Protokoll ordentliche Gesellschafterversammlung der InfraTrust

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Protokoll ordentliche Gesellschafterversammlung der InfraTrust
Protokoll
ordentliche Gesellschafterversammlung
der
InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG
Ort der Versammlung:
Hotel NH Jolly,
Friedrichstraße 96, 10117 Berlin
Tag der Versammlung:
25.11.2011
Dauer der Versammlung:
12:45 Uhr bis 15:49 Uhr
Teilnehmer
1.
Versammlungsleiter
Franz-Philippe Przybyl
2.
Komplementärin - IAM Infrastructure Asset Management GmbH
Nikolaus Weil, Geschäftsführer
3.
Treuhandkommanditistin - Bock Berlin Treuhand GmbH
Stefan Bock, Geschäftsführer
4.
Protokollführerin
Anke Bauermeister, Rechtsanwältin
5.
Treugeber / Gesellschafter / Gäste
Die Anwesenheitsliste kann bei der Gesellschaft, c/o IAM Infrastructure Asset
Management GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin eingesehen werden.
Weiterhin sind anwesend die mit der Durchführung der Versammlung von der BAC-Gruppe
beauftragten Mitarbeiterinnen.
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Przybyl begrüßt alle Anwesenden und erläutert, dass er von der Komplementärin mit der
Leitung der heutigen Gesellschafterversammlung beauftragt wurde (nachfolgend auch:
Versammlungsleiter). Der Versammlungsleiter eröffnet die Gesellschafterversammlung. Auf
Bitten des Versammlungsleiters stellen sich alle Anwesenden auf dem Podium kurz vor.
Der Versammlungsleiter erläutert im Vorfeld die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für
die Beschlussfähigkeit und weist auf das Verfahren der Stimmabgabe über die bereits
vorbereiteten Stimmzettel hin.
Der Versammlungsleiter stellt fest, dass alle Gesellschafter form- und fristgerecht geladen
wurden. Es sind ferner 25 % der Stimmrechte – auch über die Treuhandkommanditistin – sowie
die Komplementärin anwesend oder vertreten.
1
Anwesende und vertretene Stimmen :
Direktkommanditisten anwesend/vertreten
Treugeber anwesend/vertreten (anders als durch die Treuhandkommanditistin)
2
Treugeber vertreten durch die Treuhandkommanditistin
Nachrichtlich
Stimmen nicht anwesend/vertreten:
Stimmen Fonds gesamt
0
150.000
306.000
413.000
869.000
Anmerkungen:
1. Veränderungen in der Stimmenpräsenz während der Gesellschafterversammlung sind bei den
Abstimmungsergebnissen berücksichtigt.
2. Die Zahl der durch die Treuhandkommanditistin vertretenen Treugeber ist für die Beschlussfähigkeit
unabhängig von erteilten Weisungen zu berücksichtigen, 14.2 GV. Die Abstimmung durch die
Treuhandkommanditistin aufgrund von Treugebern erteilter Weisungen ist bei den Abstimmungsergebnissen
berücksichtigt.
Der Versammlungsleiter stellt fest, dass die Formalien eingehalten wurden und die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Versammlungsleiter verliest die Tagesordnung wie mit der Einladung bekannt gemacht und
weist darauf hin, dass der mit der Einladung übersandte TOP 4 „Beschlussfassung über Verkauf
und Auflösung“ gegenstandslos geworden ist, da das der angekündigten Beschlussfassung
zugrundeliegende Angebot zum Erwerb von Vorzugsaktien gegen Übertragung der Funktürme
mit Schreiben an die Übrigen InfraTrust Anleger zurückgezogen wurde. Eine Kopie des
Musterschreibens ist diesem Protokolle beigefügt. Insoweit sei TOP 4 gegenstandslos
geworden.
Der Versammlungsleiter weist darauf hin, dass die Nummerierung der Tagesordnungspunkte
wie auf dem vorbereiteten Stimmzettel vorgesehen erhalten bleibt; es entfällt lediglich eine
Beschlussfassung zu TOP 4. Der Versammlungsleiter erläutert die Tagesordnung im Übrigen
kurz und weist darauf hin, dass den Gesellschaftern und deren Vertretern umfassende
Gelegenheit zu Fragen gegeben werde. Zur Tagesordnung werden keine abweichenden Anträge
gestellt. Nachdem kein Widerspruch zu der Tagesordnung erhoben wird, stellt der
Versammlungsleiter fest, dass die folgende Tagesordnung einstimmig angenommen wurde:
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 5
TOP 6
TOP 7
TOP 8
TOP 9
TOP 10
TOP 11
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung der Tagesordnung
Bericht der Komplementärin
Beschlussfassung über Verkauf und Auflösung (entfällt)
Rechtliche Auseinandersetzungen mit ehemaliger Geschäftsführung
Bericht der Treuhandkommanditistin
Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussfassung über die Entlastung der Komplementärin für das Geschäftsjahr
2010
Beschlussfassung über die Entlastung der Bock Berlin Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr
2010
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Sonstiges
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Der Versammlungsleiter erläutert neben dem Abstimmungsverfahren durch Handzeichen die
Abstimmungsunterlagen für schriftliche Beschlussfassungen. Die Gesellschafterversammlung
tritt sodann in die Erledigung der Tagesordnung ein, wobei auch eine Aussprache zu TOP 4
erfolgen wird, obwohl die Beschlussfassung hierzu entfällt. Mit Zustimmung der Anwesenden
werden TOP 3 und 4 en bloc behandelt werden.
TOP 3
TOP 4
Bericht der Komplementärin
Verkauf und Auflösung (Aussprache)
Herr Przybyl nimmt Bezug auf den bereits mit der Einladung übersandten Bericht des
Fondsmanagements und fasst die Ausführungen in diesem Bericht nachfolgend kursorisch
zusammen: Es handele sich bei der Gesellschaft um einen USD-Fonds, der in den Bereich
Mobilfunkinfrastruktur investiert habe. Die Platzierung sei im Jahr 2010 beendet worden. Das
eingezahlte Volumen an Eigenkapital betrüge 0,9 Mio. USD. Geplant wären bei der Gesellschaft
Eigenmittel in Höhe von 1,2 Mio. USD. Nach Abzug der prospektierten Kosten sowie der
Bildung einer Liquiditätsreserve seien 775.000,00 USD in die Abteilung bei der
Dienstleistungsgesellschaft (Communication Infrastructure Group – CIG) für Investitionen
geflossen. Für die Gesellschaft seien insgesamt 3 Mobilfunktürme erworben worden. Ein vierter
Mobilfunkturm befindet sich zur Zeit in der Fertigstellung. Die Gesellschaft habe mit einer
weiteren Abteilung bei der CIG, die einem einzelnen Privatinvestor zuzuordnen sei, die
Investitionen gemeinsam getätigt.
