Informationsbulletin für deutsche Bauunternehmen in den
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Informationsbulletin für deutsche Bauunternehmen in den
Informationsbulletin für deutsche Bauunternehmen in den Niederlanden Bevor Sie bauen … Die europäischen Grenzen werden immer durchlässiger, auch für Bauunternehmen. So beteiligen sich am privaten Wohnungsbau in den Niederlanden zunehmend auch deutsche Firmen. Weil sowohl die Baubestimmungen als auch die Bauverfahren und Baugepflogenheiten in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, kann es zu Verstößen gegen Vorschriften kommen. Um dies zu vermeiden, möchte Sie dieses Informationsbulletin auf die wichtigsten Unterschiede zwischen den niederländischen und deutschen Baubestimmungen und Baugepflogenheiten hinweisen. Außerdem machen wir Sie auf weitere wichtige Punkte aufmerksam. Beim Wohnungsbau in den Niederlanden ist immer gemäß dem niederländischen Wohnungsbaugesetz (“Woningwet”) zu bauen. Entsprechende Kontrollen werden von den zuständigen Behörden durchgeführt. Zum Wohnungsbaugesetz gibt es eine Reihe von Erlassen, die konkrete Vorschriften enthalten. Besonders wichtig sind der •Bauerlass (“Bouwbesluit”): Der Bauerlass enthält Vorschriften, die gewährleisten, dass ein Gebäude sicher und benutzbar ist und dass von ihm keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen (z.B. durch schlechte Belüftung oder zu wenig Tageslicht). Die Vorschriften enthalten keine Angaben über anzuwendende Bauverfahren, sondern geben Normen vor (so genannte Leistungsanforderungen). •Erlass über genehmigungsfreie Bauten und Bauten mit vereinfachter Genehmigungspflicht (“Besluit bouwvergunningvrije en licht bouwvergunningplichtige bouwwerken”). Der Erlass gibt an, wann eine bauliche Anlage genehmigungsfrei ist und wann eine vereinfachte Baugenehmigung erforderlich ist. •Erlass über die Anforderungen an den Baugenehmigungsantrag (“Besluit indieningsvereisten aanvraag bouwvergunning”): Der Erlass umschreibt, wie ein Baugenehmigungsantrag eingereicht werden muss. Außerdem erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung das Antragsformular für die Baugenehmigung. Das Formular ist entweder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann unter “Dossier Bouwregelgeving” (“Wetten en regels; publicaties”) von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden (www.vrom.nl). Überprüfung Während des Baus kann eine Überprüfung durch die Gemeinde erfolgen. In einem solchen Fall besichtigt ein Beamter die Baustelle, um zu kontrollieren, ob entsprechend der Baugenehmigung gebaut wird. Sollten während des Baus Veränderungen gegenüber der Genehmigung auftreten, müssen diese der Gemeinde zur Bewilligung vorgelegt werden. Abweichende Bauverfahren und Baugepflogenheiten Zwischen den Niederlanden und Deutschland bestehen Unterschiede in Bezug auf Bauverfahren und Baugepflogenheiten. Im Folgenden werden einige der Unterschiede beschrieben. Das bedeutet nicht, dass Sie ein Haus gemäß den niederländischen Gepflogenheiten zu bauen haben, sondern dass die bei Ihnen üblichen Bauverfahren den niederländischen Normen genügen müssen. Davon betroffen sind auch Isolierung, Belüftung, Dachrinnenkapazität und Zugang zum Haus. Die Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland bei Bauverfahren und Baugepflogenheiten werden nachstehend skizziert. Einzelheiten