 niedersächsische
Betriebe amtlich auf die
Einhaltung der russischen
Vorgaben überprüft und
anschließend auf dem
Dienstweg als empfohlene
Exportbetriebe an die
Russische Föderation
gemeldet. Die Listung auf
russischer Seite obliegt dem
russischen Veterinärdienst
und verteilt sich derzeit auf
folgende Sektoren:
46 Rotfleischbetriebe,
12 Geflügelfleischbetriebe,
18 Milchbetriebe,
19 Kühlhäuser,
10 Fleischerzeugnisbetriebe,
2 Gelatine/Kollagenbetriebe,
2 Eiverarbeitungsbetriebe,
5 Fischbetriebe.
Landesstatistik Lebensmittelüberwachung
Zahlen und Fakten bilden die Basis, auf der die Pläne erstellt werden, die zur Durchführung risikobasierter Kontrollen und Probenahmen notwendig sind. Sie
sind für eine zielgerichtete Lebensmittelüberwachung
unerlässlich. Mit der Programmierung der „Landesstatistik Lebensmittelüberwachung“ im Jahr 2011 wurden diese Daten für die mit der Überwachung befassten Behörden wesentlich besser zugänglich: Auf dem
gemeinsam genutzten Landesserver GeVIN steht ihnen
allen die „Landesstatistik Lebensmittelüberwachung“
zur Verfügung. Sie besteht aus 38 Tabellenblättern, auf
denen automatisiert ausgegebene Zahlen Auskunft geben über die Betriebsstruktur, die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und Probenahmen je Betriebstyp
oder Probenart sowie die Ergebnisse dieser Kontrollen
und Probenahmen.
Genutzt werden diese Zahlen sowohl für die kommunale Planung als auch für die Erstellung der mehrjährigen
Kontrollpläne Niedersachsens und der Jahresberichte
zu den einzelnen Kontrollplänen. Weiterhin liefert die
Landesstatistik das Zahlenmaterial für weitere Berichte
sowie für Anfragen – zum Beispiel von Verbrauchern.
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
27
Die Planung und Programmierung dieser Landesstatistik Lebensmittelüberwachung wurde maßgeblich von
der GeViN-Koordination (Dezernat 24) geleistet, welche die kommunalen Mitarbeiter auch intensiv bei der
Erstellung der ersten Landesstatistik im Frühjahr 2012
unterstützt hat.
fe sowohl für den deutschen als auch für den innergemeinschaftlichen Markt sowie für den Export her.
Besonderheiten sind die Produktion von bestandsspezifischen Impfstoffen, die nur für einen bestimmten Tierbestand hergestellt werden, und die Herstellung autologer Vakzine für ein Einzeltier.
Nationaler Rückstandskontrollplan:
Umsetzung in Niedersachsen
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit
durchgeführtes jährlich aktualisiertes Programm. Hier
werden Lebensmittel tierischer Herkunft auf der Ebene
der Urproduktion auf Rückstände untersucht. Im Rahmen dieses Programms wurden 2011 insgesamt 16.877
Proben von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen
Stoffen sowie auf Umweltschadstoffe untersucht. Positive Befunde wurden in Schlachtkörpern von 23 Schweinen, 14 Rindern und einem Schaf ermittelt: Bei diesen
Tieren wurden pharmakologisch wirksame Stoffe in
Mengen nachgewiesen, welche die in Anhang Tabelle
1 der Verordnung (EG) Nr. 37/2010 gelisteten Grenzwerte (sogenannte MRL-Werte) überschreiten.
Vor Aufnahme der Produktion benötigen diese Betriebe eine Erlaubnis, die nach einer eingehenden Prüfung
des Betriebes durch das LAVES erteilt wird. Auch für die
weitere Überwachung ist das LAVES zuständig. Diese
Kontrolle kann nur von besonders geschultem Personal
mit Spezialwissen durchgeführt werden und erfolgt in
der Regel alle zwei bis drei Jahre. In großen Betrieben
können die Kontrollen mehrere Tage dauern. Anschließend wird den Firmen die ordnungsgemäße Überwachung und das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen an die Herstellung bescheinigt. Für den Export von
Impfstoffen werden – auf Antrag – gesonderte Zertifikate ausgestellt. Im Jahr 2011 wurden 200 Exportzertifikate ausgestellt und sechs Hersteller von Tierimpfstoffen überprüft – ein wichtiger Beitrag zur Produktion
sicherer „Mittel“.
Die Befunde lassen vermuten, dass die jeweiligen Tiere mit zugelassenen Tierarzneimitteln behandelt wurden und die vorgeschriebene Wartezeit bis zur Schlachtung nicht eingehalten wurde. In diesen Fällen erfolgen
umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und
der tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden Tierärzte.
Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken
Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen, um für die von ihnen behandelten Tiere die notwendigen Arzneimittel stets zur Verfügung zu haben.
In Niedersachsen gibt es rund 1.500 tierärztliche Hausapotheken, die alle zwei bis fünf Jahre von Mitarbeitern des Fachdezernates Tierarzneimittelüberwachung
und Rückstandskontrolldienst überprüft werden. Diese
Kontrollen erfolgen unangemeldet und auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Qualitätssicherungssystems für die Arzneimittelüberwachung.
In 30 Nierenproben von Schweinen und Rindern wurden Umweltkontaminanten gefunden: Dabei handelte es sich in 16 Fällen um Quecksilber und in 14 Fällen um Cadmium; in einer Eiprobe wurde zudem eine
Überschreitung des Höchstgehalts der Summe von
Dioxinen und dioxinähnlichen PCB ermittelt. Im Blutplasma von Puten konnte ein in der Europäischen Union für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verbotener Stoff aus der Gruppe der Nitroimidazole
festgestellt werden.
Herstellung von Tierimpfstoffen in
Niedersachsen
Tierarzneimittel, die zur Verhütung, Erkennung oder
Heilung von Tierseuchen bestimmt sind, und auf der
Basis von Krankheitserregern oder auf biotechnischem
Wege hergestellt werden, unterliegen dem Tierseuchenrecht. Sie heißen dort „Mittel“ und zu ihnen gehören unter anderem Impfstoffe und Diagnostika.
In Niedersachsen gibt es zehn Hersteller von Impfstoffen bzw. Diagnostika. Diese stellen Tierimpfstof-
28
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
2011 wurden 286 Kontrollen durchgeführt. 40 dieser Kontrollen führten zu Verwarnungen oder Bußgeldern. Wie im Vorjahr wurden überwiegend Mängel in
der Nachweisführung über den Verbleib von Arzneimitteln sowie zur Anwendung von Betäubungsmitteln
festgestellt. Nur noch vereinzelt wurden das Verfallsdatum oder die Kühlpflicht für einzelne Arzneimittel nicht
beachtet. Die mangelhafte Kennzeichnung von Arzneimittelteilmengen, die durch den Tierarzt abgefüllt wurden, war ebenfalls nur noch selten zu beanstanden. In
fünf Fällen – zwei weniger als 2010 – wurden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt, die an die
Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.
Sechs Verfahren aus beiden Jahren endeten mit einer Einstellung gegen Geldauflagen zwischen 200 und
2.500 Euro, zwei Fälle wurden ohne Auflagen eingestellt. Schon seit Jahren wurde kein Tierarzt aus Nieder-
sachsen mehr rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das
Arzneimittelrecht verurteilt.
Lebensmittelwerbung im Internet:
Erfahrungen aus der Überwachung
Im Gegensatz zur eher begrenzten Gestaltung der Verpackung von Lebensmitteln bietet die Werbung im Internet die Möglichkeit, das Produkt wesentlich umfangreicher darzustellen. Für eine ansprechende und
informative Internetpräsenz werden häufig Informationen über positive nährwert- und gesundheitsbezogene Eigenschaften des Lebensmittels zusammengestellt.
Dabei wird jedoch oft versäumt, diese Äußerungen auf
ihren Wahrheitsgehalt und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
2011 hat das LAVES bei 24 Produkten niedersächsischer
Betriebe die Verwendung lebensmittelrechtlich unzulässiger Werbung beanstandet. Unter anderem wurden
Nahrungsergänzungsmittel, Fisch, Obst, Milchprodukte
und Tee mit teilweise wissenschaftlich nicht gesicherten Aussagen beworben – zum Beispiel zur Gewichtsreduzierung, Potenzsteigerung oder Vorbeugung von
Alterserscheinungen.
Bei Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wurden oft die lebensmittelrechtlich festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt. Werden beispielsweise nährwertbezogene Angaben zu Vitaminen
und Mineralstoffen gemacht, muss das so beworbene
Produkt bestimmte Mindestgehalte dieser Nährstoffe
aufweisen. In drei Fällen wurden zudem unzulässige
krankheitsbezogene Angaben bemängelt, die beispielsweise eine Verbesserung von Durchfallerkrankungen,
Erkältungen, Nachtblindheit oder sogar Krebserkrankungen durch den Verzehr des beworbenen Lebensmittels versprachen.
Überwachung von Mineralwasserbrunnen
Natürliches Mineralwasser darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist und eine
Nutzungsgenehmigung erteilt wurde. Sowohl die amtliche Anerkennung als auch die Nutzungsgenehmigung
werden unbefristet erteilt. In Niedersachsen übernimmt
das LAVES diese Aufgabe. Für die Kontrollen der Voraussetzungen und Bedingungen, die die Grundlage der
Anerkennung und Nutzungsgenehmigung bilden, sind
die kommunalen Behörden zuständig.
gebot wurde von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten sehr gut angenommen. Eventuell vorhandene Probleme ließen sich so leichter erkennen und abstellen.
In chemischer, mikrobiologischer und hygienischer
Hinsicht wurden die Forderungen der Mineral- und
Tafelwasserverordnung von allen überprüften Quellnutzungen zufriedenstellend erfüllt. Bezüglich der
Nutzungsgenehmigungen zeigte sich in nahezu allen
Fällen, dass die Betriebe Änderungen und Anpassungen an den Stand der Technik vorgenommen hatten.
Rohmilchüberwachung in der deutschniederländischen Grenzregion
Rohmilch ist ein sensibles Lebensmittel, dessen Gewinnung einer amtlichen Überwachung bedarf. Die Qualität der Rohmilch wird vor allem durch drei Kriterien
bestimmt: Ein niedriger Keimgehalt verweist auf eine
hygienische Gewinnung, niedrige Zellgehalte sprechen
für eine ausreichende Eutergesundheit, das Freisein
von Hemmstoffen lässt auf einen ordnungsgemäßen
Einsatz von Tierarzneimitteln schließen. Werden von
dem Milcherzeuger diese gesetzlichen Kriterien nicht
eingehalten, so muss die zuständige Veterinärbehörde informiert werden.
In der deutsch-niederländischen Grenzregion liefern
Landwirte zunehmend Rohmilch zur weiteren Verarbeitung an Molkereien auch über die Grenze hinweg,
sodass dem länderübergreifenden Meldevorgang der
Rohmilchüberwachung eine steigende Bedeutung zukommt.
Durch das Projekt „SafeGuard – länderübergreifendes Projekt zum Meldeverfahren für Grenzwertüberschreitungen bei der Rohmilchkontrolle“ wurden
die praktizierten Meldeverfahren in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereits
beschrieben und Schwachstellen identifiziert. Zu diesen gehören die strukturellen Unterschiede des Meldeverfahrens, die unterschiedliche Interpretationen der
Rechtslage im Hinblick auf positive Hemmstoffbefunde, uneinheitliche Vorgaben bei Dauer und Aufhebung
einer Milchliefersperre sowie der uneinheitliche Datentransfer zwischen den betroffenen Stellen.
In dem Projekt sollen nun Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, das
Vertrauen der Verbraucher in eine einwandfreie Qualität der Rohmilch weiter zu stärken.
Bei ca. 50 Prozent der in Niedersachsen amtlich anerkannten Quellnutzungen führte das LAVES 2011 gemeinsam mit den kommunalen Behörden Kontrollen
durch und bot eine Vor-Ort-Beratung an. Dieses An-
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
29
Länderübergreifendes Projekt zur risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte
Das im Rahmen des EU geförderten länderübergreifenden Projektes „SafeGuard“ durchgeführte Teilprojekt
zur risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte konnte zum Ablauf des Jahres 2011 abgeschlossen werden.
Im Verlauf des Projektes wurde ein Leitfaden für
Niedersachsen in Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen für die amtliche Überwachung entwickelt. Der
niedersächsische Leitfaden „Die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte beim Schwein“ wurde
der „Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) vorgestellt und dient mittlerweile als Basis für ein bundeseinheitliches Konzept.
30
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
Der Leitfaden beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben und
liefert den Behörden, aber auch den Lebensmittelunternehmern konkrete Empfehlungen, um die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte in der Praxis umzusetzen. Die konsequente Umsetzung erfordert
jedoch eine erweiterte Erhebung von Daten zur Schaffung einer fundierten und verlässlichen Lebensmittelketteninformation. Diese Voraussetzung muss erfüllt
sein, damit die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne
Anschnitte zu einer verbesserten Tiergesundheit, einem
verbesserten Tierschutz und letztendlich zu mehr Lebensmittelsicherheit beitragen kann. An diesem Punkt
wird deutlich, dass sich aus der Forderung nach einem
erweiterten Datenfluss datenschutzrechtliche Probleme ergeben, die im Verlauf des Projektes nicht geklärt
werden konnten und auf Bundesebene gelöst werden müssen.
Serviceangebote
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Broschüren und Faltblätter zum Download
oder Bestellen
Informationen zum Thema „Verbraucherbeschwerde in Niedersachsen“
Ablauf des Zulassungsverfahrens
Poster zur Zulassung von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und zur Zulassung von Fischereifahrzeugen
Informationen zum EU-Schnellwarnsystem
Organisation der Tierarzneimittelüberwachung in
Niedersachsen
ABC der Arzneimittel
Informationen zur Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation von Arzneimittelanwendungen
Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes im Tierbestand
Muster Dokumentation der Arzneimittelanwendung
im Tierbestand
Muster für einen Kombi-Beleg
Abgabe und Anwendung von Tierimpfstoffen
Muster für die Anzeige einer Impfstoffabgabe nach
§ 44 Tierimpfstoff-Verordnung
Anträge und Formulare zum Download
− Betriebsspiegel (Zulassung als Lebensmittelbetrieb)
− Anzeigeformular tierärztliche Hausapotheke
− Probenahmeformulare für Probeneinsendungen
gem. Nationalem Rückstandskontrollplan
− Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG
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Regelmäßige Seminare/Symposien/
Weiterbildungen
− Fortbildungen und Workshops zur Probenbörse
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Merkblätter und Leitfäden zum Download
oder Bestellen
Leitlinie für die Überwachungsbehörden der Bundesländer zur Durchführung der amtlichen Kontrollen in den für den US-Export zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieben
Ausführungshinweise Muschelhygiene
Ausführungshinweise Fischhygiene
Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Merkblättern für Tierhalter und
Muster für ein betriebsindividuelles Risikomanagement zur oralen Medikation
Leitfaden Klauenbäder, einschließlich Informationen
zu Bioziden
Handbuch für die Durchführung des Nationalen
Rückstandskontrollplans (NRKP) in Niedersachsen
Merkblätter für Probeneinsendungen gem. Nationalem Rückstandskontrollplan
Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer
tierärztlichen Hausapotheke
Merkblatt zur Anzeige über die Einrichtung einer
tierärztlichen Hausapotheke
Merkblatt Therapienotstand
Arzneimittel für Tiere aus dem Internet – Worauf
muss ich achten?
Ausführungshinweise für den Export von Rotfleisch
in die Russische Föderation/ in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Geflügelfleisch in die Russische Föderation/in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Eiprodukten in die Russische Föderation/in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Milch in
die Russische Föderation/in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Fleischerzeugnissen in die Russische Föderation/in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Fisch/
Fischereierzeugnissen in die Russische Föderation/
in die Zollunion
Ausführungshinweise für den Export von Gelatine/
Kollagen in die Russische Föderation/in die Zollunion
ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT
Die Autoren:
Dr. Martin Bisping
Maja Djalvand
Clemens Fechner
Dr. Simone Funke
Dr. Jutta Gerecke
Dr. Annette Hänsel
Dr. Maureen Hartl
Ellen Hossfeld
Dr. Uwe Jark
Dr. Elke Kleiminger
Dr. Werner Kunst
Dr. Iska Lehmann
Dr. Andrea Luger
Dr. Anna Mellin
Dr. Ulrike Praß
Corinna Rohlfes
Sandra Scheike
Dr. Katrin Schumann
Dr. Reinhard Velleuer
31
Abteilung 3 des LAVES:
Tiergesundheit
In der Abteilung 3 des LAVES sind die Dezernate Tierseuchenbekämpfung/Beseitigung
tierischer Nebenprodukte, Task-Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei/Fischereikundlicher Dienst zusammengefasst. Eine intensive Landwirtschaft
muss von nachhaltigen Programmen zur Förderung der Tiergesundheit begleitet werden. Daher kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung um
verschiedene Aspekte der Tiergesundheit: Sie koordinieren Programme zur Bekämpfung von Fisch- und Tierseuchen sowie zur Schädlingsbekämpfung, erstellen Konzepte und Gutachten zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung sowie zu Erhaltung und
Aufbau ausgewogener Fischbestände und schaffen optimale Bedingungen für eine
nachhaltige Fischerei.
Tierseuchen auf der Spur, Tierschutz im Fokus und
Binnenfischerei im Blick
Zahlen auf einen Blick
47,97 Vollzeitstellen*
1.608 Untersuchungen
17.165 Beratungen, davon 2.438 Verwaltungsakte
238 Kontrollen
*) inkl. Drittmittelstellen
32
Neben den Routinetätigkeiten wie Zulassungen und Genehmigungen sowie der Überwachung von Betrieben
lag im Jahr 2011 ein Arbeitsschwerpunkt der Abteilung
3 in der Durchführung eines Workshops rund um das
neue Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. In diesem Bereich gibt es einen hohen Informationsbedarf, da
durch die Komplexität der Thematik sehr viele Schnittstellen mit dem Lebensmittel-, Futtermittel-, Düngemittel- und Abfallrecht bestehen. Der Workshop wurde in
Zusammenarbeit mit den technischen Sachverständigen durchgeführt. Weitere Schwerpunkte lagen in der
Fortführung und Begleitung des BVD-Bekämpfungsprogramms sowie in Schulungen und Beratungen der kommunalen Veterinärbehörden zu den tierseuchenrechtlich bedeutsamen Datenbanken HI-Tier und TRACES.
Zur Verbesserung des Tierseuchenkrisenmanagements im LAVES wurde das Organigramm des Tierseuchenkoordinierungszentrums des LAVES überarbeitet,
kommuniziert und im Rahmen einer Übung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche erprobt. Zudem
wurden Schulungsveranstaltungen zum Krisenfallverwaltungsprogramm des bundesweit genutzten Tierseuchennachrichtenprogramms durchgeführt.
Die Erweiterung und Überarbeitung des Tierseuchenbekämpfungshandbuchs Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen war auch im Jahr 2011 ein wichtiger
Tätigkeitsschwerpunkt. In der Fischseuchenbekämpfung standen 2011 die Entwicklung von Konzepten zur
Fischseuchenprophylaxe sowie epidemiologische Untersuchungen nach Infektionen mit dem Koi-Herpesvirus
im Mittelpunkt.
Im April 2011 stellte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
und Landesentwicklung den Tierschutzplan Niedersachsen vor. Seitdem ist der Tierschutzdienst des LAVES intensiv in die Umsetzung dieses anspruchsvollen und
komplexen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung in Niedersachsen eingebunden. Auf der Tierschutzagenda 2011 standen darüber hinaus folgende Schwerpunktthemen: Umsetzung
der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates über den
Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, beratende Begleitung des Umstellungsprozesses auf die Gruppenhaltung von Sauen, Umsetzung des Niedersächsischen Hundegesetzes einschließlich der dazugehörigen
Durchführungshinweise sowie die Implementierung der
Richtlinie der europäischen Union zum Schutz von Versuchstieren (2010/63/EU). Welche hoch spezialisierten
Kenntnisse in Sachen Tierschutz im Einzelfall erforderlich sind, zeigte die Bewertung des Einsatzes von Fischen
im Rahmen der Mani- oder Pediküre beim Menschen.
Im Bereich der Fischerei standen folgende Aufgaben besonders im Fokus: Die im April 2010 durch die
EU-Kommission genehmigten Aal-Bewirtschaftungsplä-
ne für die deutschen Flussgebiete führten zu umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten für die
Erwerbsfischerei und die Fischereiverwaltung. Dies betraf unter anderem die Registrierung der Fischereibetriebe und -fahrzeuge sowie die Erfassung von Fangund Besatzdaten.
Für prioritäre Fischarten wie Bachneunauge, Steinbeißer und Koppe wurden sogenannte Vollzugshinweise erstellt. Diese beinhalten Empfehlungen für Schutzmaßnahmen und Hinweise auf vorrangige Zielgebiete
für den Fischartenschutz. Zur Wiederherstellung der
Durchgängigkeit von Wanderfischarten in der Aller wurde an der Rathsmühle in Celle die Errichtung eines Fischweges mit Mitteln des europäischen Fischereifonds, des
Landes Niedersachsen und der Stadt Celle gefördert.
33
Wesentliche Aufgaben
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 3
des LAVES kümmern sich um verschiedene Aspekte der
Tiergesundheit. Dazu gehört zum einen die Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen. Zum anderen
werden Leitlinien zum Tierschutz erarbeitet. Im Fokus
der Spezialisten stehen neben Nutztieren auch Haustiere sowie das Fischereiwesen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Koordination und fachliche Unterstützung der kommunalen Veterinärbehörden bei der Tierseuchenbekämpfung, Fischseuchenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung, beim innergemeinschaftlichen
Verbringen, der Ein-, Durch-, Ausfuhr von Tieren,
bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte und
im Tierseuchenkrisenmanagement
Erteilung von Genehmigungen zum Arbeiten mit
Tierseuchenerregern und zur Durchführung überregionaler Tierausstellungen, Tierauktionen und ähnlichen Veranstaltungen sowie zum Verbringen tierischer Nebenprodukte
Tierseuchenrechtliche Zulassung von Embryotransfer-, Besamungsstationen, Affenhaltungen sowie Zu-
34
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
lassung und Überwachung von Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte
Schädlingsdiagnostik und Kontrolle der Durchführung der Rattenbekämpfung
Beratung der Veterinärbehörden in Tierschutzfragen,
insbesondere bei problematischen Tierhaltungen
Erarbeitung von Tierschutz-Empfehlungen und Leitlinien für tiergerechte Haltungssysteme
Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und
-vereinen
Aufgaben des Hufbeschlagswesens
Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen
bei Tiertransporten
Bearbeitung von Tierversuchsanträgen
Fischereiverwaltung
Fischartenschutz
Förderung der Fischerei nach Landes- und EG-Richtlinien
Erstellung von Aal-Bewirtschaftungsplänen
Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der
EG-Wasserrahmenrichtlinie – soweit es die Fischfauna betrifft
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Erfolgreicher Workshop des LAVES zu
tierischen Nebenprodukten
Die zunehmende Verwertung tierischer Nebenprodukte
(TNP) hat dazu geführt, dass prozentual immer weniger
tierische Nebenprodukte als Abfall beseitigt werden. In
der Folge gibt es viele – zum Teil auch neue – Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen sowie technische
Neuigkeiten, die berücksichtigt werden müssen.
Seitdem im März 2011 die Verordnung (EG) Nr.
1774/2002 aufgehoben und die Verordnung (EG) Nr.
1069/2009 über tierische Nebenprodukte sowie die
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 142/2011 in Kraft
getreten sind, existiert ein hoher Informationsbedarf
hinsichtlich der Neuerungen, Änderungen und Probleme im Tierische Nebenprodukte-Recht. Das Dezernat 31 (Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte) organisierte daher gemeinsam
mit dem Dezernat 15 (Technische Sachverständige) des
LAVES Ende September einen TNP-Workshop mit den
Schwerpunktthemen „Biogas“, „Schnittstelle TNP zu
Lebensmitteln“ und „FAQ´s“. An dem Workshop nahmen sowohl Tierärzte als auch Sachbearbeiter der kommunalen Veterinärbehörden sowie Vertreter des BMELV,
ML, der Hansestadt Bremen und anderer Dezernate des
LAVES (Recht, Lebensmittel, Futtermittel) teil. Obwohl
der Teilnehmerkreis bereits von ursprünglich 40 auf 64
Delmenhorst, Stadt
Personen erweitert wurde, konnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Die während des Workshops aufgetauchten Fragen – insgesamt über 130 verschiedene Fragestellungen – wurden gesammelt und
nach Beantwortung von den Fachleuten des LAVES an
alle Teilnehmer versendet.
Tierseuchenkrisenmanagement im LAVES
Bei Ausbruch einer hoch kontagiösen Tierseuche ist
es erforderlich, dass auf allen Ebenen der Veterinärverwaltung schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung des
Erregers zu verhindern. Solche Situationen können die
personellen Kapazitäten einzelner Fachbereiche überschreiten. Daher ist es erforderlich, die Kräfte einer Behörde zu bündeln. Dies geschieht im Falle eines Tierseuchenausbruchs im Tierseuchenkoordinierungszentrum
des LAVES.
Nach den Erfahrungen mit Ausbrüchen der Aviären
Influenza in den Jahren 2008/2009 wurde das Organigramm des Tierseuchenkoordinierungszentrums des
LAVES geändert und aktualisiert. Um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Abteilungen in die Tätigkeiten
im Tierseuchenfall einzubinden, wurde im November
2011 eine Tierseuchenübung im LAVES durchgeführt.
Rotenburg a. d. Wümme
Soltau-Fallingbostel
Verden
Oldenburg
Cloppenburg
Diepholz
Emsland
Celle
Nienburg a. d. Weser
Vechta
Hannover
Osnabrück
Osnabrück Stadt
Peine
Schaumburg
HamelnPyrmont
Hildesheim
Salzgitter
Goslar
Lage der fiktiven Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche bei der Tierseuchenübung 2011
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
35
In vier Landkreisen wurden fiktive Fälle der Maul- und
Klauenseuche festgestellt und dem LAVES mitgeteilt.
Dessen Aufgabe war daraufhin, Gesamtlageberichte zu
erstellen, die Beseitigungskapazitäten zu koordinieren,
einen landesweiten „Stand still“, also einen kompletten Stopp sämtlicher Tierbewegungen für alle empfänglichen Tiere zu verfügen, die Probenahme fachlich zu koordinieren und die kommunalen Behörden
vor Ort zu unterstützen. Die Übung entwickelte eine
sehr realitätsnahe Dynamik, bei der die anstehenden
Aufgaben bearbeitet und Punkte identifiziert wurden,
die noch verbessert werden müssen.
Umgang mit Rohmilch aus Restriktionsgebieten der Maul- und Klauenseuche
Für den Umgang mit Milch aus Restriktionsgebieten bei
einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS)
gibt es bislang innerhalb Niedersachsens noch keine
zufriedenstellende Lösung. Die Verarbeitung oder unschädliche Beseitigung der Milch ist jedoch von immenser Bedeutung, denn Milch noch unerkannt infizierter
Rinder kann das MKS-Virus enthalten. Dadurch wäre
ein Verschleppen der Seuche möglich.
Im Rahmen eines EU-geförderten Projektes (INTERREG IVA Projekt „SafeGuard“) wurde die Thematik
„Umgang mit der Milch in den Restriktionsgebieten
eines MKS-Ausbruchs“ erneut aufgegriffen, um die
Krisenplanung von Behörden, Landwirtschaft und Wirtschaftsbeteiligten zu unterstützen. In einem Leitfaden
wurden die Projektergebnisse zusammengefasst. Der
Leitfaden soll milchverarbeitenden Unternehmen helfen, praktikable Lösungen zur Milchabholung und -verarbeitung im Krisenfall zu finden, und sie motivieren,
sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, um für
einen möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein. Die Lösungsvorschläge basieren dabei überwiegend auf Erfahrungen, die im Rahmen von Betriebsaudits gesammelt wurden.
Weiterhin soll der Leitfaden Behörden bei der MKSKrisenplanung unterstützen und im Seuchenfall als
schnelle Informationsquelle und Entscheidungshilfe
dienen.
Tierschutz: ein gefragtes Thema
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 3.164 Anfragen an
den Tierschutzdienst gestellt. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist nach wie vor die Nutztierhaltung einschließlich der Themenbereiche „Geflügel“ und „Tiertransporte“ mit über 65 Prozent aller Anfragen.
Wie bereits im Vorjahr kamen die meisten Fragen
(32 Prozent) von den kommunalen Veterinärbehörden.
Durch die intensive Einbindung in den Niedersächsi-
36
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
schen Tierschutzplan erhöhte sich allerdings auch die
Inanspruchnahme des Tierschutzdienstes durch das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML); über ein Viertel der Anfragen kamen vom
ML. Wissenschaftliche Einrichtungen schlugen mit 15
Prozent der Beratungen zu Buche, gefolgt von Veterinärbehörden anderer Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit zusammen gut 9 Prozent. Anfragen
sonstiger Behörden und Institutionen wie Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizei kamen auf 3 Prozent.
Mit rund 5 Prozent fast gleich geblieben ist die Zahl
der Anfragen von Verbänden wie Tierschutzorganisationen, Landvolk oder Geflügelwirtschaft. Auf Parteien und Medien entfielen 2 Prozent; knapp 9 Prozent
auf Firmen, Landwirte und Privatpersonen.
Tierversuche: Zahlen, Daten, Fakten
Derzeit sind in Niedersachsen etwa 35 Versuchseinrichtungen angesiedelt, die regelmäßig Anträge auf Genehmigung stellen oder Versuchsvorhaben anzeigen. Dabei handelt es sich um wissenschaftliche Einrichtungen
wie Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in
der Regel mit Grundlagenforschung beschäftigen, sowie um auftragsforschende Institutionen und Hersteller von Arzneimitteln, die überwiegend anzeigepflichtige Tierversuche durchführen.
Im Jahr 2011 wurden beim LAVES insgesamt 337 Tierversuche neu beantragt und 228 Vorhaben angezeigt.
Zusätzlich wurden 657 Änderungen bereits genehmigter bzw. angezeigter Vorhaben beantragt und 440
Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 1 TierSchG
(Qualifikation der durchführenden Personen) erteilt. Zusammen mit der Prüfung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen und der Bestellung von Tierschutzbeauftragten wurden im Arbeitsbereich Tierversuche 2011
insgesamt 1.709 Bescheide durch das LAVES erstellt.
Aufgrund der guten Vorarbeit und Beratung der
Antragsteller durch die Tierschutzbeauftragten der jeweiligen Einrichtungen kam es nur sehr selten vor, dass
Anträge vollständig abgelehnt werden mussten. Häufiger dagegen wurden Auflagen erteilt oder Pilotversuche mit kleinen Tierzahlen vorgezogen. In Einzelfällen wurden Antragsteller aufgefordert, die geplante
Durchführung grundlegend zu modifizieren oder den
Antrag insgesamt zurückzuziehen.
Wie in § 15 des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben unterstützt das Votum einer Ethikkommission das LAVES
bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen. Darüber hinaus ist die intensive Zusam-
menarbeit mit der „Zentralstelle zur Erfassung und
Bewertung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum
Tierversuch“ im Bundesinstitut für Risikobewertung
unverzichtbarer Bestandteil der Entscheidungspraxis.
Einbindung des Tierschutzdienstes in den
Niedersächsischen Tierschutzplan
Um den Tierschutz in der Nutztierhaltung in Niedersachsen weiterzuentwickeln, ist der Tierschutzdienst des
LAVES intensiv mit der Umsetzung des Tierschutzplans
Niedersachsen befasst. Die Arbeitsgruppen Schweine-,
Legehennen- und Putenhaltung werden von Mitarbeiterinnen des Tierschutzdienstes geleitet; darüber hinaus ist das Dezernat 33 des LAVES in allen übrigen Arbeitsgruppen (AG Tierschutzindikatoren, Enten- und
Gänse-, Masthühner- sowie Rinderhaltung) und im Lenkungsausschuss als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Für jede Arbeitsgruppe ist ein genauer „Fahrplan“
zur Aufgabenerledigung festgeschrieben und mit detaillierten Zeitvorgaben hinterlegt.
Wasserangebot zur Gefiederpflege bei Pekingenten
im Test
Arbeitsschwerpunkte waren im vergangenen Jahr unter
anderem der Verzicht auf das routinemäßige Kupieren
der Schwänze bei Ferkeln sowie der Ausstieg aus dem
Schnabelkürzen bei Puten und Legehennen. Zu diesen
Themenkomplexen wurden Pilotvorhaben initiiert und
Forschungsaufträge vergeben. Erste Beschlüsse zur Elterntierhaltung von Legehennen und zum Einsatz von
Fängerkolonnen in der Geflügelhaltung konnten unter
Mitwirkung des Tierschutzdienstes verabschiedet werden. Die Arbeitsgruppe Enten und Gänse befasste sich
bisher unter anderem mit der Gestaltung eines Wasserangebotes für die Gefiederpflege, das auch in Intensivhaltungen nutzbar ist. Parallel dazu wurden unter
Beteiligung des Tierschutzdienstes die Fußballen der
Wasservögel auf Verletzungen untersucht (Paddelbonitierungen), da ein vermehrtes Wasserangebot nicht zu
einer Verschlechterung der Einstreuqualität und damit
der Fußballengesundheit der Enten führen darf. Schon
jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung des Niedersächsischen Tierschutzplans auch 2012 einen Großteil der
Arbeitskapazitäten des Tierschutzdienstes binden wird.
Gruppenhaltung von Sauen: viele Fragen zur
Umrüstung von Altbauten
Da in der Schweinehaltung in absehbarer Zeit zahlreiche Übergangsvorschriften auslaufen, bestand 2011
ein großer Beratungsbedarf – sowohl bei den Veterinärbehörden als auch in der Landwirtschaft. Zu dieser Thematik erreichten den Tierschutzdienst des
LAVES weit mehr als 500 Anfragen. Insbesondere die
anstehende Umrüstung von Altbauten auf die von der
EU vorgeschriebene Gruppenhaltung tragender Sauen
warf zahlreiche Fragen auf. Zur Erläuterung der neuen
Anforderungen führte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
und Landesentwicklung und das Landvolk Nieder-
Tragende Sauen müssen zukünftig in Gruppen gehalten werden. Daher ist eine Umrüstung von Altbauten
erforderlich
sachsen unter Beteiligung des Tierschutzdienstes im
April 2011 eine Informationsveranstaltung für Landwirte, Berufs- und Fachverbände sowie Berater und interessierte Veterinärbehörden durch, die sich großer Resonanz erfreute. Im Rahmen der Veranstaltung wurde
der Wunsch nach einer kurzen und prägnanten Zusammenfassung der Neuerungen geäußert. Um diesem
Anliegen Rechnung zu tragen, verfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
und Landesentwicklung sowie des Tierschutzdienstes
im August 2011 das Merkblatt „Eckdaten zur Haltung
von Sauen“. Dieses Merkblatt wurde anschließend auf
der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
37
§ 1 Tierschutzgesetz (Grundsatz)
„Zweck dieses Gesetzes ist
es, aus der Verantwortung
des Menschen für das Tier
als Mitgeschöpf dessen
Leben und Wohlbefinden
zu schützen. Niemand darf
einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden
oder Schäden zufügen.“
Hufbeschlagschmied: Koordinieren der
Ausbildung und Abnahme der Prüfungen
Mit dem Rückgang der Pferdehaltung in Deutschland
in den 1950er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist
auch der Beruf des Hufbeschlagschmiedes zunehmend
aus dem Bewusstsein der Bevölkerung verschwunden.
