Studentenwerk Freiburg
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Studentenwerk Freiburg
Studentenwerk Freiburg An die Studierenden der Hochschule für öffentliche Verwaltung 77694 Kehl Freiburg, 16.01.2012 BEITRAGSBESCHEID Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Freiburg hat gemäß § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Baden-Württemberg (StWG) in seiner Sitzung vom 20.11.2007 den Beitrag zur Deckung der Kosten des Studentenwerks auf 32,50 € je Semester festgelegt. Die Studierenden des Bachelorstudiengangs haben für die Zeit vom 01.03.2012 bis zum 31.08.2012 einen Beitrag von 32,50 € zu entrichten. Die Beitragsordnung ist am Anschlagbrett der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl ausgehängt. Das Studentenwerk finanziert aus dem Beitrag unter anderem folgende Einrichtungen: - Verpflegungsbetriebe Psychotherapeutische Beratung Versicherungen Wohnheime Sozial- und Rechtsberatung, Privatzimmer- und Jobvermittlung im „biss“ in Freiburg Studentenbuchhandlung in Offenburg Beim Sozialbeitrag handelt es sich um einen Solidarbeitrag, dessen Entrichtung für alle Studierenden verpflichtend ist. Bitte überweisen Sie den Beitrag bis spätestens 15.03.2012 auf das Konto der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Die Bankverbindung sowie die Zahlungshinweise entnehmen Sie bitte dem gesonderten Anschreiben. Die Zahlung ist Voraussetzung zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Studentenwerk Freiburg, Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg, Widerspruch eingelegt werden. Gemäß § 80 (2) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Clemens Metz Geschäftsführer Studentenwerk Freiburg Anstalt des öffentlichen Rechts Dienstgebäude: Schreiberstraße 12-16 79098 Freiburg Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank Konto-Nr. 743 850 13 49 Bankleitzahl 600 501 01, BIC SOLADEST IBAN DE79 6005 0101 7438 5013 49 Sie erreichen uns am besten: Mo. – Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr.