Untitled - Kreis Viersen

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Untitled - Kreis Viersen
Rettungsdienstbedarfsplan des
Kreises Viersen
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1.2
Allgemeines
Gesetzliche Grundlage
Aufgaben
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2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Beschreibung des Kreises
Raumordnung und strukturelle Situation des Kreises
Fläche und Einwohner
Topographie und Landschaft
Verkehrsverhältnisse
Gefahrenschwerpunkte
Seite
6
Seite 7
Seite 9
Seite 9
Seite 10
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
Leitstelle des Kreises
Allgemeines
Einrichtung und Betrieb
Aufgaben, Einsatzzahlen
Personelle Besetzung
Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner
Kosten der Leitstelle
Einführung eines Qualitätsmanagements
Umstellung auf BOS-Digitalfunk
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11
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19
19
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Eintreffzeiten/Hilfsfrist
Allgemeines
Planerische Hilfsfrist
Grundlagen in NRW
Umsetzung auf das Kreisgebiet Viersen
Forderungen aus der Rechtsprechung
Zielerreichungsgrad im westl. Kreisgebiet
Hilfsfristen im Krankentransport
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20
20
20
21
21
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22
5.
5.1
5.2
5.3
Rettungswachen
Allgemeines
Zahl und Einrichtung von Rettungswachen
Einsatzzahlen/-entwicklung
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Seite 23
Seite 24
6.
Ausstattung mit Krankenkraftwagen
Seite 25
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
Krankentransport im Kreisgebiet
Auswirkung gesetzlicher Änderungen
Forderungen der Kostenträger
Gutachten zur Situation des Krankentransportes
Neuorganisation des Krankentransportes
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27
27
27
28
28
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
Rettungswachen und Notarztdienst im Kreisgebiet
Rettungswache Kempen
Rettungswache Nettetal
Rettungswache Schwalmtal
Rettungswache Viersen
Rettungswache Willich
Notarztdienst Tönisvorst
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30
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39
4
4
2
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Kosten
Gebührenfestsetzung
Kalkulatorische Kosten
Bewertung von Fehleinsätzen
Einnahmeausfälle durch NL
Kosten der Rettungswachen je Einwohner und Einsatz
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10.
Abschreibung und Verzinsung
Seite 43
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
Notarztdienst
Krankenhäuser im Kreisgebiet
Gestellung von Notärzten
Rendezvous-System
Zentraler Krankenbettennachweis
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44
44
45
45
12.
12.1
12.2
12.2
12.4
12.5
12.6
Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes
Allgemeines
Leitende Notarztgruppe
Schnelleinsatzgruppen
Notfallseelsorge
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
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47
47
47
47
48
48
13.
Luftrettungsdienst
Seite 50
14.
Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen,
Unternehmen
Seite 52
15.
Aus- und Fortbildung
Seite 53
16.
Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen,
Abrechungsverfahren
Seite 54
17.
Grenzüberschreitender Rettungsdienst
Seite 55
18.
Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten
Seite 56
19.
Ansprechpartner
Seite 57
20.
Anlagen
• Ortsteilbewertung des Kreisgebietes´
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft
des Rettungshubschraubers „Christoph 9“
• Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW)
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt Viersen über die
Übertragung der Teilaufgabe Krankentransport auf den Kreis
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41
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
1. Allgemeines
1.1
Gesetzliche Grundlage
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW. S. 750),
geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GV.NRW S. 750), geändert durch Artikel 17
des 1. Modernisierungsgesetzes NRW vom 15.06.1999 (GV.NRW. Nr. 27 vom
30.07.1999), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.12.2009 (GV. NRW.
S. 750, 793) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. In Rettungsdienstbedarfsplänen (§
12 RettG NRW) legen die Kreise und kreisfreien Städte die Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge fest.
1.1.2 Die Bedarfsplanung des Kreises für den Rettungsdienst wurde erstmalig im Bedarfsplan
vom 01.01.1978 dargestellt. Sie wurde in den Rettungsdienstbedarfsplänen von 1988 bis
2002 fortgeschrieben. Der derzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises wurde
vom Kreistag in seiner Sitzung am 23.03.2006 (Stand 01.04.2006) beschlossen und die
Geltungsdauer zuletzt bis zum 31.12.2010 verlängert.
Gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung
•
•
•
•
•
•
der Träger von Rettungswachen
der Hilfsorganisationen
der sonstigen Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen
der Verbände der Krankenkassen
des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
der örtlichen Gesundheitskonferenz
zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, fortzuschreiben.
1.1.3
Der Bedarfsplan des Kreises orientierte sich von Beginn an am „Bericht und Plan der
Landesregierung NRW zum Rettungswesen in NRW“ vom 22.04.1975 und dem Musterbedarfsplan der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF). Diese Gliederung wurde für die Fortschreibung bzw. Neufassung des Bedarfsplans jeweils grundsätzlich beibehalten.
1.2
Aufgaben
1.2.1 Die Aufgabe der Notfallrettung umfasst
•
•
•
die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort,
die Herstellung der Transportfähigkeit und
den Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus
von Notfallpatientinnen und –patienten, die sich infolge von Verletzungen, Krankheit
oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere
gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische
Hilfe erhalten.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Der Verantwortungs- und Versorgungsauftrag des öffentlichen Rettungsdienstes umfasst
dabei alle Organisationsabläufe und medizinischen Maßnahmen zwischen dem Eingang
einer Notfallmeldung in der Kreisleitstelle und der Übergabe der Notfallpatienten an das
zur Weiterversorgung geeignete Krankenhaus. Zur Notfallrettung zählt auch die Beförderung von erstversorgten Patienten zu Diagnose- und anderen geeigneten Behandlungseinrichtungen.
1.2.2 Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken, verletzten und sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und unter
Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern. Sogenannte Krankenfahrten oder die Beförderung von Patienten, die keiner fachlichen Betreuung
bedürfen, sind dagegen nicht Aufgabe des Rettungsdienstes.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
2.
Beschreibung des Kreises
2.1
Raumordnung und strukturelle Situation des Kreises
2.1.1 Mit 301.815 Einwohnern (Stand: 31.12.2009) gehört der Kreis Viersen zwar nicht zu den
bevölkerungsstärksten Kreisen des Landes NRW, doch ist er mit rd. 536 Einwohnern pro
qkm als verhältnismäßig stark verdichtet zu bezeichnen. Im Vergleich der Kreise des
Bundesgebietes ist der Kreis Viersen dem siedlungsstrukturellen Gebietstyp eines
„hochverdichteten Kreises in Regionen mit großen Verdichtungsräumen“ (Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung) zuzuordnen. Der vergleichsweise hohe Verdichtungsgrad
und letztlich die Struktur des Kreises sind auf seine besondere Lage am Rande des
Rhein-Ruhr-Ballungsraumes zurückzuführen, insbesondere auf die unmittelbare Nachbarschaft der Oberzentren Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf, zu denen starke
funktionelle Verflechtungen bestehen.
Gebietskarte des Kreises Viersen
Kreis Wesel
Kreis Kleve
Tönisberg
St.-Hubert
Schm albroic h
Stadt Krefeld
Kempen
Grefrath
Leuth
Hinsbec k
Oedt
St.-Tönis
Köngreic h der
Niederlande
Kaldenkirc hen
Vorst
Lobberic h
Breyell
Süchteln
Kreis Viersen
Brac ht
Anrath
Boisheim
Willic h
Neersen
Brüggen
Dülken
Viersen
Schiefbahn
Amern
Waldniel
Elmpt
Kreis Neuss
Niederkrüc hten
Stadt Mönc hengladbac h
Kreis Heinsberg
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Der Kreis Viersen nimmt wichtige Erholungsfunktionen für die angrenzenden Ballungsgebiete wahr. Im Westteil des Kreises Viersen sind besonders an den Wochenenden
starke Besucherströme zu verzeichnen.
2.1.2 Nach der Landesplanung zählt das östliche Kreisgebiet mit den Städten Kempen, Tönisvorst, Willich und Viersen zur Ballungsrandzone (711,04 E./qkm mit 2/3 der Bevölkerung), während das westliche Kreisgebiet mit der Stadt Nettetal und den Gemeinden
Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal den „Gebieten mit überwiegend
ländlicher Raumstruktur“ (372,16 E./qkm) zuzuordnen ist.
2.2
Fläche und Einwohner (Eigene Fortschreibung des Kreises, Stand: 31.12.2009)
Stadt/Gemeinde
Gemeinde Brüggen
Gemeinde Grefrath
Stadt Kempen
Stadt Nettetal
Gemeinde Niederkrüchten
Gemeinde Schwalmtal
Stadt Tönisvorst
Stadt Viersen
Stadt Willich
Gesamt
Einwohnerzahl
16.045
15.685
36.054
42.115
15.419
19.128
30.021
75.438
51.910
301.815
Fläche in qkm
61,23
30,98
68,81
83,86
67,07
48,11
44,33
91,07
67,82
563,27
Einwohner je qkm
262
506
524
502
230
398
677
828
765
536
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
2.2.1
Einwohnerentwicklung
Die Einwohnerwerte sowie die Prognosen für die Jahre 2020 und 2030 entstammen
den Angaben des Landesbetriebes Information und Technik NRW.
Stadt Gemeinde
Gemeinde Brüggen
Gemeinde Grefrath
Stadt Kempen
Stadt Nettetal
Gemeinde Niederkrüchten
Gemeinde Schwalmtal
Stadt Tönisvorst
Stadt Viersen
Stadt Willich
Gesamt
1975
12.082
13.427
29.721
37.498
10.697
14.339
22.029
84.488
38.932
263.213
1990
13.504
14.442
33.809
38.820
11.183
15.271
24.844
77.453
42.416
271.742
2009
16.045
15.685
36.054
42.115
15.419
19.128
30.021
75.438
51.910
301.815
2020
16.120
15.170
34.490
41.310
15.440
19.110
30.360
70.370
53.090
295.460
2030
16.140
14.480
33.040
40.320
15.580
19.100
30.610
65.350
53.840
288.460
Die Einwohnerzahl des Kreises ist vom Beginn der Rettungsdienstbedarfsplanung im
Jahre 1975 regelmäßig zwischen 3 – 6 v.H. auf inzwischen deutlich über 300.000
Einwohner angestiegen. Nach der Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW wird sich die Einwohnerzahl bis zum Jahre 2030 um rd. 6 v.H.
verringern. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der prozentuale Anteil älterer Menschen überproportional ansteigen. Die Zunahme des Anteils älterer Menschen lässt vermuten, dass sich die Einsatzzahlen, insbesondere in der Notfallrettung, auf dem derzeitigen hohen Niveau stabilisieren.
320.000
301.815
300.000
280.000
263.213
295.460
288.460
271.742
260.000
240.000
220.000
200.000
1975
1990
2009
2020
2030
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
2.3
Topographie und Landschaft
2.3.1
Der Kreis Viersen liegt im südlichen Teil des niederrheinischen Tieflandes. Seine
höchste Erhebung beträgt 90,7 m über NN (Süchtelner Höhen), sein tiefster Punkt
liegt bei 28,6 m (Pielbruch in Kempen-St. Hubert). Die Länge der Kreisgrenze insgesamt beträgt 148,0 km, die längste Ausdehnung des Kreisgebietes beträgt
•
•
in West-Ost-Richtung
in Nord-Süd-Richtung
Der Kreis grenzt
•
•
•
•
•
•
im Norden an die Kreise Kleve und Wesel
im Osten an die Stadt Krefeld
im Südosten an den Kreis Neuss
im Süden an die Stadt Mönchengladbach
im Südwesten an den Kreis Heinsberg
im Westen an die Niederlande
39,0 km
28,7 km
gemeinsame Grenze
34,0 km
26,0 km
16,0 km
25,0 km
12,0 km
37,0 km
Der Kreis Viersen weist große Gebiete abwechslungsreicher Landschaften mit Wäldern, Heide und Seen auf. Im Kreisgebiet sind zahlreiche Naturschutzgebiete vorhanden
•
•
Fläche der Landschaftsschutzgebiete
Fläche der Naturschutzgebiete
17.775,55 ha
4.941,00 ha
2.4
Verkehrsverhältnisse
2.4.1
Am 31.12.2009 waren im Kreisgebiet Viersen insgesamt ca. 214.000 Kraftfahrzeuge
zugelassen (eigene Fortschreibung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Viersen).
2.4.2
Das Straßennetz für den überörtlichen Verkehr verteilt sich (Stand Januar 2009) mit
rund
•
•
•
•
58 km auf Bundesautobahnen
78 km auf Bundesstraßen
213 km auf Landesstraßen
163 km auf Kreisstraßen
Geplant ist seitens der niederländischen Straßenbauverwaltung Rijkswaterstraat und
dem nordrheinwestfälischen Landesbetrieb Straßenbau NRW, bis zur Floriade in
Venlo im Jahr 2012 eine neue Autobahnverbindung A74 zwischen der niederländischen A73 bei Venlo-Tegelen und der A61 im Nordwesten von NettetalKaldenkirchen zu bauen.
2.4.3
Der Kreis Viersen gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zu den VRRLinien gehören die Zugverbindungen
•
•
•
•
Mönchengladbach-Viersen-Krefeld-Duisburg-Gelsenkirchen-Haltern-Münster
Kleve-Kempen-Krefeld-Düsseldorf
Venlo-Nettetal-Viersen-Mönchengladbach-Neuss-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm
Aachen-Mönchengladbach-Viersen-Krefeld-Duisburg-Oberhausen-DinslakenWesel
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Innerhalb des Kreisgebietes und zu den Nachbarstädten Krefeld, Mönchengladbach,
Neuss und Düsseldorf verkehren 4 Schnellbuslinien und 39 Standardlinien.
2.4.4
In der Gemeinde Grefrath befindet sich ein Verkehrsfluglandeplatz für Motorflugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge.
2.5
Gefahrenschwerpunkte
Besondere Anforderungen an den Rettungsdienst ergeben sich beim Massenanfall
von Verletzten oder bei speziellen Krankheitsbildern, z.B. Infektionserkrankte oder
Brandverletzte. Diese Risiken sind im Kreis Viersen nicht erkennbar höher als in anderen Kreisen, aber latent vorhanden.
2.5.2
Im Stadtgebiet Kempen befinden sich zwei Betriebe, für die nach § 24 a des Feuerschutzhilfegesetzes (FSHG) externe Notfallpläne (Sonderschutzpläne) erstellt wurden.
2.5.3
An der Peripherie des Kreisgebietes, angrenzend an den Stadtbereich WillichNeersen, befindet sich der Flughafen Mönchengladbach (Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH).
2.5.4
Im Gemeindegebiet Niederkrüchten, in unmittelbarer Nähe der niederländischen
Grenze, befindet sich das ehemalige Flugplatzgelände der britischen Streitkräfte. Das
Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin militärisch
genutzt und unterliegt nach wie vor besonderen Schutzmaßnahmen (vgl. auch Ziffer
5.3.2). Die Gefahrenpotentiale haben aber wesentlich abgenommen.
2.5.5
Spezielle Gefahrenpotentiale gibt es auf den Bundesautobahnen, die durch das Gebiet des Kreises führen, insbesondere durch das Risiko von Massenunfällen und bei
Transporten mit gefährlichen Gütern. Auf den Schwerlastverkehr in Richtung Niederlande wird dabei besonders verwiesen.
2.5.6
Der Kreis Viersen weist keine großindustriellen Betriebe, aber einen umfangreichen
Mix von unterschiedlichen Gewerbebetrieben auf.
10
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.
Leitstelle des Kreises
3.1
Allgemeines
3.1.1
Qualität und Effizienz des Rettungsdienstes werden durch die Tätigkeit der Leitstelle
wesentlich mit bestimmt. Als unabdingbare Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Rettungsdienst werden in NRW für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt eine
zentrale Leitstelle und dezentrale Rettungswachen gefordert. Eine Delegation der
Wahrnehmung der Aufgaben der Leitstelle schließt das RettG NRW bewusst aus. Es
darf auch nur eine Leitstelle für alle denkbaren Einsätze des Rettungsdienstes (bodengebundener Rettungsdienst, Luftrettung) in jedem Kreis und jeder kreisfreien
Stadt errichtet werden, um den zentral gelenkten Einsatz aller Rettungsmittel zu gewährleisten. Die Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken, zu koordinieren und zu dokumentieren. Sie steuert den bedarfsgerechten Einsatz der verfügbaren Rettungsmittel.
3.1.2
Nach § 7 Abs. 1 RettG errichten und unterhalten die Kreise als Träger des Rettungsdienstes eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz nach § 21 Abs. 1 FSHG
zusammenzufassen ist (einheitliche Leitstelle). Diese Leitstellen sind so auszustatten,
dass sie auch Großschadensereignisse bewältigen können. Dadurch wird für alle
Dienste ein einheitlicher Meldeweg eingerichtet.
3.1.3
Den Leitstellen ist der Notruf 112 aufzuschalten (§ 21 FSHG). Eine Aufschaltung auf
ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten
ist grundsätzlich zulässig. Dann müssen diese jedoch die Aufgaben einer Rettungswache übernehmen (also kombinierte Feuer- und Rettungswachen).
3.1.4
Die Leitstellen sind auf Anforderung verpflichtet, Nachbarstädten und –kreisen Hilfe
zu kommen zu lassen, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht
wesentlich beeinträchtigt wird.
3.1.5
Die Leitstellen führen den Zentralen Krankenbettennachweis (vgl. Ziffer 11.4, Seite
46). Form, Inhalt und Verfahren wird von den Trägern des Rettungsdienstes mit den
Krankenhäusern abgestimmt.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.2
Einrichtung und Betrieb
Bild der Leitstelle aus der Sicht Gerberstraße, 41748 Viersen.
Die Disponentenplätze der Leitstelle befinden sich in der Rotunde. Die Büro-, Technik-, Sozialund Schulungsräume sowie der Raum des Krisenstabes und die Küche befinden sich im 2.
Obergeschoss des Gebäudes.
3.2.1
Der Kreis unterhält seit dem 01.10.1986 eine zentrale Leitstelle für die Bereiche Rettungsdienst, Feuerschutz und Katastrophenschutz (jetzt Großschadensereignis). Diese zentrale Leitstelle wurde bis zum 30.05.2001 gemeinsam mit der Funk- und Fernmeldezentrale der Feuer- und Rettungswache der Stadt Viersen im damaligen Gebäude der Feuer- und Rettungswache der Stadt, Rektoratstr. 24 b, 41747 Viersen,
betrieben.
Diese aus wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Gründen eingegangene Verbindung hat sich gut bewährt. Den gemeinsamen Betrieb hatten Kreis und
Stadt Viersen in einem Gestellungsvertrag geregelt.
3.2.2
Die Stadt Viersen errichtete in den Jahren 1999 – 2001 in Viersen, Gerberstr. 3, eine
neue Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wurde am 15.06.2001 seiner Bestimmung übergeben. In diesem Neubau ist die Leitstelle des Kreises mit untergebracht.
Die Kostenverteilung zu diesem gemeinsamen Projekt haben Kreis und Stadt in einem Vertrag vom 21./28.06.1999 geregelt. Die Kosten wurden nach den jeweiligen
Anteilen von Kreis und Stadt an der Nutzfläche des Gesamtobjektes aufgeteilt. Diese
entsprechen einem Anteilsverhältnis von
•
•
11,2 v.H. für den Kreis
88,8 v.H. für die Stadt.
12
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Die Nutzflächen der neuen Rettungswache der Stadt Viersen wurden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt; eine Kostenbeteiligung des Kreises hierzu erfolgte
nicht.
Auf der Grundlage der vereinbarten Kostenaufteilung ergaben sich für die Kreisleitstelle folgende Kosten
•
•
Anteil an den Kosten des Grunderwerbs
Anteil an den Gesamtbaukosten
125.860,51 €
1.735.226,82 €
Zu den anteiligen Baukosten erhielt der Kreis eine Landeszuweisung von 942.871,82
€. Der Eigenanteil des Kreises betrug 790.355,00 €. Die auf die Kreisleitstelle entfallenden anteiligen Kosten des Rettungsdienstes (ohne die Kosten des Grunderwerbs)
werden abgeschrieben (Landesanteil) bzw. abgeschrieben und verzinst.
Nach der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes wurde der Gestellungsvertrag zwischen Kreis und Stadt Viersen aus dem Jahre 1986 angepasst und am 18.12.2002
unterzeichnet.
3.3
Aufgaben, Einsatzzahlen
3.3.1
Aufgaben der Kreisleitstelle sind insbesondere die
•
•
•
•
Annahme von Hilfeersuchen
Alarmierung der Einsatzkräfte
Zuordnung der Einsatzkräfte zum Einsatzgeschehen
Unterstützung der Einsatzleitung
Der Kreisleitstelle ist der Notruf 112 aus dem gesamten Kreisgebiet Viersen (Ausnahme Ortsteil Tönisberg der Stadt Kempen und Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst *) aufgeschaltet. Die Alarmierung der Einsatzkräfte im gesamten Kreisgebiet
über Funkmeldeempfänger oder Sirene nach Maßgabe der Alarm- und Ausrückordnungen der Städte und Gemeinden erfolgt durch die Kreisleitstelle.
*
Die Aufschaltung des Notrufes 112 aus den genannten Ortsteilen ist posttechnisch nicht möglich; aus technischen Gegebenheiten können nur komplette Ortsnetzbereiche zu einer Leitstelle geführt werden. Diese
Notrufe laufen deshalb bei der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache der Stadt Moers bzw. der Leitstelle des Kreises Wesel (für Tönisberg) und der Berufsfeuerwehr der Stadt Krefeld auf und werden von dort
jeweils ohne nennenswerte Zeitverluste an die zuständige Leitstelle des Kreises Viersen weitergegeben.
Die Kreisleitstelle alarmiert auf Anforderung und bei Bedarf
•
•
•
•
•
•
den Bereitschaftsdienst der örtlichen Ordnungsbehörden und der
Fachämter der Kreisverwaltung (Ausländerbehörde, Veterinäramt, Jugendamt, usw.)
die Angehörigen der Leitenden Notarztgruppe (LNA-G)
die Mitglieder der Gruppe der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgLR-G)
die Helfer der Schnelleinsatzgruppen (SEG)
die Angehörigen der Notfallseelsorge (NFS)
die Angehörigen der Hilfsorganisationen sowie alle übrigen für eine Schadensbekämpfung/-beseitigung benötigten Behörden, Einrichtungen und Dienststellen.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.3.3
Die Leitstelle ist die Führungseinrichtung des Kreises bei Großschadensereignissen
und/oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Die Leitstelle fordert den Einsatz des Rettungshubschraubers (RTH) an.
3.3.4
Die Leitstelle lenkt alle Einsätze und arbeitet mit den Rettungswachen, den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen
Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notdienst und des Zivilschutzes
zusammen. Durch enge Verbindungen mit den Leitstellen der Nachbarkreise und den
Niederlanden werden gebiets- und grenzüberschreitende Einsätze ermöglicht.
3.3.5
Einsatzzahlen/Einsatzentwicklung
Jahr
3.4
Rettungsdienst
Feuerschutz
Gesamteinsatzzahl
2007
27.311
2.269
29.580
2008
28.921
2.236
31.157
2009
29.986
2.415
32.401
2010 (Prognose)
30.000
2.450
32.450
Personelle Besetzung
3.4.1 Qualifikation des Personals
Seit Inbetriebnahme der Leitstelle im Jahre 1986 sind in der Leitstelle des Kreises
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Stadt Viersen eingesetzt. Art und
Umfang der Tätigkeit und Kostenersatz haben Kreis und Stadt in einem Gestellungsvertrag festgeschrieben (vgl. Ziffer 3.2.2).
Die Mitarbeiter sind Rettungsassistenten. Sie haben an einem Gruppenführerlehrgang für hauptamtliche Feuerwehrangehörige sowie am Leitstellenlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster teilgenommen. Alle Mitarbeiter sind umfassend in
die Handhabung und Funktion des Einsatzleitrechners und der übrigen Technik der
Leitstelle eingewiesen. Sie werden darin ständig fortgebildet. Die Leitstellenbediensteten weisen jährlich die im Rettungsgesetz NRW geforderte mindestens 30 Stunden
umfassende aufgabenbezogene Fortbildung im Rettungsdienst nach und werden dabei insbesondere auch in Kommunikations- und Abfragetechniken fortgebildet.
3.4.2 Personalstärke der Kreisleitstelle
3.4.2.1 Zum 01.01.2007 wurde in NRW eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren
(AZVOFeu) auf Basis der inzwischen geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
in Kraft gesetzt. Die Stadt Viersen hat sich für den Bereich der Feuerwehrbeamten in
der Kreisleitstelle gegen die Fortführung des 24-Stundendienstes in der Kreisleitstelle
und die Anwendung der Opt-Out-Regelung (Aufstockung auf die frühere Stundenzahl
von 54 Wochenstunden) ausgesprochen. Der Kreis als Träger der Kreisleitstelle und
die Stadt Viersen als Dienstvorgesetzte für die Feuerwehrbeamten in der Kreisleitstelle waren – wie schon vorher – der Auffassung, dass Bereitschaftszeiten in der Kreisleitstelle nicht anfallen bzw. nicht berücksichtigt werden können. Die neue AZVOFeu
sieht ausdrücklich vor, dass für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle die Dienstzeitregelung für die übrigen Beamten im Land NRW angewandt werden kann; d. h.,
für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle Viersen wurde eine 41-Stundenwoche
angeordnet. Gleichzeitig wurde zum 01.01.2008 der bisherige 24-Stundendienst in
einen 12-Stunden-Wechseldienst umgewandelt.
14
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.4.2.2 Im Zuge der Anpassung an das neue EU-Arbeitszeitrecht wurde die Personalstärke
von 15 auf inzwischen insgesamt 18 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
aufgestockt. Von den Mitarbeitern sind 16 Beamte als Disponenten im Schichtdienst
eingesetzt; Leiter und Systemadministrator der Leitstelle nehmen ihre Aufgaben im
Tagesdienst wahr. Die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen haben der
jeweils notwendigen kurzfristigen personellen Verstärkung der Kreisleitstelle zugestimmt.
3.4.2.3 Für die 3 Funktions-/Disponenten-Stellen der Leitstelle ergeben sich jährliche Sollarbeitsstunden von 24 Stunden x 365 Tage x 3 Feuerwehrbeamte
= 26.280
Sollstunden
Unter Zugrundelegung der 41-Stundenwoche für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle ergibt sich daraus die nachstehende Berechnung der jährlich anfallenden IstArbeitsstunden der Leitstellendisponenten
41 Stunden je Woche geteilt durch 5 Arbeitstage
= 8,2 Stunden/Tag
365 Tage abzgl. 104 Tage (Wochenenden), 10 Feiertagen, die vermutlich auf einen
Wochentag fallen sowie 35 Urlaubstagen (30 regulär sowie 5 Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtdienst) ergeben
= 216 Arbeitstage
216 Tage x 8,2 Stunden x 16 Disponenten
= 28.339 Ist-Stunden
3.4.2.4 Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung legt in ihrem Bericht Nr. 2/2009 zu den Kosten eines Arbeitsplatzes bei einer 41-Stundenwoche einen
Jahresarbeitszeitwert von 1.680 Stunden zu Grunde. Nach diesem Bericht wiederum
gelten für Feuerwehrbeamte eigene Stundenwerte, die sich dann aus dem KGStBericht 2/2003 ergeben. Nach diesem Bericht der KGSt ist bei Personalberechnungen für Feuerwehrbeamte ein Personalausfall durch Krankheiten von 27,23 Tage zu
berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Ausfallzeit verringert sich die Berechnung der jährlichen Ist-Arbeitszeit bei Ziffer 3.4.3.2 entsprechend.
216 Tage abzgl. 27,23 Tage = 188,77 Tage x 8,2 Stunden x 16 = 24.766 Ist-Stunden
Das bedeutet wiederum, dass den zunächst unverändert notwendigen 26.280 SollStunden noch lediglich 24.766 Ist-Stunden gegenüber stehen. Der Personalbedarf
der Kreisleitstelle würde sich gleichzeitig erneut um 1,2 Stellen erhöhen.
3.4.2.5 Alternativ zur vorstehend dargestellten Erhöhung der Personalstärke wurde geprüft,
ob in der Kreisleitstelle zu den sog. „einsatzschwachen Zeiten“ in der Nacht auf die
Besetzung einer Funktionsstelle verzichtet werden kann.
Kreis und Stadt haben eine Poisson-Auswertung der in der Kreisleitstelle eingehenden Notrufe vorgenommen. Aus der zeitlichen Darstellung und Bewertung des Ergebnisses wurde deutlich, dass für die Nachtstunden eine geringere personelle Besetzung (Verringerung von 3 auf 2 Funktionsstellen) zeitlich vertretbar wäre. Das Ergebnis und die Konsequenzen aus der Bewertung wurden mit Herrn KBM Riedel für
die Feuerwehren des Kreises abgestimmt. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei
planbaren Ereignissen oder zu bestimmten Feiertagen sowie nach Einschätzung des
Leiters der Leitstelle jederzeit die Möglichkeit der personellen Verstärkung wieder gegeben sein muss.
15
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Die sog. „Nachtabsenkung“ wurde in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister (für die
Freiwilligen Feuerwehren des Kreises) sowie den Trägern der Rettungswachen ab
dem 01.04.2010 für die Leitstelle des Kreises veranlasst. Die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen wurden von dieser Änderung unterrichtet. Eine erneute
personelle Aufstockung der Disponenten-Stellen der Kreisleitstelle konnte so zunächst vermieden werden.
Ab dem 01.04.2010 ist die Kreisleitstelle an allen Tagen grundsätzlich in der Zeit
•
•
von 7:00 bis 19:00 Uhr mit 3 Disponenten
von 19:00 bis 7:00 Uhr mit 2 Disponenten
besetzt.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen, Feiertagen oder planbaren Ereignissen eine personelle Verstärkung der Leitstelle anzuordnen.
Als Folge der Nachabsenkung stehen rechnerisch grundsätzlich 1.417 Dienststunden
im Überhang zur freien Verfügung. Ein erheblicher Anteil dieser Stunden wird für die
vorstehend angesprochene planbare personelle Verstärkung der Leitstelle zu besonderen Anlässen eingesetzt werden müssen; dazu kommt die kurzfristig notwendige
personelle Verstärkung der Leitstelle aufgrund unvorhersehbarer Schadenslagen im
Kreisgebiet. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass in der Vergangenheit
in der Kreisleitstelle regelmäßige krankheitsbedingte Ausfälle (zum Teil über mehrere
Monate) zu verzeichnen waren; die darin begründete Mehrarbeitszeit für die anderen
Mitarbeiter der Leitstelle soll durch den Einsatz der Plusstunden minimiert werden.
Durch die enorme personelle Belastung des Personals der Leitstelle vor der Anpassung des Personalbestandes und der Einführung der Nachtabsenkung sind notwendige Aus- und Fortbildungen für die Mitarbeiter der Leitstelle ausgefallen bzw. zurück
gestellt worden. Auch für diese notwendigen regelmäßigen Aus- und Fortbildungen
sollen die errechneten Plusstunden künftig eingesetzt werden.
16
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.5 Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner
3.5.1 Die Leitstelle ist dem jeweiligen Stand der Technik und der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung und Einsatzlenkung entsprechend ausgestattet. Hierzu gehören
insbesondere
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
4 Einsatzleitplätze und ein Reserve-Einsatzleitplatz mit vorwiegend gleicher Ausstattung zur Abwicklung aller Tätigkeiten
4 spezielle Einsatzleitplätze für die Abarbeitung von größeren Unwetterereignissen
1 kombinierte EURO-ISDN-Notruf- und Telefonanlage, mit Zielwahlleitungen zu
den Rettungswachen, Krankenhäusern, zur Leitstelle der Polizei (Notruf 110), zu
Nachbarleitstellen sowie mit Faxanschlüssen und Notrufserver
eine Funkanlage (5 Funkverkehrskreise) mit Ankopplung eines Funkmeldesystems sowie einer Einrichtung für Funk-/Drahtüberleitung
1 Einsatzleitsystem mit 5 Arbeitsplätzen (sowie 5 Reserveplätzen), einem Systemplatz und zwei Servern zur Durchführung der Einsatzbearbeitung,der Alarmierungen, Dokumentation und Auswertung mit Ankopplung Brandmeldeanlagen,
Funkmelde- und Alarmierungseinrichtungen, GPS-Navigationssystem und GSM
SMS-Alarmierung mit eigener unterbrechungsfreier Stromversorgung
zwei Verwaltungsserver für die Abrechnungs- und Transportscheinstellen der Rettungswachen im Kreisgebiet
ein PC-Netzwerk mit Server für die administrative Arbeit der Leitstelle, e-mailVerkehr und Internetbetrieb (Umweltbundesamt, Deutscher Wetterdienst, Bettennachweis, usw.)
eine rechnergestützte Dokumentationsanlage mit Langzeit- und Kurzzeitdokumentation
1 Wetterstation mit Aufzeichnungseinrichtung
1 Notbeleuchtung
3.5.2 Der Sprechfunkverkehr sowie die Auslösung der sog. „Stillen Alarmierung“ im Kreisgebiet wird durch den Betrieb
•
•
einer Funkrelaisstelle auf der Windrose im Stadtgarten, Viersen-Dülken
von Funkalarmumsetzern auf
- dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen (wird derzeit errichtet)
- dem Städt. Krankenhaus in Nettetal-Lobberich
- dem Gebäude des ehemaligen St.-Antonius-Hospital in Schwalmtal-Waldniel
- einem Hochhaus in der Stadtmitte von Tönisvorst-St. Tönis
- dem Katharinen-Hospital in Willich
- der Feuer- und Rettungswache Viersen
sichergestellt. Der Funkverkehr der Leitstelle wird auf den Kanälen 465, 498, 406,
374 und 372 abgewickelt.
3.5.3 Die Leitstelle arbeitet rechnerunterstützt. Das Einsatzleitprogramm COBRA der Firma
ISE wurde in den Leitstellen im Anwenderbereich des Kommunalen Rechenzentrums
Niederrhein (KRZN) in Moers umfangreich getestet und wird seit 2003 in der Leitstelle
eingesetzt.
3.5.4 Ergänzend zur Funkalarmierung können bestimmte Einheiten zusätzlich über Mobilfunk mit SMS (Short Message Service) alarmiert werden. Außerdem verfügt die Leitstelle über die Möglichkeit, Mobilfunkgeräte per Notfallortung zu lokalisieren.
17
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.6 Kosten der Leitstelle
3.6.1 Kosten der Leitstelle sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten
Personal-, Sach- und Gemeinkosten sowie kalkulatorische Kosten. Die ansatzfähigen
Gesamtkosten der Leitstelle werden auf die Aufgabenbereiche Rettungsdienst und
Feuerschutz/übrige aufgeteilt. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten werden nach § 15 Abs. 2 RettG NRTW auf der Grundlage einer Satzung des Kreises
über die Festsetzung und Weitergabe der Kosten der Kreisleitstelle (Leitstellensatzung) vom 13.12.2002 auf die Träger der Rettungswachen umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Kostenfestsetzung sind die Einwohnerzahlen der Rettungsbereiche
und die Zahl der Einsätze, und zwar jeweils zu 50 v.H.
3.6.2 Auf der Grundlage der benötigten Funktionsstellen in der Leitstelle wurde das Personal mit 2 Funktionsstellen (8,36) dem Rettungsdienst und mit 1 Funktionsstelle (4,18)
dem Feuerschutz/Übrige Aufgaben zugeordnet. Die Stelle des Leiters der Leitstelle
wurde jeweils zur Hälfte auf die beiden Bereiche aufgeteilt. Bei den Personalkosten
führt dies zu Anteilen von
• Rettungsdienst
8,36 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 8,86
• Brandschutz/Übrige 4,18 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 4,68
65,44 v.H.
34,56 v.H.
Unter Berücksichtigung aller übrigen Kosten für den Sach- und Betriebsaufwand der
Kreisleitstelle hat der Kreis auf der Grundlage einer Kostenanalyse von 2003 eine
Kostenaufteilung von
•
•
64 v.H. Rettungsdienst
36 v.H. Brandschutz/Übrige Aufgaben
errechnet und mit den Vertretern der Krankenkassen vereinbart.
Kostenentwicklung
Jahr
2006
2007
2008
2009
Gesamtkosten
1.220.183,26 €
1.169.437,00 €
1.130.758,28 €
1.317,872,00 €
Anteil Rettungsdienst
780.917,29 €
748.439,68 €
723.685,30 €
843.438,08 €
843438
850.000
800.000
780.917
750.000
748.440
723.685
700.000
650.000
600.000
550.000
500.000
2006
2007
2008
2009
18
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
3.7 Die zentrale Kreisleitstelle ist Schaltzentrale für alle Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In der Leitstelle laufen alle Fäden zusammen, Notrufe und Anfragen
werden angenommen, bewertet, dokumentiert, Einsatzentscheidungen und Folgemaßnahmen werden ausgelöst. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht dabei von
einfachen Telefonaten und der Vermittlung eines Ansprechpartners über das Entsenden
von Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Feuerwehr bis hin zur Koordination
von Großschadensereignissen. Eine Beschreibung des Aufgabenspektrums insgesamt
und der Aufgaben- und Einsatzabläufe in einer Kreisleitstelle ist bisher landesweit nicht
vorhanden. Die AGBF in Deutschland hat deshalb bereits im Jahre 2000 die Einführung
eines Qualitätsmanagements für Leitstellen gefordert.
Für die Leitstelle des Kreises soll im Jahre 2011 damit begonnen werden, unter Leitung
und Federführung eines externen Beratungsbüros ein Qualitätsmanagement aufzubauen. Im Hinblick auf den überwiegend vergleichbaren Aufgabenumfang der Leitstellen
des Landes NRW ist beabsichtigt, dieses Qualitätsmanagement gemeinsam mit den
Nachbarkreisen Heinsberg, Kleve, Rhein-Kreis Neuss und Wesel zu erarbeiten; die entstehenden Kosten könnten damit minimiert und auf die beteiligten Kreise aufgeteilt werden. Gleichzeitig kann der erhebliche zusätzliche Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der
Leitstellen durch die Aufteilung auf 4 Leitstellen minimiert werden.
3.8 Im Rahmen der Einführung bzw. Umstellung auf Digitalfunk soll für den Rettungsdienst,
die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Einrichtungen des Katastrophenschutzes ein
kreiseinheitliches Wartungs- und Servicekonzept entwickelt und umgesetzt werden. Die
daraus entstehenden Kosten können gerätebezogen den einzelnen Bereichen zugeordnet werden. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten sollen mit den Kosten der
Kreisleitstelle an die Träger der Rettungswachen weiter gegeben werden.
19
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
4.
Eintreffzeiten/Hilfsfrist
4.1
Der Faktor Zeit entscheidet im Rettungsdienst über die Effektivität, aber auch über die
ökonomischen Möglichkeiten eines Systems. Je dezentraler die Verteilung von Rettungswachen ist, desto schneller kann Hilfe im Notfall erfolgen. Daraus resultiert aber
andererseits ein Kostenaufwand, der mit den Schutzzielen des Rettungsdienstes in
Einklang zu bringen und daher mit den Kostenträgern abzustimmen ist.
Nach der amtlichen Begründung zum RettG NRW soll das Netz der Rettungswachen
so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5 – 8 Minuten, im ländlichen Bereich bis 12 Minuten erreichbar ist.
Dabei kommt es bei der Feststellung der Eintreffzeit auf den Zeitpunkt des Eintreffens
des ersten Hilfsfahrzeuges am Notfallort an. So bringt auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eine wirksame Hilfe, auch wenn es nicht zum Transport von Notfallpatienten geeignet ist (Beschluss OVG Münster vom 15.03.2004 – 13 B 16/04).
4.2
Die planerische Hilfsfrist wird vom Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendisponenten an berechnet (Einsatzeröffnung). Sie endet mit dem Eintreffen des
ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Der Erreichungsgrad (vgl. Ziffer 4.5) beschreibt den Grad der Einhaltung
der vom Kreis für die Rettungsdienstbereiche des Kreisgebietes planerisch festgelegten Hilfsfristen.
Gebiete mit äußerst geringer Notfallwahrscheinlichkeit, mit extrem geringer Bevölkerungsdichte, Wald-, Wiesen- und Moorgebiete, Betriebsgelände mit ausreichender eigener rettungsdienstlicher Versorgung, Truppenübungsplätze, Militärstandorte und
Fernverkehrswege werden grundsätzlich und allgemein in den Planungen rettungsdienstlicher Aufgabenträger nicht berücksichtigt.
4.3
Bis zum Jahre 2006 wurde allgemein im Land NRW die planerische Hilfsfrist insgesamt und einheitlich für das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt festgelegt. In den Jahren danach hat sich hierzu die Auffassung verfestigt, dass es sich in
rettungsdienstlicher Hinsicht nicht empfiehlt, eine Kommune in ihrer Gesamtheit als
„ländlich“ oder „städtisch“ einzustufen. Vielfach sind insbesondere in den Flächenkreisen (wie Viersen) die Strukturen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden so unterschiedlich, dass nur eine ortsteilbezogene (wohnplatzbezogene)
Zuordnung zu einer nachvollziehbaren Unterscheidung zwischen städtisch und ländlich geprägten Räumen führt. Diese differenzierte Auffassung ist in den Jahren nach
2006 auch durch verschiedene OVG-Entscheidungen bestätigt worden.
Allerdings haben weder der Gesetzgeber noch die zuständigen Ministerien oder Gerichte im Rettungsdienst Kriterien für die Zuordnung in die Bereiche „städtisch“
und/oder „ländlich“ festgelegt. Auch die bekannten Kommentare zum Rettungsgesetz
NRW treffen hierzu keine Aussage. Eine Zuordnung nach dem Kommunalverfassungsrecht war bei der Beurteilung der rettungsdienstlichen Hilfsfristen wenig hilfreich, weil dabei Aspekte wie Besiedlungsstruktur, Einwohnerdichte, Infrastruktur,
usw. unbeachtet geblieben wären. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte können
auch Mittlere kreisangehörige Städte in der Gesamtheit ihrer Ortsteile oder einzelne
Ortsteile einer großen kreisangehörigen Stadt durchaus dem ländlichen Bereich zugeordnet werden.
20
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Die Zuordnung eines Bereiches zu einer städtischen oder ländlichen Struktur kann
unter Zuhilfenahme verschiedener Anhaltspunkte erfolgen und soll hier nur in Stichworten aufgezeigt werden
•
•
•
•
•
•
•
•
4.4
Einstufung in der Landesentwicklungsplanung
Besiedlungsstruktur (geschlossene Flächen, räumliche Ausdehnung,
Zahl der Wohnungen je Wohngebäude, usw.)
Einwohnerdichte (>1.000/km²) als Hinweis auf eine städtische Kultur
Zentralität des Wohnplatzes (Vorhandensein eines Stadtzentrums)
Mindesteinwohnerzahl (>20.000 Einwohner/Wohnplatz)
Verkehrsstruktur und verkehrstechnische Erschließung
Industrie- und Gewerbestruktur
Städtisches Leben (gesellschaftliche Kontakte, kulturelle Angebote, usw.)
Seit dem Jahre 1975 besteht der Kreis Viersen aus
•
•
•
1 Großen kreisangehörigen Stadt
4 Mittleren kreisangehörigen Städten
4 kreisangehörigen Gemeinden
mehr als 60.000 Einwohner
mehr als 25.000 Einwohner
unter
25.000 Einwohner
Der Westteil des Kreises ist stark geprägt durch große Waldgebiete und einer großen
Anzahl von Seen. Die Besiedlungsdichte ist gering. Die vorhandenen Wohnplätze
haben eher dörflichen Charakter. Im östlichen Kreisgebiet wird die Besiedlung erkennbar dichter und erreicht teilweise städtische Züge.
Unter Berücksichtigung und Bewertung der genannten Aspekte wurde eine Ortsteilbewertung auf der Grundlage des Zuschnittes der Rettungswachen im Kreisgebiet
vorgenommen. Diese ist als Anlage dem Rettungsdienstbedarfsplan beigefügt und in
der Beschreibung der Rettungswachen im Rettungsdienstbedarfsplan entsprechend
erläutert. Hiernach sind in den Rettungswachen-Bereichen des Kreises folgende
Ortsteile dem „städtischen“ (8-Minuten) Bereich zuzuordnen
• Rettungswache Kempen Ortsteile Kempen und St. Tönis der Stadt Tönisvorst
• Rettungswache Viersen Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz) und Viersen
• Rettungswache Willich Ortsteil Willich
Der Ortsteil Lobberich der Stadt Nettetal (Rettungswache Nettetal) hat überwiegend
städtische Strukturen, erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000.
Alle übrigen Ortsteile und Gemarkungen sind als ländliche Bereiche anzusehen.
Hinweis:
Die Darstellung der Einwohnerzahl in der Anlage zur Ortsteilbewertung wurde nicht fortgeschrieben. Die
Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen haben sich nicht so gravierend entwickelt, dass
sich daraus Veränderungen in der Zuordnung der Ortsteilbewertung ergeben hätten.