dazu finden Sie in dem Bericht “Bouwen door Duitse aannemers in Nederland” (Bauen in den Niederlanden durch deutsche Bauunternehmen, 2006). Der Bericht steht nur in niederländischer Sprache zur Verfügung und kann unter www.vrominspectie.nl (“Publicaties”) heruntergeladen werden. Bevor Sie mit dem Bau beginnen Bevor Sie tatsächlich mit dem Bau beginnen, ist es sinnvoll, sich bei der Stadt oder Gemeinde zu informieren. Dort erfahren Sie – bzw. Ihr Auftraggeber –, ob die Errichtung einer baulichen Anlage an dem betreffen Standort erlaubt ist, ob eventuell eine Aufhebung von Baubeschränkungen möglich ist (Flächennutzungsplan bzw. “Bestemmingsplan”) und auf welche speziellen Vorschriften Sie Rücksicht nehmen müssen. Erläuterung: 1. Isolierung des Fundaments In Deutschland ist es üblich, mit so genanntem “kaltem Fundament” zu bauen. Die Isolierung wird auf der Fundamentoberseite bzw. der Oberseite des Erdgeschossbodens angebracht. Das ist eine Folge des Bauens ohne Kriechkeller. Betonbalken und Fußboden ruhen direkt 02 niederländische Baugepflogenheiten deutsche Baugepflogenheiten Bauen mit Kriechkeller Bauen ohne Kriechkeller • Betonfundament • in Schalung gießen • Betonbalken und -böden direkt auf das mit Folie abgedeckte Erdreich gießen, nachdem die Leitungen gelegt und die Armierungen angebracht wurden Isolierung des Fundaments (Kältebrücken) “warmes Fundament”: Isolierung an der Unterseite des Fundaments “kaltes Fundament”: Isolierung an der Oberseite von Fundament und Erdgeschossboden Isolierung der Dächer Verwendung von Systemplatten mit integrierter Isolierung Verwendung von Sparrendächern, wobei Isolierung vor Ort angebracht wird Hauseingang: Schwellenhöhe Lehrrahmen Montagezarge Belüftung mechanisches Belüftungssystem mit natürlicher Luftzufuhr: Verwendung von Fenstern mit Belüftungsgittern Verwendung von Drehkippfenstern zur Belüftung, ohne Belüftungsgitter Kapazität der Dachrinnen eckige Dachrinnen halbrunde Dachrinnen Treppen fertige Einbautreppen beim Hersteller maßgefertigte Treppen Fundamentstärke auf dem Erdreich. Die niederländischen Bestimmungen schreiben vor, dass die Gebäudeaußenhaut in einem gewissen Grade isoliert sein muss. Damit das “kalte Fundament” diesen Anforderungen genügt, können u.a. Hohlziegel oder Schaumglassteine unter der Hinterschale angebracht werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Kälte über die Bodenplatte zur Hintermauerschale durchschlägt. Anforderungen an die thermische Isolierung des Fundaments a. Gebäudeaußenseite •Die Außendämmung (einschl. Erdgeschossboden) von Aufenthaltsbereich, Toilettenraum bzw. Badezimmer muss einen Wärmewiderstand von mindestens 2,5 m2 K/W haben (niederl. Norm NEN 1068, Art. 5.2, Abs.1, Bouwbesluit 2003). •Fenster, Türen, Zargen und damit gleich zu setzende Bauelemente, die sich in der Fassade befinden, müssen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 4,3 W/m2•K haben. •Der Energieleistungskoeffizient darf seit dem 1. Januar 2006 für Wohnhäuser nicht mehr als 0,8 betragen. b. Gebäudeinnenseite •Die Außendämmung (einschl. Erdgeschossboden) darf an der Seite, die an den Aufenthaltsbereich und die anderen Räume grenzt, keinen f-Faktor (= Faktor der Temperatur der Innenoberfläche) unter 0,65 haben. 