Wegweiser - Studentenwerk Potsdam

Transcrição

Wegweiser - Studentenwerk Potsdam
2013/14
Freizeit/Kultur
Beratung
Wohnen
Hochschulgastronomie
Finanzierung
Studentenwerk
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Gesundheit in besten Händen.
AOK Studenten-Service
AOK STUDENTEN-SERVICE
IHRE EXPERTEN AN DER UNI POTSDAM
Egal ob für Ihr Studium, die Karriere oder das
Studentenleben – wir sind überall in Ihrer Nähe.
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
Haus 6
14469 Potsdam
0800 265080 36086 / 87
ass-potsdam@nordost.
aok.de
3
Vorwort
› Vorwort
Dieser Wegweiser soll allen Studierenden
helfen, sich im sozialen Umfeld ihres Studiums in Potsdam, Brandenburg an der Havel
bzw. Wildau zurechtzufinden. Natürlich ist
es nicht möglich, im Rahmen einer solchen
Broschüre­alle Fragen aufzugreifen und umfassend zu beantworten. Es wird jedoch aufgezeigt, wer für welche Sachgebiete zuständig
ist und bei der Lösung speziel­ler Probleme
behilflich sein kann. Wegen der Vielzahl der
von uns be­t­reuten Hochschulen haben wir
Informatio­nen zum Studium bewusst ausgelassen. Antworten zu diesen Fragen gibt es
im Studienführer, Vorlesungsverzeichnis
Karin Bänsch,
bzw. in der Beratungsstelle der entsprechenGeschäftsführerin
den Hochschule. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben kann das Studentenwerk Potsdam
keine Gewähr übernehmen. Das Aktuellste erfahren Sie immer auf
unseren Internetseiten unter: www.studentenwerk-potsdam.de.
Wir sind aber für alle Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung
dieser Broschüre sehr dankbar. Vielen Dank auch all denen, die
durch Informationen und Beiträge an der Erarbeitung des Wegweisers mitgewirkt haben, so wie allen Inserenten, die es durch
ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen, dass dieses Heft
kostenlos abgegeben werden kann. Ich hoffe, dass diese kleine
Broschüre Ihnen viele nützliche Tipps gibt. Besonders den Studienanfängern wünsche ich einen guten Start im Land Brandenburg
und einen erfolgreichen
Einstieg ins Studium.
5
Hochschulgastronomie
Leistungen und Preise............................. 44
Mensen.................................................. 47
Cafeterien.............................................. 48
Wohnen
Studentenwohnheime............................. 52
Wohnsituation....................................... 52
Was bietet das Studentenwerk?............... 53
Antrag für Studentenwohnheimzimmer... 54
Wohnheimtutoren.................................. 57
Wie hoch ist die monatliche Miete?......... 58
Sprechzeiten der Hausmeister................. 64
Private Zimmervermittlung..................... 63
Übersichts-/Lagepläne....................... 66 -71
Sozialberatung....................................... 76
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ........... 77
Sozialhilfe.............................................. 80
Studieren mit Kind.................................. 82
Mutterschaftsgeld.................................. 83
Elterngeld .............................................. 84
Kindergeld ............................................. 86
Kinderzuschlag....................................... 88
Studierendenkindergeld.......................... 88
Kinderbetreuung.................................... 90
Beratung und Hilfe für Behinderte............92
Unterstützung und Beratung
von ausländischen Studierenden............. 95
Wohnberechtigungsschein...................... 97
Wohngeld.............................................. 98
Gebührenermäßigungen für Rundfunk,
Fernsehen und Telefon.......................... 101
Rechtsberatung.................................... 104
Versicherungen.................................... 106
Psychotherapeutische Beratung.............110
Reisen...................................................112
STA Travel Reiseangebote.......................113
Jugendherbergen...................................114
Internationaler Studentenausweis (ISIC)..115
Hochschulen.........................................117
Freizeit und Kultur
Potsdam................................................118
Brandenburg an der Havel.....................121
Wildau..................................................122
Studentenwerk Potsdam – kompakt........123
Stichwortverzeichnis.............................125
Impressum.............................................126
Finanzierung
Ausbildungsförderung (BAföG)................ 14
23. BAföG-Novelle.................................. 14
Wer erhält BAföG?.................................. 15
Wo wird der Antrag gestellt?...................18
Wann sollte man den Antrag stellen?....... 20
Wie ist der Höchstsatz des BAföG?.......... 21
Was bestimmt die Höhe des BAföG?......... 22
Wie lange wird BAföG gezahlt?............... 23
BAföG nach Studienabbruch oder
Fachrichtungswechsel............................. 24
Zinsloses Darlehen.................................. 26
Stipendien.............................................. 27
Stiftungen.............................................. 28
Bundesversorgungsgesetz ...................... 30
Bildungskredit........................................ 30
Härtefalldarlehen................................... 31
Studienabschlussdarlehen....................... 32
Jobben neben dem Studium..................... 34
Beratung
Hochschulgastronomie
Finanzierung
Einwohnermeldeämter............................ 72
Meldepflicht........................................... 72
Kommunales Begrüßungsgeld.................. 74
Wohnen
Studentenwerk? Nie gehört… ................... 7
Das Studentenwerk Potsdam .................... 8
Service-Point ..........................................12
Beratung
Studentenwerk
Freizeit/Kultur
› Inhalt
Studentenwerk
Inhalt
6
Übersicht: alle Studentenwerke in Deutschland
› Übersicht aller Studentenwerke in Deutschland
Kiel
SCHLESWIGHOLSTEIN
Rostock
HAMBURG
Greifswald
MECKLENBURGVORPOMMERN
Hamburg
BREMEN
Oldenburg
Bremen
NIEDERSACHSEN
Hannover
Osnabrück
Münster
Braunschweig
Bielefeld
NORDRHEIN-WESTFALEN Paderborn
Dortmund
Essen
Göttingen
Bochum
(Essen-Duisburg)
Witten
Wuppertal
(Witten/Herdecke)
Düsseldorf
Kassel
Köln
Aachen
Siegen
Bonn
HESSEN
Marburg
BERLIN
Berlin
Frankfurt/O.
BRANDENBURG
SACHSEN-ANHALT
Halle
Leipzig
SACHSEN
Dresden
Freiberg
THÜRINGEN
Gießen
Koblenz
Jena
(Thüringen) Chemnitz
(Chemnitz-Zwickau)
Frankfurt/M.
RHEINLAND-PFALZ
Trier
Potsdam
Magdeburg
Mainz Darmstadt
Kaiserslautern
SAARLAND
Saarbrücken Mannheim
Würzburg
Bayreuth
(Oberfranken)
Erlangen
(Erlangen-Nürnberg)
Heidelberg
BAYERN
Karlsruhe
Regensburg
(Niederbayern/Oberpfalz)
Stuttgart
Tübingen
(Tübingen-Hohenheim)
Ulm
BADEN-WÜRTTEMBERG
Freiburg
Konstanz
(Seezeit Bodensee)
Augsburg
München
7
› Studentenwerk? Nie gehört …
Das werden sich viele fragen, wenn sie das Wort Studentenwerk
zum ersten Mal hören. Studiert wird doch eigentlich an einer Uni­versität oder Hochschule. Dort befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Labors. Da wird mir Wissen vermittelt, muss ich zur
Prüfung und kann in die Forschung einsteigen. Wozu dann noch
ein Studentenwerk?
Macht man sich dann aber weitergehende Gedanken, muss man
sich fragen: »Wie finanziere ich mein Studium?« – »Wo wohne ich
während des Studiums?« – »Wo kann ich gut und preiswert essen?«
Es muss also doch noch etwas geben, was das Studium wirtschaft­
lich ermöglicht und seine Durchführung erleichtert. Genau hier
setzt die Tätigkeit der Studentenwerke ein.
Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen, die sich um die
Belange der Studierenden außerhalb des eigentlichen Studiums kümmern. Dazu gehören die Durchführung des Bundesausbildungsför­derungsgesetzes (BAföG), die Bereitstellung von preisgünstig­em
Essen und Zimmern in Studentenwohnanlagen sowie die gesundheitli­che, soziale und kulturelle Betreuung und Beratung der Stu­dierenden.
Die Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studenten­werk (DSW) zusammengeschlossen. Das DSW organisiert den Erfah­rungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Studentenwerken und führt Schulungen der Mitarbeiter durch. Es vertritt
die sozialpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der
Öffentlichkeit, dem Bund und den Ländern.
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: 030/297 727-10, Fax: -99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwerke.de
Studentenwerk
Studentenwerk
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Studentenwerk › Das Studentenwerk Potsdam
› Das Studentenwerk Potsdam
Auf der Grundlage der Verordnung über
die Errichtung von Studentenwerken
vom 18. September 1990 nahm das
Studentenwerk Potsdam zum 1. Januar
1991 seine Arbeit auf. Es ist für die
Betreuung von ca. 30.000 Studierenden
zuständig. Diese verteilen sich auf die
› Universität Potsdam
› Filmuniversität Babelsberg
KONRAD WOLF
› Fachhochschule Potsdam
› Technische Hochschule Wildau [FH]
› Fachhochschule Brandenburg
Unsere 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Studienfinanzierung (BAföG), Mensen und
Cafeterien, Wohnen und Bauen, Soziale
Dienste und Zentrale Verwaltung arbeiten, wollen den Studierenden gute Studienbedingungen bieten.
Wir sind bestrebt, unseren Service ständig zu verbessern.
Leitbild
Das Studentenwerk Potsdam ist ein
leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen für Studierende. Es orien­tiert
sich an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden. Damit schafft
es die sozialen Rahmen­bedingungen
für ein erfolgreiches Studium.
Das Studentenwerk Potsdam ist ein
Teil des Lebensraums Hochschule im
Land Brandenburg. Unser Ziel ist Versorgung und Betreuung Studierender
in hoher Servicequalität. Leistungswille, Qualität und Kreativität der
Bediensteten des Studentenwerks
bilden die Grundlage, um dieses Ziel
zu erreichen, ebenso Wirtschaftlichkeit und partnerschaft­liche Zusammenarbeit mit den Studierenden, den
Hochschulen und den Kommunen.
Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam:
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam
(Eingang Lange Brücke)
Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam
Tel.: 03 31/37 06 - 0, Fax: - 125
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwerk-potsdam.de
Das Studentenwerk Potsdam ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Seine Organe sind der Verwal-
Das Studentenwerk Potsdam
befindet sich verkehrsgünstig
und zentral in den Potsdamer
Bahnhofspassagen.
tungsrat und die Ge­schäftsführerin. Der Verwaltungsrat setzt sich
aus sechs Studierenden,
fünf nicht studentischen
Hochschulangehörigen,
einer Person des öffentlichen Lebens, einem von
der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellten
Vertreter sowie einem Bediensteten des Studentenwerks zusammen
und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks, die von
grundsätzlicher Bedeutung sind.
Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen aus
eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnheime – um nur
die größten Bereiche zu nennen – zum anderen aus einer Finanzhilfe
des Landes Brandenburg und aus Sozialbeiträgen (Semesterbeitrag)
der Studierenden. Zu Beginn jeden Semesters muss jeder Studierende
seinen Beitrag in Höhe von zurzeit 50,00 Euro an das Studenten­werk zahlen. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des
Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen
und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Frei­zeit­unfallversicherung der Studierenden, die Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen und
Freitische für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind,
finanziert. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer
von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung
des Studentenwerks Potsdam festgelegt.
Studentenwerk
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Studentenwerk › Das Studentenwerk im Überblick
› Das Studentenwerk Potsdam im Überblick
Service-Point
Regine Gallinat
Zentralabteilung
Peter Heiß
Sekretariat: Nicole Rochlitz
Rechnungswesen
Peter Heck
Allgemeine Verwaltung
Kersten Tota
Personalstelle
Kerstin Wolf
EDV
Thomas Gottschlich
Sozialberatung
Karolin Kozur
Jobvermittlung
Roswitha Körber
Psychotherapeutische Beratung
Anne Hermanns
Öffentlichkeitsarbeit
Gudrun Wewetzer
Amt für Ausbildungsförderung
Mike Duckerschein
Sekretariat: Sieglinde Ahlefeldt
Rückforderung: Barbara Cikrit
Hauptsachbearbeiter
Widersprüche: Robert Probst
HauptsachbearbeiterInnen
Astrid Naumann
Peter Radeck
Caroline Schulz
SachbearbeiterInnen
Corinna Gonzalez (A, Ba-Bind)
Kerstin Bürth (Bine-Bz, C, Da-Dia)
Frank Meinzenbach (Dib-Dz, E, Fa-Friek)
Luisa Pasewald (Friel-Fz, G, Ha-Hand)
Kathleen Götze (Hane-Hz, I, Ja-Jar)
Christian Münch (Jas-Jz, Ka-Kos)
Simone Mart (Kot-Kz, La-Lemi)
Stefanie Götzky (Lemj-Lz, Ma-Meise)
Tina Siebert (Meisf-Mz, N, Oa-Oste)
René Wünsch (Ostf-Oz, P, Q, Ra-Res)
Gabriele Beyer (Ret-Rz, Sa-Scholy)
Cindy Bümsen (Scholz-Steina)
Michaela Schuster (Steinb-Sz, T, U, X-Z)
Doris Wefers (V, W)
Dr. Cornelia Hafenmayer (Allg. Beratung)
Verwaltungsrat
Innenrevision
Thomas Gottschlich
Geschäftsführerin
Sekretariat
Angelika Hauschildt
Karin Bänsch
Wohnen und Bauen
Roland Heinke
Sekretariat: Petra Lebek
Wohnen
Ronald Ostermann
Zentrale Wohnheimverwaltung
Gundel Kühnel, Matthias Eschen,
Marina Schwanke
Verwaltungseinheit
Potsdam, Kaiser-Friedrich-Str.
Monika Schildknecht
Verwaltungseinheit Potsdam, Forststr.
Gunter Ritscher
Verwaltungseinheit Golm
Mario Mainka
Verwaltungseinheit Potsdam, Breite Str.
Ralph Rammelt
Verwaltungseinheit
Potsdam, Park Babelsberg
Detlef Gabsch
Verwaltungseinheit Studentendorf
Potsdam, Stahnsdorfer Str.
Frank Körber
Verwaltungseinheit Wildau
Olaf Kauer
Verwaltungseinheit Brandenburg
Martin Schäricke
Bauen
Anett Wallasch
Studentenwerk
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Mensen und Cafeterien
Corinna Hagemeister
Sekretariat: Marion Schäfer
Zentrale Verwaltung der
Mensen und Cafeterien
Zentraleinkauf: Richard Stadtkus
Mensa Potsdam, Am Neuen Palais
Frank Ehrlich
Cafeteria Am Neuen Palais
Mathias Gutewort
Mensa und Cafeterien Golm
Ingo Habermann
Mensa Potsdam, Friedrich-Ebert-Str.
Gerd Freitag
Mensa und Cafeteria Potsdam,
Griebnitzsee
Elke Kähler
Mensa und Cafeteria Brandenburg
Norbert Fröhnel
Mensa und Cafeteria Wildau
Thomas Schreiner
Cafeteria »filmriss«
Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee
Elke Kähler
Mensa und Cafeteria Potsdam,
Pappelallee
Thomas Wiegner
Stand: Oktober 2013
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Studentenwerk › Servicepoint
› Service-Point im Studentenwerk
Im Service-Point gibt es Informationen zu den Leistungen des Studentenwerks und es wird Ihnen bei Orientierungsproblemen in
der Stadt geholfen. BAföG-Formblätter und die Publikationen des
Studenten­­werks sind hier erhältlich und der Internationale Studentenausweis (ISIC) wird verkauft. Ebenso können Sie die Waschkarten für die Automaten in den Wohnheimen kaufen und aufl­aden lassen. Der Service-Point befindet sich im Foyer. In unmittelbarer Nähe laufen die aktuellen Angebote der Jobvermittlung
über einen Bildschirm.
Der Service-Point im Foyer des Studentenwerks ist täglich geöffnet – hier liegen auch
Infos und Prospekte aus.
