European Scooter Challenge 2016

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European Scooter Challenge 2016
Offizielles Reglement 2016
Der Euro Scooter Challenge IG im DMV e.V.
Stand: 15.02.2016
European Scooter Challenge 2016
Dieses Reglement gilt für alle Rennen die im Rahmen der European
Scooter Challenge 2016 ausgetragen werden.
Es wird somit auch elementarer Bestandteil jedes Einzel-Reglements
der entsprechenden Rennen innerhalb der ESC 2016 sein.
I. Allgemeine Regelungen
1. Teilnehmer
Teilnehmen kann jede Person ab dem 18. Lebensjahr, sofern die Fahrkenntnisse
der Person vom Veranstaltungsleiter überprüft und die Person zum Start
zugelassen ist.
2. Fahrzeuge
Die Fahrzeuge müssen diesem Reglement ab II. entsprechen
3. Nennung und Nenngeld
Die Startnummernvergabe, Registrierung von Fahrzeug und Fahrer, sowie die
Vorab-Nennung erfolgen online unter: http://www.eurochallenge.de .
Die Fahrzeugabnahme und die rechtskräftige Nennung und das Entrichten des
Nenngeldes erfolgen spätestens am Renntag direkt vor Ort. Die Höhe des
Nenngeldes wird vom Veranstalter festgelegt und ebenfalls unter:
http://www.eurochallenge.de rechtzeitig bekannt gegeben.
Nachnennungen vor Ort sind im Einzelfall in Abstimmung mit dem Veranstalter
gegen Aufpreis möglich.
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Euro Scooter Challenge 2016
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Der Euro Scooter Challenge IG im DMV e.V.
4. Durchführung
Jedes offizielle ESC-Rennwochenende wird mit folgenden Rahmenparametern
durchgeführt:
• Mindestens 2 x 15 Minuten Training, die beste Zeit aus diesen beiden
Trainingsläufen entscheidet über den Startplatz beim ersten Rennen.
• Es werden zwei Wertungsläufe im Modus 10 Minuten + 2 Runden
durchgeführt.
• Der Startplatz beim 2. Rennlauf entspricht der Platzierung beim ersten Lauf.
5. Wertung
a) Punktesystem
• Pro ESC -Renntag werden zwei Wertungsläufe ausgetragen
• Die ersten 15 Fahrer jeder Klasse bekommen pro Lauf Punkte
• Der Laufsieg wird um einen Punkt aufgewertet, das bedeutet also: 1. Platz = 16
Punkte, 2. Platz = 14 Punkte, 15. Platz = 1 Punkt
• Für die Tageswertung zählt bei Punkte-Gleichstand der zweite Lauf mehr
• Zur Vergabe eines Meisterschaftstitels in einer Klasse müssen an mindestens 3
Rennen der Saison jeweils mindestens 3 Fahrer gewertet worden sein. Als
gewertet gelten Fahrer die in mindestens einem Lauf eines Rennwochenendes in
dieser Klasse gewertet wurden.
b) Streicher
• Es werden 8 Läufe pro Saison für die ESC-Meisterschaft gewertet.
• Die Streicher werden entsprechend der Anzahl der pro Saison wirklich
durchgeführten Rennen angepasst.
• Die absolute Mindestanzahl für eine gültige Meisterschaft sind somit vier
Rennwochenenden ohne Streicher.
• Sollte es aufgrund der Anzahl der Rennwochenenden mehr als zwei
Laufstreicher geben, so müssen zwei Streicher von einem ESC-Renntag
stammen. Die weiteren Lauf-Streicher können frei gewählt werden.
c) Anspruch auf Punkte
• Man bekommt Punkte in einem ESC-Lauf wenn man nicht mehr als 3 Runden
Rückstand auf den Sieger des jeweiligen Laufes hat, das Ziel erreicht und nicht
von der Rennleitung aus fahrerischen oder technischen Gründen disqualifiziert
wurde.
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5. Startnummernvergabe
Die Startnummern werden basierend auf der Klasse in der man startet vergeben
und damit generell dreistellig.
