19.01.2015 Spielbetrieb An die qualifizierten
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19.01.2015 Spielbetrieb An die qualifizierten
wfv, Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart Spielbetrieb An die qualifizierten Vereine der wfv-Hallenmeisterschaft José Macias Tel. +49 (0) 711 22764 - 63 [email protected] 19.01.2015 Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 - Vorrunde Sehr geehrte Damen und Herren, die Frauenmannschaft Ihres Vereins hat sich auf Bezirksebene für den Wettbewerb um die Württembergische Hallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 (Vorrunde) qualifiziert. Die Spiele der Vorrunde um die Württembergische Hallenmeisterschaft werden wie folgt ausgetragen: Vorrunde: Sonntag, 25.01.2015, Beginn: 10.00 Uhr Gruppe 1: Ausrichter Spfr Neckarwestheim (Bezirk Unterland) Sporthalle Bühl Liebensteiner Str., 74382 Neckarwestheim Turnieraufsicht: Wilfried Hintz Gruppe 2: Ausrichter SV Winnenden (Bezirk Rems/Murr) Sporthalle Kirchberg/Murr Schulstr. 45, 71737 Kirchberg an der Murr Turnieraufsicht: Cornelia Drixler Gruppe 3: Ausrichter VfL Munderkingen (Bezirk Donau) Sporthalle Munderkingen Stauffenbergstr., 89597 Munderkingen Turnieraufsicht: Bezirk Donau Gruppe 4: Ausrichter SV Musbach (Bezirk Nördlicher Schwarzwald) Städtische Stadionhalle Freudenstadt Ludwig-Jahn-Str. 56 (beim Panoramabad), 72250 Freudenstadt Turnieraufsicht: Anja Nübel Endturnier: Sonntag, 08.02.2015, Beginn 10.00 Uhr Ausrichter: TSV Wendlingen (Bezirk Neckar/Fils) Sporthalle Im Grund Neuffenstr. 76, 73240 Wendlingen am Neckar Turnieraufsicht: Rita Leukart wfv Württembergischer Fußballverband e. V., Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart Telefon +49 (0) 7 11 2 27 64 – 0, Telefax +49 (0) 7 11 2 27 64 – 40, E-Mail: [email protected] , Internet: www.wuerttfv.de Landesbank Baden-Württemberg, KTO 2 029 230, BLZ 600 501 01, Stuttgarter Volksbank AG, KTO 3 32 143 007, BLZ 600 901 00 -2- Wir bitten alle Mannschaften rechtzeitig zur Turnierbesprechung anzureisen! Beiliegend lassen wir Ihnen Unterlagen für die Vorrundenturniere zugehen: 1. Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele in der Halle und Besondere Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die Württembergische HallenFußballmeisterschaft der Frauen 2014/2015 2. Gruppeneinteilung - Spielplan der Vorrundenturniere 3. Turnier-Mannschaftsbogen: Die Turnier-Mannschaftsbogen werden vor Ort von der jeweiligen Turnieraufsicht an die Mannschaften verteilt. Sämtliche mitwirkende Spielerinnen sind auf dem Turnier-Mannschaftsbogen zu vermerken und haben sich mit ihren Spielerpässen mindestens eine halbe Stunde vor Beginn des Turniers einzufinden Die Bewirtung der Halle wird vom ausrichtenden Verein organisiert. Wir bitten davon Gebrauch zu machen und keine eigenen Getränke und Essen mit zubringen. Beim Ausschank von Alkohol in der Halle wird Zurückhaltung empfohlen, ebenso bitten wir in der Halle auf das Rauchen zu verzichten. Turnierbesprechung findet um 9.45 Uhr statt. Bei den Spielen um die Württembergische Hallenmeisterschaft der Frauen wünschen wir Ihrer Mannschaft viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen José Macias Anlagen: Spielplan Vorrunde Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Turniere Besondere Durchführungsbestimmungen Zur Kenntnis: VSPA Bezirksvorsitzende Ausschuss für Frauen- und Mädchensport, Vertreterinnen des Frauen- und Mädchensports Ausrichtende Vereine Abt. Öffentlichkeitsarbeit Verbandssportlehrer Turnieraufsichten Vorrunde Sonntag , den 25.01.2015 Schulstr. 45, 71737 Kirchberg an der Murr Beginn: 10:00 Uhr Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 02:00 min I. Teilnehmende Mannschaften 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe A FV Vorwärts Faurndau Spvgg Stuttgart-Ost VfB Obertürkheim II VfR Murrhardt TB Neckarhausen II TSV Ruppertshofen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe B VfB Obertürkheim SV Hegnach TSV Weilheim/Teck 1. FC Normannia Gmünd FV Sontheim SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen II. Spielplan Vorrunde Nr. Platz Grp. Beginn Spielpaarung Ergebnis 1 1 A 10:00 FV Vorwärts Faurndau - Spvgg Stuttgart-Ost : 2 1 B 10:12 VfB Obertürkheim - SV Hegnach : 3 1 A 10:24 VfB Obertürkheim II - VfR Murrhardt : 4 1 B 10:36 TSV Weilheim/Teck - 1. FC Normannia Gmünd : 5 1 A 10:48 TB Neckarhausen II - TSV Ruppertshofen : 6 1 B 11:00 FV Sontheim - SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen : 7 1 A 11:12 FV Vorwärts Faurndau - VfB Obertürkheim II : 8 1 B 11:24 VfB Obertürkheim - TSV Weilheim/Teck : 9 1 A 11:36 Spvgg Stuttgart-Ost - TB Neckarhausen II : 10 1 B 11:48 SV Hegnach - FV Sontheim : 11 1 A 12:00 VfR Murrhardt - TSV Ruppertshofen : 12 1 B 12:12 1. FC Normannia Gmünd - SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen : 13 1 A 12:24 FV Vorwärts Faurndau - TB Neckarhausen II : 14 1 B 12:36 VfB Obertürkheim - FV Sontheim : 15 1 A 