Zum Marktumfeld führt Herr Przybyl aus, dass sich der Markt im Wesentlichen, wie bereits im
übersandten Bericht des Fondsmanagements ausgeführt, entwickeln würde. Lediglich die im
Bericht des Fondsmanagements dargestellte Übernahme von T-Mobile durch AT&T sei
zwischenzeitlich etwas unwahrscheinlicher geworden worden, da eine Fusion möglicherweise
aus rechtlichen Gründen in Amerika vollzogen werden könne. Mit Blick auf Investitionen in
Mobilfunktürme sei diese Fusion jedoch ohnehin wirtschaftlich nicht besonders relevant, da das
Geschäft mit den Mobilfunktürmen insbesondere durch die jeweiligen regionalen Anbieter
betrieben würde und im Übrigen die strategische Ausrichtung im Zusammenhang mit der
Entwicklung von Mobilfunktürmen von dieser Fusion kaum beeinflusst werde.
Auf Nachfrage eines Gesellschafters, ob es in den USA unterschiedliche Mobilfunkstandards
gebe und ob die Türme mit diesen Standards kompatibel sind, teilt Herr Przybyl mit, dass die
Standardisierung und die Kompatibilität Aufgabe der Mobilfunkbetreiber sei und nicht Aufgabe
der Tower-Gesellschaften.
Herr Przybyl berichtet kurz über den Verlauf des Geschäftsjahres. Hier seien zunächst zwei
Ebenen zu unterscheiden: Die eine Ebene sei die KG. Hier gäbe es eine feste Struktur und im
Wesentlichen festgelegte Kosten, die sich aus der Satzung und dem Prospekt ergeben.
Wesentliche Veränderungen träten hier auch im weiteren Zeitablauf sehr wahrscheinlich nicht
ein. Das operative Ergebnis würde hingegen auf der zweiten Ebene im Compartment der CIG
erwirtschaftet. Umsätze des Compartments der CIG könnten entweder durch die Einnahmen von
Mietzahlungen oder durch die Verwertung von Türmen erfolgen. Die Kosten bestehen im
Wesentlichen aus den laufenden Aufwendungen, die entweder turmbezogen oder
managementbasiert seien. Hinzu kämen Abschreibungen auf die Türme. Die Abschreibungen
erfolgten linear über 20 Jahre. Zu den laufenden Kosten zählten weiter die Gebühren, und zwar
die so genannten Lease Up Fees bei Vermietung, die Management Fees sowie die Exit Fees bei
Verwertung.
Ein Gesellschafter fragt nach, ob es sich bei den Ausführungen von Herrn Przybyl lediglich um
die Wiedergabe der Angaben aus dem bereits übersandten Fondsmanagementbericht handelt.
Dies wird bestätigt.
Auf weitere Nachfragen aus dem Gesellschafterkreis nach der Struktur des Compartments der
Gesellschaft auf CIG Ebene, weist Herr Przybyl darauf hin, dass es sich hierbei um die im
Prospekt und Gesellschaftsvertrag vorgesehene und atypische Beteiligung der Gesellschaft an
der CIG handelt. Herr Weil weist ergänzend darauf hin, dass genau diese Struktur einschließlich
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des atypischen Beteiligungsvertrags im Prospekt der Gesellschaft, insbesondere auf den Seiten
20f., 66ff. abgedruckt und erläutert wird.
Herr Weil führt anschließend erneut zum Wesen und zur Struktur der atypisch stillen
Beteiligung aus. Auf Ebene der CIG werden letztlich die Vermögenswerte der Fonds gebündelt.
Das rechtliche Eigentum an den Türmen liegt bei der CIG, wirtschaftlich wird dies den KG’s
zugeordnet.
Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Weil die Rechtsverhältnisse zwischen
den unterschiedlichen US-Gesellschaften und weist darauf hin, dass die CIG Wireless die neue
Zielgesellschaft des neuen Investors, der Enex Group, sei. Die CIG, die letztlich die jeweiligen
Türme halte, sei demgegenüber eine Gesellschaft, die bislang rechtlich dem
Unternehmensverbund der BAC-Gruppe und wirtschaftlich den Fonds zu zuordnen sei. Diese
Rechtsstellung habe nun die CIG Wireless durch Erwerb der Geschäftsanteile an der CIG
übernommen. Die bisherigen Management Dienstleistungen werden im Übrigen künftig durch
die CIG Services erbracht werden, die auch das gesamte Personal übernommen habe.
Aus dem Gesellschafterkreis wurde daraufhin festgestellt, man sei als Anleger eigentlich
Eigenkapitalinvestor, aber lediglich auf eine begrenzte Zahl von Vermögenswerten beteiligt und
nicht an der Gesamtwertschöpfung. Vor diesem Hintergrund sei das Enex Umtauschangebot
und die damit verbundene Erweiterung der Beteiligung nachvollziehbar und sinnvoll.
Vorgeschlagen wurde ferner, ein solches Angebot bei Zeiten nochmal anzugehen.
Auf weitere Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Przybyl, dass der
ursprünglich geplante Verkauf an die Enex turmbezogen erfolgen sollte; Gegenstand des
Angebots wäre das jeweilige Turmportfolio gewesen. Herr Weil ergänzt hierzu, dass die
atypisch stillen Beteiligungen letztlich Regelungen für das Verhältnis zwischen dem Fonds und
der CIG enthalten. Diese vertragliche Grundstruktur sollte auch bei Umsetzung des EnexAngebotes aus Sicht der Fonds erhalten bleiben. Herr Weil weist ferner darauf hin, dass diese
Überlegung jedoch hypothetisch seien, da das Angebot der Enex-Gruppe (TOP 4)
zwischenzeitlich zurückgezogen worden sei und verweist auf Vorgespräche mit einzelnen
Gesellschaftern, die im Vorfeld der Gesellschafterversammlung stattgefunden haben.
Auf Wunsch aus dem Gesellschafterkreis wird die Historie des Enex-Angebots erläutert:
Vielfach sei von Vertrieben und Gesellschaftern aus dem Infrastrukturbereich der Wunsch nach
einem vorzeitigen Ausscheiden bzw. einer Auflösung der Fonds geäußert worden. Auch vor
diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer Marktsondierung durch die BAC-Gruppe die
Nachfrage nach den Vermögenswerten der IT-Fonds geprüft. In diesem Zusammenhang seien
sehr unterschiedliche Angebote von Wettbewerbern abgegeben worden, die – mit Ausnahme
von Enex – ausschließlich den jetzigen Abverkauf ohne Möglichkeit, an etwaigen späteren
Umsatzsteigerungen zur partizipieren, beinhalteten. Im Gegensatz dazu sehe das Angebot von
Enex vor, dass die jetzigen Gesellschafter der Fonds die Chance erhalten, an späteren
Wertsteigerungen des gesamten Funkturmportfolios bzw. der Zielgesellschaft, der CIG
Wireless, teilzunehmen. Aus diesem Grund habe die Geschäftsführung der Fonds das Angebot
der Enex-Gruppe den Gesellschaftern vorgelegt. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses
Angebots wurde von zunächst anonymer Seite eine Diffamierungskampagne gegen das Angebot
gestartet. Die Geschäftsführung der Fonds sei zwar im Rahmen des rechtlich Zulässigen gegen
diese unberechtigte und unsachliche Kampagne vorgegangen. Eine sachliche
Auseinandersetzung mit den einzelnen Gesellschaftern sei jedoch angesichts dessen nicht mehr
möglich gewesen. Im Zuge dieser bedenklichen Entwicklungen habe der neue Investor, die
Enex, sich entschieden, das Angebot vorläufig zurückzuziehen. Es sei aber nicht ganz
ausgeschlossen, dass die Enex im nächsten Jahr erneut ein entsprechendes Angebot
unterbreiten würde. Auch auf Seiten der Anleger sei eine starke Verunsicherung zu beobachten
gewesen, die insbesondere durch die anonyme Kampagne im Internet sowie den Zeitdruck, der
sich aus der Befristung des Angebots durch Enex ergeben habe, verursacht worden sei. Die
Geschäftsführung habe ihre Ressourcen vollständig eingesetzt, um die Einzelheiten des
Angebots zu erläutern. Doch auch dies konnte die bestehende Unsicherheit letztlich nicht
beseitigen. Damit sei auch keine geordnete Willensbildung zu gewährleisten. Die
Geschäftsführung der Fonds habe jedoch sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass hier
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interessante Möglichkeiten und gute Ansätze für eine entsprechende Transaktion in der Zukunft
vorhanden seien.
Aus dem Gesellschafterkreis wird gebeten zu erläutern, welche weiteren Angebote es konkret
gegeben habe. Herr Przybyl führt dazu aus, dass nach der Trennung vom ehemaligen
Management in Person von Herrn Schulz und der Übernahme der Leitung des
Infrastrukturbereichs durch Herrn Beiten zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt
worden sei, die den Ausgangspunkt für die abgegebenen Angebote darstelle. Hierzu sei eine auf
den Mobilfunkbereich spezialisierte Investmentbank, die Media Venture Partners, eingeschaltet
worden. Im Verlauf mehrerer Bieterrunden über den Verkauf der Türme seien folgende
Angebote abgegeben worden: Das niedrigste Barangebot habe bei 23 Mio. USD abzüglich 1 bis
1,5 Mio. USD Transaktionskosten sowie einem 3 %igen Einbehalt gelegen; das höchste
Barangebot habe sich auf 35 Mio. USD abzüglich 1,6 bis 1,8 Mio. USD für Transaktionskosten
belaufen, wobei die BTS (Build to suits) von dem Anbieter nicht übernommen worden wären.
Der Kreis der Anbieter habe sich aus allen Marktsegmenten zusammengesetzt; unter den
Anbietern wären daher sowohl die sehr großen, börsenorientierten Unternehmen aus dem
Mobilfunkbereich, aber auch Wettbewerber aus dem mittleren Marktsegment, der auch die
BAC-Gruppe angehöre, der im Übrigen stark durch Private Equity Investoren gekennzeichnet
sei, sowie Kleinstwettbewerber. Herr Przybyl führt weiter aus, dass nicht zwingend, aber im
Grundsatz die höheren Angebote von den großen Anbietern abgegeben worden seien. Das
zweithöchste Angebot stamme beispielsweise von American Towers. Auf Nachfrage aus dem
Gesellschafterkreis, ob lediglich das gesamte Portfolio aller IT-Fonds Gegenstand der Angebote
gewesen sei und die Zustimmung der übrigen Fonds daher zwingend gewesen wäre, führt Herr
Przybyl aus, dass insbesondere die großen Anbieter regelmäßig ein Interesse an großen
Portfolien hätten. Herr Weil ergänzt, dass rechtlich gesehen, die Zustimmung der einzelnen
Fonds für die Übertragung ihrer Türme erforderlich sei; eine Einzelübertragung von Portfolien
einzelner Fonds sei jedoch möglich.
Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage zum Verhältnis des Anlagevermögens der Fonds zu
den Angeboten geäußert. Herr Przybyl führt hierzu aus, dass eine generelle Aussage hierzu
nicht möglich sei. Bei einigen Fonds gehörten zum Anlagevermögen auch eine Vielzahl von
Frühphasenprojekten (Rings), während bei anderen Fonds das Vermögen aus anderen Assets
bestehe. Es sei daher erforderlich, die einzelnen Fonds separat zu betrachten. Im Allgemeinen
sei jedoch derzeit festzustellen, dass die Barangebote ausschließlich auf der Grundlage der
bestehenden Mietverhältnisse beruhten und keine künftigen Neumieterabschlüsse
berücksichtigten , da die jeweiligen Kaufpreise durch die laufenden Kosten des Fonds bis zum
Ende der Fondslaufzeit verringert würden, während im Gegenzug nach dem Verkauf der Türme
keine neuen Einnahmen (Mieten) generiert werden könnten. Aus dem Grund sei das Angebot
der Enex auch für die Anleger interessant gewesen, weil dieses gerade auch eine spätere
Umsatzbeteiligung beinhaltete. Auf Grundlage des ursprünglichen Enex-Angebotes betrage der
derzeitige Abschlag des höchsten Barangebots derzeit etwa 95 % der Einlage, der Abschlag
beim zweithöchsten Barangebot betrage etwa 90 %. Herr Weil ergänzt, dass den
Gesellschaftern eine Matrix nebst Übersicht der Angebote sowie eine Musterrechnung zur
Aktienverteilung übersandt werden wird. (siehe Anlage: vergleichbare Angebote)
Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird gefragt, ob derzeit noch Kontakt zu den einzelnen
Anbietern bestehe. Herr Weil führt hierzu aus, dass das Portfolio der CIG (einschließlich der
Frühphasenprojekte, der Towers usw.) grundsätzlich für den Markt von Interesse sei. Die
Nachfrage werde vermutlich bestehen bleiben. Auch die grundsätzliche Bewertung werde sich
voraussichtlich nicht ändern. Die Bewertung des Portfolios hänge nämlich letztlich an der
Mieteranzahl. Auf die Frage, wie schnell denn weitere Mieter gefunden werden könnten, weist
Herr Weil darauf hin, dass sich die Neumietervermittlung nach dem Wechsel des Managements
im IT-Bereich schwierig gestaltete. Herr Przybyl ergänzt, dass etwa von einer
durchschnittlichen Mietervermittlung von 0,2 / Jahr ausgegangen werden könne, wobei er
ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Zahl weder verbindlich noch kalkulierbar sei. Der
entscheidende Vorteil des Gesamtportfolios der CIG bestehe weiter darin, dass potentielle
Mieter nur einen Verhandlungspartner hätten. Aus diesem Grund sei von der BAC-Gruppe
dieser Portfolio-Ansatz gewählt worden. Das Portfolio der CIG weise eine mittlere Größe von 75
Türmen auf, so dass bei der Neumietervermittlung nicht nur Einzeltürme angeboten werden
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könnten. Ferner seien die Betreiber in den USA regional organisiert, wie beispielsweise
T-Mobile; es bestehe folglich eine unterschiedliche Nachfrage sowie unterschiedliche LeaseUps je nach Marktentwicklung.
