Beschlussvorlage Nr. 176/2016 öffentlich

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Beschlussvorlage Nr. 176/2016 öffentlich
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beschlussvorlage Nr. 176/2016
22.06.2016
öffentlich
Betreff:
Soziale Stadt - Auf der Horst
- Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen -
Beratungsfolge
verhandelt
am:
Stadtteilbeirat Auf der Horst
03.08.2016
Ortsrat Garbsen
Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung
Verwaltungsausschuss
10.08.2016
Rat
05.09.2016
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
TOP
ja
nein
Enthalt.
24.08.2016
31.08.2016
ja
nein
X
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Garbsen stimmt der als Anlage 1 beigefügten Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen im Sanierungsgebiet Garbsen – „Auf der Horst“
zu. Die Modernisierungsrichtlinie ersetzt die bisher durch den Rat am 10.05.2010 beschlossene Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen.
Vorlage und eventuelle Anlagen können eingesehen werden unter:
www.garbsen.de → Servicelink → Ratsinformation → Recherche
→ Kategorie → Vorlage → Suchbegriff (Vorlagen-Nr./Betreff)
-2Sachverhalt:
Allgemeines
Für Wohnumfeldverbesserungen z. B. für die Neugestaltung von Spielplätzen durch
private Eigentümer, wurde im Jahr 2010 die Förderrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen für das Sanierungsgebiet „Auf der Horst – Soziale Stadt“ (Beschlussvorlage 070/2010) beschlossen. Sie setzt finanzielle Anreize für Eigentümer, um private
Investitionen im Sanierungsgebiet durchzuführen.
Neuerungen
Die bisher geltende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und angepasst. Die Förderung
soll weiterhin den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung im Sinne der Sanierungsziele verfolgen.
Auf Grund der Geschehnisse der vergangenen Jahre und der Anregungen von Bürgern
sollen zukünftig auch Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit und des Brandschutzes in einem Umfang von maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
(brutto) bezuschusst werden. Unter diese Wohnumfeldverbesserungen fallen beispielsweise die brandschutztechnische Aufwertung von Müllsammelplätzen oder Maßnahmen
für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität zur Förderung einer guten Nachbarschaft.
Auch die Aufwertung von Außenanlagen fällt zukünftig unter den Punkt Wohnumfeldverbesserungen. Dadurch entfällt die bisherige Obergrenze für die Bezuschussung in
Höhe von 35.000 Euro und die förderfähigen Investitionskosten (brutto) können mit
50 % statt bisher mit 20 % gefördert werden. Dadurch soll der Anreiz für private Investoren erhöht werden, gegebenenfalls auch kostenintensive Erneuerungen vorzunehmen, da bisher noch keine Anträge auf Bezuschussung von Maßnahmen für die Erneuerung von Außenanlagen gestellt wurden.
Im Bereich der privaten Spielplätze besteht nach wie vor größerer Erneuerungsbedarf.
Fördermittel wurden in der Vergangenheit nur im geringen Umfang in Anspruch
genommen. Bisher wurden die lediglich die Spielplätze Nr. 22, 25, 26, 27 (siehe Anlage
Modernisierungsrichtlinie: Dokumentation der Spielplätze im Sanierungsgebiet) umgestaltet und mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Die Spielplätze werden nach wie vor in
der Dokumentation aufgeführt, um die Bezuschussung für weitere Umgestaltungen zu
ermöglichen.
Um den Anreiz für private Investoren zu erhöhen, sollen zukünftig förderfähige Investitionskosten für die Spielplatzerneuerung mit maximal 50 % statt bisher 25 % bezuschusst werden.
Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe wird mit Beschluss des jährlichen Wirtschaftsplanes getroffen.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt, wie bisher auch, durch den Abschluss einer
Ordnungsmaßnahmenvereinbarung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
-3Kosten
In der Fortschreibung des Rahmenplanes (Beschlussvorlage 047/2016) sind für
Wohnumfeldverbesserungen 50.000 Euro Fördermittel eingestellt worden. Die Aufteilung und Bereitstellung der Mittel pro Haushaltsjahr erfolgt über die jährliche Aufstellung der Wirtschaftspläne.
Der Beschluss der Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen wirkt sich
finanziell nicht auf den städtischen Haushalt aus, da die Gelder nur im Rahmen der
bewilligten Städtebaufördermittel zur Verfügung gestellt werden.
In Vertretung
Frank Hauke
Stadtbaurat
Anlagen: 1. Modernisierungsrichtlinie - Entwurf 2016 2. Modernisierungsrichtlinie 2010

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