2. Belüftung In Deutschland sieht man im Normalfall Drehkippfenster zur Belüftung vor. In den Niederlanden ist in den Räumen eine ständige Frischluftzufuhr vorgeschrieben. Das ist u.a. mit Hilfe von Belüftungsgittern, Dreh- oder Schiebefenstern, Klapp- oder Kippfenstern, Klappen usw. möglich. An Fenster werden noch zusätzliche Anforderungen gestellt, unter anderem, dass sie in mehreren Stellungen einrasten müssen (dass sie also nicht nur die Stellungen geöffnet oder geschlossen, sondern auch eine Zwischenstellung einnehmen können). Außerdem müssen die Fenster den Komfortanforderungen genügen und zum Beispiel Luftzug verhindern. Drehkippfenster können diese Anforderungen meist nicht erfüllen. 03 Anforderungen an die Belüftung a.Anforderungen in Bezug auf Regulierbarkeit (Artikel 3.50 Bouwbesluit 2003) Zu den Anforderungen gehört, dass die Luftzufuhr vom Nutzer der Räume im Bereich von 0 % bis 25 % der Kapazität regulierbar sein muss. Die Kapazität wird an Hand von Artikel 3.48 des Bauerlasses 2003 ermittelt. Die Belüftungsvorrichtung lässt in der Nullstellung nicht mehr als 10 % der Kapazität durch. Zur Feinregulierung muss es wenigstens zwei weitere einstellbare Stellungen geben, die sich voneinander mindestens durch eine Kapazitätsdifferenz von 10 % unterscheiden. Der Luftvolumenstrom durch eine selbsttätige Belüftungsvorrichtung darf bei einer Druckdifferenz zwischen 1 Pa und 25 Pa nicht um mehr als 20 % von der nominalen Kapazität abweichen. b.Anforderungen in Bezug auf Komfort (Artikel 3.49 Bouwbesluit 2003) Die Frischluftzufuhr darf in dem Teil des Aufenthaltsbereichs, in dem Menschen leben, keine Luftgeschwindigkeiten über 0,2 m/s verursachen. 3. Dachrinnen In Deutschland werden oft halbrunde Dachrinnen aus Kupferblech verwendet. Diese Dachrinnen werden in den Niederlanden “Mastgoten” genannt. Die Niederschlagskapazität, die diese Dachrinnen aufnehmen können, reicht nicht immer aus, um den niederländischen Bestimmungen zu genügen. Diese schreiben dafür eine Mindestkapazität vor (auf der Grundlage einer Niederschlagsmenge von 300 Litern pro Sekunde und Hektar). Anforderungen an Dachrinnen und Regenwasserabfuhr Für Dachrinnen und Regenwasserabfuhr ist eine Kapazität von mindestens 300 l/s•ha vorgeschrieben. Daher muss deren Kapazität berechnet werden. Sie muss der niederländischen Norm NEN 3215 genügen. Für Beispielberechnungen sei auf S. 37 und 38 des genannten Berichts “Bouwen door Duitse aannemers in Nederland” verwiesen. 4. Zugänglichkeit (Tür- und Schwellenhöhen) In Deutschland schreiben die Normen für die Breite von Innentüren 0,80 m und für die Breite von Außentüren 0,90 m vor. Für Türhöhen gibt es keine Normvorschriften. Die deutschen Standardtüren sind Das Ministerium VROM > ist zuständig für Raumordnung, Wohnungswesen, Umwelt und staatliche Liegenschaften, die entsprechende Politik sowie deren Umsetzung und Durchsetzung. Die Niederlande sind klein, aber denken groß. Typ der Dachrinne eckige Dachrinne g = 0,6 g = 0,3 h>d 0,65 d < h < d b > 2d b > 2d (bei einem Minimum (bei einem Minimum von 150 mm) von 150 mm) h>d 0,65 d < h < d A > 2 d2 A > 1,3 d2 h>d 0,65 d < h < d A > 2 d2 A > 1,3 d2 halbrunde Dachrinne v-förmige Dachrinne Erläuterungen: h ist die Höhe der Dachrinne in mm d ist der Innendurchmesser des Regenfallrohrs in mm b ist die Breite der Dachrinne in mm A ist die Querschnittsfläche der Dachrinne in mm2 oft nicht höher als 2,25 m. In den Niederlanden haben die Innen- und die Eingangstüren