Gesamtausgabe

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Gesamtausgabe
BGHW
Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe
Ausgabe 3 • Juli 2015
aktuell
Hände schützen
Richtiger Umgang
mit Rollcontainern
16 Auszeichnung
Schiebehilfe
für Einkaufswagen
20 Ausbildung
Duales Studium
bei der BGHW
22 Ausgaben
Neues Verfahren
zum Lohnnachweis
2 • Editorial
BGHW aktuell 3/15
Dr. Stefan Hussy
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Rollbehälter, auch Rollcontainer genannt, sind im Handel allgegenwärtig. Gegenüber Paletten haben sie den Vorteil, dass
die Waren mit ihnen schnell und platzsparend in den Verkaufsraum oder das Lager gerollt werden können – ohne zusätzliche
Transportgeräte. Voll beladen können Rollbehälter um die 500
Kilogramm wiegen. Schieben Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter diese Schwergewichte durch enge Gänge oder Türen, sind
Verletzungen an den Händen keine Seltenheit. Rund 40 Prozent
aller Unfälle mit Rollbehältern, die der BGHW gemeldet werden,
sind Handverletzungen. Da der Heilungsprozess sehr langwierig
sein kann, die verletzten Mitarbeiter oft wochenlang ausfallen,
kommen diese Unfälle Unternehmen zumeist teuer zu stehen.
Das Beispiel Kaiser’s Tengelmann in Berlin zeigt auf Seite 6, wie
mit einem einfachen und kostengünstigen Umbau der Rollbehälter die Hände der Belegschaft geschützt werden können. Und
auch für das Unternehmen wird sich diese sinnvolle Investition
in die Prävention langfristig lohnen, davon bin ich überzeugt.
Worauf Sie in ihrem Betrieb beim Umgang mit Rollbehältern achten sollten, erfahren Sie ab Seite 8 in unseren Praxis-Tipps.
In diesem Heft berichten wir über eine weitere gute Präventionsidee für den Einzelhandel: Die Schiebehilfe für Einkaufswagen
von Edeka Minden-Hannover. Außerdem erhalten Sie Anregungen; zum Beispiel, wie Sie in Ihrem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen angehen können.
Impressum
„BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik, Mannheim
Herausgeber
Berufsgenossenschaft
Handel und Warenlogistik
M 5, 7, 68161 Mannheim
www.bghw.de
Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Udo Schöpf
Vorsitzender der Geschäftsführung
Redaktion
Siegrid Becker
BGHW Direktion Mannheim
M 5, 7, 68161 Mannheim
Telefon: 0621/183-0
E-Mail: [email protected]
Herstellung und Vertrieb
Krögers Buch- und
Verlagsdruckerei GmbH
Industriestraße 21, 22880 Wedel
Gestaltung: zerwanndesign,
Bad Dürkheim
„BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich.
Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
Dr. Stefan Hussy
Präventionsleiter der BGHW
Personenbezeichnungen beziehen sich
gleichermaßen auf Frauen und Männer,
auch wenn dies in der Schreibweise nicht
immer zum Ausdruck kommt.
Nachdrucke nur mit schriftlicher
Genehmigung der Redaktion
Gedruckt auf Recycling-Papier aus
100% Altpapier
Inhalt • 3
BGHW aktuell 3/15
Themen in dieser Ausgabe:
6 Rollcontainer:
Hand- und Fußverletzungen
durch Rollcontainer sind
recht häufig. Schon mit einfachen Mitteln kann Abhilfe
geschaffen werden, zeigt das
Beispiel Kaiser’s Tengelmann
in Berlin.
Schwerpunkt: Umgang mit Rollbehältern
Hände in Sicherheit bringen
BGHW-Praxistipp:
Sicherer Transport mit Rollbehältern
6
8
Aktuelles
Viele denken im Urlaub an den Job
Versicherungsschutz im Urlaub
BGHW mit Stand beim Handelskongress
10 Recht:
Ersthelfer sind bei der
Ersten Hilfe rechtlich auf
der sicheren Seite. Nur wer
bei einem Unfall nicht hilft,
macht sich strafbar.
4
5
5
Recht
Keine Angst vor Erster Hilfe
10
Service
Extranet – der Online-Draht zur BGHW
Studieren bei der BGHW
12
20
Prävention
20 Studium:
Jedes Jahr bietet die BGHW
Plätze für einen dualen Bachelor-Studiengang an. Die
nächste Bewerbungsphase
startet im August.
Aus der Praxis – für die Praxis
Kleiner Motor – große Wirkung
14
16
Gesundheit am Arbeitsplatz
Ideentreffen für Kleinbetriebe
15
Rehabilitation
Die BGHW tritt für Sie ein
18
Beitrag
Lohnnachweisverfahren ändert sich
22
4 • Aktuelles
BGHW aktuell 3/15
haveseen - Fotolia
Viele denken im Urlaub an den Job
Rund ein Sechstel der Beschäftigten
nimmt zumindest gelegentlich Urlaub, um berufliche Aufgaben in Ruhe
zu erledigen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Präventionskampagne „Denk
an mich. Dein Rücken“. Auch dienstliche Kontakte sind für viele keine
Seltenheit: Immerhin ein Viertel der
Befragten wird zumindest gelegentlich in den Ferien von Arbeitgeber,
Kollegen oder Kunden kontaktiert.
Ein Großteil fühlt sich hiervon nach
eigenen Angaben nur gering belastet.
Dem eigentlichen Zweck von Urlaub,
der Erholung, laufen diese Entwicklungen allerdings zuwider.
die Arbeit, ein weiteres Viertel zumindest gelegentlich. „An seinen Beruf
zu denken, ist nicht unbedingt etwas
Schlimmes“, sagt Dr. Hiltraut Paridon,
Psychologin am Institut für Arbeit und
Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG). „Wenn
es aber dazu führt, dass man auch
im Urlaub arbeitet und dienstliche EMails beantwortet oder andere Aufgaben erledigt, verhindert es den Zweck
des Urlaubs: die Erholung“
Zwar gibt nur ein Siebtel derjenigen,
die im Urlaub an die Arbeit denken,
an, sich stark davon belastet zu fühlen. „Allerdings wird bei diesen Befragten auch deutlich, dass die Erholung unter der Belastung leidet“,
so die IAG-Expertin. Über ein Drittel
Mehr als ein Fünftel der Befragten
denkt im Urlaub immer oder oft an
Wenn Sie im Urlaub arbeiten, was sind die Gründe dafür?
r?
Ich möchte für meine Kolleginnen/Kollegen
und Kundinnen/Kunden da sein
25
Ich fühle mich verpflichtet, auch wenn es
keiner von mir erwartet
24
Meine Kundinnen/Kunden erwarten es von mir
14
Mein/e Arbeitgeber/in erwartet es von mir
14
13
Meine Kolleginnen/Kollegen erwarten es von mir
7
Es ist mein Wunsch, im Urlaub zu arbeiten
47
Ich arbeite nicht im Urlaub
4
Weiß nicht, keine Angabe
0
Angaben in Prozent
20
40
60
80
100
Repräsentative Deutschland-Umfrage im Mai 2015, Mehrfachnennungen möglich
Quelle: TNS Emnid/
Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“
32
Ich muss dringende Arbeitsaufgaben zum
Abschluss bringen
brachte damit zum Beispiel Symptome wie starke Unruhe, Rückenschmerzen oder Schlafstörungen in
Zusammenhang. „Symptome wie
diese können allgemein Anzeichen
dafür sein, dass es einem gerade zu
viel wird. Nicht allen Menschen ist jederzeit bewusst, dass ihr Stresspegel
zu hoch ist.“
Als Grund dafür, auch im Urlaub zu
arbeiten, geben die Befragten größtenteils an, dass sie dies aus Pflichtgefühl tun oder weil dringliche Aufgaben anstehen. Allerdings geben
auch mehr als zehn Prozent an, dass
sie damit die Erwartungen von Arbeitgeber, Kunden oder Kollegen erfüllen. „Man sollte seine Motive in
jedem Fall genau hinterfragen“, empfiehlt Paridon. „Falsch verstandenes
Pflichtgefühl hilft keinem, weder der
Firma noch einem selbst.“ Regelmäßige Erholung sei wichtig, um langfristig arbeitsfähig zu bleiben. „Das
muss in den Betrieben auch diskutiert werden.“
Um wirklich vom Beruf abschalten zu
können, benötigen die meisten Befragten ein bis zwei Wochen. Je rund
ein Viertel braucht weniger oder mehr
Zeit. Den Kopf frei bekommen die
meisten, indem sie Zeit mit der Familie verbringen, eine Reise machen
oder Sport treiben.
Aktuelles • 5
BGHW aktuell 3/15
Versicherungsschutz im Ausland
Grundsätzlich erstreckt sich der
Schutz der deutschen gesetzlichen
Unfallversicherung nur auf das Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland. Dabei kommt es für den Versicherungsschutz auf die Staatsangehörigkeit
nicht an. Für Arbeiten im Ausland gelten andere Rechtsvorschriften, zum
Beispiel Regelungen des EU-Rechts,
der Sozialversicherungsabkommen
oder des Sozialgesetzbuches.
In den meisten Fällen ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
vorübergehend und nur von kurzer
Dauer. Eine Geschäftsreise oder ein
Auslandseinsatz von ein paar Tagen
oder Wochen ist grundsätzlich unpro-
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Die Globalisierung bringt es mit sich,
dass viele Handelsunternehmen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu
Diensteinsätzen ins Ausland schicken. Wie sieht es dort mit dem Versicherungsschutz aus? „BGHW aktuell“
fasst zusammen, wo Sie sich sicher
und verbindlich informieren können.
blematisch; Versicherungsschutz besteht weiterhin. Wie im Inland auch,
ist nur die betriebsbezogene Tätigkeit
versichert; private Aktivitäten fallen
nicht unter den Versicherungsschutz
der BGHW.
Die rechtlichen Vorgaben und Sonderregelungen im Detail können Sie
auf der Internetseite der BGHW nachlesen:
• www.bghw.de, Webcode 14487951
Haben Sie zu diesem Thema noch
Fragen, oder benötigen Sie Klärung
in einem Einzelfall? Dann können Sie
sich gerne an den Mitgliederservice
der BGHW wenden:
• Telefon: 0621/533 99 001
• E-Mail: [email protected]
BGHW mit Stand beim Handelskongress
Auf dem deutschen Handelskongress vom 18. bis 19. November ist
die BGHW mit einem Stand vertreten.
Zu der Veranstaltung in Berlin werden
unter anderem Josef Sanktjohanser,
Präsident Handelsverband Deutschland HDE, Bundeskanzlerin Angela
Merkel sowie Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel erwartet. Zwei aktuelle Fragen, die mit den Referenten aus
Politik und Wirtschaft diskutiert werden: Vor welchen Herausforderungen
steht der deutsche Einzelhandel aktuell, und mit welchen Maßnahmen
kann die Bundesregierung die Branche unterstützen?
Die BGHW wird an ihrem Stand über
das Thema Hautschutz informie-
ren. Mit dabei: Ein UV-Gerät, mit
dem Handhygiene und Hautschutz
wirkungsvoll demonstriert werden
können. Der Handelskongress ist
eine Veranstaltung des HDE und des
„Management Forums der Verlagsgruppe Handelsblatt“.
• www.handelskongress.de
6 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 3/15
Hände in Sicherheit bringen
Der Rollbehälter ist voll beladen. Beim Schieben durch die schmalen Gänge des Lebensmittelmarktes nimmt der Mitarbeiter die Kurve etwas zu eng. Autsch! Da klemmt er sich die Hand zwischen Regal und Rollbehälter ein. Noch Tage danach hat er blaue Flecken und Schmerzen an der
Hand. Unfälle wie diesen kennt jeder, der im Einzelhandel arbeitet. Dass sie recht einfach zu vermeiden sind, zeigt eine clevere Lösung des Logistikzentrums der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann in Berlin. Dort wurde ein Rollbehälter mit Handschutz entwickelt.
„Bei der Arbeitsplatz-Risikoanalyse
sind wir auf dieses Problem aufmerksam geworden. Rollbehälter waren
immer wieder Ursache für Schürf- und
Quetschverletzungen an den Händen“, sagt Mehmet Imer, Betriebsleiter des Logistikzentrums. Hier werden
täglich die 144 Hauptstadt-Filialen
mit frischen Waren versorgt, und einer der wichtigsten Transportmittel ist
der Rollbehälter, auch Rollcontainer
oder Rolltainer genannt. Für Imer und
Robert Miller, Fachkraft für Arbeitssicherheit, war die Risikoanalyse der
Anlass, nach praktikablen Lösungen
für dieses Problem zu suchen.
Mit dem Betriebsschlosser entwickelte Miller den Prototyp eines sicheren
Rollbehälters. Das Besondere: Die
äußeren Stangen der Aufsteckwände sind dort nach innen gebogen, wo
der Mitarbeiter das Gefährt mit den
Händen greift. Eine einfache, aber
effektive Lösung – denn die Hände
sind in fast jeder Situation gut geschützt. „Dadurch erleichtern wir den
Mitarbeitern in den Filialen die Arbeit
deutlich, und verletzte Hände gehören fast vollständig der Vergangenheit
an“, bilanziert Miller.
Schmale Gänge – mit dem umgebauten Rollbehälter kein Problem
Gleichzeitig wurde ein weiteres Problem angegangen: Lärm. „Rollbehälter machen einfach Krach, wenn sie
beispielsweise vor unseren Filialen
über Kopfsteinpflaster gefahren werden“, meint Imer. Gerade in den frühen Morgenstunden könne das für
Anwohner ein Ärgernis sein. Deshalb
wurde der neue Rolltainer mit beson-
deren Rollen ausgestattet; sie sind
leichtgängig und durch eine dicke
Gummischicht besonderes leise.
Der Prototyp hat sich bei Kaiser’s Tengelmann in der Praxis bewährt. 100
Stück hat das Unternehmen jetzt bei
einem Hersteller bestellt. Die Mehr-
kosten sind überschaubar und eine
gute Investition, wenn dadurch die
Ausfallzeiten der Mitarbeiter reduziert werden können. Davon ist Betriebsleiter Imer überzeugt. Für diese
wirkungsvolle Verbesserung erhielt
Kaiser’s Tengelmann den Präventionspreis 2014 der BGHW.
Schwerpunkt • 7
BGHW aktuell 3/15
Hände und Füße gefährdet
Der Umgang mit Rollcontainern ist
generell im Handel nicht ohne Gefahren. Jedes Jahr werden der BGHW
etwa 4000 Arbeitsunfälle mit Rollcontainern gemeldet, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen
nach sich ziehen. Mit fast 40 Prozent
sind Handverletzungen am häufigsten, gefolgt von Verletzungen an Knöchel, Fuß (fast 25 Prozent), danach
kommen Verletzungen an Kniegelenk
und Unterschenkel mit rund 13 Prozent.
Die Hände sind besonders gefährdet. Sie können beim Schieben der
Rollbehälter zwischen Regalteilen,
Türdurchgängen oder Wänden eingeklemmt werden. Schwere Quetschungen und Knochenbrüche können die
schmerzhaften Folgen sein; die betroffenen Mitarbeiter können unter
Umständen wochenlang ausfallen.
Gerade deshalb ist der verbesserte
Rolltainer von Kaiser’s Tengelmann
eine Entwicklung in die richtige Richtung. Auch bei Thermobehältern, das
sind geschlossene Rollbehälter für
Tiefkühlware, gibt es bereits Modelle mit Griffmulden, die eine sichere
Handhabung ermöglichen.
Füße und Knöchel sind in Gefahr,
wenn die falschen Schuhe getragen
werden. Bodenunebenheiten oder
schwergängige, klemmende Räder
können zu Unfällen führen, bei denen
beispielsweise die Zehen überrollt
oder gequetscht werden. Deshalb
empfehlen die Fachleute der BGHW,
unbedingt Sicherheitsschuhe zu tragen. Nur sie können vor oft gravierenden Verletzungen schützen. Und
natürlich sollten Mängel sowohl am
Rollbehälter als auch an den Verkehrswegen behoben werden.
Unfallträchtig sind außerdem Gummispannbänder, mit denen nach dem
Beladen die Aufsteckwände verbunden werden. Verletzungen am Auge
oder ausgeschlagene Zähne können
die Folgen sein, wenn sich die Bänder
unerwartet lösen und unkontrolliert
Ein handelsüblicher Rollbehälter: Die Hände stoßen an die Tür
Ein Rollbehälter mit modifizierten Aufsteckwänden: Die Hände sind geschützt
zurückschnellen. Die BGHW empfiehlt deshalb Textilspanngurte. Wenn
doch Gummispannbänder eingesetzt
werden, müssen diese regelmäßig
auf Schäden überprüft werden. Schmale Gummispannbänder mit Drahthaken sollten wegen der überdurchschnittlich hohen Unfallgefahr gar
nicht mehr verwendet werden. (be)
Praxis-Tipps
für den Umgang mit
Rollbehältern,
Seite 8 und 9.
Mehr dazu
Bei der Anschaffung von Rollbehältern sollte der Unternehmer
verschiedene Kriterien im Blick
haben, unter anderem Griffe,
die eine sichere Bedienung ermöglichen. Aber auch die richtigen Rollen, passende Höhe und
Bremsung sind wichtig. Empfehlungen und Tipps finden Sie in
der Broschüre BGHW-Kompakt
„Umgang mit Rollbehältern“.
• www.bghw.de, Webcode M64
8 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 3/15
BGHW-Praxistipp
Sicherer Transport mit Rollbehältern
Das Rangieren mit Rollbehältern oder Rollcontainern ist gefahrenträchtig. Rund 4000 meldepflichtige Unfälle registriert die BGHW jedes Jahr. Besonders häufig sind Hand- und Fußverletzungen (Seite 6).
Um solche Unfälle zu verhüten und um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu schützen, hat die BGHW die wichtigsten Verhaltensregeln in einer Muster-Betriebsanweisung zusammengestellt:
1
2
Sorgen Sie für einen sicheren Transportweg.
Beseitigen Sie im Weg liegende Gegenstände, zum Beispiel Verpackungsmaterial, sofort, ebenso rutschfördernde Bodenverunreinigungen wie ausgelaufene oder verschüttete
Flüssigkeiten.
Bewegen Sie Rollbehälter, wann immer möglich, durch Schieben und achten Sie dabei
auf andere Personen im Verkehrsweg.
3
Fahren Sie insbesondere bei Türdurchfahrten und Engstellen vorsichtig, damit Sie nicht
sich selbst oder andere verletzen. Fahren Sie
nur so schnell, dass Sie jederzeit anhalten
können.
4
Überschätzen Sie nicht die eigene Kraft. Müssen Steigungen überwunden werden oder
ist der Rollbehälter aus anderen Gründen
schwer zu bewegen, so bitten Sie einen Kollegen um Hilfe. Aber: Sprechen Sie sich über
das Vorgehen ab, um Unfällen vorzubeugen.
5
Kann Ihnen zurzeit niemand helfen, laden Sie
die Ware von schwergängigen oder zu schwer
beladenen Rollbehältern um oder bewegen
Sie den Rollbehälter mittels Hubwagen.
6
Achten Sie beim Lösen von Gummispanngurten darauf, dass
• Sie den Gurt beim Lösen gut festhalten und
• Sie so stehen, dass der Gurt Sie und
andere Personen nicht treffen kann.
7
Kennzeichnen Sie schadhafte Rollbehälter
mit den zur Verfügung gestellten Banderolen.
8
Melden Sie Mängel, die Sie nicht selbst beseitigen können, zum Beispiel Beschädigungen des Bodenbelages, schadhafte Spanngurte, unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder
Personen, die die Arbeitssicherheit im Betrieb beobachten, zum Beispiel dem Sicherheitsbeauftragten.
9
Tragen Sie immer Sicherheitsschuhe. Nur so
sind die Füße vor Überrollen durch den Rollbehälter geschützt.
10
Nehmen Sie von Fremdfirmen keine Ware auf
schadhaften Rollbehältern an, lassen Sie die
Ware auf einwandfreie Rollbehälter umladen.
(Quelle: BGHW-Kompakt „Umgang mit Rollbehältern“)
Schwerpunkt • 9
BGHW aktuell 3/15
falsch
richtig
Rücken-Tipp: Den Rollbehälter nicht ziehen, sondern möglichst schieben. Denn durch einseitiges Ziehen verdrehen Sie den Oberkörper und belasten Ihren Rücken unnötig.
10 • Recht
BGHW aktuell 3/15
Keine Angst vor Erster Hilfe
Ersthelfer bei Unfällen sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie Erste Hilfe nach bestem
Wissen leisten. Strafbar macht sich nur, wer bei einem Unfall nicht hilft.
Eine Frau stürzt vom Fahrrad. Sie hat
eine blutende Wunde am Kopf. Ihr
Helm hat sie nicht geschützt, da er
viel zu locker saß. Die Frau liegt auf
dem Boden, kann sich vor Schmerzen
nicht rühren. Erst nach längerem Zögern sind Passanten als Ersthelfer bereit, sich um die Frau zu kümmern.
Die beschriebene Situation ist kein
Einzelfall. Es geschehen sowohl im
privaten als auch im betrieblichen
Bereich jedes Jahr zahlreiche Unfälle, bei denen Ersthelferinnen und
Ersthelfer Erste Hilfe leisten müssen.
Doch häufig schrecken sie davor zurück. Teilweise haben sie Angst, etwas falsch zu machen und die verletzte Person noch mehr zu schädigen.
Teilweise befürchten sie, für einen
entstandenen Schaden einstehen zu
müssen oder gar für einen Fehler bestraft zu werden.
Nicht selten kommt es deshalb vor,
dass keine Erste Hilfe geleistet wird,
obwohl nach dem Strafgesetzbuch
eine gesetzliche Verpflichtung zur
Hilfeleistung besteht. Erste Hilfe umfasst neben der medizinischen Versorgung auch organisatorische und
betreuende Maßnahmen mit einfachen Mitteln. Wer eine dieser Maßnahmen ergreift, leistet hierdurch
bereits seinen individuellen Beitrag
zur Ersten Hilfe. Das kann beispielsweise schon das Alarmieren des Notarztes sein.
In der Regel muss bei einem Erste-Hilfe-Einsatz weder mit Schadensersatz
noch strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Solange ein
Ersthelfer Hilfe nach bestmöglichem
Kenntnisstand leistet, hat er nichts
zu befürchten. Für zerschnittene Kleidung des Verletzten oder eine ungewollt zugefügte Verletzung, wie ein
Rippenbruch bei der Herzdruckmassage, muss der Ersthelfer nicht haften
oder Schadensersatz leisten. Dies gilt
auch dann, wenn die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolglos waren.
Strafbar: grob fahrlässig
Es gibt eine Ausnahme: Der Ersthelfer
handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unsachgemäßes Vorgehen, was zum Tode oder zu einer Verschlimmerung der Verletzung führt.
Grobe Fahrlässigkeit liegt aber nur
dann vor, wenn dem Erste-Hilfe-Leistenden persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen
nicht angestellt und Regeln der Ersten
Hilfe, die jedem anderen einleuchten,
nicht beachtet zu haben. Das Fehlen
von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken
können ihm grundsätzlich nicht als
grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Recht • 11
BGHW aktuell 3/15
Vorsätzliches Verhalten liegt immer
dann vor, wenn jemand bewusst und
gewollt bei einer Hilfeleistung eine
Verletzung zufügt, einen Schaden verursacht oder dies zumindest billigend
in Kauf nimmt.
Ersatz für Eigenschaden
Verletzt sich der Ersthelfer bei seiner
Hilfeleistung oder wird Kleidung oder
Fahrzeug beschädigt, kann er Schadensersatz geltend machen. Leistungspflichtig ist der Verletzte, von
dem die Aufwendungen für unvermeidbare Schäden verlangt werden
können. Je nach Gegebenheit kann
der Ersthelfer seine Schadensersatzansprüche nicht nur bei dem Verletzten, sondern auch direkt bei dem
zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen.
Bei einer Hilfeleistung im Betrieb
oder auf dem Weg von oder zur Arbeit
oder auf Dienstwegen sind Kosten für
Sachschäden vorrangig von der verletzten Person oder deren Arbeitgeber einzufordern. Die Körperschäden
hingegen sind vollständig über den
zuständigen Unfallversicherungsträger abgedeckt. Wird der Ersthelfer
verletzt, hat er gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger
Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- oder Übergangsgeld,
besondere Unterstützung, Berufshilfe
und Verletztenrente. (bghw/dguv)
Infos zur Ersten Hilfe
Jeder Mensch ist verpflichtet, nach seinem Wissenssstand Erste Hilfe zu leisten. Einem Verletzten nicht zu helfen,
ist strafbar. Niemand kann und wird bestraft werden, sollte ihm bei der
Ersten Hilfe ein Fehler unterlaufen. Das Einzige, was Sie bei der Ersten
Hilfe falsch machen können, ist, nicht zu helfen. Von großem Vorteil ist
es allerdings, wenn Sie als Ersthelferin oder Ersthelfer im Ernstfall wissen, was Sie zu tun haben. Deshalb sollten ab und zu die Kenntnisse
aufgefrischt werden.
Ansprechpartner und Ausbildungsstellen für Erste-Hilfe-Lehrgänge in
Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Erste Hilfe
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dort gibt es
außerdem zum Download die Broschüre „Rechtsfragen bei Erste-HilfeLeistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer“.
• www.dguv.de/fb-erstehilfe
Picture-Factory - Fotolia
Beispiel: Wenn der Ersthelfer es unterlässt, die Unfallstelle auf einer
dicht befahrenen Straße abzusichern
oder absichern zu lassen, obwohl
Warndreiecke vorhanden sind. Das ist
grob fahrlässig. Denn nachfolgende
Fahrzeuge könnten in die ungesicherte Unfallstelle hineinfahren und weitere Personen verletzen.
12 • Service
BGHW aktuell 3/15
Extranet – der Online-Draht zur BGHW
Die BGHW bietet ihren Mitgliedsunternehmen im Internet verschiedene Portale mit unterschiedlichen Dienstleistungen an. Das sogenannte Extranet ist ein geschütztes Portal, über das Mitgliedsunternehmen von außen online direkt mit der BGHW in Kontakt treten können. Wichtige
Formulare wie Unfallanzeige oder Entgeltnachweis können direkt am Bildschirm ausgefüllt und an
die BGHW gesendet werden.
Weitere Informationen
Anmeldung
Sie melden sich auf der Startseite mit
Ihrem Benutzernamen und Passwort
an. Der Benutzername ist Ihre zehnstellige Mitgliedsnummer mit einem
Bindestrich nach der vierten Stelle.
Neue Mitgliedsunternehmen erhalten
das Passwort mit den Aufnahmeunterlagen per Post. Alle, die schon länger
dabei sind und noch keine Zugangsdaten haben, können diese jederzeit
einfach über das Internet anfordern.
Die Daten werden über eine sichere
Verbindung übermittelt und können
von unberechtigten Dritten nicht eingesehen werden.
Anmeldung
Willkommen im Extranet
Hat es mit der Anmeldung geklappt,
gelangen Sie auf die Startseite des
Extranets. Hier finden Sie eine Übersicht, was Sie alles online erledigen
können. Über das Extranet können
Mitgliedsunternehmen direkt ihre
Unfallanzeigen an die BGHW senden
und den Entgeltnachweis erstellen.
Unternehmensdaten können schnell
und einfach geändert oder BGHW-Medien bestellt werden.
Service • 13
BGHW aktuell 3/15
Entgeltnachweis
In der Rubrik „Entgeltnachweis“ finden Sie das Formular zum Entgeltnachweis, das Sie direkt ausfüllen
und absenden können. Separate Erläuterungen geben Hilfestellung beim
Ausfüllen. Im Ordner „Übersicht“
sind alle Entgeltnachweise der letzten
Jahre zusammengestellt.
Unfälle
Falls Sie der BGHW einen Unfall melden möchten, können Sie dies mit
Hilfe des Formulars „Unfallanzeige“
tun. In wenigen Schritten werden Sie
durch den Erhebungsbogen geführt,
den Sie nach dem Ausfüllen direkt
absenden können. Als Service finden Sie in dieser Rubrik zudem eine
D-Arzt-Suche und eine Übersicht der
Unfallbelastung Ihres Unternehmens
der letzten Jahre.
Unternehmensdaten/Mitteilungen
In dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Angaben, die Ihr Unternehmen
betreffen. Sie können zum Beispiel
Änderungen im Unternehmen direkt
an die BGHW weitergeben oder die
aktuellen DEÜV-Daten einsehen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit,
direkt über die Funktion „Mitteilung“
mit der BGHW in Kontakt zu treten.
Weitere Funktionen
Das Extranet bietet aber noch mehr: Sie können Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung ausdrucken, DEÜV-Daten oder Kontoauszüge abrufen. Mit dem
Bestellformular Medien können der Medienkatalog der BGHW, Unfallverhütungsvorschriften und andere Informationen bestellt werden. In der Rubrik
„Hilfe“ ist das Anwenderhandbuch für das Extranet zum Download hinterlegt.
FAQ, also häufig gestellte Fragen, runden das Serviceangebot ab.
Mehr dazu
Informationen zum Extranet, die
Links zum Login und zur Anforderung von Zugangsdaten finden Sie
auf unserer Website www.bghw.de
unter dem Webcode 15748261.
