neue regeln für brandschutzbauteile

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neue regeln für brandschutzbauteile
TECHNIK
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*Ubald Häring
EN 16034: Brandschutznorm für Türen, Tore und Fenster
NEUE REGELN FÜR
BRANDSCHUTZBAUTEILE
EN 16034
EUROPÄISCHE NORM
EUROPEAN STANDARD
NORME EUROPÉENNE
Oktober 2014
ICS 13.220.50; 91.060.50
Deutsche Fassung
Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften
- Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
Blocs-portes pour piétons, portes et fenêtres industrielles,
commerciales et de garage - Norme de produit,
caractéristiques de performance - Caractéristiques de
résistance au feu et/ou d'étanchéité aux fumées
Pedestrian doorsets, industrial, commercial, garage doors
and openable windows - Product standard, performance
characteristics - Fire resisting and/or smoke control
characteristics
Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 7. August 2014 angenommen.
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen
dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen
dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CENMitglied auf Anfrage erhältlich.
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,
die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum
mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der
Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.
EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION
COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION
CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel
© 2014 CEN
Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
Ref. Nr. EN 16034:2014 D
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Die Märkte in Europa wie auch im
­internationalen Umfeld verändern sich
stetig! – Das ist im Prinzip keine neue
Erkenntnis. Die neuen Regeln für
die unter­schiedlichen Brandschutz­
bauteile, wie z. B. Türen, Tore,
­Fassaden, Fenster, Verglasungen und
Zubehörteile, sind auf dem Weg oder
bereits in der Umsetzung.
* Ubald Häring
Projektleiter Technik
SZFF
CH-8953 Dietikon
Im nachfolgenden Bericht legen wir daher den
Schwerpunkt auf die neue Produktnorm Türen,
Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften EN 16034.
Für Sie als Hersteller, Verarbeiter, Monteur oder
Zulieferer ergeben sich dadurch geänderte Verpflichtungen, die Sie kennen sollten.
Brandschutznorm EN 16034
­verabschiedet
Die neue Produktnorm ebnet Herstellern von
Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Zugang zum europäischen
Markt.
Nach vielen Jahren der Bearbeitung, Überarbeitung und schliesslich Anpassung an die neue
EU-Bauproduktenverordnung (BauPV) ist die
Produktnorm EN 16034 «Fenster, Türen und­
Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften» von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet worden. Somit können Hersteller voraussichtlich ab Juli 2015 die o. g. Produkte als
harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und
Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln.
Anwendungsbereich der EN 16034
Die vorliegende europäische Norm legt
material­
unabhängige Sicherheits- und Leistungsanforderungen fest, die für alle feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten
Produkte zur Raumaufteilung in Brand- und/
oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in
Rettungswegen gelten. Bei diesen Produkten
handelt es sich entweder um:
– Tore, Rolltore oder bedienbare Feuerschutzvorhänge, die für den Einbau im Personenbereich vorgesehen sind und als deren Hauptanwendung der sichere Zugang für Waren und
Fahrzeuge, die von Personen gefahren oder
begleitet werden, vorgesehen ist, oder
– Rolltore oder bedienbare Feuerschutzvorhänge im Einzelhandel, die hauptsächlich zum
Zugang von Personen anstelle von Fahrzeugen
oder Waren vorgesehen sind, oder
FASSADE
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TECHNIK
– Drehflügel- oder Schiebetüren und/oder -fenster und/oder als Drehflügel- oder Schiebetür
ausgebildete Revisionstüren, die für den Einbau im Personenbereich vorgesehen sind und
bei denen der sichere Zugang von Personen
als Hauptanwendung vorgesehen ist.
Die manuell bedient werden oder kraftbetätigt
sind, und:
– als übliche Betriebsart öffnen und selbst
schliessen, oder
– normalerweise offen gehalten werden, jedoch im
Fall von Feuer oder Rauch selbst schliessen, oder
– normalerweise in der geschlossenen Position
verriegelt sind (z. B. Service- oder Revisionstüren).
Die folgendermassen vervollständigt werden:
– mit Baubeschlägen;
– mit oder ohne Seitenteile und/oder Oberteile
(mit oder ohne Verglasung), unabhängig davon, ob diese bündig oder mittels Kämpfer angebracht sind, die in einem einzelnen Rahmen
für die Aufnahme in eine einzelne Öffnung
enthalten sind;
– mit oder ohne Brandschutzverglasung(en) im
Türflügel bzw. in den Türflügeln;
– mit oder ohne Dichtungen (z. B. zum Zweck
des Rauch- und Feuerschutzes, der Zugluftvermeidung, der Schalldämmung und zum Schutz
vor Witterung).
Die Feuer- und Rauchschutzeigenschaften von
feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten
Produkten werden durch die in SN EN 132411, SN EN 14351-1, prEN 14351-2 und SN EN
16361 beschriebenen Produkteigenschaften
nicht beeinträchtigt.
Das heisst, dass bei Produkten, die zum Brandschutz noch zusätzliche Anforderungen einer weiteren Norm erfüllen müssen (z. B. Einbruchschutz,
Fluchtweg, kraftbetätigte Türen usw.), diese den
Brandschutz nicht beeinträchtigen dürfen.
SN EN 13241-1
Produktnorm Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
SN EN 14351-1
Produktnorm Fenster und Aussentüren
ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
prEN 14351-2
Produktnorm Innentüren ohne Feuer- und
Rauchschutzeigenschaften
SN EN 16361
Produktnorm kraftbetätigte Türen ohne
Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
FASSADE
FAÇADE
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Diese europäische Norm gilt nicht für:
– feste Fenster, verglaste Seitenpaneele und/
oder Oberblenden, die kein Bestandteil einer
Tür bzw. eines Fensters sind;
– Türen, die aus Bauteilen unterschiedlicher Herkunft hergestellt werden und für die die Verantwortung nicht bei einem einzelnen Hersteller
oder einer einzelnen juristischen Person liegt;
– die Handhabung in Umgebungen, bei denen
die elektromagnetischen Störungen ausserhalb des in EN 61000-6-3 festgelegten Bereichs liegen;
– Funkferngesteuerte Teile von Türen und Fenstern; werden solche Teile eingebaut, sollten
zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden.
ETSI
Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI; englisch European
Telecommunications Standards Institute)
ist eine der drei grossen Normungsorganisationen in Europa. Die ETSI ist zuständig
für die europäische Normung im Bereich
Telekommunikation.
Für die Planung und den Einsatz von Brandschutz­
elementen sind zukünftig die Klassifizierungsberichte inkl. der technischen Dokumentation zu
beachten.
(Ein Klassifizierungsbericht legt die Klassifizierung des Bauprodukts nach den in der Produktnorm angegebenen Verfahren fest).
Für Architekten, Planer, Hersteller und Verarbeiter
bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen
und technische Spezifikationen nach der neuen
europäischen Produktnorm erfolgen können und
nach der Koexistenzphase erfolgen müssen.
In diesem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben,
einschliesslich des erweiterten Anwendungsbereichs, des sogenannten EXAP-Berichts. In diesem werden die Übertragbarkeit von Grössen
sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen,
Materialien und geprüften Konstruktionsdetails
geregelt.
16034 müssen durch weitere Informationen gemäss EN 16035 ergänzt werden, wenn diese als
Aussentür (EN 14351-1), Innentür (EN 143512), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN
13241) eingesetzt werden.
EN 16035
Baubeschläge – Leistungsbeschreibung –
Identifizierung und Zusammenfassung der
Prüfnachweise zur Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlägen für die
Anwendung an feuerwiderstandsfähigen
und/oder rauchdichten Toren, Türen und/
oder zu öffnenden Fenstern.
Diese europäische Norm gilt für alle Baubeschlagselemente, die für die Verwendung an feuerwiderstandsfähigen und/
oder rauchdichten Türen, Toren und/oder
zu öffnenden Fenstern vorgesehen sind.
Diese europäische Norm legt Vorlagen fest,
die zur Zusammenfassung der Leistung und
anderer relevanter Angaben von Baubeschlagselementen hinsichtlich vorhandener
Prüfnachweise für die Dauerhaltbarkeit der
Selbstschliessvorrichtung, den Feuerwiderstand und/oder den Rauchschutz zu verwenden sind.
