Planen, Bauen und

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Planen, Bauen und
SONDERDRUCK AUS
Das
Magazin
Ausgabe 01/05
PLANEN
BAUEN
SANIEREN
IM GARTENBAU
INDEGA – INTERESSENVERTRETUNG DER DEUTSCHEN INDUSTRIE FÜR DEN GARTENBAU
GERMAN ASSOCIATION OF HORTICULTURAL PRODUCTS
INNOVATIVE PRODUKTE UND LÖSUNGEN
FÜR DEN GARTENBAU
INNOVATIVE PRODUCTS AND SOLUTIONS
FOR HORTICULTURE
INDEGA ist die Interessenvertretung der deutschen Industrie für
den Gartenbau. Über 60 meist mittelständische Unternehmen
haben sich dieser Organisation angeschlossen, um sich den Anforderungen der Zukunft gemeinsam zu stellen.
„Made in Germany“ hat in vielen Ländern der Welt noch immer
einen ausgezeichneten Ruf. Die Angebotspalette der INDEGAMitglieder folgt diesem Anspruch und steht für Qualität,
Zuverlässigkeit, Innovation und Beratungskompetenz.
In dieser Broschüre stellen wir Ihnen die Mitgliedsfirmen der INDEGA im Einzelnen vor. Wenn Sie detaillierte Informationen
wünschen, können Sie direkt
den Kontakt zu den Firmen
suchen. Selbstverständlich
können Sie sich mit Ihrer
Anfrage auch an die
Geschäftsstelle der INDEGA
wenden.
INDEGA is the body representing the German horticultural
industry. Over 60 companies, mostly middle-sized, have
joined this organization to confront the demands of the
future together.
‘Made in Germany’ still has an outstanding reputation in
many countries of the world. The range offered by the
members of INDEGA pursues this claim and stands for
quality, reliability, innovation and competent advice.
We are introducing the
members of INDEGA to you in
detail in this brochure.
You can make contact with
the companies directly
if you would like more detailed information.
Of course, you can also
contact the office of INDEGA
with your enquiry.
Die INDEGA ist kein Verband.
Ihre Mitglieder verstehen
sich vielmehr als ein Zusammenschluss von Unternehmen, die durch gegenseitige
Information schneller und
erfolgreicher am Markt agieren können.
Dabei fungiert die INDEGA
als Plattform für ihre Mitglieder und als Türöffner für
die weltweiten Exportmärkte.
Auf über zehn Auslandsmessen wird die INDEGA in diesem und
nächstem Jahr Gemeinschaftsstände für ihre Mitglieder organisieren. Damit bekommen auch kleinere Unternehmen die Chance, mit geringem Aufwand und überschaubaren Kosten wichtige Auslandsmärkte zu erschließen und Kontakte zu knüpfen.
Als INDEGA-Mitglied werden Sie vor, während und nach der
Messe intensiv von der Geschäftsstelle betreut. Wir verfügen
über exzellente Kontakte zu Messegesellschaften im In- und
Ausland und zu Berufsverbänden und Organisationen.
Davon können Sie als Mitglied in der INDEGA in jeder Hinsicht
profitieren.
Wenn wir Sie jetzt neugierig gemacht haben, finden Sie mehr
Informationen unter www.indega.de. Oder Sie wenden sich
direkt an unsere Geschäftstelle. Dort informiert man Sie auch
gern über die Bedingungen für eine Mitgliedschaft.
INDEGA is not an association
like others. On the contrary,
its members regard themselves as a
confederation of companies that are
able to act in the market faster and
more successfully because of
reciprocal information.
At the same time, INDEGA functions
as a platform for its members and to
open the door to the worldwide export market. INDEGA is organising joint stands for its members at about ten foreign trade fairs this year and next the
year. Smaller companies are also given the chance to exploit
important foreign markets and to make contacts with little
effort and manageable costs in this way.
As a member of INDEGA, you are looked after intensively by
the office before, during and after the trade fair. We have
excellent contacts with trade fair companies at home and
abroad and to professional associations and organizations.
You can profit from these in every respect as a member of
INDEGA.
You will find more information at www.indega.de, if we
have now made you curious to know more. Or contact our
office
directly. There, we will also be glad to inform you about the
conditions of membership.
INDEGA
Am Schmitzhof 2 · D-53343 Wachtberg
Fon: +49 (0) 228 / 93 43 - 021 · Fax: +49 (0) 228 / 93 43 - 927
E-Mail: [email protected] · Internet: www.indega.de
2
Förderndes Mitglied
im ZVG
PLANEN, BAUEN UND SANIEREN
IM GARTENBAU
TEIL 1: VON
DER
BEDARFSPLANUNG
BIS ZUR
BAUABNAHME
Die vorliegende Veröffentlichung gibt konkrete,
praktische Hilfen für das
Planen von Bauvorhaben
und deren Ablaufbetreuung. Wer weiß schon,
was er alles berücksichtigen muß, wenn ein Neubau entsteht?
Das fängt bei der Bedarfsplanung an,
Überlegungen zur Entwicklung des
eigenen Betriebes kommen hinzu,
geht über Fragen der Finanzierung
bis hin zur eigentlichen Bauplanung
und deren Ausführung.
Was muss beim Bau neuer Gewächshäuser berücksichtigt werden?
Was bei der Inneneinrichtung?
Wie müssen Bauaufträge gestaltet
sein und welche Fallstricke gibt es
bei der Vergabe von Bauaufträgen?
Ehe es soweit ist, liegen schon umfängliche Vorplanungen hinter
den Betriebsleitern.
3
Für die Mittelherkunft und die Mittelverwendung ist ein FinanErfahrungen beim Neubau und der Sanierung von Gewächszierungsplan zu erstellen. Dabei sind neben dem Einsatz von
häusern und anderen baulichen Anlagen in GartenbaubetrieEigen- und Fremdkapital alle Möglichkeiten des Fördermittelben zeigen, dass es in den einzelnen Phasen des Bauvorhabens
einsatzes zu prüfen. Bei der Finanzplanung sind neben den eizu teilweise erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen
gentlichen Baukosten auch die anfallenden Baunebenkosten,
dem Bauherrn und anderen an der Bauplanung, Genehmigung
wie Grunderwerbskosten, Finanzierungskosten, Kosten für Geund Realisierung beteiligten Einrichtungen, Behörden und Unnehmigungen, Planungen, Vermessungen, Prüfgutachten unter
ternehmen kommen kann. Die Klärung dieser Meinungsveranderem zu berücksichtigen.
schiedenheiten und Probleme kosten den Bauherrn
Abbildung 1: Abläufe und Zusammenhänge in der
nicht nur Zeit, sondern auch
BAUGRUNDSTÜCK
Vorbereitung und Realisierung eines Bauwerkes.
Geld. Durch eine detaillierte
Vor Beginn größerer BauvorGrafik: Diezemann, Brunko
Vorbereitung von Baumaßhaben, wie Neubau, Betriebsnahmen können Probleme
verlagerung oder -erweiteAusführendes
GartenbauBerater
Ingenieurbüro
eingegrenzt werden und gerung, sollte die Bebaubarkeit
Gewerbe
betrieb
statten damit einen reides zur Verfügung stehenden
bungslosen Bauablauf.
Grundstückes (bauplanungsÜberlegungen
MitMit den folgenden Beiträgen
rechtliche Zulässigkeit des
zu Neubau oder
wirkung
Sanierung
soll dem Gärtner als BauVorhabens) anhand von Anherrn ein Leitfaden für die
fragen bei den zuständigen
Bedarfsplanung
Bauvorbereitung und -realiBehörden beziehungsweise
Aufgabenstellung
sierung an die Hand gegeben
durch Einholung eines BauZuRentabilitätsberechnung
stimmung
werden.
vorbescheides geprüft werFinanzierungsplan
In der Abbildung 1 werden
den.
Entwurfsplanung
die Abläufe und ZusammenHierbei ist zwischen BauvorAbstimmung
Baugenehmigung
hänge von der Bedarfsplahaben im beplanten InnenBestätigung
Ausführungsplanung
nung bis zur Bauabnahme
bereich und im Außenbereich
schematisch
(Flächen, die weder innerVergabeverfahren
dargestellt.
halb eines qualifizierten Bebauungsplanes noch innerAngebot zur
Auswahl
Ausführung
Bestätigung
halb eines im ZusammenBEDARFSPLANUNG
hang bebauten Ortsteiles lieDie Leistungen zur BedarfsAuftragsvergabe
gen) zu unterscheiden.
planung sollte der Bauherr in
Bauvertrag
Im Außenbereich herrscht
Zusammenarbeit mit extergrundsätzlich ein Bauverbot.
nen Spezialisten (Beratern,
MitBauüberwachung
Ausnahmen bilden privileIngenieuren, Architekten) erwirkung
gierte Vorhaben, die in § 35
bringen, um eine optimale
des Baugesetzbuches defiLösung zu erreichen. Die aus
niert sind. Produktionsgarder Bedarfsplanung resultieBauwerk
Abnahme
Ausführung
tenbaubetriebe zählen zu
rende baufachliche Aufgasolchen privilegierten Vorhabenstellung ist die Grundlage
ben.
für die weiteren Planungen
Beim Bauen innerhalb von Bebauungsplänen ist die Zulässigund Entscheidungen zum Bauvorhaben. Die Auswahlkriterien
keit der Errichtung von Gartenbaubetrieben im Zusammenzur Erstellung einer baufachlichen Aufgabenstellung sind in
hang mit den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung zu
Abbildung 2
prüfen. Eine Übersicht dazu gibt die Abbildung 3 (Seite 5).
(Seite 5) am Beispiel eines Gewächshausneubaus dargestellt.
Mit einer exakten Bedarfsplanung lassen sich Fehlentscheidungen in der Planung und Realisierung weitestgehend vermeiERSCHLIEßUNG DES BAUGRUNDSTÜCKES
den, und damit wird entscheidend Einfluss auf die Höhe der
Ein Baugrundstück muss verkehrs- und medienmäßig erschlosKosten der Bauausführung genommen.
sen sein oder im Zuge der Baumaßnahme erschlossen werden.
Die öffentliche Erschließung umfasst die Anbindungen von Verund Entsorgungsleitungen für Trink- beziehungsweise BrauchFINANZIERUNG
wasser, Elektroenergie, Erdgas und Abwasser sowie den AnAuf der Grundlage der Ergebnisse der Bedarfsplanung und der
schluss an öffentliche Verkehrswege .
Kostenschätzung aus der Vor- oder Entwurfsplanung sind EntDie innere Erschließung betreffen Ver- und Entsorgungsleitunscheidungen zur Finanzierung zu treffen.
4
Abbildung 2: Baufachliche Aufgabenstellung für
einen Gewächshausneubau.
Absatzkonzeption
Energiekonzeption
Anbaukonzeption
Pflanzenbauliche und kulturtechnische
Anforderungen
Technische Ausrüstung
Gewächshaus
˘ Gewächshauskonstruktion
˘ optische, thermische und
mechanische Eigenschaften des Eindeckungsmaterials
˘ Dichtigkeit der
Gewächshaushülle
˘ Lüftungsflächen
Heizungssysteme
Kühlung
Luftbefeuchtung
CO2-Düngung
Schattierung und
Verdunkelung
˘ Zusatzbelichtung
˘ System der Düngung und
Bewässerung
˘ Steuerung der Klima- und
Wachstumsfaktoren
˘
˘
˘
˘
˘
Aufgabenstellung zum Gewächshausbau
gen von den Übergabestellen der Versorgungsunternehmen zu
den Gewächshäusern oder anderen Betriebsgebäuden. Nach
Bedarfs- und Anschlusswertberechnungen für die Wärme-,
Elektroenergie und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung sind detaillierte Planungen zur Dimensionierung und
Trassierung der Ver- und Entsorgungssysteme vorzunehmen.
BAUPLANUNG
Die Ergebnisse der Bedarfsplanung, die Ergebnisse zur
Bestandsaufnahme zur öffentlichen Erschließung und die Ergebnisse der Grundstücksuntersuchung bilden die Grundlage
für die Planung des Baukörpers und der technischen Ausrüstung des Bauwerkes. Die Planung erfolgt in einzelnen Schritten, der Vorplanung, der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung bilden
die Grundlage für die Genehmigungsplanung, auf die im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird. Im Baugenehmigungsverfahren sind auch umweltrechtliche Aspekte zu beachten. Die Ausführungsplanung erfolgt nach der erteilten Baugenehmigung, um eventuelle Auflagen der Bauordnungsbehörde
in dieser Planungsphase berücksichtigen zu können. Die Ausführungsplanung ist die Basis für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens, worauf noch
näher eingegangen wird.
BAUGENEHMIGUNG
Aus den in der Entwurfsplanung ermittelten konstruktiven Daten des Baukörpers und den Parametern der technischen Ausrüstung ist je nach Festlegung in den Bauordnungen der Länder ein Genehmigungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren betrifft die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und
den Abbruch baulicher Anlagen.
Inhalt des Baugenehmigungsverfahrens ist die Feststellung der
Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem gesamten öffentlichen Recht und hier insbesondere mit den Festlegungen und
Forderungen, die sich aus dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht, den baurechtlichen Nebengesetzen und den bautechnischen Bestimmungen ergeben (siehe Abbildung 4
Seite 6).
Das Genehmigungsverfahren räumt baurechtswidrige Zustände
aus und schützt somit den Bauherrn und alle anderen am Bau
Beteiligten vor nicht gewolltem baurechtswidrigem Verhalten.
Schon in der Phase der Vorplanung kann mit der Einholung eines Bauvorbescheides die grundsätzliche bauplanungs- und
bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden.
Entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung ist in einigen Fällen nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen beziehungsweise sind bestimmte Gewächshäuser (beispielsweise unter vier Meter Firsthöhe) von
der Genehmigungspflicht ausgenommen. In diesen Fällen ist
aber der Bauherr für die Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen verantwortlich.Es wird empfohlen, sich bei Rekonstruktion, Nutzungsänderung oder Abbruch von Gewächshäusern in den Landesbauordnungen zu informieren, ob eine Genehmigung einzuholen ist oder nicht.
Bei einer Nutzungsänderung von Produktions- in Verkaufsgewächshäusern besteht grundsätzlich Genehmigungspflicht,
gleiches gilt für den Neubau von VerkaufsgeAbbildung 3: Zulässigkeit der
wächshäusern. Die ErrichErrichtung von Gartenbaubetrietung oder Änderung
ben in unterschiedlichen
technischer Ausrüstungen
Baugebieten im Innenbereich.
in Gewächshäusern, wie
Tabelle: Diezemann, Brunko
Heizflächen, Wasser-, Abwasser-, Gas- und ElektroBaugebiet
zulässig bedingt nicht
zulässig zulässig
installationen, sind genehmigungsfrei. Bei
Kleinsiedlungsgebiet
(WS)
x
nachträglichem Einbau
von technischen AusrüReines Wohngebiet
stungen, die maßgeblich
(WR)
x
die Statik der GewächsAllgemeines
hauskonstruktion, beWohngebiet (WA)
x
spielsweise durch ErBesonderes
höhung der AnhängelaWohngebiet (WB)
x
sten, beeinflussen, ist ein
Mischgebiet (MI)
x
Bauantrag zu stellen.
Darüber hinaus sind
Dorfgebiet (MD)
x
überwachungspflichtige
Kerngebiet (MK)
x
Anlagen und Maschinen
wie Druckbehälter bei
Gewerbegebiet (GE)*
den zuständigen ÜberwaIndustriegebiet (GI)*
chungseinrichtungen anzumelden.
Sondergebiet (SG)**
x
Bei der Errichtung von
* keine Angaben
Anlagen zur Wärmeer** nur wenn als Sondergebiet Gartenbau ausgewiesen
zeugung sind wiederum
5
Abbildung 4: Baurechtliche Bestimmung.
die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen
Bedingungen für die Genehmigungsfreiheit beziehungsweise -pflicht zu beachten.
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung
BauNVO)
Bauordnung der Länder
Inhalt: Bauleitplanung
Inhalt: Materielles
Bauordnungsrecht
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Anordnung über Bauvorlagen,
bautechnische Prüfung und
Überwachung
Gestaltung Baukörper
Zufahrt
Abstandsrecht etc.
VERGABEVERFAHREN
Innenbereich – Außenbereich
Vor der Auftragsvergabe zur
Errichtung des Bauwerkes
empfiehlt es sich, mehrere
Bieter für Komplett- und Einzelleistungen zur Abgabe
von Angeboten aufzufordern. Spezielle Fragen bei
der Vergabe von Bauaufträgen werden im Teil 3 dieser
Veröffentlichung behandelt.
Baugebiete
Baurechtliche Nebengesetze
Bautechnische Bestimmungen
Immissionsschutzgesetz
DIN 11535 Gewächshäuser
BAUVERTRAG
Natur- und Landschaftsschutzgesetze
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
Nach Auswertung des Ausschreibungsverfahrens und
Auswahl des günstigsten Bieters wird dieser mit der Ausführung beauftragt. Dazu
sollte zwischen dem Gärtner
als Bauherren und dem bauausführenden Unternehmen
ein Bauvertrag abgeschlossen
werden. Wie ein Bauvertrag
gestaltet werden sollte ist in
Teil 4 dieser Veröffentlichung
zu erfahren.
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
Denkmalsschutzgesetze
Wasserschutzgesetze
Bundesfernstraßengesetz
Verkaufsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung
Die Bauüberwachung erfordert umfangreiche fachliche Kenntnisse und sollte daher an Fachplaner oder Architekten vergeben werden. Bei weniger umfangreichen Baumaßnahmen kann
der Bauherr die Bauüberwachung selbst übernehmen. Er sollte
jedoch die oben genannten Fachleute konsultieren und insbesondere bei der technischen Bauabnahme hinzuziehen, um
mögliche Bauausführungsmängel vor der rechtsverbindlichen
Bauabnahme festzustellen.
Die Bauüberwachung umfasst eine Kontrolle der Bauausführung vom Baubeginn bis zur Bauabnahme.
Die wichtigsten Arbeitsschritte sind hierbei als Stichworte genannt.
BAUBEGINN
Genehmigte Bauvorlage,
Sonstige Erlaubnisse,
Anzeige Baubeginn,
Einmessen des Bauwerkes auf dem Baugrundstück
(Lage und Höhen),
● Bauherrenversicherung.
6
UVV Gartenbau
Feuerungsrichtlinie
BAUÜBERWACHUNG
●
●
●
●
Technische Regeln und Normen der
Herstellerfirmen
OBJEKTÜBERWACHUNG
● Überwachung der Ausführung entsprechend der
genehmigten Bauvorlagen, Pläne, Leistungsbeschreibungen und
Vorschriften,
● Kontrolle der Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften,
● Koordinierung der an der
Objektüberwachung
fachlich Beteiligten,
● Überwachung der Ausführung von Tragwerken
auf Übereinstimmung
mit dem Standsicherheitsnachweis.
BAUTAGEBUCH
● Nachweisführung zur
Objektüberwachung,
der Leistungen,
Beanstandungen,
Kapazitäten,
Leistungsänderungen,
Behinderungen im Bauablauf, Störungen,
Besonderheiten.
VORBEREITUNG BAUABNAHME/
RECHNUNGSPRÜFUNG
● Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden
Unternehmen,
● Vorlage von Prüfprotokollen und Abnahmeberichten
Sicherheitstechnische Prüfung Heizungsanlagen,
CO2-Anlagen unter anderem,
● Übergabeprotokolle für sonstige technische Anlagen wie
MSR-Anlagen, Mobiltischanlagen, Luftbefeuchtungsanlagen und anderes.
BAUABNAHME
In einigen Bundesländern wird nach Abschluss des Rohbaus,
beim Gewächshaus umfasst das die Errichtung der Konstruktion einschließlich der Eindeckung, eine Anzeige des Bauherren
über die Rohbaufertigstellung von der unteren Bauaufsichtsbehörde gefordert. In der Regel erfolgt dann durch diese
Behörde auch eine Rohbauabnahme.
Die bei dieser Abnahme festgestellten Mängel sind durch das
bauausführende Unternehmen unverzüglich zu beseitigen.
Der Abschluss der gesamten Baumaßnahme ist wiederum der
Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Endbauabnahme erfolgt
danach durch diese Behörde gemeinsam mit dem Bauherren
teilweise unter Einbeziehung der Fachämter für Baustatik,
Brand, Katastrophenschutz und Arbeitssicherheit, Natur- und
Umweltschutz und anderen.
Dem Bauherrn wird empfohlen, Fachleute zur technischen Bauabnahme hinzuzuziehen, um mögliche Mängel in der Bauausführung vor der rechtsverbindlichen Bauabnahme festzustellen
und beseitigen zu lassen.
TYPISCHE FEHLER
Bei Gewächshausneubau oder –sanierung sollte bei
der technischen Bauabnahme unter anderem
auf folgende Punkte geachtet werden:
● Montagefehler, die zu Schäden (auch Spätschäden) an der Gewächshaushülle, -konstruktion
und -ausrüstung führenkönnen.
● Nicht ordnungsgemäße Glasauflage, besonders
bei breiten Scheiben.
● Nachverzinkung von Konstruktionsteilen, deren
Verzinkung bei der Montage beschädigt wurde.
● Falsche Scheibenmaße und Sprossenabstände
in den Randbinderfeldern.
● Unsauber montierte Sprossen (Nichteinhaltung
der Passmaße).
● Mängel in der Bauausführung, zum Beispiel
durch Verwenden von nichtprojektgerechten
Konstruktionsteilen, womit der Standsicherheitsnachweis seine Gültigkeit verlieren kann.
● Nicht dichtschließende Türen und Lüftungsklappen.
● Fehlende Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Gartenbau.
● Keine volle und umfassende Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung. (Nachweis
durch Probetrieb und Übergabeprotokolle).
ZUSAMMENFASSUNG
SUMMARY
Zur zielgerichteten Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen in Gartenbaubetrieben werden Hinweise für die Durchführung der
einzelnen Arbeitsschritte gegeben.
Aus den Erfahrungen eines Planungsbüros werden für die jeweiligen Phasen der Bauplanung
und Bauausführung Orientierungshilfen für den
Bauherren gegeben.Grundsätze und inhaltliche
Fragen von der Erarbeitung der Investitionsaufgabenstellung bis zur Übergabe des fertigen Bauwerkes werden stichwortartig dargestellt.
Information and advices will be presented for preparation and realization of building operations in
horticultural enterprises. In accordance with experiences of a consulting engineers office information will be provided for different stages of project
planning for builder-owner. Basic questions about
realization of investment plan up to turnkey building are presented in note form.
7
PLANEN, BAUEN UND SANIEREN
IM GARTENBAU
TEIL 2: PLANUNGSHILFE FÜR DEN BAU VON GEWÄCHSHÄUSERN
Mit den Fragebögen und Formularen soll dem Gartenbauunternehmer als Bauherrn eine Planungshilfe zur Verfügung gestellt
werden, die eine zielgerichtete und systematische Arbeit der Investitionsvorbereitung und -durchführung ermöglichen soll.
Das Schema in der Abbildung 5 zeigt den möglichen Ablauf und
Abbildung 5: Arbeitsablauf und -zusammenhänge bei
der Anwendung des Formulars „Planungshilfe“.
