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?Fidanza, Francesco, ital. Landschaftsmaler, geb. 1747 in Mailand, gest. daselbst 1819, war mit seinen Brüdern Gregorio und
Giuseppe in demselben Fache thätig, alle drei Schüler des Lacroix.
Während Gregorio mehr Nachahmer (gelegentlich auch Fälscher) älterer Klassiker der Landschaft, besonders des Claude
Lorrain, war, trat Francesco mit selbständigen Leistungen hervor, unter denen seine Darstellungen der berühmtesten ital. Häfen (in
der Brera zu Mailand) hervorragen.
Fiddichow, Stadt im Kreis Greifenhagen des preuß. Reg.-Bez. Stettin, 15 km im SSW. von Greifenhagen, rechts der Oder, auf
zwei Bergen, an der Linie Breslau-Stettin (Station Wilhelmsfeld-Fiddichow) der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts
(Landgericht Stettin), hat (1890) 2752 E., darunter 19 Katholiken und 23 Israeliten, Post, Telegraph, Vorschußverein, städtische
Sparkasse; Zuckerfabrik, Tabak- und Rübenbau, Viehzucht, Schiffahrt und Fischerei. - Vor 1159 eine Burg der Wenden, wurde
Fiddichow 1302 vom Markgrafen von Brandenburg erobert; 1347 erhielt es vom Herzog Barnim IV. Stadtrecht.
Fide et charitate, schwed. Sekte, s. Swedenborg.
Fidei et merito (lat.), Wahlspruch des sicil.
Ferdinandsordens (s. d.).
Fideïkommiß (lat. fideicommissum), im röm. Rechte eine letztwillige Anordnung, durch welche der Erblasser (fideicommittens)
dem Erben oder Beschwerten (fiduciarius) aufgiebt, das Ererbte ganz oder einen gewissen Bruchteil davon oder nur eine einzelne
Sache oder Summe einem andern (Fideïkommissär) herauszugeben. Das Fideïkommiß konnte formlos errichtet werden. Es hatte
den Zweck, Anordnungen wirksam zu machen, die nach der Strenge des Rechts nicht rechtsbeständig getroffen werden konnten. Es
sollte z. B. erreicht werden, entgegen der Vorschrift, nach welcher der Erbe dauernder Rechtsnachfolger wurde, den Nachlaß nach
Erfüllung einer Bedingung oder nach Ablauf einer gewissen Frist einem andern zuzuwenden, oder jemand etwas zuzuwenden, der
aus irgend einem Grunde nicht fähig war, bedacht zu werden.
Man überließ es der Treue (fides) des Erben, dem Willen des Verstorbenen dennoch zu genügen. Später wurde verlangt, das
Fideïkommiß müsse im Testamente oder Kodicille errichtet werden. Justinian verschmolz das Fideïkommiß mit dem Legate (s.
Vermächtnis). Man unterschied Universalfideïkommiß (s. Erbschaftsvermächtnis) und Singularfideïkommiß. Das letztere betraf nur
einzelne Sachen.
Vgl. Bruckner, Zur Geschichte des Fideïkommiß (Münch. 1893).
- Anderer Art ist das Familienfideïkommiß (s. d.) des neuern Rechts.
Fideïkommissarische Substitution, s. Erbschaftsvermächtnis.
Fidejussio (lat.), Bürgschaft: Fidejussiv, schriftliche Gutsagung.
Fidejussor (lat.), Bürge (s. Bürgschaft). Fidejussor indemnitatis, Schadlosbürge, ist der, welcher für den Ausfall gebürgt hat,
welchen Kläger bei dem Hauptschuldner erleiden könnte. Demselben ist nicht allein die Einrede der Vorausklage, auch wenn die
Bürgschaft Handelsgeschäft war, nicht abzusprechen (s. Exkussion), sondern der Schuldner kann, auch wenn der Hauptschuldner in
Konkurs fällt, fordern, daß der Gläubiger zunächst aus der Konkursmasse seine Befriedigung suche, soweit sie dort zu erlangen ist
(Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1463; Reichsoberhandelsgerichtsentscheidungen, Bd. 13, S. 175). - Fidejussörisch, auf Bürgschaft
beruhend.
Fidel (vom lat. fidelis, treu), burschikoser Ausdruck für munter, lustig;
davon Fidelität (s. d.), Munterkeit, Lustigkeit.
