Dienstleistungsvertrag
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Dienstleistungsvertrag
Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen Vertragsnummer: Dienstleistungsvertrag zwischen _________________________________________ (im Folgenden Auftraggeber) und Jan-Hendrik Haubold; Maximilianstrasse 5; 88131 Lindau (im Folgenden Auftragnehmer) wird folgender Vertrag geschlossen: §1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, folgendes Projekt für Ihn zu vollbringen: Hosting einer bereits von JHH erstellten, CMS basierten(Typo3), Internetpräsenz inkl. einer Domain und einer E-mail Weiterleitung für insgesammt 60€ jährlich. §2 Leistungen des Auftragnehmers (1) Änderungen und Ergänzungen einschließlich Nebenabreden werden nur wirksam, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. (2) Für die Erreichung eines bestimmten Zieles beim Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. §3 Vergütung (1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des in § 1 erwähnten Betrags. (2) Aufwendungen, die zur Erfüllung des Projektes notwendig sind, sind nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu tätigen. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen Dienstvertrag 1/3 Maximillianstr.5 88131 Lin dau DEUTSCHLAND Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen §4 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung (1) Dieses Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und ist auf die Dauer eines Kalenderjahres befristet. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit Bereitstellung der Leistungen gemäß der in § 1 erwähnten Leistungen. §5 Rechte des Auftraggebers am Ergebnis (1) Die Konzepte und Analysen des Auftragnehmers sind rechtlich geschützt, das Urheberrecht sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den Ergebnissen der Tätigkeiten sowie alle sonstigen Gegenstände, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung und –durchführung überlässt oder zugänglich macht stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. (2) Alle Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge usw. des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des für die Leistung des Auftragnehmer vereinbarten Entgeldes Eigentum des Auftragnehmers. Sie sind entsprechend geheim zu halten. §6 Pflichten des Auftraggebers (1) Während der Laufzeit des Vertrages stellt der Auftraggeber alle verfügbaren erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zur freien, unbeschränkten Verfügung des Auftragnehmers und gewährt dem Auftragnehmer jede von ihm erbetene zumutbare Unterstützung bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen des Vertrages. §7 Haftung (1) Die Haftung ist auf das Projektentgeld beschränkt. (2) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt. Bei vorsätzlichem Handeln kann alleine und ausschließlich der vorsätzlich Handelnde persönlich haftbar gemacht werden. (3) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. (4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen Dienstvertrag 2/3 Maximillianstr.5 88131 Lin dau DEUTSCHLAND Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen §8 Einzugsermächtigung Der Auftraggeber ermächtigt Jan-Hendrik Haubold widerruflich, die Rechnungsbeiträge aus dem Vertragsverhältnis von meinem Konto durch Lastschrift einzuziehen. §9 ……………………………………… (Kontoinhaber) ……………………………………… ……………………………………… ……………………………………… (BLZ) (Konto-Nr.) ……………………………………… ……………………………………… Datum (Unterschrift) (Kreditinstitut) Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lindau am Bodensee. (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (4) Der Vertragspartner versichert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen von Jan-Hendrik Haubold gelesen zu haben und stimmt diesen in vollem Umfang zu. Lindau, ……………………………………… (Auftraggeber) ……………………………………… (Auftragnehmer) Jan-Hendrik Haubold EDV-Dienstleistungen Dienstvertrag 3/3 Maximillianstr.5 88131 Lin dau DEUTSCHLAND