14 • Prävention
BGHW aktuell 3/15
Aus der Praxis – für die Praxis
Autor:
Daniel Köppe, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ziel:
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit am
Einzelpaar-Karton-Sorter, insbesondere bei
Havariesituationen (Entfernen von eingeklemmten Packstücken) sowie bei Instandhaltungsmaßnahmen
Branche:
Groß-/Einzelhandelszentrallager
Betrieb:
Hamm Reno Group, Osnabrück, mit europaweit circa 5000 Mitarbeitern. Zentralstandorte sind in Osnabrück und ThaleischweilerFröschen (Rheinland Pfalz).
Anlass/Problem:
Im Logistikbereich des Zentrallagers in Thaleischweiler-Fröschen, in dem unter anderem
die Kommissionierung der Waren für das Filialnetz der Reno-Schuh-Märkte erfolgt, wurde ein neuer Einzelpaar-Karton-Sorter angeschafft. Diese Anlage ersetzt die manuelle
Kommissionierung. Sie besteht aus verschiedenen Maschinenbestandteilen und wurde
von einem Generalunternehmer installiert.
Eine solche Zusammenstellung erfordert, neben einer neuen gesamtheitlichen CE-Erklärung für die Anlage, eine deutschsprachige
Bedienungsanleitung inklusive einer Herstellerrisikobeurteilung. Bei der Inbetriebnahme
ereigneten sich kleinere Arbeitsunfälle. Das
war für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sifa) der Anlass, gemeinsam mit den verantwortlichen Führungskräften etwas zu unternehmen.
Thema der Sifa-Praktikumsarbeit:
Optimierungsbedarf nach Neuanschaffung
eines Arbeitsmittels und Analyse zum neuen
Einzelpaar-Karton-Sorter
Lösung:
Eine Gefährdungsermittlung und Beurteilung zeigte Probleme auf, die während des
Betriebs, aber auch bei der Instandhaltung
die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährdet. Dazu
gehören Einzugsstellen, Gefährdungen beim
Wiederanlauf, fehlende Absturzsicherung bei
Arbeiten in rund zwei Metern Höhe, zum Beispiel beim Entfernen verkeilter Packstücke.
Mit dem Maschinenhersteller wurde vereinbart, spezielle Wartungsarbeitsplätze einzurichten inklusive Schutz beim Wiederanlauf
des Förderbands. Das war eine der effektivsten Maßnahmen. Bei der nächsten Wartung
durch den Hersteller werden diese installiert.
Ebenso wurden entsprechende Arbeitsanweisungen formuliert und die erforderliche
Unterweisung zum Arbeiten an der neuen
Maschine vorgenommen.
In der Praxis:
Die Ergebnisse der Sifa-Praktikumsarbeit
zeigten der Unternehmensführung, welche
enorme Vorteile es hat, bei Neuanschaffungen von Arbeitsmitteln noch frühzeitiger
beispielsweise die Sifa oder die Instandhaltung einzubinden. Die Einführung eines Arbeitschutzmanagementsystems mit Unterstützung der BGHW im Rahmen der Beratung
„Sicher mit System“ wurde beschlossen.
E-Mail-Kontakt:
[email protected]
Gesundheit am Arbeitsplatz • 15
BGHW aktuell 3/15
Ideentreffen für Kleinbetriebe
Psychische Belastungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Doch
gerade Verantwortliche in kleinen Unternehmen fragen sich häufig, wie sie diese Belastungen am
besten herausfinden können. Eine Methode, die sich besonders für Kleinbetriebe oder einzelne
Abteilungen eignet, ist ein einfaches Workshopverfahren.
Kernstück ist das sogenannte Ideentreffen, eine moderierte Besprechung, die in regelmäßigen Abständen stattfindet. Es liefert einen Überblick über die Belastungssituation einer Abteilung oder flächendeckend über den
Betrieb. Die Mitarbeiter als Zielgruppe thematisieren
während des Ideentreffens Stärken und Schwächen ihres Arbeitsplatzes unter Anleitung eines Moderators. Die
Grundidee ist, dass der Mitarbeiter als Experte für seinen
Arbeitsplatz die besten Ideen zur Verbesserung seiner
Arbeitssituation findet. Grundsätzlich kann die Führungskraft an den Treffen teilnehmen, muss sie aber nicht. Die
während des Ideentreffens erarbeiteten Verbesserungsvorschläge werden mit der Führungskraft besprochen, bearbeitet und umgesetzt. Beim Folgetreffen wird der Stand
der Umsetzung überprüft.
Robert Kneschke - Fotolia
„Gesund und fit im Kleinbetrieb – so geht’s mit Ideentreffen“ (DGUV-Information 206-007) ist ein moderiertes
Workshopverfahren, das bei der Gefährdungsbeurteilung
eingesetzt werden kann. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen
zu analysieren und bei Bedarf zu verbessern.
Sicherheit, welche konkreten Arbeitsbedingungen für die
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung analysiert
werden sollten.
Organisation und Moderation
Ideentreffen finden innerhalb der Arbeitszeit in einem Besprechungsraum statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Effektives Arbeiten ist bei einer Gruppengröße von bis zehn Teilnehmern möglich. Die Moderation der ersten Ideentreffen
kann von einer Person mit Moderationserfahrung wie der
Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden. Die
folgenden Ideentreffen können aber durchaus von einem Mitarbeiter geleitet werden. Die Ergebnisse werden
schriftlich auf einem Aufgabenblatt festgehalten.
Wichtig ist außerdem, dass die Führungsmannschaft von
den Ideentreffen überzeugt ist und auch willens, sinnvolle Maßnahmen abzuleiten. Zeitrahmen, zeitliche Begrenzung, finanzielle Ressourcen der Ideentreffen müssen
vorher festgelegt werden. (lb)
Damit das Ideentreffen nicht nur eine Veranstaltung mit
Verbesserungsvorschlägen ist, empfehlen BGHW-Experten die Kombination mit der GDA-Checkliste zum Ideentreffen (siehe Kasten). GDA ist die Abkürzung für Gemeinsame Deutsche Arbeitsstrategie, eine Initiative von Bund,
Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Checkliste führt eine Vielzahl von möglichen Ursachen für Belastungen auf: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung oder neue
Arbeitsformen. Durch die Checkliste erhält der Anwender
Die DGUV-Information 206-007 „Gesund und fit im
Kleinbetrieb – so geht’s mit Ideentreffen“ inklusive
GDA-Checkliste finden Sie in der Datenbank „Publikationen“ der DGUV:
Mehr dazu
• www.dguv.de, Webcode 2236
Ein Erklär-Video zum Ideentreffen ist hier abrufbar:
• www.dguv.de, Webcode d1059238
16 • Prävention
BGHW aktuell 3/15
Kleiner Motor, große Wirkung
Dank einer Schiebehilfe für Einkaufswagen ist ein Mitarbeiter der Edeka
Minden-Hannover seine Rückenprobleme los. Die Erfindung soll auch Beschäftigten in anderen Filialen zugute kommen.
Der Rücken des Mitarbeiters wird entlastet
Jeder kennt das: Nach dem Einkauf
sind die Lebensmittel ins Auto geräumt, nun noch schnell den Einkaufswagen zurück zur Sammelstelle
schieben. Kette einrasten, Pfandstück
entnehmen und ab nach Hause. Ganz
einfach. Doch genau hier beginnt das
Problem für die Mitarbeiter des Supermarkts. Es sind die Wagenschieber, die regelmäßig dafür sorgen,
dass Einkaufswagen wieder dort hinkommen, wo sie hingehören: in den
Eingangsbereich. Das erfordert vollen
Körpereinsatz. Mit viel Kraft stemmen
sie ihren Oberkörper gegen die Wagenreihe, schieben mit gestreckten
Armen das ganze Paket vor sich her.
