Basel II - VR-Bank Hunsrück

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Basel II - VR-Bank Hunsrück
VR-Bank Hunsrück-Mosel eG
54497 Morbach
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
per 31.12.2013
Inhaltsverzeichnis
1
Risikomanagement ............................................................................................................................ 3
2
Eigenmittel ......................................................................................................................................... 5
3
Adressenausfallrisiko ......................................................................................................................... 7
4
Derivate Adressenausfallrisikopositionen ........................................................................................ 11
5
Marktrisiko ........................................................................................................................................ 11
6
Operationelles Risiko ....................................................................................................................... 11
7
Beteiligungen im Anlagebuch .......................................................................................................... 11
8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ................................................................................................ 12
9
Verbriefungen .................................................................................................................................. 13
10
Kreditrisikominderungstechniken ..................................................................................................... 14
Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung
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2
1 Risikomanagement
Geschäfts- und Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäftsund Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in den vom Vorstand festgelegten Geschäfts- und Teilstrategien beschrieben.
Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Die
vom Vorstand in die Teilstrategien integrierte Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten.
Risikosteuerung
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme
und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen

Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen

Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Risikotragfähigkeit
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die
Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch
das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten
stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen
Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und die Operationellen Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann
und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten
werden als unwesentlich eingestuft.
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Risikodeckungsmasse
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen
Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen
zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Liquiditätsrisiko
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controlling-Prozess. Im dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingungen einzuhalten.
Risikoberichterstattung
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger
bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im
Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
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2 Eigenmittel
Eingezahltes Kapital und Haftsumme
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft
sich auf 15,00 EUR.
Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 300,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist
bei Erwerb der Mitgliedschaft auf einen Anteil begrenzt.
Angemessenheit der Eigenmittel
Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken
quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie
folgt zusammen (in TEUR):
Kernkapital
davon eingezahltes Kapital verbleibender Mitglieder
davon offene Rücklagen
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile
davon bereits abgezogenen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG
darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
28.739
1.983
20.286
0
6.500
0
30
0
+
Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der
Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
15.192
=
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
43.931
Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
0
Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
0
Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
0
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Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisikostandardansatz
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken,
Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Kreditrisiko
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
677
61
Unternehmen
5.291
Mengengeschäft
5.491
Durch Immobilien besicherte Positionen
1.578
Investmentanteile
1.546
Beteiligungen
371
Sonstige Positionen
213
Überfällige Positionen
648
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
1.801
17.677
Unsere Gesamtkapitalquote betrug 19,88 %, unsere Kernkapitalquote 13,01 %.
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3 Adressenausfallrisiko
Definition von „notleidend“
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen
Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen
Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“
verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG)
kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag ohne
Kreditrisikominderungstechniken
244.918
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
143.731
0
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
EU
Nicht-EU
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241.824
45.792
0
2.963
84.251
0
131
13.688
0
7
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
Privatkunden
113.694
0
0
Firmenkunden
131.224
143.731
0
 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
und Fischzucht
25.540
0
0
 Verarbeitendes Gewerbe
16.279
12.104
0
 Baugewerbe
12.006
1.239
0
 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
15.658
512
0
8.664
62.954
0
 Grundstücks- und Wohnungswesen
16.298
0
0
 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe)
23.149
3.003
0
 Sonstige
13.630
63.919
0
 Kreditinstitute
Unter Position „Sonstige“ sind die Branchen aufgeführt, die einen Anteil von weniger als 5 % je Forderungsart haben.
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
83.225
41.500
0
1 bis 5 Jahre
61.876
58.543
0
> 5 Jahre
99.817
43.688
0
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Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko
haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der
Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR):
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Hauptbranchen
Privatkunden
Bestand an
EWB bzw.
Rückstellungen
Nettozuführung/
Auflösung
von EWB/RST
2.175
1.041
124
10.714
4.225
1264
Verarbeitendes Gewerbe
4.375
1.687
Groß- und Einzelhandel
2.035
598
Dienstleistungen
3.473
1.610
831
330
12.889
5.266
Firmenkunden
darunter:
Sonstige (kleiner 10 % des Gesamtvolumens)
Summe
1388
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 461 TEUR. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 80 TEUR reduziert. Eine Aufteilung nach Branche bzw. Region ist nicht möglich, da die Pauschalwertberichtigung nicht für konkrete Forderungspositionen gebildet wurde.
Im Berichtsjahr betrugen die Direktabschreibungen TEUR 67 und die Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen TEUR 227.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen (in TEUR):
Bedeutende
Regionen
Deutschland
Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Bestand
PWB
12.889
5.266
EU
0
0
Nicht-EU
0
0
12.889
5.266
Summe
461
Das Geschäftsgebiet der VR-Bank Hunsrück-Mosel eG ist regional begrenzt; auf eine regionale Darstellung der Forderungen haben wir daher verzichtet.
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Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Rückstellungen
PWB
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
Verbrauch
Endbestand der Periode
4.363
2.105
717
535
5.216
50
0
0
0
50
541
0
80
0
461
Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie „Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen“ wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Fitch,
Moodys sowie Standard & Poor’s nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
38.389
44.399
10
7.658
7.658
20
35.842
39.444
35
58.204
57.776
50
10.993
10.993
70
0
1.088
75
136.856
129.800
100
76.258
73.436
150
4.783
4.384
200
0
0
27.243
27.243
0
0
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
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4 Derivate Adressenausfallrisikopositionen
Derivate Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht.
5 Marktrisiko
Für Marktpreisrisiken bestehen keine Eigenmittelanforderungen.
6 Operationelles Risiko
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
7 Beteiligungen im Anlagebuch
Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen
Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick
über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Börsengehandelte Positionen
0
0
Nicht börsengehandelte Positionen
3
3
4.629
4629
Andere Beteiligungspositionen
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8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der
Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos werden vorgenommen. Die
gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Messung des Zinsänderungsrisikos
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus grundsätzlich periodisch mit Hilfe der ZinselastizitätenBilanz gemessen und gesteuert. Ergänzend wird das Zinsänderungsrisiko barwertig mit dem VRControl-Programm „Zinsmanagement“ gemessen.
Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos
Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG ist eine regelmäßige Prüfung der Auswirkungen einer plötzlichen und
unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert erforderlich. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos
werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit + 200 Basispunkten bzw. 200 Basispunkten verwendet.
Zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres beziffern sich diese von der Bankenaufsicht vorgegebenen sogenannten Basel II – Risikokennziffern wie folgt:
Zins-Szenario
Rückgang des Zinsbuchbarwertes
+ 200 BP (adhoc)
- 200 BP (adhoc)
13.420 TEUR
-
-
11.426 TEUR
Anstieg des Zinsbuchbarwertes
Risikokennziffer nach Basel II
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30,55 %
26,01 %
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Periodische GuV-Messung
Bei der periodischen GuV-Messung legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.

Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich unterjährig abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Ausgehend von unserem Planszenario werden die Auswirkungen hiervon abweichender Zinsszenarien
ermittelt. Zur Quantifizierung der Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken verwenden wir folgende
Zinsszenarien:




Prognose-Minus
Prognose-Plus
Minus 97 / 99
Plus 97 / 99
(fallende Zinsen gegenüber Zinsprognose)
(steigende Zinsen gegenüber Zinsprognose)
(historische Zeitreihen)
(historische Zeitreihen)
Zinsänderungsrisiko
Prognose-Minus
Prognose-Plus
Minus 99
Plus 99
Rückgang der Erträge
Erhöhung der Erträge
-
38 TEUR
215 TEUR
-
4 TEUR
-
2121 TEUR
-
„Plus 99“ betrachten wir dabei als Stress-Szenario.
Zeitpunkt und Bewertung
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
9 Verbriefungen
Verbriefungen bestehen nicht.
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10 Kreditrisikominderungstechniken
Verwendung
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Aufrechnungsvereinbarungen
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen
wir keinen Gebrauch.
Sicherungsinstrumente
Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die
Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in
Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der
einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält.
a) Gewährleistungen



Bürgschaften und Garantien
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
b) Finanzielle Sicherheiten

Gewährleistungsgeber
Bareinlagen in unserem Haus
Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um

öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),

inländische Kreditinstitute,

Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens Anach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Markt- und
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
konzentrationen
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in
unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
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14
Gesicherte Positionswerte je Forderungsklasse
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte in TEUR,
die besichert sind durch
berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen
finanzielle Sicherheiten
Unternehmen
1.559
1.255
Mengengeschäft
5.505
1.551
Durch Immobilien besicherte Positionen
600
130
Überfällige Positionen
312
91
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