pädagogischer hilfekompass stuttgart

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pädagogischer hilfekompass stuttgart
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
PÄDAGOGISCHER
HILFEKOMPASS
STUTTGART
Aktualisierung Juni 2013
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort .................................................................................................................. 4
1 Schulische Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Bedarfen
1.1 Förderbedarf in im Lesen und / oder Rechtschreiben ......................................... 5
1.2 Förderbedarf in Mathematik ................................................................................ 5
1.3 Sprachförderung.................................................................................................. 5
1.4 Hochbegabung .................................................................................................... 5
1.5 Auffälligkeiten im Verhalten ................................................................................. 5
1.6 Chronische Erkrankungen ................................................................................... 5
1.7 Autismus.............................................................................................................. 5
1.8 Fragen zum Nachteilsausgleich .......................................................................... 5
2 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung
2.1 Begegnungsmaßnahmen. ................................................................................... 6
2.2 Außenklassen...................................................................................................... 6
2.3 Einzelintegration .................................................................................................. 6
2.4 Inklusive Bildungsangebote ................................................................................. 6
2.5 Ansprechpartner(innen) bei integrativer / inklusiver Bildung................................ 7
3 Beratungsstellen im Staatlichen Schulamt
3.1 Beratungslehrerinnen und -lehrer ........................................................................ 8
3.2 Regionale Arbeitsstelle Frühförderung und Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung 8
3.3 Regionale Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) ...................................................... 8
3.4 Schulpsychologische Beratungsstelle Stuttgart ................................................... 8
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
4 Sonderpädagogische Beratungsstellen……………………………….. …9
5 Außerschulische Kooperationspartnerinnen und -partner
5.1 Beratungszentren Jugend und Familie (BZ) / Jugendamt ............................... 11
5.2 Geschlechtsspezifische Angebote .................................................................. 12
5.3 Gesundheitsamt (Angebote zur Beratung und Frühförderung)........................ 13
5.4 Hilfen zur Erziehung, HzE –Träger.…………… ............................................... 14
5.5 Hilfen in Notlagen.…………… ......................................................................... 16
5.6 Jugenddelinquenz / Haus des Jugendrechts / Jugendhilfe im Strafverfahren . 16
5.7 Jugendhäuser der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft .................................. 17
5.8 Jugendfarmen ................................................................................................. 18
5.9 Kirchliche Jugendarbeit ................................................................................... 19
5.10 Kinder- und Jugendheime /Tagesbetreuungen ............................................... 19
5.11 Mobile Jugendarbeit......................................................................................... 21
5.12 Musik, Kunst und Kultur................................................................................... 21
5.13 Polizei / Jugendsachbearbeiter / Präventionsbearbeiter ................................. 22
5.14 Psychologische Beratungsstellen / weitere Beratungsstellen… ...................... 23
5.15 Suchtberatungsstellen ..................................................................................... 24
5.16 Weitere Kooperationspartner........................................................................... 25
6 Anschlüsse / Übergänge bei Brüchen in der Schullaufbahn ........ 27
7 Nachschulische Angebote
7.1 Berufsberatung / Ausbildungsmaßnahmen ....................................................... 35
7.2 Jugendarbeitsprojekte........................................................................................ 36
8 Elternselbsthilfegruppen .......................................................................... 36
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
9 Glossar ............................................................................................................. 37
Anhang Begegnungsmaßnahmen........................................................................ 43
Vorwort
Kompasse sind wichtig, um sich in unbekannten, nicht vertrauten Gebieten zu Wasser, zu Lande
und in der Luft zurechtzufinden. Dieser pädagogische Kompass soll die Orientierung in einer differenzierten und spezialisierten Schullandschaft, die von mannigfaltigen Systemen und Institutionen
begleitet und unterstützt wird, erleichtern.
Hier finden Sie erste Informationen und Adressen schulischer und außerschulischer Partnerinnen
und Partner, damit Sie zielstrebig Ihre Routen planen, Hindernisse umfahren und Ziele erreichen
können.
Weitere Informationen werden Ihnen auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Stuttgart präsentiert: www.schulamt-stuttgart.de
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
1 Schulische Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Bedarfen
Beraterin/Berater
Name, Schule
Telefon
1.1 Förderbedarf im Lesen und / oder
Rechtschreiben
Frau Weißhardt oder Frau Kunzmann,
Grund- und Hauptschule
Ostheim
26 19 18
1.2 Förderbedarf in Mathematik
Frau Lauff,
Albschule Degerloch
216-89 280
1.3 Sprachförderung
in der Grundschule
in der Sekundarstufe
Frau Doukas,
Carl-Benz-Schule
Frau Wörz,
Rappachschule
216-8 91 44
1.4 Hochbegabung
Schulpsychologische
Beratungsstelle
6376-300
1.5 Auffälligkeiten im Verhalten
Frau Merkt,
Verbundschule Rohr
74 24 34
Herr Schreiber,
Gustav-Werner-Schule
216-9 66 88
1.6 Chronische Erkrankungen
Herr Braun,
Schule für Kranke am
Olgahospital
27 87 38 50
1.7 Autismus
Frau Lörcher,
Schule für Kranke am Olgahospital
27 87 38 50
Herr Mästle,
Helene-Schoettle-Schule
216-46 70
Herr Gaiser,
Regionale Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt
Stuttgart
6376-408
1.8 Fragen zum Nachteilsausgleich
86 50 18
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
2 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung
2.1 Begegnungsmaßnahmen
Begegnungsmaßnahmen beinhalten zeitweiligen gemeinsamen Unterricht und außerunterrichtliche
Projekte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Allgemeine Schulen und
Sonderschulen oder auch Kindergärten und Schulkindergärten begeben sich dabei in eine vertiefte
Kooperation. Dazu können finanzielle Mittel beim Staatlichen Schulamt beantragt werden.
2.2 Außenklassen
Außenklassen sind Klassen einer Sonderschule, die an einer Allgemeinen Schule eingerichtet und
dort einer Partnerklasse zugeordnet sind. Es wird ein möglichst hoher Anteil gemeinsamen Unterrichts angestrebt. Unterstützt werden die Lehrkräfte durch die Regionale Arbeitsstelle Kooperation
(z. B. durch Arbeitskreise, Fortbildungen,…).
2.3 Einzelintegrationen
Es bestehen bereits viele Einzelintegrationen von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in der allgemeinen Schule mit und ohne Eingliederungshilfe. In der Regel
sind dies Kinder und Jugendliche, die zielgleich unterrichtet werden können (z.B. bei Sehbehinderungen, Hörschädigungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten). Manche dieser Schülerinnen und Schüler erhalten eine zusätzliche Eingliederungshilfe, andere Unterstützung durch Sonderpädagoginnen und -pädagogen, eine weitere Gruppe kann auch ohne weitere Hilfen die allgemeine Schule besuchen.
2.4 Inklusive Bildungsangebote
Im Kontext des Ministerratsbeschlusses vom 3. Mai 2010 und der Schwerpunktregion Stuttgart
können Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in
passgenauen möglichst gruppenbezogenen Bildungsangeboten inklusiv an allgemeinen Schulen
unterrichtet werden. Dazu werden Bildungswegekonferenzen installiert, die über die sog. Begleiterinnen der Schwerpunktregion, Frau Pelz und Frau Rhein, organisiert werden.
Federführende Ansprechperson im Staatlichen Schulamt Stuttgart für die Schwerpunktregion Stuttgart ist Frau Schmalenbach.
