Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation
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Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation
Registrierung Hiermit möchte ich mich für die langfristige Qualifizierung: Organisation & Kontakt Wir sind ein Unternehmen, bei dem Sie sich Ihre "Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation..." Weiterqualifizierung selbst zusammenstellen! verbindlich registrieren. ( Fax: 0385 - 5006 300 ) Für Ihre Anmeldung kontaktieren Sie uns gern! Wir senden Ihnen dann unser Anmeldeformular und unsere ______________________________________________________ Name, Vorname ______________________________________________________ Straße _____________________________________________________ Ort Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Veranstaltungsort Psychosoziale Einrichtungen Schloss Matgendorf OT Matgendorf Schlossallee 2 17168 Groß Wüstenfelde ______________________________________________________ Telefon Ansprechpartner ______________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________ Einrichtung ______________________________________________________ ______________________________________________________ Herr Rocco Hawelitschek Tel: 0385 - 5006 154 Fax: 0385 - 5006 300 [email protected] www.diakonisches-bildungszentrum.de „Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation“ für Pflegefachkräfte in der ergänzenden Eingliederungshilfe in Pflegeeinrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung/ Behinderung und mehrfacher Behinderung Beginn: 08. / 10.07.2015 ______________________________________________________ Datum Unterschrift Nach Eingang Ihrer Registrierung senden wir Ihnen ein Anmeldeformular sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sozialpsychiatrie Weiterbildung Inhalte Mit dem Inkrafttreten der Einrichtungenpersonalverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurden gemäß § 5 Absatz 8 EPersVO M-V Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/-innen und Altenpfleger/innen als Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anerkannt Bereits vor dieser Regelung waren Pflegefachkräfte sowohl im pflegerischen wie im betreuenden sozialpsychiatrischen Bereich als Fachkräfte in diesen Einrichtungen tätig. Diese Vorgehensweise war in der Praxis anerkannt und durch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen der Leistungsträger mit den Einrichtungen festgeschrieben. Der Landesrahmenvertrag spricht allerdings in der Fassung vom 01.07.2007 im Leistungstyps B.4 und B.5 im Bereich Personalbemessung der Maßnahmepauschale von sozialpsychiatrisch ausgebildetem Personal. Aus dem Inhalt des Landesrahmenvertrages geht nach gleichlautender Meinung aller Vertragspartner hervor, dass die Leistung der Maßnahmenpauschale zur ergänzenden Eingliederungshilfe in Pflegeeinrichtungen vollständig durch Fachkräfte erbracht werden muss. Mit der Umsetzung der vollständigen Fachkraftquote in diesem Bereich forderten die Leistungsträger in der letzten Zeit nur Fachkräfte mit sozialpsychiatrischer Qualifikation auf der Grundlage der Regelungen des Landesrahmenvertrages einzusetzen und waren bei Nichteinhaltung teilweise nicht mehr zum Abschluss von Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen als Grundlage für Entgeltverhandlungen bereit. Inhalte Auf der Suche nach praktikablen Lösungen für unsere Einrichtungen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es möglich ist, erfahrene Pflegefachkräfte in diesem Bereich weiter zu beschäftigen. Dazu wurde mit den Leistungsträgern vereinbart und in den einrichtungsspezifischen Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen vertraglich festgelegt, dass Pflegefachkräfte nach Durchführung einer Zusatzqualifikation in Form des hier abgebildeten Curriculums in der ergänzenden Eingliederung als Fachkräfte anerkannt werden. Mit dieser Zusatzqualifikation wird damit nur im sozialpsychiatrischen Bereich der ergänzenden Eingliederungshilfe eine Veränderung der Anerkennung von Pflegefachkräften durch den Leistungsträger erreicht. In allen anderen stationären und teilstationären sozialpsychiatrischen Leistungstypen des Landesrahmenvertrages werden Pflegefachkräfte ohnehin vom Leistungsträger als Fachkräfte anerkannt, wie es die Einrichtungenpersonalverordnung vorsieht. Diese Fortbildung ist aber darüber hinaus für alle Pflegefachkräfte, die in sozialpsychiatrischen Einrichtungen tätig sind, eine sinnvolle Ergänzung der fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten auch wenn es keiner gesonderten Anerkennung bedarf. Inhalte Ziel/ Zielgruppe Die Qualififizierung richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte, die in Einrichtungen des Leistungstyps B.4 und B.5 tätig sind. Die Teilnehmenden erwerben Kompetenzen zur personenzentrierten Planung und Gestaltung von Förderprozessen für Menschen mit psychischen Erkrankungen für eine maximale Teilhabe am Leben in verschiedenen Bereichen. Umfang 216 UE (davon 192 UE Theorie und 24 UE Praxisprojekt). Inhaltliche Schwerpunkte • Sozialpsychiatrie (Grundlagen) • Paradigmenwechsel in der Sozialpsychiatrie • Rechtliche Grundlagen • Pädagogische Grundlagen • Medizinische Aspekte psychiatrischer Erkrankungen Zentrale Störungsbilder • Grundlagen der Psychologie • Dialogisches Miteinander • Fachdidaktik/ Methodik • Hilfeplanung • Qualitätsmanagement Abschluss Nach erfolgreicher Absolvierung aller Kursblöcke, bestandener Fallarbeit und Teilnahme am Kolloquium erhalten Sie ein Abschlusszertifikat. Gebühr 1287,73 €