4.5
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Minden (5 L
1144/03) hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom
15.03.2004 – 13 B 16/04 – entschieden, dass in NRW die Eintreffzeit bei der Notfallrettung von 8 Minuten innerörtlich und 12 Minuten im ländlichen Bereich mindestens
in 90 v. H. der Fälle eingehalten werden muss. Bei der Feststellung der Eintreffzeit
kommt es auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Hilfsmittels am Notfallort an,
dass auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sein kann. Dieser Planungsrichtwert wird
der Notfallrettung im Kreis Viersen zugrunde gelegt.
21
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
4.6
Zum 01.01.2007 wurde im Leitstellensystem Cobra ein Statistik-Modul implementiert.
Mit Hilfe dieses Moduls ist es seitdem möglich, den Zielerreichungsgrad für die Einhaltung der Hilfsfrist im Einsatzleitsystem zu dokumentieren. Bis dahin wurden die
Aufzeichnungen in den Rettungswachen von Hand geführt und bargen das Risiko von
größeren Fehlerquoten. Seit der Einführung des Statistik-Moduls werden die Aufzeichnungen automatisch über den funkbetriebenen Statusmelder eines jeden Einsatzmittels vorgenommen. Zusammen mit den Aufzeichnungen des Notrufes kann
nunmehr eine lückenlose Darstellung der Einsätze geboten werden. Die Fehlerquote,
z. B. durch fehlende Statusmeldungen ist so gering, dass die Dokumentation repräsentative Werte liefert.
Im Rahmen der zeitlichen Auswertung der Einsätze wurde festgestellt, dass in einigen
Ortsteilen im westlichen Kreisgebiet (Elmpt, Overhetfeld, Alt-Brüggen, Bracht, Kaldenkirchen) keine ausreichend schnelle Notfallrettung möglich war. Die Hilfsfrist von
12 Minuten wurde in diesen Bereichen regelmäßig überschritten. Aus diesem Grund
wurde in den Rettungsbereichen Nettetal und Schwalmtal jeweils eine zusätzliche
Wache (Nebenstelle oder Dependance) errichtet und ein Teil der vorhandenen Einsatzmittel dorthin verlagert. Hierdurch ist die Einhaltung des Zielerreichungsgrades
von 90 v.H. aller Einsätze innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 12 Minuten in
den Rettungswachen-Bereichen Nettetal und Schwalmtal sichergestellt worden.
22
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
5.
Rettungswachen
5.1
Allgemeines
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach § 6 RettG NRW als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschl. der notärztlichen Versorgung im
Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte
(über 60.000 Einwohner) Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte (über 25.000 Einwohner) sind Träger von Rettungswachen, soweit ihnen durch den
Rettungsdienstbedarfsplan diese Aufgabe zugewiesen wird. Die Anzahl der Rettungswachen legen die Träger des Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbedarfsplänen fest. Dabei spielt die Verwirklichung eines voll flächendeckenden Rettungssystems eine wichtige Rolle.
5.2
Zahl und Einrichtung von Rettungswachen
5.2.1 Die Große kreisangehörige Stadt Viersen ist Träger einer Rettungswache kraft Gesetzes (§ 6 Abs. 2 RettG NRW). Die Mittleren kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal und Willich sind Träger von Rettungswachen aufgrund der Aufgabenzuweisung
in den bisherigen Bedarfsplänen des Kreises Viersen. Die Gebiete der Gemeinde
Grefrath und der Stadt Tönisvorst wurden dabei von der Stadt Kempen, das Gebiet
des Ortsteils Bracht der Gemeinde Brüggen von der Stadt Nettetal rettungsdienstlich
mitversorgt. Der Kreis hat hierzu mit den Städten Kempen und Nettetal entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.
Bei einer Gesamtfläche von rd. 563 qkm werden im Kreisgebiet insgesamt 5 Rettungswachen betrieben
Rettungswache
Kempen
Träger
Einsatzbereich
Stadt Kempen
Nettetal
Stadt Nettetal
Schwalmtal
Kreis Viersen
Viersen
Willich
Stadt Viersen
Stadt Willich
Grefrath
Kempen
Tönisvorst
Brüggen-Bracht
Nettetal
(Alt-)Brüggen
Niederkrüchten
Schwalmtal
Viersen
Willich
Einwohner
Fläche
in qkm
Einw.
je qkm
81.760
144,12
567
48.766
118,00
413
43.941
75.438
51.910
142,00
91,00
68,00
309
829
763
23
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
5.3
Einsatzzahlen/-entwicklung
Die Notarzteinsätze werden auf allen Wachen im Kreis im sog. „Rendezvous-System“
gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt zum Einsatzort.
Rettungstransporte (Einsätze RTW ohne Notarzt)
Rettungswache
2007
2008
2009
4.082
3.098
2.231
3.293
2.545
15.249
4.500
3.273
2.360
3.789
2.816
16.738
4.683
3.534
2.487
4.434
2.864
18.002
2007
2008
2009
1.309
1.074
1.542
1.151
2.232
1.183
8.491
1.357
1.178
1.621
1.444
2.403
1.296
9.299
1.356
1.343
1.688
1.398
2.473
1.335
9.593
Rettungswache
2007
2008
2009
Kempen
Nettetal
Schwalmtal
Viersen
Willich
Gesamt
2.214
1.954
577
4.120
712
9.577
2.298
2.072
633
3.832
675
9.510
2.503
1.747
693
3.782
724
9.449
Kempen
Nettetal
Schwalmtal
Viersen
Willich
Gesamt
(Prognose)
2010
4.700
3.600
2.500
4.465
2.900
18.165
Notarzteinsätze
Rettungswache
/ Notarztdienst
Kempen
NA Tönisvorst
Nettetal
Schwalmtal
Viersen
Willich
Gesamt
(Prognose)
2010
1.400
1.300
1.700
1.500
2.527
1.400
9.827
Krankentransporte
*
(Prognose)
2010 *
2.184
1.138
680
3.490
798
8.290
basierend auf den Einsatzzahlen gemäß Kreisleitstelle für das 1. Halbjahr 2010,
damit ein erneuter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von fast 12 v.H.
nachrichtlich:
2002
15.241
2003
15.135
2004
13.848
2005
12.999
2006
13.832
24
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
6.
Ausstattung mit Krankenkraftwagen
Beispiele von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst
Krankentransportwagen - KTW
Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.
Rettungswagen - RTW
Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.
Notarzteinsatzfahrzeug - NEF
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist entweder an einem Krankenhaus stationiert oder holt den Notarzt direkt von der Klinik/Praxis ab und fährt zum Notfallort,
wo unabhängig vom Notarzt ein Rettungswagen
(RTW) eintrifft. Die Anforderungen an ein NEF sind in
der DIN 75 079 geregelt
6.1
Krankenkraftwagen sind nach § 3 Abs. 1 RettG NRW Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen). Nach § 3 Abs. 2 RettG NRW sind Notarzteinsatzfahrzeuge Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärzte. Nach dem Bericht und Plan zum Rettungswesen von 1975 sollten grundsätzlich an jeder Rettungswache zwei Krankenkraftwagen stationiert sein, damit selbst bei geringer Einsatzhäufigkeit ein zweiter
Wagen zur Reserve vorhanden war. Zur Mindestausstattung jeder Rettungswache
sollte in jedem Fall ein Rettungswagen gehören.
25
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
6.2
Die Zahl der tatsächlich bereitzuhaltenden und zu besetzenden Rettungsmittel richtet
sich nach dem zu erwartenden Einsatzaufkommen und der auf dieser Basis ermittelten Häufigkeit der zu erwartenden Ereignisüberschneidungen. Für die Notfallversorgung wurde hierzu bereits für den Rettungsdienstbedarfsplan des Jahres 2002 von
den Krankenkassen eine risikoabhängige Bemessung unter Berücksichtigung der
Gleichzeitigkeit und unter Zugrundelegung der mittleren Einsatzdauer von Notfalleinsätzen durchgeführt und mit den Trägern des Rettungsdienstes abgestimmt. Die
Grundlagen hierzu wurden mit Hilfe der Poisson-Verteilung geschaffen. Durch die
Poisson-Analyse werden Einsatzwahrscheinlichkeiten für einen Rettungsdienstbereich berechnet. Die dafür erhobenen Einsatzdaten wurden ausschließlich auf den zu
bewertenden Rettungsdienstbereich bezogen. Die Analyse liefert im Ergebnis die
Zahl der benötigten Einsatzmittel.
6.3
Die Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen des Kreises, aber auch die
Einsatzzahlen im Rettungsdienst des Kreises sind in den letzten Jahren regelmäßig
angestiegen. Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge in den Rettungswachen ist in den Folgejahren nach 2002 (Ausnahme Rettungswache Schwalmtal) nicht angepasst worden. Eine aktuelle Auswertung der Einsatzzahlen der Kreisleitstelle des Vorjahres
2009 nach Poisson weist für die Rettungswachen Kempen und Willich einen grundsätzlichen Bedarf für jeweils einen zusätzlichen Rettungswagen aus. Das heißt, zur
Sicherstellung des Rettungs- und Notarztdienstes in diesen Rettungsbereichen ist der
Einsatz von jeweils einem weiteren RTW rund um die Uhr notwendig.
6.4
Bisher standen für den Rettungs- und Notarztdienst sowie den Krankentransport im
Kreisgebiet keine Reservefahrzeuge zur Verfügung. Die Träger der Rettungswachen
sind dazu über gegangen, abgeschriebene aber funktionstüchtige Fahrzeuge als Ersatz für evtl. Ausfälle von Einsatzmitteln in den Rettungswachen vorzuhalten. Mit den
Kosten dieser Fahrzeuge wird der Rettungsdienst nicht belastet.
6.5
Von der Stadt Viersen werden neben den rettungsdienstlichen- und kostenrelevanten
Krankenkraftwagen zwei weitere Fahrzeuge aus dem Bestand der Stadt Viersen für
den MANV-Fall (Massenanfall von Verletzten) vorgehalten, die bei Bedarf (Ausfall eigener Fahrzeuge) kurzzeitig den Rettungswachen des Kreisgebietes gegen Kostenersatz für Einsätze des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt werden können. Der
Bereich des Rettungsdienstes wird nur mit Kosten belastet, sofern diese Fahrzeuge
auch eingesetzt werden.
26
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
7.
Krankentransport im Kreisgebiet
Für den Krankentransport sind Hilfsfrist-Standards nicht vorhanden. Im Bereich des
Krankentransportes kommt es nicht auf die Eintreffzeiten an, die für den Bereich der
Notfallrettung gelten, bei der es um die unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben der
betroffenen Patienten geht. Vielmehr orientiert sich im Bereich des Krankentransportes die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung an den Anforderungen einer guten Dienstleistung zur medizinischen Versorgung. In den seltenen Fällen kann durch
Verschlechterung des Krankheitsbildes aus dem Krankentransport eine Notfallrettung
werden, für die dann die Hilfsfristen gelten. Bei den sogenannten „disponiblen“ Krankentransporten haben sich inzwischen Wartezeiten von 40 – 60 Minuten ergeben, die
auch durch die Rechtsprechung bestätigt bzw. gefestigt worden sind. Danach sind
Wartezeiten bei den disponiblen Krankentransporten von bis zu zwei Stunden (als
Grenzwert in Einzelfällen – Einsatzspitzenzeiten) für den einzelnen Patienten hinnehmbar. Der Kreis hat als Planungsrichtwert im Krankentransport eine Bedienfrist
mit Sicherheitsniveau von mindestens 90 v.H. aller notwendigen Krankentransporte
innerhalb einer Wartezeit von 60 Minuten nach Transportanmeldung bei der Kreisleitstelle vorgegeben.
Wegen der doch erheblichen Abweichungen von Rettungsdienst und Notarzteinsatzdienst und der ab dem kommenden Jahr 2011 erheblichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen wird der Krankentransport an dieser
Stelle gesondert dargestellt und den weiteren Beschreibungen der Rettungswachen des Kreises vorgezogen.
7.1
Das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
beinhaltete weitreichende Änderungen bei der Übernahme von Kosten des Krankentransportes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des
Gesetzes wurde in vielen Bereichen des Gesundheitswesens der Transport von Patienten auf die sog. „Krankenfahrten“ verlagert. Hierbei handelt es sich um Transporte,
bei denen der zu befördernde Patient nicht der qualifizierten Betreuung durch einen
Rettungssanitäter oder der besonderen Einrichtung eines KTW bedarf. Krankenfahrten werden i. d. R. mit Fahrzeugen durchgeführt, die für den Gelegenheitsverkehr mit
Mietwagen nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes zugelassen sind. Im Kreis
Viersen und in den umliegenden Städten Krefeld und Mönchengladbach werden inzwischen von mehreren Firmen Krankenfahrten dieser Art angeboten.
Der Kreis hatte bereits im letzten Rettungsdienstbedarfsplan, Stand 01.04.2006, auf
die erheblich rückläufigen Einsatzzahlen im Krankentransport hingewiesen. Dieser
Trend hat sich in den Folgejahren fortgesetzt; der erhebliche Rückgang der KTWEinsatzzahlen lag im Landestrend. Er war in erster Linie auf die verstärkte Tätigkeit
dieser privaten Unternehmen im sog. „Nicht-qualifizierten Krankentransport“ zurück
zu führen. Von diesen Unternehmen werden z.B. fast ausschließlich die Dialysepatienten im Kreisgebiet gefahren. Darüber hinaus werden von den Unternehmen Verlegungs-, Behandlungs- und Entlass-Fahrten für die Krankenhäuser durchgeführt, weil
sie kostengünstiger als die öffentlichen Anbieter sind. Alleine im Zeitraum zwischen
2004 und 2007 sind die KTW-Einsatzzahlen um 42 v. H. zurück gegangen.
7.2
Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen Einsatzzahlen war von den Vertretern der
Krankenkassen die Zentralisierung bzw. Zusammenfassung von Zuständigkeiten im
Rettungsdienst und Krankentransport im Kreisgebiet Viersen regelmäßig gefordert
worden. Alleine zwischen dem Kreis und der Stadt Willich konnte kurzfristig Einigkeit
über die Rückgabe der Teilaufgabe des Krankentransportes von der Stadt Willich in
die Zuständigkeit des Kreises erzielt werden. Im Rahmen einer Verwaltungshelferlösung wurde der Malteser Hilfsdienst e.V. in Aachen vom Kreis mit der Durchführung
des Krankentransportes in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal beauftragt.
27
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Durch diese Kooperation konnten für beide Rettungswachen-Bereiche kurzfristige
Kosteneinsparungen von jährlich insgesamt 312.000,00 EUR erzielt werden.
7.3
In Abstimmung mit den Trägern der Rettungswachen des Kreisgebietes und mit Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen hat der Kreis im Jahre 2009 die
Firma Orgakom GmbH mit der Erstellung einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Krankentransport im Kreisgebiet Viersen beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden entscheidungsfähige Aussagen
•
•
•
zur bedarfsgerechten Vorhaltung von KTW im Kreisgebiet insgesamt und zu den
Besetztzeiten dieser Einsatzfahrzeuge,
zu den Vor- und Nachteilen einer kreiseinheitlichen zentralen Zuständigkeit im
Krankentransport – beim Kreis oder einem anderen Träger einer Rettungswache
– im Vergleich zur derzeitigen dezentralen Aufgabenzuständigkeit und,
zu den Synergie-Effekten einer zentralen Aufgabenwahrnehmung
zur Verfügung gestellt.