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2.5 Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für
integrative / inklusive Bildung
Formen integrativer/inklusiver
Bildung
Begegnungsmaßnahmen
Kontakt
Staatliches Schulamt
Stuttgart
Telefon
Herr Gaiser
63 76-408
Frau Pfeiffer
63 76-107
Herr Gaiser
63 76-408
Herr Gaiser
63 76-408
Frau Schmalenbach
63 76-106
Frau Pfeiffer
63 76-107
Außenklassen
Einzelintegration
Frau Schmalenbach
Frau Früholz
Inklusive Bildung
63 76-106
Frau Pelz
Frau Dr. Schmid
Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche an allgemeinen Schulen
Frau Pfeiffer
63 76-107
Herr Gaiser
63 76-408
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
3 Beratungsstellen im Staatlichen Schulamt
Art
Ansprechperson / E-Mail
Telefon
3.1 Beratungslehrerinnen und
-lehrer
Frau Brombach
[email protected]
63 76-300
Herr Rieck
[email protected]
63 76-300
3.2 Regionale Arbeitsstelle
Frühkindliche Beratung
Herr Burkhardt
[email protected]
63 76-400
3.3 Regionale Arbeitsstelle
Frühförderung
Angelika Tschiggfrei-Christof
63 76-403
3.4 Regionale Arbeitsstelle
Kooperation
Herr Gaiser (Sonderschule)
[email protected]
63 76-408
Barbara Schwarz (Sonderschule)
[email protected]
63 76-407
Frau Pohl (Grundschule)
[email protected]
63 76-407
Herr Sander (Realschule)
[email protected]
63 76-407
Frau Joos (Gymnasium)
[email protected]
63 76-407
Herr Müller (Berufl. Schule)
[email protected]
63 76-407
Anmeldung
[email protected]
63 76-300
3.5 Schulpsychologische
Beratungsstelle
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4 Sonderpädagogischen Beratungsstellen 2013
Art der
sonderpädagogischen
Beratungsstelle
Sonderpädagogische Beratungsstellen für geistig behinderte und
stark entwicklungsverzögerte Kinder
Sonderpädagogische Beratungsstellen für sehbehinderte und blinde Kinder
Sonderpädagogische Beratungsstellen für entwicklungsverzögerte
Kinder
Adresse
Telefon
Bodelschwinghschule
Hengstäckerstraße 3
70567 Stuttgart
216-98732
Gustav-Werner-Schule
Fürfelder Straße 22
70437 Stuttgart
(Zuffenhausen)
216-96715
Helene-Schoettle-Schule
Damaschkestraße 33
70373 Stuttgart (Bad Cannstatt)
216 60565
Ernst-Abbe-Schule
Rotweg 127
70437 Stuttgart (Rot)
216-60310 oder
216-60315
Nikolauspflege, Stiftung für
blinde und sehbehinderte
Menschen
Am Kräherwald 271
70193 Stuttgart
6564 220
Haldenrainschule
Schwabbacher Straße 25E
70437 Stuttgart (Rot)
216 5163
Heilbrunnenschule
Dornröschenweg 30
70567 Stuttgart (Möhringen)
216 60394 oder
216 60333
Auschule
Augsburger Straße 541
70327 Stuttgart
(Untertürkheim)
332288
Lehen-Berger- und Hasenbergschule
Bebelstraße 28
70193 Stuttgart
639091
Steigschule
Auf der Altenburg 8
70376 Stuttgart
546081
Michael-Bauer-Schule
Othellostraße 5
70563 Stuttgart-Vaihingen
68689660
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Sonderpädagogische Beratungsstelle für kranke Kinder
Schule für Kranke am
Klinikum Stuttgart
Bismarckstraße 8
70176 Stuttgart
992 3850 oder
992 3851
Sonderpädagogische Beratungsstelle für körperbehinderte Kinder
Schule für Körperbehinderte
Hengstäcker 6
70567 Stuttgart (Vaihingen)
9977870
Sonderpädagogische Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder
Schule für Hörgeschädigte
Immenhofer Straße 70
70180 Stuttgart
216 96956 oder
216 96951
Sonderpädagogische Beratungsstelle für
Kinder mit Sprachauffälligkeiten
Sonderpädagogische Beratungsstelle für verhaltensauffällige Kinder
Helene-Fernau-Horn-Schule
Adalbert-Stifter-Straße 52a
70437 Stuttgart (Freiberg)
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
(Schule für Erziehungshilfe)
am Theodor-Rothschild-Haus
Esslingen
Mühlbergerstraße 146
73428 Esslingen
216-89695 oder
216-89699
93780553 oder
93780550
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5 Außerschulische Kooperationspartnerinnen und -partner
5.1 Beratungszentren Jugend und Familie (BZ) / Jugendamt
(alphabetisch nach Stadtbezirken)
www.stuttgart.de > Startseite > Rathaus > Öffnungszeiten der Ämter und Bürgerbüros (Ämter A-Z) > Beratungszentren Jugend und Familie
Stand: Juni 2013
Bad Cannstatt
Bereich 3
Dienststelle Bad Cannstatt
Leitung: Fr. Kiefl
Waiblinger Straße 12, 70372 Stuttgart
Tel.: 216-96855,
Fax: 216-96862
E-Mail: [email protected]
Feuerbach (Dienstelle des BZ Weilimdorf)
Leitung Herr Giebeler
Kärntner Straße 16, 70469 Stuttgart
Tel.: 216-98 414,
Fax: 216-98 420
E-Mail: [email protected]
Hallschlag, Münster, Burgholzhof
(Dienststelle des BZ Bad Cannstatt, Römerkastell)
Leitung Frau Kiefl
Römerkastell 73, 70376 Stuttgart
Tel.: 216-89009,
Fax: 216-89899
E-Mail: [email protected]
Mitte
Bereich 8
S-Mitte, S-Nord
Leitung Frau Schaefer
Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart
Tel.: 216-57447,
Fax: 216-57451
E-Mail: [email protected]
Möhringen
Bereich 5
(Degerloch, Möhringen, Sillenbuch, Plieningen, Birkach)
Leitung Frau Rose
Vaihinger Straße 49, 70567 Stuttgart
Tel.: 216-96907,
Fax: 216-96901
E-Mail: [email protected]
Neugereut, Freiberg, Hofen, (Standort 2
des BZ Zuffenhausen)
Leitung Frau Nowacki
Markgröninger Str. 80, 70435 Stuttgart
Tel.: 216-98 469 / 98465
Fax: 216-57399
E-Mail: [email protected]
Ost
Bereich 9
S-Ost, Gablenberg
Leitung Herr Ritzerow
Schönbühlstraße 65, 70188 Stuttgart
Tel.: 216-57841,
Fax: 216-57844
E-Mail: [email protected]
Süd
Bereich 10
Süd, Heslach, Kaltental
Jella-Lepmannstraße 3, 70178 Stuttgart
Tel.: 216-57806,
Fax: 216-57821
E-Mail: [email protected]
Leitung Herr Aykut
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Vaihingen
Bereich 6
Vaihingen, Rohr, Büsnau
Leitung Herr Prager
70563 Stuttgart
Industriestr. 3
Tel.: 216-59293,
Fax: 216-59298
E-Mal: [email protected]
Wangen
Bereich 4
Hedelfingen, Untertürkheim, Obertürkheim
Inselstraße 3, 70327 Stuttgart
Tel.: 216-57678, Fax: 216-57679
E-Mail: [email protected]
Leitung Frau Wansor
Weilimdorf
Bereich 1
Dienststelle für Weilimdorf, Wolfbusch, Giebel, Hausen
Leitung: Herr Giebeler
Löwen-Markt 1, 70499 Stuttgart
Tel.: 216-57360,
Fax: 216-4570
E-Mail: [email protected]
West
Bereich 7
S-West, Botnang
Bebelstr. 22, 70178 Stuttgart
Tel.: 216-57666,
Fax: 216-57669
E-Mail: [email protected]
Leitung Frau Kathemann-Prager
Zuffenhausen
Standort 1
Dienststelle für Zuffenhausen, Stammheim
Frau Nowacki
Burgunderstr. 5, 70161 Stuttgart
Tel.: 216-57419 / 57420
Fax: 216-57410
E-Mail: [email protected]
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5.2 Geschlechtsspezifische Angebote
Personenkreis / Art
Angebot und Ort
Telefon
Frauen
Frauenberatung BIF
Römerstr. 30
70180 Stuttgart
www.fhf-stuttgart.de
649 45 50 und
285 90 - 02 / 01
Homosexualität
Königskinder Weißenburg
64 04 494
Jungen
Jungen im Blick
Lindenspürstraße 32,
70176 Stuttgart
www.jungen-im-blick.de/
12172985
Mädchen
Mädchengesundheitsladen
30568520
Lindenspürstraße 32
70176 Stuttgart
www.maedchengesundheitsladen.de/
Mädchenwerkstatt „Girls do it“
Stuttgarter JH e.V.
Böblinger Str. 92
70199 Stuttgart
22 10 62 und
60 40 40 17
Mädchenpolitik LAG - Stuttgarter
Jugendhaus e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
83 82 157
Migrantinnen
„Yasemin“ Beratungsstelle für junge
Migrantinnen von 12-27 Jahren
[email protected]
65 86 95 26
Sexuelle Gewalt
Wildwasser
Stuttgarter Straße 3, 70469 Stuttgart
www.wildwasser-stuttgart.de
85 70 68
5.3 Gesundheitsamt (Angebote zur Beratung und Frühförderung)
Hilfe im Vorschulbereich
Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) am
Gesundheitsamt
Bismarckstraße 3
70176 Stuttgart
Tel.: 216 44 49
E-Mail: [email protected]
Beratung und Beantragung bei der Integration von Kindern mit chronischer Erkrankung
oder Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Sozialdienst für Kinder mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
Bismarckstr. 3
Tel.: 216 59 46 8
13
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
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70176 Stuttgart
Ärztliche Beratungsstelle für Kinder mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
Bismarckstr. 3
70176 Stuttgart
Tel.: 216 25 65
E-Mail: [email protected]
Beratung zur Einschulungsuntersuchung zur kindlichen Entwicklung aus
gesundheitlicher Sicht
Offene Gesundheitssprechstunde in neun Stadtbezirken,
donnerstags 15.00-17:00 Uhr Kontakt: 0711/ 216 22 32
Außenstelle Bad Cannstatt 1
König-Karl-Str. 59
70372 Stuttgart
Außenstelle Bad Cannstatt 2
Am Römerkastell 73
70376 Stuttgart
Außenstelle Degerloch
Große Falterstr. 20
70597 Stuttgart
Außenstelle Ost
Schönbühlstr. 65
70188 Stuttgart
Tel.: 216 45 64
Tel.: 216 68 98 97
Tel.: 216 49 01
Tel.: 216 41 59
14
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Außenstelle Süd/Mitte
Lella-Lepmann-Str. 3
70178 Stuttgart
Außenstelle Vaihingen
Vaihinger Markt 26
70563 Stuttgart
Außenstelle Weilimdorf
Solitudestr. 223
70499 Stuttgart
Außenstelle West
Bismarckstr. 3
70176 Stuttgart
Außenstelle Zuffenhausen
Markgröninger str. 80
70435 Stuttgart
Tel.: 216 36 88
Tel.: 216 891 29
Tel.: 216 53 29
Tel.: 216 26 91
Tel.: 216 68 88 76
5.4 Hilfen zur Erziehung (HzE), HzE-Träger
15
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5.5 Hilfen in Notlagen
Name und Ort
Telefon
AIDS-Beratung der Evangelischen Gesellschaft
Büchsenstr. 34736
70174 Stuttgart
20 543 88
AIDS-Beratung am Gesundheitsamt
Bismarckstr. 3
70176 Stuttgart
216 - 6292
AIDS-Hilfe Stuttgart e.V.
