Informationsbulletin für deutsche Bauunternehmen in den

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Informationsbulletin für deutsche Bauunternehmen in den
Informationsbulletin für deutsche
Bauunternehmen in den Niederlanden
Bevor Sie bauen …
Die europäischen Grenzen werden immer durchlässiger, auch für
Bauunternehmen. So beteiligen sich am privaten Wohnungsbau in
den Niederlanden zunehmend auch deutsche Firmen. Weil sowohl die
Baubestimmungen als auch die Bauverfahren und Baugepflogenheiten in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, kann es zu Verstößen gegen Vorschriften kommen. Um dies zu vermeiden, möchte
Sie dieses Informationsbulletin auf die wichtigsten Unterschiede
zwischen den niederländischen und deutschen Baubestimmungen
und Baugepflogenheiten hinweisen. Außerdem machen wir Sie auf
weitere wichtige Punkte aufmerksam.
Beim Wohnungsbau in den Niederlanden ist immer gemäß dem niederländischen Wohnungsbaugesetz (“Woningwet”) zu bauen. Entsprechende Kontrollen werden von den zuständigen Behörden durchgeführt. Zum Wohnungsbaugesetz gibt es eine Reihe von Erlassen, die
konkrete Vorschriften enthalten. Besonders wichtig sind der
•Bauerlass (“Bouwbesluit”): Der Bauerlass enthält Vorschriften, die
gewährleisten, dass ein Gebäude sicher und benutzbar ist und dass
von ihm keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen (z.B. durch
schlechte Belüftung oder zu wenig Tageslicht). Die Vorschriften enthalten keine Angaben über anzuwendende Bauverfahren, sondern
geben Normen vor (so genannte Leistungsanforderungen).
•Erlass über genehmigungsfreie Bauten und Bauten mit vereinfachter Genehmigungspflicht (“Besluit bouwvergunningvrije en licht
bouwvergunningplichtige bouwwerken”). Der Erlass gibt an, wann
eine bauliche Anlage genehmigungsfrei ist und wann eine vereinfachte Baugenehmigung erforderlich ist.
•Erlass über die Anforderungen an den Baugenehmigungsantrag
(“Besluit indieningsvereisten aanvraag bouwvergunning”): Der
Erlass umschreibt, wie ein Baugenehmigungsantrag eingereicht
werden muss.
Außerdem erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung das Antragsformular für die Baugenehmigung. Das Formular ist entweder bei der
Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann unter “Dossier Bouwregelgeving” (“Wetten en regels; publicaties”) von der Website des
Ministeriums heruntergeladen werden (www.vrom.nl).
Überprüfung
Während des Baus kann eine Überprüfung durch die Gemeinde
erfolgen. In einem solchen Fall besichtigt ein Beamter die Baustelle,
um zu kontrollieren, ob entsprechend der Baugenehmigung gebaut
wird. Sollten während des Baus Veränderungen gegenüber der Genehmigung auftreten, müssen diese der Gemeinde zur Bewilligung
vorgelegt werden.
Abweichende Bauverfahren und Baugepflogenheiten
Zwischen den Niederlanden und Deutschland bestehen Unterschiede
in Bezug auf Bauverfahren und Baugepflogenheiten. Im Folgenden
werden einige der Unterschiede beschrieben. Das bedeutet nicht,
dass Sie ein Haus gemäß den niederländischen Gepflogenheiten zu
bauen haben, sondern dass die bei Ihnen üblichen Bauverfahren den
niederländischen Normen genügen müssen. Davon betroffen sind
auch Isolierung, Belüftung, Dachrinnenkapazität und Zugang zum
Haus.
Die Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland bei
Bauverfahren und Baugepflogenheiten werden nachstehend skizziert. Einzelheiten dazu finden Sie in dem Bericht “Bouwen door
Duitse aannemers in Nederland” (Bauen in den Niederlanden durch
deutsche Bauunternehmen, 2006). Der Bericht steht nur in niederländischer Sprache zur Verfügung und kann unter www.vrominspectie.nl (“Publicaties”) heruntergeladen werden.
Bevor Sie mit dem Bau beginnen
Bevor Sie tatsächlich mit dem Bau beginnen, ist es sinnvoll, sich bei
der Stadt oder Gemeinde zu informieren. Dort erfahren Sie – bzw.
Ihr Auftraggeber –, ob die Errichtung einer baulichen Anlage an dem
betreffen Standort erlaubt ist, ob eventuell eine Aufhebung von Baubeschränkungen möglich ist (Flächennutzungsplan bzw. “Bestemmingsplan”) und auf welche speziellen Vorschriften Sie Rücksicht
nehmen müssen.
Erläuterung:
1. Isolierung des Fundaments
In Deutschland ist es üblich, mit so genanntem “kaltem Fundament”
zu bauen. Die Isolierung wird auf der Fundamentoberseite bzw. der
Oberseite des Erdgeschossbodens angebracht. Das ist eine Folge des
Bauens ohne Kriechkeller. Betonbalken und Fußboden ruhen direkt
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niederländische Baugepflogenheiten
deutsche Baugepflogenheiten
Bauen mit Kriechkeller
Bauen ohne Kriechkeller
• Betonfundament
• in Schalung gießen
• Betonbalken und -böden direkt auf das
mit Folie abgedeckte Erdreich gießen,
nachdem die Leitungen gelegt und die
Armierungen angebracht wurden
Isolierung des Fundaments
(Kältebrücken)
“warmes Fundament”: Isolierung an
der Unterseite des Fundaments
“kaltes Fundament”: Isolierung an der
Oberseite von Fundament und Erdgeschossboden
Isolierung der Dächer
Verwendung von Systemplatten mit
integrierter Isolierung
Verwendung von Sparrendächern, wobei
Isolierung vor Ort angebracht wird
Hauseingang: Schwellenhöhe
Lehrrahmen
Montagezarge
Belüftung
mechanisches Belüftungssystem mit
natürlicher Luftzufuhr: Verwendung
von Fenstern mit Belüftungsgittern
Verwendung von Drehkippfenstern zur
Belüftung, ohne Belüftungsgitter
Kapazität der Dachrinnen
eckige Dachrinnen
halbrunde Dachrinnen
Treppen
fertige Einbautreppen
beim Hersteller maßgefertigte Treppen
Fundamentstärke
auf dem Erdreich. Die niederländischen Bestimmungen schreiben
vor, dass die Gebäudeaußenhaut in einem gewissen Grade isoliert
sein muss. Damit das “kalte Fundament” diesen Anforderungen
genügt, können u.a. Hohlziegel oder Schaumglassteine unter der
Hinterschale angebracht werden. Auf diese Weise wird verhindert,
dass die Kälte über die Bodenplatte zur Hintermauerschale durchschlägt.
Anforderungen an die thermische Isolierung des Fundaments
a. Gebäudeaußenseite
•Die Außendämmung (einschl. Erdgeschossboden) von Aufenthaltsbereich, Toilettenraum bzw. Badezimmer muss einen Wärmewiderstand von mindestens 2,5 m2 K/W haben (niederl. Norm
NEN 1068, Art. 5.2, Abs.1, Bouwbesluit 2003).
•Fenster, Türen, Zargen und damit gleich zu setzende Bauelemente, die sich in der Fassade befinden, müssen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 4,3 W/m2•K haben.
•Der Energieleistungskoeffizient darf seit dem 1. Januar 2006 für
Wohnhäuser nicht mehr als 0,8 betragen.
b. Gebäudeinnenseite
•Die Außendämmung (einschl. Erdgeschossboden) darf an der Seite, die an den Aufenthaltsbereich und die anderen Räume grenzt,
keinen f-Faktor (= Faktor der Temperatur der Innenoberfläche)
unter 0,65 haben.
2. Belüftung
In Deutschland sieht man im Normalfall Drehkippfenster zur
Belüftung vor. In den Niederlanden ist in den Räumen eine ständige Frischluftzufuhr vorgeschrieben. Das ist u.a. mit Hilfe von
Belüftungsgittern, Dreh- oder Schiebefenstern, Klapp- oder Kippfenstern, Klappen usw. möglich. An Fenster werden noch zusätzliche Anforderungen gestellt, unter anderem, dass sie in mehreren
Stellungen einrasten müssen (dass sie also nicht nur die Stellungen
geöffnet oder geschlossen, sondern auch eine Zwischenstellung einnehmen können). Außerdem müssen die Fenster den Komfortanforderungen genügen und zum Beispiel Luftzug verhindern. Drehkippfenster können diese Anforderungen meist nicht erfüllen.
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Anforderungen an die Belüftung
a.Anforderungen in Bezug auf Regulierbarkeit (Artikel 3.50 Bouwbesluit 2003)
Zu den Anforderungen gehört, dass die Luftzufuhr vom Nutzer der
Räume im Bereich von 0 % bis 25 % der Kapazität regulierbar sein
muss. Die Kapazität wird an Hand von Artikel 3.48 des Bauerlasses 2003 ermittelt. Die Belüftungsvorrichtung lässt in der Nullstellung nicht mehr als 10 % der Kapazität durch. Zur Feinregulierung
muss es wenigstens zwei weitere einstellbare Stellungen geben,
die sich voneinander mindestens durch eine Kapazitätsdifferenz von
10 % unterscheiden. Der Luftvolumenstrom durch eine selbsttätige
Belüftungsvorrichtung darf bei einer Druckdifferenz zwischen 1
Pa und 25 Pa nicht um mehr als 20 % von der nominalen Kapazität
abweichen.
b.Anforderungen in Bezug auf Komfort (Artikel 3.49 Bouwbesluit 2003)
Die Frischluftzufuhr darf in dem Teil des Aufenthaltsbereichs, in dem
Menschen leben, keine Luftgeschwindigkeiten über 0,2 m/s verursachen.
3. Dachrinnen
In Deutschland werden oft halbrunde Dachrinnen aus Kupferblech
verwendet. Diese Dachrinnen werden in den Niederlanden “Mastgoten” genannt. Die Niederschlagskapazität, die diese Dachrinnen aufnehmen können, reicht nicht immer aus, um den niederländischen
Bestimmungen zu genügen. Diese schreiben dafür eine Mindestkapazität vor (auf der Grundlage einer Niederschlagsmenge von 300
Litern pro Sekunde und Hektar).
Anforderungen an Dachrinnen und Regenwasserabfuhr
Für Dachrinnen und Regenwasserabfuhr ist eine Kapazität von mindestens 300 l/s•ha vorgeschrieben.
Daher muss deren Kapazität berechnet werden. Sie muss der niederländischen Norm NEN 3215 genügen. Für Beispielberechnungen
sei auf S. 37 und 38 des genannten Berichts “Bouwen door Duitse
aannemers in Nederland” verwiesen.
4. Zugänglichkeit (Tür- und Schwellenhöhen)
In Deutschland schreiben die Normen für die Breite von Innentüren
0,80 m und für die Breite von Außentüren 0,90 m vor. Für Türhöhen
gibt es keine Normvorschriften. Die deutschen Standardtüren sind
Das Ministerium VROM >
ist zuständig für Raumordnung, Wohnungswesen, Umwelt und staatliche Liegenschaften,
die entsprechende Politik sowie deren Umsetzung und Durchsetzung.
Die Niederlande sind klein, aber denken groß.
Typ der Dachrinne
eckige
Dachrinne
g = 0,6
g = 0,3
h>d
0,65 d < h < d
b > 2d
b > 2d
(bei einem Minimum (bei einem Minimum
von 150 mm)
von 150 mm)
h>d
0,65 d < h < d
A > 2 d2
A > 1,3 d2
h>d
0,65 d < h < d
A > 2 d2
A > 1,3 d2
halbrunde Dachrinne
v-förmige Dachrinne
Erläuterungen:
h ist die Höhe der Dachrinne in mm
d ist der Innendurchmesser des Regenfallrohrs in mm
b ist die Breite der Dachrinne in mm
A ist die Querschnittsfläche der Dachrinne in mm2
oft nicht höher als 2,25 m. In den Niederlanden haben die Innen- und
die Eingangstüren mindestens 0,85 m breit und 2,30 m hoch zu sein. In
Deutschland gibt es außerdem keine Vorschriften zur Schwellenhöhe.