Grafiken: Diezemann, Brunko
Bauherr
Planungshilfe
Eigenverantwortliche Bauvorbereitung und Bauüberwachung
• Bedarfsplanung
• Einholung von
unverbindlichen
Preisangeboten
• Kostenschätzung
• Finanzierung
Erstellung der
Unterlagen für
• Bauvoranfrage
• Bauantrag
Planung entsprechend der
Leistungsphasen
der HOAI
Formulare
Abschnitt 1 bis 6
Abschnitt 7
Präzisierung der
bisherigen Planung
Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Einholung
vergleichbarer
Angebote
Planer bzw.
Architekt
• Grundlagenermittlung
• Vorplanung
• Entwurfsplanung
• Genehmigungsplanung
• Ausführungsplanung
Abschnitt 8
• Vorbereitung der
Vergabe
• Mitwirkung bei
der Vergabe
Präzisierung der
bisherigen Planung
Präzisierung der
bisherigen Planung
8
Abschnitt 9
• Bauüberwachung
• Baubetreuung
und Dokumentation
Abbildung 6: Bestandteile der Bauüberwachung.
Einhaltung
Bauordnungs- und
Bauplanungsrecht
Einsatz von Fachleuten:
z. B. Vermesser
Bauvermessung
Einhaltung
Technische Baubestimmungen und
-vorschriften
Bauüberwachung
⇐
I
m zweiten Teil unseres Schwerpunktes „Planen, Bauen und
Sanieren im Gartenbau“ geben die Autoren Prof. Dr. Matthias
Diezemann und Dr. Wolfgang Brunko konkrete Planungshilfen
in Tabellen-Form für die Bauvorbereitung, die Bauplanung und
die Bauüberwachung.
Koordinierung
Bauablauf
Kontrolle der Übereinstimmung zwischen
Planung und
Realisierung
Einhaltung
Finanzierungsplan
den Informationsaustausch bei der Arbeit mit dieser Planungshilfe.
Mit Hilfe der Abschnitte 1 bis 6 des Planungsformulares kann der
Bauherr seine Vorstellungen und Wünsche für den Gewächshausbau fixieren sowie die zu beachtenden Randbedingungen erfassen.
Nach Erarbeitung dieses Materials sollte nach Umfang und Komplexität der Baumaßnahme entschieden werden, ob die weitere
Bauvorbereitung sowie Überwachung des Bauablaufes an ein Ingenieur- oder Architektenbüro übergeben wird oder ob der Bauherr diese Arbeiten selbst übernimmt.
Im Fall der Übergabe an einen Planer beziehungsweise Architekten dienen die beantworteten Fragen der Abschnitte 1 bis 6 zur
Erarbeitung einer Aufgabenstellung als Grundlage für die weitere Planung nach den Planungsphasen der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure einschließlich einer Kostenschätzung
nach DIN 276.
Wenn der Bauherr die weitere Planung übernimmt, können mit
den Daten aus den Abschnitten 1 bis 6 unverbindliche Preisangebote von bauausführenden Firmen angefordert werden, um
den finanziellen Rahmen der Baumaßnahme abstecken zu können. Diese Preisangebote von Tiefbau bis Gewächshausbau und ausrüstung werden zusammen mit den notwendigen Baunebenkosten zu einer Kostenschätzung zusammengestellt, mit deren Hilfe
die Finanzierung des Baugeschehens geklärt werden kann.
Nach der Erledigung dieser Arbeitsschritte ist bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben das bauaufsichtliche Verfahren einzuleiten.
Die Zulässigkeit des Vorhabens aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht ist in einem Verwaltungsverfahren zu prü-
fen. Die bei der Bauantragstellung zu beachtenden Fragen sind in
Abschnitt 7 der Planungshilfe dargestellt.
Diese Phase der Bauvorbereitung kann auch als Einzelleistung einem
Planungs- oder Architektenbüro übergeben werden. In einigen Fällen bieten auch bauausführende Firmen diese Dienstleistung an.
Nach der Erteilung der Baugenehmigung müssen eventuelle Hinweise und Auflagen aus den Bauantragsverfahren in der weiteren Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Danach sollen exakte
Leistungsbeschreibungen für alle Teile der Baumaßnahme (Tiefbau,
Gewächshausbau, technische Ausrüstung usw.) erarbeitet und an jeweils mehrere bauausführende Firmen zwecks Einholung verbindlicher Angebote übergeben werden.
Eine umfassende Darstellung der möglichen Verfahrensweisen wird
im folgenden Beitrag „Planen, Bauen und Sanieren im Gartenbau,
Teil 3: Vergabeverfahren“ gegeben.
Nach der Wertung der eingegangenen Angebote aus fachlicher und
finanzieller Sicht (Preisspiegel) können die ausgewählten Bauunternehmen durch den Bauherren beauftragt werden. Auf Fragen der
Vertragsgestaltung wird in Teil 4 dieses Beitrages ausführlich eingegangen.
Die Bauüberwachung umfasst die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführung sowie des reibungslosen Bauablaufes.
Wichtige Bestandteile und Zusammenhänge sind in der Abbildung 6
dargestellt. Da die Bauüberwachung eine sehr komplexe Aufgabe ist,
die umfangreiche fachliche Kenntnisse erfordert, kann diese Aufgabe
als Leistung außerhalb des gesamten Planungsrahmens an Planer beziehungsweise Architekten vergeben werden. Sollte bei weniger umfangreichen Baumaßnahmen die Bauüberwachung vom Bauherrn übernommen werden, sollte er auf weitere Planungshilfen, wie beispielsweise
auf einen Bauablaufplan, zurückgreifen.
Dem Bauherrn wird empfohlen, bei eigener Bauüberwachung, Fachleute zur technischen Bauabnahme hinzuzuziehen, um mögliche
Mängel in der Bauausführung vor der rechtsverbindlichen Bauabnahme festzustellen und beseitigen zu lassen.
Bei der Durchführung der umfangreichen Aktivitäten bei der Bauvorbereitung und Bauüberwachung sollen die folgenden Formulare
eine Hilfe für den Bauherrn sowie Planer und Architekten darstellen.
Es handelt sich nur um Auszüge. Die Autoren bitten um Hinweise
und Ratschläge zur Verbesserung dieser Planungsunterlage.
1. FRAGEN
●
●
●
●
●
●
ZUR
FINANZIERUNG
DES
BAUVORHABENS
Wie ist die Finanzierung geplant? (Eigenkapital,
Fremdkapital, Finanzquellen)
Welche Finanzierungsgrenzen sind vorhanden?
Welche Steuervorteile sind möglich?
Welche Zuschüsse oder Förderungen kommen in Frage?
Wie hoch sind die Grundstückskosten? (Kosten des
Grundstückes, Maklerprovision, Grunderwerbssteuer,
Notarkosten)
Erschließungskosten und -beiträge…
Welche Kosten fallen ansonsten an? (Vermessungskosten, Ablösungen für Nutzungsrechte, Wegerechte und
andere)
ZUVERLÄSSIG.
KOMPAKT.
STARK.
Auch in harten Zeiten
Stärke zeigen.
1500 Nm bei leisem Lauf und
hoher Zuverlässigkeit. Neue
Maßstäbe vom Marktführer in
Antriebstechnik für Lüftung
und Schattierung.
DINO-Power: EWA 16
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9
2. ANGABEN
ZUM
3. ERSCHLIEßUNG
BAUVORHABEN
PLZ/Ort:
Straße und Hausnummer:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Grundstücksmaße:
Größe (m2):
Zuverlässigkeit des Bauvorhabens nach BauGB §§ 29 bis
38:
˘ Bauvorhaben im Rahmen eines Bebauungsplanes
˘ Bauen im Außenbereich als privilegiertes Bauvorhaben oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile
Baulasten (Grundbucheintragung in Grundbuchabteilung II beachten):
˘ Wegerechte
˘ Überfahrtrechte
˘ Leitungsrechte
˘ Ist ein autorisierter Lageplan vorhanden?
˘ Welcher Bestand an Gebäuden und baulichen Einrichtungen ist auf dem Baugrundstück vorhanden?
˘ Welche Fläche steht auf dem Grundstück für die
Baumaßnahme unter Beachtung vorhandener Bebauung und notwendiger Grenzabstände zur Verfügung?
˘ Welche Fläche steht auf dem Grundstück für die
Baumaßnahme unter Beachtung vorhandener Bebauung und notwendiger Grenzabstände zur Verfügung?
˘ Sind Maßnahmen wie Geländeausgleich, das Herstellen des Grobplanums oder andere notwendig,
die sich aus der Beschaffenheit des Bauplatzes ergeben?
˘ Wie ist der Baugrund beschaffen (Tragfähigkeit und
Standfestigkeit der Gründung)? Liegen Erkenntnisse
vor, oder muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden?
˘ Ist der Standort extremen
4. WÄRMEVERSORGUNG
Witterungseinflüssen ausgesetzt (Frost, Sturm,
Form der
Vorhandene
Schnee)?
Wärmeerzeugung
Eigenerzeugung
Wärmeleistung
in kW
˘ Öl
˘ Gas
˘ Kohle/Koks
˘ Holz
˘ BHKW
˘ Sonstige
Fernwärmeanschluss in kW
10
Leistung
Ver- und
Entsorgung
Tabellen: Diezemann, Brunko
vorhandene
Anschlussleistung
Bisherige Inanspruchnahme
der Anschlussleistung
Bedarf durch
Neubau bzw.
Rekonstruktion
Elektroenergie
(kW)
Trinkwasser
(m3)
Brauchwasser
(m3)
Abwasser
(m3)
Abfallentsorgung
˘ Hausmüll
(Abfälle aus
dem Sozialbereich)
˘ gewerbliche
Abfälle
Telekommunikation
Ermittlung der Qualität des Trink- beziehungsweise Brauchwassers durch Analyse. Ist entsprechend der Analysenergebnisse eine Wasseraufbereitung notwendig?
˘ Ja
˘ Nein
Bisherige Inanspruchnahme
der zur
Verfügunggung
stehenden
Wärmeleistung
Bedarf durch
Neubau und
Rekonstruktion
Soll im Rahmen
des Neubaus beziehungsweise
Rekonstruktion
auch ein Energieträgerwechsel stattfinden?
˘ Ja
˘ Nein
6. BAUWERK – BAUKONSTRUKTION
6.1 GEWÄCHSHAUSBAUWEISE
˘ Standardtyp
Nennbreite … m
Schiffanzahl …
˘ Venlo-Typ
Schiffbreite … m
Schiffanzahl …
˘ Folienhaus
Schiffbreite … m
Schiffanzahl …
6.4 ANFORDERUNG AN MATERIAL
KONSTRUKTIONSTEILEN.
Konstruktionsteile
UND
AUSFÜHRUNG
VON
Material/Ausführung
Binder
Pfetten/Riegel
6.3 FUNDAMENTE
Fundamentart*
Lage und Anordnung
Sprossen
Rinnen
Streifenfundamente
˘ wärmegedämmt
˘ ungedämmt
Punktfundamente mit Sockelplatten
˘ wärmegedämmt
˘ ungedämmt
Punkt- und Streifenfundamente
kombiniert
*
Zusätzliche Eintragung der Lage und Anordnung der Fundamente in
Grundrißskizze 5.9 mögllich.