Auch das Zulassungsverfahren ändert sich in
Europa und der Schweiz grundlegend. Die Rolle
der Zulassungsstelle übernimmt dann in diesem
Produktbereich eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche
«Aufsicht» für Prüfungen, Klassifizierungen und
Überwachungen agiert und für die EN 16034
akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür
sind eine umfangreiche Produktkompetenz und
Erfahrung notwendig, denn die Angaben und
Aussagen müssen im Fall eines Schadens oder
bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar
sein. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung
der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
des Herstellers kann die PZ-Stelle das «Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit» ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung gemäss BauPG ist.
SN EN 16034 Schweiz
EXAP (Extended Application)
Die EXAP Richtlinien legen die Spielräume
eines erweiterten Anwendungsbereichs von
Feuerwiderstandsprüfungen fest. Diese werden in einem EXAP-Bericht dokumentiert.
Die EN 16034 vom Oktober 2014 wurde in der
CH-Arbeitsgruppe BK 33 WG8 Feuer- und Rauchwiderstand mit dem nationalem Vorwort und den
nationalen Anhängen ergänzt.
Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist
dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN
Die SN EN 16034:2014 Türen, Tore und Fenster –
Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuerund/oder Rauchschutzeigenschaften ist per
TECHNIK
1. März 2015 ins Schweizer Normenwerk übernommen worden. Darin wird auf die ­nationalen
Gegebenheiten der Schweiz verwiesen.
Nachfolgend einige wesentliche Aussagen:
Auszüge aus dem nationalen Vorwort
und nationalen Anhang.
Zusammenhänge
– Für die Eigenschaften an Türen gelten SN
EN 14351-1+A1 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1:
Fenster und Aussentüren ohne Eigenschaften
bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit und prEN 14351-2 Fenster und Türen –
Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2:
Innentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit.
Für Türen mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften gilt zusätzlich SN EN 16034.
– Mindestanwendungsregeln für Türen, Tore
und Fenster mit Feuer- und Rauchschutz­
eigenschaften sind in den VKF-Brandschutzvorschriften festgelegt.
Leistungserklärung
– Um den Nachweis der Leistung zu bescheinigen, ist es notwendig, alle Bedingungen gemäss dem Bundesgesetz über Bauprodukte
(Bauproduktegesetz, BauPG, SR 933.0) und der
Verordnung über Bauprodukte (Bauprodukteverordnung, BauPV, SR 933.01) zu erfüllen.
– Für das Inverkehrbringen eines Bauprodukts
in der Schweiz ist das Anbringen der CE-Kennzeichnung gemäss ZA.3 nicht erforderlich, jedoch erlaubt.
– Ist eine Tür, ein Tor oder ein Fenster von der vorliegenden harmonisierten Norm erfasst, so erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung für
das Produkt, wenn es in Verkehr gebracht wird.
– Die Leistungserklärung gibt die Leistung des
Bauprodukts in Bezug auf die wesentlichen
Merkmale dieses Produkts gemäss der vorliegenden harmonisierten Norm an.
– Weitere Leistungseigenschaften aus anderen
harmonisierten Normen unter der Bauproduktegesetzgebung sind in der Leistungserklärung mitaufzuführen.
Zusätzliche Informationen zur
­Leistungserklärung.
Die Angaben in der Leistungserklärung teilen sich in zwei Abschnitte:
– Angaben, welche von der BauPV selber
gleichlautend für alle Bauprodukte gefordert werden, und
– wesentliche Merkmale, welche entsprechend dem Anhang ZA der jeweiligen
Produktnorm aufzulisten sind.
Die Angabe der erreichten Stufen oder Klassen bzw. Werteangaben zu den wesentlichen Merkmalen sind jeweils dann erforderlich, wenn dies im für den vorgesehenen
Einsatzzweck gefordert ist.
Bei einer Leistungserklärung für Produkte
im AVCP-System 1 ist sinnvollerweise die
Nummer des Zertifikats zur Bestätigung der
Leistungsbeständigkeit mit anzugeben. Die
Leistungserklärung ist in der Sprache, die im
Verwendungsland gefordert ist, abzufassen;
dem Kunden ist eine Kopie zur Verfügung
zu stellen.