Beispiel: Ein Starter in Klasse 1 bekommt zukünftig eine Startnummer die mit
1xx beginnt. Ein Starter der Klasse 4 bekommt eine Startnummer die mit 4xx
beginnt.
Dieses System wird technisch bis zur neuen Saison auf der Eurochallenge WebSite implementiert.
Die Startnummernvergabe erfolgt nach Freischaltung ausschließlich über
http://www.eurochallenge.de.
In begründbaren Ausnahmefällen kann der jeweilige Veranstalter die
Startnummernvergabe gegen Aufpreis auch vor Ort durchführen.
6. Rennunfallversicherung
• Eine Rennunfallversicherung ist für jeden ESC-Teilnehmer Pflicht
• Jeder Rennteilnehmer muss bei der Nennung entweder die DMVMitgliedschaft oder den Abschluss einer anderen Rennunfallversicherung
nachweisen.
• Alternativ kann bei jedem Rennen vor Ort eine Tagesversicherung über den
DMV abgeschlossen werden
7. Kontrolle – Parc fermé
Nach jedem ESC-Lauf können die jeweiligen ESC-Veranstalter und/oder die
technische Kommission der ESC bis zu 5 Fahrzeuge pro Klasse in den Parc
fermé zur Überprüfung entsenden.
Sollte bei der Kontrolle ein Regelverstoß entdeckt werden, wird der betroffene
Fahrer aus der Wertung für den jeweiligen Renntag ausgeschlossen und
bekommt keine ESC-Meisterschaftspunkte am jeweiligen Renntag. Sanktionen
die darüber hinausgehen behält sich die ESC IG vor.
Weiterhin gilt generell: Jeder Teilnehmer eines Rennens im Rahmen der ESC
muss dem jeweiligen Veranstalter und der technischen Kommission der ESC auf
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deren Wunsch jederzeit selbstständig die Regelkonformität seines Rollers unter
Beweis stellen.
8. Protest
Ein Protest bezüglich der Nichteinhaltung des Reglements muss bei der
technischen Kommission der ESC am Renntag schriftlich eingereicht werden.
Hierbei ist zusätzlich ein Protest-Pfand von 50 EUR zu entrichten. Sollte sich
der Verdacht bestätigen bekommt der Protestierende das Geld zurück, falls nicht
gehen die 50 EUR an die ESC IG.
9. Allgemeine Verhaltensregeln / Umgang mit Verstößen
- Startaufstellung bei Neustart nach Rennabbruch:
Nach der Vollendung der zweiten Runde entspricht die Startaufstellung
der Platzierung zu diesem Zeitpunkt. Sollte das Rennen vor der
Vollendung der zweiten Runde abgebrochen werden, so wird
entsprechend der Qualifikation gestartet.
- Umgang mit Fehlstart:
Der Verursacher eines Fehlstarts wird beim Neustart vom letzten
Startplatz ins Rennen gehen. Wer mehrere Fehlstarts an einem Renntag
verursacht wird für den ganzen Renntag disqualifiziert. Sollten mehrere
Fahrer einen Fehlstart verursachen, so gelten diese Regeln für jeden
einzelnen.
- Verhalten in der Einführungsrunde:
In der Einführungsrunde darf nicht überholt werden und es darf die
Strecke nicht verlassen werden. Technischen Problemen müssen dem
Rennleiter mit deutlichen Handzeichen angezeigt werden.
- Bestrafung bei übertriebener Härte:
Die ESC-Veranstalter sind bei übertriebener Härte und/oder
unsportlichem Verhalten auf der Rennstrecke Zeitstrafen oder
Versetzungen in der Startaufstellung nach eigenem Ermessen
aussprechen. Diese Regel gilt vom ersten freien Training bis zum letzten
Rennen eines ESC-Wochenendes.
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II. Technische Regelungen
Streckenspezifische Geräuschvorschriften sind generell einzuhalten.
1.
Klassen
Es sind bei allen cm3 -Klassen generell die Stellen nach dem Komma
abzurunden (Beispiel: 125,9 = 125).
1.1.
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•
Klasse I.
