- Rechtsanwaltskammer Stuttgart

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Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Stand November 2014
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Zulassungsabteilung
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses des 2. Staatsexamens oder über das Bestehen der
Eignungsprüfung
Lebenslauf mit Lichtbild (lückenlos)
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
ggf. Kanzleibestätigung
ggf. Kopie der Promotionsurkunde
ggf. Unterlagen zur Syndikustätigkeit (s. hierzu gesondertes Merkblatt unter www.rak-stuttgart.de)
Hinweis:
Soweit der Antrag ausschließlich in elektronischer Form gestellt wird, ist eine Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form durch einen Notar erforderlich (§ 39 a BUrkG).
Name, Vorname ggf. Geburtsname
Staatsangehörigkeit
Wohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Tagsüber erreichbar unter
Tel.-Nr.
Fax
E-Mail
Geburtsdatum u. -ort, Land
Ich beantrage, mich zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen.
Die Befähigung zum Richteramt habe ich durch Bestehen der
Zweiten juristischen Staatsprüfung am _______________________
Abschlussprüfung der einstufigen Juristenausbildung am _______________________
Eignungsprüfung am _____________ vor dem Landesjustizprüfungsamt in ___________________
.....erlangt.
(Zum Nachweis verweise ich auf die beigefügten, amtlich beglaubigten Zeugnisablichtungen und
meine Prüfungsakten.)
Meinen o. g. Wohnsitz werde ich beibehalten.
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Meinen Wohnsitz werde ich nach meiner Zulassung nehmen in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Meine Kanzlei werde ich einrichten
in
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Tel.- und Fax-Nummer, E-Mail, Homepage
bei (Kanzleibestätigung beilegen)______________________________________________________
an meinem Wohnsitz (Voraussetzung: separater, abschließbarer Raum)
Nur für Zweigstellen:
Ich werde eine Zweigstelle*) einrichten in
___________________________________________________________________________________
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
___________________________________________________________________________________
Tel.- und Fax-Nummer,
___________________________________________________________________________________
E-Mail, Homepage
Falls die Zweigstelle nicht im Kammerbezirk der RAK Stuttgart eingerichtet wird:
Ich werde die zuständige Rechtsanwaltskammer ________________________________________ unverzüglich informieren (§ 27 Abs. 3 BRAO).
*) weitere Zweigstellen ggf. auf gesondertem Blatt benennen.
____________________________________
Ort und Datum
_______________________________
Unterschrift
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Fragebogen
zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. durch zusätzliche Angaben ergänzen. Reicht der vorgesehene Platz
nicht aus, bitte vollständige Angaben auf unterschriebenem Blatt beifügen.
Hinweis: Die Rechtsanwaltskammer benötigt die folgenden Angaben zur Prüfung Ihres Zulassungsantrags. Gemäß § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26 Abs. 2 VwVfG obliegt es Ihnen, bei der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken. Fehlende Mitwirkung kann zur Zurückweisung Ihres Zulassungsantrags führen.
Frage
1
Erläuterung
Haben Sie bereits anderweitig eine
Wenn ja, bitte Zulassungsbehörde
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
angeben.
Antworten
nein
ja
§§ 7, 14 BRAO
nein
ja
§ 7 Nr. 1 BRAO
nein
ja
Fehlt Ihnen infolge strafrechtlicher
§ 7 Nr. 2 BRAO
nein
ja
Verurteilung die Fähigkeit zur Beklei-
Wer wegen eines Verbrechens (§ 12
dung öffentlicher Ämter?
Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe
§ 7 Nr. 3 BRAO
nein
ja
§ 7 Nr. 4 BRAO
nein
ja
beantragt?
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Ist Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bereits einmal versagt, widerrufen oder zurückgenommen worden?
3
Haben Sie nach einer Entscheidung
des BVerfG ein Grundrecht verwirkt?
4
von mindestens 1 Jahr verurteilt
wurde, verliert für die Dauer von
5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche
Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 1
StGB)
5
Wurden Sie durch rechtskräftiges
Urteil aus der Rechtsanwaltschaft
ausgeschlossen und sind seit Rechtskraft des Urteils noch nicht 8 Jahre
verstrichen?
6
Sind Sie im Verfahren über die
Richteranklage aus dem Richteramt
entlassen worden?
Ist gegen Sie im Disziplinarverfahren
auf Entlassung aus dem Dienst in der
Rechtspflege rechtskräftig erkannt
worden?
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7
Sind gegen Sie strafgerichtliche Ver-
§ 7 Nr. 5 BRAO
urteilungen (§§ 4 bis 8 BZRG) ver-
Die Rechtsanwaltskammer hat nach
hängt worden?
§ 36 Abs. 1 BRAO ein Recht auf
nein
ja
Wenn diese Frage bejaht
uneingeschränkte Auskunft aus dem wird, sind die erkennende
Sind gegen Sie Entscheidungen von
Bundeszentralregister gem.