Aus dem Gesellschafterkreis wird darauf hingewiesen, dass sich die CIG offenbar auf das
Gesamtportfolio konzentriere, und nicht auf die einzelnen Fonds. Es wird die Frage gestellt, was
passiere, wenn direkt neben einem Turm der CIG ein weiterer durch ein anderes Unternehmen
errichtet würde. Herr Weil führt hierzu aus, dass üblicherweise die Mobilfunktürme in den USA
bezogen auf eine bestimmte Reichwerte einem Bestandsschutz unterliegen. Es wird weiter die
Frage gestellt, ob die Abrechnung turmbezogen oder über das Gesamtportfolio des CIG erfolge.
Als Folge aus den atypischen Verträge habe die Abrechnung beispielsweise von Mieteinnahmen
turmbezogen zu erfolgen und werde über die Compartmentstruktur dem jeweiligen Fonds
zugerechnet. Herr Przybyl weist ergänzend darauf hin, dass hierin gerade der Unterschied
zwischen der bestehenden Compartmentstruktur und der von der Enex angebotenen
Aktienstruktur bestehe: Über die Aktien seien die Anleger am Gesamtportfolio der Türme
beteiligt und nicht nur an ihrem eigenen Funkturmportfolio. Darüber hinaus sei man aber so
oder so in beiden Fällen (Enex Angbot zur Beteiligung an CIG Wirless oder atypische
Beteiligung) direkt als Eigenkapitalgeber an einer US Zielgesellschaft beteiligt. Es entstand
schließlich eine kurze Diskussion über den Verlauf des ursprünglichen Angebots von Enex. In
der ersten Zeit vor Beginn der anonymen Kampagne seien überwiegend positive Stimmabgaben
eingegangen. Dies habe sich jedoch nach dem Beginn der Kampagne ins Gegenteil verkehrt.
Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird geäußert, dass die Schreiben des anonymen Meister
Wilhelm beim ITP 9 sogar vor den Schreiben der BAC-Gruppe eingetroffen seien.
Ein Gesellschafter fragt, ob es richtig sei, dass ein Turm des ITP 9 nicht gekauft worden sei,
weil das prospektierte Fondsvolumen nicht ganz erreicht worden sei. Herr Przybyl bestätigt
dies.
Zum Ende der Aussprache zu TOP 3 und TOP 4 weist ein Gesellschafter darauf hin, dass der
fondsspezifische Login-Bereich auf der InfraTrust Website bisher nicht funktioniere. Nach
kurzer Diskussion führt Herr Przybyl aus, dass dieser Punkt geklärt und der Gesellschafter über
die Möglichkeiten des Login-Bereichs informiert werden würde.
Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird die Bitte geäußert, einen Ausblick für 2011 zu geben.
Herr Przybyl führt hierzu aus, dass das Geschäft der CIG auch nach dem Rückzug des Angebots
der Enex normal fortgeführt würde. Auf die Frage, ob angesichts der erheblichen Probleme im
Life Trust Bereich die erforderlichen Kapazitäten auf Seiten der BAC zur Verfügung stünden,
weist Herr Przybyl darauf hin, dass die Management Ressourcen im IT-Bereich vollständig zur
Verfügung stünden und nicht durch den Life Trust Bereich gebunden seien. Ferner befinde sich
der Life Trust Bereich derzeit in einem Schwebezustand. Herr Przybyl selber habe im Sommer
2011 den Life Trust Bereich übernommen. Herr Weil habe demgegenüber die vorläufige
Geschäftsführung der IT-Komplementärin übernommen und setze seine Ressourcen
hauptsächlich für diese Tätigkeit ein. Herr Weil werde im Übrigen zum Jahreswechsel die
vorübergehend wahrgenommene Geschäftsführung auf ein neues Management übertragen.
Dies sei auch mit der neuen Gesellschafterin der Fondskomplementärgesellschaft abgestimmt.
Herr Weil weist ergänzend darauf hin, dass der Schwerpunkt des operativen Geschäfts des ITBereiches in den USA liege. Sofern Management-Ressourcen in Deutschland gebunden würden,
sei dies insbesondere der laufenden Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Management
geschuldet. Die operative Geschäftstätigkeit im Bereich Mobilfunkinvestitionen in den USA
habe nichts mit dem Life Trust Bereich zu tun.
Aus dem Gesellschafterkreis wird gefragt, ob es im Zuge der Auseinandersetzung mit dem
ehemaligen Management in den USA Verwerfungen gegeben habe. Herr Weil weist darauf hin,
dass nach dem Wechsel im Management quantitative und qualitative Änderungen sowie eine
komplette Reorganisation stattgefunden habe. Bezüglich einer Nachfrage nach den Kosten der
Auseinandersetzung mit dem Management wird auf den TOP 5 verwiesen.
