Studentenwerk Freiburg

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Studentenwerk Freiburg
Studentenwerk Freiburg
An die Studierenden
der Hochschule für öffentliche Verwaltung
77694 Kehl
Freiburg, 16.01.2012
BEITRAGSBESCHEID
Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Freiburg hat gemäß § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1
des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Baden-Württemberg (StWG) in seiner Sitzung vom
20.11.2007 den Beitrag zur Deckung der Kosten des Studentenwerks auf 32,50 € je Semester
festgelegt.
Die Studierenden des Bachelorstudiengangs haben für die Zeit
vom 01.03.2012 bis zum 31.08.2012
einen Beitrag von 32,50 € zu entrichten.
Die Beitragsordnung ist am Anschlagbrett der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl ausgehängt.
Das Studentenwerk finanziert aus dem Beitrag unter anderem folgende Einrichtungen:
-
Verpflegungsbetriebe
Psychotherapeutische Beratung
Versicherungen
Wohnheime
Sozial- und Rechtsberatung, Privatzimmer- und Jobvermittlung im „biss“ in Freiburg
Studentenbuchhandlung in Offenburg
Beim Sozialbeitrag handelt es sich um einen Solidarbeitrag, dessen Entrichtung für alle Studierenden
verpflichtend ist.
Bitte überweisen Sie den Beitrag bis spätestens 15.03.2012 auf das Konto der Hochschule für
öffentliche Verwaltung Kehl. Die Bankverbindung sowie die Zahlungshinweise entnehmen Sie
bitte dem gesonderten Anschreiben. Die Zahlung ist Voraussetzung zur Immatrikulation bzw.
Rückmeldung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur
Niederschrift beim Studentenwerk Freiburg, Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg, Widerspruch
eingelegt werden. Gemäß § 80 (2) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Widerspruch keine
aufschiebende Wirkung.
Clemens Metz
Geschäftsführer
Studentenwerk Freiburg  Anstalt des öffentlichen Rechts  Dienstgebäude: Schreiberstraße 12-16  79098 Freiburg
Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank  Konto-Nr. 743 850 13 49  Bankleitzahl 600 501 01,
BIC SOLADEST IBAN DE79 6005 0101 7438 5013 49
Sie erreichen uns am besten: Mo. – Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr.

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