Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH Am

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Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH Am
Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH
Am Schlossgarten 15
26122 Oldenburg
Tel. 0441/361316-17
Clubvertrag der OLantis - Sportwelt
Vertragspartner/in
0 Frau 0 Herr Vorname
Name
Geburtsdatum
StraßePLZ/Wohnort
Telefon Mobil
Email
Vertragsart: 0 Bronze
0 Silber
0 Gold
VertragsbeginnLaufzeit 0 12 Monate
Monatlicher Beitrag
€ (inkl. 19% MwSt.)
Vorkasse€ (inkl. 19% MwSt.)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden anerkannt.
Datum
Unterschrift Vertragspartner/in
(bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter/in)
0
Ich leiste Vorkasse
0Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich die Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH, die fälligen Mitglieds-
beiträge von meinem Konto einzuziehen.
BankBLZ Konto-Nr.
Name des Kontoinhabers
Unterschrift des Kontoinhabers
Sie möchten mitmachen?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Unter 0441 - 36 13 16 17 erreichen Sie uns,
oder per Email an [email protected].
Auf der Rückseite finden Sie den Vertrag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Clubmitgliedschaften der Sportwelt der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH
Die Clubmitgliedschaft wird für eine Laufzeit von 12 Monaten für ein Leistungspaket (Bronze, Silber oder Gold) abgeschlossen. Die Leistungspakete
unterscheiden sich im Umfang der Kurseinheiten. Sollten in der abgeschlossenen Laufzeit nicht alle Kurseinheiten in Anspruch genommen worden
sein, verfallen diese; ein Übertrag in eine Folge-Mitgliedschaft ist nicht möglich. Auszeiten sind ausschließlich wegen Krankheit und bei Vorlage eines
ärztlichen Attests möglich. Das Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kurs. Die Zusammenstellung des Kursplanes obliegt der
OLantis-Sportwelt und kann jederzeit verändert werden. Die durch Verschulden der BBGO ausgefallenen Kursstunden (z.B. wegen Krankheit von Trainern) werden nachgeholt. Die Termine werden durch die BBGO bekannt gegeben. Die Kursteilnehmer werden nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.
Vertragsbeginn und -laufzeit
Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsabschluss, ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft endet am letzten Tag der abgeschlossenen Laufzeit. Bei allen Clubpaketen sind Kurse und Schwimmen (90 min.) nur in Verbindung mit einer tatsächlich wahrgenommenen Kurseinheit möglich. Die Kurse der Clubmitgliedschaften finden ab einer Teilnahme von mindestens 3 Personen statt.
Vorkasse oder monatliche Zahlung
Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 1. oder zum 15. des Kalendermonats per Bankeinzug eingezogen, hierzu unterzeichnet das Clubmitglied eine
Lastschrifteinzugsermächtigung.
Haftung
Die Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt)
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter in Erfüllung deren arbeitsvertraglicher Pflichten.
Die Mitglieder benutzen das Hallen- und Freibad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr und mit der Verpflichtung, die
Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten. Für abhanden gekommene Gegenstände, Kleidungsstücke, Wertsachen usw. ist eine
Haftung der Bäderbetriebsgesellschaft ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Bäderbetriebsgesellschaft vorliegt. Hierfür trägt der Antragsteller die Beweislast. Dies gilt auch für Gegenstände, Kleidungsstücke, usw., die ordnungsgemäß in einem
Garderobenschrank oder Wertfach eingeschlossen waren oder mit auf die Liegewiese genommen wurden. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich
dem Badpersonal zu melden. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Geltung der Haus- und Badeordnung
Ergänzend zu diesen Bestimmungen ist die aushängende Haus- und Badeordnung einzuhalten.
Kündigung
Die Mitgliedschaft endet automatisch nach der Laufzeit, es bedarf keiner schrifltichen Kündigung. Im Falle der Vorlage eines ärztlichen Attests, aus
dem hervorgeht, dass das Mitglied nicht weiter trainieren darf, ist das Mitglied berechtigt zum Ende des jeweiligen Kalendermonats die Mitgliedschaft
zu kündigen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt, die mehr als 50 km von Oldenburg entfernt ist, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft
unter Vorlage der Meldebescheinigung zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung per Vorkasse geleisteter
Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
Ferienregelung
Der Fitnessraum der OLantis Sportwelt bleibt in den ersten 2 Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien geschlossen.
www.olantis.com

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