Gemeindeblatt 15 - Gemeinde Rot an der Rot

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Gemeindeblatt 15 - Gemeinde Rot an der Rot
Herausgeber: Gemeinde Rot a.d. Rot
Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG,
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Telefon (0 71 54) 82 22-0, Telefax (0 71 54) 82 22-10
34. Jahrgang
Donnerstag, 14. April 2016
Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Rot a.d. Rot
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Achim Abele
E-Mail: [email protected]
Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr
Erscheint wöchentlich donnerstags.
Nummer 15
Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten am Nordflügel des Oberen Tores ist das Projekt abgeschlossen.
Die Sanierungsarbeiten erfolgten im Rahmen der Ortskernsanierung Rot II, mit hohen Zuschüssen aus dem
Landessanierungsprogramm mit fachlicher Begleitung durch das Landesdenkmalamt.
In den Räumlichkeiten ist die „Alois Springer­Galerie“ untergebracht. Ein Künstler, zuletzt gelebt und gear­
beitet in Erlenmoos. In einem Nachruf wurde der Künstler als ein liebenswerter Oberschwabe bezeichnet,
dessen Bilder in vielen Privat­
häusern, gerade in unserer
Raumschaft, ihren Platz haben.
So bringt Alois Springer auch
heute noch ein bisschen Son­
nenschein in viele Herzen.
Der Nordflügel ist am
Sonntag, 17. April 2016
von 11.00 ­ 17.00 Uhr
geöffnet.
Es ergeht herzliche Einladung.
Robert Balle
Bürgermeister
Seite 2
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Nummer 15
Rufnummern • Bereitschaftsdienste
Gemeindeverwaltung Rot an der Rot
Telefon:
Telefax:
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.rot.de
Sprechzeiten:
Montag- Donnerstag
Freitag
Mittwoch
(0 83 95) 94 05-0
(0 83 95) 94 05 -30
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
8.00 Uhr - 13.00 Uhr
16.15 Uhr - 18.15 Uhr
Ortsverwaltung Ellwangen
Telefon:
(0 75 68) 2 79
Telefax:
(07568) 925774
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15.30 - 18.30 Uhr
Sprechzeiten der Ortsvorsteherin Katja Frey:
Donnerstag:
18.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Notfallpraxis im Landkreis Biberach:
Ortsverwaltung Haslach
Telefon:
(0 83 95) 12 35
Telefax:
(0 83 95) 91 07 86
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten
Montag:
8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 - 18.30 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.00 Uhr
Sprechzeit des Ortsvorstehers Georg Klingler:
Mittwoch:
15.30 - 19.00 Uhr
Schulen
Abt-Hermann-Vogler-Schule
Grundschule Haslach
Grundschule Ellwangen
07351 19222
Tel. (0 83 95) 921 -0
Tel. (0 83 95) 25 10
Tel. (0 75 68) 12 34
Öffnungszeiten der Grüngut- und
Altglassammelstelle
(Parkplatz beim Rückhaltebecken Pfaffenrieder Bach)
In den Wintermonaten Dezember bis Februar:
- samstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
in den Monaten März - November:
- Mittwoch von 17.00 Uhr - 20.00 Uhr
- Samstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Rettungsleitstelle Biberach, Tel. 116117
Sana Kliniken, Ziegelhausstraße 50, 88400 Biberach
Öffnungszeiten:
Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr
Wohngifttelefon
oder
Telefonseelsorge
oder
0800 7 29 36 00
0171 7 42 13
0800 1 11 01 11
0800 1 11 02 22
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der örtlichen Presse!
Zahnarzt Notdienst
http://www.zahnarzt-notdienst.de
Tel. (01805) 911610
Organisierte Nachbarschaftshilfe
Wer braucht Hilfe?
Einsatzleiterinnen
für Rot a. d. Rot: Fr. Beate Herrmann,
für Haslach:
Fr. Hilde Huith,
und Heidi Gwinner
für Ellwangen:
Fr. Andrea Buchschuster,
Tel. (0 83 95) 24 62
Tel. (08395) 2690
Tel. (08395) 911021
Tel. (0 75 68) 681
Bereitschaftsdienst der Apotheken
(rund um die Uhr dienstbereit - Dienstwechsel 08:30 Uhr)
Samstag, 16. April (ab 8:30 Uhr)
Schloss-Apotheke Warthausen, Brauerstr. 3,
Tel. 07351 17737
Adler-Apotheke Memmingen, Kramerstr. 11,
Tel. 08331 2822
Zusätzlich in Ochsenhausen (17 - 18 Uhr)
Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32,
Tel. 07352 8131
Sonntag, 17. April (ab 8:30 Uhr)
St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstraße 10,
Tel. 07374 1303
Kloster-Apotheke Rot, Obere Straße 11,
Tel. 08395 93010
Elefanten-Apotheke Memmingen, Kalchstr. 8,
Tel. 08331 2107
Zusätzlich in Biberach (15 - 18 Uhr)
Zeppelin-Apotheke Biberach, Zeppelinring 65,
Tel. 07351 72262
Pflegebereich Rot an der Rot
(Für die Gemeinden Rot an der Rot, Berkheim, Tannheim und
Steinhausen a.d.R.)
Klosterhof 5, 88430 Rot an der Rot • Tel. 08395 93 63 411
Alten- und Krankenpflege
24-Stunden-Rufbereitschaft • Tel. 07352 92 300
Haus- und Familienpflege • Tel. 07352 92 30 33
Betreuungsgruppe Silberperlen
Klosterhof 5, 88430 Rot an der Rot • Tel. 07352 92 30 17
Sozialstation Rot an der Rot e.K.
Christian Übelhör
Ambulanter Pflegedienst:
Tel. (08395) 910680
24 Std. Bereitschaftsdienst:
Tel. (08395) 910680
Seniorenzentrum Rot an der Rot
Turmstraße 5
88430 Rot an der Rot
Telefon (08395) 91008-0
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Aus dem Gemeinderat
Bericht über die Gemeinderatssitzung
vom 04. April 2016
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2016 hat
sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten
befasst:
1. Bürgerfragestunde
Bei der öffentlichen Sitzung waren ca. 65 Zuhörer anwesend,
deren Interesse insbesondere dem Tagesordnungspunkt 7 Festlegung Standort Brunnenbohrung Haslach galt.
Bei mehreren Wortmeldungen von Haslacher Bürgern bzw. den
vom künftigen Wasserschutzgebiet betroffenen Landwirten wurde darum gebeten, dass vor der Festlegung des Standorts für
die Brunnenbohrung die betroffenen Landwirte informiert werden und konkrete Informationen über die voraussichtliche Lage
der Zone II des Schutzgebietes und die Entschädigungshöhe für
die Nutzungsverbote in Zone II gemacht werden. Weiter wurde
um Klärung gebeten, ob Haslach an die Wasserversorgung
einer Nachbargemeinde angeschlossen werden kann.
Bürgermeister Balle hat darauf verwiesen, dass heute eine Information über die bisher geprüften fünf Standorte für die Brunnenbohrung vorgesehen ist, aber noch keine Festlegung des endgültigen Standorts. Die Information über diese Standorte wurde
in die Bürgerfragestunde vorgezogen. Vier dieser Standorte
befinden sich südlich von Haslach auf der Gemarkung Haslach
und einer im Waldbereich auf Gemarkung Aitrach. Eine Zustimmung der Eigentümer liegt bisher bei keinem Standort vor. Beim
Standort im Waldbereich Gemarkung Aitrach erfolgt derzeit eine
juristische Prüfung durch den Grundstückseigentümer Waldburg-Zeil. Bei diesem Standort würde die Schutzzone II im Waldbereich liegen und die landwirtschaftlich genutzte Flächen in der
Nutzung nicht eingeschränkt. Eine weitere Standortmöglichkeit
wäre ein Grundstück unmittelbar am Ortsrand von Haslach, das
im Eigentum der Gemeinde ist.
Bei der Erläuterung der Standorte, bei denen bisher Grundstücksverhandlungen geführt wurden, ist es so, dass hohe Fließgeschwindigkeiten im Grundwasser vorliegen, was zu einer
großen Schutzzone II mit bis zu 3 km Länge führt. Konkrete Angaben sind jedoch erst möglich, wenn eine Probebohrung durchgeführt worden ist. Dies macht es zum derzeitigen Zeitpunkt
auch unmöglich, den Landwirten im möglichen Schutzgebiet verlässliche Angaben zum Schutzgebiet zu machen.
Für das weitere Vorgehen wurde eine öffentliche Beratung und
Information im Ortschaftsrat Haslach festgelegt, sobald bekannt ist,
ob der Eigentümer des Waldes südlich von Haslach (auf Gemarkung Aitrach) sein Grundstück zur Verfügung stellt bzw. ob eine
Wasserversorgung von einer Nachbargemeinde aus möglich ist.
2. Bausachen
Der Gemeinderat hat bei folgenden Bauanträgen das für die
Erteilung der Baugenehmigung notwendige Einvernehmen hergestellt:
a) Neubau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flst. 610 im
Gewann Hirschbronner Weg bei Wirrenweiler
b) Auffüllung von Bodenmaterial auf dem Grundstück Biberacher
Straße 25 in Ellwangen
c) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit
Garage auf dem Flst. 117 am Bretterweg in Ellwangen
d) Erweiterung des Geräte- und Lagerschuppens auf dem Flst.
199 westlich von Mettenberg (nachträgliche Genehmigung)
3. Ausübung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch bzw. anderen gesetzlichen Vorschriften
Der Gemeinderat wurde über die seit der letzten Gemeinderatssitzung bei der Verwaltung eingegangenen Kaufverträge informiert. Er hat festgestellt, dass die Gemeinde keine Möglichkeit
zur Ausübung des Vorkaufsrechts hat.
4. Gebührenkalkulation Wasserversorgung
a) Festsetzung der Trinkwassergebühr rückwirkend ab
01.01.2016
Die Allevo Kommunalberatung wurde mit der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2016 bis
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31.12.2018 beauftragt. Die Kalkulation wurde in Auftrag gegeben, weil in den nächsten Jahren die Umsetzung der Gesamtkonzeption Wasserversorgung mit einem Investitionsvolumen
von rund 1 Mio. Euro im Jahr ansteht und die Wasserversorgung
im Jahr 2014 einen Verlust von rund 33 700 Euro erzielt hat.
Auch im Jahr 2015 wird ein Verlust erwartet. Über die rückwirkende Neufestsetzung und Erhöhung der Trinkwassergebühr
wurde im Mitteilungsblatt vom 17.12.2015 vorab informiert. Die
letzte Gebührenkalkulation mit Anpassung der Wassergebühr
erfolgte zum 01.01.2012 auf den derzeitigen Wasserzins von
0,98 Euro je m³.
Nach eingehender Erläuterung der Kalkulation durch einen Mitarbeiter von Allevo hat der Gemeinderat festgelegt, dass wie bisher auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet wird und die
Wassergebühr wie bisher unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte festgelegt wird.
Die Wasserverbrauchsgebühren wurden aufgrund der steigenden Kosten im Kalkulationszeitraum 2016 - 2018 für jedes Jahr
separat kalkuliert. Der Gemeinderat hat deshalb festgelegt, dass
sich ab 2016 jährlich steigende Wasserverbrauchspreise ergeben.
Damit hat der Gemeinderat die Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) wie folgt neu festgelegt:
Vom 01.01.2016 - 31.12.2016:
1,00 Euro je m³
Vom 01.01.2017 - 31.12.2017
1,14 Euro je m³
Vom 01.01.2018 - 31.12.2018
1,24 Euro je m³
Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde für den Kalkulationszeitraum 2016 - 2018 ebenfalls neu festgelegt. Sie beträgt
bei Wasserzählern
mit einer Nenngröße von QN 2,5: 1,98 Euro je Monat
mit einer Nenngröße von QN 6
4,76 Euro je Monat
mit einer Nenngröße von QN 10
7,93 Euro je Monat
b) Änderung der Wasserversorgungssatzung rückwirkend
ab 01.01.2016
Aufgrund der Neufestlegung der Trinkwassergebühr ist die Wasserversorgungssatzung entsprechend zu ändern. Daneben
ergeben sich noch Satzungsänderungen durch die Neuregelung
im Wassergesetz für Baden-Württemberg. Die Änderung der
Wasserversorgungssatzung wird in diesem Mitteilungsblatt
öffentlich bekanntgemacht.
5. Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung
a) Festsetzung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr rückwirkend ab 01.01.2016
Bei der Abwasserbeseitigung beläuft sich die Niederschlagswassergebühr derzeit auf 0,26 Euro je qm versiegelte Fläche
und die Schmutzwassergebühr auf 2,42 Euro je cbm Frischwasserverbrauch.
Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung
haben für die Jahre 2011 bis 2014 im Schmutzwasserbereich
eine Unterdeckung von 76 778 Euro ergeben und im Niederschlagswasserbereich von 82 119 Euro. Nach den Vorgaben des
Gemeinderats, alle möglichen Unterdeckungen der Vorjahre
auszugleichen, wurde die Allevo Kommunalberatung mit einer
Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis
31.12.2018 beauftragt, wobei die entstandenen Unterdeckungen
des Zeitraum 2011 bis 2014 einbezogen werden.
Der Gemeinderat hat nun aufgrund dieser Kalkulation rückwirkend zum 01.01.2016 die Abwassergebühren erhöht. Über die
Erhöhung der Gebühr wurde bereits im Mitteilungsblatt vom
12.12.2015 informiert.
Der Gemeinderat hat für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis
31.12.2018 die Abwassergebühr wie folgt neu festgelegt:
Schmutzwassergebühr:
3,02 Euro je m³
Frischwasserverbrauch
Niederschlagswassergebühr:
0,39 Euro je m²
versiegelte Fläche
b) Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund der Neufestlegung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ist eine Änderung der bisherigen Abwassersatzung erforderlich. Daneben sind in der Satzungsänderung
redaktionelle Änderungen durch die Neuregelung des Wassergesetzes berücksichtigt. Die Änderung der Abwassersatzung
wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht.
6. Ausbau Breitbandversorgung
hier: Vergabe der Bauarbeiten
Durch die Breitband-Offensive der Landesregierung und insbe-
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
sondere durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Tannheim ist es möglich, dass in weiten Teilen der
Gemeinde der Ausbau der Breitbandversorgung mit einer erhöhten Förderung vorgenommen werden kann. Die Förderanträge
sind mittlerweile genehmigt, so dass die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten, die in vier Abschnitte gegliedert wurde, erfolgen konnte.
Der Gemeinderat hat nun die Vergabe der Arbeiten an die Firma
Wild aus Berkheim - Illerbachen vergeben, die bei allen vier
Abschnitten das preisgünstigste Angebot abgegeben hat:
Abschnitt 1 (Überörtliche Verbindung von Tannheim kommend
nach Rot mit der Kerngemeinde Rot sowie Zell und Mettenberg):
713 850,39 Euro.
Abschnitt 2 (Anbindung Ellwangen über Mühlberg, Dietenberg
mit Anschluss öffentlicher Schulen): 462 422,17 Euro.
Abschnitt 3 (Errichtung Netz in Tannheim): 433 374,22 Euro
Abschnitt 4 (Anbindung Haslach von Tannheim aus): 295 735,32
Euro).
7. Festlegung Standort Brunnenbohrung Haslach
Hierzu wird auf die Ausführungen bei der Bürgerfragestunde verwiesen.
8. Verkehrssituation Ortskern Rot
hier: Messergebnisse Bereich Klosterhof
Vom 25.01. bis 29.02.2016 fand im Kernbereich Rot zwischen
den Toren eine Messung Verkehrsmengen und der gefahrenen
Geschwindigkeiten statt.
Ergebnis der Messungen:
Messstation Oberes Tor:
Verkehrsaufkommen Richtung Unteres Tor an Werktagen ca.
1400 Bewegungen und an Sonntagen 800 Bewegungen.
Die überwiegende Anzahl der Fahrzeuge für zwischen 30 und 40
km/h. Die höchsten Geschwindigkeiten betrugen zwei Mal 63
km/h jeweils um die Mittagszeit.
Messstation Unteres Tor:
Verkehrsaufkommen Richtung Oberes Tor an Werktagen ca.
1420 Bewegungen und an Sonntagen ca. 850 Bewegungen.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten Richtung Oberes Tor sind
etwas höher (35 - 45 km/h). Die höchste Geschwindigkeit lag bei
70 km/h (um 22.00 Uhr).
Gegenüber der letzten Messung im Jahr 2013 hat das Verkehrsaufkommen im Bereich zwischen den Toren zugenommen.
9. Verschiedene kleinere Gegenstände und Bekanntgaben.
Es erfolgten keine weiteren Bekanntgaben.
Amtliche
Bekanntmachungen
Die Gemeindeverwaltung Rot a. d. Rot
ist aufgrund einer internen Schulung am
Montag, den 18. April 2016
geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung!!!
Bürgermeisteramt
Nummer 15
1) Ortsteil Rot an der Rot
Wahlberechtigte
2.089
Wähler
1.297
Wahlbeteiligung
62,1 %
Gültige Stimmen
1.293
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Name
Anzahl Stimmen
absolut
Brauchle, Irene
647
Reichart, Thomas
625
Gallinger, Achim Gerhard
9
Sonstige
12
2) Ortsteil Ellwangen
Wahlberechtigte
706
Wähler
409
Wahlbeteiligung
57,9 %
Gültige Stimmen
408
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Name
Anzahl Stimmen
absolut
Brauchle, Irene
251
Reichart, Thomas
154
Gallinger, Achim Gerhard
2
Sonstige
1
3) Ortsteil Haslach
Wahlberechtigte
851
Wähler
791
Wahlbeteiligung
61,6 %
Gültige Stimmen
523
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Name
Anzahl Stimmen
absolut
Brauchle, Irene
260
Reichart, Thomas
256
Gallinger, Achim Gerhard
5
Sonstige
2
4) Briefwahlergebnis
Wähler
269
Gültige Stimmen
269
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Name
Anzahl Stimmen
absolut
Brauchle, Irene
111
Reichart, Thomas
151
Gallinger, Achim Gerhard
3
Sonstige
3
Bürgermeisteramt
Anzahl Stimmen
in Prozent
50,0 %
48,3 %
0,7 %
0,9 %
Anzahl Stimmen
in Prozent
61,5 %
37,7 %
0,5 %
0,2 %
Anzahl Stimmen
in Prozent
49,7 %
48,9 %
1,0 %
0,4 %
Anzahl Stimmen
in Prozent
41,4 %
56,3 %
1,1 %
1,1 %
Bevölkerungsfortschreibung
zum 30. September 2015
Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl Ihrer Gemeinde auf Basis des Zensus 9. Mai 2011 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik
der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I, S. 308) zum
30. September 2015 auf:
4.456 Personen
Davon männlich:
2.317 Personen
weiblich:
2.139 Personen
Fundamt Rot an der Rot
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Taschenmesser und ein Taschenkalender abgegeben.
Die Fundsache kann bei der Gemeindeverwaltung Rot abgeholt werden.
Bürgermeisteramt
Ergebnis der Bürgermeisterwahl
Die Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte
mit der Sonderausgabe des Nachrichtenblatts vom 11. April
2016. Im Folgenden ist nun das Ergebnis der Bürgermeisterwahl
getrennt nach Wahlbezirken zur Information dargestellt:
+
GEÄNDERTER
REDAKTIONSSCHLUSS!
Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt ist der
Redaktionsschluss für die Woche 18 bereits am Freitag, 29. April 2016, 10.00 Uhr.
Um Einhaltung des Termins wird gebeten.
Der Verlag
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS)
der Gemeinde Rot an der Rot
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für BadenWürttemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und
42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
(KAG) hat der Gemeinderat am 04.04.2016 folgende Änderungssatzung beschlossen:
ARTIKEL 1
§ 3 (Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und
zur Benutzung) Abs. 1 enthält folgende Fassung:
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser
anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte
auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Gemeinde im
Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des
Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.
ARTIKEL 2
§5 (Befreiungen) enthält folgende Fassung:
Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die
öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG
der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und
solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung
wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten
Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht
zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich
unbedenklich ist.
ARTIKEL 3
§ 6 (Allgemeine Ausschlüsse) Abs. 2 enthält folgende Fassung:
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:
1. Stoffe − auch im zerkleinerten Zustand −, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen
führen können (zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe,
Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut-und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett-oder ölhaltige Stoffe
(zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette,
Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von
Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut
aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;
3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und
Molke;
4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel
milchsaure Konzentrate, Krautwasser);
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder
Dämpfe verbreiten kann;
6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;
7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den
Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115−2
vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. − DWA −,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) liegen.
ARTIKEL 4
§ 7 (Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung)
Abs. 3 enthält folgende Fassung:
(3) Schließt die Gemeinde in Einzelfällen Abwasser von der
Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§46 Abs. 4 Satz 2 WG).
ARTIKEL 5
§ 21 (Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster) Abs. 4
enthält folgende Fassung:
(4) Die Gemeinde ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der
Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von
deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein
erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungs-
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anlage zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und
auf Verlangen der Wasserbehörde vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren
Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich
um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie Hauptwasserinhaltsstoffe. Die Gemeinde wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen sowie die
Belange des Datenschutzes beachten.
ARTIKEL 6
§ 42 (Höhe der Abwassergebühr) enthält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser:
3,02 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,39 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je
m³ Abwasser oder Wasser: 3,02 €.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den
Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird
für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht,
ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
ARTIKEL 7
§ 43 (Entstehung der Gebührenschuld) Abs. 5 wird neu eingefügt:
(5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs. 1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V.
mit § 27 KAG).
ARTIKEL 8
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in
Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Rot an der Rot , den 6. April 2016
gez. Balle, Bürgermeister
1. Satzung zur Änderung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung-WVS)
der Gemeinde Rot an der Rot
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat am 04.04.2016 folgende Änderungssatzung
beschlossen:
ARTIKEL 1
§ 12 (Zutrittsrecht) enthält folgende Fassung:
Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen
Beauftragten der Gemeinde, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24
genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger
Rechte und Pflichten nach dieser Satzung insbesondere zur
Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist.
ARTIKEL 2
§ 17 (Anlage des Anschlussnehmers) Abs. 2 enthält folgende Fassung:
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Abs. 4 wird gestrichen; der bisherige Abs. 5 wird zu Abs. 4:
(4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben,
dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.
ARTIKEL 3
§ 20 (Technische Anschlussbedingungen) enthält folgende
Fassung:
Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen
an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den
Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der
sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist.
Diese Anforderungen dürfen den allgemein anerkannten Regeln
der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der
Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur
verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und
störungsfreie Versorgung gefährden würde.
ARTIKEL 4
§ 22 (Nachprüfung von Messeinrichtungen) Abs. 1 enthält
folgende Fassung:
(1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der
Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich
anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess-und Eichgesetzes
verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung
nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu
benachrichtigen.
ARTIKEL 5
§ 29 (Grundstückfläche) enthält folgende Fassung:
(1) Als Grundstücksfläche gilt:
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die
Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu
legen ist;
2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.
4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung
nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer
Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese
Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen
Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich
die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder
gärtnerisch genutzte Flächen.
(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG
bleiben unberührt.
ARTIKEL 6
§ 35 (Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht) Abs. 2 enthält folgende Fassung:
(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen
gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2
KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.
ARTIKEL 7
§ 42 (Grundgebühr) Abs. 1 enthält folgende Fassung:
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und beinhaltet die Zählergebühr sowie fixe Kostenanteile.
Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Bis
QN 2,5 (bis Q34) 1,98 €/Monat
Qn 6 (Q310)
4,76 €/Monat
QN 10 (Q316)
7,93 €/Monat
Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr.
Nummer 15
ARTIKEL 8
§ 43 (Verbrauchsgebühren) enthält folgende Fassung:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro
Kubikmeter
vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
1,00 €
vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
1,14 €
ab 01.01.2018
1,24 €
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher
Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro
Kubikmeter
vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
1,00 €
vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
1,14 €
ab 01.01.2018
1,24 €
(3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr pro Kubikmeter 1,30 €.
ARTIKEL 9
§ 46 (Entstehung der Gebührenschuld) Abs. 6 wird neu eingefügt:
(6) Die Gebührenschuld gemäß § 42 und § 43 ruht auf dem
Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.
3 i.V. mit § 27 KAG).
ARTIKEL 10
§ 50 (Ordnungswidrigkeiten) Abs. 5 enthält folgende Fassung:
5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher
Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält,
Abs. 6 wird gestrichen; der bisherige Abs. 7 wird zu Abs. 6:
6. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen
so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende
Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter
oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten.
ARTIKEL 11
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in
Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Rot an der Rot , den 6. April 2016
gez. Balle, Bürgermeister
Deutsche
Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Als neuen Service bietet die Rentenversicherung den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich online einen Termin in
ihren Auskunfts- und Beratungsstellen zu buchen.
Mit Hilfe von eSERVICE/Termin kann man die gewünschte Beratungsstelle und den Wunschtermin auswählen, z. B. in Ochsenhausen.
Auf der Homepage der Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Menüpunkt Services/Kontakt und
Beratung können bei mehr als 200 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über die „Online-Terminvergabe (eTermin)“ gleich per Internet Beratungstermine
gebucht werden. Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der
voraussichtlichen Beratungsdauer erhält der Bürger dann einen
Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin, der mit Eingabe der persönlichen Daten bestätigt wird. Mit Abschluss der
Buchung wird eine Aufstellung der zum Termin mitzubringenden
Unterlagen angezeigt. Sofern gewünscht, ist es auch möglich,
eine Buchungsbestätigung per E-Mail, Fax oder SMS zu erhalten. Bis wenige Stunden vorher kann mit dem persönlichen
Kennwort der gesamte Termin storniert werden.
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Grüngutentsorgung 2016 - Landkreis Biberach
Für die Gemeinde Rot a. d. Rot ist folgender Termin festgelegt:
Mittwoch, 27. April 2016
Bei den Abfuhrterminen durch einen Pressmüllwagen werden
Grünabfälle wie Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig,
Gras und Laub, die nicht im eigenen Garten verwendet werden können, kostenlos abgefahren.
Nicht abgefahren werden organische Küchenabfälle,
Boden, Steine und Wurzelstöcke.
Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder mit Bindfäden gebündelt am Straßenrand (außerhalb des Grundstücks) deutlich sichtbar bereitgestellt werden. Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen
erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab
06:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Achtung! Gartenabfälle dürfen nicht in Plastiksäcken oder folien verpackt und nicht mit Kunststoffschnüren oder
Draht, sondern mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein. Langes Astwerk (Heckenschnitt, Gehölz) ist
auf ca. 1,5 m zu kürzen. Kurzes Grüngut wie Laub- und Rasenschnitt können in Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage,
Eimern oder Wannen (keine Mülltonnen) bereitgestellt werden
(Fassungsvermögen max. 100 l je Behälter). Die Behälter
müssen Griffe oder Laschen bzw. solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das
Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten. Das Grüngut
darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als
Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet und können bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen
werden. Ebenso wird in Kunststoffsäcken bereitgestelltes
Grüngut nicht mitgenommen.
Die Behältnisse müssen nach der Sammlung vom Eigentümer
zurückgenommen werden!
Werden diese Regelungen nicht eingehalten, wird das Grüngut nicht mitgenommen!
Ökotipp:
Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die
beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag
zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über
leisten. Informationen zur Kompostierung erhalten Sie über
die Kompostfibel - erhältlich im Landratsamt Biberach.
Bei weiteren speziellen Fragen, wenden Sie sich bitte an
das Landratsamt Biberach, Herrn Krug, Tel. 07351/52-6133.
Wir bitten um Beachtung!
Im Rathaus/Ortsverwaltung abholen:
Die Vorsorgemappe des KSR Biberach dient:
Ihrer Vertretung für den Notfall (bei Krankheit, Gebrechen,
Unglück) als Anweisungshandlung Ihres Willens in schweren Schicksalsschlägen der Regelungen nach dem Tode,
aber auch:
des Überdenkens der eigenen, ganz persönlichen Situation
sowie evtl. Korrektur Ihrer Einstellung der Sichtung bzw.
Überprüfung Ihrer Akten und Beziehungen/Verpflichtungen
Gut, man kann sagen, das alles hat noch viel Zeit, solange
bis man die richtige Zeit eben verpasst hat.
Wenn der „Brandfall“ gegeben ist, ist meist alles zu spät.
Andere - eventuell fremde - Personen oder das Gesetz bestimmen den Fortgang Ihres eingeschränkten oder nicht mehr möglichen Handelns. Dabei haben Sie sich doch so viel Mühen und
Sorgen während Ihres Lebens gemacht - für sich und Ihre Lieben das Beste zu geben.
Das wollen Sie alles aus der Hand geben? Dem Zufall überlassen? Oder noch schlimmer Entscheidungsnotstände oder gar
Ärger und Streit in der Familie vorprogrammieren?
Sie ganz persönlich haben das mit der Vorsorgeregelung in
der Hand.
Gehen Sie ans Werk und holen Sie die Vorsorgemappe im Rathaus. Vergessen Sie das Ausfüllen nicht.
Ihr Kreisseniorenrat Biberach
Harald Müller, Vorsitzender
Seite 7
Denkmalschutzpreis für private Eigentümer
ausgeschrieben
Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische
Heimat loben zum 34. Mal den Denkmalschutzpreis BadenWürttemberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung
und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu
fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt
25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung
stellt.
Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude
der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können
bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese
müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen
Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren
Erhaltung hervorheben und belohnen. Die Spanne reicht von
mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20.
Jahrhunderts.
„Die Jury achtet insbesondere darauf, dass die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie
möglich bewahrt wurde. Aber auch zukunftsweisende Umnutzungen und moderne Akzente werden ausgezeichnet, wenn sich
die Neugestaltung in das historische Gesamtbild einfügt“, betont
Dr. Gerhard Kabierske, Vorsitzender der Expertenjury und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Südwestdeutschen Archiv für
Architektur und Ingenieurbau in Karlsruhe.
Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht.
Bewerbungsschluss ist der 3. Juni 2016. Weitere Informationen
sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die
öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2017 statt.
Fundamt Haslach
Bei der Ortsverwaltung Haslach wurde eine rotschwarze Kinderjacke mit Kapuze, Gr. 134/140
abgegeben. Diese können im Rathaus abgeholt
werden.
Achtung!!! Achtung!!!
NÄCHSTE MÜLLABFUHR
Freitag, 15. April 2016
Standesamtliche
Nachrichten
Verstorben ist:
4. April 2016
Herr Georg Huber, Rot an der Rot-Wirrenweiler
Nachrichten vom
Einwohnermeldeamt
Willkommen heißen wir:
Familie Eva Gumbold und Martin Ruf, Haslach
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Büchereinachrichten
Nummer 15
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Kindergartennachrichten
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Das Landratsamt
informiert
Erweitertes Führungszeugnis
Informationsveranstaltungen für Verantwortliche
in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit
Kindergarten
Haslach
Kindergarten- und Kinderkrippennachrichten
Anmeldung für die Kindergärten Arche Noah, St. Josef
(mit Kinderkrippe), Ellbachzwerge und Haslach
für das Kindergartenjahr 2016/2017
Ihr Kind möchte ab dem kommenden Kita-Jahr den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe besuchen? Dann informieren
Sie sich bei unseren Informationsveranstaltungen über die
Möglichkeiten, die Sie in den vier Einrichtungen haben! Da
Sie sicherlich noch Fragen zum jeweiligen Kindergarten
haben, bieten wir folgende Informationsnachmittage an, bei
denen Sie durch den jeweiligen Kindergarten geführt werden,
Informationen zu Themen wie Betreuungszeiten, Ablauf der
Eingewöhnung, Tagesablauf im Kindergarten-/Krippenalltag
erhalten und Ihre Fragen stellen können.
Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergarten- und Krippenkinder in Rot im Kindergarten St. Josef
(Aufnahme von Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahre in der Krippe und von 3 bis 6 Jahren im Kindergarten) findet statt
am 9. Mai 2016 um 15:00 Uhr
im Kindergarten St. Josef
(Klosterstraße 5, Rot an der Rot)
Tel. 08395/912609-0,
E-Mail: [email protected]
Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder im Kindergarten Arche Noah (Aufnahme von
Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt in altersgemischten
Gruppen) findet
am 10. Mai 2016 um 15:00 Uhr
im Kindergarten Arche Noah
(Abt-Hermann-Vogler-Straße 12, Rot an der Rot)
Telefon 08395/7096,
E-Mail: [email protected]
Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder in Ellwangen (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren
bis Schuleintritt in altersgemischten Gruppen) findet
am 10. Mai 2016 um 15:00 Uhr
im Kindergarten Ellbachzwerge
(Unterwaldhauser Weg 9, Ellwangen)
Telefon 07568/486,
E-Mail: [email protected]
Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder in Haslach (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren
bis Schuleintritt in altersgemischten Gruppen) findet
am 11. Mai 2016 um 14:30 Uhr
im Kindergarten Haslach
(Mittensteige 5, Haslach)
Telefon 08395/7008,
E-Mail [email protected]
Damit wir die Veranstaltungen gut organisieren können, bitten wir Sie um kurze telefonische Rückmeldung in der Einrichtung, deren Informationsveranstaltung Sie besuchen
möchten.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele interessierte
Eltern die Veranstaltungen besuchen.
Ihre Leiterinnen der Kindergärten
Sarah Lieb (Arche Noah), Marlies Grimm (St. Josef),
Ingrid Reisacher (Ellbachzwerge) und
Gudrun Weiss (Haslach)
Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit
Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen.
Nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger
Straftaten verurteilt wurden.
Zur Vorstellung des Konzepts finden in den kommenden
Wochen zwei Informationsveranstaltungen im Landkreis Biberach für die Verantwortlichen in Verbänden, Vereinen und Initiativen statt.
Termine und Veranstaltungsorte
Die Informationsveranstaltungen finden am Donnerstag, 14. April 2016, im Rathaus Maselheim und am Donnerstag, 21. April
2016, im Rathaus Ertingen statt. Beide Veranstaltungen sind von
18 bis 20 Uhr geplant.
Eingeladen sind alle, die in ihrem Verband, Verein oder ihrer
Initiative mit dem Thema „Vorlage eines erweitertes Führungszeugnis“ beschäftigt sind. Neben der ausführlichen Vorstellung
des Konzepts soll es an den Abenden ausreichend Zeit für konkrete Fragen zum Thema geben.
Ansprechpartnerinnen zum Thema und zu den Veranstaltungen
sind Manuela Braun, Koordinationsstelle für Kinderschutz und
Frühe Hilfen, Telefonnummer 07351/52-7629, E-Mail [email protected] und Margit Renner, Kreisjugendreferat,
Telefonnummer 07351/52-7106, E-Mail [email protected].
Die Biberacher ErnährungsAkademie informiert:
Seminar „Fit im Haushalt“
Die Biberacher ErnährungsAkademie bietet für alle interessierten Frauen und Männer ein Seminar rund um Haushaltsführung
und Ernährung an. Sowohl Anfängerinnen und Anfänger als
auch erfahrene Hausfrauen und -männer können ihr Wissen in
Theorie und Praxis erweitern. Das Seminar findet im Landwirtschaftsamt, Bergerhauser Straße 36 in Biberach statt.
Folgende Termine und Inhalte sind vorgesehen (jeweils
mittwochs):
20. April, 8.30 bis 11.30 Uhr: Nachhaltig Waschen und Reinigen
(3 Euro)
27. April, 8.30 bis 11.30 Uhr: So macht Essen Spaß (6 Euro inkl.
Kostproben)
4. Mai, 8.30 bis 11.30 Uhr: Rationelle Zubereitung von schnellen
Gerichten (7 Euro inkl. Lebensmittel)
11. Mai, 8.45 bis 11.30 Uhr: Kräuter in Garten und Küche (7 Euro
inkl. Lebensmittel)
Die Veranstaltungen können einzeln gebucht werden.
Anmeldungen sind möglich bis 15. April 2016 per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch unter 07351 52-6702.
Kreisseniorenrat
Messe aktiv50plus
Am Freitag, 22. April 2016, findet von 9.30 bis 17 Uhr die Messe
aktiv50plus auf dem Gigelberg in Biberach statt. Der Kreisseniorenrat hat dazu die rollende Ausstellung mit altersgerechten
Assistenzlösungen nach Biberach geholt. In einer behindertengerechten Musterwohnung zeigt das Forschungszentrum Informatik Karlsruhe, wie technische Hilfen den Alltag erleichtern, die
Gesundheit fördern oder die Sicherheit erhöhen.
Darüber hinaus bietet die Messe an über 50 Ständen mit persönlicher Beratung einen breiten Überblick zur dritten Lebens-
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
phase. Neun Fachvorträge behandeln Themen, die Menschen
ab 50 Jahren oder ihre Angehörigen interessieren:
1) Herzerkrankungen - Was kommt auf mich zu?
2) Vererben - und Stiftungen als eine Möglichkeit
3) Länger selbständig leben mit hilfreicher Technik
4) Moderne Fernseher und Hilfen - Smart TV, Kopfhörer und
einfache Fernbedienungen
5) Gangstörungen - dafür gibt es viele Ursachen
6) Chancen und Risiken des privaten Immobilienverkaufs
7) Sucht im Alter erkennen - Hilfen für Betroffene und Angehörige
8) Aufbau und Vorteile eines Hochbeets
9) Die Beschäftigung von Haushalts- und Pflegehilfen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Wegen begrenzter Platzzahl wird empfohlen, Karten für die Vorträge rechtzeitig am Infopoint in der Gigelberghalle zu holen.
Weitere Informationen gibt es unter www.messe aktiv50plus.de.
Glückspielkoffer
Neues Präventionsangebot zum Thema Glücksspiel
KOMM, der kommunale Präventionspakt vom Landkreis Biberach, bietet vor allem den beruflichen Schulen, aber auch Jugendgruppen im Landkreis ein neues Präventionsangebot in
Sachen Glücksspiel an. Ab sofort besteht die Möglichkeit, eine
Infoveranstaltung mit Referenten aus dem Fachbereich Sucht
des Landratsamts, zu buchen. Mit dem vom Sozialministerium
Baden-Württemberg geförderten Glücksspielkoffer, der verschiedene Unterrichtsmaterialien zum Thema Glücksspiel enthält, wird den Schülern in rund zwei Schulstunden das Thema
näher gebracht. Die Jugendlichen werden aktiv zum Reflektieren
ihres eigenen Verhaltens angeregt.
Jugendliche lassen sich leicht faszinieren vom Traum der schnellen, unkomplizierten Möglichkeit, viel Geld zu gewinnen und damit
sonst unerreichbare Träume zu verwirklichen. Was aber hinter dem
Begriff Glücksspiel so alles steckt, wie gering die Gewinnchancen
wirklich sind und wo die Gefahr süchtig zu werden lauert, wird
oftmals unterschätzt. Während der Infoveranstaltung erkennen
die Teilnehmer in interaktiven Stationen, wie gering die Chancen
sind, wirklich als Gewinner beim Glücksspiel dazustehen.