Lüftungsklappen
Stehwände/Trennwände
Außengiebel/Zwischengiebel
Scheibenbreite
Anhängelasten (z. B. Pflanzen, Hängen,
Heizrohre, Leuchten)
11
6.6 LÜFTUNGSFLÄCHE
BEZIEHUNGSWEISE -EINRICHTUNG*
Art der Lüftung
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
Freie Lüftung
˘ Firstklappenlüftung**
˘ Stehwandklappenlüftung**
˘ Stehwandwickellüftung
˘ Lamellenlüftung
Erzwungene Lüftung
˘ Ventilatorlüftung
˘ Ventilatorlüftung mit
Verdunstungskühlung
*
**
12
Auswahl beziehungsweise Größe der Lüftungsfläche nach Punkt 4.5
Ausführung als Einzelluftklappen beziehungsweise als durchgehende Lüftungsklappe
7. Bauwerk – Technische Ausrüstung
7.1 ANFORDERUNGEN AN DIE KLIMATISIERUNG
UND PFLANZENERNÄHRUNG
Klimatisierung/
Pflanzenernährung
Bezeichnung des
Gewächshauses, Abteil,
Kabine, Verkaufsraum
Temperaturen in Grad Celsius
˘ Luft
˘ Boden
˘ Wurzelraum
Kühlung
Lüftung
Innovative
Lösungen für
Produktion
und Verkauf
• Pflanztische und Hängen
• Verkaufstische
• Container-Anlagen
• Bewässerungs-Anlagen
einschl. Düngemischer,
Pumpstationen usw.
• Gießwagen
Schattierung/Verdunklung
Luftfeuchte
CO2-Düngung
Belichtung/Beleuchtung
Bewässerung
Düngung
Pflanzenschutz
7.2 HEIZFLÄCHEN
IM
GEWÄCHSHAUS*
Art der Heizung und der Heizflächen
Gewächshauskabine bzw. -abteil
Heizflächen
Raumheizung
˘ Rohrheizung
– Vegetationsheizung
– niedrige Rohrheizung
– Stehwandheizung
– Dachraumheizung
˘ Luftheizer
– Wand- und Deckenluftheizer
– stationäre oder mobile Warmlufterzeuger
– CO2-Generatoren
Wurzelraum- beziehungsweise Bodenheizung
˘ Bodenheizung
˘ Betonbodenheizung
˘ Unter- und Auftischheizung
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand
von der Planung bis zur Fertigstellung
Ihrer Gewächshaus-Einrichtung. Auch
Sie können von den langjährigen
Praxiserfahrungen unserer Konstrukteure
profitieren.
Unser Ziel ist es, für unsere Kunden eine
kostenbewusste Anlage mit maximaler
Wirtschaftlichkeit zu bauen.
Deshalb wurden wir zu einem
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Ihr Partner seit
über 75 Jahren.
Gießwassererwärmung
Sonstiges
*
Auslegung entsprechend der Anforderungen in Punkt 4.5.
7.3 LÜFTUNG
Auslegung entsprechend in
Punkt 7.1 und Ausführung der
Lüftung in Punkt 6.6
Gewächshaus–Einrichtungen
Knecht GmbH Gewächshaus-Einrichtungen
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13
7.4 KÜHLUNG*
Art der Kühlung
7.7 BELICHTUNG/BELEUCHTUNG
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
Art der
Belichtung/
Beleuchtung
Verdunstungskühlung
Gewünschte
Beleuchtungs
stärke
Leuchten/
Lampentyp
Anschlußleistung
(Lx)
Raumheizung
˘ Mattenkühlung
˘ Taschenklappenlüftung
Arbeitsplatzbeleuchtung
Technische Kühlung**
Photosynthetische Belichtung
(Zusatzbelichtung, Assimilationslicht)
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
(W/m2)
Orientierungsbeleuchtung
* Auslegung entsprechend der Anforderungen in Punkt 4.5
** mit zentraler bzw. dezentraler Kälteversorgung.
Photoperiodische Belichtung
(Störlicht)
7.5 LUFTBE-
UND -ENTFEUCHTUNG
Art der Be- oder
Entfeuchtung
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
Dekorative Pflanzenbeleuchtung
(Verkaufsräume)
*
Auslegung entsprechend Anforderungen in Punkt 4.4
Luftbefeuchtung
˘ in Zusammenhang mit
Verdunstungskühlung
˘ Hochdrucknebelsysteme
˘ Niederdrucknebelsysteme
Luftentfeuchtung
7.6 SCHATTIERUNG/VERDUNKELUNG/
ENERGIESCHIRM
Art der Anlage
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
Außenschattierung
˘ Dach
˘ Stehwand
˘ Giebel
Innenschattierung
˘ Dach
˘ Stehwand
˘ Giebel
Energieschirm
˘ Dach
˘ Stehwand
˘ Giebel
kombinierte Wärmedämmung
und Schattiereinrichtung*
˘ Dach
˘ Stehwand
˘ Giebel
Verdunklung
*
14
Beachtung der Gewebeauswahl
7.8 CO2-ANREICHERUNG DER
GEWÄCHSHAUSLUFT (CO2-DÜNGUNG)
˘ CO2 aus Verbrennungsprozessen
• Abgasnutzung aus Kaminanlagen
• CO2-Generatoren
˘ Technisch erzeugtes CO2
• Tankanlagen
• Flaschenbatterien
CO2-Verteilung
und -messung
Gewächshauskabine
bzw. -abteil
7.9 KULTURFLÄCHEN
Kulturfläche
UND
7.11 ANLAGENTECHNIK BEWÄSSERUNG/DÜNGUNG
-SYSTEME
Flächenbedarf Bemerkungen
m2
Gewächshauskabine bzw.
-abteil
Grundbeet
˘ im natürlichen Boden
˘ in aufgebrachter Substratschicht
˘ mit bodenunabhängigen
Kultursystemen
Bankbeete oder
Sonderformen
Betonfußboden
Bewässerungssysteme für
Düngungssysteme (Düngereinspeisegerät, Bewässerungsautomat,
Düngermischer)
Tropfbewässerungssysteme
˘ Tropfschläuche*
˘ Einzeltropfer*
Gießwagen
˘ Düsen*
Rinnenbewässerung
˘ auf Tischen
˘ auf dem Fußboden
Anstaubewässerung
Rolltische
˘ Unterbau*
˘ Belag
Bewässerungssysteme für
Düngungssysteme (Düngungs- und
Bewässerungsanlage mit
Rechnersteuerung)
Rollmobiltische
˘ Belag**
Rinnentische
˘ Unterbau*
Übertischstellagen
Hängen
˘ Rollhängen
˘ Hängerinnen
Spaliere
*
Unterbau eingetragen: fest oder höhenverstellbar, Betonunterbau, Unterbau aus
Aluminiumprofilen oder verzinkten Stahlprofilen
** Belag entsprechend Nutzungszweck und Bewässerungssystem eintragen:
Kunststoffwannen für Anstauverfahren, Styroporplatten, Wellgitterbelag mit oder
ohne integrierte Heizungsschläuche, Thermobelag mit Heizschläuchen, Holzroste,
ebene Zementfaserplatten u. a.
Gewächshaus, Kabine, Abteil
Düsenrohrbewässerung
˘ fest installiert
˘ höhenverstellbar
˘ Düsen*
Stationäre Tische
˘ Unterbau*
˘ Belag**
Mobiltische
˘ Belag**
Anzahl und Flächen der Bewässerungskreise
Systemauswahl
˘ offenes System
˘ geschlossenes System
˘ mit Filter
˘ ohne Filter
Tropfbewässerungssystem
˘ Tropfschläuche*
˘ Einzeltropfer*
Kapillarbewässerung (z. B. offene
und geschlossene Matte)
Nährfilmtechnik (NFT)
Anstaubewässerung
Aeroponik
*
Auswahl Düsen und Tropfer entsprechend Verwendungszweck und
Gewächshausgeometrie
7.10 GRUNDLAGEN BEWÄSSERUNG/DÜNGUNG
Welches Düngungssystem soll angewendet werden
bzw. wird angewendet
˘ Vorrats- und Nachdüngung mit Düngesalzen
˘ Einsatz von Depotdüngern
˘ Flüssigdüngung, diskontinuierlich
˘ Flüssigdüngung, kontinuierlich
(Bewässerungsdüngung)
Sind Anlagen zur Düngerdosierung für die Flüssigdüngung vorhanden?
˘
˘
Ja
Nein
Welche Düngerdosieranlagen oder Nährlösungsaufbereitungsanlage soll eingesetzt werden?
˘
˘
˘
˘
Düngereinspeisegerät
Bewässerungsautomat mit pH- und ECKontrollgerät
Düngermischer zur Versorung mehrerer
Bewässerungskreise mit unterschiedlichen
Nährlösungen (evtl. in Verbindung mit
Bewässerungsautomat)
Düngungs- und Bewässerungsanlage mit
Rechnersteuerung zur Versorgung mehrerer
Bewässerungskreise mit automatischer
pH- und EC-Regelung
Ist die Kapazität der vorhandenen Anlage(n) für die
Flächenerweiterung ausreichend?
˘
˘
Ja
Nein
15
7.12 TRANSPORTMITTEL
Transportmittel
(Beispiele)
UND -SYSTEME
7.14 SONSTIGE AUSSTATTUNG
Bezeichnung des Gewächshauses,
Abteil, Kabine
Ausstattung
(Beispiele)
Gewächshaus, Kabine,
Abteil, Verkaufsraum
Steckdosen*
Etagenwagen/Palettenkrarren
Gabelhubwagen/Gabelstapler
Rollenbahn
Arbeitsplatzbeleuchtung
Orientierungsbeleuchtung
Förderband
Hängerollbahn
Mobilpalette (Mobiltische)
Zusätzliche Zapfstellen für
Schlauchanschlüsse
Sonstige Transportmittel
Ausgußbecken/
Waschbecken
7.13 AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Gewünschte Steuerung
und Reglung
Gewächshauses, Kabine
Abteil, Verkaufsraum
Luftraumheizung*
Unterteilung in
Heizkreise**
Druckluftanschluß
Insektenschutzgitter an
den Lüftungsflächen
Mit der Konstruktion
verbundene Transporttechnik
*
Eintragung in Grundrißskizze empfohlen
Boden- bzw. Wurzelraumheizung
Unterteilung in
Heizkreise**
Lüftung*
• mit Sturmablüftung
• mit Regenstellung
• mit windrichtungsabhängiger Steuerung
Innenschattierung*
7.15 SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
BEI VERKAUFSRÄUME
Außenschattierung*
Energieschirm*
Kombinierte Wärmedämmund Schattieranlage*
Verdunklungsanlage*
Kühlung
Luftbefeuchtung
Bewässerung/Düngung
CO2-Anreicherung
Belichtung
* Auswahlposition: licht- oder/und zeitabhängig gesteuert
** Unterteilung in Heizkreise flächenmäßig bzw. nach unterschiedlichen
Heizungssystemen
Die Planung und Auslegung der Automatisierungstechnik sollte sich an
folgenden Punkten orientieren:
• Ausgangssituation: Wieviele Klimaeinheiten sind vorhanden (geregelt
oder ungeregelt)? Welche MSR-Technik ist bereits im Einsatz
(erweiterungsfähig oder nicht)? Ist eine meteorologische Station
vorhanden u.a.?
• Wie groß ist der Umfang der Regelungs- und Steueraufgaben für den
Neubau bzw. die Erweiterung der Gewächshausflächen (Tabelle 6.10)?
• Welche Ausstattung und welcher Komfort wird gewünscht (Regelung
von Einzelkomponenten, komplexe Regelung, Regelung nach Klimaprogramm, Bedienung über Leitrechner, Störmeldungen und
Alarmierung u.a.)?
16
Ausstattung
Verkaufsraum
Sonnenschutz (Markisen,
Rolläden u.a.)
Tür- und Torarten*
Fußbodenentwässerung
Ladenbau- und
Einrichtung**
Kassen- und
Kommunikationstechnik
Beleuchtung***
Rollverkaufstische
Kühllager- und
Verkaufsflächen
Sicherheitseinrichtungen
*
**
Schiebetür, Flügeltür, Drehtür, Automatik- oder Handbetrieb, Sektionaltor (Warenanlieferung)
Es wird empfohlen dazu eine gesonderte Ausarbeitung
anzufertigen (Einrichtung entsprechend Warensortiment,
Kundendurchlauf, Farbgebung und Gestaltung,
Angebotstyp und Charakter der Verkaufseinrichtung u.a.)
