- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Stand November 2014 Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung Königstraße 14 D-70173 Stuttgart Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses des 2. Staatsexamens oder über das Bestehen der Eignungsprüfung Lebenslauf mit Lichtbild (lückenlos) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ggf. Kanzleibestätigung ggf. Kopie der Promotionsurkunde ggf. Unterlagen zur Syndikustätigkeit (s. hierzu gesondertes Merkblatt unter www.rak-stuttgart.de) Hinweis: Soweit der Antrag ausschließlich in elektronischer Form gestellt wird, ist eine Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form durch einen Notar erforderlich (§ 39 a BUrkG). Name, Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit Wohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr. Fax E-Mail Geburtsdatum u. -ort, Land Ich beantrage, mich zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen. Die Befähigung zum Richteramt habe ich durch Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung am _______________________ Abschlussprüfung der einstufigen Juristenausbildung am _______________________ Eignungsprüfung am _____________ vor dem Landesjustizprüfungsamt in ___________________ .....erlangt. (Zum Nachweis verweise ich auf die beigefügten, amtlich beglaubigten Zeugnisablichtungen und meine Prüfungsakten.) Meinen o. g. Wohnsitz werde ich beibehalten. Seite 1 von 7 Meinen Wohnsitz werde ich nach meiner Zulassung nehmen in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Meine Kanzlei werde ich einrichten in Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Tel.- und Fax-Nummer, E-Mail, Homepage bei (Kanzleibestätigung beilegen)______________________________________________________ an meinem Wohnsitz (Voraussetzung: separater, abschließbarer Raum) Nur für Zweigstellen: Ich werde eine Zweigstelle*) einrichten in ___________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer, PLZ, Ort ___________________________________________________________________________________ Tel.- und Fax-Nummer, ___________________________________________________________________________________ E-Mail, Homepage Falls die Zweigstelle nicht im Kammerbezirk der RAK Stuttgart eingerichtet wird: Ich werde die zuständige Rechtsanwaltskammer ________________________________________ unverzüglich informieren (§ 27 Abs. 3 BRAO). *) weitere Zweigstellen ggf. auf gesondertem Blatt benennen. ____________________________________ Ort und Datum _______________________________ Unterschrift Seite 2 von 7 Fragebogen zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. durch zusätzliche Angaben ergänzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, bitte vollständige Angaben auf unterschriebenem Blatt beifügen. Hinweis: Die Rechtsanwaltskammer benötigt die folgenden Angaben zur Prüfung Ihres Zulassungsantrags. Gemäß § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26 Abs. 2 VwVfG obliegt es Ihnen, bei der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken. Fehlende Mitwirkung kann zur Zurückweisung Ihres Zulassungsantrags führen. Frage 1 Erläuterung Haben Sie bereits anderweitig eine Wenn ja, bitte Zulassungsbehörde Zulassung zur Rechtsanwaltschaft angeben. Antworten nein ja §§ 7, 14 BRAO nein ja § 7 Nr. 1 BRAO nein ja Fehlt Ihnen infolge strafrechtlicher § 7 Nr. 2 BRAO nein ja Verurteilung die Fähigkeit zur Beklei- Wer wegen eines Verbrechens (§ 12 dung öffentlicher Ämter? Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe § 7 Nr. 3 BRAO nein ja § 7 Nr. 4 BRAO nein ja beantragt? 2 Ist Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bereits einmal versagt, widerrufen oder zurückgenommen worden? 3 Haben Sie nach einer Entscheidung des BVerfG ein Grundrecht verwirkt? 4 von mindestens 1 Jahr verurteilt wurde, verliert für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 1 StGB) 5 Wurden Sie durch rechtskräftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen und sind seit Rechtskraft des Urteils noch nicht 8 Jahre verstrichen? 6 Sind Sie im Verfahren über die Richteranklage aus dem Richteramt entlassen worden? Ist gegen Sie im Disziplinarverfahren auf Entlassung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskräftig erkannt worden? Seite 3 von 7 7 Sind gegen Sie strafgerichtliche Ver- § 7 Nr. 5 BRAO urteilungen (§§ 4 bis 8 BZRG) ver- Die Rechtsanwaltskammer hat nach hängt worden? § 36 Abs. 1 BRAO ein Recht auf nein ja Wenn diese Frage bejaht uneingeschränkte Auskunft aus dem wird, sind die erkennende Sind gegen Sie Entscheidungen von Bundeszentralregister gem. Stelle (Gericht, Staatsan- Verwaltungsbehörden oder Gerichten § 41 Abs. 2 Nr. 11 BZRG. waltschaft, sonstige Be- gemäß § 10 BZRG ergangen? Im BZR getilgte Verurteilungen hörde) und Aktenzeichen müssen nicht mehr angegeben wer- anzugeben. den. 8 Sind oder waren gegen Sie a) Strafverfahren b) Disziplinarverfahren c) anwaltsgerichtliche Verfahren oder Ermittlungsverfahren (zu diesen § 7 Nr. 5 BRAO Verfahrensarten) anhängig? oder nein ja Eingestellte Ermittlungsverfahren sind anzugeben, soweit sie gemäß Wenn diese Frage bejaht - § 170 Abs. 2 StPO wegen wird, sind die erkennende Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) Stelle (Gericht, Staatsanwaltschaft, sonstige Be- Vorliegen eines Verfahrenshinder- hörde) und Aktenzeichen nisses (§§ 153, 153 a bis f StPO, anzugeben. § 154 a bis e StPO, § 205 StPO) vorläufig oder endgültig eingestellt wurden. Eingestellte Straf-, Disziplinar- oder anwaltsgerichtliche Verfahren, deren Einstellungsverfügungen länger als 5 Jahre zurück liegen, sind nicht mehr anzugeben. 9 Bekämpfen Sie die freiheitliche de- § 7 Nr. 6 BRAO nein ja § 7 Nr. 7 BRAO nein ja nein ja mokratische Grundordnung in strafbarer Weise? 10 Leiden Sie an einer Sucht oder bestehen sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Anwaltsberufes hindern können? 11 Wollen Sie nach Ihrer Zulassung ne- § 7 Nr. 8 BRAO ben dem Rechtsanwaltsberuf noch s. außerdem Merkblatt eine sonstige Tätigkeit ausüben? „Syndikustätigkeit“ Seite 4 von 7 12 a) Befinden Sie sich in Vermögensver- § 7 Nr. 9 BRAO a) fall? 13 b) Ist gegen Sie ein Insolvenzverfah- Wenn Angaben zu Frage 12 bejaht ren eröffnet worden? werden, wird um nähere Angaben, c) Sind Sie in einem der vom Insol- insbesondere über gegen Sie gerich- c) venz- oder Vollstreckungsgericht zu tete Zwangsvollstreckungs- führenden Verzeichnisse (§ 26 Abs. 2 maßnahmen, auf einem gesonderten InsO, § 882 b ZPO) eingetragen? Blatt gebeten Sind oder waren Sie Richter, Beamter, § 7 Nr. 10 BRAO Berufssoldat oder Soldat auf Zeit? nein ja nein ja nein ja nein ja b) Ausgenommen ist der Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar, § 7 Nr. 10 BRAO. 14 a) Wo werden die Referendarpersonal- Angabe, wo diese Personalakten a) akten über Sie geführt? angefordert werden können: _____________________ b) Werden bei einer sonstigen Stelle Ggf. angeben, wo diese Personalak- b) Personalakten über Sie geführt? ten angefordert werden können: nein ja ____________________ _____________________ c) Sind Sie mit der Einsichtnahme in Auf § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26 c) die Referendarpersonalakten und ggf. Abs. 2 VwVfG wird hingewiesen. nein ja sonstigen Personalakten durch die Rechtsanwaltskammer sowie der Anfertigung von Kopien und deren Aufbewahrung einverstanden? Für meine Vereidigung gemäß § 12 a BRAO mache ich folgende Angaben: Ich möchte den Berufseid gemäß § 12 a BRAO mit religiöser Beteuerungsformel leisten. Ich möchte den Berufseid gemäß § 12 a BRAO ohne religiöse Beteuerung leisten. Ich möchte aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid, sondern das Gelöbnis gemäß § 12 a Abs. 4 BRAO leisten. Ich möchte anstelle des Eides gemäß § 12 a Abs. 3 BRAO die Beteuerungsformel nach dem (genaue Angabe des Gesetzes) leisten. Seite 5 von 7 Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des § 36 Abs. 1 und 2 BRAO und des beiliegenden Hinweisblattes zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass meine Daten bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer gespeichert und teilweise in einem Regionalverzeichnis sowie gemäß § 31 BRAO in einem bundeseinheitlichen Gesamtverzeichnis im Internet veröffentlich werden. ___________________________________________________________________________________ Ort und Datum Unterschrift Hinweis: Die Schriftform und insbesondere die eigene Unterschrift kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von € 150,00 habe ich auf das Konto der RAK überwiesen Bankverbindung (Kreditinstitut) ist als Verrechnungsscheck beigefügt IBAN BIC BW-Bank Stuttgart DE16 60050101 7871 5220 26 Kontoinhaber Rechtsanwaltskammer Stuttgart 70173 Stuttgart, Königstraße 14 SOLADEST600 Mir ist bekannt, dass die Zahlung der Gebühr Antragsvoraussetzung ist und der Antrag erst nach Eingang der Gebühr bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bearbeitet wird. Ort und Datum Unterschrift Seite 6 von 7 Hinweisblatt zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1. Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltskammer (RAK) zu richten, deren Mitglied Sie werden wollen. Auskünfte erhalten Sie bei deren Geschäftsstelle. 2. Gemäß § 27 Abs. 1 BRAO muss jede Rechtsanwältin bzw. jeder Rechtsanwalt im Bezirk der RAK, deren Mitglied sie oder er ist, eine Kanzlei einrichten. Hiervon zu unterscheiden ist die Zweigstelle gemäß § 27 Abs. 2 BRAO. Diese kann zusätzlich zur ersten Kanzlei errichtet werden. Die Errichtung einer Zweigstelle muss der RAK unverzüglich angezeigt werden. Die Errichtung einer Zweigstelle im Bezirk einer anderen RAK ist auch dieser RAK anzuzeigen. 3. Der lückenlose Lebenslauf soll maschinenschriftlich gefertigt sein und insbesondere enthalten: a) Name der Eltern (fakultativ), b) berufliche Beschäftigungen seit der Erlangung der Befähigung zum Richteramt, deren Dauer und die jeweiligen Arbeitgeber, c) Angaben über besondere Fähigkeiten (z.B. Lehrgänge, Lehraufträge und dergleichen), d) Angaben über akademische Grade (auch solche ausländischer Universitäten) mit entsprechenden Zeugnisurkunden Dem Lebenslauf ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen. 4. Es wird gebeten, etwa veranlasste weitere Ausführungen zu den Fragen des Vordrucks so ausführlich zu halten, dass die erforderliche Prüfung im Hinblick auf § 7 BRAO ohne weitere Rückfragen möglich ist. Zum Beispiel wird gebeten, bei eventuellen Verfahren (z.B. Strafverfahren, Ermittlungsverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren) auch die Behörden/das Gericht und das Aktenzeichen anzugeben und für den Fall einer beabsichtigten anderen beruflichen Tätigkeit neben dem Anwaltsberuf Art und Umfang dieser Tätigkeit ausführlich zu beschreiben sowie eine Ablichtung des Anstellungsvertrages und eine Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen, dass Sie durch Ihre Dienstpflichten nicht an der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes gehindert sind. Beachten Sie hierfür bitte das gesonderte Merkblatt „Syndikustätigkeit“. 5. Gemäß § 51 BRAO besteht die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,-- abzuschließen und für die Dauer der Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Aushändigung der Zulassungsurkunde darf erst erfolgen, wenn der Abschluss dieser Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt (§ 12 Abs. 2 BRAO). Es empfiehlt sich daher, bereits diesem Antrag eine vorläufige Deckungszusage beizufügen. 6. Das Zulassungsverfahren kann u. a. wegen der Beiziehung von Personalakten längere Zeit in Anspruch nehmen. Es wird deshalb gebeten, von Rückfragen abzusehen. Von der Zulassung oder etwaigen Hinderungsgründen werden Sie umgehend unterrichtet. 7. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung der Urkunde (§ 12 Abs. 2 BRAO). Nach Einrichtung der Kanzlei erfolgt die Eintragung in das von der RAK zu führende Rechtsanwaltsverzeichnis und das von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führende Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern (§ 31 BRAO). 8. Datenschutzrechtliche Hinweise: a) § 56 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG berechtigt die RAK zur Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. b) Die RAK Stuttgart speichert Ihre Mitgliedsdaten. c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die RAK Stuttgart Ihre kanzleibezogenen Daten im Rahmen des § 31 BRAO an ein öffentlich einsehbares, elektronisches, bundeseinheitliches Anwaltsverzeichnis (§ 31 BRAO, § 16 LDSG) (s. Ziff. 7). d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit übermittelt werden (§ 16 LDSG). e) Wenn Sie gegenüber der RAK Stuttgart freiwillig Spezialkenntnisse oder Sprachkenntnisse angeben, so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Stuttgart (§ 14 Abs. 1 LDSG). f) Ihre personen- und kanzleibezogenen Daten können Sie bei der RAK Stuttgart jederzeit (z.B. über das Intranet www.rak-stuttgart.de) einsehen und aktualisieren. Seite 7 von 7