Planen, Bauen und
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Planen, Bauen und
SONDERDRUCK AUS Das Magazin Ausgabe 01/05 PLANEN BAUEN SANIEREN IM GARTENBAU INDEGA – INTERESSENVERTRETUNG DER DEUTSCHEN INDUSTRIE FÜR DEN GARTENBAU GERMAN ASSOCIATION OF HORTICULTURAL PRODUCTS INNOVATIVE PRODUKTE UND LÖSUNGEN FÜR DEN GARTENBAU INNOVATIVE PRODUCTS AND SOLUTIONS FOR HORTICULTURE INDEGA ist die Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau. Über 60 meist mittelständische Unternehmen haben sich dieser Organisation angeschlossen, um sich den Anforderungen der Zukunft gemeinsam zu stellen. „Made in Germany“ hat in vielen Ländern der Welt noch immer einen ausgezeichneten Ruf. Die Angebotspalette der INDEGAMitglieder folgt diesem Anspruch und steht für Qualität, Zuverlässigkeit, Innovation und Beratungskompetenz. In dieser Broschüre stellen wir Ihnen die Mitgliedsfirmen der INDEGA im Einzelnen vor. Wenn Sie detaillierte Informationen wünschen, können Sie direkt den Kontakt zu den Firmen suchen. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrer Anfrage auch an die Geschäftsstelle der INDEGA wenden. INDEGA is the body representing the German horticultural industry. Over 60 companies, mostly middle-sized, have joined this organization to confront the demands of the future together. ‘Made in Germany’ still has an outstanding reputation in many countries of the world. The range offered by the members of INDEGA pursues this claim and stands for quality, reliability, innovation and competent advice. We are introducing the members of INDEGA to you in detail in this brochure. You can make contact with the companies directly if you would like more detailed information. Of course, you can also contact the office of INDEGA with your enquiry. Die INDEGA ist kein Verband. Ihre Mitglieder verstehen sich vielmehr als ein Zusammenschluss von Unternehmen, die durch gegenseitige Information schneller und erfolgreicher am Markt agieren können. Dabei fungiert die INDEGA als Plattform für ihre Mitglieder und als Türöffner für die weltweiten Exportmärkte. Auf über zehn Auslandsmessen wird die INDEGA in diesem und nächstem Jahr Gemeinschaftsstände für ihre Mitglieder organisieren. Damit bekommen auch kleinere Unternehmen die Chance, mit geringem Aufwand und überschaubaren Kosten wichtige Auslandsmärkte zu erschließen und Kontakte zu knüpfen. Als INDEGA-Mitglied werden Sie vor, während und nach der Messe intensiv von der Geschäftsstelle betreut. Wir verfügen über exzellente Kontakte zu Messegesellschaften im In- und Ausland und zu Berufsverbänden und Organisationen. Davon können Sie als Mitglied in der INDEGA in jeder Hinsicht profitieren. Wenn wir Sie jetzt neugierig gemacht haben, finden Sie mehr Informationen unter www.indega.de. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Geschäftstelle. Dort informiert man Sie auch gern über die Bedingungen für eine Mitgliedschaft. INDEGA is not an association like others. On the contrary, its members regard themselves as a confederation of companies that are able to act in the market faster and more successfully because of reciprocal information. At the same time, INDEGA functions as a platform for its members and to open the door to the worldwide export market. INDEGA is organising joint stands for its members at about ten foreign trade fairs this year and next the year. Smaller companies are also given the chance to exploit important foreign markets and to make contacts with little effort and manageable costs in this way. As a member of INDEGA, you are looked after intensively by the office before, during and after the trade fair. We have excellent contacts with trade fair companies at home and abroad and to professional associations and organizations. You can profit from these in every respect as a member of INDEGA. You will find more information at www.indega.de, if we have now made you curious to know more. Or contact our office directly. There, we will also be glad to inform you about the conditions of membership. INDEGA Am Schmitzhof 2 · D-53343 Wachtberg Fon: +49 (0) 228 / 93 43 - 021 · Fax: +49 (0) 228 / 93 43 - 927 E-Mail: [email protected] · Internet: www.indega.de 2 Förderndes Mitglied im ZVG PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM GARTENBAU TEIL 1: VON DER BEDARFSPLANUNG BIS ZUR BAUABNAHME Die vorliegende Veröffentlichung gibt konkrete, praktische Hilfen für das Planen von Bauvorhaben und deren Ablaufbetreuung. Wer weiß schon, was er alles berücksichtigen muß, wenn ein Neubau entsteht? Das fängt bei der Bedarfsplanung an, Überlegungen zur Entwicklung des eigenen Betriebes kommen hinzu, geht über Fragen der Finanzierung bis hin zur eigentlichen Bauplanung und deren Ausführung. Was muss beim Bau neuer Gewächshäuser berücksichtigt werden? Was bei der Inneneinrichtung? Wie müssen Bauaufträge gestaltet sein und welche Fallstricke gibt es bei der Vergabe von Bauaufträgen? Ehe es soweit ist, liegen schon umfängliche Vorplanungen hinter den Betriebsleitern. 3 Für die Mittelherkunft und die Mittelverwendung ist ein FinanErfahrungen beim Neubau und der Sanierung von Gewächszierungsplan zu erstellen. Dabei sind neben dem Einsatz von häusern und anderen baulichen Anlagen in GartenbaubetrieEigen- und Fremdkapital alle Möglichkeiten des Fördermittelben zeigen, dass es in den einzelnen Phasen des Bauvorhabens einsatzes zu prüfen. Bei der Finanzplanung sind neben den eizu teilweise erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen gentlichen Baukosten auch die anfallenden Baunebenkosten, dem Bauherrn und anderen an der Bauplanung, Genehmigung wie Grunderwerbskosten, Finanzierungskosten, Kosten für Geund Realisierung beteiligten Einrichtungen, Behörden und Unnehmigungen, Planungen, Vermessungen, Prüfgutachten unter ternehmen kommen kann. Die Klärung dieser Meinungsveranderem zu berücksichtigen. schiedenheiten und Probleme kosten den Bauherrn Abbildung 1: Abläufe und Zusammenhänge in der nicht nur Zeit, sondern auch BAUGRUNDSTÜCK Vorbereitung und Realisierung eines Bauwerkes. Geld. Durch eine detaillierte Vor Beginn größerer BauvorGrafik: Diezemann, Brunko Vorbereitung von Baumaßhaben, wie Neubau, Betriebsnahmen können Probleme verlagerung oder -erweiteAusführendes GartenbauBerater Ingenieurbüro eingegrenzt werden und gerung, sollte die Bebaubarkeit Gewerbe betrieb statten damit einen reides zur Verfügung stehenden bungslosen Bauablauf. Grundstückes (bauplanungsÜberlegungen MitMit den folgenden Beiträgen rechtliche Zulässigkeit des zu Neubau oder wirkung Sanierung soll dem Gärtner als BauVorhabens) anhand von Anherrn ein Leitfaden für die fragen bei den zuständigen Bedarfsplanung Bauvorbereitung und -realiBehörden beziehungsweise Aufgabenstellung sierung an die Hand gegeben durch Einholung eines BauZuRentabilitätsberechnung stimmung werden. vorbescheides geprüft werFinanzierungsplan In der Abbildung 1 werden den. Entwurfsplanung die Abläufe und ZusammenHierbei ist zwischen BauvorAbstimmung Baugenehmigung hänge von der Bedarfsplahaben im beplanten InnenBestätigung Ausführungsplanung nung bis zur Bauabnahme bereich und im Außenbereich schematisch (Flächen, die weder innerVergabeverfahren dargestellt. halb eines qualifizierten Bebauungsplanes noch innerAngebot zur Auswahl Ausführung Bestätigung halb eines im ZusammenBEDARFSPLANUNG hang bebauten Ortsteiles lieDie Leistungen zur BedarfsAuftragsvergabe gen) zu unterscheiden. planung sollte der Bauherr in Bauvertrag Im Außenbereich herrscht Zusammenarbeit mit extergrundsätzlich ein Bauverbot. nen Spezialisten (Beratern, MitBauüberwachung Ausnahmen bilden privileIngenieuren, Architekten) erwirkung gierte Vorhaben, die in § 35 bringen, um eine optimale des Baugesetzbuches defiLösung zu erreichen. Die aus niert sind. Produktionsgarder Bedarfsplanung resultieBauwerk Abnahme Ausführung tenbaubetriebe zählen zu rende baufachliche Aufgasolchen privilegierten Vorhabenstellung ist die Grundlage ben. für die weiteren Planungen Beim Bauen innerhalb von Bebauungsplänen ist die Zulässigund Entscheidungen zum Bauvorhaben. Die Auswahlkriterien keit der Errichtung von Gartenbaubetrieben im Zusammenzur Erstellung einer baufachlichen Aufgabenstellung sind in hang mit den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung zu Abbildung 2 prüfen. Eine Übersicht dazu gibt die Abbildung 3 (Seite 5). (Seite 5) am Beispiel eines Gewächshausneubaus dargestellt. Mit einer exakten Bedarfsplanung lassen sich Fehlentscheidungen in der Planung und Realisierung weitestgehend vermeiERSCHLIEßUNG DES BAUGRUNDSTÜCKES den, und damit wird entscheidend Einfluss auf die Höhe der Ein Baugrundstück muss verkehrs- und medienmäßig erschlosKosten der Bauausführung genommen. sen sein oder im Zuge der Baumaßnahme erschlossen werden. Die öffentliche Erschließung umfasst die Anbindungen von Verund Entsorgungsleitungen für Trink- beziehungsweise BrauchFINANZIERUNG wasser, Elektroenergie, Erdgas und Abwasser sowie den AnAuf der Grundlage der Ergebnisse der Bedarfsplanung und der schluss an öffentliche Verkehrswege . Kostenschätzung aus der Vor- oder Entwurfsplanung sind EntDie innere Erschließung betreffen Ver- und Entsorgungsleitunscheidungen zur Finanzierung zu treffen. 4 Abbildung 2: Baufachliche Aufgabenstellung für einen Gewächshausneubau. Absatzkonzeption Energiekonzeption Anbaukonzeption Pflanzenbauliche und kulturtechnische Anforderungen Technische Ausrüstung Gewächshaus ˘ Gewächshauskonstruktion ˘ optische, thermische und mechanische Eigenschaften des Eindeckungsmaterials ˘ Dichtigkeit der Gewächshaushülle ˘ Lüftungsflächen Heizungssysteme Kühlung Luftbefeuchtung CO2-Düngung Schattierung und Verdunkelung ˘ Zusatzbelichtung ˘ System der Düngung und Bewässerung ˘ Steuerung der Klima- und Wachstumsfaktoren ˘ ˘ ˘ ˘ ˘ Aufgabenstellung zum Gewächshausbau gen von den Übergabestellen der Versorgungsunternehmen zu den Gewächshäusern oder anderen Betriebsgebäuden. Nach Bedarfs- und Anschlusswertberechnungen für die Wärme-, Elektroenergie und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung sind detaillierte Planungen zur Dimensionierung und Trassierung der Ver- und Entsorgungssysteme vorzunehmen. BAUPLANUNG Die Ergebnisse der Bedarfsplanung, die Ergebnisse zur Bestandsaufnahme zur öffentlichen Erschließung und die Ergebnisse der Grundstücksuntersuchung bilden die Grundlage für die Planung des Baukörpers und der technischen Ausrüstung des Bauwerkes. Die Planung erfolgt in einzelnen Schritten, der Vorplanung, der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung bilden die Grundlage für die Genehmigungsplanung, auf die im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird. Im Baugenehmigungsverfahren sind auch umweltrechtliche Aspekte zu beachten. Die Ausführungsplanung erfolgt nach der erteilten Baugenehmigung, um eventuelle Auflagen der Bauordnungsbehörde in dieser Planungsphase berücksichtigen zu können. Die Ausführungsplanung ist die Basis für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens, worauf noch näher eingegangen wird. BAUGENEHMIGUNG Aus den in der Entwurfsplanung ermittelten konstruktiven Daten des Baukörpers und den Parametern der technischen Ausrüstung ist je nach Festlegung in den Bauordnungen der Länder ein Genehmigungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren betrifft die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen. Inhalt des Baugenehmigungsverfahrens ist die Feststellung der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem gesamten öffentlichen Recht und hier insbesondere mit den Festlegungen und Forderungen, die sich aus dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht, den baurechtlichen Nebengesetzen und den bautechnischen Bestimmungen ergeben (siehe Abbildung 4 Seite 6). Das Genehmigungsverfahren räumt baurechtswidrige Zustände aus und schützt somit den Bauherrn und alle anderen am Bau Beteiligten vor nicht gewolltem baurechtswidrigem Verhalten. Schon in der Phase der Vorplanung kann mit der Einholung eines Bauvorbescheides die grundsätzliche bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung ist in einigen Fällen nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen beziehungsweise sind bestimmte Gewächshäuser (beispielsweise unter vier Meter Firsthöhe) von der Genehmigungspflicht ausgenommen. In diesen Fällen ist aber der Bauherr für die Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen verantwortlich.Es wird empfohlen, sich bei Rekonstruktion, Nutzungsänderung oder Abbruch von Gewächshäusern in den Landesbauordnungen zu informieren, ob eine Genehmigung einzuholen ist oder nicht. Bei einer Nutzungsänderung von Produktions- in Verkaufsgewächshäusern besteht grundsätzlich Genehmigungspflicht, gleiches gilt für den Neubau von VerkaufsgeAbbildung 3: Zulässigkeit der wächshäusern. Die ErrichErrichtung von Gartenbaubetrietung oder Änderung ben in unterschiedlichen technischer Ausrüstungen Baugebieten im Innenbereich. in Gewächshäusern, wie Tabelle: Diezemann, Brunko Heizflächen, Wasser-, Abwasser-, Gas- und ElektroBaugebiet zulässig bedingt nicht zulässig zulässig installationen, sind genehmigungsfrei. Bei Kleinsiedlungsgebiet (WS) x nachträglichem Einbau von technischen AusrüReines Wohngebiet stungen, die maßgeblich (WR) x die Statik der GewächsAllgemeines hauskonstruktion, beWohngebiet (WA) x spielsweise durch ErBesonderes höhung der AnhängelaWohngebiet (WB) x sten, beeinflussen, ist ein Mischgebiet (MI) x Bauantrag zu stellen. Darüber hinaus sind Dorfgebiet (MD) x überwachungspflichtige Kerngebiet (MK) x Anlagen und Maschinen wie Druckbehälter bei Gewerbegebiet (GE)* den zuständigen ÜberwaIndustriegebiet (GI)* chungseinrichtungen anzumelden. Sondergebiet (SG)** x Bei der Errichtung von * keine Angaben Anlagen zur Wärmeer** nur wenn als Sondergebiet Gartenbau ausgewiesen zeugung sind wiederum 5 Abbildung 4: Baurechtliche Bestimmung. die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Bedingungen für die Genehmigungsfreiheit beziehungsweise -pflicht zu beachten. Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) Bauordnung der Länder Inhalt: Bauleitplanung Inhalt: Materielles Bauordnungsrecht Flächennutzungsplan Bebauungsplan Anordnung über Bauvorlagen, bautechnische Prüfung und Überwachung Gestaltung Baukörper Zufahrt Abstandsrecht etc. VERGABEVERFAHREN Innenbereich – Außenbereich Vor der Auftragsvergabe zur Errichtung des Bauwerkes empfiehlt es sich, mehrere Bieter für Komplett- und Einzelleistungen zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Spezielle Fragen bei der Vergabe von Bauaufträgen werden im Teil 3 dieser Veröffentlichung behandelt. Baugebiete Baurechtliche Nebengesetze Bautechnische Bestimmungen Immissionsschutzgesetz DIN 11535 Gewächshäuser BAUVERTRAG Natur- und Landschaftsschutzgesetze DIN 1055 Lastannahmen für Bauten Nach Auswertung des Ausschreibungsverfahrens und Auswahl des günstigsten Bieters wird dieser mit der Ausführung beauftragt. Dazu sollte zwischen dem Gärtner als Bauherren und dem bauausführenden Unternehmen ein Bauvertrag abgeschlossen werden. Wie ein Bauvertrag gestaltet werden sollte ist in Teil 4 dieser Veröffentlichung zu erfahren. DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Denkmalsschutzgesetze Wasserschutzgesetze Bundesfernstraßengesetz Verkaufsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung Die Bauüberwachung erfordert umfangreiche fachliche Kenntnisse und sollte daher an Fachplaner oder Architekten vergeben werden. Bei weniger umfangreichen Baumaßnahmen kann der Bauherr die Bauüberwachung selbst übernehmen. Er sollte jedoch die oben genannten Fachleute konsultieren und insbesondere bei der technischen Bauabnahme hinzuziehen, um mögliche Bauausführungsmängel vor der rechtsverbindlichen Bauabnahme festzustellen. Die Bauüberwachung umfasst eine Kontrolle der Bauausführung vom Baubeginn bis zur Bauabnahme. Die wichtigsten Arbeitsschritte sind hierbei als Stichworte genannt. BAUBEGINN Genehmigte Bauvorlage, Sonstige Erlaubnisse, Anzeige Baubeginn, Einmessen des Bauwerkes auf dem Baugrundstück (Lage und Höhen), ● Bauherrenversicherung. 6 UVV Gartenbau Feuerungsrichtlinie BAUÜBERWACHUNG ● ● ● ● Technische Regeln und Normen der Herstellerfirmen OBJEKTÜBERWACHUNG ● Überwachung der Ausführung entsprechend der genehmigten Bauvorlagen, Pläne, Leistungsbeschreibungen und Vorschriften, ● Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, ● Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, ● Überwachung der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. BAUTAGEBUCH ● Nachweisführung zur Objektüberwachung, der Leistungen, Beanstandungen, Kapazitäten, Leistungsänderungen, Behinderungen im Bauablauf, Störungen, Besonderheiten. VORBEREITUNG BAUABNAHME/ RECHNUNGSPRÜFUNG ● Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, ● Vorlage von Prüfprotokollen und Abnahmeberichten Sicherheitstechnische Prüfung Heizungsanlagen, CO2-Anlagen unter anderem, ● Übergabeprotokolle für sonstige technische Anlagen wie MSR-Anlagen, Mobiltischanlagen, Luftbefeuchtungsanlagen und anderes. BAUABNAHME In einigen Bundesländern wird nach Abschluss des Rohbaus, beim Gewächshaus umfasst das die Errichtung der Konstruktion einschließlich der Eindeckung, eine Anzeige des Bauherren über die Rohbaufertigstellung von der unteren Bauaufsichtsbehörde gefordert. In der Regel erfolgt dann durch diese Behörde auch eine Rohbauabnahme. Die bei dieser Abnahme festgestellten Mängel sind durch das bauausführende Unternehmen unverzüglich zu beseitigen. Der Abschluss der gesamten Baumaßnahme ist wiederum der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Endbauabnahme erfolgt danach durch diese Behörde gemeinsam mit dem Bauherren teilweise unter Einbeziehung der Fachämter für Baustatik, Brand, Katastrophenschutz und Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz und anderen. Dem Bauherrn wird empfohlen, Fachleute zur technischen Bauabnahme hinzuzuziehen, um mögliche Mängel in der Bauausführung vor der rechtsverbindlichen Bauabnahme festzustellen und beseitigen zu lassen. TYPISCHE FEHLER Bei Gewächshausneubau oder –sanierung sollte bei der technischen Bauabnahme unter anderem auf folgende Punkte geachtet werden: ● Montagefehler, die zu Schäden (auch Spätschäden) an der Gewächshaushülle, -konstruktion und -ausrüstung führenkönnen. ● Nicht ordnungsgemäße Glasauflage, besonders bei breiten Scheiben. ● Nachverzinkung von Konstruktionsteilen, deren Verzinkung bei der Montage beschädigt wurde. ● Falsche Scheibenmaße und Sprossenabstände in den Randbinderfeldern. ● Unsauber montierte Sprossen (Nichteinhaltung der Passmaße). ● Mängel in der Bauausführung, zum Beispiel durch Verwenden von nichtprojektgerechten Konstruktionsteilen, womit der Standsicherheitsnachweis seine Gültigkeit verlieren kann. ● Nicht dichtschließende Türen und Lüftungsklappen. ● Fehlende Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Gartenbau. ● Keine volle und umfassende Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung. (Nachweis durch Probetrieb und Übergabeprotokolle). ZUSAMMENFASSUNG SUMMARY Zur zielgerichteten Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen in Gartenbaubetrieben werden Hinweise für die Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte gegeben. Aus den Erfahrungen eines Planungsbüros werden für die jeweiligen Phasen der Bauplanung und Bauausführung Orientierungshilfen für den Bauherren gegeben.Grundsätze und inhaltliche Fragen von der Erarbeitung der Investitionsaufgabenstellung bis zur Übergabe des fertigen Bauwerkes werden stichwortartig dargestellt. Information and advices will be presented for preparation and realization of building operations in horticultural enterprises. In accordance with experiences of a consulting engineers office information will be provided for different stages of project planning for builder-owner. Basic questions about realization of investment plan up to turnkey building are presented in note form. 7 PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM GARTENBAU TEIL 2: PLANUNGSHILFE FÜR DEN BAU VON GEWÄCHSHÄUSERN Mit den Fragebögen und Formularen soll dem Gartenbauunternehmer als Bauherrn eine Planungshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine zielgerichtete und systematische Arbeit der Investitionsvorbereitung und -durchführung ermöglichen soll. Das Schema in der Abbildung 5 zeigt den möglichen Ablauf und Abbildung 5: Arbeitsablauf und -zusammenhänge bei der Anwendung des Formulars „Planungshilfe“. Grafiken: Diezemann, Brunko Bauherr Planungshilfe Eigenverantwortliche Bauvorbereitung und Bauüberwachung • Bedarfsplanung • Einholung von unverbindlichen Preisangeboten • Kostenschätzung • Finanzierung Erstellung der Unterlagen für • Bauvoranfrage • Bauantrag Planung entsprechend der Leistungsphasen der HOAI Formulare Abschnitt 1 bis 6 Abschnitt 7 Präzisierung der bisherigen Planung Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Einholung vergleichbarer Angebote Planer bzw. Architekt • Grundlagenermittlung • Vorplanung • Entwurfsplanung • Genehmigungsplanung • Ausführungsplanung Abschnitt 8 • Vorbereitung der Vergabe • Mitwirkung bei der Vergabe Präzisierung der bisherigen Planung Präzisierung der bisherigen Planung 8 Abschnitt 9 • Bauüberwachung • Baubetreuung und Dokumentation Abbildung 6: Bestandteile der Bauüberwachung. Einhaltung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht Einsatz von Fachleuten: z. B. Vermesser Bauvermessung Einhaltung Technische Baubestimmungen und -vorschriften Bauüberwachung ⇐ I m zweiten Teil unseres Schwerpunktes „Planen, Bauen und Sanieren im Gartenbau“ geben die Autoren Prof. Dr. Matthias Diezemann und Dr. Wolfgang Brunko konkrete Planungshilfen in Tabellen-Form für die Bauvorbereitung, die Bauplanung und die Bauüberwachung. Koordinierung Bauablauf Kontrolle der Übereinstimmung zwischen Planung und Realisierung Einhaltung Finanzierungsplan den Informationsaustausch bei der Arbeit mit dieser Planungshilfe. Mit Hilfe der Abschnitte 1 bis 6 des Planungsformulares kann der Bauherr seine Vorstellungen und Wünsche für den Gewächshausbau fixieren sowie die zu beachtenden Randbedingungen erfassen. Nach Erarbeitung dieses Materials sollte nach Umfang und Komplexität der Baumaßnahme entschieden werden, ob die weitere Bauvorbereitung sowie Überwachung des Bauablaufes an ein Ingenieur- oder Architektenbüro übergeben wird oder ob der Bauherr diese Arbeiten selbst übernimmt. Im Fall der Übergabe an einen Planer beziehungsweise Architekten dienen die beantworteten Fragen der Abschnitte 1 bis 6 zur Erarbeitung einer Aufgabenstellung als Grundlage für die weitere Planung nach den Planungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einschließlich einer Kostenschätzung nach DIN 276. Wenn der Bauherr die weitere Planung übernimmt, können mit den Daten aus den Abschnitten 1 bis 6 unverbindliche Preisangebote von bauausführenden Firmen angefordert werden, um den finanziellen Rahmen der Baumaßnahme abstecken zu können. Diese Preisangebote von Tiefbau bis Gewächshausbau und ausrüstung werden zusammen mit den notwendigen Baunebenkosten zu einer Kostenschätzung zusammengestellt, mit deren Hilfe die Finanzierung des Baugeschehens geklärt werden kann. Nach der Erledigung dieser Arbeitsschritte ist bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben das bauaufsichtliche Verfahren einzuleiten. Die Zulässigkeit des Vorhabens aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht ist in einem Verwaltungsverfahren zu prü- fen. Die bei der Bauantragstellung zu beachtenden Fragen sind in Abschnitt 7 der Planungshilfe dargestellt. Diese Phase der Bauvorbereitung kann auch als Einzelleistung einem Planungs- oder Architektenbüro übergeben werden. In einigen Fällen bieten auch bauausführende Firmen diese Dienstleistung an. Nach der Erteilung der Baugenehmigung müssen eventuelle Hinweise und Auflagen aus den Bauantragsverfahren in der weiteren Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Danach sollen exakte Leistungsbeschreibungen für alle Teile der Baumaßnahme (Tiefbau, Gewächshausbau, technische Ausrüstung usw.) erarbeitet und an jeweils mehrere bauausführende Firmen zwecks Einholung verbindlicher Angebote übergeben werden. Eine umfassende Darstellung der möglichen Verfahrensweisen wird im folgenden Beitrag „Planen, Bauen und Sanieren im Gartenbau, Teil 3: Vergabeverfahren“ gegeben. Nach der Wertung der eingegangenen Angebote aus fachlicher und finanzieller Sicht (Preisspiegel) können die ausgewählten Bauunternehmen durch den Bauherren beauftragt werden. Auf Fragen der Vertragsgestaltung wird in Teil 4 dieses Beitrages ausführlich eingegangen. Die Bauüberwachung umfasst die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführung sowie des reibungslosen Bauablaufes. Wichtige Bestandteile und Zusammenhänge sind in der Abbildung 6 dargestellt. Da die Bauüberwachung eine sehr komplexe Aufgabe ist, die umfangreiche fachliche Kenntnisse erfordert, kann diese Aufgabe als Leistung außerhalb des gesamten Planungsrahmens an Planer beziehungsweise Architekten vergeben werden. Sollte bei weniger umfangreichen Baumaßnahmen die Bauüberwachung vom Bauherrn übernommen werden, sollte er auf weitere Planungshilfen, wie beispielsweise auf einen Bauablaufplan, zurückgreifen. Dem Bauherrn wird empfohlen, bei eigener Bauüberwachung, Fachleute zur technischen Bauabnahme hinzuzuziehen, um mögliche Mängel in der Bauausführung vor der rechtsverbindlichen Bauabnahme festzustellen und beseitigen zu lassen. Bei der Durchführung der umfangreichen Aktivitäten bei der Bauvorbereitung und Bauüberwachung sollen die folgenden Formulare eine Hilfe für den Bauherrn sowie Planer und Architekten darstellen. Es handelt sich nur um Auszüge. Die Autoren bitten um Hinweise und Ratschläge zur Verbesserung dieser Planungsunterlage. 1. FRAGEN ● ● ● ● ● ● ZUR FINANZIERUNG DES BAUVORHABENS Wie ist die Finanzierung geplant? (Eigenkapital, Fremdkapital, Finanzquellen) Welche Finanzierungsgrenzen sind vorhanden? Welche Steuervorteile sind möglich? Welche Zuschüsse oder Förderungen kommen in Frage? Wie hoch sind die Grundstückskosten? (Kosten des Grundstückes, Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Notarkosten) Erschließungskosten und -beiträge… Welche Kosten fallen ansonsten an? (Vermessungskosten, Ablösungen für Nutzungsrechte, Wegerechte und andere) ZUVERLÄSSIG. KOMPAKT. STARK. Auch in harten Zeiten Stärke zeigen. 1500 Nm bei leisem Lauf und hoher Zuverlässigkeit. Neue Maßstäbe vom Marktführer in Antriebstechnik für Lüftung und Schattierung. DINO-Power: EWA 16 www.lock.de 9 2. ANGABEN ZUM 3. ERSCHLIEßUNG BAUVORHABEN PLZ/Ort: Straße und Hausnummer: Gemarkung: Flur: Flurstück: Grundstücksmaße: Größe (m2): Zuverlässigkeit des Bauvorhabens nach BauGB §§ 29 bis 38: ˘ Bauvorhaben im Rahmen eines Bebauungsplanes ˘ Bauen im Außenbereich als privilegiertes Bauvorhaben oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile Baulasten (Grundbucheintragung in Grundbuchabteilung II beachten): ˘ Wegerechte ˘ Überfahrtrechte ˘ Leitungsrechte ˘ Ist ein autorisierter Lageplan vorhanden? ˘ Welcher Bestand an Gebäuden und baulichen Einrichtungen ist auf dem Baugrundstück vorhanden? ˘ Welche Fläche steht auf dem Grundstück für die Baumaßnahme unter Beachtung vorhandener Bebauung und notwendiger Grenzabstände zur Verfügung? ˘ Welche Fläche steht auf dem Grundstück für die Baumaßnahme unter Beachtung vorhandener Bebauung und notwendiger Grenzabstände zur Verfügung? ˘ Sind Maßnahmen wie Geländeausgleich, das Herstellen des Grobplanums oder andere notwendig, die sich aus der Beschaffenheit des Bauplatzes ergeben? ˘ Wie ist der Baugrund beschaffen (Tragfähigkeit und Standfestigkeit der Gründung)? Liegen Erkenntnisse vor, oder muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden? ˘ Ist der Standort extremen 4. WÄRMEVERSORGUNG Witterungseinflüssen ausgesetzt (Frost, Sturm, Form der Vorhandene Schnee)? Wärmeerzeugung Eigenerzeugung Wärmeleistung in kW ˘ Öl ˘ Gas ˘ Kohle/Koks ˘ Holz ˘ BHKW ˘ Sonstige Fernwärmeanschluss in kW 10 Leistung Ver- und Entsorgung Tabellen: Diezemann, Brunko vorhandene Anschlussleistung Bisherige Inanspruchnahme der Anschlussleistung Bedarf durch Neubau bzw. Rekonstruktion Elektroenergie (kW) Trinkwasser (m3) Brauchwasser (m3) Abwasser (m3) Abfallentsorgung ˘ Hausmüll (Abfälle aus dem Sozialbereich) ˘ gewerbliche Abfälle Telekommunikation Ermittlung der Qualität des Trink- beziehungsweise Brauchwassers durch Analyse. Ist entsprechend der Analysenergebnisse eine Wasseraufbereitung notwendig? ˘ Ja ˘ Nein Bisherige Inanspruchnahme der zur Verfügunggung stehenden Wärmeleistung Bedarf durch Neubau und Rekonstruktion Soll im Rahmen des Neubaus beziehungsweise Rekonstruktion auch ein Energieträgerwechsel stattfinden? ˘ Ja ˘ Nein 6. BAUWERK – BAUKONSTRUKTION 6.1 GEWÄCHSHAUSBAUWEISE ˘ Standardtyp Nennbreite … m Schiffanzahl … ˘ Venlo-Typ Schiffbreite … m Schiffanzahl … ˘ Folienhaus Schiffbreite … m Schiffanzahl … 6.4 ANFORDERUNG AN MATERIAL KONSTRUKTIONSTEILEN. Konstruktionsteile UND AUSFÜHRUNG VON Material/Ausführung Binder Pfetten/Riegel 6.3 FUNDAMENTE Fundamentart* Lage und Anordnung Sprossen Rinnen Streifenfundamente ˘ wärmegedämmt ˘ ungedämmt Punktfundamente mit Sockelplatten ˘ wärmegedämmt ˘ ungedämmt Punkt- und Streifenfundamente kombiniert * Zusätzliche Eintragung der Lage und Anordnung der Fundamente in Grundrißskizze 5.9 mögllich. Lüftungsklappen Stehwände/Trennwände Außengiebel/Zwischengiebel Scheibenbreite Anhängelasten (z. B. Pflanzen, Hängen, Heizrohre, Leuchten) 11 6.6 LÜFTUNGSFLÄCHE BEZIEHUNGSWEISE -EINRICHTUNG* Art der Lüftung Gewächshauskabine bzw. -abteil Freie Lüftung ˘ Firstklappenlüftung** ˘ Stehwandklappenlüftung** ˘ Stehwandwickellüftung ˘ Lamellenlüftung Erzwungene Lüftung ˘ Ventilatorlüftung ˘ Ventilatorlüftung mit Verdunstungskühlung * ** 12 Auswahl beziehungsweise Größe der Lüftungsfläche nach Punkt 4.5 Ausführung als Einzelluftklappen beziehungsweise als durchgehende Lüftungsklappe 7. Bauwerk – Technische Ausrüstung 7.1 ANFORDERUNGEN AN DIE KLIMATISIERUNG UND PFLANZENERNÄHRUNG Klimatisierung/ Pflanzenernährung Bezeichnung des Gewächshauses, Abteil, Kabine, Verkaufsraum Temperaturen in Grad Celsius ˘ Luft ˘ Boden ˘ Wurzelraum Kühlung Lüftung Innovative Lösungen für Produktion und Verkauf • Pflanztische und Hängen • Verkaufstische • Container-Anlagen • Bewässerungs-Anlagen einschl. Düngemischer, Pumpstationen usw. • Gießwagen Schattierung/Verdunklung Luftfeuchte CO2-Düngung Belichtung/Beleuchtung Bewässerung Düngung Pflanzenschutz 7.2 HEIZFLÄCHEN IM GEWÄCHSHAUS* Art der Heizung und der Heizflächen Gewächshauskabine bzw. -abteil Heizflächen Raumheizung ˘ Rohrheizung – Vegetationsheizung – niedrige Rohrheizung – Stehwandheizung – Dachraumheizung ˘ Luftheizer – Wand- und Deckenluftheizer – stationäre oder mobile Warmlufterzeuger – CO2-Generatoren Wurzelraum- beziehungsweise Bodenheizung ˘ Bodenheizung ˘ Betonbodenheizung ˘ Unter- und Auftischheizung Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand von der Planung bis zur Fertigstellung Ihrer Gewächshaus-Einrichtung. Auch Sie können von den langjährigen Praxiserfahrungen unserer Konstrukteure profitieren. Unser Ziel ist es, für unsere Kunden eine kostenbewusste Anlage mit maximaler Wirtschaftlichkeit zu bauen. Deshalb wurden wir zu einem führenden Anbieter in Deutschland und darüber hinaus in ganz Europa. Ihr Partner seit über 75 Jahren. Gießwassererwärmung Sonstiges * Auslegung entsprechend der Anforderungen in Punkt 4.5. 7.3 LÜFTUNG Auslegung entsprechend in Punkt 7.1 und Ausführung der Lüftung in Punkt 6.6 Gewächshaus–Einrichtungen Knecht GmbH Gewächshaus-Einrichtungen Ziegeleistraße 1 · D-72555 Metzingen Tel. +49 (0) 71 23/9 65-0 · Fax 9 65-150 www.knecht.de · [email protected] 13 7.4 KÜHLUNG* Art der Kühlung 7.7 BELICHTUNG/BELEUCHTUNG Gewächshauskabine bzw. -abteil Art der Belichtung/ Beleuchtung Verdunstungskühlung Gewünschte Beleuchtungs stärke Leuchten/ Lampentyp Anschlußleistung (Lx) Raumheizung ˘ Mattenkühlung ˘ Taschenklappenlüftung Arbeitsplatzbeleuchtung Technische Kühlung** Photosynthetische Belichtung (Zusatzbelichtung, Assimilationslicht) Gewächshauskabine bzw. -abteil (W/m2) Orientierungsbeleuchtung * Auslegung entsprechend der Anforderungen in Punkt 4.5 ** mit zentraler bzw. dezentraler Kälteversorgung. Photoperiodische Belichtung (Störlicht) 7.5 LUFTBE- UND -ENTFEUCHTUNG Art der Be- oder Entfeuchtung Gewächshauskabine bzw. -abteil Dekorative Pflanzenbeleuchtung (Verkaufsräume) * Auslegung entsprechend Anforderungen in Punkt 4.4 Luftbefeuchtung ˘ in Zusammenhang mit Verdunstungskühlung ˘ Hochdrucknebelsysteme ˘ Niederdrucknebelsysteme Luftentfeuchtung 7.6 SCHATTIERUNG/VERDUNKELUNG/ ENERGIESCHIRM Art der Anlage Gewächshauskabine bzw. -abteil Außenschattierung ˘ Dach ˘ Stehwand ˘ Giebel Innenschattierung ˘ Dach ˘ Stehwand ˘ Giebel Energieschirm ˘ Dach ˘ Stehwand ˘ Giebel kombinierte Wärmedämmung und Schattiereinrichtung* ˘ Dach ˘ Stehwand ˘ Giebel Verdunklung * 14 Beachtung der Gewebeauswahl 7.8 CO2-ANREICHERUNG DER GEWÄCHSHAUSLUFT (CO2-DÜNGUNG) ˘ CO2 aus Verbrennungsprozessen • Abgasnutzung aus Kaminanlagen • CO2-Generatoren ˘ Technisch erzeugtes CO2 • Tankanlagen • Flaschenbatterien CO2-Verteilung und -messung Gewächshauskabine bzw. -abteil 7.9 KULTURFLÄCHEN Kulturfläche UND 7.11 ANLAGENTECHNIK BEWÄSSERUNG/DÜNGUNG -SYSTEME Flächenbedarf Bemerkungen m2 Gewächshauskabine bzw. -abteil Grundbeet ˘ im natürlichen Boden ˘ in aufgebrachter Substratschicht ˘ mit bodenunabhängigen Kultursystemen Bankbeete oder Sonderformen Betonfußboden Bewässerungssysteme für Düngungssysteme (Düngereinspeisegerät, Bewässerungsautomat, Düngermischer) Tropfbewässerungssysteme ˘ Tropfschläuche* ˘ Einzeltropfer* Gießwagen ˘ Düsen* Rinnenbewässerung ˘ auf Tischen ˘ auf dem Fußboden Anstaubewässerung Rolltische ˘ Unterbau* ˘ Belag Bewässerungssysteme für Düngungssysteme (Düngungs- und Bewässerungsanlage mit Rechnersteuerung) Rollmobiltische ˘ Belag** Rinnentische ˘ Unterbau* Übertischstellagen Hängen ˘ Rollhängen ˘ Hängerinnen Spaliere * Unterbau eingetragen: fest oder höhenverstellbar, Betonunterbau, Unterbau aus Aluminiumprofilen oder verzinkten Stahlprofilen ** Belag entsprechend Nutzungszweck und Bewässerungssystem eintragen: Kunststoffwannen für Anstauverfahren, Styroporplatten, Wellgitterbelag mit oder ohne integrierte Heizungsschläuche, Thermobelag mit Heizschläuchen, Holzroste, ebene Zementfaserplatten u. a. Gewächshaus, Kabine, Abteil Düsenrohrbewässerung ˘ fest installiert ˘ höhenverstellbar ˘ Düsen* Stationäre Tische ˘ Unterbau* ˘ Belag** Mobiltische ˘ Belag** Anzahl und Flächen der Bewässerungskreise Systemauswahl ˘ offenes System ˘ geschlossenes System ˘ mit Filter ˘ ohne Filter Tropfbewässerungssystem ˘ Tropfschläuche* ˘ Einzeltropfer* Kapillarbewässerung (z. B. offene und geschlossene Matte) Nährfilmtechnik (NFT) Anstaubewässerung Aeroponik * Auswahl Düsen und Tropfer entsprechend Verwendungszweck und Gewächshausgeometrie 7.10 GRUNDLAGEN BEWÄSSERUNG/DÜNGUNG Welches Düngungssystem soll angewendet werden bzw. wird angewendet ˘ Vorrats- und Nachdüngung mit Düngesalzen ˘ Einsatz von Depotdüngern ˘ Flüssigdüngung, diskontinuierlich ˘ Flüssigdüngung, kontinuierlich (Bewässerungsdüngung) Sind Anlagen zur Düngerdosierung für die Flüssigdüngung vorhanden? ˘ ˘ Ja Nein Welche Düngerdosieranlagen oder Nährlösungsaufbereitungsanlage soll eingesetzt werden? ˘ ˘ ˘ ˘ Düngereinspeisegerät Bewässerungsautomat mit pH- und ECKontrollgerät Düngermischer zur Versorung mehrerer Bewässerungskreise mit unterschiedlichen Nährlösungen (evtl. in Verbindung mit Bewässerungsautomat) Düngungs- und Bewässerungsanlage mit Rechnersteuerung zur Versorgung mehrerer Bewässerungskreise mit automatischer pH- und EC-Regelung Ist die Kapazität der vorhandenen Anlage(n) für die Flächenerweiterung ausreichend? ˘ ˘ Ja Nein 15 7.12 TRANSPORTMITTEL Transportmittel (Beispiele) UND -SYSTEME 7.14 SONSTIGE AUSSTATTUNG Bezeichnung des Gewächshauses, Abteil, Kabine Ausstattung (Beispiele) Gewächshaus, Kabine, Abteil, Verkaufsraum Steckdosen* Etagenwagen/Palettenkrarren Gabelhubwagen/Gabelstapler Rollenbahn Arbeitsplatzbeleuchtung Orientierungsbeleuchtung Förderband Hängerollbahn Mobilpalette (Mobiltische) Zusätzliche Zapfstellen für Schlauchanschlüsse Sonstige Transportmittel Ausgußbecken/ Waschbecken 7.13 AUTOMATISIERUNGSTECHNIK Gewünschte Steuerung und Reglung Gewächshauses, Kabine Abteil, Verkaufsraum Luftraumheizung* Unterteilung in Heizkreise** Druckluftanschluß Insektenschutzgitter an den Lüftungsflächen Mit der Konstruktion verbundene Transporttechnik * Eintragung in Grundrißskizze empfohlen Boden- bzw. Wurzelraumheizung Unterteilung in Heizkreise** Lüftung* • mit Sturmablüftung • mit Regenstellung • mit windrichtungsabhängiger Steuerung Innenschattierung* 7.15 SONSTIGE AUSSTATTUNGEN BEI VERKAUFSRÄUME Außenschattierung* Energieschirm* Kombinierte Wärmedämmund Schattieranlage* Verdunklungsanlage* Kühlung Luftbefeuchtung Bewässerung/Düngung CO2-Anreicherung Belichtung * Auswahlposition: licht- oder/und zeitabhängig gesteuert ** Unterteilung in Heizkreise flächenmäßig bzw. nach unterschiedlichen Heizungssystemen Die Planung und Auslegung der Automatisierungstechnik sollte sich an folgenden Punkten orientieren: • Ausgangssituation: Wieviele Klimaeinheiten sind vorhanden (geregelt oder ungeregelt)? Welche MSR-Technik ist bereits im Einsatz (erweiterungsfähig oder nicht)? Ist eine meteorologische Station vorhanden u.a.? • Wie groß ist der Umfang der Regelungs- und Steueraufgaben für den Neubau bzw. die Erweiterung der Gewächshausflächen (Tabelle 6.10)? • Welche Ausstattung und welcher Komfort wird gewünscht (Regelung von Einzelkomponenten, komplexe Regelung, Regelung nach Klimaprogramm, Bedienung über Leitrechner, Störmeldungen und Alarmierung u.a.)? 16 Ausstattung Verkaufsraum Sonnenschutz (Markisen, Rolläden u.a.) Tür- und Torarten* Fußbodenentwässerung Ladenbau- und Einrichtung** Kassen- und Kommunikationstechnik Beleuchtung*** Rollverkaufstische Kühllager- und Verkaufsflächen Sicherheitseinrichtungen * ** Schiebetür, Flügeltür, Drehtür, Automatik- oder Handbetrieb, Sektionaltor (Warenanlieferung) Es wird empfohlen dazu eine gesonderte Ausarbeitung anzufertigen (Einrichtung entsprechend Warensortiment, Kundendurchlauf, Farbgebung und Gestaltung, Angebotstyp und Charakter der Verkaufseinrichtung u.a.) 8. BAUANTRAGSSTELLUNG UND SONSTIGE GENEHMIGUNGSVERFAHREN Welche Genehmigungen sind einzuholen (Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, umweltrechtliche Genehmigung u.a.)? Ist das Bauvorhaben entsprechend der Vorschriften der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes genehmigungspflichtig? In der Vorbereitungsphase des Bauvorhabens sollten bauplanungsrechtliche Voraussetzungen (z.B. Bebaubarkeit des Grundstückes im Außenbereich, Festlegungen im Flächennutzungsplan u.a.) geklärt werden, so unter anderem mittels einer Bauvoranfrage. Für die Bauvorlagen, die zusammen mit dem Bauantrag/Bauvoranfrage einzureichen sind, werden benötigt: ˘ Lageplan als Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder 1:1000, ˘ Bauzeichnungen, wie Grundrisse, Gebäudeansichten und -schnitte, ˘ Baubeschreibung einschl. Beschreibung von Produktionsanlagen und Feuerungsanlagen, Baugrundbeschreibung (Gutachten), ˘ bautechnische Nachweise für Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz, ˘ nachprüfbare Berechnung des umbauten Raumes. Hinweis: Die für das jeweilige Bundesland gültigen Bauantragsformulare sind in gut sortierten Bürobedarfshandlungen erhältlich. Weitere Vorlagen können von der Bauaufsichtsbehörde verlangt werden. So können z.B. bei schiwerigen oder unregelmäßigen Geländeverläufen die Geländeschnitte eines amtlich anerkannten Vermessungssachverständigen verlangt werden. Datum der Einreichung Kontrolldaten gung Datum der Genehmi- Bauvoranfrage Bauantrag Sonstige Anträge 9. KOSTENSCHÄTZUNG, ANGEBOTSEINHOLUNG, VERTRAGSABSCHLUß* Aktivität Verantwortlicher Beauftragter Termine und Kontrollvermerke Bemerkung Kostenschätzung • nach DIN 276 durch Planer bzw. Architekten • auf der Grundlage unverbindlicher Preisangebote durch den Bauherren Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen als Grundlage für die Angebotseinholung und Auftragsvergabe • durch Planer bzw. Architekten • unter Zuhilfenahme der Abschnitte 1 bis 6 dieser Kontrolliste durch den Bauherrn Einholung von Angeboten** • Beteiligten Firmen Prüfen und Werten von Angeboten • Anfertigung eines Preisspiegels Auftragsvergabe** • Vertragsabschlüsse mit den Firmen * Ausführliche Beschreibung im INDEGA-Beitrag „Vergabeverfahren bei Neubau und Sanierung von Gewächshäusern” ** im Rahmen oder außerhalb eines der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren 17 10. OBJEKTÜBERWACHUNG (KONTROLLE BAUABLAUF UND -AUSFÜHRUNG) Aufgaben Verantwortlicher Beauftragter/ Beteiligte Termine Bemerkungen und Erledigungsvermerke Baubeginn • Genehmigte Bauvorlage • Sonstige Erlaubnisse • Anzeige Baubeginn • Einmessen des Bauwerkes auf dem Baugrundstück (Lage und Höhen) • Bauherrenversicherung Objektüberwachung • Überwachung der Ausführung entsprechend der genehmigten Bauvorlagen, Pläne, Leistungsbeschreibungen und Vorschriften • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften • Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten • Überwachung der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis Führen eines Bautragebuches • Nachweisführung zur Objektüberwachung, der Leistungen, Beanstandungen, Kapazitäten, Leistungsänderungen, Behinderungen im Bauablauf, Störungen, Besonderheiten Vorbereitung Bauabnahme und Rechnungsprüfung • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen • Prüfprotokolle und Abnahmebereicht für elektrische Anlagen • Sicherheitstechnische Prüfung Heizungsanlagen, CO2-Anlagen u.a. • Übergabeprotokolle für sonstige technische Anlagen wie MSR-Anlagen, Mobiltischanlagen, Luftbefeuchtungsanlagen u.a. Bauabnahme • Technische Bauabnahme – Mängelfeststellung – Mängelbeseitigung • Rechtsverbindliche Bauabnahme nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B Fesstellungen zu – Einhaltung Bauzeitplan – Mängeln laut Technischer Bauabnahme Erklärungen zur – Abnahmeverweigerung – Abnahme trotz festgestellter Mängel unter Vorbehalt – Abnahme ohne sichtbare Mängel – Abnahme von Teilleistungen Aufforderung zur befristeten Mängelbeiseitigung Rechnungsprüfung • Prüfung der Rechnung gegenüber dem Angebot unter Zuhilfenahme der Aufmaßlisten Kostenfeststellung ZUSAMMENFASSUNG SUMMARY Die vorgestellten Fragebögen und Formulare können beim Neubau oder bei der Sanierung von Gewächshäusern für den Bauherrn eine Hilfe bei der Bauvorbereitung und Baudurchführung sein. Diese Planungshilfe soll insbesondere die Erstellung einer Aufgabenstellung für das Bauvorhaben erleichtern. Darüber hinaus stellt es einen Leitfaden für die Aktivitäten der Bauherren während des Bauablaufes dar. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch aller am Bauvorhaben Beteiligten wird geklärt. Presented questionnaires and forms can support builder-owner before and during construction and refurbishment of greenhouses. Questionnaire should make preparation of terms of reference easier. It can also be used as a main thread during construction work by builder-owner. Cooperation and exchange of information among everybody, who is engaged in this project is explained. 18 PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM GARTENBAU TEIL 3: SPEZIELLE FRAGEN BEI DER D as gesamte Vergabeverfahren umfasst folgende Einzelschritte: ● Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen geordnet nach Leistungsbereichen, ● Zusammenstellen von Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, ● Einholen von Angeboten, ● Prüfen und Werten von Angeboten aus baufachlicher Sicht, ● Aufstellen eines Preisspiegels und Wertung der Angebote aus Sicht der Baukosten, ● vertragliche Vereinbarung zur Ausführung der Bauleistung. Bevor auf das Vergabeverfahren näher eingegangen wird, sollen die Beziehungen des Bauherrn und aller baubeteiligten Unternehmen aus rechtlicher Sicht dargestellt werden. Diese Beziehungen regeln sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Bestimmungen der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Ausführungen der Paragraphen 631 ff. des BGB zum Werkvertrag sind jedoch nicht speziell auf die Belange des Bauwesens zugeschnitten. So wird unter anderem der wichtige Abschnitt vor Abschluss des Bauvertrages, das Vergabeverfahren, nicht im BGB behandelt. Dem gegenüber schafft die VOB klare und einheitliche Grundsätze auf der Grundlage des Baurechtes und schließt somit die im BGB vorhandenen Lücken. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die VOB kein Gesetz ist, somit nicht von selbst gilt, sondern die Anwendung in jedem Fall einzeln vereinbart werden muss. Das Zusammenspiel der VOB in seinen einzelnen Teilen ist in Abbildung 7 verdeutlicht. Aus dieser Abbildung ist zu entnehmen, dass Teil A der VOB die allgemeinen Bedingungen über die Vergabe von Bauleistungen und die Teile B und C die Grundlagen für die Vertragsgestaltung zur Ausführung regeln. Auf spezielle Rechtsgrundsätze des BGB und Ausführungen der VOB wird in den Erläuterungen zu den einzelnen Schritten des Vergabesystems näher eingegangen. LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN UND LEISTUNGSVERZEICHNISSE Je nach Art und Umfang der Baumaßnahmen sind für die baulichen Arbeiten Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen zu erstellen. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der VOB Teil A, Paragraph 9 eindeutig und so ausführlich zu beschreiben, dass alle Bewerber (Bauunternehmer) die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne große Vorarbeiten berechnen können. Je detaillierter die Leistungsbeschreibungen und VERGABE VON BAUAUFTRÄGEN -verzeichnisse sind, desto höher ist die Chance für den Bauherrn, anhand der ausgewiesenen Preise vergleichen zu können. Beim Ausarbeiten der Leistungsverzeichnisse ist darauf zu achten, dass dem Bauunternehmer keine ungewöhnlichen Wagnisse aufgebürdet werden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen vorab nicht eingeschätzt werden können. Zu diesem Zweck sind die wesentlichen Verhältnisse auf der Baustelle, allgemeine Angaben zur Ausführung, Nebenleistungen und besondere Leistungen nach den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB Teil C, ATV DIN 18 229) für Bauleistungen zu erfassen: ● Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung, ● Art und Lage der baulichen Anlagen, ● Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen, ● für den Verkehr freizuhaltende Flächen, ● Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser, ● Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume, ● Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen, ● Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern, ● Wasseranalysen, ● Besondere wasserrechtliche Vorschriften, ABBILDUNG 7: INHALT TEILE A, B UND C. UND ZUSAMMENWIRKEN DER VOB- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Teil B Teil C Allgemeine Bestimmungen über Anbahnung und Abschluss der Verträge Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Allgemeine technische Vertragsbedingungen Durchführung des Vergabeverfahrens Vereinbarung im Bauvertrag 19 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● 20 Besondere Vorgaben (Beschränkungen) für die Entsorgung (Abwasser und Abfall), Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle. Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasserund Versorgungsleitungen. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, möglichst unter Auslegung von Bestandsplänen, zum Beispiel Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Angaben über schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit. ● ● ● ● ● ● ● ● ● Besondere Erschwernisse während der Ausführung, zum Beispiel Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiter läuft. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung. Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, was der Auftraggeber an erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht Nebenleistung sind. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Wie lange, für welche Arbeiten und welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmen vorzuhalten hat. Besondere Anforderungen an Art und Güte der Stoffe und Bauteile. Anforderungen an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungsund Gütenachweise. Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen und sollen. ● Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. ● In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. ● Leistungen für andere Unternehmer. ● Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Sollten darüber hinaus Abweichungen von den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen von Bedeutung sein, sind diese einzeln zu benennen. Gleiches gilt für Nebenleistungen, wie: ● Einrichten und Räumen der Baustelle. ● Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte. ● Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen. ● Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschluss- ● ● ● ● ● ● ● stellen zu den Verwendungsstellen. Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle beziehungsweise von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung und besondere Leistungen, zum Beispiel: Versicherung von Leistungen bis zur Abnahme zugunsten des Auftraggebers oder Versicherung eines außergewöhnlichen Haftpflichtwagnisses. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhalten des öffentlichen und Anliegerverkehrs auf der Baustelle, zum Beispiel Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen, Leiteinrichtungen. Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes, der Landes- und Denkmalpflege. Entsorgen von Sonderabfall. Beseitigen von Abfällen, Schutt und dergleichen. Bestseller Unsere Kunden erwarten von uns Spitzenqualität und zuverlässigen Service zu günstigen Preisen. Sie können sich auf uns verlassen. Immer. Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk - Werkzeugbau Bakumer Straße 73 Postfach 11 60 | 49378 Lohne Telefon: 0 4442 982-321 | Telefax: 0 4442 982-342 Internet: www.teku.com E-Mail: [email protected] einfach am besten 21 ABBILDUNG 8: VERGABE- UND VERTRAGSORDNUNG FÜR BAULEISTUNGEN VOB ● Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen. ● Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen. Die Angaben zur Baustelle, zur Ausführung und sonstigen Leistungen sind dem eigentlichen Leistungsverzeichnis voranzustellen. Das Leistungsverzeichnis selbst kann in zwei unterschiedlichen Hauptformen abgefasst werden. Die erste Form des Leistungsverzeichnisses, hauptsächlich von öffentlichen Auftraggebern gefordert, orientiert sich an den Leistungstexten der Standardleistungsbücher für das Bauwesen (StLB). Diese Standardleistungsbücher, vom DIN – Deutschen Institut für Normung herausgegeben, umfassen derzeit etwa 70 Gewerke des Bauwesens. Für den fachspezifischen Teil des Gewächshausbaues ist jedoch noch kein Standardleistungsbuch vorhanden, so dass für diesen Bereich die Leistungsanforderungen in sogenannten freien Texten formuliert werden können und müssen. Gleiches trifft teilweise auch für Leistungen anderer Gewerke zu, die im Gewächshausbau eine spezifische Rolle spielen, zum Beispiel rechnergestützte Automatisierungsanlagen zur Steuerung von Klima- und Wachstumsfaktoren im Gewächshaus, Tischsysteme in Gewächshäusern, Schattieranlagen und anderes. Die zweite Form des Leistungsverzeichnisses spielt hauptsächlich bei privaten Bauherren eine Rolle. Sie basiert auf der freien Textgestaltung für die geforderten Bauleistungen im Sinne einer Funktionalbeschreibung. Sowohl die erste als auch die zweite Form der Leistungsverzeichnisse ist für die bauausführenden Unternehmen akzeptabel. ABBILDUNG 2: ARTEN DER AUSSCHREIBUNG VERGABE VON BAUAUFTRÄGEN. UND Verfahrensarten bei der Vergabe Europaweite Vergabeverfahren offene Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Nationale Vergabeverfahren öffentliche Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Bauleitungen werden im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben Bauleistungen werden im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben, gegebenenfalls nach öffenlicher Aufforderung Teilnahmeanträge zu stellen Bauleistungen werden ohne ein förmliches Verfahren vergeben 22 Teil A Allgemeine Bestimmungen über Abnahme und Abschluß der Verträge Durchführung des Vergabeverfahrens Teil C Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Allgemeine technische Vertragsbedingungen Vereinbarung im Bauvertrag Die Leistungsverzeichnisse kann insbesondere bei der freien Textgestaltung der Bauherr selbst erstellen. Eine Konsultation mit Technikberatern, Fachplanern und Architekten ist jedoch zu empfehlen, um die fachliche Aussagekraft und Vollständigkeit zu gewährleisten. Unabhängig von der Form der Leistungsverzeichnisse ist ein Rahmenaufbau des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf Leistungstext, Einheits- und Gesamtpreis einzuhalten. Darüber hinaus ist das Leistungsverzeichnis nach Gewerken zu gliedern. Für den Neubau eines Gewächshauses können folgende Gewerke in Frage kommen: ● Erdarbeiten, ● Beton- und Maurerarbeiten, ● Straßen, Wege, Plätze, ● Heizung, ● Wasserinstallation, ● Elektro-/Automatisierungstechnik mit Angaben zur gewünschten Steuerung, ● Elektroinstallationen, ● Wärmedämm- und Schattieranlagen, ● Kultursysteme, ● Malerarbeiten, ● Klempnerarbeiten, ● Blitzschutzarbeiten. Zusätzlich zu den genannten Beispielen können in Frage kommen ● Trockenbauarbeiten zum Einbau von Sozial- und Sanitärräumen im Gewächshausbereich. ● Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen im Gewächshaus oder in gesonderten Bauwerken. ● Sonstige betriebliche Einbauten, Maschinen und Geräte, wie Transportsysteme, Kühlzellen, Jungpflanzenanzuchtlinien, Anlagen zur CO2-Düngung. Bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist weiterhin zu beachten, dass die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Elt, Gas gewährleistet ist, beziehungsweise die entsprechenden Leistungen mit aufgenommen werden. EINHOLUNG VON ANGEBOTEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG Nachdem nunmehr das Leistungsverzeichnis mit detaillierter Leistungsbeschreibung vorliegt, können von den ausführenden Fachfirmen Angebote eingeholt werden. ANGEBOTSPRÜFUNG AUS BAULICHER UND PREISLICHER SICHT Die Angebote der einzelnen Bauunternehmer sind aus baufachlicher und rechnerischer Sicht zu prüfen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob seitens der Bauunternehmer Nebenangebote unterbreitet wurden, die eventuell aufgetretenen Mängeln im Leistungsverzeichnis entgegen wirken und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen. Sind die vorliegenden Angebote aus baufachlicher Sicht gleichwertig, kann noch die Preisstellung als Kriterium für die Vergabe herangezogen werden. Um eine fundierte Entscheidung über das auszuwählende Bauunternehmen zu treffen, sind in Zweifelsfällen auch Bietergespräche üblich, in denen inhaltliche Details zum Angebot oder eventuell notwendige Präzisierung zur Leistungsanforderung zwischen Bauherr und Bauunternehmer geklärt werden können. ZUSAMMENFASSUNG SUMMARY Auf der Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren und den bauausführenden Unternehmen werden die einzelnen Schritte der Ausschreibung von Bauvorhaben vom Erstellen der Leistungsbeschreibung und der Zusammenstellung von Verdingungsunterlagen über das Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten bis zur vertraglichen Vereinbarung zur Ausführung der Bauleistungen beschrieben.Dabei wird auf das Erstellen von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen näher eingegangen. According to the legal relationship between builderowner and company every single step is described from tender of project up to turnkey realization of project. Compiling work describtions and bill of quantities are described in detail. hortec 2005 startet von der Pole-Position! Die Technikmesse für den Garten- und Gemüsebau 14. – 16. Oktober 2005 · Messe Karlsruhe ren Sie e i t n e s Prä ! odukte r P e r h I +49 721 3720-5128 · www.hortec.de · [email protected] KMK – Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH Messegelände · 76287 Rheinstetten Tel.: +49 721 3720-5000 · Fax: +49 721 3720-2106 [email protected] · www.karlsruhe-messe.de 23 PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM GARTENBAU TEIL 4: GESTALTUNG angelhafte Bauausführungen, unklare Zahlungsbedingungen und -modalitäten, Terminverzüge und andere Streitpunkte sind in vielen Fällen der Ausgangspunkt zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem bauausführenden Unternehmen. Für eventuell notwendige Beweisverfahren innerhalb der rechtlichen Auseinandersetzung ist es notwendig, auf detaillierte vertragliche Vereinbarungen zurückgreifen zu können. Der Bauvertrag sollte jedoch mindestens folgende Hauptinhalte umfassen: ● Vertragsgegenstand, ● Vertragsgrundlagen und Vertragsbestandteile, ● Vergütung, ● verbindliche Ausführungsfristen, ● Vertragsstrafen, ● Gewährleistung, ● Zahlungen, ● Sicherheitsleistungen, ● Bauversicherung, ● Gerichtsstandvereinbarung, ● Mitwirkungsleistungen des Bauherrn, ● sonstige Vereinbarungen, beispielsweise Versicherungen, Zustand der Baustelle…, ● Teilgeltung und Teilunwirksamkeit des Vertrages, ● Schriftform bei Vertragsänderungen. DER BAUVERTRÄGE Stundenlohnvertrag Leistungsvertrag Einheitspreisvertrag 24 NACH Grafiken: Diezemann, Brunko Bauverträge nach VOB/A § 5 Selbstkostenerstattungsvertrag BAUVERTRÄGEN M BAUVERTRAGSINHALTE ABBILDUNG 9: ARTEN VOB UND BGB. VON Pauschalprovisionierung Werkverträge nach BGB §§ 631 ff Pauschalpreisvertrag (als Werkvertrag) ABSPRACHEN NACH TREU UND GLAUBEN SIND MÖGLICH Da bei der Beauftragung von Bauunternehmen der Grundsatz der Vertragsfreiheit besteht, sei darauf hingewiesen, dass Bauherr und Bauunternehmer nach Paragraph 242 BGB alle Absprachen in den Grenzen von Treu und Glauben treffen können. Empfehlenswert ist jedoch in jedem Falle, für Bauverträge die Schriftform zu wählen. Die Ausführungen der Paragraphen 631 ff. des BGB sind nicht auf die speziellen Belange des Bauwesens zugeschnitten. Aus diesem Grund schafft die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) klare und einheitliche Grundsätze auf der Grundlage des Baurechtes und sollte im Sinne von allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausgestaltung von Bauverträgen herangezogen werden. Eine Übersicht über mögliche Arten von Bauverträgen gibt Abbildung 9. Die Anwendung aller Teile der VOB wird für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben, der Teil B der VOB wird aber auch in fast alle gewerblichen Bauverträge einbezogen. Hierbei können frei gestaltete oder sogenannte Formularverträge zur Anwendung kommen. Die Anwendung aller Teile der VOB wird für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben, der Teil B der VOB wird aber auch für in fast alle gewerblichen Bauverträge einbezogen. Hierbei können frei gestaltete oder sogenannte Formularverträge zur Anwendung kommen. In den folgenden Ausführungen wird auf den notwendigen Inhalt eines Bauvertrages eingegangen. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Erstellung eines bestimmtens Werkes vereinbart und der Eintritt eines bestimmten Erfolges des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber geschuldet wird. Beim Abschluß des Bauvertrages sind die zivilrechtlichen Grundsätze der Abschlußfreiheit und der Gestaltungsfreiheit zu beachten. Die Gestaltungsfreiheit erlaubt den Vertragsparteien den Inhalt des Vertrages beliebig zu gestalten ohne gesetzlich vorgeschriebene Grenzen zu verletzen. Nach dem Grundsatz der Abschlußfreiheit ist niemand gezwungen, eine bestimmte Willenserklärung abzu- geben, um damit einen von ihm nicht gewollten Vertrag herbeizuführen. Wird ein Bauvertrag vorbereitet und abgeschlossen, liegt in der Regel der Willen des Bauherrn vor, sein Vorhaben zu realisieren.Der Bauvertrag sollte jedoch mindestens die vorn genannten Hauptinhalte umfassen. Auf wichtige vertragliche Vereinbarungen und Regelungen wird mit kurzen Erläuterungen in den folgenden Ausführungen näher eingegangen. VERTRAGSGEGENSTAND Auf der Grundlage von Angeboten, Leistungsverzeichnissen, Zeichnungen oder anderer die Leistung exakt beschreibender Unterlagen, die die bauliche Anlage als vertragliches Ziel nach Art, Umfang und Qualität festlegt, überträgt der Bauherr als Auftraggeber die Ausführung der Leistung dem bauausführenden Unternehmen als Auftragnehmer. Ausführliche Leistungsbeschreibungen in Form von Leistungsverzeichnissen sind die Grundlage für die Ausschreibung (Vergabeverfahren) für öffentliche Bauvorhaben. Jedoch trifft auch private Bauherrn die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung der Leistung, wenn öffentliche Gelder, beispielsweise Fördermittel eingesetzt werden. VERTRAGSGRUNDLAGEN UND VERTRAGSBESTANDTEILE In diesem Punkt des Vertrages ist die Wirksamkeit der Bestimmungen der VOB oder des Werkvertragsrecht nach BGB für den Inhalt des Vertrages zu vereinbaren. Weiterhin sind hier alle Unterlagen, Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik u.a. aufzuführen, die man zum Bestandteil des Vertrages machen möchte, ohne sie in vollen Wortlaut zum Vertragstext aufzunehmen. So zum Beispiel: ● Besondere Vertragsbedingungen ● Zusätzliche Vertragsbedingungen ● Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ● die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), ● die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 25 VERGÜTUNG Beruhrt die Ausführung der Leistung auf detaillierten Leistungsverzeichnissen, die als geprüftes und beständiges Angebot vorliegen, wird ein Einheitspreisvertrag mit einer vorläufigen Auftragssumme entsprechend des Angebotes vereinbart. Möglich ist auch ein Pauschalpreisvertrag bei dem alle Leistungen zu einem vereinbarten Festpreis vergütet werden. Beide Varianten sollten auch nach ihren Vor- und Nachteilen abgewogen werden. Der Pauschalpreisvertrag bindet sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer an die Höhe der vereinbarten Vergütung, ohne auf mögliche Leistungs- und Mengenabweichungen während der Bauausführung reagieren zu können. Der Risikobereich ist hier besonders beim Auftragnehmer groß. Beim Einheitspreisvertrag wird die Vergütung anhand der Positionen des Leistungsverzeichnis zu den dort angebotenen Einheitspreisen vorgenommen. Die Abrechnungsgrundlage bilden die tatsächlich erbrachten Mengen und Massen. Abrechnungs- grundlage ist dabei das Aufmaß, welches durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen ist. Die Einheitspreise sind Festpreise und gestatten nicht, unerwartete Lohn- und Preissteigerungen in der Abrechnung zu berücksichtigen. Ein Einheitspreisvertrag kann jedoch nur auf der Grundlage detaillierter Leistungsverzeichnisse erfolgen, die zum Bestandteil des Bauvertrages zu erklären sind. AUSFÜHRUNGSFRISTEN Der Beginn der Arbeiten sowie der Fertigstellungstermin sind verbindlich zu vereinbaren. Eventuell notwendige Zwischentermine sind ebenso festzulegen, wie die Modalitäten zur Anzeige von Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführungsarbeiten. Beim Einsatz von mehreren ausführenden Firmen wird die Erarbeitung eines Bauablaufplanes mit exakten, zwischen den Gewerken abgestimmten Terminen empfohlen. VERTRAGSSTRAFE Für die Überschreitung von Terminen und Fristen, die für den Auftraggeber einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten kann, sind Vertragsstrafen gegenüber dem Auftragnehmer festzulegen. FORM UND FRIST DER BAUABNAHME Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme der Werkleistung (beispielsweise Gewächshaus mit seinen technischen Ausrüstungen) durch den Auftraggeber. Die Form und die Fristen der Abnahme, wie Teilabnahmen, Endabnahme, ausdrückliche oder stillschweigende Abnahmen sind im Vertrag zu vereinbaren. Sind zum Zeitpunkt der Abnahme wesentliche Mängel vorhanden, welche den Vertragsgegenstand unbenutzbar machen oder seinen Gebrauch unzumutbar erschweren, kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern und die Mängelbeseitigung verlangen. Unbedingt zu beachten ist, dass eine vorherige Inbetriebnahme oder Benutzung ohne eine förmliche Bauabnahme nach 6 Tagen als vollzogene Abnahme gilt, ohne dass der Bauherr die Möglichkeit erhält, die Abnahme wegen gravierender Mängel abzulehnen. GEWÄHRLEISTUNG Im Rahmen der Gewährleistung werden Ansprüche des Auftraggebers des Bauwerkes gegenüber dem Auftragnehmer geletend gemacht, die sich aus Mängeln herleiten, die nach der Abnahme des Bauwerkes auftreten. Mängel, die während der Bauphase sichtbar geworden sind, werden im Rahmen der Bauüberwachung oder im Abnahmeverfahren abgestellt. In der Neufassung der VOB ist der Mängelbegriff an den Wortlaut des Paragraph 633, Abs. 2 BGB angepasst worden. Dabei kommt es darauf an, ob das Bauwerk oder das Bauvorhaben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Der Wert der Bauleistung oder dessen Gebrauchstauglichkeit spielt in der rechtlichen Beurteilung nur noch eine Rolle, wenn die vertraglichen Vereinbarungen 26 (Vertragsgegenstand) fehlen. Deshalb ist es wichtig, den Vertragsgegenstand, also das zu errichtende Gewächshaus, so exakt wie möglich zu beschreiben. Die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche sind vertraglich festzulegen. Sie können frei vereinbart werden, werden jedoch in der Regel nach BGB oder VOB vereinbart. Nach BGB beträgt die Verjährungsfrist fünf Jare. Die bisherige Verjährungsfrist von zwei Jahren nach VOB ist mit der Neufassung der VOB auf vier Jahre erhöht worden und nähert sich an die Regelungen des BGB an. Mängelrügen sind von seiten des Bauherrn dem Bauunternehmer gegenüber in Schriftform unter genauer Angabe des Mangels und einer Fristsetzung für die Mängelbeseitigung geltend zu machen. Nur Mängelrügen in Schriftform verlängern die Verjährungsfrist für die bemängelte Sache. fasst beispielsweise solche Leistungen, wie Bereitstellung von Baustrom, Bauwasser, Montagehilfskräften, Sanitäreinrichtungen und bestimmten Baustoffen (Beton für Fundamente) auf Kosten des Bauherren. Diese Bauherrenleistungen sind auf den Gesamtpreis des Vorhabens anzurechnen. So kann zum Beispiel das Entgelt für die Lieferung von Baustrom und -wasser nach Zählung oder pauschal (möglich sind 0,2 bis 0,6 Prozent der Bausumme) vereinbart werden. PROF. DR. M DIEZEMANN, DR. W. BRUNKO GROßBEEREN ZAHLUNGEN Unter diesem Punkt des Vertrages sind die zu verrechnende Währung, der Zahlungsplan mit Zahlungssummen und –terminen, Formalitäten der Rechnungslegung sowie Schlusszahlungen unter Beachtung des Sicherheitseinbehaltes zu vereinbaren. Bei den Zahlungsbedingungen sind Preisnachlässe auf das Angebot und Skonti zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass ist eine Minderung des für die Leistung geschuldeten Entgelts; im Gegensatz dazu betrifft das Skonto nur den einzelnen Zahlungsvorgang, wenn bestimmte Zahlungsbedingungen, die ausdrücklich vereinbart werden müssen, eingehalten werden. Der Auftragnehmer muss vom Auftraggeber aufgefordert werden, mit jeder Rechnung eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b. Abs. 1, Satz 1 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) von dem für den für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamt vorzulegen. Legt der Auftragnehmer diese Freistellungsbescheinigung nicht vor, ist der Bauherr verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. SICHERHEITSLEISTUNG Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren einen Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung und für die Gewährleistung in einem festzulegenden Anteil von der Gesamtauftragssumme (in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent). Der Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung kann nach der Abnahme in einen Sicherheitseinbehalt für die Gewährleistung umgewandelt werden. Dem Auftraggeber steht diese Sicherheitsleistung bis zum Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist zu. Der Auftragnehmer kann diese Sicherheitsleistung durch eine befristete und selbstschuldnerische Bürgschaft ablösen. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS Die im Rahmen eines Bauvorhabens durch den Bauherren zu erbringende Leistungen sind im Bauvertrag zu definieren. Das um- Schattiergewebe – Energieschirme Ihr optimaler Brandschutz durch Pyrotex modacryl PyroSilver Pyroplus ® ® mit Aluminiumbändchen ® schwer entflammbar nach DIN 41 02 B1 Produktinformationen und Händlernachweise Grevener Damm 227- 231 · D-48282 Emsdetten Tel.: (+49) 02572/960330 · Fax: (+49) 02572/9603366 E-Mail: [email protected] · www.reimann-emsdetten.de 27 ZUSAMMENFASSUNG SUMMARY Der Bauvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den bauausführenden Firmen. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Arten der Bauverträge und ihrer Inhalte wird gegeben. Die Grundlagen der Vertragsgestaltung werden kurz erläutert. Neben der exakten Beschreibung des Vertragsgegenstandes, nämlich des Bauvorhabens, sind im Bauvertrag die Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Fristen, Vertragsstrafen, Bauabnahmebedingungen, die Gewährleistung und die Sicherheitsleistungen zu vereinbaren. Legal relationship between builder-owner and executing company is described by building contract. An overview about different building contracts and their contents will be described here. Fundamentals of building contracts will be explained briefly. Topics such as project, compensation, periods of time, constractual penalties, guarantees etc. are agreed. 28 INDEGA-MITGLIEDSFIRMEN Planung, Baubegleitung Planning and project supervision Antriebstechnik, Lüftungsgetriebe Power drives, rack, pinions Gefoma GmbH Großbeeren Ingenieur- und Planungsgesellschaft Theodor-Echtermeyer-Weg 1 D-14979 Großbeeren Tel.: +49(0)33701/55393 Fax: +49(0)33701/57489 E-Mail: [email protected] Internet: www.gefoma.de Lock Antriebstechnik GmbH Im Sämen 22 D-88521 Ertingen Tel.: +49(0)7371/9508-0 Fax: +49(0)7371/9508-80 E-Mail: [email protected], Internet: www.lock.de Ingenieurbüro Dieter Pelzel VDI Ilsfelder Str. 3 D-71720 Oberstenfeld Tel. +49(0)7062/49 00 Fax. +49(0)7062/49 09 E-Mail: [email protected] Internet: www.ingenieurbuero-pelzel.de Heizung / Heating equipment Unternehmensberatung B. Wewers Am Papenberg 25 D-31162 Bad Salzdetfurth Tel.: +49(0)5063/2157 Fax: +49(0)5063/1040 E-Mail: [email protected] Gewächshäuser / Greenhouses Götsch und Fälschle GmbH Fessenheimer Str. 2, D-86733 Alerheim Tel.: +49(0)9085/96018-0 Fax: +49(0)9085/96018-31 E-Mail: [email protected] Internet: www.goetsch-faelschle-gewaechshausbau.de Kräss GlasCon GmbH Buchenweg 3 D-89284 Pfaffenhofen a. d. Roth Tel.: +49(0)7302/92290-0 Fax: +49(0)7302/92290-92 E-Mail: [email protected] Internet: www.kraess.de Thermo-System Krötz Gewächshausbau GmbH & Co. KG Strutweg 36 D-73553 Alfdorf-Pfahlbronn Tel.: +49(0)7172/31043 Fax: +49(0)7172/32384 E-Mail: [email protected] Internet: www.thermo-system-kroetz.de NACH Hubert Goumans Söhne Broekhuysener Str. 53 D-47638 Straelen Tel.: 02834/9334-0 Fax.:02834/9334-24 E-Mail: [email protected] Internet: www.goumans.de Klaus Kuba GmbH Prinzregentenstr. 69 D-83064 Raubling Tel.: +49(0)8035/966426 Fax.: +49(0)8035/966427 E-Mail: [email protected] Internet: www.heizungsbau-kuba.de Regeltechnik, Klimacomputer Climate control systems, computers ELAU Elektro- und Automatisierungsanlagen Schmiedestr. 14 D-06466 Gatersleben Tel.: +49(0)39482/417 Fax: +49(0)39482/79036 E-Mail: [email protected] Internet: www.elau-ambrozy.de Hempel + Rülcker Regeltechnik GmbH An der Prießnitzaue 10 D-01328 Dresden Tel.: +49(0)351/27176-0 Fax: +49(0)351/27176-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.hempel-ruelcker.de Gewächshauseindeckungen Greenhouse covering material ISK Leipzig Hartzstr. 4 D-04129 Leipzig Tel.: +49(0)341/866160 Fax: +49(0)341/866169 E-Mail: [email protected] Internet: www.isk-leipzig.de ALKOR ONDEX GmbH Reinersstraße 15 D-46145 Oberhausen Tel.: +49(0)208/6292600 Fax: +49(0)208/6292601 E-Mail: [email protected] Internet: www.solvay.com Kriwan Industrie-Elektronik GmbH Allmand 11 D-74670 Forchtenberg Tel.: +49(0)7947/822-0 Fax: +49(0)7947/7122 E-Mail: [email protected], Internet: www.kriwan.com FVG Folien-Vertriebs-GmbH Ebernhahnerstr. 