Informationen zum Präventionsangebot gibt es bei der Kommunalen Suchtbeauftragten im Landkreis Biberach, Heike Küfer,
unter der Telefonnummer 07351 52-6326 oder per E-Mail an [email protected].
Das Landratsamt Biberach informiert
„Von der Milch zu Babys erstem Brei“
Die Biberacher Ernährungsakademie bietet am Freitag, 22. April
2016, von 9.30 bis 11 Uhr einen Vortrag für junge Mütter und
Väter zum Thema „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ am.
Damit Eltern den Übergang von der Milchnahrung zu den ersten
Breimahlzeiten gut schaffen, erhalten sie wertvolle Tipps.
Wann beginne ich mit dem Zufüttern, was füttere ich zuerst und
wie stelle ich die Nahrung zusammen? Fragen, auf die junge
Eltern eine Antwort bekommen.
Der Vortrag findet im Rahmen der Landesinitiative BeKi - Bewusste Kinderernährung statt und ist für die Teilnehmer kostenfrei. Die BeKi-Fachfrau Ursula Rehm stellt unabhängig von Firmen und Produzenten Fakten und Erfahrungen vor.
Anmeldung sind möglich bis spätestens Montag, 18. April 2016,
beim Landwirtschaftsamt Biberach unter der Telefonnummer
07351 526702 oder per E-Mail an [email protected].
Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach
Offene Führung im Museumsdorf
Am Sonntag, 17. April 2016, lädt das Museumsdorf Kürnbach
um 15 Uhr zu einer kostenlosen öffentlichen Führung rund ums
Landleben anno dazumal ein.
Unter dem Motto „Geschichte und Geschichten“ bringt Museumsführerin Monika Doubeck den Besucherinnen und Besuchern das oberschwäbische Landleben anno dazumal auf unterhaltsame Weise näher. Wie sah der Dorfalltag vor rund 100 Jahren aus? Wer lebte auf dem Land? Welchen Arbeiten gingen die
Menschen nach? Was für Abwechslungen boten sich zum arbeitsreichen Landleben? Antworten auf diese und weitere Fragen weiß Monika Doubeck und kennt auch manche heiteren und
spannenden Anekdoten darüber hinaus. Treffpunkt für die Führung ist am Eingangsgebäude. Die Führung ist kostenlos.
Nummer 15
Frisch Gebackenes gibt es beim Museumsbäcker im historischen Backhaus und für den größeren Hunger bereitet Friedhelm Brand etwas Gutes in der Kürnbacher Vesperstube.
Kirchliche Nachrichten
Katholisch
Kath. Pfarramt St. Verena, Rot a.d. Rot
Homepage: se-rot-iller.drs.de
Pfarrer Ambros Tungl
Tel. (08395) 93699-11
E-Mail: [email protected]
Pastoralreferentin H. Weiß:
Tel. (08395) 93699-12
E-Mail: [email protected]
Pfarrer i.R. Günter Hütter:
Tel. (08395) 9369181
Pfarrbüro: I. Schmidberger
Tel. (08395) 93699-0
Fax (08395) 93699-20
Öffnungszeiten: Montag:
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:
14.00 bis 19.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Kath. Pfarramt St. Petrus, Haslach
Pfarrbüro: A. Schäle, Tel. (08395) 2394, Fax 934898
Öffnungszeiten: Mittwoch
18.00 bis 19.30 Uhr
E-Mail: [email protected]
Kath. Pfarramt St. Kilian, Ellwangen
Pfarrbüro: H. Föhr: Tel. u. Fax (07568) 241
Öffnungszeiten: Mittwoch
9.00 bis 10.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Kath. Pfarramt St. Martin, Tannheim
Pfarrbüro: F. Hecker: Tel. (08395) 2348, Fax 7834
Öffnungszeiten:
Mittwoch
18.00 bis 20.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Beerdigungsbereitschaft
17. - 23. April 2016 Pfarrer Tungl
08395 / 93699-11
Gottesdienste in St. Verena, Rot
Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier
14.00 Uhr Andacht in der Kapelle Spindelwag
Dienstag, 19. April
19.00 Uhr Eucharistiefeier (f. Franz Angele, wir gedenken auch
Ernst Dietenberger u. verst. Angeh.)
Donnerstag, 21. April
7.25 Uhr Schülergottesdienst
Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Eucharistiefeier (2. hl. Messopfer f. Franz Münsch,
wir gedenken auch Hans Bek)
- anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkaufs sollen Kinder
und Jugendliche in armen Ländern unterstützt
werden -
Gottesdienste in St. Petrus, Haslach
Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit
8.30 Uhr Eucharistiefeier
Dienstag, 19. April
7.45 Uhr Schülergottesdienst
Mittwoch, 20. April
9.00 Uhr Rosenkranzgebet u. Morgenlob
Freitag, 22. April
16.30 Uhr Rosenkranzgebet in der Marienkapelle
Samstag, 23. April
14.00 Uhr Trauung Oliver Albrecht u. Karin Stiefenhofer, Haslach
Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit
8.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Hermann Wachter)
- anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkauf, sollen Kinder
und Jugendliche in armen Ländern unterstützt
werden -
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
11.00 Uhr Taufe von Noah Levin Kunz, Magdalena Ruf, Sofia
Maria Schad, Samuel Noah Seidel
Gottesdienste in St. Kilian, Ellwangen
Samstag, 16. April - 4. Sonntag der Osterzeit
19.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Christa Kiefer u. verst. Angeh.,
wir gedenken auch Gertrud u. Ludwig Bechter u. d.
armen Seelen)
Freitag, 22. April
8.00 Uhr Rosenkranzgebet u. Morgenlob
Sonntag, 24. April - 5. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Eucharistiefeier (f. Hildegard u. Willi Bachmor, wir
gedenken auch Hugo Wiest u. verst. Angeh. d. Fam.
Kohlmus, Adelheid Buck, Adelheid Schwehr)
- anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkaufs sollen Kinder
und Jugendliche in armen Ländern unterstützt
werden -
Gottesdienste in St. Martin, Tannheim
Sonntag, 17. April - 4. Sonntag der Osterzeit
Erstkommunion
9.55 Uhr Abholung der Erstkommunionkinder beim Kriegerdenkmal. Bei Regen Treffpunkt in der Kirche, hinten
beim Taufbecken.
10.00 Uhr Festgottesdienst zur Erstkommunion
(Projektchor)
Wir singen aus dem Gotteslob.
17.00 Uhr Dankandacht
- Opfer der Kommunionkinder für die Kinderhilfe
des Bonifatiuswerks Montag, 18. April
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Dienstag, 19. April
17.00 Uhr Rosenkranzgebet
Mittwoch, 20. April
7.40 Uhr Schülergottesdienst
Donnerstag, 21. April
9.00 Uhr Gebetskreis - entfällt
Freitag, 22. April
10.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Heinz Fehr, wir gedenken auch
Markus, Maria, Karl u. Willi Reisch, Max Blanz u.
verst. Angeh., Verst. d. Fam. Bischof (E)
17.00 Uhr Rosenkranzgebet
Samstag, 23. April – 5. Sonntag der Osterzeit
19.00 Uhr Eucharistiefeier (Jahrtagsmesse f. Irmgard Strauß,
wir gedenken auch Erich Strauß, Johanna u. Bernhard Blanz, Maria u. Xaver Göttinger)
anschl.
Kuchenverkauf
der
Firmbewerber/innen Mit dem Erlös des Verkaufs
sollen Kinder und Jugendliche in armen Ländern
unterstützt werden -
Informationen
Nächstet Taufsonntag in unserer Seelsorgeeinheit RotIller:
29. Mai 2016 in Rot
Beginn um 11.00 Uhr.
Wenn Sie Ihr Kind an diesem Termin taufen lassen möchten,
melden Sie sich bitte im Pfarramt Rot, Tel. 936990
Roter Senioren
Am Dienstag, 19. April 2016, treffen wir uns wieder zu einem gemütlichen Kaffeenachmittag ab
14.00 Uhr im Vereinsraum des Albvereins im
Oberen Tor (Eingang vom Lindenplatz her).
Neue Gäste sind bei uns immer herzlich willkommen. Kommen
Sie doch einfach mal vorbei!
Seite 11
Fahrt nach Taizé Pfingsten 2016
Das kath. Jugendreferat Biberach und die BDKJ Dekanatsstelle Biberach organisieren eine Fahrt nach Taizé.
Wann?
- Abfahrt: Sonntag, 15. Mai 2016, 23.00 Uhr in Biberach auf
dem Gigelberg
- Rückkehr: Sonntag, 22. Mai 2016, 7.00 Uhr in Biberach
auf dem Gigelberg
Wer?
- Jugendliche ab 15 Jahren
- junge Erwachsene bis 30 Jahre
Leistungen
- Hin und Rückfahrt mit dem Bus
- Vollverpflegung in Taizé
- Unterbringung in Zelten (selber mitbringen)
- Teilnahme am Jugendprogramm
Kosten 129 €
Taizé live erleben …
- Jugendliche aus vielen verschiedenen Nationen treffen
und kennenlernen
- Beten mit der Gemeinschaft von Taizé
- Eine Menge Spaß und Abenteuer!
- Reden und diskutieren über Gott, Glauben, Sinn des
Lebens…
- Neue Kontakte knüpfen
… und vieles mehr!
Veranstalter
Katholisches Jugendreferat und
BDKJ Dekanatsstelle Biberach
Kolpingstraße 43
88400 Biberach
Tel. 07351/5877400
[email protected]
www.bdkj.info/bc
Leitung
Claudia Schädel, Christian Maier und Team
Krankenversicherung
Eine Auslands-Krankenversicherung muss eigenverantwortlich abgeschlossen werden.
Anmeldung
Schriftliche Anmeldung beim Veranstalter!
Anmeldekarten gibt es in den Pfarrämtern bzw. können beim
Juref in Biberach angefordert werden.
Die Anmeldung wird erst gültig in Verbindung mit einer Anzahlung von 50 €
Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters
Die Fahrt ist auf 100 Teilnehmer begrenzt
Anmeldeschluss 20. April 2016
Mehr Infos …
www.taizé.fr oder im Kath. Jugendreferat melden
Veranstaltungshinweis
Familiengottesdienste gestalten und
feiern
„Lasst uns miteinander …“
Am Montag, 02. Mai und Montag, 09. Mai
2016 jeweils um 20 Uhr bieten die kath. Dekanate Saulgau und
Biberach im kath Gemeindehaus, Schulstraße 6 in 88348 Bad
Saulgau eine Fortbildung für Mitarbeiter/innen in Kinder- und
Familiengottes-diensten an. Was für Möglichkeiten und Formen
gibt es, um Gottesdienste für Kinder und Erwachsene abwechslungsreich zu gestalten und gleichzeitig tiefer in die Liturgie einzuführen? An welchen Stellen im Gottesdienst können wir kreativ mitgestalten? Sigrid Zimmermann und Marianne Neher, Multiplikatorinnen für Kindergottesdienste, geben an diesem Abend
Anregungen, wie dies im Gottesdienst umgesetzt werden kann.
Anmeldungen bis spätestens 25. April an die Geschäftsstelle
der Dekanate Biberach und Saulgau, Kolpingstraße 43, 88400
Biberach, Tel. 07351/182130, Fax 18213505, E-Mail:
[email protected].
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Kirchliche Nachrichten
Evangelisch
Evangelische Kirchengemeinde
Erolzheim-Rot
mit den Gemeinden Erlenmoos - Erolzheim Gutenzell-Hürbel - Rot an der Rot - Steinhausen a.d. Rottum
Pfarrer Matthias Ströhle, Pfarrerin Dorothee Sauer
Höhenweg 14, 88430 Rot an der Rot
Tel. (08395) 9369380, Fax (08395) 9369383
E-Mail: [email protected]
www.kirche-erolzheim-rot.de
Vikarin Daniela Eichkorn
Mühlstraße 11, 88453 Erolzheim, Tel. 07354 / 932834
E-Mail: [email protected]
Wochenspruch:
Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist
vergangen, siehe, Neues ist geworden.
2. Korinther 5, 17
Gottesdienste
Sonntag, 17. April 2016, Jubilate
10.00 Uhr Reformations-Frauen-Gottesdienst, parallel Kinderkirche, Christuskirche Rot
Pfarrerin Sauer
Gottesdienste in den Nachbargemeinden:
Gottesdienste in Ochsenhausen: Wenn nicht anders angegeben, findet in Ochsenhausen der sonntägliche Gottesdienst
immer um 9.30 Uhr im ev. Gemeindezentrum statt.
Gottesdienste in der Kirchengemeinde Kirchdorf: Am 1. und 3.
Sonntag im Monat wird Gottesdienst im ev. Gemeindehaus
Kirchdorf gehalten, am 2. Sonntag im Schulpavillon in Berkheim
und am 4. Sonntag im Dorfhaus in Kirchberg. Der Gottesdienst
beginnt um 10.15 Uhr.
