Ausnahmeentscheidung ist gekippt

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Ausnahmeentscheidung ist gekippt
Ausnahmeentscheidung ist gekippt Landschaftsschutz bleibt gewahrt
Rhein-Sieg-Kreis, 24.02.2013: Die Kreisverwaltung Siegburg hatte mit Schreiben vom
31.08.2012 für den Bau einer Reithalle am Brombeerweg im Bornheimer
Landschaftsschutzgebiet eine Ausnahme vom Landschaftsschutz erteilt. Die untere
Naturschutzbehörde hatte keine Unverträglichkeit mit den Schutzgütern erkannt, obwohl
der Landschaftsplan für Bornheim gerade dem betroffenen Landschaftsausschnitt am
Heimatblick eine besondere Qualität und Bedeutung für das Landschaftsbild und die
Naherholung attestiert hatte. Mit dem Projekt "Grünes C" der Regionale 2010 wurde dieser
Schutz zusätzlich politisch untermauert.
Die Entscheidung des Kreises wurde nun im Rahmen einer vom Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) veranlassten Beschwerde vom 26.09.2012 von der
Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde gekippt: "Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung
des Sachverhaltes unter Würdigung der im Rahmen eines Ortstermins gewonnenen
Erkenntnisse gelange ich zu der Einschätzung, dass für dieses Vorhaben eine Ausnahme
nicht in Betracht kommt.", schreibt die Bezirksregierung in Ihrer Antwort an den BUND
(Schreiben vom 21.02.2013).
"Wir begrüßen die Entscheidung zu Gunsten der Landschaft am Heimatblick
außerordentlich!" zeigt sich Andreas Owald vom BUND in Bornheim stellvertretend für
seinen ganzen Verband hocherfreut. Sie belege, dass die Bedenken der lokalen
Heimatschutzvereine und des BUND schlussendlich begründet und berechtigt waren.
V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
c/o Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 145-2000

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