neue regeln für brandschutzbauteile
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neue regeln für brandschutzbauteile
TECHNIK 5 *Ubald Häring EN 16034: Brandschutznorm für Türen, Tore und Fenster NEUE REGELN FÜR BRANDSCHUTZBAUTEILE EN 16034 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Oktober 2014 ICS 13.220.50; 91.060.50 Deutsche Fassung Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften Blocs-portes pour piétons, portes et fenêtres industrielles, commerciales et de garage - Norme de produit, caractéristiques de performance - Caractéristiques de résistance au feu et/ou d'étanchéité aux fumées Pedestrian doorsets, industrial, commercial, garage doors and openable windows - Product standard, performance characteristics - Fire resisting and/or smoke control characteristics Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 7. August 2014 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CENMitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel © 2014 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 16034:2014 D 1 Die Märkte in Europa wie auch im internationalen Umfeld verändern sich stetig! – Das ist im Prinzip keine neue Erkenntnis. Die neuen Regeln für die unterschiedlichen Brandschutz bauteile, wie z. B. Türen, Tore, Fassaden, Fenster, Verglasungen und Zubehörteile, sind auf dem Weg oder bereits in der Umsetzung. * Ubald Häring Projektleiter Technik SZFF CH-8953 Dietikon Im nachfolgenden Bericht legen wir daher den Schwerpunkt auf die neue Produktnorm Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften EN 16034. Für Sie als Hersteller, Verarbeiter, Monteur oder Zulieferer ergeben sich dadurch geänderte Verpflichtungen, die Sie kennen sollten. Brandschutznorm EN 16034 verabschiedet Die neue Produktnorm ebnet Herstellern von Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Zugang zum europäischen Markt. Nach vielen Jahren der Bearbeitung, Überarbeitung und schliesslich Anpassung an die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPV) ist die Produktnorm EN 16034 «Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften» von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet worden. Somit können Hersteller voraussichtlich ab Juli 2015 die o. g. Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln. Anwendungsbereich der EN 16034 Die vorliegende europäische Norm legt material unabhängige Sicherheits- und Leistungsanforderungen fest, die für alle feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkte zur Raumaufteilung in Brand- und/ oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in Rettungswegen gelten. Bei diesen Produkten handelt es sich entweder um: – Tore, Rolltore oder bedienbare Feuerschutzvorhänge, die für den Einbau im Personenbereich vorgesehen sind und als deren Hauptanwendung der sichere Zugang für Waren und Fahrzeuge, die von Personen gefahren oder begleitet werden, vorgesehen ist, oder – Rolltore oder bedienbare Feuerschutzvorhänge im Einzelhandel, die hauptsächlich zum Zugang von Personen anstelle von Fahrzeugen oder Waren vorgesehen sind, oder FASSADE FAÇADE 2/2015 6 TECHNIK – Drehflügel- oder Schiebetüren und/oder -fenster und/oder als Drehflügel- oder Schiebetür ausgebildete Revisionstüren, die für den Einbau im Personenbereich vorgesehen sind und bei denen der sichere Zugang von Personen als Hauptanwendung vorgesehen ist. Die manuell bedient werden oder kraftbetätigt sind, und: – als übliche Betriebsart öffnen und selbst schliessen, oder – normalerweise offen gehalten werden, jedoch im Fall von Feuer oder Rauch selbst schliessen, oder – normalerweise in der geschlossenen Position verriegelt sind (z. B. Service- oder Revisionstüren). Die folgendermassen vervollständigt werden: – mit Baubeschlägen; – mit oder ohne Seitenteile und/oder Oberteile (mit oder ohne Verglasung), unabhängig davon, ob diese bündig oder mittels Kämpfer angebracht sind, die in einem einzelnen Rahmen für die Aufnahme in eine einzelne Öffnung enthalten sind; – mit oder ohne Brandschutzverglasung(en) im Türflügel bzw. in den Türflügeln; – mit oder ohne Dichtungen (z. B. zum Zweck des Rauch- und Feuerschutzes, der Zugluftvermeidung, der Schalldämmung und zum Schutz vor Witterung). Die Feuer- und Rauchschutzeigenschaften von feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkten werden durch die in SN EN 132411, SN EN 14351-1, prEN 14351-2 und SN EN 16361 beschriebenen Produkteigenschaften nicht beeinträchtigt. Das heisst, dass bei Produkten, die zum Brandschutz noch zusätzliche Anforderungen einer weiteren Norm erfüllen müssen (z. B. Einbruchschutz, Fluchtweg, kraftbetätigte Türen usw.), diese den Brandschutz nicht beeinträchtigen dürfen. SN EN 13241-1 