AMTSBLATT - Mühlhausen

Transcrição

AMTSBLATT - Mühlhausen
AMTSBLATT
der Stadt Mühlhausen/Thüringen
22. Jahrgang
Mittwoch, den 24. Juli 2013
Nummer 4
Marketing für eine großartige Stadt
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unsere Stadt ist ein Schmuckstück. Das
historische Erbe Mühlhausens und die einzigartige Bausubstanz begeistern weit über
die Region hinaus. Die malerische Altstadt
atmet Geschichte und ein Spaziergang ist
immer auch eine kleine Zeitreise. Über das
ganze Jahr hinweg sorgen engagierte Kulturschaffende für viele Höhepunkte.
Eine perfekte Verknüpfung von Tourismus
und Kultur gehört sicher zu den größten
Zukunftschancen Mühlhausens. Seit Anfang
des Jahres arbeitet im Rathaus der neu geschaffene Bereich „Stadtmarketing“ an entsprechenden Ideen. Erste Erfolge sprechen
für sich: Die Kampagne „Heiraten in Mühlhausen“ lockt mit neuen Trauorten weitere
Gäste in die Stadt, auf Neubürger wartet
inzwischen ein nettes Überraschungspaket
und Mühlhausen wird Teil des touristischhistorischen Lutherweges. Auch das Vorhaben, mit Mühlhausen-Botschaftern ein weit
über die Region reichendes Netzwerk von
Fürsprechern zu entwickeln, hat im Stadtrat
Anklang gefunden.
Zukunftsweisend ist auch die Vernetzung der
Stadt in der Welterberegion Wartburg-Hainich. Die Kombination unserer regionalen
Stärken ist der Schlüssel zum Erfolg im nicht
einfachen kultur-touristischen Wettbewerb.
Dabei ist das Stadtmarketing in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv der
Frage nachgegangen, was die Stadt einzigartig macht und mit welchen Maßnahmen
die Bekanntheit gesteigert werden kann. Im
April hatten sich bereits über 30 Bürgerinnen und Bürger an einem Workshop beteiligt, um entsprechende Ideen zu sammeln.
Im Juni folgte ein Expertenforum. Mit Kulturschaffenden und Unternehmern aus dem
Touristik-Bereich wurde diskutiert, was den
„Markenkern“ Mühlhausens ausmacht.
Als Stärken für die Werbung haben sich dabei das einzigartige Altstadt-Ensemble und
das vielseitige Kulturangebot der Stadt herauskristallisiert. Besonders positiv wurde
betrachtet, dass in Mühlhausen historisches
Erbe und modernes Leben miteinander verschmelzen. Indem wir unsere Geschichte
als das größte Geschenk für unsere Zukunft
betrachten, wird der Brückenschlag von gestern zu morgen gelingen - für den Tourismus
und auch für unsere Lebensqualität.
Einig war man sich auch, dass dabei die architektonische Vielfalt - etwa die gelungene
Umnutzung historischer Gebäude - sowie
die prägenden Personen der Stadtgeschichte
(Bach, Müntzer, Röbling oder Tilesius) gezielter in den Fokus der Bewerbung rücken
müssen. Ebenso wichtig sei das umfangreiche Kulturangebot. Dabei gehe es neben
der Aufwertung bestehender Angebote auch
um deren bessere Abstimmung aufeinander.
Wünschenswert wäre es, die Kultur noch
stärker als bisher in das Stadtbild zu integrieren. Mit dem Rathaus, St. Marien oder der
Bachkirche Divi Blasii stehen hierfür einzigartige Kulissen zur Verfügung.
Klar wurde aber auch, dass sich all dies nur
durch ein offenes Miteinander aller Bürger
und städtischer Akteure verwirklichen lässt.
Wenn stolze Mühlhäuser für ihre Stadt sprechen, ist das immer noch die beste Werbung.
Diese Feststellungen und auch die Ergebnisse kommender Expertenrunden, etwa
zum Thema Einzelhandel, sollen bis Ende
des Jahres in ein Stadtmarketing-Konzept
einfließen. Ich danke herzlich den vielen
Bürgerinnen und Bürgern, die sich dabei
mit wirklich guten Ideen und Tatkraft einbringen. Wir hoffen auch in den kommenden
Monaten auf weiterhin positive Resonanz unsere schöne Stadt ist es wert.
Herzlichst
Ihr Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Mit blühenden Farbtupfern wird die Stadt noch liebenswerter.
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Amtliche Bekanntmachung
von Beschlüssen des Hauptausschusses
und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
In der Hauptausschusssitzung am 27. Juni 2013 und der Stadtratssitzung am 11. Juli 2013 wurden nachfolgend aufgeführte
Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr. 730/2013
„Richtlinie über die Finanzausstattung der Ortsteile für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten“
Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die angemessene finanzielle Ausstattung der Ortsteile
der Stadt Mühlhausen/Thüringen für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten“.
Beschluss Drucksache Nr. 731/2013
„Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen,
Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen“
Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte
„Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen,
Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen“.
Die neue Richtlinie findet im Haushaltsjahr 2013 erstmals Anwendung.
Beschluss Drucksache Nr. 732/2013
„Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/
Thüringen“
Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte
„Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/
Thüringen“.
Die neue Richtlinie findet im Haushaltsjahr 2013 erstmals Anwendung.
Beschluss Drucksache Nr. 676/2013
„Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrats“
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache Nr. 717/2013
„Beitritt der Stadtwerke Mühlhausen GmbH zur Windkraft Thüringen GmbH (WKT)“
Der Beteiligung der Stadtwerke Mühlhausen GmbH an der Windkraft Thüringen GmbH durch Beitritt wird zugestimmt. Dieser Beschluss bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gem. §
74 Absatz 1 Satz 3 ThürKO.
Beschluss Drucksache Nr. 718/2013
„Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung,
Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2012“
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Ergebnisverwendung, zur Entlastung des
Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrats der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2012.
Beschluss Drucksache Nr. 721/2013
„Schul- und Jugendwettbewerb - 25 Jahre friedliche Revolution
in Mühlhausen“
Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Schul- und Jugendwettbewerbes unter dem Arbeitstitel „25 Jahre friedliche
Revolution in Mühlhausen - 25 Jahre Freiheit und Demokratie
in unserer Stadt“. Als Vorlage für den Wettbewerb kann die Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 682/2007 dienen. Für die Jury
haben schon folgende Personen Ihre Mitarbeit zugesagt:
Jürgen Wand, Lokalredakteur der Thüringer Allgemeinen,
Beate Kaiser, Stadtarchivarin a. D.,
Ruthild Vetter, Journalistin,
Dr. Falk Walther, Ehrenbürger,
sowie zwei Mitglieder des Stadtrates können sich nach den Kommunalwahlen 2014 dafür bewerben.
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Beschluss Drucksache Nr. 722/2013
„Bewerbung der Stadt Mühlhausen für den MDR-Osterspaziergang 2016“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Stadt Mühlhausen
beim:
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
LFH Thüringen
z. Hd. Herrn Mathias Kaiser
(Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Events)
Gothaer Straße 36
99094 Erfurt
Tel.: (0361) 218 16 62
Fax: (0361) 218 29 16 62
als Austragungsort für den MDR- Osterspaziergang 2016 zu bewerben. Über die Ergebnisse des Bewerbungsverlaufes ist der
Stadtrat zu informieren.
