die bessere Riester-Rente? - Verbraucherkommission Baden
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die bessere Riester-Rente? - Verbraucherkommission Baden
Druckversion Zum Ausdrucken des Textes benutzen Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers. Private A ltersvorsorge Vorsorgekonto: die bessere Riester-Rente? Führt die Förderung der privaten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente in die Sackgasse? "Ökotest" und die Verbraucherkommission Baden-Württemberg meinen ja und fordern stattdessen die Einführung eines Altersvorsorgekontos. Was ist das, wie soll es funktionieren? Knapp 15 Millionen abgeschlossene Riester-Verträge (Stand November 2011): Für die Bundesregierung ist die private Altersvorsorge – benannt nach ihrem Erfinder, dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) – ein Erfolg. Doch seit ihrer Einführung 2001 hagelte es immer wieder Kritik und zum zehnjährigen Jubiläum wurden große Geschütze aufgefahren. "Die Rendite der Verträge ist oft so schlecht wie beim Sparstrumpf" bemängelten das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW und die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung in einer Studie. "Die Bundesregierung tut nichts" Will Riester abschaffen: Jürgen Stellpflug Für das Verbrauchermagazin "Ökotest", das sich schon seit vielen Jahren kritisch mit der Riester-Rente auseinandersetzt, ist die Sache klar: "Die Kosten fressen die Zulagen auf." Die von der Finanzwirtschaft angebotenen Produkte zur Riester-Rente seien "intransparent, teuer und unflexibel". Deshalb lautet die Forderung: "Riester-Rente abschaffen, ein Altersvorsorgekonto einführen." "Ökotest" greift dabei eine Idee der Verbraucherkommission Baden-Württemberg auf. Sie brachte das Altersvorsorgekonto (AVK) bereits 2010 ins Gespräch. Die Verbraucherminister forderten daraufhin die Bundesregierung auf, das AVK zu prüfen. Ohne Erfolg, denn "die Bundesregierung tut nichts", sagt Ökotest-Chefredakteur Jürgen Stellpflug gegenüber SWR.de: "Wir haben uns die Frage gestellt: Wie schaffen wir es, dass die Menschen tatsächlich privat für ihr Alter vorsorgen und nicht in die Altersarmut rutschen? 15 Millionen werden als Erfolg gefeiert, dabei müssten es drei Mal so viele sein." Die Verbraucherkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die baden-württembergische Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Verbraucherpolitik berät. Sie wurde 2005 auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Günther Oettinger gegründet. Wie die Verbraucherkommission ist Stellpflug überzeugt: "Korrekturen am System reichen nicht. Von der Förderung kommt viel zu wenig bei den Versicherten an." Das derzeitige System sei nicht auf eine möglichst hohe Altersvorsorge angelegt, sondern auf eine Gewinnmaximierung der Versicherungsgesellschaften. Deshalb will Stellpflug den Systemwechsel. Was ist das Altersvorsorgekonto? Das Konto soll einfach, kostengünstig und transparent sein. Es soll von einer Non-Profit-Institution angeboten werden, die nicht daran verdienen will, z.B. durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. So entfallen Vertriebs-, Wechsel- und Abschlusskosten, die Verwaltungskosten würden möglichst gering gehalten. Die Institution soll in einem ersten Schritt eine Anlageform ähnlich dem Banksparplan anbieten. In einem weiteren könnte dann weitere Anlageformen mit unterschiedlichen Chancen- und Risiken erfolgen. Die staatliche Förderung soll wie bisher durch steuerliche Begünstigung und Zulagen erfolgen. Fürs Alter vorgesorgt? Im Gegensatz zu bestehenden Riester-Verträgen soll das angesparte Kapital grundsätzlich vererbbar sein. Um eine möglichst hohe Ansparsumme zu erreichen, fordert Stellpflug eine weitere Änderung: Die Absicherung des so genannten Langlebigkeitsrisikos. Momentan schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versicherungen die Rentenauszahlung übernehmen müssen, wenn die Rentenbezieher mehr als 85 Jahre alt werden. Die Versicherungen verlangen dafür bis zu 40 Prozent des angesparten Kapitals. Dabei seien maximal zehn bis 15 Prozent realistisch, meint Stellpflug und will das "Langlebigkeitsrisiko" deshalb vom Steuerzahler abdecken lassen. Das sei durch die geringere Gefahr der Altersarmut dank des AVK gegenfinanziert. So bewerten andere Verbraucherschützer die Riester-Rente Finanztest Verbraucherzentrale RP Verbraucherzentrale BW "Die Riester-Rente könnte verbraucherfreundlicher sein, aber wir halten sie weiterhin für sinnvoll als Altersvorsorge. Dank der Zulagen gibt es nichts vergleichbares, gerade für Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Es kommt allerdings auf das Produkt an – es sollte möglichst kostengünstig sein und man sollte nicht einfach das erstbeste Angebot nutzen." Theodor Pischke von "Finanztest" "Grundsätzliche ist die Riester-Rente ein sinnvolles Instrument der Altersvorsorge. Wir empfehlen, sich damit zu beschäftigen. Das A und O ist die richtige Produktwahl. Man muss sich über die verschiedenen Möglichkeiten wie Wohnriester, Banksparplan, Fondssparen informieren." Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz "Die Riester Rente bietet vielen Sparern eine interessante Förderung und ist zugleich auch relativ flexibel. Wichtig ist, dass die Förderquote, also das Verhältnis von Steuervorteilen und Zulagen zu den gesamten Beiträgen hoch ist. Denn man muss bedenken, dass die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig ist. Es gibt daher Konstellationen, wo Anleger eine negative Förderung haben, also ohne Riester-Förderung besser fahren." Niels Nauhauser, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Kritik an der Ausgestaltung der Riester-Rente hat auch das Verbrauchermagazin "Finanztest", das sie aber grundsätzlich weiterhin befürwortet. Auch die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Josephine Holzhäuser, hält die Riester-Rente noch immer für sinnvoll. "Auflösen wäre die schlechteste Lösung" "Wir haben die Sorge, dass aufgrund der schlechten Presse der Riester-Rente die Menschen entweder zum Schluss kommen, gar nichts zu machen oder noch schlimmer ihren bestehenden Vertrag aufzukündigen", sagt sie gegenüber SWR.de. "Das wäre völlig falsch. Man kann über den Wechsel in einen anderen Vertrag oder eine Einstellung der Beitragszahlungen nachdenken, aber eine Auflösung wäre die schlechteste Lösung." Wer darf riestern? Zulagen Antrag Lohnt riestern? Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Beamte, pflichtversicherte Selbstständige, Arbeitslosengeld-Empfänger, geringfügig Beschäftige (bis 400 Euro, die Sozialversicherung bezahlen) dürfen "riestern". Bei Ehepaaren reicht es, wenn ein Partner anspruchsberechtigt ist. Riestern ist auf vier Arten möglich: als Bank- oder Fondssparplan, als Rentenversicherung oder als "Wohn-Riestern". Dabei kann man entweder einen "Bausparvertrag" abschließen oder die Riester-Gelder zur Darlehenstilgung bzw. den Hauskauf oder bau einsetzen. Für Alleinstehende gibt es 154 Euro, Ehepaare erhalten 308 Euro. Pro Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, gibt es noch einmal 185 Euro. Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, gibt es 300 Euro. Die volle Förderung (oder eine entsprechende Steuervergünstigung) erhält, wer vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres minus Zulagen einbezahlt. Es kann aber auch weniger einbezahlt werden, dann erhält man die anteilige Förderung. Auch ein Aussetzen der Zahlung ist möglich. Die Förderobergrenze liegt bei 2.100 Euro. Für Geringverdiener liegt das Minimum bei 60 Euro im Jahr. Der jährliche Zuschuss muss beantragt werden. Seit 2005 gilt: Hat der Kunde seine Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft einmal bevollmächtigt, kann diese für ihn jedes Jahr die Zulage beantragen. Laut der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verschenken die Bundesbürger jährlich Millionen, weil Zuschüsse nicht beantragt werden. Ändern sich die Lebensumstände, kann es sein, dass Zulagen wieder zurückgezahlt werden müssen - beispielsweise wenn ein Riester-Vertrag vorzeitig aufgelöst und nicht durch einen neuen ersetzt wird. Das gleiche gilt, wenn der Vertragsnehmer stirbt und seine Erben den Vertrag kündigen. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich riestern vor allem für drei Gruppen: für Familien mit Kindern, für Geringverdiener und für gut verdienende Singles. Die ersten beiden Gruppierungen profitieren durch die Zulagen, letztere durch Steuervergünstigungen. Bei Geringverdienern gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Wenn die gesetzliche Rente unter die so genannte Grundsicherung im Alter fällt, dann wird das Riestervermögen voll angerechnet und die staatliche Hilfe entsprechend gekürzt. Für alle anderen Sparer gilt: Ob riestern sich lohnt, hängt letztlich davon ab, wie hoch die Rendite des Sparvertrags ausfällt. Und da gibt es gute und schlechte Anbieter. Autor: Peter Mühlfeit Letzte Änderung am: 10.01.2012, 13.20 Uhr Mehr im SWR: Private Altersvorsorge: Lohnt sich "Riestern" nur für die Versicherungen?http://www.swr.de/swr1/bw/tipps/geldarbeit/-/id=998432/nid=998432/did=8907100/1w4b4oa/index.html Mehr im WWW: Riester-Rente abschaffen, Altersvorsorgekonto einführenPressemitteilung von "Ökotest"http://presse.oekotest.de/presse/PM-Riester-Rente.pdf So funktioniert das Altersvorsorgekontohttp://presse.oekotest.de/presse/N1190-Altersvorsorgekonto.pdf Wie funktioniert die Riesterrente?http://www.vz-bawue.de/UNIQ130312885914414/link812131A.html Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögenhttps://www.zfa.deutsche-rentenversicherungbund.de/nn_80124/de/public/Navigation/1__ZfA/12__Kontakt__node,https=1.html__nnn=true Alle Riester-Sparformen im Vergleichhttp://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/Die-Riester-Tests-vonFinanztest-Alle-Riester-Sparformen-im-Vergleich-1602786-2602786/ Fragen und Antworten zur Riesterrentehttp://www.vz-bawue.de/UNIQ130312885914414/link814401A.html Zurück zum Artikel URL: http://www.swr.de/ratgeber/geld/altersvorsorgekonto/-/id=1788/nid=1788/did=9017522/ny5ixg/index.html Der SWR ist Mitglied der ARD 2012 Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR