Ausschreibung: DOWNLOAD - Event
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Kurzausschreibung After-Work-Fahren 2016 Bilster Berg Drive Resort, Bad Driburg Nennschluss: 08:00 Uhr am Tag vor der Veranstaltung oder nach 70 bezahlten Nennungen! 1. Veranstalter und Art der Veranstaltung Die Event-Service OWL GmbH & Co KG (ESO) richtet regelmäßig monatlich das „After-Work-Fahren“ auf der Gesamtstrecke des Bilster Berg Drive Resort aus. Diese Veranstaltung dient einzig dem Testen von Fahrzeugen und der Verbesserung der Fähigkeiten der Fahrer und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeit. Es erfolgt keine Messung der Rundenzeiten! Veranstaltungsleiter ist Rudolf Gelhaus. 2. Zugelassene Fahrzeuge Alle Fahrzeuge mit Zulassung, einem gültigen DMSB Wagenpass, 07er Nummer oder auch nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung (Bericht mitführen!). Die ESO behält sich vor, Fahrzeuge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 3. Zeiten und Gruppeneinteilung Je nach Zahl der Nennungen werden 3 oder 5 Stints a 30 Minuten gefahren, sofern das Lärmkontingent ausreicht. Der 1. Stint wird (teilweise) geführt gefahren! Der Beginn ist üblicherweise um 17:15. Sofern die Veranstaltung über 1,5 Std. geht, gibt es nur eine Gruppe. Wenn genügend Teilnehmer genannt haben, werden in einer Gruppe 2 vorzugsweise Motorsportfahrzeuge vorgesehen! 4. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind Fahrer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gültigem Führerschein. Weiterhin teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer der folgenden für das aktuelle Jahr gültigen DMSBAutomobilsport-Lizenzen: Nationale DMSB-Lizenz der Stufe A oder höher des DMSB (Art. 15 DMSB Lizenzbestimmungen). Nationale DMSB-Lizenz der Stufe C für eine Veranstaltung mit Eignungstest für Fahrer gem. Art. 14 DMSB Lizenzbestimmungen. Nationale DMSB Junior Lizenz gem. Art. 17 DMSB Lizenzbestimmungen. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist eine vorherige schriftliche Einverständnis- und Haftungsausschlusserklärung der anwesenden gesetzlichen Vertreter erforderlich. Jeder Fahrer ist selbst für seine Fahrtüchtigkeit verantwortlich. Fahrten unter Alkohol-, Medikamenten- oder Rauschmitteleinfluss sind strengstens untersagt. Der Veranstaltungsleiter ist berechtigt, Teilnehmer die die Mindestanforderungen an Disziplin und Fahrkönnen nicht erfüllen bzw. andere Teilnehmer wiederholt behindern, von der Veranstaltung auszuschließen. 5. Beifahrer: Je 1 Beifahrer sind während des normalen Fahrbetrieb erlaubt. Pro Beifahrer sind 15 € Gebühr zu entrichten. Für Beifahrer ist eine Haftungsausschlusserklärung erforderlich und, sofern nicht volljährig aber mindestens 16 Jahre alt, ist zusätzlich die Begleitung eines Erziehungsberechtigten und dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. 6. Nenngeld Das Nenngeld beträgt z.B. 199 € für 3 Stints, 149 € für 2 Stints oder 79 € für den 1. Stint. pro Auto inkl. einem Fahrer. Dieser Betrag muss innerhalb 5 Werktagen nach Online-Nennung auf dem Konto bei der Vereinigten Volksbank eG IBAN: DE 15 4726 4367 7643 1106 00 BIC: GENODEM1STM eingegangen sein! Die Gebühr von 30 € für einen 2. Fahrer und von 15 € pro Beifahrer muss spätestens am Veranstaltungstag in bar vor Ort bezahlt werden. Storno nur bis 24:00 Uhr am vorletzten Tag vor Nennungsschluss bei Einbehalt von 30 €, danach keine Erstattung. Änderung von Fahrzeug / Fahrer vor Ort 5 €. Sofern noch Teilnehmerplätze verfügbar sind, kann vor Ort noch für einzelne Stints zum Preis von 69 € nachgebucht werden. Zuschauer können für 5 € /Teilnehmer online angemeldet werden Auch Boxen können auf Anfrage zusätzlich mit angemietet werden. 7. Papier- und technische Abnahme Vor Beginn der Veranstaltung muss von jedem Teilnehmer die Papierabnahme absolviert werden. Bei der Papierabnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültige Fahrerlaubnis für jeden genannten Fahrer oder DMSB-Lizenz - Kfz-Schein oder Wagenpass - Erlaubnis des Fahrzeughalter, sofern Fahrer und Halter nicht identisch sind Die Online-Nennung wird von uns ausgedruckt und ist incl. Haftungsverzicht vor Ort zu unterschreiben. Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Zulassung zum Befahren der Strecke. Die bei der Papierabnahme ausgehändigten Startnummern sind gut sichtbar auf beiden Seiten des Fahrzeuges anzubringen. Der Veranstalter achtet auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und kann jederzeit eine Überprüfung durch einen anwesenden Kfz-Meister veranlassen. Werden Mängel festgestellt, kann das Fahrzeug nicht teilnehmen! 8. Sicherheit Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer gemäß den gültigen DMSB-Bestimmungen! Körperbedeckende Kleidung (Lange Hose und Armbedeckendes Oberteil) und geschlossenes Schuhwerk ist vorgeschrieben. Fahreranzüge werden dringend empfohlen. 9. Fahrerbesprechung Jeder Fahrer, dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt ist, muss an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Fahrerbesprechung findet 45 Minuten vor dem Start des 1. Stints statt (üblicherweise um 16:30 Uhr). 10. Haftungsausschluss An der Teilnahme der Veranstaltung sind nur diejenigen Personen berechtigt, die die Haftungsausschlusserklärung des Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG unterschrieben abgegeben haben. Dies gilt für alle Fahrer und Beifahrer. Die Haftungsausschlusserklärung wird der Nennung beigefügt. 11. Schäden und Versicherung Der Veranstalter hat eine Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen. Von Teilnehmern verursachte Schäden, die nicht durch diese Versicherung gedeckt sind (z.B. Leitplankenschäden etc.) und auch Abschleppvorgänge mit dem AKW, gehen zu Lasten des Teilnehmers! 12. Lärmüberwachung Die Veranstaltung entspricht etwa der DMSB-Fahrzeug-Schallleistungsklasse C 2 Zur Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte wird ausschließlich nach der DMSB-Vorbeifahrtmessmethode (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil, Kapitel II) verfahren. Die Überwachung erfolgt während der gesamten Veranstaltung. Folgende Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden: 126 db (A) (LWA-Verfahren), ca. 93 db (A) (LP-Verfahren) Alle Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Transponder den Vorgaben entsprechend am Fahrzeug angebracht haben. Der Veranstalter ist berechtigt, anhand des Lärmüberwachungssystems oder von Handmessungen die Fahrzeuge ohne Rückerstattung des Nenngeldes von der Veranstaltung auszuschließen, die einen der angegebenen Grenzwerte überschreiten. 13. Allgemeine und besondere Nutzungsbedingungen Bilster Berg Drive Resort: Die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG fühlt sich in besonderem Maße der Einhaltung von Sicherheits-, Immissions- und Umweltbelangen beim Betrieb ihrer Anlage und deren Nutzung verpflichtet. Sie ist verpflichtet, Vorgaben und Auflagen der Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Erlöschen der Betriebsgenehmigung führen und damit jegliche weitere Nutzung der Strecke unmöglich machen, zumindest aber erhebliche Einschränkungen bewirken. Auf der gesamten Anlage gelten die „Allgemeine und besondere Nutzungsbedingungen Bilster Berg Drive Resort“. Den Aushang finden Sie im Schaukasten gegenüber Eingang Ostschleifenterrasse. 14. Foto-, Video - und Tonaufnahmen Durch die Anmeldung erklären alle Beteiligten ihr ausdrückliches Einverständnis, dass der Veranstalter bzw. von diesem Beauftragte Foto-, Video- und Tonaufnahmen von ihnen und ihren Fahrzeugen machen dürfen und diese für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie auch zu Vermarktungszwecken unentgeltlich nutzen dürfen. Die Veröffentlichung auf Homepage, Facebook und Youtube, Instagram sowie anderen sozialen Medien zur Ansicht und zum Download ist hier auch eingeschlossen. Event-Service OWL GmbH & Co KG, Am Siedlerplatz 1, 33014 Bad Driburg, Tel. 05253/8699970