Beitragsordnung des TV Friesen Telgte e

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Beitragsordnung des TV Friesen Telgte e
Beitragsordnung des TV Friesen Telgte e. V.
1. Die Vereinsjahresbeiträge sind vierteljährlich zum 15.01., zum 15.04., zum 15.07. und zum
15.10. im Voraus zu zahlen.
2. Für jeden Aufnahmeantrag wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr entfällt für Kinder bis zu 10 Jahren. (Vergünstigungen siehe Punkt 7). Sie ist mit
dem ersten Beitrag zu entrichten. Die Beitragszahlung beginnt mit dem Eintrittsdatum.
3. Aus Kostengründen werden die Beiträge im Lastschriftverfahren eingezogen. Durch Nichteinlösung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei nicht fristgerechter Zahlung
wird ein Verwaltungszuschlag von 10 %, mind. jedoch 2,50 €, auf die geschuldete Summe erhoben.
4. Ist ein Mitglied mit zwei Raten im Rückstand, so wird nach vorausgegangener Zahlungsaufforderung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
5. Einzelne Abteilungen des Vereins können mit Zustimmung des Vorstandes Zusatzbeiträge erheben. Der Vereinsbeitrag setzt sich dann zusammen aus dem Grundbeitrag und ggf. den für
die einzelnen Abteilungen vom Vorstand festgelegten Zusatzbeiträgen für Aktive.
6. Die Höhe der Grundbeiträge ist in der Beitragsstaffel festgelegt. Die darin festgelegten Vergünstigungen werden nur dann gewährt, wenn das betroffene Vereinsmitglied die entsprechenden Voraussetzungen nachweist (z.B. Schule, Studium, Ausbildung, Wehrpflicht und
Zivildienst).
7. Der Vorstand kann auf Antrag die Höhe des Beitrages angemessen festsetzen (z.B. Minderung durch besondere soziale Gegebenheiten oder Gastmitgliedschaften).
8. Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich bis zum 1.11. des laufenden Kalenderjahres an
die Geschäftsstelle des TV Friesen Telgte, Münsterstraße 14, 48291 Telgte, erklärt werden.
9. Nur beitragszahlende Mitglieder sind gegen Sportunfälle versichert. Unfälle müssen der Geschäftsstelle (zuständig: Jutta Niermann) unverzüglich gemeldet werden.
10. Die Mitgliedschaft im TV Friesen Telgte e.V. besteht jeweils für ein Kalenderjahr. Sie wird so
lange automatisch fortgesetzt bis der Austritt schriftlich erklärt wird.
11. Für unser Ballettstudio gilt in Ergänzung dieser Beitragsordnung eine gesonderte Beitragsregelung.
Stand: 03.04.2009
Grundbeiträge je Quartal
Quartals-Zuschläge
Erwachsene (Erw) , Jugend unter 18 Jahren (Jug)
2
Erwachsene
1
Familien
Kinder/Jugendliche
3
Passive Mitglieder
Fördermitglied *
18,00 €
33,00 €
13,50 €
6,00 €
…………€
* Sie bestimmen einen Beitrag und erhalten dafür
im Januar des Folgejahres eine Spendenquittung
1
Badminton (Erw)
Badminton (Jug)
Basketball, Judo (Erw)
Basketball, Judo (Jug)
Handball (Erw)
Handball (Jug)
4
Ballett
Wanderer / Radwanderer o.ä.
= Passiv-Mitglieder +
4,50 €
2,25 €
9,00 €
4,50 €
11,50 €
5,50 €
versch.
1,00 €
Familien = max. 2 Erwachsene + die eigenen Kinder, unter 18 Jahre, im gemeinsamen Haushalt
Erwachsene Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende können mit Nachweis
eine Minderung beantragen – siehe Punkt 6. u. 7. der Beitragsordnung.
3
z.B. Wanderer oder Radwanderer
4
Siehe gesonderte Beitrags- oder Gebührenordnung entsprechend Angebot und Teilnehmerzahlen. Bitte
erfragen.
2

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