7.4
Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens wurde vom Kreis mit den Trägern der
Rettungswachen folgende Neuorganisation des Krankentransportes für das Kreisgebiet Viersen abgestimmt; die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen waren in das gesamte Verfahren eingebunden und haben dieser neuen Struktur grundsätzlich bereits zugestimmt.
7.4.1 Der Krankentransport für das gesamte Kreisgebiet Viersen wird mit Wirkung vom
01.01.2011 in der Trägerschaft des Kreises organisiert und abgerechnet. Die Rückübertragung der Teilaufgabe Krankentransport an den Kreis erfolgt für die Städte
Kempen, Nettetal und Willich durch den Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises; die
Übertragung für den Bereich der Stadt Viersen erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Viersen.
7.4.2 Die Zahl der Krankentransportwagen in den Rettungswachen des Kreisgebietes wird
für das Kreisgebiet Viersen von 8 (bis zum 31.12.2010) auf dann insgesamt 5 (ab
dem 01.01.2011) Einsatzfahrzeuge verringert. Mit der Verringerung und durch die
Zentralisierung ergibt sich folgende neue KTW-Struktur:
Standort RW Kempen
2 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt
Standort RW Nettetal
1 KTW, montags bis freitags jeweils10 Std. besetzt
Standort RW Viersen
1 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt
1 KTW, an allen Tagen rund um die Uhr besetzt.
Über die kurzfristige Anpassung und Modifizierung dieser Vorhaltezeiten an einen
veränderten Bedarf können Kreis und Städte gemeinschaftlich und in Abstimmung mit
den Vertretern der Krankenkassen regelmäßig entscheiden.
Bei der Zuteilung der Krankentransporte durch die Kreisleitstelle entfällt die bisherige
grundsätzliche örtliche Zuständigkeit der Rettungswachen. Die Kreisleitstelle koordiniert wie bisher auch die Einsätze des Krankentransportes; sie weist dabei nach eigener Entscheidung dem jeweils zeitlich und von seinem Standort her günstigsten
KTW den Einsatz zu. Der Einsatz der RTW der Rettungswachen als KTW ist grundsätzlich nicht zulässig.
28
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
7.4.3 Der Kreis bedient sich bei der Durchführung des Krankentransportes des qualifizierten Personals der Städte; die Städte stellen dem Kreis in ihren Rettungswachen für
den Krankentransport geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Der Kreis verpflichtet
sich, mit denjenigen Trägern der Rettungswachen, die eine Übertragung des Personals und der Sachmittel zur einheitlichen Wahrnehmung der Zuständigkeit auf den
Kreis wünschen, zum 01.01.2013 in Verhandlung zu treten. Über die Zusammenarbeit im Krankentransport schließen die Träger der Rettungswachen mit dem Kreis einen entsprechenden Vertrag. Den Trägern der Rettungswachen wird nach vier Jahren ein Recht zur Kündigung des Vertrages über die Durchführung des Krankentransportes eingeräumt. Nach Kündigung fällt die Teilaufgabe des Krankentransportes auf den jeweiligen Träger der Rettungswache zurück. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist entsprechend anzupassen.
7.4.4 Der Kreis erhebt für die Inanspruchnahme der KTW Gebühren aufgrund der Satzung
des Kreises; es werden kreiseinheitliche KTW-Gebühren festgesetzt. Die Träger der
Rettungswachen nehmen in ihre Gebührensatzungen für die Inanspruchnahme der
Rettungswachen eine Gebührentarifstelle für den Einsatz des Krankentransportwagens auf. Sie verweisen dabei auf den Gebührensatz des Kreises.
29
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.
Rettungswachen und Notarztdienste im Kreisgebiet
8.1
Rettungswache Kempen
Foto der Feuer- und Rettungswache Kempen: Vorne rechts befindet sich die
Fahrzeughalle der Rettungswache Kempen. Links daneben sind Personalund Gemeinschaftsräume untergebracht.
8.1.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Kempen
Die Feuer- und Rettungswache Kempen befindet sich an der Heinrich-Horten-Straße
in Kempen. Sie wurde Mitte 2006 in Betrieb genommen. Durch die Nähe des Standortes zur Ortsumgehung von Kempen (B 509) ist die Verkehrsanbindung zu den mitversorgten Gebieten der Gemeinde Grefrath und der Stadt Tönisvorst verbessert worden.
8.1.2 Die Rettungswache Kempen versorgt die Gebiete der Städte Kempen und Tönisvorst
und das Gebiet der Gemeinde Grefrath.
8.1.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl.
Ziffer 4) sind im Rettungswachen-Bereich Kempen
•
•
der Ortsteil Kempen der Stadt Kempen
der Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst
dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12Minuten) Bereich zuzuordnen.
30
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.1.5 Die Rettungswache Kempen ist mit zwei RTW sowie einem Notarzteinsatzfahrzeug
ausgestattet (Bestand am 30.09.2009)
Kennzeichen
VIE- FK 521
VIE- FK 522
VIE- 2393
Fahrzeugart
RTW
RTW
NEF
Besetztzeit
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
8.1.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der
Stadt mit dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen von Ärzten des Hospitals sichergestellt. Das NEF der Rettungswache holt den diensthabenden Notarzt am Hospital ab.
Auf die Ausführungen zum Notarztdienst Tönisvorst wird verwiesen.
8.1.7 In der Rettungswache Kempen werden sonn- und feiertags neben den hauptamtlichen Rettungsassistenten qualifizierte nebenamtliche Mitarbeiter und Angehörige des
DRK-Kreisverbandes Viersen für die Rettungswache tätig.
Die Rettungswache Kempen verfügt über 3 anerkannte Praktikantenstellen und bildet
regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben werden in der Rettungswache Praktika für Rettungshelfer und Rettungssanitäter
angeboten.
8.1.8 Besonderheiten
Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum Kreis Kleve und der Stadt Krefeld wird
die Rettungswache Kempen verstärkt in den Gemeinden Wachtendonk und Wankum
des Kreises Kleve sowie im Ortsteil Hüls der Stadt Krefeld tätig.
8.1.9 Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7)
In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache Kempen stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle wahr. Die KTW sind montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach
RettG besetzt.
31
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.2
Rettungswache Nettetal
Foto der Rettungswache in Nettetal-Lobberich: Im Hintergrund die
Fahrzeughalle der Rettungswache. Im Erdgeschoss befinden rechts
hinter der Fahrzeughalle Personalteil und Büroräume.
Foto der Nebenstelle in Nettetal-Kaldenkirchen: Links befindet sich
die Fahrzeughalle, rechts der Personaltrakt.
8.2.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Nettetal.
Die Rettungswache in Nettetal-Lobberich ist räumlich unmittelbar an die Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal, Sassenfelder Kirchweg 1, angebunden. Die Nebenstelle der
Rettungswache befindet sich in Nettetal-Kaldenkirchen, Herrenpfad 6.
8.2.2 Zum Rettungsbereich gehört das Gebiet der Stadt Nettetal und das Gebiet des Ortsteils Bracht der Gemeinde Brüggen.
32
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.2.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl
Ziffer 4) ist der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zu zuordnen. Der Ortsteil Nettetal-Lobberich hat zwar überwiegend städtische Strukturen,
erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000.
8.2.4 Die Rettungswache Nettetal-Lobberich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet
(Bestand am 31.12.2009).
Kennzeichen
VIE – R 4831
VIE – R 4832
VIE – R 4821
Fahrzeugart
RTW
RTW
NEF
Standort
Lobberich
Kaldenkirchen
Lobberich
Besetztzeit
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
8.2.5
Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages mit der
Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal von Ärzten des Krankenhauses sichergestellt.
Der Notarzt kommt aus dem Krankenhaus und besetzt das Einsatzfahrzeug der Rettungswache.
8.2.6
In der Rettungswache Nettetal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern nebenamtliche Mitarbeiter, überwiegend an den Sonn- und Feiertagen eingesetzt.
Die Rettungswache verfügt über 3 Praktikantenstellen und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus.
8.2.7
Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7)
In der Neuorganisation des Krankentransportes wird ein KTW an der Rettungswache
Nettetal stationiert. Der KTW nimmt seine Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle
wahr. Der KTW ist montags bis freitags 10 Stunden qualifiziert nach RettG besetzt.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.3
Rettungswache Schwalmtal
Foto der Rettungswache Schwalmtal: Im Fokus liegt die Fahrzeughalle. Der
Personalteil der Rettungswache liegt hinter der Fahrzeughalle mit seitlichem
Eingang an der Zufahrt zur „Residenz im Park“.
Foto der Dependance der Rettungswache in Niederkrüchten-Heyen: Links sieht
man die Fahrzeughalle, rechts befindet sich der Personaltrakt.
8.3.1 Träger der Rettungswache Schwalmtal ist der Kreis Viersen.
Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel befindet sich neben dem Altenheim „Residenz im Park“ (ehemaliges Hospital), Schulstraße 29c. Die Dependance der Rettungswache in Niederkrüchten-Heyen liegt an der B 221, Venloer Straße 9.
8.3.2 Zum Rettungswachen-Bereich Schwalmtal gehören die Gebiete des Ortsteils Brüggen der Gemeinde Brüggen sowie die Gebiete der Gemeinden Niederkrüchten und
Schwalmtal.
34
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.3.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan ist
der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen.
8.3.4 Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet (Bestand am 31.12.2009).
Kennzeichen
VIE – KV 34
VIE – 295
VIE – KV 35
Fahrzeugart
RTW
RTW
NEF
Standort
Waldniel
Heyen
Heyen
Besetztzeit
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
8.3.5 Der Notarztdienst in der Rettungswache Schwalmtal wird nach europaweiter Ausschreibung durch die Doc-In-Time-Service GmbH ausgeübt. Der Notarzt ist in der
Dependance in Heyen untergebracht.
8.3.6 In der Rettungswache Schwalmtal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern
auch qualifizierte nebenberufliche Mitarbeiter eingesetzt.
Die Rettungswache Schwalmtal verfügt über 3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben werden Praktika für Rettungssanitäter und Rettungshelfer angeboten.
8.3.7 Besonderheiten
Im Rettungswachen-Bereich liegt das ehemalige Flugplatzgelände der britischen
Streitkräfte. Das Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin militärisch genutzt (vgl. Ziffer 2.5.4). Im Gelände sind ca. 3.500 britische Soldaten mit ihren Familienangehörigen rettungsdienstlich zu versorgen.
8.3.8 An der Rettungswache Schwalmtal wird künftig kein KTW stationiert sein.
35
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.4 Rettungswache Viersen
Foto des Rettungswachen-Gebäudes im Gesamtkomplex der Feuer- und Rettungswache
Viersen. Die Fahrzeug-Ausfahrt befindet sich hinter dem Gebäude (Bahnseite).
8.4.1 Die Stadt Viersen ist als Große kreisangehörige Stadt Träger einer Rettungswache
kraft Gesetzes.
8.4.2 Der Rettungswachen-Bereich umfasst das Gebiet der Stadt Viersen.
Die kombinierte Feuer- und Rettungswache der Stadt befindet sich auf der Gerberstraße 3, 41748 Viersen
8.4.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind
im Rettungswachen-Bereich Viersen
•
•
der Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz)
der Ortsteil Viersen
dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12Minuten) Bereich zuzuordnen.
8.4.4 Die Rettungswache Viersen ist mit vier RTW und einem NEF ausgestattet (Stand
30.09.2009)
Kennzeichen
VIE- FV 112
VIE- FV 212
VIE- FV 312 *
VIE – 2007**
VIE – 2074
Fahrzeugart
RTW
RTW
RTW
RTW/KTW
NEF
Besetztzeit
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
7 Tage/Woche, 24 Std.
*Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 zur Abdeckung von Spitzenzeiten im KTW-Bereich und
auch außerhalb der Besetztzeiten des KTW als KTW eingesetzt.
36
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
** Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 bei Bedarf mit Brandschutzpersonal besetzt.
Zum 01.01.2011 soll dieses Fahrzeug im Zuge der Neuorganisation im Krankentransport ersatzbeschafft werden. Es handelt sich dann um den KTW, der personell
fest rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr besetzt ist. Das Fahrzeug wird so ausgestattet sein, dass es zur Spitzenabdeckung als 4. RTW für die RW Viersen zur Verfügung stehen wird.
Letztendlich werden die in eine Gebührenkalkulation einzubringenden Fahrzeugbesetztzeiten im Rahmen der Gebührenerörterung zwischen der Stadt und den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt.
8.4.5 Der Notarztdienst wurde aufgrund einer europaweiten Ausschreibung an die AKH
Viersen GmbH vergeben. Der Notarzt versieht seinen Dienst in der Rettungswache
der Stadt. Zusätzlich zur Sicherstellung des Notarztdienstes wurde ein Hintergrunddienst für notarztbegleitende Verlegungen bzw. Transporte ausgeschrieben. Dieser
Notarzt des Hintergrunddienstes ist innerhalb von 15 Minuten einsatzbereit auf der
Feuer- und Rettungswache.
8.4.6 In der Rettungswache Viersen werden derzeit neben den hauptamtlichen Mitarbeitern
bis zu 5 Zivildienstleistende im Krankentransport eingesetzt. Im Zuge der Verkürzung
der Wehr- und Zivildienstzeit auf 6 Monate wird die Stadt Viersen zukünftig auf den
Einsatz von Zivildienstleistenden in der Rettungswache absehen.
8.4.7 Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7)
In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache Viersen stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle wahr. Ein KTW wird montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach
RettG besetzt. Der zweite KTW wird 7 Tage/Woche, 24 Std. vorgehalten. Er soll bei
Bedarf auch als vierter RTW eingesetzt werden.
37
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.5 Rettungswache Willich
Foto des Rettungswachenteils der kombinierten Feuer- und Rettungswache in Willich.
Links befindet sich die Fahrzeughalle, rechts der Trakt mit Personal- und Sozialräumen.
8.5.1 Träger der Rettungswache Willich ist die Stadt Willich.
Die kombinierte Feuer- und Rettungswache befindet sich im Ortsteil Willich auf der
St.Töniser Straße 28.
8.5.2 Das Einsatzgebiet der Rettungswache Willich ist identisch mit dem Gebiet der Stadt
Willich.
8.5.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind
der Ortsteil Willich der Stadt Willich dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen
Ortsteile der Stadt dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen.
8.5.4 Die Rettungswache Willich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet
(Bestand am 31.12.2009).
Kennzeichen
Fahrzeugart
Besetztzeit
VIE – 1813
RTW
7 Tage/Woche, 24 Std.
VIE – 1814
RTW
7 Tage/Woche, 24 Std.
VIE – RW 982
NEF
7 Tage/Woche, 24 Std.
8.5.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der
Stadt mit dem Hospital von Ärzten des Katharinen-Hospitals in Willich sichergestellt.
8.5.7 In der Rettungswache Willich werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern der
Stadt auch insgesamt 6 hauptamtliche Rettungsassistenten des DRK-Kreisverbandes
Viersen e.V. für die Stadt eingesetzt. An den Wochenenden werden nebenberufliche
Mitarbeiter für die Rettungswache tätig.Die Rettungswache Willich verfügt über derzeit 3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zu
Rettungsassistenten aus.