mindestens 0,85 m breit und 2,30 m hoch zu sein. In Deutschland gibt es außerdem keine Vorschriften zur Schwellenhöhe. In den Niederlanden darf die Schwellenhöhe einer Eingangstür nicht höher als 2 cm sein. Gartentüren und Türen von beispielsweise einem Schuppen gelten aber meist nicht als Eingangstüren im Sinne des Bauerlasses. Hier gelten die genannten Anforderungen nicht. Es ist aber zu empfehlen, dennoch alle Türen eines Hauses gemäß den genannten Maßen zu entwerfen. Dürfen deutsche Bauerzeugnisse verwendet werden? Möglicherweise würden Sie zur Realisierung der Bauvorhaben gern Baumaterialien aus Deutschland mitbringen. In diesem Fall kann Sie die Gemeinde auffordern nachzuweisen, dass das Bauwerk bei Verwendung dieser Erzeugnisse die niederländischen Baubestimmungen erfüllt. Über die Eigenschaften der Erzeugnisse, die ein deutsches Qualitätssiegel besitzen, können Sie die Gemeinde vielleicht informieren. Wenn Sie ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung einsetzen, besteht auf jeden Fall ausreichende Sicherheit bei Verwendungszwecken, für die das Produkt geprüft ist. Oft handelt es sich aber um Erzeugnisse ohne Gütesiegel. In den Niederlanden hat etwa die Hälfte aller Bauer- zeugnisse ebenfalls kein “KOMO-Zertifikat”. Aber auch mit Produkten, die kein KOMO-Zertifikat haben, kann sehr gut gebaut werden. Die Gemeinden dürfen keine KOMO-Zertifikate verlangen. Den Gemeinden müssen aber genügend Daten und Berechnungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Bauplan beurteilen können. VROM-Inspektion Die VROM-Inspektion ist eine Dienststelle des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt (VROM). Sie ist letztendlich für die Einhaltung und Durchsetzung der vom Ministerium erlassenen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Zum Arbeits-- und Gesundheitsschutz müssen Bürger, Unternehmen und Behörden die niederländischen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Bei Verstößen dagegen greift die VROM-Inspektion ein, u.a. in Form von Verwarnungen, Verhängung von Bußgeldern oder Strafverfolgungsmaßnahmen. Die VROM-Inspektion weist Bürger, Unternehmen und Behörden auf ihre eigene Verantwortung hin. Außerdem wacht die VROM-Inspektion über die Einhaltung der europäischen Vorschriften in den Niederlanden. Sie arbeitet dabei eng mit anderen niederländischen, europäischen und weltweiten Kontrollorganen zusammen. Mehr Informationen? Wenn Sie Fragen in Bezug auf die niederländischen Baubestimmungen haben, können Sie auf www.vrom.nl auch die allerdings nur in niederländischer Sprache zur Verfügung stehende Rubrik “ Häufig gestellte Fragen Helpdesk Baubestimmungen” zu Rate ziehen (“Dossier bouwregelgeving; veel gestelde vragen”). Sie können dort nach Stichwörtern suchen. Sollte die Antwort auf Ihre Frage keinen Aufschluss geben, können Sie diese über die Link unter der Antwort an die Helpdesk weiterleiten. Sollten im Zusammenhang mit dem Bauerlass Probleme in Bezug auf die Gleichwertigkeit von Lösungen oder in Bezug auf alternative Lösungen auftreten, können Sie sich in manchen Fällen auch an die Arbeitsgruppe Gleichwertigkeit (“Werkgroep Gelijkwaardigheid”) wenden, siehe “Bouwen door Duitse aannemers in Nederland” (2006). VROM 6358 / OKTOBER 2006 Dies ist eine Veröffentlichung des niederländischen Ministeriums VROM VROM-Inspektion > Rijnstraat 8 > Den Haag > www.vrom.nl