Drehen mit Schwung und peilen den
nächsten Aufzug an; so bringen sie
die Wagen von Parkplatz, Parkdeck
und Tiefgarage zügig ans Ziel.
Schieben belastet den Rücken
Im Marktkauf Hannover, in der Vahrenwalder Straße, ist ein Mitarbeiter
für den Rücktransport zuständig. Er
hat den Dreh raus. Routiniert schiebt
er die lange Reihe an parkenden Autos vorbei, nimmt das Tempo raus,
wenn Fußgänger und Autos kreuzen. Fährt wieder an. Dabei spürt er
täglich seinen Rücken. Zwei Bandscheibenvorfälle hat er schon hinter
sich. Einen dritten kann er sich nicht
leisten. Im Gespräch mit Roswitha
Schönfeld macht der ältere Mitarbeiter auf die rückenbelastende Tätigkeit
aufmerksam. Für die Schwerbehin-
dertenvertretung der Edeka MindenHannover nichts Neues. Sie weiß,
auch andere Wagenschieber in Edeka-Filialen leisten körperlich schwere
Arbeit. Manchmal sogar im Duett: Der
eine schiebt, der andere zieht. Trotzdem keine gute Lösung.
Leichter Transport
Dann hat sie eine elektrisierende
Idee: Es gibt Fahrräder mit Elektromotoren. Warum nicht auch ein Motor für
Einkaufswagen? Sie erkundigt sich
beim zuständigen Integrationsamt.
Die Berater empfehlen einen Techniker, der als Ingenieur solche Motoren
bauen kann. Der besucht die Filiale
in Hannover, nimmt einen Einkaufswagen mit und entwickelt dafür den
Prävention • 17
BGHW aktuell 3/15
Mit dem Schlüssel wird der Motor gestartet
Roswitha Schönfeld erklärt, wie die Schiebehilfe für Einkaufswagen funktioniert
Joystick zur Sicherheit
Die Anwendung ist einfach: Mithilfe
eines Spanngurts verbindet der Mitarbeiter zehn Einkaufswagen miteinander. Dann startet er mit einem
Schlüssel den Motor am Einkaufswagen. Dabei blinkt gut sichtbar ein Sicherheitslicht. Ganz wichtig: Der JoyMit dem Joystick wird die Wagenreihe gesteuert
stick mit Kabel; damit geht er neben
passenden Motor. Kosten: rund 7000 der fahrenden Wagenreihe her, wähEuro. Davon übernimmt das Integrati- rend eine Hand am vordersten Wagen
onsamt achtzig Prozent. Mithilfe der
bleibt. Der Rücken bleibt aufrecht und
Erfindung kann der Mitarbeiter seine
stets entlastet. Auf diese Weise beförArbeit nun wieder ohne Probleme aus- dert der Wagen-Transporteur die Einüben. Er sagt: „Ich kann zwar nicht so kaufsroller von allen drei Parkdecks
viele Wagen wie von Hand befördern. zum Aufzug und dann zurück in den
Aber es ist viel leichter, die EinkaufsMarkt. Doch was ist, wenn die Person
wagen über die obere Hürde der Roll- stolpert oder stürzt? „Dann stoppt
treppe zu transportieren.“ Mit ein we- die Wagenreihe automatisch“, erklärt
nig Übung hat er auch den richtigen
Schönfeld. Mit einer Fernbedienung,
Dreh für den Wendekreis am Eingang
wie beim ersten Prototyp getestet,
hinbekommen.
war dies nicht möglich. Die kabelgeDas freut Roswitha Schönfeld und
bundene Bedienung dagegen hat den
auch Marktleiter Klaus-Dieter Senger. Vorteil, dass das Gerät bei Kontakt„Wir werden alle nicht jünger“, sagt
verlust sofort zum Stehen kommt. Die
er. „Ich bin sicher, dass sich durch die Verletzungsgefahr verringert sich. GeSchiebehilfe weitere krankheitsbeplant ist, den Wagen mit Motor auch
dingte Ausfälle minimieren.“
in anderen Filialen einzusetzen.
Ausgezeichnete Idee
Der Erfolg hat auch andere überzeugt. Beim Präventionspreis 2014
der Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik (BGHW) ist die
Erfindung mit einem der neun Hauptpreise ausgezeichnet worden. Die
Schiebehilfe reduziere die Belastung der Beschäftigten, lobt Dr. Klaus
Schäfer, stellvertretender Präventionsleiter der BGHW. „Sie ermöglicht
auch Menschen mit Handicap, den
Transport ohne großen Körpereinsatz
durchzuführen.“ Zudem erlaube sie
den Transport von Einkaufswagen im
Verbund über schräge Ebenen, zum
Beispiel in Parkhäusern von Einkaufsmärkten. Derweil ist Roswitha Schönfeld schon wieder unterwegs. 40.000
Kilometer fährt sie im Jahr. Von Markt
zu Markt, wo sich die Verkäuferin
nicht nur für behinderte und schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen
einsetzt. Sondern auch für alle, die
noch keine schweren gesundheitlichen Einschränkungen haben.
Christine Speckner
18 • Rehabilitation
BGHW aktuell 3/15
Die BGHW tritt für Sie ein
magdal3na - Fotolia
Nach einem Arbeitsunfall oder einer
Berufskrankheit betreut die BGHW
ihre Versicherten umfassend und
kompetent – von Anfang an. Doch
mit der Entlassung aus der Klinik endet die Fürsorge der Berufsgenossenschaft nicht. Damit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wieder gesund und
leistungsfähig werden, leistet die
Berufsgenossenschaft weit mehr als
dies etwa eine private Krankenversicherung könnte.
Wie die Heilbehandlung in einer
BG-Klinik abläuft, wurde in den vorigen Ausgaben der „BGHW aktuell“
erklärt. Mit einem effektiven RehaManagement, einem Netzwerk von
Ärzten und Kooperationen mit BGKliniken sorgt die BGHW für eine optimale medizinische Behandlung – immer mit dem Ziel einer vollständigen
und dauerhaften Heilung. Mit diesem
umfangreichen Leistungsspektrum
befreit die BGHW die Unternehmerin
oder den Unternehmer von der Haftung für die gesundheitlichen Folgen
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten der Beschäftigten (siehe Kasten).
Neben der Heilbehandlung mit Erstversorgung (siehe „BGHW aktuell“
2/15) umfasst das Leistungsspektrum
der BGHW im Wesentlichen:
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben
Ist die berufliche und soziale Wiedereingliederung von Versicherten
gefährdet, unterstützt sie die BGHW
frühzeitig und gezielt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das können zum Beispiel der organisatorische oder technische Umbau
des Arbeitsplatzes, der Einsatz von
Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz sein. Ist eine Rückkehr an den
vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem
nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis
beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Dann finanziert die BGHW zum
Beispiel eine Neu- oder Weiterqualifizierung oder fördert die Versetzung
an einen anderen Arbeitsplatz. Daneben unterstützt die BGHW Betroffene
bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, falls, trotz aller Bemühungen, eine Weiterbeschäftigung beim
bisherigen Arbeitgeber nicht möglich
ist. Zum Beispiel wird „DGUV job“ eingeschaltet, der Service für Personalund Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Leistungen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft
Menschen mit bleibenden Behinderungen sollen wieder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nachhaltig teilhaben können. Dahinter
steht die Vision einer inklusiven Gesellschaft, die ein freies Leben ohne
Barrieren und mit Chancengleichheit
für Betroffene möglich macht – in allen Lebensbereichen, insbesondere
im Berufsleben. Es werden Leistungen
erbracht, die den Betroffenen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
nachhaltig sichern oder sie so weit wie
möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu gehören zum Beispiel:
Rehabilitation • 19
BGHW aktuell 3/15
Wohnungshilfe
Die Wohnungshilfe greift dann, wenn
Betroffene dauerhaft eine behindertengerechte Wohnung benötigen.