8. BAUANTRAGSSTELLUNG
UND SONSTIGE
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Welche Genehmigungen sind einzuholen (Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, umweltrechtliche Genehmigung u.a.)?
Ist das Bauvorhaben entsprechend der Vorschriften der Bauordnung des jeweiligen
Bundeslandes genehmigungspflichtig?
In der Vorbereitungsphase des Bauvorhabens sollten bauplanungsrechtliche Voraussetzungen (z.B. Bebaubarkeit des Grundstückes im Außenbereich, Festlegungen
im Flächennutzungsplan u.a.) geklärt werden, so unter anderem mittels einer Bauvoranfrage.
Für die Bauvorlagen, die zusammen mit dem Bauantrag/Bauvoranfrage einzureichen sind, werden benötigt:
˘ Lageplan als Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder
1:1000,
˘ Bauzeichnungen, wie Grundrisse, Gebäudeansichten und -schnitte,
˘ Baubeschreibung einschl. Beschreibung von Produktionsanlagen und Feuerungsanlagen, Baugrundbeschreibung (Gutachten),
˘ bautechnische Nachweise für Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und
Schallschutz,
˘ nachprüfbare Berechnung des umbauten Raumes.
Hinweis: Die für das jeweilige Bundesland gültigen
Bauantragsformulare sind in gut sortierten
Bürobedarfshandlungen erhältlich.
Weitere Vorlagen können von der Bauaufsichtsbehörde verlangt werden. So können z.B. bei schiwerigen oder unregelmäßigen Geländeverläufen die Geländeschnitte eines amtlich anerkannten Vermessungssachverständigen verlangt werden.
Datum der
Einreichung
Kontrolldaten
gung
Datum der
Genehmi-
Bauvoranfrage
Bauantrag
Sonstige Anträge
9. KOSTENSCHÄTZUNG, ANGEBOTSEINHOLUNG, VERTRAGSABSCHLUß*
Aktivität
Verantwortlicher
Beauftragter
Termine und Kontrollvermerke
Bemerkung
Kostenschätzung
• nach DIN 276 durch Planer bzw. Architekten
• auf der Grundlage unverbindlicher
Preisangebote durch den Bauherren
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
als Grundlage für die Angebotseinholung
und Auftragsvergabe
• durch Planer bzw. Architekten
• unter Zuhilfenahme der Abschnitte 1 bis 6
dieser Kontrolliste durch den Bauherrn
Einholung von Angeboten**
• Beteiligten Firmen
Prüfen und Werten von Angeboten
• Anfertigung eines
Preisspiegels
Auftragsvergabe**
• Vertragsabschlüsse mit den Firmen
*
Ausführliche Beschreibung im INDEGA-Beitrag „Vergabeverfahren bei Neubau und Sanierung
von Gewächshäusern”
** im Rahmen oder außerhalb eines der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
17
10. OBJEKTÜBERWACHUNG (KONTROLLE BAUABLAUF
UND -AUSFÜHRUNG)
Aufgaben
Verantwortlicher
Beauftragter/
Beteiligte
Termine
Bemerkungen
und Erledigungsvermerke
Baubeginn
• Genehmigte Bauvorlage
• Sonstige Erlaubnisse
• Anzeige Baubeginn
• Einmessen des Bauwerkes auf dem Baugrundstück (Lage und Höhen)
• Bauherrenversicherung
Objektüberwachung
• Überwachung der Ausführung
entsprechend der genehmigten Bauvorlagen, Pläne, Leistungsbeschreibungen und Vorschriften
• Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
• Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
• Überwachung der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung
mit dem Standsicherheitsnachweis
Führen eines Bautragebuches
• Nachweisführung zur Objektüberwachung, der Leistungen, Beanstandungen, Kapazitäten, Leistungsänderungen, Behinderungen im
Bauablauf, Störungen, Besonderheiten
Vorbereitung Bauabnahme und Rechnungsprüfung
• Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
• Prüfprotokolle und Abnahmebereicht für elektrische Anlagen
• Sicherheitstechnische Prüfung Heizungsanlagen, CO2-Anlagen u.a.
• Übergabeprotokolle für sonstige technische Anlagen wie MSR-Anlagen, Mobiltischanlagen, Luftbefeuchtungsanlagen u.a.
Bauabnahme
• Technische Bauabnahme
– Mängelfeststellung
– Mängelbeseitigung
• Rechtsverbindliche Bauabnahme nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B
Fesstellungen zu
– Einhaltung Bauzeitplan
– Mängeln laut Technischer Bauabnahme
Erklärungen zur
– Abnahmeverweigerung
– Abnahme trotz festgestellter Mängel unter Vorbehalt
– Abnahme ohne sichtbare Mängel
– Abnahme von Teilleistungen
Aufforderung zur befristeten Mängelbeiseitigung
Rechnungsprüfung
• Prüfung der Rechnung gegenüber dem Angebot unter Zuhilfenahme der Aufmaßlisten
Kostenfeststellung
ZUSAMMENFASSUNG
SUMMARY
Die vorgestellten Fragebögen und Formulare können
beim Neubau oder bei der Sanierung von
Gewächshäusern für den Bauherrn eine Hilfe bei der
Bauvorbereitung und Baudurchführung sein.
Diese Planungshilfe soll insbesondere die Erstellung
einer Aufgabenstellung für das Bauvorhaben erleichtern. Darüber hinaus stellt es einen Leitfaden für die
Aktivitäten der Bauherren während des Bauablaufes
dar.
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch
aller am Bauvorhaben Beteiligten wird geklärt.
Presented questionnaires and forms can support builder-owner before and during construction and refurbishment of greenhouses. Questionnaire should make
preparation of terms of reference
easier. It can also be used as a main thread during
construction work by builder-owner.
Cooperation and exchange of information among
everybody, who is engaged in this project is
explained.
18
PLANEN, BAUEN UND SANIEREN
IM GARTENBAU
TEIL 3: SPEZIELLE FRAGEN
BEI DER
D
as gesamte Vergabeverfahren umfasst folgende Einzelschritte:
● Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen geordnet nach Leistungsbereichen,
● Zusammenstellen von Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
● Einholen von Angeboten,
● Prüfen und Werten von Angeboten aus baufachlicher Sicht,
● Aufstellen eines Preisspiegels und Wertung der Angebote
aus Sicht der Baukosten,
● vertragliche Vereinbarung zur Ausführung der Bauleistung.
Bevor auf das Vergabeverfahren näher eingegangen wird, sollen
die Beziehungen des Bauherrn und aller baubeteiligten Unternehmen aus rechtlicher Sicht dargestellt werden. Diese Beziehungen regeln sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Bestimmungen der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Ausführungen
der Paragraphen 631 ff. des BGB zum Werkvertrag sind jedoch
nicht speziell auf die Belange des Bauwesens zugeschnitten. So
wird unter anderem der wichtige Abschnitt vor Abschluss des
Bauvertrages, das Vergabeverfahren, nicht im BGB behandelt.
Dem gegenüber schafft die VOB klare und einheitliche Grundsätze auf der Grundlage des Baurechtes und schließt somit die im
BGB vorhandenen Lücken. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die
VOB kein Gesetz ist, somit nicht von selbst gilt, sondern die Anwendung in jedem Fall einzeln vereinbart werden muss.
Das Zusammenspiel der VOB in seinen einzelnen Teilen ist in Abbildung 7 verdeutlicht.
Aus dieser Abbildung ist zu entnehmen, dass Teil A der VOB die
allgemeinen Bedingungen über die Vergabe von Bauleistungen
und die Teile B und C die Grundlagen für die Vertragsgestaltung
zur Ausführung regeln. Auf spezielle Rechtsgrundsätze des BGB
und Ausführungen der VOB wird in den Erläuterungen zu den
einzelnen Schritten des Vergabesystems näher eingegangen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN
UND LEISTUNGSVERZEICHNISSE
Je nach Art und Umfang der Baumaßnahmen sind für die baulichen
Arbeiten Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen zu
erstellen. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der VOB
Teil A, Paragraph 9 eindeutig und so ausführlich zu beschreiben, dass
alle Bewerber (Bauunternehmer) die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne große Vorarbeiten berechnen können. Je detaillierter die Leistungsbeschreibungen und
VERGABE
VON
BAUAUFTRÄGEN
-verzeichnisse sind, desto höher ist die Chance für den Bauherrn, anhand der ausgewiesenen Preise vergleichen zu können. Beim Ausarbeiten der Leistungsverzeichnisse ist darauf zu achten, dass dem
Bauunternehmer keine ungewöhnlichen Wagnisse aufgebürdet
werden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf
Preise und Fristen vorab nicht eingeschätzt werden können. Zu diesem Zweck sind die wesentlichen Verhältnisse auf der Baustelle, allgemeine Angaben zur Ausführung, Nebenleistungen und besondere Leistungen nach den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB Teil C, ATV DIN 18 229) für Bauleistungen zu erfassen:
● Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige
Einschränkungen bei ihrer Benutzung,
● Art und Lage der baulichen Anlagen,
● Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen,
● für den Verkehr freizuhaltende Flächen,
● Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen
von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser,
● Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung
seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume,
● Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen,
● Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern,
● Wasseranalysen,
● Besondere wasserrechtliche Vorschriften,
ABBILDUNG 7: INHALT
TEILE A, B UND C.
UND
ZUSAMMENWIRKEN
DER
VOB-
Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen (VOB)
Teil A
Teil B
Teil C
Allgemeine
Bestimmungen über
Anbahnung und
Abschluss der Verträge
Allgemeine Vertragsbedingungen für
die Ausführung von
Bauleistungen
Allgemeine technische
Vertragsbedingungen
Durchführung des
Vergabeverfahrens
Vereinbarung
im Bauvertrag
19
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
20
Besondere Vorgaben (Beschränkungen) für die Entsorgung (Abwasser und Abfall),
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle,
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken,
Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle.
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasserund Versorgungsleitungen.
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, möglichst unter Auslegung von Bestandsplänen, zum Beispiel Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der
Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Wegen, Gewässern, Gleisen,
Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Angaben über schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile.
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und
-beschränkungen nach Art, Ort und Zeit.
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, zum Beispiel Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiter läuft.
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung.
Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, was der Auftraggeber an erforderlichen
Maßnahmen übernimmt.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht Nebenleistung sind.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen
durch den Auftragnehmer.
Wie lange, für welche Arbeiten und welche Beanspruchung
der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für
andere Unternehmen vorzuhalten hat.
Besondere Anforderungen an Art und Güte der Stoffe und Bauteile. Anforderungen an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungsund Gütenachweise.
Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene
Stoffe verwendet werden dürfen und sollen.
●
Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.
● In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem
Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
● Leistungen für andere Unternehmer.
● Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Sollten darüber hinaus Abweichungen von den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen von Bedeutung sein, sind diese einzeln zu benennen.
Gleiches gilt für Nebenleistungen, wie:
● Einrichten und Räumen der Baustelle.
● Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der
Arbeitskräfte.
● Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen.
● Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschluss-
●
●
●
●
●
●
●
stellen zu den Verwendungsstellen.
Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle beziehungsweise von den in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und
etwaiges Rückbefördern.
Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung und besondere Leistungen, zum Beispiel:
Versicherung von Leistungen bis zur Abnahme zugunsten des
Auftraggebers oder Versicherung eines außergewöhnlichen
Haftpflichtwagnisses.
Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhalten des öffentlichen
und Anliegerverkehrs auf der Baustelle, zum Beispiel Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen, Leiteinrichtungen.
Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes, der
Landes- und Denkmalpflege.
Entsorgen von Sonderabfall.
Beseitigen von Abfällen, Schutt und dergleichen.
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21
ABBILDUNG 8: VERGABE- UND VERTRAGSORDNUNG FÜR BAULEISTUNGEN VOB
●
Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und
Schnee, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen.
● Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen.