Beschluss Drucksache Nr. 724/2013
„Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
2013“
Auf Grund der §§ 55,56 und 57 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - ) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.
März 2013 (GVBl. S.49) sowie der Thüringer Verordnung über
das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV
- ) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S.181), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 15. September 2006 (GVBl. S.520), beschließt
der Stadtrat die Haushaltssatzung 2013 und den Haushaltsplan
2013 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 55.173.268,00 €.
Der Stellenplan 2013 ist dem Haushaltsplan 2013 als Anlage
beigefügt und somit gemäß § 2 der ThürGemHV Bestandteil des
Haushaltsplanes.
Der Stellenplan weist den Gesamtbedarf an Planstellen der Stadt
Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus.
Namentliche Abstimmung:
28 anwesende Stadtratsmitglieder
23 Ja-Stimmen:
Oberbürgermeister Dr. Bruns;
CDU-Fraktion: Thomas Fabisch, Tobias Kühler, Edgar
Schmerbauch, Uwe Seeber;
SPD-Fraktion: Christina Eisenhut, Diethard Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Dr. Hans-Peter Schröder,
René Seyfert, Christine Soyck;
FDP-Fraktion: Uta Hofmann, Wilfried Pätzold;
Fraktion DIE LINKE.: Dirk Anhalt, Rainer Erdmenger, Sabine
Grabow, Wolfgang Jäntsch, Matthias Trautwein;
Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff,
Knut Ewers, Dr. Hans Erich Müller; FW-MHL: Burghard John
4 Nein-Stimmen:
CDU-Fraktion: Volker Bade, Ines Goldmann, Bernd Röttig;
FDP-Fraktion: Hans-Heinrich Röttig
1 Enthaltung:
CDU-Fraktion: Dr. Christina Heise
Beschluss Drucksache Nr. 725/2013
„Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2012 bis
2016“
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. März 2013 sowie der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV - vom 26. Januar 1993, zuletzt
geändert durch Verordnung vom 15. September 2006, beschließt
der Stadtrat den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den
Planungszeitraum 2012 bis 2016.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche
Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr. 734/2013
„Erhalt des Freibads am Schwanenteich“
Der Stadtrat bekundet seinen Willen, den Badebetrieb im Strandbecken zur Badesaison 2014 wieder aufzunehmen. Die Instand-
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setzung des Beckens soll nach den Vorschlägen des Architekten
Weidenbach vom 08.04.2010 erfolgen.
Zur Senkung der Baukosten ist im Vorfeld durch die Stadtverwaltung detailliert aufzulisten, welche Arbeiten durch den Bauhof
geleistet werden können.
Vor Wiederinbetriebnahme ist die Erfüllung der berechtigten Forderungen der Unteren Wasserbehörde und des Fachdienstes
Gesundheit des Landratsamtes Unstrut-Hainich vom April/Mai
2010 abzusichern. Bei den die Wiederinbetriebnahme vorbereitenden Gesprächen sollen von der Bürgerinitiative zu benennende Mitglieder beratend teilnehmen.
Die Baumaßnahmen werden aus der Haushaltsstelle 5900002
(Claes-Park/Wohnmobilstellplatz) nach erfolgter Änderung des
Haushaltsplanes finanziert.
Namentliche Abstimmung:
28 anwesende Stadtratsmitglieder
12 Ja-Stimmen:
CDU-Fraktion: Volker Bade, Thomas Fabisch, Ines Goldmann, Dr. Christina Heise, Tobias Kühler, Bernd Röttig,
Edgar Schmerbauch, Uwe Seeber;
FDP-Fraktion: Uta Hofmann, Wilfried Pätzold, Hans-Heinrich
Röttig;
Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff
15 Nein-Stimmen:
Oberbürgermeister Dr. Bruns;
SPD-Fraktion: Christine Eisenhut, Diethard Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Dr. Hans-Peter Schröder,
René Seyfert, Christine Soyck;
Fraktion DIE LINKE.: Dirk Anhalt, Rainer Erdmenger, Wolfgang Jäntsch, Matthias Trautwein;
Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Knut Ewers, Dr. Hans
Erich Müller;
FW-MHL: Burghard John
1 Enthaltung:
Fraktion DIE LINKE.: Sabine Grabow
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Haushaltssatzung der Stadt Mühlhausen/
Thüringen für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6.
März 2013, hat der Stadtrat am 11.07.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
49.763.127,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
5.410.141,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4*
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
4.000.000,00 €
festgesetzt.
§6
Es gilt der vom Stadtrat am 11.07.2013 beschlossene Stellenplan.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2013 in Kraft.
Mühlhausen, den 18.07.2013
gez. i.V. Sill
i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Dienstsiegel -
* nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
296 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
400 v.H.
2. Gewerbesteuer
400 v.H.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 17.07.2013 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.
Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2013
in der Zeit vom
24.07. - 09.08.2013
in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich
ausgelegt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis
zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung.
Mühlhausen, den 18.07.2013
gez. i.V. Sill
i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Dienstsiegel -
Auflegung der Schöffen-Vorschlagsliste
Die Vorschlagsliste der Schöffen der Stadt Mühlhausen liegt von
Montag, den 29. Juli bis Montag, den 5. August 2013
während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Obermarkt 21,
eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der
Auflegungsfrist, also vom 5. August 2013 an, schriftlich oder zu
Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden,
1. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden
sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften,
2. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden
sind, die nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz
nicht aufgenommen werden sollten.
Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben
folgenden Wortlaut:
㤠32
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen
einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
6 Monaten verurteilt sind;
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer
Tat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
§ 33
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben
oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste
nicht in der Gemeinde wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt
nicht geeignet sind;
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
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§ 34
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
1. der Bundespräsident;
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und
Rechtsanwälte;
5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,
Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig
gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt
eines Schöffen nicht berufen werden sollen.“
Mühlhausen, den 03.06.2013
gez. Bedranowsky
Stadtrechtsrat
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in
das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
am 22. September 2013
1.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Mühlhausen* wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis
06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer P 012 (barrierefreier
Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den
§ 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden
Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 06.09.2013 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21
(Brotlaube), Zimmer P 012 Einspruch einlegen. Der Einspruch
kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt
werden.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
189 Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013)
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach
§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013)
versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde
gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der
Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf
dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mühlhausen, den 24.07.2013
Die Gemeindebehörde
Stadt Mühlhausen
gez. i.A. Edom
Wahlbeauftragter
__________________
* einschließlich der Ortsteile Felchta, Görmar, Saalfeld und
Windeberg
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Wahlbekanntmachung
1.
Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in folgende 24 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Name des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums
(Straße, Hausnummer, Zimmer)
01
Stadtverwaltung Mühlhausen (Brotlaube)
Obermarkt 21, Stadtratssaal
02
Petrischule
Petriteich 14, Raum 107
03
Margaretenschule
Feldstraße 1, Raum 108/109
04
Forstbergschule
Forstbergstraße 37, Raum 6
05
Forstbergschule
Forstbergstraße 37, Raum 5
06
VHS Bildungswerk GmbH
Thomas-Müntzer-Str. 27, Gebäude A Raum 8
07
Martinischule
Brunnenstraße 67, Raum 5
08
Sporthotel
Kasseler Straße 5, Raum „Bad Blankenburg“
09
Kulturstätte Schwanenteich
Schwanenteichallee 33
10
Altenpflegeheim Mittelstraße
Mittelstraße 50, Café
11
Geschwister-Scholl-Heim/ Mehrgenerationenhaus
Puschkinstraße 3
12
Kulturhaus Sachsensiedlung
Thüringer Straße 26, Saal
13
Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH
Pfafferode 102, Sozialzentrum kleiner Saal
14
Freiwillige Feuerwehr Görmar/Vereinshaus
Mühlhäuser Straße 64, Schulungsraum
15
Feuerwehrgerätehaus Saalfeld
Hauptstraße
16
Bürgerhaus Windeberg
Zum Feldhof
17
Gemeindeschänke Felchta
Felchtaer Hauptstraße 22, Kleiner Saal
18
Tilesius-Gymnasium/Georgii
Feldstraße 83, Raum 11
19
Thomas-Müntzer-Schule
Karl-Marx-Straße 35, Raum 2
20
Nikolaischule
Altenburgstraße 51, Raum 8
9012
Briefwahlvorstand I
Stadtverwaltung Mühlhausen
(umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 1, 7, 18, 19)
Ratsstraße 25 (Hinterhaus), Sitzungszimmer
9013
Briefwahlvorstand II
Stadtverwaltung Mühlhausen
(umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 2, 3, 10, 12)
Obermarkt 21, Raum 202
9014
Briefwahlvorstand III
Stadtverwaltung Mühlhausen
(umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 4, 5, 6, 14, 15, 16, 17) Ratsstraße 19, Tagungsraum
9015
Briefwahlvorstand IV
Obermarkt 21, Flur Sitzungszimmer 113
(umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 8, 9, 11, 13, 20)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten vom
27. August 2013 bis 01.09.2013 übersandt werden, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr in den oben genannten Räumen zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei
Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber
sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
erkennbar ist.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00
Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Mühlhausen, den 24.07.2013
Die Gemeindebehörde
Stadt Mühlhausen
gez. i.A. Edom
Wahlbeauftragter
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Öffnungszeiten des Wahlbüros zur Wahl
des 18. Deutschen Bundestages
am 22. September 2013
Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen (Obermarkt 21 - Brotlaube)
hat ab 22.08.2013 wie folgt geöffnet:
Montag - Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr,
Freitag
08:00 - 14:30 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt können Wahlscheine ausgestellt werden.
Vor dem genannten Zeitpunkt können Wahlscheine schriftlich
oder mündlich zu folgenden Zeiten beantragt werden:
Montag / Donnerstag
09:00 - 16:00 Uhr,
Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr,
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische
Übermittlung als gewahrt. Telefonische Antragstellungen sind
unzulässig. Behinderte Menschen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl
und Ort) angeben.
Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss die
Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Die Mitarbeiter des Wahlbüros sind unter den Telefonnummern
03601/452-207, -238, -243 und -437 erreichbar.
gez. Edom
Wahlbeauftragter
Ausschreibung eines Grundstückes
zwecks Veräußerung bzw. Bestellung eines Erbbaurechtes - ehemalige schulvorbereitende Einrichtung
Zur Füllscheuer 33 - Gemarkung Mühlhausen Flur 17
Flurstück 86/35
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaften zum Verkauf
an, alternativ ist auch die Bestellung eines Erbbaurechtes möglich:
1. Gebäude
- Grundfläche des Gebäudes ca. 370 m2, Gebäudegrundriss
als U-Form;
- Ehemalige Kindereinrichtung, Wände aus Ziegelsteinmauerwerk, verputzt, Dachbelag Dachziegel auf Holzlattung,
Walmdach, teilunterkellert, Geschossdecke zum Keller
massiv, Geschossdecke zum Dach Holzbalken, zuletzt als
Förderschuleinrichtung genutzt;
- Grundfläche des Gebäudes ca. 12,5 x 32 m; Traufhöhe ca. 4
m, Firsthöhe ca. 7 m;
- der Einbau neuer Fenster und Türen (aus Kunststoff) erfolgte
im Jahre 2009;
- ansonsten allgemein schlechter baulicher Zustand (Feuchteschäden, Putzschäden, teilweise durchgerostete Dachrinnen, sanierungsbedürftige Dachfläche),
- Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme vorhanden;
- ein Abbruch des Gebäudes zwecks Bebauung des Grundstückes mit Einfamilien- oder Doppelhäusern ist möglich.
2. Außenbereich
- Gesamtfläche des Grundstückes 2.713 m2; größtenteils
Gartenfläche; breite, befestigte Grundstückseinfahrt;
- Grundstückseinfriedung vorhanden.
Verkehrswert des Grund und Bodens: 124.798,- EUR
Erwerbsanträge bzw. Anträge auf Bestellung eines Erbbaurechtes unter Angabe der vorgesehenen Nutzung richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot zur Grundstücksausschreibung - Nicht öffnen!“
bis zum 21. August 2013 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/
Thüringen, Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung,
Fachdienst Liegenschaften, Postfach 1243, 99962 Mühlhausen/
Thüringen.
Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten
trägt der Käufer bzw. der Inhaber des Erbbaurechtes.
4/2013
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen
bestimmten Interessenten zu verkaufen bzw. diesem ein Erbbaurecht einzuräumen. Über den Verkauf des Grundstückes bzw.
über die Bestellung eines Erbbaurechtes entscheidet der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht
hergeleitet werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer
Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei.
Weitere Auskünfte - auch hinsichtlich der Höhe des Erbbauzinses - erteilt der Fachdienstleiter Liegenschaften, Herr Schadeberg, Telefon 03601/452239.
gez. Sill
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf
Az. 1-2-0270
Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf, Unstrut-HainichKreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32
Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) so wie sie vom 08.05. bis
17.05.2013 ausgelegen haben, festgestellt.
Gründe:
Die Wertermittlung für das landwirtschaftlich genutzte Gebiet
des Flurbereinigungs-verfahrens Bollstedt-Dorf ist im März 2004
durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen und für die
Ortslage im Zuge der Ortsregulierung und Vermessung durch
das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha durchgeführt worden.
Die Feststellung der Wertermittlung erfolgte am 27.02.2012 und
ist bestandskräftig. Notwendige umfangreiche Änderungen sind
in der Wertermittlungskarte im Maßstab 1 : 2000 (Feldlage) und
im Maßstab 1 : 1000 (Ortslage) eingetragen worden und haben
zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 08.05. bis 17.05.2013
ausgelegen. Diese Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung
wurden den Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren in dem
Anhörungstermin am 17.05.2013 in Bollstedt erläutert. Sie hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Somit ist die Voraussetzung für
die Änderung der Feststellung gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Landentwicklungsgruppe Worbis
Friedensplatz 4
37339 Leinefelde - Worbis
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch
noch vor Ablauf bei der Behörde eingegangen ist.
Gotha, den 06.06.2013
gez. Mathias Geßner
Amtsleiter
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Erinnerung: Nächster Steuertermin
ist am 15. August 2013
Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren und
möglicherweise Säumnis-zuschläge zu vermeiden, möchten wir
darauf hinweisen, dass am 15. August 2013 der nächste Fälligkeitstermin für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.
Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Sollten Sie diese Möglichkeit noch nicht nutzen,
bitten wir um rechtzeitige Überweisung. Neben der Banküberweisung oder dem Lastschriftverfahren können Sie auch die
Möglichkeit der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten
im Bürgerbüro (Brotlaube) nutzen.
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4/2013
Gläubiger - ID: DE08 MHL0 0000 0758 73
Bankverbindungen:
Sparkasse Unstrut-Hainich
Konto-Nr.
051 100 9470
BLZ
820 560 60
BIC
HELADEF1MUE
IBAN
DE67 8205 6060 0511 0094 70
Postbank Frankfurt/M
Konto-Nr.
027 346 3607
BLZ
500 100 60
BIC
PBNKDEFF
IBAN
DE40 5001 0060 0273 4636 07
VR Bank Westthür. e. G.
Konto-Nr.
000 107 0010
BLZ
820 640 38
BIC
GENODEF1MU2
IBAN
DE87 8206 4038 0001 0700 10
Der letzte Steuertermin für 2013 ist der 15. November.
Traueranzeige
Mit großer Betroffenheit erfuhren wir, dass unser Kamerad
Oberlöschmeister
Bernd Furchtbar
verstorben ist.
Seine jahrelange Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
Mühlhausen war geprägt durch die aktive Mitarbeit in der Einsatzabteilung und später in der Alters- und Ehrenabteilung.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen.
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
der Stadt Mühlhausen
Johanna Müller
Fachbereichsleiterin
Sicherheit und Ordnung
Bert Renner
Stadtbrandmeister
Stefan Wabner
Wehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Mühlhausen
Martin Hohlbein
Vorsitzender des Feuerwehr Mühlhausen e.V.
Im Namen des Feuerwehrvereins und der Kameradinnen und
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen
Mühlhausen, im Mai 2013
Bundesfreiwilligendienst bei der
Stadtverwaltung Mühlhausen
Die Stadtverwaltung Mühlhausen bietet Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst an. Die Helferinnen und Helfer werden im
Stadtarchiv oder im Bereich Landschafts- und Biotoppflege eingesetzt. Eine Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst erfolgt
in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten. Der Dienst sollte
für mindestens 21 Std./Woche geleistet werden.
Freiwillig können sich Frauen und Männer aller Altersgruppen für
das Allgemeinwohl engagieren. Wer sich für historische Überlieferungen oder für Umwelt- und Naturschutz interessiert, ist bei
der Stadtverwaltung Mühlhausen genau richtig. Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben junge Menschen sowie Senioren aber
auch Berufstätige und Arbeitssuchende - die sich neu orientieren
wollen, die Möglichkeit, einen Beitrag für die Stadt Mühlhausen
zu leisten.
Wir bieten:
- abwechslungsreiche Tätigkeiten
- eine finanzielle Entschädigung (Taschengeld)
- ein qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung
- kostenlose Weiterbildungen
Aufgabengebiete im Stadtarchiv:
- Elektronische Verzeichnung vorhandener Buchbestände
- Erschließung und Ordnung historischer Fotosammlungen
- Foliierung bislang unfoliierter Akten als Vorbereitung für die
Sicherungsverfilmung
- Digitalisierung von historischen Akten als Teil des Bestandsschutzes und der Sicherungsverfilmung
- Einpflegen von Erschließungsdaten der archivierten Standesamtsregister in eine Datenbank
Aufgabengebiete im Bereich Landschafts- und Biotoppflege:
- Pflege der Biotope, insbesondere Mäh- und Freischneidearbeiten in den Naherholungsgebieten, den Grünanlagen,
dem Stadtwald
- Pflege von Obstgehölzen und Heckensäumen
- Mahd von Banketten, Trockenrasen und Orchideenstandorten
- Neuanlage von Hecken, Ergänzungspflanzungen
- Beseitigung unerwünschter Vegetation an Gewässerrändern, Park- und Wanderwegen
- kleinere Reparaturen an den Wanderwegen und Naturschutzgebieten (Wegweiser, Brücken u. a.)
Unsere Anforderungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem jeweiligen Einsatzwunsch an die:
Stadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich Zentrale Dienste
Ratsstraße 19
99974 Mühlhausen
oder per E-Mail an: [email protected]
Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen
zum Tag des Ehrenamtes 2013
Die Stadt Mühlhausen möchte auch in diesem Jahr Mitbürgerinnen und Mitbürger auszeichnen, die sich durch ihre vielseitige und außergewöhnliche Einsatzbereitschaft im Ehrenamt
besonders verdient gemacht haben. Hierzu sind Vertreterinnen
und Vertreter der in Mühlhausen tätigen Vereine, Verbände und
Selbsthilfegruppen aus dem kulturellen, sportlichen und sozialen
Bereich herzlich eingeladen.
Die Festveranstaltung zum diesjährigen Tag des Ehrenamtes
steht unter dem Motto „Engagiert vor Ort: miteinander - füreinander“ und findet am 15. November 2013 um 18 Uhr im Geschwister-Scholl-Heim/ Mehrgenerationenhaus statt.
Um das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, deren Einsatz in besonderer Weise Lob und
Anerkennung verlangt, auszeichnen zu können, bitten wir alle
Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, ihre Auszeichnungsvorschläge mit einer aussagefähigen Begründung schriftlich
beim Fachdienst Soziales / Kultur / Veranstaltungsmanagement
(Obermarkt 21) einzureichen. Einsendeschluss ist der 15.
September 2013.
Auch sind Bilder ausdrücklich erwünscht, die einen Einblick in
die Tätigkeiten der Ehrenamtlichen geben und zur Feierstunde
präsentiert werden können. Die Aufnahmen können direkt per
E-Mail an [email protected] geschickt
werden.
Für die Teilnahme am Festakt bitten wir um vorherige Anmeldung. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.muehlhausen.de (Bürger und Stadt, Bürgerservice, Formulare, Ehrenamt - Tag des
Ehrenamts) sowie direkt im Fachdienst Soziales / Kultur / Veranstaltungsmanagement (Tel. 03601 452206).
gez. Edom
Fachbereichsleiter
Bürgerdienste, Kultur und Soziales
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4/2013
Willkommen zur
136. Stadtkirmes
vom 23.8. bis 1.9.2013
in Mühlhausen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Vorfreude steigt, die Erwartungen sind groß denn schon sehr bald heißt es: Endlich Kirmes in
Mühlhausen! Auch die 136. Auflage unserer Stadtkirmes verspricht wieder eine außergewöhnliche
Woche. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger und
natürlich auch für die vielen Gäste und Freunde, die
es aus nah und fern in die Stadt zieht.