Herr Przybyl führt den Ausblick fort und weist darauf hin, dass das Marktumfeld im
Infrastrukturbereich etwa gleich geblieben sei. Die Reorganisation der US-Seite sei mit Ende
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2011 weitgehend abgeschlossen gewesen. Seit dem laufe das Geschäft wieder normal, es
werden laufend Verhandlungen mit Neumietern geführt. Herr Przybyl verdeutlicht noch einmal,
dass nicht die Vorstellung entstehen dürfe, dass bei Mobilfunktürmen regelmäßig mehrere
hundert Mieter vorhanden seien. Realistisch seien 2 bis 3 Mieter betrachtet über die
Fondslaufzeit. Abhängig vom Marktumfeld, das die Nachfrage bestimmt, sei beim ITP 9 das Ziel
5 Mieter bis zum Ende der Fondslaufzeit zu binden. Ein entscheidender Aspekt sei hier auch die
regionale Konzentration auf Ballungsgebiete wie New York oder Kalifornien. Auf die Frage,
wann beim ITP 9 im Verhältnis zu anderen Fonds mit neuen Mietern zu rechnen sei, führt Herr
Przybyl aus, dass beim ITP 9 mit 1 bis 2 Neumietern bis Ende nächsten Jahres gerechnet werde.
Herr Przybyl weist noch einmal darauf hin, dass bei Mobilfunktürmen zunächst ein Mieter
vorhanden sein müsse, um Mieteinnahmen zu generieren, die die laufenden Kosten decken.
Jeder neu hinzukommende weitere Mieter führe daher zu zusätzlichen Erlösen, ohne weitere
Kosten zu verursachen. Damit führe jeder weitere Mieter zu einer Wertsteigerung des gesamten
Funkturms und zur Erhöhung des sogenannten Free Tower Cashflows.
Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird noch einmal geäußert, dass die Geschäftstätigkeit also
seit dem Halbjahr 2011 wieder normal weitergeführt würde, während im ersten Halbjahr dies
aufgrund der Probleme im Life Trust Bereich und im Zusammenhang mit der
Managementauseinandersetzung nicht möglich gewesen sei. Hierauf weist Herr Przybyl erneut
darauf hin, dass auch im ersten Halbjahr 2011 die Geschäftstätigkeit des IT-Bereiches in keiner
Form von den Life Trust Problemen beeinträchtigt worden sei, sondern ausschließlich der
Aufarbeitung des Managements des IT-Bereiches geschuldet gewesen sei.
Anschließend werden die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschafter diskutiert. Herr
Przybyl führt hierzu aus, dass die Steuerfragebögen für den ITP 7 und den ITP 9 bereits
übersandt worden seien. Steuerlich erfolge eine gesonderte Feststellung, Umsätze seien in der
ausländischen Betriebstätte erzielt worden. Von den Gesellschaftern seien US-Steuerfragebögen
auszufüllen und bei den US-Steuerbehörden einzureichen. Die Einreichung übernimmt für die
Anleger regelmäßig die World Tax Partners, mit der die BAC-Gruppe zusammenarbeitet. Es
schließt sich eine kurze Diskussion über die Steuererklärung sowie die einzureichenden
Unterlagen und die Beantragung der US-Steuernummer, die noch andauere, an.
Auf die Frage, ob es neue Entwicklungen in steuerlicher Hinsicht gebe, führt Herr Weil aus,
dass nach Informationen des CIG Managements zwischenzeitlich aus US-steuerlichen Gründen
die atypisch stillen Beteiligungsstruktur (Compartments) durch die Gründung weiterer eigener
LP’s (Limited Partnerships/Kommanditgesellschaften) ergänzt worden seien. Auf Nachfrage, ob
diese LP’s ihrerseits 100 %ige Töchter der CIG seien, weist Herr Weil darauf hin, dass die LP’s
direkt von den Fonds gegründet worden seien und das wirtschaftliche Eigentum an der CIG
spiegeln. Grund hierfür sei wohl die Vermeidung einer zusätzlichen Quellenbesteuerung durch
das sogenannte FIRPTA (Foreign Investment in Real Estate Property Tax Act). Herr Przybyl
erläutert, dass diese insbesondere bei einem späteren Abverkauf anfallen könne. Auf den
laufenden operativen Betrieb der Compartments oder die grundlegende rechtliche Behandlung
der atypischen Beteiligung habe dies jedoch keinen Einfluss außer, dass die Erbringungen der
laufenden Dienstleistungen durch die CIG Services erfolgt. Auf Nachfrage, ob die LP’s bereits
vorhanden seien, bestätigte Herr Weil dies und führte weiter aus, dass die atypisch stillen
Beteiligungen grundsätzlich weiter existieren, nunmehr jedoch in der Struktur der LP, die - wie
bereits ausgeführt - steuerlich motiviert sei. Letztlich diene diese Struktur der Vorbereitung
eines möglichen Exits und habe mit dem operativen Geschäft nichts zu tun. Die prospektierte
Gesamtstatik der Beteiligung bleibe erhalten.
Herr Przybyl ergänzte im Übrigen, dass die Service und Management Verträge hierfür und
insbesondere im Hinblick auf die Übernahme der Dienstleistungen durch CIG Services noch
anzupassen seien. Hierzu liegen bereits Entwürfe vor, die noch finalisiert werden.
Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.
Die Aussprache zu TOP 3 und TOP 4 wird damit beendet.
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TOP 5
Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Management
Herr Weil führt aus, dass es bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen
Management insbesondere um Schadensersatzansprüche der einzelnen IT-Fonds gegenüber
Oliver Schulz und seiner CSK Management GmbH mit Blick auf den unbefugten Austausch der
Komplementäre geht. All dies stehe im Gesamtzusammenhang mit der Ende 2010 erfolgten
Trennung zwischen Oliver Schulz und der BAC-Gruppe. Ursprünglich sollte Herr Schulz den
Infrastrukturbereich durch einen sogenannten Carve Out übernehmen. Die Verhandlungen
hierzu mit der BAC-Gruppe seien jedoch gescheitert. Daraufhin sei Herr Schulz aus allen
Positionen innerhalb der BAC-Gruppe abberufen worden. Später habe sich herausgestellt, dass
Herr Schulz bereits während der laufenden Verhandlungen über die Treuhandkommanditistin
und das Handelsregister unbefugt die Komplementäre ausgetauscht habe. Daraufhin sei vor
dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen diesen Komplementäraustausch
erwirkt worden. Hierzu läge eine Abschlusserklärung von Herrn Schulz und der CSK
Management vor. Die Kosten des Verfahrens seien zwischenzeitlich ebenfalls festgesetzt
worden. Weiter beziehe sich die Schadensersatzklage einzelner IT-Fonds insbesondere auf die
Kosten des damaligen unberechtigten Komplementäraustausches. Hierzu sei zwischenzeitlich
eine Klageerwiderung von Herrn Schulz eingegangen, woraufhin von den Fonds ein weiterer
Schriftsatz eingereicht worden sei. Termin zur mündlichen Verhandlung sei auf den 20.03.2012
anberaumt worden. In dem Verfahren werden die Kosten der Rechtsverfolgung der Fonds
geltend gemacht. Weiterhin sei die Treuhandkommanditistin vorläufig als Geschäftsführung
eingesetzt worden, um die Handlungsfähigkeit der Fonds zu erhalten. Hierfür habe sie eine
zusätzliche Entschädigung erhalten, die etwa 500.000,00 € bezogen auf alle betroffenen ITFonds betrage. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen sei mit Herrn Schulz ein MoU
(Memorandum of Understanding) vereinbart worden, das zunächst erheblich Zeit und Kosten
gespart habe. Ferner hätten dadurch die Verfahren vor den amerikanischen Gerichten zunächst
gestoppt werden können; weiter sei auf diese Weise das Fondsvermögen gesichert worden.
Herr Weil weist darauf hin, dass die damit verbundenen Kosten gegebenenfalls durch die D&O
Versicherung von Herrn Schulz gedeckt sein könnten.
Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis teilt Herr Weil mit, dass sich die Kosten
insbesondere der gerichtlichen Verfahren in Deutschland und den USA etwa im Verhältnis
50:50 bewegten. Genauere Angaben könnten nachgereicht werden. Auf weitere Nachfrage
erläuterte Herr Weil, dass ein mögliches Eintreten der D&O Versicherung von bestimmten
rechtlichen Voraussetzungen (wie beispielsweise dem Ausschluss bei Vorsatzdelikten) abhänge.
Aus dem Gesellschafterkreis wird gefragt, ob es bezifferbare Schäden durch die
Ressourcenbindung im ersten Halbjahr 2011 gäbe. Herr Weil führt dazu aus, dass nach
Abschluss der Reorganisation des IT-Bereiches, die Prüfung des Verschuldens durch Herrn
Schulz insbesondere aufgrund seiner Allzuständigkeit im operativen Geschäft und im
kaufmännischen Bereich, die Anknüpfung deutschen Rechts sowie eine etwaige
Schadensrealisierung in den USA durchgeführt werde. Der Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit
des Managements lag jedoch bisher auf der Fortführung des operativen Geschäfts im Interesse
der Fonds und der Anleger. Die hierfür zur Verfügung stehenden Managementressourcen
werden vollständig hierfür eingesetzt.
Herr Weil führt ferner aus, dass die Prüfung etwaiger Ansprüche gegen Herrn Schulz und seine
Gesellschaften sowohl in Deutschland als auch in den USA weiter vorangetrieben werde. In
Deutschland sei beispielsweise aktuell eine Klage wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher
Vorschriften gegen die SWORN, ein Konkurrenzunternehmen von Herrn Schulz, bzw. Herrn
Schulz persönlich auf den Weg gebracht worden.
Auf Nachfrage, ob es sich bei der SWORN um Herrn Schulz handelt, bestätigte dies Herr Weil
und teilte ferner mit, dass die SWORN Group GmbH eine deutsche Gesellschaft sei, während die
SWORN Wireless eine US-amerikanische Gesellschaft sei. Die Prüfung einer Inanspruchnahme
der SWORN Wireless in den USA laufe.
Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen zu
TOP 5. Die Aussprache zu TOP 5 wird damit beendet.
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TOP 6
Bericht der Treuhandkommanditistin
Der Versammlungsleiter erteilt Herrn Bock, dem Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin,
das Wort. Herr Bock verliest und erläutert den Bericht der Treuhandkommanditistin, der diesem
Protokoll als Anlage beigefügt ist
Auf Nachfrage, warum lediglich zwei Kommanditisten im Handelsregister eingetragen seien,
erläutert Herr Przybyl, dass für die übrigen Kommanditisten offenbar keine Handelsregistervollmachten vorlägen. Dies könne aber jederzeit überprüft werden.
Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage geäußert, ob die Kommunikation auch der
Treuhandkommanditistin verbessert werden könne. Herr Bock weist darauf hin, dass die
Informationspflicht grundsätzlich zunächst bei der Geschäftsführung des Fonds läge. Es sei
vereinzelt zu Zeitverzögerungen bei der Informationsweiterleitung gekommen; die
Informationen seien in diesen Fällen jedoch vorab über die Website oder Infoschreiben der BAC
selber weitergeleitet worden. Herr Bock führt weiter aus, dass sich die Treuhandkommanditistin
hinsichtlich der Weiterleitung von Informationen auf die BAC-Gruppe verlasse. Herr Przybyl
ergänzt hierzu, dass alle Informationen jeweils an sämtliche Treugeber, Kommanditisten,
Vertriebe sowie die Treuhandkommanditistin weitergeleitet würden. Herr Bock teilt ergänzend
hierzu mit, dass es bisher von den Treugebern keine Beschwerden mit Blick auf die
Informationsweiterleitung gegeben habe. Aus dem Gesellschafterkreis wird erneut geäußert,
dass gerade mit Blick auf die Kampagne gegen das Enex-Angebot eine asymmetrische
Kommunikation erfolgt sei: Die Gesellschafter des ITP 9 erhielten zuerst von Meister Wilhelm
und erst anschließend Informationen von der BAC. Hierzu teilt Herr Przybyl mit, dass bereits
sehr fragwürdig sei, dass der anonyme Verfasser offenbar über die Adressdaten verfüge und die
BAC-Gruppe darüber hinaus mehrere tausend Anleger verwalte und entsprechende
Informationsschreiben eine gewisse Produktions- und Aussendungszeit benötigen würden. Es
schließt sich eine kurze Diskussion darüber an, dass die Vertriebe entsprechende Informationen
offenbar stets zuerst erhalten würden, was von Herrn Przybyl auch bestätigt wird, da die
Vertriebe die von ihnen betreuten Anleger im Zweifel zuerst informieren sollten.
Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage geäußert, ob die Treuhandkommanditistin lediglich
einen Einblick in die Fonds-Abschlüsse habe oder auch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen
auf Ebene der CIG vertraut sei, erwidert Herr Bock, dass er bzw. die Treuhandkommanditistin
keine Prüfung auf Ebene der CIG vornehmen könne, ihr aber gleichwohl der Prüfbericht der CIG
übersandt wurde. Herr Przybyl weist ergänzend darauf hin, dass der deutsche Wirtschaftsprüfer
lediglich die Fondsebene prüft, wobei die Beteiligung an der CIG, die einen wesentlichen
Vermögensgegenstand der Fonds darstellten, damit mittelbar mitgeprüft würde. Auf Nachfrage
bestätigt Herr Przybyl, dass ein entsprechender Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer nachgereicht
werden könne.