8.5.8 An der Rettungswache Willich wird künftig kein KTW stationiert sein.
38
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.6
Notarztdienst Tönisvorst
Foto der Fahrzeughalle für das Notarzteinsatzfahrzeug der Stadt Tönisvorst am
Antoniuszentrum im Ortsteil St. Tönis.
8.6.1 Nach dem Zuschnitt der Rettungsbereiche wird das Stadtgebiet Tönisvorst von der
Rettungswache Kempen rettungsdienstlich mit versorgt. Die notärztliche Versorgung
wurde jedoch in Tönisvorst als nicht ausreichend angesehen. Daher wurde der Notarztdienst der Rettungswache Kempen in Tönisvorst ab 1982 durch die Initiative
zweier in Tönisvorst niedergelassener frei praktizierender Ärzte, die sich im Rahmen
ihrer zeitlichen Möglichkeiten als Notärzte für Einsätze in Tönisvorst zur Verfügung
stellten, zeitweise entlastet.
Ab dem 01.01.1993 wurde von der Stadt Tönisvorst in Zusammenarbeit mit dem
Städt. Krankenhaus Antoniuszentrum GmbH sowie mit Zustimmung und finanzieller
Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen ein regelmäßiger Notarztdienst für Tönisvorst eingerichtet. Dieses zusätzliche Notarztsystem führt zu sehr
günstigen Eintreffzeiten.
8.6.2 Für das Notarztsystem wird ein nach EN ausgestattetes NEF von der Stadt Tönisvorst vorgehalten, dass
•
•
mit Ärzten der Antoniuszentrum GmbH Tönisvorst
mit nebenamtlichen Mitarbeitern der Stadt Tönisvorst
(Qualifikation Rettungsassistent)
im Rendezvous-System mit dem RTW der Rettungswache Kempen zum Einsatz
kommt.
39
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
8.6.3 In regelmäßigen Gesprächen zwischen Vertretern der Städte Kempen und Tönisvorst, der Krankenkassen und des Kreises wurde einvernehmlich eine jährliche Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten des Notarztdienstes Tönisvorst vereinbart:
•
•
•
•
•
für das Jahr 2010
für das Jahr 2011
für das Jahr 2012
für das Jahr 2013
für das Jahr 2014
155.000,00 €
160.000,00 €
165.000,00 €
170.000,00 €
175.000,00 €
8.6.4 Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und nach Absprache mit der Berufsfeuerwehr
der Stadt Krefeld wird der Notarztdienst Tönisvorst regelmäßig im Neubaugebiet „Am
Schicksbaum/Ortmannsheide“ der Stadt Krefeld eingesetzt. Der Notarzt aus Tönisvorst wird dabei im Rendezvous-System mit dem RTW der Berufsfeuerwehr der Stadt
Krefeld tätig. Die Leitstelle des Kreises hat hierzu entsprechende Alarmierungsvorgaben erhalten.
40
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
9.
Kosten
9.1
Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für rettungsdienstliche Einrichtungen ermittelten Personal-, Sachkosten und Gemeinkosten sowie kalkulatorische Kosten. Die Investitionen sind in die Gebühren vollständig einzubeziehen, nachdem es im Rettungsdienst die
Förderung durch das Land nicht mehr gibt.
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten
für die ihnen nach dem Rettungsgesetz obliegenden Aufgaben zu
tragen. Die Kosten des Rettungsdienstes finanzieren sich durch die
Erhebung von Benutzungsgebühren. Aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Träger
der Rettungswachen müssen dagegen
•
•
•
ein Teil der sog. „Fehleinsätze“
Kosten der prophylaktischen Einsätze der Feuerwehren und
Einnahmeausfälle aufgrund des Gebührenausfallwagnisses (z.B. Gebühren,
die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht beigetrieben werden können)
getragen werden. Die Benutzungsgebühren werden auf der Grundlage von Gebührensatzungen von den Trägern der Rettungswachen erhoben. Die Gebührensatzungen werden mit den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt. Dabei ist ein Einvernehmen anzustreben (§ 14 Abs. 2 RettG NRW).
9.2
Auf die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung – siehe
Ziffer 8.) sowie der Verwaltungsgemeinkosten nach Ziffer 10 wird der jeweils aktuelle
Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
zu den Kosten eines Arbeitsplatzes angewandt.
9.3
Nach § 15 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW können Fehleinsätze in die Gebührenkalkulation als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes aufgenommen werden. Eine Definition des Begriffs des „Fehleinsatzes“ enthält das Gesetz nicht. In den Kommentierungen zum Rettungsgesetz NRW (u.a. Frau Dr. Prütting) ist der Begriff des Fehleinsatzes erläutert; dabei wird im allgemeinen auf die Begründung des Bundesausschusses für das Rettungswesen aus dem Frühjahr 2000 zurück gegriffen. Danach
sind die Fehleinsätze des Rettungsdienstes begründet im System der notwendigen
ständigen Betriebsbereitschaft des Rettungsdienstes. Unter Berücksichtigung des rettungsdienstlichen Auftrages und zur Einhaltung des Sicherheitsniveaus werden Rettungsmittel aufgrund von Anforderungen und Hilfeersuchen im Einzelfall ohne weitere
vorherige umfangreiche und zeitaufwendige Nachprüfung ihrer Notwendigkeit durch
die Leitstelle alarmiert und eingesetzt.
Nach dem Rettungsgesetz NRW ist das bestimmende Kriterium für den Rettungs/Notarztdienst die rettungsdienstliche/notfallmedizinische Versorgung der Patienten
und nicht ihre Beförderung. Die Krankenkassen erbringen ihre Leistungen auf der
Grundlage des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach besteht für die Krankenkassen und aus deren Sicht grundsätzlich gemäß § 60 SGB V nur dann eine Kostenverpflichtung, wenn ein Transport des Patienten stattgefunden hat. Diese unterschiedliche Definition der kostenrelevanten Leistungen und der Fehleinsätze im SGB V und
Rettungsgesetz führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen den Kommunen als den
Aufgabenträgern und den Krankenkassen als den Kostenträgern im Rettungsdienst.
Die Abstimmung hierzu sollte sinnvollerweise an konkreten Einzelfällen im Rahmen
der Gebührenkalkulation unmittelbar zwischen den Trägern der Rettungswachen und
den Landesverbänden der Krankenkassen erfolgen.
41
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
9.4
Weitere Einnahmeausfälle entstehen vor allem bei den Rettungswachen im Grenzbereich zu den Niederlanden, weil bei Schwierigkeiten im Gebührenabrechnungsverfahren mit Niederländern Gebührenforderungen der Träger der Rettungswachen in den
Niederlanden nicht beigetrieben werden können.
9.5
Die Träger der Rettungswachen des Kreisgebietes werden ihre Abrechnungsdaten
künftig über elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbare Datenträger an die Krankenkassen bzw. die Abrechnungsstellen der Krankenkassen übermitteln (Datenträgeraustausch nach § 302 Sozialgesetzbuch V). Die Voraussetzungen
hierzu werden derzeit in den Abrechnungsstellen der Rettungswachen gemeinsam
mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein – KRZN – geschaffen. Eine Abstimmung über eine künftige Zusammenarbeit in dieser Form ist mit der AOK Rheinland/Hamburg bereits erfolgt. Der Datenträgeraustausch mit der AOK Rheinland/Hamburg soll spätestens ab dem 01.01.2011 für die Rettungswachen des Kreisgebietes Viersen vorgenommen werden.
42
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
10.
Abschreibung und Verzinsung
Die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung gehören zu den ansatzfähigen
Kosten bei der Berechnung von Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die kalkulatorischen Zinsen werden zum Ende der einzelnen Nutzungsjahre berechnet. Anlagegüter, die mit Zuwendungen Dritter beschafft werden, sind
nicht zu verzinsen.
Die Art der Berechnung obliegt dem jeweiligen Träger der Rettungswache. Sie wird
im Einzelnen von den Trägern der Rettungswachen mit den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt.
Die Festlegung der Nutzungsdauer basiert auf dem jeweils aktuellen Bericht der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) über Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung.
43
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
11.
Notarztdienst/ Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
11.1
•
•
•
•
•
•
•
Rettungs- und Krankentransportdienst sind da
rauf ausgerichtet, Patienten der Krankenhausversorgung zuzuführen. Zur Aufnahme von Notfallpatienten sind im Kreisgebiet Viersen nachstehende geeignete Krankenhäuser vorhanden:
Hospital zum Hl. Geist, 47906 Kempen
Städt. Krankenhaus GmbH, 41334 Nettetal-Lobberich
Antoniuszentrum GmbH, 47918 Tönisvorst-St.Tönis
Allgemeines Krankenhaus GmbH, 41747 Viersen
inkl. Betriebsstelle 41751 Viersen-Dülken
St.-Irmgardis-Krankenhaus, 41749 Viersen-Süchteln
Rhein. Klinik für Orthopädie, 41749 Viersen-Süchteln
Katharinen-Hospital, 47877 Willich
279 Betten
187 Betten
82 Betten
340 Betten
144 Betten
160 Betten
140 Betten
Angesichts dieser Zahl geeigneter, über das Gebiet des Kreises verteilter, Krankenhäuser wurden Notfallaufnahmebereiche nicht festgelegt. Der Rettungsdienst führt
Notfallpatienten grundsätzlich dem nächstgelegenen Krankenhaus zu, es sei denn,
die Art der Erkrankung/Verletzung erfordert eine spezialisierte Versorgung. Dem ausdrücklichen Wunsch von Patienten auf Einlieferung in ein anderes Krankenhaus wird
grundsätzlich entsprochen, wenn dies medizinisch und entfernungsmäßig vertretbar
und zumutbar ist; die Entscheidung trifft der behandelnde Notarzt.
Aufgrund der günstigen geographischen Lage des Kreises zu den Großstädten am
linken Niederrhein können Patienten mit besonderen Erkrankungen oder Verletzungen oder bei einem zusätzlichen erhöhten Bedarf an Krankenhausbetten ohne erheblichen Zeitverlust den Krankenhäusern in den benachbarten Großstädten Krefeld,
Mönchengladbach oder Düsseldorf zugeführt werden.
44
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
11.2
Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehört auch die Sicherstellung der Notarztversorgung. Gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist die Frage, ob diese Pflicht den
Trägern der Rettungswachen oder dem Kreis als Gesamtverantwortlichen obliegt. Im
Kreisgebiet Viersen werden die Notarztregelungen unmittelbar von den Trägern der
Rettungswachen für die jeweiligen Notarzteinsatzbereiche vertraglich geregelt.
Ein in zentraler Regie des Kreises gestaltetes Notarztsystem würde erst dann Vorteile
vermuten lassen, wenn auch die übrigen Aufgaben der Rettungswachen beim Kreis
gebündelt würden, wobei die Sonderstellung der Stadt Viersen als gesetzlicher Rettungswachen-Träger zu beachten wäre.
Die Träger der Rettungswachen haben unmittelbar für ihre Zuständigkeitsbereiche
Vereinbarungen über den Notarztdienst abgeschlossen. Der Notarztdienst wird im
Rettungsbereich
•
•
•
•
Kempen
Nettetal
Willich
Viersen
von Ärzten des Hospitals zum Hl. Geist Kempen
von Ärzten der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal
von Ärzten des Katharinen-Hospitals Willich
von Ärzten der AKH Viersen GmbH
sichergestellt.
Bis zur Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum
31.12.2004 wurde der Notarztdienst im Rettungsbereich Schwalmtal von den Ärzten
des Hospitals wahrgenommen. Als sich die Schließung des Hospitals abzeichnete,
schrieb der Kreis als Träger der Rettungswache die Sicherstellung des Notarztes europaweit aus. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde der Doc In Time Service GmbH, 41748 Viersen, erstmalig mit Wirkung vom 01.01.2005 der Auftrag zur
Wahrnehmung der Aufgaben erteilt. Dieser Vertrag ist inzwischen entsprechend verlängert worden.
Der Notarztdienst in Viersen wird ab 01.01.2006 als Ergebnis einer europaweiten
Ausschreibung von Ärzten der AKH GmbH Viersen wahrgenommen. Zum Notarztdienst der Stadt Tönisvorst wird auf die Ausführungen bei Ziffer 8.6 verwiesen.
11.3
In den Rettungswachen des Kreisgebietes werden Notarzteinsätze im sog. „Rendezvous-System“ gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt
zum Einsatzort.
Das Rendezvous-System bringt erhebliche Vorteile für die Mobilität und Flexibilität
des Notarztes; er ist nach Erstversorgung und Einsatzende mit der Fahrt zum Krankenhaus nicht regelmäßig an den Rettungswagen gebunden und steht deshalb deutlich früher für weitere Einsätze wieder zur Verfügung. Des Weiteren muss der Notarzt
bei externen Einsätzen in benachbarten Rettungswachen und in Zusammenarbeit mit
einem Rettungswagen der benachbarten Rettungswachen nicht aufwendig mit einem
RTW der „eigenen“ Rettungswache zum Einsatzort gefahren werden. Wirtschaftliche
und organisatorische Gründe haben deshalb zur Einführung des RendezvousSystems in allen Rettungswachen des Kreisgebietes geführt.
45
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
11.4
Die Leitstelle des Kreises führt einen Zentralen Krankenbettennachweis. Sie muss
über die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere über die Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser jederzeit ausreichend informiert sein.
Der Zentrale Krankenbettennachweis gewährt eine Übersicht über die jeweils gegebenen Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser. Die Forderung des § 8 RettG
NRW zur Führung des Zentralen Krankenbettennachweises korrespondiert mit dem §
11 Abs. 1 Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW), der die Krankenhäuser verpflichtet,
die erforderlichen Angaben zum Zentralen Krankenbettennachweis zu geben und die
Zahl der freien Betten zu melden. Art und Form der Angaben und Meldungen der
Krankenhäuser zum Zentralen Krankenbettennachweis wurde von der Leitstelle mit
den Krankenhäusern abgestimmt.
Im Einsatzleitprogramm COBRA der Kreisleitstelle ist ein Baustein zur Führung des
Zentralen Krankenbettennachweises vorhanden. Die Leitstelle führt damit einen negativen Krankenbettennachweis. Das heißt, die Krankenhäuser informieren die Leitstelle dann, wenn sie keine Notfallpatienten mehr aufnehmen können. Engpässe ergeben sich weniger durch fehlende Stationsbetten als durch knappe personelle Ressourcen in den Notfallaufnahmen und OP-Bereichen. Die Suche nach freien Krankenhauskapazitäten führt – vor allem an Wochenenden – häufiger zur Verlängerung
der Einsatzzeiten der Rettungskräfte.
46
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
12.
Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes
12.1
Die Träger des Rettungsdienstes sind verpflichtet, Maßnahmen für eine ausreichende
rettungsdienstliche Versorgung in allen Gefahrenlagen zu treffen. Mit dem Runderlass
des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 12.02.2004 über
Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen
wird den Trägern des Rettungsdienstes aufgegeben, Maßnahmen für die rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Schadenslagen vorzubereiten und im Einzelfall durchzuführen. Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen sind die im Kreis vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar zu machen.
