Fachabteilungen und Institute
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Fachabteilungen und Institute
Nordsee Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Cuxhaven Stade Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Präsidium & Fachabteilungen Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Futtermittelinstitut Stade Lüneburg Oldenburg Niedersachsen Celle Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover * Institut für Bienenkunde Celle Hannover Braunschweig *) Zusammenlegung der Institute seit 1. März 2012 Fachabteilungen und Institute Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Im LAVES engagieren sich rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Verbraucherschutz. Sie sind mit Aufgaben in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Tierschutz, ökologischer Landbau, Marktüberwachung und technische Prozessüberwachung betraut. Dem LAVES gehören Untersuchungsinstitute in ganz Niedersachsen an, die jährlich mehr als 2,5 Millionen Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren durchführen. Der Sitz der Zentrale ist Oldenburg. Dort sind auch die Fachabteilungen angesiedelt, die unmittelbare Vollzugsaufgaben übernehmen und die kommunalen Behörden in Fragen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit, der Schädlingsbekämpfung sowie des Tierschutzes beraten und unterstützen. 9 Organisationsplan LAVES Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsmanagement Abteilung 1 Zentrale Aufgaben Abteilung 2 Lebensmittelsicherheit Abteilung 3 Tiergesundheit Personal, Organisation, Haushalt, Liegenschaften, Innerer Dienst Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte IuK-Technik, GeVIN, Datenmanagement, Betriebswirtschaftl. Steuerungsinstrumente Lebensmittelkontrolldienst Task-Force Veterinärwesen Recht Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst Tierschutzdienst Technische Sachverständige 10 Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst Präsident Beauftragte des ML für den Tierschutz Vizepräsident Fachbezogene Ausbildungsund Prüfungsangelegenheiten Abteilung 4 Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung Abteilung 5 Untersuchungseinrichtungen Futtermittelüberwachung Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Ökologischer Landbau Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover * Marktüberwachung Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven *) Zusammenlegung der Institute seit 1. März 2012 Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Futtermittelinstitut Stade Institut für Bienenkunde Celle 11 Stabsstelle Qualitätsmanagement Koordination aller Fragen rund um das Thema Qualität In der Stabsstelle für das Qualitätsmanagement (QM) arbeiten insgesamt drei Personen. Sie begleiten und koordinieren das Qualitätsmanagementsystem des LAVES. Die Stabsstelle verwaltet die QM-Dokumente und berät die Leitung des LAVES und der Abteilungen in allen Fragen rund um das Thema Qualitätsmanagement. Dazu gehört auch die Unterstützung bei internen und externen Audits. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Weiterentwicklung des QM-Systems. Dokumente und Regelungen werden kontinuierlich an die Bedürfnisse und Anforderungen der Praxis sowie an veränderte Strukturen angepasst. Dabei müssen die Vorgaben der DIN EN ISO 9001 und des einheitlichen QM-Systems des Landes (EQUINO) eingehalten werden. 12 Wesentliche Aufgaben: Stabsstelle für Qualitätsmanagement Die Mitarbeiter in der Stabsstelle für Qualitätsmanagement kümmern sich um alle Fragen rund um das Thema Qualität. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Einhaltung der Forderungen der DIN EN ISO 9001 in der aktuellen Version Beratung der Leitung des LAVES und der Abteilungsund Institutsleitungen sowie der Qualitätsmanagementassistenten, der Beauftragten ISO 17025 in den Instituten und der sonstigen Ansprechpartner in den Abteilungen in QM-Fragen Koordination der anfallenden (Re-)Zertifizierungen und Audits Anpassung des QM-Systems und des Gesamtkonzeptes an sich verändernde Zielsetzungen, Organisationsstrukturen und den Stand rechtlicher Anforderungen Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Weiterleitung an die Behördenleitung, um angemessene und abgestimmte Maßnahmen zur Fehlervermeidung sicherzustellen, sowie Koordination und Unterstützung bei der Umsetzung der daraufhin ergriffenen Maßnahmen Die Autorin: Dr. Astrid Rohrdanz STABSSTELLE QUALITÄTSMANAGEMENT 13 Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Informationen für Verbraucher und Fachleute Mehr Sicherheit für den Verbraucher – das ist erklärtes Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine transparente und glaubwürdige Aufklärungsarbeit. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES informiert sachlich, verständlich, aktuell und dialogorientiert rund um die Themen gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Informationsfluss mit internen und externen Institutionen wird kontinuierlich gepflegt, Sympathie und Vertrauen in der Öffentlichkeit durch Transparenz und Service gewonnen und gehalten. 14 Wesentliche Aufgaben: Experten für Print- und digitale Medien Die Stabsstelle koordiniert und aktualisiert den Internet-Auftritt und betreut das Gesamtangebot des LAVES im World Wide Web. Aktuelle Themen werden in enger Zusammenarbeit mit den Instituten und den Abteilungen umgehend und regelmäßig für das Internet aufbereitet. Mehr als 150 Artikel wurden im Jahr 2011 erarbeitet und auf der Homepage eingestellt. Konnten 2010 bereits mehr als zehn Millionen Internetzugriffe verbucht werden, gab es für 2011 eine weitere Steigerung auf knapp 16 Millionen. 2011 ist das neue Internetportal „Niedersachsen IN FORM“ an den Start gegangen. Das Portal ist von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES konzipiert und aufgebaut worden und wird auch künftig von dort redaktionell und organisatorisch betreut. Mit seinem Motto „Wissen verbessern – Handlungsanreize bieten!“ ist IN FORM mehr als ein Beitrag zur Ernährungsaufklärung. Es bietet Informationen über Ernährung und Lebensmittel und greift zusätzlich das Thema Bewegung auf. Der Auftritt bündelt verlässliche Informationen regionaler und überregionaler Anbieter und zeigt eine Fülle von Projekten und Angeboten aus den niedersächsischen Regionen – eine Orientierungshilfe in der kaum noch überschaubaren Informationsfülle des Internets. Vielfältige Veranstaltungen für Mulitiplikatoren Vorträge über das LAVES und seine Arbeit sind wichtige Veranstaltungen für Multiplikatoren. Ihre Organisation und Koordination gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Einen Höhepunkt im vergangenen Jahr bildete die 10-Jahresfeier des LAVES. Hier konzipierte und veranstaltete die Stabsstelle das Fachsymposium „Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Veterinär- und Lebensmittelanalytik“ sowie gemeinsam mit einem Organisationsteam den „Tag der offen Tür“. Zu diesem Anlass präsentierten sich in Oldenburg alle Institute und Fachabteilungen in und auf dem Gelände des Lebensmittel- und Veterinärinstitutes Oldenburg in der Martin-Niemöller-Straße: die Lebensmittelinstitute Oldenburg und Braunschweig, das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, die Veterinärinstitute Hannover und Oldenburg, das Futtermittelinstitut Stade, das Institut für Bienenkunde Celle und das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg sowie die Abteilungen Zentrale Aufgaben, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Futtermittelsicherheit und Marktüberwachung. Die übergreifende Organisation des gesamten Tages übernahm ein Team des Lebensmittelinstitutes Oldenburg – und leistete hervorragende Arbeit. Darüber hinaus lieferten alle Abteilungen und Institute großartige Ideen zur Darstellung der eigenen Arbeit. Das LAVES im Netz www.laves. niedersachsen.de Niedersachsen IN FORM im Netz www.inform. niedersachsen.de Im Zweijahresrhythmus findet das von der Stabsstelle konzipierte und organisierte Symposium „Niedersächsisches Forum zum gesundheitlichen Verbraucherschutz“ statt. Das Vierte dieser Foren „Fisch – gesund und nachhaltig?“ wurde 2011 in Oldenburg veranstaltet. Aufgrund aktueller Diskussionen folgte bereits im April 2012 das 5. Niedersächsische Verbraucherschutzforum: „Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion – ein Risiko für den Verbraucher?“. Diese Veranstaltung wurde – wie auch die vorangegangenen – gemeinsam mit der Niedersächsischen Ärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Sektion Niedersachsen in Hannover durchgeführt. Eigene Symposien der Institute und Abteilungen begleitet die Stabsstelle mit der Pressearbeit. Screenshot der Internetseite www.inform.niedersachsen.de STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 15 Ausführliche Information in kompakter Form Der Tätigkeitsbericht ist eine wichtige Informationsquelle – insbesondere für Experten, aber auch für interessierte Verbraucher. Das Konzept des Berichtes wurde 2010 in enger Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung 5 komplett überarbeitet. Der Tätigkeitsbericht ist seither übersichtlicher gestaltet und die Artikel sind in aller Kürze gehalten. Wie bereits in den Vorjahren steht der Bericht im Internet wieder komplett zum Download zur Verfügung oder kann dort bestellt werden. Zudem sind auch die Flyer „Mehr Sicherheit für den Verbraucher“, „Mykotoxine – die Gifte der Schimmelpilze“ sowie „LAVES auf einen Blick“ dort erhältlich. Auf der Homepage des LAVES finden Sie unter Service/Publikationen den Tätigkeitsbericht sowie weitere Broschüren: www.laves. niedersachsen.de Umfangreiche Information der Verbraucher Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich vom LAVES informieren zu lassen. Auch hier sind 2011 mehrere Hundert Anfragen koordiniert und bearbeitet worden. Um für Krisenfälle gewappnet zu sein, ist eine optimale Vorbereitung wichtig. Tritt eine Krise ein, wird in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Fachreferat eine Verbraucherhotline eingerichtet. In der im Januar 2011 geschalteten Hotline zu „Dioxin in Futtermitteln“ wurden in nicht einmal vier Wochen weit mehr als 2.000 Anfragen beantwortet. Zeitweise waren dort bis zu acht Mitarbeiter gleichzeitig tätig. Im Mai und Juni 2011 gab es mehr als 250 Anfragen per Telefon oder E-Mail zum Thema „EHEC“. Hier bestand in Niedersachsen parallel eine Verbraucherhotline beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Praxissemester in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neben der Betreuung von Praktikanten werden auch Studenten im Praxissemester und/oder auf dem Weg zum Bachelor, Master oder Diplom im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiv begleitet und unterstützt. Die Mitarbeit in Gremien – insbesondere im Bereich der Ernährungswissenschaft – gehört ebenfalls zu den vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle. Das LAVES in den Medien Das LAVES hat sich einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Ein wichtiges Bindeglied in der Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit sind die Medien: Die Vorbereitung von Pressegesprächen, Interviews und die Unterstützung der Journalistinnen und Journalisten bei der Informationsbeschaffung zur aktuellen Lage gehören zum Tagesgeschäft – genau wie das Verfassen von Pressemeldungen, das Ausrichten von Pressekonferenzen und die Kontaktpflege mit Medienvertretern. Nicht nur für die regionalen, auch für die nationalen und internationalen Medien ist das LAVES eine wichtige und sehr gefragte Informationsquelle: Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland, große überregionale und regionale Fernsehsender sowie zahlreiche Zeitungen und Nachrichtenmagazine nutzen das LAVES für Recherchen, Anfragen zu aktuellen Themen und Interviews. Die tägliche Analyse und Bewertung dieser und anderer Medienbeiträge gehören zu den wichtigen Aufgaben der Stabsstelle. Für dieses insgesamt sehr umfangreiche Aufgabenspektrum in der Presseund Öffentlichkeitsarbeit standen 2011 lediglich 3,4 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die folgenden Beiträge bilden einen Auszug aus den vielfältigen Themen, mit denen das LAVES im Jahr 2011 in der Öffentlichkeit stand. 16 STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Dioxin in Futtermitteln Die erste große Herausforderung für das Jahr 2011 begann bereits Ende Dezember 2010: der Skandal um Dioxin in Futtermitteln durch kontaminierte Futterfette. Sowohl bei der umgehend eingerichteten Telefonhotline als auch in der Pressestelle standen die Telefone nicht mehr still. Mehrere Hundert Medienanfragen wurden beantwortet, darunter Pressegespräche mit nahezu allen großen regionalen und überregionalen Zeitungen (zum Beispiel Neue Zürcher Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse Hannover, Nordwest-Zeitung, Weser-Kurier), Nachrichtenmagazinen (wie Spiegel, focus, Stern), Nachrichtenagenturen (zum Beispiel dpa, Reuters, dapd) sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD, ZDF, NDR, RTL, SAT 1, RBB, HR, WDR, Radio Bremen, Hitradio Antenne, etc.). Auch Anfragen großer ausländischer Nachrichtenagenturen, unter anderem aus den Niederlanden (ANP), Österreich (APA), der Schweiz (SDA), Italien (ANSA), Frankreich und Russland, wurden umgehend erledigt. Tankerunglück in Lingen Ende März 2011 beunruhigte ein Tankerunglück in Lingen, Landkreis Emsland, nicht nur die Verbraucher. Es musste ein Verzehrverbot für Fische aus dem DortmundEms-Kanal sowie der Ems von Lingen bis Walchum ausgesprochen werden, das im September 2011 wieder aufgehoben werden konnte. Die umfangreichen Proben und Untersuchungen stellten eine hohe Arbeitsbelastung für den Landkreis und für das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven des LAVES dar. richtet worden sind. Jährlich werden fast 1.400 Proben untersucht. Über Wochen hinweg gingen zahlreiche bundesweite Medienanfragen ein, die umgehend beantwortet wurden. Auch das internationale Interesse war groß: So gab es diverse Anfragen unter anderem aus Japan, den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz, die bearbeitet wurden. Reaktorunglück in Japan Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagierte sofort auf das Reaktorunglück in Fukushima (Japan) und legte ein besonderes Augenmerk auf aktuell importierte Lebensmittel aus Japan. In vier der sieben LAVES Institute wird regelmäßig auf Radioaktivität untersucht: Veterinärinstitut Hannover, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, Lebensmittelinstitut Braunschweig sowie Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven. Dabei handelt es sich um sogenannte Monitoringprogramme, die nach der Katastrophe von Tschernobyl vom Ministerium einge- EHEC auf Sprossen Das EHEC-Geschehen im Mai/Juni 2011, ausgelöst durch den Verzehr von kontaminierten Bockshornkleesprossen, stellte eine weitere große Herausforderung für das LAVES dar. Auch in diesem Fall wurde eine Telefonhotline eingerichtet und die Telefone in der Pressestelle standen nicht mehr still. Mehrere Hundert Pressegespräche mit in- und ausländischen Medien wurden geführt, darunter alle großen Zeitungen und Nachrichtenmagazine, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Internationale Anfragen gab es unter anderem aus Italien, Belgien, Tschechien, Japan und Südkorea. Zeit für die Besucher: Minister Gert Lindemann führte Gespräche und verfolgte mit großem Interesse das vielfältige Angebot zum „Tag der offenen Tür“ „Feed to go“: Für das Kaninchen zu Hause wurde fleißig Futter gemischt Zehnjähriges Jubiläum des LAVES „Das LAVES hat sich als zentrale Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen fest etabliert“, mit diesen Worten würdigte der niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Gert Lindemann, das zehnjährige Jubiläum des LAVES. Der Minister besuchte den „Tag der offenen Tür“ und ließ es sich bei einem Rundgang nicht nehmen, sowohl mit Mitarbeitern und Besuchern als auch mit der Presse ins Gespräch zu kommen. Es gab zahlreiche Anfragen und Interviews vor, während und nach den Veranstaltungen – und insgesamt eine sehr hohe und positive Medienresonanz. STABSSTELLE PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Alle Pressemitteilungen des Jahres 2011 sowie alle aktuellen Meldungen sind im Internet unter www.laves. niedersachsen.de zu finden. Großes Interesse: Ganz einfach kann die DNA einer Kiwi extrahiert werden Die Autorin: Hiltrud Schrandt M.A. 17 Abteilung 1 des LAVES: Zentrale Aufgaben Die Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben – hat Querschnitts- und Servicefunktionen für alle Abteilungen und Untersuchungseinrichtungen des LAVES. Sie ist dafür verantwortlich, dass für die Wahrnehmung der Fachaufgaben ausreichend Personal und Sachmittel zur Verfügung stehen. Die angespannte Haushaltslage macht dies zu einer ständigen Herausforderung: Zusätzliche Aufgaben müssen mit weniger Personal bewältigt werden. Ein zentrales Anliegen der Abteilung sind deshalb stets organisatorische Maßnahmen, um Synergien zu erzielen. Innovative Konzepte für die Arbeit von Instituten und Abteilungen Zahlen auf einen Blick 45,41 Vollzeitstellen* 82 Auszubildende LAVES gesamt 1.288 Beratungen 295 Kontrollen 469.594 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen 18 Im Jahr 2011 war die organisatorische Zusammenlegung des Lebensmittelinstituts Oldenburg mit dem Veterinärinstitut Oldenburg ein prägnantes Beispiel dafür, wie durch neue organisatorische Strukturen Synergien freigesetzt werden können. Neben einer umfassenden innerorganisatorischen Neuordnung bot die Zusammen- legung die Möglichkeit, historisch gewachsene Strukturen zu überprüfen und zeitgemäß abzubilden. Durch einen Neubau, mit dessen Planung 2011 begonnen wurde, soll das neu gebildete Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg künftig auch räumlich unter einem Dach zusammengeführt werden. Wesentliche Aufgaben: Querschnitts- und Servicefunktionen Die Abteilung 1 bündelt die abteilungsübergreifenden Aufgaben des LAVES: von der Bereitstellung von ausreichend Personal und Sachmitteln für die Fachabteilungen über das Entwickeln neuer Konzepte in der Informationsverarbeitung bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Personal- und Stellenbewirtschaftung für ca. 900 Beschäftigte, einschließlich 82 Auszubildenden, Praktikanten der Lebensmittelchemie und Referendaren Haushaltsplanung/Haushaltsbewirtschaftung mit einem Volumen von ca. 53,5 Mio. Euro, davon ca. 35 Mio. Euro für Personalausgaben, ca. 4 Mio. Euro für Investitionen in die Geräteausstattung und die apparative Ausstattung im Untersuchungsbereich Organisations- und Liegenschaftsangelegenheiten Bereitstellung und Gewährleistung der Infrastruktur für Information und Kommunikation (IuK) Aufbau und Pflege der internen Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich Controlling Zentrales Berichtswesen für Berichte über Untersuchungsergebnisse Allgemeine Rechtsangelegenheiten Durchführung von Gerichtsverfahren, Vorbereitung EU-weiter Ausschreibungen Beratung und fachliche Unterstützung der Fachabteilungen des LAVES und der kommunalen Überwachungsbehörden durch Technische Sachverständige in den Aufgabenfeldern Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Aktive Verbraucherinformation 19 Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Rechtliches im Fokus von Symposium und Fortbildungen „Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ war das Leitthema des ersten Symposiums zum Recht der Verbraucherinformation. Die ganztägige Veranstaltung, die im Mai 2011 in Hannover stattfand, wurde vom LAVES in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie dem Niedersächsischen Landkreistag konzipiert und durchgeführt. Erstmalig gelang es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ganz unterschiedlichen Interessen und Erwartungen – Bundes- und Landesbehörden sowie Vertreter von Wirtschaft, Landvolk und Verbraucherzentrale – zu Gesprächen an einen Tisch zu bringen. Vorgestellt wurden auch bereits bestehende Modelle wie der vom Landkreis Osnabrück eingeführte „Smiley“ für Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Fleischereien und andere Gemeinschaftseinrichtungen. Einen Schwerpunkt der Vorträge und Diskussionen bildete das Konzept eines sogenannten „Lebensmittelkontrollbarometers“, eine Hygiene-Ampel, die dem Gast einen Einblick in die hygienischen Zustände des Betriebes geben soll; dabei handelt es sich um ein zusammengefasstes Ergebnis der letzten Lebensmittelkontrolle(n). Die geplante Einführung stieß dabei auch auf skeptische Reaktionen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen, insbesondere der im Dezember 2011 vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes, ist ein weiteres Symposium für 2013 geplant. Bereits etabliert hat sich die jährliche Fortbildung für Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Polizei. Die Veranstaltung, die im März 2011 in Hannover stattfand, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie dem LAVES gemeinsam organisiert. Schwerpunkte waren das Tierschutzrecht in der Nutztierhaltung sowie das Lebensmittelrecht. Hier interessierten sich die insgesamt rund 70 Teilnehmer insbesondere für die Abgrenzungspraxis von Lebens- und Arzneimitteln an Beispielen aktueller Rechtsentscheidungen. Zahlreiche Fragen aus der Praxis wurden erörtert, zum Beispiel der Schutz von Tieren beim Transport. Dabei wurde deutlich, welche besondere Bedeutung den amtlichen Kontrollen zukommt: Für die Verifizierung der gesamten Transportstrecke sind moderne Überwachungssysteme erforderlich, Tierschutzstandards beim Transport sollten auch im Sinne der künftigen EU-Politik weiter 20 ABTEILUNG 1 I ZENTRALE AUFGABEN überprüft und angepasst werden, so ein Fazit der Veranstaltung. Ein weiteres Thema waren die Erfahrungen einer Veterinärbehörde in der Zusammenarbeit mit der Polizei bei mobilen Straßenkontrollen. Als Gemeinschaftsveranstaltung des LAVES mit dem Niedersächsischen Landkreistag fand erstmalig eine Fortbildung für Mitarbeiter der kommunalen Veterinärbehörden in Verden statt. Dabei beschäftigten sich die Teilnehmer in verschiedenen Vorträgen und Workshops mit den Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel war es, sich untereinander auszutauschen, Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung festzustellen sowie verschiedene Verfahrensweisen – sofern vorhanden – abzustimmen. Neben Chancen und Risiken der Verwaltungsarbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie den Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt wurden in Verden auch die Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung diskutiert – zum Beispiel Aspekte des Verwaltungsverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Teilnehmer befürworteten den Aufbau eines Netzwerkes unter den Mitarbeitern der niedersächsischen Veterinärverwaltung. Eine Fortsetzung der Fortbildung ist vorgesehen. Zentralisierte Datenspeicherung für die Labore des LAVES Im Jahr 2011 wurde als Ergänzung für die beiden 2010 erworbenen Plattenspeichersysteme ein zentrales Plattenspeichersystem beschafft, das im LVI Oldenburg aufgestellt ist. Auf diesen neuen Systemen werden künftig die Rohdaten aller Messgeräte der Labore für die Dauer von zehn Jahren vorgehalten. Die Daten eines Standorts werden immer an einen zweiten Standort gespiegelt, um ihre ständige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Bis zum Jahr 2013 sollen alle Standorte des LAVES mit einem zentralen Plattenspeichersystem für die Rohdaten der Labormessgeräte ausgestattet werden. Mit dem Projekt verbunden ist die Virtualisierung der Auswertungssoftware für diese Daten auf zentralen Servern an jedem Standort. Fachbezogene Ausbildung und Prüfung im LAVES In den sieben Untersuchungseinrichtungen des LAVES werden insgesamt 45 Auszubildende in folgenden Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet: 24 Chemielaboranten/innen (im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg und im Futtermittelinstitut Stade) 13 Biologielaboranten/innen (im Veterinärinstitut Hannover und im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg) 8 Tierwirte/innen, Fachrichtung Imkerei (im Institut für Bienenkunde Celle) Das Institut für Bienenkunde in Celle gewährleistet darüber hinaus in Form von Blockunterricht auch die Berufsschulausbildung für Tierwirte/innen, Fachbereich Bienenhaltung, die in anderen Betrieben ausgebildet werden. Das LAVES bildet fachbezogen auch Wissenschaftler aus: Jeweils 22 Tierärzte werden in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst als „Veterinärreferendar/in“ mit anschließender Laufbahnprüfung für die Aufgaben des „Amtstierärztlichen Dienstes“ ausgebildet. Die Wissenschaftler durchlaufen in diesen zwei Jahren die verschiedenen Fachabteilungen des LAVES, aber auch Stationen wie die Tierseuchenkasse oder ein kommunales Veterinäramt. Mit der vor dem Prüfungsausschuss abzulegenden Laufbahnprüfung wird der zweijährige Vorbereitungsdienst abgeschlossen. Jeweils 20 Lebensmittelchemiker werden ein Jahr in allen Abteilungen des LAVES ausgebildet und auf das zweite Staatsexamen mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelche- miker/in“ vorbereitet. Das zweite Staatsexamen wird im Lebensmittelinstitut Braunschweig in enger Zusammenarbeit des LAVES mit dem ebenfalls zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung abgelegt. Im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit übernimmt das Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg zudem einen Teil der berufspraktischen Ausbildung der Hamburger Lebensmittelchemiepraktikanten. Ebenfalls fachbezogen nimmt das LAVES Aufgaben im Rahmen der ausbildungsabschließenden Prüfung (Prüfungsausschuss) wahr – und zwar für die Ausbildung der Lebensmittelkontrollanwärter und der amtlichen Fachassistenten (Ausbildungsbehörden für diese beiden Ausbildungsberufe sind die kommunalen Überwachungsbehörden, also in der Regel die Veterinärämter), für die Prüfung zur/zum „veterinärmedizinisch-technischen Assistentin/en“ sowie für die Prüfung zur/zum „Futtermittelkontrolleur/in“. Praktika im LAVES Das LAVES bietet Plätze für Praktikanten. Dies können Praktika sein im Rahmen beruflicher Ausbildungen, für die das LAVES nicht Ausbildungsbehörde ist (zum Beispiel für Lebensmittelkontrollanwärter, Hygienekontrolleure oder IT-Systemelektroniker). Auch Praktika im Rahmen eines Hochschulstudiums oder eines sich anschließenden Referendariats können im LAVES absolviert werden (zum Beispiel durch Studierende der Veterinärmedizin, Agrarwissenschaften, Lebensmitteltechnologie, Ökotrophologie, Rechtswissenschaft, Öffentlichen Verwaltung). Für Schüler der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen wird in Einzelfällen – soweit eine entsprechende Nachfrage mit Blick auf die dienstlichen Erfordernisse umgesetzt werden kann – auch ein Schulpraktikum ermöglicht. Serviceangebote Merkblätter und Leitfäden zum Download oder Bestellen − Allgemeines zum Verbraucherinformationsgesetz − Ausbildung zur Lebensmittelchemikerin/zum Lebensmittelchemiker − Überprüfung von Bolzenschussgeräten in Schlachtbetrieben ABTEILUNG 1 I ZENTRALE AUFGABEN Die Autoren: Uwe Bollerslev Franz-Christian Falck Andrea Jark Anja Völker Konrad Scholz 21 Abteilung 2 des LAVES: Lebensmittelsicherheit Die Arbeit der Abteilung 2 – Lebensmittelsicherheit – erledigen die Fachdezernate „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“, „Lebensmittelkontrolldienst“, „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“ sowie die „Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel“. Sicherheit der Lebensmittel im Blick Zahlen auf einen Blick 36,73 Vollzeitstellen* 15.996 Beratungen** 568 Kontrollen *) inkl. Drittmittelstellen **) Beratungen umfassen unter anderem amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen, Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften 22 Das Jahr 2011 wurde im ersten Quartal zunächst durch das Thema „Dioxin“ und im zweiten Quartal durch das EHEC-Geschehen geprägt. Die Bewältigung dieser vordringlichen Aufgaben erforderte einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand, sodass viele Routineaufgaben und Projekte erst im zweiten Halbjahr weiterentwickelt werden konnten. Im Vollzug wurde die risikoorientierte Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in Betrieben durchgeführt, die Lebensmittel tierischer Herkunft produzieren. Für die Bearbeitung von Warnmeldungen zur Lebensmittelsicherheit stand die Rufbereitschaft der niedersächsischen Kontaktstelle des Europäischen Schnell- warnsystems auch außerhalb der üblichen Dienstzeit zur Verfügung. Die amtlichen Anerkennungen und die Nutzungsgenehmigungen der niedersächsischen Mineralwasserbrunnen wurden aktualisiert. Weitere Schwerpunkte des Vollzugs bildeten die Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken sowie die Überwachung der Tierimpfstoffhersteller. Neben den Vollzugsaufgaben beteiligte sich die Abteilung 2 an der Ausarbeitung des Berichtes über den Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Niedersachsen und arbeitete in Form von Projekten an der Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit. So wurde der zentrale Landesserver für den Datenaustausch (Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen, GeViN), der von allen kommunalen Behörden und dem LAVES genutzt wird, weiter ausgebaut. Der Datenaustausch mit anderen Fachanwendungen innerhalb Niedersachsens, aber auch auf Bundesebene, wurde erweitert und beschleunigt. Die Probenbörse in Niedersachsen wird seit zwei Jahren rege genutzt. Dieses Instrument wurde 2010 erstmalig auch länderübergreifend von den Sachverständigen in den jeweils betroffenen Behörden in Norddeutschland eingesetzt. Im Rahmen von „SafeGuard“, einem länderübergreifenden Projekt zwischen Nordrhein-Westfalen, Nieder- sachsen und den Niederlanden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 2 an der Optimierung des Meldeverfahrens zur Rohmilchkontrolle und bei der Entwicklung eines Verfahrens der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur risikoorientierten Fleischuntersuchung mitgewirkt. Das Erarbeiten von Ausführungshinweisen für den Export in die russische Zollunion für Fleisch, Fisch, Milch und Eier und die damit zusammenhängenden Betriebsüberprüfungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeiten im Jahr 2011. 23 Wesentliche Aufgaben: Überwachen, Kontrollieren, Koordinieren Die Abteilung 2 des LAVES beschäftigt sich allgemein mit der Sicherheit von Lebensmitteln. Folgerichtig ist auch die Koordinationsstelle „Sichere Lebensmittel“ hier angesiedelt. Die wesentlichen Aufgaben der vier Fachdezernate sind im Einzelnen: Lebensmittelüberwachung Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen - Anerkennung von Mineralwasserbrunnen - Kontaktstelle EU-Schnellwarnsystem - Zulassung von Gegenprobensachverständigen - Exportzertifikate für nichttierische Lebensmittel - Beratung der kommunalen Veterinärämter und anderen Behörden zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Grenzüberschreitender Handel - Lebensmittelkontrolldienst Konzeptionelle Weiterentwicklung der Lebensmittelüberwachung zum Beispiel durch das Erstellen von Ausführungshinweisen - Auswertung und Weiterentwicklung des EU-Schnellwarnsystems - Probenmanagement, einschließlich der Probenbörse - Projektarbeit, zum Beispiel Russlandexport und SafeGuard - 24 ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst - Überwachung tierärztlicher Hausapotheken - Überwachung von Tierimpfstoffherstellern, einschließlich Erlaubniserteilung - Amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB - Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplanes - Exportzertifikate für Tierimpfstoffe - Überwachung der nichtproduktbegleitenden Werbung unter anderem bei Lebensmitteln - Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes - Beratung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Tierarzneimittel- und Rückstandsüberwachung - - Koordinierungsstelle „Sichere Lebensmittel“ Koordination und Betreuung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen (GeViN) im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes entlang der Lebensmittelkette Beratung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabak Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Aktuelles aus dem Schnellwarnsystem: EHEC und Dioxin im Mittelpunkt Die zentrale Stellung der Themen „Dioxin“ und „EHEC“ spiegelte sich auch in den Meldungen des EU-Schnellwarnsystems für Lebensmittel wider: Dort wurden 2011 diverse Informationen zu Dioxin in Futter- und Lebensmitteln sowie EHEC-Keimen auf Sprossen eingestellt. Die Rufbereitschaft der niedersächsischen Kontaktstelle wurde besonders während des Dioxingeschehens häufig beansprucht und hat sich bewährt. Im vierten Quartal wurde das neue Verbraucherportal lebensmittelwarnung.de vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Öffentlichkeit vorgestellt. Bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeit wird das Portal in Niedersachsen von der Kontaktstelle des EU-Schnellwarnsystems mitbetreut. tem des LAVES festgelegten einheitlichen Kriterien ergaben hauptsächlich Mängel bei den betrieblichen Eigenkontrollen sowie in der baulichen Beschaffenheit. Weitere Meldungen, die 2011 häufig im Schnellwarnsystem auftauchten, betrafen: Nickel-, Chrom- und Manganabgabe, erhöhte Gesamtmigration, Abgabe von Formaldehyd und veränderte organoleptische Eigenschaften bei Bedarfsgegenständen aus China, Salmonellen in Betelblättern aus Bangladesch, Chrom in Lederschuhen aus China, Geschmacksbeeinträchtigung durch lang anhaltenden bitteren Nachgeschmack bei Pinienkernen aus China. Festgestellte Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene sowie im Eigenkontrollsystem wurden von den Sachverständigen protokolliert und in der Risikobewertung als geringgradig, mittelgradig oder hochgradig eingestuft und bewertet. Hochgradige, in der Regel zulassungsrelevante Mängel können dabei unmittelbar zur Einleitung eines Verfahrens führen, dessen Folge der Entzug der Zulassung sein kann. Ein solches Verfahren wurde im Jahr 2011 durchlaufen. Die bei den Betriebskontrollen gewonnenen Erkenntnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2012 in einer Fortbildungsveranstaltung für die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden genutzt werden. Darüber hinaus haben die Inspektionen gezeigt, dass die Risikobewertung und die daraus resultierende Überwachungsfrequenz geeignete Mittel sind, um Schwachpunkte in den niedersächsischen Lebensmittelbetrieben zu identifizieren und so vorbeugend Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schon bei der Herstellung in Niedersachsen zu verbessern. Inspektionen zugelassener Betriebe: Wo liegt das Risiko? 1.306 Betriebe waren 2011 in Niedersachsen für das Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft zugelassen. Dabei handelte es sich um 780 Betriebe im Bereich Fleisch, 193 Fischbetriebe, 87 Milchbetriebe, 45 Betriebe im Bereich Geflügelfleisch und 16 im Bereich Eiprodukte. Die übrigen 185 Betriebe fallen unter die Kategorien Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Kantinen etc.) oder Lager- und Kühlhäuser. Nach einer erstmaligen Betriebszulassung wird das Einhalten der Zulassungsvoraussetzungen in enger Abstimmung mit den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die Sachverständigen der Zulassungsbehörde (LAVES) weiterhin regelmäßig überprüft. Die Frequenz dieser Überprüfungen wird aufgrund einer betriebsspezifischen Risikobeurteilung festgelegt: 2011 wurden so 247 Betriebe kontrolliert. Die Überprüfungen nach im Qualitätsmanagementsys- 105 80 193 45 87 16 780 Fisch Milch Großküchen Eier Fleisch Geflügelfleisch Kühlhaus, Lager etc. Zugelassene Betriebe nach Produktgruppen Die EU-Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX Seit 1979 existiert innerhalb der EU ein Schnellwarnsystem für Lebensund Futtermittel: das RASFF (Rapid alert for food and feed). Es soll eine lückenlose und schnelle Weitergabe von Informationen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission sichern, wenn Produkte entdeckt werden, die eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Mit RAPEX (System for the rapid exchance of information) werden Informationen über verbrauchernahe Produkte weitergegeben, die keine Lebensmittel sind. Das Verbraucherportal der Bundesländer und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu finden unter www. lebensmittelwarnung.de Zulassung von Farmwildbetrieben Grundsätzlich unterliegen Farmwildbetriebe, in denen Farmwildfleisch für den menschlichen Verzehr gewonnen wird, einer Zulassungspflicht nach gemeinschaftsrechtlichen Veterinärbestimmungen. Ausnahmen können bei der sogenannten Hausschlachtung zum Tragen kommen, bei der nur für den eigenen häuslichen Verzehr geschlachtet wird. Im Falle der Schlachtung ist Farmwild einer amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen. ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT 25 Im Jahr 2010 wurden in der nationalen TierischeLebensmittel-Überwachungsverordnung Erleichterungen bei der Lebendbeschau in der Schlachttieruntersuchung festgelegt. Danach muss die Schlachttieruntersuchung nicht innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung stattfinden, sondern kann unter festgelegten Bedingungen längstens 28 Tage vorher erfolgen. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine „kundige Person“ – analog zu den Regelungen für freilebendes Wild – unmittelbar vor der Schlachtung bestätigt, dass bei den zu schlachtenden Tieren keine Verhaltensstörungen vorlagen. Bei der anschließenden Fleischuntersuchung kennzeichnet der amtliche Tierarzt die Schlachtkörper mit einem gesonderten Stempel. Solche Tiere dürfen nur national und nicht an zugelassene Betriebe vermarktet werden. Mit einer Änderung des EU-Veterinärrechts im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber versucht, den besonderen Gegebenheiten bei der Gewinnung von Farmwildfleisch gerecht zu werden: Die Verordnung (EU) 853/2004 wurde dahingehend ergänzt, dass unter bestimmten Bedingungen während des gesamten Schlachtungs- und Entblutungsvorganges am Herkunftsort des Farmwildes von der Anwesenheit des amtlichen Tierarztes abgesehen werden kann. Von der Person, die die Schlachtung vornimmt, werden dabei unter anderem gesonderte Kenntnisse und ein Sachkundenachweis nach tierschutzrechtlichen Gemeinschaftsbestimmungen gefordert. Mehr Infos Im Merkblatt des LAVES „Arzneimittel für Tiere aus dem Internet – Worauf muss ich achten?“ sind weitere Informationen zu finden – insbesondere zur Bestellung von Arzneimitteln aus dem Ausland. Das Merkblatt finden Sie auf der Homepage des LAVES. 26 Im Rahmen einer Dienstbesprechung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im September 2011 stellte das LAVES die neue Rechtssituation bezüglich der Vermarktung von Farmwild vor. In der Folge sollten die Farmwildhalter entsprechend informiert und im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche Zulassung bei der Antragstellung unterstützt werden. Laut einer Abfrage bei den kommunalen Veterinärämtern existieren in Niedersachsen derzeit circa 306 Farmwildhaltungen. Da nicht alle dieser Haltungen eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausüben, ist noch nicht exakt abzusehen, wie viele Zulassungsanträge im Jahr 2012 gestellt werden. Derzeit sind vier Betriebe bereits durch das LAVES zugelassen worden, zwei weitere Zulassungen befinden sich im laufenden Verfahren. Tierarzneimittel aus dem Internet Seit Mai 2011 dürfen Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel für Hunde und Katzen im Internet anbieten und auf Bestellung des Tierhalters versenden. Legt der Tierhalter eine Verschreibung seines behandelnden Tierarztes vor, so können auch verschreibungspflichti- ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT ge Arzneimittel versandt werden. Aber Vorsicht: Nicht alle Arzneimittelanbieter im Internet sind tatsächlich Apotheken. Zugelassene Versandapotheken geben im Impressum ihrer Internetseite immer die zuständige Überwachungsbehörde an. Nur bei ihnen darf der Tierhalter Arzneimittel kaufen, sonst kann er sich strafbar machen. Auch sind nicht alle angebotenen Produkte, die mit einer medizinischen Wirkung angepriesen werden, tatsächlich als Tierarzneimittel zugelassen. In Deutschland zugelassene Arzneimittel sind unter anderem an ihrer Kennzeichnung in deutscher Sprache und an ihrer Zulassungsnummer zu erkennen. Produkte, die nicht mindestens diese beiden Merkmale aufweisen, sind keine Tierarzneimittel. Weder ihre Wirksamkeit noch ihre Verträglichkeit wurden geprüft. Eine Ausnahme sind Arzneimittel für Heimtiere – zum Beispiel für Zierfische oder Ziervögel. Sie können in bestimmten Fällen von der Zulassungspflicht ausgenommen sein. Doch auch für diese Arzneimittel gilt: Tragen sie keine Zulassungsnummer, wurde weder ihre Wirksamkeit noch ihre Verträglichkeit nachgewiesen. Risikoorientierte Planung von Proben Seit 2010 beschäftigt sich eine Projektgruppe aus Sachverständigen der Institute des LAVES, der kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden und des Lebensmittelkontrolldienstes mit der Entwicklung eines objektiven Verfahrens zur Bestimmung der Probenzahlen. Die Anforderungen an ein solches Verfahren sind hoch: Es soll sowohl das Risiko der Produktgruppe als auch das Risiko des Betriebes berücksichtigen. Für diese risikoorientierte Probenplanung haben Experten in den letzten Jahren bereits verschiedene Modelle entwickelt, die jedoch entweder das Produktrisiko oder das Betriebsrisiko in den Vordergrund stellen – zum Beispiel das Stuttgarter Modell oder das Modell Ostwestfalen-Lippe. In Niedersachsen sollen beide Risiken in einer kombinierten Probenplanung zusammengeführt werden. Darüber hinaus wird die Probenplanung bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika in diese Systematik integriert, um so eine Gleichbehandlung im Sinne des § 2 Absatz 3 der AVV Rahmenüberwachung zu schaffen. Die Zusammenführung der für die Produktgruppen und die Betriebe errechneten Proben erfolgt in den Projekten der Probenbörse. Hier stellen die Institute des LAVES gemäß der Verteilung auf die Produktgruppen Kapazitäten für Projekte zur landesweiten risikoorientierten Planung zur Verfügung. Die Überwachungsbehörden wählen die zu ihren Betrieben passenden Proben aus den Projekten aus oder erstellen eigene – und erfüllen so die Probenplanung für ihren Überwachungsbereich. Export von tierischen Lebensmitteln: bundesweite Ausführungshinweise zu den Anforderungen der Russischen Föderation Die Russische Föderation bzw. Zollunion stellt einen bedeutenden Absatzmarkt für tierische Lebensmittel der niedersächsischen Lebensmittelwirtschaft dar. Für den Export sind die Anforderungen der Zollunion an die Betriebsstätten, die betriebliche Eigenkontrolle und die amtliche Überwachung betrieblicher Eigenkontrollen zu erfüllen – die Umsetzung dieser Anforderungen wurde in den vergangenen zwei Jahren wiederholt durch russische Veterinäre überprüft. Die Inspektionsergebnisse zeigen deutlichen Handlungsbedarf zur Vorbereitung auf russische Inspektionen und fordern eine einheitliche Vorgehensweise zur Durchführung spezifischer Untersuchungen nach Zollunionsrecht. Im Verlauf des Jahres 2011 wurden für die Sektoren Rotfleisch, Geflügelfleisch, Fisch, Eiprodukte, Fleischerzeugnisse und Gelatine/Kollagen Ausführungshinweise erarbeitet und auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Federführend bei der Koordination war das Dezernat 22 Lebensmittelkontrolldienst des LAVES, dabei arbeitete es eng mit den betroffenen Bundeswirtschaftsverbänden zusammen. Die Ergebnisse wurden den zuständigen Überwachungsbehörden und den Wirtschaftsverbänden zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Dokumente wurden bzw. werden derzeit alle exportierenden Betriebsstätten auf die Einhaltung des Zollunionrechts überprüft. Das LAVES hat im Jahr 2011 zu den Sektoren Rotfleisch, Milch und Geflügelfleisch Schulungsveranstaltungen für die kommunalen Überwachungsbehörden und im Bereich Geflügelfleisch auch erstmalig für die betroffenen Unternehmer angeboten und erfolgreich durchgeführt. Für die noch ausstehenden Sektoren Fisch, Eiprodukte, Fleischerzeugnisse und Gelatine/Kollagen sind Schulungsveranstaltungen für das erste Quartal 2012 geplant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln“ (genauer die „AFFL-Unterarbeitsgruppe Export“) arbeiten derzeit an einer Übersicht, die übergreifende, allgemein gültige Anforderungen an alle Produkte in einem Gesamtdokument für den Export zusammenführt. Export von Milcherzeugnissen in die Russische Föderation: Überprüfung der Voraussetzungen Im Juli 2011 forderten russische Behörden amtliche Überprüfungen aller exportierenden Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen. Diese Überprüfungen nach russischem Recht sind Voraussetzung, um die Handelsbeziehungen mit dem Land aufrechtzuerhalten und wurden in Niedersachsen für milchverarbeitende Betriebe vom LAVES durchgeführt. Grundlage war der von der „AFFL-Unterarbeitsgruppe Export“ erstellte „Leitfaden zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Export in die Russische Föderation bzw. Zollunion“. Bis Mitte November stellten daraufhin 29 milchverarbeitende Betriebe Anträge auf eine solche Überprüfung, die bis Ende November abgearbeitet wurden. Vor Ort ergaben sich verschiedene Schwierigkeiten: So waren nicht allen Lebensmittelunternehmern die speziellen Anforderungen der russischen Behörden bekannt, was dazu führte, dass bauliche und/oder organisatorische Anforderungen, wie die Überdachung der Rohmilchannahme oder die getrennte Lagerung der für den Export vorgesehenen Waren, nicht erfüllt waren. Auch die speziellen Untersuchungsanforderungen – zum Beispiel für Hemmstoffe, Dioxine, radiologische Untersuchungen, Schwermetalluntersuchungen – waren oft nicht im erforderlichen Maß umgesetzt. 18 der 29 Betriebe erzielten jedoch ein positives Ergebnis. Diese Ergebnisse wurden an die Russische Föderation übermittelt, die daraufhin die entsprechenden Betriebe für den weiteren Export listete. Exporte nach Russland Die Russische Föderation veröffentlicht eine Liste der Betriebe, die für den Export freigegeben sind. Um auf diese Liste zu gelangen, muss der Unternehmer einen Antrag auf Listung bei seiner kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde stellen. Im Jahr 2011 wurden 113 niedersächsische Betriebe amtlich auf die Einhaltung der russischen Vorgaben überprüft und anschließend auf dem Dienstweg als empfohlene Exportbetriebe an die Russische Föderation gemeldet. Die Listung auf russischer Seite obliegt dem russischen Veterinärdienst und verteilt sich derzeit auf folgende Sektoren: 46 Rotfleischbetriebe, 12 Geflügelfleischbetriebe, 18 Milchbetriebe, 19 Kühlhäuser, 10 Fleischerzeugnisbetriebe, 2 Gelatine/Kollagenbetriebe, 2 Eiverarbeitungsbetriebe, 5 Fischbetriebe. Landesstatistik Lebensmittelüberwachung Zahlen und Fakten bilden die Basis, auf der die Pläne erstellt werden, die zur Durchführung risikobasierter Kontrollen und Probenahmen notwendig sind. Sie sind für eine zielgerichtete Lebensmittelüberwachung unerlässlich. Mit der Programmierung der „Landesstatistik Lebensmittelüberwachung“ im Jahr 2011 wurden diese Daten für die mit der Überwachung befassten Behörden wesentlich besser zugänglich: Auf dem gemeinsam genutzten Landesserver GeVIN steht ihnen allen die „Landesstatistik Lebensmittelüberwachung“ zur Verfügung. Sie besteht aus 38 Tabellenblättern, auf denen automatisiert ausgegebene Zahlen Auskunft geben über die Betriebsstruktur, die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und Probenahmen je Betriebstyp oder Probenart sowie die Ergebnisse dieser Kontrollen und Probenahmen. Genutzt werden diese Zahlen sowohl für die kommunale Planung als auch für die Erstellung der mehrjährigen Kontrollpläne Niedersachsens und der Jahresberichte zu den einzelnen Kontrollplänen. Weiterhin liefert die Landesstatistik das Zahlenmaterial für weitere Berichte sowie für Anfragen – zum Beispiel von Verbrauchern. ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT 27 Die Planung und Programmierung dieser Landesstatistik Lebensmittelüberwachung wurde maßgeblich von der GeViN-Koordination (Dezernat 24) geleistet, welche die kommunalen Mitarbeiter auch intensiv bei der Erstellung der ersten Landesstatistik im Frühjahr 2012 unterstützt hat. fe sowohl für den deutschen als auch für den innergemeinschaftlichen Markt sowie für den Export her. Besonderheiten sind die Produktion von bestandsspezifischen Impfstoffen, die nur für einen bestimmten Tierbestand hergestellt werden, und die Herstellung autologer Vakzine für ein Einzeltier. Nationaler Rückstandskontrollplan: Umsetzung in Niedersachsen Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit durchgeführtes jährlich aktualisiertes Programm. Hier werden Lebensmittel tierischer Herkunft auf der Ebene der Urproduktion auf Rückstände untersucht. Im Rahmen dieses Programms wurden 2011 insgesamt 16.877 Proben von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen sowie auf Umweltschadstoffe untersucht. Positive Befunde wurden in Schlachtkörpern von 23 Schweinen, 14 Rindern und einem Schaf ermittelt: Bei diesen Tieren wurden pharmakologisch wirksame Stoffe in Mengen nachgewiesen, welche die in Anhang Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr. 37/2010 gelisteten Grenzwerte (sogenannte MRL-Werte) überschreiten. Vor Aufnahme der Produktion benötigen diese Betriebe eine Erlaubnis, die nach einer eingehenden Prüfung des Betriebes durch das LAVES erteilt wird. Auch für die weitere Überwachung ist das LAVES zuständig. Diese Kontrolle kann nur von besonders geschultem Personal mit Spezialwissen durchgeführt werden und erfolgt in der Regel alle zwei bis drei Jahre. In großen Betrieben können die Kontrollen mehrere Tage dauern. Anschließend wird den Firmen die ordnungsgemäße Überwachung und das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen an die Herstellung bescheinigt. Für den Export von Impfstoffen werden – auf Antrag – gesonderte Zertifikate ausgestellt. Im Jahr 2011 wurden 200 Exportzertifikate ausgestellt und sechs Hersteller von Tierimpfstoffen überprüft – ein wichtiger Beitrag zur Produktion sicherer „Mittel“. Die Befunde lassen vermuten, dass die jeweiligen Tiere mit zugelassenen Tierarzneimitteln behandelt wurden und die vorgeschriebene Wartezeit bis zur Schlachtung nicht eingehalten wurde. In diesen Fällen erfolgen umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und der tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden Tierärzte. Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen, um für die von ihnen behandelten Tiere die notwendigen Arzneimittel stets zur Verfügung zu haben. In Niedersachsen gibt es rund 1.500 tierärztliche Hausapotheken, die alle zwei bis fünf Jahre von Mitarbeitern des Fachdezernates Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst überprüft werden. Diese Kontrollen erfolgen unangemeldet und auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Qualitätssicherungssystems für die Arzneimittelüberwachung. In 30 Nierenproben von Schweinen und Rindern wurden Umweltkontaminanten gefunden: Dabei handelte es sich in 16 Fällen um Quecksilber und in 14 Fällen um Cadmium; in einer Eiprobe wurde zudem eine Überschreitung des Höchstgehalts der Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB ermittelt. Im Blutplasma von Puten konnte ein in der Europäischen Union für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verbotener Stoff aus der Gruppe der Nitroimidazole festgestellt werden. Herstellung von Tierimpfstoffen in Niedersachsen Tierarzneimittel, die zur Verhütung, Erkennung oder Heilung von Tierseuchen bestimmt sind, und auf der Basis von Krankheitserregern oder auf biotechnischem Wege hergestellt werden, unterliegen dem Tierseuchenrecht. Sie heißen dort „Mittel“ und zu ihnen gehören unter anderem Impfstoffe und Diagnostika. In Niedersachsen gibt es zehn Hersteller von Impfstoffen bzw. Diagnostika. Diese stellen Tierimpfstof- 28 ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT 2011 wurden 286 Kontrollen durchgeführt. 40 dieser Kontrollen führten zu Verwarnungen oder Bußgeldern. Wie im Vorjahr wurden überwiegend Mängel in der Nachweisführung über den Verbleib von Arzneimitteln sowie zur Anwendung von Betäubungsmitteln festgestellt. Nur noch vereinzelt wurden das Verfallsdatum oder die Kühlpflicht für einzelne Arzneimittel nicht beachtet. Die mangelhafte Kennzeichnung von Arzneimittelteilmengen, die durch den Tierarzt abgefüllt wurden, war ebenfalls nur noch selten zu beanstanden. In fünf Fällen – zwei weniger als 2010 – wurden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt, die an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Sechs Verfahren aus beiden Jahren endeten mit einer Einstellung gegen Geldauflagen zwischen 200 und 2.500 Euro, zwei Fälle wurden ohne Auflagen eingestellt. Schon seit Jahren wurde kein Tierarzt aus Nieder- sachsen mehr rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelrecht verurteilt. Lebensmittelwerbung im Internet: Erfahrungen aus der Überwachung Im Gegensatz zur eher begrenzten Gestaltung der Verpackung von Lebensmitteln bietet die Werbung im Internet die Möglichkeit, das Produkt wesentlich umfangreicher darzustellen. Für eine ansprechende und informative Internetpräsenz werden häufig Informationen über positive nährwert- und gesundheitsbezogene Eigenschaften des Lebensmittels zusammengestellt. Dabei wird jedoch oft versäumt, diese Äußerungen auf ihren Wahrheitsgehalt und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu prüfen. 2011 hat das LAVES bei 24 Produkten niedersächsischer Betriebe die Verwendung lebensmittelrechtlich unzulässiger Werbung beanstandet. Unter anderem wurden Nahrungsergänzungsmittel, Fisch, Obst, Milchprodukte und Tee mit teilweise wissenschaftlich nicht gesicherten Aussagen beworben – zum Beispiel zur Gewichtsreduzierung, Potenzsteigerung oder Vorbeugung von Alterserscheinungen. Bei Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wurden oft die lebensmittelrechtlich festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt. Werden beispielsweise nährwertbezogene Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen gemacht, muss das so beworbene Produkt bestimmte Mindestgehalte dieser Nährstoffe aufweisen. In drei Fällen wurden zudem unzulässige krankheitsbezogene Angaben bemängelt, die beispielsweise eine Verbesserung von Durchfallerkrankungen, Erkältungen, Nachtblindheit oder sogar Krebserkrankungen durch den Verzehr des beworbenen Lebensmittels versprachen. Überwachung von Mineralwasserbrunnen Natürliches Mineralwasser darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist und eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde. Sowohl die amtliche Anerkennung als auch die Nutzungsgenehmigung werden unbefristet erteilt. In Niedersachsen übernimmt das LAVES diese Aufgabe. Für die Kontrollen der Voraussetzungen und Bedingungen, die die Grundlage der Anerkennung und Nutzungsgenehmigung bilden, sind die kommunalen Behörden zuständig. gebot wurde von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten sehr gut angenommen. Eventuell vorhandene Probleme ließen sich so leichter erkennen und abstellen. In chemischer, mikrobiologischer und hygienischer Hinsicht wurden die Forderungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung von allen überprüften Quellnutzungen zufriedenstellend erfüllt. Bezüglich der Nutzungsgenehmigungen zeigte sich in nahezu allen Fällen, dass die Betriebe Änderungen und Anpassungen an den Stand der Technik vorgenommen hatten. Rohmilchüberwachung in der deutschniederländischen Grenzregion Rohmilch ist ein sensibles Lebensmittel, dessen Gewinnung einer amtlichen Überwachung bedarf. Die Qualität der Rohmilch wird vor allem durch drei Kriterien bestimmt: Ein niedriger Keimgehalt verweist auf eine hygienische Gewinnung, niedrige Zellgehalte sprechen für eine ausreichende Eutergesundheit, das Freisein von Hemmstoffen lässt auf einen ordnungsgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln schließen. Werden von dem Milcherzeuger diese gesetzlichen Kriterien nicht eingehalten, so muss die zuständige Veterinärbehörde informiert werden. In der deutsch-niederländischen Grenzregion liefern Landwirte zunehmend Rohmilch zur weiteren Verarbeitung an Molkereien auch über die Grenze hinweg, sodass dem länderübergreifenden Meldevorgang der Rohmilchüberwachung eine steigende Bedeutung zukommt. Durch das Projekt „SafeGuard – länderübergreifendes Projekt zum Meldeverfahren für Grenzwertüberschreitungen bei der Rohmilchkontrolle“ wurden die praktizierten Meldeverfahren in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereits beschrieben und Schwachstellen identifiziert. Zu diesen gehören die strukturellen Unterschiede des Meldeverfahrens, die unterschiedliche Interpretationen der Rechtslage im Hinblick auf positive Hemmstoffbefunde, uneinheitliche Vorgaben bei Dauer und Aufhebung einer Milchliefersperre sowie der uneinheitliche Datentransfer zwischen den betroffenen Stellen. In dem Projekt sollen nun Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, das Vertrauen der Verbraucher in eine einwandfreie Qualität der Rohmilch weiter zu stärken. Bei ca. 50 Prozent der in Niedersachsen amtlich anerkannten Quellnutzungen führte das LAVES 2011 gemeinsam mit den kommunalen Behörden Kontrollen durch und bot eine Vor-Ort-Beratung an. Dieses An- ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT 29 Länderübergreifendes Projekt zur risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte Das im Rahmen des EU geförderten länderübergreifenden Projektes „SafeGuard“ durchgeführte Teilprojekt zur risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte konnte zum Ablauf des Jahres 2011 abgeschlossen werden. Im Verlauf des Projektes wurde ein Leitfaden für Niedersachsen in Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen für die amtliche Überwachung entwickelt. Der niedersächsische Leitfaden „Die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte beim Schwein“ wurde der „Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) vorgestellt und dient mittlerweile als Basis für ein bundeseinheitliches Konzept. 30 ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT Der Leitfaden beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben und liefert den Behörden, aber auch den Lebensmittelunternehmern konkrete Empfehlungen, um die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte in der Praxis umzusetzen. Die konsequente Umsetzung erfordert jedoch eine erweiterte Erhebung von Daten zur Schaffung einer fundierten und verlässlichen Lebensmittelketteninformation. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte zu einer verbesserten Tiergesundheit, einem verbesserten Tierschutz und letztendlich zu mehr Lebensmittelsicherheit beitragen kann. An diesem Punkt wird deutlich, dass sich aus der Forderung nach einem erweiterten Datenfluss datenschutzrechtliche Probleme ergeben, die im Verlauf des Projektes nicht geklärt werden konnten und auf Bundesebene gelöst werden müssen. Serviceangebote − − − − − − − − − − − − − Broschüren und Faltblätter zum Download oder Bestellen Informationen zum Thema „Verbraucherbeschwerde in Niedersachsen“ Ablauf des Zulassungsverfahrens Poster zur Zulassung von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und zur Zulassung von Fischereifahrzeugen Informationen zum EU-Schnellwarnsystem Organisation der Tierarzneimittelüberwachung in Niedersachsen ABC der Arzneimittel Informationen zur Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation von Arzneimittelanwendungen Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes im Tierbestand Muster Dokumentation der Arzneimittelanwendung im Tierbestand Muster für einen Kombi-Beleg Abgabe und Anwendung von Tierimpfstoffen Muster für die Anzeige einer Impfstoffabgabe nach § 44 Tierimpfstoff-Verordnung Anträge und Formulare zum Download − Betriebsspiegel (Zulassung als Lebensmittelbetrieb) − Anzeigeformular tierärztliche Hausapotheke − Probenahmeformulare für Probeneinsendungen gem. Nationalem Rückstandskontrollplan − Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG − − − − − − − − − − − − − − − Regelmäßige Seminare/Symposien/ Weiterbildungen − Fortbildungen und Workshops zur Probenbörse − − − Merkblätter und Leitfäden zum Download oder Bestellen Leitlinie für die Überwachungsbehörden der Bundesländer zur Durchführung der amtlichen Kontrollen in den für den US-Export zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieben Ausführungshinweise Muschelhygiene Ausführungshinweise Fischhygiene Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Merkblättern für Tierhalter und Muster für ein betriebsindividuelles Risikomanagement zur oralen Medikation Leitfaden Klauenbäder, einschließlich Informationen zu Bioziden Handbuch für die Durchführung des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) in Niedersachsen Merkblätter für Probeneinsendungen gem. Nationalem Rückstandskontrollplan Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke Merkblatt zur Anzeige über die Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke Merkblatt Therapienotstand Arzneimittel für Tiere aus dem Internet – Worauf muss ich achten? Ausführungshinweise für den Export von Rotfleisch in die Russische Föderation/ in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Geflügelfleisch in die Russische Föderation/in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Eiprodukten in die Russische Föderation/in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Milch in die Russische Föderation/in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Fleischerzeugnissen in die Russische Föderation/in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Fisch/ Fischereierzeugnissen in die Russische Föderation/ in die Zollunion Ausführungshinweise für den Export von Gelatine/ Kollagen in die Russische Föderation/in die Zollunion ABTEILUNG 2 I LEBENSMITTELSICHERHEIT Die Autoren: Dr. Martin Bisping Maja Djalvand Clemens Fechner Dr. Simone Funke Dr. Jutta Gerecke Dr. Annette Hänsel Dr. Maureen Hartl Ellen Hossfeld Dr. Uwe Jark Dr. Elke Kleiminger Dr. Werner Kunst Dr. Iska Lehmann Dr. Andrea Luger Dr. Anna Mellin Dr. Ulrike Praß Corinna Rohlfes Sandra Scheike Dr. Katrin Schumann Dr. Reinhard Velleuer 31 Abteilung 3 des LAVES: Tiergesundheit In der Abteilung 3 des LAVES sind die Dezernate Tierseuchenbekämpfung/Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Task-Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei/Fischereikundlicher Dienst zusammengefasst. Eine intensive Landwirtschaft muss von nachhaltigen Programmen zur Förderung der Tiergesundheit begleitet werden. Daher kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung um verschiedene Aspekte der Tiergesundheit: Sie koordinieren Programme zur Bekämpfung von Fisch- und Tierseuchen sowie zur Schädlingsbekämpfung, erstellen Konzepte und Gutachten zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung sowie zu Erhaltung und Aufbau ausgewogener Fischbestände und schaffen optimale Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei. Tierseuchen auf der Spur, Tierschutz im Fokus und Binnenfischerei im Blick Zahlen auf einen Blick 47,97 Vollzeitstellen* 1.608 Untersuchungen 17.165 Beratungen, davon 2.438 Verwaltungsakte 238 Kontrollen *) inkl. Drittmittelstellen 32 Neben den Routinetätigkeiten wie Zulassungen und Genehmigungen sowie der Überwachung von Betrieben lag im Jahr 2011 ein Arbeitsschwerpunkt der Abteilung 3 in der Durchführung eines Workshops rund um das neue Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. In diesem Bereich gibt es einen hohen Informationsbedarf, da durch die Komplexität der Thematik sehr viele Schnittstellen mit dem Lebensmittel-, Futtermittel-, Düngemittel- und Abfallrecht bestehen. Der Workshop wurde in Zusammenarbeit mit den technischen Sachverständigen durchgeführt. Weitere Schwerpunkte lagen in der Fortführung und Begleitung des BVD-Bekämpfungsprogramms sowie in Schulungen und Beratungen der kommunalen Veterinärbehörden zu den tierseuchenrechtlich bedeutsamen Datenbanken HI-Tier und TRACES. Zur Verbesserung des Tierseuchenkrisenmanagements im LAVES wurde das Organigramm des Tierseuchenkoordinierungszentrums des LAVES überarbeitet, kommuniziert und im Rahmen einer Übung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche erprobt. Zudem wurden Schulungsveranstaltungen zum Krisenfallverwaltungsprogramm des bundesweit genutzten Tierseuchennachrichtenprogramms durchgeführt. Die Erweiterung und Überarbeitung des Tierseuchenbekämpfungshandbuchs Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen war auch im Jahr 2011 ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt. In der Fischseuchenbekämpfung standen 2011 die Entwicklung von Konzepten zur Fischseuchenprophylaxe sowie epidemiologische Untersuchungen nach Infektionen mit dem Koi-Herpesvirus im Mittelpunkt. Im April 2011 stellte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung den Tierschutzplan Niedersachsen vor. Seitdem ist der Tierschutzdienst des LAVES intensiv in die Umsetzung dieses anspruchsvollen und komplexen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung in Niedersachsen eingebunden. Auf der Tierschutzagenda 2011 standen darüber hinaus folgende Schwerpunktthemen: Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, beratende Begleitung des Umstellungsprozesses auf die Gruppenhaltung von Sauen, Umsetzung des Niedersächsischen Hundegesetzes einschließlich der dazugehörigen Durchführungshinweise sowie die Implementierung der Richtlinie der europäischen Union zum Schutz von Versuchstieren (2010/63/EU). Welche hoch spezialisierten Kenntnisse in Sachen Tierschutz im Einzelfall erforderlich sind, zeigte die Bewertung des Einsatzes von Fischen im Rahmen der Mani- oder Pediküre beim Menschen. Im Bereich der Fischerei standen folgende Aufgaben besonders im Fokus: Die im April 2010 durch die EU-Kommission genehmigten Aal-Bewirtschaftungsplä- ne für die deutschen Flussgebiete führten zu umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten für die Erwerbsfischerei und die Fischereiverwaltung. Dies betraf unter anderem die Registrierung der Fischereibetriebe und -fahrzeuge sowie die Erfassung von Fangund Besatzdaten. Für prioritäre Fischarten wie Bachneunauge, Steinbeißer und Koppe wurden sogenannte Vollzugshinweise erstellt. Diese beinhalten Empfehlungen für Schutzmaßnahmen und Hinweise auf vorrangige Zielgebiete für den Fischartenschutz. Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Wanderfischarten in der Aller wurde an der Rathsmühle in Celle die Errichtung eines Fischweges mit Mitteln des europäischen Fischereifonds, des Landes Niedersachsen und der Stadt Celle gefördert. 33 Wesentliche Aufgaben Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 3 des LAVES kümmern sich um verschiedene Aspekte der Tiergesundheit. Dazu gehört zum einen die Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen. Zum anderen werden Leitlinien zum Tierschutz erarbeitet. Im Fokus der Spezialisten stehen neben Nutztieren auch Haustiere sowie das Fischereiwesen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Koordination und fachliche Unterstützung der kommunalen Veterinärbehörden bei der Tierseuchenbekämpfung, Fischseuchenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung, beim innergemeinschaftlichen Verbringen, der Ein-, Durch-, Ausfuhr von Tieren, bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte und im Tierseuchenkrisenmanagement Erteilung von Genehmigungen zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern und zur Durchführung überregionaler Tierausstellungen, Tierauktionen und ähnlichen Veranstaltungen sowie zum Verbringen tierischer Nebenprodukte Tierseuchenrechtliche Zulassung von Embryotransfer-, Besamungsstationen, Affenhaltungen sowie Zu- 34 ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT lassung und Überwachung von Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte Schädlingsdiagnostik und Kontrolle der Durchführung der Rattenbekämpfung Beratung der Veterinärbehörden in Tierschutzfragen, insbesondere bei problematischen Tierhaltungen Erarbeitung von Tierschutz-Empfehlungen und Leitlinien für tiergerechte Haltungssysteme Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und -vereinen Aufgaben des Hufbeschlagswesens Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen bei Tiertransporten Bearbeitung von Tierversuchsanträgen Fischereiverwaltung Fischartenschutz Förderung der Fischerei nach Landes- und EG-Richtlinien Erstellung von Aal-Bewirtschaftungsplänen Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie – soweit es die Fischfauna betrifft Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Erfolgreicher Workshop des LAVES zu tierischen Nebenprodukten Die zunehmende Verwertung tierischer Nebenprodukte (TNP) hat dazu geführt, dass prozentual immer weniger tierische Nebenprodukte als Abfall beseitigt werden. In der Folge gibt es viele – zum Teil auch neue – Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen sowie technische Neuigkeiten, die berücksichtigt werden müssen. Seitdem im März 2011 die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 aufgehoben und die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte sowie die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 142/2011 in Kraft getreten sind, existiert ein hoher Informationsbedarf hinsichtlich der Neuerungen, Änderungen und Probleme im Tierische Nebenprodukte-Recht. Das Dezernat 31 (Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte) organisierte daher gemeinsam mit dem Dezernat 15 (Technische Sachverständige) des LAVES Ende September einen TNP-Workshop mit den Schwerpunktthemen „Biogas“, „Schnittstelle TNP zu Lebensmitteln“ und „FAQ´s“. An dem Workshop nahmen sowohl Tierärzte als auch Sachbearbeiter der kommunalen Veterinärbehörden sowie Vertreter des BMELV, ML, der Hansestadt Bremen und anderer Dezernate des LAVES (Recht, Lebensmittel, Futtermittel) teil. Obwohl der Teilnehmerkreis bereits von ursprünglich 40 auf 64 Delmenhorst, Stadt Personen erweitert wurde, konnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Die während des Workshops aufgetauchten Fragen – insgesamt über 130 verschiedene Fragestellungen – wurden gesammelt und nach Beantwortung von den Fachleuten des LAVES an alle Teilnehmer versendet. Tierseuchenkrisenmanagement im LAVES Bei Ausbruch einer hoch kontagiösen Tierseuche ist es erforderlich, dass auf allen Ebenen der Veterinärverwaltung schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Solche Situationen können die personellen Kapazitäten einzelner Fachbereiche überschreiten. Daher ist es erforderlich, die Kräfte einer Behörde zu bündeln. Dies geschieht im Falle eines Tierseuchenausbruchs im Tierseuchenkoordinierungszentrum des LAVES. Nach den Erfahrungen mit Ausbrüchen der Aviären Influenza in den Jahren 2008/2009 wurde das Organigramm des Tierseuchenkoordinierungszentrums des LAVES geändert und aktualisiert. Um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Abteilungen in die Tätigkeiten im Tierseuchenfall einzubinden, wurde im November 2011 eine Tierseuchenübung im LAVES durchgeführt. Rotenburg a. d. Wümme Soltau-Fallingbostel Verden Oldenburg Cloppenburg Diepholz Emsland Celle Nienburg a. d. Weser Vechta Hannover Osnabrück Osnabrück Stadt Peine Schaumburg HamelnPyrmont Hildesheim Salzgitter Goslar Lage der fiktiven Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche bei der Tierseuchenübung 2011 ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT 35 In vier Landkreisen wurden fiktive Fälle der Maul- und Klauenseuche festgestellt und dem LAVES mitgeteilt. Dessen Aufgabe war daraufhin, Gesamtlageberichte zu erstellen, die Beseitigungskapazitäten zu koordinieren, einen landesweiten „Stand still“, also einen kompletten Stopp sämtlicher Tierbewegungen für alle empfänglichen Tiere zu verfügen, die Probenahme fachlich zu koordinieren und die kommunalen Behörden vor Ort zu unterstützen. Die Übung entwickelte eine sehr realitätsnahe Dynamik, bei der die anstehenden Aufgaben bearbeitet und Punkte identifiziert wurden, die noch verbessert werden müssen. Umgang mit Rohmilch aus Restriktionsgebieten der Maul- und Klauenseuche Für den Umgang mit Milch aus Restriktionsgebieten bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) gibt es bislang innerhalb Niedersachsens noch keine zufriedenstellende Lösung. Die Verarbeitung oder unschädliche Beseitigung der Milch ist jedoch von immenser Bedeutung, denn Milch noch unerkannt infizierter Rinder kann das MKS-Virus enthalten. Dadurch wäre ein Verschleppen der Seuche möglich. Im Rahmen eines EU-geförderten Projektes (INTERREG IVA Projekt „SafeGuard“) wurde die Thematik „Umgang mit der Milch in den Restriktionsgebieten eines MKS-Ausbruchs“ erneut aufgegriffen, um die Krisenplanung von Behörden, Landwirtschaft und Wirtschaftsbeteiligten zu unterstützen. In einem Leitfaden wurden die Projektergebnisse zusammengefasst. Der Leitfaden soll milchverarbeitenden Unternehmen helfen, praktikable Lösungen zur Milchabholung und -verarbeitung im Krisenfall zu finden, und sie motivieren, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, um für einen möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein. Die Lösungsvorschläge basieren dabei überwiegend auf Erfahrungen, die im Rahmen von Betriebsaudits gesammelt wurden. Weiterhin soll der Leitfaden Behörden bei der MKSKrisenplanung unterstützen und im Seuchenfall als schnelle Informationsquelle und Entscheidungshilfe dienen. Tierschutz: ein gefragtes Thema Im Jahr 2011 wurden insgesamt 3.164 Anfragen an den Tierschutzdienst gestellt. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist nach wie vor die Nutztierhaltung einschließlich der Themenbereiche „Geflügel“ und „Tiertransporte“ mit über 65 Prozent aller Anfragen. Wie bereits im Vorjahr kamen die meisten Fragen (32 Prozent) von den kommunalen Veterinärbehörden. Durch die intensive Einbindung in den Niedersächsi- 36 ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT schen Tierschutzplan erhöhte sich allerdings auch die Inanspruchnahme des Tierschutzdienstes durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML); über ein Viertel der Anfragen kamen vom ML. Wissenschaftliche Einrichtungen schlugen mit 15 Prozent der Beratungen zu Buche, gefolgt von Veterinärbehörden anderer Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit zusammen gut 9 Prozent. Anfragen sonstiger Behörden und Institutionen wie Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizei kamen auf 3 Prozent. Mit rund 5 Prozent fast gleich geblieben ist die Zahl der Anfragen von Verbänden wie Tierschutzorganisationen, Landvolk oder Geflügelwirtschaft. Auf Parteien und Medien entfielen 2 Prozent; knapp 9 Prozent auf Firmen, Landwirte und Privatpersonen. Tierversuche: Zahlen, Daten, Fakten Derzeit sind in Niedersachsen etwa 35 Versuchseinrichtungen angesiedelt, die regelmäßig Anträge auf Genehmigung stellen oder Versuchsvorhaben anzeigen. Dabei handelt es sich um wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in der Regel mit Grundlagenforschung beschäftigen, sowie um auftragsforschende Institutionen und Hersteller von Arzneimitteln, die überwiegend anzeigepflichtige Tierversuche durchführen. Im Jahr 2011 wurden beim LAVES insgesamt 337 Tierversuche neu beantragt und 228 Vorhaben angezeigt. Zusätzlich wurden 657 Änderungen bereits genehmigter bzw. angezeigter Vorhaben beantragt und 440 Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 1 TierSchG (Qualifikation der durchführenden Personen) erteilt. Zusammen mit der Prüfung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen und der Bestellung von Tierschutzbeauftragten wurden im Arbeitsbereich Tierversuche 2011 insgesamt 1.709 Bescheide durch das LAVES erstellt. Aufgrund der guten Vorarbeit und Beratung der Antragsteller durch die Tierschutzbeauftragten der jeweiligen Einrichtungen kam es nur sehr selten vor, dass Anträge vollständig abgelehnt werden mussten. Häufiger dagegen wurden Auflagen erteilt oder Pilotversuche mit kleinen Tierzahlen vorgezogen. In Einzelfällen wurden Antragsteller aufgefordert, die geplante Durchführung grundlegend zu modifizieren oder den Antrag insgesamt zurückzuziehen. Wie in § 15 des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben unterstützt das Votum einer Ethikkommission das LAVES bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen. Darüber hinaus ist die intensive Zusam- menarbeit mit der „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ im Bundesinstitut für Risikobewertung unverzichtbarer Bestandteil der Entscheidungspraxis. Einbindung des Tierschutzdienstes in den Niedersächsischen Tierschutzplan Um den Tierschutz in der Nutztierhaltung in Niedersachsen weiterzuentwickeln, ist der Tierschutzdienst des LAVES intensiv mit der Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen befasst. Die Arbeitsgruppen Schweine-, Legehennen- und Putenhaltung werden von Mitarbeiterinnen des Tierschutzdienstes geleitet; darüber hinaus ist das Dezernat 33 des LAVES in allen übrigen Arbeitsgruppen (AG Tierschutzindikatoren, Enten- und Gänse-, Masthühner- sowie Rinderhaltung) und im Lenkungsausschuss als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Für jede Arbeitsgruppe ist ein genauer „Fahrplan“ zur Aufgabenerledigung festgeschrieben und mit detaillierten Zeitvorgaben hinterlegt. Wasserangebot zur Gefiederpflege bei Pekingenten im Test Arbeitsschwerpunkte waren im vergangenen Jahr unter anderem der Verzicht auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Ferkeln sowie der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Puten und Legehennen. Zu diesen Themenkomplexen wurden Pilotvorhaben initiiert und Forschungsaufträge vergeben. Erste Beschlüsse zur Elterntierhaltung von Legehennen und zum Einsatz von Fängerkolonnen in der Geflügelhaltung konnten unter Mitwirkung des Tierschutzdienstes verabschiedet werden. Die Arbeitsgruppe Enten und Gänse befasste sich bisher unter anderem mit der Gestaltung eines Wasserangebotes für die Gefiederpflege, das auch in Intensivhaltungen nutzbar ist. Parallel dazu wurden unter Beteiligung des Tierschutzdienstes die Fußballen der Wasservögel auf Verletzungen untersucht (Paddelbonitierungen), da ein vermehrtes Wasserangebot nicht zu einer Verschlechterung der Einstreuqualität und damit der Fußballengesundheit der Enten führen darf. Schon jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung des Niedersächsischen Tierschutzplans auch 2012 einen Großteil der Arbeitskapazitäten des Tierschutzdienstes binden wird. Gruppenhaltung von Sauen: viele Fragen zur Umrüstung von Altbauten Da in der Schweinehaltung in absehbarer Zeit zahlreiche Übergangsvorschriften auslaufen, bestand 2011 ein großer Beratungsbedarf – sowohl bei den Veterinärbehörden als auch in der Landwirtschaft. Zu dieser Thematik erreichten den Tierschutzdienst des LAVES weit mehr als 500 Anfragen. Insbesondere die anstehende Umrüstung von Altbauten auf die von der EU vorgeschriebene Gruppenhaltung tragender Sauen warf zahlreiche Fragen auf. Zur Erläuterung der neuen Anforderungen führte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und das Landvolk Nieder- Tragende Sauen müssen zukünftig in Gruppen gehalten werden. Daher ist eine Umrüstung von Altbauten erforderlich sachsen unter Beteiligung des Tierschutzdienstes im April 2011 eine Informationsveranstaltung für Landwirte, Berufs- und Fachverbände sowie Berater und interessierte Veterinärbehörden durch, die sich großer Resonanz erfreute. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Wunsch nach einer kurzen und prägnanten Zusammenfassung der Neuerungen geäußert. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, verfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie des Tierschutzdienstes im August 2011 das Merkblatt „Eckdaten zur Haltung von Sauen“. Dieses Merkblatt wurde anschließend auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT 37 § 1 Tierschutzgesetz (Grundsatz) „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Hufbeschlagschmied: Koordinieren der Ausbildung und Abnahme der Prüfungen Mit dem Rückgang der Pferdehaltung in Deutschland in den 1950er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist auch der Beruf des Hufbeschlagschmiedes zunehmend aus dem Bewusstsein der Bevölkerung verschwunden. Das hat sich inzwischen geändert: Heute benötigen die ca. eine Million in Deutschland gehaltenen Pferde und Ponys eine große Zahl von qualifizierten Hufbeschlagschmieden, Huftechnikern oder Hufpflegern. Wenn der Zustand der Hufe oder die Nutzung der Pferde es erfordern, ist für einen fachgerechten Beschlag oder einen anderweitigen geeigneten Hufschutz zu sorgen. Mittlerweile gibt es neben dem klassischen Hufbeschlagschmied auch weitere Berufsgruppen, die eine Hufpflege anbieten, wie den Huftechniker und den Hufpfleger. Die Anforderungen an die Ausbildung zu diesen Tätigkeiten sind bislang rechtlich nicht eindeutig festgelegt. Die Durchführung des Heißbeschlages obliegt allerdings weiterhin nur den staatlich geprüften Hufbeschlagschmieden. Im Jahr 2006 wurde die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied gesetzlich neu geregelt. Im Hufbeschlaggesetz (BGBl. I, S. 900) und der Hufbeschlagverordnung (BGBl. I, S. 3205) sind die Voraussetzungen für den Beginn dieser Ausbildung sowie für die Lehrgänge und Prüfungen festgelegt: Wer Hufbeschlagschmied werden möchte, benötigt zunächst eine abgeschlossene Berufsausbildung. Danach folgt ein vierwöchiger Einführungslehrgang, den die staatlich anerkannten Hufbeschlagschulen regelmäßig anbieten. Es schließt sich eine zweijährige sozialversicherungspflichtige praktische Ausbildung bei einem staatlich geprüften Hufbeschlagschmied an, in der der Umgang und die Verarbeitung der unterschiedlichen Materialien vermittelt werden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein mindestens viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule absolviert werden. Besteht der Kandidat die abschließende Prüfung, darf er sich „Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied“ nennen und alle gelernten Tätigkeiten nun selbstständig durchführen. Die für das Bundesland Niedersachsen erforderliche Koordinierung der Ausbildungen und der Prüfungen sowie der staatlichen Anerkennungen obliegen dem LAVES am Standort Lüneburg. Bewertet werden nicht nur die in Niedersachsen getätigten Abschlüsse und Voraussetzungen. Auch die in anderen EU-Mitgliedstaaten und in Drittländern erworbenen Prüfungszertifikate und Berufsnachweise werden auf ihre Anerkennung und Gleichwertigkeit geprüft. 38 ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT Immer wieder kommt es zu Beschwerden und Hinweisen, dass Personen, die einen Heißbeschlag anbieten oder durchführen, nicht die erforderliche Legitimation nachweisen können. Auch diesen Fällen muss das LAVES nachgehen – nicht zuletzt, um die vielen ordentlichen Hufbeschlagschmiede zu schützen. Bestätigt sich der Verdacht des illegalen Hufbeschlages, müssen die Betroffenen mit empfindlichen Bußgeldern und ggf. weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen rechnen. Aktuelle Probleme des Tierschutzes bei Fischen und aquatischen Wirbellosen Auch wenn bis heute keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Schmerzempfinden von Fischen und aquatischen Wirbellosen wie Krebstieren oder Kopffüßern vorliegen, gilt die Leidensfähigkeit – zumindest bei Fischen – als gesichert. In der Konsequenz ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes auch auf Fische und aquatische Wirbellose anzuwenden. Verkaufshälterung von Hummern und Krabben Die Hälterung von lebenden Speisehummern im Fischeinzelhandel war im Jahr 2011 Gegenstand mehrerer Beanstandungen, da die Tiere in unstrukturierten Becken ohne Versteckmöglichkeiten und mit zugebundenen Scheren zum Verkauf angeboten wurden. Eine Arbeitsgruppe, in der neben dem Fachbereich Fischseuchenbekämpfung der Task-Force Veterinärwesen des LAVES auch Behördenvertreter anderer Bundesländer, Forschungseinrichtungen und die Fischereiwirtschaft vertreten sind, befasst sich nun mit der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen die Hälterung lebender Hummer im Einzelhandel aus Sicht des Tierschutzes toleriert werden kann. In dem Zusammenhang wurde eine Studie an der Humboldt-Universität Berlin initiiert, mit dem tierschutzfachliche Fragestellungen zur Lebendhälterung von Hummern geklärt werden soll. Ein Merkblatt soll nach Vorliegen wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt werden. Vermehrt beabsichtigen Betreiber von Kosmetikstudios, Kangalfische (Garra rufa) unter anderem zur Pedi- oder Maniküre einzusetzen. Die aus Anatolien stammenden Fische „knabbern“ Hautschuppen ab. Für solche Vorhaben bedarf es der behördlichen Erlaubnis gemäß den Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Diese ist aus Sicht des LAVES jedoch zu verwehren, da der Einsatz mit Stress und damit Leiden für die Tiere verbunden ist, und kosmetische Zwecke aus gesellschaftspolitischer Sicht kein vernünftiger Grund sind. Im Gegensatz dazu wäre die Verwendung von Kangalfischen zur Behandlung der Schuppenflechte erlaubnisfähig. Schutz für bedrohte Fischarten in Niedersachsen In Niedersachsen gelten neben anderen Tier- und Pflanzenarten auch zahlreiche Fischarten gemäß der Roten Liste (LAVES 2008) als stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht. Viele dieser Arten finden sich in den Anhängen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH), sie unterliegen europaweitem Schutz. Im Hinblick auf Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurde eine Priorisierung der Arten vorgenommen: a) Fischarten mit höchster Priorität (acht Arten: unter anderem Fluss- und Meerneunauge, Lachs, Äsche) b) Prioritäre Arten (sieben Fischarten: unter anderem Bachneunauge, Koppe und Steinbeißer; dazu Edelkrebs) c) Zu beobachtende Fischarten (Rapfen, Finte, Stör). Um landesweite Schutzmaßnahmen zielgerichtet umsetzen zu können, wurden durch das Dezernat Binnenfischerei für die 19 Arten dieser Kategorien sogenannte „Vollzugshinweise“ erstellt. Artspezifisch sind darin dargestellt: Lebensweise und Ansprüche an den Lebensraum, Bestandssituation und Verbreitung in Niedersachsen und Deutschland, auf die Art wirkende Beeinträchtigungen und Gefährdungsursachen sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen und Hinweise auf vorrangige Gewässersysteme als Zielgebiete für den Schutz dieser Arten. Als Schutz- und Hilfsmaßnahmen werden insbesondere vorgeschlagen: Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer, Umstellung auf eine fischschonende Gewässerunterhaltung, Verbesserungen der Hydromorphologie, Einbringen von Strukturelementen (Kiesbänke, Totholzelemente, etc.). Fischwege in niedersächsischen Fließgewässern Für den Erhalt und die Entwicklung autochthoner Fischbestände ist eine ungehinderte Wanderung in den Fließgewässern elementare Voraussetzung. Seit Jahrzehnten werden sukzessive Wanderhindernisse beseitigt (zum Beispiel Abstürze) oder durch den Bau von Fischwanderhilfen, zum Beispiel zur Umgehung von Wehren oder Wasserkraftanlagen, passierbar gemacht. Seit Ende der 1980er Jahre wird beim Dezernat Binnenfischerei die Datei „Fischwege“, in der alle bekannten Fischaufstiegsanlagen (FAA) erfasst sind, geführt und fortgeschrieben. Im Zeitraum 1998 bis 2011 sind in Niedersachsen rund 100 neue FAA gebaut worden – aktuell existieren 367 Anlagen. Neben dem Neubau von FAA werden etwa in gleichem Umfang vorhandene Fischwege nach dem aktuellen Stand der Technik umgebaut. Dadurch werden die Durchgängigkeit und somit die Entwicklungsmöglichkeiten für die Fischfauna kontinuierlich verbessert. Etwa zwei Drittel der Anlagen sind eher technisch gestaltet, zum Beispiel in Form von Becken- und Schlitzpässen, ein Drittel der Anlagen sind eher naturnah gestaltet, zum Beispiel in Form von Umgehungsgerinnen oder Sohlengleiten und -rampen. 2011 wurde mit dem Einbau eines Fischpasses sowie neuer Fischschutz- und Abstiegseinrichtungen an der Rathsmühle in Celle begonnen. Hierdurch wird ein bisher absolutes Wanderhindernis in der Aller, einer überregional bedeutsamen Fischwanderroute, entschärft. Für diese Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Niedersachsen wurden erstmalig Mittel aus dem Europäischen Fischereifond (EFF) bereitgestellt. Fischaufstiegsanlage an der Aller in Celle an der Rathsmühle im Bau ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT 39 Stützung des Aalbestandes in Niedersachsen Nach der Genehmigung der deutschen Aal-Bewirtschaftungspläne (Aal-BWP) durch die EU-Kommission (KOM) im April 2010 waren im Jahr 2011 die in den Plänen benannten Maßnahmen zur Erhaltung des Aals und der Aalfischerei in Niedersachsen umzusetzen. Zudem wurde die 2010 begonnene Etablierung von Meldesystemen für die Erwerbs- und Angelfischerei fortgeführt. Die Aal-BWP sehen vor, den Besatz mit Aalen zunächst auf dem Niveau der Vorjahre zu erhalten sowie zukünftig zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2011 der Aalbesatz erstmals landesweit mit Landes- und EU-Mitteln in Höhe von über 230.000 Euro gefördert. Dennoch ergab die Auswertung der Daten für die Jahre 2008 bis 2010 im Vergleich zu den Vorjahren reduzierte Besatzmaßnahmen. Um dennoch das 40 ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT Ziel der Aal-BWP zu erreichen und gegenüber 2011 eine Steigerung der Besatzmaßnahmen zu erreichen, wurde die Förderkulisse für 2012 angepasst. Hierzu wurde – ausgehend von den Besatzaufwendungen der Referenzjahre 2008 bis 2010 – eine gegenüber 2011 verstärkte Erhöhung der Besatzaufwendungen als Förderbedingung aufgenommen. Im Juni 2012 ist der EU-Kommission der erste Bericht zum Stand der Umsetzung der Aal-BWP vorzulegen. Erste Erfahrungen mit den erhobenen Daten belegen, dass diese geeignet sind, um zukünftig Maßnahmen wie die Besatzförderung zu optimieren und um die Modellierung der weiteren Aalbestandsentwicklung mit aktuellen Daten vorzunehmen. Damit erleichtert das etablierte Meldesystem für Fang- und Besatzdaten in Zukunft die Erstellung der Berichte, die in mehrjährigem Turnus erfolgen muss. Serviceangebote Eigene Fachberichte zum Download oder Bestellen − Berichte zu den Tierseuchenübungen 2003 bis 2010 − Jahresberichte der Task-Force Veterinärwesen 2002 bis 2010 − Tierschutz – Aktuelle Probleme in der Haltung von Masthühnern − Tierschutzauflagen für Schweine haltende Betriebe − Winterweidehaltung von Rindern und Schafen − Elektrobefischungen von Werra und Oberweser 2004– 2010 − Die hydrologische Situation der Oberweser der Jahre 2006 und 2007 sowie des Jahres 2008 aus fischereilicher Sicht − Bewertung der Fischfauna in Fließgewässern − Ökologischer Zustand der niedersächsischen Übergangsgewässer Broschüren und Faltblätter zum Download oder Bestellen − Nieders. Empfehlungen zum Erhalt der Fußballengesundheit von Masthühnern − Aquakultur und Fischseuchenbekämpfung in Niedersachsen − Maul- und Klauenseuche – Risiken und Gefahren − Schweinepest: Risiken und Gefahren − Der Australische Teppichkäfer − Tagungsbände 2. bis 7. Nieders. Tierschutzsymposium zur Nutztierhaltung in Oldenburg von 1998 bis 2009 − Faltblatt „Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen“ − Abwanderung von Fischen im Bereich von Wasserkraftanlagen − Zur Sperrwirkung großer Dükeranlagen auf Fischwanderungen − Flusskrebse in Niedersachsen − Leitfaden für Fischereiaufseher − Grundzüge der fischereilichen Bewirtschaftung von Binnengewässern − Funktionsüberprüfung der Fischaufstiegsanlagen an der Staustufe Geesthacht − Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten − Süßwasserfische in Niedersachsen − Kleinfische in Niedersachsen – Hinweise zum Artenschutz Anträge und Formulare zum Download − Anzeige Tierversuche − Antrag Genehmigung Tierversuch − Antrag Ausnahmegenehmigung § 9 Abs. 1 Satz 4 Tierschutzgesetz − Antrag zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen − Antrag auf Förderung von Investitionen in der Aquakultur und Binnenfischerei − Antrag auf Förderung von Aalbesatzmaßnahmen − Musterantrag Elektrofischerei − Erhebung von Aalfang- und Aalbesatzdaten der Fischereivereine − Erhebung von Aalfang-, Aalbesatz- und Fangaufwandsdaten der Erwerbsfischerei − Betriebliches Aufnahme- und Abgabebuch nach BArtSchV für den Aal − Erfassungsbögen zur Elektrofischerei und Fischfang in Fischwegen − Formular zur Einsendung von Material zur Schädlingsdiagnostik − Antrag auf Genehmigung/Anzeige der Registrierung gemäß §§ 3/6 Fischseuchenverordnung Merkblätter und Leitfäden zum Download oder Bestellen − Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen − Leitfäden zum Einsatz praktizierender Tierärzte und landwirtschaftlicher Fachkräfte im Tierseuchenkrisenfall − Merkblatt Speckkäferbefall – Was tun? − Mindestanforderungen in der Putenmast − Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen − Empfehlungen für die saisonale und ganzjährige Weidehaltung von Rindern − Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden − Tierschutzgerechte Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation − Tierschutz im Zirkus – Erfassung, Überwachung, Erlaubniserteilung − Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung − Merkblatt zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen − Merkblatt zum Aalbesatz − Merkblatt zur Hundehaltung − Merkblatt zur Ausbildung von Hufbeschlagsschmieden Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen − Nds. Tierschutzsymposium − Sachkundelehrgang Zierfische − Elektrofischer-Lehrgang ABTEILUNG 3 I TIERGESUNDHEIT Die Autoren: Dr. Markus Diekmann Jörg Dünhöft Christian Edler Dr. Andreas Franzky Dr. Ursula Gerdes Dr. Christa Jeske Dr. Dirk Kleingeld Christine Lecour Dr. Martina Mahnken Dr. Christiane Opitz Dr. Sabine Petermann Heiner Stolle 41 Abteilung 4 des LAVES: Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung Die Futtermittelüberwachung umfasst alle Ebenen der Futtermittelherstellung – von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Verkauf für Nutztiere wie für Heimtiere. Das Dezernat „Ökologischer Landbau“ nimmt die Überwachung der staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen sowie alle hoheitlichen Aufgaben wahr. Überwachungstätigkeiten des Dezernates „Marktüberwachung“ finden in den Bereichen Rindund Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch sowie Obst und Gemüse statt. Von der Zulassung bis zum Vollzug Zahlen auf einen Blick 53,09 Vollzeitstellen 5.357 Beratungen* 5.037 Kontrollen *) Beratungen umfassen überwiegend amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen, Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften 42 Die Abteilung 4 nimmt mit ihren Vollzugsaufgaben eine Sonderstellung im LAVES ein. Zulassungen und Registrierungen von Betrieben stehen dabei umfangreiche Kontrollen gegenüber, mit denen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht wird. Verstöße können Verwaltungs- wie Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Auch Abgaben wegen strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft sind möglich. 2011 begann mit dem Fall von Dioxinen in Futterfetten und den damit erzeugten Futter- und Lebensmitteln: Krisenmanagement prägte die Tätigkeiten in der amtlichen Futtermittelüberwachung. Dioxin-Funde in Zuckerrübenschnitzeln Ende des Jahres 2011 belegen, dass diese organischen Schadstoffe auch Jahrzehnte nach Seveso ein dauerndes Thema für die Futtermittelsicherheit sind. Für den Bereich des ökologischen Landbaus war das vergangene Jahr geprägt durch andauernde Diskussionen um die Umsetzung der Europäischen Rechtsvorgaben – insbesondere im Bereich der Geflügelhaltung. In Niedersachsen hat die Zahl der Betriebe mit Ökologischer Legehennenhaltung gerade in großen Beständen deutlich zugenommen. Im Fachdezernat Marktüberwachung wurde eine erste umfassende Betriebsaufnahme abgeschlossen, nachdem dem Dezernat die Überwachung und Registrierung nach der europäischen Bruteiervermarktungsnorm übertragen worden war. Seit dem 1. Juli 2011 nimmt das LAVES Aufgaben der Marktüberwachung im Bundesland Bremen auf der Basis eines Staatsvertrages wahr. Dabei wird bis in den Einzelhandel hinein die Einhaltung der Vermarktungsnormen kontrolliert. Wesentliche Aufgaben: Zulassungen, Registrierungen und Vollzug Die Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Zurzeit führen insgesamt 14 Futtermittelprüfer vor Ort die Betriebskontrollen und die Probenahmen durch. Um eine flächendeckende Präsenz zu gewährleisten, sind diese Mitarbeiter auf die Standorte Oldenburg, Hannover und Lüneburg verteilt. Die Koordinierung und Sachbearbeitung einschließlich des Vollzugs erfolgt über die Zentrale in Oldenburg. der Vermarktung) werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure des Dezernates auf die Einhaltung der EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Güteeigenschaften und Handelsklassen überprüft. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: − Überwachungstätigkeiten des Dezernats Marktüberwachung finden vor allem in den Marktsektoren Rind- und Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz). In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentren des Einzelhandels (den sogenannten „Flaschenhälsen“ − − − Amtliche Futtermittelüberwachung für Niedersachsen und Bremen gemäß den Vorschriften der VO (EG) Nr. 882/2004 Betriebskontrollen inkl. Dokumentenkontrolle der Futtermittelunternehmen Kontrolle der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften Probenahmen und Bewertung der entsprechenden Analyseergebnisse Importkontrollen von Drittlandeinfuhren über niedersächsische Einlassstellen 43 − Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen − Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und Exportbescheinigungen − „Cross Compliance“-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben − Umsetzung des EU-Schnellwarnsystems für Futtermittel − − − − Überwachung der Tätigkeit privater Kontrollstellen hinsichtlich der Objektivität und der Wirksamkeit der Kontrollen im ökologischen Landbau Erfassung der durch die Kontrollstellen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße sowie Sanktionierung, gegebenenfalls auch Entfernung des Hinweises auf den ökologischen Landbau Entgegennahme der Meldungen der Unternehmen und Überwachung der Einhaltung der Meldepflicht nach EG-Öko-Verordnung Genehmigungen nach EG-Öko-Verordnung Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ sowie dem Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität − − − − − − Überwachung der Vermarktungsnormen aus der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der EU sowie nationaler Verordnungen in den Fachbereichen Eier, Bruteier, Geflügelfleisch, Obst und Gemüse, Schweine-, Rind- und Schaffleisch Registrierung von Legehennenbetrieben sowie Bruteierbetrieben Markt- und hygienerechtliche Zulassung von Eierpackstellen Zulassung besonderer Haltungsformen für Geflügelhalter und -schlachtbetriebe Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften nach dem Fleischgesetz Ausbildung und Zulassung von Klassifizierern für die Einreihung von Schlachtkörpern in Handelsklassen sowie für deren Gewichtsfeststellung Koordination der Überwachung der Rindfleischetikettierung durch Kommunalbehörden und LAVES Medienaufsicht, das heißt die Überwachung der Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken Durchführung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse 44 Futtermittelproben als Instrument der Überwachung Art und Umfang der Probenahme und Analytik von Futtermitteln basieren zum einen auf dem „Rahmenplan zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan“, der risikobasiert Empfehlungen für die Länder ausspricht. Zusätzlich erfolgt die Probenahme flexibel aufgrund von Prüfungsfeststellungen vor Ort sowie aufgrund aktueller Geschehnisse – zum Beispiel Meldungen aus dem Schnellwarnsystem. Die Analyse von Futtermittelproben soll sicherstellen, dass keine für Mensch und Tier gesundheitlich bedenklichen Stoffe zur Verfütterung gelangen und dass die Ernährung der Tiere bedarfsgerecht erfolgt. rung. 22 Prozent der Futtermittelproben im Jahr 2011 wurden im Rahmen verschiedener Sondervorgänge als Verdachts-, Verfolgs- und Nachproben entnommen. Der Aufwand für diese Probenarten ist im Vorfeld nicht abschätzbar und variiert stark. 2011 wurden von den Prüferinnen und Prüfern des Dezernats 41 insgesamt 2.350 Futtermittelproben entnommen. Daneben erfolgten 35 prüfungsbegleitende Probenahmen zur Ursachenforschung und Beweissiche- Bleibelastungen durch Schießbetriebe geprüft Landwirtschaftlich genutzte Flächen nahe Wurfscheibenanlagen können durch intensiven Schießbetrieb neben sonstigen Verunreinigungen, zum Beispiel durch In der Jahresstatistik der amtlichen Futtermittelüberwachung werden ausschließlich die Futtermittelproben und Analyseergebnisse erfasst, die vom Dezernat 41 selbst entnommen oder in Auftrag gegeben wurden. Die Ergebnisse von Untersuchungen, die aus veterinärhygienischer Veranlassung (zum Beispiel nach VO (EG) 1069/ 2009) durchgeführt wurden, sind nicht der amtlichen Futtermittelüberwachung zuzurechnen. ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Wurfscheibenreste, wesentlich mit Schwermetallen – insbesondere Blei – belastet werden. Im Februar 2011 informierte das Veterinärinstitut Oldenburg die Futtermittelkontrolle des LAVES über eine offensichtliche Bleivergiftung einer verendeten Kuh. Im Magen-Darm-Trakt der Kuh, die auf einer Weide in unmittelbarer Nähe eines Tontaubenschießplatzes gehalten worden war, wurden größere Mengen Bleischrot gefunden. Aufgabe der amtlichen Futtermittelkontrolle war es nun, einen möglichen Transfer dieser Schwermetallverunreinigungen in die angebauten Futterpflanzen zu prüfen und eine Risikobewertung der Futtermittelsicherheit durchzuführen. Dazu wurden fünf Schießstände kontrolliert. Neben der allgemeinen Kontrolle für ein plausibles Belastungsprofil (Wurf- und Schussrichtung, Flugweite der Geschosse etc.) wurden insgesamt sechs Grasproben von verschiedenen Schießständen und Teilflächen entnommen. Die Futtermittelproben stammten ausschließlich aus dem Nahbereich der Schießanlagen, die sichtbar durch Wurfscheibenreste verunreinigt waren. In keiner Probe wurden futtermittelrechtlich festgelegte Grenzwerte in Bezug auf analysierte Schwermetalle überschritten. Die Stoffe Cadmium, Quecksilber und Arsen waren analytisch in allen Proben lediglich mit Werten unter der Bestimmbarkeitsgrenze vorhanden, Blei wurde in fünf Futterproben mit Normal-Gehalten zwischen 2,3 mg/kg und 5,5 mg/kg analysiert. In einer Grasprobe wurden 15,1 mg/kg Blei nachgewiesen. Dies ist sicher ein Indiz für eine Belastung dieser Fläche mit Blei durch den Schießbetrieb. Der zulässige Höchstwert von 30 mg/kg Blei je Kilogramm Gras wurde in keiner der Proben überschritten. Aufgrund des möglichen Risikos für Weidetiere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in unmittelbarer Nähe von Schießständen sollten diese Flächen futtermittelrechtlich überwacht werden. Nutzer dieser Flächen müssen dafür Sorge tragen, dass Abfallstoffe aus dem Schießbetrieb geborgen und ordnungsgemäß beseitigt werden. Vitamin A-Gehalte in Nassfutter für Hunde und Katzen Das Dezernat 41 (Futtermittelüberwachung) hat 2011 ein Monitoring zur Ermittlung des Vitamin A-Gehaltes in Dosenfutter für Hunde und Katzen durchgeführt. Anlass war die Vermutung, dass diese Alleinfuttermittel sehr viel Vitamin A enthalten, was bei regelmäßiger Verfütterung möglicherweise die Gesundheit von Hunden und Katzen gefährden kann. Insgesamt wurden 23 Proben (11 Proben Hundefutter und 12 Proben Katzenfutter) verschiedener Hersteller in Niedersachsen genommen. Der Fachliteratur zufolge unterliegen die nativen Vitamin A-Gehalte in Innereien sehr starken Schwankungen. Zudem werden die Produkte mithilfe unterschiedlicher Verfahren hergestellt, wodurch die analysierten Vitamin A-Mengen in den fertigen Futtermitteln für Hunde und Katzen sehr unterschiedlich sind: Der Vitamin A-Gehalt in der Originalsubstanz der beprobten Alleinfuttermittel für Hunde lag zwischen 2.680 IE/kg und 77.000 IE/kg, im Katzenfutter zwischen 9.800 IE/kg und 77.700 IE/kg. Diese scheinbar hohen Werte haben laut NRC („Nutrient requirements of dogs and cats”) jedoch keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. Bei Verwendung von Innereien ist bei der Herstellung von Hunde- und Katzenfuttermitteln keine zusätzliche Zugabe von Vitamin A zum Dosenfutter notwendig, um den erforderlichen Bedarf der Tiere zu decken. Den Futtermittelherstellern ist der hohe Vitamin AGehalt der eingemischten tierischen Komponenten bekannt, trotzdem wurden fünf der beprobten Produkten zusätzlich zwischen 1.000 IE und 2.000 IE Vitamin A je kg zugesetzt. Hier liegt die Vermutung nahe, dass ein Verbraucher, der die nativen Vitamin A-Gehalte im Dosenfutter nicht kennt, Futter lieber kauft, wenn in der Deklaration eine Zugabe von Vitaminen aufgeführt ist. Weitere Informationen zur Bleibelastung siehe auch Seite 60. Vitamin A Vitamin A (Retinol) gehört zur Gruppe der fettlöslichen Vitamine und ist wichtig für das Immunsystem, das Wachstum, das Sehvermögen, den Epithelschutz, die Fortpflanzung sowie für die Embryonalentwicklung. Lieferanten für Vitamin A sind Futtermittel tierischer Herkunft, insbesondere Leber und andere innere Organe von Rind und Schwein. Alle 23 Proben wurden zudem auf die Gehalte von Vitamin D3 sowie auf unerwünschte Stoffe, hier insbesondere Schwermetalle wie Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium, untersucht. Die Vitamin D3-Gehalte befanden sich alle unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1.000 IE/kg. Eine Belastung mit Schwermetallen wurde nicht festgestellt. Das Monitoring hat ergeben, dass die ermittelten Werte über den in verschiedenen Veröffentlichungen angegebenen Werten für die Erhaltungsdosis von Vitamin A liegen. Bei Einhaltung der jeweiligen Fütterungshinweise der Hersteller sind sie jedoch nicht gesundheitsschädigend für Hunde und Katzen. Arsen in brasilianischer Futterhefe Futterhefe wird in geringen Dosierungen zur Proteinergänzung eingesetzt, insbesondere in Mischfuttermitteln für Schweine und Pferde. Als Einzelfuttermittel besteht sie aus den inaktiven Zellwänden von Hefepilzen wie Saccharomyces cerevisiae, die auf verschiedenen Nährböden gezogen werden. ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG 45 Im Rahmen betrieblicher Eigenkontrollen war Anfang September 2011 in einer Partie Hefe ein Arsengehalt weit über dem futtermittelrechtlich zulässigen Höchstgehalt von 2 mg/kg in der entsprechenden Futtermittelgruppe festgestellt worden. Arsen ist ein Halbmetall, das futtermittelrechtlich als „unerwünschter Stoff“ eingestuft wird, mit sehr unterschiedlichen Höchstgehalten je nach betroffenem Futtermittel. Kauartikel werden im Futtermittelhandel ebenso wie in Baumärkten, im Lebensmittelhandel und in Drogerien verkauft. Außerdem werden die Produkte auf Messen, Wochenmärkten und natürlich auch im Internet vertrieben. In der Regel werden Kauartikel verpackt angeboten, in Geschäften mit größerem Futtermittelangebot auch als lose Ware zur Selbstbedienung, zum Beispiel Schweineohren und Ochsenziemer. Die Hefe wurde vom Importeur in einem niedersächsischen Betrieb zwischengelagert. Am ersten Kontrolltag wurden zwölf Partien vorgefunden. Um die betroffenen Partien und Hersteller einzugrenzen, wurden umfangreiche amtliche Ermittlungen und Probenahmen von allen vorgefundenen Partien vorgenommen. Bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen wurde vorsorglich der ganze Lagerbestand gesperrt, da nicht zu erkennen war, ob das Problem in Zusammenhang mit dem Hersteller oder dem Produktionszeitraum stand. Neben einheimischer Ware kommen in immer größer werdenden Mengen Ausgangserzeugnisse aus aller Welt auf den deutschen Markt. Aus diesem Grund müssen immer mehr Kauartikel beprobt und leider auch oft beanstandet werden. Bei den Beanstandungen handelt es sich in erster Linie um den Nachweis von Salmonellen, hier häufiger bei der losen als bei der verpackten Ware. Auch wenn diese Bakterien für Hunde nicht immer sichtbare Folgen haben, können sie dem Menschen doch gefährlich werden. Die Ursache für die Belastung mit Salmonellen ist in der Regel eine unsachgemäße Trocknung bzw. Lagerung. Auch Kennzeichnungen müssen häufig beanstandet werden, zum Beispiel wenn Ergänzungsfuttermittel als Einzelfuttermittel verkauft werden. Von bewusster Verbrauchertäuschung ist auszugehen, wenn von einem als wertgebend deklarierten Anteil einer bestimmten Tierart, zum Beispiel Strauß, nichts bzw. nur wenig enthalten ist. In vier der zwölf Proben wurden Gehalte über dem Höchstgehalt festgestellt. Es stellte sich heraus, dass nur Ware eines Herstellers in einem engen Produktionszeitraum mit Arsen über dem Höchstgehalt belastet war. Eine Ursachenforschung muss im Ursprungsland erfolgen. Die betroffene Ware sowie weitere Partien mit geringeren Arsengehalten wurden vom Importeur einer zulässigen energetischen Verwertung in einer Biogasanlage zugeführt. Kauartikel: Beschäftigungsmaterial für Hunde Das Angebot von Futtermitteln für Hunde hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt: Neben Dosen- und Trockenfutter als Alleinfuttermittel werden zunehmend Produkte aus oder mit Schlachtnebenprodukten angeboten. Die Auslobung dieser Futtermittel erfolgt häufig als „Kauartikel“. Diese Kauartikel werden in erster Linie als Beschäftigungsmaterial eingekauft. Die Hunde zerkleinern die Produkte derart, dass diese auch abgeschluckt und dadurch zum Futtermittel werden. Der Ernährungswert darf dabei nicht überbewertet werden. Die Artikel stammen von sehr unterschiedlichen – zum Teil exotischen – Tieren: angefangen bei typischen Nutztieren wie Rind, Schwein, Geflügel bis hin zu Strauß, Kamel oder Känguru. In der Regel handelt es sich bei den Produkten um Einzelfuttermittel wie getrocknete Schweineohren. Doch auch das Angebot an Ergänzungsfuttermitteln nimmt zu. Hier handelt es sich um Produkte, bei denen mehrere Zutaten oft in fantasievollen Formen durch Pressen und Trocknen zusammengeführt werden. 46 Nur durch die korrekte Kennzeichnung der Ware ist eine Rückverfolgbarkeit gegeben. Darauf sollten Verbraucher achten – und zudem im Umgang mit Kauartikeln Hygiene walten lassen: Das beginnt mit dem Einkauf von verpackter Ware und endet mit dem hygienischen Umgang zu Hause. Betriebsstrukturen im ökologischen Landbau Das Dezernat 42 im LAVES nimmt als zuständige Kontrollbehörde für den ökologischen Landbau unter anderem die Registrierung aller Unternehmen in Niedersachsen vor, die ihre Produkte mit einem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten. Ende des Jahres 2011 waren in Niedersachsen insgesamt rund 2.400 ökologisch wirtschaftende Betriebe gemeldet. Der überwiegende Teil, rund 1.085 Betriebe, sind reine Erzeugerbetriebe. Ungefähr 313 Erzeugerbetriebe vermarkten ihre und weitere Produkte über eigene Hofläden oder Bauernmärkte selbst. Wesentliche Schwerpunkte der niedersächsischen ökologischen Erzeugerbetriebe sind der Getreide- und Kartoffelanbau, die Produktion von Feld- und Feingemüse, der Obstbau – besonders im Alten Land – sowie die Milch- und Eiererzeugung. ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Als reine verarbeitende Lebensmittelbetriebe waren 2011 circa 740 Betriebe gelistet. Dazu kommen noch 98 Betriebe, die auch Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführen. Außerdem wurden 143 reine Handelsunternehmen, 16 Futtermittelhersteller und fünf dienstleistende Unternehmen registriert. Bio à la carte – aber nicht ohne Kontrollverfahren Restaurants, Hofcafés, Imbisse, Hotels mit Bio-Büffet und andere Betriebe zur Außerhausverpflegung, die ihr Angebot mit Erzeugnissen aus dem ökologischen Landbau herstellen und „Bio“ auf die Speisekarte schreiben, müssen dem Kontrollverfahren nach der VO (EG) Nr. 834/2007 angeschlossen sein. Ihre Erzeugnisse können mit unterschiedlichen Bio-Hinweisen versehen werden – wobei zu unterscheiden ist, ob eine Zutat, eine Komponente oder ein gesamtes Menü mit einem solchen Hinweis beworben werden soll. Verwendet ein Unternehmen ausschließlich eine bestimmte Zutat aus ökologischem Landbau, so kann diese Zutat durch einen allgemeinen Hinweis wie „Wir verwenden ausschließlich Milch aus ökologischem Landbau“ oder „Unser Mehl stammt ausschließlich aus ökologischem Landbau“ ausgelobt werden – nicht jedoch das Gesamtprodukt. Die Kennzeichnung einer Einzelzutat ist möglich, vorausgesetzt diese Zutat wird ausschließlich in Bio-Qualität angeboten. Komponenten eines ganzen Menüs können beispielsweise als „Spargelauflauf mit Bio-Spargel“ beworben werden. Bietet ein Unternehmen ein ganzes Menü aus biologischen Zutaten an, so kann dieses als „Unser Bio-Menü“ ausgelobt werden. Für die Kennzeichnung obligatorisch ist neben dem BioHinweis die Verwendung der Codenummer der für das Unternehmen zuständigen Kontrollstelle. Viele der Betriebe, die Bio-Produkte verarbeiten, sind sich der Situation noch nicht bewusst und werden angeschrieben, sobald das Dezernat 42 als zuständige Behörde davon Kenntnis erhält, dass Bioprodukte verarbeitet und/oder beworben werden. So wurden 2011 rund 50 Betriebe auf ihre Kontrollpflicht aufmerksam gemacht. Überwachung der Kontrollstellen Das Dezernat 42 hat als für den ökologischen Landbau in Niedersachsen zuständige Kontrollbehörde sicherzustellen, dass alle Kontrollstellen ihre Aufgaben wirksam, objektiv und unabhängig wahrnehmen. Jeder dem Kontrollverfahren unterliegende Betrieb ist mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates begleiten einen Teil dieser Kontrollen: Dabei wird dem Kontrolleur oder der Kontrolleurin von Anfang bis Ende der Kontrolle „über die Schulter“ geschaut. Je nach Art des Unternehmens ist der Schwerpunkt der Kontrollen unterschiedlich. Bei reinen Erzeugerbetrieben – meist Landwirten – ist auf andere Punkte zu achten als bei einem Unternehmen, welches zukauft und verarbeitet oder Gewürze und Tees aus Drittländern importiert. Aus diesem Grunde sind auch die Anforderungen an den Kontrolleur oder die Kontrolleurin immer unterschiedlich: Sie müssen für die jeweilige Aufgabe ausgebildet und entsprechend geschult sein, um ihre Tätigkeit wahrnehmen zu können. Für die Zulassung der Kontrolleure ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig, da Kontrollstellen in der Regel bundesweit tätig sind und die Kontrolleure auch überall eingesetzt werden sollen. In Niedersachsen wurden 101 Kontrollen im Jahr 2011 begleitet (rund 4,3 Prozent aller stattgefundenen Regelkontrollen). Zuständigkeit für die Marktüberwachung in Bremen Bereits im Oktober 2010 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, mit dem die Zuständigkeit für die Marktüberwachung im Land Bremen auf Niedersachsen übertragen wurde. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 erfolgte die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung, mit der die Wahrnehmung dieser Aufgabe auf das LAVES überging. Damit verbunden war die Übernahme eines Prüfers aus Bremen in das Dezernat Marktüberwachung, der künftig sowohl Tätigkeiten in der Hansestadt als auch in Niedersachsen wahrnimmt. Zudem erledigt er alle Bremen betreffenden weiteren Tätigkeiten aus dem Innendienst. Auch andere Landesprüfer des LAVES sind mit Kontrolltätigkeiten in Bremen befasst. Die Zuständigkeit der Marktüberwachung für Bremen umfasst auch die erforderlichen Kontrollen auf der Einzelhandelsstufe einschließlich der Überwachung der zahlreichen Wochenmärkte. In Niedersachsen obliegt diese Aufgabe den Kommunen. Für den Fachbereich Vieh und Fleisch bedeutet die neue Zuständigkeit die zusätzliche Kontrolle von drei meldepflichtigen Schlachtbetrieben. Im Bereich Eier und Geflügel ist neben dem Augenmerk auf die Großhandelsstrukturen eine Bestandsaufnahme der kontrollpflichtigen Einzelhandelsstrukturen von Bedeutung. Für Obst und ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG 47 Gemüse sind neben dem Bremer Großmarkt auch weitere Großhandelsbetriebe zu berücksichtigen. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Ländern sieht vor, dass das LAVES dem Senator für Wirtschaft und Häfen jährlich über seine Kontrolltätigkeit berichtet. Damit bleibt auch künftig gewährleistet, dass Bremen über die auf seinem Hoheitsgebiet wahrgenommenen Aufgaben in der Marktüberwachung kontinuierlich unterrichtet ist. Fachbereich Eier und Geflügel: Haltungsformen in der Eierproduktion Im Jahr 2010 haben sich die Registrierungen der Produktionsstätten zum Legehennenbetriebsregister in den neuen „Kräfteverhältnissen“ der Haltungsformen konsolidiert. Ende 2011 ergab sich für Niedersachsen folgende prozentuale Verteilung der Legehennenplätze je Haltungsform: Ökologische Erzeugung Freilandhaltung Bodenhaltung Käfighaltung 7,94 % 17,12 % 54,72 % 20,22 % (1.191.496) (2.569.997) (8.214.626) (3.035.447) Bei einem leichten Anstieg der insgesamt registrierten Legehennenplätze verliert die Käfighaltung weiterhin an Bedeutung gegenüber den anderen Haltungsformen. Überwachung der Geflügelfleischvermarktung: vermehrte Auslobung besonderer Haltungsformen Das LAVES hat im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung auch die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch zu kontrollieren. Überwacht wird bei ganzen Schlachtkörpern, Geflügelteilstücken und Geflügelfleischzubereitungen die richtige Verwendung der Verkehrsbezeichnungen und Handelsklassen. Zudem werden Proben für die Fremdwasserkontrollen gezogen. Bei Verstößen gegen die Vermarktungsnormen werden die betreffenden Partien mit einem Vermarktungsverbot belegt. Schlachthöfe und Geflügelerzeuger, die ihre Erzeugnisse mit der Angabe einer besonderen Haltungsform vermarkten wollen, werden auf die Einhaltung der Mindestvorgaben überprüft und zugelassen. Im Jahr 2011 war ein deutlicher Trend hin zu vermehrter Auslobung von besonderen Haltungsformen bei Geflügelfleischprodukten zu erkennen. Zudem bestand 2011 im Rahmen der Überwachung ein Schwerpunkt bei der Durchsetzung richtiger Verkehrsbezeichnungen und Handelsklasseneinstufungen bei Geflügelfleischteilstücken. 48 Überwachung der Bruteiervermarktung: Rückverfolgbarkeit von Küken und Bruteiern Der Bereich der Bruteiervermarktung betrifft Bruteier und Küken von Hausgeflügel. Dazu gehören Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner. Bruteier sind zur Erzeugung von Küken bestimmt, die sich nach Art, Kategorie und Nutzungstyp unterscheiden. Das LAVES ist für die Registrierung von Bruteierbetrieben sowie die Vergabe von Kennnummern nach der VO (EG) Nr. 617/2008 zuständig. Die Registrierung dient dabei zum einen der Rückverfolgbarkeit von Bruteiern und Küken, zum anderen lässt sich dadurch der Tätigkeitsbereich eines Betriebes bestimmen. Ende 2011 waren 168 Bruteierbetriebe in Niedersachsen registriert, davon 18 als Zuchtbetriebe, 121 als Vermehrungsbetriebe, 24 als Brütereien, drei als Zuchtbetrieb und Brüterei sowie zwei als Vermehrungsbetrieb und Brüterei. Die Überwachung bezieht sich vor allem auf die Kennzeichnung von Bruteiern sowie die Verpackungen von Bruteiern und Küken mitsamt Begleitpapieren. Zudem wird die vollständige und richtige Registerführung der Brütereien kontrolliert. In Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie in Brütereien wird überprüft, ob die Vermarktungsnormen eingehalten wurden. Eine aus Sicht der Überwachungsbehörden beklagenswerte Lücke im „überwachten Leben“ des Hausgeflügels stellen die Aufzuchtbetriebe dar. Ein gesicherter Überblick über die Bedeutung der Bruteiervermarktung in Niedersachsen besteht derzeit noch nicht. Im Hinblick auf die überragende bundesweite Bedeutung der niedersächsischen Geflügelwirtschaft bei der Geflügelfleisch- und Eierproduktion dürfte das Bundesland auch in diesem Bereich einen großen Anteil haben. Wegfall der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln Auf Initiative von Teilen der Kartoffelwirtschaft, die insbesondere die Verpflichtung zur Angabe der korrekten Kartoffelsorten beseitigen wollten, sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das seinen Wunsch nach Deregulierung durchsetzen wollte, ist zum 1. Juli 2011 die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln (SpeisekartoffelVO) abgeschafft worden. Dadurch ist in Deutschland vor allem die Pflicht entfallen, nur noch Speisekartoffeln zu vermarkten, die zumindest dem Qualitätsstandard der gesetzlichen Handelsklasse „I“ entsprechen. Seit Juli 2011 dürfen daher auch Speisekartoffeln schlechterer Qualität vermarktet werden. ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Ferner gibt es keine Pflicht – aber auch keine Möglichkeit – mehr, die Qualität von Speisekartoffeln mit einer Handelsklassenangabe („Extra“ und „I“) zu kennzeichnen. Allerdings haben sich die deutschen Überwachungsbehörden geeinigt, auch privatwirtschaftliche Normen für Speisekartoffeln (etwa „Qualität I nach www.berlinervereinbarung.de“) zu tolerieren, bei denen jeder Wirtschaftsbeteiligte eigene Qualitätsstufen definieren kann. Die bisher nach der SpeisekartoffelVO verpflichtend anzugebende Kocheigenschaft (festkochend/vorwiegend festkochend/mehligkochend) muss nicht mehr, darf jedoch freiwillig weiterhin angegeben werden. Die Kartoffelsorte ist aufgrund von Saatgutvorschriften weiterhin zu nennen. Eine Mindestgröße der einzelnen Speisekartoffel sowie Vorgaben für maximale Größenunterschiede der Speisekartoffeln innerhalb einer Verkaufsverpackung existieren nicht mehr. Da der Lebensmitteleinzelhandel weitestgehend unverändert Speisekartoffeln mit Qualitätsangaben in den Verkehr bringen will, hat die Abschaffung der Handelsklassenverordnung zur Auslobung wirtschaftseigener Normen geführt. Diese bedeuten jedoch in der Konsequenz weniger Transparenz für den Verbraucher. Kontrollen im Fachbereich Vieh und Fleisch Für viele landwirtschaftliche Produkte wurden EU-weit einheitliche Qualitätsnormen und Handelsklassen eingeführt, um den gemeinschaftlichen Handel zu erleichtern und die Verbraucher mit Produkten von gleichbleibend hoher Qualität zu versorgen. Dies gilt auch für das Fleisch von Rindern, Schweinen und Schafen. Daneben gibt es Vorgaben zur Gewichtsfeststellung sowie Protokollierungspflichten für Schlachtbetriebe und Klassifizierungsunternehmen, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird – insbesondere die vorgeschriebene Schnittführung sowie die korrekte Einstufung in Handelsklassen. Die EU gibt hier in den meldepflichtigen Schlachtbetrieben eine Prüffrequenz von mindestens zwei Kontrollen pro Quartal vor. Zur besseren Markttransparenz wird wöchentlich die amtliche Preisfeststellung auf Basis entsprechender Meldungen der Schlachtbetriebe erstellt, diese Meldungen sind ebenfalls zu kontrollieren. 2011 wurden im Fachbereich Vieh und Fleisch 1.032 Prüfaufträge erledigt, aus denen sich 47 Beanstandungen ergaben. Es wurden 14 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, davon wurden drei mit einem Bußgeld und drei mit einer Verwarnung abgeschlossen. Die restlichen Beanstandungen wurden durch mündliche Verwarnung vor Ort bzw. aufgrund von Geringfügigkeit nicht geahndet. Ein Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Formeln zur Klassifizierung von Schlachtschweinen geändert Der Muskelfleischanteil ist eines der wichtigsten Kriterien für den Handelswert von Schlachtschweinen und bildet daher die Grundlage des Handelsklassenschemas. Schlachtbetriebe, die im Durchschnitt mehr als 200 Schweine pro Woche schlachten, sind gesetzlich verpflichtet, den Muskelfleischanteil der Schlachtkörper mit zugelassenen Klassifizierungsgeräten feststellen zu lassen. Es gibt verschiedene Verfahren, mit denen an bestimmten Stellen Fleisch- und Speckdicke gemessen werden. Anhand dieser Werte wurde seit etwa 15 Jahren mithilfe einer speziellen Formel der Muskelfleischanteil abgeschätzt. Das Tiermaterial von damals entspricht jedoch nicht mehr der heutigen Genetik und auch die Strukturen in der Schweineproduktion wie beispielsweise die Mastendgewichte haben sich grundlegend geändert. Diese und andere Faktoren haben dazu geführt, dass die alten Schätzformeln nicht mehr „passten“. Das vorgeschriebene Verfahren zur Anpassung der Schätzformeln erforderte die Genehmigung durch die EU, die Abstimmung mit Interessensgruppen der Landwirtschaft und der Fleischbranche, die Durchführung eines Zerlegeversuchs durch das Max-Rubner-Institut für Sicherheit und Qualität bei Fleisch in Kulmbach mit über 300 repräsentativen Schweinen (Vollzerlegung – Teilzerlegung – Computertomographie aller Schlachtkörper). Die Ergebnisse des Zerlegeversuchs wurden zu den vorher von den Geräten ermittelten Werten für Speck und Fleisch ins Verhältnis gesetzt. So wurden für die jeweiligen Geräte neue Formeln entwickelt, die eine möglichst große Übereinstimmung mit dem mittels Zerlegung festgestellten tatsächlichen Muskelfleischanteil erreichen. Diese Formeln wurden in der nationalen Handelsklassenverordnung verankert und sind seit dem 4. Oktober 2011 verbindlich anzuwenden. Etikettierung von Rindfleisch: Worauf Verbraucher achten müssen Seit der BSE-Krise besteht in allen Mitgliedstaaten der EU die Verpflichtung zur Etikettierung von Rindfleisch. Dies gilt für alle Marktbeteiligten – vom Schlachthof ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG 49 bis zum Einzelhandel – und umfasst die Kennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch sowie Hackfleisch. Bei verpacktem Fleisch sind alle Angaben auf der jeweils kleinsten Verpackungseinheit anzugeben. Nicht verpackte Ware ist am Ort des Verkaufs in für den Verbraucher geeigneter Form, schriftlich und deutlich sichtbar zu kennzeichnen, beispielsweise auf Schildern neben der Ware. Alle Angaben müssen dem betreffenden Stück Rindfleisch eindeutig zuzuordnen sein. Obligatorisch sind folgende Angaben: Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird Zulassungsnummer des Schlachthofs sowie Name des Staates Staat der Geburt sowie Name des Staates bzw. der Staaten der Aufzucht und Mast Erfolgten Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Staat, kann die Angabe „Herkunft: (Name des Staates)“ lauten. Für Rinderhackfleisch sowie für gemischtes Hackfleisch (mit einem Rindfleischanteil von mindestens 50 Prozent) gilt Folgendes: Referenznummer/Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen Fleisch und Tier gewährleistet wird Staat, in dem die Schlachtung des Tieres bzw. der Tiere erfolgte Staat, in dem die Herstellung des Hackfleisches erfolgte Staat der Herkunft, falls dieser und der Staat der Herstellung nicht identisch sind Die Namen der Staaten sind grundsätzlich auszuschreiben. Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch: vom viertel Pfund Gehackten bis zum Kalb Seit der BSE-Krise ist es Ziel der Rindfleischetikettierung, die Herkunft des Rindfleisches transparent zu machen. Ein Stück Rindfleisch soll von der Ladentheke über alle Stufen der Vermarktung bis zum Einzeltier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können. Die Rückverfolgbarkeit basiert auf zwei EU-weit bestehenden Verpflichtungen: Kennzeichnung und Registrierung von lebenden Rindern Alle in Ländern der Europäischen Union lebenden Rinder müssen gleich nach der Geburt mit zwei identischen Lebendohrmarken gekennzeichnet und mit dieser Ohrmarkennummer registriert werden. Über diese Ohrmarke ist das lebende Rind jederzeit zu identifizieren. Der gesamte Lebenslauf von der Geburt bis zur Schlachtung wird in allen Mitgliedstaaten in elektronischen Datenbanken gespeichert. Etikettierung von Rindfleisch Fällt nach der Schlachtung die Ohrmarke weg, muss eine Rückverfolgbarkeit über die Etikettierung gewährleistet sein. Nur so können im Tierseuchenfall oder bei einer möglichen Gefährdung der Verbraucher effektive Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt werden. Die Verpflichtung zur Etikettierung gilt für alle Marktbeteiligten – vom Schlachthof bis zum Einzelhandel. Darunter fällt die Kennzeichnung mit den obligatorischen Herkunftsangaben auf frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch sowie auf Hackfleisch. Das gilt für verpacktes ebenso wie für unverpacktes Fleisch. Verarbeitungserzeugnisse fallen hingegen nicht unter die Etikettierungspflicht. Rindfleisch aus Drittländern unterliegt denselben Pflichten. Sind einzelne Pflichtangaben nicht bekannt, ist mindestens anzugeben: Herkunft aus Nicht-EU-Ländern geschlachtet in: (Name des Drittlandes) Zusätzliche Angaben wie regionale Herkunft, Rasse oder spezielle Haltungsform dürfen nur von Teilnehmern eines genehmigten Etikettierungssystems gemacht werden. 50 ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Beanstandungen und Ahndungen in einzelnen Fachbereichen der Marktüberwachung In allen Bereichen des Dezernates gehören neben den Vor-Ort-Kontrollen auch die Durchführung der Verwaltungsverfahren sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (OWi) bei Verstößen zu den Routi- neaufgaben. Je nach Rechtsgrundlage können diese mit der Festsetzung von Geldbußen, Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld sowie Vermarktungsverboten geahndet werden. In den Fällen, in denen ein Straftatbestand gegeben ist, werden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Ahndung der Beanstandungen 2011 Fachbereich der Marktüberwachung Obst und Gemüse Durchgeführte Prüfungen (einschl. Zulassungs-/ Registrierungskontrollen) Eier Geflügel Bruteier Vieh und Fleisch 981 1.185 209 102 496 Eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren 9 61 – – 14 Verwarnung mit Verwarngeld 7 22 – – 3 Bußgeldbescheid 0 37 – – 3 Einstellung des Verfahrens 0 1 – – 7 Abgabe an die Staatsanwaltschaft 0 170 – – 1 Vermarktungsverbote 21 6 7 – – Serviceangebote Merkblätter zum Download oder Bestellen − Fütterungshygiene − Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fischmehl, Blutprodukten und anderen zulässigen tierischen Erzeugnissen in landwirtschaftlichen Betrieben − In Niedersachsen zugelassene Öko-Kontrollstellen − Packstellenzulassung − Legehennenbetriebsregister − Registrierung von Bruteierbetrieben − Vermarktung von frischem Obst und Gemüse − Was sind Telemedien? − Der Weg zum richtigen Webimpressum − Impressumpflichten für Druckwerke Regelmäßige Veröffentlichungen − Veröffentlichung der amtlichen Preisfeststellungen − − − − − − Anträge und Formulare zum Download oder Bestellen Registrierung, Erklärung, Veränderungsanzeige gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygieneverordnung) Trocknungsbetriebe Lebensmittelreste und Grünfutter mit direkter Trocknung gem. § 28 (2) FMV Zulassung, Registrierung, Gestattung und Erklärung gem. VO (EG) Nr. 999/2001 (fischmehl- und blutproduktehaltige Futtermittel) für Landwirte Packstellenzulassung Legehennenbetriebsregistrierung Registrierung von Bruteierbetrieben ABTEILUNG 4 I FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Die Autoren: Dr. Bernhard Aue Johannes Böming Nicole Engelke Antke Grauer Carola Kay Thomas Mörler Diethelm Rohrdanz Reinhard Siemer Karin von der Weiden Helge Wiecking 51 Abteilung 5 des LAVES: Untersuchungseinrichtungen Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sieben spezialisierten Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen: das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, das Lebensmittelinstitut Braunschweig und das Veterinärinstitut Hannover (jetzt: Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, das Futtermittelinstitut Stade und das Institut für Bienenkunde Celle. Geprägt durch Dioxin und EHEC Die „erweiterte Risikokategorisierung“ („extended risk categorisation“) wird im Abschlussbericht der Inspektion des Food and Veterinary Office (FVO) der Europäischen Kommission beschrieben und ist zu finden unter www.ec.europa.eu/food/ food/chemicalsafety/ contaminants/final_ report_fvo_mission_en.pdf 52 Das Jahr 2011 war maßgeblich geprägt durch zwei Ereignisse, die den Instituten sehr hohe Anstrengungen abverlangt haben. Anfang des Jahres stellten die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Aufklärung der Dioxinbelastung von Futtermitteln sowie Lebensmitteln vor allen Dingen für das damalige Lebensmittelinstitut Oldenburg eine große Herausforderung dar. Trotz verschiedener erfolgreich eingeführter Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten für Untersuchungen auf Dioxine – zum Beispiel durch Einführung einer teilautomatisierten Probenvorbereitung sowie Schichtdienst im Labor – zeigte sich, dass die Untersuchungskapazitäten für derart großräumige Ereignisse nicht ausreichen. Mithilfe landesspezifischer Risikobewertungen (Konzept der „erweiterten Risikokategorisierung“) gelang es jedoch, eine effektive Priorisierung der Probenbearbeitung sicherzustellen. An der Aufklärung des EHEC-Ausbruches 2011 waren die Institute in Oldenburg, Braunschweig und Hannover sowie die Koordinierungsstelle Zoonosen maß- geblich beteiligt. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2011 wurden 1.191 Proben mikrobiologisch und molekularbiologisch auf den Ausbruchsstamm untersucht. Um eine sofortige Untersuchung sowie eine operative Beratung und Unterstützung der Behörden vor Ort zu gewährleisten, wurden zusätzliche Wochenend- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. Die Baumaßnahmen im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven konnten im Jahr 2011 erfolgreich abgeschlossen werden. Ende des Jahres zogen die Fachbereiche in den neu errichteten Erweiterungsbau um, der nun hinsichtlich der Raum- und Geräteausstattung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Für den geplanten Institutsneubau in Oldenburg wurden die Planungsarbeiten fortgesetzt. Der im Vorjahr begonnene Wechsel der Zuständigkeiten für bestimmte Warengruppen zwischen dem Braunschweiger und Oldenburger Lebensmittelinstitut wurde erfolgreich abgeschlossen. Größere organisatorische Veränderungen haben die Oldenburger Untersuchungsstandorte erfahren: Aus dem bisherigen Lebensmittelinstitut Oldenburg und dem Veterinärinstitut Oldenburg wurde zum 1. Oktober 2011 das größte Institut des LAVES, das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg. Diese und zukünftige Umstrukturierungen gelingen nur durch die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten Mitarbeiter. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen Landeslaboren im Rahmen der Norddeutschen Kooperation wurde in 2011 nochmals ausgeweitet. Wesentliche Aufgaben: Koordinieren von sieben Instituten Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sieben Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Koordination der Tätigkeiten der Untersuchungseinrichtungen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LAVES Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Überwachungsprogrammen Koordination von Projekten zu Forschung und Entwicklung Koordination von länderübergreifenden Kooperationen im Untersuchungsbereich Landesweite Koordinierungsstelle Zoonosen Norddeutsche Kooperation Die Landeslabore der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein arbeiten im Rahmen der sogenannten Norddeutschen Kooperation (NOKO) auf verschiedenen Gebieten der Lebensmittelüberwachung und Tierseuchenbekämpfung zusammen. Neben dem intensiven fachlichen Austausch und der gegenseitigen Unterstützung in Krisenfällen unterstützen sich die Landeslabore der NOKO gegenseitig bei der Untersuchung von amtlichen Proben. Spezialisierte Schwerpunktlabore und Kompetenzzentren in den verschiedenen Landeslaboren untersuchen länderübergreifend Proben. 53 Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Investitionen in die Zukunft: Ersatz- und Neubeschaffungen für die Labore Aus Haushaltsmitteln des Landes konnten 2011 wieder für mehr als 3,4 Millionen Euro Ersatz- und Neugeräte für die Labore des LAVES angeschafft werden. Seit Bildung der Abteilung 5 im Jahr 2006 wurde in den Instituten die Labortechnologie kontinuierlich an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Insbesondere für die Analytik von Rückständen und Kontaminanten sind regelmäßig große finanzielle Anstrengungen nötig, um strengere rechtliche Anforderungen an Nachweisgrenzen und Messgenauigkeit bei amtlichen Untersuchungen weiterhin erfüllen zu können. Muss ältere Messtechnik ersetzt werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, so ist das in Anbetracht der begrenzten Finanzmittel nur möglich unter strenger Würdigung der Laufzeit vorhandener Geräte, der zu erwartenden Geräteauslastung und möglicherweise auftretender Folgekosten. Arbeitsbereiche zur Analytik von Rückständen und Kontaminanten unterhält das LAVES im Futtermittelinstitut Stade, im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, im Lebensmittelinstitut Braunschweig, im Veterinärinstitut Hannover, im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg. Soweit möglich und fachlich vertretbar übernehmen einzelne Institute bereits jetzt die Funktion eines Schwerpunktlabores für das gesamte LAVES. Für neue analytische Aufgaben wird grundsätzlich die Bildung von solchen Schwerpunktbereichen angestrebt. Dies gilt zum Beispiel für die Nanopartikelanalytik, die Speziesanalytik von Schwermetallen sowie die Mineralölanalytik in Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln. Teilautomatisierte Öffnung der Probengefäße 54 Untersuchung der Ohrgewebeproben von Kälbern auf das Bovine Virusdiarrhoe-Virus Aufgrund der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen „Bundesverordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus“ (BVDV) war die Untersuchung von Ohrgewebeproben aller im Bestand geborenen Kälber eine neue und wesentliche Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung im Jahr 2011. Ziel ist es, persistent infizierte Tiere (sogenannte Virämiker) früh zu erkennen und zu eliminieren, um so eine Verbreitung des Virus sowie die Infektion weiterer Tiere und anderer Bestände zu vermeiden. ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN Lagerung der Rückstellproben Ohrgewebeproben werden durch den Landwirt im Zuge der Kennzeichnung der Kälber gemäß Viehverkehrsverordnung in speziellen Probenröhrchen gewonnen. Nach dem Versand ins zuständige Untersuchungslabor werden die Gewebeproben dort mit Techniken und Verfahren, die bereits im Vorjahr etabliert worden waren, auf das Antigen des BVDV untersucht. So wurden 2011 etwa 60 Prozent der niedersächsischen Untersuchungen von den Veterinärinstituten des LAVES in Oldenburg und Hannover durchgeführt. Insgesamt wurden dort 465.441 Proben aus 11.692 Betrieben untersucht. Von diesen wiesen 2.081 Ohrgewebeproben (0,45 Prozent der untersuchten Proben) ein nicht negatives Ergebnis auf. Diese stammten aus 764 Rinderbeständen, was 6,5 Prozent der untersuchten Betriebe entspricht. Verglichen mit der im Jahr 2010 ermittelten Prävalenz von 0,63 Prozent liegt der Anteil persistent infizierter Tiere im Jahr 2011 mit 0,45 Prozent deutlich unter diesem Wert. Dies ist ein erster Erfolg der BVD-Bekämpfung im Jahr 2011. Neue Zuständigkeiten für Untersuchungen auf Bovine spongiforme Enzephalopathie Seit 2001 werden im LAVES Untersuchungen von Rindern, Schafen und Ziegen auf Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) und Transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE) durchgeführt. Die europaweit geltende Untersuchungspflicht hat dazu geführt, dass zeitweise mehr als 250.000 Proben pro Jahr in den beiden Veterinärinstituten Hannover und Oldenburg bearbeitet werden mussten. Da das Vorliegen des Untersuchungsergebnisses für die lebensmittelrechtliche Freigabe der geschlachteten Tiere erforderlich ist, wurde in den Instituten ein Schichtdienst eingerichtet. So konnte gewährleistet werden, dass für alle Proben, die bis 20 Uhr im Labor eintrafen, spätestens um 5 Uhr des Folgetages die Untersuchung abgeschlossen war. Anfang Juli 2011 wurde aufgrund einer günstigen Risikobewertung das Testalter für die BSE-Untersuchung geschlachteter Rinder auf 72 Monate angehoben. Damit war eine spürbare Reduzierung der Untersuchungszahlen verbunden. Um auch bei sinkenden Probenzahlen weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, gab das LAVES den personalintensiven Schichtdienst in Oldenburg auf und organisierte die BSE-Untersuchungen neu: Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg behielt die landesweite Zuständigkeit für die sogenannten Monitoring-Untersuchungen sowie die Untersuchungen von Schafen und Ziegen auf TSE. Das Veterinärinstitut Hannover übernahm die landesweite Zuständigkeit für die Untersuchung von Rinder-Schlachttierproben auf TSE. Nachuntersuchungen von negativen Hemmstofftestproben Der Dreiplatten-Hemmstofftest, ein mikrobiologisches Screeningverfahren zum Nachweis von Antibiotikarückständen, zeigt eine stoffbezogene Empfindlichkeit und kann nicht alle Antibiotikarückstände bei der geforderten Rückstandshöchstmenge laut EU-Verordnung Nr. 37/2010 erfassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daher ein Projekt zur Evaluierung und Optimierung des Hemmstofftestes initiiert. Im Rahmen dieses Projektes untersuchen amtliche Institute der Länder Brandenburg/Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen negativ getestete Hemmstoffproben mittels moderner instrumenteller Analytik auf Rückstände von Anti- Instrumentelle Nachuntersuchung negativer Hemmstofftestproben (Nieren) Tierart Probenzahl Anzahl positive (> MRL1) % positive Mastkälber 552 3 0,54 % Mastrinder (inkl. Kühe) 796 2 0,25 % Mastschweine 3.081 9 0,29 % 1) MRL = zugelassene Rückstandshöchstmenge Nachgewiesene Stoffgruppen bei negativen Hemmstofftestproben (Nieren) Tierart Stoffgruppe Mastrinder (inkl. Kühe) Aminoglykoside Mastrinder (inkl. Kühe) 0,5 – 1*MRL1 0,1 – 0,5*MRL1 Stoffnachweise < 0,1*MRL1 2 5 19 41 Makrolide 0 0 0 1 Mastrinder (inkl. Kühe) Sulfonamide 0 1 0 1 Mastrinder (inkl. Kühe) Tetracycline 0 0 2 19 Mastrinder (inkl. Kühe) sonstige 0 0 0 0 2 6 20 51 Mastkälber Aminoglykoside > MRL1 Mastkälber Makrolide 0 0 0 2 Mastkälber Tetracycline 1 3 71 250 Mastkälber sonstige 0 0 0 0 Mastschweine Quinolone 0 0 1 0 Mastschweine Penicilline 1 1 0 0 Mastschweine Sulfonamide 8 10 14 0 Mastschweine Tetracycline 0 0 25 22 Mastschweine sonstige 0 0 0 0 1) MRL = zugelassene Rückstandshöchstmenge ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN 55 biotika (Multimethoden auf der Basis der Flüssigchromatographie mit gekoppeltem Massenspektrometer). In Niedersachsen wurden 2011 rund 4.000 Nierenproben unter die Lupe genommen: Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersuchte die negativen Proben von Schweinen (3,3 Prozent der Hemmstoffproben) und das Veterinärinstitut Hannover die negativen Proben von Rindern (inkl. Kühe) und Kälbern (50 bzw. 20 Prozent der Hemmstoffproben). Die Untersuchungen ergaben nur einen geringen Anteil falsch negativer Ergebnisse bezogen auf die zugelassenen Rückstandshöchstmengen. Veterinärinstitute bereiten sich auf die Afrikanische Schweinepest vor Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist für jeden Tierarzt und viele Landwirte ein fester Begriff. Während die meisten exotischen Tierseuchen im Tiermedizinstudium nur wenig Raum einnehmen, ist die ASP eine feste Größe. Zum einen stellt sie die wichtigste Differenzialdiagnose zur Klassischen Schweinepest dar. Zum anderen hätte ein Auftreten von ASP aufgrund der hohen Mortalität verheerende Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das ist auch der Grund dafür, dass die Angst vor einer Einschleppung im Veterinärwesen und in der Landwirtschaft groß ist, obwohl es noch nie einen Ausbruch von ASP in Deutschland gegeben hat. Auch die beiden Einschleppungen über infektiöse Speiseabfälle in Mitteleuropa wurden schnell erkannt und getilgt. Die Autoren: Dr. Gabriele Böhmler (LVI BS/H) Dr. Lutz Bötcher (LVI OL) Dr. Oliver Christof (LVI OL) Dr. Stefanie Gilgenbach (LVI BS/H) Prof. Dr. Michael Kühne Dr. Andreas Moss (LVI OL) Dr. Klaus Schnarr (LVI BS/H), Dr. Tanja Woitag (LVI OL) 56 Das Risiko eines Eintrags der ASP nach Mitteleuropa ist in den letzten Jahren jedoch gestiegen. Die Krankheit hat sich in Georgien, Armenien, Aserbaidschan und in der Russischen Föderation ausgebreitet, sodass ein Verschleppen aus diesen Ländern neben dem Risiko der Verschleppung aus den bekannten ASP-Gebieten in Spanien und Korsika eine Gefahr darstellt. Dazu kommt, dass der Handel mit Schweinen und Lebensmitteln mit diesen Ländern in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Im Falle eines ASP-Ausbruchs wäre schlagartig mit einem hohen Probenaufkommen zu rechnen und das Friedrich-Loeffler-Institut, das bisher allein für die ASPUntersuchung zuständig war, wäre mit dieser Probenzahl gegebenenfalls überfordert. Aus diesem Grund bereiten sich die Bundesländer auf mögliche Untersuchungen vor. In Niedersachsen haben sich das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie das Veterinärinstitut Hannover mit der Polymerase-Kettenreaktion zum Nachweis von ASP (ASP-PCR) vertraut gemacht und diese Methode etabliert. Die Funktionalität wurde durch einen Ringversuch belegt, sodass die Untersuchungsmethode im Krisenfall zur Verfügung steht. ABTEILUNG 5 I UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN Mikrobiologische Untersuchung von Speiseeis In jedem Jahr kontrollieren die Lebensmittelinstitute Oldenburg und Braunschweig zusammen mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden den mikrobiologischen Status von Speiseeis aus handwerklicher Produktion – damit es ein „Genuss ohne Reue“ bleibt. Auch 2011 wurde Speiseeis intensiv mikrobiologisch untersucht. Speiseeis, das aus dem Thekenbereich von Eisdielen stammt, wird gemäß mikrobiologischer Kriterien nach DGHM (Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) sowie nach der Lebensmittelhygieneverordnung beurteilt. Direkt nach der Herstellung unterliegt Speiseeis der VO (EG) Nr. 2073/2005. Speiseeis Das Ergebnis war erfreulich: In keiner der 1.225 mikrobiologisch untersuchten Eisproben wurden Krankheitserreger wie Salmonellen oder Listeria monocytogenes nachgewiesen. Im Hinblick auf den Hygienestatus zeigten sich allerdings 297 Proben (24,2 Prozent) mikrobiologisch auffällig: Bei diesen Proben wurden erhöhte Bakteriengehalte nachgewiesen. Dabei handelte es sich um Keime, die auf Hygienemängel im Betrieb hinweisen (schlecht gereinigte Geräte, Eisportionierer, Personalhygiene, Zutaten), jedoch keine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Bei 174 der 297 Eisproben wurden Richtwerte und nur bei 123 der 297 Eisproben wurden Warnwerte der DGHM bzw. Grenzwerte der VO (EG) Nr. 2073/2005 überschritten. Bei auffälligen Keimgehalten werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Durchführung von Stufenkontrollen, intensive Prüfung der Desinfektions- und Reinigungspläne) eingeleitet, um Hygienemängel zu beseitigen – damit Speiseeis ein eiskalter Genuss bleibt! Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Erfolgreiche Arbeit im neu organisierten Institut Das Lebensmittelinstitut Oldenburg und das Veterinärinstitut Oldenburg wurden zum 1. Oktober 2011 zu dem jetzt integrierten „Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg“ (LVI Oldenburg) zusammengelegt. In diesem Zusammenhang mussten auch zahlreiche Arbeitsabläufe neu organisiert werden, damit bisher parallel absolvierte Aufgaben zusammengefasst werden konnten. Der zwangsläufig notwendige neue Organisationsplan für das LVI Oldenburg führte auch zu Veränderungen für zahlreiche Beschäftigte, die neue Aufgaben und Funktionen erhielten. Insgesamt wurde der Prozess der Zusammenlegung ohne größere Probleme bewältigt, sodass von außen kein Leistungsverlust spürbar war. Die bisherige große Leistungsfähigkeit der beiden ehemaligen Institute blieb dank des engagierten und kooperativen Einsatzes aller Beschäftigten voll erhalten. Die Leitung des LVI Oldenburg wurde Dr. Axel Preuß übertragen, der im September von Nordrhein-Westfalen nach Oldenburg gewechselt war und hier Dr. Dieter Klarmann sowie Dr. Klaus Meylahn abgelöst hatte, die zuvor über einen längeren Zeitraum jeweils die kommissarische Leitung der beiden Vorgängerinstitute innehatten. Zum Ende des Jahres 2011 begannen die konkreten Planungen für den schon im Vorjahr beschlossenen Neubau des ehemaligen Veterinärinstitutes an den Standorten Philosophenweg und Damm/Schleusenstraße. Das inzwischen ausgewählte Architekturbüro sowie die bestellten Technikplaner entwickelten die ersten Überlegungen zur Gestaltung des rund 30 Millionen Euro teuren Gebäudes, das direkt neben dem ehemaligen Lebensmittelinstitut an der Martin-Niemöller-Straße errichtet werden soll. Bis zum tatsächlichen Baubeginn sind aber noch sehr viele Detailplanungen erforderlich, was zwangsläufig zu einer erheblichen Mehrarbeit für die Beschäftigten führen wird. Diese waren im Jahr 2011 allerdings schon dadurch außergewöhnlich belastet, dass ein neues Laborinformationssystem (LIMS) aufgebaut werden musste. Wenn auch die eigentliche Programmierung außerhalb des In- stitutes durchgeführt wurde und wird, waren die notwendigen Zuarbeiten doch sehr groß und zeitraubend. Aufgrund des großen Umfangs des Projektes konnte es entgegen erster Hoffnungen noch nicht zum Ende des Jahres abgeschlossen und der Echtbetrieb mit dem Laborinformationssystem aufgenommen werden. Die Arbeiten daran müssen noch im Jahr 2012 fortgesetzt werden. Tierseuchendiagnostik 2011 In Deutschland wurden 2012 die Tierseuchenfreiheit für die Blauzungenkrankheit (BT) erklärt und Restriktionen aufgehoben. Im Rahmen des Monitorings wurden im LVI Oldenburg 2011 mit mehr als 20.000 Proben 56 Prozent der Niedersächsischen Untersuchungen vorgenommen. Bedrohungen durch vektorübertragene exotische Virusinfektionen bleiben aber bestehen: Das Auftreten des Usutuvirus bei Wildvögeln und des Schmallenbergvirus bei Wiederkäuern 2011 weisen auf zunehmende Bedrohungen hin. Die Abteilung 1 im LVI Oldenburg bleibt in der Tierseuchendiagnostik am Ball und stellt sich in kurzer Zeit auf neue Situationen ein. Dass auch immer wieder mit dem Auftreten klassischer Tierseuchen und Zoonosen zu rechnen ist, zeigten massive Tuberkuloseinfektionen, die trotz Tuberkulosefreiheit in einem einzelnen Rinderbestand auftraten. Zahlen auf einen Blick 192,67 Vollzeitstellen* *) inkl. Drittmittelstellen LI Oldenburg: 58.779 Untersuchungen 601 Beratungen 771.347 Euro Investitionen VI Oldenburg: 1.335.926 Untersuchungen 215 Beratungen 463.550 Euro Investitionen Dioxinbelastete Futtermittel in Niedersachsen Ende 2010/Anfang 2011 Technische Mischfettsäuren, die als Nebenprodukt der Biodieselherstellung entstehen, enthielten hohe Dioxingehalte. Diese gelangten über eine Zulieferfirma aus den Niederlanden zu einer niedersächsischen Firma, einem Tochterunternehmen eines in Schleswig-Holstein ansässigen Futtermittelherstellers. Dort wurden die technischen Mischfettsäuren zu Futterfetten verarbeitet und an 25 Mischfutterhersteller in fünf Bundesländern verkauft. Die Mischfuttermittel mit zwei bis zehn Prozent Anteil an belastetem Futterfett führten zu vorsorglichen Sperrungen von diversen Futtermittelbetrieben und von 4.760 landwirtschaftlichen Betrieben, die mit potenziell belasteten Futtermitteln beliefert worden waren. In der Folge fand eine 57 umfangreiche risikoorientierte Beprobung von Lebensmitteln und Futtermitteln statt. Nur in wenigen Fällen lagen die Gehalte in den Lebensmitteln über den gesetzlichen Höchstgehalten. Am häufigsten wurden Überschreitungen der Höchstgehalte bei Eiern und Legehennenfleisch festgestellt. Nicht endgültig geklärt ist die Ursache der hohen Belastung der technischen Mischfettsäuren im Zeitraum vom 11. bis 25. November 2010 mit bis zu 150 ng WHO-TEQ/kg Fett. Sehr wahrscheinlich ist die Dioxinbelastung der technischen Fettsäuren auf die Verwendung von kontaminierten Rohstoffen zurückzuführen. EHEC-Ausbruch im Mai 2011 Eine große Herausforderung sowohl für das Lebensmittel- als auch das Veterinärinstitut Oldenburg war im Mai 2011 der Ausbruch von Durchfallerkrankungen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) nach Verzehr eines zunächst noch nicht identifizierten Lebensmittels. Bis zur Aufklärung im Juli 2011 mussten mehr als 500 Lebensmittel in enger Zusammenarbeit von beiden Häusern auf EHEC-Bakterien untersucht werden. Dank der engagierten Kooperation aller Beteiligten konnte auch diese Krise ohne größere Probleme bewältigt werden. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich diese Zusammenarbeit auch auf das Veterinärinstitut Hannover ausdehnte, wo ebenfalls mit großem Engagement nach der Ursache der Erkrankungen gesucht wurde. Wesentliche Aufgaben: Untersuchung von Lebensmitteln vor allem tierischer Herkunft, Warenkunde, Lebensmittelrecht und Spezialanalytik Im LVI Oldenburg werden im Bereich der amtlichen Lebensmitteluntersuchung neben einigen unverarbeiteten Lebensmitteln aus der Landwirtschaft auch viele verarbeitete Lebensmittel untersucht. Hinzu kommt die Spezialanalytik, auch als Service für die anderen Institute des LAVES. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: − − − − − − Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, histologisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel: Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln Käse und Erzeugnisse aus Käse Milch und Milcherzeugnisse Säuglingsnahrung Speiseeis Spezielle Analytik (nicht nur bei den oben genannten Lebensmitteln) − Dioxine und dl-PCB 58 − Pflanzenschutzmittelrückstände − Stabilisotopenanalyse − Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen − Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln − Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe) Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen zu allen oben genannten Lebensmitteln und Analyseverfahren Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern, Mitwirken bei der Ausbildung von Veterinären Angewandte Forschung und Methodenentwicklung ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG Amtliche Diagnostik und Untersuchung Das LVI Oldenburg übernimmt vielfältige Aufgaben in Sachen Tiergesundheit. Dazu gehört die Diagnostik von Tierseuchen (pathologisch, mikrobiologisch, molekularbiologisch, virologisch, serologisch, histologisch) sowie von infektiösen Tierkrankheiten bei Nutz-, Hausund Wildtieren. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchung von Geflügelkrankheiten. Zu den weiteren Tätigkeiten zählen Überprüfungen im Hinblick auf das Einhalten des Tierschutzes sowie die amtliche Untersuchung von Lebensmittelkontrollproben. Das Erarbeiten von Stellungnahmen sowie die fachliche Beratung der Einsender (Veterinäre der Landkreise und beauftragte Tierärzte) sind Bestandteil dieser drei Aufgabenfelder. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Diagnostik von Tierseuchen Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben aus lebensmittelbe- und -verarbeitenden Betrieben Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe) Landesweite koordinierende Aufgaben bei der Qualitätssicherung in Trichinenuntersuchungsstellen Ausbildung von Biologielaboranten Forschung und Entwicklung Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Herzmuskeldegeneration nach AntibiotikaÜberdosierung Im Dezember 2010 und im Januar 2011 wurden insgesamt 15 Fleck- und Braunvieh-Kälber (Durchschnittsalter: 48 Tage; Durchschnittsgewicht: 76,9 kg) aus sechs Betrieben von vier Tierarztpraxen zur diagnostischen Sektion an das LVI Oldenburg eingesandt. Es handelte sich um Kälber, die ein bis zwei Wochen vorher aus Süddeutschland importiert worden waren und nach Aufstallung mit dem Antibiotikum Doxycyclin und zahlreichen weiteren Arzneimitteln therapiert wurden. Anlass der therapeutischen Intervention war bei allen Tieren eine meist milde respiratorische Symptomatik (Nasenausfluss, Husten). Aufhellungen des Herzmuskels nach Doxycyclin-Überdosierung Doxycyclin ist ein semisynthetisches, bakteriostatisches Breitspektrum-Antibiotikum aus der Gruppe der Tetracycline der zweiten Generation und ein in der Humanund Veterinärmedizin weitverbreitetes, häufig genutztes Antibiotikum. Das Doxycyclin-Pulver wurde als handelsübliches Konzentrat (100 Prozent Doxycyclinhyclat) in den Milchaustauscher dosiert (laut Vertreiber sollte die Dosierung beim Kalb 10 mg je kg KGW täglich über fünf Tage nicht übersteigen). Nach Befragung der Tierärzte und Landwirte wurde das Doxycyclin in den hier vorgestellten Fällen zwei- bis fünffach überdosiert (in Einzelfällen ist auch eine Entmischung oder unzureichende Verteilung des hochkonzentrierten Antibiotikums anzunehmen). 24 bis 48 Stunden nach Therapiebeginn verendeten spontan die ersten Kälber, die Verlustrate variierte in den Mastbetrieben zwischen einem und 20 Prozent der neu eingestallten Kälbergruppe. Todesfälle traten auch noch nach dem Absetzen des Doxycyclins auf. Weil die Symptomatik unspezifisch und die Vorerkrankung klinisch nur „mild“ war, wurden diese häufig besonders gut entwickelten Tiere zur Sektion eingesandt. Bei der makroskopischen Untersuchung wurden Aufhellungen des Herzmuskels, auch in der Tiefe des Gewebes der Herzscheidewand und der linken Herzkam- ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG Kardiovaskuläre Effekte bei Doxycyclin-Gabe Kardiovaskuläre Effekte wie Blutdruckabfall (negativ inotrope Wirkung), Atemnot, Brady- oder Tachykardie nach Tetracyclin-Gaben sind bei zahlreichen Tierarten beschrieben und werden durch gleichzeitige Gabe von Kalzium oder EDTA reduziert. Dies lässt die Vermutung zu, dass diese Effekte primär durch die Komplexbildung von Kalziumionen und Tetracyclinen hervorgerufen werden. Ein möglicher Wirkmechanismus wäre: Doxycyclin erreicht aufgrund der hohen Lipophilie und der schnelleren Verteilung im Organismus hohe Konzentrationen im Herzmuskel, die dann zur Bindung von membranständigem Kalzium führen. Da dieses mit dem Kalzium im Zytosol in einer Wechselbeziehung steht, führt die Chelatbildung zu einer geringeren Kalziumkonzentration im Zytosol und damit zu einer elektromechanischen Entkoppelung der Herzmuskelfaser mit nachfolgender Degeneration. Die Chelatbildung wird auch als Ursache für das Auftreten eines depressiven Effektes auf die kardiovaskuläre Funktion gesehen, welcher bei schneller intravenöser Gabe von Tetracyclinen bei Pferd und Rind zu einem Kreislaufkollaps führen kann. Eine Schädigung des Herzmuskels beim Kalb wird von der Firma, die das bei den Kälbern verwendete Doxycyclinhyclat vertreibt, als Nebenwirkung bei Überdosierung aufgeführt. 59 Belastung von Schießplätzen Die kumulierte Bleifracht seit Inbetriebnahme der Schießplätze liegt laut Bericht der Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz (1998) zwischen 1,3 und 21,5 Tonnen Blei/Hektar. Insgesamt sind die Schießstände in Niedersachsen mit 2.722 Tonnen Blei befrachtet (Stand 1990). Voss (1997) sieht etwa zwei Drittel der niedersächsischen Schießstände als zumindest in Teilbereichen sanierungsbedürftig an. Und es ist nicht nur Blei relevant, sondern auch Arsen und Antimon, da Bleischrot zu etwa 95 Prozent aus Blei und jeweils zu zwei bis drei Prozent aus den Legierungszusätzen Arsen und Antimon besteht. Das Trägermaterial der Wurfscheiben besteht zudem aus ca. 70 Prozent Steinmehl und Zusätzen, die den Verarbeitungs- und Formungsprozess erleichtern. Als Bindemittel ist bis zu 30 Prozent Steinkohlenpech oder Erdölpech enthalten. Beide Materialien enthalten in unterschiedlichem Umfang polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die PAK-Gehalte in den Wurfscheiben werden mit 5.000 bis 25.000 mg/kg angegeben. Im Haupt-Depositionsbereich der Wurfscheiben, wo die Scheiben durch die auftreffenden Schrote zersplittern, werden erhebliche PAK-Belastungen (bis zu 1000 mg/kg Boden) festgestellt (vgl.: Bodenbelastungen auf Schießplätzen, Bericht der Arbeitsgruppe der 49. Umweltministerkonferenz als Material für Verwaltungsmaßnahmen, November 1998). mer beobachtet, teilweise waren bis zu 30 Prozent der Querschnittsfläche des Herzmuskels verändert. Mithilfe der histologischen Untersuchung wurden diese makroskopischen Veränderungen als akute bis subakute Herzmuskelfaserdegenerationen identifiziert, in denen sich massive, feinstaubige Verkalkungen nachweisen ließen. Zusätzlich wurde eine sekundäre, reaktive Herzmuskelentzündung beobachtet. Degenerative Alterationen in der Zungen-, Kehlkopf- und Schlundmuskulatur sind sehr wahrscheinlich inkonstante Begleitbefunde, die aber auch in der Literatur beschrieben sind. Seit 1993 wurde in einzelnen Fallberichten aus Holland, Kanada, Israel und Belgien über plötzliche Todesfälle bei Kälbern berichtet, denen oral hohe Dosen Doxycyclin verabreicht wurden. Die hier vorliegenden pathohistologischen Befunde und die vorberichtlichen Angaben einer zwei- bis fünffachen Doxycyclin-Überdosierung sprechen für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Doxycyclin-Gabe und der festgestellten Kardiomyopathie. Diese Form der Kardiomyopathie wurde bisher in Deutschland noch nicht beschrieben. Es handelt sich dabei um ein relativ charakteristisches morphologisches Bild mit typischem Verteilungsmuster innerhalb des Herzmuskels. In der Humanmedizin ist ein ähnliches Krankheitsbild nach Doxycyclin-Einnahme nicht beschrieben. Der überwiegende Anteil der Todesfälle ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Überdosierung zurückzuführen. Weshalb trotz Überdosierung „nur“ eine relativ geringe Anzahl an Kälbern verendete, bleibt unklar. Die überwiegende Anzahl der mit Doxycyclin behandelten Kälber verendete nicht, daher ist ein multifaktorielles Geschehen weiterhin nicht auszuschließen. Eine differenzialdiagnostisch relevante Ionophoren-Intoxikation konnte toxikologisch ausgeschlossen werden. Aufgrund der selektiven Alteration der Herzmuskulatur und nur vereinzelt festgestellter hyalinscholliger Skelettmuskeldegenerationen sowie nur geringgradig erniedrigter Vitamin E- und Selenkonzentrationen im Lebergewebe ist eine Weißmuskelkrankheit in Folge eines Vitamin E- oder Selenmangels ebenfalls auszuschließen. Alle betroffenen Kälber wurden ein bis zwei Wochen vorher aus Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) zugekauft und waren zahlreichen Stressoren ausgesetzt, unter anderem einem langen Transport, ungünstigen Witterungsbedingungen, Neugruppierung, Rangordnungskämpfen, mangelnder Wasserversorgung, Futterumstellung und einer Medikation im neuen Bestand. Mögliche Wechselwirkungen mit zusätzlich eingesetzten Arzneimitteln sind nicht auszuschließen. Zudem ist der relativ weite Transport der Kälber vom Herkunftsbetrieb in Süddeutschland in die norddeutschen Mastbetriebe aus Tier- und Verbraucherschutzgründen kritisch zu sehen, da dieser fast zwangsläufig zu gesundheitlichen Problemen und damit auch zu einem erhöhten Medikamenteneinsatz führt. Der Einsatz und die Menge der eingesetzten Arzneimittel sind gerade in diesem Bereich der Lebensmittelerzeugung aus Gründen des Verbraucher- und Tierschutzes kritisch zu hinterfragen. Bleivergiftung in einem Rinderbestand Im Frühjahr 2011 wurde der Pathologie des LVI-Oldenburg eine Limousin-Kuh mit dem klinischen Verdacht einer Vergiftung übersandt. Der Hoftierarzt hatte folgende, relativ unspezifische klinische Befunde festgestellt: Hinterhandschwäche, Leerkauen mit Schaum vor dem Maul, Absonderung von der Herde. Der Verdacht einer Vergiftung wird relativ oft geäußert, auch wenn er sich häufig nicht bestätigt. In diesem Fall jedoch wurden in den Vormägen und vereinzelt im Labmagen zahlreiche nicht-magnetische Schrotkugeln mit einem Durchmesser zwischen 2,0 und 2,5 mm nachgewiesen. Allein im Netzmagen des Wiederkäuers fanden sich 290 Gramm Bleischrot, im gesamten Magen-Darm-Trakt circa die dreifache Menge, also fast 1 Kilogramm Bleischrot. Der Verdacht einer Bleivergiftung wurde durch labordiagnostische Untersuchungen erhärtet. Nicht nur im Nieren- und Lebergewebe, sondern auch im Panseninhalt wurden erhöhte Bleikonzentrationen festgestellt (Leber: 6,04 mg/kg Frischsubstanz (FS); Normalwert-Leber: < 1 mg/kg FS; Niere: 30,5 mg/kg FS; Normalwert- Jährliche Blei-Flächenbelastung der Schießstände in Niedersachsen Schussfrequenz Zahl der Schießstände Jährliche Blei-Flächenbelastung < 25.000 Schuss/Jahr 89 49 kg Blei/ha < 75.000 Schuss/Jahr 33 222 kg Blei/ha < 120.000 Schuss/Jahr 9 354 kg Blei/ha > 120.000 Schuss/Jahr 6 1.011 kg Blei/ha (Voss, 1997, mündliche Mitteilung, zitiert im Bericht der Umweltminister-Konferenz-[UMK] Arbeitsgruppe, 1998) 60 ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG Dieser „Einzelfall“ einer Bleivergiftung bei einem landwirtschaftlichen Nutztier verdeutlicht die potenzielle und häufig unerkannte Gefahr, die von den Altlasten auf Schießplätzen und ihrer unmittelbaren Umgebung ausgeht. Als Beispiel der enormen Schadstoffbelastung sei die jährliche Bleifracht der Schießstände in Niedersachsen aufgeführt (siehe Tabelle auf Seite 60). Salmonellose in niedersächsischen Rinderbetrieben Die Salmonellose der Rinder wird als anzeigepflichtige Tierseuche staatlich bekämpft. Eine Infektion mit Salmonellen kann insbesondere bei Kälbern mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen (unter anderem Fieber, Enteritiden und Bronchopneumonien) bis hin zum Tod einhergehen. Der am häufigsten nachgewiesene und mit den schwersten Veränderungen assoziierte Serotyp beim Rind ist Salmonella enterica subspezies enterica (S.) Serovar Dublin. Eine Übertragung von Salmonellen vom Rind auf den Menschen ist prinzipiell möglich, S. Dublin tritt jedoch als Infektionserreger beim Menschen selten in Erscheinung. Im Jahr 2011 wurden im LVI Oldenburg 4.646 Kotbzw. Sektionsproben von Rindern aus 74 Betrieben aufgrund eines klinischen Verdachts oder im Rahmen der Bleischrot im Panseninhalt Bleischrot aus der Bodenprobe (links), Bleischrot aus dem Panseninhalt (rechts) Niere: < 2 mg/kg FS). Bei der Befragung des Landwirtes stellte sich heraus, dass die Weide direkt neben einem Tontaubenschießplatz liegt und innerhalb der letzten Jahre zahlreiche Tiere verendet sind. Bei der Recherche des untersuchenden Veterinärpathologen vor Ort wurde eine oberflächliche Gras- und Bodenprobe entnommen, die im Labor „ausgewaschen“ wurde. Aus 11,5 kg Erdreich mit Grasaufwuchs wurden 611 Gramm korrodiertes Bleischrot gewonnen. Nur in einer Futtermittelprobe wurde durch den Futtermittelkontrolldienst des LAVES ein erhöhter Bleigehalt nachgewiesen, das heißt, das Bleischrot wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt mit Anteilen der Grasnarbe aufgenommen. Die Vergiftung von Rindern durch unterschiedliche Bleiquellen wurde in zahlreichen Publikationen in den vergangenen Jahrzehnten hinreichend dokumentiert. Auch die Vergiftung von Rindern nach Aufnahme von Bleischrot, unter anderem in der Nähe von Tontaubenschießplätzen, hat Eingang in die einschlägigen Lehrbücher der Tiermedizin gefunden. Die Problematik der Bleibelastung in der Nachbarschaft von Schießplätzen wurde, auch als Folge eines geschärften öffentlichen Umweltbewusstseins, in den vergangenen Jahren zunehmend kontrovers diskutiert. Verwendung von Bleischrot Nicht nur die Kontamination der Böden von Schießplätzen und ihrer Umgebung mit Blei, Antimon, Arsen und PAK, sondern auch die Nutzung von Bleischrot bei der Jagd ist kritisch zu hinterfragen. Laut Bundesjagdgesetz (BJagdG, 9. Dezember 2010; V. Abschnitt, § 19 (1)) ist es verboten, mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen. Die Länder können die Vorschriften des Absatzes 1 mit Ausnahme der Nummer 16 erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken, soweit Federwild betroffen ist. Die Möglichkeit, die Ausnahmeregelung des §19 BJagdG zu erweitern, erfolgte auf Landesebene im Niedersächsischen Jagdgesetz (17.12.2010). Hier heißt es im V. Abschnitt unter § 24 – Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung: „Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von … oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben …“. Hier wird also bereits aus Tier- und Umweltschutzgründen die Verwendung von Bleischrot eingeschränkt. Verimpfung von Salmonellen-Anreicherung auf MRSVAgar ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG 61 Salmonellose und Rauschbrand Für den Nachweis anzeigepflichtiger Tierseuchen sind bei regelmäßig vorkommenden Erregern – von Ausnahmen abgesehen – die Landesbehörden zuständig. Sie werden von den Nationalen Referenzlaboratorien des FriedrichLoeffler-Institutes (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) durch Vorgaben in der Diagnostik von Tierseuchen und bei der Differenzierung nicht eindeutiger Isolate unterstützt. Bei besonders schwerwiegenden, seltenen oder nicht in Deutschland vorkommenden Erregern erfolgt die Diagnostik direkt durch das FLI (www.fli.bund.de). Betalaktamasen Enzyme aus der Gruppe der Betalaktamasen vermitteln Resistenzen gegenüber der therapeutisch wichtigen Gruppe der Beta-Laktam-Antibiotika. Gene für neuartige Enzyme aus dieser Gruppe mit näherer Bezeichnung als Carbapenemasen (wie NDM-1, Neu-Delhi-Metallo-Betalaktamase) vermitteln eine übertragbare Resistenz bei Enterobakterien. Viele sogenannte Reserveantibiotika, oft letzte Rettung bei schweren Infektionen beim Menschen, werden durch diese Enzyme unwirksam. XLD-Agar MSRV-Agar Salmonellen-Ident-Agar Wachstum von Salmonellen Nachuntersuchung positiv aufgefallener Betriebe auf Salmonellen untersucht. Es wurden aus 22 Betrieben Salmonellen isoliert. In sieben Betrieben wurde S. Dublin nachgewiesen. Zusätzlich wurden 31 weitere Serotypen und eine weitere Subspezies von S. enterica (S. enterica diarizonae) gefunden. Von besonderem Interesse war ein Betrieb, in dem neben S. Dublin sieben weitere Serotypen nachgewiesen werden konnten. Neben drei Subtypen von S. Typhimurium wurden hier auch der beim Rind selten vorkommende Serotyp S. Enteritidis sowie die Serotypen S. Infantis, S. Derby, S. Brandenburg, S. Muenchen und Salmonellen der Gruppe E isoliert. Der Nachweis vieler unterschiedlicher Serotypen lässt auf mehrere Eintragsquellen schließen. Extended-Spektrum-Betalaktamasen: Enzyme, die Antibiotika-Resistenzen vermitteln In den vergangenen Jahren wurden aus klinischen Proben und Monitoringstudien wiederholt Escherichia-coli-Stämme isoliert, die nach den Ergebnissen der phänotypischen Resistenzbestimmung ExtendedSpektrum-Betalaktamasen (ESBL) bilden. Diese Enzyme inaktivieren Penicilline und viele Cephalosporine, können aber durch die Zugabe von Clavulansäure gehemmt werden. Es sind mehrere Familien von ESBL Fortsetzung auf Seite 63 Extended-Spektrum-Betalaktamasen – PCR-Ergebnis 62 bekannt (zum Beispiel TEM, SHV oder CTX-M), die jeweils mehrere Dutzend verschiedener Enzyme umfassen. Neben dem phänotypischen Nachweis der Antibiotikainaktivierung, zum Beispiel mit einem selektiven Agar, können die den ESBL zugrunde liegenden Gene auch mit molekularbiologischen Methoden (PCR) nachgewiesen werden. In einer Bachelorarbeit in Kooperation mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg wurden am LVI Oldenburg 150 Kotproben von Kälbern mit phänound genotypischen Methoden untersucht. Es konnte gezeigt werden, dass zurzeit keine der Methoden alleine für einen Nachweis empfohlen werden kann, da sich durch den parallelen Einsatz mehrerer Methoden die Nachweisraten erhöhen. Durch die Vielzahl möglicher Enzyme und das Vorkommen gleicher Enzyme in verschiedenen Bakterienspezies ist die Darstellung der Ergebnisse komplex. Als sicher kann angesehen werden, dass ESBL in Kotproben von Kälbern regelmäßig vorkommen; in der vorliegenden Studie konnten 69 Escherichia-coli-Stämme isoliert werden, die sicher ESBL aufweisen sowie eine Reihe weiterer Stämme, die möglicherweise ebenfalls Träger von ESBL sind. Rauschbrand in Niedersachsen: Untersuchungen am LVI Oldenburg Die anzeigepflichtige Erkrankung „Rauschbrand“ wird durch Clostridium (C.) chauvoei hervorgerufen. Der Erreger kommt regional gehäuft in der Umwelt vor; eines der Gebiete mit regelmäßigen Nachweisen ist die Region Weser-Ems. Sporen des Erregers werden von Wiederkäuern auf der Weide in der Regel oral aufgenommen. Erkrankungen mit hohem Fieber, Gasödemen und schweren Allgemeinstörungen mit perakuten Todesfällen entstehen durch die von den vegetativen Bakterien im Tier gebildeten Toxine und Enzyme. Der Nachweis erfolgt anhand von Organ- und Muskelproben mittels Immunfluoreszenztest (IFT) und kulturellem Nachweis. Zur Identifizierung kultivierter Erreger wird eine PCR eingesetzt. Im Jahr 2011 wurden am Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg mittels IFT und Kultur 34 Verdachtsfälle untersucht (überwiegend von Juni bis August). Bei 27 Proben wurde zusätzlich eine Untersuchung auf den Erreger des Pararauschbrands, C. septicum, durchgeführt. In zehn Fällen (acht Betriebe) wurde der Verdacht auf C. chauvoei bestätigt, in 19 Fällen wurde C. septicum nachgewiesen. Alle zehn C.-chauvoei-positiven Tiere wurden mittels IFT erkannt. Eine kulturelle Bestätigung des IFT gelang in fünf Fällen; bei zwei Tieren konnten kulturell keine Clostridien nachgewiesen werden, in drei ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG de mit Hilfe der Stabilisotopenanalytik überprüft. Bei keiner der Proben ergab dies Grund zur Beanstandung. Auch ein fraglicher Zusatz von zum Beispiel Schmelzkäse konnte bei allen Proben ausgeschlossen werden, indem der Gehalt an Citronensäure überprüft wurde. Auch die Mitverwendung von Käserinden konnte bei allen geriebenen Proben ausgeschlossen werden, indem der Gehalt an Titandioxid, welches zur Oberflächenbehandlung bei Käserinden zugelassen ist, überprüft wurde. Immunfluoreszenztest Koloniemorphologie auf Blutagar Nachweis von Clostridium chauvoei Fällen ergab die Differenzierung der kultivierten Erreger das Ergebnis C. septicum. Bei den fünf mittels Kultur bestätigten C.-chauvoei-positiven Tieren (vier Betriebe) war in einem Fall zusätzlich C. septicum nachweisbar. Wärmeliebende Campylobacter in eiskalten Hühnern Seit einigen Jahren stellen Campylobacter die häufigste Ursache für Durchfallerkrankungen in Deutschland dar. Wichtige Faktoren sind dabei die geringe Infektionsdosis – die Aufnahme von ca. 500 Keimen ist ausreichend, um zu erkranken – und die gestiegene Nachfrage nach Geflügelfleisch, dem Hauptlieferant für diese pathogenen Keime. Gleichzeitig weiß der Verbraucher häufig nicht, wie er diese Art Lebensmittel sicher handha- Fortsetzung von Seite 62 Derartig resistente Bakterienstämme sind resistent gegen alle Beta-Laktam-Antibiotika einschließlich der derzeit stabilsten und wirksamsten Gruppe der Carbapeneme wie Ertapenem, Imipenem, Doripenem und Meropenem. Das Robert-Koch Institut stuft Carbapenemasen bildende Bakterien als besonders überwachungsbedürftig ein, da diese seit einiger Zeit auch gehäuft in Europa beim Menschen auftreten sollen. Parmigiano Reggiano und Grana Padano: auch gerieben noch echt italienisch Im Jahr 2011 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg zwölf Proben geriebener italienischer Hartkäse auf Herkunft, Authentizität und Verfälschungen untersucht. Hierbei handelte es sich in fünf Fällen um Parmigiano Reggiano (Parmesan), bei den anderen Tiefgefrorenes Suppenhuhn Campylobacter auf mCCD-Agar ben muss, um nicht daran zu erkranken. Die saisonale Häufung der Infektionen in den warmen Monaten ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich diese Keime bei höheren Temperaturen (Optimum bei 42 °C) am besten vermehren und in der Umwelt überleben. Hartkäsebeschreibung Proben um Grana Padano. Parmigiano Reggiano sowie Grana Padano sind geschützte Ursprungsbezeichnungen. Hartkäse darf unter einer solchen Bezeichnung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er die Anforderungen an die jeweilige Bezeichnung erfüllt. Hierzu zählt unter anderem, dass dieser Käse nur in einem bestimmten Gebiet Italiens aus Rohmilch italienischer Kühe hergestellt sein darf. Die Herkunft des Käses wur- Werden Lebensmittel tiefgefroren, die Campylobacter enthalten, unterliegen diese pathogenen Keime einer stärkeren Keimreduktion, als dies beispielsweise bei Salmonellen der Fall ist. Welche Faktoren (Art des Lebensmittels, Art des Einfrierprozesses, Dauer der Tiefkühlung) hier das Überleben der Keime beeinflussen, kann zurzeit nicht im Einzelnen beantwortet werden. Eigene Beobachtungen in den letzten Jahren zeigen allerdings, dass vermehrt auch in tiefgefrorenem, länger gelagertem Geflügelfleisch Campylobacter gefunden wurden. So konnten im Jahr 2011 in fünf der 25 untersuchten tiefgefrorenen Suppenhühner Campylobacter jejuni/coli nachgewiesen werden. ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG 63 Einwecken von Gemüse: ein Risiko? Diese Frage würde ein Ehepaar, das im Sommer 2011 nach dem Verzehr von selbst eingeweckten grünen Bohnen an Botulismus erkrankte, jetzt eindeutig mit „ja“ beantworten. zierten – Bakterien konnte über einen Mouse-Bioassey kein Toxin-Bildungsvermögen nachgewiesen werden. Die isolierten Keime mussten daher taxonomisch als Clostridium sporogenes – ein Clostridium-botulinumStamm, der keine Botulinum-Neurotoxine (mehr) produziert – eingestuft und benannt werden. Auch konnte in den hier zur Untersuchung vorgelegten Bohnen kein Toxin nachgewiesen werden, was jedoch aufgrund einer nicht gleichmäßigen Verteilung der Toxine nicht ungewöhnlich ist. Zudem sind bereits geringste Toxinmengen ausreichend für eine Intoxikation. Verbraucherbeschwerden: Pflanzenschutzmittel und Allergien Im Jahr 2011 wurden 21 Beschwerdeproben (zehn Gemüse- und elf Obstproben) im Fachbereich des LVI eingesandt. Die Beschwerdegründe reichten von abweichendem Geruch und Geschmack (häufig nach „Chemie“) über Brennen, Schwellungen, Rötungen in Mund und Hals sowie Übelkeit bis hin zu Erbrechen und Schwindel. 1 Broschüre zu Rückständen von Pflanzenschutzmittel unter www.bmelv.de 2 Das Bundesinstitut für Risikobewertung beantwortet auf seiner Internetseite häufig gestellte Fragen (FAQ), unter anderem zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln (29. November 2010): www.bfr.bund.de/de/ faq.html 3 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf www.aktionsplanallergien.de unter anderem über die Lebensmittelunverträglichkeit. 64 Eingeweckte Bohnen Bei Botulismus handelt es sich um eine Lebensmittelvergiftung, die durch strikt anaerob wachsende Bakterien verursacht wird, die verschiedene extrem giftige Toxine produzieren können. Die häufigste Ursache sind nicht ausreichend erhitzte oder konservierte Lebensmittel wie Gemüsekonserven. 18 bis 36 Stunden nach Aufnahme des bereits im Nahrungsmittel von den Clostridien gebildeten Toxins kann es zu gastroenteralen Symptomen und zu Muskellähmungen kommen, die schlimmstenfalls zum Herzversagen und zur Lähmung der Atemmuskulatur führen. Tückisch an der Erkrankung ist, dass sie heutzutage oft zu spät erkannt wird, da dieses Erkrankungsbild durch die starke Abnahme des Einweckens im Privathaushalt und die immer sicherer werdende Konservenherstellung selten geworden ist. Im vorliegenden Fall wurde glücklicherweise frühzeitig klinisch die richtige Diagnose gestellt und eine gezielte Therapie eingeleitet. Über einen Toxinnachweis im Serum und im Mageninhalt konnte die Diagnose bestätigt werden. Bei den hier kulturell aus den Bohnen angezüchteten – biochemisch als Clostridium botulinum differen- In einer Probe Feldsalat bestätigte sich die Beschwerde eines Verbrauchers über Beimengungen des giftigen Gemeinen Kreuzkrautes. Pelzige Beläge auf Zunge und Zähnen sind ein häufiger Beschwerdegrund bei Kakifrüchten. Unreife Früchte können einen hohen Tanningehalt (Gerbstoff) aufweisen und dadurch einen adstringierenden Effekt im Mund und Rachen erzeugen. Mit zunehmender Reife bauen sich die Tannine ab. Daher sollten Kakis am besten vollreif verzehrt werden. Generell werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln von Verbrauchern als relativ großes Gesundheitsrisiko eingeschätzt. Bisher ist jedoch nicht bekannt, dass Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln zu Allergien (siehe 1 ) oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hätten (siehe 2 ). Häufig lösen Lebensmittelallergien Symptome wie Hautreaktionen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, in schwerwiegenden Fällen auch einen allergischen Schock aus. Schätzungsweise zwei bis drei Prozent der Erwachsenen und vier bis sechs Prozent der Kinder leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelunverträglichkeit (siehe 3 ). Pflanzenschutzmittelrückstände in Melonen Melonen kommen mittlerweile ganzjährig auf den Markt, wobei je nach Jahreszeit die Herkunftsländer variieren. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kindern verzehren Melonen gerne. Deshalb wurden 2011 über das ganze Jahr verteilt unterschiedliche Melonensor- ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG ten auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Insgesamt wurden 60 Proben Melonen zur Untersuchung eingereicht. Die Proben stammten aus Spanien, Brasilien, Costa Rica, Honduras und Italien. Am häufigsten wurden Honig- (19), Galia- (20) und Cantaloupe-Melonen (9) eingereicht. Bei allen Proben aus Costa Rica handelte es sich um Honigmelonen, die untersuchten Wassermelonen (7) stammten alle aus Spanien. Paraoxon-methyl und Phorat erfüllten die geforderten Validierungskriterien nicht. Hier besteht weiterer Optimierungsbedarf. Die Probenaufarbeitung mit der QuEChERS-Methode stellt eine geeignete, schnelle und zuverlässige Möglichkeit dar, um die Fischmatrizes Pangasius, Lachs und Aal auf dreizehn Organophosphorverbindungen und Trifluralin zu untersuchen. Sehr erfreulich ist, dass keine Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt wurden und 13 Proben rückstandsfrei waren, darunter 9 Proben aus Spanien. Insgesamt wurden 25 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen, davon 14 Stoffe lediglich im Spurenbereich. Am häufigsten wurde das Fungizid Imazalil bestimmt (20 Mal), gefolgt vom Insektizid Thiamethoxam (14 Mal). Die Gehalte der nachgewiesenen Wirkstoffe waren insgesamt gering (meist weniger als zehn Prozent der zulässigen Höchstgehalte). Ein signifikanter Unterschied bezüglich Herkunft oder Jahreszeit konnte nicht festgestellt werden. Einführung und Validierung einer Multimethode zum Nachweis von Antibiotikarückständen in Muskel und Niere Der Nachweis von Antibiotika in tierischen Matrizes gewinnt immer größere Bedeutung. Aufgrund der Vielzahl an Antibiotika, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans nachgewiesen werden müssen, wurden in der Vergangenheit häufig verschiede- Da für die Rückstandsuntersuchungen die gesamte Melone einschließlich Schale verwendet wird, kann davon ausgegangen werden, dass die PflanzenschutzmittelGehalte, die der Verbraucher beim Verzehr von Melonen aufnimmt, geringer sind. QuEChERS-Methode zum Nachweis von Pflanzenschutzmitteln in Fischen mittels GC-MSD In Japan wurden im März 2010 erstmals in vietnamesischen Pangasiusfischen Rückstände des Herbizids Trifluralin nachgewiesen. Seitdem wurde auch in Deutschland in Fischimportproben aus Vietnam Trifluralin oberhalb des Höchstgehaltes (0,01 mg/kg) gefunden. Eine Vermarktung dieser Fische wurde untersagt. Beispiel für ein LCMSMS (Flüssigkeit-Tandem-Massenspektrometer) Für pflanzliche Matrizes hat sich die Zeit und Lösungsmittel sparende QuEChERS-Methode (Quick, Easy, Cheap, Effective, Rugged, Safe) für den Nachweis von Pflanzenschutzmitteln bewährt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit wurde geprüft, ob die für pflanzliche Matrizes entwickelte QuEChERS-Methode auf Fischmatrix übertragbar ist. Dazu wurden 17 Wirkstoffe der Klasse der Organophosphorpestizide und Trifluralin in drei verschiedenen Fischmatrizes untersucht und die Methode entsprechend validiert. Auf Grund ihres unterschiedlichen Fettgehaltes wurden Pangasius (< 3,2 %), Lachs (~ 13,6 %) und Aal (~ 24,5 %) ausgewählt. Die Bestimmungsgrenze von 14 Wirkstoffen, darunter Trifluralin, lag bei 0,005 mg/kg, teilweise auch noch niedriger. Nur die Wirkstoffe Azinphos-methyl, Disulfoton, Chromatogramm einer Schweine-Nierenprobe mit insgesamt 76 Antibiotika ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG 65 ne Methoden zum Nachweis eingesetzt. Um Zeit und Geld zu sparen, wurde im Fachbereich 42 des LVI Oldenburg eine neue Methode mittels Tandem-Massenspektrometrie entwickelt, die es ermöglicht, folgende antibiotisch wirksame Stoffgruppen (mit 76 Einzelwirkstoffen) innerhalb einer Messung zu analysieren: Tetracycline, Makrolide, Chinolone, Sulfonamide, Penicilline/Cephalosporine und Amphenicole. Die Methode ist nach den Vorgaben der Europäischen Union in Niere und Muskel validiert. Weitere mögliche Matrizes sind: Leber, Honig, Milch und Wasser. Aluminium in Säuglingsnahrung Für Aluminium ist eine wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge (Tolerable Weekly Intake, TWI-Wert) von 1 mg/kg Körpergewicht festgelegt (Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO und FAO [JECFA] 2006 und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit [EFSA] 2008). Säuglinge und Kleinkinder können diese Menge aufgrund ihres geringen Körpergewichts schnell erreichen. In einer britischen Studie aus dem Jahr 2010 wurde festgestellt, dass Säuglingsnahrung (Instant- bzw. Fertigmilchprodukte) hohe Aluminiumgehalte aufweist und daher bei nicht gestillten Säuglingen der TWIWert von 1 mg/kg Körpergewicht häufig überschritten wird. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist dies bei Aluminiumgehalten von mehr als 5 mg/kg im pulverförmigen Endprodukt gegeben. Seit Oktober 2010 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg 122 Proben Säuglingsnahrung (Pulver und Fertigprodukte) auf Aluminium untersucht. Pulvernahrung (Anfangs- und Folgenahrung) Aluminium-Bestimmung mittels ICP-MS Untersuchtes Probenmaterial: Pulvernahrung Aluminium kommt natürlicherweise in der Umwelt vor. Es wird zudem durch Bergbau und Industrie freigesetzt. Aluminium und seine Verbindungen finden vielfältige Anwendung, zum Beispiel als Lebensmittelverpackung (Alufolie), bei der Wasseraufbereitung oder Papierherstellung, für Farbstoffe oder in der Pharmazie. enthielt durchschnittlich 1,2 mg/kg Aluminium, wobei lediglich eine Probe mit 5,7 mg/kg oberhalb der vom BfR genannten Schwelle von 5 mg/kg lag. Verzehrsfertig zubereitete Gesamtnahrungsproben (gesammelte Tageskost) wiesen durchschnittliche Gehalte von 0,3 mg/kg auf (Maximum: 0,62 mg/kg). Dies entspricht umgerechnet einer wöchentlichen Aufnahme von ca. 2 mg und liegt damit unter dem TWI-Wert (1 mg/kg Körpergewicht, also zum Beispiel 6 mg für einen 6 kg schweren Säugling). Aluminium reichert sich im Körper an. Die Hauptaufnahmequelle sind Lebensmittel. Während die meisten unverarbeiteten Lebensmittel weniger als 5 mg/kg Aluminium enthalten, können unter anderem einige Gemüsearten (zum Beispiel Spinat und Feldsalat), Milcherzeugnisse oder Getreideerzeugnisse etwas höhere 66 Gehalte aufweisen. Kräuter, Kakao und Gewürze sind besonders hoch belastet; sie tragen jedoch aufgrund der geringen Mengen, in denen sie verzehrt werden, nur unwesentlich zur Aluminiumaufnahme bei. Aluminium kommt zudem auch als Verunreinigung in Tricalciumcitrat (E333) vor, das als Zusatzstoff zur Calciumanreicherung in Säuglingsnahrung verwendet wird. Bei anderen Proben lag der durchschnittliche Gehalt bei 1,2 mg/kg (Beikost: 1,0 mg/kg, Komplettmenüs: 1,3 mg/kg.) Der höchste Gehalt überhaupt wurde in ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG einem Fertig-Gläschen „Gemüsereis mit Pute“ nachgewiesen (16 mg/kg). Da dieses Produkt aber von Kleinkindern in höherem Alter mit höherem Körpergewicht und außerdem im Rahmen von Mischkost, also nicht ausschließlich, verzehrt wird, ist keine Überschreitung des TWI-Werts zu erwarten. Kesselkonserven – der Lagerungshinweis ist wichtig! Handwerklich hergestellte Wurstsorten sind auf Grund ihrer Qualität, aber oftmals auch als regionale Spezialität sehr beliebt und stellen eine bereichernde Ergänzung zum Angebot der industriellen Hersteller dar. 2011 wurden 30 Wurstkonserven aus handwerklicher Produktion ohne Angabe einer Lagertemperatur einer mikrobiologischen Prüfung unterzogen. Wie auch bei Gemüsekonserven (siehe dazu auch der Text „Einwecken von Gemüse: ein Risiko?