Die Angaben zur Baustelle, zur Ausführung und sonstigen Leistungen sind dem eigentlichen Leistungsverzeichnis voranzustellen.
Das Leistungsverzeichnis selbst kann in zwei unterschiedlichen
Hauptformen abgefasst werden.
Die erste Form des Leistungsverzeichnisses, hauptsächlich von öffentlichen Auftraggebern gefordert, orientiert sich an den Leistungstexten der Standardleistungsbücher für das Bauwesen (StLB).
Diese Standardleistungsbücher, vom DIN – Deutschen Institut für
Normung herausgegeben, umfassen derzeit etwa 70 Gewerke des
Bauwesens.
Für den fachspezifischen Teil des Gewächshausbaues ist jedoch noch
kein Standardleistungsbuch vorhanden, so dass für diesen Bereich
die Leistungsanforderungen in sogenannten freien Texten formuliert
werden können und müssen. Gleiches trifft teilweise auch für Leistungen anderer Gewerke zu, die im Gewächshausbau eine spezifische Rolle spielen, zum Beispiel rechnergestützte Automatisierungsanlagen zur Steuerung von Klima- und Wachstumsfaktoren im Gewächshaus, Tischsysteme in Gewächshäusern, Schattieranlagen und
anderes.
Die zweite Form des Leistungsverzeichnisses spielt hauptsächlich bei
privaten Bauherren eine Rolle. Sie basiert auf der freien Textgestaltung für die geforderten Bauleistungen im Sinne einer Funktionalbeschreibung.
Sowohl die erste als auch die zweite Form der Leistungsverzeichnisse ist für die bauausführenden Unternehmen akzeptabel.
ABBILDUNG 2: ARTEN DER AUSSCHREIBUNG
VERGABE VON BAUAUFTRÄGEN.
UND
Verfahrensarten bei der Vergabe
Europaweite
Vergabeverfahren
offene Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Nationale
Vergabeverfahren
öffentliche Ausschreibung
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Bauleitungen werden
im vorgeschriebenen
Verfahren nach
öffentlicher
Aufforderung einer
unbeschränkten Zahl
von Unternehmen zur
Einreichung von
Angeboten vergeben
Bauleistungen werden
im vorgeschriebenen
Verfahren nach
Aufforderung einer
beschränkten Zahl von
Unternehmen zur
Einreichung von
Angeboten vergeben,
gegebenenfalls nach
öffenlicher Aufforderung Teilnahmeanträge
zu stellen
Bauleistungen werden
ohne ein förmliches
Verfahren vergeben
22
Teil A
Allgemeine Bestimmungen über Abnahme und Abschluß der
Verträge
Durchführung des
Vergabeverfahrens
Teil C
Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vereinbarung im
Bauvertrag
Die Leistungsverzeichnisse kann insbesondere bei der freien
Textgestaltung der Bauherr selbst erstellen. Eine Konsultation mit
Technikberatern, Fachplanern und Architekten ist jedoch zu empfehlen, um die fachliche Aussagekraft und Vollständigkeit zu gewährleisten. Unabhängig von der Form der Leistungsverzeichnisse
ist ein Rahmenaufbau des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf
Leistungstext, Einheits- und Gesamtpreis einzuhalten.
Darüber hinaus ist das Leistungsverzeichnis nach Gewerken zu
gliedern. Für den Neubau eines Gewächshauses können folgende
Gewerke in Frage kommen:
● Erdarbeiten,
● Beton- und Maurerarbeiten,
● Straßen, Wege, Plätze,
● Heizung,
● Wasserinstallation,
● Elektro-/Automatisierungstechnik mit Angaben zur gewünschten Steuerung,
● Elektroinstallationen,
● Wärmedämm- und Schattieranlagen,
● Kultursysteme,
● Malerarbeiten,
● Klempnerarbeiten,
● Blitzschutzarbeiten.
Zusätzlich zu den genannten Beispielen können in Frage kommen
● Trockenbauarbeiten zum Einbau von Sozial- und Sanitärräumen im Gewächshausbereich.
● Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen im Gewächshaus
oder in gesonderten Bauwerken.
● Sonstige betriebliche Einbauten, Maschinen und Geräte, wie
Transportsysteme, Kühlzellen, Jungpflanzenanzuchtlinien, Anlagen zur CO2-Düngung.
Bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist weiterhin zu beachten, dass die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Elt, Gas
gewährleistet ist, beziehungsweise die entsprechenden Leistungen
mit aufgenommen werden.
EINHOLUNG VON ANGEBOTEN
ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Nachdem nunmehr das Leistungsverzeichnis mit detaillierter Leistungsbeschreibung vorliegt, können von den ausführenden Fachfirmen Angebote eingeholt werden.
ANGEBOTSPRÜFUNG AUS BAULICHER UND PREISLICHER SICHT
Die Angebote der einzelnen Bauunternehmer sind aus baufachlicher und rechnerischer Sicht zu prüfen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob
seitens der Bauunternehmer Nebenangebote unterbreitet wurden,
die eventuell aufgetretenen Mängeln im Leistungsverzeichnis entgegen wirken und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen.
Sind die vorliegenden Angebote aus baufachlicher Sicht gleichwertig, kann noch die Preisstellung als Kriterium für die Vergabe herangezogen werden. Um eine fundierte Entscheidung über das auszuwählende Bauunternehmen zu treffen, sind in Zweifelsfällen auch
Bietergespräche üblich, in denen inhaltliche Details zum Angebot
oder eventuell notwendige Präzisierung zur Leistungsanforderung
zwischen Bauherr und Bauunternehmer geklärt werden können.
ZUSAMMENFASSUNG
SUMMARY
Auf der Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren und den bauausführenden Unternehmen werden die einzelnen Schritte der Ausschreibung von Bauvorhaben vom Erstellen der Leistungsbeschreibung und der Zusammenstellung von
Verdingungsunterlagen über das Einholen, Prüfen
und Werten von Angeboten bis zur vertraglichen Vereinbarung zur Ausführung der Bauleistungen beschrieben.Dabei wird auf das Erstellen von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen näher
eingegangen.
According to the legal relationship between builderowner and company every single step is described
from tender of project up to turnkey realization of
project. Compiling work describtions and bill of quantities are described in detail.
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23
PLANEN, BAUEN UND SANIEREN
IM GARTENBAU
TEIL 4: GESTALTUNG
angelhafte Bauausführungen, unklare Zahlungsbedingungen und -modalitäten, Terminverzüge und andere Streitpunkte sind in vielen Fällen der Ausgangspunkt zivilrechtlicher
Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem bauausführenden Unternehmen.
Für eventuell notwendige Beweisverfahren innerhalb der rechtlichen Auseinandersetzung ist es notwendig, auf detaillierte vertragliche Vereinbarungen zurückgreifen zu können.
Der Bauvertrag sollte jedoch mindestens
folgende Hauptinhalte umfassen:
● Vertragsgegenstand,
● Vertragsgrundlagen und Vertragsbestandteile,
● Vergütung,
● verbindliche Ausführungsfristen,
● Vertragsstrafen,
● Gewährleistung,
● Zahlungen,
● Sicherheitsleistungen,
● Bauversicherung,
● Gerichtsstandvereinbarung,
● Mitwirkungsleistungen des Bauherrn,
● sonstige Vereinbarungen, beispielsweise Versicherungen, Zustand der
Baustelle…,
● Teilgeltung und Teilunwirksamkeit
des Vertrages,
● Schriftform bei Vertragsänderungen.
DER
BAUVERTRÄGE
Stundenlohnvertrag
Leistungsvertrag
Einheitspreisvertrag
24
NACH
Grafiken: Diezemann, Brunko
Bauverträge
nach VOB/A § 5
Selbstkostenerstattungsvertrag
BAUVERTRÄGEN
M
BAUVERTRAGSINHALTE
ABBILDUNG 9: ARTEN
VOB UND BGB.
VON
Pauschalprovisionierung
Werkverträge
nach BGB §§ 631 ff
Pauschalpreisvertrag
(als Werkvertrag)
ABSPRACHEN NACH TREU
UND GLAUBEN SIND MÖGLICH
Da bei der Beauftragung von Bauunternehmen der Grundsatz
der Vertragsfreiheit besteht, sei darauf hingewiesen, dass Bauherr
und Bauunternehmer nach Paragraph 242 BGB alle Absprachen
in den Grenzen von Treu und Glauben treffen können. Empfehlenswert ist jedoch in jedem Falle, für Bauverträge die Schriftform
zu wählen.
Die Ausführungen der Paragraphen 631 ff. des BGB sind nicht
auf die speziellen Belange des Bauwesens zugeschnitten. Aus diesem Grund schafft die Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB) klare und einheitliche Grundsätze auf der Grundlage des
Baurechtes und sollte im Sinne von allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausgestaltung von Bauverträgen herangezogen
werden.
Eine Übersicht über mögliche Arten von Bauverträgen gibt Abbildung 9. Die Anwendung aller Teile der VOB wird für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben, der Teil B der VOB wird aber
auch in fast alle gewerblichen Bauverträge einbezogen. Hierbei
können frei gestaltete oder sogenannte Formularverträge zur
Anwendung kommen.
Die Anwendung aller Teile der VOB wird für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben, der Teil B der VOB wird aber auch für
in fast alle gewerblichen Bauverträge einbezogen. Hierbei können frei gestaltete oder sogenannte Formularverträge zur Anwendung kommen. In den folgenden Ausführungen wird auf den
notwendigen Inhalt eines Bauvertrages eingegangen.
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der dadurch gekennzeichnet
ist, daß die Erstellung eines bestimmtens Werkes vereinbart und
der Eintritt eines bestimmten Erfolges des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber geschuldet wird. Beim Abschluß des
Bauvertrages sind die zivilrechtlichen Grundsätze der Abschlußfreiheit und der Gestaltungsfreiheit zu beachten. Die Gestaltungsfreiheit erlaubt den Vertragsparteien den Inhalt des Vertrages beliebig zu gestalten ohne gesetzlich vorgeschriebene
Grenzen zu verletzen. Nach dem Grundsatz der Abschlußfreiheit
ist niemand gezwungen, eine bestimmte Willenserklärung abzu-
geben, um damit einen von ihm nicht gewollten Vertrag herbeizuführen. Wird ein Bauvertrag vorbereitet und abgeschlossen,
liegt in der Regel der Willen des Bauherrn vor, sein Vorhaben zu
realisieren.Der Bauvertrag sollte jedoch mindestens die vorn genannten Hauptinhalte umfassen.
Auf wichtige vertragliche Vereinbarungen und Regelungen wird
mit kurzen Erläuterungen in den folgenden Ausführungen näher
eingegangen.
VERTRAGSGEGENSTAND
Auf der Grundlage von Angeboten, Leistungsverzeichnissen,
Zeichnungen oder anderer die Leistung exakt beschreibender Unterlagen, die die bauliche Anlage als vertragliches Ziel nach Art,
Umfang und Qualität festlegt, überträgt der Bauherr als Auftraggeber die Ausführung der Leistung dem bauausführenden
Unternehmen als Auftragnehmer. Ausführliche Leistungsbeschreibungen in Form von Leistungsverzeichnissen sind die Grundlage für die Ausschreibung (Vergabeverfahren) für öffentliche
Bauvorhaben.
Jedoch trifft auch private Bauherrn die Pflicht zur öffentlichen
Ausschreibung der Leistung, wenn öffentliche Gelder, beispielsweise Fördermittel eingesetzt werden.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
UND VERTRAGSBESTANDTEILE
In diesem Punkt des Vertrages ist die Wirksamkeit der Bestimmungen der VOB oder des Werkvertragsrecht nach BGB für den
Inhalt des Vertrages zu vereinbaren. Weiterhin sind hier alle Unterlagen, Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik u.a. aufzuführen, die man zum Bestandteil des Vertrages machen möchte, ohne sie in vollen Wortlaut zum Vertragstext aufzunehmen.