Nach § 7 Abs. 3 RettG NRW bestellt der Kreis als Träger des Rettungsdienstes für
Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (MANV) Leitende Notärzte und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen
für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Die Kosten der nachstehend dargestellten Einrichtungen des Rettungsdienstes sind
gebührenrelevant Sie werden gemeinsam mit den Kosten der Kreisleitstelle (vgl. Ziffer 3.6.1) an die Träger der Rettungswachen weitergegeben und von diesen in den
Gebührenbedarfsberechnungen für die Inanspruchnahme der Rettungswachen berücksichtigt.
12.2
Der Kreis hat seit dem Jahre 1994 eine Leitende Notarztgruppe (LNA-G) eingerichtet, der wenigstens 5 und maximal 10 Leitende Notärzte angehören sollen.
Der Leitende Notarzt übernimmt die medizinische Leitung bei einem Massenanfall
von Verletzten oder Erkrankten. Er hat alle rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Er berät den örtlichen Einsatzleiter in allen Fragen der ärztlichen Versorgung und rettungs-/sanitätsdienstlichen Betreuung. Seine wesentliche Aufgabe ist die Sichtung und Einstufung der Verletzten
nach Schweregraden und Behandlungsprioritäten.
Die Mitglieder der LNA-Gruppe des Kreises sind als freie Mitarbeiter für den Kreis tätig. Die Angehörigen der LNA-G erhalten eine Bereitschaftsdienstpauschale, die regelmäßig der tariflichen Entwicklung angepasst wird. Der Gruppe steht ein Einsatzfahrzeug nach DIN/EN des Kreises zur Verfügung. Der LNA fährt dieses Fahrzeug
selbst. Die LNA-G ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit. Inhalt und Umfang der Aufgaben der LNA-G wurden vom Kreis in einer Organisationsregelung festgeschrieben
12.3
Der DRK-Kreisverband Viersen und der Malteser Hilfsdienst e.V. im Kreis Viersen
stellen je eine Schnelleinsatzgruppe (SEG). Die SEG werden bei allen Schadensereignissen alarmiert, bei denen die Zahl der Betroffenen die Regelversorgung des Rettungsdienstes übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis dies erwarten lässt.
Die SEG sind in die Planung des Kreises für den Massenanfall von Verletzten
(MANV) eingebunden.
Die Anforderung der beiden SEG erfolgt über die Kreisleitstelle. Inhalt und Umfang
der Tätigkeit der beiden SEG sind mit dem DRK und MHD abgestimmt und in einer
Organisationsregelung festgeschrieben. Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der
Ausstattung und Ausbildung der beiden SEG.
12.4
Gemeinsam mit der katholischen und der evangelischen Kirche hat der Kreis eine
Notfallseelsorge (NFS) eingerichtet. Der Notfallseelsorge gehören Mitglieder beider
Kirchen mit qualifizierter Seelsorgeausbildung an. Die Mitarbeiter der beiden Kirchen
verrichten ihre Tätigkeit in der Notfallseelsorge im Rahmen ihres Dienstauftrages.
47
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Zur Tätigkeit der Notfallseelsorge gehört neben der Betreuung von Angehörigen die
Unterstützung der Einsatzkräfte bei der Bewältigung von Einsatzgeschehen. Die Notfallseelsorge ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit.
Die Angehörigen der NFS werden von der Kreisleitstelle über ein Handy alarmiert. Bei
den Einsätzen benutzen die Angehörigen der NFS privateigene Kraftfahrzeuge.
Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der NFS. Die
Angehörigen der NFS erhalten keine Bereitschaftsdienst- und Aufwandspauschale
des Kreises.
12.5
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgLR) unterstützt den LNA sowie
den örtlichen Einsatzleiter beim Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes. Diese
speziell geschulten Fachkräfte sind bei Großschadensereignissen auch für vielfältige
andere Führungsaufgaben einsetzbar. Der Kreis hat eine OrgLR-Gruppe eingerichtet, der ausgebildete OrgLR aus den Freiwilligen Feuerwehren des Kreisgebietes,
dem DRK und dem MHD angehören.
Die Angehörigen der OrgLR-Gruppe sind nach einem Bereitschaftsdienstplan rund
um die Uhr erreichbar; die OrgLR erhalten keine Bereitschaftsdienstvergütung des
Kreises. Bei einem MANV werden alle Angehörigen der OrgLR-Gruppe durch die
Leitstelle alarmiert. Die OrgLR fahren bei einer Alarmierung mit einem Fahrzeug der
Feuerwehr oder der Hilfsorganisation, der sie angehören, oder ggf. mit einem privaten
Kraftfahrzeug zur Einsatzstelle.
Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der OrgLR.
12.6
Nach der Definition der Bundesärztekammer ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst
(ÄLR) ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf Kreisebene (oder noch darüber hinaus) medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst ausübt und für Effektivität und
Effizienz der präklinischen notmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung
verantwortlich ist.
Der ÄLR ist in NRW gesetzlich nicht gefordert. Gleichwohl ist die Notwendigkeit des
ÄLR im Rettungsdienst inzwischen anerkannt und seine Institutionalisierung allgemein gefordert. Dabei werden den ÄLR insbesondere die Aufgaben der medizinischorganisatorischen Belange des Rettungsdienstes (Festlegung der medizinischen
Ausstattung, Medikamente, Aus- und Fortbildung sowie die Überwachung der einzuhaltenden Standards) zugeschrieben. Der ÄLR ist für ein strukturiertes notfallmedizinisches Qualitätsmanagement notwendig.
In Nordrhein-Westfalen verfügen zum Zeitpunkt der Überarbeitung dieses Rettungsdienstbedarfsplans lediglich die Kreise Höxter, Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss
und Viersen nicht über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Die anderen Kreise
und kreisfreien Städte haben für die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
überwiegend eine halbe Planstelle eingerichtet. Mehrheitlich haben dabei die Kreise
und kreisfreien Städte Personalgestellungsverträge mit örtlich am Notarztdienst beteiligten Krankenhäusern abgeschlossen. Das heißt, qualifizierte Ärzte der Krankenhäuser werden mit einem Stellenanteil bis zu 0,5 als Ärztliche Leiter Rettungsdienst für
die Kreise tätig. Der Kreis beabsichtigt, künftig eine vergleichbare Kooperation mit einem Krankenhaus an den Notarztstandorten des Kreisgebietes einzugehen. In einer
Abstimmung hierzu mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser in Krefeld und im
Kreis Viersen haben sich die Vertreter der Allgemeinen Krankenhaus Viersen GmbH
des Hospitals zum Hl. Geist in Kempen und der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal
grundsätzlich bereit erklärt, in dieser Angelegenheit mit dem Kreis Viersen zusammen
zu arbeiten.
48
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst ist bisher nicht im Rettungsgesetz
NRW verankert. Die Krankenkassen sind daher grundsätzlich gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Einrichtung der Funktion und Wahrnehmung der Aufgaben
zu übernehmen. Daher ist die Funktionsstelle nur einvernehmlich zwischen dem Kreis
und den Landesverbänden der Krankenkassen einzurichten.
49
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
13.
Luftrettungsdienst
Rettungshubschrauber (RTH) ähnlich „Christoph 9“
13.1
Der Kreis ist Mitglied der Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber (RTH)
„Christoph 9“. Der RTH ist bei der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik DuisburgBuchholz stationiert und bei Einsätzen neben dem Piloten mit einem Notarzt und einem Rettungssanitäter besetzt. Die Einsatzbereitschaft des RTH beginnt bei Sonnenaufgang, in der Regel jedoch frühestens um 07.00 Uhr und endet bei Sonnenuntergang. Der RTH ist in dieser Zeit innerhalb von 120 Sekunden nach Alarmierung
abflugbereit. Der Einsatzradius des RTH beträgt grundsätzlich bis zu 50 km vom
Standort.
Im Jahre 2009 wurde der RTH „Christoph 9“ zu insgesamt 101 Einsätzen in den Kreis
angefordert.
Die Verwaltungsaufgaben für den Betrieb des RTH werden von der Stadt Duisburg
auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt mit den Angehörigen der Trägergemeinschaft vom 23.06.2005 wahrgenommen.
Die Kosten aus dem Betrieb des RTH werden weitgehend durch Gebühren gedeckt.
Die verbleibenden ungedeckten Kosten werden nach dem Verteilerschlüssel
•
•
40 v.H. nach Anteil an der Fläche
60 v.H. nach Anteil an der Bevölkerung
auf die Mitglieder der Trägergemeinschaft verteilt. Aus Gründen einer verlässlichen
Haushaltsplanung ist der jährlich zu zahlende Umlagebetrag auf höchstens 15.000,00
€ je Mitglied begrenzt.
13.2
Für intensivmedizinische Transportflüge und für sonstige Transporte über größere
Entfernungen werden an den Standorten Greven (Flughafen Münster/Osnabrück) und
Köln (Flughafen Köln/Bonn) Intensivtransporthubschrauber (ITH) vorgehalten. Für
den Standort Greven sind der Kreis Steinfurt, für den Standort Köln die Stadt Köln als
Kernträger mit den Verwaltungsaufgaben aus dem Betrieb der ITH betraut worden.
50
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Einsatzbereich der ITH ist das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Viersen gehört
zum regelmäßigen Einsatzbereich des ITH-Standortes Köln (Christoph Rheinland).
Die ITH haben spätestens innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung am Standort
abflugbereit zu sein. Der ITH am Standort Greven fliegt auch bei Dunkelheit. Er ist
zusätzlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit. Die Einsatzstrategie ist vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen
und Familie in einem Runderlass zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
festgelegt worden.
51
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
14.
Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen, Unternehmen
Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Neuorganisation des Krankentransportes
bei Ziffer 7. ff dieses Bedarfsplans wird verwiesen.
14.1
Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes hat die Aufgabe des Krankentransportes
in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal durch Vereinbarung dem Malteser
Hilfsdienst Willich übertragen. Die Hilfsorganisation führt diese Aufgabe im Rahmen
des § 13 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW als Verwaltungshelfer mit zwei Krankentransportwagen für den Kreis durch. Im Zuge der Neuorganisation des Krankentransportes
wird die Anzahl der Krankentransportwagen im gesamten Kreisgebiet von derzeit 8
(bis 31.12.2010) auf dann 5 (ab dem 01.01.2011) verringert. Die Vereinbarung und
die Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst Willich wurde deshalb vom Kreis
fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt.
14.2
Nach der Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum
31.12.2004 war der Notarztdienst für den Rettungsbereich Schwalmtal vom Kreis auf
andere Weise sicherzustellen. Der Kreis hat die Leistung europaweit ausgeschrieben.
Nach dem Ergebnis der Ausschreibung wurde der Auftrag zur Sicherstellung des
Notarztdienstes im Rettungsbereich Schwalmtal an das Unternehmen „Doc In Time
Service GmbH, 41747 Viersen“ erteilt (vgl. Ziffer 5.3.3). Der Vertrag mit dem Unternehmen ist zwischenzeitlich vom Kreis verlängert worden.
14.3
Die AKH Viersen GmbH hat den Vertrag mit der Stadt Viersen zur Sicherstellung des
Notarztdienstes im Rettungsbereich Viersen zum 31.12.2005 gekündigt. Die künftige
Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde von der Stadt Viersen ebenfalls europaweit
ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde erneut der AKH
Viersen GmbH der Auftrag zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Rettungsbereich
Viersen erteilt.
14.4
Krankentransport und Notfallrettung durch private Unternehmen stehen unter einem
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (§ 18 RettG NRW). Die Erteilung der Genehmigung ist
von subjektiven und objektiven sowie sachlichen und personellen Zugangsvoraussetzungen abhängig. Übergangsregelungen für Inhaber bestandkräftiger Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz sind im Rettungsgesetz NRW enthalten.
Unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 29 RettG NRW wurden der
Diözesangeschäftsstelle Aachen des Malteser Hilfsdienstes e.V. erstmalig am
31.01.1995 folgende Genehmigungen für das Kreisgebiet Viersen erteilt
•
•
Krankentransport mit 2 KTW im Rettungsbereich Kempen
Krankentransport mit 1 KTW im Rettungsbereich Nettetal
Die erteilten Genehmigungen wurden auf Antrag jeweils verlängert und haben unverändert Bestand, wobei der Krankentransport vom MHD Kempen im Rettungsbereich
Kempen derzeit ruht und nicht wahrgenommen wird.
14.5
Aufgrund eines vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossenen Vergleichs war dem Deutschen Hilfsdienst e.V. – Kreisverband MönchengladbachViersen e.V. – die Genehmigung zur Wahrnehmung des Krankentransportes nach §
18 RettG NRW zu erteilen. Eine entsprechende Genehmigung zur Wahrnehmung
von Krankentransporten mit einem KTW in den Rettungsbereichen Schwalmtal und
Viersen ist erstmals mit Wirkung vom 01.04.1998 ausgesprochen und auf Antrag inzwischen mehrmals verlängert worden.
52
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
15.
Aus- und Fortbildung
•
•
•
•
•
15.1
Die Rettungswachen des Kreises sind anerkannte
Lehrrettungswachen und verfügen jeweils über einen
oder mehrere Lehrrettungsassistenten. Diese werden
regelmäßig am Institut der Feuerwehr NRW in Münster oder den Landesausbildungsstätten von DRK und
MHD fortgebildet
15.2
Anerkannte Lehrrettungswachen sind berechtigt,
Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten auszubilden. Die Zahl der hierzu genehmigten Ausbildungsplätze wurde wie folgt festgelegt:
Lehrrettungswache Kempen
Lehrrettungswache Nettetal (mit Dependance)
Lehrrettungswache Schwalmtal (mit Dependance)
Lehrrettungswache Viersen
Lehrrettungswache Willich
3 Plätze
3 Plätze
3 Plätze
6 Plätze
3 Plätze
15.3
Die Rettungswachen verfügen über ausgebildete Desinfektoren. Auch diese Mitarbeiter werden regelmäßig fachspezifisch geschult und fortgebildet. Sie erstellen den Hygieneplan für ihre Rettungswachen und arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt des
Kreises zusammen.
15.4
Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal
hat jährlich an mindestens 30-stündigen aufgabenbezogenen Fortbildungen teilzunehmen und dies nachzuweisen. Die Fortbildung (mit Ausnahme für die Rettungswache Viersen) wird von den Rettungswachen gemeinsam organisiert auf der Grundlage
der „Empfehlungen des MAGS NRW“ im Erlass vom 21.01.1977. An der Fortbildung
nehmen auch die Bediensteten der Kreisleitstelle teil. Das Personal der Rettungswache Viersen wird nach den gleichen Empfehlungen unmittelbar vom Träger der Rettungswache fortgebildet.
15.5
Unter Berücksichtigung der erneuten Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf
verbleibende 6 Monate und mit Hinweis auf die umfangreiche und zeitaufwendige
notwendige Ausbildung der Zivildienstleistenden bis hin zur Qualifikation des Rettungssanitäters werden in den Rettungswachen des Kreisgebietes künftig keine Zivildienstleistenden mehr eingesetzt.
15.6
Die Kosten der Fortbildung des Personals im Rettungsdienst sind gebührenrelevant
und werden in die Gebührenbedarfsberechnungen der Träger der Rettungswachen
einbezogen.
53
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
16.
Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen, Abrechnungsverfahren
16.1
Erstmals mit Schreiben vom 19.08.1993 bzw. 28.02.1994 und danach erneut mit
Schreiben vom 23.08.2007 hat der Kreis den Hilfsorganisationen DRK, MHD, ASB
und JUH eine Genehmigung zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben bei
Bedarf im Rahmen der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen im Kreisgebiet Viersen erteilt. Der Kreis war damit einer Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW aus dem Jahre 1993 gefolgt. Von
den Hilfsorganisationen in Rahmen dieser Genehmigung durchgeführte Einsätze sind
von den Hilfsorganisationen unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet worden.
Das der Entlastung des öffentlichen Rettungsdienstes im Kreisgebiet dienende unbürokratische und ohne nennenswerten Mehraufwand für alle Beteiligten verbundene
Verfahren hat sich über viele Jahre gut bewährt. Es war in dieser Form einvernehmlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in den Rettungsdienstbedarfsplan
aufgenommen worden.
16.2
Im Jahre 2008 haben die Landesverbände der Krankenkassen den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt, dass künftig eine unmittelbare Abrechnung durchgeführter
Einsätze im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die Hilfsorganisationen von den Kassen nicht mehr akzeptiert
würde. Die Krankenkassen waren nicht mehr bereit, Einsätze mit den Hilfsorganisationen abzurechnen, weil eine Grundlage für dieses Abrechnungsverfahren für die
Krankenkassen nicht bestand. Auf Vermittlung des Kreises haben sich die Landesverbände der Krankenkassen bereit erklärt, die Einsätze der Hilfsorganisationen, die
sich im Rahmen der Genehmigung des Kreises künftig ergeben (Ziffer 16.1), auf der
Grundlage der Gebührentarife der Träger der Rettungswachen über die Abrechnungsstellen der Träger der Rettungswachen abzurechnen.
16.3
Die Einsätze der Hilfsorganisationen im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen werden deshalb seit 2009 von den Trägern der Rettungswachen zu den Gebührentarifen der Rettungswachen für die Hilfsorganisationen mit den Krankenkassen abgerechnet. Der Kreis hat den Trägern der
Rettungswachen empfohlen, kreiseinheitlich für den Verwaltungsaufwand der Träger
aus diesem Abrechnungsverfahren Verwaltungskosten von 15 v.H. der jeweiligen
Gebühreneinnahmen einzubehalten.
Von den Trägern der Rettungswachen wird inzwischen das abgesprochene Abrechnungsverfahren im Sinne der Hilfsorganisationen praktiziert. Dabei werden von
den Trägern unterschiedlichem, sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientierende, Verwaltungskosten einbehalten.
54
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
17.
Grenzüberschreitender Rettungsdienst
17.1
Der Kreis Viersen grenzt im Westen über eine Gesamtlänge von rd. 37 km an die
Niederlande. Im Hinblick auf eine schnelle qualifizierte medizinische Versorgung von
Unfallopfern und schwerkranken Patienten stellen Grenzgebiete eine besondere Herausforderung dar. Überall dort, wo es Landesgrenzen gibt, haben die Handelnden es
mit zwei oder mehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Gesetzgebungen zu
tun. Für die meisten Bewohner und Besucher der Grenzregionen ist der „freie Verkehr“
zwischen den Gebieten der offiziellen Landesgrenzen längst Alltag. Es stellt sich deshalb die Frage, warum in einem Notfall nicht das „ausländische“ Rettungsfahrzeug helfen darf, wenn es eindeutig schneller als das „eigene“ am Schadensort sein kann.
17.2
Ausgelöst durch die inzwischen vorgenommenen Verlängerungen der Bundesautobahnen A 52/N 280 im Raum Niederkrüchten/Roermond und A 61/N 47 im Raum Nettetal/Venlo hat es bereits im Jahre 2004 erste Gespräche mit Vertretern der Rettungsdienste und der örtlichen Feuerwehren beidseits der Grenze über gegenseitige Hilfeleistungen bei Kapazitätsengpässen gegeben. Diese Gespräche und Kontakte sind
kontinuierlich fortgeführt worden. In einem Arbeitskreis „Öffentliche Sicherheit und
Ordnung“ im Rahmen der Euregio rijn-maas-noord finden hierzu regelmäßige Besprechungen zur besonderen Problematik von Rettungsdienst und Feuerschutz statt. Im
Kreisgebiet Viersen haben die Gemeinde Niederkrüchten und die Stadt Nettetal inzwischen für ihre Bereiche Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Hilfeleistung im
Feuer- und Katastrophenschutz mit den niederländischen Kollegen abgeschlossen.
17.3
Die grenzüberschreitende Hilfe wird bereits jetzt regelmäßig von den Einsatzkräften
des Rettungsdienstes und der Feuerwehren in Grenznähe praktiziert. Diese Zusammenarbeit kann im Einzelfall für Betroffene von entscheidender Bedeutung sein und
wird wegen der verbesserten Verkehrsverhältnisse, aber auch aus Gründen der sparsamen Ressourcenbewirtschaftung, voraussichtlich noch zunehmen.
Der Kreis Viersen strebt deshalb auf Dauer eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst an. Die Probleme einer solchen Zusammenarbeit liegen insbesondere in den
•
•
•
•
unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und den entsprechenden Befugnissen des Personals
Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen
Unterschiedlichen materiellen Ausstattungen der Einsatzfahrzeuge und nicht
zuletzt
versicherungsrechtlichen Fragen
55
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
18.
Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten
18.1
Nach dem Feuerschutzhilfegesetz und dem Ministerialerlass über die Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung in Unglücks- und Katastrophenfällen
haben die Kreise neben der Planung auch die Gerätevorhaltung für die Bewältigung
von Großschadenslagen und einem Massenanfall von Verletzten durchzuführen.
Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen sind die im Kreis
vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar zu machen. Dazu
gehört die Erfassung von nicht in den Rettungsdienst eingebundenen Rettungsmitteln
und des Personals bei Hilfsorganisationen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen.
Für eine mögliche Inanspruchnahme sind Absprachen und Vorbereitungen zu treffen.
Diese vorbereiteten Maßnahmen sind in einem Einsatzplan aufzunehmen.
18.2
Die AKH GmbH Viersen ist im Rahmen der Verordnung über die Bevorratung von
Arzneimittel und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern
(Arzneimittel-BevorratungVO) als eines der Krankenhäuser vom Land anerkannt, in
denen eine derartige Bevorratung stattfindet. Bei Großschadensereignissen kann deshalb im diesbezüglichen Arzneimitteldepot für Großschadenssereignisse im AKH
/Standort Hoserkirchweg, Viersen) die für einen Massenanfall von Verletzten für die
Primärversorgung als erforderlich angesehenen Arzneimittel und Medizinprodukte angefordert/ abgeholt werden.
18.2
Für den Massenanfall von Verletzten hat der Kreis Viersen einen Einsatzplan aufgestellt (MANV-Einsatzplan); dieser Plan wird regelmäßig fortgeschrieben und findet
Anwendung bei allen Schadensereignissen, bei denen die Zahl der Betroffenen die
Regelversorgung des Rettungsdienstes übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis dies erwarten lässt.
18.3
Im Hinblick auf den Weltjugendtag im Sommer 2005 in Köln und die FußballWeltmeisterschaft im Juni 2006 in Deutschland hatte das Innenministerium NRW bereits im Jahre 2004 das Konzept des Landes zur Bewältigung außergewöhnlicher
Schadensereignisse durch überörtliche Hilfe und Ausstattung mit Rettungscontainern
– Abrollbehältern MANV (AB-MANV) entwickelt. Bei diesem Projekt des Landes ging
es nicht um die Optimierung der jeweiligen Rettungsdienste, sondern um Maßnahmen
des Katastrophenschutzes, mit der örtliche, überörtliche und landesweite Lagen bewältigt werden können.
Vom Land NRW wurden den Kreisen und kreisfreien Städten vor Beginn der FußballWM am 09.06.2006 Rettungscontainer für den Massenanfall von Verletzten (ABMANV) zur Verfügung gestellt. Diese sind medizinisch-technisch für die Einrichtung
und den Betrieb sog. „Behandlungsplätze“ vorgesehen (max. für 50 Patienten) und
werden zentral vom Land beschafft. Die Ausstattung der AB-MANV mit Medikamenten, Ge- und Verbrauchsmaterial sowie Kleinmaterial obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Der MANV-Container ist im Gerätehaus des Löschzuges Clörath der
Freiwilligen Feuerwehr Willich stationiert und wird von dort in den Einsatz gebracht.
Zum Betrieb eines Behandlungsplatzes für max. 50 Patienten werden insgesamt 123
Helfer (Notärzte, Rettungsassistenten, -sanitäter, -helfer) benötigt. Im Kreisgebiet
Viersen rekrutieren sich diese Helfer aus den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Willich, Löschzug Clörath, sowie qualifizierten Angehörigen der beiden Hilfsorganisationen DRK und MHD. Der Kreis hat ergänzend hierzu mit Erfolg örtlich niedergelassene Ärzte gebeten, sich im Bedarfsfall für die ärztliche Unterstützung in einem MANV
zur Verfügung zu stellen.
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
19.
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 22, Herr Wolff
Cecilienallee 22, 40408 Düsseldorf
Tel.
0211/475-2164
Telefax
0211/475-2664
e-mail-Adresse:
[email protected]
Kreis Viersen – Der Landrat
Amt 32/2 , Herr Joppien
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
Tel.
02162/391371
Telefax
02162/391804
e-mail-Adresse:
[email protected]
Rettungswache
Kempen
Stadt Kempen – Der Bürgermeister
Amt 32, Herr Eckerleben
Neustr. 32, 47906 Kempen
Tel.
02152/917244
Telefax
02152/917374
e-mail-Adresse
[email protected]
Rettungswache Nettetal
Stadt Nettetal – Der Bürgermeister
Fachbereich 32, Herrn Alker
Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Tel.
02153/8983202
Telefax
02153/8988288
e-mail-Adresse:
[email protected]
Rettungswache Viersen
Stadt Viersen – Der Bürgermeister
Fachbereich 37 / Feuerwehr und Zivilschutz,
Herr Kersbaum
Gerberstr. 3, 41748 Viersen
Tel.
02162/101800
Telefax
02162/101808
e-mail-Adresse:
[email protected]
Rettungswache Willich
Stadt Willich – Der Bürgermeister
Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung, Herrn Kreutzer
Albert-Oetker-Str. 98, 47877 Willich
Tel.
02156/949667
Telefax
02156/949665
e-mail-Adresse:
[email protected]
57
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Notarztdienst Tönisvorst
Stadt Tönisvorst – Der Bürgermeister
Rechts- und Ordnungsamt, Herrn Schouten
Bahnstr. 15, 47918 Tönisvorst
Tel.
02151/999133
Telefax
02151/999311
e-mail-Adresse:
[email protected]
Kreisleitstelle Viersen
Kreis Viersen – Der Landrat
Gerberstr. 3, 41748 Viersen
Anschriften siehe Kreis Viersen
Landesverband Rheinland-Westfalen
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Kreuzstr. 45
40210 Düsseldorf
Tel.
0211/8224-637
Telefax
0211/8224-644
e-mail-Adresse:
[email protected]
BKK Landesverband NRW
Herrn Reimers
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
Tel.
0201/179-1540
Telefax
0201/179-1692
e-mail-Adresse
[email protected]
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Herrn Arntzen
Graf-Adolf-Str. 67-69
40210 Düsseldorf
Tel.
0211/38410-31
Telefax
0211/38410-20
e-mail-Adresse
[email protected]
AOK Rheinland/Hamburg
GB Arzneimittel/Sonstige Vertragspartner
Herrn Göke
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
Tel.
0211/8791-1351
Telefax
0211/8791-1456
e-mai-Adresse
[email protected]
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Rettungs- Gemarkung Aussagen zur Besiedlungsstrukbereich
tur
Bracht
RW Nettetal
Breyell
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Lobberich
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 großer, 1 mittlerer, ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung mit diversen KleinWohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
1 kleiner Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
Gesamt
BrüggenBorn
RW Schwalmtal
Elmpt
Niederkrüchten
Amern
Waldniel
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
2 mittlere Wohnplätze ansonsten
Streubesiedlung mit diversen KleinWohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
Fläche in
km²
EW/Gem EWDichte
Bemerkung
Zuordnung
35,980026
6.786
189
ländlich
18,690797
12.052
645
ländlich
18,772124
5.143
274
ländlich
15,211064
9.866
649
ländlich
12,894856
1.821
141
ländlich
18,290251
13.617
119,839118
25,274364
49.285
9.252
41,376708
7.902
191
ländlich
25,693615
7.423
289
ländlich
21,990849
8.015
364
ländlich
26,117959
11.398
436
ländlich
744 Lobberich hat eher städ- ländlich
tische Strukturen, erreicht jedoch nicht den
Einwohnerschwellenwert
411
366
ländlich
59
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Gesamt
Boisheim
RW Viersen
Dülken
Süchteln
Viersen
1 kleiner Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
1 großer Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
RW Willich
Gesamt
Anrath
1 großer Wohnplatz
Neersen
1 großer Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung
1 großer Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
Schiefbahn
Willich
Gesamt
140,453495
5,912707
43.990
2.048
313
346
ländlich
25,650664
20.772
27,873431
16.467
810 Im Bereich Ortkern Dülken städtische Strukturen, ausgeprägte Gewerbegebiete
591
Städtisch
Nur ZentralWohnplatz,
sonst ländl.
Ländlich
31,636593
37.316
91,073395
7,607302
76.603
11.724
11,838874
7.046
13,901265
12.245
881
34,415786
21.098
67,763227
52.113
städtisch
613 Einwohnerschwellenwert wird überschritten,
städtische Struktur,
stark ausgeprägte Gewerbegebiete
769
1180 Viersen hat städtische städtisch
Strukturen im Zentralort,
größere Gewerbegebiete
841
1541 hohe Bevölkerungsdich- ländlich
te, aber der Schwellenwert von 20.000 Einwohnern wird nicht erreicht
595
ländlich
ländlich
60
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
RW Kem- Grefrath
pen
Oedt
Kempen
1 großer Wohnplatz, 1 kleiner
Wohnplatz
1 mittlerer Wohnplatz, 1 kleiner
Wohnplatz
1 großer Wohnplatz
20,142070
9.975
495
ländlich
10,838349
5.972
551
ländlich
18,159406
22.650
19,230382
1.905
21,984109
8.347
380
ländlich
361
ländlich
städtisch
1247 Einwohnerschwellenwert wird überschritten,
städtische Strukturen,
großes Gewerbegebiet
99
ländlich
Schmalbroich 1 kleiner Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung
St. Hubert
1 großer Wohnplatz ansonsten
Streubesiedlung
Tönisberg
1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten
Streubesiedlung
St. Tönis
1 großer Wohnplatz
9,430285
3.404
11,739501
22.991
Vorst
32,582121
7.379
226
144,106223
82.623
573
563,235458 304.614
541
Gesamt
Kreis Viersen
1 zentraler Wohnplatz, Rest Streubesiedlung
1958 Einwohnerschwellen- städtisch
wert wird überschritten,
solitäres Verdichtungsgebiet (Nähe zu Krefeld)
ländlich
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW)
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
Anlage
Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW) – Blatt 2
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
Stand: 01.01.2011
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Stand: 01.01.2011
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Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen
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