Fideles (lat.), die Gläubigen;
Gegensatz: Infideles, die Ungläubigen.
Fidelis, eigentlich Marcus Roy, Heiliger, geb. 1577 zu Sigmaringen, trat 1611 in den Orden der Kapuziner, erhielt den Namen
Fidelis und war dann Prediger in Rheinfelden, Guardian zu Freiburg in der Schweiz, 1621 zu Feldkirch. Als Vorstand der für Rhätien
errichteten Mission wirkte er für Wiedereinführung des Katholicismus an Stelle des Calvinismus und wurde in den Kämpfen gegen
Österreich 24. April 1022 zwischen Seewis und Grüs von Bauern erschlagen. Benedikt XIV. sprach ihn 1746 heilig. Vgl. E. Schnell, Dr. Marcus Roy (Freib. i. Br. 1877).
Fidelissimus (lat.), Allergetreuester (Titel des Königs von Portugal).
Fidelitas (lat.), Treue;
burschikos auch soviel wie Fidelität (s. d.);
Fidelitas feudalis, Lehnstreue.
Fidelität (lat. fidelitas, d. h. das Fidelsein, s. Fidel), der zweite Teil eines Kommerses, der dem offiziellen Teile folgt.
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Der Präsidierende bestimmt den Anfang der Fidelität durch den Ruf: «Offizieller Kommers ex, Initium fidelitatis».
Gewöhnlich treten hiermit auch die offiziellen Präsiden ab, und ein durch Zuruf erwählter alter Herr, ein Ehrenmitglied oder Gast
übernimmt das Präsidium.
Fidemieren, Fidemierung, s. Vidimierung und Beglaubigung.
Fidenä, im Altertum eine etwa 8 km nördlich von Rom über dem Tiberthale gelegene Stadt, die von Sabinern gegründet sein soll,
dann aber von den Etruskern besetzt wurde. Schon in der Königszeit und den ersten Jahren der Republik wurde vielfach um die Stadt
gekämpft. In ruhigern Besitz F.s gelangte Rom wahrscheinlich 474 v. Chr. durch den auf 400 Monate mit den Etruskern
abgeschlossenen Waffenstillstand. Nachdem dieser 445 v. Chr. abgelaufen war, kam es wieder zum Kriege mit den Fidenaten, indem
letztere von Rom abfielen, sich an Veji und den König Tolumnius anschlossen und die röm. Gesandten ermordeten. Fidenä wurde
426 genommen und zerstört. Seitdem wohnten nur wenige Ansiedler in dem kleinen Orte südlich von der alten, als Brückenkopf
verwendeten festen Burg. Doch hat ihn Sulla wieder zum Municipium erhoben. Unter Tiberius stürzte in Fidenä ein großes
improvisiertes hölzernes Theater ein, das 50000 Zuschauer unter sich begrub. Jetzt liegt an der Stelle der Burg von Fidenä Castel
Giubbileo.
Fidentia, altröm. Stadt, s. Borgo San Donnino.
Fidenza, Johann von, s. Bonaventura.
Fideris, Dorf und Bad im Bezirk Ober-Landquart des schweiz. Kantons Graubünden. Das Dorf liegt 17 km nordöstlich von Chur,
12 km nordwestlich von Klosters, in 903 m Höhe, auf einer waldigen Anhöhe an der linken Thalseite des Prättigau, an der Nebenbahn
Landquart-Davos und hat (1888) 395 meist deutsche evang. E. Das Bad, mit dem Dorfe durch eine Fahrstraße verbunden, liegt 1,5
km südlich von demselben, in 1091 m Höhe, von Wiesen und Tannenwäldern umgeben, in der Schlucht des Fiderisbachs, besteht
aus zwei ältern Kurgebäuden und einem Neubau (1874) und besitzt drei eisenhaltige Natronsäuerlinge. - Schon 1464 urkundlich
erwähnt, war das Bad Fideris vom 16. bis 18. Jahrh. ein besuchter Kurort. Infolge einer
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14.
Auflage, 1894-1896;6. Band, Seite 773 [Suche = 56.775] im Internet seit 2005; Text geprüft am 26.1.2009; publiziert von Peter Hug;
Abruf am 21.1.2017 mit URL:
Weiter: http://peter-hug.ch/56_0776?Typ=PDF
Ende eLexikon.
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