“, Seite 64) können derartige Kesselkonserven mit Dauerformen von Bakterien (Sporen) behaftet sein. Bei ungekühlter Lagerung können diese auskeimen und zu Verderb führen; in seltenen Fällen kommt es dabei auch zur Toxinbildung. Drei der 30 untersuchten Proben waren als Kesselkonserven einzustufen. Um ein gesundheitlich unbedenkliches Produkt anbieten zu können, sind derartige Kesselkonserven zwingend gekühlt zu lagern und mit einem Hinweis auf die maximale Lagertemperatur in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu kenn- zeichnen. Allgemein gilt für Kesselkonserven, dass sie bei Lagerung unter 10 °C circa ein Jahr haltbar sind. Bei Einhaltung dieser Vorgaben sind handwerklich hergestellte Wurstsorten auch als Kesselkonserven nicht nur schmackhafte, sondern auch sichere Produkte. Chicken Nuggets und ähnliche panierte Fleischerzeugnisse Im Jahr 2011 wurden 38 Proben von panierten Fleischerzeugnissen wie „Hähnchen Nuggets“ oder „Chicken Chips“ untersucht. Die rohen oder gegarten Erzeugnisse waren überwiegend aus Hähnchenfleisch hergestellt. 50 Prozent der Proben waren unauffällig. Bei sechs Proben wurden Irreführungen festgestellt. Entweder war der Zerkleinerungsgrad des Fleisches nicht korrekt angegeben, die Mengenangabe des verwendeten Fleisches traf nicht zu oder die Verpackung wies eine irreführende Aufmachung bzw. Abbildung auf. Bei acht Proben war die Verkehrsbezeichnung unpräzise: Erzeugnisse mit Phantasiebezeichnungen wie „Hähnchencrossies“ und „Chicken McNuggets“ waren nicht ausreichend beschrieben; bei gegarten Erzeugnissen war die Flüssigwürzung nicht angegeben. Weitere Kennzeichnungsmängel waren die fehlende oder unkorrekte Angabe des Fleischanteils (Quantitative Ingredients Declaration, QUID), fehlende Angaben von Identitätskennzeichen und Tiefkühlhinweisen, Mängel im Zutatenverzeichnis sowie die schlechte Lesbarkeit von Angaben. Serviceangebote Regelmäßige Seminare − Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die Veterinäre der Landkreise im Einzugsgebiet des LVI Oldenburg, insbesondere über Fragen der Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung Formulare − Merkblätter zur Probenahme für die amtliche Hygienekontrolle bei Fleisch und Geflügelfleisch ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRINSTITUT OLDENBURG Kesselkonserven Leberwurst, Mettwurst oder Blutwurst aus handwerklicher Herstellung werden häufig als sogenannte Kesselkonserven angeboten. Das bedeutet, dass sie durch normales Kochen im Kessel bei maximal 100 °C haltbar gemacht wurden. Vollkonserven werden hingegen unter Druck deutlich höher erhitzt. Die Autoren: Dr. Michael Brügmann Dr. Oliver Christof Andrea Deloy Martina Hohmann Sabine Jungsthöfel Dr. Andreas Moss Dr. Karen Nordmeyer Dr. Johanna Pust Dr. Iris Suckrau Dr. Claudia Wenzel PD Dr. Christiane Werckenthin Dr. Birgit Ziegelmann 67 Lebensmittelinstitut Braunschweig Interne Veränderungen – externe Krisen Zahlen auf einen Blick 114,49 Vollzeitstellen 88.826 Untersuchungen 658 Beratungen 61 Kontrollen 903.055 Euro Investitionen Für das Lebensmittelinstitut Braunschweig (LI BS) war das Jahr 2011 durch interne Veränderungen geprägt. Der Warengruppentausch innerhalb der Norddeutschen Kooperation und die Verlagerung der Untersuchung von Milchprodukten an das Lebensmittelinstitut Oldenburg wurden abgeschlossen. Die Übernahme der Warengruppen Feinkostsalate, Puddings und Süßspeisen erforderte eine interne Umstrukturierung des Institutes, auch um die vielfältigen gestiegenen Anforderungen effizienter bewältigen zu können. In der Abteilung 1 wurden die Mikrobiologie, die Biologischen Testsysteme, die Gentechnik und die Proteindifferenzierung als „biologische Untersuchungsverfahren“ zusammengeführt. Die Anzahl der Fachbereiche in den Abteilungen 2 und 3 wurde verringert, um größere Einheiten mit besseren Vertretungsmöglichkeiten und einer flacheren Hierarchie zu erhalten. Der Fachbereich Nahrungsergänzungsmittel und Ernährungsmedizin wurde im Hinblick auf die zu erwartenden analytischen Anforderungen in die Abteilung 4 verlagert, um eine Anbindung an die notwendige apparative Ausstattung zu gewährleisten. Als „Pilot-Institut“ für alle Untersuchungseinrichtungen des LAVES ist im Lebensmittelinstitut Braunschweig ein neues Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) eingeführt worden. Diese Einführung war sehr zeitaufwändig und arbeitsintensiv, da für eine effektive Nutzung noch viele Änderungen an dem LIMS vorgenommen und das System durch die Fachbereiche mit den erforderlichen Untersuchungsparametern gefüllt werden musste. Das zukünftig einheitliche System für das gesamte LAVES wird zu einer deutlichen Verbesserung der Datentransparenz führen. Neben den internen Veränderungen wurde das Jahr 2011 in einigen Fachbereichen durch die EHEC-Krise bestimmt. Das Lebensmittelinstitut Braunschweig unterstützte das Veterinärinstitut Hannover während des EHEC-Ausbruchs durch die Übernahme von Routineproben intensiv. Weiterhin wurden neue, insbesondere molekularbiologische Methoden zum Nachweis von EHEC etabliert. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des LAVES wurde im Juli am Standort Oldenburg ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Das Lebensmittelinstitut Braunschweig beteiligte sich mit zahlreichen Postern zur Darstellung der Aufgaben. Die Teilsanierung des Hauses 2 wurde unter Aufrechterhaltung des Untersuchungsbetriebs abgeschlossen. Wesentliche Aufgaben: Spezialisten für verarbeitete und flüssige Lebensmittel Das Lebensmittelinstitut in Braunschweig hat seinen Schwerpunkt auf verarbeiteten pflanzlichen und flüssigen Lebensmitteln: Alles, was aus Getreide, Obst, Gemüse, Würzmitteln oder Honig hergestellt werden kann, gehört dazu – sowie alle flüssigen Lebensmittel bis auf die Milch. Die Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung ebenso wie die spezielle Analytik, die Durchführung von Betriebskontrollen oder die Ausbildung und Prü- 68 fung von Lebensmittelchemikern. Auch Forschung und Entwicklung sind Bestandteil der Arbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, physikalisch-chemisch, mikrobiologisch, molekularbiologisch) und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen: − Eier, Mayonnaise, Speisefette und -öle − − − − − − − − − − Getreide/-erzeugnisse, Brot, Back-/Teigwaren Honig und süße Aufstriche Fertiggerichte Suppen, Soßen Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten, Reduktionskost, Sportlernahrung, Zusatzstoffe Obst-, Gemüse-, Kartoffel- und Pilzerzeugnisse, frische Pilze, Ölsaaten, Schalenobst Gewürze, Würzmittel, Aromen Fruchtsäfte/-nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Bier, Mineralwasser, Wein/-erzeugnisse, Spirituosen Feinkostsalate und Süßspeisen Speiseeis Spezielle Analytik − Proteindifferenzierung, Nachweis von Allergenen − Aromastoffanalytik − Mykotoxine − Kontaminanten − GVO-Bestandteile in Lebensmitteln, Saatgut und Futtermitteln − Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln und Bioindikatoren − Biologische Testsysteme Weitere Aufgaben − Landesweite Zuständigkeit für die Beantwortung ernährungsmedizinischer Fragestellungen − Durchführung von Wein-/Betriebskontrollen − Mitwirken bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern − Fortbildungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörden − Forschung und Entwicklung Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Einfluss wissenschaftlicher Stellungnahmen der EFSA auf die Beurteilung gesundheitsbezogener Angaben Schon immer war es die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, bei der Bewerbung von und der Werbung auf Lebensmitteln darauf zu achten, dass sie für den Verbraucher nicht irreführend, sondern in Übereinstimmung mit der europäischen Rechtsetzung nach §11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wissenschaftlich hinreichend gesichert sind. Diese Beurteilung durch einzelne Sachverständige in der Überwachung war und ist häufig sehr schwierig. Auf europäischer Ebene wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel eine Rechtsgrundlage geschaffen, deren Ziel es ist, die wissenschaftliche Beurteilung entsprechender Werbeaussagen und Wirkangaben zum Nutzen aller Beteiligten auf eine breite Basis zu stellen. Dies geschieht, indem ein europäisches Sachverständigengremium bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die von den europäischen Mitgliedstaaten gemeldeten gesundheitsbezogenen Angaben (Claims) daraufhin prüft, ob sie die Forderung nach hinreichend wissenschaftlicher Absicherung erfüllen. Langfristig sollen auf europäischer Ebene Rechtsvorgaben für zulässige und nicht zulässige Angaben erlassen werden. Bis dahin haben die einzelnen Sachverständigen der Überwachungsbehörden die Möglichkeit, sich bei der Beurteilung entsprechender Werbeaussagen nach § 11 LFGB auf die wissenschaftlichen Stellungnahmen der EFSA zu berufen. Speziell bei Nahrungsergänzungsmitteln werden häufig gesundheitsbezogene Angaben gemacht, die bewertet werden müssen. So wird beispielsweise die Wirkung des Carotinoids Lutein, das in vielen Nahrungsergänzungsmitteln als besonders gesund und wichtig für die Sehkraft beworben wird, von der EFSA als nicht ausreichend bewiesen beurteilt. Alles frisch, oder doch nicht? Mikrobiologischer Status von (vor-)gekochten Nudeln und (vor-)gekochtem Reis Das Vorkochen von Nudeln und Reis ist in Gastronomiebetrieben übliche Praxis. Nach dem Kochen sind Nudeln und Reis fast keimfrei. Sie stellen jedoch einen idealen Nährboden für Mikroorganismen dar. Um den Keimanstieg nach dem Kochen einzugrenzen, ist besondere hygienische Sorgfalt notwendig. Deshalb werden planmäßig Proben aus der Gastronomie mikrobiologisch untersucht und zusätzlich wird die Aufbewahrungstemperatur der Produkte vor Ort beurteilt. ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG 69 Auf der Homepage des LAVES unter www. LAVES. niedersachsen.de gibt es in der Rubrik „Aktuelles“ eine Pressemitteilung vom 17. November 2011 zu diesem Thema (LAVES-Presseinformation Nr. 25-2011). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Stellungnahme zur „Warmhaltetemperatur von Speisen“ veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage des BfR unter www.bfr.bund.de zu finden, Suchbegriff „Warmhaltetemperatur“. 2011 wurden im Lebensmittelinstitut Braunschweig 43 Proben (vor-)gekochte Nudeln und 29 Proben (vor-)gekochter Reis überprüft. Krankheitserreger wurden dabei nicht nachgewiesen. 15 Proben wiesen erhöhte Keimgehalte auf, die auf Hygienemängel hindeuteten. Sechs dieser Proben waren aufgrund zusätzlicher sensorischer Auffälligkeiten nicht zum Verzehr geeignet. Bei leichtverderblichen Lebensmitteln spielt die Lagertemperatur eine bedeutende Rolle. Sie müssen schnell abgekühlt und bei maximal 7 °C aufbewahrt werden. Beim Heißhalten sollte eine Produkttemperatur von mindestens 65 °C eingehalten werden, damit die Sporen bestimmter Krankheitserreger (Bacillus cereus) nicht auskeimen können. Bei der Überprüfung der Lager-/Heißhaltetemperaturen vor Ort wurden bei 27 Proben Abweichungen von den vorgeschriebenen Temperaturen festgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Hygienebewusstsein in einigen Betrieben verbesserungswürdig ist. Im Lebensmittelinstitut Braunschweig werden deshalb weiterhin derartige Proben untersucht. Bei Mängeln werden die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden dann direkt tätig. Kennzeichnung von Allergenen für Großverbraucherprodukte „Allergenfrei laut Rezeptur“ in Verbindung mit dem Hinweis „Spuren können nicht ausgeschlossen werden“ – diese Angabe eines Betriebes, der Vorprodukte für den Großverbraucherbereich herstellt, wurde in Nordrhein-Westfalen (Münster) als irreführend, da zu unbestimmt, beanstandet. Glutenfrei Die Bezeichnung „glutenfrei“ darf verwendet werden für Lebensmittel, die nicht mehr als 20 mg/kg Gluten enthalten, die Bezeichnung „sehr geringer Glutengehalt“ für Lebensmittel mit nicht mehr als 100 mg/kg Gluten (VO [EG] 41/2009). 70 Seit 2005 gibt es gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung allergener Zutaten. Nicht geregelt ist jedoch die Kennzeichnung unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangter Spuren dieser allergenen Stoffe – mit Ausnahme von Gluten. Vielfach deklarieren Lebensmittelhersteller Allergenspuren auf freiwilliger Basis. Die Hinweise müssen jedoch konkret sein, um dem Allergiker als Hilfe bei der Auswahl von Lebensmitteln zu dienen. Pauschale Hinweise erfüllen diese Anforderung nicht. Lebensmittelhersteller sind gehalten, ein Allergenmanagement in ihren Betrieben zu etablieren, um Allergenspuren zu charakterisieren und einschränken zu können. Dies ist in Betrieben mit einem breiten Lebensmittelsortiment kaum zu leisten, da die Hersteller oft bereits von den Rohwarenlieferanten keine Garantien für eine völlige Allergenfreiheit der Vorprodukte bekommen. ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG Für Großküchenbetreiber stellt eine Angabe über nicht vorhandene deklarationspflichtige Allergene in den Vorprodukten eine hilfreiche Information dar, um einzuschätzen, welche Speisen dem jeweiligen Kundenkreis angeboten werden können. Die Deklaration von Allergenspuren ist bei Produkten für Großverbraucher gang und gäbe und wird von allen namhaften Herstellern sinngemäß verwendet. Eine Präzisierung der Angabe „Allergenfrei laut Rezeptur“ durch den Zusatz „ohne rezeptorischen Zusatz von Stoffen mit allergenem Potenzial gemäß Anlage 3 LMKV. Technologisch unvermeidbare Spuren können nicht ausgeschlossen werden“ war geeignet, den Vorwurf der Irreführung zu entkräften. Tiramisu: ein köstliches Dessert aus Italien, doch nicht immer mit hochwertigen Zutaten Traditionell besteht Tiramisu aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuits und einer Creme aus Mascarpone, Eigelb und Eischnee. Die Löffelbiskuits werden mit kaltem Espresso beträufelt, der mit Marsala, Amaretto, Weinbrand oder einem anderen alkoholischen Getränk aromatisiert wird. Das Dessert wird geschichtet und dann mehrere Stunden gekühlt, sodass es fest wird. Vor dem Servieren wird die abschließende Cremeschicht mit reichlich Kakaopulver bestäubt. Der Name Tiramisu wurde erstmals 1970 im Restaurant „Le Beccherie“ in Treviso, Italien, verwendet. Von dort hat er sich dann sehr schnell auf der ganzen Welt verbreitet. Der dortigen Rezeptur zufolge werden pro Ansatz unter anderem ca. 25 Prozent Mascarpone verwendet. Im Lebensmittelinstitut Braunschweig wurden 2011 insgesamt 27 Proben Tiramisu insbesondere auf ihren Anteil an Mascarpone als wertgebendem Bestandteil überprüft. Davon stammten 20 Proben in Fertigpackungen aus industrieller Herstellung. Sieben Proben kamen aus handwerklichen Betrieben wie Eisdielen oder Restaurants. Die Proben aus handwerklicher Herstellung wiesen nach den chemisch-analytischen Untersuchungen Anteile von Mascarpone von mindestens 30 bis zu 50 Prozent auf. Dagegen enthielten die Proben aus industrieller Produktion deutlich geringere Mascarponeanteile. Die wertvolle Zutat wurde dort zum Teil durch preiswertere Pflanzenfette, Glucosesirup und entrahmte Milch ersetzt und hat in der so entstandenen cremigen Füllung dann beinahe nur noch Alibifunktion. Dennoch wurde bei den Proben in Fertigpackungen Mascarpone an exponierter Stelle ausgewiesen – zum Beispiel als Teil der Verkehrsbezeichnung auf der Schauseite der Verpackung – und so der Verbraucher auf diese wertgebende Komponente ausdrücklich hingewiesen. Erst bei genauerem Studium des Zutatenverzeichnisses ist zu erfahren, dass die ausgelobte Zutat nur in geringen Gehalten von 0,7 bis 1,5 Prozent enthalten ist. Die Hersteller verschweigen also die geringen Anteile nicht und wähnen sich so auf der sicheren Seite. Die Auslobung von Mascarpone an exponierter Stelle der Etikettierung lässt jedoch erwarten, dass dieser in signifikanten Mengen enthalten ist. Die Werbung mit wertgebenden Zutaten, die nur in verschwindend geringen Mengen enthalten sind, ist unlauter und wurde entsprechend als irreführend beurteilt. Feinkostsalate niedersächsischer Hersteller: vergleichsweise hohe Beanstandungsrate Feinkostsalate und verwandte Erzeugnisse werden in Niedersachsen von den verschiedensten Herstellern angeboten: von überregional bekannten Firmen sowie von lokal vermarktenden Betrieben wie Gaststätten, Fleischereien und Lebensmittelmärkten. Entsprechend bunt war die Palette der eingesandten Proben, die in Fertigpackungen (190) oder als lose Probe (53) angeboten wurden. Ziel der Untersuchung dieser Proben war es, festzustellen, ob die von den Leitsätzen für Feinkostsalate vorgegebenen Beschaffenheitsmerkmale wie Mindestmengen an wertgebenden Zutaten eingehalten werden, Verpackungsangaben (Kennzeichnung und Nährwertangaben) der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechen und Zusatzstoffe wie Süßstoffe und Konservierungsstoffe kenntlich gemacht werden. Die Anteile an wertgebenden Bestandteilen wie Fleisch und Käse lagen in keinem Fall unter den in den Leitsätzen geforderten Mindestgehalten. Allerdings war in sechs Fällen weniger Fleisch enthalten als angegeben und bei fünf Proben entsprach der Fettgehalt nicht den Angaben in der Nährwertkennzeichnung. Bei einer Probe wurden Konservierungsstoffe deklariert, die in dem Erzeugnis nicht nachzuweisen waren. Die Konservierungsstoffe Benzoe- und Sorbinsäure sowie der Süßstoff Saccharin wurden in vielen Proben festgestellt. Bei 36 Proben (15 Prozent aller untersuchten Erzeugnisse) fehlten die Angaben von Zusatzstoffen oder sie waren unvollständig. 17 Prozent der Proben wiesen eine fehlerhafte Kennzeichnung auf: Es fehlten Mengenangaben charakteristischer Zutaten (QUID), Klassennamen von Zusatzstoffen und die Aufschlüsselung von zusammengesetzten Zutaten in ihre Einzelzutaten. Die Reihenfolge der Zutaten entsprach nicht dem Gewichtsanteil im Lebensmittel und das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht leicht lesbar. Bei 16 Proben fehlte die Angabe der Füllmenge oder sie war unzureichend. Die beanstandeten Proben stammten überwiegend aus Fleischereien und Lebensmittelmärkten. Dieser Herstellerkreis scheint mit den Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung nicht immer ausreichend vertraut zu sein. Untersuchung von Feinkostsalaten niedersächsischer Hersteller Anzahl Eingegangene Proben 243 Davon ohne Beanstandung 139 Beanstandete Proben 104 (42,8 %) Beanstandungsgrund Beschaffenheitsanforderungen laut Leitsätze keine Von der Deklaration abweichende Zusammensetzung 12 Fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen 36 Kennzeichnungsmängel 41 Fehlende oder abweichende Füllmengenangabe 16 ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG 71 Grill- und Würzsoßen: Zusatzstoffe korrekt kenntlich gemacht? Grill- und Würzsoßen sind für eine Mahlzeit in Imbisseinrichtungen nahezu unverzichtbar. Das Angebot ist vielfältig und reicht von industriell hergestellten Ketchupsoßen verschiedener Geschmacksrichtungen über vom Imbissbetreiber verfeinerte Soßen bis hin zu komplett selbst hergestellten Soßen mit wenig aussagekräftigen Bezeichnungen wie „scharfe Soße“, „Metaxasoße“ oder „Dönersoße“. Die Soßen-Auswahl steht überwiegend lose angeboten zum Verzehr bereit. Insgesamt wurden 42 Proben auf Wochenmärkten, in Gaststätten oder Imbisseinrichtungen entnommen und auf Süßstoffe und Konservierungsstoffe im Lebensmittelinstitut Braunschweig untersucht. Zusätzlich erfolgte auch eine mikrobiologische Überprüfung. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Angabe von Zusatzstoffen nicht immer die rechtlichen Vorgaben erfüllte. Die gesetzlich vorgeschriebene Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen lautet „konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“, von Süßstoffen wie Saccharin „mit Süßungsmittel“. Die Angabe ist gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar vorzunehmen und auf einem Schild auf oder neben der Ware anzubringen. Bei Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten kann die Kenntlichmachung auf Speise- und Getränkekarten vorgenommen werden, auch in Form von Fußnoten, wenn bei der Bezeichnung auf diese hingewiesen wird. Bei acht Proben fehlte eine Kenntlichmachung der Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Benzoesäure, in vier Fällen zusätzlich auch die Kenntlichmachung des Süßstoffes Saccharin. Acht Soßen waren mikrobiologisch auffällig: Bei sechs Soßen zeigte sich ein erhöhter Gehalt an aeroben mesophilen Keimen und Milchsäurebakterien oder Enterobacteriaceae. Bei zwei Soßen aus einem Betrieb wurde Listeria monocytogenes qualitativ nachgewiesen. Der Grenzwert von 100 KbE/g wurde jedoch nicht erreicht, sodass die Probe als verzehrsfähig beurteilt wurde. Die mikrobiologischen Befunde deuten auf Hygienemängel hin – verursacht durch kontaminierte Ausgangsprodukte oder Mängel bei der Herstellung und/ oder Lagerung des Erzeugnisses. Die betroffenen Betriebe wurden auf die entsprechenden Sachverhalte hingewiesen. 72 ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG Schwarze Oliven: nur gefärbt? Um schwarzen Oliven ein gleichmäßiges schwarzes Aussehen zu verleihen, sind die Zusatzstoffe Eisen (II) glukonat und Eisen (II) lactat zur Dunkelfärbung zugelassen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 150 mg/ kg, berechnet als Eisen. Eine derartige Behandlung ist durch die Angabe „geschwärzt“ kenntlich zu machen. Die Angabe ist gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar vorzunehmen und bei loser Abgabe von Oliven auf einem Schild auf oder neben der Ware anzubringen. Bei Oliven in Fertigpackungen kann im Verzeichnis der Zutaten eine Angabe vorgenommen werden, die aus dem Klassennamen und der E-Nummer bzw. der Bezeichnung des verwendeten Stoffes besteht, zum Beispiel Stabilisator Eisen (II) glukonat. Unbehandelte schwarze Oliven weisen einen natürlichen Eisengehalt von bis zu 30 mg/kg auf. Dies haben zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre gezeigt. Aufgrund der so erhaltenen Daten kann bei Eisengehalten über 30 mg/kg von einer Schwärzung mit Eisen (II) glukonat oder Eisen (II) lactat ausgegangen werden. Im Lebensmittelinstitut Braunschweig wurden 27 Proben schwarze Oliven, darunter 20 Oliven-Konserven und sieben lose Oliven-Proben, auf eine Dunkelfärbung überprüft. 14 Proben in Fertigpackungen wiesen Eisengehalte zwischen 73 mg/kg und 127 mg/kg auf. Bei allen war erfreulicherweise der Stabilisator Eisen (II) glukonat im Zutatenverzeichnis korrekt angegeben. Eine Probe fiel mit 234 mg/kg Eisen aus dem Rahmen. Eine Deklaration des Schwärzungsmittels war im Zutatenverzeichnis vorhanden. Eine gesicherte Überschreitung der Höchstmenge konnte aufgrund der großen Streuung der einzelnen Messwerte jedoch nicht zweifelsfrei angenommen werden. Bei loser Ware sah die Bilanz nicht ganz so positiv aus. Es handelte sich um Oliven, die auf Wochenmärkten oder in Feinkostgeschäften zum Kauf angeboten wurden. Von sieben Proben fielen sechs durch Eisengehalte auf, die auf eine vorgenommene Dunkelfärbung hindeuteten. Bei drei Proben fehlte die vorgeschriebene Kenntlichmachung „geschwärzt“. Die zusätzliche Prüfung von Oliven auf eine Konservierung mit Sorbin- und/oder Benzoesäure führte in drei Fällen zu einer Beanstandung. Bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung von Sorbinsäure. Bei zwei Proben in Fertigpackungen war Benzoesäure als Zutat im Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt. Zitrusaromen in Milchmischerzeugnissen und Speiseeis: natürlich oder nicht? Zitrusfrüchte erfreuen sich aufgrund ihres frischen Geruchs und Geschmacks großer Beliebtheit. Wohl nicht zuletzt auch deshalb zählt Zitroneneis in den heißen Sommermonaten zu den meistgekauften Sorten. Aber auch Milchmischerzeugnisse wie Zitronenbuttermilch werden gut gekühlt gerne getrunken. Zitronensaft für sich allein genommen weist jedoch kein allzu ausgeprägtes Eigenaroma auf. Deshalb werden Milchmischgetränken, aber auch den industriell vorgefertigten Grundstoffmischungen, die heutzutage in vielen Eisdielen zum Einsatz kommen, oftmals Aromen zugesetzt. Für „Zitroneneis“ sind entweder Aromaextrakte wie Zitronenschalenöl oder mit mikrobiellen Verfahren gewonnene, natürliche Aromastoffe zulässig. Handelt es sich um ein Eis „mit Zitronengeschmack“, so können auch Aromastoffe enthalten sein, die chemisch synthetisiert wurden. Dies gilt in gleicher Weise für Milchmischerzeugnisse wie etwa „Zitronenbuttermilch“ und Buttermilch „mit Zitronengeschmack“. Zu den charakteristischen Aromakomponenten des Zitronenschalenöls zählen unter anderem Limonen, -Pinen, !-Pinen und -Terpineol. Sie können in zwei chemisch identischen, physikalisch aber spiegelbildlich gebauten Formen – den sogenannten Enantiomeren – auftreten. Ist der Aromastoff natürlicher Herkunft, überwiegt eines der beiden Enantiomere deutlich. Liegen dagegen beide Formen zu etwa gleichen Anteilen vor, so stammt er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit aus der chemischen Retorte. Diesen Umstand kann sich die Aroma-Analytik zunutze machen und klären, ob ein Zitronenaroma natürlichen Ursprungs ist oder nicht. Im Jahr 2011 wurden sechs Zitronen-Milchmischgetränke und zwei entsprechende Erzeugnisse auf Molkenbasis auf Aromastoffe untersucht. Dabei war einmal ein natürliches Zitrusaroma im Zutatenverzeichnis deklariert, viermal ein natürliches Aroma und dreimal schlicht ein Aroma. Im ersten Fall muss das zugesetzte Aroma mindestens 95 Gewichtsprozent Aromaextrakte aus Zitrusfrüchten aufweisen, wobei maximal fünf Gewichtsprozent andere natürliche Aromen bzw. Aromastoffe zulässig sind. Wird ein natürliches Aroma deklariert, darf dieses aus Aromaextrakten jeglicher Art und/oder mikrobiologisch gewonnenen Aromastoffen bestehen. Mit der Bezeichnung Aroma allein sind keine speziellen Anforderungen an die Herkunft und Zusammensetzung verbunden. Die Untersuchungen zeigten, dass die Art der verwendeten Aromen bei allen acht Milchmisch- und Molkenerzeugnissen korrekt angegeben war. Auch die Überprüfung der Aromastoffe in elf Proben Zitroneneis aus Eisdielen sowie sechs zugehörigen Grundstoffmischungen ergab ein positives Bild. Die vier Komponenten Limonen, -Pinen, !-Pinen und -Terpineol wiesen in allen Fällen eine Gewichtung der Enantiomere auf, wie sie für eine natürliche Herkunft charakteristisch ist. Nicht so gut sah es dagegen im Hinblick auf den Fruchtanteil in den Eisproben aus. Nach den Leitsätzen für Speiseeis muss dieser bei Zitroneneis mindestens zehn Prozent betragen. Analytisch kann der Fruchtanteil über den Anteil von Citronensäure und Isocitronensäure bestimmt werden. Die hier untersuchten Grundstoffmischungen für die Zitroneneisherstellung dienen der geschmacklichen Unterstützung oder Abrundung und liefern keinen oder nur einen geringen Beitrag zum Fruchtanteil im Endprodukt. So war denn auch zum Teil ausdrücklich auf den Grundstoffmischungen vermerkt, dass die für ein Fruchteis notwendige Frucht extra zugesetzt werden muss. Dies scheint jedoch in einigen Eisdielen übersehen worden zu sein: Bei vier der untersuchten Zitroneneisproben wurde der erforderliche Fruchtanteil von zehn Prozent nicht eingehalten. Verdorbene Oliven in einem Lebensmittelmarkt Bei der Begehung eines Lebensmittelmarktes, in dem vorwiegend aus den Mittelmeerländern stammende Produkte verkauft wurden, bot sich dem Lebensmittelkontrolleur kein besonders erfreulicher Anblick: Im ungekühlten Trockenlagerraum des Betriebes befanden sich sechs offenstehende Blechkanister, die bereits äußerlich mehr oder weniger stark verschmutzt und teilweise korrodiert waren. Ein Blick ins Innere offenbarte jedoch noch weitaus Unappetitlicheres: In fünf Kanistern war die Oberfläche der Ware mit einem weißlichen Film überzogen. Zudem schwammen in zwei Behältern etwa daumennagelgroße, kissenartige Gewebestücke von weißlicher bis blassgrüner Farbe auf der Lake, bei denen es sich augenscheinlich um Schimmel handelte. Im sechsten Kanister schließlich waren die Oliven in eine dicke Schicht weißlicher Flocken eingebettet. Mit der Aufforderung des Lebensmittelkontrolleurs, die offensichtlich verdorbene Ware zu entsorgen, zeigte sich die Marktleitung allerdings nicht einverstanden. Die Oliven seien frisch und würden abgewaschen und dann verkauft werden. Auch eine Aufklärung über die Konsequenzen, die eine amtliche Probenahme voraussichtlich nach sich ziehen würden, fruchtete nicht. Die Marktleitung bekräftigte ihre Absicht, die Oliven unter ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG 73 Kahmhaut Eine Kahmhaut ist ein Biofilm, der in erster Linie von Hefen und bestimmten sauerstoffabhängigen Bakterienarten gebildet wird. In der Winzerei beispielsweise kann eine Infektion des Mostes mit Kahmhefen erhebliche Schäden anrichten, da sie häufig zu Fehlnoten führt. Anfällig sind auch Lebensmittel, die zur Haltbarmachung in Salzlake eingelegt werden. Bei zur Weiterverarbeitung vorgesehenen Erzeugnissen (z. B. für Pilzkonserven) kann eine geringfügige Kahmhautbildung toleriert werden, sofern die betroffenen Schichten großzügig entfernt werden und die verbleibende Ware intensiv gewaschen wird. Ein starker Kahmhefenbefall kann jedoch zu käsigen Geruchsund Geschmacksnoten führen, die meist auch den Verderb der Ware anzeigen. Verdorbene Oliven in Salzlake mit Kahmhaut und Schimmelbefall Verdorbene Oliven in Salzlake mit Flocken aus Kahmhaut die Kundschaft zu bringen und forderte schließlich, eine andere Person solle die Betriebskontrolle weiterführen. Daraufhin wurden die Kanister samt Inhalt nach Entnahme von einigen Proben sichergestellt. Die Prüfungen im Labor bestätigten den Eindruck vor Ort. Die Bildung einer sogenannten Kahmhaut lässt sich bei der Lagerung von Oliven in Salzlake zwar nicht immer vermeiden, doch waren im vorliegenden Fall auch Verderbnisprozesse am Werk. Die Proben aus allen sechs Behältnissen wiesen einen untypischen, mehr oder weniger intensiv käsigen Geruch auf, in einem Fall wurde zudem eine leicht faulige Note festgestellt. Die Gehalte an Hefen waren durchweg erhöht und die mikroskopische Untersuchung bestätigte, dass es sich bei den auf der Lake schwimmenden grünlichweißen Gewebestückchen um Schimmelpilzgeflechte der Gattung Penicillium handelte. Fällen werden nicht die Früchte jedes Erzeugers für sich, sondern das gesammelte Obst jeder Fruchtart verarbeitet, das sich aus verschiedenen Sorten einzelner Erzeuger zusammensetzt. Zunehmend werden Säfte nicht nur in Glasflaschen, sondern in mehrere Liter fassende Kunststoffbeutel mit Ablaufhahn im Umkarton abgefüllt, sogenannte Bag-in-Box-Verpackungen. Die Apfelsäfte werden überwiegend naturtrüb angeboten. Die Fruchtsafthersteller haben darauf zu achten, dass die eingelieferten Früchte reif und frei von Faulstellen und sonstigen Verderbniserscheinungen sind, die den Saft beeinträchtigen könnten. Durch Faulstellen können Schimmelpilzgifte wie Patulin in den Saft gelangen, für das eine Höchstgrenze von 50 µg/kg in der Kontaminanten-Verordnung festgelegt ist. Die Proben wurden allesamt als verdorben und ekelerregend beurteilt. Ein Abwaschen der Oliven hätte den Verderb nicht rückgängig machen können. Das Lebensmittelrecht ist in solchen Fällen absolut strikt – derartige Erzeugnisse dürfen unter keinen Umständen mehr in den Verkehr gebracht werden. Gegen den Betriebsinhaber wurde ein empfindliches Bußgeld verhängt. Getränke aus der Region: Apfel- und Birnensäfte von Kleinerzeugern, Lohnmostereien und Direktvermarktern Die Vermarktung von Fruchtsäften aus Lohnmostereien und von Direktvermarktern stellt für den Verbraucher eine Bereicherung des Angebotes dar. Es werden regionale Fruchtsorten verarbeitet, die sich geschmacklich von den standardisierten industriell hergestellten Erzeugnissen unterscheiden. Vor allem in ländlichen Gegenden ist es beliebt, privat geerntetes Obst zur Verarbeitung in Lohnmostereien abzugeben. In den meisten 74 ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG Im Herbst 2011 wurden – auch im Rahmen eines bundesweiten Monitorings – im Lebensmittelinstitut Braunschweig 88 Apfel- und Birnensäfte überwiegend aus niedersächsischen Lohnmostereien und von Kleinerzeugern untersucht. Bei zwei Apfelsäften wurde eine Überschreitung der Höchstmenge festgestellt. Von den übrigen untersuchten Säften wiesen 68 (82 Prozent) kein oder nur spurenweise Patulin auf. Bei 13 Säften (16 Prozent) wurde ein Patulingehalt unterhalb der zulässigen Höchstmenge analytisch bestimmt. Bei der Saftherstellung ist zu beachten, dass die Säfte nicht zu lange und/oder zu hoch erhitzt werden. Ansonsten kann ein wertmindernder Kochgeschmack entstehen, der mit einem erhöhten Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF) einhergeht. Zwei Apfelsäfte wiesen einen auffälligen HMF-Gehalt auf, der sich aber noch nicht in einem unangenehmen Geschmack bemerkbar machte. In 15 Proben (17 Prozent) wurde ein vergleichsweise geringer HMF-Gehalt festgestellt, während die übrigen Proben kein HMF aufwiesen. Bei der Abgabe von Fruchtsäften aus Lohnmostereien und von Direktvermarktern handelt es sich um ein gewerbliches Inverkehrbringen. Damit gelten die Kennzeichnungsvorschriften auch für diese Produkte. In zwölf Fällen (14 Prozent) wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, da die Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnungs-, der Loskennzeichnungs- oder der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung nicht eingehalten waren. In drei Fällen wurde das zugesetzte Antioxidationsmittel Ascorbinsäure nicht im Zutatenverzeichnis angegeben. In einem Birnensaft wurde ein unzulässiger Zuckerzusatz nachgewiesen und ein weiterer Birnensaft wies Gärungsmerkmale auf. Anorganisches Arsen in Reis Reis ist eines der wichtigsten Nahrungsmittel für über drei Milliarden Menschen – das gilt vor allem für Asien. Mehrere Studien zeigen, dass in Reis und Reisprodukten wie Kleie erhöhte Mengen an Arsen zu finden sind. Aber Arsen ist nicht gleich Arsen. Die Toxizität von Arsen hängt nicht nur mit der Gesamtkonzentration zusammen, sondern auch mit der Form oder „Spezies“: Die Pflanzenprodukte enthalten das giftige Halbmetall meist in anorganischer Form. China ist zurzeit eines der wenigen Länder, das einen Grenzwert für Arsen in Lebensmitteln festgelegt hat. Grund ist die Tatsache, dass Bauern Reis zunehmend auf Flächen anbauen, die in der Umgebung von Minen oder Metallhütten liegen, sowie auf ehemaligen Baumwollfeldern, die intensiv mit arsenhaltigen Pestiziden besprüht worden sind. In gefluteten Reisfeldern neh- men die Pflanzen das Gift aus der aufgeschwemmten Erde auf, wo es Mikroorganismen direkt an den Wurzeln der Reispflanzen freisetzen. Bei einem täglichen Konsum von 200 Gramm Reis – für Asien eher niedrig geschätzt – und einem Arsengehalt von 125 µg pro Kilogramm würden täglich 25 µg Arsen aufgenommen. Das entspricht dem 2,5-fachen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für den Arsengehalt in einem Liter Wasser (10 µg pro Liter). Tatsächlich aber liegt der Arsengehalt im Reis üblicherweise höher. Der Grenzwert in China beträgt 150 µg/kg Lebensmittel. Manche Reissorten enthalten sogar über 400 µg Arsen pro Kilogramm. Bei Verzehr von 200 Gramm Reis einer solchen Sorte würde im Vergleich zum Grenzwert der Trinkwasserverordnung sogar die achtfache Menge an anorganischem Arsen aufgenommen. Eine Pressemitteilung zu dem Thema gibt es auf der Homepage des LAVES unter www.laves. niedersachsen.de (Rubrik Lebensmittel, Suchbegriff „Arsen in Lebensmitteln“). Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP) führte das Lebensmittelinstitut Braunschweig erstmalig ein Verfahren zur Bestimmung von Arsen-Spezies in Reis ein. Mithilfe dieses Verfahrens kann nicht nur zwischen organischem und anorganischem Arsen unterschieden werden. Vielmehr werden unter anderem die Gehalte der einzelnen anorganischen Spezies in jeder Probe bestimmt. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 15 Proben Reis auf anorganisches Arsen untersucht. 