Veranstaltungen unter der Woche
Freitag, 15. April
20.00 Uhr Öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderats, Diasporakirche Erolzheim
Montag, 18. April
20.00 Uhr Kirchenchorprobe, Evang. Gemeindehaus Kirchdorf
Dienstag, 19. April
19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindezentrum Ochsenhausen
Mittwoch, 20. April
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht, Diasporakirche Erolzheim
19.30 Uhr - 20.30 Uhr Anmeldung zum Konfirmandenunterricht
2016/2017, Diasporakirche Erolzheim
Veranstaltungen von Diakonie und Erwachsenenbildung
Montag, 18. April
14.00 Uhr Kaffeetreff mit Sprechstunde (GPZ), Ev. Gemeindehaus Ochsenhausen
Mittwoch, 20. April
14.30 Uhr Anregungsgruppe Illertal
Seniorenzentrum Erolzheim, Leutkircher Straße 1/1
Freitag, 22. April
10.30 Uhr Kochgruppe „Peterling“, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen
Veranstaltungen für Familien
Dienstag, 19. April
10.00 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen
Mittwoch, 20. April
9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen
Nummer 15
Hinweise und Voranzeigen
Einladung zum Gottesdienst
Herzliche Einladung zum Reformations-FrauenGottesdienst am Sonntag, 17. April 2016, um
10.00 Uhr, in der Christuskirche Rot.
Was ist von der Reformation bis heute geblieben?
Über diese Frage haben sich im Rahmen des Theologinnenkonvents des Bezirks Biberach vier Pfarrerinnen zusammengetan, um einen Gottesdienst miteinander zu erarbeiten. Eine
biblische Frauengestalt und eine Zeitgenossin Luthers, Argula von
Grumbach geb. von Stauff (1494 - 1554), zeigen uns Spuren auf,
die zu den Fragestellungen von Frauen in unserer Zeit führen.
Einladung zum Konfirmandenunterricht 2016/17
Liebe Eltern,
bald ist es wieder soweit, der Konfirmandenunterricht für das
Jahr 2016/2017 beginnt.
Für dieses Jahr sind alle Jugendlichen, die nächstes Schuljahr
in die 8. Klasse kommen, ganz herzlich eingeladen. Gemeinsam
wollen wir Glaube und Kirchengemeinde näher kennenlernen.
Geplant sind unter anderem Exkursionen, Grillfeste und die gemeinsame Vorbereitung eines Gottesdienstes.
Die Konfirmandenzeit beginnt mit einem erlebnisreichen Konfirmandencamp in Legau vom 17. - 19. Juni 2016.
Der Unterricht selbst findet immer am Mittwochnachmittag statt.
Der offizielle Anmeldetermin ist am Mittwoch, 20. April 2016
von 19.30 - 20.30 Uhr in der Diasporakirche Erolzheim. Gerne können Sie Ihr Kind aber auch vorher oder danach direkt im
Pfarramt in Rot an der Rot anmelden. Der Anmeldeschluss ist
am 30. April 2016.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Stammbuch mit. Der Teilnehmerbeitrag für den Unterricht beträgt 20,- €, davon werden
hauptsächlich die Unterrichtsmaterialien bezahlt.
Kirche kunterbunt - Gottesdienst für Kleinkinder und ihre Familien
Wir laden alle Kinder ab einem Jahr und ihre
Familien herzlich zum Gottesdienst am 24.
April 2016 um 10.30 Uhr in die Christuskirche nach Rot an der Rot ein.
Das Thema lautet: Gott hat die Welt schön
gemacht!
In ökumenischer Verbundenheit sind auch alle katholischen
Familien eingeladen.
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Evangelische Kirchengemeinde Aitrach
88319 Aitrach, Illerstraße 3, Telefon (07565) 5409,
[email protected] www.aitrach.evkirche-rv.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag und Freitag, 9.15
Uhr - 12.00 Uhr, direkte Telefonnummer nur zu dieser Zeit:
07565/9434194 oder 5409 für das Pfarramt.
In der Vakanzzeit hat Pfarrer Siegfried Kastler für Kasualien
(Beerdigungen, Trauungen), Evang. Pfarramt Alttann, Panoramastr. 11, Wolfegg, die Vertretung, Telefon 07527/4154.
Wochenspruch
„Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur, das Alte ist
vergangen, siehe Neues ist geworden.“
2. Kor 5, 17
Sonntag, 17. April
9.15 Uhr Gottesdienst (Präd.in Hofmann), Tannheim
10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. i. R. Müller), Aitrach
Dienstag, 19. April
09.30 Uhr Spielgruppe für Kleinkinder von 0 - 3 Jahren, Aitrach
Sonntag, 24. April
10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst (Pfarrerin Sauer),
kath. Kirche Treherz
TSV Rot an der Rot
Abteilung Fußball
Sonntag, 17. April 2016
TSV Rot an der Rot I - SV Baltringen I
Weitere Infos unter www.FuPa.net
17 Uhr
FC Blau-Weiß Bellamont
Ergebnisse:
Sonntag, 10.04.2016
Frauen/ Bezirksliga
SGM Ochsenhausen - SGM Bellamont II
2:0
Frauen/ Regionenliga
FC Bellamont - SV Sulmetingen
2:0
Tore: Regina Birk, Verena Miller
Wiest - Mezger, Lang, Ehrhart, Krattenmacher, Badstuber, Martin, Schmid (59. min Mader) - Kiekopf (64. min Eschbach), Miller,
Birk
Gegen den direkten Tabellennachbarn gelang uns ein wichtiger
Sieg und wir konnten einige Plätze gut machen. Von Beginn an
waren wir die überlegene Mannschaft. So konnte Regina Birk
nach einem Sprint über den halben Platz in der 12. min den 1:0
Führungstreffer erzielen. Nur kurze Zeit später wurde ein Abschluss von Verena Miller auf der Linie gerettet. Nach schönem
Zuspiel von Sofia Mezger gelang Verena Miller in der 20. Minute das zu diesem Zeitpunkt verdiente 2:0. Bis zur Halbzeit hatten
wir noch einige Chancen, die wir jedoch leichtfertig vergaben.
Nach Wiederanpfiff kam Sulmetingen besser ins Spiel und wir
hatten in der 61. min Glück, dass die Gäste nur die Latte trafen.
Mit viel Engagement und aufopferungsvoller Defensivarbeit
brachten wir den Zwei-Tore-Vorsprung über die Zeit und die drei
Punkte blieben in Bellamont.
Spielvorschau:
Sonntag, 17.4.2016
Frauen / Bezirksliga
SGM Bellamont II - TSV Hochdorf
Beginn: 10.30 Uhr in Bellamont
Frauen / Regionenliga
SC Blönried - FC Bellamont
Beginn: 12.15 Uhr in Blönried
Abteilung Jugendfußball
Ergebnisse:
A-Jugend
SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Ochsenhausen 2
0:2
B-Jugend
SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr. - TSG Achstetten
0:4
E1-Jugend
SGM Rot a. d. Rot I - SV Ochsenhausen I
2:6
Am Donnerstag, den 07.04.2016, starteten wir mit einem Heimspiel in der E-Junioren Staffel 1 gegen den SV Ochsenhausen I.
Bereits zu Beginn konnte man erkennen, dass hier ein sehr starkes Team aus Ochsenhausen auf dem Platz steht. Wir konnten
zwar sehr schnell mit 1:0 in Führung gehen, haben es aber verpasst weitere gute Chancen zu verwerten. Dafür wurde Ochsenhausen immer stärker und überraschte uns mit 3 schnellen Treffern. Weiterhin sehr motiviert gingen unsere Jungs in die zweite
Halbzeit. Leider wurde der tolle Einsatz und die ansprechende
Leistung nicht belohnt und der SV Ochsenhausen gewann an
Ende mit 2:6.
Unser Team: Nick Schöllhorn, Emre Aricigil, Mustafa Aricigil,
Jan Boegel, Kevin Langer (1), Noel Wachter, Robin Butscher (1),
Magnus Freisinger, Moritz Hoffmann, Simon Resch, Volkan Sirkeci
A–Jugend
SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1 - FV Biberach
FC Inter Laupheim - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2
B–Jugend
SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr. - SV Alberweiler
C–Jugend
FV Biberach 1 - SGM Tannh./Rot/Hasl./Aitr. 1
Vereinsnachrichten Rot
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1:1
2:1
5:0
0:1
Vorschau: 14.4. - 20.4.2016
Freitag, 15.4.2016
E-Jugend
FC Bellamont - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1
17.30 Uhr
(Spielort: Bellamont)
Samstag, 16.4.2016
A-Jugend
SGM Ochsenhausen 1 - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1 16.00 Uhr
(Spielort: Ochsenhausen)
SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Hochdorf
16.00 Uhr
(Spielort: Aitrach)
B-Jugend
SGM Steinhausen - SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr.
12.00 Uhr
(Spielort: Bellamont)
C-Jugend
SGM Tannh./Rot/Hasl.Aitr. 1 - SGM Ringschnait
14.30 Uhr
(Spielort: Tannheim)
Montag, 18.4.2016
A-Jugend (Bezirkspokal)
SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Warthausen
18.30 Uhr
(Spielort: Aitrach)
Dienstag, 19.4.2016
D-Jugend (Bezirkspokal)
SGM Tannh./Rot/Hasl./Aitr. 1 - SF Schwendi
18.00 Uhr
(Spielort: Haslach)
Abteilung Tischtennis
Durchmarsch - Nichtabstieg
Eigentlich schien es eher, als ob die Schlagzeile
Durchmarsch - Durchgereicht hätte lauten müssen,
aber dank einer famosen kämpferischen und spielerischen Leistung rückte die I. Herrenmannschaft von der
Randnotiz in die obersten Zeilen dieses Berichts. Eigentlich deutete wenig darauf hin, dass die Roter das Abstiegsduell gegen
den TSV Laupheim erfolgreich gestalten könnten, denn Trainingsrückstand und die Tatsache wieder einmal auf Spieler der
II. Herrenmannschaft zurückgreifen zu müssen, ließen wenig
Grund zur Hoffnung. Auch in der Körpersprache war das Wort
‚Erfolg‘ nicht zu lesen. Und dann kam alles ganz anders und
bereits der Erfolg im dritten Eingangsdoppel durch Mario Schöllhorn/André Angele zur 2:1-Führung ließ aufhorchen. Als es dann
auch Andreas Binder gelang, seinem Gegner nach einem 1:2Satzrückstand die letzten entscheidenden Bälle noch um die
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Ohren zu hauen, nahm die Partie Fahrt auf. Nach einem eher
unerwarteten Erfolg durch Pascal Riedmiller kam die Stunde des
Friedrich Kunz - von wegen II. Mannschaft - der seinem jungen
Kontrahenten mit stoischer Ruhe den Zahn zog und für die knappe 5:4-Führung der Roter nach dem ersten Einzeldurchgang
sorgte. Die Hoffnung lebte und wurde doch vom vorderen Paarkreuz jäh strapaziert. Tobias Müller konnte seinem starken
Gegenüber nur wenig entgegensetzen und auch Andreas Binder
auf dem Nebentisch rutschte auf die Verliererstraße. Punkt für
Punkt aktiver, drehte er sein Spiel nach 0:2-Satzrückstand und
kam letztlich zu einem sicheren Erfolg. Nachdem das mittlere
Paarkreuz beide Punkte lassen musste, ging der Gast aus Laupheim zum ersten Mal in Führung und es schien, als ob den
Rotern auf der Zielgerade die Puste ausgehen würde. Aber
unser hinteres Paarkreuz mit André Angele und Friedrich Kunz
hatte noch einige Körner übrig und ließ sich nicht beirren. Sie
drehten das Blatt wieder auf die richtige Seite und vor dem
abschließenden Doppel war die für die Einheimischen so wichtige Punkteteilung unter Dach und Fach. Da war es ein Leichtes
für das Roter Spitzendoppel Tobias Müller/Andreas Binder, auch
noch den Sieg perfekt zu machen.
Eine noch größere Leistung vollbrachte in den Morgenstunden
bereits unsere I. Jungenmannschaft. Mit einem 1-stündigen
Sondertraining vor dem Spitzenspiel in Ochsenhausen wollte
sich das Team die notwendige Sicherheit holen, um das selbst
gesteckte Saisonziel zu erreichen. Nachdem feststand, dass der
Gegner ohne seine etatmäßige Nummer 1 an die Tische gehen
würde, wurde das Spitzenspiel zu einer Pflichtaufgabe. Schade,
man hätte sich gerne mit den Besten gemessen.
Nach dem Aufstieg zum Jahreswechsel hat unsere I. Jungenmannschaft nun auch den Titel in der Bezirksklasse errungen
und steigt damit in die Jungen-Bezirksliga auf.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Herren I - TSV Laupheim II
TTF Ochsenhausen I - Jungen I
SV Äpfingen I - Jungen II
9:7
0:6
0:6
Vorschau aufs Wochenende
Am kommenden Samstagabend hat unsere Damenmannschaft
wieder einmal die Möglichkeit, den Titel in der Damen-Bezirksklasse zu erringen. Gegen die spielstarken Damen des SV Rissegg genügt den Rotern ein Punkt, um dieses Ziel zu erreichen.
Ein spannendes Spiel ist zu erwarten. Unsere Damen freuen
sich auf Ihre Unterstützung. Spielbeginn: 19:30 Uhr.