Studentenwerk
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Studentenwerk Potsdam
Service-Point
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 14.00 Uhr
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
› Ausbildungsförderung
»Ohne Moos nichts los!« Dieses Sprichwort hat
auch für das Studium seine Gültigkeit. Schließlich benötigt man Studienmaterialien, muss ab
und zu mal was essen, wohnt man nicht Zuhause, wird Miete
abverlangt, das Studentenwerk braucht den Semester­beitrag und
auf die einen oder anderen schönen Dinge des Lebens möchte
man auch nicht vollständig verzichten. Auch wenn es eine Reihe
von Ver­günstigungen für Studierende gibt, ganz ohne Geld geht
es nicht. Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten darüber
informieren, wie man als Studierender zu Geld kommen kann.
Achtung! Das Studentenwerk Potsdam ist nur für die Gewährung von Ausbildungsförderung zuständig, wenn das Studium oder vorgeschriebene Praktikum
in Deutschland durchgeführt wird. Für die Förderung im Ausland gibt es für
jedes Land ein speziell benanntes Auslandsamt. Also Studienabschnitte im Ausland rechtzeitig beim Studentenwerk Potsdam anzeigen, um Rückforderungen
zu vermeiden. Eine Änderung des Ausbildungsortes ist zwingend anzuzeigen.
23. BAföG-Novelle
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
verbesserten sich zum Wintersemester 2010/11. Die Förderungssätze wurden um 2 Prozent und der Elternfreibetrag um 3 Prozent
angehoben. Studierende mit eigenem Wohnsitz und eigener Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu 670,00 Euro im Monat
beanspruchen.
Stipendien, die aus leistungsbezogenen Gründen gezahlt werden,
werden nicht durch entsprechende Kürzung des »BAföG« wieder
aufgezehrt; sie bleiben daher bis zu 300,00 Euro monatlich anrechnungsfrei. Auch wurde die Altersgrenze bei der Förderung von
Masterstudien­gängen von 30 auf 35 Jahre angehoben. Ziel ist es,
den Absolventen von Bachelorstudiengängen nach einer ersten
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Wer kann Ausbildungsförderung erhalten?
Nach Maßgabe des BAföG besteht für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ein Rechtsan­spruch auf Förderung für eine
der Neigung, Eignung und Leistung ent­­sprechenden Ausbildung
(§§ 1 und 8 BAföG). Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn
sie die in §8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen
für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen.
Da die Veränderungen sehr umfangreich sind, informieren Sie sich bitte
im BAföG-Amt.
Die Ausbildung wird gefördert, wenn
die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte
Ausbildungsziel erreicht. Diese Eignung
wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an einem
Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt.
Im Flyer sind alle Infos und Änderungen kompakt
und mit Berechnungsbeispielen vorgestellt.
Finanzierung
Berufsphase auch später noch den Einstieg in ein Masterstudium
zu ermöglichen.
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Dirk erhält elternunabhängige Förderung. Er hat
bereits eine dreijährige Berufsausbildung absolviert
und war anschließend drei Jahre erwerbstätig.
Ausbildungsförderung wird nicht
geleistet, wenn der Auszubildende
bei Aufnahme des Studiums das 30.
Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr bereits
voll­endet hat. Diese Altersbegrenzung gilt jedoch nicht, wenn die
Hochschulzulassung über den zweiten
Bildungsweg erworben bzw. nachgeholt wurde oder persönliche bzw.
familiäre Gründe ursächlich für die
späte Studienaufnahme waren.
Derartige Ausnahmevoraussetzungen liegen gemäß § 10 Abs. 3,
Satz 2, Nr. 1- 4 BAföG vor, wenn:
1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch
eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer
Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch
eine Nichtschülerprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
1a.der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf
Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule
eingeschrieben worden ist,
1b.der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach §7Abs.2 Nr. 2 oder 3 aufnimmt,
2.(weggefallen)
3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu be­ginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen
der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eige­
nes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und
während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im
Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen
auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu
vermeiden, oder
4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung
seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und
noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert
werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
Satz 2, Nr. 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen,
dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt der Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen
Verhältnisse aufnimmt.
Konkret: Studierende erhalten bei der Erfüllung der Förderungsvoraussetzung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ab dem 5. Fachsemester werden
Studierende grundsätzlich nur dann weiter gefördert, wenn eine Bescheinigung
darüber vorgelegt wird, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen
Leistungen erbracht wurden.
Finanzierung
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Alle Studierenden
› der Universität Potsdam
› der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
› der Fachhochschule Potsdam
› der Fachhochschule Brandenburg
› der Technischen Hochschule Wildau [FH]
› der Fachhochschule für Sport und Management
› des Theologischen Seminars des Bundes
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
können ihre Antragsformulare beim Studentenwerk Potsdam
erhalten und abgeben.
Seit 2013 ist es auch möglich, den Antrag online auszufüllen:
www.bafoeg-brandenburg.de
Dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und abgeben bzw. abschicken.
Auskünfte zur Gewährleistung von Ausbildungsförderung und
zum Vollzug des BAföG erteilt das Amt für Ausbildungsförderung
des Studentenwerks Potsdam.
Studentenwerk Potsdam
Amt für Ausbildungsförderung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 -301, E-Mail: [email protected]
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten: Dienstag
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Allgemeine Beratung außerhalb der Sprechzeiten.
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Amt für Ausbildungsförderung
Abteilungsleiter: Mike Duckerschein
Tel.: 03 31/37 06 - 300, -301, Fax: -325
E-Mail: [email protected]
Buchstaben
Bearbeiter/
Telefon: E-mail: …@
-innen
03 31/ studentenwerk
37 06- potsdam.de
A, Ba-Bind
Corinna Gonzalez - 302 gonzalez@...
Bine-Bz, C, Da-Dia
Kerstin Bürth
- 306 buerth@...
Dib-Dz, E, Fa-Friek Frank Meinzenbach - 308 meinzenbach@
Friel-Fz, G, Ha-Hand Luisa Pasewald
- 309 pasewald@...
Hane-Hz, I, Ja-Jar
Kathleen Götze
- 319 goetze@...
Jas-Jz, Ka-Kos
Christian Münch - 320 muench@...
Kot-Kz, La-Lemi
Simone Mart
- 304 mart@...
Lemj-Lz, Ma-Meise Stefanie Götzky - 310 goetzky@...
Meisf-Mz, N, Oa-Oste Tina Siebert
- 305 siebert@...
Ostf-Oz, P, Q, Ra-Res René Wünsch
- 307 wuensch@...
Ret-Rz, Sa-Scholy
Gabriele Beyer
- 303 beyer@...
Scholz-Steina
Cindy Bümsen
- 323 buemsen@...
Steinb-Sz, T, U, X-Z Michaela Schuster - 322 schuster@...
V, W
Doris Wefers
- 316 wefers@...
Dr. Cornelia
Allgemeine Beratung
- 324 hafenmeyer@...
Hafenmayer
Finanzierung
Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und
Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen, im
Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben.
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Erstantrag sollte sofort nach Erhalt eines Studienplatzes gestellt
werden. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später nachge­
reicht werden. Durch eine unverzügliche Antragstellung wird gesichert, dass eventuell auftretende schwierige Fragen und Probleme
bei der Antragsbearbeitung frühzeitig geklärt werden können.
Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in
dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom
Beginn des Antragsmonats an. Bis zur ersten Zahlung ist mit einer
Wartezeit von bis zu zehn Wochen ab Antragstellung zu rechnen.
Die Erteilung der Bescheide erfolgt schon vorab.
Weiterförderungs­
anträge
bzw. Wiederholungsanträge sind, um eine
möglichst lückenlose
Förderung zu gewährleisten, zwei Monate
vor Ablauf des jeweili­
gen aktuellen Bewilli­
gungszeitraumes zu
stellen.
Der erste Kontakt mit dem
BAföG-Amt und den anderen
Abteilungen des Studentenwerks wird oft bei den Hochschulinformationstagen
geknüpft.
Wie ist der Höchstsatz der Ausbildungsförderung?
Der Grundbedarf nach dem BAföG, der im Regelfall jeweils zur Hälfte
als Zuschuss und als Darlehen geleistet wird, ist davon abhängig,
ob der Studierende noch bei den Eltern lebt oder ob er eine eigene
Wohnung bewohnt. Wegen dieser unterschiedlichen Bedingungen
muss das BAföG von pauschalen Bedarfssätzen ausgehen, die die
Basis für die Berechnung bilden.
BAföG-Bedarfssätze für Studierende
in Deutschland bzw. innerhalb der EU (Angaben in Euro)
Bedarfssätze bei den Eltern nicht bei den Eltern
für Studierende
wohnend
wohnend
Grundbedarf 373,00
373,00
Bedarf für die Unterkunft
49,00
224,00
Regelbedarf
422,00597,00
Krankenversicherungszuschlag
62,00
62,00
Pflegeversicherungszuschlag
11,00
11,00
Maximalbedarf 495,00670,00
Für die Mietkosten wird eine Pauschale gezahlt. Der Umstand, dass
Studierende nicht bei den Eltern wohnen, kann durch Vorlage des
Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.
Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem
Haushalt leben, erhalten zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag.
Für das erste Kind gibt es 113,00 Euro im Monat, für jedes weitere
Kind 85,00 Euro. Der Zuschlag wird als (Voll-)Zuschuss geleistet, muss
also nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung
des Kinderbetreuungszuschlages ist ein entsprechender Antrag, der
bis spätestens zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes
Finanzierung
21
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein muss. Die
Zahlung erfolgt für Kinder, die die Altersgrenze von 10 Jahren
noch nicht erreicht haben.
Wovon wird die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt?
Nach dem BAföG bilden Einkommen und Vermögen des Auszubil­
denden, das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern die kon­kre­ten Berechnungsgrundlagen für die Förderung. Sie sind auch
in dieser Reihenfolge zur Anrechnung zu bringen. Reicht bei einem
verheirateten Auszubildenden das eigene Einkommen und Ver­
mö­gen sowie das Einkommen seines Ehegatten zur Deckung des
Be­darfs nicht aus, ist auch das Einkommen der Eltern anzurechnen.
Das Kindergeld gilt seit 01.04.2001 nicht mehr als Einkommen.
In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern des Antragstellers die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung.
Dabei sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor
Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend.
Die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung
der Eltern zu berücksichtigen sind (Angaben in Euro):
› die Eltern sind verheiratet
und leben nicht dauernd getrennt
1.605,00
› die Eltern leben dauerhaft getrennt
oder sind geschieden (je Elternteil), verwitwet, ledig 1.070,00
› für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für
weitere dem Einkommensbezieher gegenüber
nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte 485,00
› für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung
zum Auszubildenden stehenden
Ehegatten des Einkommensbeziehers
535,00
Einkommen der Eltern bleiben gemäß § 11 Abs. 3 BAföG
außer Betracht (elternunabhängige Förderung), wenn der
Auszubildende bis zum Beginn des Ausbildungsabschnittes
a) das 30. Lebensjahr vollendet hat,
b) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig war,
c) nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens
dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbil­dung drei
Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung ent sprechend länger erwerbstätig war.
Dieser Sachverhalt wird grundsätzlich durch das Amt für
Ausbildungsförderung geprüft und kann nicht beantragt
werden.
Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt?
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur bis zum Ende
der Förderungshöchstdauer, längstens jedoch bis zum
letzten Prüfungsteil, gewährt. Über die Förde­rungshöchst-­
dauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungs­förderung nur in bestimmten, im Gesetz geregelten Ausnahmefällen (§ 15 Abs. 3 Nrn. 1-5 BAföG) geleistet.
Über mögliche Ausnahmen informiert Sie Ihr BAföG-Amt.
Aber auch außerhalb dieser Ausnahmefälle besteht nach
dem Ende der Förderungshöchstdauer ein Anspruch auf
Hilfe zum Studienabschluss in Form eines verzinsten Bankdarlehens, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb
von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde. Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens
Finanzierung
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
12 Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach (§15) Abs. 3
Nrn. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er
die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.
Kann BAföG nach einem Studienabbruch oder Wechsel der
Fachrichtung gewährt werden?
Die für den Sachverhalt maßgebliche Regelung des § 7 Abs. 3 BAföG
bestimmt, dass Ausbildungsförderung für eine andere Aus­bildung
nur geleistet wird, wenn der Auszubildende aus wichti­gem oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. So wird die Ausbildungsförderung für eine
andere Ausbildung nur geleistet, wenn Auszubildende an Höheren
Fachschulen, Akademien und Hochschulen aus wichti­gem Grund
einen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vollzogen haben. Damit ist ein späterer Wechsel so gut wie
ausgeschlossen, wenn der Anspruch auf BAföG nicht entfallen soll.
Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Auszubildenden
die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung
aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände einschließlich
der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen
Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Der wichtige Grund
muss sich stets auf die Aufgabe der bisherigen Ausbildung beziehen.
Damit ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, müssen die
erforderlichen Konsequenzen unverzüglich gezogen werden, d.h.
die bisherige Ausbildung muss sofort abgebrochen werden. Ob für
die bisherige Ausbildung Förderung erbracht wurde, ist bei der
Beurteilung des Fachrichtungswechsels unerheblich.
Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn:
› der Auszubildende während der Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, dass die bisherige Ausbildung nicht seinen Neigungen
entspricht (Neigungswandel),
› der Auszubildende trotz hinreichender Bemühungen keine durch schnittlichen Leistungen erzielen kann (Eignungsmangel); schlechte Leistungen allein begründen jedoch noch keinen Eignungsmangel;
ein Mangel der Eignung zum Studium überhaupt ist kein
wichtiger Grund,
› ein Wandel der Weltanschauung bei einer weltanschaulich
gebundenen Ausbildung vorliegt,
› der Auszubildende von einem Parkstudium zum Wunschstudium
in sogenannte NC-Fächer wechseln möchte (auch nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters möglich).
Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten ist dagegen
kein wichtiger Grund.
Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Aus­bildung wird in der Regel vermutet, dass der Wechsel oder Abbruch
aus wichtigem Grund stattfindet, wenn dieser bis zum Beginn des
dritten Fachsemesters erfolgt. Werden aus der aufgegebenen Ausbildung Fachsemester auf die neue Ausbildung angerechnet, sind
diese zu berücksichtigen.
Ein »unabweisbarer Grund« liegt nur dann vor, wenn keine Wahl
mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen
Fachrichtung und einem Wechsel besteht (Beispiel: unfallbedingte
Querschnittslähmung eines Sportstudenten). Das endgültige Nicht­bestehen einer Prüfung ist kein unabweisbarer Grund.
Die Gründe für den Wechsel der Fachrichtung sind dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich und nachvollziehbar bekannt zu geben.
Finanzierung
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Wie wird das beim Bezug von BAföG gewährte
zinslose Darlehen getilgt?
Die Verwaltung und Einziehung des beim Bezug von BAföG seit dem
Wintersemester 1990/91 eingeführten zinslosen Darlehens an die
Studierenden in Höhe von 50 % der gewährten Ausbildungsförderung
wird vom Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln durchgeführt. Dieses Amt erteilt den Studierenden etwa vier Jahre und vier Monate
nach Ablauf der Förderungshöchstdauer einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld festgestellt wird. Zugleich wird dem Studierenden ein Bescheid zugestellt, in dem der
Rückzahlungszeitraum und die Höhe der Raten festgesetzt werden.
Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.02.2001 begonnen
haben, sind höchstens 10.000 Euro zurückzuzahlen. Einzelfallbezogene Rückfragen oder konkrete Anträge zur Darlehens­tilgung
sind aus Zuständigkeitsgründen ausschließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu richten. Gleiches gilt für Mitteilungen
über Veränderungen des Wohnortes. Dieses Amt erteilt alle im Rahmen der Darlehenstilgung erforderlichen Bescheide, insbesondere
› den Feststellungsbescheid,
›den Rückzahlungsbescheid,
› den Bescheid über leistungsabhängigen Darlehenserlass,
› den Darlehenserlass bei besonders zügigem Studium,
› den Darlehenserlass für Behinderte,
›den Darlehenserlass bei vorzeitiger Rückzahlung,
› den Freistellungsbescheid wegen geringen Einkommens und
› den Darlehenserlass wegen Kinderbetreuung.
Die Rückzahlungspflicht beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ablauf der
Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt seit dem
1. Juli 1990 mindestens 105,00 Euro.
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Finanzierung › Stipendien
Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen
Hürden scheitern. Um das zu realisieren, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei
Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Mit dem Deutschlandstipendium soll begabten und leistungsstarken Studierenden
in Deutschland der Rücken gestärkt werden. Die Stipendien im
Rahmen des nationalen Stipendien­programms werden von den
Hochschulen vergeben.
Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de
Darüber hinaus gibt es noch Stipendien überregionaler Stiftungen.
Die Vergabe dieser Stipendien ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bewerber sollten jedoch beachten, dass Institutionen, die für die Förderung öffentliche Mittel einsetzen, im Sinne
des BAföG als Begabtenförderungswerke gelten. Unabhängig von
der Höhe des Stipendiums ist in diesem Fall
eine Ausbildungsförde­
rung nach dem BAföG
ausgeschlossen.
Nachfolgend ist eine
Aus­wahl von Stiftungen
aufgeführt, die auch
Studienförde­rung an­
bieten und an die sich
Studierende bei entsprechender Eignung
wenden können.
Finanzierung
› Stipendien
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Finanzierung › Stipendien › Stiftungen
› Stiftungen
Cusanuswerk
Bischöfl. Studienförderung e.V.
Baumschulallee 5, 53115 Bonn
Tel.: 02 28/98 38 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cusanuswerk.de
Evangelisches Studienwerk e.V.
Haus Villigst
Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte
Tel.: 0 23 04/75 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.evstudienwerk.de
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V.
Postfach 120855, 10598 Berlin
Tel.: 030/319 981 70-11
Internet: www.eles-studienwerk.de
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Godesberger Allee 149, 53175 Bonn
Tel.: 02 28/88 30
Internet: www.fes.de
Friedrich-Naumann-Stiftung
Abteilung Begabtenförderung
Karl-Marx-Str. 2, 14482 Potsdam
Tel.: 03 31/70 19 349
Internet: www.freiheit.org
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Tel.: 02 11/77 780
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Boeckler.de
Für deutsche katholische Studierende mit überdurchschnittlicher
Begabung bei aktiver Teilnahme
an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes, Ferienakademien etc.
Für evangelische Studierende mit
dem Ziel der Fortbildung und Beratung über das Studium hinaus.
Für jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen
mit besonderer Begabung.
Für Studierende mit überdurchschnittlicher Qualifikation und aktivem Interesse und Engagement an
gesellschaftspolitischen Problemen.
Für Studierende mit hoher wissen­
schaftlicher Begabung und politi­
schem und gesellschaftlichem
Engagement.
Für Arbeitnehmerkinder in Abhängigkeit von der sozialen Lage
und bei gewerkschaftlichem
Engagement.
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33, 80636 München
Tel.: 089/12 580
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hss.de
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12, 53757 St. Augustin
Tel.: 0 22 41/246-23 28
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kas.de
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienförderwerke Klaus Murmann
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Tel.: 030/20 33 15 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sdw.org
Studienstiftung des
Deutschen Volkes e.V.
Ahr-Str. 41, 53175 Bonn
Tel.: 02 28/82 09 60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studienstiftung.de
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Tel.: 030/28 53 40
Internet: www.boell.de
Für Studierende, von denen besondere wissenschaftliche Leistungen
zu erwarten sind und die bereit
sind, sich gemeinnützig zu enga­
gieren.
Für hochbegabte, politisch engagierte Studierende, die den fach­lichen und politischen Gedankenaustausch pflegen.
Für Studierende aller Fachrichtungen, die grundsätzliche Eignung
für Fach- und Führungspositionen
erkennen lassen.
Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer
Begabung, die besondere Leistungen erwarten lassen.
Für Studierende, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen
Profil überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches
Engagement erwarten lassen.
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Finanzierung › Darlehen
› Darlehen
Bundesversorgungsgesetz
Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungs­gesetzes (BVG) haben
› Waisen, die Renten oder Waisenhilfe nach dem BVG beziehen sowie
› Kriegsbeschädigte, die Rente nach dem BVG beziehen, für ihre Kinder.
Auf diese Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Studierende, die
Anspruch auf diese Beihilfe haben, sollten daher ihren Anspruch
möglichst noch vor der Beantragung von Ausbildungsförderung
nach dem BAföG geltend machen. Die Anträge sind an die Hauptfürsorgestelle zu richten, in deren Regierungsbezirk der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist eine Fördermöglichkeit für Auszubildende in
fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung muss bestanden sein). Die Leistungen nach dem zweiten Semester müssen
nachgewiesen werden. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu
den BAföG-Leistungen einkommensunabhängig, auch von den Eltern.
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monat­li­chen
Raten von 100,00 Euro, 200,00 Euro oder 300,00 Euro ausgezahlt wird.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich
an dem 6-Monats-EURIBOR zzgl.eines Verwaltungskostenaufschlages
in Höhe von einem Prozent. In der Regel werden deutsche Staats-
bürger gefördert. Ausländische Auszubildende müssen noch spezielle
Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist nur möglich, solange
der Auszu­bildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des
12. Studiensemesters erhalten. Bewilligt werden die Leistungen
durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte
online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare
finden Sie im Internet, beim BVA oder Ihrem BAföG-Amt. Die Leistungsbewilligung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen
Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch
zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Förderbank.
Kontaktadressen:
Bundesverwaltungsamt
Abt. IV Bildungskredit, 50728 Köln
Tel.: 02 28 99/358 - 44 92
Internet: www.bundesverwaltungsamt.de
KfW Bankengruppe
Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069/74 31-0
Internet: www.kfw-foerderbank.de
Ab sofort können sich Studierende bei verschiedenen Banken und
Sparkassen oder bei der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de umfassend über einen Studienkredit informieren.
Härtefalldarlehen
Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam,
die sich unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden,
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Finanzierung › Darlehen
können über das Amt für Ausbildungsförderung bei der Geschäftsführerin des Studentenwerks ein Härtefalldarlehen be­antragen.
Um ein solches Darlehen, das keinen Rechtsanspruch begründet
und bis zu max. 500 Euro gewährt werden kann, zu erhalten,
muss der Beantragende seine Bedürftigkeit nachweisen.
Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung
eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können sein:
› der vom Antragsteller nicht zu vertretende zeitweise Wegfall
der BAföG-Zahlungen,
› ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln,
› nichtplanbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankungen,
› sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe,
z. B. Aufwendungen für Kinderbetreuung.
Weitere Einzelheiten sind der Richtlinie über die Gewährung von
Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerks Potsdam, welche im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden kann, zu entnehmen.
Studienabschlussdarlehen
Der Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam will bedürftigen
Studierenden durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen
die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Er richtet sich ausschließlich an Studierende im Erststudium, die ihr Studium in längstens zwei Semestern
abschließen können. Eine Darlehensgewährung ist ausgeschlossen,
wenn die notwendigen Studienaufwendungen, insbesondere die
Lebenshaltungskosten, vollständig durch Maßnahmen anderer
privater oder staatlicher Träger (bspw. durch den Bildungskredit
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) abgesichert
werden können. Die Darlehenshöhe ist auf den 12-fachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus
leben, begrenzt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in einer Höhe
von maximal 1/12 der gesamten Darlehenssumme.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen persönlich im Amt für
Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen:
› ausgefüllter Darlehensvertrag auf Formblatt mit Angaben zum Verwendungszweck,
› Einkommens- und Vermögensnachweis, Nachweis der Unter-
haltspflichten,
› Nachweis der Studienleistungen,
› Immatrikulationsbestätigung oder Bestätigung, dass sich der
Antragsteller im Examen befindet,
›Bürgschaftserklärung,
› eigene Bankverbindung und Einzugsermächtigung auf Formblatt,
› Benennung von zwei Adressgaranten.
Weitere Informationen sind der Richtlinie für die Vergabe von Stu­dienabschlussdarlehen durch den Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam zu entnehmen. Sie können im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine individuelle
Beratung während der
allgemeinen Sprechzeiten
sowie nach vorheriger
Absprache bei Herrn
Duckerschein, Zi. 4.23,
möglich.
Persönliche und diskrete
Beratung bei finanziellen
Fragen und Problemen.
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Finanzierung › Jobs
› Jobben neben dem Studium
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium
oder bessern die Kassenlage während der Semesterferien auf. Sie
arbeiten in der Regel in drei Fallgruppen, die hier etwas näher vorgestellt werden.
›Fallgruppe 1: Geringfügige Beschäftigung/450-Euro-Job/Minijob
(Kombination der Fallgruppe 1 mit der unten beschriebenen Fallgruppe 3 möglich)
Hier sind Studierende angesprochen, die auf Dauer angelegte Beschäftigungen als Arbeitnehmer/innen mit einem Monatsentgelt
von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro ausüben. Bei
mehreren Minijobs gilt das Folgende nicht, wenn die Arbeitverdienste zusammengerechnet mehr als 450,00 Euro je Monat betragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Minijobs bei der MinijobZentrale zu melden.
1. Geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich
Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen reduzierten
Eigenanteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 30 % an die Minijob-Zentrale ab:
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man zwar grundsätzlich
steuerpflichtig, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer inklusive
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob aber
pauschal mit 2 % übernehmen.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitgeber/innen zahlen 13 % Pauschalbeitrag für die dauerhaft geringfügig Beschäftigten, die bereits in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind, also einschließlich der Familienversicherten. Dies gilt nicht bei einer privaten Krankenversicherung.
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei in der Pflege- und
Arbeitslosenversicherung, pauschale Beiträge fallen nicht an.
c) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung.
Als Arbeitnehmer/in bleibt man versicherungsfrei, wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013
begonnen wurde und das Arbeitsentgelt 400,00 Euro im Monat
nicht übersteigt. (Auf die Versicherungsfreiheit können Sie jedoch
verzichten und mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung erwerben.)
Für alle anderen 450-Euro-Jobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen
wurden, beträgt der Eigenanteil der Arbeitnehmer/innen 3,9 %.
Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kann man sich
jederzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist dann allerdings bis zum Ende der Beschäftigung bindend.
Lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800) beraten,
bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichten. Andernfalls könnte
beispielsweise eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder
die Förderung der Riester-Rente entfallen.
.
2. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen Eigenanteil von
13,9 % zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal
insgesamt 12 % (2 % Lohnsteuer einschließlich Solidaritäts- und
Kirchensteuer, 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung) an die Minijob-Zentrale ab (sonst wie oben).
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Finanzierung › Jobs
›Fallgruppe 2: Mehr als geringfügige Beschäftigung
Hier sind Studierende angesprochen, die regelmäßig mehr als
450,00 Euro im Monat verdienen.
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem
dürfte sich im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange
das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2013: 8.130,00 Euro)
bleibt, erhält man die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn die Zeit und
Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht
mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit
auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden
bestehen (z.B. Wochenend-oder Nachtarbeit).
c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungspflichtig. Allerdings gelten im sogenannten Niedriglohnsektor von
450,01 bis 850,00 Euro/Monat für den Arbeitnehmer reduzierte
Rentenbeiträge (Aufstockung auf vollen Beitragsanteil jederzeit
möglich). Je nach der Höhe des Lohnes steigt der Rentenbeitrag
des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von
max. 9,45 %, während der Arbeitgeber von 450,01 bis 850,00 Euro/
Monat immer 9,45% zahlt.
BAföG-Empfänger aufgepasst:
Wenn das monatliche eigene Einkommen mehr als 400,00 Euro beträgt,
dann gibt es Abzüge beim BAföG.
›Fallgruppe 3: Jobben während der Semesterferien
(Kombination der Fallgruppe 3 mit Fallgruppe 1 möglich)
Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben,
ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts.
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem
dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das
Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2013: 8.130,00 Euro)
bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer
im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, auch wenn die
Beschäftigung länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird.
c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man grundsätzlich
versicherungspflichtig.
Beitragssatz 2013: 18,9 %.
Die Beiträge tragen grundsätzlich der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer je
zur Hälfte, also je 9,45 %.
Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie
unter Fallgruppe 2
dargestellt.
Viele müssen ihr Studium
selbst finanzieren und
arbeiten in einem Minijob.
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Finanzierung › Jobvermittlung
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder
› im Voraus vertraglich oder
› nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein
und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Wer sich nicht unter den Fallgruppen 1-3 wiederfindet, arbeitet wie
jede/r normale Arbeitnehmer/in (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig).
Weitere Informationen auch zu Praktika unter:
www.minijob-zentrale.de
Jobvermittlung im Studentenwerk
Unternehmen fast aller Branchen und Privatpersonen wenden sich
an das Studentenwerk, um Aushilfskräfte für die Urlaubszeit und
in Drucksituationen vermittelt zu bekommen. Für die Arbeit der
Jobvermittlung wurden Richtlinien erstellt, die im Studentenwerk
Potsdam aushängen und auch im Internet veröffentlicht sind.
Die Anmeldung in der Jobvermittlung erfolgt seit Januar 2013 online
unter www.jobvermittlung.studentenwerk-potsdam.de. Das gilt auch
für Studierende, die bereits bis 2012 in der Jobvermittlung erfasst waren,
denn die Stellenvermittlung läuft nur noch über das Onlineportal.
Hinterlegen Sie dort auch die notwendigen Dokumente:
› aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
›evtl. Kopie der Arbeitserlaubnis.
Nach der Erstanmeldung kommen Sie bitte noch persönlich in die
Jobvermittlung.
Bringen Sie die oben genannten Dokumente im Original und 5,00 Euro
Gebühr mit. (Die Gebühr fällt nur für die Studierenden an, die
bisher noch nicht in der Jobvermittlung registriert sind.) Nach
erfolgter »aktiv«- Schaltung können Sie sich die Angebote nicht
nur anzeigen lassen, sondern auch Ihr Interesse an einem Job
gegenüber dem Studentenwerk signalisieren. Danach erhalten Sie
den Vermittlungsschein mit den Daten des Auftraggebers. Bitte
nehmen Sie in den folgenden 24 Stunden mit ihm Kontakt auf.
Studentenwerk Potsdam
Jobvermittlung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
E-Mail: [email protected]
Sachbearbeiterin: Roswitha Körber, Tel.: 03 31/37 06 - 251
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Jeder, der bei seiner Tätigkeit erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen
in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich
einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt vor Aufnahme dieser Arbeit. Die dazu notwendige Belehrung und im Anschluss ausgestellte Bescheinigung
erhalten Sie in den Gesundheitsämtern.
Uwe Steinbrich/pixelio.de
Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau
wer­den durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und
im »Mensabegleiter« bekannt gegeben. Interessierte Studierende
können sich auch an die Arbeitsagenturen in Potsdam und Brandenburg an der Havel wenden.
Finanzierung
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Finanzierung › Arbeitsrecht für internationale Studierende
Zum 01.01.2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, das Verfahren heißt Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale (ELStAM). Es ersetzt die bisherige Papierform. Die Anmeldung
erfolgt über den Arbeitgeber. Sollten Sie für das Kalenderjahr 2013
erstmals ein Arbeitsverhältnis beginnen, stellt Ihnen das Finanzamt
eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus (sogenannte Ersatzbescheinigung). Gleiches gilt, wenn ein weiteres Arbeitsverhältnis
aufgenommen wird.
H. D. Volz/pixelio.de
Arbeitsrecht für international Studierende
›Sprachkursbesucher/Studienkollegs
Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg stu­dieren, gelten strengere Bestimmungen als für regulär eingeschriebene
Studierende. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde
und der Agentur für Arbeit arbeiten - und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit.
› Studierende aus der EU und dem EWR
Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und
dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt
und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Seit Mai 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland,
Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten.
Für Studierende aus Bulgarien und Rumänien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung. Wenn Sie
aus einem dieser beiden Länder kommen, haben Sie nur einen
eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine
Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
›Praktika
Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120-Tage-Guthaben abgezogen. Wenn Sie
zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein
Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur
für Arbeit einholen.
Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender
Bestandteil Ihres Studiums sind.