12:48 Spvgg Stuttgart-Ost - VfR Murrhardt : 16 1 B 13:00 SV Hegnach - 1. FC Normannia Gmünd : 17 1 A 13:12 TSV Ruppertshofen - VfB Obertürkheim II : 18 1 B 13:24 SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - TSV Weilheim/Teck : 19 1 A 13:36 VfR Murrhardt - FV Vorwärts Faurndau : 20 1 B 13:48 1. FC Normannia Gmünd - VfB Obertürkheim : 21 1 A 14:00 TSV Ruppertshofen - Spvgg Stuttgart-Ost : 22 1 B 14:12 SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - SV Hegnach : 23 1 A 14:24 VfB Obertürkheim II - TB Neckarhausen II : 24 1 B 14:36 TSV Weilheim/Teck - FV Sontheim : 25 1 A 14:48 TSV Ruppertshofen - FV Vorwärts Faurndau : 26 1 B 15:00 SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - VfB Obertürkheim : 27 1 A 15:12 Spvgg Stuttgart-Ost - VfB Obertürkheim II : 28 1 B 15:24 SV Hegnach - TSV Weilheim/Teck : 29 1 A 15:36 TB Neckarhausen II - VfR Murrhardt : 30 1 B 15:48 FV Sontheim - 1. FC Normannia Gmünd : Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 1 von 2 III. Abschlußtabellen Vorrunde Gruppe A Pkt. Tore 1. 2. 3. 4. 5. 6. Diff. Gruppe B Pkt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. : : : : : : Tore Diff. : : : : : : IV. Endrunde Beginn: 16:10 Uhr Nr. Beginn 31 16:10 Nr. Beginn 32 16:25 Nr. Beginn 33 16:40 Nr. Beginn 34 16:55 Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 05:00 min 1. Halbfinale Ergebnis 1. Gruppe A 2. Gruppe B Ergebnis 2. Halbfinale 1. Gruppe B 2. Gruppe A Verlierer Spiel 22 Endspiel : Ergebnis Sieger Spiel 21 : Ergebnis Spiel um Platz 3 und 4 Verlierer Spiel 21 : Sieger Spiel 22 : V. Platzierungen 1. 2. 3. 4. Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 2 von 2 Vorrunde Sonntag , den 25.01.2015 Städtische Stadionhalle Freudenstadt Ludwig-Jahn-Str. 56, 72250 Freudenstadt 10:00 Uhr Beginn: Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 02:00 min I. Teilnehmende Mannschaften 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe A TV Derendingen TSV Frommern TSV Grafenau SV Tuningen FC Rottenburg BFC Pfullingen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe B VfL Sindelfingen II SV Musbach TSV Sondelfingen TV Derendingen II VfR Kolsterreichenbach SV Nufringen II. Spielplan Vorrunde Nr. Platz Grp. Beginn Spielpaarung Ergebnis 1 1 A 10:00 TV Derendingen - TSV Frommern : 2 1 B 10:12 VfL Sindelfingen II - SV Musbach : 3 1 A 10:24 TSV Grafenau - SV Tuningen : 4 1 B 10:36 TSV Sondelfingen - TV Derendingen II : 5 1 A 10:48 FC Rottenburg - BFC Pfullingen : 6 1 B 11:00 VfR Kolsterreichenbach - SV Nufringen : 7 1 A 11:12 TV Derendingen - TSV Grafenau : 8 1 B 11:24 VfL Sindelfingen II - TSV Sondelfingen : 9 1 A 11:36 TSV Frommern - FC Rottenburg : 10 1 B 11:48 SV Musbach - VfR Kolsterreichenbach : 11 1 A 12:00 SV Tuningen - BFC Pfullingen : 12 1 B 12:12 TV Derendingen II - SV Nufringen : 13 1 A 12:24 TV Derendingen - FC Rottenburg : 14 1 B 12:36 VfL Sindelfingen II - VfR Kolsterreichenbach : 15 1 A 12:48 TSV Frommern - SV Tuningen : 16 1 B 13:00 SV Musbach - TV Derendingen II : 17 1 A 13:12 BFC Pfullingen - TSV Grafenau : 18 1 B 13:24 SV Nufringen - TSV Sondelfingen : 19 1 A 13:36 SV Tuningen - TV Derendingen : 20 1 B 13:48 TV Derendingen II - VfL Sindelfingen II : 21 1 A 14:00 BFC Pfullingen - TSV Frommern : 22 1 B 14:12 SV Nufringen - SV Musbach : 23 1 A 14:24 TSV Grafenau - FC Rottenburg : 24 1 B 14:36 TSV Sondelfingen - VfR Kolsterreichenbach : 25 1 A 14:48 BFC Pfullingen - TV Derendingen : 26 1 B 15:00 SV Nufringen - VfL Sindelfingen II : 27 1 A 15:12 TSV Frommern - TSV Grafenau : 28 1 B 15:24 SV Musbach - TSV Sondelfingen : 29 1 A 15:36 FC Rottenburg - SV Tuningen : 30 1 B 15:48 VfR Kolsterreichenbach - TV Derendingen II : Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 1 von 2 III. Abschlußtabellen Vorrunde Gruppe A Pkt. Tore 1. 2. 3. 4. 5. 6. Diff. Gruppe B Pkt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. : : : : : : Tore Diff. : : : : : : IV. Endrunde Beginn: 16:10 Uhr Nr. Beginn 31 16:10 Nr. Beginn 32 16:25 Nr. Beginn 33 16:40 Nr. Beginn 34 16:55 Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 05:00 min 1. Halbfinale Ergebnis 1. Gruppe A 2. Gruppe B Ergebnis 2. Halbfinale 1. Gruppe B 2. Gruppe A Spiel um Platz 3 und 4 Verlierer Spiel 22 Endspiel : Ergebnis Sieger Spiel 21 : Ergebnis Verlierer Spiel 21 : Sieger Spiel 22 : V. Platzierungen 1. 2. 3. 4. Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 2 von 2 Vorrunde Sonntag , den 25.01.2015 Stauffenbergstr., 89597 Munderkingen 10:00 Uhr Beginn: Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 02:00 min I. Teilnehmende Mannschaften 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe A SV Jungingen SV Alberweiler FV Bellenberg SV Laupertshausen SV Uttenweiler FC Wangen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe B TSV Tettnang SV Granheim TSB Ravensburg FV Asch-Sonderbuch SV Eglofs SV Jungingen II II. Spielplan Vorrunde Nr. Platz Grp. Beginn Spielpaarung Ergebnis 1 1 A 10:00 SV Jungingen - SV Alberweiler : 2 1 B 10:12 TSV Tettnang - SV Granheim : 3 1 A 10:24 FV Bellenberg - SV Laupertshausen : 4 1 B 10:36 TSB Ravensburg - FV Asch-Sonderbuch : 5 1 A 10:48 SV Uttenweiler - FC Wangen : 6 1 B 11:00 SV Eglofs - SV Jungingen II : 7 1 A 11:12 SV Jungingen - FV Bellenberg : 8 1 B 11:24 TSV Tettnang - TSB Ravensburg : 9 1 A 11:36 SV Alberweiler - SV Uttenweiler : 10 1 B 11:48 SV Granheim - SV Eglofs : 11 1 A 12:00 SV Laupertshausen - FC Wangen : 12 1 B 12:12 FV Asch-Sonderbuch - SV Jungingen II : 13 1 A 12:24 SV Jungingen - SV Uttenweiler : 14 1 B 12:36 TSV Tettnang - SV Eglofs : 15 1 A 12:48 SV Alberweiler - SV Laupertshausen : 16 1 B 13:00 SV Granheim - FV Asch-Sonderbuch : 17 1 A 13:12 FC Wangen - FV Bellenberg : 18 1 B 13:24 SV Jungingen II - TSB Ravensburg : 19 1 A 13:36 SV Laupertshausen - SV Jungingen : 20 1 B 13:48 FV Asch-Sonderbuch - TSV Tettnang : 21 1 A 14:00 FC Wangen - SV Alberweiler : 22 1 B 14:12 SV Jungingen II - SV Granheim : 23 1 A 14:24 FV Bellenberg - SV Uttenweiler : 24 1 B 14:36 TSB Ravensburg - SV Eglofs : 25 1 A 14:48 FC Wangen - SV Jungingen : 26 1 B 15:00 SV Jungingen II - TSV Tettnang : 27 1 A 15:12 SV Alberweiler - FV Bellenberg : 28 1 B 15:24 SV Granheim - TSB Ravensburg : 29 1 A 15:36 SV Uttenweiler - SV Laupertshausen : 30 1 B 15:48 SV Eglofs - FV Asch-Sonderbuch : Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 1 von 2 III. Abschlußtabellen Vorrunde Gruppe A Pkt. Tore 1. 2. 3. 4. 5. 6. Diff. Gruppe B Pkt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. : : : : : : Tore Diff. : : : : : : IV. Endrunde Beginn: 16:10 Uhr Nr. Beginn 31 16:10 Nr. Beginn 32 16:25 Nr. Beginn 33 16:40 Nr. Beginn 34 16:55 Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 05:00 min 1. Halbfinale Ergebnis 1. Gruppe A 2. Gruppe B Ergebnis 2. Halbfinale 1. Gruppe B 2. Gruppe A Spiel um Platz 3 und 4 Verlierer Spiel 22 Endspiel : Ergebnis Sieger Spiel 21 : Ergebnis Verlierer Spiel 21 : Sieger Spiel 22 : V. Platzierungen 1. 2. 3. 4. Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 2 von 2 Vorrunde Sonntag , den 25.01.2015 Liebensteiner Str., 74382 Neckarwestheim 10:00 Uhr Beginn: Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 02:00 min I. Teilnehmende Mannschaften 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe A FV Löchgau SV Böblingen TGV Dürrenzimmern TSG Schwäbisch Hall VfB Tamm SV Heilbronn am Leinbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gruppe B TSV Langenbeutingen TSV Güglingen FC Biegelkicker Erdmannhausen FV Löchgau II SV Leingarten SGM Westernhausen II. Spielplan Vorrunde Nr. Platz Grp. Beginn Spielpaarung Ergebnis 1 1 A 10:00 FV Löchgau - SV Böblingen : 2 1 B 10:12 TSV Langenbeutingen - TSV Güglingen : 3 1 A 10:24 TGV Dürrenzimmern - TSG Schwäbisch Hall : 4 1 B 10:36 FC Biegelkicker Erdmannhausen - FV Löchgau II : 5 1 A 10:48 VfB Tamm - SV Heilbronn am Leinbach : 6 1 B 11:00 SV Leingarten - SGM Westernhausen : 7 1 A 11:12 FV Löchgau - TGV Dürrenzimmern : 8 1 B 11:24 TSV Langenbeutingen - FC Biegelkicker Erdmannhausen : 9 1 A 11:36 SV Böblingen - VfB Tamm : 10 1 B 11:48 TSV Güglingen - SV Leingarten : 11 1 A 12:00 TSG Schwäbisch Hall - SV Heilbronn am Leinbach : 12 1 B 12:12 FV Löchgau II - SGM Westernhausen : 13 1 A 12:24 FV Löchgau - VfB Tamm : 14 1 B 12:36 TSV Langenbeutingen - SV Leingarten : 15 1 A 12:48 SV Böblingen - TSG Schwäbisch Hall : 16 1 B 13:00 TSV Güglingen - FV Löchgau II : 17 1 A 13:12 SV Heilbronn am Leinbach - TGV Dürrenzimmern : 18 1 B 13:24 SGM Westernhausen - FC Biegelkicker Erdmannhausen : 19 1 A 13:36 TSG Schwäbisch Hall - FV Löchgau : 20 1 B 13:48 FV Löchgau II - TSV Langenbeutingen : 21 1 A 14:00 SV Heilbronn am Leinbach - SV Böblingen : 22 1 B 14:12 SGM Westernhausen - TSV Güglingen : 23 1 A 14:24 TGV Dürrenzimmern - VfB Tamm : 24 1 B 14:36 FC Biegelkicker Erdmannhausen - SV Leingarten : 25 1 A 14:48 SV Heilbronn am Leinbach - FV Löchgau : 26 1 B 15:00 SGM Westernhausen - TSV Langenbeutingen : 27 1 A 15:12 SV Böblingen - TGV Dürrenzimmern : 28 1 B 15:24 TSV Güglingen - FC Biegelkicker Erdmannhausen : 29 1 A 15:36 VfB Tamm - TSG Schwäbisch Hall : 30 1 B 15:48 SV Leingarten - FV Löchgau II : Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 1 von 2 III. Abschlußtabellen Vorrunde Gruppe A Pkt. Tore 1. 2. 3. 4. 5. 6. Diff. Gruppe B Pkt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. : : : : : : Tore Diff. : : : : : : IV. Endrunde Beginn: 16:10 Uhr Nr. Beginn 31 16:10 Nr. Beginn 32 16:25 Nr. Beginn 33 16:40 Nr. Beginn 34 16:55 Spielzeit: 1 x 10:00 min Pause: 05:00 min 1. Halbfinale Ergebnis 1. Gruppe A 2. Gruppe B Ergebnis 2. Halbfinale 1. Gruppe B 2. Gruppe A Spiel um Platz 3 und 4 Verlierer Spiel 22 Endspiel : Ergebnis Sieger Spiel 21 : Ergebnis Verlierer Spiel 21 : Sieger Spiel 22 : V. Platzierungen 1. 2. 3. 4. Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 2 von 2 Besondere Durchführungsbestimmungen für die Spiele Verbandshallenmeisterschaft der Frauen im Spieljahr 2014/2015 um die Pelada Allgemeines Die Pelada Verbandshallenmeisterschaft wird ab dem Spieljahr 2014/2015 bereits auf Bezirksebene nach den FIFA-Regeln für Hallenfußball (Futsal) gespielt. Der Verbandsspielausschuss (§ 39a SpO) hat hierfür diese besonderen Durchführungsbestimmungen erlassen, ggf. zusätzlich mit der jeweiligen Ausschreibung. Soweit nicht nachstehend Sonderbestimmungen getroffen sind, gelten die "Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Turniere", im Übrigen sind die Satzung und Ordnungen des wfv sowie die DFB-Fußballregeln maßgebend. 1. Teilnahme Bezirksebene Die Teilnahme ist freiwillig. Abgegebene Meldungen verpflichten zur Teilnahme. Jeder Verein kann sich mit beliebig vielen Mannschaften beteiligen. Für die Verbandsrunde (Feld) zugelassene Spielgemeinschaften sowie Freizeitmannschaften (weiße Spielerpässe) sind teilnahmeberechtigt. Belegt eine Spielgemeinschaft oder Freizeitmannschaft einen zur Teilnahme auf Verbandsebene berechtigenden Platz, so besteht für die Spielgemeinschaft oder Freizeitmannschaft das Recht zur Teilnahme auf Verbandsebene. Verbandsebene Zugelassen werden max. 48 Mannschaften und zwar die ermittelten 16 Bezirksmeister sowie weitere Teilnehmer, nach einer vom Verbandsspielausschuss festgelegten Aufschlüsselung. II. + III. Mannschaften, die für die Verbandsrunde (Feld) gemeldet sind, sind teilnahmeberechtigt. 2. Austragungsmodus Bezirksebene Die Bezirke ermitteln in Turnierform die Bezirksmeister. Der Spielmodus zur Ermittlung des Bezirksmeisters und der Platzierten wird in der Ausschreibung des Bezirkes festgelegt. Verbandsebene - Vorrunde Es werden zwei Gruppen mit je sechs Mannschaften gebildet und im Punktsystem Platzierungen ermittelt, indem alle Mannschaften einer Gruppe gegeneinander spielen. Einteilung nimmt der Verbandsspielausschuss vor. Die beiden Erst- und Zweitplatzierten Gruppen bestreiten die Halbfinalspiele. Die Sieger aus diesen Spielen sind die Teilnehmer Endspieles, die Verlierer bestreiten das Spiel um den dritten Platz. 1 die Die der des - Endrunde Jeweils die drei bestplatzierten Mannschaften der vier Vorrundenturniere (12 Mannschaften) sind qualifiziert. Es werden zwei Gruppen mit je sechs Mannschaften gebildet und im Punktsystem die Platzierungen ermittelt, indem alle Mannschaften einer Gruppe gegeneinander spielen. Die Einteilung nimmt der Verbandsspielausschuss vor. Die beiden Erst- und Zweitplatzierten der Gruppen bestreiten die Halbfinalspiele. Die Sieger aus diesen Spielen sind die Teilnehmer des Endspieles, die Verlierer bestreiten das Spiel um den dritten Platz. 3. Sporthalle, Spielfeld und Spielball Bei allen Spielen auf Verbandsebene müssen die Tore 3 m breit und 2 m hoch sein. Die Spielfeldmaße sollten 40 Meter (Länge) und 20m (Breite) nicht unterschreiten (offizielles Handballspielfeld). Außerdem muss eine ausreichende Zuschauerkapazität gegeben sein. 4. Zahl der Spielerinnen Eine Mannschaft besteht pro Spieltag aus höchstens 16 Spielerinnen, von denen fünf (vier Feldspielerinnen und ein Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Für die Meisterschaft auf Bezirksebene ist ein Turnier-Mannschaftsbogen für jede Mannschaft auszufüllen. Dieser kann bis zum Ende der Bezirksmeisterschaft auf 16 Spielerinnen erweitert werden. Vor Beginn des ersten Spiels einer Mannschaft auf Verbandsebene muss ein neuer TurnierMannschaftsbogen ausgefüllt werden. Der Turnier-Mannschaftsbogen kann bis zum Ende der Meisterschaft bis auf 16 Spielerinnen erweitert werden. 5. Spiel- und Teilnahmeberechtigung Spielberechtigt sind Spielerinnen, die eine Spielerlaubnis für Pflichtspiele für Frauenmannschaften besitzen. Die Spielerinnen haben vor Turnierbeginn einen ordnungsgemäßen Spielerpass bzw. einen amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Spielerinnen, die einen solchen Nachweis einer Spielberechtigung nicht vorlegen können, sind nicht spielberechtigt. Während des gesamten Wettbewerbs auf Bezirksebene dürfen Spielerinnen nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Während des gesamten Wettbewerbs auf Verbandsebene dürfen Spielerinnen ebenfalls nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Ein vorheriger Einsatz in Mannschaften auf Bezirksebene bleibt unberücksichtigt. Maßgebend ist die Eintragung in den Turnier-Mannschaftsbogen. 6. Spielkleidung Der erstgenannte Verein einer Paarung hat auf Aufforderung des Schiedsrichters bei gleicher oder ähnlicher Spielkleidung, diese zu wechseln bzw. ein Kennzeichnungshemd zu verwenden. 2 7. Schiedsrichtergestellung Die Schiedsrichtergestellung erfolgt auf Veranlassung der spielleitenden Behörden durch die zuständigen Schiedsrichter-Gruppenausschüsse, auf Verbandsebene durch den VSRA. 8. Spielzeit Bezirksebene Die Spielzeit wird von der spielleitenden Behörde im Rahmen der in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Hallenspiele bestimmten Spielzeiten festgelegt. Verbandsebene Die Spielzeit beträgt 1 x 10 Minuten. Eine Verlängerung (1 x 5 min.) findet nur beim Endspiel statt. 