Johannesstr. 19
70176 Stuttgart
2 24 69 11
Frauenhäuser
480 02 12 und 54 20 21
Hilfe für Kinder und Jugendliche mit einem
psychisch erkrankten Elternteil der Evangelischen Gesellschaft und Stiftung Jugendhilfe
aktiv
7 35 20 19
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Beratungsstelle für alle Kinderschutzfragen
238 90-0
Krisen- und Notfalldienst
01805 –11 04 44
Pro Familia - Schwangerschaftsberatung
65 67 906
Schwangerschaftskonfliktberatung der
Evangelischen Gesellschaft
20 54 283
Schwangerschaftskonfliktberatung der
Stadt Stuttgart
216 –3063
Schwangerschaftskonfliktberatung der
Katholischen Kirche
92 562 -0
Sexueller Missbrauch - KOBRA
16 29 70
Sorgentelefon
0800 –11 10 333
94 54 52 72
5.6 Jugendliche Straftäter
Name und Ort
Telefon
Jugenddelinquenz
CaMP im Haus des Jugendrechts
8990 - 5570
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)
Wilhelmstraße (M) 3
70182 Stuttgart
216-6249
16
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STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.7 Jugendhäuser der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft
www.jugendhaus.net
Ort
Name
Telefon
Bad Cannstatt
Kinderhaus Anna
Inzel
52 60 22
56 00 48
Birkach
45 87 914
Botnang
Kindertreff 69 26 23
Jugendtreff 69 90 744
Büsnau, Vaihingen
Kinderhaus 68 11 59
Jugendtreff 95 41 660
Burgholzhof
540 82 80 und 540 82 81
Fasanenhof
715 74 08
Feuerbach
Jugendcamp
81 77 476 und 85 68 586
Kinderhaus 85 89 23
Freiberg
84 39 46 und 84 93 643
Giebel
86 45 18
Hallschlag
55 05 95 90
Hausen
88 74 813
Hedelfingen
31 02 437
Heslach
60 09 04
Mitte
29 79 36
Möhringen
71 68 284
Münster
59 43 03
Neugereut
Jim Pazzo
53 17 70
Nord
Nordside
25 76 488
Obertürkheim
Villa Jo
32 30 10
Ost
26 46 33
Sillenbuch
47 18 29
Stammheim
Sieben Morgen
Süd
Untertürkheim
60 09 04
Kindertreff 33
Vaihingen
Wangen
80 60 004
82 55 40
33 65 234 –0
61 045
73 53 516
B zehn
99 71 913
Weilimdorf
86 12 15
West
63 08 21
Zuffenhausen
98 77 430 und 87 19 90
17
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Besondere Angebote der Jugendhaus gGmbH
Name und Ort
Telefon
Computerwerkstatt Zuffenhausen
„Cyber Jungle“
87 01 178
Computerwerkstatt Heslach
12 06 180
Jugendinformation „tips’n trips“
22 22 730
Medienwerkstatt Neugereut
53 00 505
Medienwerkstatt Ost
23 24 73
Popbüro
22 835-23
Werkstatthaus Ost
24 18 49
Werkraum Plieningen
45 86 550
Spielhaus „Untere Schlossgartenanlage“
26 26 163
Spielmobil „Mobifant“
Region Mitte /Fildern 68 72 733
Region Neckar 33 65 234 –0
Region Nord 82 62 082
5.8 Jugendfarmen
Ort
Name
Telefon
Bad Cannstatt
Geiger – Memberg
Kindertreff Kifu
52 59 28
54 66 90
Birkach
45 70 922
Botnang
69 81 15
Freiberg, Rot
84 02 215 und 84 55 59
Kaltental
Elsental
68 72 089 und 68 72 300 und
67 87 856
Möhringen, Vaihingen
68 72 226
Riedenberg
47 24 69 und 45 67 598
Rohracker
42 01 360
Stammheim
80 70 820
Süd
Etzel
64 99 480
Weilimdorf
83 82 260 und 88 94 383
Zuffenhausen
82 53 81
18
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.9 Kirchliche Jugendarbeit
Angebot / Ort
Telefon
Evangelische Jugend Stuttgart
www.ejus-online.de
18 771 -0
Schulbezogene Jugendbildung
18 771 -21
Integrative Arbeit
872105
Freizeiten
520891-84
Sportreferat
18771-31
Musikrefererat
18771-32
Distrkt Nord-West
18771-53 & 18771-33
Distrkt Mitte-Süd + Kaltental
18771-42 & 18771-41
Distrikt Ost
18771-23
Distrikt Bad Cannstatt
520891-73 & 54 53 88
Distrikt Degerloch
765 51 76
Distrikt Feuerbach
85 85 88
Distrikt Möhringen, Sonnenberg, Fasanenhof
714980
Distrikt Obere Neckarvororte links (Wangen)
420 40 74
Distrkt Plieningen-Birkach
916 95 72
Distrkt Sillenbuch
446404
Distrkt Stammheim
801169
Distrkt Vaihingen, Rohr
7351394
Distrkt Weilimdorf
8872773
Distrkt Zuffenhausen
879 09 80
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
www.bdkj.info/s
63 30 11 -11 /-12
5.10 Kinder- und Jugendheime/Tagesbetreuungen
Ort
Kontakt
Eduard-Pfeiffer-Haus (Notaufnahme für Kinder) 216-89439
Kernerstr. 36, 70182 Stuttgart
Flattichhaus Korntal-Münchingen Wohngruppe
83 99 32-0
www.flattichhaus.de
Kernerheim (Notaufnahme für Jugendliche)
Kernerstr. 36, 70182 Stuttgart
216 –6940
19
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Kinderzentrum St. Josef
16 66 50
www.st-josefggmbh.de
Margaretenheim für
Mädchen zwischen 10 und 21 Jahren
(Evangelische Gesellschaft)
20 54-2 95
16 28 30
www.eva-stuttgart.de/margaretenheim.html
Schlupfwinkel für Kinder und Jugendliche, die
auf der Straße leben (von Caritas und Ev. Gesellschaft)
64 91 186
Weraheim - Angebote für Schwangere und
junge Mütter von der Diakonie
16 263 -0
www.weraheim.de
Kinderbetreuungsbörse im Internet
32 38 33
www.stuttgart.kinder-stadt.de
www.schlupfwinkel-stuttgart.de
20
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.11 Mobile Jugendarbeit
www.mobile-jugendarbeit-stuttgart.de
Ort
Name
Telefon
Bad Cannstatt
56 00 48
Birkach
45 72 32
Degerloch
90 73 790
Fasanenhof
22 08 09 –30
Fangelsbach
Jugendhilfezentrum
601 703 27
Feuerbach
81 26 42
Freiberg, Mönchfeld, Rot
84 38 74 und 840 16 85
Hallschlag
54 73 52
Neugereut, Steinhaldenfeld, Hofen
Arche
Club
53 34 15
53 30 94
Nord
Haus 49
25 71 479 und 25 97 344
Ost
Raitelsberg
Stöckach
26 08 77
26 40 66 und 99 79 484
Plieningen
45 72 32
Sillenbuch
44 11 522
Süd
64 91 253
West
63 07 80
Weilimdorf
88 91 257
Zuffenhausen
87 20 46
5.12 Musik, Kunst und Kultur
Name
Telefon
Cumulus Kulturbüro
22 37 020
„Exploratorium“ Kindermuseum
63 64 679
Feuerbacher Kinderwerkstatt
81 79 237
„Vocal“ Schule für Pop-Gesang
81 60 145
Jugendkunstschule
24 50 18
„MIR“ Rockhaus
81 78 982
Kindertheater „Kruschteltunnel“
23 61 481
Junges Ensemble Stuttgart (JES)
218 480-22
Junge Oper Stuttgart
2 03 25 55
21
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.13 Polizei: Jugendsachbearbeiterinnen / Jugendsachbearbeiter
und Präventionsbearbeiterinnen / Präventionsbearbeiter (Pb)
www.polizei–stuttgart.de -> Sitemap
Ort
Telefon
Bad Cannstatt / Wiesbadener Str.
8990 – 5570
8990 – 4055 (Pb)
Bad Cannstatt / Duisburger Str.