Das hat sich inzwischen geändert: Heute benötigen die
ca. eine Million in Deutschland gehaltenen Pferde und
Ponys eine große Zahl von qualifizierten Hufbeschlagschmieden, Huftechnikern oder Hufpflegern. Wenn der
Zustand der Hufe oder die Nutzung der Pferde es erfordern, ist für einen fachgerechten Beschlag oder einen
anderweitigen geeigneten Hufschutz zu sorgen. Mittlerweile gibt es neben dem klassischen Hufbeschlagschmied auch weitere Berufsgruppen, die eine Hufpflege anbieten, wie den Huftechniker und den Hufpfleger.
Die Anforderungen an die Ausbildung zu diesen Tätigkeiten sind bislang rechtlich nicht eindeutig festgelegt. Die Durchführung des Heißbeschlages obliegt
allerdings weiterhin nur den staatlich geprüften Hufbeschlagschmieden.
Im Jahr 2006 wurde die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied gesetzlich neu geregelt. Im Hufbeschlaggesetz
(BGBl. I, S. 900) und der Hufbeschlagverordnung (BGBl.
I, S. 3205) sind die Voraussetzungen für den Beginn dieser Ausbildung sowie für die Lehrgänge und Prüfungen
festgelegt: Wer Hufbeschlagschmied werden möchte,
benötigt zunächst eine abgeschlossene Berufsausbildung. Danach folgt ein vierwöchiger Einführungslehrgang, den die staatlich anerkannten Hufbeschlagschulen
regelmäßig anbieten. Es schließt sich eine zweijährige
sozialversicherungspflichtige praktische Ausbildung bei
einem staatlich geprüften Hufbeschlagschmied an, in
der der Umgang und die Verarbeitung der unterschiedlichen Materialien vermittelt werden. Zur Vorbereitung
auf die Prüfung muss ein mindestens viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule absolviert werden. Besteht der Kandidat
die abschließende Prüfung, darf er sich „Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied“ nennen und alle gelernten Tätigkeiten nun selbstständig durchführen.
Die für das Bundesland Niedersachsen erforderliche Koordinierung der Ausbildungen und der Prüfungen sowie
der staatlichen Anerkennungen obliegen dem LAVES
am Standort Lüneburg. Bewertet werden nicht nur die
in Niedersachsen getätigten Abschlüsse und Voraussetzungen. Auch die in anderen EU-Mitgliedstaaten und in
Drittländern erworbenen Prüfungszertifikate und Berufsnachweise werden auf ihre Anerkennung und Gleichwertigkeit geprüft.
38
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
Immer wieder kommt es zu Beschwerden und Hinweisen, dass Personen, die einen Heißbeschlag anbieten
oder durchführen, nicht die erforderliche Legitimation nachweisen können. Auch diesen Fällen muss das
LAVES nachgehen – nicht zuletzt, um die vielen ordentlichen Hufbeschlagschmiede zu schützen. Bestätigt sich
der Verdacht des illegalen Hufbeschlages, müssen die
Betroffenen mit empfindlichen Bußgeldern und ggf.
weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen.
Aktuelle Probleme des Tierschutzes bei
Fischen und aquatischen Wirbellosen
Auch wenn bis heute keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Schmerzempfinden von Fischen und aquatischen Wirbellosen wie Krebstieren oder
Kopffüßern vorliegen, gilt die Leidensfähigkeit – zumindest bei Fischen – als gesichert. In der Konsequenz ist
der Grundsatz des Tierschutzgesetzes auch auf Fische
und aquatische Wirbellose anzuwenden.
Verkaufshälterung von Hummern und Krabben
Die Hälterung von lebenden Speisehummern im Fischeinzelhandel war im Jahr 2011 Gegenstand mehrerer
Beanstandungen, da die Tiere in unstrukturierten Becken ohne Versteckmöglichkeiten und mit zugebundenen Scheren zum Verkauf angeboten wurden. Eine
Arbeitsgruppe, in der neben dem Fachbereich Fischseuchenbekämpfung der Task-Force Veterinärwesen des
LAVES auch Behördenvertreter anderer Bundesländer,
Forschungseinrichtungen und die Fischereiwirtschaft
vertreten sind, befasst sich nun mit der Fragestellung,
unter welchen Voraussetzungen die Hälterung lebender Hummer im Einzelhandel aus Sicht des Tierschutzes
toleriert werden kann. In dem Zusammenhang wurde
eine Studie an der Humboldt-Universität Berlin initiiert,
mit dem tierschutzfachliche Fragestellungen zur Lebendhälterung von Hummern geklärt werden soll. Ein Merkblatt soll nach Vorliegen wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt werden.
Vermehrt beabsichtigen Betreiber von Kosmetikstudios,
Kangalfische (Garra rufa) unter anderem zur Pedi- oder
Maniküre einzusetzen. Die aus Anatolien stammenden
Fische „knabbern“ Hautschuppen ab. Für solche Vorhaben bedarf es der behördlichen Erlaubnis gemäß den
Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Diese ist aus Sicht
des LAVES jedoch zu verwehren, da der Einsatz mit Stress
und damit Leiden für die Tiere verbunden ist, und kosmetische Zwecke aus gesellschaftspolitischer Sicht kein
vernünftiger Grund sind. Im Gegensatz dazu wäre die
Verwendung von Kangalfischen zur Behandlung der
Schuppenflechte erlaubnisfähig.
Schutz für bedrohte Fischarten in
Niedersachsen
In Niedersachsen gelten neben anderen Tier- und Pflanzenarten auch zahlreiche Fischarten gemäß der Roten
Liste (LAVES 2008) als stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht. Viele dieser Arten finden sich in den
Anhängen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH), sie
unterliegen europaweitem Schutz. Im Hinblick auf Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurde eine
Priorisierung der Arten vorgenommen:
a) Fischarten mit höchster Priorität (acht Arten: unter
anderem Fluss- und Meerneunauge, Lachs, Äsche)
b) Prioritäre Arten (sieben Fischarten: unter anderem
Bachneunauge, Koppe und Steinbeißer; dazu Edelkrebs)
c) Zu beobachtende Fischarten (Rapfen, Finte, Stör).
Um landesweite Schutzmaßnahmen zielgerichtet umsetzen zu können, wurden durch das Dezernat Binnenfischerei für die 19 Arten dieser Kategorien sogenannte „Vollzugshinweise“ erstellt. Artspezifisch sind
darin dargestellt:
Lebensweise und Ansprüche an den Lebensraum,
Bestandssituation und Verbreitung in Niedersachsen
und Deutschland,
auf die Art wirkende Beeinträchtigungen und Gefährdungsursachen sowie
Empfehlungen für Schutzmaßnahmen und Hinweise auf vorrangige Gewässersysteme als Zielgebiete
für den Schutz dieser Arten.
Als Schutz- und Hilfsmaßnahmen werden insbesondere vorgeschlagen:
Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer,
Umstellung auf eine fischschonende Gewässerunterhaltung,
Verbesserungen der Hydromorphologie, Einbringen
von Strukturelementen (Kiesbänke, Totholzelemente, etc.).
Fischwege in niedersächsischen
Fließgewässern
Für den Erhalt und die Entwicklung autochthoner Fischbestände ist eine ungehinderte Wanderung in den
Fließgewässern elementare Voraussetzung. Seit Jahrzehnten werden sukzessive Wanderhindernisse beseitigt (zum Beispiel Abstürze) oder durch den Bau von
Fischwanderhilfen, zum Beispiel zur Umgehung von
Wehren oder Wasserkraftanlagen, passierbar gemacht.
Seit Ende der 1980er Jahre wird beim Dezernat
Binnenfischerei die Datei „Fischwege“, in der alle bekannten Fischaufstiegsanlagen (FAA) erfasst sind, geführt und fortgeschrieben.
Im Zeitraum 1998 bis 2011 sind in Niedersachsen
rund 100 neue FAA gebaut worden – aktuell existieren 367 Anlagen. Neben dem Neubau von FAA werden etwa in gleichem Umfang vorhandene Fischwege nach dem aktuellen Stand der Technik umgebaut.
Dadurch werden die Durchgängigkeit und somit die
Entwicklungsmöglichkeiten für die Fischfauna kontinuierlich verbessert.
Etwa zwei Drittel der Anlagen sind eher technisch
gestaltet, zum Beispiel in Form von Becken- und Schlitzpässen, ein Drittel der Anlagen sind eher naturnah gestaltet, zum Beispiel in Form von Umgehungsgerinnen
oder Sohlengleiten und -rampen.
2011 wurde mit dem Einbau eines Fischpasses sowie
neuer Fischschutz- und Abstiegseinrichtungen an der
Rathsmühle in Celle begonnen. Hierdurch wird ein bisher absolutes Wanderhindernis in der Aller, einer überregional bedeutsamen Fischwanderroute, entschärft.
Für diese Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Niedersachsen wurden erstmalig Mittel aus
dem Europäischen Fischereifond (EFF) bereitgestellt.
Fischaufstiegsanlage an der Aller in Celle an der
Rathsmühle im Bau
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
39
Stützung des Aalbestandes in Niedersachsen
Nach der Genehmigung der deutschen Aal-Bewirtschaftungspläne (Aal-BWP) durch die EU-Kommission (KOM) im April 2010 waren im Jahr 2011 die in
den Plänen benannten Maßnahmen zur Erhaltung des
Aals und der Aalfischerei in Niedersachsen umzusetzen. Zudem wurde die 2010 begonnene Etablierung
von Meldesystemen für die Erwerbs- und Angelfischerei fortgeführt.
Die Aal-BWP sehen vor, den Besatz mit Aalen zunächst
auf dem Niveau der Vorjahre zu erhalten sowie zukünftig zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im
Jahr 2011 der Aalbesatz erstmals landesweit mit Landes- und EU-Mitteln in Höhe von über 230.000 Euro
gefördert. Dennoch ergab die Auswertung der Daten
für die Jahre 2008 bis 2010 im Vergleich zu den Vorjahren reduzierte Besatzmaßnahmen. Um dennoch das
40
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
Ziel der Aal-BWP zu erreichen und gegenüber 2011
eine Steigerung der Besatzmaßnahmen zu erreichen,
wurde die Förderkulisse für 2012 angepasst. Hierzu
wurde – ausgehend von den Besatzaufwendungen der
Referenzjahre 2008 bis 2010 – eine gegenüber 2011
verstärkte Erhöhung der Besatzaufwendungen als Förderbedingung aufgenommen.
Im Juni 2012 ist der EU-Kommission der erste Bericht
zum Stand der Umsetzung der Aal-BWP vorzulegen.
Erste Erfahrungen mit den erhobenen Daten belegen,
dass diese geeignet sind, um zukünftig Maßnahmen
wie die Besatzförderung zu optimieren und um die Modellierung der weiteren Aalbestandsentwicklung mit
aktuellen Daten vorzunehmen. Damit erleichtert das
etablierte Meldesystem für Fang- und Besatzdaten in
Zukunft die Erstellung der Berichte, die in mehrjährigem Turnus erfolgen muss.
Serviceangebote
Eigene Fachberichte zum Download oder
Bestellen
− Berichte zu den Tierseuchenübungen 2003 bis 2010
− Jahresberichte der Task-Force Veterinärwesen 2002 bis
2010
− Tierschutz – Aktuelle Probleme in der Haltung von Masthühnern
− Tierschutzauflagen für Schweine haltende Betriebe
− Winterweidehaltung von Rindern und Schafen
− Elektrobefischungen von Werra und Oberweser 2004–
2010
− Die hydrologische Situation der Oberweser der Jahre 2006 und 2007 sowie des Jahres 2008 aus fischereilicher Sicht
− Bewertung der Fischfauna in Fließgewässern
− Ökologischer Zustand der niedersächsischen Übergangsgewässer
Broschüren und Faltblätter zum Download
oder Bestellen
− Nieders. Empfehlungen zum Erhalt der Fußballengesundheit von Masthühnern
− Aquakultur und Fischseuchenbekämpfung in Niedersachsen
− Maul- und Klauenseuche – Risiken und Gefahren
− Schweinepest: Risiken und Gefahren
− Der Australische Teppichkäfer
− Tagungsbände 2. bis 7. Nieders. Tierschutzsymposium
zur Nutztierhaltung in Oldenburg von 1998 bis 2009
− Faltblatt „Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen“
− Abwanderung von Fischen im Bereich von Wasserkraftanlagen
− Zur Sperrwirkung großer Dükeranlagen auf Fischwanderungen
− Flusskrebse in Niedersachsen
− Leitfaden für Fischereiaufseher
− Grundzüge der fischereilichen Bewirtschaftung von Binnengewässern
− Funktionsüberprüfung der Fischaufstiegsanlagen an der
Staustufe Geesthacht
− Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten
− Süßwasserfische in Niedersachsen
− Kleinfische in Niedersachsen – Hinweise zum Artenschutz
Anträge und Formulare zum Download
− Anzeige Tierversuche
− Antrag Genehmigung Tierversuch
− Antrag Ausnahmegenehmigung § 9 Abs. 1 Satz 4 Tierschutzgesetz
− Antrag zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen
− Antrag auf Förderung von Investitionen in der Aquakultur und Binnenfischerei
− Antrag auf Förderung von Aalbesatzmaßnahmen
− Musterantrag Elektrofischerei
− Erhebung von Aalfang- und Aalbesatzdaten der
Fischereivereine
− Erhebung von Aalfang-, Aalbesatz- und Fangaufwandsdaten der Erwerbsfischerei
− Betriebliches Aufnahme- und Abgabebuch nach
BArtSchV für den Aal
− Erfassungsbögen zur Elektrofischerei und Fischfang in
Fischwegen
− Formular zur Einsendung von Material zur Schädlingsdiagnostik
− Antrag auf Genehmigung/Anzeige der Registrierung
gemäß §§ 3/6 Fischseuchenverordnung
Merkblätter und Leitfäden zum Download
oder Bestellen
− Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen
− Leitfäden zum Einsatz praktizierender Tierärzte und
landwirtschaftlicher Fachkräfte im Tierseuchenkrisenfall
− Merkblatt Speckkäferbefall – Was tun?
− Mindestanforderungen in der Putenmast
− Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale
Weidehaltung von Schafen
− Empfehlungen für die saisonale und ganzjährige
Weidehaltung von Rindern
− Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
− Tierschutzgerechte Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation
− Tierschutz im Zirkus – Erfassung, Überwachung,
Erlaubniserteilung
− Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung
− Merkblatt zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen
− Merkblatt zum Aalbesatz
− Merkblatt zur Hundehaltung
− Merkblatt zur Ausbildung von Hufbeschlagsschmieden
Regelmäßige Seminare, Symposien und
Weiterbildungen
− Nds. Tierschutzsymposium
− Sachkundelehrgang Zierfische
− Elektrofischer-Lehrgang
ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT
Die Autoren:
Dr. Markus Diekmann
Jörg Dünhöft
Christian Edler
Dr. Andreas Franzky
Dr. Ursula Gerdes
Dr. Christa Jeske
Dr. Dirk Kleingeld
Christine Lecour
Dr. Martina Mahnken
Dr. Christiane Opitz
Dr. Sabine Petermann
Heiner Stolle
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Abteilung 4 des LAVES:
Futtermittelsicherheit, Ökologischer
Landbau, Marktüberwachung
Die Futtermittelüberwachung umfasst alle Ebenen der Futtermittelherstellung – von
der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Verkauf für Nutztiere wie für Heimtiere.
Das Dezernat „Ökologischer Landbau“ nimmt die Überwachung der staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen sowie alle hoheitlichen Aufgaben wahr. Überwachungstätigkeiten des Dezernates „Marktüberwachung“ finden in den Bereichen Rindund Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch sowie Obst und Gemüse statt.
Von der Zulassung bis zum Vollzug
Zahlen auf einen Blick
53,09 Vollzeitstellen
5.357 Beratungen*
5.037 Kontrollen
*) Beratungen umfassen
überwiegend amtliche
Bescheinigungen, Genehmigungen, Zulassungen sowie die Bearbeitung
von Rechtsauskünften
42
Die Abteilung 4 nimmt mit ihren Vollzugsaufgaben eine
Sonderstellung im LAVES ein. Zulassungen und Registrierungen von Betrieben stehen dabei umfangreiche
Kontrollen gegenüber, mit denen die Einhaltung der
geltenden Rechtsvorschriften überwacht wird. Verstöße
können Verwaltungs- wie Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Auch Abgaben wegen strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft
sind möglich.
2011 begann mit dem Fall von Dioxinen in Futterfetten und den damit erzeugten Futter- und Lebensmitteln: Krisenmanagement prägte die Tätigkeiten in der
amtlichen Futtermittelüberwachung. Dioxin-Funde in
Zuckerrübenschnitzeln Ende des Jahres 2011 belegen,
dass diese organischen Schadstoffe auch Jahrzehnte
nach Seveso ein dauerndes Thema für die Futtermittelsicherheit sind.
Für den Bereich des ökologischen Landbaus war das
vergangene Jahr geprägt durch andauernde Diskussionen um die Umsetzung der Europäischen Rechtsvorgaben – insbesondere im Bereich der Geflügelhaltung.
In Niedersachsen hat die Zahl der Betriebe mit Ökologischer Legehennenhaltung gerade in großen Beständen deutlich zugenommen.
Im Fachdezernat Marktüberwachung wurde eine erste umfassende Betriebsaufnahme abgeschlossen, nachdem dem Dezernat die Überwachung und Registrierung
nach der europäischen Bruteiervermarktungsnorm übertragen worden war.
Seit dem 1. Juli 2011 nimmt das LAVES Aufgaben
der Marktüberwachung im Bundesland Bremen auf der
Basis eines Staatsvertrages wahr. Dabei wird bis in den
Einzelhandel hinein die Einhaltung der Vermarktungsnormen kontrolliert.
Wesentliche Aufgaben:
Zulassungen, Registrierungen und Vollzug
Die Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle
Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels
bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Zurzeit
führen insgesamt 14 Futtermittelprüfer vor Ort die Betriebskontrollen und die Probenahmen durch. Um eine
flächendeckende Präsenz zu gewährleisten, sind diese
Mitarbeiter auf die Standorte Oldenburg, Hannover und
Lüneburg verteilt. Die Koordinierung und Sachbearbeitung einschließlich des Vollzugs erfolgt über die Zentrale in Oldenburg.
der Vermarktung) werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure des Dezernates auf die Einhaltung der
EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Güteeigenschaften und Handelsklassen überprüft. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
−
Überwachungstätigkeiten des Dezernats Marktüberwachung finden vor allem in den Marktsektoren Rind- und
Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch, Obst
und Gemüse statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).
In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentren
des Einzelhandels (den sogenannten „Flaschenhälsen“
−
−
−
Amtliche Futtermittelüberwachung für Niedersachsen und Bremen gemäß den Vorschriften der VO (EG)
Nr. 882/2004
Betriebskontrollen inkl. Dokumentenkontrolle der
Futtermittelunternehmen
Kontrolle der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften
Probenahmen und Bewertung der entsprechenden
Analyseergebnisse
Importkontrollen von Drittlandeinfuhren über niedersächsische Einlassstellen
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− Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen
− Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und
Exportbescheinigungen
− „Cross Compliance“-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben
− Umsetzung des EU-Schnellwarnsystems für Futtermittel
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Überwachung der Tätigkeit privater Kontrollstellen
hinsichtlich der Objektivität und der Wirksamkeit der
Kontrollen im ökologischen Landbau
Erfassung der durch die Kontrollstellen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße sowie Sanktionierung, gegebenenfalls auch Entfernung des Hinweises auf den ökologischen Landbau
Entgegennahme der Meldungen der Unternehmen
und Überwachung der Einhaltung der Meldepflicht
nach EG-Öko-Verordnung
Genehmigungen nach EG-Öko-Verordnung
Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung
mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ sowie dem Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität
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Überwachung der Vermarktungsnormen aus der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der EU sowie nationaler Verordnungen in den Fachbereichen Eier, Bruteier, Geflügelfleisch, Obst und Gemüse, Schweine-,
Rind- und Schaffleisch
Registrierung von Legehennenbetrieben sowie Bruteierbetrieben
Markt- und hygienerechtliche Zulassung von Eierpackstellen
Zulassung besonderer Haltungsformen für Geflügelhalter und -schlachtbetriebe
Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften nach dem Fleischgesetz
Ausbildung und Zulassung von Klassifizierern für die
Einreihung von Schlachtkörpern in Handelsklassen
sowie für deren Gewichtsfeststellung
Koordination der Überwachung der Rindfleischetikettierung durch Kommunalbehörden und LAVES
Medienaufsicht, das heißt die Überwachung der Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken
Durchführung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
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Futtermittelproben als Instrument der
Überwachung
Art und Umfang der Probenahme und Analytik von Futtermitteln basieren zum einen auf dem „Rahmenplan
zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan“, der risikobasiert Empfehlungen für die Länder ausspricht. Zusätzlich erfolgt die Probenahme flexibel aufgrund von
Prüfungsfeststellungen vor Ort sowie aufgrund aktueller Geschehnisse – zum Beispiel Meldungen aus dem
Schnellwarnsystem. Die Analyse von Futtermittelproben soll sicherstellen, dass keine für Mensch und Tier
gesundheitlich bedenklichen Stoffe zur Verfütterung
gelangen und dass die Ernährung der Tiere bedarfsgerecht erfolgt.
rung. 22 Prozent der Futtermittelproben im Jahr 2011
wurden im Rahmen verschiedener Sondervorgänge als
Verdachts-, Verfolgs- und Nachproben entnommen. Der
Aufwand für diese Probenarten ist im Vorfeld nicht abschätzbar und variiert stark.
2011 wurden von den Prüferinnen und Prüfern des Dezernats 41 insgesamt 2.350 Futtermittelproben entnommen. Daneben erfolgten 35 prüfungsbegleitende
Probenahmen zur Ursachenforschung und Beweissiche-
Bleibelastungen durch Schießbetriebe geprüft
Landwirtschaftlich genutzte Flächen nahe Wurfscheibenanlagen können durch intensiven Schießbetrieb neben sonstigen Verunreinigungen, zum Beispiel durch
In der Jahresstatistik der amtlichen Futtermittelüberwachung werden ausschließlich die Futtermittelproben und
Analyseergebnisse erfasst, die vom Dezernat 41 selbst
entnommen oder in Auftrag gegeben wurden. Die Ergebnisse von Untersuchungen, die aus veterinärhygienischer Veranlassung (zum Beispiel nach VO (EG) 1069/
2009) durchgeführt wurden, sind nicht der amtlichen
Futtermittelüberwachung zuzurechnen.
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
Wurfscheibenreste, wesentlich mit Schwermetallen –
insbesondere Blei – belastet werden.
Im Februar 2011 informierte das Veterinärinstitut Oldenburg die Futtermittelkontrolle des LAVES über eine
offensichtliche Bleivergiftung einer verendeten Kuh. Im
Magen-Darm-Trakt der Kuh, die auf einer Weide in unmittelbarer Nähe eines Tontaubenschießplatzes gehalten worden war, wurden größere Mengen Bleischrot
gefunden.
Aufgabe der amtlichen Futtermittelkontrolle war es nun,
einen möglichen Transfer dieser Schwermetallverunreinigungen in die angebauten Futterpflanzen zu prüfen und
eine Risikobewertung der Futtermittelsicherheit durchzuführen. Dazu wurden fünf Schießstände kontrolliert.
Neben der allgemeinen Kontrolle für ein plausibles Belastungsprofil (Wurf- und Schussrichtung, Flugweite der
Geschosse etc.) wurden insgesamt sechs Grasproben von
verschiedenen Schießständen und Teilflächen entnommen. Die Futtermittelproben stammten ausschließlich aus
dem Nahbereich der Schießanlagen, die sichtbar durch
Wurfscheibenreste verunreinigt waren.
In keiner Probe wurden futtermittelrechtlich festgelegte Grenzwerte in Bezug auf analysierte Schwermetalle
überschritten. Die Stoffe Cadmium, Quecksilber und Arsen waren analytisch in allen Proben lediglich mit Werten
unter der Bestimmbarkeitsgrenze vorhanden, Blei wurde in fünf Futterproben mit Normal-Gehalten zwischen
2,3 mg/kg und 5,5 mg/kg analysiert. In einer Grasprobe wurden 15,1 mg/kg Blei nachgewiesen. Dies ist sicher ein Indiz für eine Belastung dieser Fläche mit Blei
durch den Schießbetrieb. Der zulässige Höchstwert von
30 mg/kg Blei je Kilogramm Gras wurde in keiner der
Proben überschritten.
Aufgrund des möglichen Risikos für Weidetiere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in unmittelbarer Nähe
von Schießständen sollten diese Flächen futtermittelrechtlich überwacht werden. Nutzer dieser Flächen müssen dafür Sorge tragen, dass Abfallstoffe aus dem Schießbetrieb geborgen und ordnungsgemäß beseitigt werden.
Vitamin A-Gehalte in Nassfutter für Hunde
und Katzen
Das Dezernat 41 (Futtermittelüberwachung) hat 2011
ein Monitoring zur Ermittlung des Vitamin A-Gehaltes
in Dosenfutter für Hunde und Katzen durchgeführt. Anlass war die Vermutung, dass diese Alleinfuttermittel sehr
viel Vitamin A enthalten, was bei regelmäßiger Verfütterung möglicherweise die Gesundheit von Hunden und
Katzen gefährden kann.
Insgesamt wurden 23 Proben (11 Proben Hundefutter
und 12 Proben Katzenfutter) verschiedener Hersteller in
Niedersachsen genommen.
Der Fachliteratur zufolge unterliegen die nativen Vitamin A-Gehalte in Innereien sehr starken Schwankungen. Zudem werden die Produkte mithilfe unterschiedlicher Verfahren hergestellt, wodurch die
analysierten Vitamin A-Mengen in den fertigen Futtermitteln für Hunde und Katzen sehr unterschiedlich sind:
Der Vitamin A-Gehalt in der Originalsubstanz der beprobten Alleinfuttermittel für Hunde lag zwischen 2.680 IE/kg
und 77.000 IE/kg, im Katzenfutter zwischen 9.800 IE/kg
und 77.700 IE/kg. Diese scheinbar hohen Werte haben
laut NRC („Nutrient requirements of dogs and cats”) jedoch keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
Bei Verwendung von Innereien ist bei der Herstellung von
Hunde- und Katzenfuttermitteln keine zusätzliche Zugabe von Vitamin A zum Dosenfutter notwendig, um den
erforderlichen Bedarf der Tiere zu decken.
Den Futtermittelherstellern ist der hohe Vitamin AGehalt der eingemischten tierischen Komponenten bekannt, trotzdem wurden fünf der beprobten Produkten
zusätzlich zwischen 1.000 IE und 2.000 IE Vitamin A je
kg zugesetzt. Hier liegt die Vermutung nahe, dass ein
Verbraucher, der die nativen Vitamin A-Gehalte im Dosenfutter nicht kennt, Futter lieber kauft, wenn in der
Deklaration eine Zugabe von Vitaminen aufgeführt ist.
Weitere Informationen
zur Bleibelastung siehe auch
Seite 60.
Vitamin A
Vitamin A (Retinol) gehört zur
Gruppe der fettlöslichen
Vitamine und ist wichtig für
das Immunsystem, das
Wachstum, das Sehvermögen, den Epithelschutz, die
Fortpflanzung sowie für die
Embryonalentwicklung.
Lieferanten für Vitamin A sind
Futtermittel tierischer
Herkunft, insbesondere Leber
und andere innere Organe
von Rind und Schwein.
Alle 23 Proben wurden zudem auf die Gehalte von Vitamin D3 sowie auf unerwünschte Stoffe, hier insbesondere Schwermetalle wie Arsen, Blei, Quecksilber und
Cadmium, untersucht. Die Vitamin D3-Gehalte befanden sich alle unterhalb der Bestimmungsgrenze von
1.000 IE/kg. Eine Belastung mit Schwermetallen wurde nicht festgestellt.
Das Monitoring hat ergeben, dass die ermittelten
Werte über den in verschiedenen Veröffentlichungen angegebenen Werten für die Erhaltungsdosis von Vitamin
A liegen. Bei Einhaltung der jeweiligen Fütterungshinweise der Hersteller sind sie jedoch nicht gesundheitsschädigend für Hunde und Katzen.
Arsen in brasilianischer Futterhefe
Futterhefe wird in geringen Dosierungen zur Proteinergänzung eingesetzt, insbesondere in Mischfuttermitteln
für Schweine und Pferde. Als Einzelfuttermittel besteht
sie aus den inaktiven Zellwänden von Hefepilzen wie
Saccharomyces cerevisiae, die auf verschiedenen Nährböden gezogen werden.
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
45
Im Rahmen betrieblicher Eigenkontrollen war Anfang
September 2011 in einer Partie Hefe ein Arsengehalt
weit über dem futtermittelrechtlich zulässigen Höchstgehalt von 2 mg/kg in der entsprechenden Futtermittelgruppe festgestellt worden. Arsen ist ein Halbmetall,
das futtermittelrechtlich als „unerwünschter Stoff“ eingestuft wird, mit sehr unterschiedlichen Höchstgehalten je nach betroffenem Futtermittel.
Kauartikel werden im Futtermittelhandel ebenso wie in
Baumärkten, im Lebensmittelhandel und in Drogerien
verkauft. Außerdem werden die Produkte auf Messen,
Wochenmärkten und natürlich auch im Internet vertrieben. In der Regel werden Kauartikel verpackt angeboten, in Geschäften mit größerem Futtermittelangebot
auch als lose Ware zur Selbstbedienung, zum Beispiel
Schweineohren und Ochsenziemer.
Die Hefe wurde vom Importeur in einem niedersächsischen Betrieb zwischengelagert. Am ersten Kontrolltag
wurden zwölf Partien vorgefunden. Um die betroffenen
Partien und Hersteller einzugrenzen, wurden umfangreiche amtliche Ermittlungen und Probenahmen von allen
vorgefundenen Partien vorgenommen. Bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen wurde vorsorglich
der ganze Lagerbestand gesperrt, da nicht zu erkennen
war, ob das Problem in Zusammenhang mit dem Hersteller oder dem Produktionszeitraum stand.
Neben einheimischer Ware kommen in immer größer
werdenden Mengen Ausgangserzeugnisse aus aller Welt
auf den deutschen Markt. Aus diesem Grund müssen
immer mehr Kauartikel beprobt und leider auch oft beanstandet werden. Bei den Beanstandungen handelt es
sich in erster Linie um den Nachweis von Salmonellen,
hier häufiger bei der losen als bei der verpackten Ware.
Auch wenn diese Bakterien für Hunde nicht immer sichtbare Folgen haben, können sie dem Menschen doch gefährlich werden. Die Ursache für die Belastung mit Salmonellen ist in der Regel eine unsachgemäße Trocknung
bzw. Lagerung. Auch Kennzeichnungen müssen häufig
beanstandet werden, zum Beispiel wenn Ergänzungsfuttermittel als Einzelfuttermittel verkauft werden. Von
bewusster Verbrauchertäuschung ist auszugehen, wenn
von einem als wertgebend deklarierten Anteil einer bestimmten Tierart, zum Beispiel Strauß, nichts bzw. nur
wenig enthalten ist.
In vier der zwölf Proben wurden Gehalte über dem
Höchstgehalt festgestellt. Es stellte sich heraus, dass nur
Ware eines Herstellers in einem engen Produktionszeitraum mit Arsen über dem Höchstgehalt belastet war.
Eine Ursachenforschung muss im Ursprungsland erfolgen. Die betroffene Ware sowie weitere Partien mit geringeren Arsengehalten wurden vom Importeur einer
zulässigen energetischen Verwertung in einer Biogasanlage zugeführt.
Kauartikel: Beschäftigungsmaterial für Hunde
Das Angebot von Futtermitteln für Hunde hat sich in
den vergangenen Jahren stark gewandelt: Neben Dosen- und Trockenfutter als Alleinfuttermittel werden
zunehmend Produkte aus oder mit Schlachtnebenprodukten angeboten. Die Auslobung dieser Futtermittel
erfolgt häufig als „Kauartikel“.
Diese Kauartikel werden in erster Linie als Beschäftigungsmaterial eingekauft. Die Hunde zerkleinern die
Produkte derart, dass diese auch abgeschluckt und dadurch zum Futtermittel werden. Der Ernährungswert
darf dabei nicht überbewertet werden.
Die Artikel stammen von sehr unterschiedlichen – zum
Teil exotischen – Tieren: angefangen bei typischen Nutztieren wie Rind, Schwein, Geflügel bis hin zu Strauß,
Kamel oder Känguru. In der Regel handelt es sich bei
den Produkten um Einzelfuttermittel wie getrocknete Schweineohren. Doch auch das Angebot an Ergänzungsfuttermitteln nimmt zu. Hier handelt es sich um
Produkte, bei denen mehrere Zutaten oft in fantasievollen Formen durch Pressen und Trocknen zusammengeführt werden.
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Nur durch die korrekte Kennzeichnung der Ware ist eine
Rückverfolgbarkeit gegeben. Darauf sollten Verbraucher
achten – und zudem im Umgang mit Kauartikeln Hygiene walten lassen: Das beginnt mit dem Einkauf von
verpackter Ware und endet mit dem hygienischen Umgang zu Hause.
Betriebsstrukturen im ökologischen Landbau
Das Dezernat 42 im LAVES nimmt als zuständige Kontrollbehörde für den ökologischen Landbau unter anderem die Registrierung aller Unternehmen in Niedersachsen vor, die ihre Produkte mit einem Hinweis auf
die ökologische Erzeugung vermarkten.
Ende des Jahres 2011 waren in Niedersachsen insgesamt
rund 2.400 ökologisch wirtschaftende Betriebe gemeldet. Der überwiegende Teil, rund 1.085 Betriebe, sind
reine Erzeugerbetriebe. Ungefähr 313 Erzeugerbetriebe vermarkten ihre und weitere Produkte über eigene
Hofläden oder Bauernmärkte selbst.
Wesentliche Schwerpunkte der niedersächsischen
ökologischen Erzeugerbetriebe sind der Getreide- und
Kartoffelanbau, die Produktion von Feld- und Feingemüse, der Obstbau – besonders im Alten Land – sowie
die Milch- und Eiererzeugung.
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
Als reine verarbeitende Lebensmittelbetriebe waren 2011
circa 740 Betriebe gelistet. Dazu kommen noch 98 Betriebe, die auch Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführen. Außerdem wurden 143 reine Handelsunternehmen,
16 Futtermittelhersteller und fünf dienstleistende Unternehmen registriert.
Bio à la carte – aber nicht ohne
Kontrollverfahren
Restaurants, Hofcafés, Imbisse, Hotels mit Bio-Büffet
und andere Betriebe zur Außerhausverpflegung, die ihr
Angebot mit Erzeugnissen aus dem ökologischen Landbau herstellen und „Bio“ auf die Speisekarte schreiben,
müssen dem Kontrollverfahren nach der VO (EG) Nr.
834/2007 angeschlossen sein.
Ihre Erzeugnisse können mit unterschiedlichen Bio-Hinweisen versehen werden – wobei zu unterscheiden ist,
ob eine Zutat, eine Komponente oder ein gesamtes Menü
mit einem solchen Hinweis beworben werden soll.
Verwendet ein Unternehmen ausschließlich eine bestimmte Zutat aus ökologischem Landbau, so kann diese
Zutat durch einen allgemeinen Hinweis wie „Wir verwenden ausschließlich Milch aus ökologischem Landbau“
oder „Unser Mehl stammt ausschließlich aus ökologischem Landbau“ ausgelobt werden – nicht jedoch das
Gesamtprodukt. Die Kennzeichnung einer Einzelzutat ist
möglich, vorausgesetzt diese Zutat wird ausschließlich
in Bio-Qualität angeboten. Komponenten eines ganzen
Menüs können beispielsweise als „Spargelauflauf mit
Bio-Spargel“ beworben werden. Bietet ein Unternehmen ein ganzes Menü aus biologischen Zutaten an, so
kann dieses als „Unser Bio-Menü“ ausgelobt werden.
Für die Kennzeichnung obligatorisch ist neben dem BioHinweis die Verwendung der Codenummer der für das
Unternehmen zuständigen Kontrollstelle. Viele der Betriebe, die Bio-Produkte verarbeiten, sind sich der Situation noch nicht bewusst und werden angeschrieben,
sobald das Dezernat 42 als zuständige Behörde davon
Kenntnis erhält, dass Bioprodukte verarbeitet und/oder
beworben werden. So wurden 2011 rund 50 Betriebe
auf ihre Kontrollpflicht aufmerksam gemacht.
Überwachung der Kontrollstellen
Das Dezernat 42 hat als für den ökologischen Landbau
in Niedersachsen zuständige Kontrollbehörde sicherzustellen, dass alle Kontrollstellen ihre Aufgaben wirksam,
objektiv und unabhängig wahrnehmen. Jeder dem Kontrollverfahren unterliegende Betrieb ist mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates
begleiten einen Teil dieser Kontrollen: Dabei wird dem
Kontrolleur oder der Kontrolleurin von Anfang bis Ende
der Kontrolle „über die Schulter“ geschaut.
Je nach Art des Unternehmens ist der Schwerpunkt der
Kontrollen unterschiedlich. Bei reinen Erzeugerbetrieben
– meist Landwirten – ist auf andere Punkte zu achten als
bei einem Unternehmen, welches zukauft und verarbeitet oder Gewürze und Tees aus Drittländern importiert.
Aus diesem Grunde sind auch die Anforderungen
an den Kontrolleur oder die Kontrolleurin immer unterschiedlich: Sie müssen für die jeweilige Aufgabe ausgebildet und entsprechend geschult sein, um ihre Tätigkeit
wahrnehmen zu können. Für die Zulassung der Kontrolleure ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig, da Kontrollstellen in der Regel
bundesweit tätig sind und die Kontrolleure auch überall eingesetzt werden sollen.
In Niedersachsen wurden 101 Kontrollen im Jahr 2011
begleitet (rund 4,3 Prozent aller stattgefundenen Regelkontrollen).
Zuständigkeit für die Marktüberwachung in
Bremen
Bereits im Oktober 2010 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, mit dem die Zuständigkeit für die Marktüberwachung im Land Bremen auf Niedersachsen übertragen wurde. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 erfolgte die
dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung, mit der die
Wahrnehmung dieser Aufgabe auf das LAVES überging.
Damit verbunden war die Übernahme eines Prüfers aus
Bremen in das Dezernat Marktüberwachung, der künftig sowohl Tätigkeiten in der Hansestadt als auch in Niedersachsen wahrnimmt. Zudem erledigt er alle Bremen
betreffenden weiteren Tätigkeiten aus dem Innendienst.
Auch andere Landesprüfer des LAVES sind mit Kontrolltätigkeiten in Bremen befasst.
Die Zuständigkeit der Marktüberwachung für Bremen
umfasst auch die erforderlichen Kontrollen auf der Einzelhandelsstufe einschließlich der Überwachung der zahlreichen Wochenmärkte. In Niedersachsen obliegt diese
Aufgabe den Kommunen.
Für den Fachbereich Vieh und Fleisch bedeutet die neue
Zuständigkeit die zusätzliche Kontrolle von drei meldepflichtigen Schlachtbetrieben. Im Bereich Eier und Geflügel ist neben dem Augenmerk auf die Großhandelsstrukturen eine Bestandsaufnahme der kontrollpflichtigen
Einzelhandelsstrukturen von Bedeutung. Für Obst und
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
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Gemüse sind neben dem Bremer Großmarkt auch weitere Großhandelsbetriebe zu berücksichtigen.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Ländern
sieht vor, dass das LAVES dem Senator für Wirtschaft
und Häfen jährlich über seine Kontrolltätigkeit berichtet. Damit bleibt auch künftig gewährleistet, dass Bremen über die auf seinem Hoheitsgebiet wahrgenommenen Aufgaben in der Marktüberwachung kontinuierlich
unterrichtet ist.
Fachbereich Eier und Geflügel:
Haltungsformen in der Eierproduktion
Im Jahr 2010 haben sich die Registrierungen der Produktionsstätten zum Legehennenbetriebsregister in den
neuen „Kräfteverhältnissen“ der Haltungsformen konsolidiert. Ende 2011 ergab sich für Niedersachsen folgende prozentuale Verteilung der Legehennenplätze
je Haltungsform:
Ökologische Erzeugung
Freilandhaltung
Bodenhaltung
Käfighaltung
7,94 %
17,12 %
54,72 %
20,22 %
(1.191.496)
(2.569.997)
(8.214.626)
(3.035.447)
Bei einem leichten Anstieg der insgesamt registrierten
Legehennenplätze verliert die Käfighaltung weiterhin an
Bedeutung gegenüber den anderen Haltungsformen.
Überwachung der
Geflügelfleischvermarktung: vermehrte
Auslobung besonderer Haltungsformen
Das LAVES hat im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung auch die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch zu kontrollieren. Überwacht
wird bei ganzen Schlachtkörpern, Geflügelteilstücken
und Geflügelfleischzubereitungen die richtige Verwendung der Verkehrsbezeichnungen und Handelsklassen.
Zudem werden Proben für die Fremdwasserkontrollen
gezogen. Bei Verstößen gegen die Vermarktungsnormen werden die betreffenden Partien mit einem Vermarktungsverbot belegt.
Schlachthöfe und Geflügelerzeuger, die ihre Erzeugnisse mit der Angabe einer besonderen Haltungsform vermarkten wollen, werden auf die Einhaltung der Mindestvorgaben überprüft und zugelassen. Im Jahr 2011 war
ein deutlicher Trend hin zu vermehrter Auslobung von
besonderen Haltungsformen bei Geflügelfleischprodukten zu erkennen. Zudem bestand 2011 im Rahmen der
Überwachung ein Schwerpunkt bei der Durchsetzung
richtiger Verkehrsbezeichnungen und Handelsklasseneinstufungen bei Geflügelfleischteilstücken.
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Überwachung der Bruteiervermarktung:
Rückverfolgbarkeit von Küken und Bruteiern
Der Bereich der Bruteiervermarktung betrifft Bruteier und
Küken von Hausgeflügel. Dazu gehören Hühner, Enten,
Gänse, Truthühner und Perlhühner. Bruteier sind zur Erzeugung von Küken bestimmt, die sich nach Art, Kategorie und Nutzungstyp unterscheiden.
Das LAVES ist für die Registrierung von Bruteierbetrieben sowie die Vergabe von Kennnummern nach der
VO (EG) Nr. 617/2008 zuständig. Die Registrierung dient
dabei zum einen der Rückverfolgbarkeit von Bruteiern
und Küken, zum anderen lässt sich dadurch der Tätigkeitsbereich eines Betriebes bestimmen.
Ende 2011 waren 168 Bruteierbetriebe in Niedersachsen registriert, davon 18 als Zuchtbetriebe, 121 als Vermehrungsbetriebe, 24 als Brütereien, drei als Zuchtbetrieb und Brüterei sowie zwei als Vermehrungsbetrieb
und Brüterei.
Die Überwachung bezieht sich vor allem auf die Kennzeichnung von Bruteiern sowie die Verpackungen von
Bruteiern und Küken mitsamt Begleitpapieren. Zudem
wird die vollständige und richtige Registerführung der
Brütereien kontrolliert. In Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie in Brütereien wird überprüft, ob die Vermarktungsnormen eingehalten wurden. Eine aus Sicht
der Überwachungsbehörden beklagenswerte Lücke im
„überwachten Leben“ des Hausgeflügels stellen die Aufzuchtbetriebe dar.
Ein gesicherter Überblick über die Bedeutung der Bruteiervermarktung in Niedersachsen besteht derzeit noch
nicht. Im Hinblick auf die überragende bundesweite
Bedeutung der niedersächsischen Geflügelwirtschaft
bei der Geflügelfleisch- und Eierproduktion dürfte das
Bundesland auch in diesem Bereich einen großen Anteil haben.
Wegfall der Verordnung über gesetzliche
Handelsklassen für Speisekartoffeln
Auf Initiative von Teilen der Kartoffelwirtschaft, die insbesondere die Verpflichtung zur Angabe der korrekten
Kartoffelsorten beseitigen wollten, sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das seinen Wunsch nach Deregulierung
durchsetzen wollte, ist zum 1. Juli 2011 die Verordnung
über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln (SpeisekartoffelVO) abgeschafft worden.
Dadurch ist in Deutschland vor allem die Pflicht entfallen, nur noch Speisekartoffeln zu vermarkten, die zumindest dem Qualitätsstandard der gesetzlichen Handelsklasse „I“ entsprechen. Seit Juli 2011 dürfen daher auch
Speisekartoffeln schlechterer Qualität vermarktet werden.
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
Ferner gibt es keine Pflicht – aber auch keine Möglichkeit
– mehr, die Qualität von Speisekartoffeln mit einer Handelsklassenangabe („Extra“ und „I“) zu kennzeichnen.
Allerdings haben sich die deutschen Überwachungsbehörden geeinigt, auch privatwirtschaftliche Normen für
Speisekartoffeln (etwa „Qualität I nach www.berlinervereinbarung.de“) zu tolerieren, bei denen jeder Wirtschaftsbeteiligte eigene Qualitätsstufen definieren kann.
Die bisher nach der SpeisekartoffelVO verpflichtend anzugebende Kocheigenschaft (festkochend/vorwiegend
festkochend/mehligkochend) muss nicht mehr, darf jedoch freiwillig weiterhin angegeben werden. Die Kartoffelsorte ist aufgrund von Saatgutvorschriften weiterhin
zu nennen. Eine Mindestgröße der einzelnen Speisekartoffel sowie Vorgaben für maximale Größenunterschiede der Speisekartoffeln innerhalb einer Verkaufsverpackung existieren nicht mehr.
Da der Lebensmitteleinzelhandel weitestgehend unverändert Speisekartoffeln mit Qualitätsangaben in den
Verkehr bringen will, hat die Abschaffung der Handelsklassenverordnung zur Auslobung wirtschaftseigener
Normen geführt. Diese bedeuten jedoch in der Konsequenz weniger Transparenz für den Verbraucher.
Kontrollen im Fachbereich Vieh und Fleisch
Für viele landwirtschaftliche Produkte wurden EU-weit
einheitliche Qualitätsnormen und Handelsklassen eingeführt, um den gemeinschaftlichen Handel zu erleichtern und die Verbraucher mit Produkten von gleichbleibend hoher Qualität zu versorgen. Dies gilt auch für
das Fleisch von Rindern, Schweinen und Schafen. Daneben gibt es Vorgaben zur Gewichtsfeststellung sowie Protokollierungspflichten für Schlachtbetriebe und
Klassifizierungsunternehmen, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird – insbesondere die vorgeschriebene Schnittführung sowie die korrekte Einstufung in
Handelsklassen. Die EU gibt hier in den meldepflichtigen Schlachtbetrieben eine Prüffrequenz von mindestens zwei Kontrollen pro Quartal vor.
Zur besseren Markttransparenz wird wöchentlich die
amtliche Preisfeststellung auf Basis entsprechender Meldungen der Schlachtbetriebe erstellt, diese Meldungen
sind ebenfalls zu kontrollieren.
2011 wurden im Fachbereich Vieh und Fleisch 1.032
Prüfaufträge erledigt, aus denen sich 47 Beanstandungen ergaben. Es wurden 14 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, davon wurden drei mit einem Bußgeld und drei mit einer Verwarnung abgeschlossen. Die
restlichen Beanstandungen wurden durch mündliche
Verwarnung vor Ort bzw. aufgrund von Geringfügigkeit nicht geahndet. Ein Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Formeln zur Klassifizierung von
Schlachtschweinen geändert
Der Muskelfleischanteil ist eines der wichtigsten Kriterien für den Handelswert von Schlachtschweinen und
bildet daher die Grundlage des Handelsklassenschemas. Schlachtbetriebe, die im Durchschnitt mehr als
200 Schweine pro Woche schlachten, sind gesetzlich
verpflichtet, den Muskelfleischanteil der Schlachtkörper mit zugelassenen Klassifizierungsgeräten feststellen zu lassen.
Es gibt verschiedene Verfahren, mit denen an bestimmten Stellen Fleisch- und Speckdicke gemessen werden. Anhand dieser Werte wurde seit etwa 15 Jahren
mithilfe einer speziellen Formel der Muskelfleischanteil
abgeschätzt.
Das Tiermaterial von damals entspricht jedoch nicht
mehr der heutigen Genetik und auch die Strukturen in
der Schweineproduktion wie beispielsweise die Mastendgewichte haben sich grundlegend geändert. Diese und andere Faktoren haben dazu geführt, dass die
alten Schätzformeln nicht mehr „passten“. Das vorgeschriebene Verfahren zur Anpassung der Schätzformeln
erforderte
die Genehmigung durch die EU,
die Abstimmung mit Interessensgruppen der Landwirtschaft und der Fleischbranche,
die Durchführung eines Zerlegeversuchs durch das
Max-Rubner-Institut für Sicherheit und Qualität bei
Fleisch in Kulmbach mit über 300 repräsentativen
Schweinen (Vollzerlegung – Teilzerlegung – Computertomographie aller Schlachtkörper).
Die Ergebnisse des Zerlegeversuchs wurden zu den vorher von den Geräten ermittelten Werten für Speck und
Fleisch ins Verhältnis gesetzt. So wurden für die jeweiligen Geräte neue Formeln entwickelt, die eine möglichst
große Übereinstimmung mit dem mittels Zerlegung festgestellten tatsächlichen Muskelfleischanteil erreichen.
Diese Formeln wurden in der nationalen Handelsklassenverordnung verankert und sind seit dem 4. Oktober
2011 verbindlich anzuwenden.
Etikettierung von Rindfleisch:
Worauf Verbraucher achten müssen
Seit der BSE-Krise besteht in allen Mitgliedstaaten der
EU die Verpflichtung zur Etikettierung von Rindfleisch.
Dies gilt für alle Marktbeteiligten – vom Schlachthof
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
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bis zum Einzelhandel – und umfasst die Kennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch sowie Hackfleisch. Bei verpacktem Fleisch sind
alle Angaben auf der jeweils kleinsten Verpackungseinheit anzugeben.
Nicht verpackte Ware ist am Ort des Verkaufs in für den
Verbraucher geeigneter Form, schriftlich und deutlich
sichtbar zu kennzeichnen, beispielsweise auf Schildern
neben der Ware. Alle Angaben müssen dem betreffenden Stück Rindfleisch eindeutig zuzuordnen sein. Obligatorisch sind folgende Angaben:
Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird
Zulassungsnummer des Schlachthofs sowie Name
des Staates
Staat der Geburt sowie Name des Staates bzw. der
Staaten der Aufzucht und Mast
Erfolgten Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein
und demselben Staat, kann die Angabe „Herkunft:
(Name des Staates)“ lauten.
Für Rinderhackfleisch sowie für gemischtes Hackfleisch
(mit einem Rindfleischanteil von mindestens 50 Prozent) gilt Folgendes:
Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird
Staat, in dem die Schlachtung des Tieres bzw. der
Tiere erfolgte
Staat, in dem die Herstellung des Hackfleisches erfolgte
Staat der Herkunft, falls dieser und der Staat der Herstellung nicht identisch sind
Die Namen der Staaten sind grundsätzlich auszuschreiben.
Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch: vom
viertel Pfund Gehackten bis zum Kalb
Seit der BSE-Krise ist es Ziel der Rindfleischetikettierung,
die Herkunft des Rindfleisches transparent zu machen.
Ein Stück Rindfleisch soll von der Ladentheke über alle
Stufen der Vermarktung bis zum Einzeltier oder einer
Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können.
Die Rückverfolgbarkeit basiert auf zwei EU-weit bestehenden Verpflichtungen:
Kennzeichnung und Registrierung von lebenden
Rindern
Alle in Ländern der Europäischen Union lebenden
Rinder müssen gleich nach der Geburt mit zwei identischen Lebendohrmarken gekennzeichnet und mit
dieser Ohrmarkennummer registriert werden. Über
diese Ohrmarke ist das lebende Rind jederzeit zu
identifizieren. Der gesamte Lebenslauf von der Geburt bis zur Schlachtung wird in allen Mitgliedstaaten
in elektronischen Datenbanken gespeichert.
Etikettierung von Rindfleisch
Fällt nach der Schlachtung die Ohrmarke weg, muss
eine Rückverfolgbarkeit über die Etikettierung gewährleistet sein. Nur so können im Tierseuchenfall
oder bei einer möglichen Gefährdung der Verbraucher effektive Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt
werden.
Die Verpflichtung zur Etikettierung gilt für alle Marktbeteiligten – vom Schlachthof bis zum Einzelhandel.
Darunter fällt die Kennzeichnung mit den obligatorischen Herkunftsangaben auf frischem, gekühltem
oder gefrorenem Rindfleisch sowie auf Hackfleisch.
Das gilt für verpacktes ebenso wie für unverpacktes Fleisch.
Verarbeitungserzeugnisse fallen hingegen nicht unter die Etikettierungspflicht.
Rindfleisch aus Drittländern unterliegt denselben Pflichten. Sind einzelne Pflichtangaben nicht bekannt, ist mindestens anzugeben:
Herkunft aus Nicht-EU-Ländern
geschlachtet in: (Name des Drittlandes)
Zusätzliche Angaben wie regionale Herkunft, Rasse oder
spezielle Haltungsform dürfen nur von Teilnehmern eines genehmigten Etikettierungssystems gemacht werden.
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ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
Beanstandungen und Ahndungen in einzelnen
Fachbereichen der Marktüberwachung
In allen Bereichen des Dezernates gehören neben den
Vor-Ort-Kontrollen auch die Durchführung der Verwaltungsverfahren sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (OWi) bei Verstößen zu den Routi-
neaufgaben. Je nach Rechtsgrundlage können diese mit
der Festsetzung von Geldbußen, Verwarnungen mit und
ohne Verwarngeld sowie Vermarktungsverboten geahndet werden. In den Fällen, in denen ein Straftatbestand
gegeben ist, werden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ahndung der Beanstandungen 2011
Fachbereich der Marktüberwachung
Obst und
Gemüse
Durchgeführte Prüfungen
(einschl. Zulassungs-/
Registrierungskontrollen)
Eier
Geflügel
Bruteier
Vieh und
Fleisch
981
1.185
209
102
496
Eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
9
61
–
–
14
Verwarnung mit
Verwarngeld
7
22
–
–
3
Bußgeldbescheid
0
37
–
–
3
Einstellung des Verfahrens
0
1
–
–
7
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
0
170
–
–
1
Vermarktungsverbote
21
6
7
–
–
Serviceangebote
Merkblätter zum Download oder Bestellen
− Fütterungshygiene
− Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von
Fischmehl, Blutprodukten und anderen zulässigen
tierischen Erzeugnissen in landwirtschaftlichen Betrieben
− In Niedersachsen zugelassene Öko-Kontrollstellen
− Packstellenzulassung
− Legehennenbetriebsregister
− Registrierung von Bruteierbetrieben
− Vermarktung von frischem Obst und Gemüse
− Was sind Telemedien?
− Der Weg zum richtigen Webimpressum
− Impressumpflichten für Druckwerke
Regelmäßige Veröffentlichungen
− Veröffentlichung der amtlichen Preisfeststellungen
−
−
−
−
−
−
Anträge und Formulare zum Download oder
Bestellen
Registrierung, Erklärung, Veränderungsanzeige gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygieneverordnung)
Trocknungsbetriebe Lebensmittelreste und Grünfutter mit direkter Trocknung gem. § 28 (2) FMV
Zulassung, Registrierung, Gestattung und Erklärung
gem. VO (EG) Nr. 999/2001 (fischmehl- und blutproduktehaltige Futtermittel) für Landwirte
Packstellenzulassung
Legehennenbetriebsregistrierung
Registrierung von Bruteierbetrieben
ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG
Die Autoren:
Dr. Bernhard Aue
Johannes Böming
Nicole Engelke
Antke Grauer
Carola Kay
Thomas Mörler
Diethelm Rohrdanz
Reinhard Siemer
Karin von der Weiden
Helge Wiecking
51
Abteilung 5 des LAVES:
Untersuchungseinrichtungen
Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sieben spezialisierten Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen: das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, das Lebensmittelinstitut Braunschweig und das Veterinärinstitut
Hannover (jetzt: Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, das Futtermittelinstitut Stade und das Institut für Bienenkunde Celle.
Geprägt durch Dioxin und EHEC
Die „erweiterte Risikokategorisierung“ („extended risk
categorisation“) wird im
Abschlussbericht der
Inspektion des Food and
Veterinary Office (FVO) der
Europäischen Kommission
beschrieben und ist zu finden
unter
www.ec.europa.eu/food/
food/chemicalsafety/
contaminants/final_
report_fvo_mission_en.pdf
52
Das Jahr 2011 war maßgeblich geprägt durch zwei Ereignisse, die den Instituten sehr hohe Anstrengungen
abverlangt haben. Anfang des Jahres stellten die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Aufklärung
der Dioxinbelastung von Futtermitteln sowie Lebensmitteln vor allen Dingen für das damalige Lebensmittelinstitut Oldenburg eine große Herausforderung dar.
Trotz verschiedener erfolgreich eingeführter Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten für Untersuchungen auf Dioxine – zum Beispiel durch Einführung einer
teilautomatisierten Probenvorbereitung sowie Schichtdienst im Labor – zeigte sich, dass die Untersuchungskapazitäten für derart großräumige Ereignisse nicht
ausreichen. Mithilfe landesspezifischer Risikobewertungen (Konzept der „erweiterten Risikokategorisierung“)
gelang es jedoch, eine effektive Priorisierung der Probenbearbeitung sicherzustellen.
An der Aufklärung des EHEC-Ausbruches 2011 waren die Institute in Oldenburg, Braunschweig und Hannover sowie die Koordinierungsstelle Zoonosen maß-
geblich beteiligt. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2011
wurden 1.191 Proben mikrobiologisch und molekularbiologisch auf den Ausbruchsstamm untersucht. Um
eine sofortige Untersuchung sowie eine operative Beratung und Unterstützung der Behörden vor Ort zu gewährleisten, wurden zusätzliche Wochenend- und Bereitschaftsdienste eingerichtet.
Die Baumaßnahmen im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven konnten im Jahr 2011
erfolgreich abgeschlossen werden. Ende des Jahres
zogen die Fachbereiche in den neu errichteten Erweiterungsbau um, der nun hinsichtlich der Raum- und
Geräteausstattung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Für den geplanten Institutsneubau in Oldenburg wurden die Planungsarbeiten fortgesetzt.
Der im Vorjahr begonnene Wechsel der Zuständigkeiten für bestimmte Warengruppen zwischen dem
Braunschweiger und Oldenburger Lebensmittelinstitut wurde erfolgreich abgeschlossen.
Größere organisatorische Veränderungen haben die Oldenburger Untersuchungsstandorte erfahren: Aus dem
bisherigen Lebensmittelinstitut Oldenburg und dem Veterinärinstitut Oldenburg wurde zum 1. Oktober 2011
das größte Institut des LAVES, das Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg.
Diese und zukünftige Umstrukturierungen gelingen
nur durch die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten Mitarbeiter.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen
Landeslaboren im Rahmen der Norddeutschen Kooperation wurde in 2011 nochmals ausgeweitet.
Wesentliche Aufgaben:
Koordinieren von sieben Instituten
Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die
Tätigkeiten der sieben Untersuchungseinrichtungen
in Niedersachsen. Die wesentlichen Aufgaben sind
im Einzelnen:
Koordination der Tätigkeiten der Untersuchungseinrichtungen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LAVES
Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Überwachungsprogrammen
Koordination von Projekten zu Forschung und Entwicklung
Koordination von länderübergreifenden Kooperationen im Untersuchungsbereich
Landesweite Koordinierungsstelle Zoonosen
Norddeutsche Kooperation
Die Landeslabore der
Bundesländer Berlin,
Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein arbeiten im
Rahmen der sogenannten
Norddeutschen Kooperation
(NOKO) auf verschiedenen
Gebieten der Lebensmittelüberwachung und Tierseuchenbekämpfung zusammen. Neben
dem intensiven fachlichen
Austausch und der gegenseitigen Unterstützung in
Krisenfällen unterstützen sich
die Landeslabore der NOKO
gegenseitig bei der Untersuchung von amtlichen Proben.
Spezialisierte Schwerpunktlabore und Kompetenzzentren in
den verschiedenen Landeslaboren untersuchen länderübergreifend Proben.
53
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Investitionen in die Zukunft: Ersatz- und
Neubeschaffungen für die Labore
Aus Haushaltsmitteln des Landes konnten 2011 wieder für mehr als 3,4 Millionen Euro Ersatz- und Neugeräte für die Labore des LAVES angeschafft werden.
Seit Bildung der Abteilung 5 im Jahr 2006 wurde in den
Instituten die Labortechnologie kontinuierlich an den
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Insbesondere für die Analytik von Rückständen
und Kontaminanten sind regelmäßig große finanzielle Anstrengungen nötig, um strengere rechtliche Anforderungen an Nachweisgrenzen und Messgenauigkeit bei amtlichen Untersuchungen weiterhin erfüllen
zu können.
Muss ältere Messtechnik ersetzt werden, um den
steigenden Anforderungen gerecht zu werden, so ist
das in Anbetracht der begrenzten Finanzmittel nur
möglich unter strenger Würdigung der Laufzeit vorhandener Geräte, der zu erwartenden Geräteauslastung und möglicherweise auftretender Folgekosten.
Arbeitsbereiche zur Analytik von Rückständen und Kontaminanten unterhält das LAVES im Futtermittelinstitut
Stade, im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse
Cuxhaven, im Lebensmittelinstitut Braunschweig, im
Veterinärinstitut Hannover, im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg. Soweit möglich und fachlich
vertretbar übernehmen einzelne Institute bereits jetzt
die Funktion eines Schwerpunktlabores für das gesamte LAVES. Für neue analytische Aufgaben wird grundsätzlich die Bildung von solchen Schwerpunktbereichen
angestrebt. Dies gilt zum Beispiel für die Nanopartikelanalytik, die Speziesanalytik von Schwermetallen sowie
die Mineralölanalytik in Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln.
Teilautomatisierte Öffnung der Probengefäße
54
Untersuchung der Ohrgewebeproben von
Kälbern auf das Bovine Virusdiarrhoe-Virus
Aufgrund der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen
„Bundesverordnung zum Schutz der Rinder vor einer
Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus“ (BVDV)
war die Untersuchung von Ohrgewebeproben aller im
Bestand geborenen Kälber eine neue und wesentliche
Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung im Jahr 2011.
Ziel ist es, persistent infizierte Tiere (sogenannte Virämiker) früh zu erkennen und zu eliminieren, um so eine
Verbreitung des Virus sowie die Infektion weiterer Tiere und anderer Bestände zu vermeiden.
ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN
Lagerung der Rückstellproben
Ohrgewebeproben werden durch den Landwirt im Zuge
der Kennzeichnung der Kälber gemäß Viehverkehrsverordnung in speziellen Probenröhrchen gewonnen. Nach
dem Versand ins zuständige Untersuchungslabor werden die Gewebeproben dort mit Techniken und Verfahren, die bereits im Vorjahr etabliert worden waren,
auf das Antigen des BVDV untersucht. So wurden 2011
etwa 60 Prozent der niedersächsischen Untersuchungen von den Veterinärinstituten des LAVES in Oldenburg und Hannover durchgeführt.
Insgesamt wurden dort 465.441 Proben aus 11.692
Betrieben untersucht. Von diesen wiesen 2.081 Ohrgewebeproben (0,45 Prozent der untersuchten Proben)
ein nicht negatives Ergebnis auf. Diese stammten aus
764 Rinderbeständen, was 6,5 Prozent der untersuchten Betriebe entspricht. Verglichen mit der im Jahr 2010
ermittelten Prävalenz von 0,63 Prozent liegt der Anteil
persistent infizierter Tiere im Jahr 2011 mit 0,45 Prozent deutlich unter diesem Wert. Dies ist ein erster Erfolg der BVD-Bekämpfung im Jahr 2011.
Neue Zuständigkeiten für Untersuchungen
auf Bovine spongiforme Enzephalopathie
Seit 2001 werden im LAVES Untersuchungen von Rindern, Schafen und Ziegen auf Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) und Transmissible spongiforme
Enzephalopathie (TSE) durchgeführt. Die europaweit
geltende Untersuchungspflicht hat dazu geführt, dass
zeitweise mehr als 250.000 Proben pro Jahr in den beiden Veterinärinstituten Hannover und Oldenburg bearbeitet werden mussten. Da das Vorliegen des Untersuchungsergebnisses für die lebensmittelrechtliche
Freigabe der geschlachteten Tiere erforderlich ist, wurde in den Instituten ein Schichtdienst eingerichtet. So
konnte gewährleistet werden, dass für alle Proben, die
bis 20 Uhr im Labor eintrafen, spätestens um 5 Uhr
des Folgetages die Untersuchung abgeschlossen war.
Anfang Juli 2011 wurde aufgrund einer günstigen Risikobewertung das Testalter für die BSE-Untersuchung
geschlachteter Rinder auf 72 Monate angehoben. Damit war eine spürbare Reduzierung der Untersuchungszahlen verbunden.
Um auch bei sinkenden Probenzahlen weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, gab das LAVES den personalintensiven Schichtdienst in Oldenburg auf und
organisierte die BSE-Untersuchungen neu: Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg behielt die landesweite Zuständigkeit für die sogenannten Monitoring-Untersuchungen sowie die Untersuchungen von
Schafen und Ziegen auf TSE. Das Veterinärinstitut Hannover übernahm die landesweite Zuständigkeit für die
Untersuchung von Rinder-Schlachttierproben auf TSE.
Nachuntersuchungen von negativen
Hemmstofftestproben
Der Dreiplatten-Hemmstofftest, ein mikrobiologisches
Screeningverfahren zum Nachweis von Antibiotikarückständen, zeigt eine stoffbezogene Empfindlichkeit und kann nicht alle Antibiotikarückstände bei der
geforderten Rückstandshöchstmenge laut EU-Verordnung Nr. 37/2010 erfassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
daher ein Projekt zur Evaluierung und Optimierung des
Hemmstofftestes initiiert. Im Rahmen dieses Projektes
untersuchen amtliche Institute der Länder Brandenburg/Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
negativ getestete Hemmstoffproben mittels moderner instrumenteller Analytik auf Rückstände von Anti-
Instrumentelle Nachuntersuchung negativer Hemmstofftestproben (Nieren)
Tierart
Probenzahl
Anzahl positive (> MRL1)
% positive
Mastkälber
552
3
0,54 %
Mastrinder (inkl. Kühe)
796
2
0,25 %
Mastschweine
3.081
9
0,29 %
1)
MRL = zugelassene Rückstandshöchstmenge
Nachgewiesene Stoffgruppen bei negativen Hemmstofftestproben (Nieren)
Tierart
Stoffgruppe
Mastrinder (inkl. Kühe)
Aminoglykoside
Mastrinder (inkl. Kühe)
0,5 – 1*MRL1
0,1 – 0,5*MRL1
Stoffnachweise < 0,1*MRL1
2
5
19
41
Makrolide
0
0
0
1
Mastrinder (inkl. Kühe)
Sulfonamide
0
1
0
1
Mastrinder (inkl. Kühe)
Tetracycline
0
0
2
19
Mastrinder (inkl. Kühe)
sonstige
0
0
0
0
2
6
20
51
Mastkälber
Aminoglykoside
> MRL1
Mastkälber
Makrolide
0
0
0
2
Mastkälber
Tetracycline
1
3
71
250
Mastkälber
sonstige
0
0
0
0
Mastschweine
Quinolone
0
0
1
0
Mastschweine
Penicilline
1
1
0
0
Mastschweine
Sulfonamide
8
10
14
0
Mastschweine
Tetracycline
0
0
25
22
Mastschweine
sonstige
0
0
0
0
1)
MRL = zugelassene Rückstandshöchstmenge
ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN
55
biotika (Multimethoden auf der Basis der Flüssigchromatographie mit gekoppeltem Massenspektrometer).
In Niedersachsen wurden 2011 rund 4.000 Nierenproben unter die Lupe genommen: Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersuchte
die negativen Proben von Schweinen (3,3 Prozent der
Hemmstoffproben) und das Veterinärinstitut Hannover die negativen Proben von Rindern (inkl. Kühe) und
Kälbern (50 bzw. 20 Prozent der Hemmstoffproben).
Die Untersuchungen ergaben nur einen geringen Anteil falsch negativer Ergebnisse bezogen auf die zugelassenen Rückstandshöchstmengen.
Veterinärinstitute bereiten sich auf die
Afrikanische Schweinepest vor
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist für jeden Tierarzt und viele Landwirte ein fester Begriff. Während die
meisten exotischen Tierseuchen im Tiermedizinstudium
nur wenig Raum einnehmen, ist die ASP eine feste Größe. Zum einen stellt sie die wichtigste Differenzialdiagnose zur Klassischen Schweinepest dar. Zum anderen
hätte ein Auftreten von ASP aufgrund der hohen Mortalität verheerende Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Das ist auch der Grund dafür, dass die Angst vor einer
Einschleppung im Veterinärwesen und in der Landwirtschaft groß ist, obwohl es noch nie einen Ausbruch von
ASP in Deutschland gegeben hat. Auch die beiden Einschleppungen über infektiöse Speiseabfälle in Mitteleuropa wurden schnell erkannt und getilgt.