In den Niederlanden darf die Schwellenhöhe einer Eingangstür nicht
höher als 2 cm sein. Gartentüren und Türen von beispielsweise einem
Schuppen gelten aber meist nicht als Eingangstüren im Sinne des Bauerlasses. Hier gelten die genannten Anforderungen nicht. Es ist aber
zu empfehlen, dennoch alle Türen eines Hauses gemäß den genannten
Maßen zu entwerfen.
Dürfen deutsche Bauerzeugnisse verwendet werden?
Möglicherweise würden Sie zur Realisierung der Bauvorhaben gern
Baumaterialien aus Deutschland mitbringen. In diesem Fall kann Sie
die Gemeinde auffordern nachzuweisen, dass das Bauwerk bei Verwendung dieser Erzeugnisse die niederländischen Baubestimmungen
erfüllt. Über die Eigenschaften der Erzeugnisse, die ein deutsches Qualitätssiegel besitzen, können Sie die Gemeinde vielleicht informieren.
Wenn Sie ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung einsetzen, besteht
auf jeden Fall ausreichende Sicherheit bei Verwendungszwecken, für
die das Produkt geprüft ist. Oft handelt es sich aber um Erzeugnisse
ohne Gütesiegel. In den Niederlanden hat etwa die Hälfte aller Bauer-
zeugnisse ebenfalls kein “KOMO-Zertifikat”. Aber auch mit Produkten,
die kein KOMO-Zertifikat haben, kann sehr gut gebaut werden. Die
Gemeinden dürfen keine KOMO-Zertifikate verlangen. Den Gemeinden müssen aber genügend Daten und Berechnungen zur Verfügung
gestellt werden, damit diese den Bauplan beurteilen können.
VROM-Inspektion
Die VROM-Inspektion ist eine Dienststelle des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt (VROM). Sie ist letztendlich
für die Einhaltung und Durchsetzung der vom Ministerium erlassenen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Zum Arbeits-- und
Gesundheitsschutz müssen Bürger, Unternehmen und Behörden die
niederländischen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Bei Verstößen
dagegen greift die VROM-Inspektion ein, u.a. in Form von Verwarnungen, Verhängung von Bußgeldern oder Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die VROM-Inspektion weist Bürger, Unternehmen und Behörden auf
ihre eigene Verantwortung hin. Außerdem wacht die VROM-Inspektion
über die Einhaltung der europäischen Vorschriften in den Niederlanden. Sie arbeitet dabei eng mit anderen niederländischen, europäischen und weltweiten Kontrollorganen zusammen.
Mehr Informationen?
Wenn Sie Fragen in Bezug auf die niederländischen Baubestimmungen haben, können Sie auf www.vrom.nl auch die allerdings nur in niederländischer Sprache zur Verfügung stehende
Rubrik “ Häufig gestellte Fragen Helpdesk Baubestimmungen” zu Rate ziehen (“Dossier bouwregelgeving; veel gestelde
vragen”). Sie können dort nach Stichwörtern suchen. Sollte
die Antwort auf Ihre Frage keinen Aufschluss geben, können
Sie diese über die Link unter der Antwort an die Helpdesk
weiterleiten. Sollten im Zusammenhang mit dem Bauerlass
Probleme in Bezug auf die Gleichwertigkeit von Lösungen oder
in Bezug auf alternative Lösungen auftreten, können Sie sich
in manchen Fällen auch an die Arbeitsgruppe Gleichwertigkeit
(“Werkgroep Gelijkwaardigheid”) wenden, siehe “Bouwen door
Duitse aannemers in Nederland” (2006).
VROM 6358 / OKTOBER 2006
Dies ist eine Veröffentlichung des niederländischen Ministeriums VROM
VROM-Inspektion > Rijnstraat 8 > Den Haag > www.vrom.nl