Informieren Sie sich über die aktuellen Jobangebote im Internet
unter www.studentenwerk-potsdam.de!
Finanzierung
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Finanzierung › Jobvermittlung
Agentur für Arbeit Potsdam
PC im Eingangsbereich unter »Teilzeit«
Horstweg 102-108, 14482 Potsdam
Tel.: 01801/555 111
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Dienstag
Donnerstag
Freitag
7.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
7.30 – 12.30 Uhr
H-J Paulsen -Fotolia.com
Agentur für Arbeit Brandenburg
Kirchhofstr. 39, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 01801/555 111
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
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Hochschulgastronomie › Kulinarisches
N
N
N
AHL
EBOT
MIT
ANSPRUCH
UND FRISCHE
MENSAVITAL IST EINE MENÜ-LINIE
DER STUDENTENWERKE OST.
In allen Mensen des
Studentenwerks Potsdam!
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Hochschulgastronomie › Kulinarisches
› Kulinarisches
Leistungen und Preise
Eine der Hauptaufgaben des Studentenwerks ist die Versorgung der
Studierenden mit Speisen und Getränken in den Cafeterien und
Mensen. Dafür zuständig ist die Abteilung Mensen und Cafeterien.
Cafeteria und Mensa (rechts) an der Fachhochschule Potsdam. Auch hier – wie in allen
anderen Mensen des Studentenwerks Potsdam – sind Studierendenkinder herzlich
willkommen.
Rechts: Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter arbeiten mit
modernster Küchentechnik.
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Im letzten Jahr wurden in den Mensaküchen insgesamt 1.520.708
Portionen hergestellt. Die warme Hauptmahlzeit wird durch Suppen,
heiße und kalte Snacks sowie eine große Auswahl an Salaten ergänzt.
In allen Mensen gelten einheitliche Essenpreise.
Essen I
Essen II
Essen III
Alternativ
Salatteller
Studierende
1,40 Euro
2,00 Euro
2,50 Euro
2,50 Euro
1,50 Euro
Bedienstete
2,60 Euro
3,35 Euro
3,85 Euro
3,85 Euro
2,35 Euro
Gäste
3,50 Euro
4,50 Euro
5,00 Euro
5,00 Euro
3,50 Euro
Die freie Auswahl der Beilagen ist durch den Gast in allen Mensen
möglich. Die Mensen des Studentenwerks besitzen seit März 2005
das„»Bio-Zertifikat« und dürfen somit Bioprodukte verarbeiten
und verkaufen. Auch unsere Cafeterien laden zum Verweilen ein.
Alle Verpflegungseinrichtungen sind ganztägig geöffnet und bieten
eine vielfältige Pausenverpflegung für den großen und kleinen
Hunger sowie Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke an.
Hochschulgastronomie
Das Studentenwerk bewirtschaftet zurzeit sieben Mensen an den
Universitäts- und Hochschulstandorten Brandenburg, Potsdam­und
Wildau. Die verschiedenen Mensaessen – vier bis fünf Gerichte
stehen zur Auswahl – werden täglich frisch vor Ort zubereitet
und inklusive eines Desserts oder Obst verkauft. Die Essen für
Studierende werden anteilig vom Land Brandenburg bezuschusst
und können deshalb kostengünstig ausgegeben werden.
46
Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien
Rechts: Mensa Golm
Links: »Die Bohne«,
Kaffeebar in Griebnitzsee
Die Mensen und Cafeterien dienen unseren Gästen auch als Orte
der Kommunikation und verfügen weitestgehend über neu gestaltete Außenterrassen. Ein beliebter Treffpunkt am Universitätsstandort Griebnitzsee ist unsere Kaffeebar »Die Bohne«, die sich
im Foyer des Hörsaal- und Seminargebäudes befindet.
Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten, Aktionswochen und
Speiseplänen können Sie dem monatlich erscheinenden »Mensa­begleiter«, dem Infoblatt des Studentenwerks Potsdam, entnehmen.­
Er liegt in den Mensen aus. Der »Mensabegleiter« ist auch über
das Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de abrufbar.
Studentenwerk Potsdam
Abteilung Mensen und Cafeterien
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
E-Mail: [email protected]
Abteilungsleiterin: Corinna Hagemeister
Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425
47
Mensen
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Am Neuen Palais
Mo – Do
Fr
Golm
Mo – Do
9.00 – 19.00 Uhr
Fr
9.00 – 15.00 Uhr
Griebnitzsee
Mo – Do
8.00 – 19.00 Uhr
Fr
8.00 – 15.00 Uhr
Sa
9.30 – 13.00 Uhr
Friedrich-
Ebert-Straße
Mo – Do Fr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 15.00 Uhr
Pappelallee
Mo – Do Fr
Sa
10.30 – 15.00 Uhr
10.30 – 14.30 Uhr
11.00 – 14.00 Uhr
Brandenburg a.d.H.
Mo – Fr
11.00 – 14.00 Uhr
Wildau
Mo – Fr
9.00 – 18.00 Uhr
Mittag: 11.00 – 14.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die
Öffnungszeiten­. Bitte beachten Sie die Aushänge.
Ein Blick in den Speisesaal der Mensa Griebnitzsee.
Hochschulgastronomie
10.00 – 19.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
48
Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien
Cafeterien
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Am Neuen Palais
Mo – Do
Fr
8.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 14.30 Uhr
»Take & Go«, Golm
Mo – Do
Fr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 14.30 Uhr
IKMZ, Golm
Mo – Do
Fr
9.00 – 17.00 Uhr
9.00 – 15.00 Uhr
»filmriss«
Mo – Do
Marlene-Dietrich-Allee Fr
8.30 – 17.30 Uhr
8.30 – 14.30 Uhr
Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten­.
Rechts: Die Cafeteria am IKMZ in
Golm wurde Frühjahr 2012 eröffnet.
Unten, links: Mensa Brandenburg,
Andrang an der Kasse,
doch es geht flott voran.
Unten, rechts: Seit September 2007
haben die Studierenden der
TH Wildau eine neue Mensa.
49
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Kaffeebar »Die Bohne« Mo – Do
Griebnitzsee
Fr
9.30 – 18.00 Uhr
9.30 – 16.00 Uhr
Pappelallee
Mo – Do
Fr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 17.00 Uhr
Brandenburg a.d.H. Mo – Do
Fr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 15.00 Uhr
Wildau
Mo – Fr
7.30 – 14.30 Uhr
Im Wintersemester sind, in Absprache mit den Hochschulen und in Anlehnung
an die Öffnungszeiten der Bibliotheken, zusätzliche Öffnungszeiten vorgesehen.
Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort.
Oben: Jeden Tag frisch – hier die Salatauswahl in
der Mensa Wildau.
Links: Besonders beliebt sind unsere Außenterrassen.
Hier vor der Golmer Mensa.
Hochschulgastronomie
Cafeterien
50
Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien
› einige Impressionen …
Oben: Speisesaal der Mensa Friedrich-Ebert-Straße.
Unten: Interessante architektonische Lösung im Durchgang zum Speisesaal der Mensa
Griebnitzsee.
Hochschulgastronomie
51
Oben, links: Mensa Am Neuen Palais. Oben, rechts: Das schmeckt!
Unten: Mensagebäude mit Außenanlage am Universitätskomplex in Golm.
52
Wohnen › Studentenwohnheime
› Studentenwohnheime
Wohnsituation
Wer in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren
möchte und nicht aus der näheren Umgebung kommt, benötigt für
die Zeit seines Studiums eine Bleibe. Besonders zu Semester­beginn
gibt es eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohn­raum.
Private Anbieter, die preisgünstig Zimmer bzw. Wohnungen an
Studierende vermieten, gibt es nur wenige, und auch die Wohn­heimplätze des Studentenwerks sind begrenzt. Es sei deshalb jedem
geraten, sich rechtzeitig um ein Quartier zu kümmern. Sowohl bei
privatem Wohnraum als auch bei Zimmern in Studentenwohn­
heimen gilt der Grundsatz: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!«
Zimmer, die nach Semesterbeginn noch nicht vertraglich gebunden
sind, werden bei Bedarf frei vergeben.
Sanierung und Neubau von Studentischen Wohnanlagen gehören zu den Aufgaben des
Studentenwerks Potsdam. Im Jahr 2013 saniert das Studentenwerk zwei Wohnanlagen in
Potsdam und Wildau. Hier in der Potsdamer Innenstadt die Breite Straße 15, 17, 19 und 21.
Was bietet das Studentenwerk?
Das Studentenwerk Potsdam bietet den Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Unterkünfte in 35 Wohnheimen mit der Kapazität
von 2.941 Zimmern.
Wohnberechtigt sind Studierende, deren Heimatwohnsitz sich nicht
im öffentlichen Nahverkehrsbereich der Hochschuleinrichtungen
befindet. Die Wohnzeit ist im Regelfall bis zum Ablauf des 8. Wohnsemesters befristet. In der »Richtlinie für die Vergabe von Wohnraum an Studierende in Studentenwohnheimen des Studentenwerks
Potsdam«, die im Studentenwerk erhältlich und auf der Homepage
einzusehen ist, gibt es dazu noch detailliertere Informationen.
Das Studentenwerk Potsdam ist ständig bemüht, durch Neubau
und Sanierung von Wohnheimen für möglichst viele Studierende
günstige Wohnbedingungen zu schaffen. Die Zimmer sind zweckmäßig möbliert. In den Mieten sind alle Nebenkosten inklusive
Strom aber zuzüglich Internetzugang enthalten. Mit den Wohnheimen in der Stahnsdorfer Straße wurde im September 1993 eine
der modernsten und schönsten Anlagen in Deutschland an die
Studierenden übergeben.
Studierende mit Kind erhalten, soweit möglich, in Potsdam-Eiche,
Kaiser-Friedrich-Str. 135 und in der Breite Straße entsprechend
günstige Wohnbedingungen.
Körperbehinderten Studierenden stehen in Potsdam
in der Stahnsdorfer Straße, in der Wohnanlage
Zum Mühlenteich und in der Forststraße spezielle
Zimmer zur Verfügung. Auch die Wohnheime in
Brandenburg an der Havel und in Wildau entsprechen mit einigen Zimmern den Bedürfnissen körperbehinderter Studierender.
Wohnen
53
Kindertagesstätte
»klEinstein«
Tagesmutter
Tagespflegeperson)
Universitäts- und
Hochschulstandort
54
Wohnen › Studentenwohnheime › Antrag
Wie und wo beantrage ich ein Zimmer im Studentenwohnheim?
› Stellen Sie möglichst schnell einen
Antrag, wenn Sie die Absicht haben
in Brandenburg an der Havel, Potsdam oder Wildau zu studieren, unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind oder sich eingeschrieben haben.
› Im Internet finden Sie unter www.
studentenwerk-potsdam.de das Online-Antragsformular – bitte vollständig ausfüllen und absenden. Sie
erhalten eine automatische Bestätigungsnachricht. Zeitnah werden
Ihre Angaben auf Vollständigkeit ge­
Studentisches
prüft. Bei Feststellung der Wohnberechtigung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer. Geben Sie diese bitte
bei jedem Schriftverkehr während
Flyer Wohnheime
der Bewerbungszeit an.
› Senden Sie uns frühestmöglich Ihren Zulassungsbescheid bzw.
Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder einen entsprechenden
Nachweis über die Aufnahme des Studiums an einer Hochschule/
Universität in unserem Zuständigkeitsbereich, erst dann können
Sie ein Angebot von uns erhalten.
› Sollten Sie bereits an einer Hochschuleinrichtung, für die das
Studentenwerk Potsdam Wohnraum zur Verfügung stellt, immatrikuliert sein, informieren Sie uns bitte umgehend bzw. senden
Sie uns eine aktuelle Studienbescheinigung zu.
Standorte
Ausstattungen
Mieten
Anträge
Lagepläne
weitere Infos
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Wohnen
11.04.13 10:32
55
Wichtiger Hinweis:
Es werden ausschließlich Onlineanträge bearbeitet.
Beide Bilder zeigen Wohnheime
in der Forststraße in Potsdam.
Wohnen
› Wenn wir freie Zimmer haben, erhalten Sie von uns ein Ange­bot.
Das Eingangsdatum Ihres Antrages ist entscheidend für die Reihenf­ olge der Vergabe. Bitte beachten Sie das Rückmeldedatum in unserem Angebotsschreiben. Nach diesem Termin verfällt Ihr Antrag.
› Teilen Sie uns bitte schriftlich mit (auch per E-Mail), ob Sie unser
Angebot annehmen. Vergessen Sie bitte nicht, bei jedem Schrift­­verkehr Ihre Bewerbernummer anzugeben. Mit unserem Angebotsschreiben erhalten Sie von uns einen Termin, bis wann der Vertrag im Studentenwerk Potsdam unterzeichnet sein sollte. Bitte
beachten Sie unsere Sprechzeiten. Mit Ablauf dieses Termins
betrachten wir unser Angebot als nicht mehr bindend. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich.
› Wenn Sie unser Angebot annehmen, ist bis zur Vertragsunterzeichnung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro fällig, die
mit Unterzeichnung des Mietvertrages als Kaution gebucht wird.
56
Wohnen › Studentenwohnheime › Antrag
Sie können vorab überweisen an die:
BIC-Code: BE LA DE BE, IBAN: DE90 1005 0000 6607 0192 83
Kontoinhaber: Studentenwerk Potsdam
Verwendungszweck: »Reservierungsgebühr, Ihre Mieternummer«
(lt. Angebotsschreiben) oder am Tag der Vertragsunterzeichnung
direkt in unserer Kasse einzahlen.
Studentenwerk Potsdam
Wohnen und Bauen
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 501, Fax: - 525
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Abteilungsleiter: Roland Heinke
Sachgebietsleiter Wohnen: Ronald Ostermann
Tel.: 03 31/3706 - 510, Fax: - 525
E-Mail: [email protected]
Sachbearbeiterin für die Antragsbearbeitung: Marina Schwanke
Tel.: 03 31/37 06 - 504
E-Mail: [email protected]
Studentenwohnanlage
Stahnsdorfer Straße
in Potsdam-Babelsberg
57
Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg und Wildau werden
durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und im
»Mensabegleiter« bekannt gegeben.
Wohnheimtutoren
Wohnheimtutoren wirken in den Wohnanlagen des Studentenwerks
Potsdam beratend. Sie sind selbst Mieter und auch in den Abendstunden und an den Wochenenden ansprechbar.
Näheres finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Potsdam
unter: www.studentenwerk-potsdam.de/wohnheimtutoren/
Insbesondere für die Probleme der ausländischen Studierenden
haben die Wohnheimtutoren ein offenes Ohr.
Wohnen
Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen
für die angegebenen Wohnheimbereiche
Gundel Kühnel, Tel.: 03 31/37 06 - 502
E-Mail: [email protected]
›Kaiser-Friedrich-Straße 133/134
›Forststraße, Breite Straße
›Brandenburg an der Havel
Matthias Eschen, Tel.: 03 31/37 06 - 503
E-Mail: [email protected]
›Kaiser-Friedrich-Straße 135 und 142
›Golm
›Wildau
Marina Schwanke, Tel.: 03 31/37 06 - 504
E-Mail: [email protected]
›Park Babelsberg
›Stahnsdorfer Straße, Rosenstraße
58
Wohnen › Studentenwohnheime › Miete
› Studentenwohnheime/Miete
Lfd. Wohnheim-
postalische Anschrift
Nr. Bezeichnung
Wohnheime Kaiser-Friedrich-Straße
1 Haus 1
Kaiser-Friedrich-Str. 135
14469 Potsdam
2 Haus 2
Kaiser-Friedrich-Str. 134
14469 Potsdam
3 Haus 3
Kaiser-Friedrich-Str. 133
14469 Potsdam
4 Haus 4
Kaiser-Friedrich-Str. 142
14469 Potsdam
Wohnheime Forststraße
5 Haus 1
Forststraße 41–43
14471 Potsdam
6 Haus 2
Forststraße 44–46
14471 Potsdam
7 Haus 3
Forststraße 48–50
»Max-Kade-Haus«
14471 Potsdam
Wohnheime Park Babelsberg
8 Haus 1
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
9 Haus 2
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
10 Haus 3
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
Wohnungen Hermann-Elflein-Straße
11*
Hermann-Elflein-Straße 10
14467 Potsdam
Anzahl der Zimmer
Mietpreis
in Euro
167
160 – 270
144
160 – 200
151
160 – 200
135
190 – 320
53
220 – 230
54
210 – 220
112
220
53
210 – 220
53
210 – 230
57
210 – 230
3
230 – 435
59
Anzahl der Zimmer
Mietpreis
in Euro
Wohnheime Potsdam-Golm
12 Haus 3
Karl-Liebknecht-Str. 24/25
42
140 – 220
14476 Potsdam
13 Haus 7
Karl-Liebknecht-Str. 24/25 91
220 – 230
14476 Potsdam
14 Haus 15 Karl-Liebknecht-Str. 24/25
39
150 – 200
14476 Potsdam
15 Haus 16 Karl-Liebknecht-Str. 24/25
38
160 – 200
14476 Potsdam
16 Haus 17 Karl-Liebknecht-Str. 24/25
37
160 – 200
14476 Potsdam
17 Haus 1
Zum Mühlenteich 4/6
200
220 –290
14476 Potsdam
Wohnheime Breite Straße
18 Haus 1
Breite Straße 1, 3, 5
149
220 – 320
14467 Potsdam
19 Haus 2
Breite Straße 15, 17, 19, 21
93
270 – 320
14467 Potsdam)
20 Haus 3
Breite Straße 18, 20*
88
265 – 320
14467 Potsdam
Studentendorf Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße
21- 9 Häuser Stahnsdorfer Str. 140–156
543
220 – 320
29
14482 Potsdam
30*
Rosenstraße 40
17
265
14482 Potsdam
* Diese Wohnheime haben keine Internetanbindung
Wohnen
Lfd. Wohnheim-
postalische Anschrift
Nr. Bezeichnung
60
Wohnen › Studentenwohnheime › Miete
Lfd. Wohnheim-
postalische Anschrift
Nr. Bezeichnung
Anzahl der Zimmer
Mietpreis
in Euro
Wohnheime Brandenburg
31 Haus 1
Campus FH Brandenburg 192
220 – 230
Zanderstr. 10, 10a–10e
14770 Brandenburg
an der Havel
32 Haus 2
Zanderstr. 10f–10g
103
220 – 270
14770 Brandenburg
an der Havel
Wohnheime Wildau
33 Haus 1
Birkenallee 50
130
190 – 210
15745 Wildau
34 Haus 2
Schillerallee 1
100
150 – 320
15745 Wildau
35 Haus 3
Ludwig-Witthöft-Str. 24
97
270 – 290
15745 Wildau
Gesamt: 2.941
Die Angaben beziehen sich auf die Konditionen des Mietpoolings
(Stand 01.10.09).
Die mit * gekennzeichneten Wohnheime haben keine Internet­
anbindung. Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Hochschulnetzes/Internet wird durch das jeweilige Rechenzentrum der
Hochschulen geregelt. Derzeit betragen die Kosten für studentische
Mieter 30,00 Euro/Semester.
61
Rechts: Bei diesem Wohnheim in Brandenburg an der Havel handelt es sich um den
2. Bauabschnitt einer Wohn­anlage, deren 1. Abschnitt bereits im Jahr 1998 fertig­
gestellt wurde.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II hat das Studentenwerk
Potsdam zwei neue Wohnanlagen in Potsdam und Brandenburg
an der Havel gebaut, die mit Beginn des Wintersemesters 2011/12
bezogen werden konnten.
Auf dem Campus der Technischen Fachhochschule Wildau wurde
im Herbst 2012 eine Wohnanalge für 97 Studierende fertiggestellt.
Wohnen
Links: Studentenwohnanlage in der Breite Straße 1, 3 und 5 in Potsdam, hier wohnen
149 Studierende. Diese Anlage im Stadtzentrum wurde 2006 saniert.
62
Wohnen › Studentenwohnheime
Am Wissenschafts-und Hochschulstandort Potsdam-Golm ist im Jahr 2011 neuer Wohnraum für 200 Studierende entstanden – die Wohnanlage Zum Mühlenteich 4/6.
Zum Wintersemester 2012/13 zogen in die Wohnanlage Ludwig-Witthöft-Straße 24 auf
dem Campus der Technischen Hochschule Wildau 97 Studierende ein. Dieser Neubau
wurde aus Eigenmitteln des Studentenwerks Potsdam finanziert.
63
Wohnen
Wohnanlage in der Kaiser-Friedrich-Straße am Neuen Palais
Oben: Eingang zum »Max-Kade-Haus«, Wohnanlage
in der Forststraße 48-50 in Potsdam
Links: Wohnheim in der Birkenallee in Wildau
64
Wohnen › Studentenwohnheime › Hausmeister
› Sprechzeiten der Hausmeister
Potsdam, Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße
Tel./Fax: 03 31/71 01 44 und
Tel.: 03 31/70 47 841, 0173/235 01 25, 0172/398 79 58
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Montag bis Freitag
7.30– 8.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00–15.00 Uhr
Potsdam, Breite Straße
Tel./Fax: 03 31/29 20 61 und Tel.: 0173/235 01 21
E-Mail: [email protected]
Montag
13.00 –15.00 Uhr
Mittwoch
7.30 – 8.30 Uhr
Freitag
9.30 –11.00 Uhr
Golm
Tel./Fax: 03 31/977 - 26 73 und Tel.: 0173/235 01 26
E-Mail: [email protected]
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.30 –8.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr
Potsdam, Park Babelsberg
Tel./Fax: 03 31/74 09 633 und Tel.: 0172/398 79 59
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag
7.30 –8.00 Uhr, 12.30 – 13.00 Uhr
Potsdam, Wohnheime Kaiser-Friedrich-Straße
Tel./Fax: 03 31/50 50 990 und Tel.: 0173/235 01 27, 0172/398 28 76
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag
7.30 – 8.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13.00 –15.00 Uhr
65
Potsdam, Forststraße
Tel./Fax: 03 31/97 24 18 und Tel.: 0173/235 01 22
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag
8.00– 8.30 Uhr
Montag, Mittwoch
14.30 –15.00 Uhr
Wildau, Birkenallee
Tel./Fax: 0 33 75/52 06 99 und Tel.: 0173/617 29 26
E-Mail: [email protected]
Montag und Mittwoch
7.00 – 9.00 Uhr
Wildau, Ludwig-Witthöft-Straße
Tel./Fax: 0 33 75/50 84 91 und Tel.: 0173/617 29 26
E-Mail: [email protected]
Dienstag und Donnerstag
7.00– 9.00 Uhr
Private Zimmervermittlung
Je nach Angebot vermittelt das Studentenwerk Potsdam auch
private Zimmer und Wohnungen an Studierende.
Interessenten melden sich in der Abteilung Wohnen und Bauen
bei Marina Schwanke, Tel.: 03 31 / 37 06 - 504.
Wohnen
Brandenburg an der Havel, Zanderstraße
Tel./Fax: 0 33 81/31 72 75 und Tel.: 0173/235 01 20
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag
8.00– 8.30 Uhr
Montag
11.30 –12.30 Uhr
Mittwoch
13.00 –14.00 Uhr
Donnerstag
11.30 –12.30 Uhr
66
Wohnen › Lagepläne
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› Lageplan: Potsdam-Übersicht
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72
Wohnen › Einwohnermeldeämter
› Einwohnermeldeämter
Meldepflicht
Jeder Mieter ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, seinen Einzug
bzw. seinen Auszug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen, unabhängig davon, ob es sich um
ein Zimmer im Studentenwohnheim oder um privaten Wohnraum
handelt. Für die einzelnen Studentenwohnheime sind nachfolgende
Einwohnermeldeämter zuständig:
›Wohnheime Potsdam, Babelsberg und Potsdam-Golm
Stadtverwaltung Potsdam, Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81 (Haupthaus), 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/289 -11 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.potsdam.de
Montag 10.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 14.00 Uhr
Sonnabend
8.00 – 12.00 Uhr
Links: Sanierte Wohnanlage in Golm
Rechts: Wohnanlage in der Zanderstraße
in Brandenburg an der Havel
73
› Wohnheime Wildau
Stadtverwaltung Wildau, Einwohnermeldeamt
Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau
Tel.: 0 33 75/50-54, -59, -60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildau.de
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Wohnen
› Wohnheime Brandenburg an der Havel
Stadtverwaltung Brandenburg, Bürgerservice
Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/581 351-63
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Montag
8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
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74
Wohnen › Kommunales Begrüßungsgeld
› Kommunales Begrüßungsgeld
Potsdam
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat in ihrer Sitzung am 03. April 2013 die alternativlose Einstellung
der Gewährung des kommunalen Begrüßungsgeldes für Studierende
der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, diese Mitteilung hat
das Studentenwerk Potsdam unmittelbar nach der Stadtverordnetenversammlung erreicht. Der Beschluss greift zum Wintersemester
2013/2014.
Das Studentenwerk Potsdam bedauert diese Entscheidung sehr
und wertet sie als einen Schritt in die falsche Richtung beim Werben um junge und kluge Köpfe in unserer Region.
Nach der Abrechnung für das Sommersemester 2013 endet auch
nach fast 12 Jahren die Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt
und Studentenwerk, das wesentliche Teile des Verwaltungsaktes
übernommen hatte.
Wildau
Die Stadt Wildau führte das kommunale Begrüßungsgeld für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Wildau verlegen, zum Wintersemester 2002/2003 ein. Es werden 50,00 Euro je Semester gezahlt.
Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung(siehe Einwohnermeldeämter Seiten 72/73). Die Stichtage sind der 31.12. für das Wintersemester und der 30.06. für das
Sommersemester.
Das Antragsformular ist unter www.wildau.de erhältlich.
75
Wohnen
Brandenburg an der Havel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg hat am
24.08.2005 die Zahlung einer kommunalen Wohnsitzprämie für
Studierende der Fachhochschule Brandenburg beschlossen, wenn
sie mit Hauptwohnsitz nach Brandenburg ziehen.
Die Wohnsitzprämie beträgt 100,00 Euro pro Jahr für die Dauer des
Studiums in Brandenburg an der Havel. Die Auszahlung erfolgt im
1. Quartal des Folgejahres.
Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Jahres zu stellen.
Die Zahlung der Wohnsitzprämie kann im Bürgerservice und bei
den Ortsteilverwaltungen beantragt werden.
Das Antragsformular ist unter www.stadt-brandenburg.de
erhältlich.
76
Beratung › Beratungsangebote
› Beratungsangebote
Neben BAföG, Verpflegung und Wohnen bietet
das Studentenwerk Potsdam allen Studierenden noch eine Reihe anderer Dienstleistungen
und Informationen an. Zuständig dafür sind
die Sozialberatungsstelle und Kinderbetreuung, die Jobvermittlung (Seite 38) und die Psychotherapeutischen Beratungsstellen.
Studentenwerk Potsdam
Sozialberatungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06-254, Beraterin: Karolin Kozur
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Die monatlichen Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und
Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen, im
Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben.
Studierende beraten Studierende
Auch der AStA der Universität Potsdam bietet im Studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Str. 10 Beratungsdienste an. Die aktuellen
Sprechzeiten sind unter www.asta.uni-potsdam.de zu finden.
77
Beratung › Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Berechtigt (SGB II) sind Personen
zwischen 15 und 64 Jahren, die erwerbsfähig sind (Alg II) und
Angehörige (Partner/Kinder), die mit solchen Personen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben (Sozialgeld).
Förderung in besonderen Lebenssituationen ist bei Bedürftigkeit möglich (§ 27 SGB II in Verbindung mit § 21 SGB II):
› Schwangere Studierende können nach der 12. Schwangerschafts woche einen Mehrbedarfszuschlag von 17 % des Regelsatzes geltend machen.
Beratung
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Studierende haben dem Gesetz nach (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Grunde nach BAföGberechtigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen, die Bedürftigkeit vorausgesetzt:
›Studierende im Urlaubssemester gemäß § 20 SGB II
›Härtefalldarlehen gemäß § 27 (4) SGB II
»Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe
für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur
Kranken-und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern
der Leistungsausschluss nach § 7 (5) eine besondere Härte
bedeutet.«
›ALG-II Leistungen zur Vermeidung einer Zahlungslücke bei
Beginn der Ausbildung als Darlehen erbracht (§ 27 (4) SGB II)
›Sozialgeld für Kinder von Studierenden gemäß § 19 SGB II
(abweichende Regelungen bei Schwangerschaft und Elternschaft im Studium werden in der Servicebroschüre »Kinder
sind Glück« ausführlich beschrieben)
78
Beratung › Unterkunftskosten
› Alleinerziehende Studierende erhalten 36 % des Regelsatzes
mit einem Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei Kindern unter
16 Jahren (bei mehr Kindern max. 60 %).
›Behinderte Studierende, die Eingliederungshilfe erhalten, können einen Mehrbedarfszuschlag von 35 % beantragen.
›Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen
einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen
Mehrbedarf in angemessener Höhe.
Neben dem Mehrbedarf werden auch einmalige Beihilfen gewährt,
sofern sie »nicht-ausbildungsgeprägt« sind (z.B. Erstausstattung
bei Geburt, § 24 (3) SGB II).
Unterkunftskosten
Studierende, die bei Ihren Eltern
wohnen, können einen Wohnkostenzuschuss bei der Agentur für Arbeit
oder den zuständigen kommunalen
Trägern beantragen. Voraussetzung
ist, dass die Wohnkosten nicht durch
Unterhaltszahlungen der Eltern oder
durch einen Job sichergestellt werden
können. Hierbei können sowohl
Studierende mit BAföG-Leistungen als
auch Studierende, die einkommensoder vermögensbedingt
kein BAföG
erhalten, einen Antrag stellen (§ 27
Abs. 3 SGB II).
In der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks erhalten Sie Auskünfte und Beratung
zu den sozialen Rahmenbedingungen im Studienalltag und hier wird auch für die
Potsdamer Studierenden das Begrüßungsgeld bearbeitet.
79
Beratung › Jobcenter
Jobcenter Potsdam
Horstweg 102–108, 14478 Potsdam
Tel.: 03 31/880 - 60 01, Fax: 03 31/880-66 67
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Montag und Mittwoch
7.30 –13.00 Uhr
Dienstag
7.30 –13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
7.30 –13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 –12.30 Uhr
Jobcenter Königs Wusterhausen
Max-Werner-Str. 5, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75/279-700, Fax: 0 33 75/527-666
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Montag und Mittwoch
8.00 –13.00 Uhr
Dienstag
8.00 –13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 –13.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr
Freitag
7.30 –12.30 Uhr
Beratung
Jobcenter Brandenburg an der Havel
Kirchhofstr. 39, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/20 80 -600
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Montag – Donnerstag
7.30 –13.00 Uhr
Dienstag
14.00 –16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 –18.00 Uhr
Freitag
7.30 –12.30 Uhr
80
Beratung › Sozialhilfe
Sozialhilfe
Ebenfalls am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Einordnung der Sozialhilfe
in das Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten. Es kennt Unterhaltssicherungsleistungen und die bisher sogenannten Hilfen in beson­deren Lebenslagen. Unterhaltssicherungsleistungen sind einmal Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen ab 65 Jahre
sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahre.
Personen, die nicht SGB II-berechtigt sind – also solche, die nicht
erwerbsfähig sind, was bei schwerbehinderten/pflegebedürftigen
Studierenden der Fall sein kann, und auch nicht in einer Bedarfs-
2014
81
gemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben – bekommen
über das SGB XII ihre notwendigen Unterhaltsleistungen. Zuständig
für die SGB XII-Leistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger.