Produktnorm Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften SN EN 14351-1 Produktnorm Fenster und Aussentüren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften prEN 14351-2 Produktnorm Innentüren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften SN EN 16361 Produktnorm kraftbetätigte Türen ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften FASSADE FAÇADE 2/2015 Diese europäische Norm gilt nicht für: – feste Fenster, verglaste Seitenpaneele und/ oder Oberblenden, die kein Bestandteil einer Tür bzw. eines Fensters sind; – Türen, die aus Bauteilen unterschiedlicher Herkunft hergestellt werden und für die die Verantwortung nicht bei einem einzelnen Hersteller oder einer einzelnen juristischen Person liegt; – die Handhabung in Umgebungen, bei denen die elektromagnetischen Störungen ausserhalb des in EN 61000-6-3 festgelegten Bereichs liegen; – Funkferngesteuerte Teile von Türen und Fenstern; werden solche Teile eingebaut, sollten zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden. ETSI Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI; englisch European Telecommunications Standards Institute) ist eine der drei grossen Normungsorganisationen in Europa. Die ETSI ist zuständig für die europäische Normung im Bereich Telekommunikation. Für die Planung und den Einsatz von Brandschutz elementen sind zukünftig die Klassifizierungsberichte inkl. der technischen Dokumentation zu beachten. (Ein Klassifizierungsbericht legt die Klassifizierung des Bauprodukts nach den in der Produktnorm angegebenen Verfahren fest). Für Architekten, Planer, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen und technische Spezifikationen nach der neuen europäischen Produktnorm erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen. In diesem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschliesslich des erweiterten Anwendungsbereichs, des sogenannten EXAP-Berichts. In diesem werden die Übertragbarkeit von Grössen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüften Konstruktionsdetails geregelt. 16034 müssen durch weitere Informationen gemäss EN 16035 ergänzt werden, wenn diese als Aussentür (EN 14351-1), Innentür (EN 143512), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13241) eingesetzt werden. EN 16035 Baubeschläge – Leistungsbeschreibung – Identifizierung und Zusammenfassung der Prüfnachweise zur Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlägen für die Anwendung an feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Toren, Türen und/ oder zu öffnenden Fenstern. Diese europäische Norm gilt für alle Baubeschlagselemente, die für die Verwendung an feuerwiderstandsfähigen und/ oder rauchdichten Türen, Toren und/oder zu öffnenden Fenstern vorgesehen sind. Diese europäische Norm legt Vorlagen fest, die zur Zusammenfassung der Leistung und anderer relevanter Angaben von Baubeschlagselementen hinsichtlich vorhandener Prüfnachweise für die Dauerhaltbarkeit der Selbstschliessvorrichtung, den Feuerwiderstand und/oder den Rauchschutz zu verwenden sind. Auch das Zulassungsverfahren ändert sich in Europa und der Schweiz grundlegend. Die Rolle der Zulassungsstelle übernimmt dann in diesem Produktbereich eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche «Aufsicht» für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Fall eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das «Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit» ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung gemäss BauPG ist. SN EN 16034 Schweiz EXAP (Extended Application) Die EXAP Richtlinien legen die Spielräume eines erweiterten Anwendungsbereichs von Feuerwiderstandsprüfungen fest. Diese werden in einem EXAP-Bericht dokumentiert. Die EN 16034 vom Oktober 2014 wurde in der CH-Arbeitsgruppe BK 33 WG8 Feuer- und Rauchwiderstand mit dem nationalem Vorwort und den nationalen Anhängen ergänzt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN Die SN EN 16034:2014 Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuerund/oder Rauchschutzeigenschaften ist per TECHNIK 1. März 2015 ins Schweizer Normenwerk übernommen worden. Darin wird auf die nationalen Gegebenheiten der Schweiz verwiesen. Nachfolgend einige wesentliche Aussagen: Auszüge aus dem nationalen Vorwort und nationalen Anhang. Zusammenhänge – Für die Eigenschaften an Türen gelten SN EN 14351-1+A1 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Aussentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit und prEN 14351-2 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2: Innentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit. Für Türen mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften gilt zusätzlich