8990 – 5570
8990 – 4144 (Pb)
Degerloch
8990 – 3750
47 60 523
8990 – 3740 (Pb)
Feuerbach
8990 – 4350 (Pb)
8990 – 4345
Mitte / Innenstadt
8990 – 3150
8990 – 3170
8990 – 3152
8990 – 3118 (Pb)
Möhringen
8990 - 3650 - siehe Vaihingen
Nord
8990 – 3250
8990 – 3252 (Pb)
Ost
8990 – 3550
8990 – 3554
8990 – 3541 (Pb)
Süd
8990 – 3450 (Pb)
8990 – 3451
8990 – 3452
Untertürkheim
8990 – 3950
8990 – 3951 (Pb)
Vaihingen,
8990 – 3650
8990 – 3653
8990 – 3645 (Pb)
8990 – 3651 (Pb)
West
8990 – 3351
8990 – 3352
8990 – 3340 (Pb)
Wangen
8990 – 3850
8990 – 3856 (Pb)
Weilimdorf
8990 – 4450
8990 – 4440 (Pb)
Zuffenhausen
8990 – 4270
8990 – 4250
8990 – 4265 (Pb)
22
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.14 Psychologische und weitere Beratungsstellen für Eltern, Kinder
und Jugendliche
Ort
Telefon / Internet
Ausländerdienst der Evangelischen Gesellschaft 28 54 40
Beratung ausländischer Flüchtlinge
der Arbeiterwohlfahrt
21 061 -70
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas (Stadtmitte)
Katharinenstraße 2b
70182 Stuttgart
24 89 29 20
Beratungs- und Betreuungsdienst für junge
Migrantinnen und Migranten
21 06 136
Betreuungsverein (Drogen, Schul- und Entwicklungsprobleme, Störungen im Elternhaus)
23 64 653
Hilfe für Kinder Jugendliche und Familien
der Caritas
64 09 439
Kinderschutz-Zentrum
Beratung und Hilfen für Eltern und Kinder
23 890 -0
Klinikum Stuttgart
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie
www.klinikum-stuttgart.de
278-72471
Kinder- und Jugendpsychiatrische Institutsambulanz (PIA) Hasenbergstraße 31
70176 Stuttgart
278-72470
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Bismarckstr. 8
70197 Stuttgart
278-72760
PmE Familienservice GmbH (Betreuung bei
Krankheit, Dienstreise, Hausaufgaben etc.)
Heilbronner Str. 190
70191 Stuttgart
61 29 48
Psychologische Beratungsstelle der
Evangelischen Kirche
Stuttgart-West
Augustenstraße 39b
70178 Stuttgart
62 60 68
Psychologischer Dienst der Diakonie
Büchsenstr. 34-36
20 54 -0
Psychologische Beratungsstelle der Caritas
für Eltern, Kinder und Jugendliche
Waiblinger Str. 27
70372 Stuttgart - Bad Cannstatt
93 34 106-16/-0
Tagesmütterbörse für Stuttgart - Caritas
2106962
23
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.15 Suchtberatungsstellen
Ort
Telefon
Alkoholkranke
„FABA“ Förderverein zur Aufklärung und Beratung von Alkoholkranken und Mitbetroffenen
96 41 392
Essstörungen
„ABAS“ Anlaufstelle bei Gesundheitsladen e.V.
Lindenspürstr. 32
70176 Stuttgart
12 00 69 90
Drogenprobleme
Release Stuttgart e.V.
Beratung und
Neckarstr. 233
70190 Stuttgart
26 84 32 30
Drogenprobleme bei Jugendlichen / U21
- Prävention, Information, Beratung
Release Stuttgart e.V. U21
Villastr. 11
70190 Stuttgart
60 17 37 30
Drogenprobleme
Fachdienst Drogen; Caritas
66834 – 10
Frauen-Sucht-Beratungsstelle
Lagaya
Hohenstaufenstr. 17 B
70178 Stuttgart
640 54 90
Suchterkrankungen
Beratungs- und Behandlungszentrum für
Suchterkrankungen / Ev. Gesellschaft
Büchsenstr. 34
70176 Stuttgart
205 43 45
Suchterkrankungen
24 89 29 -10
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und Angehörige der Caritas
Katharinenstr. 2 B
70182 Stuttgart
Suchtmedizinische Ambulanz
Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle
Klinikum Stuttgart, Zentrum für seelische
Gesundheit
Tunzhofer Str. 14-16
70191 Stuttgart
27 82 28 01
Substitution
Psychosoziale Betreuung von Substituierten
Release Stuttgart
Bismarckstr. 3
70176 Stuttgart
6 01 87 34-11, -12, -13
24
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
5.16 Weitere Kooperationspartner
Ort
Telefon
„ABI“ Aktion Bildungsinformation
-Bildungsberatung
-Jugendsekten / Scientology
22 02 16 -30
„ajs“ Aktion Jugendschutz
23 73 7 - 0
Deutscher Kinderschutzbund
Hotline 0800 - 111 0 333
24 44 24
DLRG
53 50 24
Ev. Medienhaus/Medienzentrale
22276 - 38
Gemeinschaftserlebnis Sport
www.gemeinschaftserlebnis-sport.de
28077-655
Jugendrotkreuz
55 05 170
Jugendrat Stuttgart
216 –2000
Kinderbeirat
216 -6240
KISS Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen
64 06 117
„mehr wert“
Präventions- und Netzwerkarbeit
22 29 66 - 37
Naturfreundejugend
48 10 77
Naturschutzjugend
61 34 54
Schülercafe „Alberta“/ Riedenberg
Hausaufgabenbetreuung
Sozialpädagogische Angebote
47 90 613
Schwäbische Albvereinsjugend
22 585 -74
Sozialdienst des Gesundheitsamtes
216-76 56
Städtisches Elternseminar
216 - 6867
Stadtjugendring
23 726 -0
Württembergische Sportjugend
22 90 548
25
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Abenteuer- und Aktivspielplätze
Ort
Name
Telefon
Bad Cannstatt
Geiger-Memberg
Seelberg
Mauga - Nescht
52 59 28
55 78 94
54 47 96
Fellbach
51 61 48
Neugereut, Steinhaldenfeld, Hofen
53 00 851
Ost / Raitelsberg
26 48 70
Rohracker / Dürrbachtal
42 01 360
Vaihingen
73 54 687
Wangen
Krempoli
West
42 64 78
63 17 11
Schulbauernhöfe
Ort
Telefon
Stadtteilbauernhof Bad Cannstatt
90 79 718
Zukunftsfelder – Schulbauernhof Korntal
6200 759-12
26
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
6 Anschlüsse / Übergänge bei Brüchen der Schullaufbahn
Institution / Adresse
Kurzbeschreibung
AKKU
 6-12-monatige Praktika in den
Bereichen Kinder-, Kranken- und
Altenpflege, Hauswirtschaft oder
Einzelhandel
 Ziel: Kennenlernen des Berufsalltags, Berufsorientierung
J.A.P.
(Jugend.Arbeit.Perspektive)
Hasenstraße 2
70199 Stuttgart
Tel.: 66 48 34 0
Fax: 66 48 34 20
[email protected]
Auszeit
CARITAS Stuttgart
Aufnahmekriterien
www.caritas-stuttgart.de/67007.html
 erlebnispädagogische Maßnahme
auf dem Aktivpark Bergheide für
das laufende Schuljahr 2011/2012
gesichert für Stuttgarter Hauptund Werkrealschulen
 Ziel: Konfliktbewältigung und Projektarbeit als Erfolgserlebnis,
Auseinandersetzung mit der Klassengemeinschaft
www.caritas-stuttgart.de
Flex Fernschule
Im Jugendwerk 3
79206 BreisachOberrimsingen
Tel. 07664 / 5054 - 0
 Lernhilfe für junge Menschen, die
nicht in einer Schule lernen. Dort
kann man den Haupt- und Realschulabschluss per Fernunterricht
erlangen.
www.flex-fernschule.de
Haus der Lebenschance
Altenbergstraße 62
70180 Stuttgart
Tel. 62 00 71 57
 von der Evangelischen Gesellschaft (eva) und dem JohanniterOrden aufgebaut
 Haus mit klarer Tagesstruktur und
einem ganzheitlichen Bildungsansatz
www.eva-stuttgart.de/haus-derlebenschance.html
Menschen ab 16 Jahren
 die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen benachteiligt sind
 ohne schulischen Abschluss
 ohne Beschäftigung
 im Konflikt mit Gesetz
 evtl. mit Migrationshintergrund
 mit Drogenproblemen
 die Motivation haben, ihre
Situation zu verändern
27
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
Haus Fichtenhalde e.V.