So zum Beispiel:
● Besondere Vertragsbedingungen
● Zusätzliche Vertragsbedingungen
● Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
● die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C),
● die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB/B).
25
VERGÜTUNG
Beruhrt die Ausführung der Leistung auf detaillierten Leistungsverzeichnissen, die als geprüftes und beständiges Angebot vorliegen, wird ein Einheitspreisvertrag mit einer vorläufigen Auftragssumme entsprechend des Angebotes vereinbart. Möglich ist
auch ein Pauschalpreisvertrag bei dem alle Leistungen zu einem
vereinbarten Festpreis vergütet werden. Beide Varianten sollten
auch nach ihren Vor- und Nachteilen abgewogen werden. Der
Pauschalpreisvertrag bindet sowohl den Auftraggeber als auch
den Auftragnehmer an die Höhe der vereinbarten Vergütung,
ohne auf mögliche Leistungs- und Mengenabweichungen
während der Bauausführung reagieren zu können. Der Risikobereich ist hier besonders beim Auftragnehmer groß.
Beim Einheitspreisvertrag wird die Vergütung anhand der Positionen des Leistungsverzeichnis zu den dort angebotenen Einheitspreisen vorgenommen. Die Abrechnungsgrundlage bilden
die tatsächlich erbrachten Mengen und Massen. Abrechnungs-
grundlage ist dabei das Aufmaß, welches durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen ist.
Die Einheitspreise sind Festpreise und gestatten nicht, unerwartete Lohn- und Preissteigerungen in der Abrechnung zu berücksichtigen. Ein Einheitspreisvertrag kann jedoch nur auf der Grundlage detaillierter Leistungsverzeichnisse erfolgen, die zum Bestandteil des Bauvertrages zu erklären sind.
AUSFÜHRUNGSFRISTEN
Der Beginn der Arbeiten sowie der Fertigstellungstermin sind verbindlich zu vereinbaren. Eventuell notwendige Zwischentermine
sind ebenso festzulegen, wie die Modalitäten zur Anzeige von Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführungsarbeiten.
Beim Einsatz von mehreren ausführenden Firmen wird die Erarbeitung eines Bauablaufplanes mit exakten, zwischen den Gewerken abgestimmten Terminen empfohlen.
VERTRAGSSTRAFE
Für die Überschreitung von Terminen und Fristen, die für den
Auftraggeber einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten kann,
sind Vertragsstrafen gegenüber dem Auftragnehmer festzulegen.
FORM
UND FRIST DER BAUABNAHME
Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme der Werkleistung (beispielsweise Gewächshaus mit seinen technischen Ausrüstungen) durch den Auftraggeber. Die Form und die Fristen der
Abnahme, wie Teilabnahmen, Endabnahme, ausdrückliche oder
stillschweigende Abnahmen sind im Vertrag zu vereinbaren. Sind
zum Zeitpunkt der Abnahme wesentliche Mängel vorhanden,
welche den Vertragsgegenstand unbenutzbar machen oder seinen Gebrauch unzumutbar erschweren, kann der Auftraggeber
die Abnahme verweigern und die Mängelbeseitigung verlangen.
Unbedingt zu beachten ist, dass eine vorherige Inbetriebnahme
oder Benutzung ohne eine förmliche Bauabnahme nach 6 Tagen
als vollzogene Abnahme gilt, ohne dass der Bauherr die Möglichkeit erhält, die Abnahme wegen gravierender Mängel abzulehnen.
GEWÄHRLEISTUNG
Im Rahmen der Gewährleistung werden Ansprüche des Auftraggebers des Bauwerkes gegenüber dem Auftragnehmer geletend
gemacht, die sich aus Mängeln herleiten, die nach der Abnahme
des Bauwerkes auftreten. Mängel, die während der Bauphase
sichtbar geworden sind, werden im Rahmen der Bauüberwachung oder im Abnahmeverfahren abgestellt. In der Neufassung
der VOB ist der Mängelbegriff an den Wortlaut des Paragraph
633, Abs. 2 BGB angepasst worden. Dabei kommt es darauf an,
ob das Bauwerk oder das Bauvorhaben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Der Wert der Bauleistung oder
dessen Gebrauchstauglichkeit spielt in der rechtlichen Beurteilung nur noch eine Rolle, wenn die vertraglichen Vereinbarungen
26
(Vertragsgegenstand) fehlen.
Deshalb ist es wichtig, den Vertragsgegenstand, also das zu errichtende Gewächshaus, so exakt wie möglich zu beschreiben.
Die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche sind vertraglich
festzulegen. Sie können frei vereinbart werden, werden jedoch
in der Regel nach BGB oder VOB vereinbart. Nach BGB beträgt
die Verjährungsfrist fünf Jare. Die bisherige Verjährungsfrist von
zwei Jahren nach VOB ist mit der Neufassung der VOB auf vier
Jahre erhöht worden und nähert sich an die Regelungen des BGB
an. Mängelrügen sind von seiten des Bauherrn dem Bauunternehmer gegenüber in Schriftform unter genauer Angabe des
Mangels und einer Fristsetzung für die Mängelbeseitigung geltend zu machen. Nur Mängelrügen in Schriftform verlängern die
Verjährungsfrist für die bemängelte Sache.
fasst beispielsweise solche Leistungen, wie Bereitstellung von Baustrom, Bauwasser, Montagehilfskräften, Sanitäreinrichtungen und
bestimmten Baustoffen (Beton für Fundamente) auf Kosten des
Bauherren. Diese Bauherrenleistungen sind auf den Gesamtpreis
des Vorhabens anzurechnen. So kann zum Beispiel das Entgelt für
die Lieferung von Baustrom und -wasser nach Zählung oder pauschal (möglich sind 0,2 bis 0,6 Prozent der Bausumme) vereinbart
werden.
PROF. DR. M DIEZEMANN, DR. W. BRUNKO
GROßBEEREN
ZAHLUNGEN
Unter diesem Punkt des Vertrages sind die zu verrechnende
Währung, der Zahlungsplan mit Zahlungssummen und –terminen, Formalitäten der Rechnungslegung sowie Schlusszahlungen
unter Beachtung des Sicherheitseinbehaltes zu vereinbaren.
Bei den Zahlungsbedingungen sind Preisnachlässe auf das Angebot und Skonti zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass ist eine Minderung des für die Leistung geschuldeten Entgelts; im Gegensatz
dazu betrifft das Skonto nur den einzelnen Zahlungsvorgang,
wenn bestimmte Zahlungsbedingungen, die ausdrücklich vereinbart werden müssen, eingehalten werden.
Der Auftragnehmer muss vom Auftraggeber aufgefordert werden, mit jeder Rechnung eine Freistellungsbescheinigung zum
Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b. Abs. 1, Satz 1 des
Einkommenssteuergesetztes (EStG) von dem für den für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamt vorzulegen. Legt der Auftragnehmer diese Freistellungsbescheinigung nicht vor, ist der
Bauherr verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten.
SICHERHEITSLEISTUNG
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren einen Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung und für die Gewährleistung in einem festzulegenden Anteil von der Gesamtauftragssumme (in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent). Der Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung kann
nach der Abnahme in einen Sicherheitseinbehalt für die Gewährleistung umgewandelt werden. Dem Auftraggeber steht diese Sicherheitsleistung bis zum Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist zu. Der Auftragnehmer kann diese Sicherheitsleistung durch eine befristete und selbstschuldnerische Bürgschaft
ablösen.
MITWIRKUNGSLEISTUNGEN
DES AUFTRAGGEBERS
Die im Rahmen eines Bauvorhabens durch den Bauherren zu erbringende Leistungen sind im Bauvertrag zu definieren. Das um-
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27
ZUSAMMENFASSUNG
SUMMARY
Der Bauvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen
zwischen dem Bauherrn und den bauausführenden
Firmen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Arten der
Bauverträge und ihrer Inhalte wird gegeben. Die
Grundlagen der Vertragsgestaltung werden kurz erläutert.
Neben der exakten Beschreibung des Vertragsgegenstandes, nämlich des Bauvorhabens, sind im Bauvertrag die Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Fristen, Vertragsstrafen, Bauabnahmebedingungen, die
Gewährleistung und die Sicherheitsleistungen zu
vereinbaren.
Legal relationship between builder-owner and executing company is described by building contract.
An overview about different building contracts and
their contents will be described here. Fundamentals
of building contracts will be explained briefly.
Topics such as project, compensation, periods of
time, constractual penalties, guarantees etc. are agreed.