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Haus 2/Bereich Soziale Leistungen nach SGB XII
Hegelallee 6 –10, 14469 Potsdam
Tel.: 03 31/2 89-21 71, -22 01
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Potsdam.de
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Landratsamt Dahme-Spreewald
Sozialamt
Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75/26 21 24
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dahme-spreewald.de
Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Beratung
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58 - 50 01
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
82
Studieren mit Kind › Servicebroschüre
› Studieren mit Kind
Das Studentenwerk Potsdam hat im
April 2010 eine Servicebro­schüre mit
dem Titel »Kinder sind Glück« herausgebracht. In Zusammen­arbeit mit den
fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks
wurde ein Ratgeber über finanzielle und rechtliche Rahmenbedin­­gungen rund um Studium und Schwangerschaft/Elternschaft erstellt. Gleichzeitig ist die Broschüre ein Verzeichnis der wichti­gen
Ansprechpartner und -partnerinnen an den einzelnen Hoch­schulen.
Alltag
Angebote
Adressen
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Studium
Recht
Finanzen
Sie ist in den Bera­tungsstellen bzw. den Büros
für familien­freund­liche
Hochschule und in der
Sozialberatungsstelle
des Studentenwerks
Potsdam erhältlich.
Kinder sind Glück
Die neue Auflage erschien
2. überarbeitete Auflage
im Oktober 2012.
Sie wird kostenlos abgegeben.
m_12_Elternbroschuere_umschl_pr.indd 2
Ratgeber für studierende Eltern
und die, die es werden wollen
30.10.12 19:20
83
Studieren mit Kind › Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld der Krankenkassen hat zur Voraussetzung:
1.dass bei Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht
In einem Urlaubssemester
(bzw. nur unter Beachtung der bebetreut David seine Tochter,
sonderen Kündigungsschutzregeln
damit die Mutter ihr Examen
des Mutterschutzgesetzes aufgevorbereiten kann.
löst wurde) und
2.dass eine eigenständige Mitgliedschaft (nicht Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Antragstel­lung (und im Mutterschutz) gegeben ist.
In dieser Fallkonstellation wird Mutterschaftsgeld im Zeitraum des
Mutterschutzes in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes
gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 13,00 Euro pro Tag.
Falls mehr verdient wurde, wird der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt. Familienversicherte und privat Versicherte bekommen das
Mutter­schaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von einmalig 210,00 Euro.
Beratung
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentin­nen
beansprucht werden kann. Es steht
immer im Zusammenhang mit einem
Beschäftigungsverhältnis, das durch
fortgeschrittene Schwangerschaft und
Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. bei Zwillingen 12 Wochen
nach der Geburt).
84
Studieren mit Kind › Elterngeld
Elterngeld
Das Elterngeldgesetz gilt für Geburten seit Januar 2007.
› Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt.
Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der
jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf
kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwi schen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert.
› Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
›67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens
300,00 Euro, maximal 1.800,00 Euro werden ersetzt, wenn die
Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
› Das Elterngeld wird auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe
nach dem SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag bedarfsmindernd angerechnet. ABER: Wurde vor der Geburt Einkommen
erzielt, ergibt sich ein Elterngeldfreibetrag, der bei der Berechnung vom Leistungsträger unberücksichtigt bleibt.
› Eine Absenkung des Elterngeldes ergibt sich, wenn das anrechenbare Einkommen 1.200 Euro/monatlich übersteigt. Die
Ersatzrate des Elterngeldes wird auf 65 % abgesenkt (§2Abs. 2
BEEG).
› Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig
waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und
Muttermonate erfüllen.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit
ge­streckt werden, wenn es monatlich nur hälf­tig in Anspruch genommen wird. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach der Geburt wird auf das Elterngeld voll angerechnet.
85
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Elterngeldstelle
Bürocontainer 1, Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14461 Potsdam
Tel.: 03 31/289 -22 91 und -23 00, Fax: -22 53
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Stadtverwaltung Brandenburg
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Elterngeldstelle
Wienerstr. 1, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58-50 51, 58-51 71
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Landkreis Dahme/Spreewald
Jugendamt, Elterngeldstelle
Beethovenweg 14, 15907 Lübben
Tel.: 0 35 46/20 17 42
Dienstag
8.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr
Beratung
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst 57, Finanzhilfe für Familien
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig, Postanschrift: Niemöller Str. 1
Tel.: 0 33 841/910
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger Absprache
86
Beratung ›mit
Studieren
Text
Kind › Kindergeld
Kindergeld
Das duale System (Kindergeld und Kinderfreibetrag – KFB – oder
Kindergeld und Kindergeldzuschlag) wurde im Jahr 1996 durch
ein sogenanntes Optionsmodell (Kindergeld oder KFB) ersetzt.
In der Regel wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Ob
stattdessen Kinderfreibetrag abzuziehen ist, prüft das Finanzamt
bei der Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei ca. 95 % bleibt es
auf Grund der Einkommensverteilung beim Kindergeld.
Monatliche Kindergeldsätze
1. und 2. Kind je
184,00 Euro
3. Kind190,00 Euro
weitere Kinder je
215,00 Euro
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schuloder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft.
Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in der Ausbildung
Kindergeld gezahlt, wenn sie:
› den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
› sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst
verpflichtet haben,
› eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit
als Entwicklungshelfer ausgeübt haben,
und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrbzw. Zivildienstes.
87
Beratung › Text
Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit von vier Monaten
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Wird die Ausbil­dung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unter­brochen, wird das Kindergeld weiter gezahlt, nicht jedoch während des Bezugs von Elterngeld (Beurlaubung).
Seit 2012 wird das Einkommen volljähriger Kinder, die sich in einer
Erstausbildung befinden, beim Kindergeld nicht mehr berücksichtigt. Haben Studierende bereits ein Studium oder eine andere Ausbildung abgeschlossen, so wird das Einkommen nur dann berücksichtigt, wenn die Berufstätigkeit unschädlich“ für das Studium ist.
In der Regel ist das so, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter
20 Stunden liegt.
Beratung
Anträge von Studierenden für ihre Kinder sind bei der zuständigen
Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Für Potsdam,
Brandenburg an der Havel und Wildau ist das die Familienkasse in
Potsdam.
88
Studieren mit Kind › Kinderzuschlag, Studierendenkindergeld
›Agentur für Arbeit Potsdam
Familienkasse
Schlaatzweg 1, PF 14462, 14473 Potsdam
Tel.: 01801/54 63 37, Fax: 03 31/912 27 29
E-Mail: [email protected]
Montag, Dienstag und Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber hat seit Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern eingeführt. Anspruchsberechtigt sind
Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen
Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das
es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber
das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen mit Anspruch
auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Empfänger von Arbeitslosengeld II – steht der Kinderzuschlag nicht zu. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit zu beantragen.
Studierendenkindergeld
Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden, die
nach dem 01.03.2008 geboren wurden, einmalig ein Studierenden­kindergeld in Höhe von 100,00 Euro. Die Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerks Potsdam zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung nicht vergessen). Mitzubringen oder zu schicken sind
89
eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Kind geboren wurde.
Studieren beide Elternteile, so kann das Kindergeld nur einmal
beantragt werden.
Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 254, E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin ist Sozialberaterin Karolin Kozur.
Öffnungszeiten der Sozialberatungsstelle
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Campus Golm – Tagesmutter Gisela Gebhardt
im Kreise ihrer Kinder. Die Eltern begleiten die
Eingewöhnung.
Nie wieder Schnupfen!
Kindersauna in der Kaiser-Friedrich-Str. 135 in Potsdam.
90
Studieren mit Kind › Kinderbetreuung
› Kinderbetreuung
Das Studentenwerk Potsdam hat zum Wintersemester 2007/08 eine
Kindertagesstätte in der Kaiser-Friedrich-Str.135 in Potsdam eröffnet. Hier können 100 Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Schuleintritt, deren Eltern an einer der drei Potsdamer Hochschulen
studieren oder arbeiten, betreut werden. Nähere Informa­tionen
zu pädagogischen Inhalten, zu den Räumlichkeiten, den Öffnungszeiten, der Verpflegung u.a. finden Sie auf unserer Internetseite
www.studentenwerk-potsdam.de. Die Kosten der Betreuung sind
in der Elternbeitragsordnung geregelt.
› Kita »klEinstein«
Kindertagesstätte des Studentenwerks Potsdam
in Trägerschaft von »Die Kinderwelt GmbH«
Kaiser-Friedrich-Str. 135, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/505 45 42
E-Mail: [email protected]
Leiterin: Christin Schulz, E-Mail: [email protected]
91
Studieren mit Kind › Betreuung durch Tagespflegepersonen
Die Beratung zur Betreuung von Kindern und die Vergabe der
Plätze für die Kita und die Tagespflege an den Hochschulen und
den Wohnheimen des Studentenwerks in Potsdam erfolgt über
»Die Kinderwelt GmbH«.
›Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 255 (nur zur Sprechzeit)
Internet: www.die-kinderwelt.com
Sprechzeiten: Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
Die Vergabe der Plätze für die Tagespflege in Brandenburg an
der Havel erfolgt über das Jugendamt der Stadt.
›Stadtverwaltung Brandenburg
Sachgebiet Kindertagespflegebetreuung
Frau Hanf, Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58 51 64
Beratung
› Betreuung durch Tagespflegepersonen
Das Studentenwerk Potsdam bietet Studierenden mit Kindern im
Alter von 0–3 Jahren die Betreuung durch Tagespflegepersonen an.
Die selbstständigen Tagesmütter oder Tagesväter werden, außer in
Brandenburg an der Havel, über »Die Kinderwelt GmbH« koordiniert.
Diese Form der Betreuung wird an folgenden Standorten angeboten:
› Potsdam
Unicampus Golm
Kaiser-Friedrich-Str. 142
Pappelallee 6-8
Breite Str. 18
Stahnsdorfer Str. 148 b
› Wildau
Campus der TH Wildau, Haus 20
› Brandenburg Campus der Fachhochschule Brandenburg
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Behinderte
› Behinderte
Beratung und Hilfe für Behinderte
Das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) hat die Informationsbroschüre »Studium und Behinderung« aufgelegt und bietet damit behinderten Studieninteressenten praktische Tipps zu Planung des
Studiums sowie einen
Überblick über Bera­
tungsangebote, Infor­
ma­tionsquellen und
spezielle Hilfsangebote.
Die Broschüre nennt
Ansprechpartner für
Behinderte an den ein­zelnen Hochschulen
und örtlichen Studentenwerken sowie wichtige Adressen.
Für Sehgeschädigte gibt
es diese Broschüre auch
in Großdruck, Blindenschrift sowie auf CD.
Über das Deutsche
Studentenwerk e.V.
(DSW) kann man diese
Broschüre kostenlos
erwerben. Sie kann
auch über das Internet
ausgedruckt werden.
93
Beim Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) gibt es die
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung:
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: 030/297 727-64
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwerke.de/Behinderung
Behinderte Studierende können sich auch an folgende
Einrichtungen wenden:
› Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.V.
Haus 2, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/280 38 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.abbev.de
Soziale Beratung/tel. Voranmeldung
Montag bis Donnerstag
9.00 – 16.00 Uhr
Freitag
9.00 – 13.00 Uhr
Beratung
Behindertenbeauftragte der Hochschulen
› Universität Potsdam: Dr. Irma Bürger, Tel.: 03 31/977 - 14 88
› Fachhochschule Potsdam: Wally Geißler, Tel.: 03 31/580 - 11 16
› Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF:
Frank-Erik Rühr, Tel.: 03 31/620 25 40
› Fachhochschule Brandenburg:
Steffen Kissinger, Tel.: 0 33 81/355 - 150, -151
› Technische Hochschule Wildau [FH]:
Wolfgang Kohfall, Tel.: 0 33 75/50 81 80
94
Behinderte
› Stadtverwaltung Potsdam
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/289 10-81, -85
Termine gern nach Vereinbarung
› Stadtverwaltung Brandenburg
Fachgruppe Gesundheit
Behindertenberatung/Frau Linnert
Kloster Str. 14, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58 53 35
E-Mail: [email protected]
Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
› Behindertenverband Landkreis Dahme-Spreewald e. V.
Karl-Marx-Str. 23 (Ecke Bettina-von-Arnim-Str.1c),
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75/52 45 23, Frau Schirmer
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag: Termin nur nach Vereinbarung
95
Ausländische Studierende
› Ausländische Studierende
pixelio.de
Bei der Stadtverwaltung Potsdam in der Friedrich-Ebert-Str. 79/81,
Zimmer 207, ist Magdolna Grasnick für rechtliche, soziale und
kulturelle Belange der
in Potsdam lebenden
Ausländer zuständig,
Tel.: 03 31/289 10 83.
Aranxia kommt aus Spanien
und studiert im 6. Semester
Lehramt Musik an der Universität Potsdam.
Beratung
Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden
Ausländische Studierende können sich mit allen Fragen an die
Akademischen Auslandsämter der Universität Potsdam und der
Hochschulen sowie an das Studentenwerk Potsdam wenden.
› Universität Potsdam
Haus 8, Raum 037, Am Neuen Palais 10
Tel.: 03 31/977 - 17 60 (Sekretariat), - 16 74, Nadja Romanova
› Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5, Tel.: 03 31/580 - 20 10, Dr. Uta Kotulla
› Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Marlene-Dietrich-Allee 11, Tel.: 03 31/62 02-530, Susan Berg
Tel.: 03 31/62 02 - 510 , - 511, Doreen Hörchner
› Fachhochschule Brandenburg
Magdeburger Str. 50, Tel.: 0 33 81/355-104, Heike Wolf
› Technische Hochschule Wildau [FH]
Bahnhofstr., Haus 13, Tel.: 0 33 75/508 - 197, Carolina Augspurg,
Tel. 0 33 75/508-378, Dr. Angelika Schubert
› Studentenwerk Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 4, Tel.: 03 31/37 06 -254, Karolin Kozur
kau
6 Trier,
74 Tübingen,
96
Ausländische Studierende
In der Stadtverwaltung Brandenburg
am Altstädtischen Markt 10 in 14770
Brandenburg an der Havel ist Kathrin
Tietz Ansprechpartnerin ausländischer
Bürger und Studierender,
Tel.: 0 33 81/58 - 16 10.
Study in Germany …
Servicepaket
Für Studierende aus dem Ausland
with the
Studentenwerk Service Package
haben die Studentenwerke ein Servicefor international students
paket entwickelt. Es soll während
mit dem
ihres Aufenthalts die wichtigsten BereiServicepaket der Studentenwerke
che des Lebensunterhalts kostengünsfür internationale Studierende
tig absichern und Orientierung und
Integration im Gastland erleichtern.
Das Servicepaket umfasst folgende
Leistungen:
› ein Zimmer im Studentenwohnheim,
› Mittagessen von Montag bis Freitag in der Mensa,
› kostenlose Inanspruchnahme aller weiteren Dienstleistungen des Studentenwerks.
Das Servicepaket kostet je Semester 2.220,00 Euro. Auf Wunsch kann
der Abschluss einer Krankenversicherung zu den jeweils gültigen
Tarifen vermittelt werden. Es ist im Voraus vertraglich zu binden.
Zuständig für das Servicepaket im Studentenwerk Potsdam ist
Ronald Ostermann, Sachgebietsleiter Wohnen, Tel.: 03 31/37 06-500, -501.
E-Mail: [email protected]
97
Wohnberechtigungsschein
Beratung › Text
› Wohnberechtigungsschein
Studentenfamilien und Studierende in schwieriger sozialer Lage
können beim zuständigen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dem Antrag sind die Nachweise zum BAföG,
Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Unterhalt und die Studienbescheinigung beizulegen (wenn vorhanden auch Mietvertrag).
›Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Haus 2, Bereich Wohnen
Hegelallee 6–10, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/289 26 -70, -72, 289 21 15
E-Mail: [email protected]
Internet: www.potsdam.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –16.00 Uhr
›Stadtverwaltung Wildau
Bauverwaltung/Wohnungswesen
Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau, Tel.: 0 33 75/50 54 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildau.de
Sprechzeiten: Montag
9.00 –12.00 Uhr
Dienstag
9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –17.00 Uhr
Beratung
›Stadtverwaltung Brandenburg
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg a.d.H., Tel.: 0 33 81/58 50 62
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 –12.00 Uhr, 13.00 –15.00 Uhr
98
Wohngeld
› Wohngeld
Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld,
da ihnen Ausbildungsförderung zusteht, in der bereits Kosten für
die Unterbringung berücksichtigt wurden. Doch auch hier gibt es
Ausnahmen:
›Studierende, die »dem Grunde nach« kein BAföG erhalten
(z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der
Altersgrenze, bei nicht förderungsfähiger Ausbildung, bei
Nichterbringung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG, ausländische Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 BAföG
nicht erfüllen),
› Studierende mit Kindern (ob verheiratet oder nicht) und
›verheiratete Studierende (auch ohne Kind), soweit zumindest
einer der beiden antragsberechtigt ist, d.h. nicht »dem Grunde
nach« förderungsfähig gemäß BAföG ist.
› Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten, haben eben falls Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG).
Bei Studierenden in »eheähnlicher Gemeinschaft« kann davon aus­gegangen werden, dass die Wohngeldstelle von sich aus eine Gleichstellung mit der Ehe vornimmt. Eine Wohngemeinschaft (WG) muss
eindeutig als wirtschaftlich getrennte Gemeinschaft erkennbar sein.
Kommt bei unverheirateten Partnern aber ein gemeinsames Kind
hinzu, wäre in jeder Beziehung ein Verwandschaftsverhältnis ge­
geben. Dann wäre Wohngeld für drei Personen möglich.
Achtung! Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Es wird im Normalfall
ab Beginn des Monats der Antragstellung für 12 Monate gezahlt.
Beratung
99
Studentenwohnanlage Park Babelsberg
100
Wohngeld
›Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Wohngeldstelle
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Haus 2, 14469 Potsdam
Tel.: 03 31/289 - 39 09, - 3913, - 39 18, - 39 30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.potsdam.de/dienstleistung/wohnen/wohngeld
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
›Stadtverwaltung Brandenburg
Wohngeldstelle
Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58 50 80
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
›Landratsamt Dahme-Spreewald
Wohngeldstelle
Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75/26 21-25 41
Internet: www.dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag
8.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
101
Gebührenermäßigung
›Gebührenermäßigung
Telekommunikation
Bei der Vielzahl der Anbieter von Telefon- und Handyverträgen
sowie Internetprovidern lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und besonders auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Im Vorfeld dieser Entscheidung sollte man sich
über die eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten Gedanken
machen, um den für sich günstigsten Tarif herauszufinden. Flatrates oder günstige Verbindungen in bestimmte Mobilfunknetze
können helfen, die Kosten niedrig zu halten.
Vergünstigungen
Studierende der beiden erstgenannten Personengruppen erhalten
netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten 8,72 Euro monatlich als Gutschrift.
Die Vergünstigung kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
Beratung
Telekom-Sozialtarif
Studierende mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können
den Sozialtarif beantragen.
Voraussetzungen:
› Befreiung vom Rundfunkbeitrag
› Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
› Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem
Behinderungsgrad von mindestens 90 %
102
Gebührenermäßigung
Für folgende Tarife kann der Telekom-Sozialtarif genutzt werden:
www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37865.pdf
Der Antrag für den Sozialtarif wird im Internet kostenlos als
Download zur Verfügung gestellt:
hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3370/faq-1001867
Dieser wird ausgefüllt an folgende Adresse geschickt:
Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn
WICHTIG: Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt
werden (zum Beispiel der BAföG-Bescheid).
Der Rundfunkbeitrag
Seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr - sondern
den Rundfunkbeitrag.
Pro Wohnung ist ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro monatlich
zu zahlen. Es spielt keine Rolle mehr, wie viel Personen in der
Wohnung leben und auch die Anzahl der Empfangsgeräte hat
keine Bedeutung mehr.
Der neue Rundfunkbeitrag ist in der Regel ein Vorteil für WGs,
da nur noch ein Beitrag gezahlt wird. Allerdings müssen Studierende, die keinen Fernseher, Radio oder das Internet nutzen,
trotzdem zahlen.
103
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen:
›Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der Be­
antragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides
beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 Euro bei
uns im Sekretariat des BAföG-Amts.
›Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
Leistungen nach §22 SGB II
›Sofern kein BAföG bezogen wird, können Studierende eine
Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen, wenn sie in
größerem Umfang behindert sind.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Weitere Informationen unter:
www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/
rund-um-das-neue-modell.shtml#menschen-mit-behinderung
Beratung
Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/3706 - 301
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
104
Rechtsberatung
› Recht
Beratungshilfe
Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen bedeutet,
sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat zu
holen. Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte
ist kostenlos. Dem/der zuständigen Rechtspfleger/in wird der Sachverhalt geschildert. Darüber hinaus werden dort die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt. Entweder kann der/die
Rechtspfleger/in eine Auskunft geben oder es wird ein Berechtigungsschein (Beratungshilfeschein) ausgestellt, mit welchem die
ratsuchende Person einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wer sich anwaltlich beraten lässt, muss 10,00 Euro an den Anwalt
oder die Anwältin bezahlen.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe erhält man auf Antrag. Die Prozesskostenhilfe
übernimmt, je nach einsetzbarem Einkommen, voll oder teilweise
den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts oder der Anwältin.
Zur Einkommensberechnung wird das Bruttoeinkommen als Ausgangspunkt genommen, von dem Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen werden, ebenso Wohnkosten und weitere Freibeträge.
Voraussetzung ist, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und
nicht mutwillig erscheint.
105
›Amtsgericht Potsdam
Beratungshilfe
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Zimmer 134.2
Tel.: 03 31/20 17- 22 64, Frau Meyer
Tel.: 03 31/20 17- 21 45, Frau Grützbach
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 –12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 – 14.30 Uhr
Freitag
9.00 –11.00 Uhr
›Amtsgericht Königs Wusterhausen
Friedrich-Engels-Str. 58 + 61A, 15745 Wildau
Tel.: 0 33 75/27 10
Internet: www.ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag 13.00 –15.00 Uhr
Freitag
9.00 –11.00 Uhr
Beratung
›Amtsgericht Brandenburg
Magdeburger Str. 47, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/398 500
Internet: www.ag-brandenburg.brandenburg.de
Sprechzeiten: Montag
9.00 –12.00 Uhr
Dienstag
9.00 –12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
106
Versicherungen
› Versicherungen
Krankenversicherung
Jeder Studierende muss vor der Einschreibung an der Hochschule
nachweisen, dass er krankenversichert ist. Entsprechende Bescheinigungen werden von den Krankenkassen ausgestellt.
Die günstigste Versicherungsform ist die Familienversicherung.
Wenn ein Elternteil oder der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung ist, erhält der Studierende im Rahmen der
Familienversicherung alle Leistungen der Krankenkasse zum Nulltarif. Eine Familienversicherung ist jedoch nicht möglich, wenn:
› ein Elternteil bzw. der Ehegatte über der sich jährlich verändern den Beitragsbemessungsgrenze verdient und einer privaten Krankenversicherung angehört,
›der Studierende das 25. Lebensjahr vollendet hat
(Wehr- und Zivildienstzeiten werden hinzugerechnet) und
› das eigene Einkommen des Studierenden monatlich 400,00 Euro
überschreitet.
Studierende, für die eine Familienversicherung nicht in Betracht
kommt, müssen eine studentische Krankenversicherung abschlie­ßen, da bis zum 14. Fachsemester, längstens aber bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres Versicherungspflicht besteht. Die studentische
Krankenversicherung kann in Ausnahmefällen um einen Zeitraum,
für den nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt
möglich war, verlängert werden.
Voraussetzung dazu ist, dass besondere Gründe vorlagen, die eine
längere Studienzeit rechtfertigen (z.B. Aufbaustudium ohne Hoch­schulreife über den zweiten Bildungsweg). Auch bestimmte familiäre
und persönliche Gründe wie Betreuung erkrankter oder behinderter
Angehöriger, eigene Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzu­lassung
im Auswahlverfahren, Wehr- und Zivildienst etc. werden anerkannt.
107
Seit 01.04.2011 beträgt der Monatsbeitrag 64,77 Euro. BAföG-Bezieher
erhalten einen Zuschuss zur Kranken­versicherung von 62,00 Euro
und sind nicht mehr von allen Zuzahlungen befreit. Auskünfte
erteilt Ihre Krankenkasse.
Informationen auch unter www.studentenwerk-potsdam.de.
Unfallversicherung
Jeder Studierende, der an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks Potsdam studiert und seinen Semesterbeitrag
entrichtet hat, ist rund um die Uhr unfallversichert. Im Rahmen der
gesetzlichen Unfallversicherung wird Studierenden während der
Ausbildung sowie auf dem Weg von und zur Ausbildungsstätte Versicherungsschutz gewährt. Diese Unfallversicherung ist beitragsfrei.
Die Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ersatz der
Kosten für eine Heilbehandlung, Anspruch auf Rente sowie in begrenztem Umfang auf erforderliche Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden, sofern diese nicht eine Krankenkasse übernimmt.
Ein Infoblatt zur Unfallversicherung finden Sie zum Ausdruck unter:
www.studentenwerk-potsdam.de/dokumente/unfallversicherung.pdf
Beratung
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung, die Anfang 1995 unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet wurde, dient der Risiko­
absicherung im Pflegefall. Studierende sind in der Regel über die
Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
(zuzüglich der Zeiten von Wehr- und Zivildienst) über ihre Eltern
unentgeltlich mitversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. 12,24 Euro bzw. 13,73 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren)
ist der zu zahlende Beitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss von 11,00 Euro.
108
Versicherungen
Zusätzlich besteht für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks Potsdam im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ein Versicherungsschutz während der Freizeit, Praktika
sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule. Für sich im Ausland aufhaltende Studierende besteht dieser Versicherungsschutz nur während der Freizeit. Finanziert wird
dieser Versicherungsschutz aus Semesterbeiträgen der Studierenden.
Der Leistungsumfang beinhaltet:
40.000,00Euro für Invalidität mit Mehrleistung
80.000,00 Euro für Vollinvalidität (100 %)
4.000,00 Euro für Tod
5.000,00 Euro für Bergungskosten
5.000,00 Euro für kosmetische Operationen
Haftpflichtversicherung
Studierende, die unmittelbar nach der Schulausbildung ein Studium
aufgenommen haben und zwischenzeitlich nicht beschäftigt waren,
sind über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Wehrund Zivildienst gelten dabei nicht als Beschäftigung. Anderenfalls
besteht die Möglichkeit, bei einem nur 50-prozentigen Zuschlag
wieder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen zu
werden. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist
in diesen Fällen nicht erforderlich.
Hausratsversicherung
Studierende, die am Hochschulort einen Wohnheimplatz oder einen
Zweitwohnsitz haben, sind im Normalfall über die Hausratsver­
sicherung ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigene Versicherung abschließen. Studierende mit einer eigenen Wohnung
(Erstwohnsitz) am Hochschulort sollten sich um einen entsprechen­den Versicherungsschutz bemühen.
109
Für Studenten
Eintritt Schauspiel 7,50 Euro
Studenten-Abonnement 30 €
5 Vorstellungen eigener Wahl
Gruppen ab 10 Personen 7 €
pro Person
Beratung
2013
110
Beratung
› Hilfe in der Krise
Psychotherapeutische Beratung
Verunsicherung, Orientierungslosigkeit und psychische Probleme
während des Studiums sind nichts Außergewöhnliches. Sie treten
gehäuft zu Studienbeginn, mit Trennung vom Elternhaus, bei Studienwechsel, Prüfungen, Ende einer Beziehung und gegen Studienende mit Übergang ins Berufsleben auf.
Sie zeigen sich in Form von:
› Kontaktproblemen
› Lernschwierigkeiten
› Prüfungsangst und anderen Ängsten
› Partnerproblemen
› depressiven Verstimmungen
› psychosomatischen Beschwerden
› Selbstwertproblemen
› schweren psychischen Krisen
› Suchtproblemen
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks
Potsdam bietet nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig
Beratungsgespräche für Studierende, die mit psychischen Problemen nicht allein zurechtkommen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos.
In den ersten Beratungsgesprächen geht es darum, die aktuelle
Situation und mögliche Problemhintergründe zu verstehen.
Manchmal genügt das, um die Lage zu klären und eigenständige
Lösungen zu finden. Wenn aber der Wunsch oder die Notwendigkeit nach weiterer Beratung/Psychotherapie besteht, dann wird
gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht. Auch die telefonische
und briefliche Konsultation ist möglich.
111
Studentenwerk Potsdam
Psychotherapeutische Beratungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Raum 4.76
Dipl. Psych. Psychotherapeutin Anne Hermanns
Tel.: 03 31 /37 06 - 252
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten und Terminvereinbarung:
Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Das Studentenwerk Potsdam bietet darüber hinaus psychotherapeutische Beratungen an der Fachhochschule Brandenburg und
der Technischen Hochschule Wildau [FH] an.
›Technische Hochschule Wildau [FH]
Haus 15, Raum 103, Psychologe Kai-Uwe Christoph
Tel.: 01525/361 83 37 (zur Terminvereinbarung)
Termine für die psychotherapeutische Beratung finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Potsdam.
Beratung
›Fachhochschule Brandenburg
Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum, Raum 002
Psychologin Nicole Kiesow, Tel.: 0 33 81/355 118
(Kontakt ausschließlich während der Sprechzeiten)
Sprechzeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Sprechstunde.
112
Reisen
› Reisen
Auslandsaufenthalt
Studierende, die in der vorlesungsfreien Zeit an einer Beschäftigung
im Ausland interessiert sind, wenden sich an:
ZAV - Internationaler Personalservice
AUSBILDUNG, PRAKTIKUM, JOB, STUDIUM...
Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung
E-Mail: ZAV-Auslandsvermittlung@
arbeitsagentur.de
Internet: www.auslandsvermittlung.de
Der Flyer »Komm ins Ausland«
ist in der Jobvermittlung des
Studentenwerks erhältlich.
Komm ins Ausland!
Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV)
Mitfahrzentralen
Auswahl von Internetadressen
› www.mitfahrzentrale.de
› www.citynetz-mitfahrzentrale.de
› www.mitfahrgelegenheiten.de
› www.hitchhiker.de
113
Reisen › Angebote
STA Travel Reiseangebote für Studis und Jedermann
Flug-, Bus-, Pauschalreisen
› Dorotheenstr. 30, 10117 Berlin, Tel.: 030/20 16 50 63
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 15.00 Uhr
› Bergmannstr. 19, 10961 Berlin, Tel.: 030/531 40 72 10
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
› Hardenbergstr. 9, 10623 Berlin, Tel.: 030/310 00 40
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
› Gleimstr. 28, 10437 Berlin, Tel.: 030/81 79 88 50
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
› Friedrich-Ebert-Str. 16, 14467 Potsdam, Tel.: 03 31/29 70 70 70
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
10.00 – 16.00 Uhr
› Tickets zu allen internationalen Flughäfen mit führenden Fluggesellschaften
gibt es beim DJH Service Team
› Infos zu den speziellen Jugend- und Studententarifen, aber auch zu Sonder tarifen für alle Mitglieder können unter folgender Telefonnummer erfragt
werden: 0 52 31/74 01-0.
Beratung
› Taku Str. 47, 14195 Berlin, Tel.: 030/831 10 25
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 14.00 Uhr
114
Reisen › Jugendherbergen
Jugendherbergen
Die Nutzung von Jugendherbergen ist nur mit einer gültigen Mit­gliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder eines
anderen nationalen Jugendherbergsverbandes möglich. Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, für 12,50 Euro Beitrittsgebühr einen Juniorenausweis zu erwerben. Ab dem 27. Lebensjahr gibt es für 21,00 Euro Beitrittsgebühr den Familien- bzw. Se­
niorenausweis. Dieser ist besonders Ehepaaren, Familien mit Kin­dern und Lebensgemeinschaften zu empfehlen. Vergünstigungen
für Studiengruppen, Sektionen, Vereine u. Ä. erhält man mit dem
Gruppenleiterausweis, der nur direkt beim Landesverband erhältlich ist.
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
DHJ Service-Center
Kluckstr. 3, 10785 Berlin, Tel.: 030/26 49 520
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
8.00 – 18.00 Uhr
Die Anträge für Ausweise des DJH gibt es auch im Studentenwerk
Potsdam. Interessenten melden sich am Service-Point.
