DMP Diabetes - Anlage 1a: Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit
Transcrição
DMP Diabetes - Anlage 1a: Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit
Anlage 1 a zur Vereinbarung nach § 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V Strukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit Anerkennung als DSP Voraussetzungen Beschreibung 1. Fachliche Voraus- Grundsatz: setzungen diabetolo- Der eine DSP führende Arzt muss in Vollzeit tätig sein und über gischer Schwerpunkt- umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrun- praxen gen in der Diabetologie verfügen; in Ausnahmefällen kann hiervon - insbesondere bei einem anerkannten, anders nicht zu deckenden Versorgungsbedarf - abgewichen werden. Daneben soll er im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig sein. Facharzt für Allgemeinmedizin: - Anerkennung als Diabetologe DDG oder - 80-stündiges Curriculum der DDG und eine mindestens 2jährige internistische Weiterbildung mit mindestens einjähriger Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung innerhalb der letzten acht Jahre oder - die Berechtigung zum Führen einer Bezeichnung aus dem Gebiet Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie Facharzt/-ärztin für Innere Medizin: - Anerkennung als Diabetologe DDG oder - 80-stündiges Curriculum der DDG und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung innerhalb der letzten acht Jahre oder - die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie und Diabetologie und eine mindestens einjährige 4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 55 Voraussetzungen Beschreibung Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung - die Berechtigung zum Führen einer Bezeichnung aus dem Gebiet Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie 2. Mindestanzahl Diabetiker Betreuung von mindestens 50 Typ 1-Diabetikern und 250 Typ 2-Diabetikern je Quartal. Erfahrung in der Patientenschulung von mindestens 25 Typ 1-Diabetikern und 50 Typ 2Diabetikern im Jahr. 3. Teilnahme an Fort- - bildungsveran- Information durch den KVWL Pluspunkt Extra (Arztmanual) bzw. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung. staltungen/ - Mindestens 1 x jährliche diabetesspezifische Fortbildung. Qualitätszirkeln - Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln (2 x jährlich). Die Teilnahme an Fortbildungen/Qualitätszirkeln ist der KVWL nach Aufforderung nachzuweisen. 4. Ergänzende Anforderungen zur Betreuung von Typ 1-Diabetikern - a) „zur Einleitung und Behandlung von jährlich mindestens 9 Patienten mit Insulin- Dauerbehandlung von pumpe. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie“ - b) „zur Behandlung Betreuung von mindestens 5 schwangeren insulinpflichtigen von insulinpflichtigen Diabetikerinnen in zwei Jahren und Zusammenarbeit mit einem schwangeren Frauen Perinatal-Zentrum. mit Diabetes mellitus Typ 1“ - c) „zur Behandlung Ausreichende Erfahrung in der Behandlung des diabetischen von Patienten mit Dia- Fußsyndroms bzw. Zusammenarbeit mit entsprechend qualifi- betes mellitus Typ 1 zierten Fachdisziplinen und -berufen. 4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 56 Voraussetzungen Beschreibung mit diabetischem Fußsyndrom“ Zusätzliche Anforderung nichtärztliches Personal: Geschultes medizinisches Assistenzpersonal insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung. 5. Fachliche Vorausset- Qualifikation nichtärztlichen Personals: zungen nichtärztlichen Die DSP muss über mindestens eine angestellte Vollzeitkraft Personals bzw. entsprechende Teilzeitkräfte verfügen, die eine kontinuierliche nichtärztliche Betreuung der Diabetiker während der Sprechstundenzeiten (einschließlich Schulungen) sicherstellt. Als nichtärztliches Personal für die Schulung und Patientenbetreuung von Typ 2-Diabetikern sind Diabetesberaterinnen (nach DDG-Richtlinien) und Diabetesassistentinnen (nach DDGRichtlinien) oder mit einer der DDG vergleichbaren Ausbildung qualifiziert. Die Betreuung und Schulung von Typ 1-Diabetikern ist einer Diabetesberaterin (DDG) vorbehalten. Der KVWL sind die Beschäftigungsnachweise vorzulegen. Die Ausbildung der Diabetesberater/in (DDG) ist gekennzeichnet durch: - Die Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. - Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und 1000 Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung bzw. Unterricht nachzuweisen sind. Die Teilnahme des nichtärztlichen Personals an mindestens einer Diabetes-Fortbildungsveranstaltung (z.B. Akademie, ZI) im Kalenderjahr ist der KVWL nach Aufforderung nachzuweisen. Ergänzend ist die Zusammenarbeit mit einem/r Ökothrophologen/in oder Diätassistenten/in und einem/r medizinischen Fußpfleger/in bzw. Podologen/in erforderlich. 4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 57 Voraussetzungen Beschreibung 6. Apparative Ausstat- Die DSP muss so ausgestattet sein, dass die Diagnostik und tung der Praxen Therapie akuter Situationen sowie Einzel- und Gruppenschulungen möglich sind. Die Voraussetzungen zur Durchführung von Diabetiker-Schulungen richten sich nach Anlage 20 und sind gegenüber der KVWL nachzuweisen. Im Einzelnen sind folgende Anforderungen sicherzustellen: - Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Vertragsarztpraxis/Einrichtung - Blutdruckmessung methodisch standardisiert nach internationalen Empfehlungen1 - 24 Stunden-Blutdruckmessung2 - Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung3 und HbA1c-Messung 7 (Messung der Blutglukosekonzentration im venösen Plasma) - EKG6 - Belastungs-EKG, 4,6,7 - Sonographie5, 6 2 Messung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen 4 Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. 5 Fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie zur „Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)“ in der jeweils gültigen Fassung. 3 4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 58 Voraussetzungen Beschreibung - Doppler- oder Duplexsonographie 6, 7 - Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament) 7. Patientenschulungen einschließlich räumli- Die Schulung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 muss in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen. Die cher Voraussetzungen Qualifikation der Leistungserbringer muss der Anlage 20 „Patientenschulungen“ entsprechen. 24-Stunden Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms und der Ersteinstellungsphase. Ein Raum, der vornehmlich für Gruppenschulungen zur Verfügung steht und über Unterrichtsmedien und Projektionsmöglichkeiten verfügt. Ein Raum für Einzelschulungen muss vorhanden sein. 6 Untersuchung kann auch als Auftragsleistung veranlasst werden 4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 59