11 von 15 Proben zeigten Gehalte anorganischen Arsens von 100 bis 120 µg Arsen/kg. Vier Proben wiesen eine Konzentration von 140 bis 190 µg Arsen/kg auf. 200 Konzentration [µg/kg Trockenmasse] 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Toxizität verschiedener Formen von Arsen Die mittlere letale Dosis LD50 (mg pro kg Gewicht der Ratte) beträgt beispielsweise für Arsenige Säure 14 mg/kg, Arsensäure 20 mg/kg, Monomethylarsonsäure 700–1.800 mg/kg, Dimethylarsinsäure 700–2.600 mg/kg, Arsenobetain und Arsenocholin >10.000 mg/kg. Reisprobe Anorganisches Arsen in Reis ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG 75 Die Autoren: Dr. Torsten Bartz Astrid Burmeister Dr. Gabriele Böhmler Dr. Elisabeth Duske Dr. Michael Hausch Dr. Raimund Held Dr. Siglinde Keck Ruth Maslo Ute Potratz Dr. Schmidt Dr. Thomas Täubert Sabine Nickel Dr. Burkard Wald Heidrun Weiß 76 Wermut: gerührt oder geschüttelt oder … Vergangenheit? Im Juni 2011 wurde Wermut zur Untersuchung angefordert. Alle 23 eingesendeten Proben entsprachen auf ihren Frontetiketten, ausgestattet mit Fantasie- oder Markennamen, den bekannten Aufmachungen. Bei 13 Proben handelte es sich jedoch nicht mehr um „Wermut“. Abfüllungen ab 2011 waren mit der Verkehrsbezeichnung „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ gekennzeichnet. Der Unterschied liegt im Detail: Wermut ist ein aromatisierter Wein mit mindestens 14,5 Volumenprozent (% vol) Alkohol, dessen charakteristisches Aroma erzielt wird, indem Stoffe aus Artemisia-Arten wie Wermutkraut oder Beifuß verwendet werden. Nach der Definition in der noch gültigen Verordnung VO (EWG) Nr. 1601/1991 wird bei der Herstellung auch Alkohol zu- ABTEILUNG 5 I LEBENSMITTELINSTITUT BRAUNSCHWEIG gesetzt. „Aromatisierte weinhaltige Getränke“ hingegen müssen unter anderem einen Alkoholgehalt von 7 bis 14,5 % vol aufweisen, ein Alkoholzusatz ist unzulässig. Ein Vergleich der „alten“ mit den „neuen“ Etiketten zeigt bis auf die geänderte Verkehrsbezeichnung und die Alkoholgehaltsangabe (zum Beispiel 14,4 % vol) keinen Unterschied. Warum sich die Hersteller zu dieser Änderung entschlossen haben, ist hier nicht bekannt. Die Untersuchungen ergaben, dass sechs der als „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ bezeichneten Proben von zwei verschiedenen Herstellern unzulässig mit Alkohol versetzt worden waren. Zudem wurde der Hinweis auf die Zutat „Original Turiner Wermutkräuter“ als irreführend beurteilt, da es sich bei einem Vermouth di Torino (Turiner Wermut) um eine geschützte geographische Angabe handelt. Veterinärinstitut Hannover Neue Methoden, Umbaumaßnahmen und viele Projekte Herausragend im Untersuchungsgeschehen des Jahres 2011 war der EHEC-Ausbruch mit den sich daran anschließenden Untersuchungen. In kürzester Zeit wurden neue Nachweisverfahren etabliert und ein umfangreiches Probenaufkommen bearbeitet. Eine große Rolle bei der Bewältigung der Aufgaben spielten hier die im Bereich Tierseuchen in Krisen erworbenen Erfahrungen, die nun in der Lebensmittelkrise eingesetzt werden konnten. Ein weiterer rückstandsanalytischer Brennpunkt war der Nachweis eines verbotenen Stoffes (Metronidazol) bei Schlachtgeflügeluntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan. Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten wurde eine Vielzahl neuer Verfahren zum Nachweis und zur Differenzierung von Erregern von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen im Laufe des Jahres eingeführt. Um die Kapazitäten im Krisenfall weiter zu steigern, wurden die Sektionshalle und das molekularbiologische Labor des Veterinärinstituts Hannover modernisiert und umgebaut. Seit Juli 2011 ist das Institut landesweit für die Pflichtuntersuchung von BSE bei Rinderschlachtun- gen zuständig. Nach dem Start in 2010 zeigte auch das Bovine Virus Diarrhoe-Sanierungsprogramm erste Erfolge: einen Rückgang der persistent infizierten Tiere. Im Herbst 2011 wurde in landesweiter Zuständigkeit mit serologischen Monitoringuntersuchungen auf zwei virale Pferdekrankheiten begonnen: Infektiöse Anämie der Einhufer und West-Nil-Fieber. Im Rahmen des Wildschweine-Monitorings wurde die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Zahlen auf einen Blick 55,23 Vollzeitstellen* 482.663 Untersuchungen 1.376 Beratungen 94.973 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen Die Arbeiten in verschiedenen Projekten – insbesondere zur Epidemiologie von Zoonose- und Tierseuchenerregern in Wild- und Nutztierpopulationen – wurden fortgeführt. Projekte zum Zoonoseerreger Toxoplasma und der Koi-Herpesvirusinfektion der Karpfen wurden mit zwei Doktorarbeiten erfolgreich abgeschlossen. Schließlich wurde auch 2011 durch die intensive Zusammenarbeit hinsichtlich Methodenentwicklungen und Probenbearbeitungen in der EHEC-Krise der fortschreitende Zusammenschluss des Veterinärinstituts Hannover und des Lebensmittelinstituts Braunschweig deutlich. Wesentliche Aufgaben: Diagnostik und Untersuchung rund um den Tierschutz Im Veterinärinstitut Hannover ist ein Team von mehr als 60 Mitarbeitern in der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen infektiösen Tierkrankheiten, im Tierschutz sowie im direkten gesundheitlichen Verbraucherschutz tätig. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchungen von Wildtierkrankheiten und dem Nachweis von Infektionserregern in Süßwasserfischen. Zu den weiteren Tätigkeiten zählen die Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände, die amtliche Untersuchung von Lebensmittelkontrollproben sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Strahlenbe- lastung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln. Das Erarbeiten von Stellungnahmen sowie das Durchführen fachlicher Beratungen der Kommunen, der Landesministerien und Behörden des Bundes ist Bestandteil dieser Aufgabenfelder. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Diagnostik von Tierseuchen und anderen infektiösen Tierkrankheiten bei Nutz-, Haus- und Wildtieren; besondere Schwerpunkte im Bereich der Untersuchungen von Wildtierkrankheiten und dem Nachweis von Infektionserregern in Süßwasserfischen 77 Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben aus lebensmittelbe- und verarbeitenden Betrieben Amtliche Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe) und Kontaminanten nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln Entwicklung neuer Untersuchungsmethoden und Forschung zu epidemiologischen Fragestellen sowie landesweite Monitoringuntersuchungen, zum Teil in Kooperation mit Universitäten, Bundes- und Landesbehörden. Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Die Untersuchungsergebnisse wurden publiziert in: Freuling C, Beer M, Conraths FJ, Finke S, Hoffmann B, Keller B et al.: Novel lyssavirus in Natterer’s bat, Germany. Emerg. Infect. Dis. 2011 Aug. http://dx.doi.org/ 10.3201/eid1708.110201 Neues Fledermaustollwutvirus in Niedersachsen entdeckt Deutschland ist seit 2008 frei von klassischer Tollwut, es gibt jedoch eine Form der Tollwut in der Fledermauspopulation, die sich von der „Fuchstollwut“ unterscheidet. In den letzten Jahren wurden immer wieder einzelne Tiere, zumeist Breitflügelfledermäuse, positiv auf Tollwut getestet. 2011 wurde das Virus aus zwei von 24 Einsendungen isoliert. Da nur Fledermäuse, die krank, flugunfähig oder tot aufgefunden wurden, zur Untersuchung an die Veterinärinstitute gelangen, kann aus diesen Zahlen keine Infektionshäufigkeit abgeleitet werden. 2010 wurde eine Fransenfledermaus krank aufgefunden und in einer Auffangstation des BUND behandelt. Das Tier verendete unter tollwutverdächtigen Symptomen und wurde an die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover abgegeben. Dort wurde das Gehirn entnommen und an das Veterinärinstitut Hannover zur Diagnostik weitergeleitet. Hier wurde ein Fledermaustollwutvirus auf einer Zellkultur isoliert und routinemäßig zum Friedrich-Loeffler-Institut zur Typisierung gesandt. Es wies keine Ähnlichkeit mit den Mustern aller weltweit bislang bekannten Tollwutviren auf und wurde nach dem Fundort der Fledermaus „Bokeloh Bat Lyssavirus“ (BBLV) genannt. Da alle Kontaktpersonen regelmäßig gegen Tollwut geimpft wurden und alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe zuverlässig auch gegen den bislang unbekannten Subtyp schützen, bestand im beschriebenen Fall glücklicherweise zu keiner Zeit ein Gesundheitsrisiko. Wildtiere als Virusreservoir für die Staupe Im Zeitraum zwischen März und Dezember 2011 wurden im Veterinärinstitut Hannover Proben von Wildtieren gezielt mittels zweier Methoden (IFT, PCR) auf 78 ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER Staupe untersucht. Die Staupe, verursacht durch ein Paramyxovirus, kommt in drei unterschiedlichen Ausprägungen (respiratorisch, gastrointestinal, zentralnervös) vor und betrifft auch fleischfressende Wildsäuger. Untersucht wurden 130 Tiere aus 31 Landkreisen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten getötet wurden oder bereits tot aufgefunden worden waren. Das Vorkommen der Staupe in den einzelnen Landkreisen zeigte dabei eine starke Schwankungsbreite. Unter den Landkreisen mit mehr als fünf Einsendungen im genannten Zeitraum gab es einen Landkreis mit 63 Prozent positiven Einsendungen, zwei Landkreise mit 55 bzw. 56 Prozent Staupenachweisen, jeweils zwei mit 13 Prozent sowie zwei Landkreise ohne Nachweis. Insgesamt konnten in 48 der 130 Einsendungen (37 Prozent) Staupeviren detektiert werden. Labordiagnostisch interessant war, dass die Ergebnisse, die mit den beiden Untersuchungsmethoden erzielt wurden, zu über 99 Prozent übereinstimmten. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover konnte gezeigt werden, dass die Viren aus Niedersachsen sehr eng mit denen des Hundes verwandt sind, während im Süden Deutschlands offenbar eher an Wildtiere adaptierte Stämme in Füchsen zirkulieren. Die Wildtiere Niedersachsens stellen ein Reservoir für das Virus dar und damit auch ein Infektionsrisiko für freilaufende ungeimpfte Hunde. Vorkommen und Verbreitung des Waschbärspulwurms in Südniedersachsen In den vergangenen zehn Jahren wurde in den im Süden und Südosten gelegenen Landkreisen Niedersachsens ein sprunghafter Anstieg der jährlichen Gesamtjagdstrecke der Waschbären verzeichnet: von 1.031 im Jahr 2002 auf 6.409 im Jagdjahr 2010/2011. Das ver- Der Waschbär (Procyon lotor) kommt seit mehreren Jahren verstärkt in Südniedersachsen vor mehrte Vorkommen des Waschbären hat zu Diskussionen über mögliche negative Auswirkungen auf die heimische Tierwelt – zum Beispiel durch Zerstörung von Gelegen – und über die Rolle des Waschbären als Überträger von Krankheitserregern geführt. erreger untersucht und das Gefährdungspotenzial bewertet werden. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen das hohe Risikopotenzial: Ein Drittel der im Veterinärinstitut Hannover untersuchten Tiere wies den Parasiten Baylisascaris procyonis auf (23 von 67 Tieren). Die nachtaktiven, sehr scheuen Waschbären suchen mehr und mehr die Nähe menschlicher Siedlungen und nutzen Abfälle als zusätzliche Mahlzeiten. Eine besondere Eigenart der Waschbären ist die Anlage von sogenannten Latrinen. Das sind Stellen, an denen von den Tieren immer wieder Kot abgesetzt wird – zum Beispiel in Sandkästen auf Spielplätzen. Mögliche Gefährdungen können sich durch den Waschbärspulwurm Baylisascaris procyonis ergeben, dessen Larve in verschiedenste Gewebe einwandert und in Einzelfällen sehr schwere Erkrankungen hervorrufen kann. Mensch und Tier können sich bei Kontakt mit Waschbärenlosung oral infizieren – eine Gefahr vor allem für Kinder: 1984 wurde zum ersten Mal eine tödlich verlaufende Infektion eines Kleinkindes beschrieben. Neues zum Nachweis von Krankheitserregern bei Fischen und Krebstieren Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation werden am Veterinärinstitut Hannover Proben auf das Vorliegen von Fischseuchen untersucht. Neben den anzeigepflichtigen Fischseuchen Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) und der Koi-Herpesvirusinfektion (KHV) werden zum Beispiel die Infektiöse Pankreasnekrose (IPN), die Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) und das Aal-Herpesvirus (HVA) diagnostiziert. Erkenntnisse über die Verbreitung des Waschbärspulwurms und weiterer Zoonoseerreger in der Waschbärpopulation ermöglichen es, das Gefährdungspotenzial besser einzuschätzen. Aus diesem Grund sollen im Rahmen einer Dissertation 500 Waschbären auf Zoonose- Im Jahr 2011 sind PCR-Methoden zum Nachweis der Infektiösen Anämie der Lachse (ISA) sowie der Weißpünktchenkrankheit der Krebse (WSD) hinzugekommen. Für das Virus der ISA sind vor allem Lachse und Forellen empfänglich, die im Salzwasser gehalten werden. Symptome einer Infektion sind Anämie, Aszites, Hepato- und Splenomegalie sowie Blutungen in Peritoneum und Auge, die Letalität ist sehr hoch. ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER 79 Zur Diagnostik dieser Infektion wird 2012 am Veterinärinstitut Hannover in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzlabor für Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN) und ISA eine real-time RT-PCR etabliert, die einen schnellen und sicheren Nachweis einer virusspezifischen RNA-Sequenz in Fischorganen ermöglicht. Das Virus der WSD infiziert Krabben und Shrimps mit stark schwankender Mortalität in allen Entwicklungsstadien. Namensgebend für die Erkrankung sind weiße Punkte in der Kutikula und Pigmentationsverlust. In Kooperation mit der AG Fischkrankheiten und Fischhaltung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Die Autoren: Dr. Silke Braune Dr. Stefanie Gilgenbach Dr. Barbara Keller PD Dr. Martin Runge Dr. Karl-Heinz Körfer Dr. Christiane Linne-Jonas Dr. Susanne Rickling Dr. Burkard Wald Prof. Dr. Ludwig Haas* *) Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Virologie 80 wurde in einer Dissertation eine quantitative real-time PCR etabliert und die epidemiologische Bedeutung der KHV-Emission aus Betrieben mit Karpfen mit latenter und akuter KHV-Infektion untersucht. Das KHV konnte unter anderem im Ablaufwasser der Teiche nachgewiesen werden, sodass angenommen werden muss, dass der Erreger auf diese Weise weiterverbreitet werden kann. Erfreulicherweise wurde aber auch festgestellt, dass nach Sanierung von Teichen, die mit akut infizierten Karpfen besetzt waren, im darauffolgenden Jahr weder im Neubesatz noch in Wasserproben der Erreger nachweisbar war. Serviceangebote Broschüre zum Bestellen − Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle der Reinigung und Desinfektion in Herstellerbetrieben von Milch und Milcherzeugnissen sowie Eiern und Eiprodukten mittels Nass-Tupfer-Abstrich-Verfahren“ ABTEILUNG 5 I VETERINÄRINSTITUT HANNOVER Regelmäßige Seminare − Fortbildungsveranstaltungen und Workshops in Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelinstitut Braunschweig für interessierte Mitarbeiter der Vor-Ort-Behörden zum Thema „Mikrobiologie und Hygiene“ Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Erfolgreiche Arbeit und große Veränderungen Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven kann auf ein ereignisreiches, aber auch anstrengendes Jahr 2011 zurückblicken. Bei laufendem Untersuchungsbetrieb wurden die Bauarbeiten am Altbau und am Erweiterungsbau des Instituts durchgeführt. 2011 wurden das neue Laborgebäude des Institutes fertiggestellt und bezogen sowie die bisherigen, alten Gebäude aus Mitteln des Konjunkturpaketes II des Bundes und des Landes Niedersachsen hergerichtet und instand gesetzt. Die Bauphase war mit erheblichen Einschränkungen und Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch mit Improvisationen verbunden. Es waren zusätzlich Umzüge von Büroarbeitsplätzen in Bürocontainer zu leisten, Zusammenlegungen von Laborarbeitsplätzen im übergangsweise reduzierten Laborbestand zu gestalten, Laboreinheiten in das FI Stade auszulagern, Räume für Service- und Labornutzungen zur Aufrechterhaltung des Untersuchungsbetriebes herzurichten, Probeneingänge und Rückstellproben in Gefriercontainer aus- bzw. zwischenzulagern sowie Umkleide- und Sozialbereiche in Containern zu beziehen. Diese Provisorien mussten wiederum mit entsprechenden Elektro- und IT-Anschlüssen versorgt und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gewährleistet werden. Des Weiteren leisteten die Fachbereiche eine laufende fachliche Vorarbeit und Begleitung für die Beschaffung von Laborzubehör und Ausstattungen gemäß der besonderen Terminsetzung der Baumaßnahme im Konjunkturpaket II. Zusätzlich waren für die neuen Laboreinbauten im Erweiterungsbau zeitintensive Absprachen zwischen dem Laborplaner und dem Institut erforderlich. Gleichwohl wurden alle Anstrengungen unternommen, um die für 2011 geplanten amtlichen Proben zu untersuchen. Außerdem waren Untersuchungen für folgende Programme des Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP), Zoonosenmonitorings und Lebensmittelmonitorings fristgerecht durchzuführen: 1) das BÜP-Programm zur chemischen, sensorischen und mikrobiellen Beschaffenheit von Thunfischfleisch aus der Gastronomie (Pizzerien, Restaurants), 2) das BÜP-Programm zur Fischartendifferenzierung von in der Gastronomie angebotener Seezunge (Solea solea), 3) das BÜP-Programm zur Betriebshygiene in fischverarbeitenden Betrieben mit besonderer Berücksichtigung von Listeria monocytogenes, 4) das Zoonosenmonitoring-Programm zu Listeria monocytogenes in Fischen und Fischereierzeugnissen sowie 5) das Lebensmittelmonitoring-Programm zu Untersuchungen von Schlankwels (Pangasius) auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetallbelastung. Zahlen auf einen Blick 23,5 Vollzeitstellen* 12.974 Untersuchungen 528 Beratungen 430.502 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen Das Institut hatte 2011 insgesamt 3.184 eingegangene Proben (inkl. Unternummern 4.926 Proben) zu bearbeiten, was bei einem durchschnittlichen Untersuchungsaufwand von ca. drei bis vier Untersuchungen je Probe etwa 13.000 Untersuchungen entspricht. Das Probenaufkommen verteilte sich auf 2.140 eingelieferte Planproben aus niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie 210 Proben gemäß Niedersächsischem Erlass zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung von Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten. Von der Grenzkontrollstelle Bremerhaven gingen 300 Proben ein, des Weiteren wurden für das Land Bremen 184 Proben im Rahmen der Kooperation untersucht. Für die Forschungsprojekte wurden jeweils 162 Proben bearbeitet. Im Bereich Forschung und Entwicklung wurde im Rahmen von „SafeGuard“ zusammen mit Projektpartnern intensiv am EU-geförderten Forschungsprojekt zur Pazifischen Auster gearbeitet. Ferner wurde am Projekt „VibrioNet“ gearbeitet, einem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbund. In diesem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) koordinierten Verbundprojekt bearbeitet das IFF Cuxhaven in einem Teilprojekt den qualitativen und quantitativen Nachweis pathogener Vibrionen in zweischaligen Weichtieren. Aktiv beteiligte sich das IFF an verschiedenen wissenschaftlichen Veranstaltungen, auch im Rahmen des zehnjährigen Jubiläums des LAVES. Zum wiederholten 81 Male wurden die jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen zur Fischhygiene für Lebensmittelkontrolleure sowie für amtliche Tierärzte aus Niedersachsen und anderen Bundesländern durchgeführt. Auch der Ausbildungsauftrag für Chemielaboranten, Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker und Veterinärreferendare wurde fortgesetzt. Wesentliche Aufgaben: amtliche Untersuchungen und Forschungstätigkeiten Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven ist ein speziell auf Fische und Fischereierzeugnisse ausgerichtetes Untersuchungsinstitut mit Forschungsaufgaben. Durch den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Bremen bildet das IFF Cuxhaven mit Teilbereichen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) des Landes Bremen das „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN). Im LUA Bremen werden die amtlichen bakteriologischen Untersuchungen, im IFF Cuxhaven die amtlichen chemischen, parasitologischen und virologischen Untersuchungen von Fisch und Fischereierzeugnissen aus Niedersachsen und Bremen durchgeführt. Das IFF ist für die amtlichen Untersuchungen von Muscheln im Niedersächsischen Wattenmeer nach geltendem Hygienerecht zuständig. Zudem leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Forschungs- und Entwicklungsarbeit – insbesondere auf dem Gebiet der Aquakulturen. Folgende Aufgaben werden im Einzelnen ausgeführt: Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, parasitologisch, virologisch, mikrobiologisch, parasitologisch) und rechtliche Beurteilung von Fischen und Fischereierzeugnissen, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Amtliche Diagnostik von Tierseuchen bei zweischaligen Weichtieren, Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Untersuchungstätigkeiten im Bereich Krankheiten der Meeressäuger, Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Spezielle Analytik − Algen in zweischaligen Weichtieren − Radioaktivitätsmessungen in Lebensmittel Ausbildung von Chemielaboranten, Lebensmittelchemikern, Veterinärreferendaren Forschung- und Entwicklung Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Überprüfung von Seezungenfilets in Bezug auf die Fischart Seezunge gilt als teurer und hochwertiger Speisefisch. In den vergangenen Jahren wurden bei der Überprüfung der Fischart von angeblichen Seezungenfilets immer wieder falsche Deklarationen nachgewiesen. Dem Verbraucher wurde weniger hochwertige Ware als Seezunge verkauft. Nur bei intakten Tieren, bei denen man Haut und Kopf zur Beurteilung heranziehen kann, ist eine eindeutige Bestimmung der Tierart möglich. Wird hingegen nur Filetware im Handel angeboten, kann selbst ein Fachmann die Filets einer Plattfischart nicht zweifelsfrei von denen anderer Plattfischarten unterscheiden. Im Zuge einer Statuserhebung wurden im Jahr 2011 bundesweit Seezungenfilets untersucht. In diesem Rah- 82 men wurden im IFF 15 Proben untersucht, die aus Niedersächsischer Gastronomie stammten. Von diesen 15 Einsendungen konnte bei zwei Proben eine Irreführung des Verbrauchers im Sinne einer falschen Deklaration der Fischart nachgewiesen werden. Sensorisch/Organoleptisch war keine der 15 Proben auffällig, sodass keine Beanstandung im Bezug auf die Qualität der untersuchten Fischereierzeugnisse ausgesprochen werden musste. Parasiten in Süßwasserfischen und ihren Erzeugnissen Die Klasse der Fische umfasst mit über 32.000 einzelnen Arten weitaus mehr Spezies als die Klasse der Säugetiere mit ca. 5.500 Arten. Diese Fischarten können von den unterschiedlichsten Parasiten(-stadien) befallen werden. Dabei ist es für das mögliche Auftreten ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN der einzelnen Parasiten entscheidend, aus welchem Lebensraum die Fische stammen. Einige dieser Parasiten weisen ein sogenanntes zoonotisches Potenzial auf. Das bedeutet, dass diese Parasiten, insbesondere wenn sie lebend sind, auch die menschliche Gesundheit gefährden können. ge der Untersuchungen gering zu sein. Dies scheint unter anderem auch daran zu liegen, dass zurzeit ein sehr großer Teil der Produkte aus Süßwasserfischen, die potenziell bedenkliche Parasiten enthalten, über einen langen Zeitraum tiefgefroren und vor dem Verzehr ausreichend erhitzt oder einem anderen Verfahren zur sicheren Abtötung der Parasiten unterzogen wird. So können insbesondere Fische oder Erzeugnisse, die zum Beispiel nicht ausreichend erhitzt (roh oder fast roh), gefroren, gesalzen, getrocknet oder anderweitig behandelt worden sind, vermehrungsfähige Stadien zoonotischer Parasiten enthalten. Weltweit wird beispielsweise die dritthäufigste Wurmerkrankung durch den Verzehr nicht ausreichend behandelter Süßwasserfische auf den Menschen übertragen. Es existieren Daten in der Literatur, die von über 35 Millionen infizierten Menschen in Asien – zum Teil mit ernsthaften Komplikationen – ausgehen. EU-Forschungsprogramm „SafeGuard“: Mikrobielle und chemische Parameter von 162 Proben untersucht Das im Jahr 2009 begonnene EU-Projekt zur Untersuchung der Pazifischen Auster im Wattenmeer wurde 2011 fortgesetzt. Die logistisch und laboranalytisch sehr aufwändige Datenerhebung konnte planmäßig abgeschlossen werden: Von Januar bis Dezember 2011 Ein Ziel der im Jahr 2011 durchgeführten Untersuchungen war es, gezielt in Süßwasserfischen aus den entsprechenden Lebensräumen nach diesen Parasiten mit zoonotischem Potenzial zu suchen. Es sollte durch organoleptische in Kombination mit weiteren Nachweismethoden abgeklärt werden, ob derartige von Parasiten befallene Süßwasserfische oder ihre Erzeugnisse auf dem deutschen Markt zu finden sind und welche Bedeutung diese Parasiten für den Verbraucher haben oder haben könnten. Probenahme von Austern und Miesmuscheln In keiner der 228 untersuchten Süßwasserfisch-Proben konnten Parasiten(-stadien) gefunden werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dargestellt hätten. Insofern scheint die aktuelle Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher in Deutschland auf der Grundla- Untersuchungsgebiet Das EU-Forschungsprogramm „SafeGuard“ Im Rahmen des EU-Verbundprojektes „SafeGuard“ wird im Teilprojekt 3.5 die Ausbreitung der Pazifischen Auster (Crassostrea gigas) in den Miesmuschelbänken im Niedersächsischen Wattenmeer untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden in einer Datenbank gesammelt und aufbereitet. Mit ihrer Hilfe sollen die mikrobielle und chemische Beschaffenheit der Pazifischen Auster bewertet und mögliche Gefahren für die Verbraucher abgeschätzt werden. Das Projekt wird vom IFF Cuxhaven federführend geleitet, weitere Projektpartner sind das Forschungsinstitut Senckenberg am Meer (Wilhelmshaven), das niederländische Forschungsinstitut IMARES (Institute for Marine Resources and Ecosystem Studies) sowie das Veterinäramt des Landkreises Aurich und der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. wurden allein im Niedersächsischen Wattenmeer insgesamt 162 Proben von Austern und Miesmuscheln an zwölf verschiedenen Positionen vom Senckenberg Institut Wilhelmshaven genommen und im IFF Cuxhaven Neuwerk 25 km 15 Wangerooge Spiekeroog Nordsee Langeoog 08 Baltrum Mellum Norderney Juist 09 05 06 Borkum 11 07 03 Wilhelmshaven 01 02 14 12 haven Bremerhaven Niedersachsen Probenahmeorte im Niedersächsischen Wattenmeer ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN 83 untersucht. Die Laborergebnisse ermöglichen in ihrer Gesamtheit, eine differenzierte zeitliche und räumliche Auswertung der biologischen, mikrobiellen und chemischen Parameter vornehmen zu können, zum Beispiel hinsichtlich der Belastung der Estuare, der unterschiedlichen hydrogeologischen Bedingungen im Wattenmeer, der biologischen Besonderheiten und des Filterungsverhaltens von Pazifischen Austern und von Miesmuscheln. Im nächsten Schritt sollen nun alle – auch die zeitgleich in den Niederlanden erhobenen – Daten bewertet werden. Ziel ist es, die weitere Entwicklung des Bestandes im Niederländischen und Niedersächsischen Wattenmeer abzuschätzen sowie das Risikopotenzial im Hinblick auf die Verzehrsfähigkeit der Pazifischen Auster im Vergleich zur heimischen, hierzulande bewirtschafteten Miesmuschel festzustellen. Histamin in Thunfisch Insbesondere, wenn sich Keime wie Entero- oder Milchsäurebakterien in den angebrochenen Thunfischdosen vermehren, kann es zur Bildung von Histamin und somit zu Lebensmittelvergiftungen kommen. Histamin entsteht vor allem bei nicht ausreichender Kühlung. Der Grenzwert für Histamin (Verordnung [EG] Nr. 2073/2005) liegt für Einzelproben bei 200 mg/kg. 84 Untersuchung von geräucherten Sprotten auf Schwermetalle Höchstgehalte für die gesetzlich geregelten Schwermetalle Quecksilber, Blei und Cadmium sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur „Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ festgelegt. Die Höchstwerte für Quecksilber, Blei und Cadmium in Fischereierzeugnissen beziehen sich üblicherweise auf das Filet unverarbeiteter Erzeugnisse, bei Erzeugnissen, die als Ganzes verzehrt werden, jedoch auf das gesamte Erzeugnis, einschließlich der Innereien. Da sich insbesondere Blei und Cadmium in den Innereien anreichern können, wurden im Rahmen eines Projektes 32 Proben Räuchersprotten auf ihre Belastung mit Schwermetallen untersucht. Sprotten sind mit dem Hering verwandte Seefische. Sie werden 12 bis 20 cm lang und kommen in der Nordsee, der Ostsee, im Nordatlantik, aber auch im Mittelmeer vor. Als Räuchersprotten bezeichnet man nicht ausgenommene, heißgeräucherte Sprotten mit Kopf und Schwanz. Sie können als Ganzes – inklusive Kopf und Schwanz – verzehrt werden, meist aber werden Kopf und Schwanz entfernt. Bei beiden Verzehrsgewohnheiten werden die Fische nicht ausgenommen und die Innereien werden mitgegessen. In den 2011 untersuchten 32 Proben wurden im Mittel 0,044 mg/kg Quecksilber und 0,014 mg/kg Cadmium ermittelt, nur bei sechs Proben lag der ermittelte Bleigehalt über der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,03 mg/kg (maximaler Wert: 0,048 mg/kg). Damit liegen alle ermittelten Gehalte unterhalb der gesetzlichen Höchstwerte von 0,5 mg/kg für Quecksilber, 0,05 mg/kg für Cadmium und 0,3 mg/kg für Blei. Alle untersuchten Räuchersprotten waren somit hinsichtlich ihrer Schwermetallbelastung auch bei dem produkttypischen Verzehr ganzer Fische nicht zu beanstanden. Geöffnete Thunfischdosen aus der Gastronomie: häufig ein Grund zur Beanstandung Thunfischfleisch aus der Dose ist ein beliebtes und oft verwendetes Lebensmittel in der Gastronomie. Infolge der Herstellungstechnologie sind Thunfischdosen bis zu ihrem Anbruch steril. In der Vergangenheit wurden aus Kostengründen häufig Großgebinde geöffnet, die dann relativ lange Verwendung fanden. Daraus ergaben sich häufig hohe bakterielle Belastungen und zum Teil gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen von Histamin. Mittlerweile werden auch in der Gastronomie vermehrt kleine Dosen Thunfisch verwendet. Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, wurden 2011 bundesweit geöffnete Thunfischdosen aus der Gastronomie untersucht. Das IFF beteiligte sich mit 96 Proben. Es wurden eine sensorische bzw. organoleptische und eine bakteriologische Untersuchung sowie eine Bestimmung der biogenen Amine durchgeführt. Von 96 Proben waren 47 Proben unauffällig, bei 24 Proben wurde lediglich ein Hinweis auf Hygienemängel ausgesprochen und die erneute Kontrolle der Betriebe angeraten. Bei diesen Proben konnten keine pathogenen Keime nachgewiesen werden, aber es fielen zum Teil sehr hohe Keimgehalte auf, zum Beispiel die aerobe mesophile Gesamtkeimzahl oder der Gehalt an Pseudomonaden. Teilweise wurden auch geringe Keimgehalte an Enterobakterien festgestellt. 25 Proben wurden insgesamt beanstandet, darunter waren elf Proben, die sensorisch/organoleptisch so auffällig waren, dass sie als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden. Fünf Proben wiesen hohe Werte der biogenen Amine auf, in 24 Fällen wurden hohe bis sehr hohe Gehalte an Enterobakterien und in einem Fall von Escherichia coli ermittelt, die eine Beanstandung nach sich zogen. Im Zuge der Untersuchungen wurde weiter deutlich, dass hohe Keimbelastungen zwar einen beginnenden Verderb kenntlich machten, die Proben bei der sensorischen Beurteilung jedoch häufig nicht abweichend waren. Dies war vor allem bei Thunfisch in Öl der Fall. Untersuchungen zur Muschelseuchendiagnostik Nach der geltenden EU-Richtlinie 2006/88/EG müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleisten, dass in allen Weichtierzuchtgebieten, also auch in Muschelerzeugungsgebieten, eine risikoorientierte ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN Tiergesundheitsüberwachung stattfindet. In Deutschland wird diese Richtlinie durch die Fischseuchenverordnung umgesetzt. Gemäß dieser Verordnung muss der Betreiber einer Muschelzucht gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde eine dokumentierte Überwachung des Gesundheitszustandes der Muschelbestände nachweisen. Insbesondere dient die Überwachung dem Ausschluss der in Deutschland anzeigepflichtigen Tierseuche Marteiliose, welche die Miesmuschelbestände befallen kann. Die hierfür notwendigen amtlichen Laboruntersuchungen erfolgen seit 2009 im IFF Cuxhaven. Untersucht werden insbesondere Miesmuscheln aus dem niedersächsischen Rückseitenwatt zwischen Emden und Wilhelmshaven und aus den Wattgebieten zwischen Weser- und Elbemündung. Der Erreger der Tierseuche, Marteilia refringens, befällt den Verdauungstrakt der Muscheln und führt zum Verkümmern der Muscheln. Nachgewiesen wird der Erreger mittels Mikroskopie im Gewebeschnitt. Im Jahr 2011 wurden aus den Niedersächsischen Wattgebieten insgesamt 152 Proben untersucht, aus denen 1.576 mikroskopische Präparate angefertigt und mikroskopisch untersucht wurden. Sämtliche Proben waren negativ. Untersuchungen zum Gesundheitszustand von Seehunden im Niedersächsischen Wattenmeer Jährlich wird gemäß dem trilateralen Seehundschutzabkommen, geschlossen zwischen Dänemark, den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der Gesundheitszustand von Seehunden an der Niedersächsischen Küste durch stichprobenartige Untersuchungen erfasst. Grund dieser vorbeugenden Untersuchungen sind die in den Jahren 1988 und 2002 aufgetretenen Staupeepidemien, in deren Verlauf der Seehundbestand stark dezimiert wurde. Die Untersuchungen zum Gesundheitszustand setzen sich aus verschiedenen Teiluntersuchungen zusammen. Um zunächst die Größe des Gesamtbestandes zu erfassen, werden jedes Jahr in Niedersachsen, zeitgleich mit Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden, fünf Zählflüge während der Fortpflanzungs- und Paarungszeit durchgeführt. Die in 2011 erneut angestiegenen Zahlen für Niedersachsen (7.416, davon 1.606 Jungtiere) weisen auf einen insgesamt guten Gesundheitszustand des Seehundbestandes hin. Ergänzt wird die Bestandserfassung durch stichprobenartige Vor-Ort-Untersuchungen der Seehundrudel. Seehunde im Niedersächsischen Wattenmeer ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN 85 Hierbei kann durch Verhaltensbeobachtung einzelner Rudel und durch Untersuchung der Liegeplätze auf Blut- oder Sekretspuren auf Erkrankungen geschlossen werden. Die Bestandsdiagnostik bei Seehunden in 2011 auf der Kachelotplatte ergab keine Hinweise auf Gesundheitsstörungen. Zusätzlich führt das IFF Cuxhaven seit 2010 in Kooperation mit der Seehundstation Norddeich die Sekti- onen von Jungtieren durch, die beim Auffinden zu sehr geschwächt oder erkrankt waren, um aufgezogen zu werden. Die Untersuchungsergebnisse von 18 Sektionen ergaben in allen Fällen ein Vorliegen von Einzelerkrankungen. Etwas vermehrt wurde bei Jungtieren ein Befall mit Lungenwürmern festgestellt. Hinweise auf übertragbare Erkrankungen im Wildbestand oder in der Station lagen nicht vor. Untersuchte Meeressäuger an der Niedersächsischen Küste (2011) Seehunde > 1 Jahr < 1 Jahr Sektionen 18 (an der Seehundstation) 0* Totfunde 10 23 Summe 18 23 *) in 2011 keine Seehundsektionen im IFF Cuxhaven aufgrund von Baumaßnahmen Serviceangebote Die Autoren: Dr. Uta Ballin Dr. Edda Bartelt Dr. Stefan Effkemann Joseph Huesmann Dr. Peter Lienau Dr. Henner Neuhaus Dr. Sven Ramdohr Dr. Martina Weber 86 Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen − Weiterbildungsseminar für Lebensmittelkontrolleure zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, jährliche Veranstaltung im Frühjahr) − Weiterbildungsseminar für Tierärzte und andere Sachverständige der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, jährliche Veranstaltung im Herbst) Broschüren zum Bestellen − Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Ausführungshinweise zur Fischhygiene“ inkl. Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle der Reinigung und Desinfektion in Herstellerbetrieben von Fischen und Fischereierzeugnissen − Aquakulturbericht I und II siehe www.laves.niedersachsen.de ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR FISCHE UND FISCHEREIERZEUGNISSE CUXHAVEN Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Ein Jahr der Veränderungen Das Jahr 2011 war geprägt durch neue Rechtsvorschriften, neue Analyseverfahren sowie durch personelle und organisatorische Veränderungen. Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Spielzeug und Lebensmittelbedarfsgegenständen wurden erhöht. Folglich mussten Analysemethoden weiterentwickelt werden. Mit einer 2011 in Kraft getretenen Verordnung wird die Einfuhr chinesischer Küchenartikel reglementiert. Im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg war sicherzustellen, dass die erforderlichen Untersuchungen von Zollproben unverzüglich durchgeführt werden. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, wurde das IfB umstrukturiert. Die fachbereichsübergreifende Analytik wurde organisatorisch deutlich verbessert, die Abläufe sind optimiert. Die Methode zur Bestimmung des UVA-UVB-Sonnenschutzverhältnisses in Sonnenschutzmitteln wurde mit einem im Jahr 2010 beschafften Sonnensimulator weiterentwickelt. Der Übergang von Mineralöl aus Recyclingmaterialien in Verpackungen sowie aus Verpa- ckungen in Lebensmittel stand im letzten Jahr im Fokus vieler Diskussionen. Das IfB hat in Zusammenarbeit mit anderen Laboratorien begonnen, eine Analysemethode zu entwickeln. Das Verfahren gestaltet sich jedoch schwierig. Mit der Beschaffung eines Nano-Tracking-Analysators wurden die Voraussetzungen für den Einstieg in die Analytik von Nanomaterialien geschaffen. Auch dieses Verfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine valide Methode vorliegt. Die Zusammenarbeit innerhalb der Norddeutschen Kooperation ist zur Routine geworden. Eine Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure aus Berlin und Brandenburg wurde im November 2011 erstmals vom Berliner Senat in Zusammenarbeit mit dem IfB Lüneburg veranstaltet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IfB Lüneburg wurde sowohl in einem Überwachungsaudit durch den TÜV Nord als auch nach einer Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) eine hohe Kompetenz bestätigt. Zahlen auf einen Blick 38,69 Vollzeitstellen* 27.266 Untersuchungen 778 Beratungen 259.676 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen Wesentliche Aufgaben: Sachverständige für Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersucht und beurteilt kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung von folgenden Produktgruppen, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen: − Spielwaren (auch für alle Länder der Norddeutschen Kooperation) − Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (auch für die Länder Bremen und Berlin-Brandenburg) − Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege (auch für alle Länder der Norddeutschen Kooperation) − Kosmetika (auch für das Land Bremen) Spezielle Analytik − Duftstoffanalytik − Nitrosamine Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern (auch für das Land Hamburg) Forschung und Entwicklung 87 Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse p-Dioxan: Technisch vermeidbarer Restgehalt nimmt ab p-Dioxan (1,4-Diethylendioxid) ist ein nach der Kosmetikverordnung allgemein verbotener Stoff. Er darf in kosmetischen Mitteln allenfalls in technisch unvermeidbaren Resten und gesundheitlich unbedenklichen Anteilen enthalten sein. Die Substanz entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Herstellung bestimmter Tenside, insbesondere bei der Ethoxylierung von Alkylethersulfaten, und kann hierüber in die Kosmetikerzeugnisse gelangen. Aufgrund des Verdachts einer krebserzeugenden Wirkung sollte jedoch der Gehalt an p-Dioxan so gering wie möglich sein. Als technisch unvermeidbar wurde bereits 1988 von der Kosmetikkommission beim damaligen Bundesgesundheitsamt auf nationaler Ebene ein Richtwert von 10 mg/kg Fertigerzeugnis festgelegt. Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms sollte im Jahr 2011 überprüft werden, ob nach heutigem Stand der Technik niedrigere Restgehalte an p-Dioxan erreicht werden können. Dazu wurden im IfB Lüneburg 58 Duschgele und Shampoos untersucht. Erfreulicherweise wurde in keinem dieser Produkte der Richtwert von 10 mg/kg überschritten. Der Großteil der Proben (91 Prozent) wies Dioxangehalte unter 3 mg/kg auf. Lediglich in fünf der untersuchten Proben konnten Gehalte zwischen 3 und 6 mg/kg festgestellt werden. Insbesondere die neun untersuchten Kindershampoos enthielten alle weniger als 1,5 mg/kg des unerwünschten Stoffes. Die festgestellten Restgehalte in tensidhaltigen kosmetischen Mitteln liegen damit deutlich unter dem alten Richtwert. Geruchsbelästigung durch Wasserkocher Im Jahr 2010 wurden im Rahmen von Verbraucherbeschwerden Wasserkocher des unteren Preissegmentes zur Untersuchung eingereicht. Als Beschwerdegrund wurde in allen Fällen ein starker chemischer Geruch genannt. Diese Beschwerden und die nachfolgenden Untersuchungen waren der Anlass, im Jahr 2011 gezielt Wasserkocher auf die Abgabe von Lösungsmitteln und Gerüchen zu überprüfen. Insgesamt wurden 25 Wasserkocher zur Untersuchung eingereicht. Lediglich ein Wasserkocher, der im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde untersucht wurde, war auffällig. Verbraucherbeschwerden wegen Geruchsbelästigung sind meist im Labor nachvollziehbar. Bei den auffälligen Geräten erwärmten sich Stromkabel und elektronische Bauteile während des Betriebs, die zu 88 chemischen Gerüchen führen. Lebensmittelrechtlich ist dies oftmals nicht zu ahnden, da die Gerüche zwar in die Raumluft, jedoch nicht in die zur Untersuchung vorgeschriebene Prüflösung übergehen. Verbraucher sollten schon beim Kauf auf unangenehme Gerüche achten und auffällige Produkte beim Handel reklamieren. Pfannen mit Antihaftbeschichtungen Antihaftbeschichtete Pfannen, Muffin- und Kuchenformen sind nicht nur in Fachgeschäften, sondern mittlerweile fast in jedem Discounter oder Restpostenmarkt erhältlich – und daher weit verbreitet. So vielfältig die Produkte sind, so unterschiedlich ist auch ihre Qualität. Im Jahr 2011 wurden im IfB Lüneburg daher 125 antihaftbeschichtete Produkte untersucht, von denen vier wegen Ablösens der Antihaftbeschichtung auffielen. Als Antihaftbeschichtung kommen oftmals Fluorpolymere zum Einsatz, welche neben dem Antihafteffekt zusätzlich gegen die meisten Chemikalien resistent sind. Produkte, die stark rosten oder deren Antihaftbeschichtung abblättert, sind offensichtlich nicht nach „Guter Herstellerpraxis“ hergestellt. Qualitativ hochwertige Beschichtungen sind bei sachgemäßer Handhabung langlebig. Damit der Verbraucher auch lange Freude an einem antihaftbeschichteten Produkt hat, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten: Antihaftbeschichtungen sind in der Regel nicht kratzund stoßfest – daher sollte Kontakt mit scharfen oder spitzen Gegenständen (Messer, Gabel, Stahlwolle) vermieden werden. Zum Reinigen sollte unbedingt ein weiches Tuch oder Schwamm zum Einsatz kommen – nicht die raue Seite verwenden! Antihaftbeschichtungen werden bei Temperaturen oberhalb 300 °C zerstört, wobei gesundheitsschädigende Pyrolysegase entstehen können. Aus diesem Grund sollten Verbraucher unbedingt eine Überhitzung vermeiden. Kosmetische Mittel aus Hotels und Wohlfühlzentren In Wellness-, Massage-, Kosmetik- und ähnlichen Salons sind ebenso wie in Hotels kosmetische Mittel zu finden, die oftmals speziell für diese Bereiche angeboten werden. Im IfB Lüneburg wurden im Jahr 2011 insgesamt 51 Proben aus derartigen Einrichtungen untersucht. Dabei handelte es sich um zehn Cremes und Emulsionen in bereits geöffneten Behältnissen sowie 41 Produkte ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG (Seife, Duscherzeugnisse, Shampoo und Körperlotion) in verschlossenen Packungen – oftmals Einmalpackungen oder Spender. Gerade bereits geöffnete und in Anwendung befindliche kosmetische Mittel können durch einen Eintrag von Mikroorganismen durch die Benutzer verkeimen. Erfreulicherweise konnte bei keiner der untersuchten Proben eine mikrobielle Belastung festgestellt werden – weder bei den geöffneten Behältnissen noch bei den Fertigpackungen. Insgesamt entsprachen 22 Produkte (43 Prozent) nicht den rechtlichen Anforderungen: Bei einer Körperlotion wurde der für diese Produktart nicht zugelassene Konservierungsstoff Iodopropinylbutylcarbamat nachgewiesen, bei einem Shampoo das ebenfalls nicht zugelassene Konservierungsmittel Methyldibromoglutaronitril. Zwei weitere Proben wurden wegen irreführender Angaben in Bezug auf den pH-Wert und die Auslobung „hypoallergen“ bemängelt. Bei der überwiegenden Zahl der Produkte (20 Proben) lagen Kennzeichnungsmängel vor – vor allem in Hinblick auf die Angabe der Bestandteilsliste oder des verantwortlichen Inverkehrbringers. Fingermalfarbe: immer wieder etwas Neues Fingermalfarben werden hauptsächlich von Kindern im Kindergartenalter verwendet. Hierbei ist ein großflächiger Hautkontakt gewollt. Aus diesem Grund gibt es besondere rechtliche Vorgaben für diese Farben. In den vergangenen Jahren häuften sich Hinweise, dass in Fingermalfarben das krebserregende Nitrosodiethanolamin (NDELA) gebildet werden kann, welches leicht durch die Haut aufgenommen wird. In kosmetischen Mitteln ist NDELA verboten, die technisch unvermeidbaren Gehalte werden mit weniger als 0,01 mg/ kg angegeben. Nach der neuen Spielzeugrichtlinie (RL 2009/48/EG) wird für N-Nitrosamine in Fingermalfarben ein Grenzwert von 0,05 mg/kg gelten. Nagellacke von Messen: häufig falsch gekennzeichnet Die „Cosmetica“ ist eine Kosmetikfachmesse, die jährlich in Hannover stattfindet. Auf derartigen Messen werden vielfach Produktneuheiten und somit oftmals für die Überwachung interessante Produkte präsentiert. Im Jahr 2011 wurden im IfB Lüneburg 15 Nagellacke untersucht, die als Proben auf der „Cosmetica 2011“ entnommen worden waren. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Farbstoffen und Lösungsmitteln. Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, müssen für diesen Zweck zugelassen sein. Unter den Lösungsmitteln können sich solche Stoffe finden, die verboten oder nur eingeschränkt zulässig sind. Von den untersuchten Proben entsprachen zwölf Produkte (80 Prozent) nicht den rechtlichen Vorgaben: In einem Fall konnte ein verbotener Farbstoff nachgewiesen werden, eine weitere Probe wurde wegen irreführender Angaben zum pH-Wert bemängelt. Alle zwölf Produkte wiesen – zum Teil mehrere – Kennzeichnungsmängel auf. Diese betrafen oftmals die Liste der Bestandteile (acht Proben), die entweder fehlerhaft oder unvollständig war. Weitere Mängel traten bei der Angabe von Warnhinweisen auf, die entweder fehlten, nicht in deutscher Sprache angegeben oder schlecht lesbar waren (fünf Proben). Bei vier Produkten fehlten die Herstellerangaben entweder vollständig oder es war lediglich eine Internetadresse angegeben. Sonstige Kennzeichnungsmängel (bei insgesamt vier Proben) waren die fehlende Angabe des Verwendungszwecks, eine leicht verwischbare Chargenkennung und eine schlecht lesbare Kennzeichnung. Nitrosodiethanolamin N-Nitrosodiethanolamin ist ein Nitrosierungsprodukt von Di- und Triethanolaminen, die zur Herstellung von Pestiziden und oberflächenaktiven Substanzen, als Schneideöle und Lösemittel für Farben sowie als Emulgatoren für Wachs und kosmetische Artikel verwendet werden. Es entsteht bei Herstellung, Lagerung und Verarbeitung der genannten Amine und ihrer Derivate durch Reaktion mit Introsierungsmitteln. Nitrosodiethanolamin ist krebserregend: Bisher sind mehrere eindeutig positive Untersuchungen an zwei Tierspezies (Ratte und Hamster) bekannt, zum Beispiel Leber- oder Nierentumore. Aufgrund des oft alkalischen pH-Wertes und einer Konservierung mit dem zugelassenen Konservierungsstoff Bronopol entstehen in den Fingermalfarben nitrosierende Stoffe. Diese können mit vorhandenem oder entstandenem Diethanolamin zu NDELA reagieren. Im Jahr 2011 wurden am IfB Lüneburg 35 Proben mit insgesamt 135 verschiedenen Teilproben auf Bronopol und NDELA untersucht. In 101 Teilproben konnte der Konservierungsstoff Bronopol nachgewiesen werden. Erhöhte NDELA-Gehalte von 0,34 und 0,55 mg/kg wurden nur in zwei Proben festgestellt. In allen anderen Proben konnte NDELA mit einer Nachweisgrenze von weniger als 0,02 mg/kg nicht nachgewiesen werden. Nagellackproben ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG 89 Faschings- und Fanschminke: nicht immer ein Grund zum Jubeln Hauptsache bunt: Faschingsprodukte und Fanschminke geizen nicht mit Farben. Die eingesetzten Farbstoffe müssen jedoch für Kosmetika zugelassen sein, sodass die Produkte für den Verbraucher unbedenklich sind. Auch darf von den anderen Bestandteilen – beispielsweise Lösungsmitteln – für den Verbraucher keine Gefährdung der Gesundheit ausgehen. Fanschminke: Hauptsache bunt Die Autoren: Katrin Dertz Dr. Martina Lobsien Claudia Marx Dr. Astrid Rohrdanz Oliver Schmidt Bettina Weßels 90 Im Jahr 2011 wurden 29 Farb-Haarsprays im IfB Lüneburg untersucht, sechs davon wurden als gesundheitsschädlich bewertet. Dabei handelte es sich um verschiedenfarbige Haarsprays eines Herstellers, die Methanol und Benzol in erheblichen Konzentrationen enthielten. Außerdem war die Nummer des Herstellungspostens bei diesen Produkten nicht angegeben. In zwei weiteren Erzeugnissen wurde ein für die Verwendung in Haarfärbemitteln verbotener Farbstoff nachgewiesen. Neben den Haarsprays wurden zudem 39 Proben Karnevals- und Fanschminke untersucht. Dabei handelte es sich um 25 unterschiedliche Produkte. In drei Produkten wurde ein für kosmetische Mittel verbotener Farbstoff festgestellt. Zwei Produkte wurden aufgrund ihrer irreführenden Aufmachung bemängelt: Hier war als Warnhinweis zwar angegeben, dass die Produkte nicht in Augennähe verwendet werden sollen. Die Abbildungen auf den Verpackungen zeigten jedoch Personen, die in Augennähe geschminkt waren. Bei insgesamt zehn Produkten konnten Kennzeichnungsmängel festgestellt werden; diese betrafen hauptsächlich eine unvollständige oder fehlerhafte Bestandteilsliste. Serviceangebote Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen − Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BEDARFSGEGENSTÄNDE LÜNEBURG Futtermittelinstitut Stade Ständige Anpassung an sich ändernde Anforderungen auf dem Gebiet der Futtermittelüberwachung Ein Ende 2010 angeschaffter Ionenchromatograph gelangte 2011 verstärkt zum Einsatz. Zurzeit wird mit dem Gerät die qualitative und quantitative Bestimmung des Konservierungsstoffs und Verdaulichkeitsförderers Benzoesäure vorbereitet. Im Berichtsjahr wurde zusätzlich die Bestimmung der Neutral-Detergentien-Faser (NDF), einer Gruppe der Gerüstsubstanzen in Futtermitteln, etabliert. Weiterhin wurde 2011 ein modernes Triple-QuadrupolMassenspektrometer angeschafft, um insbesondere die Untersuchungskapazitäten auf dem Gebiet des Antibiotikanachweises in Futtermitteln zu stärken. Nach längerer Pause wird am Standort Stade wieder ausgebildet (zwei Chemielaboranten). Zahlen auf einen Blick 39,48 Vollzeitstellen* 24.074 Untersuchungen 108 Beratungen 464.934 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen Wesentliche Aufgaben: amtliche Untersuchung von Futtermitteln Das Futtermittelinstitut Stade ist zuständig für die Untersuchung von Futtermittelproben, die von den Kontrolleuren des LAVES risikoorientiert entnommen werden, unter anderem im Rahmen von Betriebsinspektionen auf dem Gebiet der Bundesländer Niedersachsen und Bremen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden keine Untersuchungen für private Auftraggeber durchgeführt. Im Futtermittelinstitut werden diese Proben chemisch, spektrometrisch, enzymatisch, mikrobiologisch, mikroskopisch, sensorisch und präparativ-gravimetrisch untersucht. Die Mitarbeiter prüfen, ob die Forderungen aus den vielfältigen europäischen und nationalen Vorschriften im Hinblick auf Sicherheit, Zusammensetzung, Hygiene und Kennzeichnung erfüllt werden. Bei den eingesandten Futtermitteln handelt es sich sowohl um Futter für Nutztiere als auch für Heimtiere. Dabei wird das Futter, das der Landwirt selbst anbaut und verfüttert, in gleicher Weise untersucht wie impor- tiertes Futter, zum Beispiel Soja, oder das aus Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen von Herstellern zusammengestellte Mischfutter. Zur Probenpalette gehört auch sogenanntes Kauspielzeug wie getrocknete Schweineohren und Pansenstreifen oder aus getrockneter Rinderhaut geformte Artikel zum Kauen für Hunde. Jährlich werden ca. 18.000 Untersuchungsaufträge bearbeitet, aus denen etwa 50.000 Untersuchungsparameter resultieren. Als amtliche Untersuchungseinrichtung unterliegt das Institut der Kontrolle der Deutschen Akkreditierungsstelle, die regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 eingehalten werden. Diese Vorkehrungen garantieren ein sehr hohes Maß an Ergebnissicherheit. Derzeit arbeiten 51 Personen im Institut, davon ca. die Hälfte in Teilzeit. 91 Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Energie im Futter: Bekommt das Tier, was es braucht? Ursprünglich war das Rind ein Weidetier, das sich von Gräsern, Kräutern und Blättern ernährte. Die Milch war, wie bei allen Säugetieren, zur Ernährung des Nachwuchses bestimmt. Hierzu reichte eine tägliche Milchmenge von ca. 8 kg. Heutige Hochleistungsmilchkühe geben bis zu 50 kg Milch pro Tag, wobei die Milchleistung im Verlauf der Laktationsperiode sinkt. Jahresleistungen von 10.000 kg und mehr sind möglich. Eine solche Hochleistung erfordert eine entsprechende Nährstoffversorgung über das Futter. Futter-Imbalancen und Unterversorgung der Tiere führen in der Regel zu einem Rückgang der Milchleistung, Gesundheitsstörungen oder verringerter Fertilität. Für eine normale Pansenfunktion sind große Mengen faserreichen, aber nährstoffarmen Futters wie Stroh und Heu notwendig. Um auch eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen sicherzustellen, müssen zusätzlich energiereiche Ergänzungsfuttermittel verfüttert werden. Insgesamt 674 Futtermittel wurden im Jahr 2011 in dem Labor für „Wertgebende Bestandteile“ auf ihre Gehalte an Haupt-Inhaltsstoffen wie Rohfett, Rohprotein und Rohasche untersucht. Von 334 Proben wurde der Energiegehalt berechnet. Nicht der Deklaration entsprechende Energiegehalte wurden in zehn Fällen festgestellt. Keines der 50 auf diesen Parameter untersuchten Milchleistungsfuttermittel war in dieser Hinsicht zu beanstanden. Aus diesen Beobachtungen lässt sich schließen, dass es den Futtermittelherstellern offenbar gelingt, ein sehr komplex zusammengesetztes Futtermittel für Hochleistungskühe herzustellen. Selenstatus in Futtermitteln Selen spielt als essenzielles Spurenelement in der Fütterung eine große Rolle. Deshalb werden Selenverbindungen in Futtermischungen für Schweine häufig supplementiert. In höheren Konzentrationen wirkt Selen jedoch toxisch. Daher ist für alle Tierarten ein Höchstgehalt von 0,5 mg/kg Selen im Alleinfutter festgelegt. Im Jahr 2011 wurden im Futtermittelinstitut Stade 75 Alleinfutter für Schweine auf die Konformität mit den Kennzeichnungsangaben sowie die Einhaltung von Höchstgehalten bei Selen untersucht. Dabei war in 85 Prozent der Proben ein Selenzusatz deklariert. Die zugesetzte Menge lag durchschnittlich bei 0,37 mg/kg, wobei die Hälfte mit 0,4 mg/kg oder mehr angegeben war. Bei der Untersuchung wurden in drei Fällen Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Der Mittelwert der 92 ABTEILUNG 5 I FUTTERMITTELINSTITUT STADE Ergebnisse lag bei 0,50 mg/kg ± 0,25 mg/kg, der Streubereich bei 42 Prozent vom Mittelwert. Auffällig war der im Mittel höhere Selengehalt in Ferkelaufzuchtfutter mit 0,55 mg/kg ± 0,25 mg/kg (n = 35). Hier lagen die festgestellten Gehalte in 50 Prozent der Fälle oberhalb von 0,52 mg/kg ± 0,25 mg/kg. Der Analysenspielraum ist hier mit ± 0,25 mg/kg, bedingt durch niedrige Gehalte und eingeschränkte Probenhomogenität, verhältnismäßig hoch. Es ist jedoch erkennbar, dass durch die Zusätze und die natürlich enthaltenen Selenmengen die Höchstgehalte im Alleinfutter voll ausgeschöpft und bisweilen überschritten werden. Entgegen der wohlbekannten toxischen Wirkung wird hier anscheinend noch eine „Viel-hilft-viel-Politik“ verfolgt. Futtermittel nur gering mit Mykotoxinen belastet Mykotoxine sind Stoffwechselprodukte von bestimmten Schimmelpilzen, die teilweise bereits in sehr geringen Mengen hochgiftige Wirkung entfalten. Schimmelpilze können Futtermittel sowohl auf dem Feld vor der Ernte als auch während der Lagerung befallen. Durch sogenanntes „carry over“ gehen einige Mykotoxine in die Lebensmittel über, die von diesen Tieren stammen. Deshalb sind Mykotoxine nicht nur für Tiere, die ein befallenes Futtermittel aufnehmen, ein gesundheitliches Risiko, sondern auch für Menschen, die Produkte wie die Milch dieser Tiere verzehren. Im Jahr 2011 wurden im Futtermittelinstitut Stade 643 Futtermittelproben auf die Mykotoxine Aflatoxin B1, Ochratoxin A, Deoxynivalenol (DON), Zearalenon, Fumonisin B1 und B2, T2- und HT2-Toxin untersucht. Von den acht untersuchten Mykotoxinen ist Aflatoxin B1 das einzige, bei dem Höchstgehalte für unterschiedliche Futtermittelarten festgelegt sind. Für die übrigen Mykotoxine, mit Ausnahme von T2- und HT2-Toxin, sind lediglich Höchstmengenempfehlungen von der EU-Kommission ausgesprochen worden. Insgesamt wurden in 154 Proben Gehalte von Deoxynivalenol (DON) über der Nachweisgrenze gemessen, wobei eine einzige Probe einen Gehalt oberhalb der Höchstmengenempfehlung aufwies. Aflatoxin B1 wurde in 30 Proben, Zearalenon in 155 Proben, Fumonisine in 15 Proben, T2-Toxin in fünf Proben, HT2-Toxin in neun Proben und Ochratoxin A in einer einzigen Probe nachgewiesen. Keiner dieser Befunde führte jedoch zu einer Beanstandung, da die Werte unterhalb der vorgeschriebenen Höchstgehalte bzw. Höchstmengenempfehlungen lagen. Chloramphenicol in Vitamin-Zusatzstoffen für Tiere Chloramphenicol ist ein sogenanntes „Breitband-Antibiotikum“, das gegen ein breites Spektrum von krankheitsverursachenden Bakterien wirksam ist. Es steht im Verdacht, genetische Schädigungen beim Menschen zu verursachen. Ferner treten in seltenen Fällen als Nebenwirkung beim Menschen potenziell lebensbedrohliche aplastische Anämien auf. Wegen dieser Risiken darf Chloramphenicol in der Humanmedizin nur als Reserveantibiotikum in Sonderfällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Analyse eingesetzt werden. Gemäß EU-Verordnungen steht Chloramphenicol auf einer Liste von Stoffen, deren Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verboten ist. Anfang des Jahres 2011 wurde bei Routineuntersuchungen in einem Vitaminzusatzstoff aus China Chloramphenicol festgestellt. Weitergehende Untersuchungen zeigten, dass von 128 insgesamt überprüften Proben 28 positiv waren. Bei diesen handelte es sich in erster Linie um Vitamin-Zusatzstoffe (33 Vitamin A-Zusatzstoffe, 30 Vitamin A/D3-Zusatzstoffe und 19 Vitamin D3-Zusatzstoffe). Die Vitamin D3-Zusatzstoffe waren alle negativ, bei den Vitamin A- bzw. A/D3-Zusatzstoffen wurde bei 22 Proben Chloramphenicol in Gehalten zwischen 0,8 und 24,6 µg/kg nachgewiesen. Außerdem wurden 34 Vormischungen für verschiedene Tierarten untersucht, hier waren sechs Proben positiv (Gehalte von 1,1 bis 17,9 µg/kg). Die Analyse von sechs Proben Mineralfutter, einem Ergänzungsfutter und fünf Proben Alleinfutter ergab keinen Nachweis von Chloramphenicol. Die positiven Befunde wurden in einzelnen Chargen festgestellt, die vom Markt zurückgenommen wurden. Endlich gesetzliche Handhabe für die Beurteilung von Ambrosia in Futtermitteln In den zurückliegenden Jahren wurde mithilfe von Monitoringuntersuchungen die zunehmende Verbreitung der Ambrosia artemisiofolia in verschiedenen Ländern Europas festgestellt. Ambrosia spp. sind aufgrund der allergenen Eigenschaften ihrer Pollen ein Problem für die Gesundheit der Bevölkerung: Die Pflanzenpollen können unter anderem zu Konjunktivitis und Asthma führen. Inzwischen gibt es Anzeichen dafür, dass Pollen von Ambrosia spp. auch auf Tiere allergisierend wirken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem Gutachten vom 4. Juni 2010 zu dem Schluss, dass Vogelfutter wesentlich zur Verbreitung von Ambrosia spp. beitragen kann, da dieses oft erhebliche Mengen unverarbeiteter Samen von Ambrosia spp. enthält. Aus diesem Grund sollte der Gehalt von Ambrosia-spp.-Samen in Futtermitteln, die ungemahlene Körner und Samen enthalten, begrenzt werden. Der Höchstgehalt für diese Samen sollte so niedrig festgelegt werden, wie dies im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis und von Reinigungsverfahren möglich ist. In der Verordnung (EU) Nr. 574/2011 der Kommission vom 16. Juni 2011 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG-Anhang I Abschnitt 6 Ziffer 11 sind die Höchstmengen an Ambrosia-spp.-Samen in mg/kg Futtermittel festgelegt. Das Futtermittelinstitut Stade war an den Monitoringuntersuchungen der vergangenen Jahre beteiligt. So wurden im Jahr 2011 sechs Futtermittelproben auf das Vorhandensein von Ambrosia-spp.-Samen untersucht – in keinem Fall wurden die zulässigen Höchstwerte überschritten. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob durch dieses Reglement eine weitere Ausbreitung der unerwünschten Pflanze eingedämmt werden kann. Futtermittelhygiene in landwirtschaftlichen Betrieben Eine hygienisch einwandfreie und bedarfsgerechte Futtermittelqualität ist Voraussetzung sowohl für die Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere als auch für qualitativ hochwertige Lebensmittel tierischer Herkunft. Bei einem jährlichen Bedarf von ca. 66 Millionen Tonnen in Deutschland ist die sorgfältige Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung der Futtermittel von besonderer Bedeutung, um ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten und ökonomische Verluste zu minimieren. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden Futtermittel sowohl auf Ebene der Hersteller und des Handels als auch in landwirtschaftlichen Betrieben überwacht. So wurden 2011 von den Futtermittelprüfern des LAVES 205 Proben aus Herstellerbetrieben entnommen und im Futtermittelinstitut unter anderem mikrobiologisch untersucht. Dabei wurden in elf Fällen (5,4 Prozent) hygienische Mängel festgestellt. Von den 40 aus dem Handel eingesandten Proben waren zwei (5 Prozent) in hygienischer Hinsicht zu beanstanden. 65 Nutztierfutter gelangten aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Untersuchung. Hier wurden in 21 Futtermitteln (32,3 Prozent) überhöhte Keimgehalte und in Einzelfällen massiver Schädlingsbefall (zum Beispiel durch Kornkäfer und Milben) festgestellt. Offensichtlich ist zumindest in einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben das Qualitätsmanagement verbesserungsbedürftig und gibt Anlass für verstärkte Kontrollen. ABTEILUNG 5 I FUTTERMITTELINSTITUT STADE Die Autoren: Dr. Gerhard Ady Anke Ivana Beckedorf Dr. Ayman Hashem Dr. Ragna Schadewaldt Dr. Andy Scheffer Elvira Schlägel Dr. Brit Zierenberg 93 Institut für Bienenkunde Celle Zahlen auf einen Blick 21,47 Vollzeitstellen* 14.224 Untersuchungen 1.253 Beratungen 55.474 Euro Investitionen *) inkl. Drittmittelstellen Überblick über Projekte des Instituts für Bienenkunde Celle FIT BEE – Referenzsystem für ein vitales Bienenvolk In-vitro-Larventest – Wirkung von PSM Deutsches Bienen-Monitoring (Kooperation mit anderen Bieneninstituten) AFB-Monitoring – Paenibacillus-larvae-Sporen in Futterkranzproben Implementierung verbesserter Betriebsweisen in der Imkerpraxis Botanische Herkunftsbestimmung mittels Infrarotspektroskopie Untersuchungen zur Mindesthaltbarkeit von Honig unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lagerbedingungen Pyrrolizidinalkaloide im Honig und Pollen Pyrrolizidinalkaloide und deren Wirkung auf Bienen und Larven Pollenanalyse: Strukturanalyse, Bildverarbeitung und Datenbank Untersuchungsparameter in der Honiganalytik-Datenbank 94 Bundesweite Tätigkeit und internationale Anerkennung Die Unterstützung der Imkerei ist eine Kernaufgabe des Instituts für Bienenkunde (IB) Celle des LAVES. Gleichwohl ist das Kundenspektrum weitaus größer: Das Bieneninstitut ist Ansprechpartner für alle Belange der Bienenhaltung sowie angrenzender Bereiche wie Pflanzenschutz oder Landwirtschaft. Durch seinen hohen Diversifizierungsgrad (Imkerei, Beratungsdienst, Zucht, Labor, Forschung und Entwicklung), Forschung und Untersuchung in den Bereichen Honig- und Pollenanalyse, Bienenpathologie, Pflanzenschutzmittelprüfungen sowie bundesweite Aufgaben wie das Durchführen des Berufsschulunterrichts für angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei genießt das Bieneninstitut nationale und internationale Anerkennung. Im Berichtszeitraum 2011 hatten Untersuchungs-, Forschungs-, Beratungs- und Lehrtätigkeiten des IB Celle weiterhin einen hohen Stellenwert. Die Laborausstattung sowie der Honigbearbeitungsbereich der Imkerei konnten weiter modernisiert und damit optimal an die Anforderungen angepasst werden. Im Institut wurden nicht nur eine große Anzahl junger Freizeitimker sowie Berufsschüler geschult. In Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden auch bundesweite Gesellenprüfungen für angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei abgenommen. Neben dem hohen Aufkommen an Honig- und Pollenproben aus Deutschland und anderen europäischen Ländern – Auftragsarbeiten für Imker, Firmen sowie im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes anfallende Pro- ben – wurden mehrere Tausend Proben auf Bienenkrankheiten untersucht. Auch Behörden, insbesondere Veterinärämter aus Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern mit Fragen zur Seuchendiagnose und -bekämpfung, nahmen 2011 die operative Beratung durch das Bieneninstitut wieder dankbar in Anspruch. Zahlreiche umfangreiche Versuche zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln wurden durchgeführt. Ein besonderer Fokus lag 2011 auf Rückstandsversuchen und den In-vitro-Larventests. Als aktuelle Forschungsprojekte sind insbesondere die Mindesthaltbarkeit von Honig, Pyrrolizidinalkaloide in Honig sowie FIT BEE, ein Verbundprojekt zur Bienengesundheit, zu nennen. In mehreren Projekten arbeitet das Bieneninstitut mit den Lebensmittelinstituten des LAVES sowie deutschlandweit mit zahlreichen anderen Instituten und Unternehmen zusammen. Tunnelstudie zur Prüfung von Pflanzenschutzmitteln im Raps Wesentliche Aufgaben: Kompetenzzentrum für die Bienenhaltung Honigbienen haben aufgrund ihrer Bestäubungsleistung große ökologische und ökonomische Bedeutung. Für eine flächendeckende Bestäubung von Blütenpflanzen müssen Bienenvölker und damit auch Imkerinnen und Imker möglichst gleichmäßig in der Fläche vertreten sein. Das Institut für Bienenkunde Celle unterstützt durch seine Tätigkeiten die Bienenhaltung, sodass die Bienenvölker auch bei Problemen optimal und versiert geführt werden. Die Aufklärung über die Bedeutung der Bienenhaltung ist ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Bienenseuchendiagnostik und operative Beratung bei Bienenkrankheiten Bundesweite Berufsschule für Auszubildende des Berufs Tierwirt, Fachrichtung Imkerei Bundesweite Durchführung von Gesellen- und Meisterprüfungen in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachberatung Bienenhaltung für Imker, Veterinäre und Landwirte Anfänger- und Fortgeschrittenenkurse für Freizeitimker Bereitstellung von leistungsfähigem Zuchtmaterial Untersuchung von Honig im Rahmen von Qualitätssicherung und -kontrolle Palynologie: Mikroskopische Pollenanalyse im Rahmen von Honiguntersuchung, nationalem und internationalem Monitoring sowie Forschungsprojekten Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit Forschung und Entwicklung Einfangen der begatteten Königin in einen Versandkäfig Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Untersuchungen zur Mindesthaltbarkeit von Honig Seit 2009 werden neun verschiedene Honige unter fünf verschiedenen Bedingungen gelagert. In regelmäßigen Abständen von jeweils zehn Wochen werden bei allen Honigen zahlreiche Qualitätsparameter erfasst. Das Forschungsprojekt soll verlässliche Daten zur Veränderung von Honig über die Lagerzeit liefern. Unterschiedliche Lagerbedingungen sollen die tatsächliche Diversität in der Praxis widerspiegeln. Aus den gesamten Daten soll ein Leitfaden erarbeitet werden, welcher die fundierte Festlegung eines Mindesthaltbarkeitsdatums ermöglicht. Neben den hierfür relevanten Qualitätsparametern der Honigverordnung werden auch Gärungsverhalten und Konsistenz berücksichtigt. Nach dem Stand der bisherigen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass das Projektziel eines Leitfadens zur Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums – bezogen auf die wesentlichen Parameter Invertaseaktivität, Diastaseaktivität, Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF) und Konsistenz – durch Inter- und Extrapolation der Daten erreicht werden kann. Auch Gärungsgefahr und beginnende Gärung können voraussichtlich mit belastbaren Daten dargestellt werden: Bereits vor einer organoleptisch feststellbaren Gärung kann der Gärungsbeginn anhand der Parameter Ethanol und Glycerin erkannt werden. Für die Enzymaktivitäten können die Halbwertszeiten des Aktivitätsverlustes, für HMF die Steigung der Zunahme – bezogen auf die Lagertemperatur – errechnet werden. Das Projekt zur Veränderung des Honigs durch Lagerung sowie zur Mindesthaltbarkeit wird aus EU- und Landesmitteln kofinanziert. Pyrrolizidinalkaloide in Honig und Pollen Neben seitens des Imkers erwünschten Bienennährpflanzen befliegen Bienen auch unerwünschte Pflanzenarten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Pflanzenarten, die Pyrrolizidinalkaloide (PA) produzieren. PA sind gesundheitsgefährdende Substanzen, für die derzeit noch kein Grenzwert in Honig festgelegt wurde. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jedoch 2011 eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,007 µg/kg Körpergewicht empfohlen. Bisherige Ergebnisse des LAVES belegen, dass deutsche Honige keine bzw. sehr geringe PA-Gehalte aufweisen. Dennoch gibt es auch in Deutschland Ausnahmen. PA in Honigen können vermieden werden, wenn Flächen mit einem großen Angebot an PA-haltigen Pflanzen gemieden werden. Auf der Internetseite des LAVES wird auf die Problematik hingewiesen und zur Bienensaison 2012 werden die Informationen mit Fotos der kritischen Pflanzen ergänzt. Eine kritische Pflanzengattung ist Senecio, Pyrrolizidinalkaloide Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Stoffwechselprodukte, die von einer Vielzahl weltweit vorkommender Pflanzenarten zum Zweck der Abwehr von Fressfeinden gebildet werden. Bisher sind mehrere Hundert verschiedene PA bekannt, von denen bestimmte Strukturen lebensbedrohliche Leberschäden hervorrufen können und als wahrscheinlich kanzerogen für den Menschen eingestuft sind. Zahlreiche Todesfälle bei Mensch und Tier sind auf die Aufnahme PA-haltiger Pflanzen oder Pflanzenteile zurückzuführen. Werden solche Pflanzen über Futtermittel wie Heu und Silage von Nutztieren aufgenommen, können sie Vergiftungserscheinungen beim Tier hervorrufen und auch in Milch und Eier gelangen. Eine wichtige Expositionsquelle für den Menschen ist Honig, da Bienen auch Nektar von PA-produzierenden Pflanzen sammeln. Borago (Borretsch) mit Biene – Borago gehört zu den Pflanzen, die Pyrrolizidine produzieren ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BIENENKUNDE CELLE 95 Hydroxymethylfurfural (HMF) ist eine Aldehyd- und Furanverbindung, die aus Kohlenhydraten unter Einwirkung von Hitze und/oder Säure gebildet wird. HMF ist für Bienen toxisch. Ungünstige Zuckerzusammensetzungen können zum Kristallisieren und Verhärten des Futters in den Waben und bedingt dadurch zum Verhungern der Bienen führen. deren Arten sich in den letzten Jahren zum Beispiel an Straßenrändern und auf Weiden ausgebreitet haben. Über die Attraktivität von Senecio-Arten für Bienen ist bislang sehr wenig bekannt. Daher mangelt es auch an konkreten Daten, um Minimaldistanzen zwischen Bienenvölkern und größeren Flächen mit Senecio zur Vermeidung des PA-Eintrages empfehlen zu können. Diese Schwachstelle soll nun in einem Projekt beseitigt werden. Für die weitverbreitete PA-Pflanzengattung Senecio sollen indirekt über eingetragene Nahrung Flugdistanzen im Rahmen des Sammelverhaltens von Bienenvölkern ermittelt werden. Nach einer statistischen Auswertung und Interpretation der Daten sollen basierend auf diesen Auswertungen Empfehlungen für einzuhaltende Mindestabstände der Bienenvölker zu entsprechenden Pflanzenbeständen zur Verfügung gestellt werden. Einige Hersteller haben sich selbst zu Produktspezifikationen im Rahmen ihres Qualitätsmanagements verpflichtet. Klassische Produkte von namhaften deutschen Herstellern sind nach den Erfahrungen des IB sicher. Allerdings gibt es offenbar Ausnahmen: Im Auftrag von verunsicherten Imkern wurden in Celle 18 Bienenfutterproben untersucht. Das Ergebnis hat die Sorge bestätigt: So mancher Käufer hat nicht das erhalten, was er erwartet hat oder was ihm versprochen wurde. So wurde Sirup als Biozucker auf Zuckerrübenbasis verkauft, in Wirklichkeit handelte es sich um Stärkehydrolysatsirup auf Getreide- bzw. Maisstärkebasis. Bienenfutter: Nicht jeder Zuckersirup ist geeignet Bisher gibt es keine spezifische staatliche Regelung im Hinblick auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Bienenfutter. Bienenfutter gilt als Einzelfutter, das nur aus Zucker und Wasser besteht. Da allerdings Zuckerarten, Mineralstoffgehalt und vor allem der Gehalt an HMF eine wesentliche Rolle für die Bienenverträg- In den Niederlanden hatte ein zu hoher HMF-Gehalt in Bienenfutter 2010 zu massiven Bienenvölkerverlusten geführt. Als Reaktion darauf haben die belgischen Behörden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ein Gutachten vorgelegt, in dem ein maximaler HMF-Gehalt von 40 mg/kg in Bienenfuttersirup vorgeschlagen wird. Eine genauere Kennzeichnung von Bienenfutter erscheint sinnvoll. lichkeit der Zuckerlösung darstellen, informiert das Institut für Bienenkunde Celle seit Jahrzehnten über die geeignete Zusammensetzung und empfiehlt den Imkern, Produktspezifikationen vom Handel zu fordern. Serviceangebote Publikationen und Dienstleistungen im Internet − Jahresberichte des Instituts für Bienenkunde Celle − Celler Melissopalynologische Sammlung: PollenBestimmungsbuch in drei Bänden − Informationsblätter unter anderem zu folgenden Themenbereichen: Bienenbiologie, Honig, Krankheiten, praktische Imkerei − Programm der Fortbildungen und Vorträge − Bestellung von Königinnen Der Autor: Dr. Werner von der Ohe 96 Alle Publikationen und Informationsmaterialien können im Internet bestellt oder heruntergeladen werden: www.laves.niedersachsen.de, genauer unter Rubrik: Tiere/Bienenkunde/Informationsmaterial ABTEILUNG 5 I INSTITUT FÜR BIENENKUNDE CELLE Fortbildungen/Seminare/ Ausbildungsleistungen − Berufsschul-Blockunterricht von Anfang Januar bis Mitte März − Seminar zur Pollenanalyse − Bienenseuchenbekämpfung für Amtstierärzte und Bienenseuchensachverständige Veranstaltung für die Öffentlichkeit − Tag der offenen Tür jährlich am ersten Sonntag im September