(SF – “GP Limited" oder "GPL")
Vespa Small-Frame
Maximaler Hub: 51mm, Pleuel freigestellt
Maximaler Kolbendurchmesser: 58mm, sowie werkseitig vorgesehene
Übermaße (z.B. Malossi 136 mit 58,3mm)
Der Auslass muss einteilig ausgeführt sein, es sind keine Stege und
„Zähne“ zulässig.
Ein Einlass am Zylinder ist mit Ausnahme von Malossi 136 Direkt (auch
MK2 ab 2014), Polini Doppel, Pinasco Doppel/Direkt verboten
Der Innendurchmesser des Vergasers darf im Schieberbereich 30,3mm
nicht überschreiten.
Das Ersatzmotorgehäuse von SIP ist erlaubt
Alternativ darf 2015-16 ein „K1-Package“ in K1 verwendet werden:
Das Package besteht aus einem kompletten Polini Evo direkt Zylinderkit,
einem überarbeitetem ESC Zylinderkopf, speziellen Spacern und einem
ESC K1 Auspuff der Firma Ludwig & Scherer. Der Ansaugstutzen wird
ebenfalls mit dem Package ausgeliefert, darf aber verändert oder ersetzt
werden. Quetschspalte: 1,0-1,2mm. Es muss eine 0,5mm Kopfdichtung
gefahren werden.
Die Teile des Packages dürfen nicht abgeändert werden und die restlichen
Einschränkungen der K1 gelten entsprechend.
Der Preis für das Package beträgt derzeit 625,-€. Dieser Preis gilt nur für
Fahrer die nachweißlich an mindestens 3 ESC-Rennen teilnehmen
werden. Hierzu muss sich der Interessent vorab per Mail
([email protected]) an die ESC zur Freigabe wenden. Nach
erfolgter Freigabe kann das Package dann als Ganzes bei verschiedenen
Händlern die außerhalb des Reglements benannt werden bezogen werden.
Das Package darf nicht selbst zusammenstellt oder mit anderen Teilen
gemischt werden.
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1.2.
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Klasse II. (SF – "GP Open" oder "GPO", < = 153 cm3)
Vespa Small-Frame
Alle Small-Frame Zylinder, die den weiteren Bedingungen dieses
Reglements entsprechen, sind erlaubt (auch die in K1 genannten, auch mit
zusätzlichen Auslasskanälen).
Das Getriebe darf maximal 4 Gänge haben
Die Stehbolzen müssen durchgehend sein und dem originalen Lochbild
entsprechen
Sämtliche Ersatzmotorgehäuse (Quattrini, GP One, Falc, BSG, SIP, etc.)
sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Die Achsabstände von Kurbelwelle, Nebenwelle und
Hauptwelle müssen dem originalen Motorgehäuse
entsprechen
Der Radstand darf durch das Motorgehäuse nicht verändert
werden
1.3.
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Klasse III. (LF – Grand Tourismo )
Die genaue Definition der Grand Tourismo Klasse III. ist in Anlage 1
diesem Reglement beigefügt.
1.4.
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•
Klasse IV. (LF – Open Large Frame, < 300 cm3)
Vespa Large Frame + Lambretta (z.B. auch PX80 mit 139ccm Malossi)
Fahrer mit Fahrzeugen, die dem Reglement dieser Klasse entsprechen,
müssen sich vor dem ersten Rennen 2016 entscheiden ob sie in K2
oder in K6 antreten und gewertet werden möchten, da es 2016 keine
eigene K4-Wertung geben wird.
1.5.
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Klasse V. (SF – Standardized-SF, Einheitsklasse)
Die genaue Definition der Einheitsklasse ist in Anlage 2 diesem
Reglement beigefügt
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1.6.
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1.7.
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Klasse VI. (Street Racer-Klasse, 50 – 311 cm3)
Es muss sich um Schaltroller mit Schaltrollermotoren handeln und der
Roller muss allen Regelungen ab „2. Roller“ entsprechen
Diese Klasse wird bei jedem einzelnen Rennen und in der ESCMeisterschaft voll gewertet.