Am Ende seines Berichtes äußert Herr Bock, dass er der Meinung ist, dass Herr Schulz gerade
im Infrastrukturbereich weiter aktiv sei, dass er weiter vermutet, dass Herr Schulz in die
Kampagne von Wilhelm Meister involviert sei und bringt seine Besorgnis über diese Kampagne
und die damit verbundenen Auswirkungen für die Fonds und deren Anleger zum Ausdruck.
Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.
Die Aussprache zu TOP 6 ist damit beendet.
TOP 7
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Versammlungsleiter erläutert, dass die Beschlussfassung über die bereits vorbereiteten
Stimmzettel erfolgt. Die Stimmzettel werden gesammelt und am Ende der Beschlussfassungen
ausgezählt. Anschließend werden die gefassten Beschlüsse verkündet.
Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Przybyl, dass die im Jahresabschluss
ausgewiesenen 94.000,00 € außerordentliche Kosten seien, die zu einem Großteil - in Höhe von
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ordentliche Gesellschafterversammlung 25.11.2011
Seite 9 von 12
80.000,00 € - nur in 2010 angefallen seien, da es sich dabei um die prospektierten einmaligen
Weichkosten handelt.
Nachdem keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen zur Feststellung des Jahresabschlusses
erhoben werden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der
Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit;
Stimmverbote bestehen nicht.
Beschlussantrag:
„Der von Herrn Wirtschaftsprüfer Nils Berkholz, Wagemann + Partner, Berlin, geprüfte
Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wird gebilligt und festgestellt.“
Abstimmung:
Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
200.000
256.000
163.000
55,10%
(nicht beschlussrelevant)
44,90%
Ja-Stimmen
Enthaltungen
Nein-Stimmen
Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Annahme des
Antrages wie vorstehend fest.
TOP 8
Entlastung der Komplementärin für das Geschäftsjahr 2010
Nachdem auf Nachfrage keine Fragen oder Wortmeldungen aus dem Gesellschafterkreis
geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der
Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit;
Stimmverbote bestehen nicht.
Beschlussantrag:
„Dem in dem Geschäftsjahr 2010 tätigen Komplementärinnen BAC Asset Management
GmbH und IAM Infrastructure Asset Management GmbH sowie der aufgrund der
gerichtlichen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin; Aktenzeichen: 99 O 121/10
in der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft tätigen Bock Berlin Treuhand
GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2010 für diese Tätigkeit
Entlastung erteilt.“
Abstimmung:
Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
150.000
206.000
263.000
36,32%
(nicht beschlussrelevant)
63,68%
Ja-Stimmen
Enthaltungen
Nein-Stimmen
Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Ablehnung des
Antrages wie vorstehend fest.
TOP 9
Entlastung der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als
Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr 2010
Nachdem auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis keine Fragen oder Wortmeldungen
geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der
Komplementärin zur Abstimmung.
Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit;
Stimmverbote bestehen nicht.
InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG –
ordentliche Gesellschafterversammlung 25.11.2011
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Beschlussantrag:
„Der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird als
Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.“
Abstimmung:
Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
150.000
206.000
263.000
36,32%
(nicht beschlussrelevant)
63,68%
Ja-Stimmen
Enthaltungen
Nein-Stimmen
Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Ablehnung des
Antrages wie vorstehend fest.
TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Nachdem aus dem Gesellschafterkreis heraus keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen
geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der
Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit;
Stimmverbote bestehen nicht.
Beschlussantrag:
„Der Herr Wirtschaftsprüfer Nils Berkholz, Wagemann + Partner, Berlin, wird zum
Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wagemann + Partner wird zum Ersatzprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.“
Ein Gesellschaftervertreter bittet um eine kurze Unterbrechung vor der Stimmabgabe, da er sich
bezüglich einer Weisung des Gesellschafters über die Stimmabgabe kurz abstimmen müsse.
Der Versammlungsleiter unterbricht die Gesellschafterversammlung daraufhin um 14:51 Uhr.
Während der Unterbrechung der Gesellschafterversammlung entwickelte sich eine Diskussion
zwischen dem Management und einzelnen Gesellschaftern bzw. Gesellschaftervertretern, in
deren Verlauf die Geschäftsführung in Aussicht stellte, eine Übersicht zur aktuellen
Compartmentstruktur sowie zur neuen LP-Struktur zu übersenden (siehe Anlage:
gesellschaftsrechtliche Struktur). Die Verträge können nach Finalisierung zeitnah von den
Gesellschaftern eingesehen werden. Nachdem der Gesellschaftervertreter erklärte, er habe die
Weisung bezüglich der Stimmabgabe mit dem Gesellschafter geklärt, wird die Gesellschafterversammlung vom Versammlungsleiter um 14:57 Uhr fortgesetzt.
Abstimmung:
Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
200.000
256.000
163.000
55,10%
(nicht beschlussrelevant)
44,90%
Ja-Stimmen
Enthaltungen
Nein-Stimmen
Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Annahme des
Antrages wie vorstehend fest.
InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG –
ordentliche Gesellschafterversammlung 25.11.2011
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TOP 11
Sonstiges
Unter TOP 11 äußern einzelne Gesellschafter bzw. Gesellschaftervertreter, dass der begonnene
positive Dialog mit der Geschäftsführung fortgesetzt werden solle. Weiter sollte die
Abstimmung zwischen den Gesellschaftern verbessert werden. Herr Weil weist darauf hin, dass
er einen Austausch zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern für sinnvoll und konstruktiv
halte und die Geschäftsführung plane, die Gesellschafter in die neuen künftigen Strukturen
enger einzubinden. Aus dem Gesellschafterkreis wird darum gebeten, die Kommunikationswege
zu verbessern bzw. zu etablieren. Herr Weil schlägt daraufhin vor, eine Art Beirat, der auch
ohne große Formalien faktisch als Informationsgremium eingesetzt werden könne, einzurichten.
Hierzu seien regelmäßige Telefonkonferenzen usw. denkbar. Herr Bock weist darauf hin, dass
er aus rechtlichen Gründen die Daten der von ihm verwalteten Treugeber nicht ohne deren
Einverständnis herausgeben dürfe. Aus dem Gesellschafterkreis wird daraufhin der Wunsch
geäußert, das Einverständnis der übrigen Treugeber hierzu einzuholen. Herr Bock stellt in
Aussicht, dieses Anliegen rechtlich prüfen zu lassen und anschließend gegebenenfalls
umzusetzen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gesellschafterkreis heraus vorlagen, bedankt
sich der Versammlungsleiter bei allen Anwesenden für die konstruktive Aussprache und
schließt die Versammlung um 15:49 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Weil
IAM Infrastructure Asset Management GmbH
Komplementärin
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ordentliche Gesellschafterversammlung 25.11.2011
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Anlagen
1. Absageschreiben der ao Gesellschafterversammlung vom 24.11.2011
2. Bericht des Treuhänders
3. Bericht über die gerichtlich angeordnete Geschäftsführung der BBT
4. Vergleichbare Angebote
5. Gesellschaftsrechtliche Struktur InfraTrust/ CIG Gruppe
Anleger
Berlin, den 17. November 2011
Absage der Gesellschafterversammlung am 24. November 2011
Sehr geehrter Anleger,
wir als Fondsgeschäftsführung haben Sie mit Schreiben vom 8. November zur Gesellschafterversammlung am 24. November eingeladen sowie das Angebot der CIG Wireless zum Umtausch
von geschlossenen InfraTrust Fondsanteilen an Vorzugsaktien an der CIG Wireless Corp vorgelegt.
