Infoblatt Gewerbe - Stadt Porta Westfalica

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Infoblatt Gewerbe - Stadt Porta Westfalica
Informationen zur Gewerbemeldung
Gewerbe ist eine Tätigkeit die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, ist dies von Ihnen zeitgleich bei dem Ordnungsamt
schriftlich anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte befindet. Sie erhalten
daraufhin eine Bestätigung (den sogenannten Gewerbeschein). Rechtsgrundlage ist
die Gewerbeordnung.
Anzeigepflichtig ist jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unabhängig davon,
ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird. Auch die Übernahme
eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren
Filiale muss angemeldet werden.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler (z.B. Ärzte,
Architekten, Künstler, etc.) sowie die Urproduktion (Landwirtschaft etc.).
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (siehe
Seite 2).
Denken Sie auch daran, dass Sie als Gewerbetreibender grundsätzlich
gewerbesteuerpflichtig sind und sich dieses auf Ihre Steuerveranlagung beim
Finanzamt auswirkt. Auch zur Mitgliedschaft in der IHK oder der Handwerkskammer
sind sie verpflichtet.
Formulare
Bekommen Sie bei uns im Rathaus I. Sie können diese aber auch auf unserer
Homepage downloaden. Beachten Sie bitte, dass bei einer GbR ( Gesellschaft
bürgerlichen Rechts ) jeder Gesellschafter eine Gewerbemeldung vornehmen muss.
Bei einer im Handelsregister eingetragenen Firma (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.)
wird zusätzlich auch eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt.
Gewerbemeldung in Porta Westfalica;
Bürgeramt, Hauptstraße 14, 32457 Porta Westfalica
Gebühren in Porta Westfalica
Gewerbeanmeldung:
20,- €
Gewerbeummeldung:
20,- €
(bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt und/ oder bei Änderung der Tätigkeit)
Gewerbeabmeldung:
kostenlos
(bei Aufgabe der Tätigkeit oder bei Verlegung in eine andere Stadt)
Reisegewerbekarte:
250,- €
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Häufige Fragen
Wer muss sein Gewerbe anzeigen ?
Jeder, der selbständig (auf eigene Rechnung) ein Gewerbe ausübt. Dabei ist es unerheblich, ob er
das Gewerbe neben- oder hauptberuflich ausübt. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden
Betriebes muss angezeigt werden. Die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer
unselbstständigen Zweigstelle ist an dem entsprechenden Ort anzuzeigen. Ebenso mehrere
Niederlassungen im selben Ort.
Wer ist von der Anzeigepflicht ausgenommen ?
Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), Freie Berufe
(siehe Freiberufler ) und Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung, Verpachtung eigener
Gebäude oder Grundstücke).
Was sind Freiberufler ?
Als Freiberufler bezeichnet man Personen, die wissenschaftlich, beratend, technisch, künstlerisch,
erzieherisch, unterrichtend oder mit "höheren Dienstleistungen" (z. B. Steuerberater, Ingenieure,
Journalisten, Heilberufe) tätig sind.
Im Einzelfall erfolgt die genaue Festlegung – ob Freiberufler oder nicht – über das Finanzamt (§ 18
Abs. 1 EStG). Freiberufler beantragen nur die Vergabe einer Steuernummer direkt beim zuständigen
Finanzamt.
Muss ich noch andere Behörden informieren?
Normalerweise nicht, da wir die meisten in Frage kommenden Behörden (u. a. Finanzamt, IHK bzw.
Handwerkskammer, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaften) informieren. Beachten Sie aber, dass wir
keine Gewerbegenehmigung ausstellen, sondern nur bestätigen, dass Sie das Gewerbe ausüben.
Sämtliche Genehmigungsvorschriften bleiben davon unberührt und müssen von Ihnen beachtet
werden.
Welche Gewerbe sind genehmigungspflichtig ?