Schule für Erziehungshilfe
 Stationäre und teilstationäre Erziehungshilfe
 Ziel: Rückkehr in die Familie und
Eigenständigkeit
 Schule für Erziehungshilfe (Bildungsgänge Grund- und Hauptschule) mit sonderpädagogischen
Lernhilfen für Schulverweigerer
 Ziel: Reintegration in die den Fähigkeiten und Begabungen entsprechende Regelschule; Hauptschulabschluss
 Menschen im Alter von 6 18 Jahren mit familiären
oder schulischen Problemen, die die eigene Entwicklung behindern
Senator-Burda-Straße 45
7654 Offenburg
Tel.: 0781/ 93 75 30
Fax: 9781/ 93 75 50
[email protected]
www.fichtenhalde.de/home/
willkommen/
Höfe am Belchen
Talstrasse 11
79692 Kleines Wiesental
Tel.: 07673 / 931797
 Kindern und Jugendlichen mit
auffälligen psychischen Schwierigkeiten wird ein erlebnispädagogisches und therapeutisches Umfeld geboten, das ein psychisches
Nachreifen des Kindes/Jugendlichen ermöglicht.
 Kinder und Jugendliche
mit massiven Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrischen Diagnosen, Schulverweigerung und Schulphobie.
www.hoefeambelchen.de
IB – Internationaler Bund
Bildungszentrum Stuttgart
Heusteigstraße 90 - 92
70180 Stuttgart
Tel.: 64 54 - 3
Janusz-Korczak-Schule
Schule für Erziehungshilfe
Bodelschwinghweg 28
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 0 70 21/ 50 08 15
Fax: 0 70 21/·50 08 27
sekretariat@
jk.schule.bwl.de
 Verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten wie z. B. BaE, RehaBaE, Reha-Ausbildung
 Berufsvorbereitung Reha
 Ziel: berufliche Orientierung und
Ausbildung mit Integration in das
Berufsleben.
www.internationaler-bund.de
 Beschulung nach den Bildungsplänen der Grundschule, Werkrealschule und Förderschule.
 In kleinen Klassen und durch Einzelförderungen soll die Lernmotivation wieder geweckt und stabilisiert werden
 Ziele: mittlere Reife, regulärer
Hauptschulabschluss, Abschluss
der Förderschule oder Rückschulung
www.stiftungtragwerk.de/index.php?id=42
 Kinder und Jugendliche
mit Bedürfnissen in der
sozial-emotionalen Entwicklung, die in der allgemeinen Schule zu scheitern drohen
 Zugang: Auf Antrag der
Eltern oder der allgemeinen Schule mit letzter Entscheidung des SSA
28
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
JobConnections
 Initiative der Landeshauptstadt
Stuttgart, die jungen Leuten den
Berufseinstieg erleichtern möchte
 Hilfe bei Suche nach Arbeitsstellen
 Bewerbungstraining
 Einstieg in das Projekt 400+
 Hilfestellungen bei Bewerbung
 Zuständigkeitsbereich: Stuttgart
Junge Menschen zwischen
17 und 25 Jahren
 mit oder ohne Schulabschluss
 ohne Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz
mit momentanem beruflichen Stillstand
Rosensteinstraße 9
70191 Stuttgart
Tel.: 216 88 919
Fax: 216 88 929
www.jobconnections.de/index.html
Jugendhilfeeinrichtung
die Distel
Gärtringerstraße 19
75392 Deckenpfronn
Tel.: 07031/ 21 81 600
Fax: 07031/ 21 81 960 0
LISA-Projekt
henke Schulungen
Lange Straße 54
70174 Stuttgart
Tel.: 30 00 38 5
[email protected]
AWO – Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Württemberg e. V.
Tel.: 22 90 30
[email protected]
 geschlossene Unterbringung
 mit Wohn- Arbeits- und Schulangebot (Schule für Erziehungshilfe,
Bildungsgang Hauptschule)
www.verein-fuer-jugendhilfe.de/
 Ziel: Erreichen des Hauptschulabschlusses.
 Im Zentrum steht Deutsch als
Fremdsprache, der Unterricht aller Fächer ist darauf ausgelegt.
 Der Übergang nach der Teilnahme wird frühzeitig mitgestaltet
 Die gesamte Zeit über steht eine
pädagogische Begleitung zur Verfügung
 Mädchen zwischen 13 und
17 Jahren, die in einer aktuellen Lebenskrise sind
(Ausreißer, Schulverweigerer, Konsum von Drogen usw.)
junge Aussiedler/innen und
Migrant/innen mit
Bleiberecht, die
 -keinen Schulabschluss
haben
 keinen in Deutschland
verwertbaren
 Schulabschluss haben
 jünger als 27 Jahre sind
 in den letzten Jahren eingereist sind
29
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
Michaelshof Hepsisau
 Grundlage: anthroposophische
Pädagogik
 sechs Wohngruppen
 „Freie Schule für Erziehungshilfe
am Heim“ mit Bildungsgängen
Grund- und Hauptschule, Förderschule und Schule für geistig Behinderte
 Oberstufe der „Freien Schule für
Erziehungshilfe am Heim“
 Ziel: Fähigkeit zur eigenständigen
und verantwortlichen Lebensführung, Reintegration in das Lebensumfeld, Befähigung zum Schulabschluss, qualifizierter Hauptschulabschluss oder Förderschulabschluss
 Menschen von 6 bis 16
Jahren mit schwierigen
Lebenssituationen, die Hilfe und Unterstützung benötigen
Michaelshof 1
73235 Weilheim a.d. Teck
Tel: 07023/ 107 0
Fax: 07023/ 107 13
[email protected]
www.mh-zh.de/
MUTPOL
Das Leben Lernen
Gotthild-Vollert-Schule
Im Steinigen Tal 10/1
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461/ 17 06 29
Fax: 07461/ 17 06 48
 stationäre und ambulante Hilfsangebote Schule am Heim (GotthilfVollert-Schule), SfE (z.B. Schulen
des Lebens, Virtuelles Klassenzimmer, Vorbereitungsklasse auf
Beruf und Leben, Intensivbeschulung)
 Wohngruppen
 Ziele: Stärkung der Sozialkompetenzen, Wiedereingliederung in
eine reguläre Klasse der Schule
für Erziehungshilfe, Vorbereitung
auf einen Schulabschluss, Werkrealschul-, Haupt- oder Förderschulabschluss
 Mädchen und Jungen,
meist zwischen 6 und 18
Jahren
www.mutpol.de/mutpol
MUTPOL
Das Virtuelle Klassenzimmer
Gotthild-Vollert-Schule
Im Steinigen Tal 10/1
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461/ 17 06 29
Fax: 07461/ 17 06 48
 Sonderförderprogramm
 individuelle Lernförderung über
Computer und Internet
 Zu Beginn jeder Schulwoche wird
ein Wochenplan ausgegeben.
 Beaufsichtigung durch Bezugspersonen
 Jugendliche, die derzeit
nicht in Gruppen integrierbar sind.
 Alle Personen, die Interesse an den angebotenen
Bildungsinhalten zeigen.
30
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
„Mut zur Zukunft“
 pädagogisch-therapeutische Einrichtung mit Einzelfallbetreuungen
von Jugendlichen und deren Familien
 Angebote: Auslandsprojekte,
Wohnangebote, Diagnose- und
Therapieverfahren, Hilfe in aktuellen Lebenskrisen, Möglichkeiten
der Beschulung sowie Vorbereitung auf externe Schulabschlüsse
(Hauptschule, Realschule), Angebot und Vermittlung von Ausbildungsstätten, Projekte und Elternarbeit.
 Ziel: Integration in Lebensumwelt
 Jugendliche, die Schwierigkeiten mit der Einfindung in soziale und gesellschaftliche Strukturen
aufweisen
Rosenstraße 12
74592 Kirchberg an der
Jagst-Gaggstatt
Tel.: 0 79 54/ 98 22 0
Fax: 0 79 54/ 98 22 30
[email protected]
www.mut-zur-zukunft.de
Scout am Löwentor
Hunklinge 113-117
70191 Stuttgart
Tel.: 81 70 94 11
Fax: 81 70 94 20
 Projekt (Dauer: 12-18 Monate):
Wohngruppen mit intensiver Betreuung und eigenem Schulangebot; Chance auf ein Berufsvorbereitungsjahr
 Ziel. Eigenständige Bewältigung
der persönlichen Familien- und
Lebenssituation
 Jungen zwischen 12 und
17 Jahren
www.eva-stuttgart.de/ scoutamloewentor. html
St. Konradi-Haus Schellklingen
Konradistraße 1
89601 Schelklingen
Tel.: 07394/ 247 48
Fax: 07394/ 247 60
[email protected]
 Angebote zur Lebens-, Schul-und
Berufsorientierung, z. B.: Wohnangebote in Kombination mit Beschulungsmöglichkeiten (Schule
für Erziehungshilfe mit Bildungsgang: Förder- und Hauptschule,
BVJ, Sonderberufsfachschule und
Sonderberufsschule) oder Ausbildungsmöglichkeiten (Ausbildung
auch für Externe)
www.konradihaus.de
31
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
St. Vinzentiuspflege
Wohngruppe Edith Stein
 Vernetztes Wohnen und Beschulen: Der Unterricht wird in den
Räumen der Wohngruppe durchgeführt
 Individuelle Angebote zur Förderung der Lebens- und Lernmotivation
 Dauer: ca. 12 bis 18 Monate
 Ziel: Integration in die Lebensund Schulwelt, Schulabschluss
 Mädchen ab 10 Jahren,
die den Schulbesuch verweigern/ bedeutende
Fehlzeiten aufweisen
Schillerstraße 13
73072 Donzdorf
Tel.: 07162/ 92 87 20
Fax: 91762/ 25 42 7
[email protected]
www.vinzentiuspflege-donzdorf.de/
Stulz-von-OrtenbergSchule
Kinder- und Jugendheim
Eckbergstraße 8-10
76534 Baden Baden
Tel.: 07221 / 975-0
Fax:: 07221 / 975 -180
[email protected]
[email protected]
Theodor-Rothschild-Haus
Mülbergerstraße 146
73728 Esslingen
Tel.: 937 803-0
Fax: 937 803-410
 Kinder- und Jugendheim mit
Schule für Erziehungshilfe am
Heim
 Vollstationäre, teilstationäre und
ambulante Aufnahme
 Unterricht nach den Bildungsplänen der Förderschule, Grundschule, Hauptschule und Realschule
 Unterricht in kleinen Klassen mit
individuellen Fördermaßnahmen,
Kooperationsformen, Fitnessprogramm usw.
