WARUM IST EIN KONTO WICHTIG

Transcrição

WARUM IST EIN KONTO WICHTIG
WARUM IST EIN KONTO WICHTIG?
Ohne Konto ist man von vielen Dingen des täglichen Lebens ausgeschlossen. Zahlungen für Miete, Strom, Telefon
müssen bar eingezahlt werden und sind dann mit hohen
Kosten verbunden. Auch bei der Suche nach einem
Arbeitsplatz ist man ohne Konto benachteiligt. Eventuelle
Arbeitgeber haben häufig kein Verständnis für die schwierige Situation, ein Arbeitsverhältnis kommt deshalb oft gar
nicht zustande. Auch für die Auszahlung von Sozialleistungen per Barscheck können Gebühren berechnet
werden.
GESETZLICHER ANSPRUCH AUF
KONTOERÖFFNUNG?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos
gibt es in Deutschland nicht. Auch das Sparkassengesetz
in Baden-Württemberg sieht – anders als in anderen Bundesländern – keine Verpflichtung für die Sparkassen zur
Einrichtung eines Girokontos vor.
Allerdings hat die „Deutsche Kreditwirtschaft“ (DK), die
gemeinsame Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, schon 1995 eine Empfehlung an
alle Kreditinstitute herausgegeben, jedermann den Zugang
zum bargeldlosen Zahlungsverkehr durch die Einrichtung
eines sog. „Guthabenkontos“ bzw. „Girokontos für
jedermann“ zu ermöglichen (siehe Rückseite).
WIE KÖNNEN SIE DIE EINRICHTUNG
EINES KONTOS ERREICHEN?
1. Schritt: Vergewissern Sie sich zunächst, dass bei der
SCHUFA tatsächlich kein Girokonto mehr eingetragen ist
(ein Mal jährlich kostenlose Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz). Gelegentlich ist in der SCHUFA noch
ein bereits erloschenes Konto vermerkt. In diesem Fall
sollten Sie dieses Konto bei der SCHUFA löschen lassen,
damit Ihnen die „neue“ Bank ihr Guthabenkonto einrichtet.
2. Schritt: Sprechen Sie bei einer örtlich zuständigen Bank
Ihrer Wahl vor mit der Bitte um Eröffnung eines Guthabenkontos.
3. Schritt: Falls die Bank ablehnt, lassen Sie sich die genauen Gründe schriftlich mitgeben. Notieren Sie sich das
Datum, den Namen Ihres Gesprächspartners und ggf.
dessen Telefonnummer.
4. Schritt: Prüfen Sie die genannten Ablehnungsgründe!
Sind diese gemäß der DK-Empfehlung (siehe Rückseite
dieses Info-Blattes) begründet? Der Bezug von
Sozialleistungen und/oder negative Eintragungen bei der
SCHUFA sind kein zulässiger Grund zur Ablehnung!
Als weiterer Ablehnungsgrund gilt nur, wenn Sie bei dieser
Bank bereits im Zahlungsrückstand sind oder Sie bei einer
anderen Bank noch ein Girokonto auf ihren Namen haben.
5. Schritt: Wenden Sie sich schriftlich mit den notierten
Angaben an die Kundenbeschwerdestelle der Bank. Dies
ist für Sie kostenlos. Im Folgenden finden Sie einen
Musterbrief und die Anschrift der zuständigen Kundenbeschwerdestelle. Die Kundenbeschwerdestelle prüft Ihren
Antrag und gibt dann eine Empfehlung ab. An diese halten
sich die meisten Banken und Sparkassen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind und/oder Unterstützung
wünschen, können Sie sich an Ihre örtliche Schuldnerberatung wenden. Dort hilft man Ihnen gerne weiter!
WELCHE KUNDENBESCHWERDESTELLE
IST ZUSTÄNDIG?
Für die privaten Banken
(Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, Ing-Diba AG, Postbank
AG, Targo-Bank AG & Co. KgaA, etc)
Bundesverband deutscher Banken
Kundenbeschwerdestelle
Burgstraße 28, 10178 Berlin
Tel.: 030/16 63 - 31 66
www.bankenombudsmann.de
Für die Volksbanken und Raiffeisenbanken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4, 10785 Berlin
Tel.: 030/20 21 – 1639 –
www.bvr.de
Für die Sparkassen
Deutscher Sparkassen- und Giroverband,
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
Tel.: 030/20 225 - 15 10
www.dsgv.de
Für die öffentlichen Banken
(BW-Bank, L-Bank, Landesbank Baden-Württemberg, etc.)
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB),
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72, 10832 Berlin
www.voeb.de
WAS MUSS ICH AN DIE KUNDENBESCHWERDESTELLE SCHREIBEN?
Sie können ein Beschwerdeformular von der Internetseite
der „Deutschen Kreditwirtschaft“ herunterladen
(www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/kontofuehrung/
konto-fuer-jedermann/beschwerdeformular.html)
oder auf Basis des folgenden Briefes ein eigenes
Schreiben erstellen (Kursive Textteile durch eigenen Text
ersetzen!)
Absender
Ort, Datum
(Ihren Namen und Adresse sowie Datum eintragen)
An die Kundenbeschwerdestelle
(Adressen siehe links und oben)
Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für
jedermann" - Ablehnung einer Kontoeröffnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der (Name und Anschrift der Bank/des Kreditinstituts,
Zweigstelle/Filiale) wurde mir am (Datum der Ablehnung) die
Einrichtung bzw. Fortführung eines „Girokontos für jedermann“
verwehrt.
Als Grund wurde genannt: (Bitte Begründung eintragen).
Meiner Ansicht nach sind diese Gründe nicht zutreffend, weil
(Ihre Begründung angeben).
Kopien aller relevanten Unterlagen habe ich diesem Schreiben
- sofern vorhanden - als Anlage beigefügt.
Ich bitte um Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
WELCHE ABLEHNUNGSGRÜNDE SIND
ZULÄSSIG?
Empfehlung der DK (ehem. ‚Zentraler Kreditausschuss’)
von 1995 zum Girokonto für jedermann:
Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem
jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit.
Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme
von Gutschriften, zu Barein- und -auszahlungen und zur
Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht
das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es
freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen
anzubieten.
WAS SOLLTEN SIE NOCH BEACHTEN?
Ihr neues Guthabenkonto können Sie bei Eingang einer
Kontopfändung von der Bank in ein Pfändungsschutzkonto
(P-Konto) umwandeln lassen. Sie können ein P-Konto in
der Regel nicht direkt eröffnen. Lesen Sie hierzu unser
Infoblatt zum P-Konto.
Sie sollten Sich sorgfältig überlegen, ob die Eröffnung
eines online geführten Kontos ohne Filiale in der näheren
Umgebung sinnvoll ist. Bei Problemen haben Sie dann
keinen persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Wichtige Adressen:
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben,
unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B.
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die
auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden
hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines
Girokontos zu verweigern.
Schuldnerberatungsstelle
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen
Europastr. 40, 72622 Nürtingen
Telefon: 0711/3902-2696
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den
Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem
Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen.
Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer
Kontoverbindung insbesondere, wenn
Amtsgericht Esslingen
Ritterstr. 8, 73728 Esslingen a. N.
Telefon: 0711/3962-0
-
der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes
missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige
Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.
-
der Kunde Falschangaben macht, die für das
Vertragsverhältnis wesentlich sind
-
der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder
gefährdet
-
die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am
bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B.
das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger
blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
-
nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die
Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte
erhält
-
der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht
einhält.
Amtsgericht Nürtingen
Neuffener Straße 28, 72622 Nürtingen
Telefon: 07022/9225-0
Rechtsanwälte im Landkreis
Anwaltsverein Esslingen
Merkelstr. 18, 73728 Esslingen a. N.
Telefon: 0711/3969720
Weitere Infos:
www.forum-schuldnerberatung.de
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
Stand: April 2012
Das Merkblatt dient nur zur allgemeinen Information und erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle: www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
Erarbeitet von:
Redaktionsgruppe der Arbeitsgemeinschaft kommunaler
Schuldnerberater in Baden-Württemberg beim Landkreis- und
Städtetag Baden-Württemberg
Ich habe kein Konto!
Was kann ich tun?
„Girokonto für jedermann“

Documentos relacionados