14-22 D-56428 Dernbach/ b. Montabaur Tel.: +49(0)2602/9264-0 Fax: +49(0)2602/9264-24 E-Mail: [email protected] Internet: www.fvg-folien.de RAM - Regel- und Messtechnische Apparate GmbH Gewerbestr. 3 D-82211 Herrsching Tel.: +49(0)8152/378-0 Fax: +49(0)8152/378-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.ram-herrsching.de BRANCHEN Schell GmbH Gewächshausautomatisierung Tulpenstr. 8 D-82281 Egenhofen Tel.: +49(0)8134/554667 Fax: +49(0)8134/554648 E-Mail: [email protected] Internet: www.schellgmbh.de Siemens AG Industrial Solutions and Services, Abt. I&S NRHIV Franz-Geuer-Str. 10 D-50823 Köln Tel. +49(0)221/576-3043 Fax: +49(0)221/576-3477 E-Mail: [email protected] Internet: www.siplant.com Energieschirme/Schattierung/Verdunkelung/ Belichtung/Beleuchtung Energy, shading screens, darkening systems, artificial lighting Plantechnik Hartmann AG Richard-Reuter-Str. 6 D-56276 Großmaischeid Tel.: +49(0)2689/9857-0 Fax: +49(0)2689/9857-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.PlantechnikHartmannAG.de Professional Lighting – DHLicht GmbH Dieselstr. 70 42489Wülfrath Tel.: +49(0)2058/89725 Fax: +49(0)2058/897320 E-Mail: [email protected] Internet: www.dhlicht.de Reimann Spinnerei und Weberei GmbH Grevener Damm 227 - 231 D-48282 Emsdetten Tel.: +49(0)2572/960330 Fax: +49(0)2572/9603366 E-Mail: [email protected] Internet: www.reimann-emsdetten.de Franz Schumann GmbH Werkstr. 13 D-56271 Kleinmaischeid Tel.: +49(0)2689/5065 oder 5066 Fax: +49(0)2689/6145 E-Mail: [email protected] Internet: www.sc-humann.de Richard Weber GmbH Am Kaisergarten 16 D-56276 Großmaischeid Tel.: +49(0)2689/5306 Fax: +49(0)2689/5606 E-Mail: [email protected] Gewächshauseinrichtungen, Tische, Transport Greenhouse equipment, tables, palets Kahler Transportgeräte Werkring 6 D-89290 Buch bei Illertissen Tel.: +49(0)7343/92270 Fax: +49(0)7343/922779 E-Mail: [email protected] Internet: www.spitzenqualitaet.de 29 Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen Ziegeleistraße 1 D-72555 Metzingen Tel.: +49(0)7123/965-0 Fax: +49(0)7123/965-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.knecht.de ProMinent Dosiertechnik GmbH Im Schuhmachergewann 5-11 D-69123 Heidelberg Tel.: +49(0)6221/842256 Fax: +49(0)6221/842-433 E-Mail: [email protected] Internet: www.prominent.com Münster Gewächshaustische GmbH Industriegebiet D-01744 Reichstädt/Dresden Tel.: +49(0)3504/6414 0, Fax: +49(0)3504/6414-10 E-Mail: [email protected], Internet: www.muenstertisch.de Reimann Spinnerei und Weberei GmbH Grevener Damm 227 - 231 D-48282 Emsdetten Tel.: +49(0)2572/96033 0 Fax: +49(0)2572/9603366 E-Mail: [email protected] Internet: www.reimann-emsdetten.de Düngung, Bewässerung Fertilizer, injectors, watering systems Töpfe, Kisten, Paletten lant pots, containers, palets Euflor GmbH für Gartenbedarf Rüdesheimerstr. 15 D-80686 München Tel.: +49(0)89/50093-4 Fax: +49(0)89/500 93-328 E-Mail: [email protected] Internet: www.euflor.de HerkuPlast Kubern GmbH Am Steinhügel 1 D-94140 Ering/Inn Tel.: +49(0)8573/9603-0 Fax: +49(0)8573/9603-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.herkuplast.com Gefa Produktions- und Handels mbH Curslacker Deich 194a D-21039 Hamburg Tel.: +49(0)40/7232015 Fax: +49(0)40/7232014 E-Mail: [email protected] Internet: www.geereking.de Götsch und Fälschle GmbH Fessenheimer Str. 2 D-86733 Alerheim Tel.: +49(0)9085/96018-0 Fax: +49(0)9085/96018-31 E-Mail: [email protected] Internet: www.goetsch-faelschle-gewaechshausbau.de KARASTO Armaturenfabrik, Oehler GmbH Hölderlinstraße 34-36 D-70734 Fellbach Tel.: +49(0)711/578851-0 Fax: +49(0)711/583685 E-Mail: [email protected] Internet: www.karasto.de Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen Ziegeleistraße 1 D-72555 Metzingen Tel.: +49(0)7123/965-0 Fax: +49(0)7123/965-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.knecht.de MSR Dosiertechnik GmbH Auf der Kaulbahn 6 D-61200 Wölfersheim Tel.: +49(0)6036/9796-0 Fax: +49(0)6036/9796-30 E-Mail: [email protected], Internet: www.msr-dosiertechnik.de Planta Düngemittel GmbH Schwanenstr. 22 D-93128 Regenstauf Tel.: +49(0)9402/8125 Fax: +49(0)9402/6530 E-Mail: [email protected] Internet: www.plantafert.com 30 Pegasus GmbH Arnhofen 82 D-93326 Abensberg Tel.: +49(0)9443/903599 Fax: +49(0)9443/903598 E-Mail: [email protected] Internet: www.smep.de Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk – Werkzeugbau Bakumer Str. 73 D-49378 Lohne Tel.: +49(0)4442/982-1600 Fax: +49(0)4442/982-1607 E-Mail: [email protected] Internet: www.poeppelmann.com Kultursubstrate Soils, culture substrates, growing media Agrimedia Gartenbaubedarfsartikel GmbH Rudolf-Diesel Str. 8 D-67304 Eisenberg Tel.: +49(0)6351/8062 Fax: +49(0)6351/43544 E-Mail: [email protected] Internet: www.agrimedia.de Einheitserde Werkverband e.V. Waldsiedlung 4 D-36391 Sinntal-Jossa Tel.: +49(0)6665/9740 Fax: +49(0)6665/97450 E-Mail: [email protected] Internet: www.einheitserde.de Euflor GmbH für Gartenbedarf Rüdesheimerstr. 15 D-80686 München Tel.: +49(0)89/50093325 Fax: +49(0)89/500934328 E-Mail: [email protected] Internet: www.euflor.de Gramoflor Vertriebs GmbH & Co. KG Rudolf-Diesel-Str. 27 D-49377 Vechta Tel.: +49(0)4441/9997-0 Fax: +49(0)4441/9997-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.gramoflor.de HAWITA Gruppe GmbH Langer Damm 1, D-49377 Vechta Tel.: +49 (0)4441/9395-0 Fax: +49 (0)4441/9395-44 E-Mail: [email protected] Internet: www.hawita-gruppe.de Plantaflor Humus Verkaufs-GmbH Oldenburger Str. 4 D-49377 Vechta Tel.: +49 (0)4441/926334 Fax: +49 (0)4441/926344 E-Mail: [email protected] Internet: www.plantaflor.de Stender AG Alte Poststr. 121 D-46514 Schermbeck Tel.: +49(0)2853/969-0 Fax: +49(0)2853/96922 E-Mail: [email protected] Internet: www.stender.de Terracult GmbH Kölnstr. 93 D-53757 Sankt Augustin Tel.: +49(0)2241/944880 Fax: +49(0)2241/9448829 E-Mail: [email protected] Internet:www.terracult.com Bodenuntersuchungs- und –messgeräte Soil testing equipment Stelzner Agrar Fachberatungs GmbH Grolandstr. 51A D-90408 Nürnberg Tel.: +49(0)911/359595 Fax: +49(0)911/352620 E-Mail: [email protected] Internet: www.stelzner.de STEP Systems GmbH Duisburger Str. 44 D-90451 Nürnberg Tel.: +49(0)911/9626050 Fax: +49(0)911/9626059 E-Mail: [email protected] Internet: www.stepsystems.de Pflanzenschutztechnik Plant protection Ebinger GmbH Herrengasse 27 D-76835 Rodt Tel.: +49/0)6323/989320 Fax: +49(0)6323/989318 E-Mail: [email protected], Internet: www.ebinger-rodt.de Gefa Produktions- und Handels mbH Curslacker Deich 194a D-21039 Hamburg Tel.: +49(0)40/7232015 Fax: +49(0)40/7232014 E-Mail: [email protected] Internet: www.geereking.de GEBA Gerätebau GmbH Heinrich-Nicolaus-Str. 15 D-87480 Weitnau Tel.: +49(0)8375/9200-0 Fax: +49(0)8375/9200-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.Igeba.de Knecht GmbH Gewächshauseinrichtungen Ziegeleistraße 1 D-72555 Metzingen Tel.: +49(0)7123/965-0 Fax: +49(0)7123/965-150 E-Mail: [email protected], Internet: www.knecht.de Maschinen, Geräte Machines, Equipment Ebinger GmbH Herrengasse 27 D-76835 Rodt Tel.: +49/0)6323/989320 Fax: +49(0)6323/989318 E-Mail: [email protected], Internet: www.ebinger-rodt.de Lehners Sägerät Wendelsteinstr. 7-9 D-83128 Halfing Tel.: +49(0)8055/624 Fax: +49(0)8055/8274 E-Mail: [email protected] Internet: www.saetechnik.de Mayer GmbH & Co KG Poststr. 30 D-89522 Heidenheim Tel.: +49(0)7321/9594-237 Fax: +49(0)7321/9594-297 E-Mail: [email protected] Internet: www.mayer.de Sroka Verarbeitungssysteme An der Papenburg 49 D-44866 Bochum Tel.: +49(0)2327/320714 Fax: +49(0)2327/320715 E-Mail: [email protected] Internet: www.blumenbinden.de Etiketten Labels Hermann Meyer KG Halstenbeker Weg 100 D-25462 Rellingen Tel.: +49(0)4101/4909-0 Fax: +49(0)4101/4909-39 E-Mail: [email protected] Internet: hermann-meyer.de Versicherungen Insurance Gartenbau-Versicherung VVaG Von-Frerichs-Straße 8 D-65191 Wiesbaden Tel.: +49(0)611/56940 Fax: +49(0)611/5694140 E-Mail: [email protected] Internet: www.gevau.de Bücher und Zeitschriften, Kommunikation Journals, literature, communication kriener-potthoff communications gmbh Münsterstraße 111 D-48155 Münster Tel.: +49(0)2506/9309-0 Fax: +49(0)2506/9309-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.kriener-potthoff.com THALACKER MEDIEN Hamburger Str. 277 D-38114 Braunschweig Tel.: +49(0)531/38004-0 Fax: +49(0)531/38004-25 E-Mail: [email protected] Internet: www.thalackermedien.de Fachmessen Trade fairs Messe Essen GmbH Norbertstraße D-45131 Essen Tel.: +49(0)201/7244-512 Fax: +49(0)201/7244-513 E-Mail: [email protected] Internet: www.messe-essen.de Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH Festplatz D-76137 Karlsruhe Tel.: +49(0)721/3720-5128 Fax: +49 (0)721/3720-5139 E-Mail: [email protected] Internet: www.hortec.de Gefa Produktions- und Handels mbH Curslacker Deich 194a D-21039 Hamburg Tel.: +49(0)40/7232015 Fax: +49(0)40/7232014 E-Mail: [email protected] Internet: www.geereking.de Jungpflanzen Grünewald GmbH Kochstraße 6 D-59379 Selm Tel.: +49(0)2592/9145-0 Fax: +49(0)2592/9145-30 E-Mail: [email protected] Internet: www.ggg-gruenewald.com Friedrich Wolfschmidt Jungpflanzen Schleswiger Str. 115 90427 Nürnberg Tel.: +49(0)0911/341634 Fax.: +49(0)0911/341344 E-Mail: [email protected] Sponsor Syngenta Seeds GmbH Alte Reeser Str. 95 D-47533 Kleve Tel.: +49(0)2821/994-0 Fax: +49(0)2821/994-161 E-Mail: [email protected] Internet: www.syngenta-seeds.de Geschäftsstelle Office INDEGA – Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau e.V. Am Schmitzhof 2 D-53343 Wachtberg Tel.: +49(0)228/9343021 Fax: +49(0)228/9343927 E-Mail:[email protected] Internet: www.indega.de Pflanzen / Plants Brandkamp Jungpflanzenvertrieb GmbH In der Flora 6 D-46419 Isselburg-Anholt Tel.: +49(0)2874/9136-0 Fax.:+49(0)2874/9136-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.brandkamp.de Gewebe für Baumschulen und Gartenbaubedarf Nursery burlap and plant protection Deutsche Saatgutgesellschaft mbH Berlin Internationales Lizenzbüro Parrisiusstr. 33 D-12333 Berlin Tel: 030/66572343 Fax:030/6572346 E-Mail: [email protected] Internet: www.dsg-berlin.de Reimann Spinnerei und Weberei GmbH Grevener Damm 227 - 231 D-48282 Emsdetten Tel.: +49(0)2572/960330 Fax: +49(0)2572/9603366 E-Mail: [email protected] Internet: www.reimann-emsdetten.de Fischer GmbH & Co. KG, Jungpflanzen Am Scheid 1a D-56204 Hillscheid Tel.: +49(0)2624/1870 Fax: +49(0)2624/187150 E-Mail: [email protected] Internet: www.pelfi.de 31