Trainingszeiten
Jugend: dienstags und freitags, 18:00 bis 19:30 Uhr
Aktive: dienstags und freitags, 19:30 bis 22:00 Uhr
Kleintierzuchtverein
Rot a. d. Rot e.V.
Am Freitag, 15. April 2016, findet um 20.00
Uhr im Gasthaus Hirsch in Zell unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Bericht der Zuchtwarte
a. Kaninchen
b. Geflügel
c. Tauben
7. Bericht des Vorsitzenden
8. Entlastung
9. Wahlen
10. Wünsche und Anträge
Anträge sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorstand Otto Bär, Untermittelried 4, in 88430
Rot a.d. Rot, schriftlich einzureichen.
Zu dieser Jahreshauptversammlung darf ich Sie recht herzlich
einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Bär, 1. Vorstand
Nummer 15
Anmeldung zum Flohmarkt
Am Samstag, 13. August 2016, findet wie­
der im Rahmen unseres Dorffestes der
mittlerweile bekannte und beliebte
Flohmarkt statt. Der erfreulich große
Bekanntheitsgrad dieses Flohmarktes
bringt es mit sich, dass die Anmeldungen
schon sehr frühzeitig und auch sehr zahl­
reich eingehen, was natürlich für die Pla­
nung auch wünschenswert ist.
Historisches Spiel
(Zehntabgabe,
Bauernaufstand,
Umzug, Huldigung
Handwerkertag
Flohmarkt
Nicht vergessen wollen wir aber an dieser
Stelle die Teilnahme der Roter Bürger mit
ihren Ständen an diesem Flohmarkt, die
sehr erwünscht ist und auch bei den
Gästen sehr gut ankommt. Aus diesem
Grund möchten wir alle Interessenten bit­
ten, sich bis spätestens 22.04.2016 bei
Joachim Pfau, Schillerring 27, 88430 Rot an der Rot, Fax
08395 942222 zu melden, um sich ihren Standplatz zu
reservieren.
Oldtimer-Show
Bauernhochzeit
Kinderunterhaltung
Lagerleben
Abendunterhaltung

Anmeldung zum Floh- und Trödelmarkt
Hiermit melde ich mich zum Flohmarkt beim Dorffest Rot
an der Rot am Samstag, 13.8.2016, mit ______ Meter
Standfläche an. Die Standgebühr beträgt EUR 6,00 für
alte Sachen (Innenbereich EUR 8,00).
Jeder in der Gemeinde Rot wohnhafte Bürger bekommt
1 lfd. Meter Standfläche frei. Die restliche Standfläche
wird zum oben genannten Preis berechnet.
Ich verkaufe folgende Waren:
______________________________________________
______________________________________________
Name: ________________________________________
Straße: _______________________________________
PLZ: ____________ Ort: _________________________
Tel.­Nr.: _______________ Fax­Nr.: ________________
Zurück an:
Joachim Pfau
Schillerring 27
88430 Rot an der Rot
Fax 08395/942222
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Trachtenverein „Ölbachtaler“
Spindelwag
!!!Voranzeige!!!
Samstag, 23. April - Gauheimatabend in UhldingenMühlhofen. Wir fahren mit dem Bus! Sonntag, 29.
Mai - Trachtenumzug in Burgberg. Sonntag, 19. Juli - TVÖ-Ausflug. Wir fahren an den Bodensee. 9. - 10. Juli - Unsere Trachtenfreunde aus Steinach besuchen uns. Über eine rege Teilnahme würden wir uns riesig freuen.
Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe Rot an der Rot
Einladung zur Frühwanderung
Am Sonntag den 17. April treffen wir uns um 7.00
Uhr in der Ökonomie in Rot.
Wir fahren zum Pfaffenrieder Rückhalte-Becken und parken am
Auslauf. Von dort wandern wir durch das Pfaffenriedertal nach
Dietenberg, Mühlberg und genießen die wunderschöne Rundumsicht ins Rottal. Bergab gehen wir zurück zum Parkplatz. Im
Albvereinsraum gibt es dann ein gutes Frühstück.
WF Peter und Marga Sary
Wanderfreunde sind stets willkommen.
Die Vorstandschaft
Schwäbischer Albverein
Tennisclub Rot a. d. Rot e.V.
Sommertennistraining Jugend
Der Plan für das Sommertennistraining 2016
hängt an der Infotafel am Tennisheim aus.
Trainingsbeginn wird voraussichtlich, je nach
Fertigstellung der Plätze, ab dem 28.4.2016 sein. Die Info dazu
hängt rechtzeitig am Tennisheim aus.
Bei Unklarheiten meldet euch bitte bei
Johannes Wiest, Tel. 911765
Imkerverein Iller- und Rottal
Imkerstammtisch
Am Freitag, 15. April 2016, findet im Gasthaus Linde in Rot a. d.
Rot um 19 Uhr unser Stammtisch statt. An diesem Abend können
noch die Bestellungen für Futter und Behandlungsmittel und Sonstiges abgegeben werden. Spätere Bestellungen können nicht
mehr angenommen werden. Über eine zahlreiche Teilnahme
würden wir uns freuen. Auch Gäste, wie Familie, Freunde und
Bekannte unserer Imker sind immer recht herzlich willkommen.
Mit freundlichen Imkergruß
Wolfgang Höschele
Seite 15
Vereinsnachrichten
Ellwangen
Braunviehzuchtverein
Ellwangen/Illertal
Einladung
zum Züchterstammtisch am Donnerstag,
den 21. April 2016 im Gasthaus zum Hirsch
in Bonlanden
Beginn: 20.00 Uhr
Alfred Heinzler, Zuchtleiter Assistent Braunvieh bei der Rinderunion Baden Württemberg wird über „Aktuelles von der RBW
und über die Aktuelle Zuchtwertschätzung berichten. Mit der Einführung des neuen Gesamtzuchtwertes und einiger Veränderungen in der Zuchtwertschätzung hat es die Top-Liste der Braunviehbullen deutlich durcheinander gebracht.
Zum Züchterstammtisch sind alle Mitglieder von HB- und
Besamungsbetrieben sowie Jungzüchter und Interessenten eingeladen.
Förderverein SV Ellwangen e.V.
Einladung zur Generalversammlung des Fördervereins des SV Ellwangen e.V.
Unsere 4. Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 15. April 2016 um 19.30 Uhr im „Gasthaus zum Löwen“ statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich
ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen ((1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassiererin, Schriftführerin, Kassenprüfer)
7. Anträge
8. Verschiedenes
Wir weisen alle Mitglieder darauf hin, dass keine schriftliche
Einladung mehr erfolgt, sondern lt. Satzung diese Veröffentlichung als persönliche Einladung zu werten ist.
Anträge oder auch Anregungen können bis 08. April 2016 beim
1. Vorsitzenden Gerhard Straub schriftlich eingereicht werden.
Die Vorstandschaft des Fördervereins des SV Ellwangen e.V.
Kirchliche Nachrichten der
Evang. Christengemeinde (Missionsverein)
Rot an der Rot/Tannheim
Kontakt: 08395-459964
Internet: http://Ev-Christengemeinde.de
Das ewig gültige Wort Gottes:
Der HERR hat mich gesandt, zu trösten alle Trauernden.
Jesaja 61,1.2
Als Jesus auferstanden war früh am ersten Tag der Woche, erschien er zuerst Maria von Magdala, von der er sieben böse
Geister ausgetrieben hatte. Und sie ging hin und verkündete es
denen, die mit ihm gewesen waren und Leid trugen und weinten.
Markus 16,9-10
Unsere Gottesdienst-Empfehlungen:
Sonntag, 17. April 2016
10.00 Uhr Frauenkirche Memmingen - Happy Hour Gottesdienst
10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus,
Memminger Str. - Gottesdienst.
Hausbibelkreise in Tannheim
Interessenten erfragen Adresse, Tag und Uhrzeit bitte telefonisch: 08395-7680
In Rot findet derzeit kein Bibelkreis statt.
Sonntag, 24. April 2016
10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus,
Memminger Str. - Gottesdienst.
Sonntag, 1. Mai 2016
10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus,
Memminger Str. - Gottesdienst.
Vereinsnachrichten
Haslach
Maibaumkranzen Haslach
Das diesjährige Maibaumkranzen findet am
Mittwoch, den 27. April ab 17.00 Uhr
und
am Donnerstag, den 28. April ab 17.00 Uhr
im Vorraum des DGH statt.
Um die Tradition weiterhin aufrechterhalten zu können, ist
es notwendig, dass alle Vereine und Gruppierungen sich
mit vielen Helfern beim Maibaumkranzen einbringen.
Zur Stärkung steht wieder eine leckere Brotzeit bereit.
Wir freuen uns über viele fleißige Hände!
Der Kulturausschuss
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
Musikverein Haslach
Alteisensammlung
Auch dieses Jahr führt der Musikverein Haslach am
Samstag, 16. April 2016, die Alteisensammlung
durch. Es darf alles gebracht werden (auch Altkabel)
bis auf: Kühlgeräte und geschlossene Hohlkörper, wie Gasflaschen oder Feuerlöscher.
Schrottautos, Altautos und sonstige Fahrzeuge dürfen ebenfalls
gebracht werden. Gegen die Abgabe des Fahrzeugbriefes erhalten Sie eine Bestätigung für die Entsorgung vom Landratsamt.
Pro Auto fallen 10,00 EUR Entsorgungskosten an.
Wir bitten Sie, die Teile ab 9.00 Uhr bereitzuhalten oder direkt
zum Parkplatz bei der Turnhalle zu bringen.
Musikverein Haslach informiert:
Alle Kinder und Jugendliche ab 9 Jahre, die Interesse haben, ein
Musikinstrument zu erlernen, können sich am Sonntag, 17. April,
um 10.00 Uhr, unter Begleitung der Eltern im Probelokal des
Musikvereins anmelden.
Hier werden dann sämtliche Instrumente vorgestellt und Informationen über die Kosten und die Ausbildung, welche im Herbst
startet, bekannt gegeben.
Trachtentauschbörse!
Am kommenden Freitag um 19 Uhr werden wir im Probelokal
uns zu einer Trachtentauschbörse treffen.
Jeder der ein zu großes oder kleines Trachtenteil hat soll zur
Anprobe kommen.
Auch alle diejenigen, die noch Trachtenteile vom Musikverein zu
Hause in ihren Schränken haben und nicht mehr brauchen, bitte
bis spätestens 19 Uhr im Probelokal abgeben.
Vielen Dank.
Musikverein Haslach e.V.
Sportverein Haslach
Danke fürs Altpapier
Der Sportverein Haslach bedankt sich ganz
herzlich für das Bereitstellen und Sammeln des
Altpapiers. Damit helfen Sie uns sehr, die Vereinskasse aufzubessern.
Es ist schön, dass doch viele Leute - trotz der blauen Tonne das Altpapier für uns sammeln.
Wichtig für den Verein ist das Haushaltspapier, das sind:
Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Prospekte, Telefonbücher,
Bücher, Kataloge (ohne Plastikverpackung).
Bitte keine Briefumschläge, Computerpapier und Schulhefte untermischen.
Dieses sowie kleine Verpackungen und Kartons können über die
blaue Tonne entsorgt werden.
Wer keinen Platz zuhause hat, kann das Haushaltspapier in die
Papiertonnen bei Schäffelers/Dorfstraße) bringen. Bitte keine
Kartons.
Diese Tonnen werden von den Vereinsabteilungen je nach
Bedarf geleert. Es ist also immer Platz vorhanden.
Nächste Papiersammlung ist am 9. Juli 2016.
Sportverein Haslach
Seniorengymnastik
Wir laden zur Seniorengymnastik am Montag, 18.
April, um 14.30 Uhr, in den Gemeinderaum ganz
herzlich ein.
Bildungsangebote
Freie Plätze beim Bildungswerk Ochsenhausen
Anmeldung und Information unter Tel. 07352/202 893, [email protected], www.bildungswerk-ochsenhausen.de oder im
Büro, Bahnhofstraße 22, 88416 Ochsenhausen.
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr.
Nummer 15
Vortrag:
Glück und Gesundheit - gibt es dafür ein Rezept?
mit Josef Epp
Am Dienstag, 26. April, von 19 bis 21.15 Uhr, im Bildungswerk
St. Walburga, ehem. Kapelle, Abendkasse
Der Markt ist voller Angebote, die Glück und Gesundheit versprechen. Doch gibt es dafür nachvollziehbare Rezepte? Wovon
hängen Glück und Gesundheit ab und inwiefern kann der
Mensch das beeinflussen?
Josef Epp, Buchautor und gefragter Referent in der Erwachsenenbildung aus dem Allgäu, arbeitet als Religionslehrer mit Kindern und Jugendlichen, als Klinikseelsorger mit kranken Menschen.
Vor diesem Erfahrungshintergrund geht er diesen Fragen nach
und versucht dabei weniger, feste Antworten zu geben, als hilfreiche Impulse.
Hinweis: Abendkasse
Kooperationsveranstaltung mit der Lesebar Ochsenhausen
Platzreservierungen auch bei der Lesebar Ochsenhausen unter
07352/8638 möglich.
Grau ist cool!
Ayhan Hardaldali, Maskenbildner, Hairstylist, Imageberater,
Business Coach IHK
am Mittwoch, 20. April, von 14 bis 17 Uhr, im Fürstenbau,
Schlossbezirk 4, Ochsenhausen, Klassenzimmer R 108, 1. OG
Tönen, färben oder einfach dazu stehen: Das ist die Frage?
Damit Sie mit grauem Haar nicht älter aussehen als Sie sind,
sollten Sie einige Stylingtipps beachten. Auch ein grauer Kopf
kann sehr attraktiv und sogar ausgesprochen interessant wirken.
In diesem Kurs geht es darum: Stehen mir graue Haare? Tipps
zu Kleidung, Schmuck, Make-up die am besten zu grauem bzw.
graumeliertem Haar passen.
Bitte mitbringen: Fotoapparat, Schmuck. Stark begrenzte Teilnehmerzahl!
Attraktiver wirken und attraktiver werden
Ayhan Hardaldali, Maskenbildner, Hairstylist, Imageberater,
Business Coach IHK
am Mittwoch, 20. April, von 18 bis 21 Uhr, im Fürstenbau,
Schlossbezirk 4, Ochsenhausen, Klassenzimmer R 108, 1. OG
Leider machen viele Menschen zu wenig aus sich selbst und wirken unattraktiver, als sie eigentlich sind. Was ist attraktiv und wie
wird man attraktiv? Einige findet man attraktiv, andere weniger.
Doch was genau macht den Unterschied aus? Das Beste aus
sich machen heißt nicht, zu versuchen anders zu sein. Sondern
es bedeutet: Auf ungezwungene und natürliche Art sich präsentieren, ohne Schnick-Schnack! Der Kurs möchte dazu
anregen, sich selber auf neue Weise zu erleben und zu fördern.
WICHTIG: Bitte bringen Sie mit: 5 Bilder von sich, Lieblingsparfüm - Accessoires und Schreibzeug
Stark begrenzte Teilnehmerzahl!
Sport- und Actionaufnahmen (Modul 8)
Dietmar H. Dietrich, Fotograf, am Dienstag, 19. April, von 18.30
bis 21.30 Uhr, im Fürstenbau, Schlossbezirk 4, Ochsenhausen,
Klassenzimmer R 108, 1. OG. Mit ein paar Tricks und Kniffen
kann man seine Bilder schnell verbessern. Mit dem Auslösen der
Kamera kann man immer nur einen kurzen Augenblick eines
Ereignisses festhalten, welcher wie ein Standbild wirkt, dennoch
lässt sich auch fotografisch Bewegung und Dynamik festhalten.
Voraussetzung: Ausführliche Kenntnisse Ihrer Kamera. Bitte
mitbringen: Eigene Bilder (analog oder Digital), USB-Stick
Veranstaltungen der Katholischen
Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und
Saulgau e.V.
Grabenstr. 10, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/93590,
FAX: 07371/935920, E-Mail: [email protected], www: keb-bcslg.de
Diakonische Spiritualität am Martinusweg
Die Kath. Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau
e.V. lädt zu einem Vortrag am Donnerstag, 21. April, um 20 Uhr,
ins Kath. Gemeindehaus St. Georg, Jahnstr. 6 in Ochsenhausen
mit dem Dekan Sigmund F.J. Schänzle aus Ochsenhausen ein.
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
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Katholische Erwachsenenbildung
Fußgesundheit und Wellness für die Füße!
Die keb der Seelsorgeeinheit Rot-Iller bietet mit Heilpraktikerin Christa Russ einen Vortrag mit Workshop zum Thema „Fußgesundheit“ an. Wir lernen gezielte Übungen gegen verschiedene Fußdeformitäten wie Knick-, Senk- und Spreizfüße, Hallux valgus. etc.
Auch Vielgeher und Läufer können mit Hilfe der Übungen aktive Prävention betreiben.
Zum Schluss verwöhnen wir unsere Füße mit einem Fußbad. Der Workshop ist am Dienstag, 26. 04. 2016, um 19:30 Uhr, im
Gemeindehaus St. Verena Klosterhof 5.
Kosten € 5,00. Bitte Anmeldung unter Tel. 08395 1853.
Die traditionellen Werke der Barmherzigkeit neu entdecken und
deuten lernen als Wesensäußerung von Kirche hier und heute.
Die Kultur des ‚Teilens auf Augenhöhe‘ neu entdecken. „Missionarische Kirche ist wesentlich diakonische Kirche“ (Bischof Dr.
Gebhard Fürst). „Für mich ist die stärkste Botschaft des Herrn:
die Barmherzigkeit.“ (Papst Franziskus)
Anmeldung: nicht erforderlich!
Offener Treff für Alleinerziehende in Riedlingen
am Samstag, 23.4.16, von 11 Uhr bis 13.00 Uhr, im Familienzentrum Riedlingen e.V. Sankt-Gerhard-Straße 1 in Riedlingen,
Zugang über Goldbronnenstraße. Voraussichtlich wird an diesem Vormittag Herr Hermann von der Psych. Beratungsst. f.
Eltern, Kinder, Jugend von der Caritas Biberach mit dabeisein.
Wir beginnen wie immer um 11 Uhr mit einem Brunch, jede/r
bringt eine Kleinigkeit mit, um miteinander zu teilen. Getränke
gibt es vor Ort. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Anmeldung für Kinderbetreuung erforderlich unter der Tel.Nr.: 07371/ 909526.
Offener Treff für Alleinerziehende in Bad Saulgau
am Sonntag, 24.4.16, von 14 Uhr bis 16 Uhr, im St.-Joseftreff
(Kath. Kindergarten St. Josef) Geschwister-Scholl-Str. 7 in Bad
Saulgau. Sind Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater? Dann sind sie bei uns richtig! Wir bieten
Ihnen 1x im Monat einen offenen Treff an, mit Kinderbetreuung.
Gespräch, Austausch, gemeinsamer Spaß und ein gutes Miteinander sind die Grundlagen unserer Treffen. Bei Interesse an
aktuellen Themen, die für Sie in Ihren Lebensbezügen wichtig
sind, stellen wir Ihnen dafür gerne Angebote zur Verfügung. Wir
freuen uns auf Ihr Kommen!
Verantwortlich: Tanja Beck-Huber, Familientherapeutin, Dürmentingen
Anmeldung für Kinderbetreuung erforderlich unter der Tel.Nr.: 07371/966587.
Glaube und Naturwissenschaft - Vom Konflikt zum Dialog
Dr. Heinz-Hermann Peitz von der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird sich in seinem Vortrag am Freitag, den
29. April, um 19.30 Uhr, im Kath. Gemeindehaus St. Martin,
Kirchplatz 3, in Biberach in diesem Spannungsfeld bewegen.
Er wird zeigen, wie aus den Konflikten fruchtbare Dialoge werden können, in den sich Theologie und Naturwissenschaften
ergänzen. Dies ist eine Veranstaltung des Runden Tisches
Erwachsenenbildung Biberach der katholischen Biberacher Kirchengemeinden in Zusammenarbeit mit der Katholischen
Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau e.V.
Word-Workshop zur Auffrischung – noch wenige
Plätze frei
Nach dem Motto – wer rastet der rostet – bietet die Kreishandwerkerschaft ab 20. April an vier Abenden einen Word-Workshop
mit den Schwerpunkten Serienbriefe, Formatierungen und
Dokumentenvorlagen an. Kniffe, Tipps und Tricks runden diesen
effektiven Auffrischungskurs ab. Vorkenntnisse sind erwünscht.
Wenige Plätze sind noch frei. Anmeldeschluss ist der 13. April.
Der Lehrgang werden bei Vorliegen der Förderbedingungen aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF mit 30% bzw. 50%
bezuschusst. Weitere Informationen bei der Kreishandwerkerschaft Biberach, Ehinger-Tor-Platz 8, Telefon 07351 / 5092-33,
[email protected] oder www.kreishandwerkerschaft-bc.de
Was sonst noch
interessiert
Nachhaltiger Anbau - Permakultur
Vortrag von Robert Briechle
Sa. 16.4.16 um 15 Uhr
im Solidarischen GemüseHaus in Zell
In der Gärtnerei hinter dem Grundstück Talstraße 16
- Eintritt frei Themen:
- Was bedeutet Permakultur?
- Die Prinzipien der Permakultur
- Unterschiede zum biologischen Anbau
- Praktische Tipps

„Jeder Besucher, der das Mitteilungsblatt vorlegt, bekommt einen Salat geschenkt.“
Musikverein Ummendorf
Floh- und Trödelmarkt in Ummendorf
Am Samstag, 30. April 2016 findet wie jedes Jahr der traditionsreiche und idyllische Flohmarkt in Ummendorf statt. Von 7:30 15:00 Uhr erwartet Sie der Musikverein zum großen Flohmarkt
rund um das Bräuhaus Ummendorf. Anmeldungen für Stände
nimmt der Musikverein Ummendorf unter der Email flohmarkt@
braeuhaus.de oder der Telefonnummer 0176/42508211entgegen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage www.mvummendorf.de
Übrigens: Am 1. Mai 2016 findet wieder der traditionelle Maibockanstich beim Bräuhaus Ummendorf statt.
„Mit dem Rad zur Arbeit“
Ganz nebenbei mehr tun fürs Wohlbefinden: Im Frühsommer startet die AOK Ulm-Biberach gemeinsam mit dem
Fahrrad-Verband ADFC in das Aktionsjahr „Mit dem Rad zur
Arbeit“. Ziel ist es, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an mindestens 20 Tagen das Auto stehen lässt und
sich stattdessen für den Arbeitsweg das Fahrrad schnappt.
Neu ist 2016 ein deutlich verlängerter Aktionsraum: Das
Radeln zur Arbeit startet bereits am 1. Mai. Alle, die im Team
oder einzeln etwas für ihre Fitness und die Umwelt tun wollen, können sich ab sofort kostenlos für die bundesweite
Gesundheitsaktion registrieren.
„Radfahren ist ein gesunder und gelenkschonender Ausdauersport, der schnell und nachhaltig fit macht. Außerdem verringert
er das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, sagt Timm
Waber, Koordinator für betriebliches Gesundheitsmanagement
bei der AOK Ulm-Biberach. Radeln an der frischen Luft ist gut für
Herz und Kreislauf, stärkt die Muskulatur, die Kondition und das
Immunsystem. Daher haben der Allgemeine Deutsche FahrradClub ADFC und die AOK vor zwölf Jahren die Aktion „Mit dem
Rad zur Arbeit“ ins Leben gerufen. Gesundheitsbewusste werden motiviert, an mindestens 20 Tagen das Auto stehen zu las-
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Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
sen und auf das Rad umzusteigen. Das schafft im verlängerten
Aktionszeitraum vom 1. Mai bis 31. August wirklich jeder!
Anmeldungen sind ab sofort möglich und kostenlos. Einsteigen
kann man auch nach dem 1. Mai. Wer 20 Tage schafft, kann
attraktive Preise rund ums Rad gewinnen. Dazu trägt jeder Teilnehmende selbst seine Radfahrtage in den Aktionskalender auf
der Homepage www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de ein. Es zählen
übrigens auch Pendler, die mit dem Rad zum Bahnhof oder an
die Bushaltestelle fahren. Timm Waber rät, sich gemeinsam mit
Kolleginnen und Kollegen anzumelden. Die Teams mit bis zu vier
Personen können, müssen aber nicht dieselbe Strecke haben.
Wenn mehrere mitmachen, bleibt man mit mehr Motivation dabei
und hat mehr Spaß. Große Betriebe melden so viele Teams an,
wie sie wollen - so gibt’s sogar unternehmensinterne Wettbewerbe. Einzelne Radler können aber natürlich ebenso mitmachen.
Nistkastenmuseum geöffnet
Das erste und weltweit einzige Nistkasten- und Vogelschutzmuseum im Fachwerkhaus in der Ummendorfer Straße 4 in Ringschnait hat am Sonntag, 17. April von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Der
Eintritt ist frei. Nebst Ausstellung der verschiedensten historischen Nistkästen und Futterhäuser, sowie alles rund um den
Vogelschutz zeigt das Museum zurzeit auch die Livebeobachtung aus einem Starennistkasten. Besitzer und praktischer
ehrenamtlicher Vogelschützer Gerhard Föhr gibt auch Tipps.
So schön klingt Blasmusik
Peter Schad und seine Oberschwäbischen Dorfmusikanten
in Bad Wurzach
Wenn Peter Schad mit seinen Oberschwäbischen Dorfmusikanten auftritt, ist das Motto Programm. Zuhörer von nah und fern
können sich auf ein Konzert mit dem Thema „So schön klingt
Blasmusik“ freuen. Am 23. und 24. April tritt die Formation im
Kurhaus am Kurpark in Bad Wurzach jeweils um 19.30 Uhr auf.
Peter Schad und die Oberschwäbischen Dorfmusikanten sind
durch Funk und Fernsehen bestens bekannt. Seit über drei Jahrzehnten begeistert die Kapelle ihr Publikum mit ihrem unverkennbaren Stil. Auch in Bad Wurzach präsentiert das Blasorchester ein breitgefächertes musikalisches Programm. Es erklingen
Werke von großen Meistern wie Johann Strauß, Franz Lehár
und Emil Waldteufel. Besonders können sich die Zuhörer auf
Eigenkompositionen des Bad Wurzachers Peter Schad freuen.