Die Autoren:
Dr. Gabriele
Böhmler (LVI BS/H)
Dr. Lutz Bötcher (LVI OL)
Dr. Oliver Christof (LVI OL)
Dr. Stefanie Gilgenbach (LVI BS/H)
Prof. Dr. Michael Kühne
Dr. Andreas Moss (LVI OL)
Dr. Klaus Schnarr (LVI BS/H),
Dr. Tanja Woitag (LVI OL)
56
Das Risiko eines Eintrags der ASP nach Mitteleuropa
ist in den letzten Jahren jedoch gestiegen. Die Krankheit hat sich in Georgien, Armenien, Aserbaidschan
und in der Russischen Föderation ausgebreitet, sodass
ein Verschleppen aus diesen Ländern neben dem Risiko der Verschleppung aus den bekannten ASP-Gebieten in Spanien und Korsika eine Gefahr darstellt. Dazu
kommt, dass der Handel mit Schweinen und Lebensmitteln mit diesen Ländern in den letzten Jahren stark
zugenommen hat.
Im Falle eines ASP-Ausbruchs wäre schlagartig mit
einem hohen Probenaufkommen zu rechnen und das
Friedrich-Loeffler-Institut, das bisher allein für die ASPUntersuchung zuständig war, wäre mit dieser Probenzahl gegebenenfalls überfordert. Aus diesem Grund
bereiten sich die Bundesländer auf mögliche Untersuchungen vor. In Niedersachsen haben sich das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie das
Veterinärinstitut Hannover mit der Polymerase-Kettenreaktion zum Nachweis von ASP (ASP-PCR) vertraut gemacht und diese Methode etabliert. Die Funktionalität
wurde durch einen Ringversuch belegt, sodass die Untersuchungsmethode im Krisenfall zur Verfügung steht.
ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN
Mikrobiologische Untersuchung von Speiseeis
In jedem Jahr kontrollieren die Lebensmittelinstitute
Oldenburg und Braunschweig zusammen mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden den mikrobiologischen Status von Speiseeis aus handwerklicher Produktion – damit es ein „Genuss ohne Reue“
bleibt. Auch 2011 wurde Speiseeis intensiv mikrobiologisch untersucht. Speiseeis, das aus dem Thekenbereich von Eisdielen stammt, wird gemäß mikrobiologischer Kriterien nach DGHM (Richt- und Warnwerte
der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) sowie nach der Lebensmittelhygieneverordnung beurteilt. Direkt nach der Herstellung unterliegt
Speiseeis der VO (EG) Nr. 2073/2005.
Speiseeis
Das Ergebnis war erfreulich: In keiner der 1.225 mikrobiologisch untersuchten Eisproben wurden Krankheitserreger wie Salmonellen oder Listeria monocytogenes
nachgewiesen. Im Hinblick auf den Hygienestatus zeigten sich allerdings 297 Proben (24,2 Prozent) mikrobiologisch auffällig: Bei diesen Proben wurden erhöhte Bakteriengehalte nachgewiesen. Dabei handelte
es sich um Keime, die auf Hygienemängel im Betrieb
hinweisen (schlecht gereinigte Geräte, Eisportionierer,
Personalhygiene, Zutaten), jedoch keine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Bei 174 der 297 Eisproben
wurden Richtwerte und nur bei 123 der 297 Eisproben wurden Warnwerte der DGHM bzw. Grenzwerte
der VO (EG) Nr. 2073/2005 überschritten.
Bei auffälligen Keimgehalten werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden entsprechende
Maßnahmen (zum Beispiel Durchführung von Stufenkontrollen, intensive Prüfung der Desinfektions- und
Reinigungspläne) eingeleitet, um Hygienemängel zu
beseitigen – damit Speiseeis ein eiskalter Genuss bleibt!
Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg
Erfolgreiche Arbeit im neu organisierten Institut
Das Lebensmittelinstitut Oldenburg und das Veterinärinstitut Oldenburg wurden zum 1. Oktober 2011 zu
dem jetzt integrierten „Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg“ (LVI Oldenburg) zusammengelegt.
In diesem Zusammenhang mussten auch zahlreiche Arbeitsabläufe neu organisiert werden, damit bisher parallel absolvierte Aufgaben zusammengefasst werden
konnten. Der zwangsläufig notwendige neue Organisationsplan für das LVI Oldenburg führte auch zu Veränderungen für zahlreiche Beschäftigte, die neue Aufgaben
und Funktionen erhielten. Insgesamt wurde der Prozess
der Zusammenlegung ohne größere Probleme bewältigt, sodass von außen kein Leistungsverlust spürbar
war. Die bisherige große Leistungsfähigkeit der beiden
ehemaligen Institute blieb dank des engagierten und
kooperativen Einsatzes aller Beschäftigten voll erhalten.
Die Leitung des LVI Oldenburg wurde Dr. Axel Preuß
übertragen, der im September von Nordrhein-Westfalen nach Oldenburg gewechselt war und hier Dr. Dieter Klarmann sowie Dr. Klaus Meylahn abgelöst hatte, die zuvor über einen längeren Zeitraum jeweils die
kommissarische Leitung der beiden Vorgängerinstitute innehatten.
Zum Ende des Jahres 2011 begannen die konkreten Planungen für den schon im Vorjahr beschlossenen Neubau des ehemaligen Veterinärinstitutes an den Standorten Philosophenweg und Damm/Schleusenstraße. Das
inzwischen ausgewählte Architekturbüro sowie die bestellten Technikplaner entwickelten die ersten Überlegungen zur Gestaltung des rund 30 Millionen Euro
teuren Gebäudes, das direkt neben dem ehemaligen
Lebensmittelinstitut an der Martin-Niemöller-Straße errichtet werden soll. Bis zum tatsächlichen Baubeginn
sind aber noch sehr viele Detailplanungen erforderlich,
was zwangsläufig zu einer erheblichen Mehrarbeit für
die Beschäftigten führen wird.
Diese waren im Jahr 2011 allerdings schon dadurch
außergewöhnlich belastet, dass ein neues Laborinformationssystem (LIMS) aufgebaut werden musste. Wenn
auch die eigentliche Programmierung außerhalb des In-
stitutes durchgeführt wurde und wird, waren die notwendigen Zuarbeiten doch sehr groß und zeitraubend.
Aufgrund des großen Umfangs des Projektes konnte
es entgegen erster Hoffnungen noch nicht zum Ende
des Jahres abgeschlossen und der Echtbetrieb mit dem
Laborinformationssystem aufgenommen werden. Die
Arbeiten daran müssen noch im Jahr 2012 fortgesetzt
werden.
Tierseuchendiagnostik 2011
In Deutschland wurden 2012 die Tierseuchenfreiheit
für die Blauzungenkrankheit (BT) erklärt und Restriktionen aufgehoben. Im Rahmen des Monitorings wurden
im LVI Oldenburg 2011 mit mehr als 20.000 Proben 56
Prozent der Niedersächsischen Untersuchungen vorgenommen. Bedrohungen durch vektorübertragene exotische Virusinfektionen bleiben aber bestehen:
Das Auftreten des Usutuvirus bei Wildvögeln und des
Schmallenbergvirus bei Wiederkäuern 2011 weisen auf
zunehmende Bedrohungen hin. Die Abteilung 1 im LVI
Oldenburg bleibt in der Tierseuchendiagnostik am Ball
und stellt sich in kurzer Zeit auf neue Situationen ein.
Dass auch immer wieder mit dem Auftreten klassischer Tierseuchen und Zoonosen zu rechnen ist, zeigten massive Tuberkuloseinfektionen, die trotz Tuberkulosefreiheit in einem einzelnen Rinderbestand auftraten.
Zahlen auf einen Blick
192,67 Vollzeitstellen*
*) inkl. Drittmittelstellen
LI Oldenburg:
58.779 Untersuchungen
601 Beratungen
771.347 Euro Investitionen
VI Oldenburg:
1.335.926 Untersuchungen
215 Beratungen
463.550 Euro Investitionen
Dioxinbelastete Futtermittel in Niedersachsen
Ende 2010/Anfang 2011
Technische Mischfettsäuren, die als Nebenprodukt der
Biodieselherstellung entstehen, enthielten hohe Dioxingehalte. Diese gelangten über eine Zulieferfirma aus den
Niederlanden zu einer niedersächsischen Firma, einem
Tochterunternehmen eines in Schleswig-Holstein ansässigen Futtermittelherstellers.
Dort wurden die technischen Mischfettsäuren zu Futterfetten verarbeitet und an 25 Mischfutterhersteller
in fünf Bundesländern verkauft. Die Mischfuttermittel
mit zwei bis zehn Prozent Anteil an belastetem Futterfett führten zu vorsorglichen Sperrungen von diversen
Futtermittelbetrieben und von 4.760 landwirtschaftlichen Betrieben, die mit potenziell belasteten Futtermitteln beliefert worden waren. In der Folge fand eine
57
umfangreiche risikoorientierte Beprobung von Lebensmitteln und Futtermitteln statt. Nur in wenigen Fällen lagen die Gehalte in den Lebensmitteln über den
gesetzlichen Höchstgehalten. Am häufigsten wurden
Überschreitungen der Höchstgehalte bei Eiern und Legehennenfleisch festgestellt. Nicht endgültig geklärt
ist die Ursache der hohen Belastung der technischen
Mischfettsäuren im Zeitraum vom 11. bis 25. November
2010 mit bis zu 150 ng WHO-TEQ/kg Fett. Sehr wahrscheinlich ist die Dioxinbelastung der technischen Fettsäuren auf die Verwendung von kontaminierten Rohstoffen zurückzuführen.
EHEC-Ausbruch im Mai 2011
Eine große Herausforderung sowohl für das Lebensmittel- als auch das Veterinärinstitut Oldenburg war
im Mai 2011 der Ausbruch von Durchfallerkrankungen
durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
nach Verzehr eines zunächst noch nicht identifizierten
Lebensmittels. Bis zur Aufklärung im Juli 2011 mussten mehr als 500 Lebensmittel in enger Zusammenarbeit von beiden Häusern auf EHEC-Bakterien untersucht
werden. Dank der engagierten Kooperation aller Beteiligten konnte auch diese Krise ohne größere Probleme
bewältigt werden. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt
bleiben, dass sich diese Zusammenarbeit auch auf das
Veterinärinstitut Hannover ausdehnte, wo ebenfalls mit
großem Engagement nach der Ursache der Erkrankungen gesucht wurde.
Wesentliche Aufgaben:
Untersuchung von Lebensmitteln vor allem tierischer Herkunft, Warenkunde, Lebensmittelrecht und Spezialanalytik
Im LVI Oldenburg werden im Bereich der amtlichen
Lebensmitteluntersuchung neben einigen unverarbeiteten Lebensmitteln aus der Landwirtschaft auch viele verarbeitete Lebensmittel untersucht. Hinzu kommt die Spezialanalytik, auch als Service für die anderen Institute des
LAVES. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
−
−
−
−
−
−
Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, histologisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel:
Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
Käse und Erzeugnisse aus Käse
Milch und Milcherzeugnisse
Säuglingsnahrung
Speiseeis
Spezielle Analytik (nicht nur bei den oben genannten Lebensmitteln)
− Dioxine und dl-PCB
58
− Pflanzenschutzmittelrückstände
− Stabilisotopenanalyse
− Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen
− Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln
− Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene
oder nicht zugelassene Stoffe)
Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen
fachlicher Beratungen zu allen oben genannten Lebensmitteln und Analyseverfahren
Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken bei
der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern, Mitwirken bei der Ausbildung von Veterinären
Angewandte Forschung und Methodenentwicklung
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
Amtliche Diagnostik und Untersuchung
Das LVI Oldenburg übernimmt vielfältige Aufgaben in
Sachen Tiergesundheit. Dazu gehört die Diagnostik
von Tierseuchen (pathologisch, mikrobiologisch, molekularbiologisch, virologisch, serologisch, histologisch)
sowie von infektiösen Tierkrankheiten bei Nutz-, Hausund Wildtieren.
Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchung von Geflügelkrankheiten. Zu den weiteren
Tätigkeiten zählen Überprüfungen im Hinblick auf das
Einhalten des Tierschutzes sowie die amtliche Untersuchung von Lebensmittelkontrollproben. Das Erarbeiten
von Stellungnahmen sowie die fachliche Beratung der
Einsender (Veterinäre der Landkreise und beauftragte
Tierärzte) sind Bestandteil dieser drei Aufgabenfelder.
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Diagnostik von Tierseuchen
Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände
Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben
aus lebensmittelbe- und -verarbeitenden Betrieben
Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene
oder nicht zugelassene Stoffe)
Landesweite koordinierende Aufgaben bei der Qualitätssicherung in Trichinenuntersuchungsstellen
Ausbildung von Biologielaboranten
Forschung und Entwicklung
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Herzmuskeldegeneration nach AntibiotikaÜberdosierung
Im Dezember 2010 und im Januar 2011 wurden insgesamt 15 Fleck- und Braunvieh-Kälber (Durchschnittsalter:
48 Tage; Durchschnittsgewicht: 76,9 kg) aus sechs Betrieben von vier Tierarztpraxen zur diagnostischen Sektion
an das LVI Oldenburg eingesandt. Es handelte sich um
Kälber, die ein bis zwei Wochen vorher aus Süddeutschland importiert worden waren und nach Aufstallung mit
dem Antibiotikum Doxycyclin und zahlreichen weiteren
Arzneimitteln therapiert wurden. Anlass der therapeutischen Intervention war bei allen Tieren eine meist milde respiratorische Symptomatik (Nasenausfluss, Husten).
Aufhellungen des Herzmuskels nach Doxycyclin-Überdosierung
Doxycyclin ist ein semisynthetisches, bakteriostatisches
Breitspektrum-Antibiotikum aus der Gruppe der Tetracycline der zweiten Generation und ein in der Humanund Veterinärmedizin weitverbreitetes, häufig genutztes Antibiotikum.
Das Doxycyclin-Pulver wurde als handelsübliches Konzentrat (100 Prozent Doxycyclinhyclat) in den Milchaustauscher dosiert (laut Vertreiber sollte die Dosierung
beim Kalb 10 mg je kg KGW täglich über fünf Tage
nicht übersteigen). Nach Befragung der Tierärzte und
Landwirte wurde das Doxycyclin in den hier vorgestellten Fällen zwei- bis fünffach überdosiert (in Einzelfällen
ist auch eine Entmischung oder unzureichende Verteilung des hochkonzentrierten Antibiotikums anzunehmen). 24 bis 48 Stunden nach Therapiebeginn verendeten spontan die ersten Kälber, die Verlustrate variierte
in den Mastbetrieben zwischen einem und 20 Prozent
der neu eingestallten Kälbergruppe. Todesfälle traten
auch noch nach dem Absetzen des Doxycyclins auf.
Weil die Symptomatik unspezifisch und die Vorerkrankung klinisch nur „mild“ war, wurden diese häufig besonders gut entwickelten Tiere zur Sektion eingesandt.
Bei der makroskopischen Untersuchung wurden Aufhellungen des Herzmuskels, auch in der Tiefe des Gewebes der Herzscheidewand und der linken Herzkam-
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
Kardiovaskuläre Effekte
bei Doxycyclin-Gabe
Kardiovaskuläre Effekte wie
Blutdruckabfall (negativ
inotrope Wirkung), Atemnot,
Brady- oder Tachykardie nach
Tetracyclin-Gaben sind bei
zahlreichen Tierarten
beschrieben und werden
durch gleichzeitige Gabe von
Kalzium oder EDTA reduziert.
Dies lässt die Vermutung zu,
dass diese Effekte primär
durch die Komplexbildung
von Kalziumionen und
Tetracyclinen hervorgerufen
werden. Ein möglicher
Wirkmechanismus wäre:
Doxycyclin erreicht aufgrund
der hohen Lipophilie und der
schnelleren Verteilung im
Organismus hohe Konzentrationen im Herzmuskel, die
dann zur Bindung von
membranständigem Kalzium
führen. Da dieses mit dem
Kalzium im Zytosol in einer
Wechselbeziehung steht,
führt die Chelatbildung zu
einer geringeren Kalziumkonzentration im Zytosol und
damit zu einer elektromechanischen Entkoppelung der
Herzmuskelfaser mit
nachfolgender Degeneration.
Die Chelatbildung wird auch
als Ursache für das Auftreten
eines depressiven Effektes auf
die kardiovaskuläre Funktion
gesehen, welcher bei
schneller intravenöser Gabe
von Tetracyclinen bei Pferd
und Rind zu einem
Kreislaufkollaps führen kann.
Eine Schädigung des
Herzmuskels beim Kalb wird
von der Firma, die das bei
den Kälbern verwendete
Doxycyclinhyclat vertreibt, als
Nebenwirkung bei
Überdosierung aufgeführt.
59
Belastung von
Schießplätzen
Die kumulierte Bleifracht seit
Inbetriebnahme der Schießplätze liegt laut Bericht der
Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz (1998)
zwischen 1,3 und 21,5 Tonnen Blei/Hektar. Insgesamt
sind die Schießstände in Niedersachsen mit 2.722 Tonnen Blei befrachtet (Stand
1990). Voss (1997) sieht
etwa zwei Drittel der niedersächsischen Schießstände als zumindest in Teilbereichen sanierungsbedürftig
an. Und es ist nicht nur Blei
relevant, sondern auch Arsen und Antimon, da Bleischrot zu etwa 95 Prozent
aus Blei und jeweils zu zwei
bis drei Prozent aus den Legierungszusätzen Arsen und
Antimon besteht. Das Trägermaterial der Wurfscheiben besteht zudem aus ca.
70 Prozent Steinmehl und
Zusätzen, die den Verarbeitungs- und Formungsprozess erleichtern. Als Bindemittel ist bis zu 30 Prozent
Steinkohlenpech oder Erdölpech enthalten. Beide Materialien enthalten in unterschiedlichem Umfang
polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die PAK-Gehalte in den
Wurfscheiben werden mit
5.000 bis 25.000 mg/kg angegeben. Im Haupt-Depositionsbereich der Wurfscheiben, wo die Scheiben durch
die auftreffenden Schrote
zersplittern, werden erhebliche PAK-Belastungen (bis
zu 1000 mg/kg Boden) festgestellt (vgl.: Bodenbelastungen auf Schießplätzen,
Bericht der Arbeitsgruppe der 49. Umweltministerkonferenz als Material
für Verwaltungsmaßnahmen, November 1998).
mer beobachtet, teilweise waren bis zu 30 Prozent der
Querschnittsfläche des Herzmuskels verändert. Mithilfe der histologischen Untersuchung wurden diese makroskopischen Veränderungen als akute bis subakute
Herzmuskelfaserdegenerationen identifiziert, in denen
sich massive, feinstaubige Verkalkungen nachweisen
ließen. Zusätzlich wurde eine sekundäre, reaktive Herzmuskelentzündung beobachtet. Degenerative Alterationen in der Zungen-, Kehlkopf- und Schlundmuskulatur
sind sehr wahrscheinlich inkonstante Begleitbefunde, die
aber auch in der Literatur beschrieben sind.
Seit 1993 wurde in einzelnen Fallberichten aus Holland,
Kanada, Israel und Belgien über plötzliche Todesfälle bei
Kälbern berichtet, denen oral hohe Dosen Doxycyclin
verabreicht wurden. Die hier vorliegenden pathohistologischen Befunde und die vorberichtlichen Angaben
einer zwei- bis fünffachen Doxycyclin-Überdosierung
sprechen für einen kausalen Zusammenhang zwischen
der Doxycyclin-Gabe und der festgestellten Kardiomyopathie. Diese Form der Kardiomyopathie wurde bisher
in Deutschland noch nicht beschrieben. Es handelt sich
dabei um ein relativ charakteristisches morphologisches
Bild mit typischem Verteilungsmuster innerhalb des Herzmuskels. In der Humanmedizin ist ein ähnliches Krankheitsbild nach Doxycyclin-Einnahme nicht beschrieben.
Der überwiegende Anteil der Todesfälle ist mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Überdosierung zurückzuführen. Weshalb trotz Überdosierung „nur“ eine
relativ geringe Anzahl an Kälbern verendete, bleibt unklar. Die überwiegende Anzahl der mit Doxycyclin behandelten Kälber verendete nicht, daher ist ein multifaktorielles Geschehen weiterhin nicht auszuschließen.
Eine differenzialdiagnostisch relevante Ionophoren-Intoxikation konnte toxikologisch ausgeschlossen werden. Aufgrund der selektiven Alteration der Herzmuskulatur und nur vereinzelt festgestellter hyalinscholliger
Skelettmuskeldegenerationen sowie nur geringgradig erniedrigter Vitamin E- und Selenkonzentrationen im Lebergewebe ist eine Weißmuskelkrankheit in Folge eines
Vitamin E- oder Selenmangels ebenfalls auszuschließen.
Alle betroffenen Kälber wurden ein bis zwei Wochen
vorher aus Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) zugekauft und waren zahlreichen Stressoren ausgesetzt, unter anderem einem langen Transport, ungünstigen Witterungsbedingungen, Neugruppierung,
Rangordnungskämpfen, mangelnder Wasserversorgung,
Futterumstellung und einer Medikation im neuen Bestand. Mögliche Wechselwirkungen mit zusätzlich eingesetzten Arzneimitteln sind nicht auszuschließen. Zudem
ist der relativ weite Transport der Kälber vom Herkunftsbetrieb in Süddeutschland in die norddeutschen Mastbetriebe aus Tier- und Verbraucherschutzgründen kritisch
zu sehen, da dieser fast zwangsläufig zu gesundheitlichen Problemen und damit auch zu einem erhöhten Medikamenteneinsatz führt.
Der Einsatz und die Menge der eingesetzten Arzneimittel sind gerade in diesem Bereich der Lebensmittelerzeugung aus Gründen des Verbraucher- und Tierschutzes kritisch zu hinterfragen.
Bleivergiftung in einem Rinderbestand
Im Frühjahr 2011 wurde der Pathologie des LVI-Oldenburg eine Limousin-Kuh mit dem klinischen Verdacht einer Vergiftung übersandt. Der Hoftierarzt hatte folgende, relativ unspezifische klinische Befunde festgestellt:
Hinterhandschwäche, Leerkauen mit Schaum vor dem
Maul, Absonderung von der Herde. Der Verdacht einer
Vergiftung wird relativ oft geäußert, auch wenn er sich
häufig nicht bestätigt. In diesem Fall jedoch wurden in
den Vormägen und vereinzelt im Labmagen zahlreiche nicht-magnetische Schrotkugeln mit einem Durchmesser zwischen 2,0 und 2,5 mm nachgewiesen. Allein im Netzmagen des Wiederkäuers fanden sich 290
Gramm Bleischrot, im gesamten Magen-Darm-Trakt circa die dreifache Menge, also fast 1 Kilogramm Bleischrot. Der Verdacht einer Bleivergiftung wurde durch
labordiagnostische Untersuchungen erhärtet. Nicht nur
im Nieren- und Lebergewebe, sondern auch im Panseninhalt wurden erhöhte Bleikonzentrationen festgestellt
(Leber: 6,04 mg/kg Frischsubstanz (FS); Normalwert-Leber: < 1 mg/kg FS; Niere: 30,5 mg/kg FS; Normalwert-
Jährliche Blei-Flächenbelastung der Schießstände in Niedersachsen
Schussfrequenz
Zahl der Schießstände
Jährliche Blei-Flächenbelastung
< 25.000 Schuss/Jahr
89
49 kg Blei/ha
< 75.000 Schuss/Jahr
33
222 kg Blei/ha
< 120.000 Schuss/Jahr
9
354 kg Blei/ha
> 120.000 Schuss/Jahr
6
1.011 kg Blei/ha
(Voss, 1997, mündliche Mitteilung, zitiert im Bericht der Umweltminister-Konferenz-[UMK]
Arbeitsgruppe, 1998)
60
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
Dieser „Einzelfall“ einer Bleivergiftung bei einem landwirtschaftlichen Nutztier verdeutlicht die potenzielle
und häufig unerkannte Gefahr, die von den Altlasten
auf Schießplätzen und ihrer unmittelbaren Umgebung
ausgeht. Als Beispiel der enormen Schadstoffbelastung
sei die jährliche Bleifracht der Schießstände in Niedersachsen aufgeführt (siehe Tabelle auf Seite 60).
Salmonellose in niedersächsischen
Rinderbetrieben
Die Salmonellose der Rinder wird als anzeigepflichtige
Tierseuche staatlich bekämpft. Eine Infektion mit Salmonellen kann insbesondere bei Kälbern mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen (unter anderem Fieber,
Enteritiden und Bronchopneumonien) bis hin zum Tod
einhergehen. Der am häufigsten nachgewiesene und
mit den schwersten Veränderungen assoziierte Serotyp
beim Rind ist Salmonella enterica subspezies enterica
(S.) Serovar Dublin. Eine Übertragung von Salmonellen
vom Rind auf den Menschen ist prinzipiell möglich, S.
Dublin tritt jedoch als Infektionserreger beim Menschen
selten in Erscheinung.
Im Jahr 2011 wurden im LVI Oldenburg 4.646 Kotbzw. Sektionsproben von Rindern aus 74 Betrieben aufgrund eines klinischen Verdachts oder im Rahmen der
Bleischrot im Panseninhalt
Bleischrot aus der Bodenprobe (links),
Bleischrot aus dem Panseninhalt (rechts)
Niere: < 2 mg/kg FS). Bei der Befragung des Landwirtes
stellte sich heraus, dass die Weide direkt neben einem
Tontaubenschießplatz liegt und innerhalb der letzten
Jahre zahlreiche Tiere verendet sind. Bei der Recherche
des untersuchenden Veterinärpathologen vor Ort wurde eine oberflächliche Gras- und Bodenprobe entnommen, die im Labor „ausgewaschen“ wurde. Aus 11,5 kg
Erdreich mit Grasaufwuchs wurden 611 Gramm korrodiertes Bleischrot gewonnen. Nur in einer Futtermittelprobe wurde durch den Futtermittelkontrolldienst des
LAVES ein erhöhter Bleigehalt nachgewiesen, das heißt,
das Bleischrot wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt mit Anteilen der Grasnarbe aufgenommen.
Die Vergiftung von Rindern durch unterschiedliche Bleiquellen wurde in zahlreichen Publikationen in den vergangenen Jahrzehnten hinreichend dokumentiert. Auch
die Vergiftung von Rindern nach Aufnahme von Bleischrot, unter anderem in der Nähe von Tontaubenschießplätzen, hat Eingang in die einschlägigen Lehrbücher
der Tiermedizin gefunden. Die Problematik der Bleibelastung in der Nachbarschaft von Schießplätzen wurde,
auch als Folge eines geschärften öffentlichen Umweltbewusstseins, in den vergangenen Jahren zunehmend
kontrovers diskutiert.
Verwendung von
Bleischrot
Nicht nur die Kontamination
der Böden von Schießplätzen
und ihrer Umgebung mit Blei,
Antimon, Arsen und PAK,
sondern auch die Nutzung
von Bleischrot bei der Jagd ist
kritisch zu hinterfragen. Laut
Bundesjagdgesetz (BJagdG,
9. Dezember 2010; V.
Abschnitt, § 19 (1)) ist es
verboten, mit Schrot, Posten,
gehacktem Blei, Bolzen oder
Pfeilen, auch als Fangschuss,
auf Schalenwild und
Seehunde zu schießen.
Die Länder können die
Vorschriften des Absatzes 1
mit Ausnahme der Nummer
16 erweitern oder aus
besonderen Gründen
einschränken, soweit
Federwild betroffen ist. Die
Möglichkeit, die Ausnahmeregelung des §19 BJagdG zu
erweitern, erfolgte auf
Landesebene im Niedersächsischen Jagdgesetz
(17.12.2010). Hier heißt es
im V. Abschnitt unter § 24
– Jagdbeschränkungen,
Pflichten bei der Jagdausübung: „Es ist über § 19 des
Bundesjagdgesetzes hinaus
verboten, die Jagd unter
Verwendung von … oder die
Jagd auf Wasserfederwild an
und über Gewässern unter
Verwendung von Bleischrot
auszuüben …“. Hier wird
also bereits aus Tier- und
Umweltschutzgründen die
Verwendung von Bleischrot
eingeschränkt.
Verimpfung von Salmonellen-Anreicherung auf MRSVAgar
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
61
Salmonellose und
Rauschbrand
Für den Nachweis anzeigepflichtiger Tierseuchen sind
bei regelmäßig vorkommenden Erregern – von Ausnahmen abgesehen – die
Landesbehörden zuständig. Sie werden von den
Nationalen Referenzlaboratorien des FriedrichLoeffler-Institutes (FLI, Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit) durch Vorgaben in der Diagnostik von
Tierseuchen und bei der Differenzierung nicht eindeutiger Isolate unterstützt. Bei
besonders schwerwiegenden, seltenen oder nicht in
Deutschland vorkommenden Erregern erfolgt die Diagnostik direkt durch das FLI
(www.fli.bund.de).
Betalaktamasen
Enzyme aus der Gruppe
der Betalaktamasen vermitteln Resistenzen gegenüber
der therapeutisch wichtigen Gruppe der Beta-Laktam-Antibiotika. Gene für
neuartige Enzyme aus dieser Gruppe mit näherer
Bezeichnung als Carbapenemasen (wie NDM-1,
Neu-Delhi-Metallo-Betalaktamase) vermitteln eine
übertragbare Resistenz bei
Enterobakterien. Viele sogenannte Reserveantibiotika, oft letzte Rettung bei
schweren Infektionen beim
Menschen, werden durch
diese Enzyme unwirksam.
XLD-Agar
MSRV-Agar
Salmonellen-Ident-Agar
Wachstum von Salmonellen
Nachuntersuchung positiv aufgefallener Betriebe auf
Salmonellen untersucht. Es wurden aus 22 Betrieben
Salmonellen isoliert. In sieben Betrieben wurde S. Dublin nachgewiesen. Zusätzlich wurden 31 weitere Serotypen und eine weitere Subspezies von S. enterica (S.
enterica diarizonae) gefunden. Von besonderem Interesse war ein Betrieb, in dem neben S. Dublin sieben weitere Serotypen nachgewiesen werden konnten. Neben
drei Subtypen von S. Typhimurium wurden hier auch
der beim Rind selten vorkommende Serotyp S. Enteritidis sowie die Serotypen S. Infantis, S. Derby, S. Brandenburg, S. Muenchen und Salmonellen der Gruppe E
isoliert. Der Nachweis vieler unterschiedlicher Serotypen
lässt auf mehrere Eintragsquellen schließen.
Extended-Spektrum-Betalaktamasen:
Enzyme, die Antibiotika-Resistenzen vermitteln
In den vergangenen Jahren wurden aus klinischen
Proben und Monitoringstudien wiederholt Escherichia-coli-Stämme isoliert, die nach den Ergebnissen
der phänotypischen Resistenzbestimmung ExtendedSpektrum-Betalaktamasen (ESBL) bilden. Diese Enzyme inaktivieren Penicilline und viele Cephalosporine,
können aber durch die Zugabe von Clavulansäure gehemmt werden. Es sind mehrere Familien von ESBL
Fortsetzung auf Seite 63
Extended-Spektrum-Betalaktamasen – PCR-Ergebnis
62
bekannt (zum Beispiel TEM, SHV oder CTX-M), die jeweils mehrere Dutzend verschiedener Enzyme umfassen. Neben dem phänotypischen Nachweis der Antibiotikainaktivierung, zum Beispiel mit einem selektiven
Agar, können die den ESBL zugrunde liegenden Gene
auch mit molekularbiologischen Methoden (PCR) nachgewiesen werden.
In einer Bachelorarbeit in Kooperation mit der Carl
von Ossietzky Universität Oldenburg wurden am LVI
Oldenburg 150 Kotproben von Kälbern mit phänound genotypischen Methoden untersucht. Es konnte
gezeigt werden, dass zurzeit keine der Methoden alleine für einen Nachweis empfohlen werden kann, da
sich durch den parallelen Einsatz mehrerer Methoden
die Nachweisraten erhöhen. Durch die Vielzahl möglicher Enzyme und das Vorkommen gleicher Enzyme in
verschiedenen Bakterienspezies ist die Darstellung der
Ergebnisse komplex. Als sicher kann angesehen werden, dass ESBL in Kotproben von Kälbern regelmäßig
vorkommen; in der vorliegenden Studie konnten 69
Escherichia-coli-Stämme isoliert werden, die sicher ESBL
aufweisen sowie eine Reihe weiterer Stämme, die möglicherweise ebenfalls Träger von ESBL sind.
Rauschbrand in Niedersachsen:
Untersuchungen am LVI Oldenburg
Die anzeigepflichtige Erkrankung „Rauschbrand“ wird
durch Clostridium (C.) chauvoei hervorgerufen. Der Erreger kommt regional gehäuft in der Umwelt vor; eines
der Gebiete mit regelmäßigen Nachweisen ist die Region Weser-Ems. Sporen des Erregers werden von Wiederkäuern auf der Weide in der Regel oral aufgenommen. Erkrankungen mit hohem Fieber, Gasödemen und
schweren Allgemeinstörungen mit perakuten Todesfällen entstehen durch die von den vegetativen Bakterien
im Tier gebildeten Toxine und Enzyme.
Der Nachweis erfolgt anhand von Organ- und Muskelproben mittels Immunfluoreszenztest (IFT) und kulturellem Nachweis. Zur Identifizierung kultivierter Erreger wird eine PCR eingesetzt. Im Jahr 2011 wurden am
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg mittels
IFT und Kultur 34 Verdachtsfälle untersucht (überwiegend von Juni bis August). Bei 27 Proben wurde zusätzlich eine Untersuchung auf den Erreger des Pararauschbrands, C. septicum, durchgeführt.
In zehn Fällen (acht Betriebe) wurde der Verdacht auf
C. chauvoei bestätigt, in 19 Fällen wurde C. septicum
nachgewiesen. Alle zehn C.-chauvoei-positiven Tiere
wurden mittels IFT erkannt. Eine kulturelle Bestätigung
des IFT gelang in fünf Fällen; bei zwei Tieren konnten
kulturell keine Clostridien nachgewiesen werden, in drei
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
de mit Hilfe der Stabilisotopenanalytik überprüft. Bei
keiner der Proben ergab dies Grund zur Beanstandung.
Auch ein fraglicher Zusatz von zum Beispiel Schmelzkäse konnte bei allen Proben ausgeschlossen werden,
indem der Gehalt an Citronensäure überprüft wurde.
Auch die Mitverwendung von Käserinden konnte bei
allen geriebenen Proben ausgeschlossen werden, indem der Gehalt an Titandioxid, welches zur Oberflächenbehandlung bei Käserinden zugelassen ist, überprüft wurde.
Immunfluoreszenztest
Koloniemorphologie auf Blutagar
Nachweis von Clostridium chauvoei
Fällen ergab die Differenzierung der kultivierten Erreger
das Ergebnis C. septicum. Bei den fünf mittels Kultur
bestätigten C.-chauvoei-positiven Tieren (vier Betriebe)
war in einem Fall zusätzlich C. septicum nachweisbar.
Wärmeliebende Campylobacter in eiskalten
Hühnern
Seit einigen Jahren stellen Campylobacter die häufigste
Ursache für Durchfallerkrankungen in Deutschland dar.