9. Rechtsordnung Zuständig ist grundsätzlich auf Bezirksebene das Bezirkssportgericht, auf Verbandsebene das Sportgericht der Verbands- und Landesligen. 10. Schiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern besteht. 11. Finanzielle Abwicklung Bezirksebene Zur Deckung der Kosten des Ausrichters werden von allen teilnehmenden Vereinen Startbeiträge erhoben. Sämtliche Kosten sind über die Startgelder zu finanzieren. Als abrechnungsfähige Kosten können in Absprache mit der spielleitenden Behörde geltend gemacht werden: Hallengebühren, Organisationskosten (auch von Verbandsmitarbeitern), Schiedsrichterkosten, Turnieraufsichten, Sanitätsdienst, Reklamekosten, Siegerpreise, steuerliche Abgaben. Alle Kosten sind durch Belege nachzuweisen, anderenfalls darf eine Erstattung nicht erfolgen. Für die Abrechnung zuständig sind auf Bezirksebene die jeweiligen mit der Ausrichtung der Meisterschaft beauftragten Vereine. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft von Vereinen gebildet wurde, sind für die Abrechnung ein Kassierer und zwei Kassenprüfer zu bestimmen. Verbandsebene Die anfallenden Kosten (Gebühren, Schiedsrichterkosten, Sanitätsdienst, Turnieraufsichten) übernehmen zu Teilen der Württembergische Fußballverband und der jeweilige Ausrichter. Die Abrechnung erfolgt über die wfv-Geschäftsstelle. Startbeiträge und Eintrittsgelder werden nicht erhoben. Oktober 2014 Verbandsspielausschuss 3 Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Turniere 2 Die vom Veranstalter zu stellende Turnieraufsicht kann ein Verbands- oder Vereinsmitarbeiter sein. Die Turnieraufsicht darf bei Turnieren der Herren, Frauen, A- oder B- Junioren(-innen) nicht dem veranstaltenden Verein angehören. Die Aufgaben der Turnieraufsicht ergeben sich aus dem Leitfaden für Turnieraufsichten. Die Anordnungen der Turnieraufsicht sind für alle Beteiligten verbindlich. Die Kosten der Turnieraufsicht sind vom Veranstalter zu tragen. 3. Turnieraufsicht und Turnierleitung Die Gebühr für die Genehmigung eines Turniers beträgt für Hallenturniere 30 3 und Pokalturniere (Feld) 60 3 – ausgenommen Jugend. Diese Gebühr wird mittels Lastschrift-Einzugsverfahren abgebucht. Bei Turnieren mit Beteiligung von A- und B-Junioren-Bundesligisten sowie bei Herren- und Frauen-Turnieren, an den ausländische Mannschaften teilnehmen, ist über den wfv zusätzlich die Genehmigung des DFB einzuholen. Der veranstaltende Verein hat eine geschulte Turnieraufsicht zu stellen. Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor dem Spieltermin mit dem Vordruck „Turnier-Genehmigungsantrag“ zusammen mit den erforderlichen vollständigen Unterlagen zu beantragen. Turniere bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Spielleiter für Turniere des jeweiligen Bezirkes. 2. Genehmigungsverfahren Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Ordnung verantwortlich; § 21 der Rechtsund Verfahrensordnung des wfv bleibt unberührt. Bei Ausschank von Alkohol wird Zurückhaltung empfohlen. Turniere sind Veranstaltungen, an denen mindestens fünf Mannschaften beteiligt sind. Gespielt wird nach den jeweils aktuellen FIFA-Fußballregeln. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des DFB und seiner Landesverbände bzw. der FIFA, deren angeschlossenen Nationalverbände sowie deren Landesverbände. 3 Spieler, die für Freundschaftsspiele freigegeben sind, können bei Turnieren, ausgenommen Hallenmeisterschaften, eingesetzt werden. Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an einem Pokalturnier teil, so kann innerhalb dieses Turniers jeder Spieler nur in einer dieser Mannschaften eingesetzt werden. Eine Passkontrolle ist für alle auf dem Mannschaftsbogen aufgeführten Spieler vor ihrem ersten Einsatz anhand des Mannschaftsbogens durchzuführen; vor dem ersten Spiel der Mannschaft durch den Schiedsrichter, in allen übrigen Fällen durch die Turnieraufsicht. Sämtliche Spieler sind auf dem Mannschaftsbogen aufzuführen. Der Mannschaftsbogen ist mit den Spielerpässen spätestens 30 Minuten vor Beginn des ersten Turnierspiels der Mannschaft vollständig ausgefüllt bei der Turnierleitung abzugeben. Ein späteres Nachtragen von Spielern auf dem Mannschaftsbogen ist zulässig (nachträgliche Passkontrolle). Die F-Junioren und Bambini spielen ohne Pässe. Anderslautende Bestimmungen sind unwirksam. Spieler, auch Auswechselspieler, deren Spielerpass fehlt, deren Spielerpass kein Lichtbild oder keine Unterschrift enthält oder in deren Spielerpass das Lichtbild nicht mit dem Vereinsstempel versehen ist und die dem Schiedsrichter auch keinen anderen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis vorlegen, sind nicht teilnahmeberechtigt und können nicht mitwirken. 6. Teilnahmeberechtigung Unter Berücksichtigung der Spielfeldgröße bestimmt der Veranstalter, aus wievielen Spielern eine Mannschaft höchstens bestehen kann und wieviele Spieler gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen (Maximalspielerzahl gemäß Jugendordnung). Wird durch Feldverweise die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als drei (Halle) Spieler (einschließlich Torwart) verringert, so hat der Schiedsrichter das Spiel zu beenden. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall darüber, ob die betreffende Mannschaft das Turnier fortsetzen darf. 5. Zahl der Spieler Der veranstaltende Verein soll einen ausgebildeten Sanitätsdienst stellen, ansonsten ist er auf jeden Fall verpflichtet, während des Turniers eine in Erste Hilfe ausgebildete Person, ausgerüstet mit den erforderlichen Gerätschaften (Trage, Sanitätskasten usw.), zu stellen. 4. Erste Hilfe Die Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein. Er hat hierfür eine Turnierleitung einzusetzen. 1. Allgemeines Für Turniere, die von einem dem wfv angehörenden oder spieltechnisch angeschlossenen Verein veranstaltet werden, gelten die Ordnungen des Württembergischen Fußballverbandes, soweit die nachstehenden, vom Verbandsspielausschuss aufgrund der Ermächtigung des § 39a der Spielordnung erlassenen Bestimmungen keine Abweichungen enthalten. Die Turnieraufsicht darf nicht gleichzeitig Turnierleiter sein. A. Allgemeine Bestimmungen c) Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere. Bei der Reihenfolge der Mannschaften verbleibt es. Die Reihenfolge der fünf Spieler innerhalb der Mannschaft kann verändert werden. d) Erst wenn diese Spieler jeder Mannschaft je einen Torschuss ausgeführt haben, darf einer dieser Spieler einen zweiten Torschuss ausführen. Kann eine Mannschaft keine fünf Spieler für das Strafstoßschießen stellen, so zählen die fehlenden Spieler in der Weise mit, dass sie den Spielern gleichgesetzt werden, die einen Torschuss ausführen, jedoch kein Tor erzielen. Beim Schiedsrichter-Gruppen-Obmann sind mindestens drei Wochen vor dem Turnierbeginn unter gleichzeitiger Übersendung der vollständigen Unterlagen (siehe Turnier-Genehmigungsantrag) Schiedsrichter anzufordern. Jugendturniere dürfen nicht vor 9:00 Uhr beginnen und müssen bis 18:00 Uhr (D-, E-, F-Junioren/-innen und Bambini) bzw. bis 19:00 Uhr (B- und C-Junioren/ innen) beendet sein. Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag vom Verbandsjugendausschuss genehmigt werden. 4 Wenn ein Verein ein Spiel abbricht oder einen Spielabbruch verschuldet, so wird ihm das betreffende Spiel mit 0:3 Toren als verloren und dem Gegner entsprechend als gewonnen gewertet. Das gleiche gilt bei schuldhaftem Nichtantreten zu einem oder mehreren Spielen. Ist beim Abbruch eines Spiels die Tordifferenz günstiger als 3:0, so erfolgt die Wertung entsprechend dem Stand beim Abbruch. Beispiel 2: Drei Mannschaften sind punkt- und torgleich, zwei Mannschaften kommen weiter – Losentscheid, eine Mannschaft hat Freilos und tritt gegen den Sieger der ersten Begegnung an. Da nur 1 Mannschaft ausscheidet, hat das folgende Strafstoßschießen der Mannschaft mit Freilos gegen die Siegermannschaft des 1. Strafstoßschießens nur die Bedeutung, die Plazierung zu ermitteln, da beide Mannschaften weiterkommen. Beispiel 1: Drei Mannschaften sind punkt- und torgleich, eine Mannschaft kommt weiter – Losentscheid, eine Mannschaft hat Freilos und tritt gegen den Sieger der ersten Begegnung an, um die Mannschaft zu ermitteln, die eine Runde weiterkommt. Weisen zwei oder mehrere Mannschaften an einem Platz der Tabelle, dem eine besondere Bedeutung zukommt, dieselbe Punktzahl und Tordifferenz auf, so ist diejenige Mannschaft besser plaziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der Tore gleich, so finden ein oder mehrere Strafstoßschießen statt. Kommen hierfür mehr als zwei Mannschaften in Frage, so entscheidet das Los, in welcher Reihenfolge die Mannschaften gegeneinander anzutreten haben. 9. Spielwertung, Tabelle 5 Tritt ein Verein schuldhaft zu einem Turnier nicht an, oder tritt ein Verein, der bereits ein Turnierspiel bestritten hat, ohne Genehmigung der Turnierleitung zu einem oder mehreren weiteren Turnierspielen nicht mehr an, so macht er sich gemäß § 73 RVO strafbar. Dem veranstaltenden Verein hat der betreffende Verein Kosten durch das Nichtantreten zu ersetzen. Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, sind von der weiteren Teilnahme an einem Turnier automatisch ausgeschlossen. Außerdem machen sie sich gemäß § 67 RVO schuldig. Ein Einspruch wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters oder wegen Verletzung der Satzung und Ordnungen des wfv (§ 15 Rechts- und Verfahrensordnung) oder dieser Durchführungsbestimmungen ist bei Turnieren nicht zulässig. Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens wegen Vorkommnissen, die mit einem Spiel oder dem Turnier in Verbindung stehen, bleibt hiervon unberührt. Zuständig ist insoweit grundsätzlich das Sportgericht, in dessen Gebiet der Verein des Beschuldigten oder der beschuldigte Verein seinen Sitz hat. 11. Rechtsordnung e) Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Strafstoßschießen bestimmten Spieler ist nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass den Torwart auch noch während des Strafstoßschießens jeder auf dem Mannschaftsbogen eingetragene Spieler ersetzen kann. b) Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. 7. Schiedsrichteranforderung 8. Beginn und Ende von Turnieren a) Für die Ausführung der Torschüsse bestimmt jede Mannschaft fünf Spieler, die das Strafstoßschießen bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler herangezogen werden, die auf der dem Mannschaftsbogen eingetragen sind; auch Spieler, deren Zeitstrafe bei Spielende noch nicht abgelaufen war. Das Strafstoßschießen wird grundsätzlich nach den FIFA-Fußballregeln durchgeführt, soweit nachstehenden keine anderweitigen Regelungen getroffen werden: 10. Durchführungsbestimmungen für das Strafstoßschießen Mannschaften, in denen Spieler verschiedener Vereine eingesetzt werden sollen (§ 15 SpO, 35 JugO), dürfen grundsätzlich bei Turnieren nicht teilnehmen. Ausgenommen sind genehmigte Spielgemeinschaften (§ 13 JugO, § 42a und § 56 SpO). Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag vom Verbandsspielausschuss genehmigt werden. Die Teilnahme von Jugendmannschaften an Turnieren von Herren- oder Frauenmannschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen kann der Verbandsjugendausschuss auf Antrag zulassen. 6 Wird mit Bande gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, fest verankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw. einseitige Bande ist gestattet. Das Tor kann 3 oder 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Es ist ein Strafstoßpunkt zu markieren, der bei 3 m breiten Toren 7 m, bei Toren von 5 m Breite 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein muss. c) Bei Überschreiten der Seitenlinie wird der Ball durch Einkicken wieder ins Spiel gebracht. Aus einem Einkick kann direkt kein Tor erzielt werden. Der Strafraum muss sich mindestens 6 m von der Torlinie in das Spielfeld hinein erstrecken. Die seitliche Begrenzung des Strafraumes muss mindestens 3 m seitlich von jedem Torpfosten verlaufen. Statt eines rechteckigen Strafraumes kann auch ein durchgezogener Halbkreis verwendet werden. Der Strafraum ist grundsätzlich gleichzeitig auch Torraum. 7 f) Beim Anstoß und bei allen Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. Bei Berührung der Deckenkonstruktion durch den Ball erfolgt ein indirekter Freistoß von der Stelle aus, die unterhalb des Punktes liegt, an dem die Decke berührt wurde. e) Freistöße dürfen nur als indirekte Freistöße ausgeführt werden. d) Im Jugendbereich kann aus einem Anstoß ein Tor nicht direkt erzielt werden. b) Die Abseitsregel ist aufgehoben. a) Der Spielball muss nach Größe und Gewicht dem normalen Spiel-/Futsalball entsprechen, im Jugendbereich ggf. entsprechend den Vorgaben des Verbandsspielausschusses. Es wird nach den FIFA-Fußballregeln gespielt, soweit nachfolgend keine anderslautenden Bestimmungen getroffen sind. 4. Spielregeln – Feldverweis auf Dauer (rote Karte). – Zeitstrafe (2 Minuten), – Verwarnung (gelbe Karte), 1. Spielfeld B. Besondere Bestimmungen für Hallenturniere Zu Testzwecken können vom Verbandsspielausschuss auf Antrag Ausnahmeregelungen zum Turniermodus zugelassen werden, sofern diesen die FußballRegeln nicht entgegenstehen. Der jeweilige Veranstalter des Turniers erlässt ergänzende Turnierbestimmungen, die dem Inhalt der vorstehenden Bestimmungen nicht entgegenstehen dürfen. 14. Ergänzende Turnierbestimmungen Bei Jugendturnieren dürfen keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise ausgegeben werden, die dem Charakter einer Jugendveranstaltung entsprechen. Als persönliche Strafen sind vorgesehen: 13. Siegerpreise Bei Jugendturnieren darf keine Mannschaft an einem Turniertag die doppelte der in § 28 der Jugendordnung festgelegten Spielzeit überschreiten. 3. Persönliche Strafen Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt. Der Schiedsrichter ist berechtigt, bei einer Spielunter-brechung durch ein entsprechendes Zeichen, die Uhr anzuhalten. Entscheidet der Schiedsrichter vor dem Zeichen des Zeitnehmers bei Halbzeit oder Spielende auf Strafstoß, so ist die Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung des Strafstoßes noch zu ermöglichen. Die Spielzeit wird vom Veranstalter festgelegt. Die Spielzeit soll nicht mehr als 2 x 15 Minuten und nicht weniger als 2 x 5 Minuten betragen. 2. Spielzeit Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzendem und zwei Beisitzern besteht. Kein Verein darf im Schiedsgericht mit mehr als einer Person vertreten sein. Ein Mitglied des Schiedsgerichts muss dem veranstaltenden Verein angehören. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt insbesondere für die Wertung von Spielen. Den Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht gestattet, bei Entscheidungen von Streitfragen mitzuwirken, wenn ihr eigener Verein betroffen ist. In solchen Fällen ist ein Vertreter zu berufen. 