 Kinder ab 6 Jahren bis zur
Erfüllung der Schulpflicht
 Verbindung mit einer Jugendhilfemaßnahme und
in Abstimmung mit dem
jeweils zuständigen
Schulaufsichtsamt
 Enge Zusammenarbeit mit den
Eltern und Erziehern der Schüler,
dem psychologischen Fachdienst
des Theodor- Rothschild-Hauses,
sowie weiteren außerschulischen
Partnern.
 Ziel: schnellstmögliche Rückschulung oder in Klasse 9 Teilnahme
an den Prüfungen für den Hauptschulabschluss.
 Klassenübergreifender
Unterricht in
 drei Klassen:
Unterstufe (Kl. 1-3),
Mittelstufe (Kl. 4-6)
Oberstufe (Kl. 7-9)
www.jugendhilfeaktiv.de/sozialpaedagogik/regionesslingen.htm
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
Weraheim
 Heilpädagogisches Kleinheim für
Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene
 Ziele. Persönliche Entwicklung mit
individuellem Hilfeplan, Eröffnung
von Perspektiven, Unterstützung
bei schulischer / beruflicher Ausbildung, Rückkehr in die Familie
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahre mit
 familiären Problemen,
 auffälligem Sozialverhalten,
 Schwierigkeiten in Schule
und Leistungsverweigerung,
 Suchtgefährdung oder
Überforderung der Eltern
(Angebot der Evangelischen
Gesellschaft)
Geradstettener Straße 14
73630 Remshalden
Tel.: 07181/ 70 94 0
Fax: 07181/ 70 94 20
www.eva-stuttgart.de/weraheimhebsack.html
Werkstattschule e.V.
Seestr. 18
72764 Reutlingen
Tel.: 0 71 21 / 43 493-0
 Schutz und Geborgenheit für junge Menschen im Sinne einer Eingliederungs- und Erziehungshilfe
bietet.
www.werkstattschule.info
Youssef
J.A.P. (Ein Kooperationsprojekt von Jugend.Arbeit.
Perspektive) der Caritas und
der Dietrich-BonhoefferSchule
Hallstr. 44
70376 Stuttgart
Tel.: 8924422-4
[email protected]
[email protected]
 Kooperation zwischen der Caritas
Stuttgart und der DietrichBonhoeffer-Schule (Schule für Erziehungshilfe.
 An zwei Tagen in der Woche wird
die Schule besucht, an drei weiteren Tagen wird in Jugendarbeitsprojekten gearbeitet.
 Ziele: Erwerb des Hauptschulabschlusses, Orientierung für Lebensführung und Berufsplanung.
 Genehmigung für ein Schuljahr
(Verlängerung um ein weiteres
Jahr ist möglich).
 Männliche Schüler ab 14
Jahren mit erhöhtem Erziehungsbedarf
 Motivation, sich auf neue
Lernwege einzulassen und
die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme
 Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches durch das
SSA Stuttgart
www.caritas-stuttgart.de/67006.html
ZAZA - Zukunft Ausbildung - Zukunft Arbeit
J.A.P.
(Jugend.Arbeit.Perspektive)
Hasenstraße 2
70199 Stuttgart
Tel.: 66 48 34 0
Fax: 66 48 34 20
[email protected]
 Praktika in Handwerk, Verkauf,
 Zuweisung durch JobCenBüro, Logistik oder anderen Beruter Stuttgart oder das Jufen, Dauer: 12 bis 18 Monate
gendamt / BZ Stuttgart
 Standardprogramm mit individueller Erweiterung, z. B. gruppenpädagogische, erlebnispädagogische oder sportliche Angebote
 Ziel: Schlüsselkompetenzen,
Ausbildungsreife, Ausbildung oder
Vermittlung an weiterführende
Schulen oder in Arbeitsstelle
www.caritas-stuttgart.de/67013.html
33
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Institution
Kurzbeschreibung
Aufnahmekriterien
400+ Zukunft
 Ziel: Hauptschulabschluss (an der
VHS), Ausbildungs- und Arbeitsfähigkeit.
 Der Arbeitsumfang liegt in Vollzeit
bei 35 Stunden pro Woche.
 Entlohnung bei 35 Stunden pro
Woche: 400€, hinzu kommt die
Übernahme der Fahrkosten und
die Möglichkeit, weiter Kindergeld
zu beziehen
 Zuständigkeitsbereich: Stuttgart
 Mädchen und Jungen ohne Schulabschluss
Jugendamt vergibt die
Plätze
J.A.P. (Jugend.Arbeit.
Perspektive)
Hasenstraße 2
70199 Stuttgart
Tel.: 66 48 34 0
Fax: 66 48 34 20
[email protected]
www.caritas-stuttgart.de/ 67014.
html
400 plus Zukunft 4 girls
Stöckachstraße 16
70190 Stuttgart
Ingrid Stoll Fachbereichsleiterin Arbeit, Bildung & Soziales
Tel.: 26 84 35 16
[email protected]
 Jobs und Berufsvorbereitung für
junge Frauen
 Analog zu 400+, nur für Frauen
 Persönliche Stabilisierung, Erwerb von sozialen Schlüsselqualifikationen für Beruf- und Lebenswelt, Vermittlung in Ausbildung
oder in Arbeit; Erwerb des Hauptschulabschlusses (VHS)
 Zuständigkeitsbereich: Stuttgart
 Chancenarme Frauen mit
und ohne Schulabschluss
zwischen 16 und 27 Jahren, erwerbslos ohne Möglichkeit auf Angebote der
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung (Angebot
nach SGBVIII)
www.zora-ggmbh.de/id-400-pluszukunft-4-girls.html
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
7 Nachschulische Angebote
7.1 Berufsberatung / Ausbildungsmaßnahmen
Ort
Telefon
Agentur für Arbeit
920-0
Berufliche Schulen / VAB (Vorqualifizierung
Arbeit und Beruf) / BEJ/
Jungarbeiterklassen - Meldestelle Fr. Ender
216 - 60277
Berufsberatung BIZ
920 –4422
Berufsberatung Stuttgart
920 -4300
Berufsberatung Bad Cannstatt
920 –1700
Berufsberatung Feuerbach
920 –1600
Berufsberatung Vaihingen
920 -1500
Berufsbildungswerk
55 388-38
Berufspraktisches Jahr (ab 18 J.)
85 45 51
BBQ (ohne Abschluss ab 18 J. )
13 53 40 -0
Job Connections
216 – 9075
Jugenddorf Stuttgart
Ausbildung mit Hilfestellung
13 549 -0
Institution
Kurzbeschreibung
Kontakt
Anna-Haag-Haus
Bildungsstätte für rund 180 leistungsgeminderte Jugendliche und
Erwachsene, generationsübergreifend
www.annahaaghaus.de/
Berufliche Schule in freier Trägerschaft mit Beruflichem Gymnasium, Berufskollegs Berufsfachschulen und Beruflichen Schulen in vielen Bereichen
www.ib-bildung.de
Sozialunternehmen in freier Trägerschaft der Evangelischen Gesellschaft mit ca. 1400 Beschäftigten
www.neuearbeit.de/
95255-0
Martha-Schmidtmann-Str.
16, 70374 Stuttgart
IB Bildungszentrum Stuttgart
Heusteigstraße 90
70180 Stuttgart
Sozialunternehmen Neue
Arbeit gGmbH
Gottfried-Keller-Str. 18c
70435 Stuttgart
6454 - 447
Ansprechpartnerin: Frau
Jännert
27301 - 0
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PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
7.2 Jugendarbeitsprojekte
Sie stellen eine Kombination von Arbeiten und Lernen dar, Ziel ist die Erreichung des Hauptschulabschlusses oder eine Orientierungshilfe für den Übergang in eine Ausbildung mit intensiver sozialund sonderschulpädagogischer Begleitung.
Name / Träger
Telefon
Caritas
66 48 34 10
Zora (für Mädchen / Frauen)
26 84 35-0
sbr (gemeinnützige Gesellschaft für Schulung
und berufliche Reintegration, www.sbrggmbh.de)
550 19-0
8 Elternselbsthilfegruppen
Ort
Telefon
Autismus Stuttgart e.V.