Wichtige Faktoren sind dabei die geringe Infektionsdosis – die Aufnahme von ca. 500 Keimen ist ausreichend,
um zu erkranken – und die gestiegene Nachfrage nach
Geflügelfleisch, dem Hauptlieferant für diese pathogenen Keime. Gleichzeitig weiß der Verbraucher häufig nicht, wie er diese Art Lebensmittel sicher handha-
Fortsetzung von Seite 62
Derartig resistente
Bakterienstämme sind
resistent gegen alle
Beta-Laktam-Antibiotika
einschließlich der derzeit
stabilsten und wirksamsten
Gruppe der Carbapeneme
wie Ertapenem, Imipenem,
Doripenem und Meropenem.
Das Robert-Koch Institut stuft
Carbapenemasen bildende
Bakterien als besonders
überwachungsbedürftig ein,
da diese seit einiger Zeit auch
gehäuft in Europa beim
Menschen auftreten sollen.
Parmigiano Reggiano und Grana Padano:
auch gerieben noch echt italienisch
Im Jahr 2011 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg zwölf Proben geriebener italienischer
Hartkäse auf Herkunft, Authentizität und Verfälschungen untersucht. Hierbei handelte es sich in fünf Fällen
um Parmigiano Reggiano (Parmesan), bei den anderen
Tiefgefrorenes Suppenhuhn
Campylobacter auf
mCCD-Agar
ben muss, um nicht daran zu erkranken. Die saisonale
Häufung der Infektionen in den warmen Monaten ist
unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich diese
Keime bei höheren Temperaturen (Optimum bei 42 °C)
am besten vermehren und in der Umwelt überleben.
Hartkäsebeschreibung
Proben um Grana Padano. Parmigiano Reggiano sowie
Grana Padano sind geschützte Ursprungsbezeichnungen. Hartkäse darf unter einer solchen Bezeichnung
nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er die Anforderungen an die jeweilige Bezeichnung erfüllt. Hierzu zählt unter anderem, dass dieser Käse nur in einem
bestimmten Gebiet Italiens aus Rohmilch italienischer
Kühe hergestellt sein darf. Die Herkunft des Käses wur-
Werden Lebensmittel tiefgefroren, die Campylobacter
enthalten, unterliegen diese pathogenen Keime einer
stärkeren Keimreduktion, als dies beispielsweise bei
Salmonellen der Fall ist. Welche Faktoren (Art des Lebensmittels, Art des Einfrierprozesses, Dauer der Tiefkühlung) hier das Überleben der Keime beeinflussen,
kann zurzeit nicht im Einzelnen beantwortet werden.
Eigene Beobachtungen in den letzten Jahren zeigen
allerdings, dass vermehrt auch in tiefgefrorenem, länger gelagertem Geflügelfleisch Campylobacter gefunden wurden. So konnten im Jahr 2011 in fünf der 25
untersuchten tiefgefrorenen Suppenhühner Campylobacter jejuni/coli nachgewiesen werden.
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
63
Einwecken von Gemüse: ein Risiko?
Diese Frage würde ein Ehepaar, das im Sommer 2011
nach dem Verzehr von selbst eingeweckten grünen
Bohnen an Botulismus erkrankte, jetzt eindeutig mit
„ja“ beantworten.
zierten – Bakterien konnte über einen Mouse-Bioassey
kein Toxin-Bildungsvermögen nachgewiesen werden.
Die isolierten Keime mussten daher taxonomisch als
Clostridium sporogenes – ein Clostridium-botulinumStamm, der keine Botulinum-Neurotoxine (mehr) produziert – eingestuft und benannt werden. Auch konnte in den hier zur Untersuchung vorgelegten Bohnen
kein Toxin nachgewiesen werden, was jedoch aufgrund
einer nicht gleichmäßigen Verteilung der Toxine nicht
ungewöhnlich ist. Zudem sind bereits geringste Toxinmengen ausreichend für eine Intoxikation.
Verbraucherbeschwerden:
Pflanzenschutzmittel und Allergien
Im Jahr 2011 wurden 21 Beschwerdeproben (zehn
Gemüse- und elf Obstproben) im Fachbereich des LVI
eingesandt. Die Beschwerdegründe reichten von abweichendem Geruch und Geschmack (häufig nach
„Chemie“) über Brennen, Schwellungen, Rötungen
in Mund und Hals sowie Übelkeit bis hin zu Erbrechen
und Schwindel.
1
Broschüre zu Rückständen
von Pflanzenschutzmittel
unter
www.bmelv.de
2
Das Bundesinstitut für
Risikobewertung beantwortet auf seiner Internetseite
häufig gestellte Fragen
(FAQ), unter anderem zu
Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
(29. November 2010):
www.bfr.bund.de/de/
faq.html
3
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
informiert auf
www.aktionsplanallergien.de
unter anderem über die
Lebensmittelunverträglichkeit.
64
Eingeweckte Bohnen
Bei Botulismus handelt es sich um eine Lebensmittelvergiftung, die durch strikt anaerob wachsende Bakterien verursacht wird, die verschiedene extrem giftige Toxine produzieren können. Die häufigste Ursache
sind nicht ausreichend erhitzte oder konservierte Lebensmittel wie Gemüsekonserven.
18 bis 36 Stunden nach Aufnahme des bereits im
Nahrungsmittel von den Clostridien gebildeten Toxins
kann es zu gastroenteralen Symptomen und zu Muskellähmungen kommen, die schlimmstenfalls zum Herzversagen und zur Lähmung der Atemmuskulatur führen.
Tückisch an der Erkrankung ist, dass sie heutzutage oft zu spät erkannt wird, da dieses Erkrankungsbild
durch die starke Abnahme des Einweckens im Privathaushalt und die immer sicherer werdende Konservenherstellung selten geworden ist.
Im vorliegenden Fall wurde glücklicherweise frühzeitig
klinisch die richtige Diagnose gestellt und eine gezielte Therapie eingeleitet. Über einen Toxinnachweis im
Serum und im Mageninhalt konnte die Diagnose bestätigt werden.
Bei den hier kulturell aus den Bohnen angezüchteten – biochemisch als Clostridium botulinum differen-
In einer Probe Feldsalat bestätigte sich die Beschwerde eines Verbrauchers über Beimengungen des giftigen Gemeinen Kreuzkrautes.
Pelzige Beläge auf Zunge und Zähnen sind ein häufiger Beschwerdegrund bei Kakifrüchten. Unreife Früchte können einen hohen Tanningehalt (Gerbstoff) aufweisen und dadurch einen adstringierenden Effekt im
Mund und Rachen erzeugen. Mit zunehmender Reife
bauen sich die Tannine ab. Daher sollten Kakis am besten vollreif verzehrt werden.
Generell werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln von Verbrauchern als relativ großes Gesundheitsrisiko eingeschätzt. Bisher ist jedoch nicht bekannt, dass
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln zu Allergien (siehe 1 ) oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hätten (siehe 2 ).
Häufig lösen Lebensmittelallergien Symptome wie
Hautreaktionen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall,
in schwerwiegenden Fällen auch einen allergischen
Schock aus. Schätzungsweise zwei bis drei Prozent der
Erwachsenen und vier bis sechs Prozent der Kinder leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelunverträglichkeit (siehe 3 ).
Pflanzenschutzmittelrückstände in Melonen
Melonen kommen mittlerweile ganzjährig auf den
Markt, wobei je nach Jahreszeit die Herkunftsländer
variieren. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kindern
verzehren Melonen gerne. Deshalb wurden 2011 über
das ganze Jahr verteilt unterschiedliche Melonensor-
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
ten auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln geprüft.
Insgesamt wurden 60 Proben Melonen zur Untersuchung eingereicht. Die Proben stammten aus Spanien,
Brasilien, Costa Rica, Honduras und Italien. Am häufigsten wurden Honig- (19), Galia- (20) und Cantaloupe-Melonen (9) eingereicht. Bei allen Proben aus Costa
Rica handelte es sich um Honigmelonen, die untersuchten Wassermelonen (7) stammten alle aus Spanien.
Paraoxon-methyl und Phorat erfüllten die geforderten
Validierungskriterien nicht. Hier besteht weiterer Optimierungsbedarf.
Die Probenaufarbeitung mit der QuEChERS-Methode
stellt eine geeignete, schnelle und zuverlässige Möglichkeit dar, um die Fischmatrizes Pangasius, Lachs und Aal
auf dreizehn Organophosphorverbindungen und Trifluralin zu untersuchen.
Sehr erfreulich ist, dass keine Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt wurden und 13 Proben rückstandsfrei waren, darunter 9 Proben aus Spanien. Insgesamt
wurden 25 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen, davon 14 Stoffe lediglich im Spurenbereich. Am häufigsten wurde das Fungizid Imazalil bestimmt (20 Mal),
gefolgt vom Insektizid Thiamethoxam (14 Mal). Die
Gehalte der nachgewiesenen Wirkstoffe waren insgesamt gering (meist weniger als zehn Prozent der zulässigen Höchstgehalte). Ein signifikanter Unterschied
bezüglich Herkunft oder Jahreszeit konnte nicht festgestellt werden.
Einführung und Validierung einer
Multimethode zum Nachweis von Antibiotikarückständen in Muskel und Niere
Der Nachweis von Antibiotika in tierischen Matrizes gewinnt immer größere Bedeutung. Aufgrund der Vielzahl an Antibiotika, die im Rahmen des Nationalen
Rückstandskontrollplans nachgewiesen werden müssen, wurden in der Vergangenheit häufig verschiede-
Da für die Rückstandsuntersuchungen die gesamte Melone einschließlich Schale verwendet wird, kann davon
ausgegangen werden, dass die PflanzenschutzmittelGehalte, die der Verbraucher beim Verzehr von Melonen aufnimmt, geringer sind.
QuEChERS-Methode zum Nachweis von
Pflanzenschutzmitteln in Fischen mittels GC-MSD
In Japan wurden im März 2010 erstmals in vietnamesischen Pangasiusfischen Rückstände des Herbizids Trifluralin nachgewiesen. Seitdem wurde auch in Deutschland
in Fischimportproben aus Vietnam Trifluralin oberhalb
des Höchstgehaltes (0,01 mg/kg) gefunden. Eine Vermarktung dieser Fische wurde untersagt.
Beispiel für ein LCMSMS (Flüssigkeit-Tandem-Massenspektrometer)
Für pflanzliche Matrizes hat sich die Zeit und Lösungsmittel sparende QuEChERS-Methode (Quick, Easy, Cheap,
Effective, Rugged, Safe) für den Nachweis von Pflanzenschutzmitteln bewährt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit wurde geprüft, ob die für pflanzliche Matrizes entwickelte QuEChERS-Methode auf
Fischmatrix übertragbar ist. Dazu wurden 17 Wirkstoffe der Klasse der Organophosphorpestizide und Trifluralin in drei verschiedenen Fischmatrizes untersucht und
die Methode entsprechend validiert. Auf Grund ihres unterschiedlichen Fettgehaltes wurden Pangasius (< 3,2 %),
Lachs (~ 13,6 %) und Aal (~ 24,5 %) ausgewählt.
Die Bestimmungsgrenze von 14 Wirkstoffen, darunter
Trifluralin, lag bei 0,005 mg/kg, teilweise auch noch niedriger. Nur die Wirkstoffe Azinphos-methyl, Disulfoton,
Chromatogramm einer Schweine-Nierenprobe mit
insgesamt 76 Antibiotika
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
65
ne Methoden zum Nachweis eingesetzt. Um Zeit und
Geld zu sparen, wurde im Fachbereich 42 des LVI Oldenburg eine neue Methode mittels Tandem-Massenspektrometrie entwickelt, die es ermöglicht, folgende
antibiotisch wirksame Stoffgruppen (mit 76 Einzelwirkstoffen) innerhalb einer Messung zu analysieren:
Tetracycline, Makrolide, Chinolone, Sulfonamide, Penicilline/Cephalosporine und Amphenicole.
Die Methode ist nach den Vorgaben der Europäischen Union in Niere und Muskel validiert. Weitere mögliche Matrizes sind: Leber, Honig, Milch und
Wasser.
Aluminium in Säuglingsnahrung
Für Aluminium ist eine wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge (Tolerable Weekly Intake, TWI-Wert)
von 1 mg/kg Körpergewicht festgelegt (Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO und FAO
[JECFA] 2006 und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit [EFSA] 2008). Säuglinge und Kleinkinder
können diese Menge aufgrund ihres geringen Körpergewichts schnell erreichen.
In einer britischen Studie aus dem Jahr 2010 wurde
festgestellt, dass Säuglingsnahrung (Instant- bzw. Fertigmilchprodukte) hohe Aluminiumgehalte aufweist
und daher bei nicht gestillten Säuglingen der TWIWert von 1 mg/kg Körpergewicht häufig überschritten wird. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) ist dies bei Aluminiumgehalten von mehr als 5 mg/kg im pulverförmigen Endprodukt gegeben.
Seit Oktober 2010 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg 122 Proben Säuglingsnahrung (Pulver und Fertigprodukte) auf Aluminium untersucht. Pulvernahrung (Anfangs- und Folgenahrung)
Aluminium-Bestimmung mittels ICP-MS
Untersuchtes Probenmaterial: Pulvernahrung
Aluminium kommt natürlicherweise in der Umwelt
vor. Es wird zudem durch Bergbau und Industrie freigesetzt. Aluminium und seine Verbindungen finden
vielfältige Anwendung, zum Beispiel als Lebensmittelverpackung (Alufolie), bei der Wasseraufbereitung
oder Papierherstellung, für Farbstoffe oder in der Pharmazie.
enthielt durchschnittlich 1,2 mg/kg Aluminium, wobei
lediglich eine Probe mit 5,7 mg/kg oberhalb der vom
BfR genannten Schwelle von 5 mg/kg lag.
Verzehrsfertig zubereitete Gesamtnahrungsproben
(gesammelte Tageskost) wiesen durchschnittliche Gehalte von 0,3 mg/kg auf (Maximum: 0,62 mg/kg). Dies
entspricht umgerechnet einer wöchentlichen Aufnahme von ca. 2 mg und liegt damit unter dem TWI-Wert
(1 mg/kg Körpergewicht, also zum Beispiel 6 mg für einen 6 kg schweren Säugling).
Aluminium reichert sich im Körper an. Die Hauptaufnahmequelle sind Lebensmittel. Während die meisten
unverarbeiteten Lebensmittel weniger als 5 mg/kg Aluminium enthalten, können unter anderem einige Gemüsearten (zum Beispiel Spinat und Feldsalat), Milcherzeugnisse oder Getreideerzeugnisse etwas höhere
66
Gehalte aufweisen. Kräuter, Kakao und Gewürze sind
besonders hoch belastet; sie tragen jedoch aufgrund
der geringen Mengen, in denen sie verzehrt werden,
nur unwesentlich zur Aluminiumaufnahme bei. Aluminium kommt zudem auch als Verunreinigung in Tricalciumcitrat (E333) vor, das als Zusatzstoff zur Calciumanreicherung in Säuglingsnahrung verwendet wird.
Bei anderen Proben lag der durchschnittliche Gehalt
bei 1,2 mg/kg (Beikost: 1,0 mg/kg, Komplettmenüs:
1,3 mg/kg.) Der höchste Gehalt überhaupt wurde in
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
einem Fertig-Gläschen „Gemüsereis mit Pute“ nachgewiesen (16 mg/kg). Da dieses Produkt aber von Kleinkindern in höherem Alter mit höherem Körpergewicht
und außerdem im Rahmen von Mischkost, also nicht
ausschließlich, verzehrt wird, ist keine Überschreitung
des TWI-Werts zu erwarten.
Kesselkonserven – der Lagerungshinweis ist
wichtig!
Handwerklich hergestellte Wurstsorten sind auf Grund
ihrer Qualität, aber oftmals auch als regionale Spezialität sehr beliebt und stellen eine bereichernde Ergänzung zum Angebot der industriellen Hersteller dar.
2011 wurden 30 Wurstkonserven aus handwerklicher
Produktion ohne Angabe einer Lagertemperatur einer
mikrobiologischen Prüfung unterzogen.
Wie auch bei Gemüsekonserven (siehe dazu auch der
Text „Einwecken von Gemüse: ein Risiko?“, Seite 64)
können derartige Kesselkonserven mit Dauerformen
von Bakterien (Sporen) behaftet sein. Bei ungekühlter Lagerung können diese auskeimen und zu Verderb
führen; in seltenen Fällen kommt es dabei auch zur
Toxinbildung.
Drei der 30 untersuchten Proben waren als Kesselkonserven einzustufen. Um ein gesundheitlich unbedenkliches Produkt anbieten zu können, sind derartige
Kesselkonserven zwingend gekühlt zu lagern und mit einem Hinweis auf die maximale Lagertemperatur in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu kenn-
zeichnen. Allgemein gilt für Kesselkonserven, dass sie
bei Lagerung unter 10 °C circa ein Jahr haltbar sind.
Bei Einhaltung dieser Vorgaben sind handwerklich
hergestellte Wurstsorten auch als Kesselkonserven nicht
nur schmackhafte, sondern auch sichere Produkte.
Chicken Nuggets und ähnliche panierte
Fleischerzeugnisse
Im Jahr 2011 wurden 38 Proben von panierten Fleischerzeugnissen wie „Hähnchen Nuggets“ oder „Chicken Chips“ untersucht. Die rohen oder gegarten Erzeugnisse waren überwiegend aus Hähnchenfleisch
hergestellt. 50 Prozent der Proben waren unauffällig.
Bei sechs Proben wurden Irreführungen festgestellt.
Entweder war der Zerkleinerungsgrad des Fleisches
nicht korrekt angegeben, die Mengenangabe des verwendeten Fleisches traf nicht zu oder die Verpackung
wies eine irreführende Aufmachung bzw. Abbildung
auf. Bei acht Proben war die Verkehrsbezeichnung unpräzise: Erzeugnisse mit Phantasiebezeichnungen wie
„Hähnchencrossies“ und „Chicken McNuggets“ waren
nicht ausreichend beschrieben; bei gegarten Erzeugnissen war die Flüssigwürzung nicht angegeben. Weitere Kennzeichnungsmängel waren die fehlende oder
unkorrekte Angabe des Fleischanteils (Quantitative Ingredients Declaration, QUID), fehlende Angaben von
Identitätskennzeichen und Tiefkühlhinweisen, Mängel im Zutatenverzeichnis sowie die schlechte Lesbarkeit von Angaben.
Serviceangebote
Regelmäßige Seminare
− Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die
Veterinäre der Landkreise im Einzugsgebiet des LVI
Oldenburg, insbesondere über Fragen der Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung
Formulare
− Merkblätter zur Probenahme für die amtliche
Hygienekontrolle bei Fleisch und Geflügelfleisch
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG
Kesselkonserven
Leberwurst, Mettwurst oder
Blutwurst aus handwerklicher
Herstellung werden häufig als
sogenannte Kesselkonserven
angeboten. Das bedeutet,
dass sie durch normales
Kochen im Kessel bei
maximal 100 °C haltbar
gemacht wurden. Vollkonserven werden hingegen unter
Druck deutlich höher erhitzt.
Die Autoren:
Dr. Michael Brügmann
Dr. Oliver Christof
Andrea Deloy
Martina Hohmann
Sabine Jungsthöfel
Dr. Andreas Moss
Dr. Karen Nordmeyer
Dr. Johanna Pust
Dr. Iris Suckrau
Dr. Claudia Wenzel
PD Dr. Christiane Werckenthin
Dr. Birgit Ziegelmann
67
Lebensmittelinstitut Braunschweig
Interne Veränderungen – externe Krisen
Zahlen auf einen Blick
114,49 Vollzeitstellen
88.826 Untersuchungen
658 Beratungen
61 Kontrollen
903.055 Euro Investitionen
Für das Lebensmittelinstitut Braunschweig (LI BS) war
das Jahr 2011 durch interne Veränderungen geprägt.
Der Warengruppentausch innerhalb der Norddeutschen
Kooperation und die Verlagerung der Untersuchung von
Milchprodukten an das Lebensmittelinstitut Oldenburg
wurden abgeschlossen. Die Übernahme der Warengruppen Feinkostsalate, Puddings und Süßspeisen erforderte
eine interne Umstrukturierung des Institutes, auch um
die vielfältigen gestiegenen Anforderungen effizienter
bewältigen zu können.
In der Abteilung 1 wurden die Mikrobiologie, die Biologischen Testsysteme, die Gentechnik und die Proteindifferenzierung als „biologische Untersuchungsverfahren“ zusammengeführt. Die Anzahl der Fachbereiche
in den Abteilungen 2 und 3 wurde verringert, um größere Einheiten mit besseren Vertretungsmöglichkeiten
und einer flacheren Hierarchie zu erhalten. Der Fachbereich Nahrungsergänzungsmittel und Ernährungsmedizin wurde im Hinblick auf die zu erwartenden analytischen Anforderungen in die Abteilung 4 verlagert, um
eine Anbindung an die notwendige apparative Ausstattung zu gewährleisten.
Als „Pilot-Institut“ für alle Untersuchungseinrichtungen des LAVES ist im Lebensmittelinstitut Braunschweig
ein neues Laborinformations- und Managementsystem
(LIMS) eingeführt worden. Diese Einführung war sehr
zeitaufwändig und arbeitsintensiv, da für eine effektive Nutzung noch viele Änderungen an dem LIMS vorgenommen und das System durch die Fachbereiche
mit den erforderlichen Untersuchungsparametern gefüllt werden musste.
Das zukünftig einheitliche System für das gesamte
LAVES wird zu einer deutlichen Verbesserung der Datentransparenz führen.
Neben den internen Veränderungen wurde das Jahr
2011 in einigen Fachbereichen durch die EHEC-Krise
bestimmt. Das Lebensmittelinstitut Braunschweig unterstützte das Veterinärinstitut Hannover während des
EHEC-Ausbruchs durch die Übernahme von Routineproben intensiv. Weiterhin wurden neue, insbesondere molekularbiologische Methoden zum Nachweis von
EHEC etabliert.
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des LAVES wurde im Juli am Standort Oldenburg ein Tag der offenen
Tür veranstaltet. Das Lebensmittelinstitut Braunschweig
beteiligte sich mit zahlreichen Postern zur Darstellung
der Aufgaben.
Die Teilsanierung des Hauses 2 wurde unter Aufrechterhaltung des Untersuchungsbetriebs abgeschlossen.
Wesentliche Aufgaben:
Spezialisten für verarbeitete und flüssige Lebensmittel
Das Lebensmittelinstitut in Braunschweig hat seinen
Schwerpunkt auf verarbeiteten pflanzlichen und flüssigen Lebensmitteln: Alles, was aus Getreide, Obst, Gemüse, Würzmitteln oder Honig hergestellt werden kann,
gehört dazu – sowie alle flüssigen Lebensmittel bis auf
die Milch.
Die Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung
ebenso wie die spezielle Analytik, die Durchführung
von Betriebskontrollen oder die Ausbildung und Prü-
68
fung von Lebensmittelchemikern. Auch Forschung und
Entwicklung sind Bestandteil der Arbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, physikalisch-chemisch, mikrobiologisch, molekularbiologisch) und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen
und Durchführen fachlicher Beratungen:
− Eier, Mayonnaise, Speisefette und -öle
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Getreide/-erzeugnisse, Brot, Back-/Teigwaren
Honig und süße Aufstriche
Fertiggerichte
Suppen, Soßen
Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten,
Reduktionskost, Sportlernahrung, Zusatzstoffe
Obst-, Gemüse-, Kartoffel- und Pilzerzeugnisse,
frische Pilze, Ölsaaten, Schalenobst
Gewürze, Würzmittel, Aromen
Fruchtsäfte/-nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Bier, Mineralwasser, Wein/-erzeugnisse,
Spirituosen
Feinkostsalate und Süßspeisen
Speiseeis
Spezielle Analytik
− Proteindifferenzierung, Nachweis von Allergenen
− Aromastoffanalytik
− Mykotoxine
− Kontaminanten
− GVO-Bestandteile in Lebensmitteln, Saatgut und
Futtermitteln
− Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln und
Bioindikatoren
− Biologische Testsysteme
Weitere Aufgaben
− Landesweite Zuständigkeit für die Beantwortung
ernährungsmedizinischer Fragestellungen
− Durchführung von Wein-/Betriebskontrollen
− Mitwirken bei der Ausbildung und Prüfung von
Lebensmittelchemikern
− Fortbildungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörden
− Forschung und Entwicklung
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Einfluss wissenschaftlicher
Stellungnahmen der EFSA auf die Beurteilung
gesundheitsbezogener Angaben
Schon immer war es die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, bei der Bewerbung von und
der Werbung auf Lebensmitteln darauf zu achten, dass
sie für den Verbraucher nicht irreführend, sondern in
Übereinstimmung mit der europäischen Rechtsetzung
nach §11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wissenschaftlich hinreichend gesichert sind.
Diese Beurteilung durch einzelne Sachverständige in der
Überwachung war und ist häufig sehr schwierig. Auf
europäischer Ebene wurde mit der Verordnung (EG)
Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel eine Rechtsgrundlage
geschaffen, deren Ziel es ist, die wissenschaftliche Beurteilung entsprechender Werbeaussagen und Wirkangaben zum Nutzen aller Beteiligten auf eine breite Basis zu stellen. Dies geschieht, indem ein europäisches
Sachverständigengremium bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die von den europäischen Mitgliedstaaten gemeldeten gesundheitsbezogenen Angaben (Claims) daraufhin prüft, ob sie die
Forderung nach hinreichend wissenschaftlicher Absicherung erfüllen. Langfristig sollen auf europäischer Ebene
Rechtsvorgaben für zulässige und nicht zulässige Angaben erlassen werden.
Bis dahin haben die einzelnen Sachverständigen der
Überwachungsbehörden die Möglichkeit, sich bei der
Beurteilung entsprechender Werbeaussagen nach § 11
LFGB auf die wissenschaftlichen Stellungnahmen der
EFSA zu berufen.
Speziell bei Nahrungsergänzungsmitteln werden häufig
gesundheitsbezogene Angaben gemacht, die bewertet
werden müssen. So wird beispielsweise die Wirkung des
Carotinoids Lutein, das in vielen Nahrungsergänzungsmitteln als besonders gesund und wichtig für die Sehkraft beworben wird, von der EFSA als nicht ausreichend
bewiesen beurteilt.
Alles frisch, oder doch nicht?
Mikrobiologischer Status von (vor-)gekochten
Nudeln und (vor-)gekochtem Reis
Das Vorkochen von Nudeln und Reis ist in Gastronomiebetrieben übliche Praxis. Nach dem Kochen sind
Nudeln und Reis fast keimfrei. Sie stellen jedoch einen idealen Nährboden für Mikroorganismen dar. Um
den Keimanstieg nach dem Kochen einzugrenzen,
ist besondere hygienische Sorgfalt notwendig. Deshalb werden planmäßig Proben aus der Gastronomie mikrobiologisch untersucht und zusätzlich wird
die Aufbewahrungstemperatur der Produkte vor Ort
beurteilt.
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
69
Auf der Homepage des
LAVES unter
www. LAVES.
niedersachsen.de
gibt es in der Rubrik
„Aktuelles“ eine Pressemitteilung vom 17. November
2011 zu diesem Thema
(LAVES-Presseinformation
Nr. 25-2011).
Das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) hat
eine Stellungnahme zur
„Warmhaltetemperatur von
Speisen“ veröffentlicht. Diese
ist auf der Homepage des
BfR unter
www.bfr.bund.de
zu finden, Suchbegriff
„Warmhaltetemperatur“.
2011 wurden im Lebensmittelinstitut Braunschweig 43
Proben (vor-)gekochte Nudeln und 29 Proben (vor-)gekochter Reis überprüft. Krankheitserreger wurden dabei
nicht nachgewiesen. 15 Proben wiesen erhöhte Keimgehalte auf, die auf Hygienemängel hindeuteten. Sechs
dieser Proben waren aufgrund zusätzlicher sensorischer
Auffälligkeiten nicht zum Verzehr geeignet.
Bei leichtverderblichen Lebensmitteln spielt die Lagertemperatur eine bedeutende Rolle. Sie müssen
schnell abgekühlt und bei maximal 7 °C aufbewahrt
werden. Beim Heißhalten sollte eine Produkttemperatur von mindestens 65 °C eingehalten werden, damit
die Sporen bestimmter Krankheitserreger (Bacillus cereus) nicht auskeimen können. Bei der Überprüfung
der Lager-/Heißhaltetemperaturen vor Ort wurden bei
27 Proben Abweichungen von den vorgeschriebenen
Temperaturen festgestellt.
Die Ergebnisse zeigen, dass das Hygienebewusstsein
in einigen Betrieben verbesserungswürdig ist. Im Lebensmittelinstitut Braunschweig werden deshalb weiterhin derartige Proben untersucht. Bei Mängeln werden
die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden
dann direkt tätig.
Kennzeichnung von Allergenen für
Großverbraucherprodukte
„Allergenfrei laut Rezeptur“ in Verbindung mit dem
Hinweis „Spuren können nicht ausgeschlossen werden“ – diese Angabe eines Betriebes, der Vorprodukte für den Großverbraucherbereich herstellt, wurde in
Nordrhein-Westfalen (Münster) als irreführend, da zu
unbestimmt, beanstandet.
Glutenfrei
Die Bezeichnung „glutenfrei“
darf verwendet werden
für Lebensmittel, die nicht
mehr als 20 mg/kg Gluten
enthalten, die Bezeichnung
„sehr geringer Glutengehalt“
für Lebensmittel mit nicht
mehr als 100 mg/kg Gluten
(VO [EG] 41/2009).
70
Seit 2005 gibt es gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung allergener Zutaten. Nicht geregelt ist jedoch
die Kennzeichnung unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangter Spuren dieser allergenen Stoffe – mit Ausnahme von Gluten.
Vielfach deklarieren Lebensmittelhersteller Allergenspuren auf freiwilliger Basis. Die Hinweise müssen jedoch konkret sein, um dem Allergiker als Hilfe bei der
Auswahl von Lebensmitteln zu dienen. Pauschale Hinweise erfüllen diese Anforderung nicht.
Lebensmittelhersteller sind gehalten, ein Allergenmanagement in ihren Betrieben zu etablieren, um
Allergenspuren zu charakterisieren und einschränken
zu können. Dies ist in Betrieben mit einem breiten Lebensmittelsortiment kaum zu leisten, da die Hersteller
oft bereits von den Rohwarenlieferanten keine Garantien für eine völlige Allergenfreiheit der Vorprodukte
bekommen.
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
Für Großküchenbetreiber stellt eine Angabe über nicht
vorhandene deklarationspflichtige Allergene in den Vorprodukten eine hilfreiche Information dar, um einzuschätzen, welche Speisen dem jeweiligen Kundenkreis
angeboten werden können.
Die Deklaration von Allergenspuren ist bei Produkten
für Großverbraucher gang und gäbe und wird von allen
namhaften Herstellern sinngemäß verwendet.
Eine Präzisierung der Angabe „Allergenfrei laut Rezeptur“ durch den Zusatz „ohne rezeptorischen Zusatz
von Stoffen mit allergenem Potenzial gemäß Anlage 3
LMKV. Technologisch unvermeidbare Spuren können
nicht ausgeschlossen werden“ war geeignet, den Vorwurf der Irreführung zu entkräften.
Tiramisu: ein köstliches Dessert aus Italien,
doch nicht immer mit hochwertigen Zutaten
Traditionell besteht Tiramisu aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuits und einer Creme aus Mascarpone, Eigelb und Eischnee. Die Löffelbiskuits werden mit
kaltem Espresso beträufelt, der mit Marsala, Amaretto,
Weinbrand oder einem anderen alkoholischen Getränk
aromatisiert wird. Das Dessert wird geschichtet und dann
mehrere Stunden gekühlt, sodass es fest wird. Vor dem
Servieren wird die abschließende Cremeschicht mit reichlich Kakaopulver bestäubt.
Der Name Tiramisu wurde erstmals 1970 im Restaurant „Le Beccherie“ in Treviso, Italien, verwendet.
Von dort hat er sich dann sehr schnell auf der ganzen
Welt verbreitet. Der dortigen Rezeptur zufolge werden
pro Ansatz unter anderem ca. 25 Prozent Mascarpone verwendet.
Im Lebensmittelinstitut Braunschweig wurden 2011 insgesamt 27 Proben Tiramisu insbesondere auf ihren Anteil
an Mascarpone als wertgebendem Bestandteil überprüft.
Davon stammten 20 Proben in Fertigpackungen aus industrieller Herstellung. Sieben Proben kamen aus handwerklichen Betrieben wie Eisdielen oder Restaurants.
Die Proben aus handwerklicher Herstellung wiesen nach
den chemisch-analytischen Untersuchungen Anteile von
Mascarpone von mindestens 30 bis zu 50 Prozent auf.
Dagegen enthielten die Proben aus industrieller Produktion deutlich geringere Mascarponeanteile. Die wertvolle Zutat wurde dort zum Teil durch preiswertere Pflanzenfette, Glucosesirup und entrahmte Milch ersetzt und
hat in der so entstandenen cremigen Füllung dann beinahe nur noch Alibifunktion.
Dennoch wurde bei den Proben in Fertigpackungen
Mascarpone an exponierter Stelle ausgewiesen – zum
Beispiel als Teil der Verkehrsbezeichnung auf der Schauseite der Verpackung – und so der Verbraucher auf diese wertgebende Komponente ausdrücklich hingewiesen.
Erst bei genauerem Studium des Zutatenverzeichnisses
ist zu erfahren, dass die ausgelobte Zutat nur in geringen Gehalten von 0,7 bis 1,5 Prozent enthalten ist. Die
Hersteller verschweigen also die geringen Anteile nicht
und wähnen sich so auf der sicheren Seite.
Die Auslobung von Mascarpone an exponierter Stelle der Etikettierung lässt jedoch erwarten, dass dieser in
signifikanten Mengen enthalten ist. Die Werbung mit
wertgebenden Zutaten, die nur in verschwindend geringen Mengen enthalten sind, ist unlauter und wurde
entsprechend als irreführend beurteilt.
Feinkostsalate niedersächsischer Hersteller:
vergleichsweise hohe Beanstandungsrate
Feinkostsalate und verwandte Erzeugnisse werden in
Niedersachsen von den verschiedensten Herstellern angeboten: von überregional bekannten Firmen sowie
von lokal vermarktenden Betrieben wie Gaststätten,
Fleischereien und Lebensmittelmärkten. Entsprechend
bunt war die Palette der eingesandten Proben, die in
Fertigpackungen (190) oder als lose Probe (53) angeboten wurden.
Ziel der Untersuchung dieser Proben war es, festzustellen, ob die von den Leitsätzen für Feinkostsalate vorgegebenen Beschaffenheitsmerkmale wie Mindestmengen
an wertgebenden Zutaten eingehalten werden, Verpackungsangaben (Kennzeichnung und Nährwertangaben) der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechen
und Zusatzstoffe wie Süßstoffe und Konservierungsstoffe kenntlich gemacht werden.
Die Anteile an wertgebenden Bestandteilen wie
Fleisch und Käse lagen in keinem Fall unter den in den
Leitsätzen geforderten Mindestgehalten. Allerdings war
in sechs Fällen weniger Fleisch enthalten als angegeben
und bei fünf Proben entsprach der Fettgehalt nicht den
Angaben in der Nährwertkennzeichnung. Bei einer Probe wurden Konservierungsstoffe deklariert, die in dem
Erzeugnis nicht nachzuweisen waren.
Die Konservierungsstoffe Benzoe- und Sorbinsäure sowie der Süßstoff Saccharin wurden in vielen Proben
festgestellt. Bei 36 Proben (15 Prozent aller untersuchten Erzeugnisse) fehlten die Angaben von Zusatzstoffen oder sie waren unvollständig.
17 Prozent der Proben wiesen eine fehlerhafte Kennzeichnung auf: Es fehlten Mengenangaben charakteristischer Zutaten (QUID), Klassennamen von Zusatzstoffen und die Aufschlüsselung von zusammengesetzten
Zutaten in ihre Einzelzutaten. Die Reihenfolge der Zutaten entsprach nicht dem Gewichtsanteil im Lebensmittel und das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht
leicht lesbar.
Bei 16 Proben fehlte die Angabe der Füllmenge oder
sie war unzureichend.
Die beanstandeten Proben stammten überwiegend aus
Fleischereien und Lebensmittelmärkten. Dieser Herstellerkreis scheint mit den Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung nicht immer ausreichend vertraut zu
sein.
Untersuchung von Feinkostsalaten
niedersächsischer Hersteller
Anzahl
Eingegangene Proben
243
Davon ohne Beanstandung
139
Beanstandete Proben
104 (42,8 %)
Beanstandungsgrund
Beschaffenheitsanforderungen laut Leitsätze
keine
Von der Deklaration abweichende Zusammensetzung
12
Fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
36
Kennzeichnungsmängel
41
Fehlende oder abweichende Füllmengenangabe
16
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
71
Grill- und Würzsoßen:
Zusatzstoffe korrekt kenntlich gemacht?
Grill- und Würzsoßen sind für eine Mahlzeit in Imbisseinrichtungen nahezu unverzichtbar. Das Angebot ist
vielfältig und reicht von industriell hergestellten Ketchupsoßen verschiedener Geschmacksrichtungen über
vom Imbissbetreiber verfeinerte Soßen bis hin zu komplett selbst hergestellten Soßen mit wenig aussagekräftigen Bezeichnungen wie „scharfe Soße“, „Metaxasoße“ oder „Dönersoße“. Die Soßen-Auswahl steht
überwiegend lose angeboten zum Verzehr bereit.
Insgesamt wurden 42 Proben auf Wochenmärkten, in
Gaststätten oder Imbisseinrichtungen entnommen und
auf Süßstoffe und Konservierungsstoffe im Lebensmittelinstitut Braunschweig untersucht. Zusätzlich erfolgte
auch eine mikrobiologische Überprüfung.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Angabe von Zusatzstoffen nicht immer die rechtlichen
Vorgaben erfüllte. Die gesetzlich vorgeschriebene
Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen lautet
„konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“, von Süßstoffen wie Saccharin „mit Süßungsmittel“. Die Angabe ist gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar vorzunehmen und auf einem Schild auf oder
neben der Ware anzubringen. Bei Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten kann die Kenntlichmachung auf
Speise- und Getränkekarten vorgenommen werden,
auch in Form von Fußnoten, wenn bei der Bezeichnung auf diese hingewiesen wird.
Bei acht Proben fehlte eine Kenntlichmachung der Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Benzoesäure, in vier
Fällen zusätzlich auch die Kenntlichmachung des Süßstoffes Saccharin.
Acht Soßen waren mikrobiologisch auffällig: Bei
sechs Soßen zeigte sich ein erhöhter Gehalt an aeroben
mesophilen Keimen und Milchsäurebakterien oder
Enterobacteriaceae. Bei zwei Soßen aus einem Betrieb wurde Listeria monocytogenes qualitativ nachgewiesen. Der Grenzwert von 100 KbE/g wurde jedoch nicht erreicht, sodass die Probe als verzehrsfähig
beurteilt wurde.
Die mikrobiologischen Befunde deuten auf Hygienemängel hin – verursacht durch kontaminierte Ausgangsprodukte oder Mängel bei der Herstellung und/
oder Lagerung des Erzeugnisses. Die betroffenen Betriebe wurden auf die entsprechenden Sachverhalte
hingewiesen.
72
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
Schwarze Oliven: nur gefärbt?
Um schwarzen Oliven ein gleichmäßiges schwarzes
Aussehen zu verleihen, sind die Zusatzstoffe Eisen (II)
glukonat und Eisen (II) lactat zur Dunkelfärbung zugelassen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 150 mg/
kg, berechnet als Eisen. Eine derartige Behandlung ist
durch die Angabe „geschwärzt“ kenntlich zu machen.
Die Angabe ist gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift
und unverwischbar vorzunehmen und bei loser Abgabe von Oliven auf einem Schild auf oder neben der
Ware anzubringen.
Bei Oliven in Fertigpackungen kann im Verzeichnis
der Zutaten eine Angabe vorgenommen werden, die
aus dem Klassennamen und der E-Nummer bzw. der
Bezeichnung des verwendeten Stoffes besteht, zum
Beispiel Stabilisator Eisen (II) glukonat.
Unbehandelte schwarze Oliven weisen einen natürlichen Eisengehalt von bis zu 30 mg/kg auf. Dies haben
zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre gezeigt.
Aufgrund der so erhaltenen Daten kann bei Eisengehalten über 30 mg/kg von einer Schwärzung mit Eisen
(II) glukonat oder Eisen (II) lactat ausgegangen werden.
Im Lebensmittelinstitut Braunschweig wurden 27 Proben schwarze Oliven, darunter 20 Oliven-Konserven
und sieben lose Oliven-Proben, auf eine Dunkelfärbung
überprüft. 14 Proben in Fertigpackungen wiesen Eisengehalte zwischen 73 mg/kg und 127 mg/kg auf. Bei allen war erfreulicherweise der Stabilisator Eisen (II) glukonat im Zutatenverzeichnis korrekt angegeben. Eine
Probe fiel mit 234 mg/kg Eisen aus dem Rahmen. Eine
Deklaration des Schwärzungsmittels war im Zutatenverzeichnis vorhanden. Eine gesicherte Überschreitung
der Höchstmenge konnte aufgrund der großen Streuung der einzelnen Messwerte jedoch nicht zweifelsfrei
angenommen werden.
Bei loser Ware sah die Bilanz nicht ganz so positiv aus.
Es handelte sich um Oliven, die auf Wochenmärkten
oder in Feinkostgeschäften zum Kauf angeboten wurden. Von sieben Proben fielen sechs durch Eisengehalte auf, die auf eine vorgenommene Dunkelfärbung
hindeuteten. Bei drei Proben fehlte die vorgeschriebene Kenntlichmachung „geschwärzt“.
Die zusätzliche Prüfung von Oliven auf eine Konservierung mit Sorbin- und/oder Benzoesäure führte in
drei Fällen zu einer Beanstandung. Bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung von Sorbinsäure. Bei
zwei Proben in Fertigpackungen war Benzoesäure als
Zutat im Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt.
Zitrusaromen in Milchmischerzeugnissen und
Speiseeis: natürlich oder nicht?
Zitrusfrüchte erfreuen sich aufgrund ihres frischen Geruchs und Geschmacks großer Beliebtheit. Wohl nicht
zuletzt auch deshalb zählt Zitroneneis in den heißen
Sommermonaten zu den meistgekauften Sorten. Aber
auch Milchmischerzeugnisse wie Zitronenbuttermilch
werden gut gekühlt gerne getrunken.
Zitronensaft für sich allein genommen weist jedoch kein
allzu ausgeprägtes Eigenaroma auf. Deshalb werden
Milchmischgetränken, aber auch den industriell vorgefertigten Grundstoffmischungen, die heutzutage in vielen Eisdielen zum Einsatz kommen, oftmals Aromen zugesetzt. Für „Zitroneneis“ sind entweder Aromaextrakte
wie Zitronenschalenöl oder mit mikrobiellen Verfahren
gewonnene, natürliche Aromastoffe zulässig. Handelt
es sich um ein Eis „mit Zitronengeschmack“, so können auch Aromastoffe enthalten sein, die chemisch synthetisiert wurden. Dies gilt in gleicher Weise für Milchmischerzeugnisse wie etwa „Zitronenbuttermilch“ und
Buttermilch „mit Zitronengeschmack“.
Zu den charakteristischen Aromakomponenten des
Zitronenschalenöls zählen unter anderem Limonen,
-Pinen, !-Pinen und -Terpineol. Sie können in zwei
chemisch identischen, physikalisch aber spiegelbildlich
gebauten Formen – den sogenannten Enantiomeren
– auftreten. Ist der Aromastoff natürlicher Herkunft,
überwiegt eines der beiden Enantiomere deutlich. Liegen dagegen beide Formen zu etwa gleichen Anteilen
vor, so stammt er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit
aus der chemischen Retorte. Diesen Umstand kann sich
die Aroma-Analytik zunutze machen und klären, ob ein
Zitronenaroma natürlichen Ursprungs ist oder nicht.
Im Jahr 2011 wurden sechs Zitronen-Milchmischgetränke und zwei entsprechende Erzeugnisse auf Molkenbasis auf Aromastoffe untersucht. Dabei war einmal ein natürliches Zitrusaroma im Zutatenverzeichnis
deklariert, viermal ein natürliches Aroma und dreimal
schlicht ein Aroma. Im ersten Fall muss das zugesetzte
Aroma mindestens 95 Gewichtsprozent Aromaextrakte aus Zitrusfrüchten aufweisen, wobei maximal fünf
Gewichtsprozent andere natürliche Aromen bzw. Aromastoffe zulässig sind. Wird ein natürliches Aroma deklariert, darf dieses aus Aromaextrakten jeglicher Art
und/oder mikrobiologisch gewonnenen Aromastoffen
bestehen. Mit der Bezeichnung Aroma allein sind keine speziellen Anforderungen an die Herkunft und Zusammensetzung verbunden.
Die Untersuchungen zeigten, dass die Art der verwendeten Aromen bei allen acht Milchmisch- und
Molkenerzeugnissen korrekt angegeben war. Auch die
Überprüfung der Aromastoffe in elf Proben Zitroneneis
aus Eisdielen sowie sechs zugehörigen Grundstoffmischungen ergab ein positives Bild. Die vier Komponenten Limonen, -Pinen, !-Pinen und -Terpineol wiesen
in allen Fällen eine Gewichtung der Enantiomere auf,
wie sie für eine natürliche Herkunft charakteristisch ist.
Nicht so gut sah es dagegen im Hinblick auf den
Fruchtanteil in den Eisproben aus. Nach den Leitsätzen
für Speiseeis muss dieser bei Zitroneneis mindestens
zehn Prozent betragen. Analytisch kann der Fruchtanteil über den Anteil von Citronensäure und Isocitronensäure bestimmt werden.
Die hier untersuchten Grundstoffmischungen für die Zitroneneisherstellung dienen der geschmacklichen Unterstützung oder Abrundung und liefern keinen oder
nur einen geringen Beitrag zum Fruchtanteil im Endprodukt. So war denn auch zum Teil ausdrücklich auf
den Grundstoffmischungen vermerkt, dass die für ein
Fruchteis notwendige Frucht extra zugesetzt werden
muss. Dies scheint jedoch in einigen Eisdielen übersehen worden zu sein: Bei vier der untersuchten Zitroneneisproben wurde der erforderliche Fruchtanteil von
zehn Prozent nicht eingehalten.
Verdorbene Oliven in einem
Lebensmittelmarkt
Bei der Begehung eines Lebensmittelmarktes, in dem
vorwiegend aus den Mittelmeerländern stammende
Produkte verkauft wurden, bot sich dem Lebensmittelkontrolleur kein besonders erfreulicher Anblick: Im ungekühlten Trockenlagerraum des Betriebes befanden
sich sechs offenstehende Blechkanister, die bereits äußerlich mehr oder weniger stark verschmutzt und teilweise korrodiert waren. Ein Blick ins Innere offenbarte
jedoch noch weitaus Unappetitlicheres: In fünf Kanistern war die Oberfläche der Ware mit einem weißlichen
Film überzogen. Zudem schwammen in zwei Behältern
etwa daumennagelgroße, kissenartige Gewebestücke
von weißlicher bis blassgrüner Farbe auf der Lake, bei
denen es sich augenscheinlich um Schimmel handelte.
Im sechsten Kanister schließlich waren die Oliven in eine
dicke Schicht weißlicher Flocken eingebettet.
Mit der Aufforderung des Lebensmittelkontrolleurs, die
offensichtlich verdorbene Ware zu entsorgen, zeigte
sich die Marktleitung allerdings nicht einverstanden.
Die Oliven seien frisch und würden abgewaschen und
dann verkauft werden. Auch eine Aufklärung über die
Konsequenzen, die eine amtliche Probenahme voraussichtlich nach sich ziehen würden, fruchtete nicht. Die
Marktleitung bekräftigte ihre Absicht, die Oliven unter
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
73
Kahmhaut
Eine Kahmhaut ist ein
Biofilm, der in erster Linie
von Hefen und bestimmten
sauerstoffabhängigen Bakterienarten gebildet wird.
In der Winzerei beispielsweise kann eine Infektion
des Mostes mit Kahmhefen
erhebliche Schäden anrichten, da sie häufig
zu Fehlnoten führt.
Anfällig sind auch Lebensmittel, die zur Haltbarmachung in Salzlake eingelegt werden. Bei zur
Weiterverarbeitung vorgesehenen Erzeugnissen (z. B.
für Pilzkonserven) kann
eine geringfügige Kahmhautbildung toleriert werden, sofern die betroffenen Schichten großzügig
entfernt werden und die
verbleibende Ware intensiv
gewaschen wird. Ein starker Kahmhefenbefall kann
jedoch zu käsigen Geruchsund Geschmacksnoten
führen, die meist auch den
Verderb der Ware anzeigen.
Verdorbene Oliven in Salzlake mit Kahmhaut und
Schimmelbefall
Verdorbene Oliven in Salzlake mit Flocken aus
Kahmhaut
die Kundschaft zu bringen und forderte schließlich, eine
andere Person solle die Betriebskontrolle weiterführen.
Daraufhin wurden die Kanister samt Inhalt nach Entnahme von einigen Proben sichergestellt.
Die Prüfungen im Labor bestätigten den Eindruck vor
Ort. Die Bildung einer sogenannten Kahmhaut lässt sich
bei der Lagerung von Oliven in Salzlake zwar nicht immer vermeiden, doch waren im vorliegenden Fall auch
Verderbnisprozesse am Werk. Die Proben aus allen sechs
Behältnissen wiesen einen untypischen, mehr oder weniger intensiv käsigen Geruch auf, in einem Fall wurde
zudem eine leicht faulige Note festgestellt. Die Gehalte an Hefen waren durchweg erhöht und die mikroskopische Untersuchung bestätigte, dass es sich bei den
auf der Lake schwimmenden grünlichweißen Gewebestückchen um Schimmelpilzgeflechte der Gattung Penicillium handelte.
Fällen werden nicht die Früchte jedes Erzeugers für
sich, sondern das gesammelte Obst jeder Fruchtart verarbeitet, das sich aus verschiedenen Sorten einzelner
Erzeuger zusammensetzt. Zunehmend werden Säfte
nicht nur in Glasflaschen, sondern in mehrere Liter fassende Kunststoffbeutel mit Ablaufhahn im Umkarton
abgefüllt, sogenannte Bag-in-Box-Verpackungen. Die
Apfelsäfte werden überwiegend naturtrüb angeboten.
Die Fruchtsafthersteller haben darauf zu achten, dass
die eingelieferten Früchte reif und frei von Faulstellen
und sonstigen Verderbniserscheinungen sind, die den
Saft beeinträchtigen könnten. Durch Faulstellen können
Schimmelpilzgifte wie Patulin in den Saft gelangen, für
das eine Höchstgrenze von 50 µg/kg in der Kontaminanten-Verordnung festgelegt ist.
Die Proben wurden allesamt als verdorben und ekelerregend beurteilt. Ein Abwaschen der Oliven hätte den
Verderb nicht rückgängig machen können. Das Lebensmittelrecht ist in solchen Fällen absolut strikt – derartige Erzeugnisse dürfen unter keinen Umständen mehr
in den Verkehr gebracht werden. Gegen den Betriebsinhaber wurde ein empfindliches Bußgeld verhängt.
Getränke aus der Region: Apfel- und
Birnensäfte von Kleinerzeugern, Lohnmostereien
und Direktvermarktern
Die Vermarktung von Fruchtsäften aus Lohnmostereien
und von Direktvermarktern stellt für den Verbraucher
eine Bereicherung des Angebotes dar. Es werden regionale Fruchtsorten verarbeitet, die sich geschmacklich
von den standardisierten industriell hergestellten Erzeugnissen unterscheiden. Vor allem in ländlichen Gegenden ist es beliebt, privat geerntetes Obst zur Verarbeitung in Lohnmostereien abzugeben. In den meisten
74
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
Im Herbst 2011 wurden – auch im Rahmen eines bundesweiten Monitorings – im Lebensmittelinstitut Braunschweig 88 Apfel- und Birnensäfte überwiegend aus
niedersächsischen Lohnmostereien und von Kleinerzeugern untersucht. Bei zwei Apfelsäften wurde eine
Überschreitung der Höchstmenge festgestellt. Von den
übrigen untersuchten Säften wiesen 68 (82 Prozent)
kein oder nur spurenweise Patulin auf. Bei 13 Säften
(16 Prozent) wurde ein Patulingehalt unterhalb der zulässigen Höchstmenge analytisch bestimmt.
Bei der Saftherstellung ist zu beachten, dass die Säfte
nicht zu lange und/oder zu hoch erhitzt werden. Ansonsten kann ein wertmindernder Kochgeschmack entstehen, der mit einem erhöhten Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF) einhergeht. Zwei Apfelsäfte wiesen
einen auffälligen HMF-Gehalt auf, der sich aber noch
nicht in einem unangenehmen Geschmack bemerkbar
machte. In 15 Proben (17 Prozent) wurde ein vergleichsweise geringer HMF-Gehalt festgestellt, während die
übrigen Proben kein HMF aufwiesen.
Bei der Abgabe von Fruchtsäften aus Lohnmostereien
und von Direktvermarktern handelt es sich um ein gewerbliches Inverkehrbringen. Damit gelten die Kennzeichnungsvorschriften auch für diese Produkte. In
zwölf Fällen (14 Prozent) wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, da die Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnungs-, der Loskennzeichnungs- oder der
Nährwertkennzeichnungs-Verordnung nicht eingehalten waren. In drei Fällen wurde das zugesetzte Antioxidationsmittel Ascorbinsäure nicht im Zutatenverzeichnis
angegeben. In einem Birnensaft wurde ein unzulässiger Zuckerzusatz nachgewiesen und ein weiterer Birnensaft wies Gärungsmerkmale auf.
Anorganisches Arsen in Reis
Reis ist eines der wichtigsten Nahrungsmittel für über
drei Milliarden Menschen – das gilt vor allem für Asien.
Mehrere Studien zeigen, dass in Reis und Reisprodukten wie Kleie erhöhte Mengen an Arsen zu finden sind.
Aber Arsen ist nicht gleich Arsen. Die Toxizität von Arsen hängt nicht nur mit der Gesamtkonzentration zusammen, sondern auch mit der Form oder „Spezies“:
Die Pflanzenprodukte enthalten das giftige Halbmetall
meist in anorganischer Form.
China ist zurzeit eines der wenigen Länder, das einen
Grenzwert für Arsen in Lebensmitteln festgelegt hat.
Grund ist die Tatsache, dass Bauern Reis zunehmend
auf Flächen anbauen, die in der Umgebung von Minen
oder Metallhütten liegen, sowie auf ehemaligen Baumwollfeldern, die intensiv mit arsenhaltigen Pestiziden
besprüht worden sind. In gefluteten Reisfeldern neh-
men die Pflanzen das Gift aus der aufgeschwemmten
Erde auf, wo es Mikroorganismen direkt an den Wurzeln der Reispflanzen freisetzen.
Bei einem täglichen Konsum von 200 Gramm
Reis – für Asien eher niedrig geschätzt – und einem
Arsengehalt von 125 µg pro Kilogramm würden täglich 25 µg Arsen aufgenommen. Das entspricht dem
2,5-fachen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für den Arsengehalt in einem Liter Wasser (10
µg pro Liter). Tatsächlich aber liegt der Arsengehalt im
Reis üblicherweise höher. Der Grenzwert in China beträgt 150 µg/kg Lebensmittel. Manche Reissorten enthalten sogar über 400 µg Arsen pro Kilogramm. Bei
Verzehr von 200 Gramm Reis einer solchen Sorte würde im Vergleich zum Grenzwert der Trinkwasserverordnung sogar die achtfache Menge an anorganischem
Arsen aufgenommen.
Eine Pressemitteilung zu dem
Thema gibt es auf der
Homepage des LAVES unter
www.laves.
niedersachsen.de
(Rubrik Lebensmittel,
Suchbegriff „Arsen in
Lebensmitteln“).
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP) führte das Lebensmittelinstitut Braunschweig erstmalig ein Verfahren zur Bestimmung von
Arsen-Spezies in Reis ein. Mithilfe dieses Verfahrens
kann nicht nur zwischen organischem und anorganischem Arsen unterschieden werden. Vielmehr werden
unter anderem die Gehalte der einzelnen anorganischen Spezies in jeder Probe bestimmt. Im Jahr 2011
wurden insgesamt 15 Proben Reis auf anorganisches
Arsen untersucht. 11 von 15 Proben zeigten Gehalte
anorganischen Arsens von 100 bis 120 µg Arsen/kg.
Vier Proben wiesen eine Konzentration von 140 bis
190 µg Arsen/kg auf.
200
Konzentration [µg/kg Trockenmasse]
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Toxizität verschiedener
Formen von Arsen
Die mittlere letale Dosis LD50
(mg pro kg Gewicht der
Ratte) beträgt beispielsweise
für Arsenige Säure 14 mg/kg,
Arsensäure 20 mg/kg,
Monomethylarsonsäure
700–1.800 mg/kg,
Dimethylarsinsäure
700–2.600 mg/kg,
Arsenobetain und Arsenocholin >10.000 mg/kg.
Reisprobe
Anorganisches Arsen in Reis
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
75
Die Autoren:
Dr. Torsten Bartz
Astrid Burmeister
Dr. Gabriele Böhmler
Dr. Elisabeth Duske
Dr. Michael Hausch
Dr. Raimund Held
Dr. Siglinde Keck
Ruth Maslo
Ute Potratz
Dr. Schmidt
Dr. Thomas Täubert
Sabine Nickel
Dr. Burkard Wald
Heidrun Weiß
76
Wermut: gerührt oder geschüttelt oder …
Vergangenheit?
Im Juni 2011 wurde Wermut zur Untersuchung angefordert. Alle 23 eingesendeten Proben entsprachen auf
ihren Frontetiketten, ausgestattet mit Fantasie- oder
Markennamen, den bekannten Aufmachungen. Bei 13
Proben handelte es sich jedoch nicht mehr um „Wermut“. Abfüllungen ab 2011 waren mit der Verkehrsbezeichnung „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ gekennzeichnet.
Der Unterschied liegt im Detail: Wermut ist ein aromatisierter Wein mit mindestens 14,5 Volumenprozent
(% vol) Alkohol, dessen charakteristisches Aroma erzielt wird, indem Stoffe aus Artemisia-Arten wie Wermutkraut oder Beifuß verwendet werden. Nach der
Definition in der noch gültigen Verordnung VO (EWG)
Nr. 1601/1991 wird bei der Herstellung auch Alkohol zu-
ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG
gesetzt. „Aromatisierte weinhaltige Getränke“ hingegen
müssen unter anderem einen Alkoholgehalt von 7 bis
14,5 % vol aufweisen, ein Alkoholzusatz ist unzulässig.
Ein Vergleich der „alten“ mit den „neuen“ Etiketten
zeigt bis auf die geänderte Verkehrsbezeichnung und
die Alkoholgehaltsangabe (zum Beispiel 14,4 % vol)
keinen Unterschied. Warum sich die Hersteller zu dieser Änderung entschlossen haben, ist hier nicht bekannt. Die Untersuchungen ergaben, dass sechs der
als „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ bezeichneten Proben von zwei verschiedenen Herstellern unzulässig mit Alkohol versetzt worden waren. Zudem wurde
der Hinweis auf die Zutat „Original Turiner Wermutkräuter“ als irreführend beurteilt, da es sich bei einem
Vermouth di Torino (Turiner Wermut) um eine geschützte geographische Angabe handelt.
Veterinärinstitut Hannover
Neue Methoden, Umbaumaßnahmen und viele Projekte
Herausragend im Untersuchungsgeschehen des Jahres 2011 war der EHEC-Ausbruch mit den sich daran anschließenden Untersuchungen. In kürzester Zeit
wurden neue Nachweisverfahren etabliert und ein umfangreiches Probenaufkommen bearbeitet. Eine große
Rolle bei der Bewältigung der Aufgaben spielten hier
die im Bereich Tierseuchen in Krisen erworbenen Erfahrungen, die nun in der Lebensmittelkrise eingesetzt
werden konnten. Ein weiterer rückstandsanalytischer
Brennpunkt war der Nachweis eines verbotenen Stoffes (Metronidazol) bei Schlachtgeflügeluntersuchungen
nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan.
Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten wurde
eine Vielzahl neuer Verfahren zum Nachweis und zur Differenzierung von Erregern von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen im Laufe des Jahres eingeführt.
Um die Kapazitäten im Krisenfall weiter zu steigern,
wurden die Sektionshalle und das molekularbiologische
Labor des Veterinärinstituts Hannover modernisiert und
umgebaut. Seit Juli 2011 ist das Institut landesweit für
die Pflichtuntersuchung von BSE bei Rinderschlachtun-
gen zuständig. Nach dem Start in 2010 zeigte auch das
Bovine Virus Diarrhoe-Sanierungsprogramm erste Erfolge: einen Rückgang der persistent infizierten Tiere. Im
Herbst 2011 wurde in landesweiter Zuständigkeit mit
serologischen Monitoringuntersuchungen auf zwei virale Pferdekrankheiten begonnen: Infektiöse Anämie
der Einhufer und West-Nil-Fieber. Im Rahmen des Wildschweine-Monitorings wurde die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen.
Zahlen auf einen Blick
55,23 Vollzeitstellen*
482.663 Untersuchungen
1.376 Beratungen
94.973 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
Die Arbeiten in verschiedenen Projekten – insbesondere
zur Epidemiologie von Zoonose- und Tierseuchenerregern in Wild- und Nutztierpopulationen – wurden fortgeführt. Projekte zum Zoonoseerreger Toxoplasma und
der Koi-Herpesvirusinfektion der Karpfen wurden mit
zwei Doktorarbeiten erfolgreich abgeschlossen.
Schließlich wurde auch 2011 durch die intensive
Zusammenarbeit hinsichtlich Methodenentwicklungen
und Probenbearbeitungen in der EHEC-Krise der fortschreitende Zusammenschluss des Veterinärinstituts
Hannover und des Lebensmittelinstituts Braunschweig
deutlich.
Wesentliche Aufgaben:
Diagnostik und Untersuchung rund um den Tierschutz
Im Veterinärinstitut Hannover ist ein Team von mehr
als 60 Mitarbeitern in der Diagnostik und Bekämpfung
von Tierseuchen und anderen infektiösen Tierkrankheiten, im Tierschutz sowie im direkten gesundheitlichen
Verbraucherschutz tätig. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchungen von Wildtierkrankheiten und dem Nachweis von Infektionserregern
in Süßwasserfischen.
Zu den weiteren Tätigkeiten zählen die Untersuchung
und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände, die
amtliche Untersuchung von Lebensmittelkontrollproben
sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Strahlenbe-
lastung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln.
Das Erarbeiten von Stellungnahmen sowie das Durchführen fachlicher Beratungen der Kommunen, der Landesministerien und Behörden des Bundes ist Bestandteil dieser Aufgabenfelder. Die wesentlichen Aufgaben
sind im Einzelnen:
Amtliche Diagnostik von Tierseuchen und anderen
infektiösen Tierkrankheiten bei Nutz-, Haus- und
Wildtieren; besondere Schwerpunkte im Bereich der
Untersuchungen von Wildtierkrankheiten und dem
Nachweis von Infektionserregern in Süßwasserfischen
77
Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände
Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben
aus lebensmittelbe- und verarbeitenden Betrieben
Amtliche Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel,
verbotene oder nicht zugelassene Stoffe) und Kontaminanten nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan
Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln
Entwicklung neuer Untersuchungsmethoden und
Forschung zu epidemiologischen Fragestellen sowie
landesweite Monitoringuntersuchungen, zum Teil in
Kooperation mit Universitäten, Bundes- und Landesbehörden.
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Die Untersuchungsergebnisse
wurden publiziert in:
Freuling C, Beer M, Conraths
FJ, Finke S, Hoffmann B,
Keller B et al.:
Novel lyssavirus in Natterer’s
bat, Germany. Emerg. Infect.
Dis. 2011 Aug.
http://dx.doi.org/
10.3201/eid1708.110201
Neues Fledermaustollwutvirus in
Niedersachsen entdeckt
Deutschland ist seit 2008 frei von klassischer Tollwut,
es gibt jedoch eine Form der Tollwut in der Fledermauspopulation, die sich von der „Fuchstollwut“ unterscheidet. In den letzten Jahren wurden immer wieder
einzelne Tiere, zumeist Breitflügelfledermäuse, positiv
auf Tollwut getestet. 2011 wurde das Virus aus zwei
von 24 Einsendungen isoliert. Da nur Fledermäuse,
die krank, flugunfähig oder tot aufgefunden wurden,
zur Untersuchung an die Veterinärinstitute gelangen,
kann aus diesen Zahlen keine Infektionshäufigkeit abgeleitet werden.
2010 wurde eine Fransenfledermaus krank aufgefunden und in einer Auffangstation des BUND behandelt.
Das Tier verendete unter tollwutverdächtigen Symptomen und wurde an die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover abgegeben. Dort wurde das Gehirn
entnommen und an das Veterinärinstitut Hannover zur
Diagnostik weitergeleitet. Hier wurde ein Fledermaustollwutvirus auf einer Zellkultur isoliert und routinemäßig zum Friedrich-Loeffler-Institut zur Typisierung gesandt. Es wies keine Ähnlichkeit mit den Mustern aller
weltweit bislang bekannten Tollwutviren auf und wurde nach dem Fundort der Fledermaus „Bokeloh Bat
Lyssavirus“ (BBLV) genannt. Da alle Kontaktpersonen
regelmäßig gegen Tollwut geimpft wurden und alle in
Deutschland eingesetzten Impfstoffe zuverlässig auch
gegen den bislang unbekannten Subtyp schützen, bestand im beschriebenen Fall glücklicherweise zu keiner
Zeit ein Gesundheitsrisiko.
Wildtiere als Virusreservoir für die Staupe
Im Zeitraum zwischen März und Dezember 2011 wurden im Veterinärinstitut Hannover Proben von Wildtieren gezielt mittels zweier Methoden (IFT, PCR) auf
78
ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER
Staupe untersucht. Die Staupe, verursacht durch ein
Paramyxovirus, kommt in drei unterschiedlichen Ausprägungen (respiratorisch, gastrointestinal, zentralnervös) vor und betrifft auch fleischfressende Wildsäuger.
Untersucht wurden 130 Tiere aus 31 Landkreisen, die
aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten getötet wurden oder bereits tot aufgefunden worden waren. Das
Vorkommen der Staupe in den einzelnen Landkreisen
zeigte dabei eine starke Schwankungsbreite. Unter den
Landkreisen mit mehr als fünf Einsendungen im genannten Zeitraum gab es einen Landkreis mit 63 Prozent positiven Einsendungen, zwei Landkreise mit 55
bzw. 56 Prozent Staupenachweisen, jeweils zwei mit
13 Prozent sowie zwei Landkreise ohne Nachweis. Insgesamt konnten in 48 der 130 Einsendungen (37 Prozent) Staupeviren detektiert werden.
Labordiagnostisch interessant war, dass die Ergebnisse, die mit den beiden Untersuchungsmethoden erzielt wurden, zu über 99 Prozent übereinstimmten. In
Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover konnte gezeigt werden, dass die Viren aus Niedersachsen sehr
eng mit denen des Hundes verwandt sind, während im
Süden Deutschlands offenbar eher an Wildtiere adaptierte Stämme in Füchsen zirkulieren. Die Wildtiere Niedersachsens stellen ein Reservoir für das Virus dar und
damit auch ein Infektionsrisiko für freilaufende ungeimpfte Hunde.
Vorkommen und Verbreitung des
Waschbärspulwurms in Südniedersachsen
In den vergangenen zehn Jahren wurde in den im Süden und Südosten gelegenen Landkreisen Niedersachsens ein sprunghafter Anstieg der jährlichen Gesamtjagdstrecke der Waschbären verzeichnet: von 1.031 im
Jahr 2002 auf 6.409 im Jagdjahr 2010/2011. Das ver-
Der Waschbär (Procyon lotor) kommt seit mehreren Jahren verstärkt in Südniedersachsen vor
mehrte Vorkommen des Waschbären hat zu Diskussionen über mögliche negative Auswirkungen auf die heimische Tierwelt – zum Beispiel durch Zerstörung von
Gelegen – und über die Rolle des Waschbären als Überträger von Krankheitserregern geführt.
erreger untersucht und das Gefährdungspotenzial bewertet werden. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen das
hohe Risikopotenzial: Ein Drittel der im Veterinärinstitut
Hannover untersuchten Tiere wies den Parasiten Baylisascaris procyonis auf (23 von 67 Tieren).
Die nachtaktiven, sehr scheuen Waschbären suchen
mehr und mehr die Nähe menschlicher Siedlungen und
nutzen Abfälle als zusätzliche Mahlzeiten. Eine besondere Eigenart der Waschbären ist die Anlage von sogenannten Latrinen. Das sind Stellen, an denen von den
Tieren immer wieder Kot abgesetzt wird – zum Beispiel
in Sandkästen auf Spielplätzen. Mögliche Gefährdungen
können sich durch den Waschbärspulwurm Baylisascaris
procyonis ergeben, dessen Larve in verschiedenste Gewebe einwandert und in Einzelfällen sehr schwere Erkrankungen hervorrufen kann. Mensch und Tier können
sich bei Kontakt mit Waschbärenlosung oral infizieren –
eine Gefahr vor allem für Kinder: 1984 wurde zum ersten Mal eine tödlich verlaufende Infektion eines Kleinkindes beschrieben.
Neues zum Nachweis von Krankheitserregern
bei Fischen und Krebstieren
Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation werden
am Veterinärinstitut Hannover Proben auf das Vorliegen von Fischseuchen untersucht. Neben den anzeigepflichtigen Fischseuchen Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
und der Koi-Herpesvirusinfektion (KHV) werden zum
Beispiel die Infektiöse Pankreasnekrose (IPN), die Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) und das Aal-Herpesvirus (HVA) diagnostiziert.