Es ist jedes Jahr aufs Neue ein wunderbares Erlebnis, was während der Kirmes mit der Stadt und
auch mit uns geschieht. Die Stimmung auf den Straßen, den Festplätzen und zwischen den vielen Kirmesgemeinden ist ausgelassen. Es entstehen neue
Freundschaften, man begegnet einander mit einem
Lächeln.
Für die Stadt und uns Bürger ist das ein prägendes
Ereignis. Darum haben diese Tage Ende August und
Anfang September für viele, die Familie oder Arbeit
in die Ferne geführt haben, einen festen Platz im
Urlaubsplan: Zur Kirmes geht’s nach Hause. Freunde werden mitgebracht, denen man dieses tolle
Stück Deutschland zeigen möchte und in den Kirmeszelten laufen sich alte Bekannte über den Weg,
die sich sonst das ganze Jahr nicht sehen. Kirmes
ist die Zeit für Gemeinsamkeit und Begegnungen.
Unsere Kirmes ist ein großartiges Fest!
Stellvertretend für die gesamte Stadt möchte ich
an dieser Stelle auch den vielen Menschen danken, die hinter dieser Erfolgsgeschichte stehen.
Ohne die fleißigen und umtriebigen Organisatoren
in den einzelnen Gemeinden und ohne den Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste e.V. wäre eine
solch außergewöhnliche Festwoche nie und nimmer
denkbar. Sie, liebe „Macher der Kirmes“, sind begeistert bei der Sache - und begeistern damit weit
über die Stadtgrenzen hinaus. Das werden sicher
auch unsere Gäste aus den Partnerstädten Saxonburg, Münster oder Eschwege mit Freude erleben.
Die Stadt ist dafür mehr als dankbar und freut sich
auch 2013 auf eine erlebnisreiche Woche, auf die
136. Stadtkirmes Mühlhausen. Seien Sie herzlich
willkommen und seien Sie Teil dieser einzigartigen
Tradition.
Herzlichst
Ihr
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
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Impression von der Kirmes 2012, Foto: Glenn Meyer
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4/2013
Die Höhepunkte auf einen Blick
Datum
Fr. 23.8.
Fr. 23.8.
Fr. 23.8.
Sa. 24.8.
Sa. 24.8.
So.
So.
So.
So.
So.
So.
Sa.
25.8.
25.8.
25.8.
25.8.
25.8.
25.8.
31.8.
Sa. 31.8.
Zeit
Was?
09.00 -18.00 Uhr Großer Kirmesmarkt
17.00 Uhr
Eröffnung Festplatz: Warengeschäfte, Gastronomiestände
nach Schaustellerart und Kinderfahrgeschäfte warten
mit Spaß und Abwechslung für Jung und Alt
17.30 Uhr
Start der Kirmesbahn 2013
09.00 Uhr
Mühlhäuser Altstadtlauf
(Infos und Anmeldung unter: www.muehlhausen.de)
15.00 Uhr
Offizielle Eröffnung der 135. Stadtkirmes
mit der Musikschau der Spielmannszüge
06.00 Uhr
Wecken durch die Musik- und Spielmannszüge
09.00 Uhr
Turmblasen
09.30 Uhr
Kirmesgottesdienst
11.00 Uhr
Festumzug der Kirmesgemeinden
13.00 Uhr
Historischer Handwerkermarkt
20.00 Uhr
Lampionumzug
21.00 Uhr
Orgelkonzert zur Kirmes
an der Orgel: Christian Kropp (Eintritt frei, Spende erbeten)
22.00 Uhr
Großes Feuerwerk
Auf dem Festgelände Großer und Kleiner Blobach
präsentieren sich vom 23. August bis 1. September
35 Schausteller mit insgesamt 44 Geschäften.
Spaß für die ganze Familie ist garantiert.
Der traditionelle Familientag,
an dem alle Geschäfte ermäßigte Preise anbieten,
wartet am Mittwoch, 28.08.2013.
Sensationelle und in Mühlhausen neuartige
Fahrgeschäfte konnten in diesem Jahr
verpflichtet werden. Hier ist unser Überblick:
Big Splash
Eine Familienwildwasserbahn der neuen Generation und für Jung und Alt
geeignet, abwechslungsreich zum üblichen Kirmesgeschehen.
Frisbee
Topaktuelles Hoch-Rundfahrgeschäft.
Die große Schaukel mit der rotierenden
Maxi-Gondel bietet einen ganz besonderen Fahr- und Flugspaß. Ein optimaler Schutz der Fahrgäste wird garantiert.
Die Fahrgäste genießen den Kick der
Schwerelosigkeit und des Fluges.
Öffnungszeiten
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag
Dienstag
Mittwoch (Familientag)
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Super Hopser
Einzigartiges Familienkarussell: bringt
ein Stück Oktoberfeststimmung auf den
Festplatz und ist eine „Mordsgaudi“ für
das umstehende Publikum. Durch die
Zentrifugalkraft des rotierenden Kessels
und die Auf- und Ab-Bewegung entstehen enorme Fliehkräfte, die dem Besucher den besonderen Kick geben.
Lucky Star
Korken-Dosen-Schießen: jeder Spieler
erhält einen Preis.
Wo?
Untermarkt
Kleiner Blobach
Bastmarkt 28
Untermarkt
Untermarkt
St. Marien
St. Marien
Innenstadt
Kristanplatz
Innenstadt
Petrikirche
Blobach
Festplatz Großer und Kleiner Blobach
23.08.13
24.08.13
25.08.13
26.08.13
27.08.13
28.08.13
29.08.13
30.08.13
31.08.13
01.09.13
17.00
14.00
12.00
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
-
01.00 Uhr
01.00 Uhr
23.00 Uhr
23.00 Uhr
23.00 Uhr
24.00 Uhr
23.00 Uhr
01.00 Uhr
01.00 Uhr
23.00 Uhr
Wheel of Circus
30 Meter hohes Riesenrad mit nostalgischem Charme. Es besitzt 20 wunderschöne, windgeschützte und auf
Wunsch selbst drehbare PanoramaGondeln. Mit diesem neuesten Riesenrad in ganz Deutschland ist ein perfekter Blick über Mühlhausen möglich.
Down Town
Labyrinth mit über 100 Scheiben und
Spiegeln, Schiebebrettern, Drehtellern,
Rollen, Klapptritten und Gebläsen. Jede
Person erhält beim Eintritt ein Paar weiße Handschuhe. Das Geschäft ist ein
echter „Hingucker“ auf jedem Volksfest.
Zauber-Schloss
Eine Erlebnisbahn, die einmalig in
Deutschland ist. Die doppelten Fahrbahnen bieten tolle Erlebnisse für die
kleinen Besucher. Die Fahrzeuge sind
mit individuell sprechenden Modulen
ausgestattet.
Die Schokoladenfabrik
Dieser neue Verkaufswagen wird
die Besucher begeistern, eine
Mandelbrennerei und Früchteveredlung vom Feinsten.