28
INDEGA-MITGLIEDSFIRMEN
Planung, Baubegleitung
Planning and project supervision
Antriebstechnik, Lüftungsgetriebe
Power drives, rack, pinions
Gefoma GmbH Großbeeren
Ingenieur- und Planungsgesellschaft
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D-14979 Großbeeren
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Tel.: +49(0)7371/9508-0
Fax: +49(0)7371/9508-80
E-Mail: [email protected],
Internet: www.lock.de
Ingenieurbüro Dieter Pelzel VDI
Ilsfelder Str. 3
D-71720 Oberstenfeld
Tel. +49(0)7062/49 00
Fax. +49(0)7062/49 09
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Heizung / Heating equipment
Unternehmensberatung B. Wewers
Am Papenberg 25
D-31162 Bad Salzdetfurth
Tel.: +49(0)5063/2157
Fax: +49(0)5063/1040
E-Mail: [email protected]
Gewächshäuser / Greenhouses
Götsch und Fälschle GmbH
Fessenheimer Str. 2, D-86733 Alerheim
Tel.: +49(0)9085/96018-0
Fax: +49(0)9085/96018-31
E-Mail: [email protected]
Internet: www.goetsch-faelschle-gewaechshausbau.de
Kräss GlasCon GmbH
Buchenweg 3
D-89284 Pfaffenhofen a. d. Roth
Tel.: +49(0)7302/92290-0
Fax: +49(0)7302/92290-92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kraess.de
Thermo-System Krötz
Gewächshausbau GmbH & Co. KG
Strutweg 36
D-73553 Alfdorf-Pfahlbronn
Tel.: +49(0)7172/31043
Fax: +49(0)7172/32384
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Hubert Goumans Söhne
Broekhuysener Str. 53
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Tel.: 02834/9334-0
Fax.:02834/9334-24
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Internet: www.goumans.de
Klaus Kuba GmbH
Prinzregentenstr. 69
D-83064 Raubling
Tel.: +49(0)8035/966426
Fax.: +49(0)8035/966427
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heizungsbau-kuba.de
Regeltechnik, Klimacomputer
Climate control systems, computers
ELAU Elektro- und Automatisierungsanlagen
Schmiedestr. 14
D-06466 Gatersleben
Tel.: +49(0)39482/417
Fax: +49(0)39482/79036
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Internet: www.elau-ambrozy.de
Hempel + Rülcker Regeltechnik GmbH
An der Prießnitzaue 10
D-01328 Dresden
Tel.: +49(0)351/27176-0
Fax: +49(0)351/27176-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hempel-ruelcker.de
Gewächshauseindeckungen
Greenhouse covering material
ISK Leipzig
Hartzstr. 4
D-04129 Leipzig
Tel.: +49(0)341/866160
Fax: +49(0)341/866169
E-Mail: [email protected]
Internet: www.isk-leipzig.de
ALKOR ONDEX GmbH
Reinersstraße 15
D-46145 Oberhausen
Tel.: +49(0)208/6292600
Fax: +49(0)208/6292601
E-Mail: [email protected]
Internet: www.solvay.com
Kriwan Industrie-Elektronik GmbH
Allmand 11
D-74670 Forchtenberg
Tel.: +49(0)7947/822-0
Fax: +49(0)7947/7122
E-Mail: [email protected],
Internet: www.kriwan.com
FVG Folien-Vertriebs-GmbH
Ebernhahnerstr. 14-22
D-56428 Dernbach/ b. Montabaur
Tel.: +49(0)2602/9264-0
Fax: +49(0)2602/9264-24
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fvg-folien.de
RAM - Regel- und Messtechnische Apparate GmbH
Gewerbestr. 3
D-82211 Herrsching
Tel.: +49(0)8152/378-0
Fax: +49(0)8152/378-150
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Internet: www.ram-herrsching.de
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D-82281 Egenhofen
Tel.: +49(0)8134/554667
Fax: +49(0)8134/554648
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Internet: www.schellgmbh.de
Siemens AG
Industrial Solutions and Services, Abt. I&S NRHIV
Franz-Geuer-Str. 10
D-50823 Köln
Tel. +49(0)221/576-3043
Fax: +49(0)221/576-3477
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Energieschirme/Schattierung/Verdunkelung/
Belichtung/Beleuchtung
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artificial lighting
Plantechnik Hartmann AG
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D-56276 Großmaischeid
Tel.: +49(0)2689/9857-0
Fax: +49(0)2689/9857-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.PlantechnikHartmannAG.de
Professional Lighting – DHLicht GmbH
Dieselstr. 70
42489Wülfrath
Tel.: +49(0)2058/89725
Fax: +49(0)2058/897320
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dhlicht.de
Reimann Spinnerei und Weberei GmbH
Grevener Damm 227 - 231
D-48282 Emsdetten
Tel.: +49(0)2572/960330
Fax: +49(0)2572/9603366
E-Mail: [email protected]
Internet: www.reimann-emsdetten.de
Franz Schumann GmbH
Werkstr. 13
D-56271 Kleinmaischeid
Tel.: +49(0)2689/5065 oder 5066
Fax: +49(0)2689/6145
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sc-humann.de
Richard Weber GmbH
Am Kaisergarten 16
D-56276 Großmaischeid
Tel.: +49(0)2689/5306
Fax: +49(0)2689/5606
E-Mail: [email protected]
Gewächshauseinrichtungen,
Tische, Transport
Greenhouse equipment, tables, palets
Kahler Transportgeräte
Werkring 6
D-89290 Buch bei Illertissen
Tel.: +49(0)7343/92270
Fax: +49(0)7343/922779
E-Mail: [email protected]
Internet: www.spitzenqualitaet.de
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Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen
Ziegeleistraße 1
D-72555 Metzingen
Tel.: +49(0)7123/965-0
Fax: +49(0)7123/965-150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.knecht.de
ProMinent Dosiertechnik GmbH
Im Schuhmachergewann 5-11
D-69123 Heidelberg
Tel.: +49(0)6221/842256
Fax: +49(0)6221/842-433
E-Mail: [email protected]
Internet: www.prominent.com
Münster Gewächshaustische GmbH
Industriegebiet
D-01744 Reichstädt/Dresden
Tel.: +49(0)3504/6414 0,
Fax: +49(0)3504/6414-10
E-Mail: [email protected],
Internet: www.muenstertisch.de
Reimann Spinnerei und Weberei GmbH
Grevener Damm 227 - 231
D-48282 Emsdetten
Tel.: +49(0)2572/96033 0
Fax: +49(0)2572/9603366
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Internet: www.reimann-emsdetten.de
Düngung, Bewässerung
Fertilizer, injectors, watering systems
Töpfe, Kisten, Paletten
lant pots, containers, palets
Euflor GmbH für Gartenbedarf
Rüdesheimerstr. 15
D-80686 München
Tel.: +49(0)89/50093-4
Fax: +49(0)89/500 93-328
E-Mail: [email protected]
Internet: www.euflor.de
HerkuPlast Kubern GmbH
Am Steinhügel 1
D-94140 Ering/Inn
Tel.: +49(0)8573/9603-0
Fax: +49(0)8573/9603-70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.herkuplast.com
Gefa Produktions- und Handels mbH
Curslacker Deich 194a
D-21039 Hamburg
Tel.: +49(0)40/7232015
Fax: +49(0)40/7232014
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geereking.de
Götsch und Fälschle GmbH
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Fax: +49(0)9085/96018-31
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Hölderlinstraße 34-36
D-70734 Fellbach
Tel.: +49(0)711/578851-0
Fax: +49(0)711/583685
E-Mail: [email protected]
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Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen
Ziegeleistraße 1
D-72555 Metzingen
Tel.: +49(0)7123/965-0
Fax: +49(0)7123/965-150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.knecht.de
MSR Dosiertechnik GmbH
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D-61200 Wölfersheim
Tel.: +49(0)6036/9796-0
Fax: +49(0)6036/9796-30
E-Mail: [email protected],
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Planta Düngemittel GmbH
Schwanenstr. 22
D-93128 Regenstauf
Tel.: +49(0)9402/8125
Fax: +49(0)9402/6530
E-Mail: [email protected]
Internet: www.plantafert.com
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Pegasus GmbH
Arnhofen 82
D-93326 Abensberg
Tel.: +49(0)9443/903599
Fax: +49(0)9443/903598
E-Mail: [email protected]
Internet: www.smep.de
Pöppelmann GmbH & Co. KG
Kunststoffwerk – Werkzeugbau
Bakumer Str. 73
D-49378 Lohne
Tel.: +49(0)4442/982-1600
Fax: +49(0)4442/982-1607
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Internet: www.poeppelmann.com
Kultursubstrate
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Tel.: +49(0)6351/8062
Fax: +49(0)6351/43544
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Fax: +49(0)6665/97450
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Euflor GmbH für Gartenbedarf
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Fax: +49(0)89/500934328
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Gramoflor Vertriebs GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Str. 27
D-49377 Vechta
Tel.: +49(0)4441/9997-0
Fax: +49(0)4441/9997-70
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Tel.: +49 (0)4441/9395-0
Fax: +49 (0)4441/9395-44
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Oldenburger Str. 4
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Fax: +49(0)2853/96922
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stender.de
Terracult GmbH
Kölnstr. 93
D-53757 Sankt Augustin
Tel.: +49(0)2241/944880
Fax: +49(0)2241/9448829
E-Mail: [email protected]
Internet:www.terracult.com
Bodenuntersuchungs- und –messgeräte
Soil testing equipment
Stelzner Agrar Fachberatungs GmbH
Grolandstr. 51A
D-90408 Nürnberg
Tel.: +49(0)911/359595
Fax: +49(0)911/352620
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stelzner.de
STEP Systems GmbH
Duisburger Str. 44
D-90451 Nürnberg
Tel.: +49(0)911/9626050
Fax: +49(0)911/9626059
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stepsystems.de
Pflanzenschutztechnik
Plant protection
Ebinger GmbH
Herrengasse 27
D-76835 Rodt
Tel.: +49/0)6323/989320
Fax: +49(0)6323/989318
E-Mail: [email protected],
Internet: www.ebinger-rodt.de
Gefa Produktions- und Handels mbH
Curslacker Deich 194a
D-21039 Hamburg
Tel.: +49(0)40/7232015
Fax: +49(0)40/7232014
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geereking.de
GEBA Gerätebau GmbH
Heinrich-Nicolaus-Str. 15
D-87480 Weitnau
Tel.: +49(0)8375/9200-0
Fax: +49(0)8375/9200-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Igeba.de
Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen
Ziegeleistraße 1
D-72555 Metzingen
Tel.: +49(0)7123/965-0
Fax: +49(0)7123/965-150
E-Mail: [email protected],
Internet: www.knecht.de
Maschinen, Geräte
Machines, Equipment
Ebinger GmbH
Herrengasse 27
D-76835 Rodt
Tel.: +49/0)6323/989320
Fax: +49(0)6323/989318
E-Mail: [email protected],
Internet: www.ebinger-rodt.de
Lehners Sägerät
Wendelsteinstr. 7-9
D-83128 Halfing
Tel.: +49(0)8055/624
Fax: +49(0)8055/8274
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saetechnik.de
Mayer GmbH & Co KG
Poststr. 30
D-89522 Heidenheim
Tel.: +49(0)7321/9594-237
Fax: +49(0)7321/9594-297
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mayer.de
Sroka Verarbeitungssysteme
An der Papenburg 49
D-44866 Bochum
Tel.: +49(0)2327/320714
Fax: +49(0)2327/320715
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blumenbinden.de
Etiketten
Labels
Hermann Meyer KG
Halstenbeker Weg 100
D-25462 Rellingen
Tel.: +49(0)4101/4909-0
Fax: +49(0)4101/4909-39
E-Mail: [email protected]
Internet: hermann-meyer.de
Versicherungen
Insurance
Gartenbau-Versicherung VVaG
Von-Frerichs-Straße 8
D-65191 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611/56940
Fax: +49(0)611/5694140
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gevau.de
Bücher und Zeitschriften, Kommunikation
Journals, literature, communication
kriener-potthoff communications gmbh
Münsterstraße 111
D-48155 Münster
Tel.: +49(0)2506/9309-0
Fax: +49(0)2506/9309-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kriener-potthoff.com
THALACKER MEDIEN
Hamburger Str. 277
D-38114 Braunschweig
Tel.: +49(0)531/38004-0
Fax: +49(0)531/38004-25
E-Mail: [email protected]
Internet: www.thalackermedien.de
Fachmessen
Trade fairs
Messe Essen GmbH
Norbertstraße
D-45131 Essen
Tel.: +49(0)201/7244-512
Fax: +49(0)201/7244-513
E-Mail: [email protected]
Internet: www.messe-essen.de
Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH
Festplatz
D-76137 Karlsruhe
Tel.: +49(0)721/3720-5128
Fax: +49 (0)721/3720-5139
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hortec.de
Gefa Produktions- und Handels mbH
Curslacker Deich 194a
D-21039 Hamburg
Tel.: +49(0)40/7232015
Fax: +49(0)40/7232014
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geereking.de
Jungpflanzen Grünewald GmbH
Kochstraße 6
D-59379 Selm
Tel.: +49(0)2592/9145-0
Fax: +49(0)2592/9145-30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ggg-gruenewald.com
Friedrich Wolfschmidt Jungpflanzen
Schleswiger Str. 115
90427 Nürnberg
Tel.: +49(0)0911/341634
Fax.: +49(0)0911/341344
E-Mail: [email protected]
Sponsor
Syngenta Seeds GmbH
Alte Reeser Str. 95
D-47533 Kleve
Tel.: +49(0)2821/994-0
Fax: +49(0)2821/994-161
E-Mail: [email protected]
Internet: www.syngenta-seeds.de
Geschäftsstelle
Office
INDEGA – Interessenvertretung
der deutschen Industrie für den Gartenbau e.V.
Am Schmitzhof 2
D-53343 Wachtberg
Tel.: +49(0)228/9343021
Fax: +49(0)228/9343927
E-Mail:[email protected]
Internet: www.indega.de
Pflanzen / Plants
Brandkamp Jungpflanzenvertrieb GmbH
In der Flora 6
D-46419 Isselburg-Anholt
Tel.: +49(0)2874/9136-0
Fax.:+49(0)2874/9136-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brandkamp.de
Gewebe für Baumschulen
und Gartenbaubedarf
Nursery burlap and plant protection
Deutsche Saatgutgesellschaft mbH Berlin
Internationales Lizenzbüro
Parrisiusstr. 33
D-12333 Berlin
Tel: 030/66572343
Fax:030/6572346
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dsg-berlin.de
Reimann Spinnerei und Weberei GmbH
Grevener Damm 227 - 231
D-48282 Emsdetten
Tel.: +49(0)2572/960330
Fax: +49(0)2572/9603366
E-Mail: [email protected]
Internet: www.reimann-emsdetten.de
Fischer GmbH & Co. KG, Jungpflanzen
Am Scheid 1a
D-56204 Hillscheid
Tel.: +49(0)2624/1870
Fax: +49(0)2624/187150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pelfi.de
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