34 00 501
Cochlear-Implantat Verband BadenWürttemberg
72 53 86 55
Stuttgarter Diabetes-Initiative e.V. (auch für
Eltern von Kindern mit Diabeteserkrankung)
54 08 901
Elternstiftung Baden-Württemberg
27 34 150
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen
0721- 3505369
KEKS - Kreis für Eltern von Kindern mit Speiseröhrenmissbildungen www.keks.org
9537886
Kindernetzwerk www.kindernetzwerk.de
(Zusammenschluss der Selbsthilfegruppen für
Eltern chron. kranker oder behinderter Kinder)
060 - 21 1 20 30
LAG Selbsthilfe
25 11 810
Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe
25 58 90
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
21 55 220
Lernen fördern, Bundesverband zur Förderung
von Menschen mit Lernbehinderungen
63 38 439
Sprich e.V. Stuttgart, Förderverein für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche
07151 - 59 156
46 Plus Down-Syndrom Stuttgart e. V.
172 57 01
36
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Glossar
Allgemein bildende Schulen
Grundschulen, Werkrealschulen / Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen
werden als allgemein bildende Schulen bezeichnet.
Allgemeine Schulen
Grundschulen, Werkrealschulen / Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien werden als allgemeine Schulen bezeichnet.
Außenklasse
Sonderschulen können Klassen bilden, die an allgemeinen Schulen eingerichtet werden. Dazu
muss der Schulträger für diese Klasse an der allgemeinen Schule einen gesonderten Klassenraum
und ggf. auch besondere sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen. Die Außenklasse wird von Sonderschullehrkräften unterrichtet, die einen möglichst hohen Anteil an gemeinsamem Unterricht mit
der Partnerklasse der allgemeinen Schule planen und durchführen. Die Außenklassen sollen in der
Regel die gleiche Klassengröße haben, wie in der jeweiligen Sonderschule. (In Stuttgart sind Außenklassen der Schule für Geistigbehinderte, Schule für Körperbehinderte und Schule für Erziehungshilfe bereits eingerichtet).
Begegnungsmaßnahmen
siehe Flyer im Anhang
Behinderung
Als Behinderung bezeichnet man eine längerfristige geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigung oder chronische Krankheit, die Aktivität und Teilhabe in der Gesellschaft erschwert.
Bildungswegekonferenz
Nach den Empfehlungen des Expertenrates finden sich zur Klärung der Frage des Bildungsweges
eines Kindes bzw. Jugendlichen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- Unterstützungs- und Bildungsangebot alle Beteiligten zusammen, um über die schulische Bildung und Unterstützung zu befinden. (Seite 7/8 „Empfehlungen des Expertenrates“). Eltern können dann zwischen gemeinsam entwickelten schulischen Alternativen entscheiden. Die Schulverwaltung trifft nur
noch eine Entscheidung, wenn es im Einzelfall zwingende Gründe gibt.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen sind langfristige Erkrankungen. (Beispiele: Diabetes, Asthma, Rheuma,
Krebs, …) Siehe auch Informations-CD „Chronische Krankheiten im Schulalter“. Information und
Vertrieb: [email protected]
Im Internet abrufbar z. B. bei www.klinikschule-freiburg.de
Informationen erteilt die Schule für Kranke am Klinikum Stuttgart
Bismarckstr. 8, 70176 Stuttgart Telefon: 27873850
Differenzierung
Nicht alle Kinder können zur gleichen Zeit das Gleiche lernen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler verschieden schwierige oder unterschiedliche Förderangebote erhalten. (Siehe
auch Individualisierung und Heterogenität)
Expertenrat
Gremium von Mitgliedern aus Wissenschaft, Schul- und Gemeindeverwaltung, Elternvertretungsorganisationen, das 2009 vom Kultusministerium eingerichtet wurde, um über die Weiterentwicklung
der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg zu beraten.
37
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Frühförderung
Frühförderung ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern und Bezugspersonen.
Das Kind soll bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Behinderung
oder Entwicklungsstörung sollen dadurch vermieden, gemildert oder ausgeglichen werden.
 Eltern können zu jeder Frühförderstelle gehen. Dort werden sie beraten. Ist die Frühförderstelle
nicht zuständig, vermittelt sie bei Bedarf weiter.
 Frühförderung findet nur dann statt, wenn Eltern damit einverstanden sind und dies wünschen.
Frühförderung arbeitet eng mit den Eltern zusammen und bespricht alle Maßnahmen mit ihnen.
 Andere Personen und Einrichtungen, in denen ein Kind betreut wird (z.B. der Kindergarten),
können nur mit Einverständnis mit den Eltern Beratung und Begleitung erhalten.
Frühförderung umfasst
 Früherkennung und Diagnostik
 Frühberatung / Begleitung für die Eltern und andere Bezugspersonen (z.B. Erzieherinnen im
Kindergarten)
 Förderung: Früherziehung und Frühtherapie
Frühförderstellen
 sind Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sonderpädagogische Beratungsstellen.
 haben unterschiedliche Angebote und Fachkompetenzen.
In Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten verschiedene Fachkräfte (Therapeuten, Pädagogen,
Psychologen) zusammen.
Mail: [email protected]
Frühförderung endet, wenn das Kind einen Schulkindergarten für behinderte Kinder besucht oder
bei Eintritt in eine Schule.
Hilfe zur Erziehung (HzE)
Ansprechpartner für HzE sind die Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamtes. Sie
beraten über Möglichkeiten der HzE, prüfen den Bedarf, planen die Hilfe und finanzieren sie.
In Stuttgart kommt ein besonderes Verfahren zur Bewilligung und Planung der HzE zum Einsatz.
Dessen zentrale Begriffe sind:
Maßgeschneiderte Hilfen werden nicht vorgehalten, sondern nach Maßgabe des Einzelfalls entwickelt. Es wird nur noch zwischen ambulanten und stationären Hilfen unterschieden.
Sozialräumlicher Träger: ist der jeweilige HzE-Träger eines Bereiches, der vorrangig eine Hilfe erbringen soll.
Kontrakt: wird anderswo Hilfeplan genannt. Im Begriff Kontrakt soll zum Ausdruck kommen, dass
daran gleichberechtigte Akteure beteiligt sind, wobei die Eltern über die Annahme der Hilfe entscheiden, die Jugendhilfe aber nichts tut, was ihr nicht geeignet erscheint. Wenn keine Einigung
zustande kommt, gibt es auch keine Hilfe.
Stadtteilteam (STT): sozialpädagogische, interdisziplinäre Fachkonferenz, die wöchentlich tagt. An
ihr nehmen teil: Fachkräfte des zuständigen Beratungszentrums, des jeweiligen HzE-Trägers und
optional Dritte, z. B. Lehrkräfte, Erzieherinnen, Ärzte. Ziel ist, für den jungen Menschen und seine
Familie Hilfeoptionen zu erarbeiten, wovon später eine mit der Familie vereinbart wird.
Individualisierung
Ähnlich wie bei der Differenzierung erhalten Schülerinnen und Schüler bei der Individualisierung
auf den Einzelnen abgestimmte Bildungsangebote (individuell = auf den einzelnen abgestimmt).
Interdisziplinarität
Wenn verschiedene Fachdisziplinen zusammenarbeiten, so wird dies als interdisziplinär bezeichnet.
38
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Beispiel: Ein Kind, das sowohl körperbehindert als auch hörgeschädigt ist, benötigt schon in der
Frühförderung Unterstützung durch die Frühförderstelle der Schule für Hörgeschädigte und durch
die Frühförderstelle der Schule für Körperbehinderte. Auch bei offenen Fragestellungen kann es
sinnvoll sein, dass verschiedene Fachrichtungen gemeinsam mit den Eltern beraten.
Heterogenität
Heterogenität bezeichnet die Verschiedenheit aller Menschen (Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft, Kultur, Aussehen, Beeinträchtigungen,…).
Kooperationslehrerinnen und -lehrer
1. Kooperationslehrerinnen Kindergarten-Grundschule arbeiten mit Kindergarten und Grundschule
im Jahr vor der Einschulung zusammen. Wenn erforderlich, planen sie gezielte Fördermaßnahmen vor der Einschulung für einzelne Kinder.
2. Kooperationslehrerinnen und -lehrer nennen sich auch Lehrkräfte, die von einer Sonderschule
kommen und die allgemeinen Schulen bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beraten. Diese Lehrkräfte arbeiten im sogenannten „Sonderpädagogischen Dienst“.
Kooperationsverbünde
In Stuttgart ist die Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen mit dem Sonderpädagogischen
Dienst in Kooperationsverbünden organisiert. Jeder Verbund besteht aus einer federführenden
Förderschule (davon gibt es in Stuttgart elf), den allgemeinen Schulen, die im Einzugsgebiet der
Förderschule liegen, sowie den verschiedenen anderen Sonderschulen (Schule für Sprachbehinderte, Schule für Erziehungshilfe, Schule für Geistigbehinderte, Schule für Körperbehinderte, Schule für Hörgeschädigte, Schule für Blinde, Schule für Sehbehinderte). In jedem Verbund hat die Förderschule eine zentrale, koordinierende Funktion.
Lehrkräfte des sonderpädagogischen Dienstes der Sonderschulen sind für die Förderung von
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie für die Beratung ihrer Eltern und der Lehrkräfte
an allen allgemeinen Schulen zuständig. Die Regionale Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) am
Staatlichen Schulamt Stuttgart berät, führt Fortbildungen durch und gibt Raum für Aussprachemöglichkeiten, vermittelt Hilfsangebote und begleitet die Kooperationsverbünde.
Die elf Förderschulen in Stuttgart sind:
 Auschule in S-Unter-/Obertürkheim
 Bergerschule in S-Ost
 Föhrichschule in S-Feuerbach
 Haldenrainschule in S-Zuffenhausen
 Hasenbergschule in S-West
 Heilbrunnenschule in S-Möhringen
 Kreuzsteinschule in S-Freiberg
 Lehenschule in S-Süd
 Seelachschule in S-Weilimdorf
 Steigschule in S-Bad Cannstatt (Hallschlag)
 Verbundschule Rohr in S-Rohr
Die aktuelle Liste der Kooperationsverbünde finden sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Stuttgart www.schulamt-stuttgart.de
Lernstandsdiagnose
Mit Lernstandsdiagnose bezeichnen wir die Beobachtung und Beschreibung eines Kindes oder
Jugendlichen in Bezug auf den Lernstand. Lernstandsdiagnosen sind kontinuierlich über die gesamte Schulzeit einer Schülerin /eines Schülers in allen Schularten durchzuführen.
39
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Medienberatungszentrum (MBZ)
Die sieben Medienberatungszentren in Baden-Württemberg sind Auskunfts- und Beratungsstellen
für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Zu Ihrem Auftrag gehören unter anderem die
adäquate Aufarbeitung von Materialien und Prüfungsvorlagen.
Personenkreis
Blinde und hochgradig
Sehbehinderte
Geistigbehinderte
Hörgeschädigte
Beschreibung
Medienberatungszentrum für
Blinde und hochgradig Sehbehinderte an der Schloßschule
Ilvesheim
www.schloss-schulelvesheim.de
Medienberatungszentrum für
den Einsatz von digitalen Medien in der Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung
Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte Stegen
www.bbzstegen.de
Kontakt
Schloss-Straße 23
68549 Ilvesheim
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0721-133-4724 / - 4722
Griesbachstr. 12
76185 Karlsruhe
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0721-831-78-17
Erwin-Kern-Str. 1
79252 Stegen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 07661 - 399 - 220
40
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Medienzentrum für
Hör- und Sprachbehinderte
Zentrum
Hör-Sprachzentrum Heidelberg /
Neckargemünd
www.hsz-hdn.de
Kinder und Jugendliche
mit individuellen Lernund Entwicklungsbeeinträchtigungen
Medienberatungszentrum für
den Einsatz von digitalen Medien in der Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit individuellen Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen.
Medienberatungszentrum für
Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen
Beratungszentrum für Computer- und Kommunikationshilfen
August-Hermann-Werner-Schule
Körperbehinderte
Sehbehinderte
Medienberatungszentrum für
elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte des Landes BadenWürttemberg
www.schule-am-weinweg.de
Kontakt
MedienBeratungsZentrum
Schützenhausstr. 34
69151 Neckargemünd
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06223 – 8070
Rosenbergstr. 49
70176 Stuttgart
E-Mail:
[email protected]
Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat
Elisabeth-Kallenberg-Platz 4
71706 Markgröningen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 07145-900463
Weinweg 1
76131 Karlsruhe
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0721 – 133 – 4724
Mobbing
Bei Anfragen zum Thema „Mobbing" wenden sie sich bitte an die schulpsychologische Beratungsstelle am Staatlichen Schulamt (siehe Seite 7)
Schulgesetz
Im Schulgesetz sind alle Bestimmungen enthalten, die den Besuch der Schule unserer Kinder regeln. Für Sonderschulen ist besonders der § 15 zu berücksichtigen.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf / Sonderpädagogischer Bildungsanspruch
Viele Kinder oder Jugendliche mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben auf Grund dieser Einschränkungen einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch, der für ein erfolgreiches Lernen geklärt und berücksichtigt werden
muss.
Im Falle eines festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann im Rahmen des
Sonderpädagogischen Dienstes durch eine Lehrkraft aus der Sonderschule an der allgemeinen
Schule Beratung und konkrete Unterstützung geleistet werden. Dazu gehört u.a. auch die Beratung
über Hilfsmittel wie beispielsweise bei einer Hörschädigung besondere Schallschutzmaßnahmen
(Teppichboden, Vorhänge) oder ein Mikrofon mit Sprachverstärkung, das die Lehrkraft trägt.
Wird ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt, so kann dieser im Unterricht an einer
Sonderschule oder im gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule eingelöst werden.
Sonderschulen
Sonderschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des Schulwesens in Baden-Württemberg. Sie
bieten Schülerinnen und Schülern mit einem besonders hohen und umfassenden pädagogischen
Förderbedarf ein auf die jeweils individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes schulisches Förderan41
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
gebot. Sie bieten gleichzeitig Informationen und Unterstützungen für Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen und besonderem Förderbedarf in den allgemeinen Schulen. Die Nähe zur allgemeinen Schule wird auch dadurch geprägt, dass die Schulen für Erziehungshilfe, die Schulen für
Hörgeschädigte, die Schulen für Körperbehinderte, die Schulen für Blinde und die Schulen für Sehbehinderte sowie die Schule für Sprachbehinderte Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen
(Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und sich dem gemäß ggf. auch an Bildungsplänen für die allgemeinen Schulen ausrichten.
Übersicht über die Bildungsgänge
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Förderschule
Schule für Geistigbehinderte
Schule für Blinde
x
x
x
x
x
x
Schule für
Hörgeschädigte
x
x
x
x
x
x
Schulen für
Körperbehinderte
x
x
x
x
x
x
Schule für
Geistigbehinderte
x
Schule für
Sehbehinderte
x
x
x
Schule für Sprachbehinderte
x
x
x
x
Schule für
Erziehungshilfe
x
x
x
x
x
Förderschule
Schule für
Kranke
x
x
x
Bildungsangebot entspricht der Herkunftsschule der Schülerin / des
Schülers
UN-Konvention für Menschen mit Behinderung (UNBRK)
Erstes universelles Rechtsdokument, das die bestehenden Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Ziel ist, die Chancengleichheit von
Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Zum Bereich „Bildung“ muss bedacht werden, dass 98 % der Kinder mit Behinderungen weltweit keinen Zugang zu Bildung haben. Besonders hinsichtlich der Förderung im allgemeinen
Schulsystem werden Konzeptionen weiterentwickelt werden müssen. Die UNBRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der durch Gesetz in nationales Recht umgesetzt und seit dem 26.03.2009 geltendes Recht in der BRD ist.
42
PÄDAGOGISCHER HILFEKOMPASS (Aktualisierung Juni 2013)
STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART
Anhang
von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
Miteinander voneinander lernen
Gemeinsame Ausflüge und Wandertage Klassenfahrten Schullandheim- und
Waldheimaufenthalte, Gemeinsame Sportfeste, Gemeinsame Lerngänge, Projektwochen,
Museumsbesuche, Spielnachmittage, Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit: Ausstellungen,
Aufführungen
Wofür können Mittel beantragt werden?



Für Schullandheim- und Waldheimaufenthalte oder andere mehrtägige Veranstaltungen:
5 Euro pro Kind und Tag
Bei eintägigen Veranstaltungen:
maximal 20 Euro pro SchülerIn bzw. 600 Euro insgesamt
Für Zuschüsse zu Fahrt- und Transportkosten
Einschränkungen:
Pro Schule wird nur alle 3 Jahre ein Schullandheimaufenthalt bezuschusst.
Materialkosten, die der allgemeinen Schulausstattung dienen, können nicht finanziert werden.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Anträge für Maßnahmen zwischen Januar und Juli müssen bis spätestens 15. November des Vorjahres
gestellt werden.
Für Begegnungsmaßnahmen im zweiten Kalenderhalbjahr (September - Dezember) müssen die Anträge
dem Staatlichen Schulamt spätestens am 15. Juni vorliegen.
Wie funktioniert das Verfahren?





Füllen Sie das Formular "Anzeige einer Begegnungsmaßnahme" aus und reichen Sie dieses bei der
Arbeitsstelle Kooperation ein.
Vom Regierungspräsidium erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Dann können Sie den
genehmigten Betrag in Ihre schulische Planung einbeziehen.
Legen Sie spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Begegnungsmaßnahme die Abrechnung auf dem
Formular "Abrechnung" mit den Originalbelegen bei der Arbeitsstelle Kooperation (SSA) vor.
Zum Jahresende muss die Abrechnung bis spätestens 30. November erfolgen (Kassenschluss
Regierungspräsidium).
Entfällt eine Maßnahme oder verursacht sie weniger Kosten als beantragt, informieren Sie bitte
unverzüglich die Arbeitsstelle Kooperation.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihre
ARBEITSSTELLE KOOPERATION
am Staatlichen Schulamt Stuttgart
Ansprechpartner:
Albrecht Gaiser
Telefon: 63 76 408
Fax: 63 76 251
(Sonderschullehrer)
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 15:30 Uhr
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