Impression von der Kirmes 2012, Foto: Glenn Meyer
2014 freut sich Mühlhausen auf die Kirmes vom 29. August bis zum 7. September.
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4/2013
Freie Ausbildungsplätze
an den Beruflichen Schulen in Mühlhausen
Kirmesmarkt am 23.08.2013
auf dem Untermarkt
Beruf mit Zukunft der Umweltschutztechnische Assistent
Ganz traditionell und allen Mühlhäusern hinlänglich bekannt, findet der Kirmesmarkt auf dem Untermarkt am Freitag, 23. August
2013 von 9 bis 18 Uhr statt.
Es haben sich etwa 60 Händler angesagt die ihre Waren anbieten werden. Unter anderem gibt es Kräuter, Tee, Gewürze,
Süßwaren, Geschenkartikel, Imkereiprodukte, Naturkosmetik,
Marmeladen, Korb- und Keramikwaren, Lederwaren, Eichsfelder
Wurstwaren und vieles mehr.
Nach einem ausgiebigen Spaziergang über den Kirmesmarkt
warten Imbissstände mit allerlei kulinarischen Freuden auf viele
Gäste - auch aus der Gulaschkanone. Nicht zuletzt ist der Mühlhäuser Pflaumenkuchen auch wieder im Angebot.
Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel
über den Kirmesmarkt eingeladen.
Freie Ausbildungsplätze für Absolventen der 10. oder 12. Klassen gibt es immer noch im Umweltbereich der Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises. In einer 2,5 jährigen Ausbildung
können die Schüler den Berufsabschluss als Umweltschutztechnischer Assistent sowie die allgemeine Fachhochschulreife
erlangen. Absolventen dieses Ausbildungsganges arbeiten in
Laboren der chemischen, pharmazeutischen oder kosmetischen
Industrie sowie in Umweltlaboren. Zudem erhalten sie nach einem halbjährigen Praktikum die allgemeine Fachhochschulreife.
Diese berechtigt dazu, an allen Fachhochschulen sowie vielen
Universitäten ein Studium aufzunehmen. Ca. 30% unserer Absolventen tun dies.
Die Ausbildung zum „UTA“ ist stark naturwissenschaftlich geprägt, viel Chemie, Mathematik, Biologie und Physik stehen auf
der Tagesordnung. Von den 36 Unterrichtsstunden in der Woche
arbeiten die Schüler 12 Stunden in den Laboren der Beruflichen
Schulen. Dort werden Wasserproben, aber auch Boden analysiert.
Zweieinhalb Jahre Ausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf, dazu die Fachhochschulreife, das ist der kürzeste
Weg zum Studium mit einem Berufsabschluss.
Bewerbungen sind auch jetzt noch während der Ferien möglich.
Bewerber werden noch in der letzten Ferienwoche telefonisch
kontaktiert.
Weitere Infos unter www.bs-uhk.de oder Bewerbung direkt an:
Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises
Frau Stützer
Sondershäuser Landstr. 39
99974 Mühlhausen
Die Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort
in Mühlhausen
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger
gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande
zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu
beraten und zu unterstützen. Sie befasst sich mit den von den
Bürgern an sie herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat sie
insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel
hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihr die Bearbeitung aller ihr
zugeleiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen. Sie
wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen
und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Die
Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern
die Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet sie das Anliegen
auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter.
Die Bürgerbeauftragte kommt auch in Ihre Stadt:
am 06.08.2013 ab 9:00 Uhr im Raum P 113, 1. OG
Ihrer Stadtverwaltung Mühlhausen,
Obermarkt 21 (Brotlaube)
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der
Tel.-Nr.: 0361 37-71871
zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am
Dienstsitz der Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o.
g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche
Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro der Bürgerbeauftragten, auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:
Postanschrift: Die Bürgerbeauftragte
des Freistaats Thüringen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon:
0361- 377 1871
Telefax:
0361- 377 1872
E-mail:
[email protected]
Erfurt, den 01.07.2013
Öko-Markt am 8. September 2013
auf dem Untermarkt
Auch in diesem Jahr können die Mühlhäuser und Ihre Besucher
wieder über den Ökomarkt bummeln. Von 10 bis 17 Uhr wartet
ein reichhaltiges Waren- und Informationsangebot. Es werden
Naturprodukte, handwerkliche Waren, Korbwaren, Schafwollprodukte, Honig, Obst, Marmeladen und ähnliches zum Kauf angeboten.
Des Weiteren informieren Umwelt- und Naturschutzvereine über
ihre Arbeit.
An einigen Ständen werden die Kinder aktiv gefordert, indem
Bastelangebote bereitgehalten werden. Die Gaumenfreude
kommt natürlich auch nicht zu kurz, also ein Besuch lohnt sich
mit der ganzen Familie.
Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel
über den Öko-Markt eingeladen.
Mühlhäuser Kulturnacht wartet am
17. August mit Paulus-Oratorium auf
Über 100 Orchestermusiker und Sänger eröffnen am 17. August
ab 19 Uhr die traditionelle Mühlhäuser Kulturnacht in der Marienkirche. Das Paulus-Oratorium von Felix Mendelssohn Bartholdy wird zum fulminanten Auftakt einer Konzertreihe, die bis zum
Jahresende viele Höhepunkte bietet. Unter dem Titel „Wir glauben all an einen Gott“ hat Mühlhausens Stadtorganist Denny Ph.
Wilke im Rahmen der Lutherdekade insgesamt sieben Veranstaltungen in Mühlhausen und Sondershausen konzipiert.
Im Anschluss an das Eröffnungskonzert wartet eine ganz besondere Phantasiereise auf die Besucher. Die Mühlhäuser Theaterwerkstatt 3K gestaltet in einem interaktiven Spiel den Weg von
der Marienkirche bis zur Stadtmauer ans Frauentor. Anschließend laden die Mühlhäuser Museen gemeinsam mit Lehrern der
Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“ zum musikalischen
und kulinarischen Ausklang des Abends auf den romantisch beleuchteten Wehrgang ein.
Weitere Termine in Mühlhausen:
20. September - 20.00 Uhr Kirche St. Marien
Sergej Rachmaninoff (1873 - 1943) - Das große Abend - und
Morgenlob - Vesper op. 37
An der Sauer - Orgel: Stadtorganist Denny Ph. Wilke
Nationalchor der Ukraine „DUMKA“ - Kiew
26. Oktober - 20.00 Uhr Kirche St. Marien
„Ave Maria - Gegrüßet seist Du, Maria“
Marienmotetten aus der Stralsunder Handschrift von 1585
Ensemble Schola Stralsundensis
Leitung: Prof. Maurice van Lieshout
4. Dezember - 19.00 Uhr Kirche St. Marien
Evensong - Weihnachten in England
berühmte Christmas Carols zur Advents- und Weihnachtszeit
An der Sauer - Orgel: Stadtorganist Denny Ph. Wilke
MDR - Kinderchor Leipzig
Leitung: Ulrich Kaiser
Weitere Informationen und Karten für die Kulturnacht gibt es in
der Tourist Information Mühlhausen.
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4/2013
Veranstaltungstipps der Stadt Mühlhausen
27.07.2013, 21.00 Uhr, Syndikatshof
„Der gelehrte Bauer“ mit Sebastian Lohse („kleinKUNSTsommer“)
Infos: www.kleinkunstsommer.de, Karten: Tourist Information
03.08.2013, 19.30 Uhr, Puschkingarten
Schubert’s New Orleans Music Festival
Karten: Tourist Information
17.08.2013, 19.00 Uhr, St. Marien
„Paulus Oratorium“ eröffnet „Mühlhäuser Kulturnacht“, anschließend interaktives Spiel mit 3K in der Holzstraße und musikalischer Ausklang auf dem historischen Wehrgang mit Lehrern der
Kreismusikschule „J. S. Bach“
Karten: Tourist Information
23.08. bis 01.09.2013: 136. Mühlhäuser Stadtkirmes
08.09.2013, 10.00 - 18.00 Uhr, Untermarkt
Ökomarkt und Unterhaltung mit dem Jugendblasorchester Kammerforst
18.09.2013, 19.30 Uhr, Rathaushalle
Auftaktveranstaltung „Mühlhäuser Satireherbst“ - Herbert & Herbert: „Mit dir möchte ich nicht verheiratet sein“ mit den TatortKommissaren Schmücke (Jaecki Schwarz) und Schneider (Wolfgang Winkler)
Karten: Tourist Information
20.09.2013, 20.00 Uhr, St. Marien
„Das große Abend- und Morgenlob - Vesper op. 37“ im Rahmen
des Musikfestivals „Reformation und Toleranz“
26.09.2013, 19.30 Uhr, Rathaushalle
„Show of Hands“ - Konzert der mehrfach in England preisgekrönten Irish Folk Band
Karten: Tourist Information
05.10.2013, 20.00 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich
Leipziger Pfeffermühle „Drei Engel für Deutschland“ (Satireherbst)
Karten: Tourist Information
Weitere Informationen auch unter www.muehlhausen.de
Oberbürgermeister Johannes Bruns
gratulierte den Jubilaren der Stadt
im Mai:
zum 70. Geburtstag
Herrn Walter Pustelnik
Frau Karin Tippelt
Frau Marlies Heller
Frau Heidemarie Lang
Herrn Klaus-Jürgen Wolfgang
Frau Gudrun Tögel
Frau Bärbel Frantzke
Herrn Roland Wendt
Frau Ingrid Finger
Herrn Josef Holzinger
Frau Brigitte Döring
Frau Beate Kunze
Frau Annemarie Kürbis
Frau Dorit Leidolph
Frau Heidelore Franke
Frau Birgit Kalmring
Frau Erika Schmidt
Herrn Herbert Valentin
Herrn Rudolf Heukrodt
Herrn Jürgen Burghardt
Frau Brigitte Köpke
Frau Christa Bauer
Herrn Manfred Kuhn
Frau Heidrun Heiser
Frau Waltraud Schuchart
Herrn Uwe Kautz
zum 75. Geburtstag
Frau Vera Becke
Frau Dorothea Junge
Frau Lilly Liebscher
Herrn Nikolaj Wolf
Herrn Jürgen Markgraf
Frau Ingrid Schmelz
Frau Thea Sywall
Frau Rosemarie Koch
Herrn Werner Dalibor
Herrn Klaus-Peter Schade
Frau Marie Zehnich
Frau Christa Schaarschmidt
Frau Inge Hanson
Frau Annelore Ackermann
Frau Anneliese Böhland
Frau Ruth Rollberg
Frau Elisabeth Täubig
Herrn Wolfgang Röhricht
Frau Susanne Breitbarth
Frau Lisa Hohmann
Frau Inge Meyer
Herrn Erhard Köthe
Frau Waltraud Grüner
Herrn Hans Kubitzka
Herrn Georg Lammich
Herrn Lothar Schneider
zum 75. Geburtstag
Frau Wilfriede Stinsky
Frau Karin Trautmann
Frau Roswitha Jeschke
Frau Gerda Schmidt
Herrn Egon Bischoff
Frau Ruth Sprung
Frau Renate Breitbarth
Herrn Rainer Bolz
Herrn Rudolf Ehrenberg
Frau Ursula Börner
Frau Charlotte Müller
Herrn Hans-Joachim Pflugbeil
Herrn Wolfgang Feller
Frau Irmgard Molle
Herrn Eberhard Vollmann
zum 80. Geburtstag
Frau Brigitte Krüger
Frau Hildegard Schuchardt
Herrn Günther Pietschmann
Herrn Horst Herz
Herrn Reinhold Otto
Frau Brigitte Urban
Herrn Ehrhard Kindervater
Herrn Dr. Heinz Böhland
Frau Christa Herrmann
Herrn Rudolf Leipert
Herrn Gerhard Lorenz
Herrn Heinz Selle
Herrn Siegfried Haase
Herrn Gerhard Madeheim
Herrn Günter Schramm
Herrn Hans-Jürgen Schramm
Frau Elsa Fürstenberg
Herrn Wilhelm Guthaus
Herrn Wolfgang Lehmann
Frau Rosemarie Stollberg
Herrn Horst Hellthaler
Herrn Heinz Hoffmann
Frau Karin Jäkel
Frau Lore Kondziella
Frau Gertrude Thiel
Frau Gerda Kretschmer
zum 85. Geburtstag
Herrn Karl-Heinz Leifheit
Frau Anny Tippach
Frau Elisabeth Rusinek
Herrn Ferdinand Seitz
Frau Ursula Clarenbach
Herrn Friedrich Höllein
zum 85. Geburtstag
Frau Marga Maaß
Frau Ruth Unruh
Frau Elfriede Sieber
Herrn Klaus-Dieter Schwedler
Herrn Hans Langenhan
Herrn Walter Stütz
Frau Hildegard Hartmann
Frau Waltraut Schrön
Frau Margot Voigt
Herrn Horst Nickisch
Herrn Leonard Schwotzer
Frau Ilse Leifheit
zum 90. Geburtstag
Frau Irmgard Dietrich
Frau Lieselotte Röllig
Frau Ursula Möller
Frau Lieselotte Leidolph
Frau Marie Hochheim
Frau Erna Trescher
zum 91. Geburtstag
Frau Ingeborg Friedrich
Frau Emmy Herrmann
Frau Ursula Lehmann
Herrn Walter Dreßel
Herrn Horst Elsner
zum 92. Geburtstag
Frau Betti Kaufhold
Frau Martha Ficke
Frau Gertrud König
Herrn Heinz Sünder
Frau Frieda Wonhas
zum 93. Geburtstag
Frau Hedwig Richardt
Frau Waltraut Knechtel
Frau Irene Emmerling
Frau Edith Meissner
zum 94. Geburtstag
Herrn Herbert Dunker
Frau Ilsetraud Eberhardt
zum 95. Geburtstag
Herrn Alfred Mock
zum 98. Geburtstag
Frau Lucia Leist
zur goldenen Hochzeit
Ehepaar Erika und Fritz Opel
Ehepaar Rosemarie und Günter Westergerling
Ehepaar Bärbel und Franz-Jürgen Herrmann
