REGIONAL Entgelttarifrunde 2016 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai

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REGIONAL Entgelttarifrunde 2016 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai
REGIONAL
R 021/2016 vom 15.06.2016
Entgelttarifrunde 2016
1. Tarifvorschlag vom 17. Mai 2016 angenommen
2. Bekanntgabe der neu abgeschlossenen Tarifverträge
und Vereinbarungen
3. Löhne mit Besitzstand
1. Tarifvorschlag vom 17. Mai 2016 angenommen
Am 10. Juni 2016 haben sämtliche Tarifvertragsparteien die Annahme des Tarifvorschlages erklärt. Die Entgelttarifrunde 2016 ist damit
abgeschlossen.
Über die wesentlichen Eckpunkte des Tarifvorschlages mit Erläuterungen sowie den erfolgten Tarifabschluss hatten wir Sie mit E-Mail
vom 24.05.2016 informiert. Der guten Ordnung halber fassen wir den
Abschluss der Tarifrunde 2016 nochmals wie folgt zusammen:
Mit Wirkung zum 1. Mai 2016 treten folgende Tarifverträge in Kraft:
•
TV Lohn/West vom 10. Juni 2016
•
TV Gehalt/West vom 10. Juni 2016
•
TV Lohn/Ost vom 10. Juni 2016
•
TV Gehalt/Ost vom 10. Juni 2016
Mit Wirkung zum 1. September 2016 wird der TZA Bau vom 5. Juni
2014 in der Fassung vom 10. Juni 2016, in Kraft treten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 werden folgende Tarifverträge in
Kraft treten:
•
BRTV vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Juni 2016
•
RTV Angestellte vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom
10. Juni 2016
Die Tarifvertragsfassungen der o. g. Verträge und der zusätzlichen
Vereinbarungen sind als Anlagen beigefügt. Neue Volltextfassungen
des BRTV, RTV Angestellte und TZA Bau, die ab den o. g. Daten
gelten, sind ebenfalls beigefügt. Ferner finden Sie als weitere Anlage
die Löhne mit Besitzstand gemäß § 3 Abs. 1 TV Lohnstrukturen, die
Geschäftsstelle Hamburg • Loogestraße 8 • 20249 Hamburg • Tel.: 040 468656-0 • Fax: 040 468656-26
Geschäftsstelle Schleswig-Holstein • Ringstraße 54 • 24103 Kiel •Tel.: 0431 53548-0 • Fax: 0431 53548-14
E-Mail: [email protected] • Internet: www.biv-hh-sh.de
-2ab 1. Mai 2016 gelten sowie die fortgeschriebene Besitzstandstabelle des ehemaligen Sonderlohngebietes Hamburg.
2. Bekanntgabe der neu abgeschlossenen Tarifverträge und
Vereinbarungen
Im Mitgliederbereich unserer Homepage haben wir in der Rubrik
Rundschreiben beim Rundschreiben R 021/2016 die nachfolgenden
Tarifverträge und Vereinbarungen, die sämtlich das Abschlussdatum
10. Juni 2016 tragen, eingestellt:
Anlage 1: Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West)
Anlage 2: Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des
Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder, des Landes
Berlin und des Freistaates Bayern (TV Gehalt/West)
Anlage 3: Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost)
Anlage 4: Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des
Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost)
Anlage 5: Tarifvertrag zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV)
Anlage 6: Tarifvertrag zur Änderung des Rahmentarifvertrages für
die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV/
Angestellte)
Anlage 7: Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über eine
zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA
Bau)
Anlage 8: Zweite Vereinbarung zu den Aufwendungen der Auszubildenden für den Berufsschulunterricht
Anlage 9: Vereinbarung zu § 5 Nr. 3 BRTV
Anlage 10: Volltextfassung des BRTV ab 01.01.2017
-3-
Anlage 11: Volltextfassung des RTV Angestellte ab 01.01.2017
Anlage 12: Volltextfassung des TZA Bau ab 01.09.2016
3. Löhne mit Besitzstand
Aufgrund der zum 1. Mai 2016 vereinbarten Tariflohnerhöhung sind
auch die „Besitzstandslöhne“ anzupassen. Anspruch auf diese
„Besitzstandslöhne“ haben nur diejenigen Arbeitnehmer, die
bereits vor dem 1. September 2002 in einer der genannten Berufsgruppen eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis im
Betrieb seitdem ununterbrochen besteht.
In Anlage 13 sind die im Bereich TV Lohn/West, TV Lohn/Ost und
TV Lohn/Berlin geltenden Löhne mit Besitzstand gemäß § 3 Abs. 1
des Tarifvertrages zur Einführung neuer Lohnstrukturen für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes beigefügt.
In Anlage 14 erhalten Sie die Besitzstandstabelle vom 1. Mai 2016
– 30. April 2017 für das ehemalige Sonderlohngebiet Hamburg,
für welches bekanntlich seit dem Jahr 2002 kein Sonderlohntarifvertrag mehr besteht. Für die zweite Stufe der Tariferhöhung ab 1. Mai
2017 entnehmen Sie die Entgelte bitte aus der in Anlage 15 beigefügten Tabelle.
Wir bitten um gefällige Kenntnisnahme.
Anlagen
im Mitgliederbereich unserer Homepage