Basel II - VR-Bank Hunsrück
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Basel II - VR-Bank Hunsrück
VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 54497 Morbach Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement ............................................................................................................................ 3 2 Eigenmittel ......................................................................................................................................... 5 3 Adressenausfallrisiko ......................................................................................................................... 7 4 Derivate Adressenausfallrisikopositionen ........................................................................................ 11 5 Marktrisiko ........................................................................................................................................ 11 6 Operationelles Risiko ....................................................................................................................... 11 7 Beteiligungen im Anlagebuch .......................................................................................................... 11 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ................................................................................................ 12 9 Verbriefungen .................................................................................................................................. 13 10 Kreditrisikominderungstechniken ..................................................................................................... 14 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 2 1 Risikomanagement Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäftsund Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in den vom Vorstand festgelegten Geschäfts- und Teilstrategien beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Die vom Vorstand in die Teilstrategien integrierte Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Risikotragfähigkeit Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und die Operationellen Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 3 Risikodeckungsmasse Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Liquiditätsrisiko Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controlling-Prozess. Im dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingungen einzuhalten. Risikoberichterstattung Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 4 2 Eigenmittel Eingezahltes Kapital und Haftsumme Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 15,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 300,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist bei Erwerb der Mitgliedschaft auf einen Anteil begrenzt. Angemessenheit der Eigenmittel Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Modifiziertes verfügbares Eigenkapital Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen (in TEUR): Kernkapital davon eingezahltes Kapital verbleibender Mitglieder davon offene Rücklagen darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile davon bereits abgezogenen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 28.739 1.983 20.286 0 6.500 0 30 0 + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 15.192 = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 43.931 Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 0 Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 5 Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisikostandardansatz Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenkapitalanforderung TEUR Kreditrisiko Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 677 61 Unternehmen 5.291 Mengengeschäft 5.491 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.578 Investmentanteile 1.546 Beteiligungen 371 Sonstige Positionen 213 Überfällige Positionen 648 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Eigenkapitalanforderung insgesamt 1.801 17.677 Unsere Gesamtkapitalquote betrug 19,88 %, unsere Kernkapitalquote 13,01 %. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 6 3 Adressenausfallrisiko Definition von „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken 244.918 Wertpapiere Derivative Instrumente 143.731 0 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 241.824 45.792 0 2.963 84.251 0 131 13.688 0 7 Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Derivative Instrumente Wertpapiere Privatkunden 113.694 0 0 Firmenkunden 131.224 143.731 0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 25.540 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 16.279 12.104 0 Baugewerbe 12.006 1.239 0 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 15.658 512 0 8.664 62.954 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 16.298 0 0 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 23.149 3.003 0 Sonstige 13.630 63.919 0 Kreditinstitute Unter Position „Sonstige“ sind die Branchen aufgeführt, die einen Anteil von weniger als 5 % je Forderungsart haben. Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 83.225 41.500 0 1 bis 5 Jahre 61.876 58.543 0 > 5 Jahre 99.817 43.688 0 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 8 Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR): Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Hauptbranchen Privatkunden Bestand an EWB bzw. Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösung von EWB/RST 2.175 1.041 124 10.714 4.225 1264 Verarbeitendes Gewerbe 4.375 1.687 Groß- und Einzelhandel 2.035 598 Dienstleistungen 3.473 1.610 831 330 12.889 5.266 Firmenkunden darunter: Sonstige (kleiner 10 % des Gesamtvolumens) Summe 1388 Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 461 TEUR. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 80 TEUR reduziert. Eine Aufteilung nach Branche bzw. Region ist nicht möglich, da die Pauschalwertberichtigung nicht für konkrete Forderungspositionen gebildet wurde. Im Berichtsjahr betrugen die Direktabschreibungen TEUR 67 und die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen TEUR 227. Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen (in TEUR): Bedeutende Regionen Deutschland Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB 12.889 5.266 EU 0 0 Nicht-EU 0 0 12.889 5.266 Summe 461 Das Geschäftsgebiet der VR-Bank Hunsrück-Mosel eG ist regional begrenzt; auf eine regionale Darstellung der Forderungen haben wir daher verzichtet. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 9 Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode 4.363 2.105 717 535 5.216 50 0 0 0 50 541 0 80 0 461 Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie „Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen“ wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Fitch, Moodys sowie Standard & Poor’s nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 38.389 44.399 10 7.658 7.658 20 35.842 39.444 35 58.204 57.776 50 10.993 10.993 70 0 1.088 75 136.856 129.800 100 76.258 73.436 150 4.783 4.384 200 0 0 27.243 27.243 0 0 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 10 4 Derivate Adressenausfallrisikopositionen Derivate Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. 5 Marktrisiko Für Marktpreisrisiken bestehen keine Eigenmittelanforderungen. 6 Operationelles Risiko Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. 7 Beteiligungen im Anlagebuch Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR Beizulegender Zeitwert TEUR Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 3 3 4.629 4629 Andere Beteiligungspositionen Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 11 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos werden vorgenommen. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus grundsätzlich periodisch mit Hilfe der ZinselastizitätenBilanz gemessen und gesteuert. Ergänzend wird das Zinsänderungsrisiko barwertig mit dem VRControl-Programm „Zinsmanagement“ gemessen. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG ist eine regelmäßige Prüfung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert erforderlich. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit + 200 Basispunkten bzw. 200 Basispunkten verwendet. Zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres beziffern sich diese von der Bankenaufsicht vorgegebenen sogenannten Basel II – Risikokennziffern wie folgt: Zins-Szenario Rückgang des Zinsbuchbarwertes + 200 BP (adhoc) - 200 BP (adhoc) 13.420 TEUR - - 11.426 TEUR Anstieg des Zinsbuchbarwertes Risikokennziffer nach Basel II Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 30,55 % 26,01 % 12 Periodische GuV-Messung Bei der periodischen GuV-Messung legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich unterjährig abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Ausgehend von unserem Planszenario werden die Auswirkungen hiervon abweichender Zinsszenarien ermittelt. Zur Quantifizierung der Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken verwenden wir folgende Zinsszenarien: Prognose-Minus Prognose-Plus Minus 97 / 99 Plus 97 / 99 (fallende Zinsen gegenüber Zinsprognose) (steigende Zinsen gegenüber Zinsprognose) (historische Zeitreihen) (historische Zeitreihen) Zinsänderungsrisiko Prognose-Minus Prognose-Plus Minus 99 Plus 99 Rückgang der Erträge Erhöhung der Erträge - 38 TEUR 215 TEUR - 4 TEUR - 2121 TEUR - „Plus 99“ betrachten wir dabei als Stress-Szenario. Zeitpunkt und Bewertung Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 9 Verbriefungen Verbriefungen bestehen nicht. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 13 10 Kreditrisikominderungstechniken Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Sicherungsinstrumente Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält. a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen b) Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungsgeber Bareinlagen in unserem Haus Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens Anach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Markt- und Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. konzentrationen Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 14 Gesicherte Positionswerte je Forderungsklasse Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte in TEUR, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten Unternehmen 1.559 1.255 Mengengeschäft 5.505 1.551 Durch Immobilien besicherte Positionen 600 130 Überfällige Positionen 312 91 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung VR-Bank Hunsrück-Mosel eG 15