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, u.a. für:
• Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Fachkundeprüfung)
• Reisegewerbe (Reisegewerbekarte)
• Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung)
• Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung)
• Herstellung von Waffen und Arzneimitteln (Fachkundeprüfung)
• Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften (Fachkundeprüfung)
• Handel mit Sittichen und Wirbeltieren (Fachkundeprüfung)
• Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession)
• Betrieb von Taxiunternehmen (Fachkundeprüfung und Konzession)
• Güterkraftverkehrs-Unternehmen (Fachkundeprüfung)
• Makler (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung)
• Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (Fachkundeprüfung)
• Personalvermittlung (Genehmigung des Arbeitsamtes)
• Buchführungshelfer (kfm. Ausbildung und 3jährige berufliche Praxis)
• Inkassobüro (Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz)
• Pflegedienste
• Handwerk (Handwerkskarte)
In diesen Fällen müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und ggf.
bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.
Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe?
Hier ist es entscheidend, wie Sie mit Ihren Kunden in Kontakt treten. Typische reisegewerbliche
Tätigkeiten sind der Vertreter an der Haustür oder auch der Standverkäufer auf dem Flohmarkt. Dabei
werden an Ort und Stelle Verträge ( Kauf oder Bestellung ) abgeschlossen. Beim stehenden Gewerbe
hingegen werben sie mit Ihrer Tätigkeit, der Kunde setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung, um ein
Geschäft abzuschließen. Typischerweise existiert im stehenden Gewerbe auch ein Ladengeschäft.
Muss ich Beiträge bei der Berufsgenossenschaft bezahlen?
Jeder Gewerbetreibende muss sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden. Ob die
Versicherung beitragsfrei oder beitragspflichtig ist, erfahren sie bei der für ihren Bereich zuständigen
Berufsgenossenschaft ( siehe unter: Wichtige Telefonnummern ).
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Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich umfassend informieren.
Es kann auch hilfreich sein, mit einer / einem/ einer SteuerberaterIn über Ihr Vorhaben zu sprechen.
www.go.nrw.de
Fragen zu Handelsbetrieben, Genehmigungen etc.
Fragen zu Handwerksbetrieben, Eintragung in der
Handwerksrolle etc.
Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brandström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 554-0
Zweigstelle Minden, Simeonsplatz 3
32427 Minden
Tel.: 0571 / 385 38 - 0
Internet: www.bielefeld.ihk.de
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu
Bielefeld
Obernstr. 48, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 5608-0
Internet: www.handwerk-owl.de
Kreishandwerkerschaft Minden, Goethestr. 31
32427 Minden
Tel.: 0571 / 82 82 222
Fragen zu Namensschutz, Urheberrechten etc.
Allgemeine Beratung zur Existenzgründung
PIC Patent & Innovationszentrum
Nikolaus-Dürkopp-Str.11
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 96 50 50
Internet: www.pic-bielefeld.de
AGW-Beratung GmbH
Ringstr. 9
32427 Minden
Tel.: 0571 / 64 57 03
Internet: www.agw-minden.de
Fragen zu Steuern etc.
Fragen zur Gewerbesteuer
Finanzamt Minden
Heidestr. 10
32423 Minden
Tel.: 0571 / 804-1
Internet: www.bff-online.de
Stadt Porta Westfalica
Sachgebiet Kämmerei und Steuern
Kempstr. 1
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 / 791- 245
Fragen zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO
Fragen zu Gaststätten und Reisegewerbe
Kreis Minden-Lübbecke
Ordnungsamt
Portastr.13, 32423 Minden
Tel.: 0571 / 807-2165
www.minden-luebbecke.de
Stadt Porta Westfalica
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 / 791- 256
Fragen zu Berufsgenossenschaften
Baurechtliche Fragen ( z.B. Nutzungsänderung )
Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstraße 111, 53754 Sankt Augustin
Tel.: 0 22 41 / 2 31-01
Internet: www.hvbg.de
Stadt Porta Westfalica
Sachgebiet Bauordnung
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 / 791- 330
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Stadt Porta Westfalica
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica
[email protected]
Tel.: 0571/ 791-255
Fax: 0571/791-432
Die Meldungen können Sie in unserem Bürgeramt, Hauptstraße 14 im Rathaus II vornehmen!
Öffnungszeiten: Mo 07:30 – 16:00 Uhr, Di 09:00 – 16:00 Uhr, Mi 09:00 – 13:00 Uhr, Do 09:00 – 19:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr
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