Unsere Absicht war es, Sie umfassend über das bestehende Angebot zu informieren, damit Sie
sich ein ausgewogenes Bild machen können und so eine für Sie sinnvolle Entscheidung treffen
können. Die Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung durch die Anleger sollte dabei der
geordneten Willensbildung dienen. Auf der Grundlage der Ihnen vorliegenden Informationen
standen wir auf den zusätzlich angebotenen Informationsveranstaltungen Rede und Antwort.
Seit Wochen wurden parallel hierzu gezielt alle denkbaren Versuche unternommen, um Sie mit
Falschinformationen zu desinformieren sowie uns mit einer unvergleichbaren persönlichen
Hetzkampagne zu diffamieren.
Aufgrund der andauernden verleumderischen E-Mails an Anleger der InfraTrust-Fondsreihe von
einem Absender, der sich ausdrücklich nicht zu erkennen geben möchte, hat Berlin Atlantic Capital
(BAC) bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede
gegen Unbekannt gestellt.
Der Verfasser der anonymen E-Mails behauptet auf plumpe Weise falsche Tatsachen, die nicht nur
dazu geeignet sind, den Ruf des BAC-Managements zu schädigen. Vielmehr drängt sich zwingend
der Verdacht auf, dass die InfraTrust-Anleger mit den E-Mails gezielt verunsichert werden sollen,
damit sich der Verfasser einen wirtschaftlichen Vorteil erschleichen kann. Zunehmend verdichten
sich die Hinweise, dass es sich bei den Urhebern um ehemalige Mitglieder des BAC und
Fondsmanagements handelt, die nunmehr als Konkurrenten auf dem Markt agieren.
Der Absender der anonymen E-Mails verschaffte sich nach unserer Kenntnis auf illegale Weise
Zugriff zur Kundendatenbank der BAC. Es wurde daher auch der Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Dass und in welchem Umfang Sie durch diese Kampagnen verunsichert wurden, spiegelt sich auch
darin, dass sich bis dato nur ein sehr geringer Teil der Anleger durch Stimmabgabe positionierte.
1/2
Das Stimmverhältnis ist ausgeglichen, aber ein Großteil der Anleger hat noch keine Stimme
abgegeben. Die Zeit für eine Entscheidung, das müssen wir konzedieren, ist schlicht nicht reif.
Auch CIG Wireless war zunehmend über die beispiellose Kampagne, die ihr Angebot auslöste,
irritiert. Obwohl eine Angebotsverlängerung zur Durchführung von Informationsveranstaltungen
zugestanden wurde, setzte die Hetzkampagne nicht aus. Im Gegenteil: Sie wird unvermindert
fortgesetzt. CIG Wireless sah sich vor diesem Hintergrund außerstande, das unterbreitete Angebot
aufrechtzuerhalten. Ein Investment, das derart offensiv in der Öffentlichkeit verleumdet wird, war
aus der Sicht der Investoren zuletzt schlicht unvertretbar. Das Angebot ist zurückgenommen
worden.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gezwungen, die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 24. November 2011 abzusagen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Ungeachtet dessen sind wir überzeugt, dass das Umtauschangebot sinnvoll ist und bleibt. Dies
wurde in vielen Gesprächen mit einzelnen Anlegern bestätigt und kam durch deren Zustimmung
zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den anliegenden und kürzlich
erschienen Beitrag von Professor Ramb verweisen. Die offene Auseinandersetzung mit dem
Angebot hat uns viele wertvolle Anregungen geliefert, wie wir die Darstellung verbessern können.
Wir hoffen daher nach wie vor auf eine Beruhigung der derzeit gänzlich indiskutablen Situation.
Das Funkturmportfolio der InfraTrust Fonds wird nicht veräußert, sondern verbleibt in der
bisherigen Struktur. CIG verwaltet weiterhin wie in den letzten Jahren das Portfolio, an den
Rahmenbedingungen ändert sich nichts. Die bisherigen Ansprechpartner bleiben weiter bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Weil
Geschäftsführer der Komplementärin
2/2
Weitere Kaufangebote im Vergleich
Rang
Anbieter
Höhe (in Abschläge Türme
Mio. $)
möglich im Bau
bar
weitere AusTeilhabe an Zielwert (in
schüttungen Wertsteigerung
Mio. $)
1
CIG Wireless
37,9
Nein
Ja
Ja, später
ja, 6% p.a.
Ja
72,8
2
American Towers
35,0
$1,8 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
35,0
33,2
$1,6 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
33,2
31,0
$1,5 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
31,0
3
4
SBA
Communication
Grain
Communication
5
Crown Castle
31,0
$1,4 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
31,0
6
Diamond
30,2
$1,4 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
30,2
7
Tower Co
25,5
$1,1 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
25,5
8
Mobilitie
23,0
$1,0 Mio.
Nein
Ja, sofort
Nein
Nein
23,0
1
Darstellung InfraTrust CIG Struktur 2012
Geschäftsbesorgung
für Komplementärin
Xolaris
Administrationsvertrag
Enex Group
Beteiligung
IT Komplementäre
Mgt Fee
+ Erfolgsbtg.
InfraTrust Fonds
Atypische
Beteiligung
(IT2, IT5,
ITP7, ITP9)
Fondsgeschäftsbesorgung
sämtliche KGs
(US Bezug)
CIG Services
Grunddienstleistungsvertrag
CIG
Beteiligung
Beteiligung
Assetservicing
Grundgebühr, Brokerfee,
Lease-Up, Hurdle Rate
LPs wirtschaftliches
Eigentum 1
CIG Wireless Inc
Beteiligung
Beteiligung
WIF
CIG Properties
(Neugeschäft)
Enex Group
1
Vor dem Hintergrund der sogenannten US FIRPTA Besteuerung wird die
Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums insbesondere für den Fall der
späteren Verwertung in einer separaten US Zweckgesellschaft abgebildet

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