Der Hersteller muss die Leistungserklärung
10 Jahre aufbewahren.
Selbstschliessung
Die Mindestanforderungen an die Selbstschlies­
sung sind in den VKF-Brandschutzvorschriften
festgelegt.
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Anmerkung:
Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften ohne selbschliessende Eigen­
schaften dürfen nur eingebaut werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Türen
grundsätzlich geschlossen gehalten werden.
Es dürfen nur Türen mit Feuer- und Rauch­schutz­
eigenschaften mit Türschliessern ausgerüstet
werden, die während der Feuer- und Rauchschutzprüfung mit entsprechenden Türschliessern
(siehe SN EN 15269 Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Feuerwiderstandsfähigkeit und/oder Rauchdichtigkeit von Türen,
Toren und Fenstern einschliesslich ihrer Baubeschläge – Teile 1 bis 20) geprüft worden sind.
Einbauanweisungen
Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften können ihre Funktion nur
erfüllen, wenn sie fachgerecht gemäss Einbauanweisung des Herstellers/Systemgebers am Bau
eingebaut werden. Auf Verlangen muss der entsprechende Nachweis in Übereinstimmung mit
dem definierten Produkttyp erbracht werden.
Hinweis:
Da derzeit noch Unstimmigkeiten über
die Koexistenzperiode herrscht, ist die
EN 16034 noch nicht als hEN (harmonisierte Norm) im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert (Stand 13. 2. 2015).
Harmonisierte Normen
Eine harmonisierte technische Norm (hEN)
ist eine europäische technische Norm, die
auf der Grundlage eines Auftrags der Euro­
päischen Kommission und der EFTA von
CEN, CENENLEC oder ETSI erarbeitet und
angenommen wurde. In der Europäischen
Union (EU) dient die hEN zur Durchführung
von
Harmonisierungsrechtsvorschriften
der EU. Dabei ist die europäische Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr.
305/2011) als Harmonisierungsrechtsvorschrift für Bauprodukte anzusehen. Eine
technische Norm gilt in der EU als harmonisiert, sobald ihre Fundstelle im Amtsblatt
der EU publiziert wird.
Wird ein Bauprodukt durch eine solche hEN
erfasst, muss für dieses Bauprodukt eine
Leistungserklärung erstellt werden, damit
es in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt
werden kann. Die hEN gehören zusammen
mit den Europäischen Bewertungsdokumenten zu den harmonisierten technischen
Spezifikationen.
FASSADE
FAÇADE
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TECHNIK
Welche Auswirkungen hat die ­Schweizer Bauproduktenverordnung auf die neue Produktnorm
EN 16034 und was bedeutet dies zukünftig für
die Hersteller von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und die Zulieferer im Kontext mit der
seit 1. 10. 2014 gültigen Schweizer BauPV?
Das müssen Sie bei der Umsetzung von Feuerund Rauchschutzabschlüssen beachten: Mit der
Umsetzung der BauPV ergeben sich zahlreiche
Anforderungen sowohl an die Hersteller der Bauprodukte als auch an Prüf-, Überwachungs- und
Zertifizierungsstellen. Neben dem Hersteller der
Bauprodukte kommt der sog. notifizierten Produktzertifizierungsstelle eine zentrale Aufgabe im
Verfahren zur Konformitätsbewertung (AVCP) zu.
AVCP (Assessment and Verification of
Constancy of Performance)
System zur Bewertung und Überprüfung
der Leistungsbeständigkeit
Grundsätzlich kennt die BauPV fünf unterschiedliche «Systeme zur Bewertung und Überprüfung
der Leistungsbeständigkeit» (AVCP). Dies sind
die Systeme 1, 1+, 2+, 3 und 4.
lichen die Probekörperauswahl, die Probennahme, die Feststellung der Leistungseigenschaften (Typprüfung) und die Überwachung
der Fertigung.
Für Feuer- und Rauchschutzelemente auf Basis
der EN 16034 ist das System 1 festgelegt, da
es sich hierbei um sicherheitsrelevante Produkte
handelt.
Welche Eigenschaften eines Bauprodukts welchem AVCP-System unterliegen, ist der jeweiligen harmonisierten Produktnorm im Anhang ZA
zu entnehmen.