Ehepaar Edelgard und Werner Schönteich
Ehepaar Annemarie und Kurt Basedow
Ehepaar Irene und Hans-Martin Seyfert
Ehepaar Hanna und Peter Händel
Ehepaar Waltraud und Edgar Breitenstein
Ehepaar Ingeborg und Rainer Wallenta
Ehepaar Ingrid und Eberhard Vollmann
Ehepaar Marlit und Dieter Gräfe
Ehepaar Irmgard und Peter Beck
zur diamantenen Hochzeit
Ehepaar Ingeborg und Karl Kärst
Ehepaar Sonja und Kurt Pompe
Seite - 12 -
4/2013
zur eisernen Hochzeit
Ehepaar Christel und Heinz John
Ehepaar Beate und Walter Hentrich
Ehepaar Ingeborg und Ottomar Stier
im Juni:
zum 70. Geburtstag
Herrn Peter Schumacher
Herrn Gundolf Gries
Herrn Rudolf Jung
Frau Pauline Seeber
Frau Elke Dietrich
Herrn Herrmann Wendt
Frau Dr. Sigrid Müller
Frau Christa Heise
Frau Brigitte Schmidt
Herrn Gerhard Steckel
Frau Maria Maslov
Herrn Frank Pohlmann
Frau Gisela Geyer
Frau Renate Raßloff
Frau Jutta Hühnermann
Herrn Ulrich Biermann
Frau Elisabet Birkefeld
Frau Ingrid Bartelt
Frau Elke Böttcher
Frau Roswitha Rothe
Frau Ingrid Wenzek
Herrn Jürgen Wargenau
Herrn Gerhard Just
Frau Hannelore Wick
Frau Renate Naie
Frau Christa Austen
Frau Ingrid Siegmund
zum 75. Geburtstag
Frau Vera Stresow
Frau Hildegard Weichbrodt
Herrn Hans-Jürgen Wincierz
Frau Anna-Maria Wohlfahrt
Herrn Karl Monjau
Frau Brunhilde Werner
Herrn Josef Haas
Herrn Hans-Dieter Hebel
Herrn Hans-Joachim Köhring
Frau Marga Heinrich
Frau Ingrid Krause-Saame
Frau Kunigunde Pabst
Frau Hella Ringwelski
Frau Ursula Reichenbach
Frau Brigitte Bierbaum
Frau Erika Michel
Frau Ingeburg Reinboth
Frau Brigitte Schilling
Herrn Gerd Döbel
Frau Inge Fiedler
Herrn Klaus-Dieter Föst
Herrn Manfred Geelhaar
Herrn Rolf Goethe
Herrn Karl-Heinz Leist
Frau Marga Wichert
Herrn Dieter Aster
Herrn Dr. Gerhard Grün
Frau Marga Lamkowski
Frau Waltraut Lejnar
Herrn Klaus-Dieter Kammann
Herrn Heinrich Diel
Frau Ingrid Preuß
Herrn Klaus-Dieter Raddau
Frau Erika Retzlik
Herrn Dieter Illhardt
Frau Brunhilde Eberhardt
Herrn Gerhard Schmidt
Herrn Walter Grams
Frau Ursula Helmbold
zum 75. Geburtstag
Herrn Gerhard Hippius
Herrn Peter-Georg Kamrath
Herrn Dieter Schein
Herrn Hans Ziemann
Frau Sigrid Schröter
Frau Jutta Schulze
Herrn Alexander Fink
Frau Marga Hesse
Frau Margot Schewior
zum 80. Geburtstag
Herrn Peter Hertz
Frau Ingeborg Thon
Herrn Wolfgang Riemann
Frau Brigitte Fritsch
Frau Thea Urbach
Frau Rita Hochhaus
Frau Elsbeth Himme
Herrn Heinrich Hupe
Frau Marie Lengefeld
Herrn Hans Seidler
Frau Helga Peterseim
Frau Karin
Schneider-Beyerhaus
Herrn Benno Austen
Herrn Ulrich Fabisch
Frau Edith Lange
Frau Ingetraut Rompe
Frau Helga Rohde
Frau Nina Resch
Frau Edeltraut Lange
zum 85. Geburtstag
Frau Ursula Müller
Herrn Theobald Götze
Frau Dorothea Vogelsang
Frau Frida Hoberg
Frau Hannelore Lerch
Herrn Rolf Schmidt
Frau Ilona Schroeder
Frau Helene Lehmann
Frau Hannelore Vorreiter
Frau Augusta Nittel
Herrn Karl-Heinz Altmann
Herrn Horst Franke
Frau Marga Dietl
Frau Ilse Beisheim
Frau Charlotte Haake
Frau Christa-Maria Pielka
Frau Liese-Lotte Hestermann
Frau Eva Reiske
Herrn Wolfgang Bode
Frau Ursula Frey
Frau Erna Breuer
Herrn Heinz Tremmel
zum 90. Geburtstag
Frau Irma Pfaff
Frau Leni Schwarzmann
Herrn Alfred Hempel
Frau Doris Klein
Herrn Hans Wiegler
Frau Elfriede Ketzer
Frau Margot Siankiewicz
zum 91. Geburtstag
Ursula Beyrodt
Elfriede Göbel
zum 91. Geburtstag
Gerda Lehmann
Erna Kohnert
Herrn Herbert Gürlich
Maria Schmerbauch
Herrn Gerhard Schneider
zum 92. Geburtstag
Frau Mirl Grauer
Waltraud Klopfleisch
Frau Elfriede Till
zum 94. Geburtstag
Frau Justine Slawisch
zum 95. Geburtstag
Frau Berta Mock
zum 97. Geburtstag
Frau Else Schmidt
zum 93. Geburtstag
Frau Gertrud Buchholz
Frau Emma Korablov
Frau Elfriede Jugl
Frau Anneliese Mrosek
zur goldenen Hochzeit
Ehepaar Anneliese und Gerhard Müller
Ehepaar Elfriede und Heinz Zierdt
Ehepaar Waltraud und Horst Marx
Ehepaar Ulrike und Peter-Georg Kamrath
Ehepaar Monika und Uwe Mosig
Ehepaar Christine und Karl-Heinz Gerlich
Ehepaar Brigitte und Manfred Benninghoff
Ehepaar Inge und Claus-Dieter Holzbach
Ehepaar Lisa und Wolfgang Kreißl
Ehepaar Dorothea und Erhard Gerlach
Ehepaar Elke und Siegfried Eger
Ehepaar Margot und Bernd Röttig
zur diamantenen Hochzeit
Ehepaar Johanna Und Karl-Heinz Ambos
Ehepaar Ingeborg und Ulli Eulenberg
Ehepaar Ursula und Ernst Stamm
zur eisernen Hochzeit
Ehepaar Ilse und Karl-Heinz Leifheit
Impressum
Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür.
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten:
Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos
an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen.
Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich
im Bürgerbüro
Obermarkt 21 (Brotlaube)
in der Tourist-Information
Ratsstraße 20
Einzelbezug: Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten.
Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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