Erkenntnisse über die Verbreitung des Waschbärspulwurms und weiterer Zoonoseerreger in der Waschbärpopulation ermöglichen es, das Gefährdungspotenzial
besser einzuschätzen. Aus diesem Grund sollen im Rahmen einer Dissertation 500 Waschbären auf Zoonose-
Im Jahr 2011 sind PCR-Methoden zum Nachweis der
Infektiösen Anämie der Lachse (ISA) sowie der Weißpünktchenkrankheit der Krebse (WSD) hinzugekommen. Für das Virus der ISA sind vor allem Lachse und
Forellen empfänglich, die im Salzwasser gehalten werden. Symptome einer Infektion sind Anämie, Aszites,
Hepato- und Splenomegalie sowie Blutungen in Peritoneum und Auge, die Letalität ist sehr hoch.
ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER
79
Zur Diagnostik dieser Infektion wird 2012 am Veterinärinstitut Hannover in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzlabor für Epizootische Hämatopoetische
Nekrose (EHN) und ISA eine real-time RT-PCR etabliert,
die einen schnellen und sicheren Nachweis einer virusspezifischen RNA-Sequenz in Fischorganen ermöglicht.
Das Virus der WSD infiziert Krabben und Shrimps mit
stark schwankender Mortalität in allen Entwicklungsstadien. Namensgebend für die Erkrankung sind weiße Punkte in der Kutikula und Pigmentationsverlust.
In Kooperation mit der AG Fischkrankheiten und Fischhaltung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Die Autoren:
Dr. Silke Braune
Dr. Stefanie Gilgenbach
Dr. Barbara Keller
PD Dr. Martin Runge
Dr. Karl-Heinz Körfer
Dr. Christiane Linne-Jonas
Dr. Susanne Rickling
Dr. Burkard Wald
Prof. Dr. Ludwig Haas*
*) Stiftung Tierärztliche
Hochschule Hannover,
Institut für Virologie
80
wurde in einer Dissertation eine quantitative real-time
PCR etabliert und die epidemiologische Bedeutung der
KHV-Emission aus Betrieben mit Karpfen mit latenter
und akuter KHV-Infektion untersucht. Das KHV konnte unter anderem im Ablaufwasser der Teiche nachgewiesen werden, sodass angenommen werden muss,
dass der Erreger auf diese Weise weiterverbreitet werden kann. Erfreulicherweise wurde aber auch festgestellt, dass nach Sanierung von Teichen, die mit akut
infizierten Karpfen besetzt waren, im darauffolgenden
Jahr weder im Neubesatz noch in Wasserproben der
Erreger nachweisbar war.
Serviceangebote
Broschüre zum Bestellen
− Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle der Reinigung und Desinfektion in Herstellerbetrieben von
Milch und Milcherzeugnissen sowie Eiern und Eiprodukten mittels Nass-Tupfer-Abstrich-Verfahren“
ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER
Regelmäßige Seminare
− Fortbildungsveranstaltungen und Workshops in Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelinstitut Braunschweig für interessierte Mitarbeiter der Vor-Ort-Behörden zum Thema „Mikrobiologie und Hygiene“
Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Erfolgreiche Arbeit und große Veränderungen
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven kann auf ein ereignisreiches, aber auch anstrengendes Jahr 2011 zurückblicken.
Bei laufendem Untersuchungsbetrieb wurden die Bauarbeiten am Altbau und am Erweiterungsbau des Instituts
durchgeführt. 2011 wurden das neue Laborgebäude
des Institutes fertiggestellt und bezogen sowie die bisherigen, alten Gebäude aus Mitteln des Konjunkturpaketes II des Bundes und des Landes Niedersachsen
hergerichtet und instand gesetzt. Die Bauphase war
mit erheblichen Einschränkungen und Belastungen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch mit Improvisationen verbunden. Es waren zusätzlich Umzüge von Büroarbeitsplätzen in Bürocontainer zu leisten,
Zusammenlegungen von Laborarbeitsplätzen im übergangsweise reduzierten Laborbestand zu gestalten, Laboreinheiten in das FI Stade auszulagern, Räume für Service- und Labornutzungen zur Aufrechterhaltung des
Untersuchungsbetriebes herzurichten, Probeneingänge und Rückstellproben in Gefriercontainer aus- bzw.
zwischenzulagern sowie Umkleide- und Sozialbereiche
in Containern zu beziehen. Diese Provisorien mussten
wiederum mit entsprechenden Elektro- und IT-Anschlüssen versorgt und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gewährleistet werden. Des Weiteren leisteten
die Fachbereiche eine laufende fachliche Vorarbeit und
Begleitung für die Beschaffung von Laborzubehör und
Ausstattungen gemäß der besonderen Terminsetzung
der Baumaßnahme im Konjunkturpaket II. Zusätzlich
waren für die neuen Laboreinbauten im Erweiterungsbau zeitintensive Absprachen zwischen dem Laborplaner und dem Institut erforderlich.
Gleichwohl wurden alle Anstrengungen unternommen, um die für 2011 geplanten amtlichen Proben
zu untersuchen. Außerdem waren Untersuchungen
für folgende Programme des Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP), Zoonosenmonitorings und
Lebensmittelmonitorings fristgerecht durchzuführen:
1) das BÜP-Programm zur chemischen, sensorischen
und mikrobiellen Beschaffenheit von Thunfischfleisch
aus der Gastronomie (Pizzerien, Restaurants),
2) das BÜP-Programm zur Fischartendifferenzierung
von in der Gastronomie angebotener Seezunge (Solea solea),
3) das BÜP-Programm zur Betriebshygiene in fischverarbeitenden Betrieben mit besonderer Berücksichtigung von Listeria monocytogenes,
4) das Zoonosenmonitoring-Programm zu Listeria monocytogenes in Fischen und Fischereierzeugnissen
sowie
5) das Lebensmittelmonitoring-Programm zu Untersuchungen von Schlankwels (Pangasius) auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetallbelastung.
Zahlen auf einen Blick
23,5 Vollzeitstellen*
12.974 Untersuchungen
528 Beratungen
430.502 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
Das Institut hatte 2011 insgesamt 3.184 eingegangene
Proben (inkl. Unternummern 4.926 Proben) zu bearbeiten, was bei einem durchschnittlichen Untersuchungsaufwand von ca. drei bis vier Untersuchungen je Probe
etwa 13.000 Untersuchungen entspricht. Das Probenaufkommen verteilte sich auf 2.140 eingelieferte Planproben aus niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie 210 Proben gemäß Niedersächsischem
Erlass zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung von Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten. Von der Grenzkontrollstelle Bremerhaven gingen 300 Proben ein, des Weiteren wurden für
das Land Bremen 184 Proben im Rahmen der Kooperation untersucht. Für die Forschungsprojekte wurden
jeweils 162 Proben bearbeitet.
Im Bereich Forschung und Entwicklung wurde im Rahmen von „SafeGuard“ zusammen mit Projektpartnern
intensiv am EU-geförderten Forschungsprojekt zur Pazifischen Auster gearbeitet. Ferner wurde am Projekt
„VibrioNet“ gearbeitet, einem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbund. In diesem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) koordinierten Verbundprojekt
bearbeitet das IFF Cuxhaven in einem Teilprojekt den
qualitativen und quantitativen Nachweis pathogener
Vibrionen in zweischaligen Weichtieren.
Aktiv beteiligte sich das IFF an verschiedenen wissenschaftlichen Veranstaltungen, auch im Rahmen des
zehnjährigen Jubiläums des LAVES. Zum wiederholten
81
Male wurden die jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen zur Fischhygiene für Lebensmittelkontrolleure sowie für amtliche Tierärzte aus Niedersachsen und anderen Bundesländern durchgeführt. Auch
der Ausbildungsauftrag für Chemielaboranten, Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker und Veterinärreferendare wurde fortgesetzt.
Wesentliche Aufgaben:
amtliche Untersuchungen und Forschungstätigkeiten
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
ist ein speziell auf Fische und Fischereierzeugnisse ausgerichtetes Untersuchungsinstitut mit Forschungsaufgaben.
Durch den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und
Bremen bildet das IFF Cuxhaven mit Teilbereichen des
Landesuntersuchungsamtes (LUA) des Landes Bremen
das „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN). Im LUA Bremen werden die amtlichen bakteriologischen Untersuchungen, im IFF Cuxhaven die amtlichen chemischen, parasitologischen und virologischen Untersuchungen von
Fisch und Fischereierzeugnissen aus Niedersachsen und
Bremen durchgeführt.
Das IFF ist für die amtlichen Untersuchungen von
Muscheln im Niedersächsischen Wattenmeer nach geltendem Hygienerecht zuständig. Zudem leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Forschungs- und Entwicklungsarbeit – insbesondere auf dem Gebiet der
Aquakulturen.
Folgende Aufgaben werden im Einzelnen ausgeführt:
Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, parasitologisch, virologisch, mikrobiologisch, parasitologisch) und rechtliche Beurteilung von Fischen und
Fischereierzeugnissen, einschließlich Erarbeiten von
Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen
Amtliche Diagnostik von Tierseuchen bei zweischaligen Weichtieren, Erarbeiten von Stellungnahmen und
Durchführen fachlicher Beratungen
Untersuchungstätigkeiten im Bereich Krankheiten der
Meeressäuger, Erarbeiten von Stellungnahmen und
Durchführen fachlicher Beratungen
Spezielle Analytik
− Algen in zweischaligen Weichtieren
− Radioaktivitätsmessungen in Lebensmittel
Ausbildung von Chemielaboranten, Lebensmittelchemikern, Veterinärreferendaren
Forschung- und Entwicklung
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Überprüfung von Seezungenfilets in Bezug
auf die Fischart
Seezunge gilt als teurer und hochwertiger Speisefisch. In
den vergangenen Jahren wurden bei der Überprüfung der
Fischart von angeblichen Seezungenfilets immer wieder
falsche Deklarationen nachgewiesen. Dem Verbraucher
wurde weniger hochwertige Ware als Seezunge verkauft.
Nur bei intakten Tieren, bei denen man Haut und Kopf
zur Beurteilung heranziehen kann, ist eine eindeutige Bestimmung der Tierart möglich. Wird hingegen nur Filetware im Handel angeboten, kann selbst ein Fachmann
die Filets einer Plattfischart nicht zweifelsfrei von denen
anderer Plattfischarten unterscheiden.
Im Zuge einer Statuserhebung wurden im Jahr 2011
bundesweit Seezungenfilets untersucht. In diesem Rah-
82
men wurden im IFF 15 Proben untersucht, die aus Niedersächsischer Gastronomie stammten. Von diesen 15
Einsendungen konnte bei zwei Proben eine Irreführung
des Verbrauchers im Sinne einer falschen Deklaration
der Fischart nachgewiesen werden. Sensorisch/Organoleptisch war keine der 15 Proben auffällig, sodass keine
Beanstandung im Bezug auf die Qualität der untersuchten Fischereierzeugnisse ausgesprochen werden musste.
Parasiten in Süßwasserfischen und ihren
Erzeugnissen
Die Klasse der Fische umfasst mit über 32.000 einzelnen Arten weitaus mehr Spezies als die Klasse der Säugetiere mit ca. 5.500 Arten. Diese Fischarten können
von den unterschiedlichsten Parasiten(-stadien) befallen werden. Dabei ist es für das mögliche Auftreten
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN
der einzelnen Parasiten entscheidend, aus welchem
Lebensraum die Fische stammen. Einige dieser Parasiten weisen ein sogenanntes zoonotisches Potenzial
auf. Das bedeutet, dass diese Parasiten, insbesondere
wenn sie lebend sind, auch die menschliche Gesundheit gefährden können.
ge der Untersuchungen gering zu sein. Dies scheint
unter anderem auch daran zu liegen, dass zurzeit ein
sehr großer Teil der Produkte aus Süßwasserfischen,
die potenziell bedenkliche Parasiten enthalten, über
einen langen Zeitraum tiefgefroren und vor dem Verzehr ausreichend erhitzt oder einem anderen Verfahren
zur sicheren Abtötung der Parasiten unterzogen wird.
So können insbesondere Fische oder Erzeugnisse, die
zum Beispiel nicht ausreichend erhitzt (roh oder fast
roh), gefroren, gesalzen, getrocknet oder anderweitig
behandelt worden sind, vermehrungsfähige Stadien
zoonotischer Parasiten enthalten. Weltweit wird beispielsweise die dritthäufigste Wurmerkrankung durch
den Verzehr nicht ausreichend behandelter Süßwasserfische auf den Menschen übertragen. Es existieren
Daten in der Literatur, die von über 35 Millionen infizierten Menschen in Asien – zum Teil mit ernsthaften
Komplikationen – ausgehen.
EU-Forschungsprogramm „SafeGuard“:
Mikrobielle und chemische Parameter von 162
Proben untersucht
Das im Jahr 2009 begonnene EU-Projekt zur Untersuchung der Pazifischen Auster im Wattenmeer wurde
2011 fortgesetzt. Die logistisch und laboranalytisch
sehr aufwändige Datenerhebung konnte planmäßig
abgeschlossen werden: Von Januar bis Dezember 2011
Ein Ziel der im Jahr 2011 durchgeführten Untersuchungen war es, gezielt in Süßwasserfischen aus den entsprechenden Lebensräumen nach diesen Parasiten mit
zoonotischem Potenzial zu suchen. Es sollte durch organoleptische in Kombination mit weiteren Nachweismethoden abgeklärt werden, ob derartige von Parasiten befallene Süßwasserfische oder ihre Erzeugnisse
auf dem deutschen Markt zu finden sind und welche
Bedeutung diese Parasiten für den Verbraucher haben
oder haben könnten.
Probenahme von Austern und Miesmuscheln
In keiner der 228 untersuchten Süßwasserfisch-Proben
konnten Parasiten(-stadien) gefunden werden, die eine
Gefahr für die menschliche Gesundheit dargestellt hätten. Insofern scheint die aktuelle Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher in Deutschland auf der Grundla-
Untersuchungsgebiet
Das EU-Forschungsprogramm „SafeGuard“
Im Rahmen des EU-Verbundprojektes „SafeGuard“
wird im Teilprojekt 3.5 die
Ausbreitung der Pazifischen
Auster (Crassostrea gigas)
in den Miesmuschelbänken
im Niedersächsischen
Wattenmeer untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse werden in einer
Datenbank gesammelt und
aufbereitet. Mit ihrer Hilfe
sollen die mikrobielle und
chemische Beschaffenheit
der Pazifischen Auster
bewertet und mögliche
Gefahren für die
Verbraucher abgeschätzt
werden. Das Projekt wird
vom IFF Cuxhaven
federführend geleitet,
weitere Projektpartner sind
das Forschungsinstitut
Senckenberg am Meer
(Wilhelmshaven), das
niederländische Forschungsinstitut IMARES (Institute
for Marine Resources and
Ecosystem Studies) sowie
das Veterinäramt des
Landkreises Aurich und der
Zweckverband Veterinäramt
JadeWeser.
wurden allein im Niedersächsischen Wattenmeer insgesamt 162 Proben von Austern und Miesmuscheln an
zwölf verschiedenen Positionen vom Senckenberg Institut Wilhelmshaven genommen und im IFF Cuxhaven
Neuwerk
25 km
15
Wangerooge
Spiekeroog
Nordsee
Langeoog
08
Baltrum
Mellum
Norderney
Juist
09
05
06
Borkum
11
07
03
Wilhelmshaven
01
02
14
12
haven
Bremerhaven
Niedersachsen
Probenahmeorte im Niedersächsischen Wattenmeer
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN
83
untersucht. Die Laborergebnisse ermöglichen in ihrer
Gesamtheit, eine differenzierte zeitliche und räumliche
Auswertung der biologischen, mikrobiellen und chemischen Parameter vornehmen zu können, zum Beispiel
hinsichtlich der Belastung der Estuare, der unterschiedlichen hydrogeologischen Bedingungen im Wattenmeer,
der biologischen Besonderheiten und des Filterungsverhaltens von Pazifischen Austern und von Miesmuscheln.
Im nächsten Schritt sollen nun alle – auch die zeitgleich
in den Niederlanden erhobenen – Daten bewertet werden. Ziel ist es, die weitere Entwicklung des Bestandes
im Niederländischen und Niedersächsischen Wattenmeer
abzuschätzen sowie das Risikopotenzial im Hinblick auf
die Verzehrsfähigkeit der Pazifischen Auster im Vergleich
zur heimischen, hierzulande bewirtschafteten Miesmuschel festzustellen.
Histamin in Thunfisch
Insbesondere, wenn sich
Keime wie Entero- oder
Milchsäurebakterien in den
angebrochenen Thunfischdosen vermehren, kann
es zur Bildung von Histamin und somit zu Lebensmittelvergiftungen kommen. Histamin entsteht
vor allem bei nicht ausreichender Kühlung.
Der Grenzwert für Histamin (Verordnung [EG]
Nr. 2073/2005) liegt für
Einzelproben bei 200 mg/kg.
84
Untersuchung von geräucherten Sprotten auf
Schwermetalle
Höchstgehalte für die gesetzlich geregelten Schwermetalle Quecksilber, Blei und Cadmium sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur „Festsetzung der Höchstgehalte für
bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ festgelegt.
Die Höchstwerte für Quecksilber, Blei und Cadmium in
Fischereierzeugnissen beziehen sich üblicherweise auf
das Filet unverarbeiteter Erzeugnisse, bei Erzeugnissen,
die als Ganzes verzehrt werden, jedoch auf das gesamte Erzeugnis, einschließlich der Innereien. Da sich insbesondere Blei und Cadmium in den Innereien anreichern
können, wurden im Rahmen eines Projektes 32 Proben
Räuchersprotten auf ihre Belastung mit Schwermetallen untersucht.
Sprotten sind mit dem Hering verwandte Seefische.
Sie werden 12 bis 20 cm lang und kommen in der Nordsee, der Ostsee, im Nordatlantik, aber auch im Mittelmeer vor. Als Räuchersprotten bezeichnet man nicht ausgenommene, heißgeräucherte Sprotten mit Kopf und
Schwanz. Sie können als Ganzes – inklusive Kopf und
Schwanz – verzehrt werden, meist aber werden Kopf
und Schwanz entfernt. Bei beiden Verzehrsgewohnheiten werden die Fische nicht ausgenommen und die Innereien werden mitgegessen.
In den 2011 untersuchten 32 Proben wurden im Mittel
0,044 mg/kg Quecksilber und 0,014 mg/kg Cadmium
ermittelt, nur bei sechs Proben lag der ermittelte Bleigehalt über der analytischen Bestimmungsgrenze von
0,03 mg/kg (maximaler Wert: 0,048 mg/kg). Damit liegen alle ermittelten Gehalte unterhalb der gesetzlichen
Höchstwerte von 0,5 mg/kg für Quecksilber, 0,05 mg/kg
für Cadmium und 0,3 mg/kg für Blei.
Alle untersuchten Räuchersprotten waren somit hinsichtlich ihrer Schwermetallbelastung auch bei dem produkttypischen Verzehr ganzer Fische nicht zu beanstanden.
Geöffnete Thunfischdosen aus der
Gastronomie: häufig ein Grund zur
Beanstandung
Thunfischfleisch aus der Dose ist ein beliebtes und oft
verwendetes Lebensmittel in der Gastronomie. Infolge
der Herstellungstechnologie sind Thunfischdosen bis zu
ihrem Anbruch steril.
In der Vergangenheit wurden aus Kostengründen
häufig Großgebinde geöffnet, die dann relativ lange
Verwendung fanden. Daraus ergaben sich häufig hohe
bakterielle Belastungen und zum Teil gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen von Histamin. Mittlerweile
werden auch in der Gastronomie vermehrt kleine Dosen Thunfisch verwendet.
Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, wurden
2011 bundesweit geöffnete Thunfischdosen aus der
Gastronomie untersucht. Das IFF beteiligte sich mit 96
Proben. Es wurden eine sensorische bzw. organoleptische und eine bakteriologische Untersuchung sowie
eine Bestimmung der biogenen Amine durchgeführt.
Von 96 Proben waren 47 Proben unauffällig, bei
24 Proben wurde lediglich ein Hinweis auf Hygienemängel ausgesprochen und die erneute Kontrolle der
Betriebe angeraten. Bei diesen Proben konnten keine
pathogenen Keime nachgewiesen werden, aber es fielen zum Teil sehr hohe Keimgehalte auf, zum Beispiel die
aerobe mesophile Gesamtkeimzahl oder der Gehalt an
Pseudomonaden. Teilweise wurden auch geringe Keimgehalte an Enterobakterien festgestellt. 25 Proben wurden insgesamt beanstandet, darunter waren elf Proben,
die sensorisch/organoleptisch so auffällig waren, dass
sie als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.
Fünf Proben wiesen hohe Werte der biogenen Amine
auf, in 24 Fällen wurden hohe bis sehr hohe Gehalte
an Enterobakterien und in einem Fall von Escherichia
coli ermittelt, die eine Beanstandung nach sich zogen.
Im Zuge der Untersuchungen wurde weiter deutlich,
dass hohe Keimbelastungen zwar einen beginnenden
Verderb kenntlich machten, die Proben bei der sensorischen Beurteilung jedoch häufig nicht abweichend
waren. Dies war vor allem bei Thunfisch in Öl der Fall.
Untersuchungen zur Muschelseuchendiagnostik
Nach der geltenden EU-Richtlinie 2006/88/EG müssen
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleisten, dass in allen Weichtierzuchtgebieten, also auch
in Muschelerzeugungsgebieten, eine risikoorientierte
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN
Tiergesundheitsüberwachung stattfindet. In Deutschland wird diese Richtlinie durch die Fischseuchenverordnung umgesetzt. Gemäß dieser Verordnung muss der
Betreiber einer Muschelzucht gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde eine dokumentierte Überwachung des Gesundheitszustandes der Muschelbestände nachweisen. Insbesondere dient die Überwachung
dem Ausschluss der in Deutschland anzeigepflichtigen
Tierseuche Marteiliose, welche die Miesmuschelbestände befallen kann.
Die hierfür notwendigen amtlichen Laboruntersuchungen erfolgen seit 2009 im IFF Cuxhaven. Untersucht
werden insbesondere Miesmuscheln aus dem niedersächsischen Rückseitenwatt zwischen Emden und Wilhelmshaven und aus den Wattgebieten zwischen Weser- und Elbemündung.
Der Erreger der Tierseuche, Marteilia refringens, befällt
den Verdauungstrakt der Muscheln und führt zum Verkümmern der Muscheln. Nachgewiesen wird der Erreger mittels Mikroskopie im Gewebeschnitt.
Im Jahr 2011 wurden aus den Niedersächsischen Wattgebieten insgesamt 152 Proben untersucht, aus denen
1.576 mikroskopische Präparate angefertigt und mikroskopisch untersucht wurden. Sämtliche Proben waren negativ.
Untersuchungen zum Gesundheitszustand
von Seehunden im Niedersächsischen
Wattenmeer
Jährlich wird gemäß dem trilateralen Seehundschutzabkommen, geschlossen zwischen Dänemark, den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der
Gesundheitszustand von Seehunden an der Niedersächsischen Küste durch stichprobenartige Untersuchungen
erfasst. Grund dieser vorbeugenden Untersuchungen
sind die in den Jahren 1988 und 2002 aufgetretenen
Staupeepidemien, in deren Verlauf der Seehundbestand
stark dezimiert wurde.
Die Untersuchungen zum Gesundheitszustand setzen
sich aus verschiedenen Teiluntersuchungen zusammen.
Um zunächst die Größe des Gesamtbestandes zu erfassen, werden jedes Jahr in Niedersachsen, zeitgleich
mit Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden, fünf Zählflüge während der Fortpflanzungs- und
Paarungszeit durchgeführt.
Die in 2011 erneut angestiegenen Zahlen für Niedersachsen (7.416, davon 1.606 Jungtiere) weisen auf
einen insgesamt guten Gesundheitszustand des Seehundbestandes hin.
Ergänzt wird die Bestandserfassung durch stichprobenartige Vor-Ort-Untersuchungen der Seehundrudel.
Seehunde im Niedersächsischen Wattenmeer
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN
85
Hierbei kann durch Verhaltensbeobachtung einzelner
Rudel und durch Untersuchung der Liegeplätze auf
Blut- oder Sekretspuren auf Erkrankungen geschlossen werden. Die Bestandsdiagnostik bei Seehunden in
2011 auf der Kachelotplatte ergab keine Hinweise auf
Gesundheitsstörungen.
Zusätzlich führt das IFF Cuxhaven seit 2010 in Kooperation mit der Seehundstation Norddeich die Sekti-
onen von Jungtieren durch, die beim Auffinden zu sehr
geschwächt oder erkrankt waren, um aufgezogen zu
werden. Die Untersuchungsergebnisse von 18 Sektionen ergaben in allen Fällen ein Vorliegen von Einzelerkrankungen. Etwas vermehrt wurde bei Jungtieren
ein Befall mit Lungenwürmern festgestellt. Hinweise
auf übertragbare Erkrankungen im Wildbestand oder
in der Station lagen nicht vor.
Untersuchte Meeressäuger an der Niedersächsischen Küste (2011)
Seehunde
> 1 Jahr
< 1 Jahr
Sektionen
18 (an der Seehundstation)
0*
Totfunde
10
23
Summe
18
23
*) in 2011 keine Seehundsektionen im IFF Cuxhaven aufgrund von Baumaßnahmen
Serviceangebote
Die Autoren:
Dr. Uta Ballin
Dr. Edda Bartelt
Dr. Stefan Effkemann
Joseph Huesmann
Dr. Peter Lienau
Dr. Henner Neuhaus
Dr. Sven Ramdohr
Dr. Martina Weber
86
Regelmäßige Seminare, Symposien und
Weiterbildungen
− Weiterbildungsseminar für Lebensmittelkontrolleure
zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites
Seminar, jährliche Veranstaltung im Frühjahr)
− Weiterbildungsseminar für Tierärzte und andere
Sachverständige der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, jährliche Veranstaltung im Herbst)
Broschüren zum Bestellen
− Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Ausführungshinweise zur Fischhygiene“ inkl. Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle der Reinigung
und Desinfektion in Herstellerbetrieben von Fischen
und Fischereierzeugnissen
− Aquakulturbericht I und II
siehe www.laves.niedersachsen.de
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN
Institut für Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Ein Jahr der Veränderungen
Das Jahr 2011 war geprägt durch neue Rechtsvorschriften, neue Analyseverfahren sowie durch personelle und
organisatorische Veränderungen. Die Anforderungen
an die Beschaffenheit von Spielzeug und Lebensmittelbedarfsgegenständen wurden erhöht. Folglich mussten
Analysemethoden weiterentwickelt werden.
Mit einer 2011 in Kraft getretenen Verordnung wird
die Einfuhr chinesischer Küchenartikel reglementiert.
Im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg war
sicherzustellen, dass die erforderlichen Untersuchungen
von Zollproben unverzüglich durchgeführt werden. Um
diesen Herausforderungen begegnen zu können, wurde das IfB umstrukturiert. Die fachbereichsübergreifende Analytik wurde organisatorisch deutlich verbessert,
die Abläufe sind optimiert.
Die Methode zur Bestimmung des UVA-UVB-Sonnenschutzverhältnisses in Sonnenschutzmitteln wurde
mit einem im Jahr 2010 beschafften Sonnensimulator
weiterentwickelt. Der Übergang von Mineralöl aus Recyclingmaterialien in Verpackungen sowie aus Verpa-
ckungen in Lebensmittel stand im letzten Jahr im Fokus vieler Diskussionen. Das IfB hat in Zusammenarbeit
mit anderen Laboratorien begonnen, eine Analysemethode zu entwickeln. Das Verfahren gestaltet sich jedoch schwierig.
Mit der Beschaffung eines Nano-Tracking-Analysators wurden die Voraussetzungen für den Einstieg in die
Analytik von Nanomaterialien geschaffen. Auch dieses
Verfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen,
bis eine valide Methode vorliegt.
Die Zusammenarbeit innerhalb der Norddeutschen
Kooperation ist zur Routine geworden. Eine Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure aus
Berlin und Brandenburg wurde im November 2011 erstmals vom Berliner Senat in Zusammenarbeit mit dem
IfB Lüneburg veranstaltet.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IfB Lüneburg wurde sowohl in einem Überwachungsaudit durch
den TÜV Nord als auch nach einer Begutachtung durch
die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) eine hohe
Kompetenz bestätigt.
Zahlen auf einen Blick
38,69 Vollzeitstellen*
27.266 Untersuchungen
778 Beratungen
259.676 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
Wesentliche Aufgaben: Sachverständige
für Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersucht und beurteilt kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Eine
weitere Aufgabe ist die Überwachung von Wasch- und
Reinigungsmitteln nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Die wesentlichen Aufgaben sind
im Einzelnen:
Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung von folgenden Produktgruppen, einschließlich Erarbeiten von
Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen:
− Spielwaren (auch für alle Länder der Norddeutschen
Kooperation)
− Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (auch
für die Länder Bremen und Berlin-Brandenburg)
− Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege (auch
für alle Länder der Norddeutschen Kooperation)
− Kosmetika (auch für das Land Bremen)
Spezielle Analytik
− Duftstoffanalytik
− Nitrosamine
Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken bei
der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern (auch für das Land Hamburg)
Forschung und Entwicklung
87
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
p-Dioxan: Technisch vermeidbarer Restgehalt
nimmt ab
p-Dioxan (1,4-Diethylendioxid) ist ein nach der Kosmetikverordnung allgemein verbotener Stoff. Er darf in kosmetischen Mitteln allenfalls in technisch unvermeidbaren Resten und gesundheitlich unbedenklichen Anteilen
enthalten sein. Die Substanz entsteht als unerwünschtes
Nebenprodukt bei der Herstellung bestimmter Tenside,
insbesondere bei der Ethoxylierung von Alkylethersulfaten, und kann hierüber in die Kosmetikerzeugnisse gelangen. Aufgrund des Verdachts einer krebserzeugenden Wirkung sollte jedoch der Gehalt an p-Dioxan so
gering wie möglich sein. Als technisch unvermeidbar
wurde bereits 1988 von der Kosmetikkommission beim
damaligen Bundesgesundheitsamt auf nationaler Ebene
ein Richtwert von 10 mg/kg Fertigerzeugnis festgelegt.
Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms sollte im Jahr 2011 überprüft werden, ob nach
heutigem Stand der Technik niedrigere Restgehalte an
p-Dioxan erreicht werden können. Dazu wurden im
IfB Lüneburg 58 Duschgele und Shampoos untersucht.
Erfreulicherweise wurde in keinem dieser Produkte
der Richtwert von 10 mg/kg überschritten. Der Großteil der Proben (91 Prozent) wies Dioxangehalte unter
3 mg/kg auf. Lediglich in fünf der untersuchten Proben konnten Gehalte zwischen 3 und 6 mg/kg festgestellt werden. Insbesondere die neun untersuchten
Kindershampoos enthielten alle weniger als 1,5 mg/kg
des unerwünschten Stoffes. Die festgestellten Restgehalte in tensidhaltigen kosmetischen Mitteln liegen damit deutlich unter dem alten Richtwert.
Geruchsbelästigung durch Wasserkocher
Im Jahr 2010 wurden im Rahmen von Verbraucherbeschwerden Wasserkocher des unteren Preissegmentes
zur Untersuchung eingereicht. Als Beschwerdegrund
wurde in allen Fällen ein starker chemischer Geruch
genannt.
Diese Beschwerden und die nachfolgenden Untersuchungen waren der Anlass, im Jahr 2011 gezielt
Wasserkocher auf die Abgabe von Lösungsmitteln und
Gerüchen zu überprüfen. Insgesamt wurden 25 Wasserkocher zur Untersuchung eingereicht. Lediglich ein
Wasserkocher, der im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde untersucht wurde, war auffällig.
Verbraucherbeschwerden wegen Geruchsbelästigung sind meist im Labor nachvollziehbar. Bei den
auffälligen Geräten erwärmten sich Stromkabel und
elektronische Bauteile während des Betriebs, die zu
88
chemischen Gerüchen führen. Lebensmittelrechtlich ist
dies oftmals nicht zu ahnden, da die Gerüche zwar in
die Raumluft, jedoch nicht in die zur Untersuchung vorgeschriebene Prüflösung übergehen. Verbraucher sollten schon beim Kauf auf unangenehme Gerüche achten und auffällige Produkte beim Handel reklamieren.
Pfannen mit Antihaftbeschichtungen
Antihaftbeschichtete Pfannen, Muffin- und Kuchenformen sind nicht nur in Fachgeschäften, sondern mittlerweile fast in jedem Discounter oder Restpostenmarkt
erhältlich – und daher weit verbreitet. So vielfältig die
Produkte sind, so unterschiedlich ist auch ihre Qualität.
Im Jahr 2011 wurden im IfB Lüneburg daher 125 antihaftbeschichtete Produkte untersucht, von denen vier
wegen Ablösens der Antihaftbeschichtung auffielen.
Als Antihaftbeschichtung kommen oftmals Fluorpolymere zum Einsatz, welche neben dem Antihafteffekt zusätzlich gegen die meisten Chemikalien resistent
sind. Produkte, die stark rosten oder deren Antihaftbeschichtung abblättert, sind offensichtlich nicht nach
„Guter Herstellerpraxis“ hergestellt. Qualitativ hochwertige Beschichtungen sind bei sachgemäßer Handhabung
langlebig. Damit der Verbraucher auch lange Freude an
einem antihaftbeschichteten Produkt hat, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
Antihaftbeschichtungen sind in der Regel nicht kratzund stoßfest – daher sollte Kontakt mit scharfen oder
spitzen Gegenständen (Messer, Gabel, Stahlwolle)
vermieden werden. Zum Reinigen sollte unbedingt
ein weiches Tuch oder Schwamm zum Einsatz kommen – nicht die raue Seite verwenden!
Antihaftbeschichtungen werden bei Temperaturen
oberhalb 300 °C zerstört, wobei gesundheitsschädigende Pyrolysegase entstehen können. Aus diesem
Grund sollten Verbraucher unbedingt eine Überhitzung vermeiden.
Kosmetische Mittel aus Hotels und Wohlfühlzentren
In Wellness-, Massage-, Kosmetik- und ähnlichen Salons sind ebenso wie in Hotels kosmetische Mittel zu
finden, die oftmals speziell für diese Bereiche angeboten werden.
Im IfB Lüneburg wurden im Jahr 2011 insgesamt
51 Proben aus derartigen Einrichtungen untersucht. Dabei handelte es sich um zehn Cremes und Emulsionen
in bereits geöffneten Behältnissen sowie 41 Produkte
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG
(Seife, Duscherzeugnisse, Shampoo und Körperlotion)
in verschlossenen Packungen – oftmals Einmalpackungen oder Spender.
Gerade bereits geöffnete und in Anwendung befindliche kosmetische Mittel können durch einen Eintrag
von Mikroorganismen durch die Benutzer verkeimen.
Erfreulicherweise konnte bei keiner der untersuchten
Proben eine mikrobielle Belastung festgestellt werden
– weder bei den geöffneten Behältnissen noch bei den
Fertigpackungen.
Insgesamt entsprachen 22 Produkte (43 Prozent)
nicht den rechtlichen Anforderungen: Bei einer Körperlotion wurde der für diese Produktart nicht zugelassene
Konservierungsstoff Iodopropinylbutylcarbamat nachgewiesen, bei einem Shampoo das ebenfalls nicht zugelassene Konservierungsmittel Methyldibromoglutaronitril. Zwei weitere Proben wurden wegen irreführender
Angaben in Bezug auf den pH-Wert und die Auslobung
„hypoallergen“ bemängelt. Bei der überwiegenden Zahl
der Produkte (20 Proben) lagen Kennzeichnungsmängel
vor – vor allem in Hinblick auf die Angabe der Bestandteilsliste oder des verantwortlichen Inverkehrbringers.