SN EN 16034. – Mindestanwendungsregeln für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und Rauchschutz eigenschaften sind in den VKF-Brandschutzvorschriften festgelegt. Leistungserklärung – Um den Nachweis der Leistung zu bescheinigen, ist es notwendig, alle Bedingungen gemäss dem Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG, SR 933.0) und der Verordnung über Bauprodukte (Bauprodukteverordnung, BauPV, SR 933.01) zu erfüllen. – Für das Inverkehrbringen eines Bauprodukts in der Schweiz ist das Anbringen der CE-Kennzeichnung gemäss ZA.3 nicht erforderlich, jedoch erlaubt. – Ist eine Tür, ein Tor oder ein Fenster von der vorliegenden harmonisierten Norm erfasst, so erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung für das Produkt, wenn es in Verkehr gebracht wird. – Die Leistungserklärung gibt die Leistung des Bauprodukts in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieses Produkts gemäss der vorliegenden harmonisierten Norm an. – Weitere Leistungseigenschaften aus anderen harmonisierten Normen unter der Bauproduktegesetzgebung sind in der Leistungserklärung mitaufzuführen. Zusätzliche Informationen zur Leistungserklärung. Die Angaben in der Leistungserklärung teilen sich in zwei Abschnitte: – Angaben, welche von der BauPV selber gleichlautend für alle Bauprodukte gefordert werden, und – wesentliche Merkmale, welche entsprechend dem Anhang ZA der jeweiligen Produktnorm aufzulisten sind. Die Angabe der erreichten Stufen oder Klassen bzw. Werteangaben zu den wesentlichen Merkmalen sind jeweils dann erforderlich, wenn dies im für den vorgesehenen Einsatzzweck gefordert ist. Bei einer Leistungserklärung für Produkte im AVCP-System 1 ist sinnvollerweise die Nummer des Zertifikats zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit mit anzugeben. Die Leistungserklärung ist in der Sprache, die im Verwendungsland gefordert ist, abzufassen; dem Kunden ist eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller muss die Leistungserklärung 10 Jahre aufbewahren. Selbstschliessung Die Mindestanforderungen an die Selbstschlies sung sind in den VKF-Brandschutzvorschriften festgelegt. 7 Anmerkung: Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften ohne selbschliessende Eigen schaften dürfen nur eingebaut werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Türen grundsätzlich geschlossen gehalten werden. Es dürfen nur Türen mit Feuer- und Rauchschutz eigenschaften mit Türschliessern ausgerüstet werden, die während der Feuer- und Rauchschutzprüfung mit entsprechenden Türschliessern (siehe SN EN 15269 Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Feuerwiderstandsfähigkeit und/oder Rauchdichtigkeit von Türen, Toren und Fenstern einschliesslich ihrer Baubeschläge – Teile 1 bis 20) geprüft worden sind. Einbauanweisungen Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie fachgerecht gemäss Einbauanweisung des Herstellers/Systemgebers am Bau eingebaut werden. Auf Verlangen muss der entsprechende Nachweis in Übereinstimmung mit dem definierten Produkttyp erbracht werden. Hinweis: Da derzeit noch Unstimmigkeiten über die Koexistenzperiode herrscht, ist die EN 16034 noch nicht als hEN (harmonisierte Norm) im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert (Stand 13. 2. 2015). Harmonisierte Normen Eine harmonisierte technische Norm (hEN) ist eine europäische technische Norm, die auf der Grundlage eines Auftrags der Euro päischen Kommission und der EFTA von CEN, CENENLEC oder ETSI erarbeitet und angenommen wurde. In der Europäischen Union (EU) dient die hEN zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU. Dabei ist die europäische Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) als Harmonisierungsrechtsvorschrift für Bauprodukte anzusehen. Eine technische Norm gilt in der EU als harmonisiert, sobald ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU publiziert wird. Wird ein Bauprodukt durch eine solche hEN erfasst, muss für dieses Bauprodukt eine Leistungserklärung erstellt werden, damit es in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden kann. Die hEN gehören zusammen mit den Europäischen Bewertungsdokumenten zu den harmonisierten technischen Spezifikationen. FASSADE FAÇADE 2/2015 8 TECHNIK Welche Auswirkungen hat die Schweizer Bauproduktenverordnung auf die neue Produktnorm EN 16034 und was bedeutet dies zukünftig für die Hersteller von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und die Zulieferer im Kontext mit der seit 1. 10. 2014 gültigen Schweizer BauPV? Das müssen Sie bei der Umsetzung von Feuerund Rauchschutzabschlüssen beachten: Mit der Umsetzung der BauPV ergeben sich zahlreiche Anforderungen sowohl an die Hersteller der Bauprodukte als auch an Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen. Neben dem Hersteller der Bauprodukte kommt der sog. notifizierten Produktzertifizierungsstelle eine zentrale Aufgabe im Verfahren zur Konformitätsbewertung (AVCP) zu. AVCP (Assessment and Verification of Constancy of Performance) System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Grundsätzlich kennt die BauPV fünf unterschiedliche «Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit» (AVCP). Dies sind die Systeme 1, 1+, 2+, 3 und 4. lichen die Probekörperauswahl, die Probennahme, die Feststellung der Leistungseigenschaften (Typprüfung) und die Überwachung der Fertigung. Für Feuer- und Rauchschutzelemente auf Basis der EN 16034 ist das System 1 festgelegt, da es sich hierbei um sicherheitsrelevante Produkte handelt. Welche Eigenschaften eines Bauprodukts welchem AVCP-System unterliegen, ist der jeweiligen harmonisierten Produktnorm im Anhang ZA zu entnehmen. Tabelle 1 zeigt, welche Aufgaben nach der BauPV in den unterschiedlichen Konformitätsbewertungssystemen vom Hersteller (H) und von der notifizierten Produktzertifizierungsstelle (notified body – NB) zu leisten sind. In Tabelle 2 sind einige Beispiele von Konformi tätsbewertungssystemen für Produkte aus der Türen-, Tor-, Fenster- und Zulieferbranche aufgeführt. Das Einrichten und die Aufrechterhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist in allen Systemen die Aufgabe des Herstellers. Im Verantwortungsbereich der notifizierten Produktzertifizierungsstellen liegen im Wesent- Tabelle 1 Verteilung der Aufgaben unterschiedlicher Konformitätssysteme (AVCP) gemäss BauPV Konformitätssystem Aufgaben 1+ 1 2+ 3 4 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK), ggf. einschliesslich der Stichprobenprüfung H H H H H Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (ITT), einer Typberechnung oder von Wertetabellen und Unterlagen zur Produktbeschreibung NB NB H NB H Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktions kontrolle NB NB NB Stichprobenprüfung (Audit-Testing) von Proben, die vor dem Inverkehrbringen des Produkts entnommen wurden NB Laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werks eigenen Produktionskontrolle NB NB NB Tabelle 2 Vorgeschriebene Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) für verschiedene Produkte der Fenster- und Fassadenbranche Bauprodukt Grundlage AVCP-System Fenster und Aussentüren ohne Rauch/Feuer EN 14351-1 3 Aussentüren mit der Fähigkeit zur Freigabe EN 14351-1 1 Structural-Sealant-Glazing Typ II und IV ETAG 002 1 Structural-Sealant-Glazing Typ I und III ETAG 002 2+ Einachsige Bänder an Brandschutztüren EN 1935 1 CUAP 04.05/12 1 Schlösser an Brandschutztüren EN 12209 1 Mehrscheiben-Isolierglas EN 1279-5 3 Mehrscheiben-Isolierglas mit Feuerwiderstand EN 1279-5 1 prEN 14351-2 3/4 prEN 16034 1 Tore ohne Rauch/Feuer EN 13241 3 Vorhangfassaden EN13830 3 Mehrachsige Bänder an Brandschutztüren Innentüren ohne Rauch/Feuer Öffenbare Fenster und Abschlüsse (Türen/Tore) mit Rauch/Feuer (Quelle ift Rosenheim) FASSADE FAÇADE 2/2015 Für Produkte im AVCP-System 1 muss der Hersteller eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle einschalten, damit diese ihm ein Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit ausstellt. Die Verantwortung der notifizierten Produktzertifizierungsstelle hat unter der BauPV zugenommen. Dies wird daran deutlich, dass die Produktzertifizierungsstelle im System 1 die Verantwortung für den gesamten Zertifizierungsprozess, also von der Probekörperauswahl (Probekörperplanung) über die Probennahme im Herstellwerk, die Prüfung (Typprüfung), die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) bis zur Zertifikatserteilung hat. Zusammenfassung (Quelle ift Rosenheim) H = Aufgabe des Herstellers NB = Aufgabe der notifizierten Stelle Das Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit Im Zuge der Umsetzung der neuen BauPV treten Neuerungen für Hersteller und notifizierte Stellen in Kraft. Vorhandene Konformitätszertifikate, die auf Grundlage der bisher gültigen Bauproduktenrichtline ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Juni 2015 und können als Grundlage für die Erstellung einer Leistungserklärung herangezogen werden. Bei Produkten mit Anforderungen an den Feuerbzw. Rauchschutz (z. B. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse), welche dem Konformitätsbewertungssystem 1 unterliegen, ist als wesentliche Änderung zu beachten, dass Hersteller sich nun als Erstes an eine bereits nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Produktzertifizierungsstelle wenden müssen. Quellenhinweise: – ift Rosenheim – Bundesamt für Bauten und Logistik BBL