Fahrer die in dieser Klasse starten dürfen am selben ESC-Wochenende
nicht mit einem Roller der gleichen Bauart (SF, LF, Lamy) in einer
anderen Klasse an den Start gehen.
Fahrer die in der ESC-Meisterschaft in aktuell bestehenden Klassen die
jeweils letzten 5 Jahre auf dem Meisterschaftspodest waren dürfen in
dieser Klasse nicht antreten.
Ausnahme: Fahrer mit Fahrzeugen die der Klasse IV entsprechen dürfen
in der K6-Wertung an den Start gehen, wenn sie 1 Jahr nicht K4-Meister
waren.
Fahrer die in dieser Klasse zwei Jahre hintereinander Meister werden
dürfen im Anschluss für zwei Jahre nicht mehr mit einem Roller der
gleichen Bauart (SF, LF, Lamy) in dieser Klasse an den Start gehen.
Klasse VII. (Lady-Klasse, 50 – 299 cm3)
Diese Klasse ist ausschließlich Fahrern weiblichen Geschlechts
vorbehalten
Der Roller muss den Vorgaben einer der vorgenannten Klassen I. – V.
entsprechen
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2. Roller
Jede hier getroffene Regelung ist mit einem Vermerk versehen, für welche
Klassen Sie gültig ist.
2.1.
Treibstoff/Tank
•
•
•
Zugelassen ist herkömmlicher, an der Tankstelle zu beziehender
Treibstoff
Die Verwendung von N2O ist verboten
Der Tank muss über einen zugänglichen Benzinhahn verfügen. Die
Position „geschlossen“ muss deutlich mit „zu“ oder „off“ gekennzeichnet
sein
2.2.
Räder
•
•
•
Es sind alle kaufbaren Reifen in allen Klassen erlaubt, solange der
offizielle Brutto-Verkaufspreis unter 100 EUR liegt
Die Verwendung von Reifenvorwärmdecken ist nicht erlaubt
Der Felgendurchmesser darf nicht mehr als 10 Zoll betragen
2.3.
Bremsen und Stoßdämpfer
•
Der Roller muss über zwei voneinander unabhängig funktionierende
Bremsen und zwei intakte Stoßdämpfer verfügen.
2.4.
Rahmen
•
•
•
Der Rahmen des verwendeten Rollers darf nicht verzogen sein
Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken vorhanden sein
Der Radstand des Rollers darf durch Veränderung am Chassis/Rahmen
nicht verändert werden
2.5.
Motor
•
Der Motor und der Zylinder muss für die jeweils gefahrene Modellreihe
vorgesehen sein, d.h. Smallframemotoren/Zylinder in Smallframes und
Largeframemotoren/Zylinder in Largeframes.
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•
•
•
Jegliche Fremdzylinder sind nicht zugelassen
Der Zylinder muss für die jeweilige Motorenbaureihe konzipiert und in
größerer Stückzahl frei erhältlich sein (mind. 20 Stück).
Der Zylinder muss den original Lochstich der Stehbolzen des
Motorblocks zur Befestigung des Zylinders verwenden. Adapterplatten
sind somit nicht erlaubt. Dichtungen und Distanzen die nicht zum Versatz
der Stehbolzen dienen dürfen verwendet werden.
Der Roller darf weder Getriebeöl noch Treibstoff verlieren
Der Wechsel des kompletten Motors während des Renntages ist zulässig,
solange dieser die Auflagen der entsprechenden Klasse erfüllt, und der
Tausch von der jeweiligen Rennleitung abgenommen wurde
Bearbeitung und Austausch weiterer Motorkomponenten ist gestattet,
soweit sie nicht durch anders lautende Regelungen eingeschränkt werden.
Die originale Motoraufnahme darf nicht verändert werden.
Es sind nur originale Piaggio, LML und Bajaj Motorblöcke erlaubt
(keine Nachbauten!)
Es sind generell keine wassergekühlten Motoren erlaubt
2.6.