Stelle (Gericht, Staatsan-
Verwaltungsbehörden oder Gerichten
§ 41 Abs. 2 Nr. 11 BZRG.
waltschaft, sonstige Be-
gemäß § 10 BZRG ergangen?
Im BZR getilgte Verurteilungen
hörde) und Aktenzeichen
müssen nicht mehr angegeben wer-
anzugeben.
den.
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Sind oder waren gegen Sie
a) Strafverfahren
b) Disziplinarverfahren
c) anwaltsgerichtliche Verfahren
oder Ermittlungsverfahren (zu diesen
§ 7 Nr. 5 BRAO
Verfahrensarten) anhängig?
oder
nein
ja
Eingestellte Ermittlungsverfahren
sind anzugeben, soweit sie gemäß
Wenn diese Frage bejaht
- § 170 Abs. 2 StPO wegen
wird, sind die erkennende
Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)
Stelle (Gericht, Staatsanwaltschaft, sonstige Be-
Vorliegen eines Verfahrenshinder-
hörde) und Aktenzeichen
nisses (§§ 153, 153 a bis f StPO,
anzugeben.
§ 154 a bis e StPO, § 205 StPO)
vorläufig oder endgültig eingestellt
wurden.
Eingestellte Straf-, Disziplinar- oder
anwaltsgerichtliche Verfahren, deren Einstellungsverfügungen länger
als 5 Jahre zurück liegen, sind nicht
mehr anzugeben.
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Bekämpfen Sie die freiheitliche de-
§ 7 Nr. 6 BRAO
nein
ja
§ 7 Nr. 7 BRAO
nein
ja
nein
ja
mokratische Grundordnung in strafbarer Weise?
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Leiden Sie an einer Sucht oder bestehen sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Anwaltsberufes
hindern können?
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Wollen Sie nach Ihrer Zulassung ne-
§ 7 Nr. 8 BRAO
ben dem Rechtsanwaltsberuf noch
s. außerdem Merkblatt
eine sonstige Tätigkeit ausüben?
„Syndikustätigkeit“
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12
a) Befinden Sie sich in Vermögensver- § 7 Nr. 9 BRAO
a)
fall?
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b) Ist gegen Sie ein Insolvenzverfah-
Wenn Angaben zu Frage 12 bejaht
ren eröffnet worden?
werden, wird um nähere Angaben,
c) Sind Sie in einem der vom Insol-
insbesondere über gegen Sie gerich- c)
venz- oder Vollstreckungsgericht zu
tete Zwangsvollstreckungs-
führenden Verzeichnisse (§ 26 Abs. 2
maßnahmen, auf einem gesonderten
InsO, § 882 b ZPO) eingetragen?
Blatt gebeten
Sind oder waren Sie Richter, Beamter, § 7 Nr. 10 BRAO
Berufssoldat oder Soldat auf Zeit?
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
b)
Ausgenommen ist der Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar,
§ 7 Nr. 10 BRAO.
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a) Wo werden die Referendarpersonal- Angabe, wo diese Personalakten a)
akten über Sie geführt?
angefordert werden können:
_____________________
b) Werden bei einer sonstigen Stelle Ggf. angeben, wo diese Personalak- b)
Personalakten über Sie geführt?
ten angefordert werden können:
nein
ja
____________________
_____________________
c) Sind Sie mit der Einsichtnahme in Auf § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26 c)
die Referendarpersonalakten und ggf. Abs. 2 VwVfG wird hingewiesen.
nein
ja
sonstigen Personalakten durch die
Rechtsanwaltskammer sowie der Anfertigung von Kopien und deren Aufbewahrung einverstanden?
Für meine Vereidigung gemäß § 12 a BRAO mache ich folgende Angaben:
Ich möchte den Berufseid gemäß § 12 a BRAO mit religiöser Beteuerungsformel leisten.
Ich möchte den Berufseid gemäß § 12 a BRAO ohne religiöse Beteuerung leisten.
Ich möchte aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid, sondern das Gelöbnis gemäß § 12 a
Abs. 4 BRAO leisten.
Ich möchte anstelle des Eides gemäß § 12 a Abs. 3 BRAO die Beteuerungsformel nach dem
(genaue Angabe des Gesetzes) leisten.
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Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des § 36 Abs. 1 und 2 BRAO und des beiliegenden Hinweisblattes zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet.
Mir ist bekannt, dass meine Daten bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer gespeichert und teilweise in einem Regionalverzeichnis sowie gemäß § 31 BRAO in einem bundeseinheitlichen Gesamtverzeichnis im Internet veröffentlich werden.
___________________________________________________________________________________
Ort und Datum
Unterschrift
Hinweis:
Die Schriftform und insbesondere die eigene Unterschrift kann durch die elektronische Form ersetzt werden,
wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehen ist.