12. Schiedsgericht Bei den E- und F-Junioren/-innen sowie Bambini unterliegen Spieler, die bei einem Turnier wegen absichtlichen Handspiels des Feldes verwiesen wurden, nicht der Vorsperre des § 26 RVO. Sie können daher in den folgenden Spielen des Turniers und auch in anderen Spielen ihres Vereins wieder mitwirken. Im selben Spiel dürfen diese Spieler jedoch nicht durch einen anderen Spieler ersetzt werden. 8 k) Versucht ein Spieler, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling), wird der gegnerischen Mannschaft ein Freistoß zugesprochen. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat, zu verwarnen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. j) Das Ein- und Auswechseln von Spielern ist beliebig oft gestattet und muss, wenn es die Hallenverhältnisse zulassen, im Bereich der Mittellinie erfolgen. Für das Auswechseln muss keine Spielunterbrechung abgewartet werden. Ausnahme: Bei den E- und F-Junioren/-innen sowie Bambini findet die Zuspielregel keine Anwendung. i) In der Halle findet die Zuspielregel Anwendung. Der Torwart darf den Ball beliebig wieder ins Spiel bringen. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball mit irgendeinem Teil des Armes oder der Hand berührt hat. Zum Ballbesitz zählt es auch, wenn der Torwart den Ball absichtlich von der Hand oder dem Arm abprallen lässt. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung. h) Hat der Ball, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden ist, die Torlinie überschritten, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde, darf ihn nur der Torwart wieder ins Spiel bringen. Überschreitet der Torwart die Mittellinie, so ist das Spiel zu unterbrechen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Torwart die Mittellinie überschritten hat. g) Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten. Bei der Ausführung von Strafstößen müssen sich die Spieler außerhalb des Strafraumes und innerhalb des Spielfeldes befinden, sowie mindestens 3 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. 9 Die Abseitsregel kann vom Veranstalter für Pokalturniere auf Kompakt- und Kleinspielfeldern aufgehoben werden. 4. Spielregeln – Feldverweis auf Dauer (rote Karte). – Zeitstrafe (bei verkleinertem Spielfeld 2 Minuten), – Gelb-rote Karte, – Verwarnung (gelbe Karte), b. Herren, Frauen, Senioren – Feldverweis auf Dauer (rote Karte). – Zeitstrafe (2 Minuten bei Spielzeiten bis 30 Minuten, darüber hinaus 5 Minuten), – Verwarnung (gelbe Karte), a. Jugend Als persönliche Strafen sind vorgesehen: 3. Persönliche Strafen Bei Spielzeiten ab 30 Minuten (2 x 15 Minuten) wird grundsätzlich mit Seitenwechsel gespielt. Die Spielzeit kann bei Pokalturnieren durch den Schiedsrichter oder durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt werden. Der Schiedsrichter ist im letzteren Fall berechtigt, bei einer Spielunterbrechung durch ein entsprechendes Zeichen, die Uhr anzuhalten. Entscheidet der Schiedsrichter vor dem Zeichen des Zeitnehmers bei Halbzeit oder Spielende auf Strafstoß, so ist die Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung des Strafstoßes noch zu ermöglichen. Die Spielzeit wird vom Veranstalter festgelegt. Bei Jugendturnieren darf keine Mannschaft an einem Turniertag die doppelte der in § 28 der Jugendordnung festgelegten Spielzeit überschreiten. 2. Spielzeit Turniere werden auf Normal-, Kompakt-, Klein- und Minispielfeldern ausgetragen. 1. Spielfeld C. Besondere Bestimmungen für Pokalturniere (Feld) Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Maximalzahl der Spieler (s. JugO) auf dem Spielfeld Torgröße (s. JugO) Bande auf xxx Seiten oder Hallenwand Appel Grafik Stuttgart GmbH 20.000 7/2013 wfv Württembergischer Fußballverband e. V. Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart Telefon: +49 (0) 7 11 2 27 64 -0, Telefax: +49 (0) 7 11 2 27 64 - 40 E-Mail: [email protected], Internet: www.wuerttfv.de D. Mäußnest Vorsitzender des Verbandsspielausschusses Angabe erforderlich, wenn bei verkleinertem Spielfeld Zeitstrafe (anstatt gelb/rot) gelten soll Zeitstrafe Aktiven-Bereich Stand: Juli 2013 Angabe erforderlich, wenn auf Kompakt-/Kleinspielfeld Abseits entfallen soll Abseitsregelung Tore entsprechend der Anzahl der Spieler bzw. Spielfeldgröße Angabe erforderlich Festlegung durch Veranstalter Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Höchstzahl der Spieler auf dem Mannschaftsbogen Angabe erforderlich Verlängerung ja/nein und ggf. (Dauer) Bei Spielzeiten ab 30 min. (2 x 15 Minuten) grundsätzlich Seitenwechsel Angabe erforderlich Normal-/Kompakt-/Klein- und Minispielfeld ohne Seitenwechsel Seitenwechsel Angabe erforderlich Pokal (Feld) Spielfeldgröße Angabe erforderlich Spielzeit Halle > Vom Veranstalter festzulegende Turnierbestimmungen: D. Besondere Bestimmungen für Futsal (s. Futsal Durchführungsbestimmungen)