Lenkstange/Gabel
•
•
Für Vespas und Labrettas sind alle Piaggio Einarmschwingen 10 Zoll und
Innocenti, SIL, Serveta 10 Zoll Gabeln erlaubt
Die Lenkstange bzw. der Lenker/Chassis muss über einen
funktionierenden Lenkanschlag verfügen. Der freie Lenkwinkel sollte den
des originalen Lenkanschlags nicht überschreiten.
2.7.
Elektrik
•
•
Alle Gläser müssen abgeklebt oder ausgebaut sein.
Ein Abreiß-Killschalter ist Pflicht, die Anbringungsposition ist
freigegeben. Der Killschalter muss mit dem Körper verbunden sein
(ESC).
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2.8.
Ersatzroller
•
Die Benutzung eines Ersatzrollers (T-scooter) während einer
Rennveranstaltung ist nicht gestattet. Der Roller welcher ursprünglich für
die Rennveranstaltung angemeldet wird muss während aller Rennen der
Veranstaltung eingesetzt werden. Pro Fahrer und Klasse wird nur ein
Roller zugelassen.
Ein Wechsel des Rollers während der Saison (zwischen zwei
Veranstaltungen) ist zulässig.
•
3.
Schutzkleidung
•
Der Fahrer muss über ein Minimum an angemessener Schutzkleidung
verfügen, das sich wie folgt definiert:
Lederhose und Lederjacke oder Lederkombi jeweils mit Protektoren
Textilkombi mit ausreichend Protektoren oder Protektoren-Hemd
(Motocross)
Integralhelm (Offene Helme ohne Kinnschutz, wie z.B. Jet-Helme sind
nicht erlaubt)
Stiefel
Handschuhe
Es sind keine funkenschlagenden Knieschleifer aus Metall erlaubt
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Anlage 1 - ESC Reglement 2015/2016
Regelwerk KIII. – (LF - Grand Tourismo)
I.
Grundsätzlich sind alle Komponenten die von Piaggio oder LML original
an dem jeweiligen Modell verbaut wurden erlaubt.
II.
Folgende Komponenten sind zusätzlich erlaubt, dürfen aber nicht
abgeändert werden:
• Zylinder:
Malossi 166, Polini 177, DR 177 Pinasco 177, Malossi T5 172,
Polini T5 152, Parmakit TSV09 177 (nicht Evo)
Der verwendete Zylinder muss über einen einteiligen Auslass verfügen.
• Auspuffanlagen:
Simonini, Polini, Malossi, Pinasco, LeoVinci, Proma, Gianelli,
Eurocilindro
• Ansaugstutzen :
28-30mm Polini Drehschieber, 28-30mm Malossi Drehschieber, 30mm
Malossi Membran
• Kurbelwellen:
Rennwelle 57mm (T5: 52mm), Standard 57mm (T5: 52mm), Rennwelle
T5 auf Drehschieberbasis Serie Pro - W5 unbearbeitet, Rennwelle PX auf
Drehschieberbasis - Pinasco unbearbeitet.
Die verwendete Kurbelwelle darf nicht bearbeitet werden und muss für
den Drehschieberbetrieb geeignet sein.
• Vergaser:
Dell’orto PHB28, Dell’orto PHB30
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• Zündung und Lüfterrad:
Piaggio Largeframe original, Piaggio Smallframe original, PK/Elestart
Polräder ohne Metall-Starterkranz
• Kupplung:
• Getriebe:
• Übersetzung:
• Luftfilter:
Freigegeben
Alle Piaggio original
Freigegeben
Freigegeben
• Stoßdämpfer:
SIP - Performance, Bitubo, YSS, Sebac, BGM standard, BGM Pro vorne,
Malossi RS24 (nur vorne), BGM PRO SC/ R12, 330mm hinten, Pinasco
vorne und hinten (Artikelnummer: 25441002, 25441003)
• Chassis und Lenker:
Freigegeben, es muss sich aber um einen Vespa Largeframe Rahmen
handeln.
Der Radstand und die Motoraufhängung müssen aber weiterhin dem
original entsprechen.
• Motor:
Es dürfen die originalen Piaggio & LML 2-Takt Largeframe
Motorgehäuse (80 - 150 ccm) sowie das entsprechende PinascoMotorgehäuse mit Drehschieber-Gehäuseansaugung verwendet werden.
