TA 036/2016 - Stadt Fehmarn / Startseite

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TA 036/2016 - Stadt Fehmarn / Startseite
STADT
FEHMARN
Tourismus-Service Fehmarn
Vorlage Nr. TA 036/2016
Tourismusausschuss am 23.02.2016
Stadtvertretung am 17.03.2016
Satzung der Stadt Fehmarn über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am
Meeresstrand
Sachverhalt:
Der Gemeingebrauch am Meeresstrand wird auf Fehmarn an den Stränden Grüner
Brink, Meeschendorf sowie Bojendorf durch Satzungen geregelt.
Die Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand wurde
für die vorgenannten Strände in 2012 erlassen und weicht von der Satzung für
Burgtiefe aus 2003 ab.
Aus Vereinfachungsgründen soll eine einheitliche Satzung für die Strände Grüner
Brink, Meeschendorf, Bojendorf sowie Burgtiefe erlassen werden.
Die als Anlage beigefügte Gegenüberstellung der Veränderungen dient als
Diskussionsgrundlage. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dieses Papier
verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fehmarn, über die Einschränkung
des Gemeingebrauchs am Meeresstrand wird beschlossen.
Ab 01.04.2016 tritt diese Satzung in Kraft.
Beratungsergebnis:
<
> Ja
<
> Nein
<
>
Enthaltung
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Stadtvertreter/Ausschussmitglieder von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend.
Fehmarn, den
Bürgermeister z.K.:
Oliver Behncke
Tourismusdirektor
Tourismus-Service Fehmarn Bianka Eschenhagen (04371/506-320, [email protected])