Anträge und Ausweise jetzt über:
Jugendherberge Potsdam – Haus der Jugend
Schulstr. 9, 14482 Potsdam, Tel.: 03 31/58 13 - 100
115
Reisen › Internationaler Studentenausweis
Internationaler Studentenausweis (ISIC)
Mit dem internationalen Studentenausweis können Schüler (ab
12 Jahre) und Studierende in den Genuss vielfältiger Ermäßigun­gen
kommen. 120 Reiseorganisationen aus über 70 Ländern haben sich
in der International Student Travel Confederation (ISTC) zusammen­geschlossen. Im »ISIC World Travel Handbook« findet man Infor­
mationen und Hinweise zum Aufenthalt in den betreffenden Län­
dern. Adressen von einigen Reisebüros, an die sich Studierende
wenden können, sind ebenfalls in diesem Heft aufgeführt.
Der internationale Studentenausweis kann im Service-Point des
Studentenwerks beantragt werden. Mitzubringen sind dafür:
› aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
› ein neueres Passfoto (2,5 x 3,0 cm)
›Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass unbedingt die
Bestätigung der Wohnanschrift von der Meldebehörde)
› 12,00 Euro.
Beratung
Die ISIC Association hat die ISIC-Helpline geschaffen, die rund um
die Uhr Anfragen aus aller Welt beantwortet und im Notfall von
den ISIC-Inhabern während der Reise in Anspruch genommen werden
kann. Über die ISIC-Helpline kann man außerdem Auskünfte für
die Reisevorbereitung einholen. ISIC-Inhaber können für den Fall
der Fälle mit ISIC-Plus eine Reiseversicherung zu günstigen Konditionen abschließen.
116
117
Hochschulen
› Hochschulen
Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerks Potsdam
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Zentrale: 03 31/977- 0
Zentrale Studienberatung: -1715
AStA: -1225
Internet: www.uni-potsdam.de
Fachhochschule
Brandenburg
Magdeburger Str. 50
14770 Brandenburg a.d.H.
Zentrale: 0 33 81/355- 0
Studienberatung: -106
AStA: -209
Internet: www.fh-brandenburg.de
Technische Hochschule
Wildau [FH]
Bahnhofstraße
15745 Wildau
Zentrale: 0 33 75/508-0
Allgemeine Studienberatung: -608
Studentenrat: -563
Internet: www.th-wildau.de
Seit dem Wintersemester 2004/05 verfügen alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam über ein Semesterticket.
Ansprechpartner zu allen Fragen, die das Ticket betreffen, sind die jeweiligen
Studierendenvertretungen (AStA, Studentenrat).
Beratung
Fachhochschule Potsdam Zentrale: 03 31/580 - 00
Kiepenheuerallee 5
Studienberatung: -2093, -2095
14469 Potsdam
AStA: -10 98
Internet: www.fh-potsdam.de
Filmuniversität
Zentrale: 03 31/62 02 - 0
Babelsberg
Allgemeine Studienberatung:
KONRAD WOLF
- 512, -513, - 514
Marlene-Dietrich-Allee 11 Studentenrat: -546
14482 Potsdam
www.filmuniversitaet.de
118
Freizeit/Kultur › Potsdam
› Freizeit und Kultur
Unter der Rubrik »Freizeit und Kultur« möchten
wir einige Einrichtungen in den einzelnen Hochschulorten aufführen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und für Studierende während ihrer Freizeit von Interesse sein könnten.
Potsdam
Vorwahl: 03 31
Potsdam Information
Tel.: 275 58 30
Brandenburger Str. 3
Bibliotheken
Universitätsbibliothek Hauptbibliothek Tel.: 977-14 01
Am Neuen Palais, Haus 11
(Service-Theke)
Sport und Mathematik, Haus 9
Tel.: 977-14 65 (Ausleihe)
Tel.: 977-15 41 (Info)
Haus 10
Tel.: 977-41 34 (Ausleihe)
Tel.: 977-41 49 (Info)
Universitätsbibliothek Tel.: 977-22 94 (Ausleihe)
IKMZ
Golm, Karl-Liebknecht-Str.24/25
Haus 18
Universitätsbibliothek Tel.: 977-33 16 (Ausleihe)
Bereichsbibliothek
Tel.: 977-33 11 (Info)
August-Bebel-Str. 89, Haus 5
Hauptbibliothek der Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
Tel.: 580 22 -11, -12
(Ausleihe)
119
Theater & Kabarett
Hans Otto Theater
Tel.: 981 18 (Vorverkauf)
› Neues Theater am See, Schiffbauergasse 11
› Schlosstheater, Am Neuen Palais
› Theaterschiff, In der Alten Fahrt
Tel.: 280 01 00
Am Alten Markt 9a
97 23 02
(Kartenverkauf)
Kabarett
Kabarett am Obelisk
Tel.: 29 10 69
Charlottenstr. 31
(Kartenbestellung)
Kinos
Kino im Filmmuseum
Tel.: 271 81-12 (Kasse)
Breite Str. 1a
Thalia
Tel.: 743 70 20
Rudolf-Breitscheid-Str. 50
Tel.: 743 70 30 (Info Box)
UCI-Kinowelt
Tel.: 233 72 33
Potsdam Hauptbahnhof
Museen
Filmmuseum, Am Marstall
Tel.: 271 81 12
Potsdam Museum, Forum für Kunst
Tel.: 289 - 68 68
und Geschichte, Am Alten Markt
Naturkundemuseum
Tel.: 289 - 67 07
Breite Str. 13
Freizeit/Kultur
Bibliothek der
Tel.: 620 24 01 (Ausleihe)
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Marlene-Dietrich-Allee 11
Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum
Am Kanal 47
Tel.: 289 66 66
120
Freizeit/Kultur › Potsdam
Haus der Brandenburgisch-
Preußischen Geschichte
Kutschstall, Am Neuen Markt
Gedenkstätte gegen politische Gewalt
Lindenstr. 54
Filmpark Babelsberg
Großbeerenstr. (Eingang)
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Tel.: 721 27 50
(Besucherservice)
Tel.: 96 94-202 (Infos)
Tel.: 96 94-200, -201
(Gruppenbestellung)
Schwimmhalle
Am Stern, Newton-Str. 12
Am Brauhausberg
Tel.: 661 98 41
Tel.: 661 98 51
Tel.: 620 85 50
Tel.: 289 - 61 12
Weitere Veranstaltungsorte
Jugend-Kultur-Familienzentrum Tel.: 74 79 70
»Lindenpark«
Stahnsdorfer Str. 76/78
Waschhaus gGmbH Tel.: 27 15 60
Schiffbauergasse 6
Studentisches Kulturzentrum
Tel.: 647 10 -13, -14
Hermann-Elflein-Str. 10
Studentenkneipe »Pub à la Pub«
Tel.: 24 07 26
Breite Str. 1
Autonomes Frauenzentrum
Tel.: 90 13 13
Prima Donna, Kultur- und Bildung
Tel.: 96 79 32 9
im Frauenzentrum
Schiffbauergasse 4 H
121
Freizeit/Kultur › Potsdam
+ Brandenburg
Text
AIDS-Hilfe Potsdam e.V.
Kastanienallee 27
www.aidshilfe-Potsdam.de
Freiland
Friedrich-Engels-Str. 22
Brandenburg an der Havel
Tel.: 95 13 08 51
Tel.: 0176 32 53 93 22
Vorwahl: 0 33 81
Tourist-Information
Tel.: 79 63 60
Neustädtischer Markt 3
Theater
Brandenburger Theater
Grabenstr. 14
Kinos
Konzerthaus Filmtheater
Steinstr. 20
Museen
Museum im Frey-Haus
Ritterstr. 96
Dom/Dommuseum
Burghof 10
Industriemuseum
August-Sonntag-Str. 5
Tel.: 355-160, -167
Fax: 355-162
Tel.: 58 42 03
Tel.: 5 11- 0
Tel.: -111 (Theaterkasse)
Tel.: 22 99 35
Tel.: 58 45 01
Tel.: 21 12 221
Tel.: 30 46 46
Freizeit/Kultur
Bibliotheken
Bibliothek der Fachhochschule
Magdeburger Str. 50
Fouqué Bibliothek
Altstädtischer Markt 8
122
Freizeit/Kultur › Brandenburg + Wildau
Schwimmhalle
Marienbad
Sprengel Str. 1
Tel.: 3 22 78-0
Weitere Veranstaltungsorte
IQ
Tel.: 355-298
Magdeburger Str. 50
(Studentenkeller der FHB)
Jugendkulturfabrik Tel.: 335 80 11
»Haus der Offiziere«
Magdeburger Str. 15
Fontane Club Tel.: 79 32 77
Ritterstr. 69
Kunsthalle BRENNABOR Tel.: 511- 0, -122
Geschwister-Scholl-Str. 10 –13
Wildau
Bibliotheken
Bibliothek der TH
Bahnhofstraße
Stadtbibliothek Königs Wusterhausen
Scheederstr. 1c
Stadtbibliothek Wildau
Friedrich-Engels-Str. 78
Schwimmhalle »Wildorado«
Sport- und Schwimmhalle
Jahnstr. 30
Vorwahl: 0 33 75
Tel.: 50 81 23
Tel.: 25 60 13
Tel.: 50 04 20
Tel.: 46 89 90
123
Studentenwerk
› kompakt
Freizeit/Kultur ›Potsdam
Text
› Studentenwerk Potsdam – kompakt
Hauptsitz
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam
Tel.: 03 31/37 06 - 0, Fax: -125
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwerk-potsdam.de
Service-Point
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125
Montag, Mittwoch, Donnerstag9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag9.00 – 18.00 Uhr
Freitag9.00 – 14.00 Uhr
Amt für Ausbildungsförderung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 301, Fax: - 325
E-Mail: [email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten
Wohnen und Bauen
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 501, Fax: - 525
E-Mail: [email protected]
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
124
Studentenwerk Potsdam › kompakt
Mensen und Cafeterien
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425
E-Mail: [email protected]
Sozialberatungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 -254
E-Mail: [email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 1 3.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Psychotherapeutische Beratungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Raum 4.76, Tel.: 03 31/37 06 - 252
E-Mail: [email protected]
Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Jobvermittlung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 251
E-Mail: [email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege erfolgt über
»Die Kinderwelt GmbH«.
Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 255 (nur zur Sprechzeit)
E-Mail: [email protected]
Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
125
Stichwortverzeichnis
Freizeit/Kultur › Text
› Stichwortverzeichnis
Amt für Ausbildungsförderung..........19, 123
Amtsgericht......................................... 105
Agentur für Arbeit.................................. 40
Agentur für Arbeit Brandenburg............. 42
Agentur für Arbeit Potsdam............... 42, 88
Arbeitslosengeld II ................................. 77
Arbeitslosenversicherung........................ 34
Arbeitsrecht für intern. Studierende........ 40
Ausbildungsförderung............................ 14
Ausländische Studierende....................... 95
BAföG.................................................... 14
BAföG-Antrag........................................ 18
BAföG-Bedarfssätze................................ 21
BAföG-Darlehenstilgung......................... 26
BAföG-Höchstsatz.................................. 21
Begrüßungsgeld, kommunales................. 74
Beihilfen, einmalige................................ 78
Behinderte Studierende ..................... 53, 92
Behindertenverband............................... 93
Beratungshilfeschein............................ 104
Bibliotheken............................ 118, 121, 122
Bildungskredit........................................ 30
Bundesversorgungsgesetz....................... 30
Cafeterien....................................... 48, 124
Cusanuswerk.......................................... 28
Darlehen................................................ 30
Deutsches Studentenwerk........................ 7
Deutschlandstipendium...........................27
DSW......................................................... 7
Einkommenssteuererklärung.............. 34, 36
Einwohnermeldeamt............................... 72
Elterngeld.............................................. 84
Elterngeldstelle....................................... 85
Elternunabhängige Förderung................. 23
Ermäßigungen, Gebühren-.................... 101
Essen...................................................... 45
Essenpreise............................................. 45
Evangelisches Studienwerk...................... 28
Familienkasse......................................... 88
Familienversicherung............................ 106
Finanzierung.......................................... 14
Freizeit..................................................118
Friedrich-Ebert-Stiftung.......................... 28
Friedrich-Naumann-Stiftung................... 28
Haftpflichtversicherung........................108
Hanns-Seidel-Stiftung............................. 29
Hans-Böckler-Stiftung............................ 28
Härtefalldarlehen................................... 31
Hausmeistersprechzeiten ....................... 64
Hausratsversicherung............................108
Heinrich-Böll-Stiftung............................. 29
Hochschulen.........................................117
Impressum............................................126
Internationaler Studentenausweis (ISIC)....115
Jobs....................................................... 34
Jobcenter............................................... 79
Jobvermittlung........................... 12, 38, 124
Jugendamt............................................. 85
Jugendherbergen...................................114
Kabarett...............................................119
Kaution.................................................. 55
Kinderbetreuung............................. 90, 124
Kindergeld............................................. 86
Kindertagesstätte................................... 90
Kinderzuschlag....................................... 88
Kinos............................................ 119, 121
Konrad-Adenauer-Stiftung..................... 29
Krankenversicherung............................ 106
Kultur...................................................118
Lagepläne ......................................... 66 -71
Lohnsteuer............................................. 34
Lohnsteuerkarte, elektronisch ................ 40
Meldepflicht ......................................... 72
Mensen........................................... 45, 124
126
Stichwortverzeichnis
Minijobs................................................. 34
Museen.......................................... 119, 121
Mutterschaftsgeld.................................. 83
Optionsmodell........................................ 86
Organigramm......................................... 10
Pflegeversicherung................................107
Prozesskostenhilfe................................ 104
Psychotherap. Beratungsstelle........ 110, 124
Rechtsberatung.................................... 104
Reisen...................................................112
Rentenversicherung................................ 36
Schwimmhallen.............................. 120, 122
Sehgeschädigte....................................... 92
Semesterbeitrag........................................ 9
Semesterticket.......................................117
Servicepaket.......................................... 96
Service-Point....................................12, 123
Sozialamt............................................... 81
Sozialberatungsstelle.................. 76, 89, 124
Sozialgeld............................................... 77
Sozialhilfe.............................................. 80
Stiftung der Deutschen Wirtschaft.......... 29
Stipendien.............................................. 27
Studentenwerk......................................... 7
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Zeichnungen Fotos
Titelbild
Produktion
Auflage
Studentenwerk Potsdam........................... 8
Studentenwohnheime............................. 40
Studentisches Kulturzentrum.................120
Studienabschlussdarlehen....................... 32
Studienstiftung des Deutschen Volkes...... 29
Studieren mit Kind.................................. 82
Studierendenkindergeld.......................... 88
Theater..........................................119, 121
Unfallversicherung................................107
Unterkunftskosten.................................. 78
Veranstaltungsorte......................... 120, 122
Versicherungen.................................... 106
Vorwort................................................... 3
Wohnen.......................................... 52, 123
Wohnberechtigungsschein...................... 97
Wohngeld.............................................. 98
Wohngeldstelle..................................... 100
Wohnheime............................................ 56
Wohnheim-Miete................................... 56
Wohnheimplatz-Antrag.......................... 54
Wohnheimtutor..................................... 57
Wohnsituation....................................... 52
Wohnsitzprämie..................................... 75
Zimmervermittlung, private ................... 65
Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam
Gudrun Wewetzer
Andrew Ellis
Gudrun Wewetzer, Karla Fritze, Martin Wolf, kontur werbeagentur
©WestPic - Fotolia
kontur werbeagentur GmbH, Berlin
21. überarbeitete Auflage
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gültigen Studentenausweises im Fitness First Lifestyle Club Potsdam. Das Angebot ist nicht auszahlbar,
verkäuflich oder kombinierbar mit anderen Angeboten von Fitness First.
Beratung
• 10,– € Ermäßigung auf den Monatsbeitrag
Beratung
Seminare
Information
DIREKT VON DER HOCHSCHULE
IN DEN JOB.
DAS HOCHSCHULTEAM
www.arbeitsagentur.de/hochschulteampotsdam

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