Die Solisten Tobias Zinser (Trompete), Ludwig Kibler, Christoph
Schoch (Klarinette) und Klaus Merk (Tenorhorn) werden genauso zu hören sein, wie die Sängerin Conny Schuler. Karten sind
an der Abendkasse ab 18.30 Uhr erhältlich. Weitere Informationen sind bei der Bad Wurzach Info erhältlich, Tel. 07564-302150.
Kontakt: Bad Wurzach Info, Rosengarten 1, 88140 Bad Wurzach/Allgäu, Tel. 07564-302150, Fax
07564-302154,
[email protected], www.bad-wurzach.de
40. traditionelles Frühlingsfest in Dietmanns
Wir laden alle zum 40. trad. Frühlingsfest vom 4. - 8. Mai auf den
Festplatz in Dietmanns ein. Traditionsbewusst beginnen wir am
Mittwoch mit der Himmelfahrtsrockparty. Es spielt ab 21:30 Uhr
die Coverband „Pull“.
Am Vatertag um 10:30 Uhr spielen wir für Sie zum Frühlingsfestvatertagsfrühschoppen auf. Für das leibliche Wohl ist an
allen Tagen durch unser bewährtes und bekanntes MittagessenTeam gesorgt. Kurz nach 11 Uhr findet der Fassanstich statt. Ab
14 Uhr übernehmen „die Reiners“ die Bühne. Am Donnerstag
und Sonntag gibt es Kaffee und Kuchen.
Am Freitag findet die RWBN (RedWhiteBusNight) statt. Die beiden DJs SHoR-T und Danhall und der Rot-Weiße-Bar-Bus
„Karle“ sind bereit für eine geile Party-Nacht. Beginn ist um 21
Uhr. Zu dem Event fahren wieder Shuttle-Busse (Fahrplan unter
www.mv-dietmanns.de). Die Heimfahrt ist mit der goldenen VRBankcard kostenlos. Dieses Jahr auch ab Haslach Abfahrt um
22:05 Uhr am Probelokal des MV Haslach.
Am Samstag, den 7. Mai findet die Meckatzer-BlasmusikNacht mit der Band „Die Schwindligen 15“ statt. Das Repertoire der mittlerweile 22-köpfigen Kapelle reicht von traditioneller
Blasmusik, Schlagern, Rock- und Popmusik, vom Oldie bis zu
den Hits der aktuellen Charts. Einlass ab 19:15 Uhr.
Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit dem Muttertagsfestgot-
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tesdienst und anschließend ab 11 Uhr spielen die Umlandmusikanten zum Frühschoppen und anschließender Nachmittagsunterhaltung.
Kloster Bonlanden
Meditative Tänze
Zu meditativen Tänzen sind Sie herzlich eingeladen am Donnerstag, 21.04.2016, um 19.30 Uhr im Haus Faustin Mennel,
Aula (2. OG).
Leitung und Information: Schw. Mirjam Limbach, Tel. 07354884121, [email protected], www.kloster-bonlanden.de
„Grün ist Trumpf!“ Kräuter- und Pflanzentag
Viel Lust auf Garten und Natur dürfte der Kräuter- und Pflanzentag auf der Bachritterburg am 17. April bereiten, bei dem auch
manch neue Inspiration lockt. Die Gärtnerei Straub aus Bad
Schussenried wird mit neuen, interessanten Tomatensorten, verschiedenen Gemüsesorten und Kräutern anreisen. Auch „Feine
Pflanzen“ aus Aulendorf sind mit fleischfressenden Pflanzen,
Kakteen und vielen anderen besonderen Gewächsen dabei.
Zum ersten Mal kommt Pater Gerhard Seidler und Herr Hartmann vom Brunnenhof in Ebenweiler mit Hildegard-Pflanzen
und weiteren Spezies, die in der Klostermedizin und -tradition
stehen sowie Kräuter- und Teemischungen, Kräuterwein, die auf
dieser Tradition begründet sind.
Pater Seidler teilt sein Wissen über die Kräuter Hildegard von
Bingens um 13:30 Uhr, 15:00 Uhr sowie um 16:00 Uhr.
Kräuterpädagogin Sabine Setz aus Riedlingen lädt um 13:30
Uhr und 15:00 Uhr Wildkräuter-Führungen rund um das Burggelände. Im Anschluss gibt es kleine Kostproben aus Wildkräutern. Jeder Besucher kann sich gegen eine kleine Gebühr eines
der sehr beliebten Kistengärtchen bepflanzen und auch kulinarisch wird es einiges rund um die Themen Kräuter und Blumen
zu entdecken geben. Neu: Upcycling! Es können auch Gegenstände rund um die Gartenarbeit wie Spaten, Pflanztröge, Rankgitter, Tomatenstangen oder auch ausgefallenere Dinge wie
Waschtrommeln als Winterlager für Karotten, Schöpfkellen zum
Bepflanzen etc. mitgebracht und getauscht/verkauft werden.
Nähere Infos unter Tel. Nr. 0 75 82 / 93 04 40. Weitere Infos zum
Jahresprogramm unter www.bachritterburg.de
VdK-Ortsverband Bellamont
Generalversammlung
Der VdK-Ortsverband Bellamont lädt alle Mitglieder, Freunde
und Gönner zur Generalversammlung am Samstag, 16.04.2016,
14.00 Uhr, ins Gasthaus Rössle, Füramoos (Gaststube) ein. Die
Vorstandschaft freut sich auf eine rege Teilnahme.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Berichts des Vorsitzenden
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Wahlen (gesamte Vorstandschaft)
8. Grußwort der Ehrengäste
9. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
ARGE Missions- und Entwicklungshilfe e.V.
Sammelzentrale Aktion Hoffnung
Fockestr. 23/1, 88471 Laupheim
Frühjahrskleidermarkt - eine günstige Einkaufsgelegenheit
Der Förderverein „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. Mietingen“ führt in den Räumen der Sammelzentrale Aktion Hoffnung, Fockestr. 23/1, 88471 Laupheim (Industriegebiet Süd)
am
Freitag, den 6. Mai 2016
von 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag, den 7. Mai 2016
von 9.00 - 14.00 Uhr
wieder einen Frühjahrsmarkt durch.
Dies ist eine günstige Gelegenheit sich mit Bekleidung aus zweiter Hand „neu“ einzukleiden. Zum Verkauf kommt aktuelle modische Bekleidung in guter Qualität und modische Trendware,
ebenso Schuhe, Taschen und vieles andere.
Mit diesem Markt nutzen wir eine umweltfreundliche Chance, die
Kleidung nochmals in unseren Verbraucherkreislauf zu bringen
Nummer 15
Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot
und gleichzeitig mit dem Erlös Projekte in bedürftigen Regionen
gezielt zu unterstützen und die Missionsarbeit zu sichern.
Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Hefekranz, Grillwürsten und Getränken ist in bewährter Weise gesorgt.
Köstliche Flug-Mangos aus Westafrika
Frisch geerntet
Eine Aktion des Fördervereins Piela-Bilanga e.V.,
Ochsenhausen
Unsere Flug-Mangos kommen aus dem Südwesten des westafrikanischen Staates Burkina Faso. Unser Verein engagiert sich
im Norden dieses Landes in den Departements Piéla und Bilanga am Rande der Sahelzone unter anderem für die Bildung der
Kinder mit dem Bau von mindestens einer Schule pro Jahr
einschließlich der Lehrerwohnungen, für eine gute Ausbildung
von Behinderten und für die Versorgung der Bevölkerung mit
sauberem Trinkwasser durch den Bau von Tiefbrunnen.
Der Erlös aus dieser Mango-Aktion fließt direkt in diese Projekte
in einem der ärmsten Länder der Welt.
Beachten Sie bitte auch die Veröffentlichungen in der regionalen
Presse - oder schauen doch mal auf unsere Homepage:
www.piela.de. Sie finden hier weitere Informationen über unsere
Arbeit und Projekte in Burkina Faso.
Ihre Bestellungen (3,00 €/Stück) können Sie bis spätestens
Samstag, 16.4.2016, bei Werner Altvater, Geschäftsstelle
des Fördervereins in Erolzheim Tel. 07354 / 1888 aufgeben.
Hier erhalten Sie auch weitere Verkaufsinformationen. Geplanter
Verkaufstermin ist ab Montag, 2.5.2016.
Ambulantes Gesundheitszentrum Ochsenhausen
Chirurgische Praxis nimmt Betrieb auf
Die Chirurgische Praxis von Dr. Claus Christ hat zum 1. April
ihren Betrieb aufgenommen. Dr. Christ begrüßte am vergangenen Freitag die ersten Patienten in seinen Praxisräumen im
Ambulanten Gesundheitszentrum Ochsenhausen. Dr. Christ
sieht zuversichtlich seiner neuen Aufgabe entgegen: „Ich freue
mich, dass durch meine Praxis wieder eine chirurgische Versorgung in Ochsenhausen angeboten werden kann.“ Der Facharzt
für Allgemein- und Viszeralchirurgie bietet in Ochsenhausen ab
sofort konservative Therapien sowie die Akutbehandlung von
Berufs-, Wege- und Schul- bzw. Kindergartenunfällen an. Darüber hinaus führt er ambulante und stationäre Operationen im
Sana Klinikum Biberach durch.
Info:
Chirurgische Praxis Dr. med. Claus Christ
Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie
Krankenhausweg 28, 88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 207 220
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Müll auf Feldern verursacht Landwirten viel
Arbeit und stellt ebenfalls eine Gefahr für ihre
Tiere dar
Ob leere Getränkedosen, Verpackungsmaterialien, Glasscherben oder Zigarettenschachteln - immer mehr Müll wird zum Teil
nebenbei achtlos in die Felder und Wiesen geworfen.
Trotz des vorbildlichen Verhaltens vieler Autofahrer kommt es
beispielsweise leider immer wieder vor, dass einzelne Autofahrer ihren Müll direkt aus dem Fenster schmeißen und sich dabei
gar nicht der Tragweite ihres Handelns bewusst sind.
Für die Landwirte bedeutet die steigende Vermüllung ihrer
Flächen viel Arbeit, Gefahren und Ärger. Sie müssen nicht nur
den Unrat von ihren Feldern entfernen, sondern es besteht
zusätzlich die Gefahr, dass sich ihre Tiere an diesem Müll im
Futter verletzen oder gar vergiften. Insbesondere scharfkantige
Metallteile oder Glas verursachten Schnittwunden bei den Tieren, mit zum Teil schlimmen Verletzungen.
Der Bauernverband Biberach-Sigmaringen appelliert aus diesen
Gründen, dringend zukünftig das Wegwerfen von Müll sowohl in
der freien Natur als auch in den Feldern zu unterlassen.
Anzeigen helfen verkaufen!
Wie antwortet man
auf eine
Chiffre-Anzeige
Schreiben Sie einen Brief und stecken ihn in
einen Umschlag. Diesen Umschlag schicken
Sie dann direkt an uns:
Personelle Verstärkung in der Orthopädie
Dr. Murat Teper hat am 1. April als Oberarzt in Biberach
begonnen
Die Sana Kliniken Landkreis Biberach bauen mit einer personellen Verstärkung in der Orthopädie ihre Kompetenzen in diesem
wichtigen Fachbereich weiter aus: Dr. Murat Teper hat am 1.
April 2016 seinen Dienst als neuer Oberarzt in Biberach angetreten. Der 42-jährige gebürtige Schwabe ist seit sechs Jahren
in orthopädischer Oberarztfunktion tätig.
„Wir freuen uns sehr, dass wir unser bestehendes orthopädisches Leistungsspektrum noch einmal erweitern können“, sagt
Beate Jörißen, Geschäftsführerin der Sana Kliniken Landkreis
Biberach. Dr. Murat Teper wird in Biberach künftig seine Schwerpunkte in der Gelenkerhaltenden Chirurgie sowie der Endoprothetik aller großen Gelenke einbringen. Er verfügt zusätzlich
über die Bezeichnung Kinderorthopädie.
Mit der ärztlichen Doppelspitze der beiden erfahrenden Orthopäden Armin Tietze und Dr. Thomas Christ sind die Sana Kliniken
Landkreis Biberach standortübergreifend in Biberach und Laupheim bereits sehr gut aufgestellt. Sie bringen gemeinsam mit
ihren Teams ihre Kompetenzen, vor allem im Bereich der Endoprothetik, zum Wohl der Patienten in der Raumschaft ein. „Für
uns war es wichtig, uns personell noch breiter aufzustellen, um
unserem Anspruch bei der medizinischen Versorgung auch weiterhin gerecht zu werden“, so Jörißen.
70799 Kornwestheim · Postfach 19 22
Telefon (0 71 54) 82 22-0 · Telefax (0 71 54) 82 22-10
Wichtig:
Vergessen Sie nicht, die Chiffre-Nummer auf
den Umschlag zu schreiben. Ihr Brief wird dann
von uns an den Chiffre-Inserenten weitergeleitet.
Nachrichtenblatt Rot an der Rot
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Manfred Weckerle - Tel. 07351-31543, [email protected]
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Inserenten
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