Ziel ist es, bei der Beschaffung, dem
Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung zu helfen, die
den besonderen Bedürfnissen der
behinderten Menschen entspricht.
Geldleistungen
Während der Rehabilitationsmaßnahmen erhalten die Versicherten, soweit
sie in dieser Zeit kein Gehalt beziehen, Entgeltersatzleistungen in Form
von Verletztengeld oder Übergangsgeld. Damit sind sie während der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation finanziell abgesichert.
Pflegegeld
Für Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass
sie in erheblichem Umfang fremder
Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- beziehungsweise
Heimpflege gewährt.
Renten an Versicherte
Abhängig von den Einschränkungen,
die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bleiben, zahlt die
BGHW eine Rente. Es gilt aber immer
der Leistungsgrundsatz: Rehabilitation vor Rente.
Hinterbliebenenleistungen
Trotz aller Unfallverhütungsmaßnah-
Michael Schütze - Fotolia
Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe)
Ziel der Kraftfahrzeughilfe ist es, die
Mobilität der Versicherten zu fördern,
damit sie möglichst selbstständig,
unabhängig und eigenverantwortlich
am sozialen Leben teilnehmen können. Auf Kfz-Hilfe haben Versicherte
Anspruch, die aufgrund der Art und
Schwere des Gesundheitsschadens
nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Insbesondere dann,
wenn sie Wege nicht mehr zu Fuß
oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zurücklegen können. Die Kfz-Hilfe unterstützt in diesen Fällen die Anschaffung behinderungsgerecht umgebauter Fahrzeuge.
men kommt es immer wieder zu tödlichen Arbeitsunfällen oder tödlich
verlaufenden Berufskrankheiten. Die
BGHW sichert in diesen Fällen die
Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Zu den Leistungen gehören beispielsweise Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und -beihilfen.
(dguv/bghw)
Wir haften für Sie!
Die Haftungsablösung ist ein Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch sie müssen Sie
als Unternehmer oder Unternehmerin keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn Ihre Beschäftigten
einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer
Berufskrankheit erkranken. Das sichert den sozialen
Frieden und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Nach deutschem Recht stellen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Arbeitgeber von der
zivilrechtlichen Haftung frei. Verletzt sich also ein Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet er eine Berufskrankheit, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung
den erlittenen Schaden umfassend. Der Arbeitnehmer
darf den Unternehmer oder seine Kollegen dann – außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr – nicht auf Schadensersatz verklagen.
Im Gegenzug entrichten Sie als Arbeitgeber die Beiträ-
ge an die Berufsgenossenschaften. Zu den Leistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung gehören im Wesentlichen die medizinische Behandlung, die Rehabilitation, das Verletztengeld, eine Rente und die Berufshilfe. Um Schadensersatzansprüche gerichtsfest
auszuschließen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet,
die Heilung „mit allen geeigneten Mitteln“ voranzubringen.
In vielen privaten Systemen anderer Länder gibt es
solch eine Haftungsablösung übrigens nicht. Obwohl
Unternehmer auch dort Beiträge an Versicherungen
zahlen, können sie von Beschäftigten vor Gericht auf
Schadensersatz verklagt werden. So haben etwa in
Ländern wie den USA börsennotierte Unternehmen
erheblich an Wert verloren oder mussten Konkurs anmelden, weil Schadensersatzklagen – zum Beispiel von
Asbestopfern – anhängig waren. (dguv)
20 • Service
BGHW aktuell 3/15
Studieren bei der BGHW
Die BGHW bildet aus: Jedes Jahr bietet sie jungen Leuten die Möglichkeit, einen dualen BachelorStudiengang zu absolvieren. Die Studieninhalte sind vielseitig, die spätere Arbeit ist interessant
und verantwortungsvoll. Im August beginnt die nächste Bewerbungsrunde.
Die Sozialversicherung ist einer der
größten Arbeitgeber in Deutschland.
Mit ihren fünf Zweigen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) und rund 370.000
Beschäftigten ist sie das bedeutendste Modell im System der sozialen
Sicherung Deutschlands. Aufgrund
der vielseitigen gesetzlichen Aufgaben hat die Sozialversicherung – und
somit auch die BGHW – fortlaufend
Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Praxisorientierte Ausbildung
Die BGHW bietet jungen Leuten den
dualen Bachelor-Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ an und setzt damit
ein sichtbares Zeichen für praxisnahe
und interdisziplinäre Ausrichtung.
„Während des Studiums werden die
neuen Kolleginnen und Kollegen auf
die Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung in den Systemen
der sozialen Sicherheit vorbereitet“,
erklärt Sven Königer, Hochschulbeauftragter der BGHW. Auf die Studierenden warteten interessante,
zukunftsorientierte Aufgaben, bei
denen sie soziales Engagement, Kontaktfreudigkeit und Eigenverantwortung zeigen könnten. „Ganz wichtig
dabei“, unterstreicht Königer, „wir
bilden aus, um zu übernehmen und
sind an langfristigen Arbeitsverhältnissen interessiert.“
Die BGHW bietet einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.
Sie ist ein verlässlicher Partner in
Sachen Arbeitsschutz und Entschädigung von Arbeitsunfällen sowie
Berufskrankheiten. Die BGHW hilft
Menschen, die durch die Arbeit einen Unfall erleiden oder berufsbe-
dingt erkranken. Mit professionellem
Reha-Management und individuellen
Leistungen sorgt die BGHW dafür,
dass die Menschen wieder am beruflichen und sozialen Leben teilhaben
können. „Der Mensch steht bei uns
im Mittelpunkt“, so Königer. Bewusst
gewählt sei deshalb auch der Slogan der BGHW: „Menschen helfen,
Sicherheit geben: Unsere Mission –
Ihre Zukunft“.
Die theoretischen Phasen des 36-monatigen Studiums absolvieren die
Studierenden der BGHW an der Hochschule Bonn-Rhein Sieg in Hennef
oder in Bad Hersfeld. „Die Betreuung durch das Hochschulpersonal ist
dort fachgerecht und vor allem sehr
individuell“, berichtet Königer. Den
Studierenden der BGHW gefalle besonders, dass an der Hochschule alle
Wege sehr kurz seien – zu den Hörsälen, den Kommilitonen, der Mensa, den Lehrenden. Offene Fragen
könnten schnell und unbürokratisch
Hochschulbeauftragter Sven Königer
geklärt werden, so Königer. Ein offenes Ohr habe es bisher noch für jedes
Problem gegeben.
Abgerundet wird das Studium durch
die Möglichkeit eines Studierendenaustauschs mit Namibia. Besonders gute Studierende können sich
in einem Assessment-Center für die
Bewerbung und Information
Die nächste Bewerbungsphase beginnt im August 2015. Alle Informationen zu Studiengängen und Bewerbung finden Sie auf der Karrierewebseite der BGHW: www.bghw.de, Webcode 13552449.