Fingermalfarbe: immer wieder etwas Neues
Fingermalfarben werden hauptsächlich von Kindern im
Kindergartenalter verwendet. Hierbei ist ein großflächiger Hautkontakt gewollt. Aus diesem Grund gibt es besondere rechtliche Vorgaben für diese Farben.
In den vergangenen Jahren häuften sich Hinweise,
dass in Fingermalfarben das krebserregende Nitrosodiethanolamin (NDELA) gebildet werden kann, welches
leicht durch die Haut aufgenommen wird. In kosmetischen Mitteln ist NDELA verboten, die technisch unvermeidbaren Gehalte werden mit weniger als 0,01 mg/
kg angegeben. Nach der neuen Spielzeugrichtlinie (RL
2009/48/EG) wird für N-Nitrosamine in Fingermalfarben
ein Grenzwert von 0,05 mg/kg gelten.
Nagellacke von Messen: häufig falsch
gekennzeichnet
Die „Cosmetica“ ist eine Kosmetikfachmesse, die jährlich in Hannover stattfindet. Auf derartigen Messen
werden vielfach Produktneuheiten und somit oftmals
für die Überwachung interessante Produkte präsentiert.
Im Jahr 2011 wurden im IfB Lüneburg 15 Nagellacke untersucht, die als Proben auf der „Cosmetica 2011“ entnommen worden waren. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Farbstoffen und Lösungsmitteln. Farbstoffe,
die in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, müssen
für diesen Zweck zugelassen sein. Unter den Lösungsmitteln können sich solche Stoffe finden, die verboten
oder nur eingeschränkt zulässig sind.
Von den untersuchten Proben entsprachen zwölf Produkte (80 Prozent) nicht den rechtlichen Vorgaben: In
einem Fall konnte ein verbotener Farbstoff nachgewiesen werden, eine weitere Probe wurde wegen irreführender Angaben zum pH-Wert bemängelt. Alle zwölf
Produkte wiesen – zum Teil mehrere – Kennzeichnungsmängel auf. Diese betrafen oftmals die Liste der Bestandteile (acht Proben), die entweder fehlerhaft oder
unvollständig war. Weitere Mängel traten bei der Angabe von Warnhinweisen auf, die entweder fehlten, nicht
in deutscher Sprache angegeben oder schlecht lesbar
waren (fünf Proben). Bei vier Produkten fehlten die Herstellerangaben entweder vollständig oder es war lediglich eine Internetadresse angegeben. Sonstige Kennzeichnungsmängel (bei insgesamt vier Proben) waren
die fehlende Angabe des Verwendungszwecks, eine
leicht verwischbare Chargenkennung und eine schlecht
lesbare Kennzeichnung.
Nitrosodiethanolamin
N-Nitrosodiethanolamin ist
ein Nitrosierungsprodukt
von Di- und Triethanolaminen, die zur Herstellung
von Pestiziden und
oberflächenaktiven
Substanzen, als Schneideöle und Lösemittel für
Farben sowie als
Emulgatoren für Wachs
und kosmetische Artikel
verwendet werden. Es
entsteht bei Herstellung,
Lagerung und Verarbeitung
der genannten Amine und
ihrer Derivate durch
Reaktion mit Introsierungsmitteln.
Nitrosodiethanolamin ist
krebserregend: Bisher sind
mehrere eindeutig positive
Untersuchungen an zwei
Tierspezies (Ratte und
Hamster) bekannt, zum
Beispiel Leber- oder
Nierentumore.
Aufgrund des oft alkalischen pH-Wertes und einer Konservierung mit dem zugelassenen Konservierungsstoff
Bronopol entstehen in den Fingermalfarben nitrosierende Stoffe. Diese können mit vorhandenem oder entstandenem Diethanolamin zu NDELA reagieren.
Im Jahr 2011 wurden am IfB Lüneburg 35 Proben mit
insgesamt 135 verschiedenen Teilproben auf Bronopol und NDELA untersucht. In 101 Teilproben konnte
der Konservierungsstoff Bronopol nachgewiesen werden. Erhöhte NDELA-Gehalte von 0,34 und 0,55 mg/kg
wurden nur in zwei Proben festgestellt. In allen anderen
Proben konnte NDELA mit einer Nachweisgrenze von
weniger als 0,02 mg/kg nicht nachgewiesen werden.
Nagellackproben
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG
89
Faschings- und Fanschminke: nicht immer ein
Grund zum Jubeln
Hauptsache bunt: Faschingsprodukte und Fanschminke geizen nicht mit Farben. Die eingesetzten Farbstoffe
müssen jedoch für Kosmetika zugelassen sein, sodass
die Produkte für den Verbraucher unbedenklich sind.
Auch darf von den anderen Bestandteilen – beispielsweise Lösungsmitteln – für den Verbraucher keine Gefährdung der Gesundheit ausgehen.
Fanschminke: Hauptsache bunt
Die Autoren:
Katrin Dertz
Dr. Martina Lobsien
Claudia Marx
Dr. Astrid Rohrdanz
Oliver Schmidt
Bettina Weßels
90
Im Jahr 2011 wurden 29 Farb-Haarsprays im IfB Lüneburg untersucht, sechs davon wurden als gesundheitsschädlich bewertet. Dabei handelte es sich um verschiedenfarbige Haarsprays eines Herstellers, die Methanol
und Benzol in erheblichen Konzentrationen enthielten.
Außerdem war die Nummer des Herstellungspostens bei
diesen Produkten nicht angegeben. In zwei weiteren Erzeugnissen wurde ein für die Verwendung in Haarfärbemitteln verbotener Farbstoff nachgewiesen.
Neben den Haarsprays wurden zudem 39 Proben
Karnevals- und Fanschminke untersucht. Dabei handelte es sich um 25 unterschiedliche Produkte. In drei
Produkten wurde ein für kosmetische Mittel verbotener
Farbstoff festgestellt. Zwei Produkte wurden aufgrund
ihrer irreführenden Aufmachung bemängelt: Hier war
als Warnhinweis zwar angegeben, dass die Produkte
nicht in Augennähe verwendet werden sollen. Die Abbildungen auf den Verpackungen zeigten jedoch Personen, die in Augennähe geschminkt waren.
Bei insgesamt zehn Produkten konnten Kennzeichnungsmängel festgestellt werden; diese betrafen hauptsächlich eine unvollständige oder fehlerhafte Bestandteilsliste.
Serviceangebote
Regelmäßige Seminare, Symposien und
Weiterbildungen
− Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG
Futtermittelinstitut Stade
Ständige Anpassung an sich ändernde Anforderungen
auf dem Gebiet der Futtermittelüberwachung
Ein Ende 2010 angeschaffter Ionenchromatograph gelangte 2011 verstärkt zum Einsatz. Zurzeit wird mit dem
Gerät die qualitative und quantitative Bestimmung des
Konservierungsstoffs und Verdaulichkeitsförderers Benzoesäure vorbereitet.
Im Berichtsjahr wurde zusätzlich die Bestimmung der
Neutral-Detergentien-Faser (NDF), einer Gruppe der Gerüstsubstanzen in Futtermitteln, etabliert.
Weiterhin wurde 2011 ein modernes Triple-QuadrupolMassenspektrometer angeschafft, um insbesondere die
Untersuchungskapazitäten auf dem Gebiet des Antibiotikanachweises in Futtermitteln zu stärken.
Nach längerer Pause wird am Standort Stade wieder
ausgebildet (zwei Chemielaboranten).
Zahlen auf einen Blick
39,48 Vollzeitstellen*
24.074 Untersuchungen
108 Beratungen
464.934 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
Wesentliche Aufgaben:
amtliche Untersuchung von Futtermitteln
Das Futtermittelinstitut Stade ist zuständig für die Untersuchung von Futtermittelproben, die von den Kontrolleuren des LAVES risikoorientiert entnommen werden,
unter anderem im Rahmen von Betriebsinspektionen
auf dem Gebiet der Bundesländer Niedersachsen und
Bremen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden keine Untersuchungen für private Auftraggeber
durchgeführt.
Im Futtermittelinstitut werden diese Proben chemisch,
spektrometrisch, enzymatisch, mikrobiologisch, mikroskopisch, sensorisch und präparativ-gravimetrisch untersucht. Die Mitarbeiter prüfen, ob die Forderungen
aus den vielfältigen europäischen und nationalen Vorschriften im Hinblick auf Sicherheit, Zusammensetzung,
Hygiene und Kennzeichnung erfüllt werden.
Bei den eingesandten Futtermitteln handelt es sich
sowohl um Futter für Nutztiere als auch für Heimtiere.
Dabei wird das Futter, das der Landwirt selbst anbaut
und verfüttert, in gleicher Weise untersucht wie impor-
tiertes Futter, zum Beispiel Soja, oder das aus Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen von Herstellern zusammengestellte Mischfutter.
Zur Probenpalette gehört auch sogenanntes Kauspielzeug wie getrocknete Schweineohren und Pansenstreifen oder aus getrockneter Rinderhaut geformte Artikel
zum Kauen für Hunde.
Jährlich werden ca. 18.000 Untersuchungsaufträge bearbeitet, aus denen etwa 50.000 Untersuchungsparameter resultieren.
Als amtliche Untersuchungseinrichtung unterliegt das
Institut der Kontrolle der Deutschen Akkreditierungsstelle, die regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der
internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 eingehalten werden. Diese Vorkehrungen garantieren ein sehr
hohes Maß an Ergebnissicherheit.
Derzeit arbeiten 51 Personen im Institut, davon ca.
die Hälfte in Teilzeit.
91
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Energie im Futter: Bekommt das Tier, was es
braucht?
Ursprünglich war das Rind ein Weidetier, das sich von
Gräsern, Kräutern und Blättern ernährte. Die Milch war,
wie bei allen Säugetieren, zur Ernährung des Nachwuchses bestimmt. Hierzu reichte eine tägliche Milchmenge von ca. 8 kg.
Heutige Hochleistungsmilchkühe geben bis zu 50 kg
Milch pro Tag, wobei die Milchleistung im Verlauf der
Laktationsperiode sinkt. Jahresleistungen von 10.000 kg
und mehr sind möglich. Eine solche Hochleistung erfordert eine entsprechende Nährstoffversorgung über das
Futter. Futter-Imbalancen und Unterversorgung der Tiere führen in der Regel zu einem Rückgang der Milchleistung, Gesundheitsstörungen oder verringerter Fertilität.
Für eine normale Pansenfunktion sind große Mengen
faserreichen, aber nährstoffarmen Futters wie Stroh und
Heu notwendig. Um auch eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen sicherzustellen, müssen zusätzlich
energiereiche Ergänzungsfuttermittel verfüttert werden.
Insgesamt 674 Futtermittel wurden im Jahr 2011 in
dem Labor für „Wertgebende Bestandteile“ auf ihre
Gehalte an Haupt-Inhaltsstoffen wie Rohfett, Rohprotein und Rohasche untersucht. Von 334 Proben wurde der Energiegehalt berechnet. Nicht der Deklaration
entsprechende Energiegehalte wurden in zehn Fällen
festgestellt. Keines der 50 auf diesen Parameter untersuchten Milchleistungsfuttermittel war in dieser Hinsicht
zu beanstanden. Aus diesen Beobachtungen lässt sich
schließen, dass es den Futtermittelherstellern offenbar
gelingt, ein sehr komplex zusammengesetztes Futtermittel für Hochleistungskühe herzustellen.
Selenstatus in Futtermitteln
Selen spielt als essenzielles Spurenelement in der Fütterung eine große Rolle. Deshalb werden Selenverbindungen in Futtermischungen für Schweine häufig supplementiert. In höheren Konzentrationen wirkt Selen
jedoch toxisch. Daher ist für alle Tierarten ein Höchstgehalt von 0,5 mg/kg Selen im Alleinfutter festgelegt.
Im Jahr 2011 wurden im Futtermittelinstitut Stade 75 Alleinfutter für Schweine auf die Konformität
mit den Kennzeichnungsangaben sowie die Einhaltung von Höchstgehalten bei Selen untersucht. Dabei
war in 85 Prozent der Proben ein Selenzusatz deklariert. Die zugesetzte Menge lag durchschnittlich bei
0,37 mg/kg, wobei die Hälfte mit 0,4 mg/kg oder mehr
angegeben war.
Bei der Untersuchung wurden in drei Fällen Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Der Mittelwert der
92
ABTEILUNG 5 I FUTTERMITTELINSTITUT STADE
Ergebnisse lag bei 0,50 mg/kg ± 0,25 mg/kg, der Streubereich bei 42 Prozent vom Mittelwert. Auffällig war
der im Mittel höhere Selengehalt in Ferkelaufzuchtfutter mit 0,55 mg/kg ± 0,25 mg/kg (n = 35). Hier lagen
die festgestellten Gehalte in 50 Prozent der Fälle oberhalb von 0,52 mg/kg ± 0,25 mg/kg. Der Analysenspielraum ist hier mit ± 0,25 mg/kg, bedingt durch niedrige
Gehalte und eingeschränkte Probenhomogenität, verhältnismäßig hoch.
Es ist jedoch erkennbar, dass durch die Zusätze und
die natürlich enthaltenen Selenmengen die Höchstgehalte im Alleinfutter voll ausgeschöpft und bisweilen
überschritten werden. Entgegen der wohlbekannten
toxischen Wirkung wird hier anscheinend noch eine
„Viel-hilft-viel-Politik“ verfolgt.
Futtermittel nur gering mit Mykotoxinen
belastet
Mykotoxine sind Stoffwechselprodukte von bestimmten Schimmelpilzen, die teilweise bereits in sehr geringen Mengen hochgiftige Wirkung entfalten. Schimmelpilze können Futtermittel sowohl auf dem Feld vor der
Ernte als auch während der Lagerung befallen. Durch
sogenanntes „carry over“ gehen einige Mykotoxine in
die Lebensmittel über, die von diesen Tieren stammen.
Deshalb sind Mykotoxine nicht nur für Tiere, die ein befallenes Futtermittel aufnehmen, ein gesundheitliches
Risiko, sondern auch für Menschen, die Produkte wie
die Milch dieser Tiere verzehren.
Im Jahr 2011 wurden im Futtermittelinstitut Stade
643 Futtermittelproben auf die Mykotoxine Aflatoxin B1,
Ochratoxin A, Deoxynivalenol (DON), Zearalenon, Fumonisin B1 und B2, T2- und HT2-Toxin untersucht. Von
den acht untersuchten Mykotoxinen ist Aflatoxin B1 das
einzige, bei dem Höchstgehalte für unterschiedliche Futtermittelarten festgelegt sind. Für die übrigen Mykotoxine, mit Ausnahme von T2- und HT2-Toxin, sind lediglich
Höchstmengenempfehlungen von der EU-Kommission
ausgesprochen worden.
Insgesamt wurden in 154 Proben Gehalte von Deoxynivalenol (DON) über der Nachweisgrenze gemessen, wobei eine einzige Probe einen Gehalt oberhalb
der Höchstmengenempfehlung aufwies. Aflatoxin B1
wurde in 30 Proben, Zearalenon in 155 Proben, Fumonisine in 15 Proben, T2-Toxin in fünf Proben, HT2-Toxin in neun Proben und Ochratoxin A in einer einzigen
Probe nachgewiesen. Keiner dieser Befunde führte jedoch zu einer Beanstandung, da die Werte unterhalb
der vorgeschriebenen Höchstgehalte bzw. Höchstmengenempfehlungen lagen.
Chloramphenicol in Vitamin-Zusatzstoffen
für Tiere
Chloramphenicol ist ein sogenanntes „Breitband-Antibiotikum“, das gegen ein breites Spektrum von krankheitsverursachenden Bakterien wirksam ist. Es steht im
Verdacht, genetische Schädigungen beim Menschen
zu verursachen. Ferner treten in seltenen Fällen als Nebenwirkung beim Menschen potenziell lebensbedrohliche aplastische Anämien auf. Wegen dieser Risiken darf
Chloramphenicol in der Humanmedizin nur als Reserveantibiotikum in Sonderfällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Analyse eingesetzt werden. Gemäß EU-Verordnungen steht Chloramphenicol auf einer Liste von
Stoffen, deren Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verboten ist.
Anfang des Jahres 2011 wurde bei Routineuntersuchungen in einem Vitaminzusatzstoff aus China Chloramphenicol festgestellt. Weitergehende Untersuchungen zeigten, dass von 128 insgesamt überprüften Proben
28 positiv waren. Bei diesen handelte es sich in erster Linie um Vitamin-Zusatzstoffe (33 Vitamin A-Zusatzstoffe,
30 Vitamin A/D3-Zusatzstoffe und 19 Vitamin D3-Zusatzstoffe). Die Vitamin D3-Zusatzstoffe waren alle negativ, bei den Vitamin A- bzw. A/D3-Zusatzstoffen wurde
bei 22 Proben Chloramphenicol in Gehalten zwischen
0,8 und 24,6 µg/kg nachgewiesen. Außerdem wurden
34 Vormischungen für verschiedene Tierarten untersucht, hier waren sechs Proben positiv (Gehalte von 1,1
bis 17,9 µg/kg). Die Analyse von sechs Proben Mineralfutter, einem Ergänzungsfutter und fünf Proben Alleinfutter ergab keinen Nachweis von Chloramphenicol. Die
positiven Befunde wurden in einzelnen Chargen festgestellt, die vom Markt zurückgenommen wurden.
Endlich gesetzliche Handhabe für die
Beurteilung von Ambrosia in Futtermitteln
In den zurückliegenden Jahren wurde mithilfe von Monitoringuntersuchungen die zunehmende Verbreitung der
Ambrosia artemisiofolia in verschiedenen Ländern Europas festgestellt. Ambrosia spp. sind aufgrund der allergenen Eigenschaften ihrer Pollen ein Problem für die
Gesundheit der Bevölkerung: Die Pflanzenpollen können
unter anderem zu Konjunktivitis und Asthma führen. Inzwischen gibt es Anzeichen dafür, dass Pollen von Ambrosia spp. auch auf Tiere allergisierend wirken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in
ihrem Gutachten vom 4. Juni 2010 zu dem Schluss, dass
Vogelfutter wesentlich zur Verbreitung von Ambrosia
spp. beitragen kann, da dieses oft erhebliche Mengen
unverarbeiteter Samen von Ambrosia spp. enthält. Aus
diesem Grund sollte der Gehalt von Ambrosia-spp.-Samen in Futtermitteln, die ungemahlene Körner und Samen enthalten, begrenzt werden. Der Höchstgehalt für
diese Samen sollte so niedrig festgelegt werden, wie
dies im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis
und von Reinigungsverfahren möglich ist.
In der Verordnung (EU) Nr. 574/2011 der Kommission vom 16. Juni 2011 zur Änderung des Anhangs I der
Richtlinie 2002/32/EG-Anhang I Abschnitt 6 Ziffer 11
sind die Höchstmengen an Ambrosia-spp.-Samen in
mg/kg Futtermittel festgelegt. Das Futtermittelinstitut
Stade war an den Monitoringuntersuchungen der vergangenen Jahre beteiligt. So wurden im Jahr 2011 sechs
Futtermittelproben auf das Vorhandensein von Ambrosia-spp.-Samen untersucht – in keinem Fall wurden die
zulässigen Höchstwerte überschritten. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob durch dieses Reglement
eine weitere Ausbreitung der unerwünschten Pflanze
eingedämmt werden kann.
Futtermittelhygiene in landwirtschaftlichen
Betrieben
Eine hygienisch einwandfreie und bedarfsgerechte Futtermittelqualität ist Voraussetzung sowohl für die Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere als auch für qualitativ hochwertige Lebensmittel tierischer Herkunft. Bei
einem jährlichen Bedarf von ca. 66 Millionen Tonnen in
Deutschland ist die sorgfältige Erzeugung, Verarbeitung
und Lagerung der Futtermittel von besonderer Bedeutung, um ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten
und ökonomische Verluste zu minimieren.
Im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden Futtermittel sowohl auf Ebene der Hersteller und des Handels
als auch in landwirtschaftlichen Betrieben überwacht.
So wurden 2011 von den Futtermittelprüfern des LAVES
205 Proben aus Herstellerbetrieben entnommen und
im Futtermittelinstitut unter anderem mikrobiologisch
untersucht. Dabei wurden in elf Fällen (5,4 Prozent)
hygienische Mängel festgestellt. Von den 40 aus dem
Handel eingesandten Proben waren zwei (5 Prozent)
in hygienischer Hinsicht zu beanstanden. 65 Nutztierfutter gelangten aus landwirtschaftlichen Betrieben
zur Untersuchung. Hier wurden in 21 Futtermitteln
(32,3 Prozent) überhöhte Keimgehalte und in Einzelfällen massiver Schädlingsbefall (zum Beispiel durch Kornkäfer und Milben) festgestellt.
Offensichtlich ist zumindest in einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben das Qualitätsmanagement verbesserungsbedürftig und gibt Anlass für verstärkte Kontrollen.
ABTEILUNG 5 I FUTTERMITTELINSTITUT STADE
Die Autoren:
Dr. Gerhard Ady
Anke Ivana Beckedorf
Dr. Ayman Hashem
Dr. Ragna Schadewaldt
Dr. Andy Scheffer
Elvira Schlägel
Dr. Brit Zierenberg
93
Institut für Bienenkunde Celle
Zahlen auf einen Blick
21,47 Vollzeitstellen*
14.224 Untersuchungen
1.253 Beratungen
55.474 Euro Investitionen
*) inkl. Drittmittelstellen
Überblick über Projekte des Instituts für
Bienenkunde Celle
FIT BEE – Referenzsystem
für ein vitales Bienenvolk
In-vitro-Larventest – Wirkung von PSM
Deutsches Bienen-Monitoring (Kooperation mit
anderen Bieneninstituten)
AFB-Monitoring –
Paenibacillus-larvae-Sporen
in Futterkranzproben
Implementierung
verbesserter Betriebsweisen in der Imkerpraxis
Botanische Herkunftsbestimmung mittels
Infrarotspektroskopie
Untersuchungen zur
Mindesthaltbarkeit von
Honig unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lagerbedingungen
Pyrrolizidinalkaloide im
Honig und Pollen
Pyrrolizidinalkaloide und
deren Wirkung auf
Bienen und Larven
Pollenanalyse: Strukturanalyse, Bildverarbeitung und Datenbank
Untersuchungsparameter in der Honiganalytik-Datenbank
94
Bundesweite Tätigkeit und internationale Anerkennung
Die Unterstützung der Imkerei ist eine Kernaufgabe des
Instituts für Bienenkunde (IB) Celle des LAVES. Gleichwohl ist das Kundenspektrum weitaus größer: Das
Bieneninstitut ist Ansprechpartner für alle Belange der
Bienenhaltung sowie angrenzender Bereiche wie Pflanzenschutz oder Landwirtschaft. Durch seinen hohen
Diversifizierungsgrad (Imkerei, Beratungsdienst, Zucht,
Labor, Forschung und Entwicklung), Forschung und Untersuchung in den Bereichen Honig- und Pollenanalyse,
Bienenpathologie, Pflanzenschutzmittelprüfungen sowie bundesweite Aufgaben wie das Durchführen des
Berufsschulunterrichts für angehende Tierwirte mit der
Fachrichtung Imkerei genießt das Bieneninstitut nationale und internationale Anerkennung.
Im Berichtszeitraum 2011 hatten Untersuchungs-, Forschungs-, Beratungs- und Lehrtätigkeiten des IB Celle
weiterhin einen hohen Stellenwert. Die Laborausstattung sowie der Honigbearbeitungsbereich der Imkerei
konnten weiter modernisiert und damit optimal an die
Anforderungen angepasst werden. Im Institut wurden
nicht nur eine große Anzahl junger Freizeitimker sowie
Berufsschüler geschult. In Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden auch bundesweite Gesellenprüfungen für angehende Tierwirte
mit der Fachrichtung Imkerei abgenommen.
Neben dem hohen Aufkommen an Honig- und Pollenproben aus Deutschland und anderen europäischen
Ländern – Auftragsarbeiten für Imker, Firmen sowie im
Rahmen eines EU-Forschungsprojektes anfallende Pro-
ben – wurden mehrere Tausend Proben auf Bienenkrankheiten untersucht. Auch Behörden, insbesondere
Veterinärämter aus Niedersachsen und angrenzenden
Bundesländern mit Fragen zur Seuchendiagnose und
-bekämpfung, nahmen 2011 die operative Beratung
durch das Bieneninstitut wieder dankbar in Anspruch.
Zahlreiche umfangreiche Versuche zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln wurden durchgeführt.
Ein besonderer Fokus lag 2011 auf Rückstandsversuchen
und den In-vitro-Larventests. Als aktuelle Forschungsprojekte sind insbesondere die Mindesthaltbarkeit von
Honig, Pyrrolizidinalkaloide in Honig sowie FIT BEE, ein
Verbundprojekt zur Bienengesundheit, zu nennen. In
mehreren Projekten arbeitet das Bieneninstitut mit den
Lebensmittelinstituten des LAVES sowie deutschlandweit mit zahlreichen anderen Instituten und Unternehmen zusammen.
Tunnelstudie zur Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
im Raps
Wesentliche Aufgaben:
Kompetenzzentrum für die Bienenhaltung
Honigbienen haben aufgrund ihrer Bestäubungsleistung große ökologische und ökonomische Bedeutung.
Für eine flächendeckende Bestäubung von Blütenpflanzen müssen Bienenvölker und damit auch Imkerinnen
und Imker möglichst gleichmäßig in der Fläche vertreten sein. Das Institut für Bienenkunde Celle unterstützt
durch seine Tätigkeiten die Bienenhaltung, sodass die
Bienenvölker auch bei Problemen optimal und versiert
geführt werden. Die Aufklärung über die Bedeutung der
Bienenhaltung ist ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Bienenseuchendiagnostik und operative
Beratung bei Bienenkrankheiten
Bundesweite Berufsschule für Auszubildende des
Berufs Tierwirt, Fachrichtung Imkerei
Bundesweite Durchführung von Gesellen- und Meisterprüfungen in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachberatung Bienenhaltung für Imker, Veterinäre und
Landwirte
Anfänger- und Fortgeschrittenenkurse für Freizeitimker
Bereitstellung von leistungsfähigem Zuchtmaterial
Untersuchung von Honig im Rahmen von Qualitätssicherung und -kontrolle
Palynologie: Mikroskopische Pollenanalyse im Rahmen von Honiguntersuchung, nationalem und internationalem Monitoring sowie Forschungsprojekten
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit
Forschung und Entwicklung
Einfangen der begatteten
Königin in einen Versandkäfig
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Untersuchungen zur Mindesthaltbarkeit von
Honig
Seit 2009 werden neun verschiedene Honige unter fünf
verschiedenen Bedingungen gelagert. In regelmäßigen
Abständen von jeweils zehn Wochen werden bei allen
Honigen zahlreiche Qualitätsparameter erfasst. Das Forschungsprojekt soll verlässliche Daten zur Veränderung
von Honig über die Lagerzeit liefern. Unterschiedliche
Lagerbedingungen sollen die tatsächliche Diversität in
der Praxis widerspiegeln. Aus den gesamten Daten soll
ein Leitfaden erarbeitet werden, welcher die fundierte
Festlegung eines Mindesthaltbarkeitsdatums ermöglicht. Neben den hierfür relevanten Qualitätsparametern der Honigverordnung werden auch Gärungsverhalten und Konsistenz berücksichtigt.
Nach dem Stand der bisherigen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass das Projektziel eines Leitfadens
zur Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums – bezogen auf die wesentlichen Parameter Invertaseaktivität, Diastaseaktivität, Gehalt an Hydroxymethylfurfural
(HMF) und Konsistenz – durch Inter- und Extrapolation
der Daten erreicht werden kann. Auch Gärungsgefahr
und beginnende Gärung können voraussichtlich mit
belastbaren Daten dargestellt werden: Bereits vor einer organoleptisch feststellbaren Gärung kann der Gärungsbeginn anhand der Parameter Ethanol und Glycerin erkannt werden. Für die Enzymaktivitäten können
die Halbwertszeiten des Aktivitätsverlustes, für HMF die
Steigung der Zunahme – bezogen auf die Lagertemperatur – errechnet werden.
Das Projekt zur Veränderung des Honigs durch Lagerung sowie zur Mindesthaltbarkeit wird aus EU- und
Landesmitteln kofinanziert.
Pyrrolizidinalkaloide in Honig und Pollen
Neben seitens des Imkers erwünschten Bienennährpflanzen befliegen Bienen auch unerwünschte Pflanzenarten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Pflanzenarten, die Pyrrolizidinalkaloide (PA) produzieren. PA
sind gesundheitsgefährdende Substanzen, für die derzeit noch kein Grenzwert in Honig festgelegt wurde.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jedoch 2011 eine maximale tägliche Aufnahmemenge
von 0,007 µg/kg Körpergewicht empfohlen.
Bisherige Ergebnisse des LAVES belegen, dass deutsche
Honige keine bzw. sehr geringe PA-Gehalte aufweisen.
Dennoch gibt es auch in Deutschland Ausnahmen.
PA in Honigen können vermieden werden, wenn Flächen mit einem großen Angebot an PA-haltigen Pflanzen gemieden werden.
Auf der Internetseite des LAVES wird auf die Problematik hingewiesen und zur Bienensaison 2012 werden die Informationen mit Fotos der kritischen Pflanzen ergänzt. Eine kritische Pflanzengattung ist Senecio,
Pyrrolizidinalkaloide
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind
sekundäre Stoffwechselprodukte, die von einer Vielzahl
weltweit vorkommender
Pflanzenarten zum Zweck
der Abwehr von Fressfeinden
gebildet werden. Bisher sind
mehrere Hundert
verschiedene PA bekannt,
von denen bestimmte
Strukturen lebensbedrohliche Leberschäden
hervorrufen können und als
wahrscheinlich kanzerogen
für den Menschen eingestuft
sind. Zahlreiche Todesfälle
bei Mensch und Tier sind auf
die Aufnahme PA-haltiger
Pflanzen oder Pflanzenteile
zurückzuführen. Werden
solche Pflanzen über
Futtermittel wie Heu und
Silage von Nutztieren
aufgenommen, können sie
Vergiftungserscheinungen
beim Tier hervorrufen und
auch in Milch und Eier gelangen. Eine wichtige
Expositionsquelle für den
Menschen ist Honig, da
Bienen auch Nektar von
PA-produzierenden Pflanzen
sammeln.
Borago (Borretsch) mit Biene – Borago gehört zu den
Pflanzen, die Pyrrolizidine produzieren
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BIENENKUNDE CELLE
95
Hydroxymethylfurfural
(HMF) ist eine Aldehyd- und
Furanverbindung, die aus
Kohlenhydraten unter Einwirkung von Hitze und/oder
Säure gebildet wird. HMF ist
für Bienen toxisch. Ungünstige Zuckerzusammensetzungen können zum Kristallisieren und Verhärten des
Futters in den Waben und
bedingt dadurch zum Verhungern der Bienen führen.
deren Arten sich in den letzten Jahren zum Beispiel an
Straßenrändern und auf Weiden ausgebreitet haben.
Über die Attraktivität von Senecio-Arten für Bienen ist
bislang sehr wenig bekannt. Daher mangelt es auch
an konkreten Daten, um Minimaldistanzen zwischen
Bienenvölkern und größeren Flächen mit Senecio zur
Vermeidung des PA-Eintrages empfehlen zu können.
Diese Schwachstelle soll nun in einem Projekt beseitigt werden. Für die weitverbreitete PA-Pflanzengattung Senecio sollen indirekt über eingetragene Nahrung Flugdistanzen im Rahmen des Sammelverhaltens
von Bienenvölkern ermittelt werden. Nach einer statistischen Auswertung und Interpretation der Daten sollen basierend auf diesen Auswertungen Empfehlungen
für einzuhaltende Mindestabstände der Bienenvölker
zu entsprechenden Pflanzenbeständen zur Verfügung
gestellt werden.
Einige Hersteller haben sich selbst zu Produktspezifikationen im Rahmen ihres Qualitätsmanagements verpflichtet. Klassische Produkte von namhaften deutschen Herstellern sind nach den Erfahrungen des IB
sicher. Allerdings gibt es offenbar Ausnahmen: Im Auftrag von verunsicherten Imkern wurden in Celle 18
Bienenfutterproben untersucht. Das Ergebnis hat die
Sorge bestätigt: So mancher Käufer hat nicht das erhalten, was er erwartet hat oder was ihm versprochen
wurde. So wurde Sirup als Biozucker auf Zuckerrübenbasis verkauft, in Wirklichkeit handelte es sich um Stärkehydrolysatsirup auf Getreide- bzw. Maisstärkebasis.
Bienenfutter: Nicht jeder Zuckersirup ist
geeignet
Bisher gibt es keine spezifische staatliche Regelung im
Hinblick auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung
von Bienenfutter. Bienenfutter gilt als Einzelfutter, das
nur aus Zucker und Wasser besteht. Da allerdings Zuckerarten, Mineralstoffgehalt und vor allem der Gehalt
an HMF eine wesentliche Rolle für die Bienenverträg-
In den Niederlanden hatte ein zu hoher HMF-Gehalt
in Bienenfutter 2010 zu massiven Bienenvölkerverlusten geführt. Als Reaktion darauf haben die belgischen
Behörden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ein Gutachten vorgelegt, in dem ein maximaler HMF-Gehalt von 40 mg/kg in Bienenfuttersirup
vorgeschlagen wird. Eine genauere Kennzeichnung
von Bienenfutter erscheint sinnvoll.
lichkeit der Zuckerlösung darstellen, informiert das Institut für Bienenkunde Celle seit Jahrzehnten über die
geeignete Zusammensetzung und empfiehlt den Imkern, Produktspezifikationen vom Handel zu fordern.
Serviceangebote
Publikationen und Dienstleistungen im Internet
− Jahresberichte des Instituts für Bienenkunde Celle
− Celler Melissopalynologische Sammlung: PollenBestimmungsbuch in drei Bänden
− Informationsblätter unter anderem zu folgenden
Themenbereichen: Bienenbiologie, Honig, Krankheiten, praktische Imkerei
− Programm der Fortbildungen und Vorträge
− Bestellung von Königinnen
Der Autor:
Dr. Werner von der Ohe
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Alle Publikationen und Informationsmaterialien können im Internet bestellt oder heruntergeladen werden:
www.laves.niedersachsen.de, genauer unter Rubrik:
Tiere/Bienenkunde/Informationsmaterial
ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BIENENKUNDE CELLE
Fortbildungen/Seminare/
Ausbildungsleistungen
− Berufsschul-Blockunterricht von Anfang Januar bis
Mitte März
− Seminar zur Pollenanalyse
− Bienenseuchenbekämpfung für Amtstierärzte und
Bienenseuchensachverständige
Veranstaltung für die Öffentlichkeit
− Tag der offenen Tür jährlich am ersten Sonntag im
September

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