Tabelle 1 zeigt, welche Aufgaben nach der BauPV
in den unterschiedlichen Konformitätsbewertungssystemen vom Hersteller (H) und von der
notifizierten Produktzertifizierungsstelle (notified
body – NB) zu leisten sind.
In Tabelle 2 sind einige Beispiele von Konformi­
tätsbewertungssystemen für Produkte aus der Türen-, Tor-, Fenster- und Zulieferbranche aufgeführt.
Das Einrichten und die Aufrechterhaltung der
werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist in
allen Systemen die Aufgabe des Herstellers.
Im Verantwortungsbereich der notifizierten
Produktzertifizierungsstellen liegen im Wesent-
Tabelle 1
Verteilung der Aufgaben unterschiedlicher Konformitätssysteme (AVCP) gemäss BauPV
Konformitätssystem
Aufgaben
1+
1
2+
3
4
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK), ggf. einschliesslich der
Stich­probenprüfung
H
H
H
H
H
Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (ITT),
­einer Typ­berechnung oder von Wertetabellen und Unterlagen zur
Produkt­beschreibung
NB
NB
H
NB
H
Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktions­
kontrolle
NB
NB
NB
Stichprobenprüfung (Audit-Testing) von Proben, die vor dem
­In­verkehrbringen des Produkts entnommen wurden
NB
Laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werks­
eigenen Produktionskontrolle
NB
NB
NB
Tabelle 2
Vorgeschriebene Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) für
­verschiedene Produkte der Fenster- und Fassadenbranche
Bauprodukt
Grundlage
AVCP-System
Fenster und Aussentüren ohne Rauch/Feuer
EN 14351-1
3
Aussentüren mit der Fähigkeit zur Freigabe
EN 14351-1
1
Structural-Sealant-Glazing Typ II und IV
ETAG 002
1
Structural-Sealant-Glazing Typ I und III
ETAG 002
2+
Einachsige Bänder an Brandschutztüren
EN 1935
1
CUAP 04.05/12
1
Schlösser an Brandschutztüren
EN 12209
1
Mehrscheiben-Isolierglas
EN 1279-5
3
Mehrscheiben-Isolierglas mit Feuerwiderstand
EN 1279-5
1
prEN 14351-2
3/4
prEN 16034
1
Tore ohne Rauch/Feuer
EN 13241
3
Vorhangfassaden
EN13830
3
Mehrachsige Bänder an Brandschutztüren
Innentüren ohne Rauch/Feuer
Öffenbare Fenster und Abschlüsse (Türen/Tore) mit Rauch/Feuer
(Quelle ift Rosenheim)
FASSADE
FAÇADE
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Für Produkte im AVCP-System 1 muss der Hersteller eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle einschalten, damit diese ihm ein Zertifikat
zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit ausstellt.
Die Verantwortung der notifizierten Produktzertifizierungsstelle hat unter der BauPV zugenommen. Dies wird daran deutlich, dass die Produktzertifizierungsstelle im System 1 die Verantwortung für den gesamten Zertifizierungsprozess,
also von der Probekörperauswahl (Probekörperplanung) über die Probennahme im Herstellwerk,
die Prüfung (Typprüfung), die Überprüfung der
werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) bis
zur Zertifikatserteilung hat.
Zusammenfassung
(Quelle ift Rosenheim)
H = Aufgabe des Herstellers NB = Aufgabe der notifizierten Stelle
Das Zertifikat zur Bestätigung der
­Leistungsbeständigkeit
Im Zuge der Umsetzung der neuen BauPV treten
Neuerungen für Hersteller und notifizierte Stellen
in Kraft. Vorhandene Konformitätszertifikate, die
auf Grundlage der bisher gültigen Bauproduktenrichtline ausgestellt wurden, behalten ihre
Gültigkeit bis zum 31. Juni 2015 und können als
Grundlage für die Erstellung einer Leistungserklärung herangezogen werden.
Bei Produkten mit Anforderungen an den Feuerbzw. Rauchschutz (z. B. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse), welche dem Konformitätsbewertungssystem 1 unterliegen, ist als wesentliche
Änderung zu beachten, dass Hersteller sich nun
als Erstes an eine bereits nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Produktzertifizierungsstelle wenden müssen.
Quellenhinweise:
– ift Rosenheim
– Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

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