Schon RoHS-konform? - TQ
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Schon RoHS-konform? - TQ
Medizinelektronik RoHS und REACH Bis Juni 2014 müssen alle elektromedizinischen Geräte RoHS- und REACHkonform gefertigt werden. Wie gelangt man effizient zu diesem Ziel, und lohnt es, mit einem Partner zusammenzuarbeiten? Bilder: TQ-Group Schon RoHS-konform? Elektromedizinische Geräte, die ab dem 22.07.2014 in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden, müssen RoHS-konform sein V or einigen Jahren hat sich die Elektronikindustrie bereits mit RoHS und REACH auseinandergesetzt. Wie bei jeder großen Umstellung, entstand am Anfang eine gewisse Panik, denn es stellten Kontakt sich zwei wesentliche Fragen: Gibt es alle Bauteile TQ-Group 82229 Seefeld / Gut Delling baugleich in RoHS, und kann Tel. +49 (0)8153 93080 man überhaupt bleifrei löFax +49 (0)8153 4223 ten? Manche Hersteller hawww.tq-group.com ben diese Situation genutzt, electronica: Halle A6, Stand 307 um ihr Produktportfolio aufCompamed: Halle 8a, Stand N20 zuräumen. Heute haben die Elektronikfertiger dieses Thema im Griff. Auf Medizinproduktehersteller kommt diese Umstellung aufgrund einer Gesetzesänderung jetzt erst zu, denn bis Juni 2014 sind alle Hersteller bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, die RoHS-2- und REACH-Konformität ihrer Produkte unter Beweis zu stellen. Worum geht es bei RoHS-2 und REACH überhaupt? Für elektromedizinische Geräte, die ab dem 22.07.2014 in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden, gelten ab diesem Stichtag erweiterte Gefahrstoffschutzvorschriften. Dies sieht die neue RoHS-2-Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of the use of certain hazardous substances) vor, die am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die Richtlinie 2002/95/EG, aus der Medizinprodukte noch ausgenommen waren, und muss bis spätestens 02.01.2013 in nationa- 38 MED engineering 11-12 2012 Internet-PDF-Datei. Diese PDF Datei enthält das Recht zur unbeschränkten Intranet- und Internetnutzung, sowie zur Verbreitung über elektronische Verteiler. Eine Verbreitung in gedruckter Form ist mit dieser PDF-Datei nicht gestattet. les Recht umgesetzt werden (siehe Linktipp). Es geht dabei um gängige Substanzen der Elektronik, die als umweltgefährdend gelten, da sie zum einen toxisch wirken und zum anderen nicht oder nur schlecht abgebaut werden können. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) sollen daher aus den Produkten verschwinden. Nach der ursprünglichen Richtlinie durften diese Substanzen prinzipiell nicht in Produkten enthalten sein. Da diese Forderung produktionstechnisch nicht umsetzbar gewesen wäre und kleine Mengen analytisch nicht nachgewiesen werden können, wurden in einer Änderung der Richtlinie vom 18. August 2005 konkrete Grenzwerte für die im Produkt enthaltenen homogenen Materialien festgelegt (siehe Richtlinie 2002/95/EG und Richtlinie 2011/65/EU). REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) 1 Heutiges Design Pragmatisch: die Stücklistenanalyse Der Weg zur RoHS-2-Konformität Stücklistenanalyse RoHS/REACH konform? Nein Suche nach Substituten Ja Anpassung der Stückliste Nein Ja Redesign Analyse Fertigungsverfahren Fertigung RoHS/REACH konform? Nein Make or Buy? Make Umstellung der Fertigung Buy Ja Dienstleister Konformes Produkt RoHS-, OM- & REACHÜberwachung © MED engineering MED engineering 11-12 2012 www.med-eng.de Klicken und kaufen 39 Internet-PDF-Datei. Diese PDF Datei enthält das Recht zur unbeschränkten Intranet- und Internetnutzung,www.pewatron.com sowie zur Verbreitung über elektronische Verteiler. Eine Verbreitung in gedruckter Form ist mit dieser PDF-Datei nicht gestattet. Medizinelektronik RoHS und REACH @ MD110202 www.med-eng.de In der allgemeinen Industrie ist der Umstieg auf RoHS-2 und REACH längst vollzogen. Aus dieser Erfahrung weiß man, dass bei einem stufenweisen Vorgehen schnell klar wird, ob ein Umstieg ohne Probleme möglich ist und wo Schwierigkeiten zu erwarten sind. Mit einem klar definierten Prozess lässt sich die Konformität schnell und effizient erlangen und dauerhaft erhalten (Bild 1). Dieses Vorgehen hilft nicht nur, Kosten zu sparen, sondern vermeidet auch Umkonstruktionen. Am Anfang steht die Prüfung, welche Bauteile aus den bisherigen Produkten bau- und funk- tionsgleich RoHS-2- und REACH-konform lieferbar sind. Ein probater Weg ist die Stücklistenanalyse: Oft bedarf es nur kleiner Ergänzungen in Stücklisten, um die Konformität herzustellen. Mit einer Stücklistenanalyse lässt sich aber nicht nur die RoHS- und REACH-Konformität beurteilen, sondern auch kommerzielle Informationen wie Lieferzeit und Lebenszyklus auswerten. Mittels einer umfassenden Datenbank kann man sehr schnell den Status der verbauten Bauteile aufzeigen und effizient analysieren, welche Bauteile Probleme bereiten. Nebeneffekt einer solchen Analyse ist die Identifikation von Bauteilen, die in naher Zukunft abgekündigt werden und somit ein Redesign nach sich ziehen können. Oft lassen sich jedoch Bauteile relativ einfach durch RoHS-konforme Produkte substituieren, ohne dass ein Redesign erforderlich wird. Nach diesem Schritt muss das Fertigungsverfahren unter die Lupe genommen werden. Hier sind oft größere Anpassungen erforderlich. Die bleifreie Baugruppenfertigung kann eine aufwändige und kostenintensive Umstellung der eigenen Linien nach sich ziehen. Dieser Punkt wirft das Thema ›Make or Buy‹ auf. Dienstleister in der Elektronikbranche sind schon vor Jahren auf die bleifreie Fertigung umgestiegen. Die Erfahrungen zum richtigen Prozessfenster für ein optimales Ergebnis liegen hier vor. Damit bietet sich ein Weg zur Konformität, ohne große Investitionen tätigen zu müssen. Ist die Konformität erst einmal hergestellt, stellt sich die Frage nach den Anforderungen in der Zukunft. Gerade die REACH-Liste mit ›substances of very high concern‹ ist einem ständigen Wandel unterzogen. Eine regelmäßige Überwachung der Stücklisten kann hier Überraschungen vermeiden. Es ist schon eine gewisse Zeit im Voraus erkennbar, welche Bauteiltypen demnächst abgekündigt werden. Die TQ-Group bietet von der Entwicklung über das Layout bis zur Fertigung, Montage und Prüfung das komplette Dienstleistungsspektrum als Rundum-Sorglos-Paket an und ist unter anderem nach EN ISO 13485:2003 zertifiziert. Das Unternehmen fertigt bereits für viele namhafte Elektromedizinfirmen. Für die Industrie fertigt TQ seit vielen Jahren an allen Standorten konventionell oder auch RoHS-konform. In der Supply Chain ist das Obsolescence Management wesentlich, um eine langfristige Lieferverfügbarkeit sicherzustellen. In diesem Zusammenhang unterstützt das Unternehmen beim Obsolescence Management die Analyse von Materialstücklisten. Jahrelange Erfahrung, Datenbanken und Informationen stehen Kunden zur Verfügung. Die Herausforderungen der RoHS-2-Umstellung und die Einhaltung der REACH-Vorgaben lassen sich mit diesem Wissen schnell und effizient umsetzen. Peter Cabell ist Leiter New Business Development bei der TQ-Group in Seefeld. [email protected] Linktipp der Redaktion EU-Richtlinie 2011/65/EU in deutscher Sprache http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/ LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF 40 MED engineering 11-12 2012 Internet-PDF-Datei. Diese PDF Datei enthält das Recht zur unbeschränkten Intranet- und Internetnutzung, sowie zur Verbreitung über elektronische Verteiler. Eine Verbreitung in gedruckter Form ist mit dieser PDF-Datei nicht gestattet. Bilder: TQ-Group Effizient bleifrei fertigen Nr. 1907/ 2006 ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit hat. In der Liste mit den ›substances of very high concern‹ stehen Substanzen, die: Karzinogen sind nach Artikel 57a; Einstufung in die Gefahrenklasse Karzinogenität der Kategorie 1A oder 1B nach CLP, mutagen sind nach Artikel 57b; Einstufung in die Gefahrenklasse Keimzellmutagenität der Kategorie 1A oder 1B nach CLP, reproduktionstoxisch sind nach Artikel 57c; Einstufung in die Gefahrenklasse Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A / 1B nach CLP, persistent, bioakkumulativ und toxisch sind gemäß den Kriterien im Anhang XIII der REACH-Verordnung (PBT-Substanzen) nach Artikel 57d, sehr persistent und sehr bioakkumulativ sind gemäß den Kriterien im Anhang XIII der REACHVerordnung (vPvB-Substanzen) nach Artikel 57e, oder es liegt ein wissenschaftlicher Beweis für wahrscheinliche ernsthafte Effekte auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vor. Solche Substanzen werden fallweise beurteilt nach Artikel 57 (Europäische Agentur für chemische Stoffe-ECHA).