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von € 150,00
habe ich auf das Konto der RAK
überwiesen
Bankverbindung (Kreditinstitut)
ist als Verrechnungsscheck beigefügt
IBAN
BIC
BW-Bank Stuttgart
DE16 60050101 7871 5220 26
Kontoinhaber
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
70173 Stuttgart, Königstraße 14
SOLADEST600
Mir ist bekannt, dass die Zahlung der Gebühr Antragsvoraussetzung ist und der Antrag erst nach Eingang der Gebühr bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bearbeitet wird.
Ort und Datum
Unterschrift
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Hinweisblatt
zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1. Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltskammer
(RAK) zu richten, deren Mitglied Sie werden wollen.
Auskünfte erhalten Sie bei deren Geschäftsstelle.
2. Gemäß § 27 Abs. 1 BRAO muss jede Rechtsanwältin
bzw. jeder Rechtsanwalt im Bezirk der RAK, deren
Mitglied sie oder er ist, eine Kanzlei einrichten.
Hiervon zu unterscheiden ist die Zweigstelle gemäß
§ 27 Abs. 2 BRAO. Diese kann zusätzlich zur ersten
Kanzlei errichtet werden. Die Errichtung einer Zweigstelle muss der RAK unverzüglich angezeigt werden.
Die Errichtung einer Zweigstelle im Bezirk einer
anderen RAK ist auch dieser RAK anzuzeigen.
3. Der lückenlose Lebenslauf soll maschinenschriftlich
gefertigt sein und insbesondere enthalten:
a) Name der Eltern (fakultativ),
b) berufliche Beschäftigungen seit der Erlangung der
Befähigung zum Richteramt, deren Dauer und die
jeweiligen Arbeitgeber,
c) Angaben über besondere Fähigkeiten (z.B. Lehrgänge, Lehraufträge und dergleichen),
d) Angaben über akademische Grade (auch solche
ausländischer Universitäten) mit entsprechenden
Zeugnisurkunden
Dem Lebenslauf ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen.
4. Es wird gebeten, etwa veranlasste weitere Ausführungen zu den Fragen des Vordrucks so ausführlich zu
halten, dass die erforderliche Prüfung im Hinblick auf
§ 7 BRAO ohne weitere Rückfragen möglich ist. Zum
Beispiel wird gebeten, bei eventuellen Verfahren (z.B.
Strafverfahren, Ermittlungsverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren) auch die Behörden/das Gericht
und das Aktenzeichen anzugeben und für den Fall
einer beabsichtigten anderen beruflichen Tätigkeit
neben dem Anwaltsberuf Art und Umfang dieser Tätigkeit ausführlich zu beschreiben sowie eine Ablichtung des Anstellungsvertrages und eine Bestätigung
des Arbeitgebers beizufügen, dass Sie durch Ihre
Dienstpflichten nicht an der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes gehindert sind. Beachten Sie hierfür
bitte das gesonderte Merkblatt „Syndikustätigkeit“.
5. Gemäß § 51 BRAO besteht die Verpflichtung, eine
Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich
aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,-- abzuschließen und für
die Dauer der Zulassung aufrecht zu erhalten. Die
Aushändigung der Zulassungsurkunde darf erst erfolgen, wenn der Abschluss dieser Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt (§ 12 Abs. 2 BRAO). Es empfiehlt sich daher, bereits diesem Antrag eine vorläufige Deckungszusage beizufügen.
6. Das Zulassungsverfahren kann u. a. wegen der Beiziehung von Personalakten längere Zeit in Anspruch
nehmen. Es wird deshalb gebeten, von Rückfragen
abzusehen. Von der Zulassung oder etwaigen Hinderungsgründen werden Sie umgehend unterrichtet.
7. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam
mit der Aushändigung der Urkunde (§ 12 Abs. 2
BRAO). Nach Einrichtung der Kanzlei erfolgt die Eintragung in das von der RAK zu führende Rechtsanwaltsverzeichnis und das von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führende Gesamtverzeichnis aller
Mitglieder der Rechtsanwaltskammern (§ 31 BRAO).
8. Datenschutzrechtliche Hinweise:
a) § 56 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG
berechtigt die RAK zur Verarbeitung (Erheben,
Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich
ist.
b) Die RAK Stuttgart speichert Ihre Mitgliedsdaten.
c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die
RAK Stuttgart Ihre kanzleibezogenen Daten im
Rahmen des § 31 BRAO an ein öffentlich einsehbares, elektronisches, bundeseinheitliches Anwaltsverzeichnis (§ 31 BRAO, § 16 LDSG) (s. Ziff. 7).
d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an
andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit
übermittelt werden (§ 16 LDSG).
e) Wenn Sie gegenüber der RAK Stuttgart freiwillig
Spezialkenntnisse oder Sprachkenntnisse angeben,
so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Stuttgart (§ 14 Abs. 1 LDSG).
f) Ihre personen- und kanzleibezogenen Daten können Sie bei der RAK Stuttgart jederzeit (z.B. über
das Intranet www.rak-stuttgart.de) einsehen und
aktualisieren.
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