Die Überströmer des Motorblocks dürfen bearbeitet werden.Der Einlass
des Motorblocks darf bearbeitet werden. Der Einlass muss sich auf einer
Seite des Blocks befinden, ein Einlass über beide Hälften ist nicht
zulässig.
Der originale LML-2Takt-Motorblock mit Membraneinlass darf
verwendet werden, wenn der serienmäßige Membraneinlass nicht
verändert und die serienmäßige 2-Klappen-Membrangrundplatte verbaut
wird. Die originalen Membranplättchen dürfen gegen Glasfiber- oder
Carbonblättchen ausgetauscht werden.
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Bei der Verwendung eines Malossi-Membran-Ansaugstutzens können die
2-Klappen-Membrane ausgebaut werden. Die serienmäßige LML
Membrangrundplatte darf auf der dem Ansaugstutzen zugewandten Seite
an den Ansaugstutzen angepasst werden.
Der Kurbelwellenbereich darf bearbeitet werden.
Zu Reparaturzwecken ist das Schweißen am Motorblock und
Kaltmetallausbesserungen am Zylinderfuß erlaubt.
III.
Folgende Komponenten sind verboten:
- HP4 Lüfterrad
- Lippenwelle- & Glockenwellen
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Anlage 2 - ESC Reglement 2015/2016
Regelwerk K5. – Standardized-SF (Einheitsklasse)
Sinn und Zweck der Klasse sind Schaltrollerrennsport sowohl technisch als auch
finanziell möglichst einfach zu gestalten. Die Verwendung einheitlichen
Materials soll Chancengleichheit gewährleisten und so die Fähigkeiten der
Fahrer in den Vordergrund stellen.
1.
Fahrzeuge die gegen Sinn und Zweck der Einheitlichkeit gravierend
verstoßen können vom Veranstalter aus der Wertung genommen werden
auch wenn sie dem Wortlaut des Reglements entsprechen.
2.
Es sind nur Komponenten erlaubt die ausdrücklich in den folgenden
Paragraphen genannt werden. Auch dürfen Änderungen an den Bauteilen
nur vorgenommen werden, wenn diese ausdrücklich aufgeführt sind.
3.
Grundsätzlich sind alle V50, PV und PK original Teile erlaubt. Das gilt
auch für die Stoßdämpfer.
4.
Folgende Komponenten müssen verbaut sein:
•
Getriebe 4-Gang original (mit jeweils 58, 54, 50 und 46 Zähnen; 14Gang)
Zündung original (kontakt oder vollelektronisch), d.h. keine Zündungen
mit variablem Zündzeitpunkt, keine Innenrotorzündungen o.Ä.
Quetschkante darf nicht kleiner als 1,2mm sein.
Bei der Gabel muss es sich um eine Piaggio/LML Einarmschwingengabel
oder einen entsprechenden Nachbau handeln
Beim Lenker muss es sich um einen Piaggio Schaltrollerlenker oder einen
entsprechenden Nachbau handeln. Der Lenker muss generell aus
Sicherheitsgründen verkleidet sein. Es muss sich dabei nicht um die
Originalverkleidung handeln.
Eine frei wählbare und gut befestigte Sitzbank muss vorhanden sein
•
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5.