Einen persönlichen Eindruck können Sie auf der Jobmesse „Sprungbrett“ in Ludwigshafen am Rhein vom 25. bis 26. September gewinnen.
Dort ist die BGHW mit einem Messestand vertreten, und die derzeitigen
Studierenden der BGHW geben Auskunft rund um alle Fragen zum Studium. Eine weitere Messepräsenz ist auf der „Jobmesse Deutschland“
oder auf den „Azubi- und Studientagen“ in München geplant.
Für weitere Fragen zum Ausbildungsangebot der BGHW steht Hochschulbeauftragter Sven Königer gerne zur Verfügung:
• Telefon: 0621/183-5135
• E-Mail: [email protected]
Service • 21
BGHW aktuell 3/15
Teilnahme am Austauschprogramm
qualifizieren und Auslandserfahrung
sammeln. Die Kosten sowie der Unfallversicherungsschutz hierfür werden von der Hochschule übernommen.
Komplexe Aufgaben
Das Berufsfeld ist breit gefächert:
Nach dem Studium bewältigen unsere Absolventen komplexe Aufgaben
im Beitragswesen oder in der Rehabilitation und Entschädigung. Versicherte und Unternehmen werden
eigenverantwortlich und kundenorientiert betreut. In der Rehabilitation
sorgen die Absolventen im Schadensfall für eine optimale medizinische
Versorgung sowie die berufliche und
soziale Reintegration der Versicherten. Aber auch Karrieren im Bereich
der Personalabteilung, der Unternehmenskommunikation, im Controlling
oder anderen Abteilungen stehen den
Absolventen nach dem Abschluss
des Studiums offen. Darüber hinaus
bietet die BGHW eine beamtenähnliche Anstellung im gehobenen Dienst
und die Chance, sich durch interne
Fortbildung weiterzuqualifizieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung ist die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder ein
gleichwertiger Bildungsabschluss.
Die Kandidaten sollten Verständnis
für rechtliche, wirtschaftliche und
sozialpolitische Zusammenhänge
mitbringen und bereit sein, eigenverantwortlich und selbstständig zu
arbeiten. Weitere Voraussetzungen
sind ein gutes Organisationsvermögen und Entscheidungsfreude. Wenn
dann noch Team- und Kommunikationsfähigkeit passen, steht einem
Studium bei der BGHW nichts mehr
im Wege.
Die Einstellung erfolgt nach Bedarf
am Standort Bonn, Essen, Mannheim, Mainz, München, Berlin, Gera,
Bremen oder Hamburg.
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DUALES STUDIUM SOZIALVERSICHERUNG
MIT BESTEN BEDINGUNGEN:
3 JAHRE, PRAXISORIENTIERT,
MONATSGEHALT RUND 1.000 EURO,
BACHELOR OF ARTS
JETZT
BEWERBEN:
22 • Beitrag
BGHW aktuell 3/15
Auch künftig wird es in der Unfallversicherung einen summarischen
Lohnnachweis der Unternehmer geben: Das steht mit Inkrafttreten des
Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) fest. Allerdings werden sich alle Beteiligten auf Verfahrensänderungen vorbereiten müssen.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getragene
Projekt „Optimiertes Meldeverfahren
in der sozialen Sicherung“ (OMS) hat
diesen Weg bestätigt. Aber: Ab 2019
können die Lohnnachweise nur noch
elektronisch übermittelt werden.
Grundlage des neuen elektronischen
Lohnnachweisverfahrens wird nicht
der Datenbaustein Unfallversicherung
(DBUV) sein, den die Arbeitgeber
seit 2009 mit ihren Entgeltmeldungen nach der Datenerfassungs- und
-übermittlungsverordnung (DEÜV) an
die Einzugsstellen erstatten. Dieses
seinerzeit für die Prüfdienste der Rentenversicherung konzipierte DBUVVerfahren, das dann auch für die
Ablösung der summarischen Lohnnachweise durch die Unternehmer
genutzt werden sollte, hat sich trotz
aller zwischenzeitlichen Verbesserungen nicht als sichere und fehlerfreie
Alternative für die Zukunft durchsetzen können. Daher entfällt der DBUV
als Bestandteil einer jeden Entgeltmeldung zum 31. Dezember 2015.
Stattdessen enthält das 5. SGB IVÄndG Vorschriften für ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren
ab 2017 (UV-Meldeverfahren). Für die
Übergangszeit bis Ende 2018 muss
weiterhin der bewährte summarische
Jahreslohnnachweis der Unternehmer
(zum Beispiel als Papierlohnnachweis oder im Extranet) beibehalten
werden, um für die elektronische Lösung eine ausreichende Erprobungsphase zu gewährleisten.
Im Hinblick auf das neue
elektronische Lohnnachweisverfahren ist Folgendes zu beachten:
ausschließlich für den Prüfdienst
der Rentenversicherung bestimmt.
• Die Unternehmer haben zwar nach
Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und
die geleisteten Arbeitsstunden wie
bisher mit einem jährlichen Lohnnachweis zu melden. Doch übermitteln sie diesen Lohnnachweis
ab 1. Januar 2017 jeweils bis zum
16. Februar des Folgejahres durch
elektronische Datenübertragung
an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Übermittlung
hat aus einem systemgeprüften
Entgeltabrechnungsprogramm
oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe zu erfolgen. Werden Beiträge für Beschäftigte nicht nach
Arbeitsentgelten berechnet, hat der
Unternehmer die zur Berechnung
festgelegten Angaben ebenfalls im
Rahmen dieses elektronischen Verfahrens zu melden.
• Zur Unterstützung der Unternehmer
werden die Strukturdaten zur Veranlagung ihrer Unternehmen künftig in einer Stammdatendatei, die
von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zum 1. Januar 2017 errichtet wird, zum Abruf
zur Verfügung gestellt. Zur Qualitätssicherung wird sowohl für den
zukünftigen elektronischen Lohnnachweis als auch für die besondere Jahresmeldung vor Absenden
der Meldung ein automatisierter
Abgleich mit den Daten dieser Datei durchgeführt. So soll sichergestellt werden, dass nur Meldungen
mit korrekten Mitgliedsnummern
und Gefahrtarifstellen übermittelt
werden.
• Ferner hat der Arbeitgeber bereits
ab 1. Januar 2016 für jeden in einem
Kalenderjahr Beschäftigten, der in
der Unfallversicherung versichert
ist, zum 16. Februar des Folgejahres
im DEÜV-Verfahren eine „besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (UV-Jahresmeldung)
an die Einzugsstellen zu erstatten.
Diese arbeitnehmerbezogene UVJahresmeldung ersetzt den ab 1.
Januar 2016 entfallenden DBUV. Die
darin enthaltenen Angaben sind
• Für die Meldejahre 2016 und 2017
hat das zur Folge, dass die Unternehmer sowohl den herkömmlichen (Papier- oder Extranet-)
Lohnnachweis als auch den neuen
elektronische Lohnnachweis erstatten müssen. Nur so lassen sich
eine ausreichende Erprobung des
neuen elektronischen Lohnnachweisverfahrens und damit eine
richtige und transparente Beitragsberechnung in der Zukunft sicherstellen.
Mathias Richter - Fotolia
Lohnnachweisverfahren ändert sich
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Unfallkassen, der Berufsgenossenschaften und des DVR sowie deren Angehörige
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