Folgende Komponenten können alternativ verbaut werden:
•
Polini 130ccm Zylinder ohne Direkteinlass alte Version (keine 2011er
Versionen, kein Doppelansauger)
Polini 130ccm Kolben und dessen Übermaße alte Version (keine 2011er
Versionen)
Polini 130ccm Zylinderkopf alte Version
Neuer Polini Zylinderkopf, unbearbeitet (Artikelnummer bei Polini
entsprechend www.polini.it: 211.0319
Polini 130ccm Zylinder (14000500) & Polini Racing Zylinder 130ccm
(1400050R), (kein Doppelansauger)
Auspuff Polini links (Banane, nicht Evolution) für PV oder PK125
Ansaugstutzen Polini Membran 24mm (dabei muss die Polini Membran
unverändert verwendet werden)
Ansaugstutzen Polini 24mm (Drehschieber)
Vergaser Dell’orto PHB 24mm
PK/Elestart Polräder ohne Metall-Starterkranz
Erlaubt sind abgedrehte Polräder mit einem Mindestgewicht von 1600
Gramm. Die Lüfterflügel müssen in ihrer originalen Form bestehen
bleiben
Kurbelwelle Original oder Rennwelle 51mm Hub, Pleuel 97mm
(unbearbeitet, d.h. die Welle darf in Ihrer Steuerzeit nicht verändert
werden. „Lippenwellen“ sind nicht erlaubt)
Kolbenringe von Grand Sport (GS) dürfen verwendet werden
Primär darf zwischen folgenden gewählt werden: 3,72; 3,62; 3,00; 2,86;
2,56, 2,54; 2,34
Ritzel mit 25 Zähnen für Primär mit 72 Zähnen (z.B. DRT Z25 für 3.00er
Primär)
Kupplung 3- oder 4-Scheiben (XL2 erlaubt), Kupplungsfedern frei
Zündkerze (Wärmewert) frei
Scheibenbremse vorne in teil- oder vollhydraulischer Ausführung
Alle Piaggio 10 Zoll Felgen (ein oder zweiteilig) und deren Nachbauten,
auch aus anderen Materialien,
Folgende Komponenten sind frei wählbar:
• Bremsleitung, Bremspumpe, Bremszange, Bremsaufnahme
• Hebel, Griffe, Lenk/Schaltrohre, Armaturen
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Folgende Stoßdämpfer sind erlaubt:
• Original Piaggio Stoßdämpfer auch ZIP, Sfera, SKR
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• Bitubo PK, PV, V50
• RMS Stoßdämpfer
• CIF Stoßdämpfer
• Malossi RS24 Stoßdämpfer von ZIP SP (nur vorne)
• Fournales Dämpfer (vorne, hinten)
• YSS (vorne, hinten)
• SIP Performance
• BGM Pro, vorne
• BGM PRO SC/ R12, hinten
• BGM Pro SC F16, vorne
6.
Folgende Komponenten dürfen nicht verbaut werden:
•
•
HP4 Lüfterrad
Lenkungsdämpfer
7.
Folgende Komponenten dürfen abgeändert werden:
•
Zylinder:
Entgraten/Verrunden/Anfasen der Kanalkanten.
•
Motorblock:
Anpassung der Überströmer an den Zylinder
Anpassung des Einlasskanals und des Übergangs Ansaugstutzen zu
Motorblock
Zur Klarstellung: Schweißen/Kaltmetall darf nur am Motorblock
verwendet werden um defekte Stellen zu reparieren.
Es darf dabei die originale Kontur nicht verändert oder vergrößert
werden.
Jegliche Arbeiten müssen ausreichend dokumentiert und vor der nächsten
Teilnahme an einem ESC Lauf dem ESC Gremium mitgeteilt werden.
•
Ansaugstutzen:
Die Kante an Ausgang Ansaugstutzen darf entfernt werden.
•
Getriebe:
Primärübersetzung darf verstärkt werden (Repkit).
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•
Chassis:
- Verstrebungen zur Verstärkung des Chassis und Verbesserung
der Crashsicherheit.
- Erlaubte Komponenten dürfen gemischt werden, Bsp. PK Motor
in PV Chassis…
- Die Sitzbank ist frei wählbar
- Abbauen des Scheinwerfers und Rücklichtes
- Höhe des Fahrzeuges darf über Verlängerung oder Verkürzung
von Stoßdämpfern angepasst werden.
- Das Beinschild muss mindestens 32cm Breite aufweisen,
gemessen 5cm unterhalb der Höhe des oberen Lenklagers, auf
Höhe des unteren Lenklagers und auf Höhe des Bremspedals.
Zwischen den Außenpunkten muss eine Verbindung bestehen.
Die Seitenhauben müssen erkennbar vorhanden sein und das
Heck darf maximal 10 cm kürzer als original sein. Das Fahrzeug
muss insgesamt als Roller mit Blechkleid erkennbar sein.
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